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Volltexturteile nach Sachgebieten

Sachgebiet: Nachprüfungsverfahren

1638 Entscheidungen insgesamt




Online seit 2012

VPRRS 2012, 0008
NachprüfungsverfahrenNachprüfungsverfahren
Übereinstimmende Erledigungserklärung: Kostentragung?

OLG Brandenburg, Beschluss vom 08.11.2011 - Verg W 3/11

1. Hat sich das Nachprüfungsverfahren nicht vor, sondern nach der Entscheidung der Vergabekammer in der Hauptsache erledigt, kann über die Kosten des Verfahrens vor der Vergabekammer nicht auf der Grundlage der Erfolgsaussichten nach billigem Ermessen entschieden werden. In einem derartigen Fall trifft die Kostenlast vielmehr den Antragsteller als Veranlasser des Verfahrens.*)

2. Bei übereinstimmenden Erledigungserklärungen vor dem Beschwerdegericht ist dagegen über die Tragung der Gerichtskosten und der außergerichtlichen Kosten des Beschwerdeverfahrens unter Berücksichtigung des bisherigen Sach- und Streitstandes nach billigem Ermessen zu entscheiden.*)

3. Der Antragsteller hat auch dann die Kosten des Beschwerdeverfahrens nach billigem Ermessen zu tragen, wenn der Auftraggeber nach Zurückweisung des vom Antragsteller gestellten Antrages auf Verlängerung der aufschiebenden Wirkung der sofortigen Beschwerde einen Vertrag mit dem für den Zuschlag vorgesehenen Bieter abschließt und dieser Vertrag anschließend fristlos gekündigt wird.*)

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VPRRS 2012, 0006
GesundheitGesundheit
Kein Angebot - keine Antragsbefugnis!

OLG Brandenburg, Beschluss vom 03.11.2011 - Verg W 4/11

1. Zielt der Nachprüfungsantrag darauf ab, eine weitere Durchführung des Vergabeverfahrens abzuwenden, ist das kein Rechtsschutzziel, welches mit dem vergaberechtlichen Nachprüfungsverfahren in zulässiger Weise verfolgt werden kann.*)

2. Hat der Antragsteller sich an der Ausschreibung nicht mit einem Angebot beteiligt und ist er nicht in der Lage und bereit, ein aussichtsreiches Angebot abzugeben, fehlt ihm im Nachprüfungsverfahren die Antragsbefugnis.*)

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VPRRS 2012, 0004
NachprüfungsverfahrenNachprüfungsverfahren
: Wie bestimmt sich die "Bruttoauftragssumme"?

KG, Beschluss vom 12.12.2011 - Verg 2/11

Hebt die Vergabestelle ein offenes Vergabeverfahren auf und führt sodann über den unveränderten Auftragsgegenstand ein Verhandlungsverfahren unter Nichtberücksichtigung eines Bieters aus dem offenen Vergabeverfahren durch und stellt daraufhin dieser Bieter einen Vergabenachprüfungsantrag in Bezug auf seine Nichtberücksichtigung im Verhandlungsverfahren, so entspricht die "Bruttoauftragsumme", auf die bei der Berechnung des Streitwertes dieses Vergabenachprüfungsverfahrens gemäß § 50 Abs. 2 GKG abzustellen ist, dem Preis den der Bieter in seinem Angebot im offenen Verfahren verlangt hat.*)

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Online seit 2011

VPRRS 2011, 0425
NachprüfungsverfahrenNachprüfungsverfahren
Antrag gegen den falschen Auftraggeber: Wer muss die Kosten tragen?

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 02.11.2011 - Verg 76/11

Hält sich ein potentieller Auftraggeber irrtümlicherweise für den Antragsgegner in einem Nachprüfungsverfahren, so ändert dies nichts daran, dass dem Antragsteller die zur zweckentsprechenden Rechtsverteidigung notwendigen Kosten der (richtigen) Antragsgegnerin gemäß § 128 Abs. 4 S. 3 GWB aufzuerlegen sind, wenn der Nachprüfungsantrag zurückgenommen worden ist.

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VPRRS 2011, 0419
Abfallbeförderung/-entsorgungAbfallbeförderung/-entsorgung
Kostenentscheidung nach Antragsrücknahme

VK Baden-Württemberg, Beschluss vom 24.03.2011 - 1 VK 10/11

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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VPRRS 2011, 0415
Instrumente und HilfsmittelInstrumente und Hilfsmittel
Abgrenzung Dienstleistungsauftrag/-konzession

OLG Brandenburg, Beschluss vom 21.06.2011 - Verg W 9/11

1. Ein Krankenhaus, das die Koordinierung der Versorgung seiner Patienten mit Heil- und Hilfsmitteln im Rahmen des Entlassungsmanagements ausschreibt, beschafft sich damit eine Dienstleistung, nicht die Heil- und Hilfsmittelversorgung selbst.*)

2. Erhält der Auftragnehmer, der Hersteller und Lieferant von Hilfsmitteln ist, für die Dienstleistung kein Entgelt, sondern auf eigenes Risiko die Möglichkeit, durch die Übernahme der Koordinierung beratend auf die von den Patienten vorzunehmende Auswahl des Hilfsmittelversorgers Einfluss zu nehmen, handelt es sich bei dem zu vergebenden Auftrag um eine Dienstleistungskonzession, für die der Rechtsweg zu der Vergabekammer und dem Vergabesenat nicht eröffnet ist.*)

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VPRRS 2011, 0404
NachprüfungsverfahrenNachprüfungsverfahren
Festsetzung der Verfahrenskosten vor der Vergabekammer: OLG zuständig!

OLG Rostock, Beschluss vom 10.11.2011 - 17 Verg 6/11

Das Oberlandesgericht hat im Anschluss an das Beschwerdeverfahren eine umfassende Kostenentscheidung, die sich auch auf die Kosten und Gebühren vor der Vergabekammer erstreckt, zu fällen.

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VPRRS 2011, 0380
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Vergabekriterien und deren Gewichtung sind einzuhalten

VK Lüneburg, Beschluss vom 16.09.2011 - VgK-35/2011

1. Eine kann nicht parallel noch ein zweites Mal im gleichen Vergabeverfahren zum Gegenstand des erneuten Nachprüfungsantrages vor der Vergabekammer gemacht werden.

2. Vor einer Beschwerdeentscheidung des Vergabesenats können keine vollendeten Tatsachen entstehen und daher kein wirksamer Zuschlag erteilt werden.

3. Die Vergabestelle muss sich an die bekannt gemachten Zuschlagskriterien, die Unterkriterien und ihre Gewichtung halten.

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VPRRS 2011, 0368
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Wann sind Einzelpositionen "unwesentlich"?

OLG Brandenburg, Beschluss vom 01.11.2011 - Verg W 12/11

Es kann nicht davon ausgegangen werden, dass Einzelpositionen nur dann "unwesentlich" i. S. d. § 19 EG Abs. 2 Satz 2 2. Hs. VOL/A 2009 wären, wenn sie den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen. Bei einem solchen Verständnis der Vorschrift wäre der Begriff "unwesentlich" überflüssig und könnte ohne Weiteres gestrichen werden. Es kann jedoch nicht davon ausgegangen werden, dass der Verordnungsgeber hier einen nichtssagenden Begriff verwenden wollte.

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VPRRS 2011, 0354
NachprüfungsverfahrenNachprüfungsverfahren
: Wann kann Geschäftswert herabgesetzt werden?

OLG Naumburg, Beschluss vom 25.08.2011 - 2 Verg 4/11

1. Der Vergabesenat kann im Beschwerdeverfahren selbst über die Festsetzung der Gebühren der Vergabekammer entscheiden. (hier: Reduzierung der Gebührenhöhe wegen eines geringeren als des zugrunde gelegten Bruttoauftragswerts, aber Bestätigung der Berücksichtigung aller Lose)*)

2. Der Geschäftswert eines Nachprüfungsverfahrens kann nicht deswegen herabgesetzt werden, weil im Verlaufe des Nachprüfungsverfahrens nicht mehr ein auf Primärrechtsschutz gerichteter Sachantrag, sondern nur noch ein Fortsetzungsfeststellungsantrag verfolgt wird.*)

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VPRRS 2011, 0352
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Einheitspreis muss angegeben werden, sonst Ausschluss!

VK Südbayern, Beschluss vom 23.11.2010 - Z3-3-3194-1-58-10/10

1. Gemäß § 21 Nr. 1 Abs. 3 VOB/A sind Änderungen an den Verdingungsunterlagen durch den Bieter unzulässig. Sie haben nach § 25 Nr. 1 Abs. 1 lit. b) VOB/A zur Folge, dass das Angebot, welches nicht der Leistungsbeschreibung des Auftraggebers entspricht, von der Wertung ausgeschlossen werden muss. Der Ausschlussgrund ist nicht erst dann gegeben, wenn das betreffende Angebot wegen fehlender Erklärungen im Ergebnis nicht mit den anderen abgegebenen Angeboten verglichen werden kann. Damit ein Angebot gewertet werden kann, ist jeder in der Leistungsbeschreibung vorgesehene Preis so wie gefordert vollständig und mit dem Betrag anzugeben, der für die entsprechende Leistung beansprucht wird. Erklärungen eines Bieters zum Einheitspreis einer Position sind nicht vollständig, auch wenn er die Bemerkung "-in BMZ enthalten -" und als Einheitspreis "0 Euro" angibt.*)

2. § 97 Nr. 2 GWB verpflichtet die öffentlichen Auftraggeber, alle Teilnehmer an einem Vergabeverfahren grundsätzlich gleich zu behandeln, es sei denn, eine Benachteiligung ist auf Grund des GWB ausdrücklich geboten oder gestattet. Es handelt sich hierbei um einen der zentralen vergaberechtlichen Grundsätze schlechthin. Das diesen Grundsatz flankierende Gebot der Produktneutralität gem. § 9 Nr. 10 VOB/A soll sicherstellen, dass eine Leistungsbeschreibung die Herstellung von Chancengleichheit im Vergabewettbewerb gewährleistet.*)

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VPRRS 2011, 0351
DienstleistungenDienstleistungen
Ungewöhnlich niedriges Angebot: Aufklärungspflicht des Auftraggebers !

VK Südbayern, Beschluss vom 31.05.2011 - Z3-3-3194-1-11-03/11

1. Erscheint ein Angebot im Verhältnis zu der zu erbringenden Leistung als ungewöhnlich niedrig, hat der Auftraggeber eine Aufklärungspflicht. Dem Auftraggeber kommt jedoch hinsichtlich der Frage, ob eine Aufklärung für erforderlich gehalten wird oder nicht ein Beurteilungsspielraum zu.*)

2. Mängel in der § 101 a GWB Mitteilung können noch vor Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens oder auch erst im Laufe desselben geheilt werden. Zudem wird durch die § 101 a GWB Mitteilung das primäre Ziel verfolgt, vor Zuschlagserteilung, die Unumkehrbarkeit eines einmal erteilten Zuschlags im Sinne eines effektiven Rechtsschutzes hemmen zu können. Sie dient keinem eigenständigen vergaberechtlichen Selbstzweck, weshalb auf einen Verstoß gegen § 101 a GWB allein kein Nachprüfungsantrag gestützt werden kann.*)

3. Bedingt durch den Mindestlohn im Gebäudereiniger-Handwerk (AEntG), ist die Vergabestelle in der Wertung insbesondere gehalten die Auskömmlichkeit des Stundenverrechnungssatzes zu überprüfen.*)

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VPRRS 2011, 0329
NachprüfungsverfahrenNachprüfungsverfahren
Kostenentscheidung

OLG Karlsruhe, Beschluss vom 09.09.2011 - 15 Verg 9/11

Maßstab für die Kostenentscheidung ist gem. §§ 120 Abs. 2, 78 GWB die "Billigkeit". Anders als § 91a Abs. 1 Satz 1 ZPO sieht § 78 GWB die Berücksichtigung des bisherigen Sach- und Streitstandes nicht ausdrücklich vor. Die Regelung des § 78 GWB schließt jedoch nicht aus, diesen jedenfalls dann mit zu berücksichtigen, wenn sich aus dem bisherigen Sach- und Streitstand eindeutige Anzeichen für die Erfolgsaussichten der Beteiligten ergeben. Auch die Rechtsgedanken, die den Regelungen der §§ 516 Abs. 3, 98 ZPO zu Grunde liegen, sind bei der zu treffenden Billigkeitsentscheidung zu berücksichtigen.

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VPRRS 2011, 0306
NachprüfungsverfahrenNachprüfungsverfahren
Kosten für Nachprüfungsverfahren: Zinsen

OLG München, Beschluss vom 22.09.2011 - Verg 5/11

Setzt der Rechtspfleger beim Oberlandesgericht sowohl die Kosten für das Beschwerdeverfahren als auch die Kosten für das Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer in einem Kostenfestsetzungsbeschluss fest, sind auch die für das Verfahren vor der Vergabekammer festgesetzten Kosten ab Eingang des Kostenfestsetzungsantrages zu verzinsen.*)

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VPRRS 2011, 0305
NachprüfungsverfahrenNachprüfungsverfahren
Kosten des Verfahrens

OLG München, Beschluss vom 09.09.2011 - Verg 5/11

Hat der Vergabesenat bei einem Antrag nach § 118 Abs. 1 Satz 3 GWB lediglich die aufschiebende Wirkung der sofortigen Beschwerde einstweilen bis zur endgültigen Entscheidung über den Antrag verlängert und kommt es bis zum Abschluss des Beschwerdeverfahrens nicht zu einer endgültigen Entscheidung über den Antrag, fällt nicht eine 3,0 Verfahrensgebühr nach KV-GKG Nr. 1630, sondern in entsprechender Anwendung von KV-GKG Nr. 1631 nur eine 1,0 Verfahrensgebühr an.*)

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VPRRS 2011, 0271
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Kein Ausschluss bei offenkundigen Rechenfehlern!

VK Bund, Urteil vom 04.07.2011 - VK 3-74/11

1. Der Auftraggeber ist gemäß § 16 Abs. 3 VOB/A verpflichtet, die Angebote rechnerisch, technisch und wirtschaftlich zu prüfen. Rechnerische Mängel eines Angebots sind vom Auftraggeber zu korrigieren, sofern sie offensichtlich sind.

2. Steht der Einsatzpreis für eine Leistung zweifelsfrei fest und sind dem Bieter lediglich offensichtliche Additions- oder Multiplikationsfehler unterlaufen, ist eine rechnerische Korrektur im Allgemeinen zulässig.

3. Für die Durchführung der Korrektur gibt es keine "Schwellenwerte". Es ist daher vom öffentlichen Auftraggeber im Cent-Bereich genauso zu verfahren wie im Millionen-Bereich.

4. Die Zuverlässigkeit eines Bieters i.S. § 16 Abs. 2 Nr. 1 VOB/A ist grundsätzlich in Frage gestellt, wenn ihm eine vorsätzliche Erhöhung des Angebotspreises durch bewusste Additionsfehler nachgewiesen werden kann.

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VPRRS 2011, 0268
NachprüfungsverfahrenNachprüfungsverfahren
Antrag auf losweise Vergabe: Streitwert des Nachprüfungsverfahrens?

BGH, Beschluss vom 19.07.2011 - X ZB 4/10

1. Will der Antragsteller im Nachprüfungsverfahren mit der begehrten Nichtigerklärung eines im Wege der De-facto-Vergabe geschlossenen Vertrages auch erreichen, dass der Gesamtgegenstand dieses Vertrages in einem künftigen Vergabeverfahren losweise vergeben wird, bestimmt sich die für den Streitwert maßgebliche Auftragssumme nach dem Wert der Lose, an deren Erbringung der Antragsteller interessiert ist.*)

2. Für die Schätzung des Werts dieser Lose sind die in § 3 VgV genannten Parameter heranzuziehen, soweit sie nach den Umständen für eine entsprechende Anwendung geeignet erscheinen.*)

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VPRRS 2011, 0267
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Wann dürfen Wahl- oder Alternativpositionen ausgeschrieben werden?

VK Baden-Württemberg, Beschluss vom 09.06.2011 - 1 VK 26/11

1. Anders als Bedarfs- oder Eventualpositionen werden Wahl- oder Alternativpositionen werden in der VOB/A nicht erwähnt. Für sie gilt allerdings das Gleiche wie für die Bedarfs-/Eventualpositionen, das heißt, Wahl- oder Alternativpositionen dürfen grundsätzlich nicht in die Leistungsbeschreibung aufgenommen werden.

2. Ausnahmsweise ist der Ansatz von Wahlpositionen statthaft, wenn und soweit ein berechtigtes Bedürfnis des öffentlichen Auftraggebers besteht, die zu beauftragende Leistung in den betreffenden Punkten einstweilen offen zu halten.

3. Der Ansatz von Wahlpositionen steht zudem unter dem Vorbehalt, dass der öffentliche Auftraggeber durch die Gestaltung seiner Ausschreibungsbedingungen soweit wie möglich die Transparenz des Vergabeverfahrens wahrt und einer Manipulation der Vergabeentscheidung vorbeugt.

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VPRRS 2011, 0255
NachprüfungsverfahrenNachprüfungsverfahren
Keine Beschlagnahme im vergaberechtlichen Beschwerdeverfahren

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 10.08.2011 - Verg 37/11

Im vergaberechtlichen Beschwerdeverfahren besteht keine rechtliche Handhabe für das Oberlandesgericht, eine Beschlagnahme anzuordnen.

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VPRRS 2011, 0218
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Ab August 2011: Mehr Vergaberecht im Verteidigungs-/Sicherheitsbereich

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 08.06.2011 - Verg 49/11

1. Eine Ausnahme vom Vergaberecht gemäß § 100 Abs. 2 d GWB ist dann nicht gegeben, wenn es einen Weg gibt, der ein wettbewerbliches Verfahren auch unter Berücksichtigung berechtigter Sicherheitsinteressen ermöglicht und der Auftraggeber diesen sogar gewählt hat.

2. Den Sicherheitsinteressen kann auch im Rahmen eines Vergabenachprüfungsverfahrens durch eine entsprechende Ausgestaltung des Verfahrens Rechnung getragen werden.

3. Mit dem Ablauf der Umsetzungsfrist der Richtlinie 2009/81/EG am 21.08.2011 wird der Ausnahmevorschrift des § 100 Abs. 2 d GWB nur noch ein beschränkter Anwendungsbereich zukommen. Eine Ausnahme vom Vergaberecht kommt dann im Wesentlichen nur noch für Fallgestaltungen mit äußerst hohem Maße an Vertraulichkeit in Betracht, insbesondere für Aufträge, deren Existenz als solche bereits geheimhaltungsbedürftig ist.

4. § 115 Abs. 4 GWB ist wegen seines weiteren Anwendungsbereichs außerhalb des Art. 13 a und b Richtlinie 2009/81/EG mit der Richtlinie jedenfalls in Teilbereichen nicht vereinbar.

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VPRRS 2011, 0445
NachprüfungsverfahrenNachprüfungsverfahren
Gut einzuschätzende Erfolgsaussichten sind auch zu berücksichtigen!

VK Bund, Beschluss vom 07.04.2011 - VK 3-25/11

Sind die Erfolgsaussichten bereits gut einzuschätzen, müssen sie Berücksichtigung bei der Entscheidung über den Nachprüfungsantrag finden.

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VPRRS 2011, 0444
NachprüfungsverfahrenNachprüfungsverfahren
Zuschlagsgestattungsbeschluss: Welche Rolle spielen die Erfolgsaussichten?

VK Bund, Beschluss vom 26.04.2011 - VK 3-50/11

1. Für die Entscheidung, ob der Zuschlag trotz des noch laufenden Nachprüfungsverfahrens gestattet werden soll, sieht § 115 Abs. 2 GWB eine Interessenabwägung vor.

2. Die Erfolgsaussichten müssen nicht in jedem Fall berücksichtigt werden, insbesondere dann nicht, wenn sie noch nicht absehbar sind.

3. Wenn die Erfolgsaussichten jedoch bereits gut eingeschätzt werden können, so müssen sie auch in die eine oder andere Richtung bei der Gewichtung des Interesses des Antragstellers am Erhalt des Primärrechtsschutzes Berücksichtigung finden.

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VPRRS 2011, 0205
DienstleistungenDienstleistungen
Direktvergabe im öffentlichen Personennahverkehr

OLG München, Beschluss vom 22.06.2011 - Verg 6/11

Zu den Voraussetzungen für eine Direktvergabe im öffentlichen Personennahverkehr nach Art. 5 Abs. 2 VO (EG) Nr. 1370/2007 und zum Rechtsschutz davon betroffener Unternehmer.*)

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VPRRS 2011, 0124
DienstleistungenDienstleistungen
Geheimwettbewerb: Zwingender Ausschluss bei doppeltem Angebot

VK Bund, Beschluss vom 11.10.2010 - VK 3 - 96/10

1. In der Regel liegt ein zum Ausschluss eines Angebots führender Verstoß gegen den Geheimwettbewerb vor, wenn ein Bieter für die ausgeschriebene Leistung nicht nur ein eigenes Angebot abgibt, sondern sich daneben auch als Mitglied einer Bietergemeinschaft für dieselbe Leistung bewirbt. Grund hierfür ist, dass solche Angebote im Regelfall in Kenntnis des jeweils anderen abgegeben werden.

2. Der öffentliche Auftraggeber ist grundsätzlich nicht verpflichtet, Bieter im Vergabeverfahren rechtlich zu beraten. Wenn er dennoch Auskünfte erteilt, so müssen diese Auskünfte in der Sache richtig sein. Der öffentliche Auftraggeber ist zur Rücksichtnahme auf die Rechte, Rechtsgüter und Interessen des Bieters verpflichtet. Auf der vergaberechtlichen Ebene führt eine fehlerhafte Rechtsauskunft zur Intransparenz des Verfahrens und damit zu einem Verstoß gegen § 97 Abs. 1 GWB.

3. Eine Auskunft eines öffentlichen Auftraggebers, die - für den Auftraggeber erkennbar - dazu führt, dass ein Bieter sich im Vertrauen auf diese Auskunft vergaberechtswidrig verhält mit der Folge, dass dessen Angebot ausgeschlossen werden muss, ist ein schwerwiegender Grund im Sinne des § 20 Abs. 1 lit. d) EG VOL/A.

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VPRRS 2011, 0093
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Keine Prüfung und Wertung anhand der Datenblätter anderer Bieter!

VK Südbayern, Beschluss vom 23.06.2010 - Z3-3-3194-1-22-04/10

Um den Ausschluss eines Angebots zu rechtfertigen, dürfen als Grundlage für die Prüfung des Haupt-und des Nebenangebots und der dort angebotenen Fabrikate nicht die Datenblätter des Herstellers, die im Nebenangebot eines weiteren Bieters angeboten werden, herangezogen werden. Die Prüfung und Wertung der Angebote an Hand des Datenblattes eines weiteren Bieters ist fehlerhaft und daher zu wiederholen.*)

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VPRRS 2011, 0090
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Angebotsausschluss wegen unzulässig. Änderung an Verdingungsunterlage

VK Südbayern, Beschluss vom 23.04.2010 - Z3-3-3194-1-10-02/10

1. Ein Angebot wird zu Recht ausgeschlossen, wenn es unzulässige Änderungen an den Verdingungsunterlagen enthält.*)

2. Es ist auch auszuschließen, wenn lt. Bekanntmachung zwei eigene Referenzen über vergleichbare Leistungen vorzulegen sind, die von der Antragstellerin vorgelegten Referenzobjekte jedoch nicht von dieser selbst erbracht worden sind.*)

3. Ein Angebot ist außerdem nicht weiter zu berücksichtigen, wenn es nicht die geforderten Erklärungen enthält.*)

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VPRRS 2011, 0084
DienstleistungenDienstleistungen
Hinweise auf Deals müssen überprüft werden!

VK Südbayern, Beschluss vom 16.09.2010 - Z3-3-3194-1-48-07/10

1. Die Bekämpfung der Erlangung eines ungehörigen Wettbewerbsvorsprunges, z. B. durch sog. "Deals", ist eine Hauptaufgabe des Wettbewerbsrechts. Daher hat die Vergabestelle in jedem Fall die von der Antragstellerin vorgebrachten Hinweise auf derartige Wettbewerbsverstöße zu überprüfen, und deren Ergebnisse umfassend und nachvollziehbar zu dokumentieren.*)

2. Bei der Sachprüfung zur Auskömmlichkeit eines Angebotes reicht es nicht aus, dass sich die Vergabestelle lediglich auf die mündlichen und schriftlichen Aussagen des Anbietenden bezieht. Denn sie muss selbst entscheiden, ob die Prognose gerechtfertigt ist, dass der Bieter zu dem von ihm angebotenen Preis zuverlässig und vertragsgerecht leisten wird.*)

3. Vergabenachprüfungsinstanzen sind grundsätzlich nicht dazu ermächtigt, die Ermessensentscheidung des Auftraggebers durch eine eigene Wertung und eine entsprechende Anordnung zu ersetzen. *)

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VPRRS 2011, 0077
NachprüfungsverfahrenNachprüfungsverfahren
Zur Kostantragung bei Rücknahme eines Nachprüfungsantrags

OLG Schleswig, Beschluss vom 16.07.2009 - 1 Verg 1/09

Kostenschuldner ist gemäß § 128 Abs. 1 Satz 2 GWB i.V.m. § 13 Abs. 1 Nr. 1 VwKostG derjenige, der durch Stellung eines Nachprü-fungsantrages das Verfahren in Gang gesetzt hat. Etwas anderes ergibt sich nicht aus § 128 Abs. 3 Satz 1 GWB, weil die Antragstellerin nach Rücknahme des Nachprüfungsantrages nicht im Sinne von § 128 Abs. 3 Satz 1 GWB unterlegen ist.

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VPRRS 2011, 0072
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Zur Verfahrensförderungspflicht der Parteien

VK Bund, Beschluss vom 28.09.2010 - VK 3-93/10

Es stellt die Extremform eines Verstoßes gegen die Verfahrensförderungspflicht dar, wenn ein rechtlicher Aspekt über einen längst bekannten Sachverhalt nicht nur verspätet in einem Verfahren vorgebracht wird, sondern wenn gestützt hierauf sogar ein neues Nachprüfungsverfahren eingeleitet wird, das mit gänzlich neuen Fristen einhergeht und daher in ganz erheblicher Weise das Verfahren verzögert.

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VPRRS 2011, 0038
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Geheimwettbewerb: Verstoß bei "doppeltem" Angebot

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 16.11.2010 - Verg 50/10

Es liegt ein zum Ausschluss eines Angebots führender Verstoß gegen den Geheimwettbewerb vor, wenn ein Bieter für die ausgeschriebene Leistung nicht nur ein eigenes Angebot abgibt, sondern sich daneben auch als Mitglied einer Bietergemeinschaft für dieselbe Leistung bewirbt, weil solche Angebote im Regelfall in Kenntnis des jeweils anderen abgegeben werden.

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VPRRS 2011, 0021
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Ausschluss des Angebots wegen verspäteter Urkalkulation

OLG Hamburg, Beschluss vom 09.07.2010 - 1 Verg 1/10

Wird die Vorlage einer "Urkalkulation" bis zum Aufklärungsgespräch verlangt, so ist ein Angebot auszuschließen, wenn die Urkalkulation erst nach dem Aufklärungsgespräch eingereicht wird.

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VPRRS 2011, 0015
DienstleistungenDienstleistungen
Kosten des Verfahrens

VK Nordbayern, Beschluss vom 20.12.2010 - 21.VK-3194-44/10

Die Entscheidung, wem die Kosten des Verfahrens aufzuerlegen sind, erfolgt nach billigem Ermessen (§ 128 Abs. 3 Satz 5 GWB). Nach Sinn und Zweck sowie der Entstehungsgeschichte dieser Vorschrift im Gesetzgebungsverfahren ist sie dann anzuwenden, wenn die Parteien das Verfahren in der Hauptsache für erledigt erklären. Billigem Ermessen entspricht es in der Regel, die Kosten derjenigen Partei aufzuerlegen, die aller Voraussicht nach unterlegen wäre. Dies ist die ASt, wenn ihr Nachprüfungsantrag in der Sache voraussichtlich keinen Erfolg gehabt hätte.*)

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Online seit 2010

VPRRS 2010, 0471
NachprüfungsverfahrenNachprüfungsverfahren
Gestattung der Zuschlagserteilung wegen fehlender Erfolgsaussichten?

VK Lüneburg, Beschluss vom 20.12.2010 - VgK-48/2009

1. Die vorzeitige Gestattung der Zuschlagserteilung wegen fehlender Erfolgsaussichten kommt nur dann in Betracht, wenn sich die Unzulässigkeit oder Unbegründetheit des Nachprüfungsantrags sofort erschließt.

2. Vom Grundsatz der Nichtberücksichtigung der Erfolgsaussichten der Hauptsache bei der Entscheidung über einen Antrag auf Gestattung der vorzeitigen Zuschlagserteilung ist nur dann eine Ausnahme vorzunehmen, wenn die fehlenden Erfolgsaussichten des Antragstellers aufgrund eines eindeutigen und offen zutage liegenden Sachverhalts auch bei einer summarischen Prüfung unschwer berücksichtigt werden können.

3. Die Einholung eines Sachverständigengutachtens ist im vergaberechtlichen Nachprüfungsverfahrens nur in sehr seltenen Ausnahmefällen notwendig und gerechtfertigt ist.

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VPRRS 2010, 0467
NachprüfungsverfahrenNachprüfungsverfahren
Keine Zuschlagschance: Nachprüfungsantrag unzulässig!

VK Baden-Württemberg, Beschluss vom 17.12.2010 - 1 VK 64/10

Hat ein Bieter auch unter Hinwegdenkens des gerügten Vergabeverstoßes keine Chance darauf, sich bei der zu treffenden Vergabeentscheidung gegen seine Wettbewerber durchzusetzen, ist sein Nachprüfungsantrag unzulässig.

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VPRRS 2010, 0424
NachprüfungsverfahrenNachprüfungsverfahren
Zulässige Ausgestaltung des Vergabenachprüfungsverfahrens

EuGH, Urteil vom 09.12.2010 - Rs. C-568/08

1. Es liegt kein Verstoß gegen Art. 1 Abs. 1, 3 und Art. 2 Abs. 1, 6 Rechtsmittelrichtlinie 89/665/EWG vor, wenn zur Erlangung einer raschen gerichtlichen Entscheidung nur ein Verfahren zur Verfügung steht, das dadurch gekennzeichnet ist, dass es den Erlass einer schnellen Ordnungsmaßnahme ermöglichen soll, es keinen Schriftsatzwechsel zwischen Anwälten gibt, in der Regel nur schriftliche Beweise erhoben werden, die gesetzlichen Beweisregeln nicht zur Anwendung kommen und das Urteil nicht zu einer endgültigen Festlegung der Rechtsverhältnisse führt und auch nicht Teil eines Entscheidungsfindungsprozesses ist, der zu einer solchen rechtskräftigen Entscheidung führt.*)

2. Die Rechtsmittelrichtlinie 89/665 ist dahin auszulegen, dass es mit ihr vereinbar ist, wenn der Richter im Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes für den Erlass einer vorläufigen Maßnahme eine Auslegung der Richtlinie 2004/18/EG vornimmt, die anschließend vom Gericht der Hauptsache für falsch befunden wird.*)

3. In Bezug auf die Haftung des Staates für Schäden, die dem Einzelnen durch dem Staat zuzurechnende Verstöße gegen das Unionsrecht entstehen, der geschädigte Einzelne einen Entschädigungsanspruch hat, wenn die unionsrechtliche Norm, gegen die verstoßen worden ist, die Verleihung von Rechten an den Einzelnen bezweckt, der Verstoß gegen diese Norm hinreichend qualifiziert ist und zwischen diesem Verstoß und dem entstandenen Schaden ein unmittelbarer Kausalzusammenhang besteht. Sind diese Voraussetzungen erfüllt, ist es in Ermangelung einschlägiger Unionsvorschriften Sache jedes Mitgliedstaats, in seiner internen Rechtsordnung die Kriterien zu bestimmen, auf deren Grundlage der Schaden aufgrund eines Verstoßes gegen das Unionsrecht im Bereich des öffentlichen Auftragswesens festzustellen und zu bemessen ist, sofern der Äquivalenz- und der Effektivitätsgrundsatz beachtet werden.*)

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VPRRS 2010, 0412
NachprüfungsverfahrenNachprüfungsverfahren
Bemessung der Gebührenhöhe

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 12.07.2010 - Verg 17/10

Zur Bemessung der Gebührenhöhe.

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VPRRS 2010, 0395
DienstleistungenDienstleistungen
Streitwert bei Verlängerung eines Pachtvertrags

VK Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 27.07.2010 - 1 VK LVwA 19/09

Eine mögliche Verlängerung eines Pachtvertrages stellt weder ein Optionsrecht dar, noch kann aus ihr in anderer Weise ein Anspruch auf Verlängerung abgeleitet werden.*)

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VPRRS 2010, 0388
DienstleistungenDienstleistungen
Zum Begriff des Bieters im Vergabeverfahren

VK Südbayern, Beschluss vom 26.03.2010 - Z3-3-3194-1-05-01/10

1. Wurde der Antragsgegnerin untersagt, den Zuschlag zu erteilen, ohne die Bieter -unter Beachtung der Rechtsauffassung der Vergabekammer Südbayern -nach erneuter Übersendung der Verdingungsunterlagen, und zwar einschließlich der Bekanntgabe aller Zuschlagskriterien, Unterkriterien und deren jeweiliger Gewichtung, zuvor erneut zur Abgabe eines Angebots aufgefordert zu haben, sind hiermit ausschließlich die Wettbewerber gemeint, die ein Angebot abgegeben hatten.*)

2. Gehört ein Antragsteller aber nicht zum Kreis der Bieter, die erneut zur Angebotsabgabe aufzufordern gewesen waren, fehlt es bereits an der Antragsbefugnis.*)

3. Es liegt auch keine "defacto-Vergabe" vor, wenn der Auftraggeber die Ausschreibung nicht aufgehoben sondern ausschließlich die Bieter im ersten Verfahren zur Angebotsabgabe aufgefordert hat. Selbst wenn davon ausgegangen wird, dass sich die Kriterien geändert haben, so betrifft das nur die beteiligten Bieter.*)

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VPRRS 2010, 0385
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Keine Aufhebung des Verfahrens ohne normierten Aufhebungsgrund

VK Südbayern, Beschluss vom 30.07.2010 - Z3-3-3194-1-38-06/10

1. Eine Aufhebung nach § 26 Nr. 1 a) VOB/A muss rückgängig gemacht werden, wenn dem Antragsgegner kein normierter Aufhebungsgrund zur Seite steht. *)

2. Bei der Wertung nach § 25 VOB/A werden die Angebote nach ihrer Gesamtheit betrachtet und miteinander hinsichtlich ihres Inhalts und ihrer Preise verglichen. Die Wertung der Angebote erfolgt in vier Stufen. Die strikte Einhaltung einer Reihenfolge der vier Stufen ist nicht zwingend vorgegeben. *)

3. Bei der Eignungsprüfung handelt es sich um eine eigene Wertungsstufe im Rahmen der Prüfung und Wertung von Angeboten, die mit der Feststellung der Eignung oder Nichteignung der Bieter endet. In die engere Wahl kommen nur Bieter, deren generelle Eignung bejaht wird. Wurde vom Antragsgegner der Antragstellerin die Eignung nicht ausdrücklich abgesprochen, ist sie als geeignet anzusehen. *)

4. In einem Verhandlungsverfahren nach § 3 a Nr. 1 lit. d) VOB/A wendet sich der Auftraggeber nur an Unternehmer, deren Eignung er aufgrund vorangegangener aktueller Ausschreibungen oder sonstiger Kenntnis verlässlich beurteilen kann. Ist ihm dies nicht möglich, hat er die Unternehmer zunächst aufzufordern, ihre Eignung nachzuweisen, was der Antragsgegner nicht getan hat. *)

5. Der Antrag auf Erteilung des Zuschlags auf das Angebot der Antragstellerin ist abzuweisen, wenn eine dokumentierte Eignungsprüfung für die Antragstellerin nicht stattgefunden hat. *)

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VPRRS 2010, 0378
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Preis einziges Zuschlagskriterium: Keine Nebenangebote zulässig!

VK Brandenburg, Beschluss vom 08.11.2010 - VK 51/10

Nebenangebote dürfen gemäß Art. 24 Richtlinie 2004/18/EG nicht gewertet werden, wenn der Preis das einzige Zuschlagskriterium ist.

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VPRRS 2010, 0371
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
beträchtlicher Preisabstand: Anlass zur Überprüfung?

VK Südbayern, Beschluss vom 19.03.2010 - Z3-3-3194-1-04-01/10

1. Ein beträchtlicher Preisabstand zwischen dem niedrigsten und den nachfolgenden Angeboten ist allein für sich genommen noch kein hinreichendes Merkmal dafür, dass der niedrige Preis auch im Verhältnis zur zu erbringenden Leistung ungewöhnlich niedrig ist.*)

2. Sinn der Auskömmlichkeitsprüfung liegt darin, dem Bieter die Möglichkeit einzuräumen, mit seinen Argumenten darzulegen, dass er in der Lage ist, seine Leistungen auftragsgerecht zu erbringen. Bei dieser Prognoseentscheidung hat der öffentliche Auftraggeber zwar keinen Ermessensspielraum, dafür aber einen Beurteilungsspielraum, der einer nur eingeschränkten Nachprüfbarkeit durch die Vergabekammer unterliegt. Eine Verletzung dieses Beurteilungsspielraums liegt nur dann vor, wenn die von der Vergabestelle getroffenen Sachverhaltsermittlungen und - feststellungen oder die Anwendung vergaberechtlicher Rechtsbegriffe auf willkürlichen und sachwidrigen Erwägungen beruhen.*)

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VPRRS 2010, 0370
DienstleistungenDienstleistungen
Ausnahmecharakter des Verhandlungsverfahrens

VK Südbayern, Beschluss vom 29.06.2010 - Z3-3-3194-1-35-05-10

Allein die Tatsache, dass ein im vorausgegangenen Jahr durchgeführtes offenes Verfahren zu keinem wirtschaftlich für den Aufgabenträger realisierbaren Ergebnis geführt hatte, kann eine Einengung des Bieterkreises durch die Wahl eines Nichtoffenen Verfahrens keinesfalls begründen. Vielmehr trägt diese Vorgehensweise noch mehr zum Verlust des gesetzlich verankerten Wettbewerbsgrundsatzes nach § 97 Abs. 2 GWB bei, und ist daher vergaberechtswidrig. Die Aussage, dass es nach Auffassung der AGN nicht möglich erscheint, die ausgeschriebene Verkehrsleistung auf mehrere Verkehrsunternehmen bzw. mehrere Lose gem. § 97 Abs. 3 GWB zu verteilen, stellt keine ausreichend substantiierte Begründung dar, insbesondere dann nicht, wenn sie keine nachvollziehbare, rechnerische Gegenüberstellung mit anderen Varianten mit Losaufteilung in ihren Abwägungsprozess miteinbezogen hat. (sh. auch § 5 Nr. 1 VOL/A) Bei der Festsetzung einer Angebotshöchstsumme durch den Auftraggeber bedarf es zumindest eines nachvollziehbaren, detaillierten, rechnerisch kalkulatorischen Nachweises, dass bei der Zugrundelegung der Höchstsumme kein Unterangebot nach § 25 Nr. 2 Abs.2 u. 3 VOL/A vorliegt. Ansonsten läuft er Gefahr, dass der Auftragnehmer in wirtschaftliche Schwierigkeiten gerät und den Auftrag nicht oder nicht ordnungsgemäß, insbesondere nicht mängelfrei, zu Ende führt. Funktion und Zweck einer Wertungsmatrix nach § 97 Nr. 5 GWB ist, durch geeignete Kriterien das wirtschaftlichste Angebot zu ermitteln. Zuschlagskriterien wie beispielsweise ein Preis, der "den Kosten eines durchschnittlichen, gut geführten Verkehrsunternehmens" entspricht oder die Anforderung an Fahrpersonal, das sich "besonnnen und ausgeglichen" verhält, drücken zwar den Wunsch der AGN nach einem geeigneten Unternehmen aus, führen jedoch nicht dazu, dass dieses anhand von objektiven Kriterien erfolgen kann. Das Verlangen des Nachweises eines Betriebsrates ist weder als Eignungs- noch als Zuschlagskriterium statthaft. Denn es steht nicht in sachlichem Zusammenhang mit der zu erbringenden Leistung und ist deshalb von vornherein vergaberechtswidrig.*)

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VPRRS 2010, 0368
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Keine nachträgliche Heilung unzureichender Dokumentation

VK Lüneburg, Beschluss vom 10.06.2010 - VgK-21/2010

1. Voraussetzung für die Antragsbefugnis nach § 107 Abs. 2 GWB ist, dass das den Antrag stellende Unternehmen einen durch die behauptete Rechtsverletzung entstandenen oder drohenden Schaden darlegt. Das bedeutet, dass die Antragstellerin diejenigen Umstände aufzeigen muss, aus denen sich schlüssig die Möglichkeit eines solchen Schadens ergibt. Die diesbezüglichen Anforderungen an die Darlegungslast dürfen aber nicht überspannt werden. Es ist nicht erforderlich, dass ein Antragsteller schlüssig darlegt, er hätte bei vergabekonformem Verhalten des Auftraggebers im laufenden Verfahren ohne Neuausschreibung den Zuschlag auch tatsächlich erhalten.

2. Wenn die Auftraggeberin in der Benachrichtigung an die unterlegenen Bieter eine Frist für den frühesten Vertragsschluss setzt, die über die Mindestfristen des § 101a Abs. 1 Satz 3 und 4 GWB hinausgeht, darf sie zum Schutz der unterlegenen Bieter vor Ablauf dieser Frist den Auftrag nicht erteilen.

3. Gemäß § 107 Abs. 3 Ziff. 1 GWB ist ein Antrag unzulässig, soweit der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat. Aufgrund der aktuellen Rechtsprechung des EUGH (vgl. Urteile vom 28.01.2010 in den Rechtssachen C-406/08 und C-456/08) ist die Präklusionsregel des § 107 Abs. 3 Nr. 1 GWB nicht mehr anwendbar.

4. Zu den materiellen Dokumentationspunkten zählen insbesondere die Verfahrensphasen, bei denen die Vergabestelle eine Ermessensentscheidung zu treffen hat, wie etwa bei der Prüfung der Angebote, Angaben über Verhandlungen mit Bietern und deren Ergebnis sowie das Ergebnis der Wertung der Angebote. Eine fehlende Dokumentation wesentlicher Schritte bis zur Vergabeentscheidung ist daher rechtsfehlerhaft und führt zu einer Nichtvollziehbarkeit der getroffenen Entscheidung. Eine nachträgliche Heilung im Nachprüfungsverfahren ist nicht möglich.

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VPRRS 2010, 0441
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Rügepräklusion nach § 107 Abs. 3 GWB derzeit nicht anwendbar!

VK Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 20.04.2010 - VK 2-7/10

1. § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB kann aufgrund der Entscheidung des EuGH vom 28. Januar 2010 (Rs. C-406/08) derzeit grundsätzlich nicht angewandt werden.*)

2. Prüfungsmaßstab für die Erkennbarkeit eines Verstoßes gegen das Vergaberecht im Sinne des § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2, 3 GWB ist die Erkenntnismöglichkeit eines durchschnittlichen Bieters.*)

3. Die Frist zwischen der Bekanntgabe der Nichtabhilfe und der Einreichung des Nachprüfungsantrags gern. § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB ist als echte Rechtsbehelfsfrist anzusehen. Auf die Frist ist grundsätzlich in der Vergabebekanntmachung hinzuweisen. Geschieht dies nicht, ist diese Ausschlussfrist nicht anwendbar.*)

4. Der Bieter soll aufgrund der Bekanntmachung klar und zweifelsfrei erkennen können, ob er für die Abgabe eines Angebots in Frage kommt. Er muss sich anhand der Bekanntmachung überlegen können, ob er die geforderten Nachweise erbringen kann und auf welche Weise.*)

5. Bei einem vorgeschalteten Teilnahmeverfahren ist die Eignung grundsätzlich anhand der mit dem Teilnahmeantrag vorgelegten Nachweise zu prüfen.*)

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VPRRS 2010, 0475
NachprüfungsverfahrenNachprüfungsverfahren
Kostenbeschwerde dient nicht der Überprüfung der Hauptsacheentscheidung!

OLG Dresden, Beschluss vom 24.06.2010 - WVerg 0004/10

1. Eine isolierte Kostenbeschwerde dient - unbeschadet ihrer Statthaftigkeit - nicht dazu, die Richtigkeit der in der Hauptsache getroffenen Entscheidung zu überprüfen, die, obwohl sie rechtsmittelfähig war, von den Beteiligten gerade nicht angefochten worden ist.

2. Die durch eine Kostenentscheidung rechtswidrig beschwerte Partei kann, auf der Basis der unbeanstandet gelassenen Hauptsacheentscheidung, diese kostenrechtliche Beschwer geltend machen, den Rechtsbehelf also darauf stützen, dass der in der Sache tatsächlich ergangene Beschluss der Vergabekammer einen ihr günstigeren Kostenausspruch erfordert hätte.

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VPRRS 2010, 0327
NachprüfungsverfahrenNachprüfungsverfahren
Schadensersatz wegen Vergabeverstoßes: Kein Verschulden erforderlich!

EuGH, Urteil vom 30.09.2010 - Rs. C-314/09

Die Rechtsmittelrichtlinie 89/665/EWG ist dahin auszulegen, dass sie einer nationalen Regelung, die den Schadensersatzanspruch wegen Verstoßes eines öffentlichen Auftraggebers gegen Vergaberecht von der Schuldhaftigkeit des Verstoßes abhängig macht, auch dann entgegensteht, wenn bei der Anwendung dieser Regelung ein Verschulden des öffentlichen Auftraggebers vermutet wird und er sich nicht auf das Fehlen individueller Fähigkeiten und damit auf mangelnde subjektive Vorwerfbarkeit des behaupteten Verstoßes berufen kann.*)

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VPRRS 2010, 0325
DienstleistungenDienstleistungen
Auftraggeber nach § 11 VgV a.F.

VK Arnsberg, Beschluss vom 11.03.2010 - VK 1/10

1. Eine Auftraggeberin nach § 11 VgV alt/§ 129b GWB unterliegt den Grundsätzen des § 97 Abs. 1 und 2 GWB.*)

2. Einer Auftraggeberin nach § 11 VgV alt/§ 129b GWB ist zuzugestehen, dass sie nicht unmittelbar an den Wortlaut der Verdingungsordnungen - hier der VOL/A oder Einzelheiten, die das GWB für bestimmte Verfahren vorsieht - gebunden ist. Wenn sie jedoch von den gesetzgeberischen Vorschlägen zur Durchführung eines sachgerechten Verfahrens selbst in der minimalen Form, wie sie sich aus dem 4. Teil der VOL/A ergeben, abweicht, ist sie verpflichtet, eine die Ziele des Verfahrens einhaltende, adäquate Lösung zu verwenden und deren Eignung nachzuweisen.*)

3. Dazu gehört eine einheitliche Leistungsbeschreibung, die Bekanntgabe der Zuschlagskriterien, eine zur Nachprüfung hinreichende Dokumentation der Vergabeentscheidung und eine die Gleichbehandlung der Bieter gewährleistende Verfahrensweise.*)

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VPRRS 2010, 0318
NachprüfungsverfahrenNachprüfungsverfahren
Kosten des Beschwerdeverfahrens

OLG München, Beschluss vom 21.09.2010 - Verg 15/10

Die Rücknahme der sofortigen Beschwerde ähnelt wegen der Gestaltung der sofortigen Beschwerde als Rechtsmittel der Rücknahme einer Berufung, auch wenn das Verfahren vor der Vergabekammer kein erstinstanzliches Verfahren darstellt.

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VPRRS 2010, 0283
NachprüfungsverfahrenNachprüfungsverfahren
Antragsrücknahme: Antragsteller trägt die Kosten

OLG München, Beschluss vom 10.08.2010 - Verg 7/10

In Anbetracht des klaren Wortlautes von § 128 Abs. 4 Satz 3 GWB ist es nicht möglich, einen Antragsteller von der Tragung der "außergerichtlichen" Kosten des Antragsgegners (hier: der Vergabestelle) im Verfahren vor der Vergabekammer freizustellen, obwohl dieser seinen Nachprüfungsantrag unterstützt hat und damit sozusagen im Lager des Antragstellers stand.*)

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VPRRS 2010, 0274
DienstleistungenDienstleistungen
Bildung einer Kostenquote im Nachprüfungsverfahren

KG, Beschluss vom 18.03.2010 - 2 Verg 7/09

1. Nach übereinstimmender Erledigterklärung des Vergabenachprüfungsverfahrens in der Beschwerdeinstanz ist über die Kosten und Aufwendungen, die im Verfahren vor der Vergabekammer entstanden sind, gemäß § 128 Abs. 1 Satz 2 GWB i.V.m. § 13 Abs. 1 Nr. 1 VwKostG zu entscheiden; § 91a ZPO ist insofern nicht heranzuziehen. Über die Gerichtskosten und außergerichtlichen Kosten, die im Beschwerdeverfahren entstanden sind, ist hingegen analog § 91a ZPO zu entscheiden.*)

2. Hat der Zuschlag nach den Vergabebedingungen anhand der von einer Bewertungskommission zu beurteilenden "Qualität" sowie des "Preises" der angebotenen Leistung zu erfolgen, so liegt ein Vergaberechtsverstoß vor, wenn die Kommissionsmitglieder sich bei ihrer Bewertung zumindest auch von dem Bestreben leiten lassen, einem bestimmten Bieter den Zuschlag unabhängig vom Zuschlagskriterium "Preis" zu sichern, und ihm deshalb die Bestnote 1,0 und den übrigen Bietern die Schlechtestnote 6,0 geben.*)

3. Zur Feststellung der Motivation der Kommissionsmitglieder im Einzelfall.*)

4. Zu Bewertungsfragen bei der Bildung einer Kostenquote im Vergabenachprüfungsverfahren.*)

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