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Volltexturteile nach Sachgebieten

Sachgebiet: Nachprüfungsverfahren

1635 Entscheidungen insgesamt




Online seit 2003

VPRRS 2003, 0362
DienstleistungenDienstleistungen
Gegenstandswert des Vergabenachprüfungsverfahrens

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 30.12.2002 - Verg 42/01

Zur Bestimmung des Gegenstandswerts eines Vergabenachprüfungsverfahrens.

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VPRRS 2003, 0358
DienstleistungenDienstleistungen
Wahrung der Fünf-Wochen-Frist

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 08.05.2002 - Verg 8 - 15/01

Zur Wahrung der Fünf-Wochen-Frist genügt es, dass die Vergabekammer die Entscheidung innerhalb der Frist des § 113 Abs. 1. S. 1 GWB verfahrensordnungsgemäß getroffen und sie vollständig (schriftlich) abgesetzt hat.

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VPRRS 2003, 0356
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Änderung an den Verdingungsunterlagen: Ausschluss zwingend!

OLG Dresden, Beschluss vom 08.11.2002 - WVerg 18/02

1. Für den gegen die Wertung eines Konkurrenzangebotes gerichteten Nachprüfungsantrag eines Bieters fehlt es am Rechtsschutzbedürfnis, wenn feststeht, dass das eigene Angebot des Antragstellers nicht gewertet werden kann; ob dieses Angebot Gegenstand der Rüge eines Mitbieters war, ist insoweit unerheblich.*)

2. Verlangt der Auftraggeber dem Inhalt der Verdingungsunterlage nach, dass Preisnachlässe etwaige in Form eines letztlich auf den Abrechnungspreis bezogenen prozentualen, d. h. variablen Preisabschlags angeboten werden, so entspricht das Angebot eines betragsmäßig fixierten Pauschalnachlasses inhaltlich nicht den Verdingungsunterlagen und ist daher grundsätzlich aus der Wertung auszuschließen.*)

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VPRRS 2003, 0346
Bau & ImmobilienBau & Immobilien

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 23.04.2001 - Verg 28/00

Für den Fall der Rücknahme der sofortigen Beschwerde (§ 116 GWB) ist, da der 4. Teil des GWB (§§ 116 ff.) keine Vorschriften für die Entscheidung über die Kosten der Beschwerdeinstanz enthält, § 155 Abs. 2 VwGO analog anzuwenden.

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VPRRS 2003, 0344
NachprüfungsverfahrenNachprüfungsverfahren
Nach Vertragsschluss: Keine Prüfung der Vergaberechtswidrigkeit!

OLG Celle, Beschluss vom 04.05.2001 - 13 Verg 5/00

Ob eine Vergabe rechtswidrig war und zu korrigieren ist, kann und darf im Vergabenachprüfungsverfahren nicht mehr geprüft werden, wenn diese Vergabe zu einer wirksamen Rechtsbeziehung zwischen der Vergabestelle und dem Auftragnehmer geführt hat.

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VPRRS 2003, 0726
NachprüfungsverfahrenNachprüfungsverfahren
Gesamtauftragssumme ist für die Wertfestsetzung maßgeblich!

BayObLG, Beschluss vom 15.01.2001 - Verg 12/00

Bei der Festsetzung des Werts gemäß § 12a Abs. 2 GKG ist die Gesamtauftragssumme auch dann maßgeblich, wenn der Antragsteller entgegen der Ausschreibung jeweils nur für Teile der von der Vergabestelle gebildeten Lose ein Angebot eingereicht hat.*)

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VPRRS 2003, 0321
NachprüfungsverfahrenNachprüfungsverfahren
Zuziehung eines Rechtsanwaltes durch die Vergabestelle

OLG Rostock, Beschluss vom 25.10.2000 - 17 W 3/99

Die Zuziehung eines Rechtsanwaltes durch die Vergabestelle ist jedenfalls dann nicht als notwendig anzuerkennen, wenn im Nachprüfungsverfahren die Verletzung solcher Vergabevorschriften geltend gemacht wird, deren Kenntnis beim öffentlichen Auftraggeber vorausgesetzt werden kann.

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VPRRS 2003, 0315
NachprüfungsverfahrenNachprüfungsverfahren
Kostenverteilung im Beschwerdeverfahren

OLG Celle, Beschluss vom 20.10.1999 - 13 Verg 4/99

Auf die Kostenverteilung im Beschwerdeverfahren ist § 78 GWB entsprechend anzuwenden.

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VPRRS 2003, 0310
NachprüfungsverfahrenNachprüfungsverfahren
Kostenverteilung im Beschwerdeverfahren

OLG Celle, Beschluss vom 20.10.1999 - 13 Verg 3/99

Auf die Kostenverteilung im Beschwerdeverfahren ist § 78 GWB entsprechend anzuwenden.

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VPRRS 2003, 0292
NachprüfungsverfahrenNachprüfungsverfahren
Antragsrücknahme nach Hinweis = Fall des "Unterliegens"!

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 20.07.2000 - Verg 2/99

Es ist als ein Fall des "Unterliegens" (im Beschwerdeverfahren) in Analogie zu § 128 Abs. 3 S. 1, Abs. 4 S. 2 GWB zu begreifen, wenn ein auf § 118 Abs. 1 S. 3 GWB gestützter Antrag des Antragstellers (und Beschwerdeführers) mangels Erfolgsaussicht der Beschwerde zurückgewiesen wird und der Antragstellter seine Beschwerde daraufhin zurücknimmt.

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VPRRS 2003, 0286
DienstleistungenDienstleistungen
Gegenstandswert für Berechnung der Anwaltsgebühren

OLG Naumburg, Beschluss vom 30.12.2002 - 1 Verg 11/02

1. Endet ein vergaberechtliches Nachprüfungsverfahren in der Hauptsache ohne Anrufung des Vergabesenates, muss ein Rechtsanwalt den Gegenstandswert für seine Kostenberechnung selbst bestimmen; die Berechtigung dieses Wertansatzes unterliegt jedoch einer inzidenten Prüfung, im Kostenfestsetzungsverfahren - zunächst durch die Vergabekammer und im Falle einer Anrufung auch durch den Vergabesenat.*)

2. Der Gegenstandswert für die Berechnung der im vergaberechtlichen Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer angefallenen Rechtsanwaltsgebühren bestimmt sich nach § 8 Abs. 1 S. 2 BRAGO i.V.m. § 12a Abs. 2 GKG (vgl. Beschluss des erkennenden Senats vom 10.01.2002 - 1 Verg 13/01 - sowie Kaiser NZBau 2002, 315, 316 m.w.N.) und beträgt 5 % "der Auftragssumme."*)

Der Begriff der "Auftragssumme" ist gesetzlich nicht definiert; in einem vergaberechtlichen Nachprüfungsverfahren, dem weder ein förmliches Vergabeverfahren noch ein konkretes Angebot der Antragstellerin noch eine ordnungsgemäße Schätzung des Auftragswerts durch den Auftraggeber vor Durchführung der Beschaffung zugrunde liegt, ist er als objektiver Wert desjenigen Auftrags auszulegen, den der Antragsgegner materiell zu vergeben beabsichtigt.*)

3. Zum objektiven Wert eines mehrjährigen Vertrages über Leistungen des Schienenpersonennahverkehrs.*)

4. Nach der Vorschrift des § 128 Abs. 4 GWB und der subsidiär anzuwendenden Vorschrift des § 80 Abs. 2 VwVfG 1-SA sind außergerichtliche Aufwendungen eines Beteiligten nur erstattungsfähig, soweit sie unter Beachtung des sogenannten Verbilligungsgrundsatzes erforderlich sind. Dies bedeutet, dass ein Verfahrensbeteiligter für Verfahren vor Nachprüfungsinstanzen im Beitrittsgebiet grundsätzlich einen Bevollmächtigten mit Sitz im Beitrittsgebiet zu beauftragen hat, solange hieraus insgesamt eine geringere Kostenbelastung resultiert.*)

5. Einen Grundsatz des Inhalts, dass ein Beteiligter stets auch einen Rechtsanwalt an, seinem Geschäftssitz hinzuziehen kann, gibt es nicht. Vielmehr ist auch insoweit ein Kostenvergleich mit einem Bevollmächtigten im Beitrittsgebiet anzustellen, bei dem allerdings grundsätzlich ersparte Kosten einer Informationsreise berücksichtigungsfähig sind.*)

6. Eine Verzinsung der festgesetzten Aufwendungen, wie von der Antragstellerin geltend gemacht, ist weder in den Vorschriften zur Kostenfestsetzung im Nachprüfungsverfahren noch in denjenigen zum Verwaltungsverfahren vorgesehen.*)

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VPRRS 2003, 0717
NachprüfungsverfahrenNachprüfungsverfahren
Kostenerstattung

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 16.06.2003 - Verg 22/02

(ohne amtlichen Leitsatz)

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VPRRS 2003, 0258
NachprüfungsverfahrenNachprüfungsverfahren
Kostenfestsetzungsbeschluss des Rechtspflegers : Erinnerung statthaft!

BayObLG, Beschluss vom 01.12.1999 - Verg 2/99

1. Die Kostenfestsetzung aus Beschlüssen des Vergabesenats bemißt sich gemäß ZPO §§ 103 ff.*)

2. Gegen Kostenfestsetzungsbeschlüsse des Rechtspflegers des Vergabesenats des Bayerischen Obersten Landesgerichts ist die befristete Erinnerung gemäß RPflG § 11 Abs 2 S 1 statthaft.*)

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VPRRS 2003, 0251
NachprüfungsverfahrenNachprüfungsverfahren
Vor Divergenzvorlage muss das OLG die Beteiligten erst anhören

BGH, Beschluss vom 24.02.2003 - X ZB 12/02

a) Die im vergaberechtlichen Nachprüfungs-Beschwerdeverfahren gültigen Verfahrensgrundsätze sind vom zuständigen Oberlandesgericht unabhängig davon zu beachten, ob es das Verfahren selbst zu einem Ende bringt oder ob es die Sache gemäß § 124 Abs. 2 Satz 1 GWB aus Divergenzgründen dem Bundesgerichtshof vorlegt.*)

b) Hält das Oberlandesgericht eine Vorlage für erforderlich, so muß es im Rahmen einer mündlichen Verhandlung oder in sonstiger geeigneter Weise den Beteiligten Gelegenheit geben, sich zu den dafür ausschlaggebenden Umständen zu äußern, d.h. insbesondere zur Entscheidungserheblichkeit einer Rechtsfrage und zum Vorhandensein einer Entscheidung, von der nach Meinung des Gerichts abgewichen werden soll.*)




VPRRS 2003, 0249
NachprüfungsverfahrenNachprüfungsverfahren
Muss VK den personellen und sachlichen Aufwand erfassen?

OLG Rostock, Beschluss vom 22.10.2002 - 17 Verg 7/02

Vergabekammern sind nicht gehalten, den exakten personellen und sachlichen Aufwand zu erfassen, den ein bestimmtes Nachprüfungsverfahren verursacht. Aus dem Umstand, dass eine Vergabekammer den Arbeitsaufwand des Kammervorsitzenden, des hauptamtlichen Beisitzers und der Geschäftsstelle konkret benannt hat, ergibt sich nicht auch die Verpflichtung, diese zu belegen. Der richterlichen Überprüfung unterliegt insoweit nur, ob der geschilderte Arbeitsaufwand plausibel ist.

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VPRRS 2003, 0248
NachprüfungsverfahrenNachprüfungsverfahren
Kostenregelungen im Vergabenachprüfungsverfahren

OLG Naumburg, Beschluss vom 17.09.2002 - 1 Verg 08/02

1. Für die Kostenregelungen im Vergabenachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer sind die Vorschriften des Verwaltungskostengesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (VwKostG LSA) subsidiär anwendbar.*

2. Das Vergabenachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer ist kostenrechtlich einem Widerspruchsverfahren vergleichbar.*

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VPRRS 2003, 0246
Abfallbeförderung/-entsorgungAbfallbeförderung/-entsorgung

OLG Naumburg, Beschluss vom 04.09.2001 - 1 Verg 8/01

1. Die Ablehnungsfiktion des § 116 Abs. 2 GWB gilt nicht, wenn das Nachprüfungsverfahren vor Ablauf der Entscheidungsfrist des § 113 GWB nach der formalen Antragslage in ein Feststellungsverfahren übergegangen ist.*

2. Voraussetzung für die Statthaftigkeit eines (Fortsetzungs-) Feststellungsantrages nach § 114 Abs. 2 S. 2 GWB ist die wirksame Erledigung des Nachprüfungsverfahrens. Als eine Erledigung iS. dieser Vorschrift ist es nicht anzusehen, wenn ein Bieter, der im Nachprüfungsverfahren ursprünglich die Erteilung des Zuschlages auf sein Angebot begehrt hat, nach ihm von der Vergabekammer gewährter Akteneinsicht in die Unterlagen der Vergabestelle dieses Begehren wegen fehlender Erfolgsaussicht aufgibt.*

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VPRRS 2003, 0243
NachprüfungsverfahrenNachprüfungsverfahren
Sinn und Zweck der sofortigen Beschwerde nach § 118 Abs. 1 GWB

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 13.01.2003 - Verg 67/02

Der Zweck des gemäß § 118 Abs. 1 Satz 3 GWB nachgesuchten einstweiligen Rechtsschutzes besteht darin, die durch die Zustellung des Nachprüfungsantrags bewirkte Zuschlagssperre (§ 115 Abs. 1 GWB) über den in § 118 Abs. 1 Satz 2 GWB bezeichneten Zeitpunkt hinaus für die Dauer des Beschwerdeverfahrens aufrecht zu erhalten.

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VPRRS 2003, 0242
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Aufhebung der Aufhebung ist zulässig!

BGH, Beschluss vom 18.02.2003 - X ZB 43/02

Auch wenn ein öffentlicher Auftraggeber die Ausschreibung für einen öffentlichen Bauauftrag bereits aufgehoben hat, kann ein Bewerber noch in zulässiger Weise die Vergabekammer anrufen und geltend machen, durch Nichtbeachtung der die Aufhebung der Ausschreibung betreffenden Vergabevorschrift in seinen Rechten nach § 97 Abs. 7 GWB verletzt zu sein.*)




VPRRS 2003, 0235
NachprüfungsverfahrenNachprüfungsverfahren
Kostentragungspflicht nach Rücknahme des Nachprüfungsantrags

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 09.12.2002 - Verg 35/02

Der Antragssteller trägt die Kosten des Nachprüfungsverfahrens nicht nur bei einer Zurückweisung des Nachprüfungsantrags, sondern auch dann, wenn er den Nachprüfungsantrag zurückgenommen hat.

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VPRRS 2003, 0230
NachprüfungsverfahrenNachprüfungsverfahren
Vertragsschluss durch konkludentes Handeln?

OLG Dresden, Beschluss vom 21.07.2000 - WVerg 5/00

1. § 121 GWB ist auch dann anwendbar, wenn die Vergabekammer in der Annahme, dass ein Zuschlag noch nicht erteilt worden sei, das Vergabeverfahren aufgehoben hat, der Auftraggeber aber von einem bereits erteilten Zuschlag ausgeht und dies festzustellen begehrt, um die Zuschlagsentscheidung alsbald umsetzen zu können.*

2. In Vergabeverfahren, die nach den Regelungen der VOF zu beurteilen sind, wird das Vergabeverfahren durch den Abschluss eines zivilrechtlichen Vertrages beendet.*

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VPRRS 2003, 0703
NachprüfungsverfahrenNachprüfungsverfahren
Nachprüfungsantrag unterliegt nicht den Ausschlussfristen des § 107 Abs. 3 GWB!

OLG Dresden, Beschluss vom 06.06.2002 - WVerg 4/02

1. Ein Nachprüfungsantrag genügt nur dann dem Begründungserfordernis des § 108 Abs. 2 GWB, wenn er in zumindest laienhafter Darstellung die Indizien und tatsächlichen Anhaltspunkte aufzeigt, die den Antragsteller zu dem Schluss bewogen haben, die Vergabestelle habe sich rechtswidrig verhalten.*)

2. Im Unterschied zur Rügeobliegenheit unterliegt der Nachprüfungsantrag nicht den Ausschlussfristen des § 107 Abs. 3 GWB. Er ist in zeitlicher Hinsicht bis zur Grenze rechtsmissbräuchlichen Verhaltens zulässig.*)

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VPRRS 2003, 0209
NachprüfungsverfahrenNachprüfungsverfahren
Nachprüfungsantrag unterliegt nicht den Ausschlussfristen des § 107 Abs. 3 GWB!

OLG Dresden, Beschluss vom 06.06.2002 - WVerg 0004/02

1. Ein Nachprüfungsantrag genügt nur dann dem Begründungserfordernis des § 108 Abs. 2 GWB, wenn er in zumindest laienhafter Darstellung die Indizien und tatsächlichen Anhaltspunkte aufzeigt, die den Antragsteller zu dem Schluss bewogen haben, die Vergabestelle habe sich rechtswidrig verhalten.*)

2. Im Unterschied zur Rügeobliegenheit unterliegt der Nachprüfungsantrag nicht den Ausschlussfristen des § 107 Abs. 3 GWB. Er ist in zeitlicher Hinsicht bis zur Grenze rechtsmissbräuchlichen Verhaltens zulässig.*)

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VPRRS 2003, 0208
NachprüfungsverfahrenNachprüfungsverfahren
Anwaltlichen Gebühr nach § 118 BRAGO im Verfahren vor der VK

OLG Dresden, Beschluss vom 25.03.2002 - WVerg 1/02

Zur anwaltlichen Gebühr nach § 118 BRAGO im Verfahren vor der Vergabekammer.*

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VPRRS 2003, 0203
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Unzulässiger Antrag zurückgenommen: Höhe der VK-Gebühren?

BayObLG, Beschluss vom 06.06.2002 - Verg 12/02

Zur Bemessung von Gebühren durch die Vergabekammer, wenn ein unzulässiger Nachprüfungsantrag in einem frühen Verfahrensstadium zurückgenommen wird.*

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VPRRS 2003, 0152
NachprüfungsverfahrenNachprüfungsverfahren
Kostentragungspflicht bei Antragsrücknahme

VK Arnsberg, Beschluss vom 29.04.2002 - VK 2-06/2002

1. Gemäß § 128 Abs. 4 Satz 2 GWB hat der Antragsteller, der vor einer Vergabekammer unterliegt, dem Antragsgegner - in der Regel der Vergabestelle - die zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendigen Auslagen zu erstatten.

2. Diese Vorschrift findet nicht nur bei einer Zurückweisung des Nachprüfungsantrages Anwendung, sie gilt auch bei Antragsrücknahme.

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VPRRS 2003, 0151
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
§ 13 VgV findet auch auf Bergbauunternehmen Anwendung

VK Arnsberg, Beschluss vom 11.04.2002 - VK 2-06/2002

Die Privilegierung der Bergbauunternehmen in § 11 der VgV schließt die Anwendung des § 13 VgV nicht aus.*)

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VPRRS 2003, 0131
NachprüfungsverfahrenNachprüfungsverfahren
Wer trägt die Kosten des Beigeladenen?

BayObLG, Beschluss vom 20.01.2003 - Verg 29/02

Im Verfahren vor der Vergabekammer entspricht es im Allgemeinen der Billigkeit, dem unterlegenen Gegner die notwendigen Aufwendungen eines Beigeladenen aufzuerlegen, wenn sich der Gegner ausdrücklich in einen Interessengegensatz zum Beigeladenen gestellt und der Beigeladene entweder eigene Sachanträge gestellt oder ein eigenes Rechtsmittel eingelegt oder zumindest das Verfahren wesentlich gefördert hat (siehe OLG Düsseldorf Beschluss vom 15.5.2002 Verg 10/02; BayObLG Beschluss vom 22.11.2002 Verg 26/02; a.A. noch BayObLG Beschluss vom 28.11.2000 Verg 11/00 = NZBau 2001, 344).*)

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VPRRS 2003, 0115
NachprüfungsverfahrenNachprüfungsverfahren
Anfechtung des Kostenfestsetzungsbescheids der Vergabekammer

OLG Naumburg, Beschluss vom 10.01.2002 - 1 Verg 13/01

Der Senat geht in ständiger Rechtsprechung davon aus, dass auch Entscheidungen der Vergabekammer im Rahmen der Kostenfestsetzung isoliert mit der sofortigen Beschwerde nach § 116 Abs. 1 GWB anfechtbar sind.

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VPRRS 2003, 0114
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Zulässigkeit der Anschlussbeschwerde

OLG Naumburg, Beschluss vom 20.12.2001 - 1 Verg 12/01

Die Vorschriften des Vergaberechtsänderungsgesetzes über das gerichtliche Beschwerdeverfahren kennen das Institut einer Anschlussbeschwerde nicht.*)

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VPRRS 2003, 0096
DienstleistungenDienstleistungen
Voraussetzungen einer vorzeitigen Gestattung des Zuschlags

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 23.08.2002 - Verg 44/02

Der Senat schließt sich der Auffassung an, dass in die Interessenabwägung des § 115 Abs. 2 Satz 1 GWB auch die Erfolgschancen des Nachprüfungsantrags einzubeziehen sind.

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VPRRS 2003, 0065
NachprüfungsverfahrenNachprüfungsverfahren
Zulässigkeit eines Fortsetzungsfeststellungsantrags

OLG Brandenburg, Beschluss vom 29.01.2002 - Verg W 8/01

§ 114 Abs. 2 S. 2 GWB, der die Zulässigkeit des Fortsetzungsfeststellungsantrages zum Gegenstand hat, lässt einen auf Feststellung gerichteten Antrag nur zu, wenn zunächst ein zulässiger Antrag auf Primärrechtsschutz vorgelegen hat. Der Nachprüfungsantrag muss danach also zu einem Zeitpunkt gestellt worden sein, zu dem das Vergabeverfahren noch nicht beendet war (OLG Düsseldorf NZBau 2000, 45; BGH NJW 2001, 1492).

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VPRRS 2003, 0063
NachprüfungsverfahrenNachprüfungsverfahren
Notwendige Hinzuziehung eines Anwalts für öffentlichen Auftraggeber

KG, Beschluss vom 23.07.2001 - KartVerg 18/00

Nach der Rechtsprechung des Senats (Bs. v. 19. Juni 2001 - KartVerg 1/99, Beschlussumdruck S. 20), mit der er sich für die Beurteilung von Fällen wie dem vorliegenden in Einklang mit der Rechtsprechung das OLG Düsseldorf sieht (vgl. NZBau 2000, 486 ff.; Jaeger NZBau 2001, 374 m.w.N.), ist es zumindest mittelfristig angesichts der Neuartigkeit des Nachprüfungsverfahrens und seiner Besonderheiten grundsätzlich als notwendig zu erachten, wenn die Auftraggeberseite einen Rechtsanwalt hinzuzieht. Etwas anderes kann zwar auf Grund der Umstände des Einzelfalls, insbesondere für große öffentliche Auftraggeber gelten, die häufig Vergabeverfahren durchführen, für die der Vierte Teil des GWB gilt und von denen deshalb erwartet werden kann, dass sie sich auch mit den Einzelheiten des (erstinstanzlichen) Nachprüfungsverfahrens vertraut machen. Solche Umstände liegen hier jedoch nicht vor insbesondere ist nicht dargetan, dass von der Antragsgegnerin auf Grund des Umfangs ihrer Vergabetätigkeit schon im hier interessierenden Zeitraum (Frühjahr 2000) erwartet werden konnte, sich im Nachprüfungsverfahren selbst zu vertreten.

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VPRRS 2003, 0044
NachprüfungsverfahrenNachprüfungsverfahren
Gegenstandswert, Gebührenansatz, Reisekosten

OLG Naumburg, Beschluss vom 20.06.2002 - 1 Verg 3/02

1. Die Festsetzung des Streitwertes für die Gebührenberechnung im gerichtlichen Beschwerdeverfahren durch den Vergabesenat entfaltet wegen § 8 Abs. 1 S. 2 BRAGO grundsätzlich auch Bindungswirkung für die Bestimmung des Gegenstandswertes der anwaltlichen Tätigkeit im Vergabenachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer.*)

2. Die Vergabekammer hat im Rahmen der Festsetzung der erstattungsfähigen Aufwendungen eines Verfahrensbeteiligten hinsichtlich der Höhe einer angefallenen, gesetzlich als Rahmengebühr ausgestalteten Gebühr nur zu entscheiden, ob der von dem Verfahrensbevollmächtigten dieses Beteiligten in Rechnung gestellte Gebührenansatz ggfs. unverbindlich i. S. v. § 12 Abs. 1 S. 2 BRAGO ist (hier: zum Ansatz der Höchstgebühr von 10/10 hinsichtlich einer Gebühr nach § 118 BRAGO).*)

3. Ein Rechtsanwalt darf für eine Geschäftsreise zwar grundsätzlich das für ihn bequemste und zeitgünstigste Verkehrsmittel wählen; er hat bei seiner Auswahl des Verkehrsmittels jedoch zu prüfen, ob die Benutzung des von ihm ausgewählten Verkehrsmittels unverhältnismäßig teuer würde, § 28 BRAGO und § 670 BGB. Im letztgenannten Falle sind die Mehrkosten unangemessen und können im Rahmen der Kostenausgleichung nicht erfolgreich geltend gemacht werden (hier: Flugreise zzgl. Mietwagen gegenüber einer Zugreise).*)

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VPRRS 2003, 0042
Abfallbeförderung/-entsorgungAbfallbeförderung/-entsorgung
Unzulässigkeit eines Antrags nach § 121 Abs. 1 GWB, Regelsperrfrist

OLG Naumburg, Beschluss vom 15.12.2000 - 1 Verg 11/00

1. Ein Antrag nach § 121 Abs. 1 GWB ist nicht statthaft, wenn mit ihm eine Verkürzung der gesetzlich angeordneten Regelsperrfrist für die Erteilung des Zuschlages (§§ 115 Abs. 1, 118 Abs. 1 S. 2 GWB) begehrt wird (Bestätigung der bisherigen Rechtsprechung des Senats, Beschlüsse vom 29. 09. 1999 - 10 Verg 3/99 - und vom 30. 06. 2000 - 1 Verg 4/00 -).*)

2. Ein Antrag nach § 115 Abs. 2 S. 3 GWB ist nicht (mehr) statthaft, wenn das Verfahren vor der Vergabekammer in der Hauptsache bereits abgeschlossen ist.*)

3. In den Antragsverfahren nach § 118 Abs. 1 S. 3 GWB sowie nach § 121 Abs. 1 GWB ist eine - von der Kostenentscheidung in der Hauptsache getrennte - Entscheidung über die Kostentragung zu treffen.*)

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VPRRS 2003, 0038
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Primärrechtsschutz; isolierte Anfechtung der Kostenentscheidung

OLG Naumburg, Beschluss vom 07.08.2001 - 1 Verg 1/01

1. Beantragen im Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer mehrere Verfahrensbeteiligte die Abweisung eines Nachprüfungsantrages und wird dem Nachprüfungsantrag im Ergebnis stattgegeben, so sind diese Beteiligten gemeinsam als Unterlegene iS. des § 128 Abs. 3 GWB anzusehen.*)

2. Dies gilt auch dann, wenn die Vergabekammer ihre Entscheidung nicht auf eine vom Antragsteller gerügte Verletzung von Vergaberecht gestützt hat, sondern auf einen Vergaberechtsverstoß, den die Beteiligten am Nachprüfungsverfahren selbst nicht erkannt hatten, auf den aber die Vergabekammer rechtzeitig vor dem Schluss der mündlichen Verhandlung hingewiesen hat.*)

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VPRRS 2003, 0032
NachprüfungsverfahrenNachprüfungsverfahren
Kostenfestsetzung im Verfahren vor der VergK

OLG Naumburg, Beschluss vom 03.09.2001 - 1 Verg 6/00

1. Es stellt keinen Ermessensfehlgebrauch dar, dass im Lande Sachsen-Anhalt eine Gebührentabelle Richtwerte für die zu erhebenden Gebühren im Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer vorgibt und die Vergabekammer diese Tabelle anwendet.*)

2. Unter Berücksichtigung der gesetzlichen Vorgabe in § 128 Abs. 2 GWB, wonach die wirtschaftliche Bedeutung der Angelegenheit ein für die Gebührenbemessung maßgeblicher Umstand sein soll, ist auch die grundsätzliche Anknüpfung der Tabellenwerte am Auftragswert der Ausschreibung nicht zu beanstanden.*)

3. Eine Gebühr, die ausgehend von einem Gebühren-Richtwert hier in Höhe von 0, 08 % des Auftragswertes unter weiterer Berücksichtigung etwaiger Abweichungen von einem durchschnittlichen sachlichen und personellen Aufwand festgesetzt wird, stellt keine unangemessen hohe, den Zugang zur vergaberechtlichen Nachprüfung unzumutbar erschwerende Gebühr dar.*)

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VPRRS 2003, 0031
Abfallbeförderung/-entsorgungAbfallbeförderung/-entsorgung
Feststellungsverfahren; materielle Präklusion nach § 107 Abs. 3 GWB

OLG Naumburg, Beschluss vom 23.07.2001 - 1 Verg 3/01

1. Die Prüfung der Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrages hat hinsichtlich jedes behaupteten Vergaberechtsverstoßes gesondert zu erfolgen (Beschluss des erkennenden Senats vom 15. 03. 2001 - 1 Verg 11/00 -, Umdruck S. 10).*)

2. Die Vergabekammer ist bei der Prüfung möglicher Vergaberechtsverstöße im Rahmen eines ordnungsgemäß in Gang gesetzten Nachprüfungsverfahrens sowie in ihrer Entscheidung nicht an die von den Beteiligten geltend gemachten Verstöße gegen vergaberechtliche Vorschriften gebunden.*)

3. Soweit sich Fehler in der Wertung der Angebote, über die der Bieter regelmäßig erst nach näherer Informationen über den Wertungsvorgang und das Wertungsergebnis Kenntnis erlangt, allein daraus ergeben sollen, dass ein bereits in den Verdingungsunterlagen allen Bietern bekannt gegebenes Bewertungsschema angewandt wird, und soweit keiner der Bieter dieses Bewertungsschema innerhalb der Angebotsfrist als nicht sachgerecht gerügt hat, sind die Bieter später mit einer entsprechenden Rüge materiell präkludiert, § 107 Abs. 3 S. 2 GWB; hieran ist die Vergabekammer auch in einem Feststellungsverfahren nach § 114 Abs. 2 S. 2 GWB gebunden (Fortführung der o. g. Rechtsprechung des erkennenden Senats, aaO., Umdruck S. 9).*)

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VPRRS 2003, 0021
NachprüfungsverfahrenNachprüfungsverfahren
Rügepraklusion: Auf die Kenntnis eines durchschnittlichen Anbieters kommt es an!

BayObLG, Beschluss vom 23.11.2000 - Verg 12/00

1. Ablehnung eines Antrags auf Verlängerung der aufschiebenden Wirkung wegen mangelnder Erfolgsaussichten der sofortigen Beschwerde.*)

2. Es kommt bei der Rügepräklusion auf die objektive Erkennbarkeit des Vergaberechtsverstoßes für einen durchschnittlichen Anbieter an, nicht auf die tatsächliche Erkenntnis beim Antragsteller.

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Online seit 2002

VPRRS 2002, 0283
NachprüfungsverfahrenNachprüfungsverfahren
: Erstattung der Anwaltskosten des Beigeladenen

BayObLG, Beschluss vom 22.11.2002 - Verg 26/02

Es entspricht nur dann der Billigkeit, dem unterlegenen Gegner die notwendigen Aufwendungen eines Beigeladenen aufzuerlegen, wenn der Beigeladene entweder eigene Sachanträge gestellt oder ein eigenes Rechtsmittel eingelegt oder zumindest das Verfahren wesentlich gefördert hat.*)

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VPRRS 2002, 0309
NachprüfungsverfahrenNachprüfungsverfahren
BIEGE besteht nicht mehr: Keine Antragsbefugnis im Nachprüfungsverfahren!

OLG Hamburg, Beschluss vom 02.10.2002 - 1 Verg 1/00

Wird eine Bietergemeinschaft allein deswegen bei der Vergabe nicht berücksichtigt, weil von ihren vier Mitgliedern zwei ausgeschieden sind, dann besteht nicht der erforderliche Ursachenzusammenhang zwischen den behaupteten Verletzungen von Vergabevorschriften und der Nichtberücksichtigung bei der Auftragsvergabe.*)

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VPRRS 2002, 0245
NachprüfungsverfahrenNachprüfungsverfahren
Kostenverteilung bei Erledigung des Nachprüfungsverfahrens

OLG Bremen, Beschluss vom 02.01.2002 - Verg 3/01

Zur Frage der Regelung der Verfahrenskosten im Falle der Rücknahme des Nachprüfungsantrags oder einer anderweitigen Erledigung des Verfahrens vor der Vergabekammer.

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VPRRS 2002, 0158
NachprüfungsverfahrenNachprüfungsverfahren
Zur Bestimmung des Streitgegenstands

OLG Rostock, Beschluss vom 25.06.2001 - 17 W 8/01

Zur Bestimmung des Streitgegenstand des vergaberechtlichen Nachprüfungsverfahrens

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VPRRS 2002, 0157
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Kostenentscheidung nach übereinstimmender Erledigung der Hauptsache

OLG Rostock, Beschluss vom 01.10.2001 - 17 W 3/01

1. Zur Kostenentscheidung nach übereinstimmender Erledigung der Hauptsache vor der Vergabekammer.

2. Die isolierte Anfechtung einer Kostenentscheidung nach Erledigung des Verfahrens in der Hauptsache ist zulässig.

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VPRRS 2002, 0156
Abfallbeförderung/-entsorgungAbfallbeförderung/-entsorgung

OLG Rostock, Beschluss vom 17.10.2001 - 17 W 18/00

Sobald das Vergabeverfahren durch wirksame Erteilung des Auftrages an einen Bieter abgeschlossen ist, kann die Vergabekammer in zulässiger Weise nicht mehr angerufen werden.

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VPRRS 2002, 0150
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Folgen der Rücknahme einer sofortigen Beschwerde

OLG Jena, Beschluss vom 22.08.2002 - 6 Verg 3/02

1. Nach Rücknahme der sofortigen Beschwerde ist auf Antrag der Vergabestelle deklaratorisch die Wirkungslosigkeit einer Zwischenentscheidung nach § 118 Abs. 1 S. 3 GWB festzustellen. Die Zulässigkeit einer solchen - im GWB nicht ausdrücklich vorgesehenen - Entscheidung ergibt sich aus der entsprechenden Anwendung zivilprozessualer Bestimmungen, etwa der §§ 269 Abs. 4, 620f Abs. 1 S. 2 ZPO.*)

2. Nach Rücknahme der sofortigen Beschwerde ist entsprechend § 516 Abs. 3 ZPO zu verfahren. Die Kostenentscheidung bezieht sich auch auf die durch das Zwischenverfahren nach § 118 Abs. 1 GWB entstandenen Mehrkosten.*)

3. Hat der Beschwerdeführer die sofortige Beschwerde und den Nachprüfungsantrag zurückgenommen, tritt mit der zuerst erklärten Rechtsmittelrücknahme die Rechtskraft ein, so dass die Rücknahme des Nachprüfungsantrags ins Leere geht und über die Wirkungslosigkeit der Vergabekammerentscheidung eine Feststellung nicht mehr möglich ist.*)

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VPRRS 2002, 0302
NachprüfungsverfahrenNachprüfungsverfahren
Verlängerung der Suspensivwirkung der Beschwerde bis zur Beschwerdeentscheidung

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 21.01.2002 - Verg 45/01

(ohne amtlichen Leitsatz)

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VPRRS 2002, 0130
NachprüfungsverfahrenNachprüfungsverfahren
Unzuständigkeit für Kostenfestsetzungsbeschlüsse

OLG Koblenz, Beschluss vom 29.01.2002 - 1 Verg 5/01

Der Senat hat nur zu entscheiden über sofortige Beschwerde gegen Beschlüsse der Vergabekammer (§ 116 Abs. 3 GWB) sowie über Erinnerungen gegen Entscheidungen des Rechtspflegers (§ 11 Abs. 2 S. 3 RPfIG), nicht über Kostenfestsetzungsanträge.

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VPRRS 2002, 0308
NachprüfungsverfahrenNachprüfungsverfahren
OLG kann ein Unternehmen zum Beschwerdeverfahren beiladen

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 26.06.2004 - Verg 24/02

Unter den tatbestandlichen Voraussetzungen des § 109 GWB kann auch das Beschwerdegericht ein Unternehmen zum Beschwerdeverfahren beiladen. Das gilt nicht nur dann, wenn die rechtlich gebotene Beiladung schlicht unterbleibt, sondern auch, wenn die Vergabekammer die Beiladung zu Unrecht ausdrücklich ablehnt.

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VPRRS 2002, 0128
NachprüfungsverfahrenNachprüfungsverfahren
Kostentragungspflicht

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 15.05.2002 - Verg 10/02

1. Zur Auferlegung von Kosten aus Billigkeitsgründen.

2. Erstattung von Anwaltskosten an den öffentlichen Auftraggeber.

3. Zur Erstattung der Kosten der Beigeladenen.

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