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Volltexturteile nach Sachgebieten

Sachgebiet: Tief- und Ingenieurbau

172 Entscheidungen insgesamt

Online seit 10. Januar

VPRRS 2024, 0007
Beitrag in Kürze
Tief- und IngenieurbauTief- und Ingenieurbau
Formblatt nicht an zentraler Stelle benannt: Vorlage wirksam gefordert?

VK Lüneburg, Beschluss vom 27.10.2023 - VgK-29/2023

1. Die Angebote müssen die geforderten Erklärungen und Nachweise enthalten. Angebote, die die geforderten Unterlagen nicht enthalten, sind auszuschließen, wenn der öffentliche Auftraggeber festgelegt hat, dass er keine Unterlagen nachfordern wird.

2. Unterlagen sind alle in der danach zu erstellenden gesonderten Liste aufgeführten Nachweise und Erklärungen. Der Begriff der Unterlagen ist dabei denkbar weit zu verstehen. Darunter fallen insbesondere Hersteller-, Typ- und Produktangaben sowie Produktdatenblätter und auch Erläuterungen zu den einzelnen Preisen und Mengenansätzen. Auch das Formblatt 225a fällt ohne Weiteres darunter.

3. Gefordert ist eine Unterlage erst, wenn der Auftraggeber die Vorlage unmissverständlich verlangt hat. Es bedarf einer eindeutigen Anforderung in inhaltlicher und zeitlicher Hinsicht, sodass die Bieter den Vergabeunterlagen deutlich und sicher entnehmen können, welche Erklärungen und Nachweise nicht als gefordert angesehen werden und dass Fehler nicht zum Ausschluss führen.

4. Auch wenn ein Formblatt nicht an zentraler Stelle benannt wird, kann die Vorlage mit dem Angebot aus der Sicht eines fachkundigen Bieters gleichwohl wirksam gefordert werden.

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Online seit 2022

VPRRS 2022, 0063
Tief- und IngenieurbauTief- und Ingenieurbau
Preiserläuterung ist keine Änderung an den Vergabeunterlagen!

VK Westfalen, Beschluss vom 09.02.2022 - VK 2-59/21

1. Der öffentliche Auftraggeber kann Kalkulationsvorgabe aufstellen. Diese schränken zwar die Kalkulationsfreiheit der Bieter ein und kanalisieren in gewissem Umfang den Preiswettbewerb, beruhen jedoch auf der Bestimmungsfreiheit des Auftraggebers.

2. Wie sonstige Festlegungen des Auftraggebers unterliegen sie dem Gebot der Eindeutigkeit und Bestimmtheit.

3. Eine auf Nachfrage des Auftraggebers vorgenommene Erläuterung zur Kalkulation des Einheitspreises ändert - anders als dies bei einer Erläuterung zur Leistungserbringung der Fall sein kann - den Angebotsinhalt nicht.

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VPRRS 2022, 0001
Mit Beitrag
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Bauvertrag als EP-Vertrag konzipiert: Pauschalpreisnebenangebot unzulässig!

OLG Frankfurt, Beschluss vom 24.11.2021 - 11 Verg 4/21

1. Da gemäß § 8 EU Abs. 2 Nr. 3 Satz 2 VOB/A 2019 Nebenangebote bei der Vergabe von Bauaufträgen oberhalb der Schwellenwerte nur dann gewertet werden können, wenn sie vom Auftraggeber ausdrücklich zugelassen worden sind, muss sich aus den Ausschreibungsbedingungen unter dem maßgeblichen Blickwinkel eines verständigen und sachkundigen Bieters hinreichend klar ergeben, ob und wenn ja, in welchem Umfang der Auftraggeber Nebenangebote zugelassen hat.*)

2. Die Abgabe eines Pauschalpreisnebenangebots ist nicht zulässig, wenn der beabsichtigte Bauvertrag ersichtlich als Einheitspreisvertrag konzipiert war und wenn der Auftraggeber in der Aufforderung zur Abgabe von Angeboten (unter Verwendung des Formblatts 211 - EU) lediglich für einzelne Titel technische Nebenangebote, z. B. in Form eines alternativen Bauverfahrens, zugelassen und insoweit formale und qualitative Mindestanforderungen an die technische Ausführung gestellt hat.*)

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Online seit 2021

VPRRS 2021, 0291
Tief- und IngenieurbauTief- und Ingenieurbau
Vergabeunterlagen widersprüchlich: Zurückversetzung ist rechtswidrige Aufhebung!

VK Bund, Beschluss vom 05.10.2021 - VK 2-93/21

1. Sind die Vergabeunterlagen widersprüchlich und setzt der Auftraggeber das Vergabeverfahren zwecks Korrektur zurück, ist die Zurückversetzung als Aufhebung zu qualifizieren.

2. Eine Aufhebung zur Beseitigung eines Widerspruch ist sachlich gerechtfertigt und wirksam, aber gleichwohl rechtswidrig, wenn dem Auftraggeber kein vergaberechtlicher Aufhebungsgrund zur Seite stand.

3. Aufhebungsgründe nach § 17 EU Abs. 1 VOB/A 2019 kommen nur in Betracht, wenn sie nicht im Verantwortungsbereich des Auftraggebers liegen.

4. Hat der Auftraggeber den Widerspruch selbst fahrlässig dadurch verursacht, dass das Formular zur Auftragsbekanntmachung falsch ausgefüllt wurde, liegt kein schwerwiegender Grund und auch keine Notwendigkeit zur grundlegenden Änderung der Vergabeunterlagen vor.

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VPRRS 2021, 0029
Tief- und IngenieurbauTief- und Ingenieurbau
eVergabe-Plattform funktioniert nicht: Aufhebung und Neuausschreibung!

VK Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 05.06.2019 - 2 VK LSA 4/19

1. Es ist dem öffentlichen Auftraggeber verwehrt, Angebote von Bietern, denen eine formgerechte rechtzeitige Übermittlung nicht möglich war, nachträglich in die Wertung einzubeziehen.

2. Können mehrere Bieter ihre Angebote aufgrund technischer Probleme der eVergabe-Plattform nicht rechtzeitig in das Bieterportal einstellen, kann der Auftraggeber die Ausschreibung aufheben und die Leistung neu ausschreiben.

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VPRRS 2021, 0025
Mit Beitrag
Tief- und IngenieurbauTief- und Ingenieurbau
Referenzen müssen vergleichbar, nicht identisch sein!

VK Westfalen, Beschluss vom 25.06.2020 - VK 1-14/20

1. Sind die Eignungsanforderungen nicht in der Bekanntmachung genannt, muss ein Bieter darlegen, dass er dadurch in seiner Wettbewerbsposition beeinträchtigt ist.*)

2. Referenzen müssen nicht identisch, sondern vergleichbar sein.*)

3. Die früheren Leistungen eines anderen Unternehmens können die eigene Eignung für den konkreten Auftrag nur dann belegen, wenn der Bieter nachweisen kann, dass der ganz überwiegende Teil der auszuführenden Leistungen durch dasselbe Personal des früheren Unternehmens durchgeführt werden soll.*)

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Online seit 2020

VPRRS 2020, 0292
Mit Beitrag
Straßenbau und InfrastrukturStraßenbau und Infrastruktur
Lärmschutzwände sind eigenes Fachlos!

VK Rheinland, Beschluss vom 19.02.2020 - VK 5/20

Streckenbegleitende Lärmschutzwände auf einem Brückenbauwerk bilden ein abgrenzbares Gewerk und unterliegen damit der Fachlosvergabe (Anschluss an OLG Düsseldorf, IBR 2010, 162).

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VPRRS 2020, 0186
Mit Beitrag
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Auch ein vermeintlich eindeutiges Angebot kann unklar sein!

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 01.04.2020 - Verg 30/19

1. Auch eine dem Wortlaut nach eindeutig erscheinende Erklärung kann unter Berücksichtigung der Begleitumstände unklar sein.

2. Unklarheiten im Angebot hat der öffentliche Auftraggeber aufzuklären.

3. Ergibt die Aufklärung, dass geforderte Erklärungen oder Nachweise fehlen, hat der öffentliche Auftraggeber diese nachzufordern, wenn kein zwingender Ausschlussgrund vorliegt.

4. An Rügen ist ein großzügiger Maßstab anzulegen. Der Bieter darf im Vergabenachprüfungsverfahren behaupten, was er auf der Grundlage seines - oft nur beschränkten - Informationsstands redlicherweise für wahrscheinlich oder möglich halten darf, etwa wenn es um Vergaberechtsverstöße geht, die sich ausschließlich in der Sphäre der Vergabestelle abspielen oder das Angebot eines Mitbewerbers betreffen.

5. Der Bieter muss aber - wenn sich der Vergaberechtsverstoß nicht vollständig seiner Einsichtsmöglichkeit entzieht - zumindest tatsächliche Anhaltspunkte oder Indizien vortragen, die einen hinreichenden Verdacht auf einen bestimmten Vergaberechtsverstoß begründen. Ein Mindestmaß an Substantiierung ist einzuhalten; reine Vermutungen zu eventuellen Vergaberechtsverstößen reichen nicht aus.

6. Dem öffentlichen Auftraggeber ist es nicht zuzumuten, auf gänzlich unsubstantiierte Rügen hin in eine - gegebenenfalls erneute - Tatsachenermittlung einzutreten. Daher ist der Bieter gehalten, schon bei Prüfung der Frage, ob ein Vergaberechtsverstoß zu rügen ist, Erkenntnisquellen auszuschöpfen, die ihm ohne großen Aufwand zur Verfügung stehen. Zudem muss er, um eine Überprüfung zu ermöglichen, angeben, woher seine Erkenntnisse stammen.

7. Erhält der Bieter erst im Verlauf des Nachprüfungsverfahrens durch Einsichtnahme in die Vergabeakte Kenntnis von einem Vergaberechtsverstoß, muss er keine gesonderte Rüge mehr erheben, weil sich ein Nachprüfungsverfahren dadurch nicht mehr vermeiden lässt.

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Online seit 2019

VPRRS 2019, 0376
Mit Beitrag
Tief- und IngenieurbauTief- und Ingenieurbau
Kostenschätzung um 42% überschritten: Ausschreibung kann aufgehoben werden!

VK Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 06.06.2019 - 3 VK LSA 18/19

1. Wann die Aufhebung einer Ausschreibung wegen deutlicher Überschreitung des vertretbar geschätzten Auftragswerts rechtmäßig ist, ist aufgrund einer umfassenden Interessenabwägung zu entscheiden.

2. Im Rahmen dieser Interessenabwägung ist insbesondere zu berücksichtigen, dass dem öffentlichen Auftraggeber einerseits nicht das Risiko einer deutlich überhöhten Preisbildung zugewiesen wird, die Aufhebung aber andererseits auch kein Instrument zur Korrektur des erzielten Submissionsergebnisses sein darf.

3. Liegen die eingegangenen Angebote über 42% über der sorgfältig vorgenommenen und ordnungsgemäß dokumentierten Kostenschätzung, liegt ein schwer wiegender Grund für die Aufhebung des Vergabeverfahrens vor.

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VPRRS 2019, 0309
Mit Beitrag
Waren/GüterWaren/Güter
Veralteten Konformitätsnachweis nachgereicht: Angebot ist auszuschließen!

VK Südbayern, Beschluss vom 11.03.2019 - Z3-3-3194-1-11-03/19

1. Legt ein Unternehmen auf eine Nachforderung nach § 56 Abs. 2 VgV eine veraltete und deshalb inhaltlich unzureichende Unterlage (Konformitätsnachweis) vor, ist das Angebot des Unternehmens auch dann nach § 57 Abs. 1 Nr. 2 VgV auszuschließen, wenn sich im Nachprüfungsverfahren herausstellt, dass das Unternehmen im Zeitpunkt der Angebotsabgabe über einen aktuellen und ausreichenden Konformitätsnachweis verfügt hätte, diesen aber nicht vorgelegt hat.*)

2. Bei der Auslegung unklarer Formulierungen der Leistungsbeschreibung ist neben der Verkehrsanschauung fachkundiger Unternehmen auch der Gleichbehandlungsgrundsatz zu berücksichtigen. Eine - grundsätzlich denkbare - Auslegung kann nicht ohne Weiteres gewählt werden, wenn es dadurch zu einer nicht gerechtfertigten Ungleichbehandlung von Bietern kommen würde.*)

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VPRRS 2019, 0116
Sicherheit und VerteidigungSicherheit und Verteidigung
Munitionsbergung = öffentlicher Bauauftrag?

OLG Rostock, Beschluss vom 21.07.2017 - 17 Verg 3/17

Sind mit der ausgeschriebenen Leistung der Munitionsbergung umfangreiche Erdbewegungsarbeiten verbunden, die nicht in erster Linie der Gefahrenabwehr, sondern der Vorbereitung des Baufelds für die anschließende Errichtung von Gebäuden dienen, handelt es sich um vorbereitende Baustellenarbeiten/Erdbewegungsarbeiten und somit um einen öffentlichen Bauauftrag.

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VPRRS 2019, 0062
Mit Beitrag
Tief- und IngenieurbauTief- und Ingenieurbau
Mehrkosten sind kein Aufhebungsgrund!

VK Sachsen, Beschluss vom 17.01.2019 - 1/SVK/033-18

1. Hat ein Unternehmen mit dem Ziel der Erlangung primären Vergaberechtsschutzes die Aufhebung des Vergabeverfahrens zum Gegenstand einer Nachprüfung gemacht, ist die Vergabekammer bei Vorliegen eines Feststellungsinteresses des Unternehmens auf dessen Antrag hin zur Feststellung der durch die Aufhebung eingetretenen Rechtsverletzung befugt, auch wenn sich herausstellt, dass die Aufhebung wirksam war und daher eine Anordnung auf Fortsetzung des Vergabeverfahrens nicht ergehen kann.*)

2. Es bleibt dem Auftraggeber grundsätzlich unbenommen, von einem Beschaffungsvorhaben auch dann Abstand zu nehmen, wenn dafür kein in den Vergabe- und Vertragsordnungen anerkannter Aufhebungsgrund vorliegt. Dies folgt daraus, dass die Bieter zwar einen Anspruch darauf haben, dass der Auftraggeber die Bestimmungen über das Vergabeverfahren einhält (§ 97 Abs. 7 GWB), aber nicht darauf, dass er den Auftrag auch erteilt und demgemäß die Vergabestelle das Vergabeverfahren mit der Erteilung des Zuschlags abschließt.*)

3. Die Verpflichtung des Auftraggebers zur Aufhebung der Aufhebung eines Vergabeverfahrens kann nur erfolgen, wenn der öffentliche Auftraggeber die Vergabe des Auftrags weiterhin beabsichtigt und ihm auch keine sachlichen Gründe für eine Aufhebung zur Seite stehen.*)

4. Eine wesentliche Änderung der Vergabeunterlagen nach § 17 EU Abs. 1 Nr. 2 VOB/A 2016 liegt nur dann vor, wenn eine ganz entscheidende Abänderung der bisherigen Absicht zur Leistungserbringung erforderlich wird. Die Auftragsvergabe auf der Grundlage der bisherigen Vergabeunterlagen muss für den Auftraggeber oder die Bieter unzumutbar geworden sein.*)

5. Die Gründe, welche eine Aufhebung rechtfertigen sollen, dürfen dem Auftraggeber nicht zurechenbar sein. Dabei kann ein schuldhaft herbeigeführter Aufhebungsgrund jedoch durchaus ein sachlicher Grund für eine - dann allerdings (jedenfalls wirksame) schadensersatzpflichtige - Aufhebung sein. Der pauschale und nicht weiter untersetzte Vortrag, dass Mehrkosten zu befürchten sind, führt nicht zur Annahme eines schwer wiegenden Grunds im Sinne des § 17 EU Abs. 1 Nr. 3 VOB/A 2016, der zur rechtmäßigen Aufhebung berechtigt.*)

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Online seit 2018

VPRRS 2018, 0376
Mit Beitrag
Tief- und IngenieurbauTief- und Ingenieurbau
Auftraggeber darf seine fehlerhaften Mengenansätze nicht im Angebot korrigieren!

VK Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 25.09.2018 - 3 VK LSA 58/18

1. Die Grundsätze von Transparenz und Gleichbehandlung erfordern Angebote, die in jeder Hinsicht vergleichbar sind.*)

2. Eine solche Vergleichbarkeit ist jedoch nur bei Angeboten mit völlig identischen Vertragsgrundlagen gegeben. Dabei ist die Leistung eindeutig und erschöpfend zu beschreiben, so dass alle Unternehmen die Beschreibung im gleichen Sinne verstehen müssen und ihre Preise sicher und ohne umfangreiche Vorarbeiten berechnen können.*)

3. Eine Änderung von Mengenangaben des Leistungsverzeichnisses - auch durch den Auftraggeber - stellt eine Änderung der Vergabeunterlagen dar.*)

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VPRRS 2018, 0347
Tief- und IngenieurbauTief- und Ingenieurbau
Schadensersatz wegen rechtswidriger Rückversetzung?

VK Südbayern, Beschluss vom 06.09.2018 - Z3-3-3194-1-24-07/18

1. Die Rückversetzung eines Vergabeverfahrens zum Zwecke der Korrektur von Fehlern der Vergabestelle ist regelmäßig wirksam, kann aber auf entsprechenden Antrag zur Feststellung der Rechtswidrigkeit der Rückversetzung und letztlich zur Schadensersatzpflicht des Auftraggebers führen.*)

2. Vergleichbar ist eine Referenzleistung mit der ausgeschriebenen Leistung, wenn sie dieser so weit ähnelt, dass sie einen tragfähigen Rückschluss auf die Leistungsfähigkeit des Bieters für die ausgeschriebene Leistung eröffnet. Hierbei kommt der Vergabestelle ein Beurteilungsspielraum zu (vgl. OLG München, IBR 2013, 1228 - nur online).*)

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VPRRS 2018, 0328
Mit Beitrag
Tief- und IngenieurbauTief- und Ingenieurbau
Ausschreibungsfehler darf der Bieter ausnutzen!

VK Lüneburg, Beschluss vom 23.07.2018 - VgK-27/2018

1. Gewinnt ein Bieter den Eindruck, dass dem Auftraggeber bei der Abfassung eines umfangreichen Leistungsverzeichnisses ein (Mess-)Fehler unterlaufen ist, hat er die Möglichkeit, über eine Bieterfrage oder eine Rüge auf den Fehler hinzuweisen.

2. Der Bieter kann bei Annahme eines Messfehlers in den Flächenmaßen den möglichen Fehler aber auch für sich behalten und ein auf dem angenommenen Messfehler begründetes besonders günstiges Angebot abgeben.

3. Der Bieter ist jedoch bei (vermeintlichen) Fehlern in der Ausschreibung nicht dazu berechtigt, den Inhalt der Angebotsunterlagen eigenmächtig abzuändern.

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VPRRS 2018, 0310
Mit Beitrag
Tief- und IngenieurbauTief- und Ingenieurbau
Rohrsystem ist kein Absturzsystem!

VK Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 12.07.2018 - 3 VK LSA 37/18

1. Hat der Auftraggeber mittels produktneutraler Ausschreibung ein konkretes System (hier: Absturzsystem mit Revisionsöffnung) gefordert, das von mehreren Herstellern angeboten wird, muss dieses System auch angeboten werden.

2. Weicht das Angebot von den Vergabeunterlagen ab (hier: indem ein Rohrsystem angeboten wird), liegt eine Änderung der Vergabeunterlagen vor, die zwingend zum Ausschluss führt.

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VPRRS 2018, 0309
Mit Beitrag
Tief- und IngenieurbauTief- und Ingenieurbau
Fehlende Fabrikats-, Produkt- und Typangaben können nicht nachgefordert werden!

VK Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 29.06.2018 - 3 VK LSA 36/18

1. Geforderte Fabrikats-, Produkt- und Typangaben sind integraler Angebotsbestandteil. Es ist unerheblich, welche Angaben der Auftraggeber konkret fordert.

2. Geforderte, aber mit dem Angebot nicht abgegebene Fabrikats-, Produkt- und Typangaben sind keine fehlenden Erklärungen oder Nachweise und können daher nicht nachgefordert werden.

3. Das Fehlen geforderter Fabrikats-, Produkt- und Typangaben ist nicht heilbar und führt zwingend zum Ausschluss des Angebots.

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VPRRS 2018, 0306
Mit Beitrag
Tief- und IngenieurbauTief- und Ingenieurbau
Vergaberecht muss schon vor Beantragung der Zuwendung beachtet worden sein!

VG Magdeburg, Urteil vom 19.09.2017 - 3 A 180/16

1. Auch bereits vor Beantragung der Zuwendung vergebene Aufträge öffentlicher Auftraggeber, die Gegenstand der Zuwendung sind, müssen den vergaberechtlichen Vorschriften entsprechen.*)

2. Wurde vor Beantragung der Zuwendung ein Dienstleistungsvertrag mit einem Auftragsnehmer über mehrere Leistungen geschlossen, von denen nur ein Teil der Leistungen Gegenstand der Förderung sind, die für sich den EU-Schwellenwert nicht überschreiten, ist nach der VgV der gesamte Vertragswert zugrunde zu legen.*)




VPRRS 2018, 0228
Mit Beitrag
Tief- und IngenieurbauTief- und Ingenieurbau
Formblätter zur Preiskalkulation sind keine Preisangaben!

VK Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 27.03.2018 - 3 VK LSA 11/18

1. Fehlende Erklärungen müssen nachgefordert werden.

2. Eine entgegen den Vorgaben der Ausschreibung nicht eingereichte Anlage zu einem Formblatt ist eine fehlende, vom Auftraggeber nachzufordernde Erklärung.

3. Formblätter zur Preiskalkulation sind keine Preisangaben, sondern dienen lediglich als Grundlage für die Beurteilung der Angemessenheit der Angebotspreise.

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VPRRS 2018, 0214
Mit Beitrag
Tief- und IngenieurbauTief- und Ingenieurbau
Auswahlkriterien müssen Bezug zum Auftrag haben!

VK Berlin, Beschluss vom 20.06.2018 - VK B 2-10/18

1. Die Eignungskriterien bzw. objektiven Kriterien zur Auswahl der Bieter sind in der Auftragsbekanntmachung aufzuführen.

2. Eignungskriterien, die sich ausschließlich aus den Anforderungen der Qualitätsgemeinschaft Städtischer Straßenbau e.V. (QVS) geführten Unterlagen ergeben, sind nicht ordnungsgemäß bekannt gemacht.

3. Auch im Sektorenbereich muss es sich bei den Auswahlkriterien um sachliche Kriterien handeln, die mit dem Gegenstand des Auftrags in Zusammenhang stehen und angemessen sind. Dem genügt ein bloßer Verweis auf Anforderungen Dritter nicht.




VPRRS 2018, 0205
Mit Beitrag
Tief- und IngenieurbauTief- und Ingenieurbau
Kann die Eignungsprüfung auch erst nach der Angebotsprüfung erfolgen?

VK Bund, Beschluss vom 03.06.2018 - VK 2-44/18

1. Öffentliche Aufträge werden nur an geeignete Unternehmen vergeben. Geeignet ist ein Unternehmen, wenn es die dementsprechend vom öffentlichen Auftraggeber festgelegten Kriterien u. a. zur technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit erfüllt.

2. Um festzustellen, ob ein Bieter geeignet ist, hat der öffentliche Auftraggeber auf der Grundlage der ihm zum Zeitpunkt der Eignungsprüfung verfügbaren Informationen eine in die Zukunft auf die mögliche Auftragsausführung gerichtete Prognose vorzunehmen.

3. Der Auftraggeber hat die Angebote der Bieter auszuwählen, deren Eignung die für die Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen notwendigen Sicherheiten bietet, was bedeutet, dass sie u. a. die erforderliche Leistungsfähigkeit besitzen müssen.

4. In einem offenen Verfahren kann die Eignungsprüfung nach der Prüfung der Angebote erfolgen, wenn sichergestellt ist, dass die anschließende Prüfung der Einhaltung der Eignungsanforderungen unparteiisch und transparent erfolgt (hier verneint).

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VPRRS 2018, 0159
Tief- und IngenieurbauTief- und Ingenieurbau
Auftraggeber muss Verdacht der Mischkalkulation nachgehen!

VK Rheinland-Pfalz, Urteil vom 06.12.2017 - VK 2-25/17

(ohne amtlichen Leitsatz)

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VPRRS 2018, 0124
Mit Beitrag
Tief- und IngenieurbauTief- und Ingenieurbau
Keine kostenneutrale Verfahrensaufhebung ohne ordnungsgemäße Kostenschätzung!

VK Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 15.01.2018 - 3 VK LSA 100/17

1. Die Regelung des § 17 Abs. 1 VOB/A 2016 ist keine, die die rechtliche Zulässigkeit einer Aufhebung beschreibt. Sie trifft lediglich Aussagen darüber, wann ein Auftraggeber eine Aufhebung kostenneutral vornehmen kann. Eine Aufhebung kann demnach nach § 17 Abs. 1 VOB/A 2016 nur unter der Prämisse rechtmäßig sein, dass den Auftraggeber keine tatbestandliche Verantwortlichkeit hinsichtlich der Aufhebungsgründe trifft.*)

2. Gemäß § 20 Abs. 1 Satz 1 VOB/A 2016 ist das Vergabeverfahren zeitnah zu dokumentieren, so dass die einzelnen Stufen des Verfahrens, die einzelnen Maßnahmen, die maßgebenden Feststellungen sowie die Begründung der einzelnen Entscheidungen festgehalten werden.*)

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VPRRS 2018, 0089
Mit Beitrag
Tief- und IngenieurbauTief- und Ingenieurbau
Referenzen nicht wirksam gefordert: Kein Ausschluss wegen fehlender Nachweise!

VK Nordbayern, Beschluss vom 15.02.2018 - RMF-SG21-3194-3-1

1. Der Auftraggeber muss die Eignungskriterien und die geforderten Nachweise den potentiellen Bietern im Voraus bekannt geben. Bekannt geben heißt, die einzelnen Eignungskriterien und die Mittel zu deren Nachweis ausdrücklich zu bezeichnen. Das Mitteilungsmedium ist in der Regel die Auftragsbekanntmachung. Es genügt nicht, in der Bekanntmachung auf ein später in den Vergabeunterlagen zu findendes Formblatt hinzuweisen.*)

2. Ausreichend ist es hierbei, wenn sich in einem online zugänglichen Bekanntmachungstext ein Link befindet, über den man ohne weiteres das Formblatt mit den geforderten Eignungskriterien und Nachweisen öffnen und ausdrucken kann. Nicht ausreichend ist es, wenn in der Bekanntmachung auf die Vergabeunterlagen verwiesen wird, die unmittelbar online zugänglich sind.*)

3. Sind Eignungskriterien nicht entsprechend in der Bekanntmachung festgelegt worden, scheidet ein Ausschluss eines Angebots aufgrund fehlender Nachweise über die Referenzen aus, weil die Referenzen nicht wirksam gefordert worden sind.*)

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VPRRS 2018, 0011
Mit Beitrag
Tief- und IngenieurbauTief- und Ingenieurbau
Auftraggeber muss Verdacht der Mischkalkulation nachgehen!

OLG Koblenz, Beschluss vom 04.01.2018 - Verg 3/17

1. Auch bei einem hinsichtlich des Gesamtpreises unauffälligen Angebot darf der Auftraggeber Aufklärung zu Einzelpreisen verlangen, wenn diese sowohl von den eigenen Preisen des Bieters zu ähnlichen Positionen als auch von den Preisen der Konkurrenten exorbitant abweichen und diese Abweichungen weder durch einen höheren Leistungsumfang noch durch Marktgegebenheiten oder -besonderheiten zu erklären sind.*)

2. Beantwortet ein Bieter Fragen, die ihm der Auftraggeber im Rahmen einer zulässigen Aufklärung stellt, innerhalb der ihm gesetzten Frist nicht, muss sein Angebot nach § 15 EU Abs. 2 VOB/A 2016 ausgeschlossen werden.*)

3. Dies gilt auch dann, wenn noch ein Bietergespräch ansteht. *)

4. Die Aufklärung nach § 15 EU VOB/A 2016 ist eine Angelegenheit allein zwischen dem Auftraggeber und dem Unternehmen, und zwar innerhalb der vom Auftraggeber festgesetzten Frist.*)

5. Erklärungsversuche, die sich erstmals in den Schriftsätzen des Verfahrensbevollmächtigten der Antragstellerin an die Vergabekammer oder den Senat finden, sind von vorneherein unbeachtlich.*)

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Online seit 2017

VPRRS 2017, 0277
Mit Beitrag
Tief- und IngenieurbauTief- und Ingenieurbau
Zuschlagskriterien nachträglich abgeändert: Vergabeverfahren wird zurückversetzt!

VK Bund, Beschluss vom 31.07.2017 - VK 2-68/17

1. Die vergaberechtliche Gleichstellung von Bietergemeinschaften mit Einzelbietern ist nur auf kartellrechtlich zulässige Bietergemeinschaften beschränkt.

2. Die Entscheidung eines Unternehmens, sich als Mitglied einer Bietergemeinschaft an einer Ausschreibung zu beteiligen, unterliegt einer Einschätzungsprärogative der beteiligten Unternehmen. Die Bietergemeinschaftsbildung muss jedoch auf objektiven Anhaltspunkten beruhen.

3. Ein Verstoß gegen die Vorschrift des § 13 EU Abs. 1 Nr. 3 VOB/A 2016, wonach die Angebote die geforderten Preise enthalten müssen, liegt nicht nur dann vor, wenn eine Preisangabe im Sinne einer echten Lücke fehlt, sondern auch dann, wenn der angegebene Preis unzutreffend ist.

4. Auch eine Mischkalkulation ist unzulässig. Eine mischkalkulierte Preisangabe liegt vor, wenn eine Verschiebung von kalkulatorischen Bestandteilen einer Position in eine andere vorliegt (hier verneint).

5. Werden nicht bekannt gegebene Zuschlagskriterien bei der Angebotswertung verwendet bzw. bekannt gegebene Kriterien bzw. deren Gewichtung faktisch nachträglich abgeändert, ist das Vergabeverfahren in den Stand vor Versendung der Angebotsunterlagen zurückzuversetzen.

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VPRRS 2017, 0170
Mit Beitrag
Tief- und IngenieurbauTief- und Ingenieurbau
Preis einziges Zuschlagskriterium: Mindestanforderungen für Nebenangebote erforderlich!

VK Südbayern, Beschluss vom 27.04.2017 - Z3-3-3194-1-12-03/17

1. Auch wenn nach § 8 EU Abs. 2 Nr. 3 b Satz 2 VOB/A 2016 Nebenangebote auch zugelassen werden dürfen, wenn der Preis das einzige Zuschlagskriterium ist, kann der Preis in diesen Fällen nur dann einziges Zuschlagskriterium sein, wenn durch entsprechende Mindestanforderungen sichergestellt ist, dass die Haupt- und Nebenangebote qualitativ vergleichbar sind, da der Preis sonst kein für Haupt- und Nebenangebote gleichermaßen anwendbares Kriterium i.S.v. § 127 Abs. 4 Satz 2 GWB ist und eine Ungleichbehandlung eintritt (BGH, IBR 2016, 535 = VPR 2016, 196).*)

2. Bei der Wertung von Nebenangeboten im Oberschwellenbereich kommt es nicht auf die allgemeine Gleichwertigkeit von Haupt- und Nebenangebot an. Eine allgemeine Gleichwertigkeitsprüfung, für die es keine benannten Bezugspunkte gibt, genügt nicht den Anforderungen an ein transparentes Verfahren (vgl. BT-Drs. 18/7318 S. 147 f. zu § 35 Abs. 2 VgV).*)

3. Eine allgemeine Gleichwertigkeit, ohne weitere benannte Bezugspunkte, ist daher keine ausreichend transparente Mindestanforderung Mindestanforderungen i.S.d. § 8 EU Abs. 2 Nr. 3 b VOB/A 2016.*)

4. Unklarheiten bei den festgesetzten Mindestanforderungen i.S.d. § 8 EU Abs. 2 Nr. 3 b VOB/A 2016 gehen zu Lasten des Auftraggebers.*)

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VPRRS 2017, 0115
Mit Beitrag
Tief- und IngenieurbauTief- und Ingenieurbau
Kriterien für Referenzen müssen eindeutig und widerspruchsfrei sein!

VK Thüringen, Beschluss vom 23.01.2017 - 250-4002-866/2017-N-001-EF

1. Der Auftraggeber hat in der Bekanntmachung und den Vergabeunterlagen klar und widerspruchsfrei zu formulieren, welche Kriterien die von den Bietern zu benennenden Referenzobjekte erfüllen sollten.

2. Wird lediglich eine allgemeine Referenz (hier: über Erstellung einer Belüftungsanlage an einer Kläranlage) gefordert, ist dem nicht zu entnehmen, dass eine Referenz zum gleichen Belüftungssystem, wie dieses Bestandteil des Angebots ist, vorgelegt werden muss.

3. "Langzeiterfahrungen der Betreiber" (hier: Nachweis einer unveränderten Membran-Werkstoffqualität über Jahre) sind eine technische Anforderung und kein spezifisch zu prüfendes Eignungskriterium.

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Online seit 2016

VPRRS 2016, 0487
Mit Beitrag
Tief- und IngenieurbauTief- und Ingenieurbau
Innengerammten Ortbeton-Rammpfahl herstellen: Leistungsbeschreibung eindeutig?

VK Lüneburg, Beschluss vom 22.08.2016 - VgK-32/2016

1. Eine Leistungsbeschreibung ist eindeutig und erschöpfend, wenn keine unterschiedlichen Auslegungsmöglichkeiten in Betracht kommen, die den verständigen und sachkundigen Bieter im Unklaren lassen, welche Leistungen von ihm in welcher Form und unter welchen Bedingungen angeboten werden sollen.

2. Die Vorgabe einen innengerammten Ortbeton-Rammpfahl herzustellen lässt für den sachkundigen Bieter keine Interpretation zu.

3. Die Begriffe Innenrammung und Innenrohrrammung (Empfehlung des Arbeitskreises: EA Pfähle) meinen dasselbe. Eine Unterscheidung ist in Fachkreisen unbekannt, denn eine Innenrammung ist ohne Rohr technisch nicht durchführbar.

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VPRRS 2016, 0307
Mit Beitrag
Tief- und IngenieurbauTief- und Ingenieurbau
Einsatz von Pflichtpraktikanten ist kein Tariftreueverstoß!

VK Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 09.08.2016 - 3 VK LSA 23/16

1. Tariftreueerklärungen und sonstige arbeitnehmerschützende Verpflichtungserklärungen sind keine Eignungskriterien im Sinne der VOB/A.

2. Der Einsatz von Pflichtpraktikanten stellt keinen Verstoß gegen die nach dem Landesgesetz bestehende Verpflichtung zur Tariftreue und zur Entgeltgleichheit dar.

3. Bei der Prüfung unangemessen hoher oder niedriger Angebotspreise kommt es nicht auf die Einzelpositionen, sondern den Gesamtpreis an.

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VPRRS 2016, 0290
Mit Beitrag
Straßenbau und InfrastrukturStraßenbau und Infrastruktur
Nebenangebot muss eindeutig beschrieben werden!

VK Thüringen, Beschluss vom 07.04.2016 - 250-4002-2784/2016-N-002-SON

1. Die Rechtsprechung des BGH, wonach im sog. "Oberschwellenbereich" Nebenangebote grundsätzlich nicht zugelassen und gewertet werden dürfen, wenn der Preis das alleinige Zuschlagskriterium ist (IBR 2014, 162 = VPR 2014, 64), ist auf Vergaben im sog. "Unterschwellenbereich" nicht anwendbar.

2. Nebenangebote sind zu werten, es sei denn, der Auftraggeber hat sie in der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen nicht zugelassen.

3. Im Rahmen der Prüfung der Angebote erfolgt auch die Prüfung eingegangener Nebenangebote auf Gleichwertigkeit zur ausgeschriebenen Leistung. Im Falle einer gegebenen Gleichwertigkeit sind die Nebenangebote zwingend zu werten, im Falle nicht gegebener Gleichwertigkeit bleiben diese unberücksichtigt.

4. Für Nebenangebote gelten die gleichen Anforderungen, wie sie im umgekehrten Verhältnis für einen Auftraggeber bei der Erstellung der Leistungsbeschreibung gelten. Der Auftraggeber muss aus dem Nebenangebot deshalb eindeutig erkennen können, welche Leistungen Inhalt des Nebenangebots sind.

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VPRRS 2016, 0279
Mit Beitrag
Straßenbau und InfrastrukturStraßenbau und Infrastruktur
Nachforderungsfrist für fehlende Erklärungen kann nicht verlängert werden!

VK Nordbayern, Beschluss vom 29.06.2016 - 21.VK-3194-07/16

Fehlen in einem Angebot geforderte Erklärungen oder Nachweise, hat der Auftraggeber diese nachzuverlangen. Die nachverlangten Erklärungen sind spätestens innerhalb von sechs Kalendertagen nach Aufforderung durch den Auftraggeber vorzulegen. Werden die Erklärungen oder Nachweise nicht innerhalb der Frist vorgelegt, ist das Angebot zwingend auszuschließen. Dem Auftraggeber steht kein Ermessen zu, diese Frist zu verlängern.*)

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VPRRS 2016, 0271
Mit Beitrag
AmtshaftungAmtshaftung
Auftraggeber darf keine prozentuale Eigenleistung vorschreiben!

EuGH, Urteil vom 14.07.2016 - Rs. C-406/14

1. Die Richtlinie 2004/18/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 31.03.2004 über die Koordinierung der Verfahren zur Vergabe öffentlicher Bauaufträge, Lieferaufträge und Dienstleistungsaufträge ist dahin auszulegen, dass es nicht zulässig ist, dass ein öffentlicher Auftraggeber in einer Klausel der Verdingungsunterlagen eines öffentlichen Bauauftrags vorschreibt, dass der künftige Auftragnehmer einen bestimmten Prozentsatz der von diesem Auftrag umfassten Arbeiten mit eigenen Mitteln zu erbringen hat.*)

2. Art. 98 in Verbindung mit Art. 2 Nr. 7 der Verordnung (EG) Nr. 1083/2006 st dahin auszulegen, dass der Umstand, dass ein öffentlicher Auftraggeber, der im Rahmen eines öffentlichen Bauauftrags in Bezug auf ein Projekt, das mit einem finanziellen Zuschuss der Europäischen Union gefördert wird, unter Verstoß gegen die Richtlinie 2004/18/EG vorgeschrieben hat, dass der künftige Auftragnehmer mindestens 25% der entsprechenden Arbeiten mit eigenen Mitteln zu erbringen hat, eine "Unregelmäßigkeit" im Sinne von Art. 2 Nr. 7 dieser Verordnung darstellt, die die Vornahme einer finanziellen Berichtigung nach Art. 98 dieser Verordnung erforderlich macht, soweit die Möglichkeit, dass dieser Verstoß eine Auswirkung auf den Haushalt des betreffenden Fonds hatte, nicht ausgeschlossen werden kann. Die Höhe dieser Berichtigung ist unter Berücksichtigung aller im Hinblick auf die in Art. 98 Abs. 2 Unterabs. 1 dieser Verordnung angeführten Kriterien relevanten konkreten Umstände, nämlich der Art und des Schweregrads der festgestellten Unregelmäßigkeit sowie des dem betreffenden Fonds entstandenen finanziellen Verlusts, zu bestimmen.*)

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VPRRS 2016, 0138
Mit Beitrag
Tief- und IngenieurbauTief- und Ingenieurbau
Angebote nicht gekennzeichnet: Auftraggeber kann Ausschreibung aufheben!

VK Lüneburg, Beschluss vom 18.11.2015 - VgK-42/2015

1. Die verspätete Kennzeichnung der Angebote nach dem Eröffnungstermin stellt einen Vergabeverstoß dar. Das gilt erst recht für die dauerhaft unterlassene Kennzeichnung der Angebote.

2. Die Verpflichtung zur Kennzeichnung der Angebote schützt nicht nur die Wettbewerber untereinander vor Fälschungen, sondern gleichermaßen auch den Auftraggeber davor, von einem der Wettbewerber übervorteilt zu werden.

3. Die unterlassene Kennzeichnung der Angebote durch das mit der Submission und der Wertung der Angebote beauftragte Ingenieurbüro berechtigt den öffentlichen Auftraggeber dazu, die Ausschreibung aus wichtigem Grund aufzuheben.

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VPRRS 2016, 0114
Mit Beitrag
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Nachweise nur auf Verlangen vorzulegen: Unvollständige Unterlagen sind (nochmals) nachzufordern!

VK Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 17.12.2015 - 3 VK LSA 73/15

1. Bringt der Aussteller eines geforderten Nachweises auf dem Original zum Ausdruck, dass er unbeglaubigte Fotokopien nicht zulassen bzw. diese nur im Original im Rechtsverkehr gelten lassen will, ist die in Fotokopie vorgelegte Bescheinigung nicht "gültig".

2. Erklärt der Auftraggeber, dass Bestätigungen/Nachweise zu den Eigenerklärungen gesondert verlangt werden müssen, der Bieter diese innerhalb einer gesetzten Frist vorzulegen hat und nicht vollständige Unterlagen nach nochmaliger Aufforderung innerhalb einer Nachfrist von sechs Kalendertagen ausgeschlossen werden, führen die innerhalb der Frist verlangten fehlenden Bestätigungen/ Nachweise nicht zum Ausschluss des Angebots, sondern nur zur Unvollständigkeit und damit zur Pflicht zur nochmaligen Aufforderung der Vorlage durch den Auftraggeber.

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VPRRS 2016, 0098
Mit Beitrag
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Planungsleistungen für bergbauliche Verwahrung sind keine Tiefbauarbeiten!

VK Thüringen, Beschluss vom 06.02.2015 - 250-4004-8454/2014-E-069-WE

Ingenieurleistungen im Zusammenhang mit der bergrechtlichen Verwahrung (Verfüllung und Zementierung) von Erdgasbohrungen sind keine Tiefbauarbeiten.

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VPRRS 2016, 0063
Mit Beitrag
DienstleistungenDienstleistungen
Kanalreinigung, Kanaluntersuchung und -dokumentation sind keine Bauarbeiten!

VK Westfalen, Beschluss vom 05.08.2015 - VK 2-16/15

Ein Vertrag über Kanalreinigung, Kanaluntersuchung und -dokumentation ist als Dienstleistungsauftrag zu qualifizieren und dementsprechend nach den Vorschriften VOL/A 2009 und nicht nach VOB/A 2012 auszuschreiben.

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VPRRS 2016, 0007
Mit Beitrag
Tief- und IngenieurbauTief- und Ingenieurbau
Umstellung von detaillierter auf teil-funktionale Ausschreibung zulässig?

VK Lüneburg, Beschluss vom 07.10.2015 - VgK-31/2015

1. Der Auftraggeber kann die Ausschreibungsbedingungen nachträglich noch ändern. Voraussetzung ist, dass dies für alle Bieter transparent und diskriminierungsfrei erfolgt.

2. Die nachträgliche Umstellung einer Leistungsbeschreibung mit Leistungsverzeichnis (detaillierte Leistungsbeschreibung) in eine Leistungsbeschreibung mit Leistungsprogramm (funktionale Leistungsbeschreibung) ist zulässig, wenn die Voraussetzungen dafür vorliegen, dass zusammen mit der Bauausführung auch der Entwurf für die Leistung dem Wettbewerb unterstellt wird.

3. Im Rahmen einer (teil-)funktionalen Ausschreibung von Bauleistungen ist der Preis als alleiniges Zuschlagskriterium grundsätzlich ungeeignet. Etwas anderes gilt jedoch, wenn andere Kriterien nicht geeignet erscheinen oder nicht erforderlich sind.

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Online seit 2015

VPRRS 2015, 0414
Mit Beitrag
Tief- und IngenieurbauTief- und Ingenieurbau
ARGE-Erfahrung ist keine Erfahrung!

VK Bund, Beschluss vom 15.05.2015 - VK 1-32/15

1. Soll ein Tiefenverdichtungsverfahren mittels Rütteldruckverdichtung erfolgen, darf der Auftraggeber bei der Wertung berücksichtigen, ob bereits Aufträge mittels Rütteldruckverfahren ausgeführt wurden.

2. Referenzmaßnahmen, die in einer Arbeitsgemeinschaft (ARGE) mit einem weiteren Unternehmen durchgeführt wurden, kann die Eignung eines Bieters, der sich nunmehr nicht in Bietergemeinschaft, sondern als Einzelbieter bewirbt, nur für die Leistungen belegen, die das jeweilige ARGE-Mitglied innerhalb der ARGE erbracht hat.

3. Nach Beendigung einer ARGE und der Beteiligung nur einzelner ihrer ehemaligen Mitglieder an einer anderen Ausschreibung kann die "Gesamtsumme der Eignung" der ARGE dem einzelnen Mitglied nicht vollumfänglich zugerechnet werden.




VPRRS 2015, 0354
Mit Beitrag
Tief- und IngenieurbauTief- und Ingenieurbau
Hilfs- und Zuliefererleistungen sind keine NU-Leistungen!

VK Nordbayern, Beschluss vom 14.10.2015 - 21.VK-3194-23/15

1. Gemäß § 17 EG VOB/A 2012 kann der öffentliche Auftraggeber die Ausschreibung unter näher bestimmten Umständen aufheben. Es steht damit im Ermessen des öffentlichen Auftraggebers, ob er eine solche Maßnahme ergreift, wenn seiner Meinung nach ein Aufhebungsgrund vorliegt. Die Überprüfung dieser Ermessensentscheidung des öffentlichen Auftraggebers ist durch die Vergabekammer zwar grundsätzlich, aber nur begrenzt möglich. Der Bieter hat keinen einklagbaren Anspruch auf die Aufhebung der Aufhebung, sondern nur auf fehlerfreie Ausübung des Ermessens. Verfahrensrechtlich ist davon auszugehen, dass ein öffentlicher Auftraggeber ein Vergabeverfahren abbrechen kann, wenn er nach Wertung der Angebote feststellt, dass alle Angebote seine Kostenschätzung übersteigen.*)

2. Teilleistungen, die sich auf reine Hilfsfunktionen und Zuliefererleistungen beschränken, stellen keine Nachunternehmerleistungen dar.

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VPRRS 2015, 0350
Mit Beitrag
Tief- und IngenieurbauTief- und Ingenieurbau
Wann dürfen Alternativpositionen ausgeschrieben werden?

OLG München, Beschluss vom 22.10.2015 - Verg 5/15

1. Die Unzulässigkeit der Ausschreibung einer Alternativ- oder Wahlposition zählt nicht von vorneherein zum allgemeinen und grundlegenden Wissen der beteiligten Bieterkreise (hier: Ausschreibung einer Autobahnbrücke, die Bieterin ist ein Bauunternehmen).*)

2. Es verbleibt dabei, dass Alternativpositionen nur dann, wenn ein berechtigtes Interesse hieran besteht, ausgeschrieben werden dürfen.*)

3. Die Absicht, den Markt zu erkunden, ist kein solches berechtigtes Interesse.*)

4. Ist ein berechtigtes Interesse der Vergabestelle in keiner Weise zu erkennen, kommt es nicht mehr im Einzelnen darauf an, ob und wie weit das Transparenzprinzip gefährdet ist.*)

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VPRRS 2015, 0338
Tief- und IngenieurbauTief- und Ingenieurbau
Nachgeforderte Erklärung nicht rechtzeitig vorgelegt: Angebot muss ausgeschlossen werden!

VK Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 15.07.2015 - 1 VK LSA 8/15

Der Angebotsausschluss ist zwingend, wenn trotz zulässiger Nachforderung bis zu einem festgelegten Termin ein geforderter Nachweis (hier: bezüglich des Bauplanungsrechts) nicht vorliegt.

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VPRRS 2015, 0171
Mit Beitrag
Tief- und IngenieurbauTief- und Ingenieurbau
Eignungsanforderung muss klar und deutlich formuliert sein!

VK Südbayern, Beschluss vom 22.05.2015 - Z3-3-3194-1-13-02/15

1. Grundsätzlich gehört jeder Bieter, der sich wie die Antragstellerin durch Angebotsabgabe im Verfahren beteiligt hat zum Kreis der betroffenen Bieter im Sinne von § 101a GWB.*)

2. Ein Bieter, dessen Angebot ausgeschlossen wurde ist nur dann nicht mehr nach § 101a GWB zu informieren, wenn der Ausschluss dem betroffenen Bieter mitgeteilt wurde und entweder in einem Nachprüfungsverfahren als rechtmäßig anerkannt wurde oder keinem Nachprüfungsverfahren mehr unterzogen werden kann.*)

3. Die unzureichende Bekanntgabe von Mindestanforderungen an die Eignung muss ein Bieter nicht gemäß § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 oder 3 GWB rügen, da er von dieser nicht beschwert ist.*)

4. Aus Gründen der Transparenz der von den Bietern zu erfüllenden Anforderungen verlangt § 12 EG Abs. 2 Nr. 2 VOB/A i.V.m. Ziffer III.2 des EU-Standardformulars für Bekanntmachungen (Anhang II der Verordnung EU Nr. 842/2011), dass Vorgaben an die Eignung bereits in der Bekanntmachung genannt werden. Diese können in anderen Unterlagen, z. B. den Vergabeunterlagen, lediglich präzisiert, aber keinesfalls verschärft, erleichtert, zurückgenommen oder neu eingeführt werden.*)

5. Um dem Transparenzgebot und dem Diskriminierungsverbot zu genügen, muss eine Eignungsanforderung so hinreichend klar und deutlich formuliert sein, dass es einem verständigen Bieter ohne eigene Interpretation eindeutig erkennbar wird, was ein öffentlicher Auftraggeber fordert. Unklarheiten dürfen nicht zu Lasten eines Bieters gehen. Dabei ist der objektive Empfängerhorizont entscheidend.*)




VPRRS 2015, 0181
Mit Beitrag
Tief- und IngenieurbauTief- und Ingenieurbau
Auftraggeberseitige Fehleinschätzung rechtfertigt keine Aufhebung der Ausschreibung!

VK Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 20.04.2015 - 1 VK LSA 3/15

1. Erkennt der Auftraggeber erst bei Prüfung und Wertung der Angebote, dass alternative Montagekonzepte möglich sind und deshalb die Vergabeunterlagen geändert werden müssen, ist diese Einsicht das Ergebnis einer auftraggeberseitigen Fehleinschätzung. Als solche fällt sie in den Verantwortungsbereich des Auftraggebers und rechtfertigt keine Aufhebung der Ausschreibung.

2. Kalkulationsrelevante Auskünfte sind allen Bietern in gleicher Weise zu erteilen.

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VPRRS 2015, 0096
Mit Beitrag
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Ingenieurleistungen freihändig vergeben: Schwerer Vergaberechtsverstoß!

VGH Bayern, Urteil vom 09.02.2015 - 4 B 12.2326

Eine freihändige Vergabe stellt regelmäßig einen schweren, die Kürzung staatlicher Zuwendungen rechtfertigenden Vergaberechtsverstoß dar, wenn die für eine solche Vergabe notwendigen vergaberechtlichen Voraussetzungen nicht vorliegen.

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VPRRS 2015, 0097
PlanungsleistungenPlanungsleistungen
Ingenieurleistungen freihändig vergeben: Schwerer Vergaberechtsverstoß!

VGH Bayern, Urteil vom 09.02.2015 - 4 B 12.2325

Eine freihändige Vergabe stellt regelmäßig einen schweren, die Kürzung staatlicher Zuwendungen rechtfertigenden Vergaberechtsverstoß dar, wenn die für eine solche Vergabe notwendigen vergaberechtlichen Voraussetzungen nicht vorliegen.

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VPRRS 2015, 0071
Mit Beitrag
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Erklärung inhaltlich unklar: Keine Nachforderung möglich!

OLG Celle, Beschluss vom 19.02.2015 - 13 Verg 12/14

1. Zum Angebotsausschluss aufgrund einer Änderung von Vergabeunterlagen, wenn Vorgaben des Leistungsverzeichnisses nicht eingehalten sind.*)

2. Zur Auslegung eines Leistungsverzeichnisses.*)

3. Eine Nachforderung nach § 16 EG Abs. 1 Nr. 3 VOB/A 2012 kommt nur bei fehlenden, nicht aber bei inhaltlich unklaren Erklärungen in Betracht.*)

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Online seit 2014

VPRRS 2014, 0610
Tief- und IngenieurbauTief- und Ingenieurbau
Keine Wertung von Nebenangeboten ohne Änderungsbekanntmachung!

VK Bund, Beschluss vom 17.09.2014 - VK 1-72/14

1. Wird in der Bekanntmachung angegeben, dass keine Nebenangebote zugelassen sind, ist die später in der Angebotsaufforderung erfolgte Zulassung von Nebenangeboten ist nicht geeignet, die in der Bekanntmachung getroffene Entscheidung der Nichtzulassung wirksam zu beseitigen. Hierzu bedarf es zumindest einer Änderungsbekanntmachung.

2. Eine Wertung von Nebenangeboten ist nicht zulässig, wenn der Preis das alleinige Zuschlagskriterium ist.

3. Nebenangebote dürfen im Übrigen nur gewertet werden, falls vom Auftraggeber zuvor Mindestanforderungen an Nebenangebote bestimmt und diese den Bieter (in den Vergabeunterlagen) bekanntgegeben wurden.

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VPRRS 2014, 0608
Mit Beitrag
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Wirtschaftlichstes Angebot zuschlagsfähig: Durchführung eines "Offenen Verfahrens" entbehrlich!

VK Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 06.05.2014 - 1 VK LSA 08/14

Ist das Angebot der Beigeladenen zuschlagsfähig und ist dieses Angebot nach rechnerischer Prüfung das Wirtschaftlichste, so hätte die ordnungsgemäße Durchführung eines "Offenen Verfahrens" keinerlei Einfluss auf die Rang- und Reihenfolge der Bieter im Wettbewerb.*)




VPRRS 2014, 0514
Mit Beitrag
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Preis einziges Kriterium: AG darf sich auf das niedrigste Angebot konzentrieren!

VK Baden-Württemberg, Beschluss vom 12.06.2014 - 1 VK 24/14

1. Für die Substantiiertheit der Rüge ist es ausreichend, wenn der Bieter aufgrund seiner Marktkenntnisse zu der Annahme gelangt, dass ein Vergabefehler vorliegt, indem er etwa annimmt, dass Vorgaben des Auftraggebers nicht eingehalten wurden, weil der von den Mitbietern angebotene Preis zumindest auf den ersten Blick als zu niedrig erscheint. Der Bieter darf das behaupten, was er aus seiner Sicht für wahrscheinlich oder möglich hält.

2. Der Nachprüfungsantrag ist auch dann als zulässig anzusehen, wenn der Antragsteller erst durch im Nachprüfungsverfahren neu gewonnene Erkenntnisse von einem Sachverhalt erfährt, aufgrund dessen sich die behauptete Rechtsverletzung erstmals schlüssig darstellen lässt.

3. Es liegt kein Vergabeverstoß vor, wenn der Auftraggeber sich bei der Angebotswertung auf das Angebot eines Bieters konzentriert, wenn das Angebot das niedrigste ist und der Preis das alleinige Zuschlagskriterium bildet. Der Auftraggeber ist nicht verpflichtet, alle eingegangenen Angebote abschließend zu werten.

4. Die Prüfung der Auskömmlichkeit eines Angebotspreises geht nicht mit der Prüfung einher, ob die Konkurrenzangebote einen angemessenen Preis zum Gegenstand haben. Ob der Preis, den ein Mitbieter geboten hat, angemessen ist oder nicht, ist eine eigenständig zu beurteilende Frage, ganz abgesehen von der Frage, ob sich der Antragsteller überhaupt darauf berufen kann, dass der Preis eines Konkurrenten unangemessen niedrig ist.

5. Der Ausschluss eines Angebots wegen fehlender geforderter Erklärungen und Nachweise ist nur vergaberechtskonform, wenn diese klar und eindeutig gefordert wurden. Unklare und missverständliche Vergabeunterlagen, die von Bietern unterschiedlich ausgelegt wurden, können einen Ausschluss nicht rechtfertigen.

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