Schließen Sie haben soeben den Bereich betreten. Hier bekommen Sie alle für diesen Bereich relevanten Inhalte gefiltert angezeigt. Mit Klick auf "Alle Sachgebiete" links kommen Sie jederzeit wieder zu den ungefilterten Übersichten.

Treffervorschau

Treffer Pfeil

Bau & Immobilien

Dienstleistungen

Waren/Güter

Gesundheit

IT

Verkehr
Sicherheit & Verteidigung Nachprüfungs-
verfahren
Zielgruppen
Alle Sachgebiete

Gesamtsuche
[Hilfe]

Bei Eingabe mehrerer Suchbegriffe, getrennt durch Leerzeichen, werden Texte gefunden, in denen alle Suchbegriffe vorkommen.

Groß- und Kleinschreibung wird nicht unterschieden.

Sie können den Platzhalter * einsetzen: "pauschal*" findet z.B. auch "Pauschalhonorar".

Bei Eingabe eines Aktenzeichens wird automatisch nach der zugehörigen Entscheidung und weiteren Texten, in denen diese zitiert wird, gesucht, bei Eingabe eines Datums nach allen Entscheidungen mit diesem Verkündungsdatum.

Oder-Suche: geben Sie zwischen mehreren Suchbegriffen ODER ein (großgeschrieben), um Dokumente zu finden, in denen mindestens einer der Begriffe vorgekommt.

Phrasensuche: genaue Wortfolgen können Sie mittels Anführungszeichen (") suchen.

Kostenloses ProbeaboOK
Urteilssuche



,
Sortierung nach:
Zentrale Sachgebiete
· Abfallbeförderung/-entsorgung
· Administration
· Alle Sachgebiete
· Arzneimittel
· Ausbaugewerke
· Ausrüstungsgegenstände
· Außenanlagen
· Bau & Immobilien
· Bauleistungen
· Bestandssanierung
· Bewachungsleistungen
· Brandschutz
· Brief- und Paketdienstleistungen
· Datenverarbeitung
· Dienstleistungen
· Druckerzeugnisse
· Fahrzeuge
(Sicherheit & Verteidigung)
· Fahrzeuge
(Verkehr)
· Finanzdienstleistungen
· Forschungsaufträge
· Gesundheit
· Gutachtenerstattung
(Bau & Immobilien)
· Gutachtenerstattung
(Dienstleistungen)
· Hardware
· Hochbau
· IT
· IT-Support
· Instrumente und Hilfsmittel
· Internet
· Labortechnik
· Medizintechnik
· Nachprüfungsverfahren
· PPP
· Pflege- und Versorgungsleistungen
· Planungsleistungen
(Verkehr)
· Planungsleistungen
(Sicherheit & Verteidigung)
· Planungsleistungen
(Bau & Immobilien)
· Rabattvereinbarungen
· Rechtsberatung
· Rechtsweg
· Reinigungsleistungen
(Bau & Immobilien)
· Reinigungsleistungen
(Dienstleistungen)
· Reparatur und Wartung
(Gesundheit)
· Reparatur und Wartung
(Bau & Immobilien)
· Reparatur und Wartung
(Dienstleistungen)
· Reparatur und Wartung
(Verkehr)
· Rettungsdienstleistungen
· Rügeobliegenheit
· Sanitäts- und Verbandsmaterial
· Schienenwegebau
· Schulungsmaßnahmen
· Sicherheit und Verteidigung
· Sicherheitstechnik
· Softwareentwicklung
· Sonstige (Bau-)Leistungen
· Sonstige Dienstleistungen
· Sonstiger IT-Support
· Sonstiges Gesundheit
· Sonstiges Nachprüfungsverfahren
· Sonstiges Sicherheit & Verteidigung
· Sonstiges Verkehr
· Standardsoftware
· Straßenbau und Infrastruktur
· Strom, Wasser, Gas
· Technische Ausrüstung
· Tief- und Ingenieurbau
· Transportleistungen
· Vergabe
· Verkehr
· Verkehrsleittechnik
· Versicherungsleistungen
· Waren/Güter
· Wartung und Instandsetzung
· Wartung und Weiterentwicklung
· Wasserbaumaßnahmen
· Wirtschafts- und Steuerberatung
· ÖPNV

Volltexturteile nach Sachgebieten

Sachgebiet: Dienstleistungen: Reinigungsleistungen

156 Entscheidungen insgesamt

Online seit 25. März

VPRRS 2024, 0063
ReinigungsleistungenReinigungsleistungen
0,00 % ist nicht der korrekte Sozialversicherungsbeitrag!

VK Bund, Beschluss vom 16.02.2024 - VK 2-7/24

Sind für die Kalkulation des Stundenverrechnungssatzes nach den Vergabeunterlagen die "zum 01.01.2023 geltenden Sozialversicherungsbeiträge" anzusetzen, ist das Angebot eines Bieters, das nicht die korrekten Sozialversicherungsbeiträge enthält, weil die entsprechenden Spalten mit 0,00 % ausgefüllt wurden, zwingend vom Vergabeverfahren auszuschließen.

Dokument öffnen Volltext


Online seit 12. Januar

VPRRS 2024, 0009
Mit Beitrag
ReinigungsleistungenReinigungsleistungen
An seine Wertungsvorgaben ist der Auftraggeber gebunden!

VK Bund, Beschluss vom 07.11.2023 - VK 2-80/23

1. Der öffentliche Auftraggeber darf ein Angebot zwar auch dann annehmen, wenn es nicht auskömmlich ist. Allerdings muss er in einem solchen Fall sein Ermessen grundsätzlich sorgfältig und umfassend ausüben, da nicht auskömmliche Angebote mit typischen Gefahren, z. B. einer zu erwartenden Schlechtleistung, behaftet sein können.

2. Im Bereich der Gebäudereinigung besteht ganz allgemein die Gefahr, dass die zu reinigende Fläche tatsächlich in kürzerer Zeit bearbeitet wird, als der jeweilige Bieter dies mit dem "Leistungsansatz qm je Stunde" in seinem Angebot vorgesehen hat.

3. Legt der Auftraggeber in den Vergabeunterlagen fest, dass "Angebote, die als nicht auskömmlich erachtet werden, zwingend von einer Vergabe auszuschließen sind," ist ein unauskömmliches Angebot vom Vergabeverfahren auszuschließen, ohne dass es auf weitere Ermessenserwägungen ankommt.

Dokument öffnen Volltext


Online seit 15. Dezember 2023

VPRRS 2023, 0263
Mit Beitrag
ReinigungsleistungenReinigungsleistungen
Aufgreifschwelle nicht erreicht: Keine Pflicht zur Preisaufklärung!

VK Bund, Beschluss vom 14.09.2023 - VK 1-61/23

1. Der öffentliche Auftraggeber verlangt vom Bieter Aufklärung, wenn der Preis oder die Kosten eines Angebots im Verhältnis zu der zu erbringenden Leistung ungewöhnlich niedrig erscheinen.

2. Eine Preisprüfung ist regelmäßig bei Bestehen eines Preisunterschieds von 20% zum nächsthöheren Angebot durchzuführen. Das Erreichen der Aufgreifschwelle löst eine Pflicht zur Aufklärung der Preise aus.

Dokument öffnen Volltext


Online seit 13. Dezember 2023

VPRRS 2023, 0261
Mit Beitrag
ReinigungsleistungenReinigungsleistungen
"Medianmethode" ist vergaberechtswidrig!

VK Bund, Beschluss vom 06.11.2023 - VK 1-77/23

1. Die Verwendung der "Medianmethode" gewährleistet keinen wirksamen Wettbewerb der Angebote, so dass die Gefahr einer willkürlichen Erteilung des Zuschlags besteht.

2. Soweit Bewerber oder Bieter während der Teilnahme-/Angebotsfrist Fragen zu den Vergabeunterlagen stellen oder zusätzliche Informationen und Auskünfte beantragen, hat der Auftraggeber diese zu beantworten. Zudem ist er verpflichtet, die zusätzlichen Informationen auch allen anderen Verfahrensteilnehmern und interessierten Unternehmen zur Verfügung zu stellen.

Dokument öffnen Volltext


Online seit 2023

VPRRS 2023, 0219
Mit Beitrag
ReinigungsleistungenReinigungsleistungen
Leistungsfähigkeit hängt auch von der Betriebsorganisation ab!

VK Rheinland, Beschluss vom 11.08.2023 - VK 20/23

1. Vergabeunterlagen müssen klar und verständlich sein. Erforderlichenfalls müssen sie ausgelegt werden. Dabei sind die Vergabeunterlagen in einer Gesamtschau als inhaltlich zusammenhängende Einheit in den Blick zu nehmen.*)

2. Die Eignungskriterien dienen der Feststellung, ob das bietende Unternehmen in der Lage ist, die ausgeschriebene Leistung z. B. mit seiner personellen und sachlichen Ausstattung oder vorhandenen Erfahrung zuverlässig zu erbringen.*)

3. An der Leistungsfähigkeit eines Unternehmens haben die Betriebsorganisation und die Struktur des Unternehmens maßgeblichen Anteil.*)

Dokument öffnen Volltext


VPRRS 2023, 0178
Mit Beitrag
RügeobliegenheitRügeobliegenheit
Mit dem Hinweis auf die eigene Kalkulation lässt sich eine Rüge nicht begründen!

OLG Frankfurt, Beschluss vom 20.07.2023 - 11 Verg 3/23

1. Die Anforderungen an die Darlegung einer Vergaberechtsverletzung bzw. an die Rüge dürfen nicht zu hoch angesetzt werden. Ein Mindestmaß an Substanziierung ist jedoch einzuhalten. Reine Vermutungen zu eventuellen Vergaberechtsverstößen (sog. Rüge ins Blaue hinein) reichen nicht aus.

2. Eine Rüge ist hinreichend substanziiert, wenn zumindest tatsächliche Anknüpfungstatsachen oder Indizien vorgetragen werden, die einen hinreichenden Verdacht auf einen bestimmten Vergaberechtsverstoß begründen.

3. Die Vorlage der eigenen Preiskalkulation reicht zur Substanziierung von Behauptungen nicht aus, soweit sich aus ihr keine Anhaltspunkte für eine unauskömmliche Kalkulation von Mitbewerbern ergeben.

Dokument öffnen Volltext


VPRRS 2023, 0164
Mit Beitrag
ReinigungsleistungenReinigungsleistungen
Aufklärung eines Unterkostenangebots ist umfassend zu dokumentieren!

VK Bund, Beschluss vom 06.06.2023 - VK 1-39/23

1. Der öffentliche Auftraggeber ist verpflichtet, die Gründe für die Auswahlentscheidung nach Überprüfung der Kalkulation zu dokumentieren.

2. Die Bieter sind in der Kalkulation ihrer Preise grundsätzlich frei. Es ist den Bietern daher nicht schlechthin verwehrt, zu einem Gesamtpreis anzubieten, der lediglich einen Deckungsbeitrag zu den eigenen Fixkosten verspricht (Unterkostenangebote).

3. Der öffentliche Auftraggeber ist bei Unterkostenangeboten allerdings gehalten, sorgfältig zu prüfen, ob eine einwandfreie Ausführung und Haftung für Gewährleistungsansprüche gesichert ist, und seine für die abschließende Entscheidung maßgeblichen Erwägungen so dokumentieren, dass nachvollziehbar ist, wie die Überprüfung der Kalkulation vorgenommen wurde.

4. Die Begründung muss alle Informationen enthalten, die notwendig sind, um die Entscheidung des öffentlichen Auftraggebers nachvollziehen zu können.

Dokument öffnen Volltext


VPRRS 2023, 0099
Mit Beitrag
ReinigungsleistungenReinigungsleistungen
Gutes Personal als Zuschlagskriterium: Vertragliche Absicherung erforderlich!

VK Südbayern, Beschluss vom 30.03.2023 - 3194.Z3-3_01-22-49

1. Möchte der öffentliche Auftraggeber Aspekte der Qualifikation und Erfahrung des mit der Ausführung des Auftrags betrauten Personals gem. § 58 Abs. 2 Satz 2 Nr. 2 VgV als Zuschlagskriterium verwenden, so muss er mittels geeigneter vertraglicher Mittel sicherstellen, dass die bewerteten Mitarbeiter auch bei der Auftragsausführung eingesetzt werden und dass diese Mitarbeiter nur mit Zustimmung des öffentlichen Auftraggebers ersetzt werden können, wenn dieser sich davon überzeugt hat, dass das Ersatzpersonal ein gleichwertiges Qualitätsniveau hat.*)

2. Unterlässt der öffentliche Auftraggeber diese vertragliche Absicherung, fehlt es dem entsprechenden Zuschlagskriterium am notwendigen Auftragsbezug gem. § 127 Abs. 3 GWB.*)

3. Gibt der öffentliche Auftraggeber die Bewertungsmethode, nach der er bestimmte Wertungskriterien bewerten will, nicht in den Vergabeunterlagen bekannt, muss aus der Vergabedokumentation zweifelsfrei hervorgehen, dass er die Bewertungsmethode bereits vor Öffnung der Angebote festgelegt hat.*)

4. Nicht in den Vergabeunterlagen bekannt gemachte Bewertungsmethoden, die im Widerspruch zu den Angaben in den Vergabeunterlagen stehen, dürfen bei der Bewertung der Angebote nicht zum Einsatz kommen.*)

5. Ein öffentlicher Auftraggeber darf eine konkrete Bieterfrage nach der für ein bestimmtes Wertungskriterium vorgesehenen Wertungsmatrix nicht mit "die Bewertung erfolgt in Relation zu den anderen Bietern" beantworten, wenn er tatsächlich eine ausgearbeitete, nicht bekannt gemachte Wertungsmatrix zum Einsatz bringen will.*)




VPRRS 2023, 0064
Mit Beitrag
ReinigungsleistungenReinigungsleistungen
Zuschlag vor mitgeteilter Frist erteilt: Vertrag unwirksam!

VK Bund, Beschluss vom 23.02.2023 - VK 2-2/23

1. Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden, u. a. über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses zu informieren. Der Vertrag darf bei einem elektronisch geführten Vergabeverfahren frühestens 10 Tage nach Absendung der Information geschlossen werden.

2. Teilt der öffentliche Auftraggeber den Bietern ausdrücklich mit, dass er beabsichtigt, den Zuschlag an den Zuschlagsprätendenten an einem bestimmten Tag zu erteilen und wird der Zuschlag vor dem mitgeteilten Termin erteilt, wird die Wartefrist nicht eingehalten und der Vertrag ist von Anfang an unwirksam. Das gilt auch dann, wenn der mitgeteilte Termin über die gesetzlich gebotene Wartemindestfrist hinausgeht.

3. Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt. Grundlage dafür ist eine Bewertung des öffentlichen Auftraggebers anhand der von diesem den Bietern bekannt gegebenen Zuschlagskriterien. Diese bekannt gemachten Zuschlagskriterien sind gegenüber allen Bietern gleich anzuwenden.

4. Der Auftraggeber darf von den bekannt gemachten Zuschlagskriterien nicht abweichen, ohne dass er dies den Bietern vorab mit angemessener Frist bekannt gegeben hat.

Dokument öffnen Volltext


VPRRS 2023, 0003
ReinigungsleistungenReinigungsleistungen
Inhaltlich unzureichende Unterlage fehlt nicht!

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 02.06.2021 - Verg 48/20

1. Der öffentliche Auftraggeber darf als Beleg der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit des Bieters die Vorlage geeigneter Referenzen über früher ausgeführte Liefer- und Dienstleistungen in Form einer Liste der in den letzten höchstens drei Jahren erbrachten wesentlichen Liefer- und Dienstleistungen mit Angabe des Werts, des Liefer- bzw. Erbringungszeitpunkts sowie des öffentlichen oder privaten Empfängers verlangen. Die (geforderte) Angabe der Jahresreinigungsfläche betrifft die Art und Wert der Leistung.

2. Der öffentliche Auftraggeber kann die Bieterunternehmen unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren.

3. Eine Unterlage fehlt, wenn sie gar nicht oder nicht entsprechend den formalen Anforderungen des Auftraggebers vorgelegt wurde. Eine inhaltlich unzureichende Unterlage ist nicht mit einer fehlenden gleichzusetzen.

4. ...

Dokument öffnen Volltext


Online seit 2022

VPRRS 2022, 0282
Mit Beitrag
RügeobliegenheitRügeobliegenheit
Unaufklärbare Widersprüche sind erkennbar und zu rügen!

VK Rheinland, Beschluss vom 18.11.2022 - VK 35/22

1. Ein Nachprüfungsantrag kann formwirksam über ein besonderes elektronisches Behördenpostfach gestellt werden.*)

2. Bei der Auslegung widersprüchlicher Vergabebedingungen müssen sich Bewerber bzw. Bieter fragen, was die Vergabestelle aus ihrer Interessenlage heraus wirklich gewollt hat.*)

3. Unaufklärbare Widersprüche in Vergabebedingungen sind grundsätzlich als Vergabeverstoß erkennbar.*)

Dokument öffnen Volltext


VPRRS 2022, 0193
ReinigungsleistungenReinigungsleistungen
Unterpreisangebot nicht aufgeklärt: Letztplatzierter Bieter nicht antragsbefugt!

OLG Frankfurt, Beschluss vom 07.04.2022 - 11 Verg 1/22

1. Wenn sich ein Reinigungsunternehmen gegen seinen Ausschluss vom Bieterverfahren wegen unzureichender Aufklärung des Unterpreisangebots (§ 60 VgV) zur Wehr setzt, so fehlt die Antragsbefugnis i.S.v. § 160 Abs. 2 GWB, wenn das Unternehmen bei fiktiver Wertung den - abgeschlagenen - letzten Rang der Bieter eingenommen hätte.*)

2. Wenn das Angebot des Reinigungsunternehmens mehr als 25 % unterhalb der eigenen Kostenschätzung und ca. 19 % unterhalb des nächsthöheren Angebots liegt, so ist die Vergabestelle berechtigt, in die Aufklärung der Preise einzutreten.*)

3. Sofern sich Reinigungsunternehmen in Bezug auf die angebotene Flächenleistung pro Stunde auf einschlägige Empfehlungen der Gütegemeinschaft Gebäudereinigung (RAL) und auf die sog. REFA-Werte beruft, so bestehen berechtigte Bedenken an der Auskömmlichkeit, wenn das Angebot die dort festgelegten Werte teilweise deutlich überschreitet und dies nicht nachvollziehbar erklärt wird.*)

Dokument öffnen Volltext


VPRRS 2022, 0153
ReinigungsleistungenReinigungsleistungen
Leistungsansatz als Wertungskriterium: Kein Ausschluss wegen fehlender Auskömmlichkeit!

VK Bund, Beschluss vom 07.06.2022 - VK 2-40/22

1. Bei der Bewertung möglicher Gründe für den niedrigen Angebotspreis ist zu berücksichtigen, dass bei Reinigungsdienstleistungen, die personalintensiv sind, der ganz überwiegende Anteil des Preises auf die Lohnkosten entfällt.

2. Da die Löhne im Gebäudereiniger-Handwerk durch allgemeinverbindliche Tarifverträge geregelt sind, eröffnet die Höhe der Löhne keinen Wettbewerbsspielraum.

3. Ein Angebot mit einem hohen Leistungsansatz ist zwangsläufig günstiger als ein solches mit einem niedrigen Ansatz, da weniger Personal zum Einsatz kommt. Wird aber auf der einen Seite der hohe Leistungsansatz mit Pluspunkten belohnt, kann nicht auf der anderen Seite die zwangsläufige Folge des entsprechend niedrigeren Preises als Kehrseite derselben Medaille zum Ausschluss wegen fehlender Auskömmlichkeit führen.

Dokument öffnen Volltext


VPRRS 2022, 0067
Mit Beitrag
ReinigungsleistungenReinigungsleistungen
Vergabeunterlagen unklar: Kein Ausschluss widersprüchlicher Angebote!

VK Westfalen, Beschluss vom 17.12.2021 - VK 2-47/21

1. Jeder Angebotsausschluss ist eine wettbewerbsbeschränkende Maßnahme, für die es einen triftigen Grund geben muss. Die Kehrseite eines jeden auf eine wie auch immer rechtlich zu qualifizierende Diskrepanz zwischen Vergabeunterlagen und Angebot gestützten Angebotsausschlusses ist das Erfordernis einer eindeutigen und unmissverständlichen Vorgabe des Auftraggebers.

2. Die Vergabeunterlagen müssen klar und verständlich sein. Dass die Bieter die Vergabeunterlagen auslegen müssen, macht diese als solches nicht vergaberechtswidrig.

3. In vergaberechtswidriger Weise nicht mehr eindeutig sind Vergabeunterlagen erst dann, wenn fachkundigen Unternehmen auch nach Auslegungsbemühungen mehrere Auslegungsmöglichkeiten verbleiben.

4. Kommen nach einer Auslegung der Vergabeunterlagen mehrere Verständnismöglichkeiten in Betracht oder können Unklarheiten oder Widersprüche nicht aufgelöst werden, geht dies zu Lasten des öffentlichen Auftraggebers.

Dokument öffnen Volltext


VPRRS 2022, 0022
Mit Beitrag
ReinigungsleistungenReinigungsleistungen
Auch Unterkriterien sind bekannt zu machen!

VK Lüneburg, Beschluss vom 15.10.2021 - VgK-36/2021

1. Die Schulnotenrechtsprechung des Bundesgerichtshofs (IBR 2017, 387 = VPR 2017, 121) erlaubt es, vorab abstrakte Leistungsanforderungen zu setzen, die in der Dokumentation der Wertung konkret zugeordnet werden. Dadurch erhält der Auftraggeber die Möglichkeit, bei den Zuschlagskriterien vorab nur allgemeine Anforderungen zu setzen. Die damit entstehenden Unwägbarkeiten muss er in der Dokumentation ausgleichen.

2. Es ist unzulässig, konkrete Unterkriterien inhaltlich offen zu lassen. Das gilt erst recht, wenn die Unterkriterien überhaupt nicht gegenüber den Bietern benannt werden. Der öffentliche Auftraggeber muss die Zuschlagskriterien einschließlich der Unterkriterien in der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen aufführen.

Dokument öffnen Volltext


Online seit 2021

VPRRS 2021, 0228
Mit Beitrag
ReinigungsleistungenReinigungsleistungen
Keine Aufklärung widersprüchlicher Preisangaben!

VK Bund, Beschluss vom 12.03.2021 - VK 1-20/21

1. Lassen sich die vom Bieter angebotenen Preise nicht zweifelsfrei ermitteln, weil die Eintragungen der Preise im Leistungsverzeichnis nicht denen im Angebotsblatt entsprechen, enthält das Angebot nicht die erforderlichen Preisangaben und ist auszuschließen.

2. Eine Nachforderung beziehungsweise Aufklärung von nicht eindeutigen Preisen ist unzulässig.

Dokument öffnen Volltext


VPRRS 2021, 0142
Mit Beitrag
ReinigungsleistungenReinigungsleistungen
Einsatz eines Fachberaters: Ob und Wie ist zu dokumentieren!

VK Bund, Beschluss vom 08.04.2021 - VK 2-23/21

1. Der öffentliche Auftraggeber kann bei der Durchführung eines – zumal komplexen – Vergabeverfahrens bei Bedarf sachverständige Hilfe hinzuziehen.

2. Das Ob und Wie des Einsatzes eines Fachberaters ist nachvollziehbar zu dokumentieren und die relevanten Entscheidungen im Vergabeverfahren hat der Auftraggeber selbst zu treffen, diese in der Sache also nicht einem Dritten zu überlassen und dies ebenfalls entsprechend zu dokumentieren.

3. Setzt die Abgabe eines Angebots zwingend die Durchführung einer Ortsbesichtigung voraus, sind die Angebotsfristen so festzulegen, dass alle Unternehmen von allen Informationen, die für die Erstellung des Angebots von Bedeutung sind, unter gewöhnlichen Umständen Kenntnis nehmen können.

Dokument öffnen Volltext


VPRRS 2021, 0097
NachprüfungsverfahrenNachprüfungsverfahren
Vermutungen verhelfen Nachprüfungsantrag nicht zum Erfolg!

VK Lüneburg, Beschluss vom 30.11.2020 - VgK-44/2020

1. Einem Bieter, dessen Angebot in einzelnen Losen auf dem vierten bzw. letzten Platz der Bieterrangfolge liegt, fehlt für diese Lose die Antragsbefugnis.

2. Vermutet ein Bieter, dass ein Konkurrent keinen allgemeinverbindlichen Tariflohn zahlt, hat er den zu dieser Annahme erforderlichen Sachverhalt im Nachprüfungsverfahren vollständig vorzutragen. Andeutungen genügen nicht der Substantiierungspflicht.

Dokument öffnen Volltext


VPRRS 2021, 0071
Mit Beitrag
ReinigungsleistungenReinigungsleistungen
Ausschluss wegen Schlechterfüllung: Bieter ist zuvor anzuhören!

OLG München, Beschluss vom 29.01.2021 - Verg 11/20

1. Will der Auftraggeber einen Bieter wegen Schlechterfüllung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, hat er den betroffenen Bieter vor einer Ausschlussentscheidung anzuhören.

2. Vor einem Ausschluss hat der Auftraggeber zudem eine Prognoseentscheidung dahingehend zu treffen und zu dokumentieren, ob von dem fraglichen Bieter unter Berücksichtigung der festgestellten früheren Schlechtleistung im Hinblick auf die Zukunft zu erwarten ist, dass er den nunmehr zu vergebenden Auftrag nicht gesetzestreu, ordnungsgemäß und sorgfältig ausführen wird.

3. Der Ausschluss eines Bieters liegt im Ermessen des Auftraggebers. Die Ermessensentscheidung wird allerdings nur daraufhin überprüft, ob das Ermessen überhaupt ausgeübt wurde (Ermessensausfall), ob eine Maßnahme getroffen wurde, die sich nicht mehr in dem durch die Ermächtigungsnorm abgesteckten Rahmen hält (Ermessensüberschreitung) und ob ein Ermessensfehlgebrauch vorliegt.

4. Ein Ermessensfehlgebrauch liegt vor, wenn der öffentliche Auftraggeber relevante Aspekte nicht berücksichtigt, sich auf sachfremde Erwägungen stützt oder Aspekten ein Gewicht beimisst, das ihnen nicht zukommt.

Dokument öffnen Volltext


VPRRS 2021, 0023
Mit Beitrag
ReinigungsleistungenReinigungsleistungen
Preisaufklärung auch unterhalb der Aufgreifschwelle!

VK Hessen, Beschluss vom 22.07.2020 - 69d-VK-33/2019

1. Eine Preisaufklärung ist durchzuführen, wenn das preislich günstigste Angebot um mindestens 20% niedriger ist als das Angebot des zweitplatzierten Bieters (sog. Aufgreifschwelle).

2. Erst ab einer Preisdifferenz von mehr als 20 % wird widerlegbar vermutet, dass der Preis oder die Kosten im Verhältnis zur angebotenen Leistung ungewöhnlich niedrig erscheinen.

3. Eine Preisaufklärung unterhalb der Aufgreifschwelle stellt keinen Vergaberechtsverstoß dar.

4. Die Prognose, ob ein Bieter in der Lage ist, seine Leistungen auftragsgerecht zu erbringen, ist auf der Grundlage seines Angebots und der von ihm erteilten Auskünfte nach sorgfältiger Prüfung durch den Auftraggeber zu treffen.

Dokument öffnen Volltext


VPRRS 2021, 0021
Mit Beitrag
ReinigungsleistungenReinigungsleistungen
Vergabe ohne Wettbewerb erst nach erfolglosem Wettbewerb!

VK Nordbayern, Beschluss vom 14.09.2020 - RMF-SG21-3194-5-25

1. Nach § 14 Abs. 4 Nr. 1 VgV kann der öffentliche Auftraggeber Aufträge im Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb dann vergeben, wenn in einem offenen oder einem nicht offenen Verfahren keine oder keine geeigneten Angebote oder keine geeigneten Teilnahmeanträge abgegeben worden sind, sofern die ursprünglichen Bedingungen des Auftrags nicht grundlegend geändert werden. Gedanklicher Hintergrund dieser Regelungen ist, dass der öffentliche Auftraggeber ursprünglich ein Verfahren gewählt hat, durch das ein transparenter und nicht diskriminierender Wettbewerb sichergestellt war, und jenes Verfahren aufgrund dem Auftraggeber nicht zuzurechnenden Gründen erfolglos geblieben ist.*)

2. Eine Rechtsverletzung der Antragstellerin und ein drohender Schaden gem. § 160 Abs. 2 GWB liegt bereits dann vor, wenn der Vortrag der Antragstellerin ergibt, dass sie im Fall eines ordnungsgemäßen (neuerlichen) Vergabeverfahrens bessere Chancen auf den Zuschlag haben könnte als in dem beanstandeten Verfahren. Ein Schaden droht bereits.*)

Dokument öffnen Volltext


VPRRS 2021, 0012
Mit Beitrag
ReinigungsleistungenReinigungsleistungen
Unvollständiges Angebot kann nachgebessert werden!

VK Lüneburg, Beschluss vom 29.10.2020 - VgK-34/2020

1. Angebote, die den vergaberechtlichen (Form-)Erfordernissen nicht genügen, sind vom weiteren Vergabeverfahren auszuschließen.

2. "Angebote, bei denen Änderungen an den Vergabeunterlagen vorgenommen worden sind", sind solche Angebote, die hinter den Anforderungen des Leistungsverzeichnisses zurückbleiben, also die geforderte Leistung "abmagern".

3. Damit qualitativ gute Angebote nicht aus rein formalen Gründen ausgeschlossen werden müssen, können sie nachgebessert werden.

4. Der öffentliche Auftraggeber darf den Bieter auffordern, fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen. Angaben, die sich auf Fähigkeiten des Unternehmens beziehen (sog. Eignungskriterien), dürfen sogar korrigiert werden.

5. Verfügt eine kleinere Stadt über ein eigenes Rechtsamt mit zwei Juristen, ist sie grundsätzlich personell ausreichend aufgestellt, um vergaberechtliche Fragen selbst bearbeiten zu können. Die anwaltliche Vertretung in einem Vergabenachprüfungsverfahren ist deshalb nicht ohne weiteres geboten.

Dokument öffnen Volltext


VPRRS 2021, 0006
Mit Beitrag
ReinigungsleistungenReinigungsleistungen
Bieter hat falsche Vorstellung: Auftraggeber muss "richtige" Antwort geben!

OLG Frankfurt, Beschluss vom 24.11.2020 - 11 Verg 12/20

Bestärkt die Vergabestelle durch ihre Antwort auf eine Bieteranfrage den Bieter in der Einschätzung eines Parameters für die Preiskalkulation, die sie selbst für fehlerhaft hält, kann dies zu einer Diskriminierung dieses Bieters führen, wenn dieser sein Angebot auf der Grundlage dieser Fehlvorstellung kalkuliert.*)

Dokument öffnen Volltext


Online seit 2020

VPRRS 2020, 0241
Mit Beitrag
ReinigungsleistungenReinigungsleistungen
Auch nur geringfügige Abweichungen führen zum Angebotsausschluss!

VK Brandenburg, Beschluss vom 01.10.2019 - VK 14/19

1. Angebote, bei denen Änderungen oder Ergänzungen an den Vergabeunterlagen vorgenommen worden sind, werden von der Wertung ausgeschlossen.

2. Eine Änderung an den Vertragsunterlagen liegt bereits vor, wenn das Angebot eine einzige Vorgabe der Leistungsbeschreibung inhaltlich nicht einhält. Es genügen dabei selbst geringfügige Abweichungen von den Vorgaben des Auftraggebers für einen Angebotsausschluss.

Dokument öffnen Volltext


VPRRS 2020, 0209
ReinigungsleistungenReinigungsleistungen
Eine inhaltlich unzureichende Unterlage fehlt nicht!

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 18.09.2019 - Verg 10/19

1. Eine inhaltlich unzureichende Unterlage ist nicht mit einer fehlenden gleichzusetzen, die zum Ausschluss des Angebots von der Wertung führt.

2. Auch fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen können korrigiert werden. Sind die geforderten Unterlagen vorhanden, aber inhaltlich unzureichend, ist dies kein Ausschlussgrund. Nur die rein formal fehlerhafte Urkunde steht einer fehlenden gleich.

3. Der öffentliche Auftraggeber ist verpflichtet, vom Bieter Aufklärung zu verlangen, wenn der Preis oder die Kosten eines Angebots im Verhältnis zu der zu erbringenden Leistung ungewöhnlich niedrig erscheinen.

4. Der Preis oder die Kosten eines Angebots erscheinen im Verhältnis zu der zu erbringenden Leistung dann ungewöhnlich niedrig, wenn sie erheblich unterhalb der eingegangenen Konkurrenzangebote, einer qualifizierten Kostenschätzung oder Erfahrungswerten des Auftraggebers mit wettbewerblicher Preisbildung aus anderen Ausschreibungen liegen.

5. Der öffentliche Auftraggeber ist jedenfalls dann verpflichtet, in die Prüfung der Preisbildung einzutreten, wenn der Abstand zwischen dem Angebot des bestplatzierten und dem Angebot des zweitplatzierten Bieters mehr als 20 % beträgt.

6. Die Prüfung hat sich auf die bedeutsamen Einzelfallumstände zu erstrecken, die Aussagen über die Auskömmlichkeit des Gesamtpreises erlauben.

7. Ausgangspunkt einer Preisprüfung kann eine nachvollziehbare und vertretbare Kostenschätzung sein. Daneben sind die Angebotssummen anderer Bieter ebenso zu berücksichtigen wie Erfahrungswerte aus vergleichbaren Ausschreibungen in der Vergangenheit. Zu berücksichtigen sind schließlich die vom Bieter im Zuge der Aufklärung abgegebenen Erklärungen.

8. Die im Vergabevermerk enthaltenen Angaben und die in ihm mitgeteilten Gründe für getroffene Entscheidungen so detailliert sein, dass sie für einen mit der Sachlage des jeweiligen Vergabeverfahrens vertrauten Leser nachvollziehbar sind. Die Anforderungen an den Detaillierungsgrad sind aus Gründen der Nachvollziehbarkeit größer, wenn es um die Dokumentation von Entscheidungen geht, die die Ausübung von Ermessen oder die Ausfüllung eines Beurteilungsspielraums enthalten.

9. Ein Aufgreifen eines Vergaberechtsverstoßes von Amts wegen durch die Vergabenachprüfungsinstanzen kommt, wenn eine Rüge des Verstoßes nicht präkludiert ist, in Betracht, wenn der Zugang zur vergaberechtlichen Nachprüfung durch einen zulässigen Nachprüfungsantrag eröffnet ist und der Verstoß, der von Amts wegen aufgegriffen werden soll, aus Sicht der Vergabenachprüfungsinstanzen schwerwiegend und offenkundig ist (hier verneint).

Dokument öffnen Volltext


VPRRS 2020, 0064
Mit Beitrag
ReinigungsleistungenReinigungsleistungen
Qualifizierte Signatur muss den gesamten Angebotsinhalt umfassen!

VK Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 02.09.2019 - 2 VK LSA 31/19

1. Betreffen unzureichende Unterlagen im Angebot des Bieters sämtliche Einzelpreise sowie den Gesamtpreis, ist es dem öffentlichen Auftraggeber nicht gestattet, das Angebot aufzuklären.

2. Der Auftraggeber ist auch nicht befugt, den Bieter zu einer Änderung seines Angebots zu veranlassen. Ein den Ausschluss rechtfertigender Mangel darf nicht im Wege von Aufklärungsmaßnahmen beseitigt werden.

3. Verlangt der Auftraggeber, dass ein elektronisches Angebot mit fortgeschrittener oder qualifizierter Signatur versehen wird, führt nicht nur eine gänzlich fehlende Signatur zum Ausschluss, sondern auch eine vorhandene Signatur, bei der nicht sichergestellt ist, dass die Signatur den gesamten Angebotsinhalt erfasst.

Dokument öffnen Volltext


VPRRS 2020, 0050
ReinigungsleistungenReinigungsleistungen
Keine Beschränkung von Unteraufträgen!

EuGH, Urteil vom 27.11.2019 - Rs. C-402/18

Die Richtlinie 2004/18/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 31.03.2004 über die Koordinierung der Verfahren zur Vergabe öffentlicher Bauaufträge, Lieferaufträge und Dienstleistungsaufträge ist dahin auszulegen, dass:

- sie einer nationalen Regelung wie der im Ausgangsverfahren in Rede stehenden entgegensteht, die den Teil des Auftrags, den der Bieter als Unterauftrag an Dritte vergeben darf, auf 30% beschränkt;

- sie einer nationalen Regelung wie der im Ausgangsverfahren in Rede stehenden entgegensteht, die die Möglichkeit, für die an Unterauftragnehmer vergebenen Leistungen Preisabschläge vorzunehmen, auf höchstens 20% gegenüber den sich aus dem Zuschlag ergebenden Preisen beschränkt.*)

Dokument öffnen Volltext


VPRRS 2020, 0017
Mit Beitrag
ReinigungsleistungenReinigungsleistungen
Wann ist eine fehlende Preisposition unwesentlich?

VK Lüneburg, Beschluss vom 29.10.2019 - VgK-38/2019

1. Bei der Ermittlung, ob Unterlagen nachgefordert werden dürfen, ist zwischen unternehmensbezogenen und leistungsbezogenen Unterlagen zu differenzieren. Eine Korrektur von fehlerhaften Unterlagen ist nur bezüglich unternehmensbezogener Unterlagen zulässig.

2. Unternehmensbezogen sind solche Unterlagen, die die Eignungsprüfung betreffen. Leistungsbezogen dagegen welche, die die Angebotswertung betreffen.

3. Kalkulationstabellen an den Mindestlohn sind leistungsbezogene Unterlagen. Sie haben keinen Einfluss auf die Eignung der Bieter, sondern ausschließlich auf ihre Angebote.

4. Bei der Beurteilung, ob eine fehlende Position lediglich eine unwesentliche Einzelposition ist, steht dem Auftraggeber ein gewisser Beurteilungsspielraum zu.

5. Die Unwesentlichkeit kann sich entweder aus der Relation des Preises für die betreffende Position zum Gesamtangebotspreis ergeben oder aber aus der Relation der (Un-)Wichtigkeit der angebotenen Position zur Gesamtbauleistung.




VPRRS 2020, 0010
Mit Beitrag
ReinigungsleistungenReinigungsleistungen
Elektronisches Angebot gefordert: Formblätter müssen nicht unterschrieben werden!

OLG Naumburg, Beschluss vom 04.10.2019 - 7 Verg 3/19

1. Was Inhalt eines Angebots ist, ist im Wege der Auslegung zu ermitteln. Übermittelt ein Bieter bei elektronischer Angebotsabgabe die zwingend auszufüllenden Formblätter der Vergabeunterlagen jeweils einmal in unausgefüllter Weise mit dem Original-Dateinamen und zugleich einmal in ausgefüllter Weise mit einem Zusatz der laufenden Nummerierung seiner Angebotsunterlagen im ansonsten identischen Dateinamen, so ist das Gesamtangebot dahin auszulegen, dass es jeweils mit den ausgefüllten Formblättern als abgegeben gilt.*)

2. Fordert der Auftraggeber eine elektronische Übermittlung der Angebote in Textform, so genügt der Bieter, welcher die auszufüllenden Formblätter in allen Textfeldern maschinenschriftlich ausfüllt, diesen Formerfordernissen auch dann, wenn die - ursprünglich für Angebote in Papierform entworfenen und weiter verwendeten - Formblätter eine Unterschriftenzeile vorsehen und der Bieter die Formulare nicht ausdruckt, unterschreibt und wieder einscannt.*)

Dokument öffnen Volltext


Online seit 2019

VPRRS 2019, 0338
Mit Beitrag
ReinigungsleistungenReinigungsleistungen
Kein konkreter Nachweis gefordert: Kein Ausschluss wegen mangelnder Eignung!

VK Lüneburg, Beschluss vom 02.05.2019 - VgK-09/2019

1. Der öffentliche Auftraggeber ist berechtigt, unternehmensbezogene Kriterien festzulegen, um die Eignung der Bieter für die fachkundige und leistungsfähige Auftragsausführung sicherzustellen.

2. Als Anforderung zur Sicherstellung der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit kann ein bestimmter Mindestjahresumsatz gefordert werden. Von dieser Befugnis wird kein Gebrauch gemacht, wenn Eigenerklärungen zum Umsatz des Bieters in den letzten drei Geschäftsjahren gefordert werden.

3. Verlangt der Auftraggeber in der Bekanntmachung als Eignungsnachweis Daten über die für die (konkrete) Aufgabenerfüllung zur Verfügung stehende Technik, kann der Bieter nur dann wegen Eignungsmängeln ausgeschlossen werden, wenn der Auftraggeber deutlich erkennbar eine konkrete Schwelle für die unternehmenseigene technische Mindestausstattung formuliert hat, die der Bieter nicht erfüllt.

4. Vergleichbar sind Leistungen, die im technischen und organisatorischen Bereich einen gleich hohen oder höheren Schwierigkeitsgrad haben und einen tragfähigen Rückschluss auf die Leistungsfähigkeit des Bieters für die ausgeschriebene Leistung ermöglichen.

5. Eine Referenz ist bereits vergleichbar, wenn die erbrachten Leistungen dem Auftragsgegenstand nahekommen oder ähneln und somit ein tragfähiger Rückschluss auf die Leistungsfähigkeit des Bieters für die ausgeschriebene Leistung möglich ist.

6. Eine geeignete Referenz liegt schon dann vor, wenn der Leistungsgegenstand der Art nach schon in der Vergangenheit erbracht wurde.

Dokument öffnen Volltext


VPRRS 2019, 0275
Mit Beitrag
ReinigungsleistungenReinigungsleistungen
Erneute Teilnahme nach außerordentlicher Kündigung?

VK Baden-Württemberg, Beschluss vom 25.02.2019 - 1 VK 51/18

1. Trotz außerordentlicher Kündigung ist der Auftragnehmer in der anschließenden Ausschreibung grundsätzlich zur Teilnahme berechtigt.

2. Der Auftragnehmer kann aber wegen erheblicher Organisations-/Qualitätsmängel gem. § 124 Abs. 1 Nr. 7 GWB ausgeschlossen werden.

Dokument öffnen Volltext


VPRRS 2019, 0240
Mit Beitrag
ReinigungsleistungenReinigungsleistungen
Präqualifizierungssystem ist als Eignungsnachweis zu akzeptieren!

VK Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 26.06.2019 - 1 VK LSA 30/18

1. Der öffentliche Auftraggeber muss Bescheinigungen über die Teilnahme an ordnungsgemäßen Präqualifizierungssystemen als Nachweis der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen akzeptieren.

2. Eine Referenzleistung ist mit der ausgeschriebenen Leistung vergleichbar, wenn sie dieser so weit ähnelt, dass sie einen tragfähigen Rückschluss auf die Leistungsfähigkeit des Bieters für die ausgeschriebene Leistung ermöglicht.

3. Das Verlangen nach Referenzprojekten für vergleichbare Leistungen bedeutet nicht, dass das Leistungsbild der herangezogenen Aufträge mit dem ausgeschriebenen Auftrag identisch sein muss. Es ist ausreichend, dass die Referenzleistungen den ausgeschriebenen Leistungen nach Art oder Umfang ähneln. Dabei ist kein zu enger Maßstab anzulegen.

Dokument öffnen Volltext


VPRRS 2019, 0256
Mit Beitrag
ReinigungsleistungenReinigungsleistungen
Wann dürfen Angebote berichtigt oder ergänzt werden?

VK Brandenburg, Beschluss vom 17.07.2019 - VK 7/19

1. Der öffentliche Auftraggeber hat die Angebote auf Vollständigkeit sowie auf fachliche und rechnerische Richtigkeit zu prüfen, wobei die Prüfung der rechnerischen Richtigkeit zunächst eine interne Prüfung des Auftraggebers ist, die zu Beginn der Wertungsphase stattfindet, auch um Rechen- und/oder Übertragungsfehler aufzudecken.

2. Ein Bieter hat keinen Anspruch darauf, dass divergierende Angaben in seinem Angebot einer Klärung zugeführt werden.

3. Um Angebotsausschlüsse aus lediglich formalen Gründen zu vermeiden, darf der öffentliche Auftraggeber Angebote, die bei Vorliegen formaler Mängel jedenfalls wegen widersprüchlicher oder unvollständiger Angaben an sich "ausschlusswürdig" sind, nicht ohne weiteres von der Wertung ausnehmen, ohne den von einem Ausschluss bedrohten Bieter zuvor zu einer Aufklärung über den Inhalt des Angebotes aufgefordert und ihm Gelegenheit gegeben zu haben, den Tatbestand der Widersprüchlichkeit oder Unvollständigkeit auszuräumen.

4. Angebote dürfen in einzelnen Punkten berichtigt oder ergänzt werden, wenn es sich nur um eine offensichtlich gebotene bloße Klarstellung oder um eine Behebung offensichtlicher sachlicher Fehler handelt.

Dokument öffnen Volltext


VPRRS 2019, 0039
VerkehrVerkehr
Wann ist ein Angebot "vollständig"?

VK Lüneburg, Beschluss vom 01.12.2017 - VgK-36/2017

1. Eingereichte Angebote müssen vollständig sein und alle geforderten Angaben, Erklärungen und Preise enthalten.

2. Angebote sind vollständig, wenn alles, was nach den Ausschreibungsbedingungen vom Unternehmen eingefordert wird, auch eingereicht wurde. Der Begriff "geforderte Angaben und Erklärungen" ist sehr weit zu verstehen und umfasst alles, was der öffentliche Auftraggeber im Rahmen des Angebotsblanketts zur Bearbeitung aufgestellt und im Rahmen des Ausschreibungsverfahrens an Daten von den sich beteiligenden Unternehmen verlangt hat.

3. Der Auftraggeber gibt somit vor, was im konkreten Einzelfall zur Vollständigkeit eines Teilnahmeantrags, einer Interessenbestätigung oder eines Angebots gehört.

Dokument öffnen Volltext


VPRRS 2019, 0029
Mit Beitrag
ReinigungsleistungenReinigungsleistungen
Umrechnung von Preisen in Preispunkte ist zulässige Wertungsmethode!

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 02.05.2018 - Verg 3/18

1. Bei der Wahl der Preisumrechnungsmethode kommt dem öffentlichen Auftraggeber grundsätzlich ein Bestimmungsrecht zu.

2. Die gewählte Preisumrechnungsmethode kann nur beanstandet werden, wenn sich gerade ihre Heranziehung im Einzelfall aufgrund besonderer Umstände als mit dem gesetzlichen Leitbild des Vergabewettbewerbs unvereinbar erweist. Dies ist beim umgekehrten Dreisatz ausgehend vom günstigsten Bieterpreis nicht der Fall.

3. Eine Umrechnung von Preisen in Preispunkte, bei der die Abstufung der Preispunkte nicht exakt äquivalent zu den Preisabständen erfolgt, ist nicht vergaberechtswidrig. Das gilt jedenfalls dann, wenn die Abweichungen der prozentualen Abstände beim Preis einerseits und den Punkten andererseits geringfügig sind und erst mit zunehmendem Abstand vom jeweiligen Bestangebot zunehmen.

4. Mängel der Dokumentation können im Vergabenachprüfungsverfahren geheilt werden.

Dokument öffnen Volltext


Online seit 2018

VPRRS 2018, 0350
Mit Beitrag
ReinigungsleistungenReinigungsleistungen
Gehört der vorgesehene Vertragsentwurf zu den Vergabeunterlagen?

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 17.10.2018 - Verg 26/18

Der Auftraggeber ist in einem nichtoffenen Verfahren mit Teilnahmewettbewerb nicht dazu verpflichtet, den Bewerbern bereits mit der Auftragsbekanntmachung vor Ablauf der Teilnahmefrist den vorgesehenen Vertragsentwurf zur Verfügung zu stellen.

Dokument öffnen Volltext


VPRRS 2018, 0297
Mit Beitrag
ReinigungsleistungenReinigungsleistungen
Auftragsänderung während der Vertragslaufzeit: Wann wird ein Auftragnehmer "ersetzt"?

VK Brandenburg, Beschluss vom 23.08.2018 - VK 15/18

1. Wesentliche Änderungen eines öffentlichen Auftrags während der Vertragslaufzeit erfordern ein neues Vergabeverfahren. Wesentlich sind solche Änderungen, die dazu führen, dass sich der neue Auftrag erheblich von dem ursprünglich vergebenen Auftrag unterscheidet.

2. Eine wesentliche Änderung liegt insbesondere vor, wenn ein neuer Auftragnehmer den Auftragnehmer ersetzt. "Ersetzt" wird ein Auftragnehmer beispielsweise, wenn der Auftraggeber die Kündigung eines Vertrags wegen mangelhafter Ausführung erklärt und den Auftrag anschließend von einem anderen Unternehmer ausführen lässt.

3. Ein Vergabenachprüfungsantrag ist unzulässig, wenn der Antragsteller auch bei ordnungsgemäßer Durchführung des Vergabeverfahrens keine Chance auf den Zuschlag hat.

Dokument öffnen Volltext


VPRRS 2018, 0280
Mit Beitrag
ReinigungsleistungenReinigungsleistungen
Nicht offenes Verfahren: Nur vorhandene Vergabeunterlagen sind bereitzustellen!

VK Westfalen, Beschluss vom 26.03.2018 - VK 1-1/18

1. "Vergabereife" liegt vor, wenn der Auftraggeber eine Leistungsbeschreibung erstellt und die tatsächlichen und rechtlichen Voraussetzungen dafür geschaffen hat, dass die ausgeschriebenen Leistungen fristgemäß aufgenommen werden können. Ob die Leistungsbeschreibung vergabegemäß ist, steht der "Vergabereife" nicht entgegen.

2. Der öffentliche Auftraggeber muss in der Auftragsbekanntmachung oder der Aufforderung zur Interessensbestätigung eine elektronische Adresse angeben, unter der die Vergabeunterlagen unentgeltlich, uneingeschränkt, vollständig und direkt abgerufen werden können. Das gilt auch für das zweistufige nicht offene Verfahren mit einem vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb.

3. Der Auftraggeber muss bei einem nicht offenen Verfahren mit Teilnahmewettbewerb nur das offen legen, was er hat. Er ist nicht dazu verpflichtet, bereits alle Unterlagen im Zeitpunkt der Auftragsbekanntmachung zusammengestellt zu haben, damit diese heruntergeladen werden können.

Dokument öffnen Volltext


VPRRS 2018, 0279
ReinigungsleistungenReinigungsleistungen
Nicht offenes Verfahren: Nur vorhandene Vergabeunterlagen sind bereitzustellen!

VK Westfalen, Beschluss vom 26.03.2018 - VK 1-47/17

1. "Vergabereife" liegt vor, wenn der Auftraggeber eine Leistungsbeschreibung erstellt und tatsächlichen und rechtlichen Voraussetzungen dafür geschaffen hat, dass die ausgeschriebenen Leistungen fristgemäß aufgenommen werden können. Ob die Leistungsbeschreibung vergabegemäß ist, steht der "Vergabereife" nicht entgegen.

2. Der öffentliche Auftraggeber muss in der Auftragsbekanntmachung oder der Aufforderung zur Interessensbestätigung eine elektronische Adresse angeben, unter der die Vergabeunterlagen unentgeltlich, uneingeschränkt, vollständig und direkt abgerufen werden können. Das gilt auch für das zweistufige nicht offene Verfahren mit einem vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb.

3. Der Auftraggeber muss bei einem nicht offenen Verfahren nur das offen zu legen, was er hat. Er ist nicht dazu verpflichtet, bereits tatsächlich alle Unterlagen im Zeitpunkt der Auftragsbekanntmachung zusammengestellt zu haben, damit diese heruntergeladen werden können.

Dokument öffnen Volltext


VPRRS 2018, 0241
Mit Beitrag
ReinigungsleistungenReinigungsleistungen
Preisanpassungsklauseln sind zulässig!

EuGH, Urteil vom 19.04.2018 - Rs. C-152/17

Die Richtlinie 2004/17/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 31.03.2004 zur Koordinierung der Zuschlagserteilung durch Auftraggeber im Bereich der Wasser-, Energie- und Verkehrsversorgung sowie der Postdienste in der durch die Verordnung (EU) Nr. 1251/2011 der Kommission vom 30.11.2011 geänderten Fassung und die ihr zu Grunde liegenden allgemeinen Grundsätze sind dahin auszulegen, dass sie nationalen Rechtsvorschriften wie den im Ausgangsverfahren fraglichen, nach denen eine regelmäßige Preisanpassung nach der Vergabe von öffentlichen Aufträgen in den in der Richtlinie genannten Sektoren nicht vorgesehen ist, nicht entgegenstehen.*)

Dokument öffnen Volltext


VPRRS 2018, 0148
ReinigungsleistungenReinigungsleistungen
Auftragswert ist sorgfältig nach objektiven Kriterien zu schätzen!

VK Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 27.12.2017 - 3 VK LSA 99/17

1. An die erforderliche Schätzung des Auftragswerts durch den öffentlichen Auftraggeber dürfen zwar mit Blick auf den Prognosecharakter der Schätzung keine übertriebenen Anforderungen gestellt werden. Die Schätzung ist hinzunehmen, wenn sie aufgrund der bei ihrer Aufstellung objektiv vorliegenden und erkennbaren Daten als vertretbar erscheint.*)

2. Dokumentationsmängel können allenfalls zum Erfolg des Nachprüfungsantrages führen, wenn gerade wegen dieser Mängel nicht auszuschließen ist, dass die Beanstandungen des Antragstellers begründet sind.*)

Dokument öffnen Volltext


VPRRS 2018, 0147
ReinigungsleistungenReinigungsleistungen
Auftragswert ist sorgfältig nach objektiven Kriterien zu schätzen!

VK Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 27.12.2017 - 3 VK LSA 98/17

1. An die erforderliche Schätzung des Auftragswerts durch den öffentlichen Auftraggeber dürfen zwar mit Blick auf den Prognosecharakter der Schätzung keine übertriebenen Anforderungen gestellt werden. Die Schätzung ist hinzunehmen, wenn sie aufgrund der bei ihrer Aufstellung objektiv vorliegenden und erkennbaren Daten als vertretbar erscheint.*)

2. Dokumentationsmängel können allenfalls zum Erfolg des Nachprüfungsantrages führen, wenn gerade wegen dieser Mängel nicht auszuschließen ist, dass die Beanstandungen des Antragstellers begründet sind.*)

Dokument öffnen Volltext


VPRRS 2018, 0123
Mit Beitrag
ReinigungsleistungenReinigungsleistungen
Wann muss der Auftraggeber in eine Preisprüfung eintreten?

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 13.12.2017 - Verg 33/17

1. Angebote, die von vornherein in sich widersprüchlich sind, sind auszuschließen. Auf solche Angebote darf, wenn sich der Widerspruch nicht aufklären lässt, ein Zuschlag nicht ergehen.

2. Die Pflicht des öffentlichen Auftraggebers, in eine Preisprüfung einzutreten, kann sich aus dem Preis- und Kostenabstand zu den Konkurrenzangeboten ergeben, aus Erfahrungswerten oder aus dem Abstand zur Auftragswertschätzung.

3. Die Auftragswertschätzung eignet sich nur als Vergleichsmaßstab, soweit die Kosten methodisch vertretbar und auch sonst fehlerfrei ermittelt worden sind.

4. Liegt der Preisabstand zwischen dem Angebot des Bestbieters und dem Angebot des zweitplatzierten Bieters im untersten einstelligen Prozentbereich, ist die Aufgreifschwelle für eine Preisprüfung nicht erreicht.

Dokument öffnen Volltext


VPRRS 2018, 0112
Mit Beitrag
ReinigungsleistungenReinigungsleistungen
Messegesellschaft ist öffentlicher Auftraggeber!

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 21.03.2018 - Verg 50/16

1. Die Veranstaltung von Messen und Ausstellungen ist im Allgemeinen eine gewerbliche Tätigkeit.

2. Eine von einer Gebietskörperschaft beherrschte Gesellschaft des privaten Rechts (hier: eine GmbH), deren satzungsgemäßer Zweck darin besteht, einen Gebäudekomplex zu nutzen und zu bewirtschaften sowie Veranstaltungen aller Art zu ermöglichen, ist ein öffentlicher Auftraggeber.

Dokument öffnen Volltext


VPRRS 2018, 0087
ReinigungsleistungenReinigungsleistungen
Was bedeutet "rechtsverbindliche" Unterzeichnung?

VK Westfalen, Beschluss vom 20.12.2017 - VK 1-41/17

1. Das Angebot des Bieters ist eine Willenserklärung, die rechtsgültig und wirksam sein muss. Dies gilt auch dann, wenn eine Vergabestelle ausdrücklich eine "rechtsverbindliche Unterzeichnung" fordert.

2. Wird das Angebot von einem Vertreter unterzeichnet, muss dieser ungefragt keine Vollmacht zur Dokumentation der Vertretungsbefugnis vorlegen.

3. Eine Berechnungs- und Bewertungsmethodik ist vergaberechtskonform, wenn es in den Vergabeunterlagen heißt "bei allen preislichen Bewertungen gilt folgende Berechnung" und spätestens ein anschließendes Berechnungsbeispiel eindeutig erkennen lässt, wie die Wertung der Gesamtnettoangebotspreise in Punkte erfolgt.

Dokument öffnen Volltext


VPRRS 2018, 0086
Mit Beitrag
ReinigungsleistungenReinigungsleistungen
Was bedeutet "rechtsverbindliche" Unterzeichnung?

VK Westfalen, Beschluss vom 20.12.2017 - VK 1-32/17

1. Das Angebot des Bieters ist eine Willenserklärung, die rechtsgültig und wirksam sein muss. Dies gilt auch dann, wenn eine Vergabestelle ausdrücklich eine "rechtsverbindliche Unterzeichnung" fordert.

2. Wird das Angebot von einem Vertreter unterzeichnet, muss dieser ungefragt keine Vollmacht zur Dokumentation der Vertretungsbefugnis vorlegen.

3. Eine Berechnungs- und Bewertungsmethodik ist vergaberechtskonform, wenn es in den Vergabeunterlagen heißt „bei allen preislichen Bewertungen gilt folgende Berechnung“ und spätestens ein anschließendes Berechnungsbeispiel eindeutig erkennen lässt, wie die Wertung der Gesamtnettoangebotspreise in Punkte erfolgt.

Dokument öffnen Volltext


VPRRS 2018, 0067
Mit Beitrag
ReinigungsleistungenReinigungsleistungen
Personalwechsel zwischen Wettbewerbern: Verstoß gegen den Geheimwettbewerb?

VK Westfalen, Beschluss vom 30.01.2018 - VK 1-42/17

Die Einbeziehung von Personen, die sowohl beim Antragsteller als auch bei der Beigeladenen tätig waren, verstößt nur dann gegen den Geheimwettbewerb, wenn der konkrete Wettbewerb in Bezug auf den ausgeschriebenen Auftrag betroffen ist. Nicht ausreichend ist, wenn ehemalige Mitarbeiter ihr beim vorherigen Arbeitgeber gewonnenes Wissen "mitnehmen".*)

Dokument öffnen Volltext


Online seit 2017

VPRRS 2017, 0102
ReinigungsleistungenReinigungsleistungen
Losaufteilung würde Bieter nicht besser stellen: Nachprüfungsantrag unbegründet!

VK Bund, Beschluss vom 31.10.2016 - VK 1-90/16

1. Die Regelungen zum Gebot der Aufteilung eines Auftrags der Menge nach (d. h. in Teillose) in Verbindung mit dem Gebot, mittelständische Interessen bei der Vergabe von öffentlichen Aufträgen vornehmlich zu berücksichtigen, dienen jeweils dem Ziel, dass öffentliche Aufträge so aufgeteilt und zugeschnitten werden, dass es mittelständischen Unternehmen möglich ist, sich als Einzelbieter (und nicht nur in Form von Bietergemeinschaften) am Wettbewerb um die gebildeten Lose zu beteiligen.

2. Ist ein Bieter aufgrund eigener Kapazitäten in der Lage, die ausgeschriebenen (Reinigungs-)Leistungen insgesamt zu erbringen, und damit in der Lage, auf die Fachlose jeweils ein Angebot abzugeben, hätte er durch eine Losaufteilung keine besseren Chancen auf Erteilung des Zuschlags für den Gesamtauftrag oder Teilen davon.

Dokument öffnen Volltext


VPRRS 2017, 0025
ReinigungsleistungenReinigungsleistungen
Glasreinigung und Unterhaltsreinigung sind getrennt zu vergeben!

VK Bund, Beschluss vom 31.05.2016 - VK 1-34/16

1. Seit dem Wegfall des Meisterzwangs haben sich im Bereich Reinigungsleistungen zwei eigenständige Branchen - Unterhaltsreinigung und Glasreinigung - mit unterschiedlicher Organisation, Qualifikation und Entlohnung des eingesetzten Personals, sowie ausschließlich auf eines dieser Segmente spezialisierte Unternehmen gebildet.

2. Bei öffentlichen Vergaben ist die getrennte Vergabe von Unterhalts- und Glasreinigungsleistungen der Normalfall, die Gesamtvergabe beider Leistungen an einen Auftraggeber dagegen die Ausnahme.

3. Das Gebot der Losvergabe dient dem Wettbewerbsgrundsatz, da sich bei der Aufteilung eines Auftrags in mehrere Lose eine größere Anzahl von Marktteilnehmern um einen Auftrag bewerben kann und der Markt nicht nur wenigen, auf die Unterhalts- und Gleisreinigung gleichermaßen ausgerichteten Unternehmen offen steht.

4. Auf die Losvergabe darf nur nach umfassender Abwägung der widerstreitenden Interessen durch den öffentlichen Auftraggeber verzichtet werden. Ein potentieller Bieter hat einen Anspruch darauf, dass ein öffentlicher Auftraggeber seinen Beurteilungsspielraum bei der Losvergabe ordnungsgemäß ausübt.

5. Der Begriff "Splitterlos" ist dem Gesetz unbekannt und nicht verbindlich definiert.

6. Die Tatsache, dass der öffentliche Auftraggeber für den Auftrag "Glasreinigung" erheblich weniger bezahlt als für den Auftrag "Sonstige Unterhaltsreinigung", führt nicht automatisch zu irgendwelchen Schwierigkeiten oder Mehraufwand auf Seiten des öffentlichen Auftraggebers, die einen Losverzicht rechtfertigen würden.

7. Typischer Mehraufwand, der jeder Losaufteilung immanent ist, rechtfertigt keinen Verzicht. Im Interesse des Mittelstandsschutzes muss ein Auftraggeber daher konkret vorliegende technische oder wirtschaftliche Gründe vortragen, die in seiner Ausschreibung eine Gesamtvergabe erfordern.

Dokument öffnen Volltext


Online seit 2016

VPRRS 2016, 0489
Mit Beitrag
ReinigungsleistungenReinigungsleistungen
Auch kleinere Unregelmäßigkeiten rechtfertigen negative Eignungsprognose!

VK Bund, Beschluss vom 18.11.2016 - VK 2-103/16

1. Aus der bisherigen Leistungserbringung eines Bieters als Vorauftragnehmer gewonnenen Erkenntnisse dürfen vom Auftraggeber im Rahmen der Eignungsprüfung eines Folgeauftrags berücksichtigt werden.

2. Auch wiederholte Fälle kleinerer Unregelmäßigkeiten reichen für eine negative Eignungsprognose aus.

3. Zweifel an der Eignung aufgrund festgestellter Schlechtleistungen an einem anderen Standort werden durch die beanstandungsfreie Leistungserbringung anderen Standorten nicht ausgeräumt.

Dokument öffnen Volltext