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Volltexturteile nach Sachgebieten

Sachgebiet: Sonstiges Verkehr

Anzeige der letzten 50 Entscheidungen, sortiert nach Einstelldatum

Online seit 2021

VPRRS 2021, 0176
Mit Beitrag
PlanungsleistungenPlanungsleistungen
Bauwerksprüfung und Verkehrssicherung können zusammen vergeben werden!

VK Bund, Beschluss vom 15.07.2021 - VK 2-73/21

1. Die Fachlosvergabe bildet den gesetzlichen Regelfall. Kann die benötigte Leistung grundsätzlich auch in Form einer Losvergabe erbracht werden, ist zu prüfen, ob von einer losweisen Vergabe ausnahmsweise abgesehen werden kann, weil wirtschaftliche oder technische Gründe dies erfordern.

2. Im Rahmen der dem Auftraggeber obliegenden Entscheidung bedarf es einer umfassenden Abwägung der widerstreitenden Belange. Dabei müssen die für eine zusammenfassende Vergabe sprechenden Gründe nicht nur anerkennenswert sein, sondern überwiegen.

3. Bauwerksprüfleistungen zur technischen Überwachung von Ingenieursbauten im Rahmen von Hauptprüfungen und darauf bezogene Verkehrssicherungsdienstleistungen können auch gemeinsam vergeben werden.

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Online seit 2019

VPRRS 2019, 0178
Mit Beitrag
DienstleistungenDienstleistungen
Angebot ungewöhnlich niedrig: Auftraggeber muss positionsbezogen nachfragen!

VK Thüringen, Beschluss vom 14.05.2019 - 250-4003-11842/2019-N-003-GTH

1. Ein ungewöhnlich niedrig erscheinendes Angebot wird nicht automatisch von der Wertung ausgeschlossen. Es besteht zunächst nur der Verdacht, dass das Angebot ungewöhnlich niedrig ist. Diesen Verdacht kann der Bieter gegenüber dem Auftraggeber durch entsprechende Erklärungen und die Vorlage seiner Kalkulation und anderer Unterlagen ausräumen.

2. Die Verpflichtung des Auftraggebers zur Aufklärung der Angemessenheit des Angebots gebietet es, den Bieter durch explizite positions- bzw. titelbezogene Anfragen Gelegenheit zu einer Aufklärung der auffälligen Positionen oder Titel zu geben und den Verdacht eines ungewöhnlich niedrigen Angebotspreises auszuräumen.

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Online seit 2018

VPRRS 2018, 0048
Mit Beitrag
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Kommunikation per eVergabe-Plattform angekündigt: Kein Umstieg auf Fax möglich!

VK Bund, Beschluss vom 20.12.2017 - VK 2-142/17

1. Regelt die Ausschreibung, dass zur Kommunikation im Vergabeverfahren ausschließlich die eVergabe-Plattform zu nutzen ist, kann der Auftraggeber nicht eigenmächtig den Kommunikationsweg wechseln.

2. Ein Bieter eröffnet keinen Kommunikationsweg im Vergabeverfahren per Fax, wenn er selbst nirgends eine Faxnummer angibt.

3. Besorgt der Auftraggeber sich selbst über Umwege im Internet die Faxnummer eines Bieters, kann nicht ohne Weiteres davon ausgegangen werden, dass dem Bieter das Fax zugeht.

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Online seit 2017

VPRRS 2017, 0224
NachprüfungsverfahrenNachprüfungsverfahren
Verwaltungsgericht ist in 1. Instanz für Bodenabfertigungsleistungen zuständig!

VGH Bayern, Beschluss vom 08.12.2016 - 8 A 16.40045

Für einen Rechtsstreit, der die Auswahlentscheidung der Luftfahrtbehörde über die Vergabe einer Dienstleistungskonzession zur Erbringung von Bodenabfertigungsdienstleistungen (gemäß § 7 Abs. 1 Satz 3 BADV) zum Gegenstand hat, ist das Verwaltungsgericht erstinstanziell zuständig. § 48 Abs. 1 Satz 1 Nr. 6 und Satz 2 VwGO findet keine Anwendung.*)

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VPRRS 2017, 0216
NachprüfungsverfahrenNachprüfungsverfahren
Verwaltungsgericht ist in 1. Instanz für Bodenabfertigungsleistungen zuständig!

VGH Bayern, Beschluss vom 08.12.2016 - 8 A 16.40043

Für einen Rechtsstreit, der die Auswahlentscheidung der Luftfahrtbehörde über die Vergabe einer Dienstleistungskonzession zur Erbringung von Bodenabfertigungsdienstleistungen (gemäß § 7 Abs. 1 Satz 3 BADV) zum Gegenstand hat, ist das Verwaltungsgericht erstinstanziell zuständig. § 48 Abs. 1 Satz 1 Nr. 6 und Satz 2 VwGO findet keine Anwendung.*)

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VPRRS 2017, 0212
NachprüfungsverfahrenNachprüfungsverfahren
Verwaltungsgericht ist in 1. Instanz für Bodenabfertigungsleistungen zuständig!

VGH Bayern, Beschluss vom 08.12.2016 - 8 AS 16.40044

Für einen Rechtsstreit, der die Auswahlentscheidung der Luftfahrtbehörde über die Vergabe einer Dienstleistungskonzession zur Erbringung von Bodenabfertigungsdienstleistungen (gemäß § 7 Abs. 1 Satz 3 BADV) zum Gegenstand hat, ist das Verwaltungsgericht erstinstanziell zuständig. § 48 Abs. 1 Satz 1 Nr. 6 und Satz 2 VwGO findet keine Anwendung.*)

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VPRRS 2017, 0181
Mit Beitrag
DienstleistungenDienstleistungen
"Altauftragnehmer" muss auf "Altauftrag" hinweisen!

VK Brandenburg, Beschluss vom 12.12.2016 - VK 21/16

1. Ein bisheriger Auftragnehmer muss, will er sich bei der Neuausschreibung auf diese Tätigkeit als Referenz berufen, auf seine bisherige Tätigkeit explizit hinweisen.

2. Stellt der Auftraggeber als Hilfsmittel zur Prüfung und Beurteilung der Eignung in den Ausschreibungsbedingungen von den Bietern zu erfüllende Anforderungen beurteilungsfehlerfrei auf, ist er daran gebunden und darf nicht zugunsten einzelner Bieter auf deren Erfüllung verzichten.

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VPRRS 2017, 0127
Mit Beitrag
TransportleistungenTransportleistungen
Muss schriftlich nachgefragt werden, sind (fern-)mündliche Auskünfte unverbindlich!

VK Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 07.12.2016 - 1 VK LSA 27/16

1. Hat der Auftraggeber in der Leistungsbeschreibung unmissverständlich festgelegt, dass die Bieter den Auftraggeber vor Angebotsabgabe schriftlich per Brief, Fax oder E-Mail zu informieren haben, wenn die Vergabeunterlagen nach ihrer Auffassung Unklarheiten enthalten, ist eine mündliche Nachfrage per Telefon beim Auftraggeber nicht zulässig.

2. Werden statt der in der Leistungsbeschreibung geforderten Tagessätze (hier: für Beförderungsleistungen von Schülern) Jahrespauschalpreise angeboten, ist das Angebot wegen Änderung an den Vergabeunterlagen auszuschließen. Eine Telefonauskunft dazu, dass auch Jahrespreise je Los ausgewiesen werden könnten, ändert am zwingenden Ausschluss nichts.

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Online seit 2014

VPRRS 2014, 0534
Mit Beitrag
Sonstige DienstleistungenSonstige Dienstleistungen
Auftragswert ist nachvollziehbar zu schätzen und zu dokumentieren!

VK Saarland, Beschluss vom 24.07.2014 - 3 VK 02/2014

1. Die Schätzung des Auftragswertes ist aus der Perspektive eines potenzellen Bieters heraus vorzunehmen. Zur ordnungsgemäßen Schätzung gehört auch die ordentliche Ermittlung der Schätzungsgrundlage. Öffentliche Auftraggeber sind verpflichtet, eine nachvollziehbare Schätzung vorzunehmen und zu dokumentieren. Fehlt es hieran oder ist die Herleitung und/oder Dokumentation fehlerhaft, muss die Vergabekammer im Nachprüfungsverfahren den Auftragswert selbst schätzen.*)

2. Eine Rüge ist gemäß § 107 Abs. 3 Satz 2 GWB nicht erforderlich, wenn der Antragsteller die Feststellung der Unwirksamkeit eines Vertrages nach § 101b Abs. 1 Nr. 2 GWB begehrt.*)

3. Die Unwirksamkeit eines Vertrages nach § 101b Abs. 1 GWB kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes (relative Ausschlussfrist) geltend gemacht worden ist. Diese Frist beginnt frühestens mit dem Abschluss des Vertrages und verlangt Kenntnis in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht.*)

4. Die 30-Tagesfrist des § 101b Abs. 2 Satz 1 GWB kann nicht durch den zweiten Halbsatz der Vorschrift verlängert werden. Die Regelung der 6-Monatsfrist des § 101b Abs. 2 GWB ist nicht dazu da, dem Bieter auch bei früher Kenntnis weitere fünf Monate Bedenkzeit zu gewähren, sondern dient der Schaffung von Rechtssicherheit für den Auftraggeber spätestens nach einem halben Jahr. Sie kann mithin nicht alternativ genutzt werden, wenn der Antrag nach § 101b GWB aufgrund der 30-Tage-Regelung unzulässig ist.*)

5. § 101b GWB setzt typischerweise voraus, dass der übergangene Bieter erst durch bzw. nach Vertragsschluss von der zu vergebenden Leistung erfährt. Daraus ergibt sich, dass in einem Fall, in dem der sich übergangen fühlende Bieter schon vor dem Vertragsschluss von dem zu vergebenden Auftrag Kenntnis hatte, der Auftrag also nicht verheimlicht worden ist und er sogar aktiv an der Auftragsvergabe beteiligt wurde, eine Konstellation vorliegt, die grundsätzlich nicht dem von § 101b GWB erfassten Sachverhalt entspricht. Ein Unternehmen, das an der Vergabe eines möglicherweise vergaberechtswidrig zu Unrecht nicht förmlich ausgeschriebenen Auftrags beteiligt gewesen ist, kann seine Rechte effizient während des laufenden Vergabeverfahrens wahrnehmen - weiterer Rechtsschutz nach Abschluss eines "De-facto-Verfahrens" erscheint daher nicht geboten.*)

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VPRRS 2014, 0475
Mit Beitrag
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Dokumentation muss zeitnah erstellt werden!

VK Lüneburg, Beschluss vom 05.12.2013 - VgK-39/2013

1. Die Dokumentation muss zeitnah erstellt und laufend fortgeschrieben werden. Deshalb ist es nicht ausreichend, wenn der Vermerk erst nach Abschluss des Vergabeverfahrens und Zuschlagserteilung oder gar anlässlich eines Nachprüfungsantrags angefertigt wird.

2. Das Versäumnis der wirksamen Festlegung von Eignungsnachweisen berechtigt den Auftraggeber zur Aufhebung des Vergabeverfahrens.

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VPRRS 2014, 0647
Mit Beitrag
DienstleistungenDienstleistungen
Beweis für Höchstpreisüberschreitung muss der Auftraggeber führen!

LG Bonn, Urteil vom 18.12.2013 - 1 O 465/12

1. Ein Verstoß gegen die Verordnung über die Preise bei öffentlichen Aufträgen (VO PR 30/53) hat die (Teil-)Nichtigkeit des vereinbarten Preises zu Folge. Das führt nicht zur Unwirksamkeit des gesamten Rechtsgeschäfts, sondern zu dessen Aufrechterhaltung mit dem zulässigen Höchstpreis.

2. Behauptet der Auftraggeber, dass die mit dem Auftragnehmer vereinbarten Preise über den im Verkehr üblichen Preisen liegen, muss er dies vollumfänglich darlegen und beweisen.

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VPRRS 2014, 0052
Sonstiges VerkehrSonstiges Verkehr
Vergabe für 20 Jahre an einen Bieter unzulässig!

Generalanwalt beim EuGH, Schlussanträge vom 10.11.2005 - Rs. C-323/03

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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Online seit 2013

VPRRS 2013, 1719
FahrzeugeFahrzeuge
Kartellabsprache: Auftragnehmer muss 15% Vertragsstrafe zahlen!

OLG Karlsruhe, Urteil vom 31.07.2013 - 6 U 51/12

Die Klausel in den Vertragsbedingungen eines öffentlichen Auftraggebers, wonach der Auftragnehmer eine Vertragsstrafe in Höhe von 15% der Abrechnungssumme zu zahlen hat, wenn er aus Anlass der Vergabe nachweislich eine Abrede getroffen hat, die eine unzulässige Wettbewerbsbeschränkung darstellt, ist wirksam.

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VPRRS 2013, 1718
Mit Beitrag
FahrzeugeFahrzeuge
Kartellabsprache: Auftragnehmer muss 15% Strafe/Schadensersatz zahlen!

OLG Karlsruhe, Urteil vom 31.07.2013 - 6 U 51/12 (Kart.)

Die Klausel in den Vertragsbedingungen eines öffentlichen Auftraggebers, wonach der Auftragnehmer einen Betrag in Höhe von 15% der Abrechnungssumme zu zahlen hat, wenn er aus Anlass der Vergabe nachweislich eine Abrede getroffen hat, die eine unzulässige Wettbewerbsbeschränkung darstellt, ist wirksam.

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VPRRS 2013, 1609
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Lieferung von Fahrzeugrechnern mit integr. Fahrausweisdruckeinheit

VK Arnsberg, Beschluss vom 20.11.2001 - VK 2-14/2001

(ohne amtlichen Leitsatz)

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VPRRS 2013, 1565
Mit Beitrag
DienstleistungenDienstleistungen
Prüfung der Eignung: Weiter Beurteilungsspielraum!

VK Nordbayern, Beschluss vom 02.10.2013 - 21.VK-3194-36/13

1. Bei der Beurteilung der Eignung handelt es sich um eine Prognoseentscheidung, ob vom künftigen Auftragnehmer die ordnungsgemäße Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen erwartet werden kann. Dem öffentlichen Auftraggeber steht hierbei ein Beurteilungsspielraum zu, der von den Nachprüfungsinstanzen nur daraufhin überprüft werden kann, ob

- das vorgeschriebene Verfahren einhalten worden ist,

- der Auftraggeber die von ihm selbst aufgestellten Bewertungsvorgaben beachtet hat,

- der zugrunde gelegte Sachverhalt vollständig und zutreffend ermittelt worden ist,

- keine sachwidrigen Erwägungen angestellt worden sind und

- nicht gegen allgemeine Bewertungsgrundsätze verstoßen worden ist.*)

2. Die Feststellung, ob ein Bieter die erforderliche Fachkunde und Leistungsfähigkeit besitzt, um den Auftrag zufriedenstellend ausführen zu können, ist das Ergebnis einer fachlich-tatsächlichen Prognose, welche der öffentliche Auftraggeber im Rahmen eines gerichtlich nur eingeschränkt überprüfbaren Beurteilungsspielraumes trifft. Grundlage der Prognose müssen gesicherte Erkenntnisse sein.*)

3. Dem öffentlichen Auftraggeber steht es grundsätzlich frei, wie und in welcher Tiefe er die Eignungsprüfung durchführt. Wegen des dem öffentlichen Auftraggeber zustehenden Beurteilungsspielraums reicht es aus, dass die Entscheidung methodisch gewonnen wurde und die Prognose nach den gewonnenen Erkenntnissen vertretbar erscheint.*)

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VPRRS 2013, 0618
NachprüfungsverfahrenNachprüfungsverfahren
Kann die Rüge des Zuschlagsbieters abgewiesen werden?

VK Berlin, Beschluss vom 22.02.2013 - VK-B1-43/12

1. Ein Nachprüfungsantrag, der nach mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, eingeht ist unzulässig.

2. Gibt der Auftraggeber in der Rechtsbehelfbelehrung nicht an, um welche konkreten Rechtsbehelfe es sich handelt, führt das nicht zur Intransparenz und Unverständlichkeit des Rechtsbehelfs.

3. Die Verfahrensweise des Auftraggebers, bei der die Rügen des Bieters zurückgewiesen, dieser aber gleichwohl als der beabsichtigte Zuschlagsbieter ausgewählt wird, ist zwar ungewöhnlich, jedoch nicht vergaberechtswidrig. Bis zum endgültigen Zuschlag kann der beabsichtigte Zuschlagsbieter jedoch ein Nachprüfungsverfahren einleiten.

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VPRRS 2013, 1836
Abfallbeförderung/-entsorgungAbfallbeförderung/-entsorgung
Auftraggeber muss auch die "rechtliche" Leistungsfähigkeit prüfen!

VK Sachsen, Beschluss vom 06.09.2013 - 1/SVK/028-13

1. Ein Bieter muss bei Angebotsabgabe nicht unbedingt über alle technischen und personellen Kräfte verfügen oder stets eine den ausgeschriebenen Auftrag abdeckende logistische Reserve vorweisen oder bspw. sämtliche Räumlichkeiten vorhalten die er für die Ausführung des Auftrages benötigt. Es genügt, dass der Bieter in der Lage ist, sich bis zur Auftragserteilung die erforderlichen Mittel zu beschaffen. Ansonsten wären die Bieter in Unkenntnis darüber, ob sie den Auftrag erhalten oder nicht, zu Investitionen gezwungen, die sich für den Fall, dass sie den Auftrag nicht erhalten, als wirtschaftlich unsinnig erweisen.*)

2. Die Eignungsprüfung des öffentlichen Auftraggebers hat sich auch darauf zu erstrecken, ob ein Bieter auch rechtlich in der Lage ist, die ausgeschriebene Leistung zu erbringen. Dies gilt jedenfalls in solchen Fällen, in denen bspw. aufgrund des sensiblen Leistungsgegenstandes (Entsorgung kontaminierter Böden und Wassergemische) die Leistungsfähigkeit eines Bieters in dieser Hinsicht zweifelhaft erscheint.*)

3. Ein Bieter ist an seine einmal abgegebene Erklärung zur Eignung resp. Leistungsfähigkeit gebunden. Maßgeblicher Zeitpunkt der Beurteilung der Leistungsfähigkeit ist zunächst der Zeitpunkt, in welchem die Angebote abzugeben bzw. nachgeforderte Unterlagen vorzulegen waren und die Aufklärungsverhandlungen abgeschlossen sind. Denn dann kann der öffentliche Auftraggeber anhand der vorliegenden Unterlagen feststellen, welches Angebot das wirtschaftlich günstigste ist und ob die Bieter geeignet sind. Die Vergabestelle darf einem Bieter nicht so lange und so oft Gelegenheit geben, sein Angebot bzw. seine Unterlagen nachzubessern, bis dieser alle Anforderungen der Ausschreibung erfüllt.*)

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Online seit 2012

VPRRS 2012, 0307
ReinigungsleistungenReinigungsleistungen
Schätzung des Auftragswerts: Vergabestelle hat Beurteilungsspielraum!

OLG Dresden, Beschluss vom 24.07.2012 - Verg 2/12

Bei der Schätzung des Auftragswertes steht der Vergabestelle ein Beurteilungsspielraum zu. Dieser ist nicht nur bei manipulativen oder sonst willkürlichen Annahmen, sondern auch dann überschritten, wenn eine realitätsferne Fehlbeurteilung auf einem Mangel an Sachkenntnis beruht und die Vergabestelle sich das notwendige Wissen in zumutbarer Weise hätte verschaffen können.*)

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VPRRS 2012, 0271
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Vergabebedingungen rechtswidrig: Kein Unterlassungsanspruch!

BGH, Urteil vom 05.06.2012 - X ZR 161/11

Einem (potenziellen) Bieter steht gegen den öffentlichen Auftraggeber kein aus bürgerlich-rechtlichen Vorschriften herzuleitender Anspruch darauf zu, die Verwendung bestimmter als vergaberechtswidrig erachteter Vergabebedingungen in etwaigen zukünftigen Vergabeverfahren zu unterlassen (Fortführung von BGH, Urteil vom 11. September 2008 - I ZR 74/06, BGHZ 178, 63 bundesligakarten.de).*)

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Online seit 2011

VPRRS 2011, 0173
AußenanlagenAußenanlagen
Vergabe

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 04.07.2001 - Verg 20/01

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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Online seit 2010

VPRRS 2010, 0380
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Darf Auftraggeber vor Zuschlag ausgeschriebene Leistung reduzieren?

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 26.10.2010 - Verg 46/10

Reduziert der Auftraggeber während des laufenden Vergabeverfahrens den ausgeschriebenen Leistungsumfang - etwa indem er schon vor Zuschlag Teile dieser Leistung ausführen lässt - , muss er allen Bietern Gelegenheit geben, auf diese Veränderung durch Änderung oder Anpassung ihrer Angebote zu reagieren. Andernfalls verstößt er gegen das in § 9 Nr. 1 Satz 1 und Nr. 3 Abs. 1 VOB/A 2006 geregelte Gebot, den Bietern eine einwandfreie Preisermittlung zu ermöglichen, und verletzt damit die Grundsätze der Transparenz und Gleichbehandlung.

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Online seit 2006

VPRRS 2006, 0482
DienstleistungenDienstleistungen
Auslegung der Bekanntmachung

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 24.05.2006 - Verg 14/06

1. Für die Auslegung einer Bekanntmachung (ebenso wie für Auslegung von Vergabe- und Verdingungsunterlagen) gilt nach ständiger Rechtsprechung ein objektivierter Maßstab: maßgebend ist die Sicht eines vernünftigen, mit öffentlichen Vergaben vertrauten Bieters.

2. Für die Auslegung der Bekanntmachung ist unerheblich, welchen Inhalt die später den Bietern übersandten Verdingungsunterlagen hatten; auslegungsrelevant sind nur solche die Umstände, die bis zur Veröffentlichung gegeben waren.

3. Schreibt der Auftraggeber einen Abschleppvertrag für mindestens 36 Monate aus und fordert er entsprechende Eignungsnachweise (Angabe des Betriebs- und Verwahrgeländes und als Verfügbarkeitsnachweis die Vorlage eines Grundbuchauszugs oder Mietvertrags sowie die Erlaubnis nach § 3 GüKG), so müssen die Nachweise auch ohne besondere Erwähnung den gesamten Vertragszeitraum abdecken.

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VPRRS 2006, 0457
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Abgelaufene Bindefrist kann nicht nachträglich verlängert werden

OLG Jena, Beschluss vom 30.10.2006 - 9 Verg 4/06

1. Nach allgemeinen zivilrechtlichen Regeln erlischt nach Ablauf der Bindefrist (§ 19 Abs. 3 VOL/A) das Angebot eines Bieters gem. §§ 146, 148 BGB und ist damit für das Ausschreibungsverfahren nicht mehr existent.*)

2. Die Wertung eines wegen Überschreitung der Bindefrist bereits erloschenen und danach erneut zum Wettbewerb eingereichten - inhaltsgleichen - Angebots ist wegen Überschreitung der Angebotsfrist (§ 18 Abs. 1 S. 1 VOL/A) grundsätzlich ausgeschlossen, es sei denn, dass der verspätete Eingang auf nicht vom Bieter zu vertretenden Umständen beruht, § 25 Nr. 1 Abs. 1 lit. e VOL/A.*)

3. Nicht der Bietersphäre im vorgenannten Sinne zuzurechnen ist es, wenn die Vergabestelle mit gleicher Wirkung für alle Bieter und im Einvernehmen mit diesen (vgl. § 28 Nr. 2 Abs. 2 VOL/A) eine bereits abgelaufene Angebotsfrist nachträglich "verlängert", d.h. die erneute Vorlage der bereits erloschenen Angebote mit deren ursprünglichem Inhalt gestattet.*)

4. Übergeht die Vergabestelle im Rahmen der nachträglichen "Verlängerung" einer bereits abgelaufenen Angebotsfrist einen einzelnen Bieter, so ist diesem aus Gleichbehandlungsaspekten wie den übrigen Bewerbern die erneute Vorlage seines (erloschenen) ursprünglichen Angebots gestattet.*)

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VPRRS 2006, 0114
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Nachunternehmereinsatz im Rahmen der VOL/A

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 21.12.2005 - Verg 69/05

1. Der Anspruch auf rechtliches Gehör kann auch in einem schriftlichen Verfahren erfüllt werden.

2. Fordert der Auftraggeber gemäß einem Angebotsvordruck eine Erklärung zum Nachunternehmereinsatz und kreuzt ein Bieter keine der angegebenen Wahlmöglichkeiten an bzw. gibt er zum geplanten Nachunternehmereinsatz auch sonst keinerlei ausdrückliche Erklärung ab, ist das Angebot deshalb unvollständig und kann ermessensfehlerfrei ausgeschlossen werden.

3. Der öffentliche Auftraggeber auch bei Vergaben nach dem zweiten Abschnitt der VOL/A Angaben über den Nachunternehmereinsatz verlangen. Die Rechtsprechung des EuGH zur Zulässigkeit des Nachunternehmereinsatzes steht dem nicht entgegen.

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Online seit 2005

VPRRS 2005, 0603
DienstleistungenDienstleistungen
Ausschluss eines Bieters wegen einer schweren Verfehlung

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 28.07.2005 - Verg 42/05

1. Gemäß § 7 Nr. 5 lit. c) VOL/A können von der Teilnahme am Wettbewerb Bewerber ausgeschlossen werden, die nachweislich eine schwere Verfehlung begangen haben, die ihre Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellt. Unspezifizierte Vorwürfe, vage Vermutungen und Verdachtsmomente reichen hierfür nicht aus. Die Verfehlung muss nach objektiven Kriterien beweisbar sein. Ist der Bewerber eine juristische Person, kommt es für die Beurteilung auf die für das Unternehmen verantwortlich handelnden Personen an.

2. Zur "Selbstreinigung" von nachweislich schweren Verfehlungen muss ein Unternehmen sich unverzüglich und vollständig von den für die schweren verfehlungen verantwortlichen Personen trennen und ihnen jeden Einfluss auf die Geschäftsführung verwehren.

3. Schließt das Unternehmen stattdessen verdeckte Treuhandverträge den für die schweren verfehlungen verantwortlichen Personen ab, die diesen Personen weiterhin einen erheblichen Einfluss auf das Unternehmen belassen, bedeutet dies eine erneute schwere Verfehlung.

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VPRRS 2005, 0297
DienstleistungenDienstleistungen
Amtsermittlungspflicht im Beschwerdeverfahren

OLG Saarbrücken, Beschluss vom 06.04.2005 - 1 Verg 1/05

1. Es bleibt offen, ob es Zulässigkeitsvoraussetzung eines Feststellungsantrages nach § 123 S. 3 GWB ist, dass der Antrag in angemessener Frist nach Kenntniserlangung von der Zuschlagserteilung gestellt wird oder zeitlich unbefristet gestellt werden kann.

2. Ein Feststellungsantrag nach § 123 S. 3 GWB ist nur bei einem ursprünglich zulässigen Antrag auf Primärrechtsschutz und Erledigung während des Nachprüfungsverfahrens zulässig.

3. Die Antragsbefugnis fehlt, wenn das Angebot eines Bieters nach rechnerischer Prüfung auf dem 5. Rang liegt und der Bieter keinerlei Anhaltspunkte dafür vorträgt, weshalb die vier ersten Angebote nicht gewertet werden können.

4. Die mündliche Verhandlung ist wieder zu eröffnen, wenn das Gericht eine Verletzung des rechtlichen Gehörs feststellt.

5. Eine Aufklärungs- und Ermittlungspflicht besteht für das Beschwerdegericht nur soweit, als der Vortrag der Beteiligten oder der Sachverhalt als solcher bei sorgfältiger Überlegung der sich aufdrängenden Gestaltungsmöglichkeiten dazu Anlass geben.

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Online seit 2004

VPRRS 2004, 0148
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Wie weit reicht der Bewertungsspielraum der Vergabestelle?

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 07.01.2004 - Verg 55/02

1. Es ist bei der Festsetzung der Gebühr nach § 128 Abs. 1 GWB - sofern besondere Fallumstände dies nicht gebieten - ebenso wenig zwingend danach zu differenzieren, ob der Nachprüfungsantrag, im Stadium eines Teilnahmewettbewerbs gestellt worden ist, oder ob der Antragsteller nach entsprechender Aufforderung durch die Vergabestelle überhaupt ein Angebot eingereicht oder bei losweiser Vergabe ein Angebot auf bestimmte Lose beschränkt hätte.

2. Hinsichtlich des Bemessungskriteriums der wirtschaftlichen Bedeutung hat die Vergabekammer als die mit dem Verfahren befasste sachnächste Stelle einen Bewertungsspielraum, so dass die Aufhebung eine Gebührenfestsetzung nur angezeigt sein kann, sofern das Äquivalenzprinzip grob verletzt ist.

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Online seit 2003

VPRRS 2003, 0538
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Voraussetzungen für Aufhebung einer Aufhebung

VK Hamburg, Beschluss vom 14.08.2003 - VgK FB 3/03

1. Die Bindefrist (§ 28 Nr. 2 Abs. 2 VOL/A) kann nicht nur im Anwendungsbereich der VOB/A, sondern ebenfalls im Anwendungsbereich der VOL/A auch noch nach ihrem Ablauf verlängert werden.

2. Eine Ausschreibung kann aufgehoben werden, wenn sich die Grundlagen der Ausschreibung wesentlich geändert haben. Eine solche Änderung kann auf der Bedarfs- oder der Finanzierungsseite liegen. Mit dem Begriff "wesentlich" wird verdeutlicht, dass die Änderung der Grundlagen der Ausschreibung nicht unbedeutend, sondern einschneidend und nachhaltig sein muss. Erst wenn es für den Auftraggeber unzumutbar erscheint, den Zuschlag auf eines der Angebote zu erteilen, ist diese Schwelle überschritten. Es muss sich stets um außergewöhnliche Umstände handeln.

3. Der Normgeber hat durch die gewählte Zeitform "Perfekt" ("geändert haben") deutlich gemacht, dass es sich um ein Ereignis handeln muss, das bereits stattgefunden hat.

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VPRRS 2003, 0080
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Leistungsbeschreibung, Wahl- oder Alternativleistungen (Kennzeichen)

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 02.08.2002 - Verg 25/02

Wahl- oder Alternativleistungen sind generell dadurch gekennzeichnet, dass bei Fertigstellung der Verdingungsunterlagen noch nicht feststeht, ob die Leistung in der einen oder anderen Ausführungsart tatsächlich erbracht werden soll, und der Auftraggeber sich - darin liegt der wirtschaftliche Sinn - die dahingehende Entscheidung bis zur Auftragserteilung vorbehalten will.

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VPRRS 2003, 0012
DienstleistungenDienstleistungen
unverzügliche Rüge nach § 107 Abs. 3 S. 1 GWB

BayObLG, Beschluss vom 12.12.2001 - Verg 19/01

1. § 107 Abs. 2 GWB setzt voraus, daß die Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend gemacht wird. Die Möglichkeit, die Durchführung eines Vergabeverfahrens mit dem Vorbringen anzugreifen, die Anwendung der Bestimmungen über das Vergabeverfahren sei unzulässig, ist durch § 107 Abs. 2 Satz 1 GWB i. V. m. § 97 Abs. 7 GWB nicht eröffnet.*)

2. Zu den Anforderungen an eine unverzügliche Rüge im Sinne des § 107 Abs. 3 Satz 1 GWB.*)

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VPRRS 1999, 0017
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Leistung nicht eindeutig beschrieben: Auftraggeber muss nachbessern!

OLG Brandenburg, Beschluss vom 03.08.1999 - 6 Verg 1/99

1. Es stellt eine Verletzung des vergaberechtlichen Neutralitätsgebotes dar, wenn entgegen dem aus § 20 VwVfG resultierenden Rechtsgedanken an einer Vergabeentscheidung Personen auf Auftraggeberseite mitwirken, die Aufsichtsfunktionen in Unternehmen ausüben, die als Bieter auftreten oder an Bietergemeinschaften beteiligt sind.

2. Ein Verstoß gegen die in § 9 VOB/A enthaltene Pflicht, die Leistungen so eindeutig und erschöpfend zu beschreiben, dass alle Bewerber die Beschreibung im gleichen Sinne verstehen müssen, führt zur Rechtswidrigkeit des Vergabeverfahrens. Führt auch die Auslegung der Verdingungsunterlagen zu keinem eindeutigen Ergebnis, muss der Auftraggeber deren Inhalt gegenüber allen Bietern klarstellen, um diesen gegebenenfalls die Chance zur Überarbeitung ihrer Angebote zu geben.

3. Im laufenden Vergabeverfahren sind Versuche zur Vertragsanbahnung ebenso wie Vertragsabschlüsse zwischen Bietern und für die Auftraggeberseite arbeitenden Unternehmen unzulässig, ohne dass es auf den Nachweis der tatsächlichen Beeinflussung der Vergabeentscheidung durch diese Umstände ankäme.

4. Im Verhandlungsverfahren sind alle während der Verfahrensdauer zu treffenden wesentlichen Entscheidungen, die zum Ausscheiden oder zur Präqualifikation oder zur Aufnahme von Vertragsverhandlungen mit einem Bieter führen, bereits vor Zuschlagserteilung nachvollziehbar zu dokumentieren, um dem Transparenzgebot nach § 97 Abs. 1 GWB Genüge zu tun. Eine Verletzung der Dokumentationspflicht führt zu einer Verletzung der Bieterrechte nach § 97 Abs. 7 GWB.

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