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Volltexturteile nach Sachgebieten

Sachgebiet: Hardware

68 Entscheidungen insgesamt

Online seit 2022

VPRRS 2022, 0039
Mit Beitrag
HardwareHardware
Rahmenvertrag wegen Insolvenz übertragen: Wesentliche Vertragsänderung?

EuGH, Urteil vom 03.02.2022 - Rs. C-461/20

Art. 72 Abs. 1 d Ziff. ii Richtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26.02.2014 über die öffentliche Auftragsvergabe und zur Aufhebung der Richtlinie 2004/18/EG ist dahin auszulegen, dass bei einem Wirtschaftsteilnehmer, der - nachdem über das Vermögen des ursprünglichen Auftragnehmers das zu dessen Abwicklung führende Konkursverfahren eröffnet wurde - lediglich diejenigen Rechte und Pflichten des ursprünglichen Auftragnehmers übernommen hat, die sich aus einer mit einem öffentlichen Auftraggeber geschlossenen Rahmenvereinbarung ergeben, davon auszugehen ist, dass er im Sinne dieser Bestimmung im Zuge einer Unternehmensumstrukturierung teilweise an die Stelle des genannten ursprünglichen Auftragnehmers getreten ist.*)

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Online seit 2020

VPRRS 2020, 0142
Mit Beitrag
Waren/GüterWaren/Güter
Verdeckte Produktvorgabe bei "Kopieren + Einfügen" des Produktdatenblatts!

OLG München, Beschluss vom 26.03.2020 - Verg 22/19

1. Die Entscheidung, welcher Gegenstand mit welcher Beschaffenheit und welchen Eigenschaften beschafft werden soll, obliegt dem öffentlichen Auftraggeber, begrenzt wird das Bestimmungsrecht aber durch die Verpflichtung zur produktneutralen Ausschreibung, von der nur unter bestimmten Voraussetzungen abgewichen werden darf.

2. Auf ein bestimmtes Produkt darf nicht verwiesen werden, wenn dadurch bestimmte Unternehmen oder bestimmte Produkte begünstigt oder ausgeschlossen werden, es sei denn dieser Verweis ist durch den Auftragsgegenstand gerechtfertigt.

3. Gegen die Verpflichtung zur produktneutralen Ausschreibung wird nicht nur dann verstoßen, wenn ein Leitfabrikat offen in der Leistungsbeschreibung genannt wird, sondern auch dann, wenn durch die Vielzahl der Vorgaben verdeckt ein bestimmtes Produkt vorgegeben wird und nur mit diesem die Anforderungen der Leistungsbeschreibung erfüllt werden können.

4. Die Weitergabe des Submissionsergebnisses an Anbieter ist unzulässig.

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Online seit 2019

VPRRS 2019, 0268
Mit Beitrag
HardwareHardware
Server und IT-Infrastruktur liefern und installieren: Bau- oder Lieferauftrag?

VK Nordbayern, Beschluss vom 31.07.2019 - RMF-SG21-3194-4-38

1. Bei standardisierter EDV-Ausstattung, deren Anforderungen nicht über das Normalmaß hinausgehen und die bei Bedarf mit geringem Aufwand ersetzt werden kann, ist die Lieferung als die den Auftrag prägende Hauptleistung anzusehen und die Ingenieurleistung für Installation und Konfiguration lediglich eine Nebenleistung.

2. Ein Nachprüfungsantrag ist nicht deshalb zulässig, weil die Bekanntmachung den Hinweis enthält, dass die VK Nordbayern für die Überprüfung der Vergabeentscheidung zuständig sei. Eine falsche Angabe kann keine Zuständigkeit der Vergabekammer begründen. Zwar mag die europaweite Ausschreibung eine Selbstbindung der Vergabestelle auf die Einhaltung dieser Vorschriften bewirken. Dies bewirkt jedoch nicht, dass der 4. Teil des GWB mit dem entsprechenden Rechtsschutz anwendbar ist.*)

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Online seit 2016

VPRRS 2016, 0386
ITIT
Auftraggeber darf auch produktspezifisch ausschreiben!

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 13.04.2016 - Verg 47/15

1. Der öffentliche Auftraggeber ist bei der Beschaffungsentscheidung für ein bestimmtes Produkt, eine Herkunft, ein Verfahren oder dergleichen im rechtlichen Ansatz ungebunden und weitestgehend frei. Das Vergaberecht regelt nicht, was der öffentliche Auftraggeber beschafft, sondern nur die Art und Weise der Beschaffung.

2. Im Interesse einer Öffnung des Beschaffungsmarkts der öffentlichen Hand für den Wettbewerb darf der Auftraggeber in technischen Anforderungen nicht auf eine bestimmte Produktion oder Herkunft oder ein besonderes Verfahren verweisen darf, wenn dies nicht durch den Auftragsgegenstand gerechtfertigt ist oder bestimmte Unternehmen oder Produkte dadurch ausgeschlossen oder begünstigt werden.

3. Der öffentliche Auftraggeber darf den ausgeschriebenen Auftrag auf die Lieferung der Produkte eines Herstellers beschränken, wenn die Bestimmung durch den Auftragsgegenstand sachlich gerechtfertigt ist, vom Auftraggeber dafür nachvollziehbare objektive und auftragsbezogene Gründe angegeben worden sind und die Bestimmung folglich willkürfrei getroffen worden ist, solche Gründe tatsächlich vorhanden sind und die Bestimmung andere Wirtschaftsteilnehmer nicht diskriminiert.

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Online seit 2015

VPRRS 2015, 0421
Mit Beitrag
HardwareHardware
IHK ist kein öffentlicher Auftraggeber!

VK Sachsen, Beschluss vom 12.11.2015 - 1/SVK/033-15

Es spricht vieles dafür, dass die Industrie- und Handelskammer C. kein öffentlicher Auftraggeber im Sinne des § 98 Nr. 2 GWB ist. Nach den vom EuGH entwickelten Grundsätzen liegt weder eine überwiegende staatliche Finanzierung, noch eine überwiegende staatliche Aufsicht vor.*)

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VPRRS 2015, 0050
Mit Beitrag
DienstleistungenDienstleistungen
Energieversorger will Telefonanlage beschaffen: SektVO ist anzuwenden!

VK Sachsen, Beschluss vom 09.12.2014 - 1/SVK/032-14

1. In einem Verfahren zur Geltendmachung der Rechtswidrigkeit einer "de-facto-Vergabe" dürfen keine überzogenen Anforderungen an die Präzisierung des Antragsgegenstandes gestellt werden, da anderenfalls ein effektiver Rechtsschutz unmöglich gemacht würde.*)

2. Ob ein einheitliches Beschaffungsvorhaben vorliegt oder mehrere trennbare, ist nach den Umständen des Einzelfalls zu beurteilen. Liegen zwei Verträge vor, so beurteilt sich die Einheitlichkeit danach, ob zum Zeitpunkt der Vornahme der Geschäftsakte die Parteien davon ausgehen, dass diese mit einander "stehen und fallen sollen".*)

3. Für § 98 Nr. 4 GWB ist die "Möglichkeit der Ausübung eines beherrschenden Einflusses" ausreichend. Eine tatsächlich ausgeübte Beherrschung oder verbindliche Vereinbarung eines bestimmten gleichgerichteten Vorgehens bei mehreren Gesellschaftern ist nicht erforderlich.*)

4. Zum Anwendungsbereich des Durchführungsbeschluss der Europäischen Kommission vom 24. April 2012 zur Freistellung der Erzeugung und des Großhandels von Strom aus konventionellen Quellen in Deutschland von der Anwendung der Richtlinie 2004/17/EG.*)

5. Unterfällt ein Auftrag nicht unmittelbar dem Tätigkeitsbereich der Energie- und Wasserversorgung (hier Telekommunikationsanlage), sind die Regeln der SektVO anwendbar, wenn die Beschaffung auch überwiegend der Erledigung der Sektorentätigkeit dient.*)

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Online seit 2014

VPRRS 2014, 0666
Mit Beitrag
DienstleistungenDienstleistungen
Unklarheiten in den Vergabeunterlagen sind vor Angebotsabgabe vom Bieter zu klären!

VK Nordbayern, Beschluss vom 19.09.2014 - 21.VK-3194-22/14

1. Die Anforderungen gemäß § 107 Abs. 2 GWB sind nicht zu hoch anzusetzen. Es genügt, wenn es nach dem Vorbringen der ASt möglich erscheint, dass diese ohne den behaupteten Vergaberechtsverstoß ernsthaft als Vertragspartner des Auftraggebers in Betracht käme.*)

2. Vermeintliche Ungereimtheiten in den Vergabeunterlagen dürfen nicht einfach hingenommen werden. Vielmehr muss der Bieter sich aus den Verdingungsunterlagen ergebende Zweifelsfragen vor Abgabe des Angebots klären. Die gilt auch für die Kenntnis der Zuschlagskriterien, deren Gewichtung und die beabsichtigte Art der Punkteverteilung.*)

3. Im Rahmen der Prüfung, ob vom künftigen Auftragnehmer die ordnungsgemäße Erfüllung der vertraglich angebotenen Leistung erwartet werden kann, hat die VSt eine Prognoseentscheidung zu treffen. Hierbei hat die VSt einen Beurteilungsspielraum, der von der Nachprüfungsinstanz nur daraufhin überprüft werden kann, ob das vorgeschriebene Verfahren eingehalten worden ist, ob der Auftraggeber die von ihm selbst aufgestellten Bewertungsvorgaben beachtet hat, der zugrunde liegende Sachverhalt vollständig und zutreffend ermittelt worden ist, keine sachwidrigen Erwägungen angestellt worden sind und nicht gegen allgemeine Bewertungsgrundsätze verstoßen worden ist.*)

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VPRRS 2014, 0553
Mit Beitrag
DienstleistungenDienstleistungen
Was sind "vergleichbare Leistungen"?

OLG Frankfurt, Beschluss vom 08.04.2014 - 11 Verg 1/14

1. Dem Auftraggeber steht bei der Entscheidung, welche Anforderungen er an die Eignung der Bieter stellen will, und bei der Bewertung der Referenzen ein weiter Beurteilungsspielraum zu. Er ist aber an die von ihm aufgestellten und bekannt gegebenen Anforderungen gebunden ist und darf hiervon nicht nachträglich zugunsten einzelner Bieter abweichen.

2. Fordert der Auftraggeber zum Nachweis der Eignung der Bieter Referenzen über frühere Aufträge, steht es zwar weitgehend in seinem Ermessen, welche Anforderungen er an die Referenzen stellen will. Fordert er aber ausdrücklich Referenzen über Aufträge "vergleichbarer Art und Größe", darf er nur solche Referenzen berücksichtigen, die vergleichbare Leistungen nachweisen.

3. Bei dem Begriff "vergleichbare Leistung" handelt es sich um einen unbestimmten Rechtsbegriff, der anhand des Wortlauts der Vergabeunterlagen und von Sinn und Zweck der geforderten Angaben ist. Dabei bedeutet die Formulierung "vergleichbar" nicht "gleich" oder gar "identisch", sondern, dass die Leistungen im technischen oder organisatorischen Bereich einen gleich hohen oder höheren Schwierigkeitsgrad hatten.

4. Erschließt sich der vermeintliche Vergaberechtsverstoß nicht unmittelbar aus der Vorabinformation, sondern muss aus dem Inhalt der Vorabinformation unter Verwendung mutmaßlich bereits vorhandener Kenntnisse über den Konkurrenten, der den Zuschlag erhalten soll, der Rückschluss auf eine vermeintlich vergaberechtswidrige Eignungsprüfung gezogen werden, ist dem Bieter eine mittlere Rügefrist von zwei bis vier Tagen zuzugestehen.

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VPRRS 2014, 0552
Mit Beitrag
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Aufhebungsgrund nicht dokumentiert: Aufhebung rechtswidrig, aber wirksam!

VK Arnsberg, Beschluss vom 30.06.2014 - VK 10/14

1. Doppel- oder Mehrfachangebote sind unzulässig, wenn sie sich lediglich preislich unterscheiden und damit die Gefahr von Wettbewerbsverzerrungen bergen. Die Abgabe mehrerer Hauptangebote, die sich in Hinblick auf nichtpreisliche Kriterien unterscheiden, ist demgegenüber als zulässig anzusehen.

2. Wird ein Vergabeverfahren wegen fehlender Haushaltsmittel aufgehoben, kann dieser Aufhebungsgrund im Vergabenachprüfungsverfahren nicht herangezogen werden, wenn der Auftraggeber die haushaltsrechtliche Situation nicht als Aufhebungsgrund in der Vergabeakte dokumentiert hat. Sie kann auch nicht im Wege des Nachschiebens von Ermessensgründen in das Vergabenachprüfungsverfahren eingeführt werden.

3. Der öffentliche Auftraggeber kann von einem Beschaffungsvorhaben grundsätzlich auch dann Abstand zu nehmen, wenn dafür kein in den Vergabe- und Vertragsordnungen anerkannter Aufhebungsgrund vorliegt. Eine solche Aufhebung ist zwar rechtswidrig, aber dennoch wirksam.

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VPRRS 2014, 0382
Mit Beitrag
DienstleistungenDienstleistungen
Auftraggeber muss produktneutral ausschreiben!

VK Bund, Beschluss vom 09.05.2014 - VK 2-33/14

1. Auch ein öffentlicher Auftraggeber ist entsprechend dem Grundsatz der Privatautonomie grundsätzlich frei, seinen Bedarf festzulegen und autonom zu definieren; die bloße Tatsache, dass es sich um einen öffentlichen Auftraggeber handelt, ändert hieran nichts.

2. Das Vergaberecht regelt nicht das "Was" der Beschaffung, sondern vielmehr das "Wie", konkret nämlich das Verfahren, in dem ein Vertragspartner für den unabhängig von vergaberechtlichen Bindungen festgelegten Beschaffungsbedarf ausgewählt wird.

3. Das Bestimmungsrecht des Auftraggebers ist allerdings nicht grenzenlos. So ist er gehalten, die Leistung grundsätzlich produktneutral auszuschreiben. Eine Ausnahme hiervon ist möglich, wenn die Festlegung auf ein bestimmtes Produkt objektiv auftrags- oder sachbezogen ist und der Auftraggeber seine Entscheidung nachvollziehbar begründet.

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VPRRS 2014, 0102
DienstleistungenDienstleistungen
Preise können im Verhandlungsverfahren geändert werden

VK Düsseldorf, Beschluss vom 11.05.2006 - VK-15/2006-L

1. Das Verhandlungsverfahren lässt es zu, dass die Bieter im Verlauf der Verhandlungen sowohl preislich/kaufmännisch wie quantitativ/qualitativ veränderte Leistungen anbieten, allerdings innerhalb der vom Auftraggeber gesetzten Fristen und anderen Rahmenbedingungen. Das Rechtsschutzinteresse der Antragstellerin entfällt deshalb nicht ohne weiteres deshalb, weil sie in der Teststellung einen anderen Gerätetyp (Nachfolgemodell) präsentierte als im schriftlichen Angebot und dieser Typ auch hätte geliefert werden sollen.*)

2. Auch unter Berücksichtigung der Verfahrensbeschleunigung können weitere, erstmalig im Nachprüfungsverfahren erhobene Beanstandungen bei einer vorab durchaus bestehenden, aber nicht erfüllten Rügeverpflichtung nicht zum Gegenstand der Vergabenachprüfung gemacht werden (Ablehnung der Entscheidung OLG Celle vom 12.05.2005 - 13 Verg 5/05 - ). Es ist nicht nachvollziehbar, warum die im Nachprüfungsverfahren erkannten Rechtsverstöße "privilegiert" sein sollten mit der Begründung der Verfahrensbeschleunigung, wenn der Antragsteller selbst zunächst der ihm obliegenden Pflicht zur unverzüglichen Beanstandung gegenüber dem Auftraggeber nicht nachgekommen ist.*)

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VPRRS 2014, 0072
DienstleistungenDienstleistungen
Preise können im Verhandlungsverfahren geändert werden

VK Düsseldorf, Beschluss vom 11.05.2006 - VK-15/2006

1. Das Verhandlungsverfahren lässt es zu, dass die Bieter im Verlauf der Verhandlungen sowohl preislich/kaufmännisch wie quantitativ/qualitativ veränderte Leistungen anbieten, allerdings innerhalb der vom Auftraggeber gesetzten Fristen und anderen Rahmenbedingungen. Das Rechtsschutzinteresse der Antragstellerin entfällt deshalb nicht ohne weiteres deshalb, weil sie in der Teststellung einen anderen Gerätetyp (Nachfolgemodell) präsentierte als im schriftlichen Angebot und dieser Typ auch hätte geliefert werden sollen.*)

2.Auch unter Berücksichtigung der Verfahrensbeschleunigung können weitere, erstmalig im Nachprüfungsverfahren erhobene Beanstandungen bei einer vorab durchaus bestehenden, aber nicht erfüllten Rügeverpflichtung nicht zum Gegenstand der Vergabenachprüfung gemacht werden (Ablehnung der Entscheidung OLG Celle vom 12.05.2005 - 13 Verg 5/05). Es ist nicht nachvollziehbar, warum die im Nachprüfungsverfahren erkannten Rechtsverstöße "privilegiert" sein sollten mit der Begründung der Verfahrensbeschleunigung, wenn der Antragsteller selbst zunächst der ihm obliegenden Pflicht zur unverzüglichen Beanstandung gegenüber dem Auftraggeber nicht nachgekommen ist.*)

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Online seit 2013

VPRRS 2013, 1646
DienstleistungenDienstleistungen
Beschaffung von Servertechnik, PC und Notebooktechnik

VK Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 16.10.2001 - 1 VK 16/01

(ohne amtlichen Leitsatz)

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VPRRS 2013, 1124
HardwareHardware
Vergabefehler festgestellt: Aufhebung ist "ultima ratio"!

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 15.11.2000 - Verg 15/00

Eine Verpflichtung des öffentlichen Auftraggebers, die angefochtene Ausschreibung aufzuheben, kommt im Allgemeinen nur dann in Betracht, wenn dies unabweislich ist und keine milderen Maßnahmen zur Verfügung stehen, um den festgestellten Vergabefehler zu beseitigen.

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VPRRS 2013, 1118
DienstleistungenDienstleistungen
Beschaffung von Arbeitsplatzrechnern und Monitoren

VK Düsseldorf, Beschluss vom 02.08.2000 - VK 15/00

(ohne amtlichen Leitsatz)

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VPRRS 2013, 1117
DienstleistungenDienstleistungen
Beschaffung von Arbeitsplatzrechnern und Monitoren

VK Düsseldorf, Beschluss vom 02.08.2000 - VK 15/2000

(ohne amtlichen Leitsatz)

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VPRRS 2013, 1116
DienstleistungenDienstleistungen
Beschaffung von Arbeitsplatzrechnern und Monitoren

VK Düsseldorf, Beschluss vom 02.08.2000 - VK 15/2000-L

(ohne amtlichen Leitsatz)

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VPRRS 2013, 1114
DienstleistungenDienstleistungen
Beschaffung von Arbeitsplatzrechnern und Monitoren

VK Düsseldorf, Beschluss vom 02.08.2000 - VK 15/00-L

(ohne amtlichen Leitsatz)

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VPRRS 2013, 1081
DienstleistungenDienstleistungen
Beschaffung von Arbeitsplatzrechnern und Monitoren

VK Düsseldorf, Beschluss vom 14.12.2000 - VK-22/00

(ohne amtlichen Leitsatz)

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VPRRS 2013, 1080
DienstleistungenDienstleistungen
Beschaffung von Arbeitsplatzrechnern und Monitoren

VK Düsseldorf, Beschluss vom 14.12.2000 - VK-22/2000

(ohne amtlichen Leitsatz)

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VPRRS 2013, 1079
DienstleistungenDienstleistungen
Beschaffung von Arbeitsplatzrechnern und Monitoren

VK Düsseldorf, Beschluss vom 14.12.2000 - VK-22/2000-L

(ohne amtlichen Leitsatz)

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VPRRS 2013, 1078
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Beschaffung von interaktiven Video- Zieldarstellungsanlagen

VK Düsseldorf, Beschluss vom 12.10.2000 - VK-20/00

(ohne amtlichen Leitsatz)

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VPRRS 2013, 1077
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Beschaffung von interaktiven Video- Zieldarstellungsanlagen

VK Düsseldorf, Beschluss vom 12.10.2000 - VK-20/2000

(ohne amtlichen Leitsatz)

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VPRRS 2013, 1076
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Beschaffung von interaktiven Video- Zieldarstellungsanlagen

VK Düsseldorf, Beschluss vom 12.10.2000 - VK-20/2000-L

(ohne amtlichen Leitsatz)

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VPRRS 2013, 1075
DienstleistungenDienstleistungen
Beschaffung von Arbeitsplatzrechnern und Monitoren

VK Düsseldorf, Beschluss vom 14.12.2000 - VK-22/00-L

(ohne amtlichen Leitsatz)

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VPRRS 2013, 1074
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Beschaffung von interaktiven Video- Zieldarstellungsanlagen

VK Düsseldorf, Beschluss vom 12.10.2000 - VK-20/00-L

(ohne amtlichen Leitsatz)

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VPRRS 2013, 0986
Abfallbeförderung/-entsorgungAbfallbeförderung/-entsorgung
Aufteilung in Lose zwingend, wenn zweckmäßig!

VK Arnsberg, Beschluss vom 31.01.2001 - VK 2-1/01

Die Aufteilung in Lose ist zwingend vorgeschrieben, soweit dies zweckmäßig ist. Falls keine spezifische Zweckmäßigkeit für eine Bündelung erkennbar ist, sind die Lose marktüblich aufzuteilen.*)

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VPRRS 2013, 0983
Abfallbeförderung/-entsorgungAbfallbeförderung/-entsorgung
Aufteilung in Lose zwingend, wenn zweckmäßig!

VK Arnsberg, Beschluss vom 31.01.2001 - VK 2-01/01

Die Aufteilung in Lose ist zwingend vorgeschrieben, soweit dies zweckmäßig ist. Falls keine spezifische Zweckmäßigkeit für eine Bündelung erkennbar ist, sind die Lose marktüblich aufzuteilen.*)

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VPRRS 2013, 0895
Mit Beitrag
DienstleistungenDienstleistungen
BWI Informationstechnik GmbH ist öffentlicher Auftraggeber!

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 19.06.2013 - Verg 55/12

1. Die BWI Informationstechnik GmbH ist ein öffentlicher Auftraggeber im Sinne von § 98 Nr. 2 GWB.

2. Eine Kapitalgesellschaft, die nicht durch eine Beteiligung der öffentlichen Hand überwiegend finanziert wird, ist auch dann als öffentlicher Auftraggeber im Sinne von § 98 Nr. 2 GWB anzusehen, wenn die öffentliche Hand aufgrund vertraglicher Regelungen die Aufsicht über die Leitung der Gesellschaft ausübt.

3. Der öffentliche Auftraggeber verstößt gegen das vergaberechtliche Gleichbehandlungsgebot, wenn er einen Bieter früher als die anderen Bieter über eine geplante Auftragsvergabe informiert, diesem Bieter kalkulationsrelevante Informationen zukommen lässt und ihm damit einen Wettbewerbsvorteil verschafft.

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VPRRS 2013, 0865
DienstleistungenDienstleistungen
Lieferauftrag "Ticketsystem"

VK Bund, Beschluss vom 06.07.2007 - VK 3-58/07

(ohne amtlichen Leitsatz)

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VPRRS 2013, 0711
DienstleistungenDienstleistungen
Newcomer nicht leistungsfähig: Angebotsausschluss!

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 18.07.2001 - Verg 16/01

(ohne amtlichen Leitsatz)

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VPRRS 2013, 0642
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Angebot weicht von Ausschreibung ab: Ausschluss zwingend!

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 14.03.2001 - Verg 32/00

1. Für die Auslegung der Ausschreibung (hier einer Leistungsbeschreibung) ist deren Wortlaut besonders wichtig, weil maßgebliches Auslegungskriterium die Sicht des anzusprechenden Bewerberkreises ist, um eine gleiche und faire Wettbewerbssituation zu gewährleisten.*)

2. Weicht die angebotene Ware in einem als erheblich erkennbaren Punkt von der Leistungsbeschreibung ab, muss das Angebot gem. § 25 Nr. 1 Abs. 1 lit. d i.V.m. § 21 Nr. 1 Abs. 3 VOL/A vom Wettbewerb ausgeschlossen werden, ohne dass es auf die Bedeutung der Abweichung sowie auf ihre wirtschaftliche oder technische Auswirkungen ankommt. Nur ein solches Verständnis wird dem Zweck des § 25 Nr. 1 Abs. 1 VOL/A gerecht, die Abgabe durchsichtiger, in den ausgewiesenen Leistungsmerkmalen identischer und miteinander ohne Weiteres vergleichbarer Angebote sicher zu stellen und damit einen fairen Wettbewerb zu gewährleisten.*)

3. Ein von der Leistungsbeschreibung abweichendes Angebot ist auch als verdecktes Nebenangebot vergaberechtswidrig (§ 21 Nr. 2 VOL/A) und unzulässig, wenn Nebenangebote nur zusammen mit einem Hauptangebot zugelassen sind.*)

4. Der Grundsatz der Produktneutralität der Ausschreibung (§ 8 Nr. 3 Abs. 4 VOL/A) verbietet nicht bestimmte Lieferanten bevorzugende oder ausschließende Leistungsbeschreibungen, sofern die geforderte Spezifikation durch die zu vergebende Leistung gerechtfertigt ist. Zu einer solchen Rechtfertigung bedarf es objektiver, in der Sache selbst liegender Gründe, die sich z.B. aus der besonderen Aufgabenstellung des Auftraggebers, aus technischen oder gestalterischen Anforderungen oder auch aus der künftigen Nutzung der Sache ergeben können. Dabei genügt sachliche Vertretbarkeit der geforderten Lieferungsspezifikation, denn in dieser Anforderung entspricht eine (auch) kaufmännische Entscheidung, in die eine Vielzahl von Gesichtspunkten und Kriterien eingeflossen sind, deren Differenzierung erlaubt ist und die nicht Gegenstand des Nachprüfungsverfahrens sind.*)

5. Dass 99% aller auf dem Markt befindlichen Waren der Leistungsbeschreibung nicht entsprechen, stellt für sich allein noch keinen ausreichenden Grund dar, die geforderte Bedingung für mit § 8 Nr. 3 Abs. 4 VOL/A unvereinbar zu erklären. Sie ist unbedenklich, wenn der angestrebte sachbezogene Vorteil die Leistungsspezifikation rechtfertigt und wenn die geforderte Warenqualität lieferbar ist. Dass der Lieferant nicht auf den üblichen Wegen auffindbar ist, hat vergaberechtlich keine Bedeutung.*)

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VPRRS 2013, 0632
DatenverarbeitungDatenverarbeitung
Offenes Verfahren über Vergabe „Rahmenvertrag Aktive LAN-Komponenten“

VK Bund, Beschluss vom 11.03.2011 - VK 1-9/11

(ohne amtlichen Leitsatz)

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VPRRS 2013, 0588
DienstleistungenDienstleistungen
Rahmenvereinbarung mit nur einem AN: Inhalt der Leistungsbeschreibung?

VK Münster, Beschluss vom 06.03.2013 - VK 2/13

Anforderungen an eine Leistungsbeschreibung, wenn eine Rahmenvereinbarung über die Beschaffung von IT-Leistungen mit nur einem Wirtschaftsteilnehmer abgeschlossen werden soll.*)

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VPRRS 2013, 0533
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Ist der Begriff "Ein-/Aus-Schalter" missverständlich?

VK Bund, Beschluss vom 22.05.2003 - VK 1-29/03

(ohne amtlichen Leitsatz)

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VPRRS 2013, 0501
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Aufhebung der Ausschreibung (hier) zulässig!

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 23.03.2005 - Verg 76/04

(ohne amtlichen Leitsatz)

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VPRRS 2013, 0373
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
AG kann grds. nicht zum Vertragsschluss "gezwungen" werden!

VK Bund, Beschluss vom 15.06.2004 - VK 2-40/03

1. Grundsätzlich ist ein Auftraggeber nicht gezwungen, das Vergabeverfahren durch Zuschlag und damit durch Vertragsschluss zu beenden. Dies gilt unabhängig davon, ob die Voraussetzungen für eine rechtmäßige Aufhebung der Ausschreibung vorliegen.

2. Die Anordnung einer Fortsetzung des Vergabeverfahrens, z.B. mit dem Ziel einer neuen Wertung, kann aber im Einzelfall in Betracht kommen, wenn beispielsweise die Aufhebung der Ausschreibung nur zum Schein erfolgt ist, also die Vergabestelle an der Durchführung ihres Vorhabens festhält.

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VPRRS 2013, 0370
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Wiederholung der Angebotswertung

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 01.10.2003 - Verg 45/03

(ohne amtlichen Leitsatz)

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VPRRS 2013, 0146
DienstleistungenDienstleistungen
Wertungskriterien sind bekannt zu geben!

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 18.02.2008 - Verg 2/08

1. Wertungskriterien sind spätestens in den Verdingungsunterlagen bekannt zu geben.

2. Die Rügeobliegenheit nach § 107 Abs. 3 Satz 1 GWB entsteht erst, wenn dem Bieter der Vergaberechtsverstoß sowohl in tatsächlicher als auch in rechtlicher Hinsicht - wenn auch nur laienhaft - bekannt geworden ist.

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VPRRS 2013, 0136
DienstleistungenDienstleistungen
22% Differenz: Angebotpreis nicht unangemessen!

OLG Jena, Beschluss vom 09.05.2008 - 9 Verg 5/08

1. Die Angebotspreise der (anderen) Bieter können nur ein Indiz für einen unangemessenen Preis darstellen.

2. Ein Ausschluss wegen eines unangemessen niedrigen Preises (hier: von 22%) setzt voraus, dass der Bieter zuvor zwingend Gelegenheit erhalten hat, die Seriosität und Auskömmlichkeit seines Angebotspreises stichhaltig zu begründen.

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VPRRS 2013, 1842
DienstleistungenDienstleistungen
Angaben oder Erklärungen fehlen: Ausschluss zwingend!

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 19.03.2009 - Verg 8/09

Fehlen geforderte Angaben oder Erklärungen im Angebot oder sind diese unvollständig, ist das Angebot (trotz des scheinbar entgegenstehenden Normwortlauts "können" in § 25 Nr. 1 Abs. 2a) mindestens kraft einer Ermessensreduzierung auf Null von der Wertung auszunehmen.

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Online seit 2012

VPRRS 2012, 0404
HardwareHardware
Nur ein Bieter technisch leistungsfähig: Funktionstest unzulässig!

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 09.07.2012 - Verg 18/12

Die Forderung nach Durchführung eines Funktionstest ist unzulässig, wenn nur ein Bieter über die hierfür erforderlichen technischen Voraussetzungen verfügt und die anderen Bieter deshalb kein Angebot abgeben können.

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VPRRS 2012, 0209
DienstleistungenDienstleistungen
Voraussetzungen für Gesamt- statt Losvergabe?

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 25.04.2012 - Verg 100/11

1. Der öffentliche Auftraggeber ist nicht verpflichtet, eine Ausschreibung so zuzuschneiden, dass bestimmte Wirtschaftsteilnehmer und deren einzelwirtschaftliche Interessen bedient werden.

2. Eine Gesamtvergabe ist gerechtfertigt, sofern wirtschaftliche oder technische Gründe dies erfordern. Bei der Entscheidung für eine Gesamtvergabe kommt dem Auftraggeber wegen der dabei anzustellenden prognostischen Überlegungen eine nur beschränkt zu kontrollierende Einschätzungsprärogative zu. Die Entscheidung des Auftraggebers ist lediglich darauf zu prüfen, ob sie auf einer vollständigen und zutreffenden Tatsachengrundlage beruht sowie aus vernünftigen Erwägungen heraus und im Ergebnis vertretbar getroffen worden ist.

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Online seit 2011

VPRRS 2011, 0371
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Beachtung der Regelungsintension der SektVO

VK Brandenburg, Beschluss vom 09.05.2011 - VK 10/11

Die Sektorenverordnung setzt die Sektorenrichtlinie (Richtlinie 2004/17/EG-SKR) um. Sie sollte nach den Erwägungen der Bundesregierung nur den Mindeststandard der Sektorenrichtlinie aufnehmen mit dem Ziel, durch die Neufassung der Vergabevorschriften im Sektorenbereich den Regelungsinhalt zu reduzieren. Wenn also der nationale Verordnungsgeber in der Sektorenverordnung bewusst auf den Mindeststandard der Sektorenrichtlinie übersteigende Reglementierungen verzichtet hat, kann keineswegs unterstellt werden, es lägen etwaig unbeabsichtigte Regelungslücken vor, die im Wege der Analogie zu schließen seien.

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Online seit 2010

VPRRS 2010, 0305
DienstleistungenDienstleistungen
Rahmenvertrag über Sukzessivlieferungen von Arbeitsplatzcomputern

VK Bund, Beschluss vom 24.11.2009 - VK 2-204/09

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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Online seit 2009

VPRRS 2009, 0374
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Modifizierte Bewertungsmatrix muss rechtzeitig bekannt gemacht werden

VK Hessen, Beschluss vom 13.11.2008 - 69d-VK-54/2008

1. Eine Vergabestelle darf die mit der Aufforderung zur Angebotsabgabe bekannt gemachte Bewertungsmatrix hinsichtlich diverser Kriterienhauptgruppen nur dann modifizieren und Unterkriterien und deren Gewichtung neu erstellen, wenn dies den Bietern vor Abgabe ihrer Angebote bekannt gemacht wird.*)

2. Ein Vergaberechtsverstoß liegt bereits dann vor, wenn die Vergabestelle die von ihr in Gestalt einer Bewertungsmatrix vorgenommene Gewichtung von Unterkriterien den Bietern nicht zu einem Zeitpunkt bekannt gemacht hat, bei dem diese noch bei der Angebotserstellung hätten berücksichtigt werden können.*)

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VPRRS 2009, 0193
DienstleistungenDienstleistungen
Nachprüfungsverfahren mit der Aufhebung der Ausschreibung erledigt

VK Arnsberg, Beschluss vom 11.11.2008 - VK 22/08

(ohne amtlichen Leitsatz)

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Online seit 2007

VPRRS 2007, 0432
DienstleistungenDienstleistungen
Ausgeschlossener Bieter: Anspruch darauf, auch andere auszuschließen?

OLG Koblenz, Beschluss vom 05.12.2007 - 1 Verg 7/07

1. Für das Verständnis der Leistungsbeschreibung ist auf den nach den Maßstäben der §§ 133, 157 BGB zu ermittelnden objektiven Empfängerhorizont eines verständigen und sachkundigen Bieters, der mit Beschaffungsleistungen der vorliegenden Art vertraut ist, abzustellen. Dabei kommt es in erster Linie auf den Wortlaut, daneben aber auch auf die konkreten Verhältnisse der Leistung an, wie sie in den Vergabeunterlagen ihren Ausdruck gefunden haben.*)

2. Die Zuschlagskriterien sind dann transparent, wenn sich aus den Verdingungsunterlagen ergibt, welche Kriterien mit welcher maximalen Gewichtung (Marge) für die Leistungsbewertung und welche Preisangaben für die Bildung des Gesamtpreises maßgeblich sein sollen, und wenn dort mitgeteilt ist, dass die Ermittlung des Leistungs-Preis-Verhältnisses nach der Einfachen Richtwertmethode (Quotient aus den erreichten Leistungspunkten und dem Preis in Euro) erfolgen soll.*)

3. Auch ein Bieter, dessen Angebot zu Recht ausgeschlossen werden kann oder dessen Angebot ausgeschlossen werden muss, kann in seinen Rechten nach § 97 Abs. 7 GWB verletzt sein, wenn ein anderes Angebot trotz Missachtung von Bestimmungen über das Vergabeverfahren nicht ausgeschlossen wird und den Zuschlag erhalten soll oder wenn sich der beabsichtigte Zuschlag aus einem anderen Grund verbietet. Der Bieter kann dann verlangen, dass auch die Auftragsvergabe an einen anderen Bieter unterbleibt, damit er die Chance erhält, nach Aufhebung des Verfahrens sich an einer neuen Ausschreibung mit einem wertungsfähigen Angebot zu beteiligen.*)

4. Entsprechendes dürfte auch dann gelten, wenn der Antragsteller eine Zurückversetzung des Vergabeverfahrens in eine Lage erstrebt, die ihm die Abgabe eines neuen Angebots, mithin eine neue Chance eröffnet, wie es bei einer Änderung der Verdingungsunterlagen der Fall ist.*)

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VPRRS 2007, 0158
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Zum maßgeblichen Zeitpunkt der Festlegung der Wertungsmatrix

OLG Jena, Beschluss vom 26.03.2007 - 9 Verg 2/07

1. Hat der Antragsteller durch eine verfahrenskonforme Rüge i.S.d. § 107 Abs. 3 GWB ein Nachprüfungsverfahren in Gang gebracht, darf er sein anfängliches Rügevorbringen durch eine - ihrerseits den Anforderungen des § 107 Abs. 3 GWB unterliegende - Rüge eines erst im Laufe des Nachprüfungsverfahrens zutage getretenen anderen Vergaberechtsverstoßes ersetzen.*)

2. Die Gewichtung der für die Zuschlagserteilung maßgebenden Kriterien und Unterkriterien, einschließlich der Ausgestaltung der Wertungsmatrix, ist zwingend vor Ablauf der Angebotsabgabefrist bekannt zu geben, sofern ihre Kenntnis die Angebotsgestaltung der Bieter beeinflussen kann.*)

3. Der Auftraggeber darf die Wertungsmatrix nicht erst nach Submission festlegen, wenn - wie in aller Regel - die abstrakte Gefahr nicht ausgeschlossen werden kann, dass er sie in Kenntnis der Angebotsinhalte zum Vorteil oder Nachteil eines einzelnen Bieters ausgestaltet.*)

4. Es kann im Ergebnis offen bleiben, ob der Auftraggeber den Zeitpunkt der Bestimmung der Wertungsmatrix aus dringenden Gründen des Einzelfalls über die Öffnung der Angebote hinaus verschieben darf. Ein solches Vorgehen bedürfte jedenfalls, um jeglicher Wettbewerbsverzerrung vorzubeugen, schon vorab einer besonders sorgfältigen Prüfung und Darlegung der Gründe, die in der Vergabeakte entsprechend zu dokumentieren wären.*)

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VPRRS 2007, 0058
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Gebührenfreiheit des öffentlichen Auftraggebers

OLG Schleswig, Beschluss vom 05.01.2007 - 1 (6) Verg 11/05

Zur Gebührenfreiheit des öffentlichen Auftraggebers.

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