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Volltexturteile nach Sachgebieten

Sachgebiet: Nachprüfungsverfahren

1638 Entscheidungen insgesamt




Online seit 2013

VPRRS 2013, 0041
Mit Beitrag
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Geänderte Parameter: Schätzung des Auftragswerts hinfällig!

OLG München, Beschluss vom 31.01.2013 - Verg 31/12

Der Auftraggeber kann sich, wenn er eine Gesamtbaumaßnahme in mehrere Ausschreibungen unterteilt, jedenfalls dann nicht mehr auf die ursprüngliche Schätzung des Auftragswerts berufen, wenn sich die Parameter für die Schätzung erheblich geändert haben.*)




VPRRS 2013, 0037
DienstleistungenDienstleistungen
Fiktiv herabgesetzter Stundenlohn als Ausschlussgrund?

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 14.11.2012 - Verg 42/12

1. Kalkulationsvorgaben durch den öffentlichen Auftraggeber beschränken zwar die Kalkulationsfreiheit des Bieters, sind aber von der Bestimmungsfreiheit des Auftraggebers gedeckt.

2. Kalkuliert der Bieter mit einem fiktiv herabgesetzten Stundenlohn, weil der Tarifvertrag in Zukunft auslaufen wird, sind aber keine Anhaltspunkte vorhanden, die die tatsächliche Herabsetzung des Stundenlohns vermuten lassen, liegt darin ein zwingender Ausschlussgrund vom Vergabeverfahren wegen Änderung der Vertragsunterlagen.

3. Zwingende Ausschlussgründe sind in jedem Stadium des Vergabeverfahrens sowie im Nachprüfungsverfahren zu beachten, ungeachtet dessen, zu welchem Zeitpunkt sich ein öffentlicher Auftraggeber darauf berufen hat.

4. Hat der Auftraggeber in der Vergabebekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen die von ihr intern festgelegte sog. Aufgreifschwelle nicht mitgeteilt, sind die anzubringenden Zuschläge aber branchenbekannt, so stellt dies keinen Rechtsverstoß dar, der zur Nichtbeachtung des Ausschlussgrundes führen würde.

5. Zweifel an der Unparteilichkeit eines Mitgliedes der Verabekammer können nur durch einen vernünftigen Grund gerechtfertigt werden. Ein solcher ist nur in Erwägung zu ziehen, wenn nicht nur ein kollegiales Verhältnis, sondern auch ein engeres persönliches Verhältnis zwischen dem Mitglied der Vergabekammer und einem gegnerischen Verfhrensbeteiligten oder Sachverständigen besteht.

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VPRRS 2013, 0029
DienstleistungenDienstleistungen
Auftraggeber falsch bezeichnet: Nachprüfungsantrag unzulässig!

OLG Naumburg, Beschluss vom 06.12.2012 - 2 Verg 5/12

1. Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, wenn eine Mehrheit von (einheitlich handelnden) Auftraggebern im Antrag entgegen § 108 Abs. 2 Nr. 2 GWB nicht ordnungsgemäß bezeichnet ist. Die Grundsätze der notwendigen Streitgenossenschaft sind im Nachprüfungsverfahren entsprechend anzuwenden.*)

2. Eine Rubrumsänderung von Amts wegen ist ausgeschlossen, wenn eine versehentliche Falschbezeichnung des Antragsgegners nicht vorliegt und einer ergänzenden Auslegung des Nachprüfungsantrags die eindeutige (einschränkende) Bestimmung des Inhaltsadressaten entgegen steht.*)

3. Eine subjektive Erweiterung des Nachprüfungsantrags entfaltet ihre Wirksamkeit erst mit der Vornahme; sie ist nicht geeignet, nach Versäumung einer als Ausschlussfrist geregelten Antragsfrist (hier § 101b Abs. 2 S. 2 GWB) den Zugang zum vergaberechtlichen Nachprüfungsverfahren wiederzueröffnen.*)

4. Die Vorschrift des § 101b Abs. 2 S. 2 GWB ist im Hinblick auf Art. 2f Abs. 1 lit. a) 1. Anstrich der Richtlinie 89/665/EWG i.d.F. der Richtlinie 2007/66/EG unionsrechtskonform dahin auszulegen, dass die Bekanntmachung der Auftragsvergabe nur dann die Ausschlussfrist von 30 Kalendertagen in Gang setzt, wenn in der Bekanntmachung die Entscheidung des öffentlichen Auftraggebers begründet wird.*)

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VPRRS 2013, 0028
NachprüfungsverfahrenNachprüfungsverfahren
Rettungsdienstleistungen: Hinzuziehung von Anwalt (meist) notwendig!

OLG Dresden, Beschluss vom 14.11.2012 - 1 Verg 8/11

1. Ein öffentlicher Auftraggeber muss grundsätzlich in der Lage sein, Rechtsprobleme bei der bloßen Anwendung des materiellen Vergaberechts ohne Unterstützung externer Experten zu bewältigen. Dagegen sind Probleme aus der verfahrensrechtlichen Ausgestaltung des Nachprüfungsverfahrens und aus der Anwendung des Gemeinschaftsrechts regelmäßig nicht ohne Hinzuziehung externen Sachverstands zu lösen.

2. Bei der Vergabe von Rettungsdienstleistungen unterliegt der Auftraggeber einem im Vergleich zu sonstigen Ausschreibungen deutlich überdurchschnittlichen Vorbereitungs- und Prüfungsaufwand. Daher ist die Hinzuziehung eines Rechtsanwaltes in diesem Bereich regelmäßig notwendig.

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VPRRS 2013, 0012
NachprüfungsverfahrenNachprüfungsverfahren
Dienstleistungskonzession: Ausschluss auch ohne Ermächtigung zulässig!

VGH Hessen, Beschluss vom 11.12.2012 - 8 B 1643/12

Im Rahmen der Vergabe einer Dienstleistungskonzession kann ein Bieter vom Verfahren ausgeschlossen werden, ohne dass es hierfür einer gesetzlichen Ermächtigungsgrundlage bedarf. Denn bei der Vergabe einer Dienstleistungskonzession steht die Erfüllung einer öffentlichen Aufgabe im Vordergrund steht. In diesen Fällen zieht sich die Verwaltung aus einer ihr obliegenden Aufgabenerledigung zurück und überträgt diese - befristet - einem privaten Dritten. Mit der Entscheidung, die Aufgabenerfüllung nicht selbst zu übernehmen, sondern auf einen Dritten zu übertragen, eröffnet sie einen Markt für die (bislang) von ihr selbst erbrachte und nunmehr durch sie bestellte Dienstleistung. Es fehlt somit an einem Eingriff, der einer Ermächtigungsgrundlage bedürfte.

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Online seit 2012

VPRRS 2012, 0432
Brief- und PaketdienstleistungenBrief- und Paketdienstleistungen
EuGH: Zuvor gekündigter Auftragnehmer ist nicht generell ungeeignet!

EuGH, Urteil vom 13.12.2012 - Rs. C-465/11

1. Art. 45 Abs. 2 Unterabs. 1 Buchst. d Richtlinie 2004/18/EG ist dahin auszulegen, dass er einer nationalen Regelung entgegensteht, nach der eine zum automatischen Ausschluss eines Wirtschaftsteilnehmers von einem laufenden Vergabeverfahren führende schwere Verfehlung im Rahmen der beruflichen Tätigkeit vorliegt, wenn der öffentliche Auftraggeber wegen von diesem Wirtschaftsteilnehmer zu verantwortender Umstände einen mit ihm geschlossenen Vertrag über die Vergabe eines öffentlichen Auftrags aufgelöst oder gekündigt hat oder von dem Vertrag zurückgetreten ist, die Auflösung oder Kündigung des Vertrags oder der Rücktritt vom Vertrag innerhalb eines Zeitraums von drei Jahren vor der Einleitung des laufenden Verfahrens erfolgt ist und der Wert des nicht ausgeführten Auftrags mindestens 5 % des Vertragswerts beträgt.*)

2. Die Grundsätze und Regeln des Vergaberechts der Union rechtfertigen nicht, dass eine nationale Regelung wie die im Ausgangsverfahren fragliche zum Schutz des öffentlichen Interesses und der berechtigten Interessen der öffentlichen Auftraggeber sowie zur Erhaltung des lauteren Wettbewerbs unter den Wirtschaftsteilnehmern einen öffentlichen Auftraggeber verpflichtet, einen Wirtschaftsteilnehmer in einer Fallgestaltung, wie sie in der Antwort auf die erste Vorlagefrage dargestellt wird, von einem Verfahren zur Vergabe eines öffentlichen Auftrags automatisch auszuschließen.*)

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VPRRS 2012, 0416
DienstleistungenDienstleistungen
Voraussetzungen für die Anwendbarkeit einer ‚In-house‘-Vergabe

EuGH, Urteil vom 29.11.2012 - Rs. C-182/11

In einem Fall, in dem mehrere öffentliche Stellen in ihrer Eigenschaft als öffentliche Auftraggeber gemeinsam eine Einrichtung zur Erfüllung ihrer Gemeinwohlaufgabe errichten oder eine öffentliche Stelle einer solchen Einrichtung beitritt, ist die durch die Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union aufgestellte Voraussetzung für die Befreiung dieser Stellen von ihrer Verpflichtung, ein Verfahren zur Vergabe öffentlicher Aufträge nach den Vorschriften des Unionsrechts durchzuführen, nämlich dass diese Stellen über die Einrichtung gemeinsam eine Kontrolle wie über ihre eigenen Dienststellen ausüben, erfüllt, wenn jede dieser Stellen sowohl am Kapital als auch an den Leitungsorganen der Einrichtung beteiligt ist.*)

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VPRRS 2012, 0414
NachprüfungsverfahrenNachprüfungsverfahren
Wann ist die Verlängerung der aufschiebenden Wirkung geboten?

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 17.09.2012 - Verg 33/12

Das Risiko, dass es infolge von Nachprüfungsanträgen zu Verzögerungen und Mehrkosten kommt, wohnt jeder öffentlichen Auftragsvergabe oberhalb der Schwellenwerte inne und ist nicht geeignet, die Verlängerung der aufschiebenden Wirkung einer Beschwerde ohne das Hinzutreten weiterer gewichtiger Gründe zu versagen.

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VPRRS 2012, 0408
NachprüfungsverfahrenNachprüfungsverfahren
Gesetzliche Krankenkassen geniessen keine Gebührenfreiheit!

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 07.09.2012 - Verg 20/12

Die gesetzlichen Sozialversicherungsträger sind zwar bundesunmittelbare Körperschaften des öffentlichen Rechts, die gerichtliche Verfahren als Amtshandlungen führen. Ihre Ausgaben werden jedoch nicht auf Grund gesetzlicher Verpflichtung aus dem Haushalt des Bundes getragen. Daher geniessen sie keine Gebührenfreiheit nach § 8 Abs. 1 Nr. 1 VwKostG.

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VPRRS 2012, 0407
NachprüfungsverfahrenNachprüfungsverfahren
Gesetzliche Krankenkassen genießen keine Gebührenfreiheit!

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 07.09.2012 - Verg 19/12

Die gesetzlichen Sozialversicherungsträger sind zwar bundesunmittelbare Körperschaften des öffentlichen Rechts, die gerichtliche Verfahren als Amtshandlungen führen. Ihre Ausgaben werden jedoch nicht auf Grund gesetzlicher Verpflichtung aus dem Haushalt des Bundes getragen. Daher geniessen sie keine Gebührenfreiheit nach § 8 Abs. 1 Nr. 1 VwKostG.

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VPRRS 2012, 0406
NachprüfungsverfahrenNachprüfungsverfahren
Sozialversicherungsträger genießen keine Gebührenfreiheit!

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 07.09.2012 - Verg 21/12

Die gesetzlichen Sozialversicherungsträger sind zwar bundesunmittelbare Körperschaften des öffentlichen Rechts, die gerichtliche Verfahren als Amtshandlungen führen. Ihre Ausgaben werden jedoch nicht auf Grund gesetzlicher Verpflichtung aus dem Haushalt des Bundes getragen. Daher genießen sie keine Gebührenfreiheit nach § 8 Abs. 1 Nr. 1 VwKostG.

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VPRRS 2012, 0401
ITIT
In welcher Tiefe sind hochkomplexe Angebote zu prüfen?

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 05.07.2012 - Verg 13/12

1. Durch die Beteiligung an einer Ausschreibung wird ein Schuldverhältnis gemäß §§ 311 Abs. 2, 241 Abs. 2 BGB begründet.

2. Die Belange der anderen am Auftrag interessierten Unternehmen sind nur im Rahmen des Zumutbaren zu berücksichtigen. Die Grenzen der Zumutbarkeit werden durch den kurzen Zeitraum und die begrenzten technischen und administrativen Ressourcen des öffentlichen Auftraggebers bestimmt.

3. In welcher Tiefe der öffentliche Auftraggeber das Angebot eines Bieters zu prüfen hat, ist an den Grundsätzen der Transparenz, Diskriminierungsfreiheit und am Interesse des öffentlichen Auftraggebers an einem raschen Abschluss des Vergabeverfahrens zu messen.

4. Erfordert die Prüfung, ob ein Angebot den Anforderungen der Vergabeunterlagen entspricht, die Beurteilung einer Vielzahl komplexer technischer Fragen, so ist zu beachten, dass der öffentliche Auftraggeber nur über begrenzte Ressourcen und administrative Möglichkeiten verfügt.

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VPRRS 2012, 0374
NachprüfungsverfahrenNachprüfungsverfahren
Aussetzungsbeschluss der Vergabekammer: Beschwerde statthaft?

OLG München, Beschluss vom 18.10.2012 - Verg 13/12

Die sofortige Beschwerde gegen einen Aussetzungsbeschluss der Vergabekammer ist zumindest für den Fall nicht statthaft, dass mit der Aussetzung ein Vorabentscheidungsersuchen an den EuGH verbunden ist, welches inzident auch der Klärung der Frage dienen soll, ob die Vergabekammer ein Gericht im Sinne des Art. 267 AEUV ist.*)

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VPRRS 2012, 0372
NachprüfungsverfahrenNachprüfungsverfahren
Wann verjährt Schadensersatz wegen Ablehnung eines Angebots?

EuGH, Urteil vom 08.11.2012 - Rs. C-469/11

1. Nach Art. 46 der Satzung des Gerichtshofs verjähren die aus außervertraglicher Haftung der Union hergeleiteten Ansprüche in fünf Jahren nach Eintritt des Ereignisses, das ihnen zu Grunde liegt. Die Frist beginnt zu laufen, wenn die Voraussetzungen, von denen die Ersatzpflicht abhängt, erfüllt sind und sich insbesondere der zu ersetzende Schaden konkretisiert hat.

2. Die Voraussetzungen, von denen die Schadensersatzpflicht gemäß Art. 340 Abs. 2 AEUV abhängt, und damit die für solche Schadensersatzklagen geltenden Verjährungsvorschriften dürfen nicht auf anderen als strikt objektiven Kriterien beruhen.

3. Bei Rechtsstreitigkeiten wegen individueller Entscheidungen beginnt die Verjährungsfrist zu laufen, wenn die Folgen der Entscheidung gegenüber den Personen, an die sie gerichtet ist, eingetreten sind.

4. Die in Art. 46 Abs. 1 der Satzung des Gerichtshofs vorgesehene Verjährungsfrist stellt keine Verfahrensfrist dar.

5. Die Einhaltung der Verjährungsfrist kann vom Unionsrichter nicht von Amts wegen geprüft werden, sondern muss von der betroffenen Partei geltend gemacht werden.

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VPRRS 2012, 0371
NachprüfungsverfahrenNachprüfungsverfahren
Vergabeverfahren vor Vergabekammer: Kostenrechtlich ein Vorverfahren!

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 30.05.2012 - Verg 1/11

1. Der Kostengläubiger kann für das gesamte Nachprüfungsverfahren (Verfahren vor der Vergabekammer sowie Beschwerdeverfahren) nicht mehr als die gesetzlichen Gebühren (einschließlich der Anrechnung) festgesetzt erhalten.

2. Nach § 162 Abs. 2 VwGO gehören die Kosten des Vorverfahrens zu den Kosten des Rechtsstreits. Diese Vorschrift ist analog auf das Verfahren vor der Vergabekammer anzuwenden, da dieses kostenrechtlich als Vorverfahren ausgestaltet ist.

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VPRRS 2012, 0449
NachprüfungsverfahrenNachprüfungsverfahren
Ab wann sind Kosten des Verfahrens vor der Vergabekammer zu verzinsen?

OLG Celle, Beschluss vom 05.11.2012 - 13 Verg 9/11

1. Zu den Mindestanforderungen für eine Abhilfeentscheidung des Rechtspflegers nach § 11 Abs. 2 Satz 2, 3 RPflG.*)

2. Setzt der Rechtspfleger beim Oberlandesgericht sowohl die Kosten für das Beschwerdeverfahren als auch die Kosten für das Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer in einem Kostenfestsetzungsbeschluss fest, sind auch die für das Verfahren vor der Vergabekammer festgesetzten Kosten ab Eingang des Kostenfestsetzungsantrages zu verzinsen (im Anschluss an OLG München, Beschluss vom 22.09.2011 - Verg 5/11, ibr-online).*)

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VPRRS 2012, 0362
DienstleistungenDienstleistungen
Vorbeugender Rechtsschutz gegen De-facto-Vergabe?

KG, Beschluss vom 13.09.2012 - Verg 4/12

1. Zur vergaberechtlichen Beurteilung von Rahmenverträgen und deren späteren einzelvertraglichen Ausfüllung.*)

2. Vergabenachprüfungsanträge in Bezug auf De-facto-Vergaben gemäß § 101b Abs. 1 GWB sind nur statthaft, wenn eine De-facto-Vergabe bereits stattgefunden hat.*)

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VPRRS 2012, 0361
NachprüfungsverfahrenNachprüfungsverfahren
Beigeladenen im Vergabeverfahren: Wie ist die Kostentragung geregelt?

OLG München, Beschluss vom 26.10.2012 - Verg 20/12

Die Regelung des § 101 ZPO, nach welcher die Hauptpartei die Aufwendungen des auf ihrer Seite stehenden Nebenintervenienten auch im Falle eines Unterliegens nicht zu tragen hat, kann ohne weiteres auf das vergaberechtliche Beschwerdeverfahren übertragen werden.

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VPRRS 2012, 0343
NachprüfungsverfahrenNachprüfungsverfahren
Vertrag abgeschlossen: Eilantrag unzulässig!

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 30.05.2012 - Verg 15/12

Ein Eilantrag auf Verlängerung der aufschiebenden Wirkung einer Beschwerde ist in Ermangelung eines entsprechenden Rechtsschutzbedürfnisses unzulässig, wenn die beanstandeten Verträge bereits abgeschlossen worden sind.

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VPRRS 2012, 0334
DienstleistungenDienstleistungen
Bieter haben keinen Anspruch auf Zuschlagserteilung!

VK Bund, Beschluss vom 08.02.2011 - VK 2-134/10

1. Der öffentliche Auftraggeber unterliegt grundsätzlich keinem (allgemeinen) Kontrahierungszwang. Die Bieter haben deshalb keinen generellen Anspruch auf Abschluss des Vergabeverfahrens durch Zuschlagserteilung.

2. Dieser Grundsatz gilt nicht ausnahmslos. So darf eine zuschlagslose Verfahrensbeendigung nicht willkürlich bzw. missbräuchlich - etwa gezielt zu Lasten bestimmter Bieter - erfolgen.

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VPRRS 2012, 0327
NachprüfungsverfahrenNachprüfungsverfahren
Stillhaltefrist nicht eingehalten: Vertrag nichtig!

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 03.03.2010 - Verg 11/10

Die Nichteinhaltung der Stillhaltefrist des § 101a Abs. 1 S. 3 GWB führt zur Nichtigkeit des abgeschlossenen Vertrags.

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VPRRS 2012, 0320
NachprüfungsverfahrenNachprüfungsverfahren
Voraussetzungen für die Verlängerung der aufschiebenden Wirkung?

OLG Frankfurt, Beschluss vom 05.03.2012 - 11 Verg 3/12

Die Ansicht, dass für die Verlängerung der aufschiebenden Wirkung i. S. d. § 118 Abs. 1 S. 3 GWB Voraussetzung sei, dass das Obsiegen der Antragstellerin im Beschwerdeverfahren wesentlich wahrscheinlicher sei als ihr Unterliegen, findet im Gesetzeswortlaut keine Entsprechung. Die Erfolgsaussichten der Beschwerde sind vielmehr gem. § 118 Abs. 2 S. 3 GWB nach pflichtgemäßem Ermessen zu berücksichtigen (ebenda Rd. 17), besondere Anforderungen an die Wahrscheinlichkeit der Erfolgsaussicht lassen sich § 118 Abs. 2 S. 2 und 3 GWB - auch nach der Umsetzung der Richtlinie 2007/66/EG - nicht entnehmen.*)

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VPRRS 2012, 0288
NachprüfungsverfahrenNachprüfungsverfahren
Fahrrad-Vermietsystem: Dienstleistungsauftrag oder -konzession?

VK Baden-Württemberg, Beschluss vom 25.07.2012 - 1 VK 20/12

1. Die Frage, ob es sich beim Abschluss eines Vertrags über den Betrieb eines öffentlichen Fahrrad-Vermietsystems um eine Dienstleistungskonzession oder um einen Dienstleistungsauftrag handelt, ist anhand der Umstände des Einzelfalls zu beantworten.

2. Der wesentliche Unterschied zwischen einer Dienstleistungskonzession und einem Dienstleistungsauftrag besteht darin, dass ein Dienstleistungs-Konzessionär das wirtschaftliche Risiko für seine Dienstleistung trägt und er die Gefahr für den Ausfall seines Vergütungsanspruchs oder der Nichtinanspruchnahme seiner Leistung trägt. Der Dienstleistungs-Auftragnehmer trägt dagegen für eine Dienstleistung nur das gewöhnliche Wagnis bei seiner Angebotskalkulation, das jedem Auftrag immanent ist.

2. Wird durch die Zahlung eines Investitionszuschusses das wirtschaftliche Risiko des Auftragnehmers wesentlich minimiert, spricht dies für einen - dem Vergaberecht unterfallenden - Dienstleistungsauftrag.

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VPRRS 2012, 0281
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Rügeobliegenheit: Bieter ist darlegungs- und beweispflichtig!

VK Schleswig-Holstein, Beschluss vom 28.10.2011 - VK-SH 16/11

Für die Erfüllung der Rügeobliegenheit ist grundsätzlich der Bieter darlegungs- und beweispflichtig. Bleibt auch unter Einbeziehung der möglichen Erkenntnisquellen offen, ob ein Bieter gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber gerügt hat, geht dies zu Lasten des Rügepflichtigen.*)

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VPRRS 2012, 0267
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Freie Vergabe statt öffentl. Ausschreibung: Schwerer Vergabeverstoß!

VGH Bayern, Beschluss vom 23.05.2012 - 4 ZB 10.547

1. Die freihändige Vergabe von Aufträgen ohne Vorliegen der entsprechenden Voraussetzungen ist ein schwerer Vergaberechtsverstoß, der einen Zuwendungsgeber zur Rückforderung der Zuwendung berechtigt.

2. Die Verwendung von Fertigbauteilen beim Bau von Brunnenschächten setzt schon nach allgemeiner Lebenserfahrung nur einen geringeren Grad an Spezialisierung voraus.

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VPRRS 2012, 0258
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Keine Kostenerstattung bei Aufhebung!

VK Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 13.04.2012 - 3 VK 5/12

1. Im Falle einer Aufhebung der Ausschreibung erledigt sich das Nachprüfungsverfahren auch ohne eine entsprechende Erklärung des Auftraggebers.

2. Im Falle einer Erledigung des Verfahrens erfolgt die Entscheidung, wer die Kosten des Verfahrens zu tragen hat, gemäß § 128 Absatz 3 Satz 5 GWB nach billigem Ermessen. Im Rahmen dieses Ermessens ist vorrangig darauf abzustellen, wie das Verfahren aufgrund des bisherigen Sach- und Streitstandes ausgegangen wäre.

3. Ein Ersatz der zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendigen Auslagen des Antragstellers kommt mangels einer Sachentscheidung nicht in Betracht.

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VPRRS 2012, 0249
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Skontoabrede und gesetzliche Mindesttarife: Geht beides zusammen?

OLG Frankfurt, Beschluss vom 29.05.2012 - 11 Verg 5/12

Es ist vergaberechtlich unbedenklich bereits in den Vergabebedingungen bei den Stundenverrechnungssätzen Aufgreifschwellen anzugeben, bei deren Erreichen die Zahlung des gesetzlichen Mindestlohns im Rahmen der Angebotsaufklärung näher zu untersuchen ist. Daher erscheint die Verpflichtung des Auftraggebers nicht ohne weiteres ausgeschlossen, solche Angebote unter Einschluss der angegebenen Skonti auf seine "Auskömmlichkeit" im Einzelfall zu überprüfen.

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VPRRS 2012, 0248
NachprüfungsverfahrenNachprüfungsverfahren
"Regelgebühr": 2,3 Geschäftsgebühr im Nachprüfungsverfahren nicht unbillig!

OLG Frankfurt, Beschluss vom 14.05.2012 - 11 Verg 4/10

Die Festsetzung einer 2,3 Geschäftsgebühr in einem durchschnittlichen Vergabenachprüfungsverfahren mit mündlicher Verhandlung ist nicht unbillig.

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VPRRS 2012, 0247
NachprüfungsverfahrenNachprüfungsverfahren
Regelgebühr: 2,3 Geschäftsgebühr im Nachprüfungsverfahren unbillig?

OLG Frankfurt, Beschluss vom 14.04.2012 - 11 Verg 5/10

Die Festsetzung einer 2,3 Geschäftsgebühr in einem durchschnittlichen Vergabenachprüfungsverfahren mit mündlicher Verhandlung ist nicht unbillig.

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VPRRS 2012, 0240
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Bewertung des Angebotspreises mit 50%: Wirtschaftlichkeitsverstoß?

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 21.05.2012 - Verg 3/12

Der Preis stellt ein gewichtiges Merkmal dar, das beim Zuschlagskriterium des wirtschaftlichsten Angebots nicht am Rande der Wertung stehen darf, sondern vom Auftraggeber in ein angemessenes Verhältnis zu den übrigen Wertungskriterien zu bringen ist. Eine Festlegung und Gewichtung von Zuschlagskriterien, bei denen Wirtschaftlichkeitskriterien neben dem Angebotspreis nur eine marginale Rolle spielen oder der Preis eine übermäßige Bedeutung einnimmt, kann demnach gegen das Wirtschaftlichkeitsprinzip nach § 97 Abs. 5 GWB, § 16 Abs. 8 VOL/A (genauso: § 16 Abs. 6 Nr. 3 Satz 2 VOB/A) verstoßen.

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VPRRS 2012, 0233
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Erledigung des Verfahrens: Kostenentscheidung nach billigem Ermessen!

VK Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 13.04.2012 - 3 VK 5/11

Im Falle einer Erledigung des Verfahrens erfolgt die Entscheidung, wer die Kosten des Verfahrens zu tragen hat, gemäß § 128 Absatz 3 Satz 5 GWB nach billigem Ermessen. Im Rahmen dieses Ermessens ist vorrangig darauf abzustellen, wie das Verfahren aufgrund des bisherigen Sach- und Streitstandes ausgegangen wäre.

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VPRRS 2012, 0229
NachprüfungsverfahrenNachprüfungsverfahren
Kostenfestsetzung vor der Vergabekammer durch das Beschwerdegericht?

OLG München, Beschluss vom 28.02.2012 - Verg 16/11

Der Rechtspfleger am Beschwerdegericht ist gesetzlich nicht verpflichtet, die Kosten vor der Vergabekammer festzusetzen. Ein gesondertes Kostenfestsetzungsverfahren findet nicht statt (GWB § 128 Abs. 4 Satz 5).

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VPRRS 2012, 0228
NachprüfungsverfahrenNachprüfungsverfahren
erledigt: Wer muss welche Kosten tragen?

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 10.05.2012 - Verg 5/12

1. Hilft der Auftraggeber im Vergabenachprüfungsverfahren dem Begehren des Antragstellers auf rechtlichen Hinweis der Vergabekammer hin ab und wird das Nachprüfungsverfahren daraufhin für erledigt erklärt, entspricht es der Billigkeit, dem Auftraggeber die Gebühren und Auslagen der Vergabekammer aufzuerlegen.

2. Beteiligt sich die Beigeladene aktiv am Nachprüfungsverfahren und obsiegt der Antragsteller oder werden der Antragsgegnerseite aus Billigkeitsgründen die Kosten des Nachprüfungsverfahrens auferlegt werden, entspricht es der Billigkeit, die Beigeladene mit den Kosten (Gebühren und Auslagen) der Vergabekammer zu belasten.

3. Eine aktive Beteiligung am Nachprüfungsverfahren liegt bereits dann vor, wenn sich die Beigeladene schriftsätzlich zu den streitigen Rechtsfragen geäußert und die Zulässigkeit und Begründetheit des Nachprüfungsantrags der Antragstellerin verneint hat. Eines förmlichen Antrags bedarf es darüber hinaus nicht.

4. Die Erstattung notwendiger Aufwendungen von Beteiligten kann bei übereinstimmender Erledigungserklärung nicht angeordnet werden, weil es hierfür an einer gesetzlichen Grundlage fehlt.

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VPRRS 2012, 0204
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Ordnungsgemäße Rüge: Wieviel Spekulation darf sein?

OLG Brandenburg, Beschluss vom 29.05.2012 - Verg W 5/12

1. Ein Bieter, der oft nur über beschränkte Informationen verfügt, darf im Vergabenachprüfungsverfahren behaupten, was er redlicherweise für wahrscheinlich oder möglich halten darf, etwa wenn es um Vergabeverstöße geht, die sich ausschließlich in der Sphäre der Vergabestelle abspielen oder das Angebot eines Mitbewerbers betreffen. Für eine ordnungsgemäße Rüge reichen jedoch pauschale und unsubstantiierte "ins Blaue hinein" erhobene Behauptungen nicht aus.

2. Nimmt ein Bieter ihm bekannte Tatsachen zum Anlass, auf eine möglicherweise unzutreffende Wertung zu schließen, so können die Anforderungen an eine ordnungsgemäße Rüge erfüllt sein.

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VPRRS 2012, 0190
DienstleistungenDienstleistungen
Bewertung aus anderen Losen muss unberücksichtigt bleiben!

VK Bund, Beschluss vom 31.01.2012 - VK 3-3/12

1. Ein Bieter kann die ihm günstigen Bewertungen seines Konzeptes zu anderen Losen nicht selektiv heranziehen, um eine bessere Bewertung zu erzielen.

2. Der Vergabestelle ist bei der Prüfung, ob ein Angebot den durch die Bewertungsmatrix aufgestellten Einzelvorgaben entspricht, ein Beurteilungsspielraum eingeräumt. Bei der Vergabe von Wertungspunkten ist ihr ein Ermessen zuzuerkennen.

3. Nur die Angebote der Bieter, die zu einem Los abgegeben wurden, stehen in Konkurrenz zueinander. Deshalb muss lediglich sichergestellt sein, dass in Bezug auf das jeweilige Einzellos eine gleichförmige und willkürfreie Behandlung der hierzu abgegebenen Angebote gewährleistet ist.

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VPRRS 2012, 0185
DienstleistungenDienstleistungen
Daseinsvorsorge und Vergaberecht können auch miteinander!

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 28.03.2012 - Verg 37/11

1. Solange der Antragsteller sein Primärbegehren aufrechterhält (oder dieses gegebenenfalls durch Zwischenentscheidung nach mündlicher Verhandlung zurückgewiesen worden ist, vgl. OLG Jena, Beschluss vom 09.09.2002 - 6 Verg 4/02), hat die Vergabekammer darüber innerhalb der Entscheidungsfrist zu entscheiden; eine Erledigung setzt zumindest eine Erledigungserklärung des Antragstellers voraus.

2. Die Vorschrift des § 101b Abs. 1 Nr. 2 GWB ist auch dann anwendbar, wenn der Auftraggeber zwar mit mehreren Unternehmen verhandelt hat, aber die notwendige Bekanntmachung unterlassen hat.

3. Betrifft der Zweck eines Vertrages die Daseinsvorsorge, steht dies der Anwendung des Vergaberechts nicht grundsätzlich entgegen.

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VPRRS 2012, 0169
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Struktur und Verlauf eines Verhandlungsverfahrens

OLG Naumburg, Beschluss vom 12.04.2012 - 2 Verg 1/12

1. Für die Abgrenzung zwischen - vergaberechtlich zulässigen - leistungsbezogenen Zuschlagskriterien und - vergaberechtlich unzulässigen - bieterbezogenen Zuschlagskriterien ist maßgeblich, ob sich ein Wertungsaspekt in seinem wesentlichen Kern bzw. hinsichtlich seines Bewertungsschwerpunkts auf Angaben stützen soll, die nur für den konkreten Auftrag Bedeutung erlangen (i. S. eines Ausführungskonzepts), oder auf Angaben zu den generellen Fähigkeiten und Fertigkeiten des Bieters (hier: "Angaben zur Sicherstellung der personellen Verfügbarkeit" und "Angaben zur geplanten Kommunikation mit dem Auftraggeber, zur Projektdokumentation, zu Statusberichten etc.").*)

2. Dokumentiert der öffentliche Auftraggeber das Vergabeverfahren fortlaufend und zeitnah, wie es § 24 EG Abs. 1 VOL/A vorschreibt, dann ist bei der Bewertung eines Vermerks in einem zeitlich frühen Stadium des Vergabeverfahrens (hier zur Auswahl der Zuschlagskriterien) - anders als bei einem rückschauend gefertigten, inhaltlich am Endergebnis des Verfahrens orientierten Vergabevermerk nach früherem Vergaberecht - stets zu berücksichtigen, ob und ggf. inwieweit er Überlegungen des öffentlichen Auftraggebers enthält, die sich - u. U. entgegen der ursprünglichen Erwartung - letztlich nicht auf den Verlauf und das Ergebnis des Verfahrens ausgewirkt haben.*)

3. Zur Struktur und zum Verlauf eines Verhandlungsverfahrens.*)

4. Ändert der öffentliche Auftraggeber im Verlaufe der Verhandlungen eine für die Kalkulation der Vergütung relevante Auftragsbedingung (hier: geforderter Umfang des Versicherungsschutzes), so ist er verpflichtet, allen Bietern die gleiche Gelegenheit zur Anpassung ihres Preisangebotes einzuräumen. Eine hierfür bestimmte Ausschlussfrist ist jedenfalls dann mit einem einheitlichen Beginn und Ende für alle Bieter zu setzen, wenn dies dem öffentlichen Auftraggeber ohne Weiteres möglich und zumutbar ist.*)

5. Wird ein Vergaberechtsverstoß des öffentlichen Auftraggebers festgestellt, so setzt ein Eingreifen der Nachprüfungsstelle nach § 114 Abs. 1 ZPO voraus, dass die auszuwählende Maßnahme geeignet ist, eine Verletzung der subjektiven Rechte des Antragstellers zu beseitigen und eine Schädigung seiner Interessen zu verhindern. Ist sicher auszuschließen, dass sich ein festgestellter Vergabeverstoß auf die Auftragschancen des Antragstellers ursächlich ausgewirkt haben kann, so bedarf es keines Eingreifens der Nachprüfungsstelle und - im Umkehrschluss - fehlt der Nachprüfungsstelle auch die Kompetenz, auf das Vergabeverfahren einzuwirken.*)

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VPRRS 2012, 0166
NachprüfungsverfahrenNachprüfungsverfahren
Gebührenbemessung: Unabhängig vom Interesse an Teillosen?

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 27.02.2012 - Verg 45/10

Der Einbeziehung des Gesamtauftragswertes bei der Berechnung des Gegenstandswertes im Vergabeverfahren steht nicht entgegen, dass der Bieter weiterhin Interesse an der Erbringung von Teilleistungen innerhalb eines erneuten Vergabeverfahrens zeigt.

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VPRRS 2012, 0155
DienstleistungenDienstleistungen
Eignungsnachweise unvollständig: Ausschluss vom Vergabeverfahren!

OLG Frankfurt, Beschluss vom 26.10.2011 - 11 Verg 7/11

1. Verlangt ein Auftraggeber in den Ausschreibungsunterlagen bestimmte Eignungsnachweise, so ist er hieran unter dem Grundsatz der Gleichbehandlung gegenüber allen Bietern gebunden und kann nicht nachträglich auf einzelne Nachweise verzichten und weniger strenge Anforderungen stellen.

2. Der Gleichbehandlungsgrundsatz ist auch dann verletzt, wenn die Angebote der weiteren Bieter nur aufgrund unterschiedlicher Mängel zwingend ausgeschlossen werden müssten. Auch wenn ein Bieter wegen Mängeln seines Angebots an sich von dem weiteren Vergabeverfahren auszuschließen wäre, besteht sein Anspruch auf Gleichbehandlung fort, wenn auch alle sonstigen Bieter im Ergebnis auszuschließen wären.

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VPRRS 2012, 0132
NachprüfungsverfahrenNachprüfungsverfahren
Rücknahme der sofortigen Beschwerde: Kostenfestsetzung

OLG Brandenburg, Beschluss vom 28.12.2011 - Verg W 2/11

1. Wird die sofortige Beschwerde gegen eine Entscheidung der Vergabekammer zurückgenommen, können nicht nur die im Beschwerdeverfahren entstandenen Kosten, sondern auch die im Verfahren vor der Vergabekammer angefallenen Kosten nach dem für das Beschwerdeverfahren geltenden Streitwert vom Rechtspfleger des Beschwerdegerichts festgesetzt werden, auch wenn der Vergabesenat weder eine Streitwertfestsetzung für das Vergabekammerverfahren vorgenommen noch eine Kostenentscheidung für dieses Verfahren getroffen hat.*)

2. Im Verfahren der Beschwerde gegen einen Kostenfestsetzungsbeschluss bestimmt sich die Beschwer nicht nach einzelnen Positionen, sondern nach der Differenz zwischen dem festgesetzten und dem zur Festsetzung angemeldeten Betrag. Verwandte Gebühren können ausgetauscht werden. Es ist deshalb zulässig, im Beschwerdeverfahren die in der Kostenfestsetzung unberücksichtigt gebliebene Geschäftsgebühr in vollem Umfang festzusetzen und die festgesetzte Verfahrensgebühr, auf die die Geschäftsgebühr anzurechnen ist, zu kürzen.*)

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VPRRS 2012, 0110
NachprüfungsverfahrenNachprüfungsverfahren
Kostenwert des Beschwerdeverfahrens nach gesamter Vertragslaufzeit!

OLG Naumburg, Beschluss vom 13.02.2012 - 2 Verg 14/11

1. Die Rücknahme der sofortigen Beschwerde nach § 116 GWB ist ohne Einwilligung des Verfahrensgegners wirksam.*)

2. Durch die Rücknahme der sofortigen Beschwerde verliert die Anschlussbeschwerde ihre Wirkung (§ 524 Abs. 4 ZPO analog).*)

3. Ist Gegenstand des Nachprüfungsverfahrens ein Verfahren, das auf den Abschluss eines Abfallentsorgungsvertrages mit zehnjähriger Laufzeit gerichtet ist, dann wird das für die Ermittlung des Kostenwertes des Beschwerdeverfahrens maßgebliche wirtschaftliche Interesse der Verfahrensbeteiligten durch diese Laufzeit des Vertrages geprägt. Die Vorschrift des § 3 Abs. 4 Nr. 2 Alt. 2 VgV steht der Festsetzung eines Kostenwerts auf der Grundlage der zu erwartenden Gesamtvergütung während der Vertragslaufzeit nicht entgegen.*)

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VPRRS 2012, 0102
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Nichtangabe abgeforderter Mengenangaben: Nachfrist!

VK Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 04.11.2011 - 1 VK LSA 31/11

Das Erfordernis zur Mengennennung in Nebenangeboten ist als eine Erklärung im Sinne des § 16 Abs. 1 Nr. 3 VOB/A mit der Folge einzustufen, dass vor einer Herausnahme des Nebenangebotes aus der Wertung wegen Nichtangabe abgeforderter Mengenangaben eine erfolglose Nachfristsetzung gegenüber dem säumigen Anbieter auftraggeberseitig erfolgen muss.*)

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VPRRS 2012, 0091
NachprüfungsverfahrenNachprüfungsverfahren
Ex-tunc Unwirksamkeit bei defacto-Vergabe: 6 Monate Ausschlussfrist

OLG Brandenburg, Beschluss vom 22.12.2011 - Verg W 14/11

Nach § 101b Abs. 1 Nr. 2 GWB ist eine defacto-Vergabe von Anfang an unwirksam, wenn die Unwirksamkeit im Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. Voraussetzung ist jedoch, dass die Unwirksamkeit innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Mit Ablauf der Sechs-Monats-Frist ab Vertragsschluss ist der Vertrag - unabhängig davon, wann und ob überhaupt die Betroffenen Kenntnis von einen Verstoß des Auftraggebers erlangt haben - endgültig wirksam.

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VPRRS 2012, 0090
NachprüfungsverfahrenNachprüfungsverfahren
Kosten des Nachprüfungsverfahrens: Festsetzung durch Rechtspfleger?

OLG München, Beschluss vom 30.12.2011 - Verg 9/11

Der Rechtspfleger am Oberlandesgericht - als Beschwerdegericht - ist nicht verpflichtet, die im Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer entstandenen Kosten festzusetzen.*)

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VPRRS 2012, 0081
NachprüfungsverfahrenNachprüfungsverfahren
Nachprüfungsantrag offensichtlich unzulässig: Keine Akteneinsicht!

VK Brandenburg, Beschluss vom 25.08.2011 - VK 35/11

Das Akteneinsichtsrecht ist nur in dem Umfang gegeben, in dem es zur Durchsetzung der Rechte der Antragstellerin aus § 97 Abs. 7 GWB erforderlich ist. Das ist bei einem offensichtlich unzulässigen Nachprüfungsantrag nicht der Fall.

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VPRRS 2012, 0069
NachprüfungsverfahrenNachprüfungsverfahren
Vergaberechtliche Nachprüfung einer Dienstleistungskonzession?

OLG Brandenburg, Beschluss vom 16.01.2012 - Verg W 19/11

Ist eine Dienstleistungskonzession rechtlich nicht zulässig, besteht kein Wahlrecht des Auftragsgebers zwischen Dienstleistungskonzession und Dienstleistungsauftrag. Die Wahl einer rechtlich unzulässigen Dienstleistungskonzession ist ein klares Anzeichen für eine Umgehung des Vergaberechts.

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VPRRS 2012, 0063
DienstleistungenDienstleistungen
Vermengung von Zuschlags- und Eignungskriterien: Erkenntnismaßstab?

OLG Celle, Beschluss vom 07.11.2011 - 13 Verg 9/11

1. Von einem durchschnittlichen Bieter kann nicht erwartet werden, dass er die Rechtsprechung des BGH und des EuGH zur fehlerhaften Vermengung von Eignungs- und Zuschlagskriterien kennt und daher um die Relevanz einer etwaig rechtsfehlerhaften Vermengung von Zuschlags- und Eignungskriterien weiß.

2. Als "Zuschlagskriterien" sind Kriterien ausgeschlossen, die nicht der Ermittlung des wirtschaftlich günstigsten Angebots dienen, sondern die im Wesentlichen mit der Beurteilung der fachlichen Eignung der Bieter für die Ausführung des betreffenden Auftrags zusammenhängen.

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VPRRS 2012, 0059
NachprüfungsverfahrenNachprüfungsverfahren
Verfahrensentscheidungen über Formalien: Durch Dritte zulässig?

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 16.11.2011 - Verg 94/11

Hat der Auftraggeber bei gewissen Entscheidungen einen Beurteilungsspielraum, so darf er diese Dritten nicht überlassen; das ist jedoch bei der Prüfung, ob formale Anforderungen erfüllt sind, nicht der Fall.

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VPRRS 2012, 0041
NachprüfungsverfahrenNachprüfungsverfahren
De-facto-Vergabe: Höhe der Gebühr der Vergabekammer?

BGH, Beschluss vom 25.10.2011 - X ZB 5/10

1. Die Bemessung der Gebühr für ihre Amtshandlungen liegt im pflichtgemäßen Ermessen der Vergabekammer. Auszugehen ist hierbei vom Wert des Verfahrensgegenstands, unter dem Gesichtspunkt verminderten oder erhöhten personellen bzw. sachlichen Aufwands abgewandelt werden kann.*)

2. Gegen die Gebührenentscheidung der Vergabekammer findet die sofortige Beschwerde statt. Die Entscheidung des Beschwerdegerichts ergeht gerichtsgebührenfrei; außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.*)

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VPRRS 2012, 0014
DienstleistungenDienstleistungen
Akteneinsichtsrecht auf entscheidungsrelevante Teile beschränkt!

OLG Brandenburg, Beschluss vom 10.11.2011 - Verg W 13/11

Das Akteneinsichtsrecht (§ 111 i.V.m. § 120 Abs. 2 GWB) ist auf entscheidungsrelevante Aktenbestandteile beschränkt.

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