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Volltexturteile nach Sachgebieten

Sachgebiet: Nachprüfungsverfahren

1632 Entscheidungen insgesamt




Online seit 2004

VPRRS 2004, 0106
NachprüfungsverfahrenNachprüfungsverfahren
Ermäßigung der Verwaltungsgebühr der Vergabekammer

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 06.10.2003 - Verg 33/03

Die für die Amtshandlungen der Vergabekammern zur Deckung des Verwaltungsaufwands erhobene Gebühr kann von der Vergabekammer aus Billigkeitsgründen bis auf ein Zehntel ermäßigt oder - sofern im konkreten Fall der Aufwand oder die wirtschaftliche Bedeutung der Angelegenheit außergewöhnlich hoch sind - auf bis zu 50.000 Euro erhöht werden.

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VPRRS 2004, 0099
NachprüfungsverfahrenNachprüfungsverfahren
Wie berechnen sich die Anwaltskosten im Vergabeverfahren?

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 29.10.2003 - Verg 30/03

1. Sieht das Gebührenrecht - so wie in § 118 Abs. 1 BRAGO - für die anwaltliche Vergütung nur eine Rahmengebühr vor, bestimmt der Rechtsanwalt die Gebühr im Einzelfall nach billigem Ermessen unter Berücksichtigung aller Umstände, insbesondere der Bedeutung der Angelegenheit, des Umfangs und der Schwierigkeit der anwaltlichen Tätigkeit sowie der Vermögens- und Einkommensverhältnisse des Auftraggebers.

2. Für die Kostenfestsetzung nach § 80 Abs. 3 Satz 1 VwVfG ist anerkannt, dass die Anordnung einer Verzinsung des Erstattungsbetrages analog § 104 ZPO nicht in Betracht kommt.

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VPRRS 2004, 0098
NachprüfungsverfahrenNachprüfungsverfahren
Kostentragung bei Antragsrücknahme

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 27.10.2003 - Verg 23/03

Der Antragsgegner hat die außergerichtlichen Kosten des Antragstellers zu tragen. Die Grundlage hierfür ist in § 128 Abs. 4 Satz 2 und 3 GWB zu sehen.

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VPRRS 2004, 0097
DienstleistungenDienstleistungen
Trägt der Unterliegende die Kosten des Gegners?

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 29.10.2003 - Verg 1/03

Nach § 128 Abs. 4 S. 2 GWB hat ein Beteiligter, der im Verfahren vor der Vergabekammer unterliegt, die zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung notwendigen Auslagen des Antragsgegners und der Beigeladenen zu tragen.

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VPRRS 2004, 0047
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Wie hoch ist der Streitwert beim Konzessionsvertrag?

OLG Rostock, Beschluss vom 29.12.2003 - 17 Verg 11/03

Der Wert des Streitgegenstandes ist beim gegenständlichen Konzessionsvertrag auf die angebotenen Bauleistungen beschränkt.

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VPRRS 2004, 0039
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Folgen verspäteten Vorbringens

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 19.11.2003 - Verg 22/03

1. Trägt ein Beteiligter unter Missachtung seiner Verfahrensförderungspflicht (§ 113 Abs. 2 Satz 1 GWB, §§ 120 Abs. 2, 113 Abs. 2 Satz 1 GWB) derart spät zur Sache vor, dass den anderen Verfahrensbeteiligten bis zum Schluss der mündlichen Verhandlung, auf dem die Entscheidung der Nachprüfungsinstanz ergeht (§ 112 Abs. 1 Satz 1 GWB, §§ 120 Abs. 2, 69 Abs. 1 GWB), eine Erwiderung unter zumutbaren Bedingungen nicht mehr möglich ist, muss ein solches Vorbringen bei der Entscheidungsfindung unberücksichtigt bleiben.*)

2. Das verspätete Vorbringen löst - weil es nicht zum Nachteil der anderen Verfahrensbeteiligten verwertet werden darf - auch nicht die Amtsermittlungspflicht der Nachprüfungsinstanzen (§ 110 Abs. 1 Satz 1, §§ 120 Abs. 2, 70 Abs. 1 GWB) aus.*)

3. Ob im Nachprüfungsverfahren nicht mehr um die Zuschlagserteilung, sondern mit einem Feststellungsbegehren nach § 114 Abs. 2 Satz 2, §§ 123 Satz 4, 114 Abs. 2 Satz 2 GWB (lediglich) noch um die Rechtswidrigkeit des Vergabeverfahrens gestritten wird, ist insoweit ohne Bedeutung.*)

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VPRRS 2004, 0031
NachprüfungsverfahrenNachprüfungsverfahren
Auslagen des Rechtsanwalts für Fahrten zu auswärtigem Termin

OLG Celle, Beschluss vom 23.01.2004 - 13 Verg 1/04

Auslagen des Rechtsanwalts für Fahrten zu einem auswärtigen Verhandlungstermin sind auch dann gemäß § 28 Abs. 1 BRAGO erstattungsfähig, wenn der Rechtsanwalt wegen einer mehrstündigen Sperrung der Autobahn das Gericht erst nach dem Ende des Verhandlungstermins erreicht.*)

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VPRRS 2004, 0029
NachprüfungsverfahrenNachprüfungsverfahren
Prüfungsbefugnis der Vergabekammer

VK Südbayern, Beschluss vom 27.08.2003 - 33-07/03

1. Nach § 21 Nr. 1 Abs. 1 VOL/A müssen die Angebote die Preise und die geforderten Erklärungen enthalten. Diese Bestimmung liegt im Sinne eines echten Wettbewerbes, indem sie speziell der leichteren Vergleichbarkeit der Angebote durch den AG dienen soll. Angebote, die dieser Anforderung nicht genügen, sind unvollständig und werden deshalb bei der Wertung nach § 25 Nr. 1 Abs. 1 a VOL/A ausgeschlossen.*)

2. Die Vergabekammer ist gem. § 114 Abs. 1 GWB bei ihrer Entscheidungsfindung an die gestellten Anträge nicht gebunden. Stellt die Kammer andere als die von der Antragstellerin ausdrücklich gerügten Rechtsverletzungen fest, kann sie diese Verstöße prüfen und ihrer Entscheidung zugrunde legen. Ziel ihrer Entscheidung ist in jedem Falle die Einwirkung auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens.*)

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VPRRS 2004, 0028
NachprüfungsverfahrenNachprüfungsverfahren
Rücknahme des Nachprüfungsantrages

OLG Jena, Beschluss vom 19.12.2003 - 6 Verg 10/02

1. Eine Rücknahme des Nachprüfungsantrages ist - mit Zustimmung der übrigen Verfahrensbeteiligten - auch noch im Laufe des Beschwerdeverfahrens möglich.*)

2. Im Falle der Antragsrücknahme im Beschwerdeverfahren hat der Antragsteller die Kosten des Verfahrens - Verfahrenskosten und notwendige Kosten des Antragsgegners - beider Rechtszüge zu tragen. Die Rechtsgrundlagen dafür ergeben sich im Einzelnen wie folgt:

a) Die Kostenlast der Verfahrenskosten im Vergabekammerverfahren beruht unmittelbar auf Gesetz, § 128 Abs. 3, S. 1, S. 3 GWB

b) Die Gerichtskosten des Beschwerdeverfahrens hat der Antragsteller gem. § 269 Abs. 3 S. 1 ZPO analog zu tragen.

c) Die zur Rechtsverfolgung notwendigen Kosten des Antragsgegners hat der Antragsteller gem. § 128 Abs. 4 GWB zu tragen. Dabei kann jedenfalls nach der in Thüringen geltenden Rechtslage offen bleiben, ob das aus § 128 Abs. 4 S. 2 GWB deshalb abzuleiten ist, weil die Antragsrücknahme dem in dieser Bestimmung geregelten Fall des "Unterliegens" entspricht (so OLG Düsseldorf VergabeR 2002,197,198; a.A. Boesen, Vergaberecht, § 128, Rn. 50). Zum gleichen Ergebnis gelangt man, wenn man kraft der Verweisung des § 128 Abs. 4 S. 3 GWB die Vorschrift des § 80 Abs. 1 S. 6 ThürVwVfG anwendet.

d) Der Erstattungsanspruch des Antragsgegners im Beschwerderechtszug beruht auf § 269 Abs. 3 S. 2 ZPO analog.*)

3. Die Kosten eines Beigeladenen sind in entsprechender Anwendung des § 162 Abs. 2 VwGO nach billigem Ermessen dem unterliegenden Verfahrensbeteiligten aufzuerlegen, wenn er sich mit eigenen Sachanträgen - erfolgreich - am Verfahren beteiligt hat.*)

4. Eine zwischen den Verfahrensbeteiligten außergerichtlich geschlossene Kostenvereinbarung verdrängt die gesetzliche Kostenregelung des § 269 Abs. 3 ZPO. Erst recht findet eine solche Vereinbarung im Rahmen der auf Billigkeitserwägungen gründenden Prüfung des § 162 Abs. 2 VwGO Beachtung.*)

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Online seit 2003

VPRRS 2003, 0719
NachprüfungsverfahrenNachprüfungsverfahren
Messegesellschaft als öffentlicher Auftraggeber?

OLG Hamburg, Beschluss vom 19.12.2003 - 1 Verg 6/03

1. Eine ohne Gewinnerzielungsabsicht im allgemeinen Interesse handelnde juristische Person des privaten Rechts kann dann nicht als öffentliche Auftraggeberin angesehen werden, wenn die Geschäftsführung an Leistungs-, Effizienz- und Wirtschaftlichkeitskriterien ausgerichtet ist und sie in einem wettbewerblich geprägten Umfeld tätig ist.

2. Die von § 107 Abs. 2 GWB geforderte Antragsbefugnis kann darin erblickt werden, dass sich durch den Entzug der Stellung als bevorzugter Bieter die Wettbewerbsposition des Antragstellers verschlechtert hat, da er nunmehr nicht mehr allein mit der Vergabestelle verhandelt, sondern weitere Bieter mit dem Ergebnis der bisherigen Verhandlungen vertraut gemacht und in das Vergabeverfahren einbezogen werden.

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VPRRS 2003, 0694
DienstleistungenDienstleistungen
Berechnung des Streitwerts bei Dienstleistungsverträgen

BayObLG, Beschluss vom 09.10.2003 - Verg 8/03

Bei der Berechnung des Streitwerts für das Vergabenachprüfungsverfahren ist bei Dienstleistungsverträgen mit einer bestimmten Laufzeit von mehr als 4 Jahren die Bruttoauftragssumme der gesamten Vertragslaufzeit einschließlich einer etwaigen vom Bieter eingeräumten Verlängerungsoption maßgebend.*)

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VPRRS 2003, 0689
NachprüfungsverfahrenNachprüfungsverfahren
Rücknahme Nachprüfungsantrag: Kosten der Beigeladenen

OLG Brandenburg, Beschluss vom 10.10.2003 - Verg W 15/02

Nach Rücknahme eines Nachprüfungsantrags besteht für den Antragsteller keine Verpflichtung, die Kosten der Beigeladenen zu tragen.

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VPRRS 2003, 0678
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Ausschreibung von Versicherungsleistungen

OLG Celle, Beschluss vom 18.12.2003 - 13 Verg 22/03

1. Zieht der Auftraggeber für die Vorbereitung der Ausschreibung, die Auswertung der Angebote und die Ausarbeitung eines Vergabevorschlags einen sachkundigen Dritten hinzu, so dürfen keine Umstände vorliegen, aufgrund derer der Dritte dazu neigen kann, die ihm übertragenen Aufgaben nicht frei von subjektiven Interessen zu erfüllen. Ein solcher Umstand kann darin liegen, dass sich das Honorar des hinzugezogenen Dritten nach den durch die Vergabe erzielten Einsparungen im folgenden Jahr bemisst.*)

2. Gibt bei der Ausschreibung von Versicherungsleistungen ein Versicherungsunternehmen das Angebot auch im Namen eines anderen Versicherungsunternehmens ab (Mitversicherung), so kommen im Fall des Zuschlags Versicherungsverträge mit beiden Unternehmen zustande. Deshalb muss das handelnde Versicherungsunternehmen von dem anderen zur Abgabe des Angebots bevollmächtigt sein. Die Vollmacht muss bei Abgabe des Angebots vorliegen. Ihr Nachweis kann regelmäßig während des Vergabeverfahrens nachgeholt werden.*)

3. Zur Frage, ob ein Verstoß gegen § 8 Nr. 1 VOL/A vorliegt, wenn bei der Ausschreibung von Gebäude- und Inventarversicherungen dem Bieter die Möglichkeit eröffnet wird, das Terrorrisiko ganz oder teilweise auszuschließen oder nur eingeschränkt zu versichern.*)

4. Die Feststellung, dass dem das Nachprüfungsverfahren beantragenden Unternehmen aus der behaupteten Rechtsverletzung ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht (§ 107 Abs. 2 GWB), setzt regelmäßig nicht voraus, dass das Unternehmen gemäß § 13 VgV bereits dahin informiert worden ist, dass es den Zuschlag nicht erhält.*)

5. Der Bieter hat grundsätzlich einen Anspruch im Sinn des § 97 Abs. 7 GWB darauf, dass der Auftraggeber den Zuschlag nicht unter Verstoß gegen § 25 Nr. 2 Abs. 2, 3 VOL/A auf ein Angebot erteilt, dessen Preis in einem offenbaren Missverhältnis zur Leistung steht.*)

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VPRRS 2003, 0721
NachprüfungsverfahrenNachprüfungsverfahren
Keine Chance auf den Zuschlag: Nachprüfungsantrag unzulässig!

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 15.08.2003 - Verg 38/03

1. Ein Unternehmen ist antragsbefugt, wenn es ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinem Recht nach § 97 Abs. 7 GWB auf Einhaltung der Vergabebestimmungen geltend macht. Dabei hat es darzulegen, dass ihm durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.

2. Das antragstellende Unternehmen hat für jeden einzelnen gerügten Verstoß gegen die Vergabevorschriften schlüssig und nachvollziehbar darzulegen, dass der betreffende Vergabefehler ihre Aussichten auf den Zuschlag tatsächlich beeinträchtigt hat oder dass die Zuschlagschancen zumindest verschlechtert worden sein können.

3. Hat das antragstellende Bieter ein Angebot abgegeben, das keine Aussicht auf den Zuschlag hat, fehlt ihm die Antragsbefugnis mit der Folge, dass er zulässigerweise kein Nachprüfungsverfahren betreiben kann.

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VPRRS 2003, 0713
NachprüfungsverfahrenNachprüfungsverfahren
Kostenentscheidung nach Antragsrücknahme

BayObLG, Beschluss vom 24.11.2003 - Verg 16/03

(ohne amtlichen Leitsatz)

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VPRRS 2003, 0720
NachprüfungsverfahrenNachprüfungsverfahren
IHK-Tochtergesellschaft ist kein öffentlicher Auftraggeber!

VK Arnsberg, Beschluss vom 25.11.2003 - VK 2-26/03

Keine Zulässigkeit eines Nachprüfungsverfahrens, da die Auftraggebereigenschaft i.S.d. § 98 Nr. 2 GWB fehlt (IHK-Gesellschaft) mangels Staatsgebundenheit.*)

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VPRRS 2003, 0709
NachprüfungsverfahrenNachprüfungsverfahren
Angebot zwingend auszuschließen: Nachprüfungsantrag unzulässig!

VK Bund, Beschluss vom 16.09.2003 - VK 2-70/03

Ist das Angebot des Bieters zwingend von der Teilnahme an der Ausschreibung auszuschließen, kann er nicht darlegen, dass ihm durch die behauptete Verletzung von Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. Er ist deshalb nicht antragsbefugt und sein Vergabenachprüfungsantrag daher bereits unzulässig.

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VPRRS 2003, 0622
NachprüfungsverfahrenNachprüfungsverfahren
Hinzuziehung eines Rechtsanwalts durch den öffentlichen Auftraggeber

BayObLG, Beschluss vom 19.09.2003 - Verg 11/03

Zur Notwendigkeit der Hinzuziehung eines Rechtsanwalts durch den öffentlichen Auftraggeber im Verfahren vor der Vergabekammer.*)

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VPRRS 2003, 0620
AußenanlagenAußenanlagen
Verlängerung der aufschiebenden Wirkung des Rechtsmittels

OLG Naumburg, Beschluss vom 21.08.2003 - 1 Verg 9/03

1. Hat der Vergabesenat im Beschwerdeverfahren auf Antrag des die Beschwerde führenden Bieters sowie nach Anhörung der Vergabestelle eine Verlängerung der aufschiebenden Wirkung des Rechtsmittels bis zur endgültigen Entscheidung über die sofortige Beschwerde angeordnet, so hat er die nach § 121 Abs. 1 S. 1 und S. 2 GWB maßgeblichen Sach­ und Rechtsfragen, die den Voraussetzungen nach § 118 Abs. 2 GWB nahezu entsprechen, bereits geprüft und hierüber entschieden. Ein Rechtsschutzbedürfnis für eine erneute Entscheidung dieser Fragen im Rahmen eines Antragsverfahrens nach § 121 Abs. 1 GWB besteht allenfalls, wenn nach der Entscheidung nach § 118 Abs. 2 GWB neue Tatsachen auftreten bzw. der Vergabestelle bekannt werden, die Einfluss auf die Sach-­ und Rechtslage haben könnten (hier: verneint).*)

2. Es bleibt offen, ob eine Gestattung des vorzeitigen Zuschlages nach § 121 Abs. 1 S. 2 GWB überhaupt in Betracht kommt, wenn das Beschwerdegericht davon ausgeht, dass das Beschwerdeverfahren mit einer Anordnung der Aufhebung des Vergabeverfahrens enden wird.*)

3. Zur Interessenabwägung nach § 121 Abs. 1 S. 2 GWB bei anstehender Bepflasterung eines Notweges bzw. einer Feuerwehrzufahrt zu einem Universitätsgebäude mit Lehr­ und Forschungseinrichtungen.*)

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VPRRS 2003, 0710
NachprüfungsverfahrenNachprüfungsverfahren
Eigenes Angebot zwingend auszuschließen: Kein Interesse am Auftrag!

VK Düsseldorf, Beschluss vom 30.09.2003 - VK-25/2003

1. Das Abwarten, bis ein Mitarbeiter nach zwei Tagen dienstlicher Abwesenheit die in seinem Zuständigkeitsbereich angefallenen Schriftstücke zur Kenntnis nimmt, kann noch nicht als organisatorisch vorgegebenes „mutwilliges Verschließen“ angesehen werden; insbesondere wenn jegliche Anzeichen dafür fehlen, dass eine planmäßige verzögerte Bearbeitung von Schriftverkehr bei der Antragstellerin betrieben würde.*)

2. Ein Antragsteller hat kein Rechtsschutzbedürfnis für die Vergabenachprüfung, wenn sein eigenes Angebot zwingend von der Auswertung im Wettbewerb auszuschließen ist und er damit kein Interesse am Auftrag geltend machen kann.*)

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VPRRS 2003, 0591
NachprüfungsverfahrenNachprüfungsverfahren
Darf die Vergabekammer den Streitwert isoliert festsetzen?

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 09.09.2003 - Verg 29/01

Zur Festsetzung des Streiwerts durch die Vergabestelle.

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VPRRS 2003, 0590
NachprüfungsverfahrenNachprüfungsverfahren
Keine Beiladung ohne ausschreibungskonformes Angebot

OLG Rostock, Beschluss vom 09.09.2003 - 17 Verg 11/03

Ein Bieter, der kein ausschreibungskonformes Angebot abgibt, hat keinen Anspruch auf Beiladung im Vergabenachprüfungsverfahren, das ein anderer Bieter beantragt hat.

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VPRRS 2003, 0589
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Überprüfung einer Gebührenfestsetzung

OLG Naumburg, Beschluss vom 25.09.2003 - 1 Verg 11/03

1. Die Entscheidung über die Gebührenhöhe ist nach § 128 Abs. 2 GWB eine im pflichtgemäßen Ermessen der Vergabekammer liegende Entscheidung; dem Vergabesenat ist insoweit lediglich eine Kontrolle dahin eröffnet, ob die erfolgte Gebührenfestsetzung frei von Ermessensfehlern ist.*)

2. Zur Angemessenheit der Festsetzung des 2,5-fachen Betrages vom Richtwert nach der Gebührentabelle der Vergabekammern des Landes Sachsen-Anhalt.*)

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VPRRS 2003, 0588
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Gebührenfestsetzung nach einer Tabelle auch bei sog. Ausreißern?

OLG Naumburg, Beschluss vom 22.09.2003 - 1 Verg 10/03

1. Die Anwendung einer Gebührentabelle, welche - gestaffelt nach dem Auftragswert einer Vergabe - Richtwerte für die zu erhebenden Gebühren im Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer vorgibt, hält sich im Rahmen des der Vergabekammer nach § 128 Abs. 2 GWB eingeräumten Ermessens (Bestätigung der bisherigen Senatsrechtsprechung).*)

2. Dies gilt auch dann, wenn der Auftragswert einer konkreten Vergabe den bisher höchsten Auftragswert eines im Lande vergebenen öffentlichen Auftrages, für den nach der Gebührentabelle auf den Ansatz der Höchstgebühr orientiert wird, um mehr als das Doppelte überschreitet (sog. "Ausreißer").*)

3. In einem solchen Ausnahmefall kommt dem Kriterium der wirtschaftlichen Bedeutung ein so erhebliches Gewicht zu, dass schon diese die Festsetzung der Höchstgebühr rechtfertigen kann, ohne dass es auf den Umfang des personellen und sachlichen Aufwandes ankommt.*)

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VPRRS 2003, 0585
NachprüfungsverfahrenNachprüfungsverfahren
Kostentragungspflicht des Beigeladenen

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 13.08.2003 - Verg 1/02

1. Ein Beigeladener hat die Kosten des Verfahrens vor der Vergabekammer sowie notwendige Aufwendungen eines Hauptbeteiligten in diesem Verfahren zu tragen, sofern er unterliegt.

2. Als ein in diesem Sinn "unterliegender" Beteiligter ist der Beigeladene jedoch nur anzusehen, sofern er zur Hauptsache einen Antrag gestellt hat, und wenn und soweit in der Hauptsache entgegen seinem Antrag entschieden worden ist.

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VPRRS 2003, 0581
DienstleistungenDienstleistungen
Keine Vergabe bei SPNV-Leistungen nötig!

OLG Brandenburg, Beschluss vom 02.09.2003 - Verg W 3/03

Gemeinwirtschaftliche Leistungen des SPNV unterfallen der Pflicht zur öffentlichen Vergabe weder nach den §§ 97 ff GWB i.V.m. VgV noch nach EU-Gemeinschaftsrecht.

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VPRRS 2003, 0580
DienstleistungenDienstleistungen
Keine Vergabe bei SPNV-Leistungen nötig!

OLG Brandenburg, Beschluss vom 02.09.2003 - Verg W 5/03

Gemeinwirtschaftliche Leistungen des SPNV unterfallen der Pflicht zur öffentlichen Vergabe weder nach den §§ 97 ff GWB i.V.m. VgV noch nach EU-Gemeinschaftsrecht.

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VPRRS 2003, 0572
DienstleistungenDienstleistungen
Akteneinsicht für ausgeschlossenen Bieter?

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 14.07.2003 - Verg 11/03

Einem Bieter, der die in einem Vergabeverfahren verlangten Kriterien nicht erfüllt, ist kein Einblick in die Leistungsnachweise anderer Bieter zuzubilligen.

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VPRRS 2003, 0567
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Materielle Rechtskraft des Beschlusses der Vergabekammer

OLG Celle, Beschluss vom 05.09.2003 - 13 Verg 19/03

Der Beschluss einer Vergabekammer entfaltet materielle Rechtskraft, so dass zurückgewiesene Rügen in späteren Vergabenachprüfungsverfahren derselben Beteiligten um dieselbe Vergabe grundsätzlich nicht mehr zu beachten sind.*)

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VPRRS 2003, 0545
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Fax kann nicht nur Ankündigung, sondern bereits Zuschlag sein

OLG Bremen, Beschluss vom 18.08.2003 - Verg 6/2003

Ein Fax-Schreiben kann im Vergabeverfahren nicht nur die Ankündigung eines Zuschlags, sondern bereits den Zuschlag selbst darstellen, wenn der Wortlaut nach dem Empfängerhorizont dahingehend zu verstehen ist.

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VPRRS 2003, 0507
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Antragsbefugnis und technische Leistungsfähigkeit eines Bieters

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 09.07.2003 - Verg 26/03

1. Bei einem Verzicht auf die Abgabe eines Angebots ist eine Antragsbefugnis nicht nur dann gegeben, wenn der Unternehmer gerade durch den gerügten Vergaberechtsverstoß an der Abgabe oder sogar schon an der Erstellung eines Angebots gehindert worden ist, und wenn der Unternehmer - sofern der geltend gemachte Vergabefehler nicht bereits einer Angebotskalkulation entgegen gestanden habe - darüber hinaus darlegt, welches Angebot er in einem fehlerfrei durchgeführten Vergabeverfahren abgegeben hätte (so etwa OLG Koblenz, IBR 2000, 472). Einzubeziehen sind vielmehr darüber hinaus auch alle diejenigen Fallgestaltungen, in denen der antragstellenden Partei zwar an sich eine Angebotsabgabe möglich gewesen wäre, sich aber bei verständiger Betrachtung die Ausarbeitung eines Angebots angesichts der reklamierten - und als zutreffend zu unterstellenden - Beanstandungen des Vergabeverfahrens als ein nutzloser Aufwand darstellen würde.

2. Benötigt der Bieter für die Herrichtung oder den Betrieb seiner technischen Ausrüstung eine behördliche Genehmigung, ist er nur bei Vorliegen dieser Genehmigung leistungsfähig.

3. Zu der Frage, ob die Forderung des Auftraggebers, spätestens bei Zuschlagserteilung eine Genehmigung für eine Abfallbehandlungsanlage vorzuweisen, obwohl die ausgeschriebenen Abfallentsorgungsdienste erst rund 2 Jahre nach Vertragsabschluss beginnen sollen, vergaberechtswidrig ist.

4. Aus § 7a Nr. 2 Abs. 3 Satz 1 VOL/A kann nicht die Verpflichtung des öffentlichen Auftraggebers hergeleitet werden, sämtliche Einzelheiten seiner Nachweisforderung schon in der Bekanntmachung anzugeben. Es reicht vielmehr aus, wenn der Auftraggeber in der Vergabebekanntmachung angibt, welche der in § 7a Nr. 2 Abs. 1 und 2 VOL/A aufgeführten Nachweise er von den Bietern fordert.

5. Die Übertragung eines ungewöhnlichen Wagnisses liegt vor, wenn dem Auftragnehmer Risiken aufgebürdet werden, die er nach der in dem jeweiligen Vertragstyp üblicherweise geltenden Wagnisverteilung an sich nicht zu tragen hat. Die Vorschrift findet deshalb von vornherein auf solche Risiken keine Anwendung, die vertragstypisch ohnehin den Auftragnehmer treffen. Das gilt namentlich für das Leistungs- und Erfüllungsrisiko.

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VPRRS 2003, 0497
NachprüfungsverfahrenNachprüfungsverfahren
Vor Antragszustellung sind keine Anwaltskosten zu ersetzen

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 21.05.2003 - Verg 63/02

Wird der Nachprüfungsantrag vor der Zustellung durch die Vergabekammer zurückgenommen, so erhält der Antragsgegner seine Anwaltskosten nicht erstattet, wenn er einen Anwalt vor der Zustellung des Antrages durch die Vergabekammer hinzugezogen hat. Dies gilt auch dann, wenn ihm der Antragsteller bereits eine Abschrift des Nachprüfungsantrages hat zukommen lassen.

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VPRRS 2003, 0491
NachprüfungsverfahrenNachprüfungsverfahren
Rücknahme des Nachprüfungsantrages

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 29.04.2003 - Verg 47/02

1. Gemäß § 128 Abs. 4 Satz 2 GWB hat der Antragsteller, der im Verfahren vor der Vergabekammer unterliegt, dem Antragsgegner die zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendigen Auslagen zu erstatten. Die Vorschrift findet nach ständiger Rechtsprechung des Senats nicht nur bei einer Zurückweisung des Nachprüfungsantrags Anwendung, sondern auch dann, wenn die antragstellende Partei ihren Nachprüfungsantrag zurückgenommen hat.

2. Beteiligt sich die Beigeladene nur am Verfahren vor der Vergabekammer hinreichend und stellt auch nur dort eigene Anträge, so hat der Antragsteller nur ihre Kosten dieses Verfahrens zu tragen. Die Kosten des Beschwerdeverfahrens trägt die Beigeladene selbst.

3. Infolge der Rücknahme des Nachprüfungsantrags ist der Beschluss der Vergabekammer insgesamt wirkungslos geworden.

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VPRRS 2003, 0478
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Antrag auf Verlängerung der aufschiebenden Wirkung der Beschwerde

OLG Bremen, Beschluss vom 17.03.2003 - Verg 2/03

(ohne amtlichen Leitsatz)

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VPRRS 2003, 0476
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Antrag auf Verlängerung der aufschiebenden Wirkung der Beschwerde

OLG Bremen, Beschluss vom 17.03.2003 - Verg 2/2003

(ohne amtlichen Leitsatz)

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VPRRS 2003, 0473
NachprüfungsverfahrenNachprüfungsverfahren
Anfechtung der Kostenentscheidung

OLG Celle, Beschluss vom 14.07.2003 - 13 Verg 12/03

Das Maß für Obsiegen und Unterliegen eines Beteiligten bestimmt sich nach seinem Antrag. Dessen Inhalt ist jedoch zuvor durch Auslegung zu ermitteln, insbesondere wenn beantragt wird, die Auftraggeberin müsse "nach der Rechtsauffassung der Vergabekammer" weiter verfahren. Die dazu dargestellte Rechtsauffassung wird nämlich der Antragsteller als eigene durchsetzen.*)

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VPRRS 2003, 0724
NachprüfungsverfahrenNachprüfungsverfahren
ohne drohenden Schaden ist unzulässig!

VK Bund, Beschluss vom 06.06.2003 - VK 2-36/03

1. Ein Bieter ist im Vergabenachprüfungsverfahren nur antragsbefugt, wenn er hinreichend belegt, dass ihm durch die beabsichtigte Entscheidung des Auftraggebers ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.

2. Ein Schaden setzt voraus, dass der Bieter eine realistische Chance auf Zuschlagserteilung hat, die durch den geltend gemachten Vergaberechtsverstoß gemindert wird. Durch diese Voraussetzung soll erreicht werden, dass ein Bieter, der auch bei ordnungsgemäß durchgeführtem Vergabeverfahren keine Aussicht auf Berücksichtigung gehabt hätte, kein – investitionshemmendes – Nachprüfungsverfahren einleiten kann.

3. Zur Darlegung eines Schadens zählt es, dass der Antragsteller diejenigen Umstände vorbringen muss, aus denen sich schlüssig die Möglichkeit eines aus einem Vergabefehler erwachsenden Schadens ergibt.

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VPRRS 2003, 0436
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Beurteilung des Obsiegens bzw. Unterliegens und Kostenverteilung

OLG Naumburg, Beschluss vom 23.04.2003 - 1 Verg 1/03

1. Für die Beurteilung des Obsiegens bzw. Unterliegens eines Beteiligten i. S. v. § 128 Abs. 3 S. 1 GWB ist allein der Ausgang des Nachprüfungsverfahrens im Verhältnis zu dem von ihm gestellten Antrag in diesem Verfahren maßgeblich. Haben letztlich alle im Nachprüfungsverfahren gestellten Anträge keinen Erfolg, so ist eine Aufteilung der Verfahrenskosten unter allen Beteiligten, die einen Antrag gestellt haben, geboten.

2. Unterliegt sowohl der Antragsteller im vergaberechtlichen Nachprüfungsverfahren wegen Zurückweisung seines Nachprüfungsantrages als auch die Vergabestelle wegen einer in den Lauf des Vergabeverfahrens eingreifenden Anweisung der Vergabekammer, so ist für eine Kostenquote zu ungleichen Teilen regelmäßig kein Raum.

3. Die Anwendung einer Gebührentabelle, welche Richtwerte für die zu erhebenden Gebühren im Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer vorgibt, hält sich im Rahmen des der Vergabekammer nach § 128 Abs. 2 GWB eingeräumten Ermessens. Unter Berücksichtigung der gesetzgeberischen Vorgabe, dass die wirtschaftliche Bedeutung der Angelegenheit ein für die Gebührenhöhe maßgeblicher Umstand sein soll, ist insbesondere die grundsätzliche Anknüpfung dieser Tabellenwerte am Auftragswert der verfahrensgegenständlichen Vergabe nicht zu beanstanden.

4. Der Umstand, dass die Gebühren, die für ein Nachprüfungsverfahren erhoben werden, trotz gleicher Auftragssummen von Bundesland zu Bundesland und auch im Vergleich zu den Gebühren für ein gleichartiges Verfahrens vor der Vergabekammer des Bundes differieren können, ist nicht Ausdruck eines Ermessensfehlers bei der Gebührenfestsetzung, sondern letztlich Ausfluss der Gesetzgebungskompetenz der einzelnen Bundesländer für das Kostenwesen der landeseigenen Verwaltung (Art. 70 Abs. 1 GG).

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VPRRS 2003, 0429
Abfallbeförderung/-entsorgungAbfallbeförderung/-entsorgung
Folgen einer ungenauen Leistungsbeschreibung

OLG Koblenz, Beschluss vom 24.04.2003 - 1 Verg 2/03

Zu den Folgen einer ungenauen Leistungsbeschreibung.

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VPRRS 2003, 0711
NachprüfungsverfahrenNachprüfungsverfahren
Stellt der Beigeladene Anträge, trägt er auch (anteilig) die Kosten!

OLG Jena, Beschluss vom 04.04.2003 - 6 Verg 4 / 03

1. Die getroffene Kostenentscheidung der Vergabekammer kann isoliert im Beschwerdeverfahren angefochten werden. Über die sofortige Beschwerde muss nicht mündlich verhandelt werden, weil § 120 Abs. 2 i.V.m. § 69 Abs. 1 GWB nur bei Entscheidungen in der Hauptsache gilt.*)

2. Es entspricht gefestigter Rechtsprechung (vgl. OLG Düsseldorf, 15.06.2000 - Verg 6/00, IBRRS 2003, 0651; VPRRS 2003, 0182, vgl. auch OLG Stuttgart, ZVgR 2000, 165), dass in analoger Anwendung der Vorschrift des § 154 Abs. 3 VwGO ein Beigeladener, der sich mit eigenen Sachanträgen aktiv am Verfahren vor der Vergabekammer beteiligt, den entsprechenden Kostenanteil trägt. § 154 Abs. 3 VwGO gibt keinen Raum für Billigkeitserwägungen.*)

3. Ob der Rechtsprechung einiger Oberlandesgerichte zu folgen ist, dass dem unterliegenden Antragsteller die in Analogie zu § 162 Abs. 3 VwGO mit Blick auf die dort statuierte Billigkeitsschranke außergerichtlichen Kosten eines Beigeladenen nur bei Vorliegen besonderer Umstände auferlegt werden können, da andernfalls ein potenzieller Antragsteller mit Blick auf das drohende Kostenrisiko gänzlich davon abgehalten werden könnte, den Weg zum Nachprüfungsverfahren zu beschreiten. (vgl. OLG Brandenburg, VergabeR 2002, 417), bleibt offen.*)

4. Die Beiladung als solche verpflichtet nicht zur aktiven Teilname am Vergabeprüfungsverfahren. Die Kostenpflicht eines Beigeladnen beruht nicht auf der Beiladung, sondern darauf, dass er sich entschieden hat, durch eigene Sachanträge in das Verfahren einzugreifen.*)

5. Genießt die Vergabekammer aufgrund besonderen gesetzliche Anordnung (hier: § 3 Abs. 1 Nr. 3 ThürVwKostG) Gebührenbefreiung, kann die Beigeladene, welche mit der Vergabestelle gesamtschuldnerisch die Verfahrenskosten trägt, nach allgemeinen Regeln nicht zur Erstattung des auf die Vergabestelle entfallenden Gebührenanteils herangezogen werden.*)

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VPRRS 2003, 0723
NachprüfungsverfahrenNachprüfungsverfahren
Berechnung des Streitwerts in Vergabesachen

OLG Schleswig, Beschluss vom 09.09.2003 - 6 Verg 9/03

Für die Berechnung des Streitwerts in Vergabesachen ist die Auftragssumme, auf die der Zuschlag erfolgen sollte, einschließlich Mehrwertsteuer maßgeblich.*)

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VPRRS 2003, 0390
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Untätigbleiben der Vergabekammer

OLG Saarbrücken, Beschluss vom 29.04.2003 - 5 Verg 4/02

1. Liegt bis zum Ablauf der 5-Wochen-Frist kein Beschluss der Vergabekammer vor, ist die form- und fristgerecht im Sinne von § 117 GWB erhobene sofortige Beschwerde der Antragstellerin als Untätigkeitsbeschwerde gemäß § 116 Abs. 2 GWB statthaft und zulässig.

2. Die § 100 Abs. 1, § 127 Nr. 1 GWB, § 2 VgV verstoßen nicht gegen Art. 3 Abs. 1 GG.

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VPRRS 2003, 0386
NachprüfungsverfahrenNachprüfungsverfahren
Rechtsnatur der Kostenfestsetzung im Nachprüfungsverfahren

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 11.02.2003 - Verg 16/02

Bei der Kostenfestsetzung durch die Vergabekammer handelt es sich um einen Verwaltungsakt, der Rechtswirkungen ausschließlich im Verhältnis zwischen dem Antragsgegner und dem Antragsteller des Nachprüfungsverfahrens entfaltet und nicht darüber hinaus auch in die Rechtssphäre des Verfahrensbevollmächtigten des Antragstellers eingreift.

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VPRRS 2003, 0377
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Kostenerstattungspflicht des Beigeladenen

OLG Jena, Beschluss vom 04.04.2003 - 6 Verg 4/03

1. Die Kostenentscheidung der Vergabekammer getroffene kann isoliert im Beschwerdeverfahren angefochten werden. Über die sofortige Beschwerde muss nicht mündlich verhandelt werden, weil § 120 Abs. 2 i.V.m. § 69 Abs. 1 GWB nur bei Entscheidungen in der Hauptsache gilt.*)

2. Es entspricht gefestigter Rechtsprechung (vgl. OLG Düsseldorf, Beschl. vom 15.06.2000 Verg 6/00, vgl. auch OLG Stuttgart, ZVgR 2000, 165), dass in analoger Anwendung der Vorschrift des § 154 Abs. 3 VwGO ein Beigeladener, der sich mit eigenen Sachanträgen aktiv am Verfahren vor der Vergabekammer beteiligt, den entsprechenden Kostenanteil trägt. § 154 Abs. 3 VwGO bietet keinen Raum für Billigkeitserwägungen.*)

3. Ob der Rechtsprechung einiger Oberlandesgerichte zu folgen ist, dass dem unterliegenden Antragsteller die in Analogie zu § 162 Abs. 3 VwGO mit Blick auf die dort statuierte Billigkeitsschranke außergerichtlichen Kosten eines Beigeladenen nur bei Vorliegen besonderer Umstände auferlegt werden können, da andernfalls ein potenzieller Antragsteller mit Blick auf das drohende Kostenrisiko gänzlich davon abgehalten werden könnte, den Weg zum Nachprüfungsverfahren zu beschreiten. (vgl. OLG Brandenburg, VergabeR 2002, 417), bleibt offen.*)

4. Die Beiladung als solche verpflichtet nicht zur aktiven Teilname am Vergabeprüfungsverfahren. Die Kostenpflicht eines Beigeladnen beruht nicht auf der Beiladung, sondern darauf, dass er sich entschieden hat, durch eigene Sachanträge in das Verfahren einzugreifen.*)

5. Genießt die Vergabestelle aufgrund besonderen gesetzliche Anordnung (hier: § 3 Abs. 1 Nr. 3 ThürVwKostG) Gebührenbefreiung, kann die Beigeladene, welche mit der Vergabestelle gesamtschuldnerisch die Verfahrenskosten trägt, nach allgemeinen Regeln nicht zur Erstattung des auf die Vergabestelle entfallenden Gebührenanteils herangezogen werden.*)

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VPRRS 2003, 0370
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Erstattungsfähigkeit von Anwaltskosten

OLG Dresden, Beschluss vom 07.02.2003 - WVerg 21/02

1. Der Senat hält daran fest, dass die Notwendigkeit der Hinzuziehung eines anwaltlichen Bevollmächtigten durch die Vergabestelle im Verfahren vor der Vergabekammer jeweils nach dem individuellen Streitstoff des einzelnen Nachprüfungsverfahrens zu beurteilen ist. Stehen Fragen des materiellen Vergaberechts im Vordergrund, wird regelmäßig eine anwaltliche Vertretung nicht notwendig sein.*)

2. Dies gilt jedenfalls auch dann, wenn öffentlicher Auftraggeber neben einer juristischen Person des privaten Rechts auch eine Gebietskörperschaft ist, von der Kenntnisse des materiellen Vergaberechts ohne Weiteres erwartet werden dürfen, solange diese Körperschaft verantwortlich in die Vergabeentscheidung mit einbezogen ist.*)

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VPRRS 2003, 0367
DienstleistungenDienstleistungen
Gegenstandswert von vergaberechtlichem Nachprüfungsverfahren

OLG Naumburg, Beschluss vom 16.12.2002 - 1 Verg 11/02

1. Endet ein vergaberechtliches Nachprüfungsverfahren in der Hauptsache ohne Anrufung des Vergabesenates, muss ein Rechtsanwalt den Gegenstandswert für seine Kostenberechnung selbst bestimmen; die Berechtigung dieses Wertansatzes unterliegt jedoch einer inzidenten Prüfung im Kostenfestsetzungsverfahren- zunächst durch die Vergabekammer und im Falle einer Anrufung auch durch den Vergabesenat.*)

2. Der Gegenstandswert für die Berechnung der im vergaberechtlichen Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer angefallenen Rechtsanwaltsgebühren bestimmt sich nach § 8 Abs. 1 S. 2 BRAGO i. V. m. § 12a Abs. 2 GKG (vgl. Beschluss des erkennenden Senats vom 10.01.2002 - 1 Verg 13/01 - sowie Kaiser NZBau 2002, 315, 316 m. w. N.) und beträgt 5 % "der Auftragssumme". Der Begriff der "Auftragssumme" ist gesetzlich nicht definiert; in einem vergaberechtlichen Nachprüfungsverfahren, dem weder ein förmliches Vergabeverfahren noch ein konkretes Angebot der Antragstellerin noch eine ordnungsgemäße Schätzung des Auftragswerts durch den Auftraggeber vor Durchführung der Beschaffung zugrunde liegt, ist er als objektiver Wert desjenigen Auftrags auszulegen, den der Antragsgegner materiell zu vergeben beabsichtigt.*)

3. Zum objektiven Wert eines mehrjährigen Vertrages über Leistungen des Schienenpersonennahverkehrs.*)

4. Nach der Vorschrift des § 128 Abs. 4 GWB und der subsidiär anzuwendenden Vorschrift des § 80 Abs. 2 VwVfG LSA sind außergerichtliche Aufwendungen eines Beteiligten nur erstattungsfähig, soweit sie unter Beachtung des so genannten Verbilligungsgrundsatzes erforderlich sind. Dies bedeutet, dass ein Verfahrensbeteiligter für Verfahren vor Nachprüfungsinstanzen im Beitrittsgebiet grundsätzlich einen Bevollmächtigten mit Sitz im Beitrittsgebiet zu beauftragen hat, solange hieraus insgesamt eine geringere Kostenbelastung resultiert.*)

5. Einen Grundsatz des Inhalts, dass ein Beteiligter stets auch einen Rechtsanwalt an seinem Geschäftssitz hinzuziehen kann, gibt es nicht. Vielmehr ist auch insoweit ein Kostenvergleich mit einem Bevollmächtigten im Beitrittsgebiet anzustellen, bei dem allerdings grundsätzlich ersparte Kosten einer Informationsreise berücksichtigungsfähig sind.*)

6. Eine Verzinsung der festgesetzten Aufwendungen, wie von der Antragstellerin geltend gemacht, ist weder in den Vorschriften zur Kostenfestsetzung im Nachprüfungsverfahren noch in denjenigen zum Verwaltungsverfahren vorgesehen.*)

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VPRRS 2003, 0364
BestandssanierungBestandssanierung
Echte Chance auf den Zuschlag?

OLG Hamburg, Beschluss vom 07.08.2002 - 1 Verg 2/02

Macht eine Antragstellerin zur Begründung ihres Schadens geltend, sie werde aufgrund der behaupteten Rechtsverletzung von der Möglichkeit ausgeschlossen, den Auftrag zu erhalten, muss sie mit ihrer Antragsbegründung (§ 108 GWB) in jedem Fall darlegen, dass sie in einem fehlerfrei durchgeführten Vergabeverfahren eine konkrete Aussicht auf Zuschlagserteilung gehabt hätte.

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VPRRS 2003, 0362
DienstleistungenDienstleistungen
Gegenstandswert des Vergabenachprüfungsverfahrens

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 30.12.2002 - Verg 42/01

Zur Bestimmung des Gegenstandswerts eines Vergabenachprüfungsverfahrens.

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VPRRS 2003, 0358
DienstleistungenDienstleistungen
Wahrung der Fünf-Wochen-Frist

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 08.05.2002 - Verg 8 - 15/01

Zur Wahrung der Fünf-Wochen-Frist genügt es, dass die Vergabekammer die Entscheidung innerhalb der Frist des § 113 Abs. 1. S. 1 GWB verfahrensordnungsgemäß getroffen und sie vollständig (schriftlich) abgesetzt hat.

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VPRRS 2003, 0356
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Änderung an den Verdingungsunterlagen: Ausschluss zwingend!

OLG Dresden, Beschluss vom 08.11.2002 - WVerg 18/02

1. Für den gegen die Wertung eines Konkurrenzangebotes gerichteten Nachprüfungsantrag eines Bieters fehlt es am Rechtsschutzbedürfnis, wenn feststeht, dass das eigene Angebot des Antragstellers nicht gewertet werden kann; ob dieses Angebot Gegenstand der Rüge eines Mitbieters war, ist insoweit unerheblich.*)

2. Verlangt der Auftraggeber dem Inhalt der Verdingungsunterlage nach, dass Preisnachlässe etwaige in Form eines letztlich auf den Abrechnungspreis bezogenen prozentualen, d. h. variablen Preisabschlags angeboten werden, so entspricht das Angebot eines betragsmäßig fixierten Pauschalnachlasses inhaltlich nicht den Verdingungsunterlagen und ist daher grundsätzlich aus der Wertung auszuschließen.*)

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