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Volltexturteile nach Sachgebieten

Sachgebiet: Nachprüfungsverfahren

1634 Entscheidungen insgesamt




Online seit 2006

VPRRS 2006, 0524
DienstleistungenDienstleistungen
Änderung der Zuschlags-/Bindefrist führt zum Angebotsausschluss!

VK Bund, Beschluss vom 03.04.2006 - VK 2-14/06

1. Die Zuschlags-/Bindefrist ist Bestandteil der Verdingungsunterlagen.

2. Streicht der Bieter in einem der drei Exemplare seines Angebotes die vom Auftraggeber vorgegebene Zuschlags-/Bindefrist und ersetzt er diese durch eine abweichende Eintragung, ist sein Angebot zwingend von der Wertung auszuschließen.

3. Ein Bieter ist im Vergabenachprüfungsverfahren nicht antragsbefugt, wenn sein Angebot zwingend auszuschließen ist.

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VPRRS 2006, 0286
DienstleistungenDienstleistungen
Anfechtung Vergabekammerbeschluss: Anforderungen an die Begründung

OLG Frankfurt, Beschluss vom 18.04.2006 - 11 Verg 1/06

Die Begründung einer sofortigen Beschwerde (§ 117 Abs. 2 GWB) muss mindestens erkennen lassen, in welchem Umfang die Entscheidung der Vergabekammer angefochten werden soll. Das ist nicht der Fall, wenn sich weder aus den Anträgen noch der Begründung zweifelsfrei entnehmen lässt, ob sich die Beschwerde gegen die Vergabekammer, Entscheidung in der Sache oder nur im Kostenpunkt richtet.*)

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VPRRS 2006, 0270
NachprüfungsverfahrenNachprüfungsverfahren
Verjährung der Kosten des Verfahrens

OLG Dresden, Beschluss vom 04.04.2006 - WVerg 1/06

Die von Verfahrensbeteiligten an einem Vergabenachprüfungsverfahren nach § 128 Abs. 1 GWB zu tragenden Kosten verjähren entweder binnen drei Jahren nach dem Ende des Kalenderjahres der Fälligstellung der Kostenschuld oder - unabhängig hiervon - binnen vier Jahren nach Eingang des Nachprüfungsantrags bei der Vergabekammer.*)

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VPRRS 2006, 0258
NachprüfungsverfahrenNachprüfungsverfahren
Verlängerung der aufschiebenden Wirkung bei Aufhebung d. Ausschreibung

OLG München, Beschluss vom 24.05.2006 - Verg 12/06

Ordnet die Vergabekammer die Aufhebung des Vergabeverfahrens an, ist in entsprechender Anwendung von § 118 Abs. 1 S. 3 GWB ein Antrag auf Verlängerung der aufschiebenden Wirkung zulässig. § 118 Abs. 3 GWB stellt in diesem Fall keinen hinreichenden Schutz gegen eine Auftragsvergabe an einen Konkurrenten während des Beschwerdeverfahrens dar.*)

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VPRRS 2006, 0224
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Unklares Angebot des Bieters: kein Anspruch auf Nachverhandlung

VK Südbayern, Beschluss vom 11.08.2005 - 35-07/05

1. Nach § 25 Nr. 1 Abs. 1 lit. f) VOL/A sind diejenigen Angebote ohne nähere Wertung ihres Inhalts von der Vergabe auszuschließen, die von Bietern stammen, die in Bezug auf die Vergabe eine unzulässige, wettbewerbsbeschränkende Abrede getroffen haben. Diese Ausschlussbestimmung steht in engem Zusammenhang mit dem gesetzlich verankerten Wettbewerbsprinzip in § 97 Abs. 1 GWB und dem wettbewerbsgrundsatz in § 2 Nr. 1 VOL/A, nach dessen Abs. 2 wettbewerbsbeschränkende und unlautere Verhaltensweisen zu bekämpfen sind.*)

2. Gemäß § 25 Nr. 2 Abs. 1 VOL/A sind bei der Auswahl der Angebote, die für den Zuschlag in Betracht kommen, nur Bieter zu berücksichtigen, die für die Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen die erforderliche Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit besitzen.*)

3. Nach § 25 Nr. 1 Abs. 1 g VOL/A sind Nebenangebote ausgeschlossen, soweit der Auftraggeber diese nach § 17 Nr. 3 Abs. 5 VOL/A ausgeschlossen hat.*)

4. Eine Vergabestelle ist auch weder gehalten noch berechtigt, die fehlenden Erläuterungen und Angaben von einem Bieter im Wege der Aufklärungsverhandlungen gem. § 24 VOL/A nachzufordern. Grundsätzlich hat ein Bieter, der ein unklares Angebot vorgelegt hat, keinen Anspruch auf Nachverhandlung. Die restriktive Regelung des § 24 Nr. 1 VOL/A gestattet es dem Auftraggeber - ebenso wie

die entsprechende Regelung des § 24 Nr. 1 VOB/A - lediglich, nach Öffnung der Angebote bis zur Zuschlagserteilung mit den Bietern über ihre Angebote zu verhandeln, um Zweifel über die Angebote oder die Bieter zu beheben.*)

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VPRRS 2006, 0223
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Vermischung der Wertungsstufen: Rechtswidrigkeit des Vergabeverfahrens

VK Südbayern, Beschluss vom 21.07.2005 - 30-06/05

1. § 25 VOB/A gliedert den Wertungsvorgang in verschiedene Verfahrensabschnitte. Die Wertung folgt in vier vorgegebenen Wertungsstufen, die gedanklich klar zu trennen sind und inhaltlich keinesfalls vermischt werden dürfen. Eine Vermischung der einzelnen Wertungsstufen ist unzulässig und führt zur Rechtswidrigkeit des Vergabeverfahrens.*)

2. Die Auftraggeber geben in den Verdingungsunterlagen oder in der Vergabebekanntmachung alle Zuschlagskriterien an, deren Verwendung sie vorsehen, möglichst in der Reihenfolge der ihnen zuerkannten Bedeutung (§ 9 a VOL/A). Die genannten Zuschlagskriterien sind entscheidende Wertungsmerkmale für die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots und demnach einzig maßgebend für die Erteilung des Auftrags.*)

3. Gemäß § 30 Nr. 1 VOL/A ist ein Vergabevermerk zu fertigen, der die einzelnen Stufen des Verfahrens, die Maßnahmen, die Feststellung sowie die Begründung der einzelnen Entscheidungen enthält. Der Bieter im Vergabeverfahren hat ein subjektives Recht auf ausreichende Dokumentation des Vergabeverfahrens und insbesondere der wesentlichen Entscheidungen im Vergabeverfahren. Die Pflicht, die einzelnen Stufen des Vergabeverfahrens einschließlich der Begründung der einzelnen Entscheidungen in den Vergabeakten zu dokumentieren, erfolgt aus dem Transparenzgebot. Fertigt der Auftraggeber keinen oder einen mangelhaften Vergabevermerk, liegt hierin ein Rechtsverstoß.*)

4. Öffentliche Auftraggeber sind für die Vergabe öffentlicher Aufträge zuständig und treffen die hierfür erforderlichen vergaberechtlichen Entscheidungen selbst. Lediglich nach Voraussetzungen des § 6 Abs. 1 VOL/A können sie zur Klärung der dort benannten besonderen Aufgabenstellungen einen Sachverständigen einschalten. Es bleibt jedoch festzuhalten, dass jegliche Mitwirkung von Sachverständigen die Vergabestellen nicht der eigenen Verantwortung für die getroffenen Entscheidungen enthebt. Sachverständige können also stets nur gutachterlich gehört werden; entscheidende Maßnahmen, insbesondere Entscheidungen über die Auswahl des wirtschaftlichsten Angebots, können ihnen nicht überlassen werden.*)

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VPRRS 2006, 0217
DienstleistungenDienstleistungen
Vergabestelle muss Zuschlagskriterien vor Fristablauf bekannt machen

VK Südbayern, Beschluss vom 22.07.2005 - 26-05/05

Ein Nachprüfungsantrag hat in der Sache Erfolg, wenn die Vergabestelle den Bietern die bei der Angebotswertung anzuwendenden Zuschlagskriterien entgegen der aus § 11 Nr. 1 Abs. 2 VOL/A SKR abzuleitende Verpflichtung vor Ablauf der Angebotsfrist nicht vollständig bekannt gegeben hat. Aufgrund dessen ist nicht sicher gestellt, dass die Auftragsvergabe in einem transparenten Verfahren erfolgen kann (vgl. § 97 Abs. 1 GWB), in dem die Bieter durch die Vorhersehbarkeit der Wertungsmaßstäbe nicht nur vor einer willkürlichen Bewertung der Angebote, sondern zugleich vor einer nachträglichen Abweichung des Auftraggebers von den bekannt gegebenen Zuschlagskriterien geschützt sind.*)

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VPRRS 2006, 0199
DienstleistungenDienstleistungen
Anforderungen an die Eignungsbewertung als Ermessensentscheidung

VK Düsseldorf, Beschluss vom 13.03.2006 - VK-08/2006-L

1. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrages hängt nicht davon ab, dass nach der Rüge der behaupteten Verfahrensverstöße eine Wartefrist bis zur Anrufung der Vergabekammer eingehalten worden ist.*)

2. Die Vergabestelle ist im Rahmen der Ermittlung des Sachverhalts einer angenommenen schweren Verfehlung bzw. anschließender Selbstreinigung innerhalb des ihr zumutbaren Rahmens verpflichtet, die zugrundeliegenden Tatsachen aufzuklären und zu berücksichtigen und die Besonderheiten des Einzelfalls in ihre Entscheidung mit einzubeziehen.*)

3. Ermessensentscheidungen der Vergabestelle können grundsätzlich von den Nachprüfungsinstanzen nicht selbst anstatt der Vergabestelle getroffen werden. Es wäre allerdings bloße Förmelei dem Antragsgegner eine Neuvornahme der Eignungsbewertung aufzugeben, wenn der Antragsgegner im Rahmen seines schriftlichen Vortrags und im Verlauf der mündlichen Verhandlung keinen Zweifel daran gelassen hat, dass er die Antragstellerin auch auf der Grundlage der im Verfahren gewonnenen neuen Erkenntnisse für unzuverlässig erachtet und diese Bewertung aus den nachfolgend dargestellten Gründen nicht ermessensfehlerhaft ist.*)

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VPRRS 2006, 0185
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Verhängung einer generellen Vergabesperre zulässig

LG Berlin, Urteil vom 22.03.2006 - 23 O 118/04

1. Die Verhängung einer generellen Vergabesperre ist sowohl mit deutschem als auch mit europäischem Recht vereinbar.

2. Bei schweren, selbst bis zu zehn Jahre zurückliegenden Verfehlungen (hier: Schmiergeldzahlungen) kann eine Vergabesperre von über vier Jahren verhängt werden.

3. Auch nach Selbstreinigungsmaßnahmen kommt eine Wiederzulassung zum Wettbewerb erst in Betracht, wenn sichergestellt ist, dass weitere Verfehlungen nicht mehr vorkommen, das betroffene Unternehmen an der Sachverhaltsaufklärung mitwirkt und ein infolge der Verfehlungen entstandener Schaden wieder gutgemacht ist.

4. Für den Rechtsschutz gegen die Verhängung einer Vergabesperre durch einen öffentlichen Auftraggeber sind die Zivilgerichte, nicht die Vergabekammern zuständig.

5. Die Richtlinie 2004/18/EG entfaltet in Deutschland nach Verstreichen der Umsetzungsfrist (zum 31.01.2006) keine Direktwirkung auf Vertragsverhältnisse. Nach Möglichkeit ist jedoch eine richtlinienkonforme Auslegung des nationalen Rechts vorzunehmen.

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VPRRS 2006, 0177
NachprüfungsverfahrenNachprüfungsverfahren
Höhe der Rechtsanwaltsgebühr

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 08.02.2006 - Verg 85/05

1. Der Streitwert wird vom wirtschaftlichen Interesse des Antragstellers am Auftrag gebildet. Die Bewertung ist in § 50 Abs. 2 GKG generalisierend mit 5 % der Auftragssumme festgelegt worden. Abstriche davon sind auch dann nicht veranlasst, wenn das Vergabeverfahren über das Stadium des Teilnahmewettbewerbs noch nicht hinausgelangt ist.

2. Im Regelfall erscheint es im Sinne von § 14 Abs. 1 RVG nicht unbillig, wenn der Rechtsanwalt für seine Tätigkeit im Verfahren vor der Vergabekammer mit mündlicher Verhandlung eine 2,0-fache Geschäftsgebühr ansetzt.

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VPRRS 2006, 0133
NachprüfungsverfahrenNachprüfungsverfahren
Vergütung des Rechtsanwalts

OLG Naumburg, Beschluss vom 02.03.2006 - 1 Verg 13/05

Zur Bestimmung der Höhe des Gebührenansatzes für die Geschäftsgebühr nach VV RVG Nr. 2400 im Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer.*)

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VPRRS 2006, 0113
NachprüfungsverfahrenNachprüfungsverfahren
Erstattung von Reisekosten eines auswärtigen Anwalts

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 15.12.2005 - Verg 74/05

1. Die Beauftragung eines Rechtsanwalts an einem "dritten Ort" kann in Nachprüfungsverfahren ausnahmsweise gerechtfertigt sein, wenn ein vergleichbar spezialisierter ortsansässiger Rechtsanwalt nicht beauftragt werden kann oder wenn ein besonderes, in der konkreten Sache selbst begründetes Vertrauensverhältnis zu einem bestimmten auswärtigen Rechtsanwalt besteht. Allein der Umstand, dass ein Auftraggeber ständig mit einem bestimmten Rechtsanwalt zusammenarbeitete, rechtfertigt kein Abweichen von der Regel.

2. Entscheidet sich der Auftraggeber für die Einschaltung eines auswärtigen Unternehmens zur Projektsteuerung, sind z.B. Reisekosten für die Teilnahme einer Auskunftsperson des auswärtigen Unternehmens im Verhandlungstermin vor der Vergabekammer nicht erstattungsfähig.

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VPRRS 2006, 0109
NachprüfungsverfahrenNachprüfungsverfahren
Höhe der Geschäftsgebühr

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 28.11.2005 - Verg 25/05

1. Im Allgemeinen sind Vergabenachprüfungsverfahren "umfangreich oder schwierig" zu betrachten, so dass die Kappungsgrenze gemäß Nr. 2400 regelmäßig keine Rolle spielt.

2. Ist eine Rechtssache weder rechtlich noch technisch besonders schwierig, erscheint der Ansatz einer Geschäftsgebühr in Höhe des 2,0 fachen Satzes gerechtfertigt und ausreichend.

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VPRRS 2006, 0086
NachprüfungsverfahrenNachprüfungsverfahren
Rechtsanwaltsgebühr

BayObLG, Beschluss vom 19.01.2006 - Verg 22/04

Legt ein Bieter gegen die seinen Antrag ablehnende Entscheidung der Vergabekammer sofortige Beschwerde ein und beantragt er daneben die Verlängerung der aufschiebenden Wirkung der Beschwerde, so ist auch nach der Neuregelung durch das RVG die Verfahrensgebühr des Rechtsanwalts für die Hauptsache (Vorbemerkung 3.2.1 Abs. 1 Nr.4 i.V.m. Nr. 3200 VV) auf die Verfahrensgebühr für das vorläufige Verfahren (Nr. 3300 VV) anzurechnen.*)

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VPRRS 2006, 0071
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Zuschlagskriterien müssen alle genannt und gewertet werden!

VK Sachsen, Beschluss vom 17.06.2005 - 1/SVK/058-05

1. Mit der EU-Bekanntmachung der Zuschlagskriterien reduziert der Auftraggeber sein ansonsten bestehendes Beurteilungs- und Auswahlermessen bei der Auswahl des wirtschaftlichsten Angebots nach § 97 Abs. 5 GWB, § 25 VOL/A. Durch die Wortwahl "alle" Zuschlagskriterien in § 9 a VOL/A ist hinreichend deutlich gemacht, dass alle Zuschlagskriterien in der EU-Bekanntmachung oder in den Verdingungsunterlagen benannt werden müssen. Eine vermischte Benennung von einigen Zuschlagskriterien in der EU-Bekanntmachung (hier acht) und anderen in den Verdingungsunterlagen (hier zwölf), ist unzulässig. Werden bei dieser Sachlage zudem nur drei der benannten sowie ein völlig neues Zuschlagskriterium in die Wertung eingestellt, ist die Wertung vergaberechtswidrig.*)

2. Im Umkehrschluss bedeutet dies auch, dass der Auftraggeber alle - korrekt - benannten Zuschlagskriterien bei der Wirtschaftlichkeitsbetrachtung anzuwenden hat. Dies gilt selbst dann, wenn es sich dabei aus objektiver Sicht teilweise um - ungerügte -Eignungskriterien nach § 7 a VOL/A handelt (wie OLG Düsseldorf, B. v. 25.02.2004, Verg 77/03 zur vergleichbaren VOB/A).*)

3. Die Nichtveröffentlichung von Wichtungsfaktoren der Zuschlagskriterien ist nur dann vergaberechtswidrig, wenn sie intern schon verbindlich vorlagen.*)

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VPRRS 2006, 0044
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Kostenentscheidung nach Rücknahme der Divergenzvorlage

BGH, Beschluss vom 25.10.2005 - X ZB 15/05

1. Wird ein Nachprüfungsantrag nach einer zulässigen Divergenzvorlage gemäß § 124 Abs. 2 Satz 2 GWB zurückgenommen, so obliegt die anstelle der Sachentscheidung zu treffende Kostenentscheidung dem Bundesgerichtshof.*)

2. In entsprechender Anwendung des § 96 ZPO trägt die Vergabestelle auch dann die Kosten, die durch einen von ihr zurückgenommenen Antrag auf Vorabgestattung des Zuschlags gemäß § 121 Abs. 1 GWB entstanden sind, wenn der Nachprüfungsantrag in der Beschwerdeinstanz zurückgenommen wird.*)

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VPRRS 2006, 0025
DienstleistungenDienstleistungen
Anforderungen an die Rüge eines "nachprüfungserfahrenen" Bieters

VK Baden-Württemberg, Beschluss vom 13.10.2005 - 1 VK 59/05

1. Eine schon bestehende Bietergemeinschaft, die im Verlaufe eines Vergabeverfahrens einen Vergabeverstoß erkennt, hat einheitlich, vertreten durch das hierzu berufene Mitglied oder durch jedes einzelne Mitglied zu rügen.

2. Es stellt keine reine Förmelei dar, dass für eine wirksame Rüge auch der Partner einer Bietergemeinschaft zu rügen hat, auch wenn es sich bei dem Partner um eine 100%-ige Tochterfirma handelt und die Geschäftsführer identisch sind.

3. Es widerspricht jeglicher Lebenserfahrung, dass ein Bieter, der sich wiederholt vor Vergabekammern und Oberlandesgerichten mit anderen Bietern bzw. Auftraggebern über den gleichen angeblichen Vergabeverstoß streitet, sich bei der Durchsicht einer neuen Bekanntmachung nicht sofort von dem für ihn entscheidenden und wichtigen Sachverhalt Kenntnis verschafft. Eine erst fast 6 Wochen später erhobene Rüge ist deshalb nicht unverzüglich.

4. Eine Rüge ist unverzüglich, d.h. „ohne schuldhaftes Zögern“ erfolgt, wenn ein Bieter den von ihm erkannten Vergaberechtsverstoß unter Berücksichtigung der für eine etwaige weitere Prüfung und für das Begründen der Rüge benötigten Zeit so bald gegenüber dem Auftraggeber rügt, wie es ihm nach den konkreten Umständen des Einzelfalls möglich und zumutbar ist.

5. Ist ein Unternehmen, was die Durchführung von Vergabeverfahren und Vergabenachprüfungsverfahren anbelangt, sehr erfahren und ist ihm die bestehende Problematik des Nachprüfungsverfahrens bestens bekannt, ist der Bieter verpflichtet, innerhalb kürzester Zeit, nämlich innerhalb von 1 bis 2, maximal drei Tagen zu rügen.

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VPRRS 2006, 0013
NachprüfungsverfahrenNachprüfungsverfahren
Wann kann Rechtsanwalt den Höchstsatz als Vergütung verlangen?

OLG München, Beschluss vom 11.01.2006 - Verg 21/05

Der Höchstsatz einer 2,5-fachen Geschäftsgebühr für die Tätigkeit eines Anwalts in einem Vergabenachprüfungsverfahren ist nur bei überdurchschnittlich umfangreichen und schwierigen Fällen gerechtfertigt. In einem durchschnittlich schwierigen Nachprüfungsverfahren ist ein solcher Ansatz auch dann unbillig, wenn eine mündliche Verhandlung vor der Vergabekammer stattgefunden hat.*)

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Online seit 2005

VPRRS 2005, 0699
NachprüfungsverfahrenNachprüfungsverfahren
Anhörungsrügeverfahren ist kein Rechtsmittelverfahren!

OLG Brandenburg, Beschluss vom 22.11.2010 - Verg W 8/10

Das Anhörungsrügeverfahren ist kein Rechtsmittelverfahren. Es kann deshalb nicht zum Ziel haben, eine Änderung der in einer Entscheidung vertretenen Rechtsauffassung herbeizuführen.

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VPRRS 2005, 0681
NachprüfungsverfahrenNachprüfungsverfahren
Kostenentscheidung nach Rücknahme des Nachprüfungsantrages

BGH, Beschluss vom 25.10.2005 - X ZB 26/05

Nimmt der Antragsteller seinen Nachprüfungsantrag vor der Vergabekammer zurück, findet eine Erstattung der außergerichtlichen Kosten des Antragsgegners oder des Beigeladenen im Verfahren vor der Vergabekammer nicht statt.*)

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VPRRS 2005, 0680
NachprüfungsverfahrenNachprüfungsverfahren
Kostenentscheidung nach Rücknahme des Nachprüfungsantrages

BGH, Beschluss vom 25.10.2005 - X ZB 25/05

Nimmt der Antragsteller seinen Nachprüfungsantrag vor der Vergabekammer zurück, findet eine Erstattung der außergerichtlichen Kosten des Antragsgegners oder des Beigeladenen im Verfahren vor der Vergabekammer nicht statt.

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VPRRS 2005, 0679
NachprüfungsverfahrenNachprüfungsverfahren
Kostenentscheidung nach Rücknahme des Nachprüfungsantrages

BGH, Beschluss vom 25.10.2005 - X ZB 24/05

Nimmt der Antragsteller seinen Nachprüfungsantrag vor der Vergabekammer zurück, findet eine Erstattung der außergerichtlichen Kosten des Antragsgegners oder des Beigeladenen im Verfahren vor der Vergabekammer nicht statt.

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VPRRS 2005, 0678
NachprüfungsverfahrenNachprüfungsverfahren
Kostenentscheidung nach Rücknahme des Nachprüfungsantrages

BGH, Beschluss vom 25.10.2005 - X ZB 22/05

Nimmt der Antragsteller seinen Nachprüfungsantrag vor der Vergabekammer zurück, findet eine Erstattung der außergerichtlichen Kosten des Antragsgegners oder des Beigeladenen im Verfahren vor der Vergabekammer nicht statt.*)

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VPRRS 2005, 0667
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Berücksichtigung von Nebenangeboten

VK Nordbayern, Beschluss vom 07.11.2005 - 320.VK-3194-35/05

1. Konnte die ASt bis zum Erhalt des Absageschreibens nach § 13 VgV von der Absicht der Vergabestelle ausgehen, dass die streitgegenständliche Baumaßnahme nach Abschnitt 1 der VOB/A mit einer Öffentlichen Ausschreibung vergeben werden sollte, so besteht vor Zugang des Absageschreibens keine Rügepflicht gem. § 107 Abs. 3 GWB.*)

2. Ein Nebenangebot kann nicht berücksichtigt werden, wenn es unvollständig ist und damit den formalen Anforderungen für Nebenangebote gem. den Bewerbungsbedingungen nicht entspricht.*)

3. Gemäß Art. 19 Abs. 1 Baukoordinierungsrichtlinie 93/37/EWG können die Auftraggeber bei Bauaufträgen, die nach dem Kriterium des wirtschaftlich günstigsten Angebots vergeben werden sollen, die von Bietern vorgelegten Änderungsvorschläge berücksichtigen, wenn diese den vom Auftraggeber festgelegten Mindestanforderungen entsprechen. Der Auftraggeber kann Nebenangebote überhaupt nur dann einer wirtschaftlichen Wertung zuführen, wenn er die Mindestbedingungen für die Nebenangebote in den Verdingungsunterlagen festgelegt hat.*)

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VPRRS 2005, 0666
DienstleistungenDienstleistungen
Erneute Angebotswertung: Vorläufiger Rechtsschutz

OLG Schleswig, Beschluss vom 01.12.2005 - 6 Verg 9/05

1. Erfolgt eine erneute Angebotswertung unter der Beachtung der Rechtsauffassung der Vergabekammer, so ist bis zum Ergehen der Mitteilung nach § 13 VgV ein Antrag auf einstweiligen Rechtsschutz nach § 118 Abs. 1 Satz 3 GWB unzulässig.

2. Die Entscheidung nach § 118 Abs. 1 Satz 3 kann sich nur auf das Zuschlagsverbot und dessen Fortdauer beziehen, nicht auch auf andere Inhalte des Beschlusses der Vergabekammer. Werden diese angefochten, wird die Entscheidung insoweit ohne Bindung an die Zweiwochenfrist in § 118 Abs. 1 Satz 2 GWB suspendiert.

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VPRRS 2005, 0661
NachprüfungsverfahrenNachprüfungsverfahren
Besondere Gewichtung von Unterkriterien zulässig?

EuGH, Urteil vom 24.11.2005 - Rs. C-331/04

Artikel 36 der Richtlinie 92/50/EWG des Rates vom 18. Juni 1992 über die Koordinierung der Verfahren zur Vergabe öffentlicher Dienstleistungsaufträge und Artikel 34 der Richtlinie 93/38/EWG des Rates vom 14. Juni 1993 zur Koordinierung der Auftragsvergabe durch Auftraggeber im Bereich der Wasser-, Energie- und Verkehrsversorgung sowie im Telekommunikationssektor sind dahin auszulegen, dass das Gemeinschaftsrecht es einer Vergabekommission nicht verwehrt, Unterkriterien eines zuvor festgelegten Zuschlagskriteriums dadurch besonders zu gewichten, dass sie die vom öffentlichen Auftraggeber bei der Erstellung der Verdingungsunterlagen oder der Bekanntmachung des Auftrags für dieses Kriterium vorgesehenen Punkte auf die Unterkriterien verteilt, sofern eine solche Entscheidung

- die in den Verdingungsunterlagen oder in der Bekanntmachung des Auftrags bestimmten Zuschlagskriterien für den Auftrag nicht ändert,

- nichts enthält, was, wenn es bei der Vorbereitung der Angebote bekannt gewesen wäre, diese Vorbereitung hätte beeinflussen können, und

- nicht unter Berücksichtigung von Umständen erlassen wurde, die einen der Bieter diskriminieren konnten.*)

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VPRRS 2005, 0656
NachprüfungsverfahrenNachprüfungsverfahren
Kostenentscheidung nach Rücknahme des Nachprüfungsantrages

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 27.07.2005 - Verg 20/05

1. Entscheidungen der Vergabekammer über die Kosten und die Erstattung von Auslagen können mit der sofortigen Beschwerde nach den §§ 116 ff. GWB angegriffen werden.

2. Eine mündliche Verhandlung durchzuführen ist in lediglich Nebenentscheidungen der Vergabekammer betreffenden Beschwerdeverfahren nicht geboten.

3. In den Fällen einer Rücknahme des Nachprüfungsantrags scheidet eine Kostenerstattung für den Antragsgegner und die übrigen Verfahrensbeteiligten im Ergebnis in der Regel aus (Änderung der Rechtsprechung und Vorlage an den BGH).

4. Zwar wird die Vorlagepflicht nach § 124 Abs. 2 Satz 1 GWB in der Rechtsprechung der Vergabesenate einschränkend dahin ausgelegt, dass sie nur für Abweichungen bei einer die Hauptsache betreffenden Beschwerdeentscheidung besteht. Jedoch kann auch ein Kostenstreit "Hauptsache" des Beschwerdeverfahrens sein.

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VPRRS 2005, 0655
NachprüfungsverfahrenNachprüfungsverfahren
Kostenentscheidung nach Rücknahme des Nachprüfungsantrages

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 27.07.2005 - Verg 18/05

1. Entscheidungen der Vergabekammer über die Kosten und die Erstattung von Auslagen können mit der sofortigen Beschwerde nach den §§ 116 ff. GWB angegriffen werden.

2. Eine mündliche Verhandlung durchzuführen ist in lediglich Nebenentscheidungen der Vergabekammer betreffenden Beschwerdeverfahren nicht geboten.

3. In den Fällen einer Rücknahme des Nachprüfungsantrags scheidet eine Kostenerstattung für den Antragsgegner und die übrigen Verfahrensbeteiligten im Ergebnis in der Regel aus (Änderung der Rechtsprechung und Vorlage an den BGH).

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VPRRS 2005, 0654
NachprüfungsverfahrenNachprüfungsverfahren
Kostenentscheidung nach Rücknahme des Nachprüfungsantrages

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 27.07.2005 - Verg 17/05

1. Entscheidungen der Vergabekammer über die Kosten und die Erstattung von Auslagen können mit der sofortigen Beschwerde nach den §§ 116 ff. GWB angegriffen werden.

2. Eine mündliche Verhandlung durchzuführen ist in lediglich Nebenentscheidungen der Vergabekammer betreffenden Beschwerdeverfahren nicht geboten.

3. In den Fällen einer Rücknahme des Nachprüfungsantrags scheidet eine Kostenerstattung für den Antragsgegner und die übrigen Verfahrensbeteiligten im Ergebnis in der Regel aus (Änderung der Rechtsprechung und Vorlage an den BGH).

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VPRRS 2005, 0652
NachprüfungsverfahrenNachprüfungsverfahren
Kostenentscheidung nach Rücknahme des Nachprüfungsantrages

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 27.07.2005 - Verg 103/04

1. Entscheidungen der Vergabekammer über die Kosten und die Erstattung von Auslagen können mit der sofortigen Beschwerde nach den §§ 116 ff. GWB angegriffen werden.

2. Eine mündliche Verhandlung durchzuführen ist in lediglich Nebenentscheidungen der Vergabekammer betreffenden Beschwerdeverfahren nicht geboten.

3. In den Fällen einer Rücknahme des Nachprüfungsantrags scheidet eine Kostenerstattung für den Antragsgegner und die übrigen Verfahrensbeteiligten im Ergebnis in der Regel aus (Änderung der Rechtsprechung und Vorlage an den BGH).

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VPRRS 2005, 0650
NachprüfungsverfahrenNachprüfungsverfahren
Rechtsschutzinteresse für einen Antrag nach § 115 Abs. 2 GWB

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 26.07.2005 - Verg 44/05

1. Für einen Antrag nach § 115 Abs. 2 GWB benötigt der Auftraggeber ein Rechtsschutzinteresse.

2. Dieses Rechtsschutzinteresse fehlt, wenn der Auftraggeber ein Ausschreibungsverfahren aufgehoben hat, nur gegen diese Entscheidung ein Nachprüfungsverfahren anhängig ist und der Auftraggeber beabsichtigt, die im aufgehobenen Verfahren ausgeschriebene Leistung im Verhandlungsverfahren zu vergeben.

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VPRRS 2005, 0649
NachprüfungsverfahrenNachprüfungsverfahren
Ausdrücklicher Interessengegensatz

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 30.08.2005 - Verg 61/03

Ein ausdrücklicher Interessengegensatz entsteht, wenn der Nachprüfungsantrag darauf gerichtet ist, das Angebot der Beigeladenen von der Wertung auszuschließen.

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VPRRS 2005, 0648
NachprüfungsverfahrenNachprüfungsverfahren
Erstattung von Reisekosten eines zweiten auswärtigen Anwalts

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 30.08.2005 - Verg 60/03

Die Reisekosten eines zweiten auswärtigen Anwalts sind nicht erstattungsfähig, da sie zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung eines Beigeladenen nicht notwendig sind, wenn der Beigeladene in der mündlichen Verhandlung sachgerecht durch einen Rechtsanwalt vertreten ist.

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VPRRS 2005, 0647
NachprüfungsverfahrenNachprüfungsverfahren
Ausdrücklicher Interessengegensatz

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 05.08.2005 - Verg 31/05

1. Der unterliegende Antragsteller hat in entsprechender Anwendung von § 162 Abs. 3 VwGO aus Gründen der Billigkeit die außergerichtlichen Kosten des Beigeladenen zu tragen, wenn sich der Antragsteller mit dem Nachprüfungsantrag ausdrücklich, bewusst und gewollt in einen Interessengegensatz zum Beigeladenen gestellt und der Beigeladene sich darüber hinaus aktiv am Nachprüfungsverfahren beteiligt hat.

2. Kein ausdrücklicher Interessengegensatz entsteht, wenn der Antragsteller nur einen Ausschluss seines Angebots von der Wertung rückgängig gemacht sehen und eine erneute Angebotswertung erreichen will, sich aber nicht ausdrücklich dagegen wendet, dass auf das Angebot der Beigeladenen der Zuschlag erteilt werden soll.

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VPRRS 2005, 0646
NachprüfungsverfahrenNachprüfungsverfahren
Abgrenzung Dienstvertrag und Dienstleistungskonzession

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 22.09.2005 - Verg 44/04

Signifikantes Unterscheidungsmerkmal zwischen Dienstvertrag und Dienstleistungskonzession ist, dass bei der Konzession das (ganze oder ganz überwiegende) wirtschaftliche Risiko aus der Erbringung der Leistung auf den Leistungserbringer verlagert wird.

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VPRRS 2005, 0641
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Informationsanspruch bei Vergaben unterhalb der Schwellenwerte

VG Neustadt, Beschluss vom 19.10.2005 - 4 L 1715/05

1. Zum Informationsanspruch des unterlegenen Bieters vor Zuschlagserteilung bei der Vergabe öffentlicher Aufträge unterhalb der Schwellenwerte des § 2 VgV.*)

2. Zum Prüfungsumfang des Gerichts, wenn der unterlegene Bieter die Zuschlagserteilung an den erfolgreichen Mitbieter zu verhindern versucht.*)

3. Die Streitwertfestsetzung richtet sich in vergaberechtlichen Verfahren nach § 52 Abs.1 i.V.m. § 50 Abs. 2 GKG. Wegen der faktischen Vorwegnahme der Hauptsache ist der darin genannte Wert von 5 % der Bruttoauftragssumme auch im vorläufigen Rechtsschutzverfahren unvermindert anzusetzen.*)

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VPRRS 2005, 0627
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Unklare Angaben des Bieters führen zwingend zum Ausschluss

OLG Naumburg, Beschluss vom 25.10.2005 - 1 Verg 5/05

1. Zur Zuschlagserteilung durch Bestätigung einer - wegen Verstoßes gegen das prozessuale Zuschlagsverbot des § 115 Abs. 1 GWB - nichtigen Annahmeerklärung, § 141 BGB.*)

2. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrages hängt nicht davon ab, dass der Antragsteller nach rechtzeitiger Rüge eines Vergabeverstoßes gegenüber der Vergabestelle auch eine Wartefrist bis zur Einreichung des Nachprüfungsantrages verstreichen lässt.*)

3. Ein Schaden i.S.v. § 107 Abs. 2 GWB droht einem Antragsteller durch einen behaupteten Vergaberechtsverstoß nicht, wenn sein Angebot bereits aus anderen Gründen zwingend ausgeschlossen werden muss (ständige Rechtsprechung des Senats).*)

4. Lässt sich den Eintragungen eines Bieters im Formblatt EFB-NU (Erklärung zum Nachunternehmereinsatz) wegen der Nichtaufführung der Ordnungsziffern auch im Wege der Auslegung nicht genau entnehmen, welche Teilleistungen in welchem Umfang durch den jeweiligen Nachunternehmer ausgeführt werden sollen, so ist das Angebot wegen Unvollständigkeit der geforderten Erklärungen nach §§ 25 Nr. 1 Abs. 1 lit. b), 21 Nr. 1 Abs. 1 Satz 3 VOB/A zwingend von der weiteren Angebotswertung auszuschließen.*)




VPRRS 2005, 0602
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Kostenfolge des Eintritts der Fiktion des § 116 Abs. 2 GWB

OLG Rostock, Beschluss vom 02.08.2005 - 17 Verg 7/05

1. Nach Rücknahme des Nachprüfungsantrages hat die "Einstellung" des Nachprüfungsverfahrens seitens der Vergabekammer lediglich deklaratorischen Charakter, ohne dass hierdurch eine Beschwer in der Hauptsache und/oder der Kostenentscheidung entsteht.

2. Die Kostenentscheidung der Vergabekammer ist selbständig anfechtbar.

3. Die Fiktion des § 116 Abs. 2 GWB, dass der Nachprüfungsantrag als abgelehnt gilt, führt zur Kostentragung des Bieters und schließt auf der Grundlage des die Kostentragung abschließend regelnden § 128 GWB die Kostenfolge ein.

4. Auch eine Antragsrücknahme ist als "unterliegen" im Sinne von § 128 Abs. 4 Satz 2 GWB zu werten.

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VPRRS 2005, 0597
NachprüfungsverfahrenNachprüfungsverfahren
Antrag auf Sachverhaltsberichtigung einer Nachprüfungsentscheidung

OLG Saarbrücken, Beschluss vom 29.09.2005 - 1 Verg 5/05

Die Ablehnung eines Antrags auf Berichtigung des Sachverhalts einer Nachprüfungsentscheidung ist keine Entscheidung im Sinn von § 116 Abs. 1 GWB.

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VPRRS 2005, 0596
NachprüfungsverfahrenNachprüfungsverfahren
Erstattung von nur zur Beratung entstandenen Rechtsanwaltskosten

OLG Saarbrücken, Beschluss vom 29.09.2005 - 1 Verg 2/05

1. Ein Kostenfestsetzungsbeschluss stellt eine selbständig anfechtbare Entscheidung dar, gegen die das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gemäß den §§ 116 ff GWB zum Vergabesenat gegeben ist.

2. Über Beschwerden gegen Nebenentscheidungen der Vergabekammern - wie Entscheidungen über die Kosten und die Auslagen, selbst wenn sie isoliert getroffen worden sind - kann generell ohne mündliche Verhandlung entschieden werden.

3. Die Entscheidung über die Erstattung von Rechtsanwaltskosten, die zur nur Beratung im Vergabekammerverfahren entstanden sind, kann erst im Verfahren der Kostenfestsetzung erfolgen.

4. Die Erstattungsfähigkeit von Rechtsanwaltskosten, die zur Beratung eines Antragstellers im Vergabekammerverfahren entstanden sind, richtet sich nach den Grundsätzen zur Erstattungsfähigkeit eines förmlich beauftragten Rechtsanwalts.

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VPRRS 2005, 0531
NachprüfungsverfahrenNachprüfungsverfahren
Bietergemeinschaft: Nur gemeinsam oder auch einzeln antragsbefugt?

EuGH, Urteil vom 08.09.2005 - Rs. C-129/04

1. Artikel 1 der Richtlinie 89/665/EWG des Rates vom 21. Dezember 1989 zur Koordinierung der Rechts und Verwaltungsvorschriften für die Anwendung der Nachprüfungsverfahren im Rahmen der Vergabe öffentlicher Liefer- und Bauaufträge in der durch die Richtlinie 92/50/EWG des Rates vom 18. Juni 1992 über die Koordinierung der Verfahren zur Vergabe öffentlicher Dienstleistungsaufträge geänderten Fassung ist dahin gehend auszulegen, dass er einer nationalen Regelung nicht entgegensteht, nach der nur die Gesamtheit der Mitglieder einer Gelegenheitsgesellschaft ohne Rechtspersönlichkeit, die sich als solche an einem Verfahren zur Vergabe eines öffentlichen Auftrags beteiligt, aber nicht den Zuschlag erhalten hat, die Vergabeentscheidung nachprüfen lassen kann, nicht aber lediglich eines ihrer Mitglieder als Einzelner.*)

2. Das Gleiche gilt, wenn alle Mitglieder einer solchen Gesellschaft gemeinsam klagen, aber die Klage eines ihrer Mitglieder für unzulässig erklärt wird.*)

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VPRRS 2005, 0529
NachprüfungsverfahrenNachprüfungsverfahren
Widerruf der Bestellung als Mitglied der Vergabekammer

OVG Hamburg, Beschluss vom 30.06.2005 - 1 Bs 182/05

Die Beschäftigungsbehörde kann die Bestellung eines Mitglieds der Vergabekammer nicht wegen Befangenheit widerrufen. Die besondere unabhängige Stellung der Mitglieder der Vergabekammer bedingt, dass nur die Vergabekammer entsprechend den §§ 21 Abs. 2, 20 Abs. 4 HmbVwVfG über die Befangenheit entscheidet. Eine derartige Ausschlussentscheidung kann die Vergabekammer auch außerhalb eines konkreten Vergabeverfahrens treffen, wenn zu besorgen ist, das ihr Mitglied in allen denkbaren Vergabeverfahren befangen ist.*)

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VPRRS 2005, 0528
NachprüfungsverfahrenNachprüfungsverfahren
Bestimmung der Auftragssumme und des Gebührensatzes des Rechtsanwalts

OLG Naumburg, Beschluss vom 23.08.2005 - 1 Verg 4/05

1. Hat die Vergabekammer im Kostenfestsetzungsverfahren unzulässigerweise eine isolierte Festsetzung des Gegenstandswertes vorgenommen, so kann der Vergabesenat im Verfahren der sofortigen Beschwerde gegen diese Entscheidung die gesamte Kostenfestsetzung an sich ziehen, wenn die Beteiligten einer solchen Entscheidung nicht widersprechen.*)

2. Der gesetzlich nicht definierte Begriff der Auftragssumme in § 50 Abs. 2 GKG ist dahin auszulegen, dass auf die geprüfte Bruttoangebotssumme desjenigen Angebots des Antragstellers abzustellen ist, welches eine Chance auf Zuschlagerteilung haben soll. Liegt ein Angebot des Antragstellers noch nicht vor, so ist auf die fiktive Angebotssumme bzw. - soweit hierfür individuelle Anhaltspunkte fehlen - auf den objektiven Wert der zu vergebenden Leistungen abzustellen. Hierfür bieten regelmäßig insbesondere die Schätzungen des Auftraggebers im Hinblick auf eine Überschreitung bzw. Unterschreitung des Schwellenwertes einen hinreichenden Anhaltspunkt. Bei einem inzwischen fortgeschrittenen Vergabeverfahren können auch die in der späteren Angebotsphase von anderen Bietern erklärten Angebotspreise einen gewichtigen Anhaltspunkt für den Wert des zu vergebenden Auftrags darstellen.*)

3. Zur Unbilligkeit der Bestimmung des Höchstgebührenansatzes von 2,5-fachen Gebühren in einem Nachprüfungsverfahren mit mündlicher Verhandlung vor der Vergabekammer.*)

4. Im Kostenfestsetzungsverfahren kann eine Rahmengebühr nach § 14 Abs. 1 Satz 4 RVG festgesetzt werden, ohne dass zuvor ein Gutachten des Vorstandes der zuständigen Rechtsanwaltskammer eingeholt werden muss.*)

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VPRRS 2005, 0527
DienstleistungenDienstleistungen
Bestimmung der Auftragssumme und des Gebührensatzes des Rechtsanwalts

OLG Naumburg, Beschluss vom 30.08.2005 - 1 Verg 6/05

1. Der gesetzlich nicht definierte Begriff der Auftragssumme ist in denjenigen Vergabeverfahren, in denen ein Angebot des Antragstellers nicht vorliegt, dahin zu verstehen, dass auf den objektiven Wert des Auftrages, dessen Vergabe beabsichtigt ist, abzustellen ist. Hierfür bieten regelmäßig insbesondere die Schätzungen des Auftraggebers, bei einem fortgeschrittenen Verfahren jedoch auch die in der späteren Angebotsphase von anderen Bietern erklärten Angebotspreise einen gewichtigen Anhaltspunkt für den Wert des zu vergebenden Auftrages.

2. Aufgrund der Besonderheiten im Vergabeverfahren ist dem Rechtsanwalt regelmäßig ein überdurchschnittlicher Gebührenansatz zuzubilligen.

3. Ein überdurchschnittlicher Gebührenansatz ist schon jeder Gebührenansatz über der gesetzlich vorgegebenen Kappungsgrenze in Höhe einer 1,3-fachen Gebühr. Ein quasi fixer Ansatz von 2,5-fachen Gebühren in jedwedem Fall mündlicher Verhandlung vor der Vergabekammer - dem in § 112 Abs. 1 GWB gesetzlich vorgesehenen Regelfall - würde den vom Gesetzgeber mit Nr. 2400 VV RVG intendierten Spielraum unzulässig verengen.

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VPRRS 2005, 0467
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Unzureichendes Nachunternehmerverzeichnis: Ausschluss!

OLG Naumburg, Beschluss vom 18.07.2005 - 1 Verg 5/05

1. Ein Bieter hat ein Rechtsschutzinteresse für einen Antrag nach § 118 Abs. 1 Satz 3 GWB, wenn der öffentliche Auftraggeber seiner Ansicht nach einen unwirksamen, weil gegen das prozessuale Verbot des § 115 Abs. 1 GWB verstoßenden Zuschlag erteilt hat.*)

2. Fehlt in dem vom Bieter eingereichten Nachunternehmerverzeichnis die vom öffentlichen Auftraggeber geforderte Bezeichnung der Teilleistungen, die von den jeweiligen Nachunternehmern erbracht werden sollen, bzw. sind diese Teilleistungen nicht hinreichend identifizierbar bezeichnet, so ist das Angebot nach § 25 Nr. 1 Abs. 1 lit. b) VOB/A von der Wertung auszuschließen.*)

3. Dem Bieter dieses Angebotes fehlt eine Antragsbefugnis zur Geltendmachung von vermeintlichen Vergaberechtsverstößen im Rahmen der weiteren Angebotswertung (hier: in der 3. Wertungsstufe).*)

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VPRRS 2005, 0430
DienstleistungenDienstleistungen
Nachprüfungsverfahren und Untersuchungsgrundsatz

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 15.06.2005 - Verg 5/05

1. Die Ermächtigungsnorm des § 114 Abs. 1 Satz 2 GWB hat zur Voraussetzung, dass ein zulässiger Nachprüfungsantrag vorliegt und der Antragsteller in eigenen Rechten verletzt ist.

2. Eine allgemeine Rechtmäßigkeitskontrolle eines Vergabeverfahrens findet über § 114 Abs. 1 Satz 2 GWB nicht statt.

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VPRRS 2005, 0429
NachprüfungsverfahrenNachprüfungsverfahren
Vollstreckbarkeit des Kostenfestsetzungsbeschlusses

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 02.06.2005 - Verg 99/04

1. Eine Verzinsung des Kostenerstattungsbetrages findet im Nachprüfungsverfahren in Vergabesachen nicht statt. Eine analoge Anwendung des § 104 Abs. 1 Satz 2 ZPO kommt auf das Nachprüfungsverfahren in Vergabesachen nicht in Betracht.

2. Eine Verzinsung des Kostenerstattungsbetrages kann im Nachprüfungsverfahren in Vergabesachen auch nicht über eine analoge Anwendung des § 291 Satz 1 BGB erfolgen.

3. Im Nachprüfungsverfahren kann eine Vollstreckbarkeit des Kostenfestsetzungsbeschlusses der Vergabekammer nicht über eine analoge Anwendung der §§ 103 ff ZPO erreicht werden.

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VPRRS 2005, 0428
NachprüfungsverfahrenNachprüfungsverfahren
anwaltliche Vertretung des öffentlichen Auftraggebers

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 31.05.2005 - Verg 107/04

1. Bei einem Nachprüfungsverfahren über nicht ganz einfache auftragsbezogene Sach- und Rechtsfragen ist eine anwaltliche Vertretung des öffentlichen Auftraggebers im Nachprüfungsverfahren erforderlich.

2. Die Anknüpfung einer Gebührenstaffel an die Auftragssumme ist sachgerecht.

3. In Vergabesachen ist bei einer mündlichen Verhandlung vor der Vergabekammer im Regelfall eine 2,0 Geschäftsgebühr gemäß Nr. 2400 VV RVG nicht unbillig.

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VPRRS 2005, 0426
NachprüfungsverfahrenNachprüfungsverfahren
Suspensiveefekt trotz fehlender Information der übrigen Beteiligten

OLG Dresden, Beschluss vom 17.06.2005 - WVerg 8/05

1. Ein Verstoß des Beschwerdeführers gegen § 117 Abs. 4 GWB berührt den mit der Beschwerdeeinlegung verbundenen Suspensiveffekt des Rechtsbehelfs einschließlich des im Verfahren vor der Vergabekammer begründeten Zuschlagsverbots gem. § 115 Abs. 1 GWB nicht.*)

2. Ist die fiktive Ablehnung eines Nachprüfungsantrags gem. § 116 Abs. 2 GWB mit Ablauf der Beschwerdefrist bestandskräftig geworden, so eröffnet eine danach wirksam gewordene Sachentscheidung der Vergabekammer keine - erneute - Beschwerdemöglichkeit für den unterlegenen Bieter.*)




VPRRS 2005, 0392
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Gleichartiger Mangel sämtlicher Bieter: Dennoch keine Antragsbefugnis!

OLG Jena, Beschluss vom 20.06.2005 - 9 Verg 3/05

1. Die Antragsbefugnis hängt nicht davon ab, ob ein Antragstellerangebot zu Recht ausgeschlossen worden ist. Der Zugang zum Vergabeprüfungsverfahren wird eröffnet mit der schlüssigen Behauptung, im Verlauf der Auftragsvergabe in einem Bieterrecht so verletzt worden zu sein, dass eine Zuschlagschance vereitelt worden ist.*)

2. Der rechtmäßige Ausschluss eines Angebots lässt das mit der Bewerbung des betreffenden Bieters begründete vergaberechtliche Sonderrechtsverhältnis zum Auftraggeber als rechtliche Grundlage für einen Anspruch nach § 97 Abs. 2 GWB auf Gleichbehandlung mit den im Vergabeverfahren verbleibenden Bietern entfallen. Der Vergabeprüfungsantrag eines zurecht ausgeschlossenen Antragstellers kann deshalb - entgegen der Rechtsauffassung des OLG Düsseldorf - nicht darauf gestützt werden, dass sämtlichen übrigen teilnehmenden Angeboten ein gleichartiger Mangel anhafte und der Auftraggeber mit der Zuschlagserteilung das Gleichbehandlungsgebot verletze.*)

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