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Volltexturteile nach Sachgebieten

Sachgebiet: Transportleistungen

171 Entscheidungen insgesamt

Online seit 8. April

VPRRS 2024, 0071
Mit Beitrag
VerkehrVerkehr
Verfahren über Nachforderung von Unterlagen ist zu dokumentieren!

OLG Schleswig, Beschluss vom 28.03.2024 - 54 Verg 2/23

1. Der Bieter muss sich festlegen, welches Angebot er abgeben will. Die Zulassung von Alternativangeboten oder Angeboten, die unter eine Bedingung gestellt werden, ist vergaberechtswidrig.

2. Die Abgabe eines nicht zugelassenen Nebenangebots führt nur zum Ausschluss des Nebenangebots.

3. Eine Änderung der Vergabeunterlagen ist unzulässig. Eine solche Änderung liegt vor, wenn der Bieter manipulativ in die Vergabeunterlagen eingreift, indem er ein von den Vorgaben abweichendes Angebot macht, das bei einem Wegdenken der Abweichungen unvollständig bleibt.

4. Ein Ausschluss eines Angebots unter rein formalen Gesichtspunkten kommt nicht in Betracht. Etwaige Unklarheiten sind im Wege der Aufklärung zu beseitigen.

5. Ein manipulativer Eingriff in die Vergabeunterlagen durch den Bieter liegt vor, wenn er sein Angebot nicht auf die anzubietende Typenanzahl (hier: von Fahrzeugen) beschränkt, sondern unter Erweiterung des Kalkulationsblatts bzw. unter Hinzufügung einer zweiten Seite eine höhere Typenanzahl als gefordert anbietet.

6. Das Verfahren über die Nachforderung von Unterlagen ist, wie das gesamte Vergabeverfahren, zu dokumentieren. Verstöße gegen die Dokumentationspflicht kann ein Bieter als Rechtsverstöße rügen, wenn er durch sie benachteiligt wird.

7. Eine unterlassene Dokumentation kann geheilt werden. Das gilt allerdings nicht, wenn die Gefahr einer Manipulation der nachgereichten Dokumentation nicht ausgeschlossen werden kann.

8. Um sicherzustellen, dass die Aufhebung der Ausschreibung nicht zur Diskriminierung einzelner Bieter missbraucht werden kann, ist eine Aufhebung nur in engen Grenzen zulässig. Die Annahme eines Aufhebungsgrunds setzt voraus, dass ein Umstand nachträglich eingetreten ist oder dem Auftraggeber anfänglich nicht bekannt sein konnte und der Auftraggeber diesen Umstand nicht zu vertreten hat.

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Online seit 2023

VPRRS 2023, 0258
Mit Beitrag
VerkehrVerkehr
Vorschriften über die Preisprüfung sind drittschützend!

OLG Schleswig, Beschluss vom 27.11.2023 - 54 Verg 4/23

1. Der öffentliche Auftraggeber muss eine Preisprüfung durchführen und in diesem Rahmen vom betreffenden Bieter Aufklärung verlangen, wenn der Angebotspreis ungewöhnlich niedrig erscheint.

2. Kann der öffentliche Auftraggeber nach der Prüfung gem. § 60 Abs. 1, 2 VgV die geringe Höhe des angebotenen Preises oder der angebotenen Kosten nicht zufriedenstellend aufklären, darf er den Zuschlag auf dieses Angebot ablehnen.

3. Die Vorschriften über die Aufklärungspflicht nach § 60 Abs. 1 VgV, die Vorgaben über die Vornahme der Prüfung nach Maßgabe von § 60 Abs. 2 VgV und die Beachtung der Vorschriften gem. § 60 Abs. 3 VgV sind drittschützend.

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Online seit 2022

VPRRS 2022, 0131
DienstleistungenDienstleistungen
Angebot kann über fremdes Benutzerkonto hochgeladen werden!

VK Baden-Württemberg, Beschluss vom 11.06.2021 - 1 VK 14/21

1. Lässt sich die Identität des Bieters bei einem elektronischen Angebot eindeutig feststellen, darf es nicht deshalb ausgeschlossen werden, weil es über ein fremdes Benutzerkonto hochgeladen wurde.

2. Von einer Vergabeplattform aufgestellte Nutzungsbedingungen, die die Nutzung eines fremden Accounts verbieten, sind keine Formvorgaben der Vergabestelle.

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VPRRS 2022, 0056
Mit Beitrag
TransportleistungenTransportleistungen
Vertragsverlängerung ist wesentliche Änderung!

OLG Schleswig, Beschluss vom 09.12.2021 - 54 Verg 8/21

1. Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der EU vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist.

2. Die Unwirksamkeit betrifft auch wesentliche Vertragsänderungen bei einem entsprechenden öffentlichen Auftrag. Eine wesentliche Änderung eines öffentlichen Auftrags darf nicht freihändig vorgenommen werden, sondern muss zu einem neuen Vergabeverfahren über den geänderten Auftrag führen.

3. Die Verlängerung von Verträgen mit befristeter Laufzeit ist bei Verträgen, bei denen das Zeitmoment ein wesentliches Element der geschuldeten Leistung ist, bei einer erheblichen Ausweitung des Leistungsvolumens als eine wesentliche Vertragsänderung und damit als neuer Beschaffungsvorgang zu werten.

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VPRRS 2022, 0027
Mit Beitrag
TransportleistungenTransportleistungen
Finanzielle Situation unklar: Insolventer Bieter kann ausgeschlossen werden!

VK Lüneburg, Beschluss vom 27.08.2021 - VgK-32/2021

1. Öffentliche Aufträge werden an geeignete Unternehmen vergeben. Geeignet sind sie, wenn sie fachkundig und leistungsfähig und nicht ausgeschlossen worden sind.

2. Die Vorschrift des § 124 GWB enthält Ausschlussgründe, die in erster Linie die Zuverlässigkeit eines Bieters oder Bewerbers, aber auch die Leistungsfähigkeit bzw. besondere Situationen, in der sich der Bieter oder Bewerber befindet, betreffen.

3. Im Gegensatz zu den zwingenden Ausschlussgründen in § 123 GWB enthält § 124 GWB eine Auflistung von Tatbeständen, bei deren Vorliegen ein Unternehmen von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausgeschlossen werden kann. Es handelt sich um fakultative Ausschlussgründe, so dass der Auftraggeber ein Unternehmen ausschließen kann, wenn ein solcher Ausschlussgrund gegeben ist. Das Vorliegen eines Ausschlusstatbestands indiziert jedoch nicht automatisch den Ausschluss.

4. Wird über das Vermögen eines Bieters das Insolvenzverfahren eröffnet und ist es dem Auftraggeber im Ergebnis nicht möglich, eine positive Prognose zur finanziellen Leistungsfähigkeit des Bieters zu stellen, weil der Bieter widersprüchliche Angaben zu den Umsätzen und zur finanziellen Situation des Inhaberbetriebs nicht zur hinreichenden Gewissheit des Antragsgegners aufklären kann, darf der Auftraggeber den Bieter vom Vergabeverfahren ausschließen.

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VPRRS 2022, 0017
Mit Beitrag
RügeobliegenheitRügeobliegenheit
Nur ein BIEGE-Mitglied muss leistungsfähig sein!

VK Bund, Beschluss vom 26.10.2021 - VK 1-108/21

1. Sämtliche Eignungskriterien und Nachweise sind entweder unmittelbar und vollständig in der Auftragsbekanntmachung aufzuführen oder können durch einen Link auf ein Dokument, aus dem sich die Eignungsanforderungen ergeben, hinterlegt werden. Maßgebend ist, dass am Auftrag interessierte Unternehmen durch bloßes Anklicken zu dem Formblatt mit den Eignungsnachweisen gelangen können.

2. Sind die verlinkten Dokumente mit den Anforderungen nicht vollständig deckungsgleich mit den in den Bewerbungsbedingungen aufgeführten Eignungsanforderungen, führt das nicht zu einem grundlegenden Mangel der bekanntgemachten Eignungsanforderungen, sondern lediglich dazu, dass in der Eignungsprüfung keine strengeren Anforderungen als bekannt gemacht angelegt werden dürfen.

3. Bei der Prüfung der Leistungsfähigkeit kommt es auf die einer Bietergemeinschaft insgesamt zur Verfügung stehenden Kapazitäten an. Fachkunde und Leistungsfähigkeit sind daher schon dann als nachgewiesen anzusehen, wenn aussagekräftige Unterlagen für ein oder mehrere Mitglieder der Bietergemeinschaft vorgelegt worden sind und diese das ausgeschriebene Leistungsspektrum abdecken. Einzelnen Mitgliedern verfügbare Eigenschaften sind der Bietergemeinschaft zuzurechnen.

4. ...

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Online seit 2021

VPRRS 2021, 0299
TransportleistungenTransportleistungen
Auftragnehmer insolvent: Keine Kündigung nach § 8 Abs. 1 VOL/B möglich!

OLG Celle, Urteil vom 25.11.2021 - 11 U 43/21

Eine insolvenzbedingte Lösungsklausel ist in Verträgen über die Schülerbeförderung unwirksam.*)

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Online seit 2019

VPRRS 2019, 0324
TransportleistungenTransportleistungen
Wertung auf Bruttobasis: Auftraggeber muss Steuersätze prüfen!

VK Sachsen, Beschluss vom 01.08.2019 - 1/SVK/021-19

Will ein öffentlicher Auftraggeber die Wertung der Angebote auf Bruttobasis vornehmen und existieren für die ausgeschriebene Dienstleistung (hier: Schülerbeförderung) nach § 4 Abs. 17 b UStG und § 12 Abs. 2 Nr. 10 b UStG Möglichkeiten der Ermäßigung der Umsatzsteuer, ist ein öffentlicher Auftraggeber verpflichtet, jedenfalls offensichtlich falsche Steuersätze zu hinterfragen und ggf. zu ergänzen bzw. ähnlich einem Rechenfehler zu korrigieren.*)

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Online seit 2018

VPRRS 2018, 0266
Mit Beitrag
TransportleistungenTransportleistungen
Schlechte Erfahrungen in der Vergangenheit: Ausschluss wegen Unzuverlässigkeit?

KG, Beschluss vom 31.07.2017 - Verg 6/17

Zum Ausschluss eines Bieters wegen Unzuverlässigkeit und Ungeeignetheit, die aus schlechten Erfahrungen des Auftraggebers mit diesem Bieter in der Vergangenheit hergeleitet wird.*)

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VPRRS 2018, 0242
Mit Beitrag
ÖPNVÖPNV
Kontrolle wie über eigene Dienststelle: Kein öffentlicher Dienstleistungsauftrag!

VK Thüringen, Beschluss vom 09.07.2018 - 250-4003-4018/2018-E-P-004-IK

1. Ein Dienstleistungsauftrag i.S.v. Art. 2 Nr. 1, 5 Richtlinie 2014/25/EU setzt einen zwischen einem oder mehreren Auftraggebern und einem oder mehreren Wirtschaftsteilnehmern schriftlich geschlossenen entgeltlichen Vertrag über die Erbringung von Dienstleistungen voraus. Dieser Vertrag muss zwischen zwei oder mehr rechtsfähigen Personen geschlossen werden.

2. Übt der öffentliche Auftraggeber über den Bieter eine ähnliche Kontrolle wie über seine eigenen Dienststellen aus, liegt kein Dienstleistungsauftrag i.S.v. Art. 2 Nr. 1, 5 Richtlinie 2014/25/EU vor.

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VPRRS 2018, 0022
Mit Beitrag
TransportleistungenTransportleistungen
Wertungsentscheidung muss umfassend dokumentiert werden!

VK Nordbayern, Beschluss vom 14.12.2017 - RMF-SG21-3194-02-14

1. Ein Ausschluss des Angebots nach § 60 Abs. 3 VgV ist rechtmäßig, wenn die Vergabe stelle nach der Prüfung gemäß § 60 Abs. 1 und 2 VgV die geringe Höhe des angebotenen Preises oder der angebotenen Kosten nicht zufriedenstellend aufklären kann.*)

2. Die Wertungsentscheidung muss den an sie zu stellenden vergaberechtlichen Anforderungen genügen. Dazu gehört, dass das vorgeschriebene Verfahren für die Bewertung eingehalten und der Sachverhalt vollständig und zutreffend ermittelt wird sowie die von der Vergabestelle selbst aufgestellten Vorgaben beachtet und keine sachwidrigen und gegen allgemeine Bewertungsgrundsätze verstoßenden Erwägungen angestellt werden.*)

3. Eine Forderung nach Unterlegen der Höchstpunktzahl mit konkretisierenden Informationen zu den von der Antragsgegnerin mit der Erfüllung der Kriterien verbundenen Erwartungen würde die Antragsgegnerin dazu zwingen, Aufgaben zu übernehmen, deren Lösung sie im Rahmen der funktionalen Ausschreibung auf die Bieter delegieren wollte.*)

4. In der Dokumentation muss der Auftraggeber seine für die Zuschlagserteilung maßgeblichen Erwägungen in allen Schritten so eingehend dokumentieren, dass nachvollziehbar ist, welche konkreten qualitativen Eigenschaften der Angebote mit welchem Gewicht in die Benotung eingegangen sind.

5. Die Leistungsbeschreibung ist Ausdruck der Dispositionsfreiheit des öffentlichen Auftraggebers. Er hat das Leistungsbestimmungsrecht und legt fest, welchen Beschaffungsgegenstand er für erforderlich und wünschenswert hält. Die Bieter haben keine rechtliche Möglichkeit, über die konkreten Inhalte der Leistung zu bestimmen und sind an die Vorgaben des Auftraggebers gebunden. Es kommt nicht darauf an, ob die zu beschaffende Leistung für den Auftraggeber und dessen Bedürfnisse tatsächlich geeignet, zweckmäßig, sinnvoll oder wirtschaftlich ist.*)

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Online seit 2017

VPRRS 2017, 0364
Mit Beitrag
TransportleistungenTransportleistungen
Wann ist eine fehlende Preisangabe "wesentlich"?

OLG München, Beschluss vom 07.11.2017 - Verg 8/17

1. Der öffentliche Auftraggeber kann Bieterfragen und die Antworten hierauf allen interessierten Unternehmen auch über seine Internetseite zur Verfügung stellen, wenn er dies zuvor bekannt gemacht hat.

2. Ein Angebot ist zwingend auszuschließen, wenn eine wesentliche Preisangabe fehlt, wobei es auf die wettbewerbliche Relevanz der fehlenden Preisangabe nicht ankommt.

3. Über die Wesentlichkeit ist aufgrund des fraglichen Leistungsgegenstands und seiner Bedeutung, seines wertmäßigen Anteils für die Gesamtleistung sowie für den Gesamtpreis im Einzelfall zu entscheiden.

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VPRRS 2017, 0299
Mit Beitrag
TransportleistungenTransportleistungen
Vergabestelle darf auch Einhaltung der Mindestlohnvorschriften prüfen!

VK Nordbayern, Beschluss vom 07.09.2017 - 21.VK-3194-02-04

1. Der öffentliche Auftraggeber hat in der Regel vom Bieter Aufklärung über den Angebotspreis zu verlangen, wenn zwischen dem (Gesamt-)Angebotspreis des Bestbieters und dem nächstplatzierten Bieter eine Preisdifferenz von mehr als 20% besteht (sog. Aufgreifschwelle).*)

2. Entsprechend § 60 Abs. 2 Nr. 4 VgV darf die Vergabestelle auch die Einhaltung der Verpflichtungen nach § 128 Abs. 1 GWB prüfen. Somit ist grundsätzlich auch die Prüfung der Einhaltung der Vorschriften nach dem Mindestlohngesetz gerechtfertigt.*)

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VPRRS 2017, 0127
Mit Beitrag
TransportleistungenTransportleistungen
Muss schriftlich nachgefragt werden, sind (fern-)mündliche Auskünfte unverbindlich!

VK Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 07.12.2016 - 1 VK LSA 27/16

1. Hat der Auftraggeber in der Leistungsbeschreibung unmissverständlich festgelegt, dass die Bieter den Auftraggeber vor Angebotsabgabe schriftlich per Brief, Fax oder E-Mail zu informieren haben, wenn die Vergabeunterlagen nach ihrer Auffassung Unklarheiten enthalten, ist eine mündliche Nachfrage per Telefon beim Auftraggeber nicht zulässig.

2. Werden statt der in der Leistungsbeschreibung geforderten Tagessätze (hier: für Beförderungsleistungen von Schülern) Jahrespauschalpreise angeboten, ist das Angebot wegen Änderung an den Vergabeunterlagen auszuschließen. Eine Telefonauskunft dazu, dass auch Jahrespreise je Los ausgewiesen werden könnten, ändert am zwingenden Ausschluss nichts.

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VPRRS 2017, 0100
Mit Beitrag
RettungsdienstleistungenRettungsdienstleistungen
Keine Bereichsausnahme für qualifizierte Krankentransportfahrten!

VK Westfalen, Beschluss vom 15.02.2017 - VK 1-51/16

1. Die Bereichsausnahme des § 107 Abs. 1 Nr. 4 GWB ist auf qualifizierte Krankentransportfahrten nicht anwendbar.*)

2. Orientiert am objektiven Sinn und Zweck des Gesetzes, ist die Bereichsausnahme so auszulegen, dass sie nur bei Fallkonstellation aus den Bereichen Katastrophenschutz, Zivilschutz oder Gefahrenschutz anwendbar ist. Es muss sich um abstrakt drohende, unvorhersehbare, außergewöhnliches Schadensereignisse handeln.

3. Reguläre Patientenbeförderungen gehören ebenso wenig wie alltägliche Notfallrettungen zu außergewöhnlichen Großschadensereignissen, die mit einer Katastrophe vergleichbar sind.

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Online seit 2016

VPRRS 2016, 0444
Mit Beitrag
RügeobliegenheitRügeobliegenheit
Unwissenheit schützt nicht vor Rügepräklusion!

VK Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 26.07.2016 - 1 VK LSA 08/16

1. Kann ein durchschnittlich erfahrener Bieter durch das bloße Lesen der Vergabeunterlagen merken, dass das ausgewiesene Konzept zu den geplanten Eignungs- und Zuschlagskriterien eine unzulässige Mehrfachbewertung zulässt, ist ihm zuzumuten, dies zu rügen. Verschließt sich der Bieter gegen diesen offensichtlich möglichen Rückschluss, ist er im Nachprüfungsverfahren mit diesem Einwand präkludiert.

2. Kann der konkrete Bieter wegen unterdurchschnittlicher Erfahrungen den Rückschluss nicht ziehen, muss er sich gegebenenfalls fachlichen Rat erkaufen. Wer dies unterlässt, handelt schuldhaft.

3. Fordert die Bieterinformation unmissverständlich dazu auf, Start- und Zielzeit der Busfahrt sowie die Linienkilometer nachvollziehbar anzugeben, führt ein unbekümmerter Umgang mit diesen Vorgaben (hier: durch Stehenlassen der Platzhalter-Null bei der Kilometerangabe) und die Änderung der Vergabeunterlagen zum Ausschluss des Bieters.

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VPRRS 2016, 0443
Mit Beitrag
TransportleistungenTransportleistungen
Wie wird festgestellt, ob das Angebot von der Ausschreibung abweicht?

OLG Naumburg, Beschluss vom 12.09.2016 - 7 Verg 5/16

1. Angebote, bei denen Änderungen an den Vertragsunterlagen vorgenommen wurden, sind zwingend von der Angebotswertung auszuschließen.

2. Ob das Angebot eines Bieters von den Vertragsunterlagen abweicht und diese damit ändert, ist anhand der Leistungsbeschreibung einschließlich sämtlicher Anlagen, wie Erläuterungen, etwaigen Datenblättern etc., durch Auslegung zu ermitteln.

3. Für die Auslegung der Vertragsunterlagen ist ein objektiver Maßstab anzulegen und auf den Empfängerhorizont eines fachkundigen Bieters, der mit der Leistung vertraut ist, abzustellen.

4. Ein Angebotsausschluss wegen Änderungen an den Vertragsunterlagen setzt voraus, dass Gegenstand und Inhalt der Leistung entsprechend eindeutig beschrieben sind. Verstöße gegen interpretierbare oder missverständliche bzw. mehrdeutige Angaben in den Vergabeunterlagen führen somit nicht zum Angebotsausschluss.

5. Ein Antrag auf Verlängerung der aufschiebenden Wirkung ist abzulehnen, wenn unter Berücksichtigung aller möglicherweise geschädigten Interessen die nachteiligen Folgen der Verzögerung der Vergabe bis zur Entscheidung über die Beschwerde die damit verbundenen Vorteile überwiegen. Darüber hinaus sind die Erfolgsaussichten der Beschwerde in die Abwägung einzubeziehen, was eine summarische Bewertung des Sachstands und zumindest eine Plausibilitätsprüfung der Rechtsfragen erforderlich macht.

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VPRRS 2016, 0420
TransportleistungenTransportleistungen
Schülerbusse ohne Zusatzblinker eingesetzt: Bieter ungeeignet!

VK Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 22.09.2016 - 1 VK LSA 23/16

1. Fahrzeuge zur Schülerbeförderung müssen mindestens an den Rückseiten mit zwei zusätzlichen Fahrtrichtungsanzeigern ausgerüstet sein. Erklärt ein Bieter, in der Vergangenheit Schulbusse ohne zusätzliche Blinker eingesetzt zu haben, ist dies ein Verstoß gegen die zwingende Regelung zum Schutz der zu befördernden Schüler, der an der Eignung des Bieters zweifeln lässt.

2. Der Auftraggeber hat sein Ermessen nicht ordnungsgemäß ausgeübt, wenn er diesen Verstoß im Rahmen der Eignungsprüfung nicht berücksichtigt hat.

3. Originalformulare der Vergabeunterlagen dürfen nicht durch eigene Formulare ersetzt werden.

4. Meint ein Bieter, dass sein Angebot unrechtmäßig ausgeschlossen wurde, ist ein Nachprüfungsantrag ohne vorherige rechtzeitige Rüge unzulässig.

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VPRRS 2016, 0414
Mit Beitrag
DienstleistungenDienstleistungen
Privatschule e.V. ist öffentlicher Auftraggeber!

VK Westfalen, Beschluss vom 21.09.2016 - VK 1-30/16

1. Privatschulen, die als eingetragene Vereine i.S. des BGB gegründet wurden, sind öffentliche Auftraggeber i.S. des § 98 Nr. 2 GWB.*)

2. Die Aufhebung einer öffentlichen Ausschreibung steht in der alleinigen Verantwortung des öffentlichen Auftraggebers. Dieser kann - auch unabhängig von etwaigen Aufhebungsgründen - seine Ausschreibung aufheben oder auch teilaufheben oder zurückversetzen.*)

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VPRRS 2016, 0506
TransportleistungenTransportleistungen
Der Preis darf weder unter- noch überbewertet werden!

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 14.09.2016 - Verg 14/16

1. Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt. Ziel des Wirtschaftlichkeitsgebots ist, das wirtschaftlich günstigste Angebot zu finden, damit der Auftraggeber die ihm zur Verfügung stehenden Mittel so sparsam und effektiv wie möglich verwenden und den Bieter auswählen kann, der die Gewähr für die ordnungsgemäße Ausführung des Auftrags bietet.

2. Beim Zuschlagskriterium des wirtschaftlichsten Angebots ist dem öffentlichen Auftraggeber hinsichtlich der Unterkriterien und ihrer Bewertung aufgrund seines diesbezüglichen Bestimmungsrechts ein Festlegungsspielraum zuzuerkennen.

3. Bestimmungen des Auftraggebers müssen bei diesem Kriterium anderen Wirtschaftlichkeitsmerkmalen neben dem Preis allerdings einen angemessenen Raum zur Bewertung einräumen.

3. Der Preis darf weder unter- noch überbewertet werden. Eine Festlegung und Gewichtung von Zuschlagskriterien, bei denen Wirtschaftlichkeitskriterien neben dem Angebotspreis nur eine marginale Rolle spielen oder der Preis eine übermäßige Bedeutung einnimmt, kann demnach gegen das Wirtschaftlichkeitsprinzip verstoßen.

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VPRRS 2016, 0298
DienstleistungenDienstleistungen
Zuschlagskriterien müssen transparent sein!

VK Lüneburg, Beschluss vom 13.07.2016 - VgK-26/2016

1. Der Auftraggeber berücksichtigt bei der Wertung der Angebote entsprechend der bekannt gegebenen Gewichtung vollständig und ausschließlich die Kriterien, die in der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen genannt sind.

2. Der Grundsatz des Transparenzgebots bedeutet, dass alle Bedingungen und Modalitäten des Vergabeverfahrens klar, präzise und eindeutig in der Vergabebekanntmachung, konkret allerdings noch in den Vergabeunterlagen zu formulieren sind.

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VPRRS 2016, 0217
Mit Beitrag
NachprüfungsverfahrenNachprüfungsverfahren
Nur national statt europaweit ausgeschrieben: Bieter ist antragsbefugt!

OLG München, Beschluss vom 02.06.2016 - Verg 15/15

1. Der Auftraggeber hat die betroffenen Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, mitzuteilen sowie über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsabschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Eine telefonische Mitteilung genügt dem Formerfordernis nicht.

2. Einem Bieter, der sich an dem beanstandeten Vergabeverfahren durch die Abgabe eines Gebots beteiligt hat, droht regelmäßig auch dann im Sinne von § 107 Abs. 2 Satz 2 GWB ein Schaden durch eine Verletzung von Vergabevorschriften, wenn statt einer europaweiten Ausschreibung ein nationales Vergabeverfahren eingeleitet wurde.

3. Von einem Geschäftsführer bzw. Inhaber kleinen Busunternehmen mit kleinem Fuhrpark und regionalem Tätigkeitsschwerpunkt können keine genauen Kenntnisse über die maßgeblichen Schwellenwerte und die Berechnung des Auftragswerts erwartet werden.

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VPRRS 2016, 0174
Mit Beitrag
VerkehrVerkehr
Wesentliche Vertragsänderung ist Neuvergabe!

VK Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 17.12.2015 - 2 VK LSA 8/15

Im Sinne der Rechtsprechung ist eine Änderung eines Vertrags als Neuvergabe anzusehen, wenn sie wesentlich andere Merkmale aufweist, als der ursprüngliche Auftrag und damit den Willen der Parteien zur Neuverhandlung wesentlicher Bestimmungen dieses Vertrags erkennen lässt (vgl. EuGH, Urteil vom 19.06.2008 - Rs. C-454/06, IBRRS 2008, 1720 = VPRRS 2008, 0166). Eine Änderung ist hiernach u. a. als wesentlich anzusehen, wenn Bedingungen eingeführt werden, die möglicherweise die Zulassung anderer als der ursprünglich zugelassenen Unternehmen oder die Annahme eines anderen als des ursprünglich angenommenen Angebots erlaubt hätten, wenn sie Gegenstand des ursprünglichen Vergabeverfahrens gewesen wäre.*)

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VPRRS 2016, 0078
Mit Beitrag
TransportleistungenTransportleistungen
Preisanpassung ist kein Neuabschluss!

VK Westfalen, Beschluss vom 26.08.2015 - VK 2-23/15

1. Das Vergaberecht fordert keineswegs die Auflösung von Altverträgen, selbst wenn sie unbefristete Dauerschuldverhältnisse sind, die sich auch durch die Unterlassung einer Kündigung ständig verlängern können.

2. Die Preisanpassung im Rahmen eines Dauerschuldverhältnisses über eine Preisanpassungsklausel gilt nicht als Neuabschluss des Vertrags.

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VPRRS 2016, 0067
NachprüfungsverfahrenNachprüfungsverfahren
Kirchen sind keine öffentlichen Auftraggeber

VK Nordbayern, Beschluss vom 23.06.2015 - 21.VK-3194-19/15

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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VPRRS 2016, 0053
Mit Beitrag
ÖPNVÖPNV
Nachweis der technischen Leistungsfähigkeit: Forderung nach Herstellerbescheinigung und Eigenerklärung zulässig?

OLG Frankfurt, Beschluss vom 18.09.2015 - 11 Verg 9/15

Zu den Voraussetzungen, unter denen ein Auftraggeber zum Nachweis der technischen Leistungsfähigkeiten neben der Eigenerklärung des Bieters noch eine Herstellerbescheinigung verlangen darf.*)

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VPRRS 2016, 0044
Mit Beitrag
NachprüfungsverfahrenNachprüfungsverfahren
Sofortige Beschwerde: Neue Angriffs- und Verteidigungsmittel sind zulässig!

OLG Celle, Beschluss vom 21.01.2016 - 13 Verg 8/15

1. Neue Angriffs- und Verteidigungsmittel sind im Verfahren der sofortigen Beschwerde gegen Entscheidungen der Vergabekammer grundsätzlich nicht präkludiert.*)

2. Legt ein Bieter der Vergabestelle bei Abgabe des Angebots in einem verschlossenen Umschlag die (unverschlossene) erste Seite eines Anschreibens zu dem Zweck vor, dort den Erhalt des Angebots zu quittieren, führt dies nicht zum Angebotsausschluss. *)

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VPRRS 2016, 0017
Mit Beitrag
TransportleistungenTransportleistungen
Verfrühten Zuschlag nicht rechtzeitig beanstandet: Vertrag wirksam!

VK Brandenburg, Beschluss vom 15.09.2015 - VK 16/15

1. Wird der Zuschlag unter Verstoß gegen die 15-tägige Wartefrist des § 101a Abs. 1 Satz 3 GWB erteilt, ist der mit Zuschlagserteilung geschlossene Vertrag (zunächst) schwebend unwirksam.

2. Wird der Verstoß des Auftraggebers gegen die Vorschrift des § 101a GWB nicht innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnisnahme von dem Verstoß, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht, ist der zuvor schwebend unwirksame Vertrag (endgültig) wirksam.

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Online seit 2015

VPRRS 2015, 0425
Mit Beitrag
NachprüfungsverfahrenNachprüfungsverfahren
Nachprüfungsinstanzen sind nicht für die Vergabe von Dienstleistungskonzessionen zuständig!

VK Südbayern, Beschluss vom 24.09.2015 - Z3-3-3194-1-42-07/15

1. In Fällen, in denen keinerlei Entgeltzahlung des Auftraggebers an den Konzessionär erfolgt, kann zur Bejahung einer Dienstleistungskonzession das Fehlen einzelner Teilaspekte zur Bestimmung des wirtschaftlichen Risikos, wie beispielsweise das Fehlen einer Konkurrenzsituation, unbeachtlich sein, solange das Risiko der Beitreibung der Entgeltansprüche voll bzw. zu einem erheblichen Teil vom Auftraggeber auf den Auftragnehmer abgewälzt wird. Es kann ausreichen, dass der Konzessionär das verbleibende wirtschaftliche Risiko, insbesondere das Konjunkturrisiko hinsichtlich der zu vergebenden Dienstleistung trägt (EuGH, Urteil vom 10.09.2009, Rs. C-206/08, IBR 2009, 1244 - nur online).*)

2. Vor dem Ablauf der Umsetzungsfrist der Richtlinie über die Konzessionsvergabe 2014/23/EU im April 2016 ist für die Überprüfung der Vergabe von Dienstleistungskonzessionen der Rechtsweg zu den Nachprüfungsinstanzen nicht gegeben.*)

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VPRRS 2015, 0418
Mit Beitrag
TransportleistungenTransportleistungen
Bieter muss keine Verpflichtungserklärung zur Zahlung des Mindestlohns abgeben!

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 15.07.2015 - Verg 11/15

1. Eine anerkannte Werkstatt für Menschen mit Behinderungen in der Rechtsform einer GmbH, die sich in alleiniger Trägerschaft eines Caritasverbands befindet und die zu dem Zweck gegründet wurde, die berufliche Rehabilitation und Förderung von Menschen mit geistigen, mehrfachen und psychischen Behinderungen, die eine angemessene Beschäftigung erhalten und am Arbeitsleben teilnehmen und dabei zugleich arbeitspädagogisch begleitet werden sollen, ist kein öffentlicher Auftraggeber.

2. Überträgt ein öffentlicher Auftraggeber (hier: der Landschaftsverband Westfalen-Lippe) einen Dienstleistungsauftrag auf eine anerkannte Werkstatt für Menschen mit Behinderungen, beschafft er Dienstleistungen, die dem Vergaberecht unterliegen können, wenn hierfür ein Markt besteht und Wettbewerb möglich ist. In einem solchen Fall kann er die anerkannte Werkstatt für Menschen mit Behinderung in der mit dieser geschlossenen Vereinbarung dazu verpflichten, für die Ausführung von Leistungen, die die Werkstatt nicht selbst erbringt, sondern ihrerseits zu beschaffen hat, die im Vergaberecht festgelegten Verfahren anzuwenden.

3. Die Forderung der Abgabe einer Verpflichtungserklärung zur Zahlung des gesetzlichen Mindestlohns nach § 4 Abs. 3 TVgG-NRW als Nachweis der Eignung des Bieters (persönliche Lage des Bieters) ist vergaberechtswidrig.




VPRRS 2015, 0413
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TransportleistungenTransportleistungen
Ansprüche der Arbeitnehmer beim sog. Backsourcing?

EuGH, Urteil vom 26.11.2015 - Rs. C-509/14

Art. 1 Abs. 1 der Richtlinie 2001/23/EG des Rates vom 12.03.2001 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Wahrung von Ansprüchen der Arbeitnehmer beim Übergang von Unternehmen, Betrieben oder Unternehmens- oder Betriebsteilen ist dahin auszulegen, dass eine Situation, in der ein öffentliches Unternehmen, das mit der wirtschaftlichen Tätigkeit der Bewegung intermodaler Transporteinheiten betraut ist, die Ausübung dieser Tätigkeit mit einem Vertrag über die Erbringung öffentlicher Dienstleistungen einem anderen Unternehmen überträgt und diesem die in seinem Eigentum stehende erforderliche Infrastruktur und Ausrüstung zur Verfügung stellt und dann entscheidet, diesen Vertrag zu beenden, ohne das Personal des letztgenannten Unternehmens zu übernehmen, weil es die Tätigkeit nunmehr mit seinem eigenen Personal selbst ausübt, in den Anwendungsbereich dieser Richtlinie fällt.*)

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VPRRS 2015, 0388
ÖPNVÖPNV
Wie ausführlich ist die Direktvergabe von Busverkehrsleistungen zu begründen?

OLG Frankfurt, Beschluss vom 10.11.2015 - 11 Verg 8/15

1. Unter Dienstleistungskonzessionen sind Verträge zu verstehen, die von Dienstleistungsaufträgen nur insoweit abweichen, als die Gegenleistung für die Erbringung der Dienstleistung ausschließlich in dem Recht zur Nutzung der Dienstleistung oder in diesem Recht zuzüglich der Zahlung eines Preises besteht. Maßgeblich ist, ob der Auftragnehmer das Betriebsrisiko vollständig oder zumindest zu einem wesentlichen Teil davon trägt.

2. Finanziert sich ein Verkehrsunternehmen teilweise aus den Fahrgeldeinnahmen und erhält zusätzlich Ausgleichszahlungen, ist dann nicht mehr von einer Dienstleistungskonzession auszugehen, wenn die zusätzliche Ausgleichszahlung ein solches Gewicht hat, dass ihr kein bloßer Zuschusscharakter mehr beigemessen werden kann. Eine feste Grenze besteht nicht; maßgeblich bleibt der Umfang des Risikos des Verkehrsunternehmers.

3. Der öffentliche Auftraggeber ist verpflichtet, auf Nachfrage die Gründe für die beabsichtigte Direktvergabe von Busverkehrsleistungen an ein kleines/mittleres Unternehmen mitzuteilen. Die Begründung muss eine argumentative Tiefe aufweisen, die objektiv nachvollziehbare Angaben enthält, aus denen auf das Vorliegen der tatbestandlichen Voraussetzungen der jeweiligen Direktvergabeart geschlossen werden kann.

4. Die Vergabenachprüfungsinstanzen sind auch für die Überprüfung der Vergaben von Verkehrsleistungen im Wege einer Dienstleistungskonzession zuständig.

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VPRRS 2015, 0271
NachprüfungsverfahrenNachprüfungsverfahren
Zuschlag droht nicht: Keine Verlängerung der aufschiebenden Wirkung!

OLG Frankfurt, Beschluss vom 06.08.2015 - 11 Verg 8/15

Einem Antrag nach § 118 Abs. 1 Satz 3 GWB fehlt das Rechtschutzbedürfnis, wenn ein Zuschlag im laufenden Verfahren vor einer Hauptsacheentscheidung des Senats nicht zu besorgen ist. Dies ist unter anderem der Fall, wenn die Vergabestelle formal ein Verfahren nach Art. 5 Abs. 4, Art. 7 Abs. 2 VO 1370/2007 eingeleitet hat und die Jahresfrist des Art. 7 Abs. 2 VO 1370/2007 erst weit nach Ablauf des voraussichtlichen rechtskräftigen Abschlusses des Hauptsacheverfahrens abläuft.*)

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VPRRS 2015, 0367
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Genehmigung der Übertragung der Betriebsführung erledigt und erloschen?

BVerwG, Beschluss vom 06.10.2015 - 3 B 9.15

1. Die Genehmigung der Übertragung der Betriebsführung gemäß § 2 Abs. 2 Nr. 3 PBefG erledigt sich auf andere Weise im Sinne von Art. 43 Abs. 2 BayVwVfG und § 43 Abs. 2 VwVfG, wenn der Inhaber der Genehmigung nach § 2 Abs. 1 PBefG das privatrechtliche Rechtsverhältnis, mit dem er die Betriebsführung auf einen Dritten übertragen hatte, wirksam gekündigt hat.*)

2. Gegenstand einer Entscheidung nach § 10 PBefG kann auch die Frage sein, ob sich eine gemäß § 2 Abs. 2 Nr. 3 PBefG erteilte Genehmigung der Übertragung der Betriebsführung im Sinne von Art. 43 Abs. 2 BayVwVfG und § 43 Abs. 2 VwVfG auf andere Weise erledigt hat und damit erloschen ist.*)

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VPRRS 2015, 0320
RügeobliegenheitRügeobliegenheit
Forderung nach Tariftreue ist unverzüglich rügen!

VK Schleswig-Holstein, Beschluss vom 14.09.2015 - VK-SH 11/15

1. Die Bieter müssen nur in dem Umfang Eignungsnachweise und Eigenerklärungen vorlegen, wie der Auftraggeber diese Vorlage (wirksam und eindeutig) in der Vergabebekanntmachung gefordert hat.

2. Ein Bieter ist grundsätzlich nicht dazu verpflichtet, die sachlichen Mittel für die angebotene Leistung bereits im Zeitpunkt der Zuschlagserteilung vorzuhalten. Ihm muss vielmehr eine angemessene Frist für die Vorbereitung und den Beginn der Ausführung der mit Zuschlagserteilung vereinbarten Leistungen gewährt werden.

3. Erscheint bei einem Angebot der Endpreis oder die Kalkulation der Arbeitskosten in dem Sinne ungewöhnlich niedrig, dass Zweifel an der Tariftreue des Bieters bestehen, hat der Auftraggeber das Angebot insbesondere unter diesem Aspekt zu prüfen. Im Fall einer solchen Prüfung ist der Bieter zu verpflichtet, Unterlagen vorzulegen, aus denen ersichtlich ist, dass im Rahmen der dem Angebot zugrunde liegenden Kalkulation zumindest die Mindeststundenentgelte und die Mindestarbeitsbedingungen bzw. der vergabespezifische Mindestlohn berücksichtigt worden sind.

4. Fragen der rechtlichen Zulässigkeit einer Forderung von Tariftreueerklärungen müssen einem erwerbswirtschaftlichen Personenbeförderungsunternehmen bekannt sein und lösen eine entsprechende Rügeobliegenheit aus.

5. Vom Auftraggeber im Nachprüfungsverfahren "nachgeschobene" Erläuterungen sind zu berücksichtigen, soweit die vorgetragenen ergänzenden Erwägungen bzw. Erläuterungen sich auf Begründungen beziehen, die im Kern bereits im Vergabevermerk angelegt sind, also lediglich eine Vertiefung darstellen.

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VPRRS 2015, 0270
NachprüfungsverfahrenNachprüfungsverfahren
Keine Verlängerung der aufschiebenden Wirkung ohne drohende Zuschlagserteilung!

OLG Frankfurt, Beschluss vom 06.08.2015 - 11 Verg 7/15

Einem Antrag nach § 118 Abs. 1 Satz 3 GWB fehlt das Rechtschutzbedürfnis, wenn ein Zuschlag im laufenden Verfahren vor einer Hauptsacheentscheidung des Senats nicht zu besorgen ist. Dies ist unter anderem der Fall, wenn die Vergabestelle formal ein Verfahren nach Art. 5 Abs. 4, Art. 7 Abs. 2 VO 1370/2007 eingeleitet hat und die Jahresfrist des Art. 7 Abs. 2 VO 1370/2007 erst weit nach Ablauf des voraussichtlichen rechtskräftigen Abschlusses des Hauptsacheverfahrens abläuft.*)

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VPRRS 2015, 0230
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Auftraggeber darf sich auf die Richtigkeit der Bieterangaben verlassen!

OLG Celle, Beschluss vom 19.02.2015 - 13 Verg 11/14

1. Eine Überschreitung der Kostenschätzung um mehr als das 2,5-fache spricht dafür, dass das Angebot des Bieters deutlich überteuert ist.

2. Die Aufgreifschwelle, die eine Aufklärung eines Angebots gebietet, liegt bei 20%. Maßgeblich ist dabei der Gesamtpreis.

3. Der Antragsgegner kann sich zunächst auf die Richtigkeit der von den Bietern abgegebenen Erklärungen verlassen. Gibt ein Bieter eine unrichtige Erklärung ab oder hält er die abgegebene Erklärung später nicht ein, kann dies in zukünftigen Vergabeverfahren einen Ausschluss wegen mangelnder Eignung nach sich ziehen.

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VPRRS 2015, 0227
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Wer bietet die beste Verkehrsbedienung an?

OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 15.04.2015 - 7 A 10718/14

1. Die von der Genehmigungsbehörde zu treffende Auswahlentscheidung bei mehreren genehmigungsfähigen konkurrierenden Anträgen auf Erteilung einer Linienverkehrsgenehmigung ist eine Ermessensentscheidung.*)

2. Ein Angebot, in dem Bestandteile des Genehmigungsantrags nach § 12 Abs. 1a PBefG verbindlich zugesichert werden, ist aufgrund der dadurch - bei Erfolg des Antrags - begründeten rechtlichen Bindung besser als ein Angebot ohne eine entsprechende Zusicherung. Daraus folgt jedoch nicht, dass bei der Beantwortung der Frage, wer die beste Verkehrsbedienung im Sinne von § 13 Abs. 2b PBefG anbietet, generell der Abgabe verbindlicher Zusicherungen gegenüber dem Fehlen entsprechender Zusicherungen ausschlaggebende Bedeutung zuzumessen ist. Vielmehr hängt die Beantwortung der Frage nach dem besten Angebot bei Abgabe verbindlicher Zusicherungen von der Bedeutung des zugesicherten Standards ab.*)

3. Keine ausschlaggebende Bedeutung kommt einer verbindlichen Zusicherung zu, die nur eine Bagatelle betrifft. Gleiches gilt in den Fällen, in denen die berechtigte Erwartung besteht, dass der von einem Unternehmer verbindlich zugesicherte Standard von dem konkurrierenden Unternehmer auch ohne entsprechende Zusicherung ebenfalls für die gesamte Laufzeit der Genehmigung eingehalten wird.*)

4. Zur angemessenen Berücksichtigung der Verkehrsbedienung durch den Altunternehmer nach § 13 Abs. 3 PBefG.*)

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VPRRS 2015, 0205
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Preisabstand > 20%: Auftraggeber muss Auskömmlichkeit des Angebots prüfen!

VK Lüneburg, Beschluss vom 02.03.2015 - VgK-03/2015

Als Indiz für ein ungewöhnlich niedriges Angebot, das den öffentlichen Auftraggeber zur Aufklärung des Angebots berechtigt, ist ein erheblicher Preisabstand zum nächst niedrigsten Angebote anzusehen. Im Bereich der VOL/A (hier: Individual- und Behindertenbeförderung) ist der Auftraggeber bei einem Preisabstand von etwa 20% sogar dazu verpflichtet, eine Prüfung der Auskömmlichkeit vorzunehmen.

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VPRRS 2015, 0208
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Forderung nach Tariftreue ist europarechtswidrig!

VK Lüneburg, Beschluss vom 15.05.2015 - VgK-09/2015

1. Die nach § 4 Abs. 3 Satz 2 des Niedersächsischen Tariftreue- und Vergabegesetz (NTVergG) auch für öffentliche Aufträge im freigestellten Schülerverkehr geforderte Verpflichtung der Bieterunternehmen, ihren Arbeitnehmern mindestens das in einem vereinbarten Tarifverträge vorgesehene Entgelt zu zahlen, entspricht nicht den Vorgaben des Europarechts.

2. Eine Rüge, die erst 18 Tage nach Kenntniserlangung von dem beanstandeten Vergaberechtsverstoß erfolgt, kann nach den Umständen des Einzelfalls noch als "unverzüglich" angesehen werden.




VPRRS 2015, 0183
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Kalkulationsrelevante Auskünfte sind allen Bietern zu erteilen!

VK Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 27.02.2015 - 1 VK LSA 32/14

1. Die Leistung ist eindeutig und so erschöpfend zu beschreiben, dass alle Bieter die Beschreibung im gleichen Sinne verstehen und durch vergleichbare Angebote miteinander in Wettbewerb treten können. Sind Vergabeunterlagen einer Auslegung zugänglich bzw. stellt einer der Bieter eine kalkulationsrelevante Nachfrage zum Leistungsprofil, obliegt es dem Auftraggeber, größtmögliche Transparenz unter Vermeidung jedweder Form von Diskriminierung zu gewährleisten.

2. Beantwortet der Antragsgegner eine kalkulationserhebliche Bieteranfrage ausschließlich gegenüber dem anfragenden Bieter, liegt ein auftraggeberseitig zu verantwortender Mangel an Transparenz vor.

3. Fügt der Bieter seinem Angebot anstelle des geforderten Angebotsschreibens ein eigenes Begleitschreiben bei, das im Erklärungsinhalt von den auftraggeberseitigen Vorgaben abweicht, nimmt er Änderungen an den Vergabeunterlagen vor, die zwingend zum Ausschluss des Angebots führen.

4. Die Möglichkeit einer Nachforderung ist auf das Fehlen geforderter Erklärungen und Nachweise beschränkt. Im Fall einer Änderung der Vertragsunterlagen ist daher keine Nachforderung möglich.

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VPRRS 2015, 0114
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Stadtbusverkehr in Schwachlastzeiten: Dienstleistungsauftrag oder -konzession?

OLG Koblenz, Beschluss vom 25.03.2015 - Verg 11/14

Sieht der unterschriftsreife Vertragsentwurf zwischen einem Aufgabenträger und einem Verkehrsunternehmen über ÖPNV-Leistungen auf der Straße vor, dass der Auftragnehmer eine sich aus den Einnahmen (einschließlich Netzeffekte) und einem variablen Zuschuss des Auftraggebers zusammensetzende und von den vereinbarten Fahrkilometern, nicht aber vom Fahrgastaufkommen abhängige Gesamtvergütung erhalten soll, liegt ein Dienstleistungsauftrag und keine unter den Anwendungsbereich des Art. 5 Abs. 4 Unterabs. 1 VO (EG) Nr. 1370/2007 fallende Dienstleistungskonzession vor.*)

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VPRRS 2015, 0419
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Verpflichtungserklärung zum Tarif- bzw. Mindestlohn ist kein Eignungsnachweis!

VK Westfalen, Beschluss vom 21.01.2015 - VK 18/14

1. Die Verpflichtungserklärung zum Tariflohn bzw. Mindestlohn, die in der Regel als Vordruck dem Angebot beigefügt wird, kann nicht als "Eignungsnachweis" gefordert und gewertet werden. Denn die Aufzählung der Mittel in Art. 48 Abs. 2 Richtlinie 2004/18/EG (VOL/A 2009 § 7 EG), mit denen Eignungsnachweise erbracht werden können, ist abschließend. Eine inhaltliche Überprüfung findet somit nicht statt.*)

2. Eine Vergabestelle ist nicht verpflichtet, die konkrete mathematische Umrechnungsformel hinsichtlich der Abstufung mehrerer Zuschlagskriterien mitzuteilen. Den Bietern ist bekannt, dass man die in § 19 Abs. 9 EG VOL/A 2009 genannten Kriterien durch Noten oder Punkte kompatibel machen muss.*)

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VPRRS 2015, 0064
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DienstleistungenDienstleistungen
Angebotsendsumme in der Zeile "verrutscht": Aufklärung vor Ausschluss!

VK Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 03.09.2014 - 2 VK 11/14

1. Der Auftraggeber darf keine Angebote werten, die nicht den Anforderungen der Vergabeunterlagen entsprechen.

2. Ein Angebot darf nicht bereits deshalb ausgeschlossen werden, weil der Bieter die Angebotsendsumme versehentlich in eine falsche Zeile eingetragen hat. Lässt sich durch Auslegung ermitteln, auf welche Zeile sich die Eintragung bezieht, ist der Auftraggeber vielmehr dazu gehalten, eine Angebotsaufklärung vorzunehmen.

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VPRRS 2015, 0072
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„Nicht-Prüfungssystemteilnehmer“ kann nicht an Ausschreibung teilnehmen!

VK Bund, Beschluss vom 12.01.2015 - VK 2-111/14

1. Sinn und Zweck des vorgeschalteten Teilnahmewettbewerbs ist es, die Eignung der Bewerber zu ermitteln und entsprechende Nachweise von ihnen zu verlangen. Der Teilnahmewettbewerb überprüft mithin sowohl die formelle, wie auch die materielle Eignung und schließt mit der Auswahl derjenigen Bewerber durch den Auftraggeber ab, die in dem Vergabeverfahren ein Angebot einreichen sollen.

2. Die Prüfung und Bejahung der Eignung eines Bewerbers in formeller und materieller Hinsicht durch den Auftraggeber ist notwendige Voraussetzung dafür, dass ein Bewerber zur Einreichung eines Angebots aufgefordert wird. Dies bedeutet im Umkehrschluss, dass ein "Nicht-Bewerber" bzw. ein "Nicht-Prüfungssystemteilnehmer" auch nicht zur Angebotsabgabe aufgefordert werden darf.

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Online seit 2014

VPRRS 2014, 0686
DienstleistungenDienstleistungen
Auslegungsbedürftigkeit: Verstoß gegen das Gebot der eindeutigen Beschreibung?

VK Baden-Württemberg, Beschluss vom 25.03.2014 - 1 VK 9/14

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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VPRRS 2014, 0685
DienstleistungenDienstleistungen
Losweise Vergabe ist auch als Angebotslimitierung zulässig!

VK Baden-Württemberg, Beschluss vom 25.03.2014 - 1 VK 8/14

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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VPRRS 2014, 0662
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DienstleistungenDienstleistungen
Auslegungsbedürftigkeit ist kein Verstoß gegen das Gebot der eindeutigen Leistungsbeschreibung!

OLG Karlsruhe, Beschluss vom 25.07.2014 - 15 Verg 4/14

1. Die Bestimmung des Auftragsgegenstands obliegt dem Auftraggeber und ist dem eigentlichen Vergabeverfahren vorgelagert. Das Vergaberecht macht dem öffentlichen Auftraggeber keine Vorgaben hinsichtlich dessen, was er beschaffen muss oder will, sondern regelt die Art und Weise der Beschaffung. Einschränkungen bestehen nur insoweit, dass die konkrete Spezifikation objektiv auftragsbezogen sein muss und keine diskriminierende Wirkung haben darf.

2. Die Leistungsbeschreibung ist nicht eindeutig, wenn unterschiedliche Auslegungsmöglichkeiten in Betracht kommen, die den Bieter im Unklaren lassen, welche Leistung von ihm in welcher Form und unter welchen Bedingungen angeboten werden soll. Erschöpfend ist die Leistungsbeschreibung, wenn keine Restbereiche verbleiben dürfen, die seitens des Auftraggebers nicht klar umrissen sind. Die fehlende Durchnummerierung der Seiten, auf denen die Leistung beschrieben sind, begründet keinen Verstoß gegen das Gebot der eindeutigen und erschöpfenden Leistungsbeschreibung.

3. Die Auslegungsbedürftigkeit stellt keinen Verstoß gegen das Gebot der eindeutigen und erschöpfenden Leistungsbeschreibung dar, denn auch bei sorgfältiger Erstellung einer Leistungsbeschreibung kann nie ausgeschlossen werden, dass geringe Unklarheiten auftreten, da jeder Begriff der Sprache auslegungsfähig ist und das genaue Verständnis stets vom Empfängerhorizont abhängt.




VPRRS 2014, 0663
DienstleistungenDienstleistungen
Losweise Vergabe ist auch als Angebotslimitierung zulässig!

OLG Karlsruhe, Beschluss vom 25.07.2014 - 15 Verg 5/14

1. Ein Vergabeverfahren leidet nicht deshalb an einem Mangel, weil nicht mit sämtlichen Leistungserbringern zum Zeitpunkt der Ausschreibung die bestehenden Verträge gekündigt waren. Das Nebeneinander mehrerer Leistungserbringer für dieselbe Leistung kann zwar zu Schadensersatzansprüchen führen, ist aber kein Umstand, der das Vergabeverfahren selbst betrifft.

2. Dass der Inhalt von Leistungsbeschreibungen auslegungsfähig ist, stellt keinen Verstoß gegen das Gebot der eindeutigen und erschöpfenden Leistungsbeschreibung dar, denn auch bei sorgfältiger Erstellung einer Leistungsbeschreibung kann nie ausgeschlossen werden, dass geringe Unklarheiten auftreten, da jeder Begriff der Sprache auslegungsfähig ist und das genaue Verständnis stets vom Empfängerhorizont abhängt.

3. Ein Rechtsgrundsatz, dass dem Bieter ungewöhnliche Wagnisse der Kalkulation nicht auferlegt werden dürfen, existiert bei VOL/A-Vergaben nicht mehr. Vor diesem Hintergrund kommt die Annahme eines Vergaberechtsverstoßes nur noch in Betracht, wenn eine kalkulationsrelevante Vorgabe des Auftraggebers für den Bieter unzumutbar ist.

4. Die losweise Vergabe ist auch als Angebotslimitierung vom Leistungsbestimmungsrecht des Auftragsgebers gedeckt. Das gilt jedenfalls dann, wenn die laufende und jederzeitige Verfügbarkeit des Auftragnehmers, die Komplexität des Auftrags und ihr Umfang eine Loslimitierung rechtfertigen.

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VPRRS 2014, 0601
DienstleistungenDienstleistungen
Kreisvereinigung der Lebenshilfe ist kein öffentlicher Auftraggeber!

VK Nordbayern, Beschluss vom 31.07.2014 - 21.VK-3194-25/14

1. Zur (fehlenden) Öffentlichen-Auftraggeber-Eigenschaft einer Kreisvereinigung der Lebenshilfe e.V.*)

2. Erhält ein ASt trotz des ausdrücklichen Hinweises der Vergabekammer zur Unzulässigkeit des Nachprüfungsantrages seinen Antrag in vollem Umfang aufrecht, kann ein Verschulden der VSt nach § 128 Abs. 3 Satz 3 GWB nur hinsichtlich der Hälfte der Kosten gesehen werden, die auch bei Antragsrücknahme entstanden wären, da der ASt durch eine Rücknahme des Antrages nach Hinweis auf dessen Unzulässigkeit die anfallenden Verfahrenskosten aufgrund der gesetzlichen Kostenfolge des § 128 Abs. 3 Satz 4 GWB auf die Hälfte hätte reduzieren können.*)

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