Vergabepraxis & -recht.
Volltexturteile nach Sachgebieten
1638 Entscheidungen insgesamt
Online seit 2013
VPRRS 2013, 0147OLG Brandenburg, Beschluss vom 09.10.2007 - Verg W 18/07
(ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextVPRRS 2013, 0141
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 05.03.2008 - Verg 12/08
1. Der Beschluss der Vergabekammer über die Gewährung von Akteneinsicht ist von dem dadurch beschwerten Verfahrensbeteiligten mit der Beschwerde anfechtbar.
2. Es ist Sache der Nachprüfungsstelle zu beurteilen, ob ein schützenswertes Betriebs- und Geschäftsgeheimnis vorliegt, welches der begehrten Akteneinsicht unter Abwägung der Belange der Verfahrensbeteiligten entgegensteht. Zu diesem Zweck sind Nachprüfungsstelle die betreffenden Unterlagen zur Verfügung zu stellen.
3. Macht ein Verfahrensbeteiligter geltend, eine Unterlage enthalte Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse, hat er dies gegenüber der Nachprüfungsstelle näher zu begründen.
VolltextVPRRS 2013, 0140
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 06.03.2008 - Verg 15/08
Einem Eilantrag gerichtet auf Verlängerung der aufschiebenden Wirkung einer sofortigen Beschwerde mangelt es am Rechtsschutzbedürfnis, wenn das Zuschlagsverbot aufgrund einer Entscheidung der Vergabekammer kraft Gesetzes entweder bis zur Beschwerdeentscheidung oder bis zu einer Entscheidung des Beschwerdegerichts, mindestens aber bis zu einer erneuten Angebotswertung ohnehin andauert.
VolltextVPRRS 2013, 0139
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 28.04.2008 - Verg 24/08
Die Entschließung der Vergabekammer im Falle der Ablehnung eines ihrer Mitglieder wegen Besorgnis der Befangenheit kann nicht mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden.
VolltextVPRRS 2013, 0138
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 02.05.2008 - Verg 26/08
Die Angabe von eignungsbezogenen Merkmalen (hier: Unternehmenskennwerte und Fachkunde) als Zuschlagskriterien ist grundsätzlich nicht nur nach nationalem, sondern auch nach EG-Richtlinienrecht unstatthaft.
VolltextVPRRS 2013, 0135
VK Thüringen, Beschluss vom 22.08.2011 - 250-4003.20-3457/2011-E-007-HBN
1. An die Darlegungen solcher Tatsachen, die die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags begründen sollen, sind grundsätzlich nur geringe Anforderungen zu stellen. Es reicht bereits ein Vortrag aus, der - als wahr unterstellt - dazu führt, dass eine Rechtsverletzung des Antragstellers zumindest als möglich erscheint.
2. Die bloße Behauptung des Antragstellers, der Preis im Angebot eines Mitbewerbers sei nicht auskömmlich, genügt den Anforderungen an die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags nicht. Vielmehr muss der Antragsteller in einem solchen Fall auch darlegen, worin ihm ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. Denn bei der Entscheidung in der Frage der fehlenden Angemessenheit des Angebotspreises handelt es sich grundsätzlich nicht um eine drittschützende Vorschrift.
VolltextVPRRS 2013, 0134
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 03.07.2008 - Verg 41/08
Ein Zuschlagsverbot aufgrund einer Entscheidung der Vergabekammer dauert entweder bis zur Beschwerdeentscheidung oder bis zu einer Entscheidung des Beschwerdegerichts, mindestens aber bis zu einer erneuten Angebotswertung. Infolgedessen ist ein auf Verlängerung der aufschiebenden Wirkung des Rechtsmittels gerichteter Eilantrag unzulässig.
VolltextVPRRS 2013, 0133
VK Südbayern, Beschluss vom 08.07.2008 - Z3-3-3194-1-20-06/08
1. Wenn Bieter in Bezug auf die Ausschreibung eine Abrede - hier der Austausch von Einheitspreisen bei 26 von 65 Titeln - getroffen haben, die eine unzulässige Wettbewerbsbeschränkung darstellt, sind deren Angebote von der Wertung zwingend auszuschließen. Öffentliche Auftraggeber haben ungesunde Begleiterscheinungen, wie z. B. Wettbewerb beschränkende Verhaltensweisen, zu bekämpfen.*)
2. Eine essentielle und unverzichtbare Grundvoraussetzung jeder Auftragsvergabe ist die Sicherstellung eines geheimen Wettbewerbs zwischen den beteiligten Bietern. Nur dann, wenn jeder Bieter die ausgeschriebene Leistung in Unkenntnis der konkurrierenden Angebote, Angebotsgrundlagen und Angebotskalkulationen anbietet, kommt überhaupt ein echter Wettbewerb zustande.*)
3. Eine den Wettbewerb beschränkenden Absprache erfordert keine ausdrückliche Verständigung zwischen zwei Unternehmen darüber, wer welche Leistung zu welchem Preis anbietet. Sie ist vielmehr in aller Regel schon dann verwirklicht, wenn ein Angebot in Kenntnis der Bedingungen des Konkurrenzangebots erstellt wird.*)
4. Ob jedoch ein Fall des § 298 StGB vorliegt, ist für das Verfahren vor der Vergabekammer nicht relevant und somit nicht weiter aufzuklären.*)
VolltextVPRRS 2013, 0132
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 21.07.2008 - Verg 40/08
1. Für die Anfechtung von Vergabekammerentscheidungen sind nicht die Sozialgerichte zuständig, wenn es "fiskalische Hifsgeschäfte" geht, zu denen z.B. der Kauf von Büromaterial, Büroeinrichtungen, Gebäuden, Fahrzeugen, Telekommunikation usw. zählt.
2. Eine erfolgreiche Rüge führt nicht dazu, dass der Bieter die Erstattung der zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung oder -verteidigung notwendigen Aufwendungen verlangen kann.
VolltextVPRRS 2013, 0130
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 12.03.2008 - Verg 8/08
Hat die Vergabekammer zutreffend eine Geschäftsgebühr von (mindestens) 2,0 für billig gehalten, kann die letztlich gewählte Geschäftsgebühr von 2,3 nicht als unbillig angesehen werden.
VolltextVPRRS 2013, 0125
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 21.07.2010 - Verg 21/10
1. Für die Zulässigkeit des Nachprüfungsantrages reicht es aus, wenn nach der Darstellung des das Nachprüfungsverfahren betreibenden Unternehmens eine Verletzung eigner Rechte möglich erscheint. Die Antragsbefugnis kann einem Unternehmen nur dann fehlen, bei dem offensichtlich eine Rechtsbeeinträchtigung nicht vorliegt.
2. Hat ein Unternehmen kein Angebot eingereicht, hängt die Antragsbefugnis des Unternehmens davon ab, dass es darlegen kann, es sei durch den gerügten Vergaberechtsverstoß an der Vorlage eines Angebots gehindert worden. Diese Voraussetzung ist nicht erfüllt, wenn das Unternehmen zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses zwischen dem Auftraggeber und dem Mitbewerber noch nicht existiert hat.
VolltextVPRRS 2013, 0122
BGH, Beschluss vom 18.12.2008 - X ZB 26/08
(ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextVPRRS 2013, 0117
LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 28.04.2009 - L 21 KR 44/09
1. Für die Verletzung kartellrechtlicher Vorschriften ist der Rechtsweg in das Nachprüfungs- und Beschwerdeverfahren nicht eröffnet. Ein darauf gerichteter Nachprüfungsantrag ist unzulässig.
2. Die Rahmenvereinbarung nach § 3a Nr. 4 Abs. 1 VOL/A ist vergaberechtlich die adäquate Form der Ausschreibung von Rabattverträgen nach § 130a Abs. 8 SGB V.
3. Zu den Anforderungen an einen Loszuschnitt.
VolltextVPRRS 2013, 0116
LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 08.10.2009 - L 21 KR 44/09
1. Für die Verletzung kartellrechtlicher Vorschriften ist der Rechtsweg in das Nachprüfungs- und Beschwerdeverfahren nicht eröffnet. Ein darauf gerichteter Nachprüfungsantrag ist unzulässig.
2. Die Rahmenvereinbarung nach § 3a Nr. 4 Abs. 1 VOL/A ist vergaberechtlich die adäquate Form der Ausschreibung von Rabattverträgen nach § 130a Abs. 8 SGB V.
3. Zu den Anforderungen an einen Loszuschnitt.
VolltextVPRRS 2013, 0114
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 22.02.2010 - Verg 62/09
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextVPRRS 2013, 0113
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 27.01.2009 - Verg 71/08
Die Geschäftsgebühr Nr. 2300 VV RVG ist unter Anwendung des Faktors 1,3 festzusetzen, wenn die die Tätigkeit des anwaltlichen Verfahrensbevollmächtigten im Verfahren vor der Vergabekammer weder umfangreich noch schwierig war.
VolltextVPRRS 2013, 0112
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 15.09.2010 - Verg 16/10
(ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextVPRRS 2013, 0110
OLG München, Beschluss vom 22.03.2010 - Verg 20/09
1. Der der Streitwert für ein sofortiges Beschwerdeverfahren beträgt nach § 50 Abs. 2 GKG in Vergabesachen 5% der Bruttoauftragssumme. Dieser Wert auch für das Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer heranzuziehen ist.
2. Bruttoauftragssumme ist der Wert des sachlich rechtlichen Auftrags; hilfsweise oder regelmäßig kann auch die Bruttoangebotssumme der Berechnung zugrunde gelegt werden.
VolltextVPRRS 2013, 0106
LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 03.05.2010 - L 21 KR 45/09
(ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextVPRRS 2013, 0104
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 11.02.2009 - Verg 69/08
1. Der Begriff des öffentlichen Bauauftrags erfasst auch einen entgeltlichen Vertrag über Aushub und Verfüllarbeiten. Das gilt auch, wenn der Auftrag auch die Entsorgung von Ausfüllungsmaterial (Bauschutt) beinhaltet, diese Dienstleistungselemente jedoch nur eine untergeordnete Bedeutung haben.
2. Die Pflicht des öffentlichen Aufraggebers, ein auf erste Sicht ungewöhnlich niedriges Angebot zu überprüfen, hat bieterschützenden Charakter zugunsten des Bieters, dessen Angebot wegen Unauskömmlichkeit des Gesamtpreises von einem Ausschluss bedroht wird. Die Vorschrift des § 25 Nr. 3 Abs. 2 VOB/A entfaltet jedoch keine bieterschützende Wirkung zugunsten eines (lediglich) konkurrierenden Bieters.
3. Erkennt der Antragsteller einen Rechtsverstoß erst im Nachprüfungsverfahren, besteht gegenüber dem Auftraggeber keine Rügeobliegenheit.
VolltextVPRRS 2013, 0099
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 14.04.2009 - Verg 11/09
(ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextVPRRS 2013, 0098
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 03.06.2009 - Verg 7/09
Richtiger Antragsgegner im Vergabenachprüfungsverfahren ist der (in den Vergabeunterlagen benannte) Auftraggeber, nicht die Vergabestelle.
VolltextVPRRS 2013, 0097
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 25.06.2009 - Verg 22/09
(ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextVPRRS 2013, 0095
KG, Beschluss vom 02.12.2009 - 2 Verg 8/09
(ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextVPRRS 2013, 0094
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 11.01.2010 - Verg 49/09
(ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextVPRRS 2013, 0092
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 07.12.2009 - Verg 47/09
(ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextVPRRS 2013, 0090
OLG München, Beschluss vom 19.01.2010 - Verg 1/10
Art. 14 Abs. 1 Satz 4 Bayerisches Kostengesetz ist für Nachprüfungsverfahren analog anzuwenden, so dass die Nichtzahlung oder nicht fristgerechte Zahlung des von der Vergabekammer angeforderten Kostenvorschusses nicht als Rücknahme des Nachprüfungsantrags behandelt werden kann.*)
VolltextVPRRS 2013, 0089
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 20.01.2010 - Verg 1/10
(ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextVPRRS 2013, 0088
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 18.02.2010 - Verg 18/10
(ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextVPRRS 2013, 0087
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 16.02.2010 - Verg 7/10
(ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextVPRRS 2013, 0084
OLG Brandenburg, Beschluss vom 01.03.2010 - Verg W 10/10
(ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextVPRRS 2013, 0083
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 18.03.2010 - Verg 3/10
(ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextVPRRS 2013, 0082
OLG Frankfurt, Beschluss vom 30.03.2010 - 11 Verg 3/10
Die Frage der Notwendigkeit der Hinzuziehung eines anwaltlichen Vertreters im erstinstanzlichen Nachprüfungsverfahren durch den öffentlichen Auftraggeber ist nicht schematisch, sondern stets auf der Grundlage einer differenzierenden Betrachtung des einzelnen Falles zu entscheiden. Konzentriert sich die Problematik eines Nachprüfungsverfahrens auf auftragsbezogene Sach- und Rechtsfragen einschließlich der dazugehörenden Vergaberegeln, wird im Allgemeinen mehr dafür sprechen, dass der öffentliche Auftraggeber die erforderlichen Sach- und Rechtskenntnisse in seinem originären Aufgabenkreis ohnehin organisieren muss und daher auch im Nachprüfungsverfahren nicht notwendig eines anwaltlichen Bevollmächtigten bedarf.
VolltextVPRRS 2013, 0078
OLG Brandenburg, Beschluss vom 09.08.2010 - Verg W 5/09
Ein Mangel in der Dokumentation eines Vergabeverfahrens führt dazu, dass bei allen Vorgängen, deren Rekonstruktion misslingt bzw. mit Zweifeln behaftet bleibt, der Bewertung des Vergabeverfahrens diejenige tatsächliche Alternative zugrunde zu legen ist, die nach dem unstreitigen Vorbringen und dem schlüssigen Vorbringen des Antragstellers möglich erscheint.
VolltextVPRRS 2013, 0071
KG, Urteil vom 22.10.2010 - 21 U 143/09
(ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextVPRRS 2013, 0070
OLG Schleswig, Beschluss vom 18.11.2010 - 1 Verg 3/10
(ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextVPRRS 2013, 0069
OLG Schleswig, Beschluss vom 18.11.2010 - 1 Verg 2/10
(ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextVPRRS 2013, 0066
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 05.03.2012 - Verg 65/11
1. Die Kostenentscheidung der Vergabekammer kann isoliert mit der Beschwerde angegriffen werden.
2. Bei einer dem gestellten Antrag und der Intention des Antragstellers nicht entsprechenden Entscheidung ist ein Teilunterliegen in der Sache anzunehmen.
VolltextVPRRS 2013, 0065
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 18.04.2012 - Verg 9/12
(ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextVPRRS 2013, 0064
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 25.04.2012 - Verg 7/12
(ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextVPRRS 2013, 0062
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 04.06.2012 - Verg 8/11
Der Kostengläubiger kann für das Verfahren vor der Vergabekammer nur die Geschäftsgebühr nach Nrn. 2300 ff. VV RVG anmelden.
VolltextVPRRS 2013, 0059
VK Nordbayern, Beschluss vom 25.10.2012 - 21.VK-3194-28/12
Ist gegen den Beschluss der Vergabekammer eine sofortige Beschwerde vor dem Oberlandesgericht rechtshängig, scheidet eine parallele Überprüfung des Streitgegenstandes durch die Vergabekammer aus.
VolltextVPRRS 2013, 0058
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 13.01.2011 - Verg 64/10
Der öffentliche Auftraggeber darf sich nicht darauf beschränken, die Zuschlagskriterien als solche zu benennen und bekannt zu machen, sondern hat den Bietern auch die zur Ausfüllung eines Zuschlagskriteriums aufgestellten Unterkriterien und deren Gewichtung mitzuteilen, um so die Transparenz des Verfahrens und die Chancengleichheit der Bieter zu gewährleisten. Dies gilt nicht nur für im Voraus, d.h. vor der Veröffentlichung und Versendung der Verdingungsunterlagen, sondern auch für nach diesem Zeitpunkt vom Auftraggeber aufgestellte Unterkriterien jedenfalls immer dann, wenn nicht auszuschließen ist, dass die nachträglich aufgestellten Kriterien und Gewichte den Inhalt der Angebote hätten beeinflussen können, wenn sie vor Erstellung der Angebote bekannt gewesen wären.
VolltextVPRRS 2013, 0057
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 17.01.2011 - Verg 1/11
(ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextVPRRS 2013, 0056
VK Baden-Württemberg, Beschluss vom 12.04.2011 - 1 VK 11/11
Für die Beantwortung der Frage, ob die Hinzuziehung eines Verfahrensbevollmächtigten durch den öffentlichen Auftraggeber notwendig war, ist immer auf den Einzelfall abzustellen (hier verneint).
VolltextVPRRS 2013, 0051
KG, Beschluss vom 12.12.2011 - Verg 1/11
Hebt die Vergabestelle ein offenes Vergabeverfahren auf und führt sodann über den unveränderten Auftragsgegenstand ein Verhandlungsverfahren unter Nichtberücksichtigung eines Bieters aus dem offenen Vergabeverfahren durch und stellt daraufhin dieser Bieter einen Vergabenachprüfungsantrag in Bezug auf seine Nichtberücksichtigung im Verhandlungsverfahren, so entspricht die "Bruttoauftragsumme", auf die bei der Berechnung des Streitwertes dieses Vergabenachprüfungsverfahrens gemäß § 50 Abs. 2 GKG abzustellen ist, dem Preis den der Bieter in seinem Angebot im offenen Verfahren verlangt hat.*)
VolltextVPRRS 2013, 0049
OLG Brandenburg, Beschluss vom 02.08.2012 - Verg W 1/12
Für die Festsetzung des Gegenstandswertes im Beschwerdeverfahren, welches sich auf einen Vertrag mit fester Laufzeit bezieht, ist die volle Vergütung für die gesamte Vertragslaufzeit zu berücksichtigen, denn auf eine solche Auftragserlangung richtet sich das wirtschaftliche Interesse des Bieters.
VolltextVPRRS 2013, 0048
OLG Brandenburg, Beschluss vom 21.05.2012 - Verg W 1/12
Die Frage der Notwendigkeit der Hinzuziehung eines Rechtsanwalts kann nicht schematisch beantwortet werden. Es ist vielmehr eine Entscheidung geboten, die den Umständen des Einzelfalles gerecht wird. Maßgeblich ist, ob der Beteiligte unter den Umständen des Falles auch selbst in der Lage gewesen wäre, aufgrund der bekannten oder erkennbaren Tatsachen den Sachverhalt zu erfassen, hieraus die für eine sinnvolle Rechtswahrung oder Rechtsverteidigung nötigen Schlüsse zu ziehen und das danach Gebotene gegenüber der Vergabekammer vorzubringen.
VolltextVPRRS 2013, 0047
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 27.11.2003 - Verg 63/03
Für die Berechnung der Auftragssumme ist eine - sowohl in rechtlicher wie auch in und tatsächlicher Hinsicht - ungesicherte Verlängerungsoption ohne Bedeutung.
VolltextVPRRS 2013, 0043
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 25.04.2012 - Verg 107/11
Ein Vergabeverfahren beginnt dann, wenn der öffentlichen Auftraggeber einen gegenwärtigen oder künftigen Bedarf (den er jedenfalls aber schon in der Gegenwart organisieren will) durch Beschaffung von Lieferungen und Leistungen auf dem Markt decken will (interner Beschaffungsentschluss) und diesen Entschluss durch Maßnahmen umsetzt, die geeignet sind, nach außen wahrgenommen zu werden.
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