Vergabepraxis & -recht.
Volltexturteile nach Sachgebieten
1627 Entscheidungen insgesamt
Online seit 2005
VPRRS 2005, 0115OLG Naumburg, Beschluss vom 04.01.2005 - 1 Verg 25/04
Sind bei einer Ausschreibung Nebenangebote und Alternativvorschläge nicht zugelassen und erhebt ein Bieter innerhalb der Angebotsfrist - erfolglos - die Rüge, dass aufgrund einer fehlerhaften Leistungsbeschreibung ("technisch und lizenzrechtlich unhaltbar") die Abgabe eines Hauptangebotes nicht möglich sei, so macht dies gleichwohl nach Fortführung des Vergabeverfahrens und Bekanntgabe der beabsichtigten Zuschlagerteilung die Rüge der vermeintlich fehlerhaften Wertung der Hauptangebote nicht entbehrlich.*)
VolltextVPRRS 2005, 0111
OLG Naumburg, Beschluss vom 04.01.2005 - 1 Verg 19/04
1. Die Rücknahme eines Nachprüfungsantrages steht aus kostenrechtlicher Sicht einem Unterliegen i.S.d. § 128 Abs. 3 Satz 1 und Abs. 4 S. 2 GWB gleich. Dem steht die Entscheidung des X. Zivilsenates des Bundesgerichtshofes vom 9. Dezember 2003, X ZB 14/03 (VergabeR 2004, 414 ff.), nicht entgegen.*)
2. Es wird offen gelassen, ob eine entsprechende Anwendung des § 269 Abs. 3 Satz 2 ZPO in Betracht kommt.*)
3. Die Ermessensentscheidung nach § 269 Abs. 3 S. 2 Alt. 3 ZPO unterliegt strengen Grenzen, die sich aus ihrem Ausnahmecharakter ergeben. Ein solcher Ausnahmefall liegt nicht schon dann vor, wenn die Vergabestelle den Rechtsirrtum der Antragstellerin über den - tatsächlich nicht gegebenen - Zugang zum Nachprüfungsverfahren mitverursacht hat.*)
VolltextVPRRS 2005, 0108
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 25.01.2005 - Verg 93/04
1. Bei einem unterlassenen Vergabeverfahren besteht eine Antragsbefugnis, wenn der Antragsteller geltend macht, gerade durch diesen Vergabeverstoß an einer Teilnahme, insbesondere an der Einreichung eines Angebots oder der Bekundung eines Interesses an diesem Auftrag, gehindert worden zu sein.
2. Bei einem anonymen Schreiben, wodurch ein potenzieller Bieter erst auf einen Vergabevorgang aufmerksam wird, kann eine Frist von zwei Monaten bis zur Einreichung eines Nachrüfungsantrags noch unverzüglich sein.
3. Auch nach der Entscheidung des EuGH vom 11.01.2005 (Rs. C-26/03) gilt § 13 VgV voraussichtlich nicht im Verhandlungsverfahren mit nur einem Bieter.
4. Ein kollusives Zusammenwirken - mit der Rechtsfolge der Nichtigkeit des § 138 BGB - liegt dann vor, wenn zwei öffentliche Auftraggeber den Schwellenwert durch eine Aufteilung eines Auftrags umgehen.
VolltextVPRRS 2005, 0092
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 12.01.2005 - Verg 96/04
Die Anwesenheitskosten eines Vertreters des öffentlichen Auftraggebers als - neben einem Rechtsanwalt - weiterer Terminsvertreter sind zu erstatten, wenn die Anwesenheit in der mündlichen Verhandlung vor der Vergabekammer sachlich angezeigt ist.
VolltextVPRRS 2005, 0091
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 18.01.2005 - Verg 104/04
Die sofortige Beschwerde gegen eine Verweisungsentscheidung an eine andere Vergabekammer ist unstatthaft.
VolltextVPRRS 2005, 0041
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 20.12.2004 - Verg 101/04
1. Einzelne Mitglieder einer Bietergemeinschaft sind nicht antragsbefugt im Sinne von § 107 Abs. 2 GWB.
2. Unterfällt die Vergabe eines Auftrages dem Ausnahmetatbestand von § 100 Abs. 2 d GWB, sind die Bestimmungen der §§ 102 ff GWB auf das gesamte Vergabeverfahren nicht anwendbar.
VolltextVPRRS 2005, 0023
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 15.12.2004 - Verg 48/04
1. Hinsichtlich der Fachkunde und der Leistungsfähigkeit kommt es auf die der Bietergemeinschaft insgesamt zur Verfügung stehende Kapazität an; hinsichtlich der Zuverlässigkeit müssen die geforderten Voraussetzungen bei jedem Mitglied der Bietergemeinschaft vorliegen.
2. Das Verhalten des Bieters im Vergabeverfahren und im Wettbewerb kann wichtige Aufschlüsse über seine Zuverlässigkeit liefern. So reichen bereits Manipulationsversuche eines Bieters in einem Aufklärungsgespräch gemäß § 24 Nr. 1 VOB/A aus, um seine Unzuverlässigkeit zu begründen.
VolltextVPRRS 2005, 0012
OLG Naumburg, Beschluss vom 16.12.2004 - 1 Verg 15/04
1. Nach dem unmittelbaren Regelungsgehalt des § 128 GWB hat grundsätzlich der Antragsteller die Kosten des Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer zu tragen (vgl. § 128 Abs. 1 Satz 2 GWB i. V. m. § 5 Abs. 1 Satz 1 VwKostG LSA bzw. ebenso § 13 Abs. 1 Nr. 1 BVwKostG); es sei denn, die abweichende Kostenregelung des § 128 Abs. 3 Satz 1 GWB greift ein.
2. Die Vorschrift des § 128 Abs. 3 Satz 1 GWB erfasst nur den Fall, dass der Antragsgegner im Nachprüfungsverfahren in formeller Hinsicht ganz oder teilweise unterliegt. Der Gesetzgeber hat nach der Rechtsprechung des X. Zivilsenates des Bundesgerichtshofes bewusst davon abgesehen, eine vom o. g. Grundsatz abweichende Kostenregelung auch für solche Fälle zu treffen, in denen der Antragsgegner ein bevorstehendes vollständiges oder teilweises formelles Unterliegen dadurch abwendet, dass er den gerügten Vergabeverstoß faktisch heilt.
VolltextVPRRS 2005, 0002
OLG Saarbrücken, Beschluss vom 26.11.2004 - 1 Verg 7/04
Ein gänzliches Absehen von der Erhebung der Gebühr kommt nur in Betracht, wenn bis zur Rücknahme eines Antrages wegen offensichtlicher Unzulässigkeit kein irgendwie ins Gewicht fallender personeller und sachlicher Aufwand bei der Vergabekammer erforderlich geworden ist.
VolltextVPRRS 2005, 0001
OLG Dresden, Beschluss vom 14.06.2001 - WVerg 04/01
1. Die Erfolgsaussichten in der Hauptsache sind im Rahmen einer Eilentscheidung nach § 115 Abs. 2 Satz 3 GWB nicht zu berücksichtigen, wenn der zu beurteilende Sachverhalt nicht offen zu Tage liegt, sondern ergänzende tatsächliche Feststellungen erfordert, die nach der Aktenlage oder mit präsenten Beweismitteln nicht zu gewinnen sind.*)
2. Ein geldwerter Nachteil der Vergabestelle für den Fall der Verschiebung der Zuschlagsentscheidung vermag für sich gesehen nur dann eine vorzeitige Gestattung des Zuschlags zu rechtfertigen, wenn es sich um eine außergewöhnliche wirtschaftliche Belastung handelt.*)
VolltextOnline seit 2004
VPRRS 2004, 0666OLG Hamburg, Beschluss vom 02.12.2004 - 1 Verg 2/04
Gegen die Entscheidung der Vergabekammer, einem Beteiligten Akteneinsicht (§ 111 Abs. 1 GWB) zu gewähren, ist ein Rechtsmittel nach §§ 116 ff. GWB nicht gegeben.*)
VolltextVPRRS 2004, 0628
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 08.11.2004 - Verg 75/04
1. Gegen Vollstreckungsmaßnahmen kann vorläufiger Rechtsschutz im Wege eines Eilantrages in analoger Anwendung von § 80 Abs. 5 VwGO in Anspruch genommen werden.
2. Entscheidend für den Erfolg eines Eilantrages sind die Erfolgsaussichten des eingelegten Rechtsmittels, über die mittels einer summarischen Prüfung der Sach- und Rechtslage entschieden wird.
VolltextVPRRS 2004, 0626
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 23.11.2004 - Verg 69/04
1. Ein Beigeladener unterliegt im Sinn von § 128 Abs. 3, Abs. 4 GWB mit der entsprechenden Kostenfolge, wenn er zur Hauptsache einen Antrag gestellt hat und wenn und soweit in der Hauptsache entgegen seinem Antrag entschieden worden ist.
2. Die Vergabekammer trifft gegenüber einem Beigeladenen keine Aufklärungs- und Untersuchungspflicht über das mit der Stellung eines Antrags verbundene Kostenrisiko, wenn der Beigeladene anwaltlich vertreten ist.
3. Das der nach § 128 Abs. 3 Satz 4 der Vergabekammer eingeräumte Ermessen, von der (ganzen oder teilweisen) Erhebung der Gebühren abzusehen, erstreckt sich nicht auf die vom Gesetz angeordnete gesamtschuldnerische Haftung.
4. Auswirkungen der Gebührenbefreiung eines Gesamtschuldners auf die Kostentragungspflicht des anderen Gesamtschuldners.
VolltextVPRRS 2004, 0625
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 24.11.2004 - Verg 80/04
Wird eine Entscheidung der Vergabekammer nicht in der Hauptsache, sondern nur in einer Nebenentscheidung angegriffen, bleibt für die Festsetzung der zu erstattenden Kosten des Vergabekammerverfahrens die Vergabekammer zuständig.
VolltextVPRRS 2004, 0620
BayObLG, Beschluss vom 18.11.2004 - Verg 22/04
Bestimmung des Streitwerts, wenn Gegenstand des Auftrags die Errichtung eines Bauwerks (Schulgebäude) im Mietkaufmodell ist.*)
VolltextVPRRS 2004, 0667
BayObLG, Beschluss vom 13.10.2004 - Verg 21/04
1. Nimmt der Antragsteller die sofortige Beschwerde gegen die Entscheidung der Vergabekammer zurück, hat er die Kosten des Beschwerdeverfahrens einschließlich der Kosten für das Verfahren über seinen Antrag zu tragen.
2. Hierzu zählen auch die außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen (einschließlich Anwaltskosten.
VolltextVPRRS 2004, 0665
VK Düsseldorf, Beschluss vom 07.07.2004 - VK-23/2004
1. Über den Ersatz der Rechtsverfolgungskosten des Beigeladenen ist nach einer Billigkeitsprüfung im Einzelfall zu entscheiden. Dabei ist das allgemein für einen Antragsteller im Nachprüfungsverfahren bestehende hohe Kostenrisiko und die damit verbundene Schwelle zur Erlangung von Rechtsschutz zu berücksichtigen sowie der Inhalt seines Vorbringens.
2. Richtet sich das Vorbringen des Antragstellers direkt gegen den Beigeladenen, etwa gegen dessen Eignung oder die Bewertung der von diesem angebotenen Leistung, hat der Antragsteller im Unterliegensfall im Allgemeinen nach Billigkeit auch die Kosten des Beigeladenen zu übernehmen.
VolltextVPRRS 2004, 0651
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 26.05.2004 - Verg 13/04
(ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextVPRRS 2004, 0464
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 13.08.2004 - Verg 12/02
1. Vergabekammer und Vergabesenat sind nicht befugt, den Gegenstandswert für die Rechtsanwaltsgebühren mit verbindlicher Wirkung isoliert festzusetzen.
2. Zur Frage der Notwendigkeit der Zuziehung eines anwaltlichen Bevollmächtigten durch den öffentlichen Auftraggeber.
VolltextVPRRS 2004, 0463
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 20.10.2004 - Verg 59/04
Die Vergabekammer bleibt für die Festsetzung der in ihrer Instanz entstandenen Aufwendungen auch dann zuständig, wenn mit der Beschwerde nicht die Hauptsache, d.h. die Entscheidung der Vergabekammer über den Nachprüfungsantrag, sondern isoliert eine Nebenentscheidung angegriffen wird.
VolltextVPRRS 2004, 0462
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 20.10.2004 - Verg 51/04
Die Vergabekammer bleibt für die Festsetzung der in ihrer Instanz entstandenen Aufwendungen auch dann zuständig, wenn mit der Beschwerde nicht die Hauptsache, d.h. die Entscheidung der Vergabekammer über den Nachprüfungsantrag, sondern isoliert eine Nebenentscheidung angegriffen wird.
VolltextVPRRS 2004, 0461
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 20.10.2004 - Verg 49/04
Die Vergabekammer bleibt für die Festsetzung der in ihrer Instanz entstandenen Aufwendungen auch dann zuständig, wenn mit der Beschwerde nicht die Hauptsache, d.h. die Entscheidung der Vergabekammer über den Nachprüfungsantrag, sondern isoliert eine Nebenentscheidung angegriffen wird.
VolltextVPRRS 2004, 0460
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 13.08.2004 - Verg 14/02
Vergabekammer und Vergabesenat sind nicht befugt, den Gegenstandswert für die Rechtsanwaltsgebühren mit verbindlicher Wirkung isoliert festzusetzen.
VolltextVPRRS 2004, 0459
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 05.07.2004 - Verg 17/04
Kostenentscheidungen der Vergabekammern (Kostengrundentscheidungen und Kostenfestsetzungsbescheide) sind nur mit der sofortigen Beschwerde angreifbar.
VolltextVPRRS 2004, 0457
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 17.05.2004 - Verg 72/03
Bei einem objektiv unterdurchschnittlichen rechtlichen Schwierigkeitsgrad des Vergabenachprüfungsverfahrens sind nur Mittelgebühren als billig anzusehen.
VolltextVPRRS 2004, 0430
OLG Koblenz, Beschluss vom 20.10.2004 - 1 Verg 4/04
1.) Die Antragsbefugnis beurteilt sich ausschließlich nach dem Vorbringen des Antragstellers; außerhalb des zur Überprüfung gestellten Gegenstands liegende Gründe bleiben dabei unberücksichtigt. Allein das Vorhandensein eines zwingenden Ausschlussgrunds im Angebot des Antragstellers kann daher in keinem Fall mehr zum Wegfall der Antragsbefugnis führen und zwar gleichgültig, ob die Vergabestelle den Ausschlussgrund bereits ihrer Vergabeentscheidung zugrunde gelegt und der betroffene Bieter den Ausschluss mit seinem Nachprüfungsantrag als fehlerhaft gerügt hat oder der Ausschlussgrund erst im Verlaufe des Nachprüfungsverfahrens zur Sprache gekommen ist.*)
2.) Haftet dem Angebot des Antragstellers wegen unvollständiger Angaben ein zwingender Ausschlussgrund an, scheidet eine Verletzung seiner Rechte nach § 97 Abs. 7 GWB auch dann aus, wenn die zugunsten eines anderen Bieters getroffene Zuschlagsentscheidung vergaberechtsfehlerhaft gewesen ist; derjenige, der selbst mit Abgabe eines unvollständigen Angebots ein zwingendes Erfordernis für die Teilnahme an einem ordnungsgemäßen und fairen Vergabeverfahren nicht eingehalten hat, besitzt, da er in keinem Fall den Zuschlag erhalten kann, im weiteren Verfahren keine schützenswerten Interessen mehr (vgl. BGH NZBau 2003, 293, 296; NJW 2002, 2558, 2559).*)
3.) Aus dem vergaberechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatz ergibt sich nichts anderes; selbst wenn das bevorzugte Angebot des anderen Bieters mit demselben Ausschlussgrund behaftet ist und deswegen auszuschließen gewesen wäre, wird dadurch nicht die Rechtsposition des Antragstellers, sondern lediglich die der nachfolgenden Bieter mit ihren gewerteten Angeboten berührt.*)
VolltextVPRRS 2004, 0393
VK Schleswig-Holstein, Beschluss vom 14.01.2003 - VK-SH 16/02
Beigeladene sind nicht als unterlegene Verfahrensbeteiligte i.S.v. § 128 Abs. 3 Satz 1 GWB anzusehen, wenn sie keine eigenen erfolglosen Sachanträge gestellt haben.
VolltextVPRRS 2004, 0386
BayObLG, Beschluss vom 09.09.2004 - Verg 18/04
1. Ist ohne Zustellung des Nachprüfungsantrags eine ablehnende Entscheidung der Vergabekammer ergangen, kann das mit dem Rechtsmittel befasste Oberlandesgericht die Zuschlagssperre des § 115 Abs. 1 GWB von sich aus herbeiführen, indem es erstmalig die Zustellung des Nachprüfungsantrags an den Antragsgegner veranlasst. Ein nach Zustellung des Nachprüfungsantrags erteilter Zuschlag ist nichtig.*)
2. Zur Wertung von bedingten Nachlässen (Skonto).*)
3. Ist der günstigste Preis ausschließliches Zuschlagskriterium, bestehen grundsätzliche Bedenken, ein Skonto überhaupt für die Preisermittlung zu berücksichtigen.*)
VolltextVPRRS 2004, 0359
OLG Saarbrücken, Beschluss vom 29.09.2004 - 1 Verg 5/04
Die Notwendigkeit der Hinzuziehung eines Bevollmächtigten im Nachprüfungsverfahren ist auch auf Seiten der Vergabestelle regelmäßig anzuerkennen und Ausnahmen hiervon nur dann anzunehmen, wenn im Einzelfall lediglich über einfache tatsächliche oder ohne Weiteres zu beantwortende rechtliche Fragen zu entscheiden war.
VolltextVPRRS 2004, 0346
OLG Brandenburg, Beschluss vom 18.05.2004 - Verg W 3/04
1. § 13 erfordert neben der Verletzung der Informationspflicht ein vergaberechtliches Fehlverhalten des Auftraggebers in der Sache.
2. Auch in Verfahren vor dem Vergabesenat ist der Abschluss eines Prozessvergleiches zulässig.
VolltextVPRRS 2004, 0295
BVerfG, Beschluss vom 29.07.2004 - 2 BvR 2248/03
1. Zu den Anforderungen an die Antragsbefugnis im vergaberechtlichen Nachprüfungsverfahren.
2. Macht der Bieter geltend, dass durch unklare Ausschreibungsunterlagen ein Verstoß gegen die Chancengleichheit vorliegt, ist ein (drohender) Schadenseintritt im Sinne des § 107 Abs. 2 Satz 2 GWB ohne Weiteres dargelegt.
3. Zu den Voraussetzungen der Pflicht zur Vorlage an den EuGH.
VolltextVPRRS 2004, 0294
BayObLG, Beschluss vom 13.08.2004 - Verg 17/04
1. Einem Beschwerdeführer, der sich bei der für den Vergabesenat zuständigen Telefonvermittlung nach der Telefaxnummer des Vergabesenats erkundigt hat, ist Wiedereinsetzung gegen die Versäumung der Beschwerdefrist zu gewähren, wenn ihm eine unzutreffende Faxnummer genannt wird und der Beschwerdeschriftsatz deshalb verspätet eingeht.*)
2. Wird in einem solchen Fall Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gewährt, gilt die sofortige Beschwerde als rechtzeitig eingelegt. Ein bereits erteilter Zuschlag ist nichtig.*)
VolltextVPRRS 2004, 0293
BayObLG, Beschluss vom 09.08.2004 - Verg 15/04
1. Zurückverweisung des Nachprüfungsverfahrens an die Vergabekammer, da diese den Nachprüfungsantrag zu Unrecht als unzulässig zurückgewiesen und die Rügen des Antragstellers in der Sache bisher nicht geprüft hat.*)
2. Im Beschwerdeverfahren nach §§ 116 ff. GWB kann die unselbstständige Anschlussbeschwerde auch bedingt erhoben werden für den Fall, dass dem in erster Linie gestellten Antrag auf Zurückweisung des gegnerischen Rechtsmittels nicht entsprochen wird (Eventual-Anschlussbeschwerde; Ergänzung zu BayObLGZ 2002, 336).*)
VolltextVPRRS 2004, 0266
OLG Celle, Beschluss vom 15.07.2004 - 13 Verg 11/04
1. Das Beschwerdegericht kann im Vergabenachprüfungsverfahren einstweilige Anordnungen in analoger Anwendung von § 115 Abs. 3 GWB erlassen.*)
2. Zu den Voraussetzungen dafür, im Wege der einstweiligen Anordnung nach § 115 GWB dem Auftraggeber aufzugeben, die Angebotsfrist zu verlängern.*)
VolltextVPRRS 2004, 0250
BGH, Beschluss vom 18.05.2004 - X ZB 7/04
a) Für die Zulässigkeit des Nachprüfungsantrags ist erforderlich, aber auch ausreichend, daß der den Nachprüfungsantrag stellende Bieter schlüssig behauptet, welche vergaberechtlichen Vorschriften im Verlauf des Vergabeverfahrens verletzt worden sein sollen und er ohne die Rechtsverletzung eine Chance auf Erteilung des Zuschlags hätte, so daß der behauptete eingetretene oder drohende Schaden auf die Verletzung vergaberechtlicher Vorschriften zurückzuführen ist.*)
b) Ein Bieter, der in seinem Angebot die von ihm tatsächlich für einzelne Leistungspositionen geforderten Einheitspreise auf verschiedene Einheitspreise anderer Leistungspositionen verteilt, benennt nicht die von ihm geforderten Preise im Sinne von § 21 Nr. 1 Abs. 1 Satz 3 VOB/A. Deshalb sind Angebote, bei denen der Bieter die Einheitspreise einzelner Leistungspositionen in "Mischkalkulationen" auf andere Leistungspositionen umlegt, grundsätzlich von der Wertung auszuschließen (§ 25 Nr. 1, Abs. 1 Buchst. b VOB/A).*)
VolltextVPRRS 2004, 0213
OLG Naumburg, Beschluss vom 05.05.2004 - 1 Verg 7/04
1. In entsprechender Anwendung des § 118 Abs. 1 S. 3 GWB ist auch einer Beigeladenen, die durch die Entscheidung der Vergabekammer materiell beschwert ist, die Befugnis zur Beantragung der Verlängerung des Zuschlagverbots zuzuerkennen.*)
2. Wird von der Vergabekammer lediglich der Zuschlag auf ein bestimmtes Angebot untersagt und im Übrigen die Wiederholung der Wertung angeordnet, so besteht ein Rechtsschutzbedürfnis an der Anordnung eines vorläufigen Zuschlagverbots; § 118 Abs. 3 GWB ist nicht anwendbar.*)
3. Ein Beigeladener ist aber auch beschwerdeberechtigt, wenn er geltend machen kann, dass er durch die Entscheidung der Vergabekammer materiell in seinen Rechten verletzt sein kann.*)
4. Der Ausschlusstatbestand des § 25 Nr. 1 Abs. 1 lit. b) VOB/A ist jedenfalls dann erfüllt, wenn es sich bei den fehlenden Erklärungen um unverzichtbare Grundlagen des Angebotes handelt, die innerhalb der Angebotsfrist abzugeben sind, weil die Annahme des unvollständigen Angebots zu einem Vertrag führen würde, der in einzelnen Leistungspositionen unbestimmt ist (hier: produktidentifizierende Angaben).*)
5. Das Fehlen einer Preisangabe für eine Alternativposition führt zwingend zum Ausschluss des dadurch unvollständigen Angebots.*)
VolltextVPRRS 2004, 0180
OLG Saarbrücken, Beschluss vom 26.03.2004 - 1 Verg 3/04
1. Die Entscheidung der Vergabekammer kann auch lediglich im Kostenpunkt im Wege einer (selbstständigen) sofortigen Beschwerde gemäß § 116 Abs.1 S.1 GWB angegriffen werden.
2. Auch auf Seiten der Vergabestelle besteht regelmäßig die Notwendigkeit der Hinzuziehung eines Bevollmächtigten. Ausnahmen hiervon sind nur dann anzunehmen, wenn im Einzelfall lediglich über einfache tatsächliche oder ohne Weiteres zu beantwortende rechtliche Fragen zu entscheiden ist.
VolltextVPRRS 2004, 0664
BayObLG, Beschluss vom 29.09.2004 - Verg 20/04
(ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextVPRRS 2004, 0168
OLG Bremen, Beschluss vom 11.12.2003 - Verg 5/2003
Werden Angaben in einer Form geäußert, die juristisch-spitzfindiger Wortauslegung nicht vollständig Rechnung trägt, ist dies durch den Umstand entschuldbar, dass die Äußerungen von Technikern bzw. Ingenieuren stammen oder veranlasst worden sind, die sich einer vom Juristischen abweichenden Fachsprache bedienen.
VolltextVPRRS 2004, 0161
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 24.03.2004 - Verg 7/04
1. Ein Bieter ist antragsbefugt, obwohl sein Angebot zwingend auszuschließen ist, wenn er die Aufhebung der Ausschreibung erstrebt.
2. Jedenfalls Wahlpositionen von einiger Bedeutung dürfen nur ausgeschrieben werden, wenn der Vergabestelle ein berechtigtes Interesse zur Seite steht.
3. Zur Gewährleistung eines transparenten Vergabeverfahrens muss die Vergabestelle dem Bieterkreis vorab die Kriterien bekannt geben, die für die Inanspruchnahme der ausgeschriebenen Wahlpositionen maßgebend sein sollen.
VolltextVPRRS 2004, 0147
BayObLG, Beschluss vom 06.02.2004 - Verg 23/03
1. Wird ein Rechtsanwalt für zwei Auftraggeber tätig, die in einem Vergabenachprüfungsverfahren mit der Begründung in Anspruch genommen werden, jeder von ihnen käme als Auftraggeber in Frage, so liegt gebührenrechtlich dieselbe Angelegenheit vor.*)
2. Obsiegen beide Auftraggeber und wird die Hinzuziehung eines Rechtsanwalts für notwendig erklärt, sind die Kosten unter Berücksichtigung des § 6 BRAGO festzusetzen.*)
3. Kostenfestsetzungen mehrerer Auftraggeber unter Berücksichtigung des internen Ausgleichsverhältnisses als Gesamtschuldner.*)
VolltextVPRRS 2004, 0143
OLG Bremen, Beschluss vom 16.10.2003 - Verg 4/03
Die Hinzuziehung eines nicht am Behördensitz aber am Wohn- und Geschäftssitz des Beteiligten ansässigen Rechtsanwaltes ist regelmäßig notwendig.
VolltextVPRRS 2004, 0137
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 25.02.2004 - Verg 9/02
1. Die Kostentragungspflicht des Verfahrensunterliegenden hinsichtlich der zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung oder der zur Rechtsverteidigung notwendigen Auslagen des Antragsgegners nach § 128 Abs. 4 Satz 2 GWB bedarf der förmlichen Anordnung in einer Kostengrundentscheidung.
2. Solange eine Kostengrundentscheidung fehlt, ist für eine Kostenfestsetzung Raum; eine dennoch vorgenommene Festsetzung ist wirkungslos und aus Rechtgründen förmlich aufzuheben.
3. Entschließt sich die Vergabestelle, eine an sich ihr obliegende Aufgabe an einen Dritten zu übertragen, kann sie die dadurch entstandenen Kosten in der Regel nicht ersetzt verlangen, es sei denn, dass sie selbst zu einer solchen Tätigkeit nicht in der Lage war.
VolltextVPRRS 2004, 0108
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 22.10.2003 - Verg 55/03
Für das wirtschaftliche Interesse des Antragstellers hat die Umsatzsteuer, die lediglich ein durchlaufender Posten ist, keinen Belang.
VolltextVPRRS 2004, 0107
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 29.10.2003 - Verg 51/03
Es ist grundsätzlich Sache des Mandanten, dem Anwalt Ablichtungen zur Verfügung zu stellen. Falls der Rechtsanwalt im Einverständnis mit dem Mandanten die Herstellung der Ablichtungen übernimmt, handelt es sich um eine zusätzliche Leistung.
VolltextVPRRS 2004, 0106
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 06.10.2003 - Verg 33/03
Die für die Amtshandlungen der Vergabekammern zur Deckung des Verwaltungsaufwands erhobene Gebühr kann von der Vergabekammer aus Billigkeitsgründen bis auf ein Zehntel ermäßigt oder - sofern im konkreten Fall der Aufwand oder die wirtschaftliche Bedeutung der Angelegenheit außergewöhnlich hoch sind - auf bis zu 50.000 Euro erhöht werden.
VolltextVPRRS 2004, 0099
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 29.10.2003 - Verg 30/03
1. Sieht das Gebührenrecht - so wie in § 118 Abs. 1 BRAGO - für die anwaltliche Vergütung nur eine Rahmengebühr vor, bestimmt der Rechtsanwalt die Gebühr im Einzelfall nach billigem Ermessen unter Berücksichtigung aller Umstände, insbesondere der Bedeutung der Angelegenheit, des Umfangs und der Schwierigkeit der anwaltlichen Tätigkeit sowie der Vermögens- und Einkommensverhältnisse des Auftraggebers.
2. Für die Kostenfestsetzung nach § 80 Abs. 3 Satz 1 VwVfG ist anerkannt, dass die Anordnung einer Verzinsung des Erstattungsbetrages analog § 104 ZPO nicht in Betracht kommt.
VolltextVPRRS 2004, 0098
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 27.10.2003 - Verg 23/03
Der Antragsgegner hat die außergerichtlichen Kosten des Antragstellers zu tragen. Die Grundlage hierfür ist in § 128 Abs. 4 Satz 2 und 3 GWB zu sehen.
VolltextVPRRS 2004, 0097
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 29.10.2003 - Verg 1/03
Nach § 128 Abs. 4 S. 2 GWB hat ein Beteiligter, der im Verfahren vor der Vergabekammer unterliegt, die zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung notwendigen Auslagen des Antragsgegners und der Beigeladenen zu tragen.
VolltextVPRRS 2004, 0047
OLG Rostock, Beschluss vom 29.12.2003 - 17 Verg 11/03
Der Wert des Streitgegenstandes ist beim gegenständlichen Konzessionsvertrag auf die angebotenen Bauleistungen beschränkt.
Volltext