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Volltexturteile nach Sachgebieten

Sachgebiet: Nachprüfungsverfahren

1638 Entscheidungen insgesamt




Online seit 2017

VPRRS 2017, 0306
Mit Beitrag
ArzneimittelArzneimittel
Wie sind die Kriterien für das wirtschaftlichste Angebot zu bestimmen?

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 28.06.2017 - Verg 24/17

1. Bei der Bestimmung der Kriterien für das wirtschaftlichste Angebot ist der Auftraggeber weitgehend ungebunden, bestimmten Faktoren eine Bedeutung beizumessen.

2. Soll der Zuschlag auf das wirtschaftlichste Angebot ergehen, hat der Auftraggeber für eine Gleichbehandlung und Transparenz Sorge zu tragen.

3. Die Festlegungen und die Gewichtungen dürfen nicht dazu führen, dass Kriterien faktisch keine Rolle mehr spielen.

4. Die Kriterien dürfen dem Zweck der Ermittlungen des nichtwirtschaftlichsten Angebots nicht zuwiderlaufen und die festgelegten Kriterien dürfen nicht willkürlich gesetzt oder sachfremd sein.

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VPRRS 2017, 0305
NachprüfungsverfahrenNachprüfungsverfahren
Fachanwalt für Vergaberecht: Welche Fälle haben Bezug zum Vergaberecht?

BayAGH, Urteil vom 08.05.2017 - III-4-1/17

1. Ein Bezug zum Vergaberecht liegt grundsätzlich vor, wenn Rechtsfragen aus den in § 14o FAO genannten Teilbereichen des Vergaberechts Gegenstand der Fallbearbeitung waren. Überschneidungen mit Rechtsgebieten aus dem Bereich Bau- und Architektenrecht gemäß § 14e Nr. 3 FAO, insbesondere im Kernbereich der VOB/A, sind dabei möglich.

2. Diese auf Rechtsgebiete bezogenen Überschneidungsmöglichkeiten erfordern eine möglichst stringente Abgrenzung zwischen den einzelnen Fachanwaltsgebieten und den jeweils erforderlichen speziellen Kenntnisse.

3. Ein Vergaberechtsbezug i.S.d. § 14o FAO liegt nicht bereits dann vor, wenn Vorschriften des Vergaberechts kraft privatschriftlicher Vereinbarung Bau-, Lieferungs- oder Dienstleistungsverträgen zwischen Privaten bzw. deren Anbahnung zu Grunde gelegt wurden. Vielmehr ist zur Vermeidung allzu großer Überschneidungen mit anderen Fachanwaltsgebieten, insbesondere dem Fachanwalt für Bau- Architektenrecht, der Bezug zur öffentlichen Hand erforderlich.

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VPRRS 2017, 0289
Mit Beitrag
NachprüfungsverfahrenNachprüfungsverfahren
Wann besteht eine "Zweite Chance" im Vergabeverfahren?

VK Nordbayern, Beschluss vom 11.08.2017 - 21.VK-3194-11/17

1. Hat die Vergabestelle festgelegt, dass die Bieter auf Seite 3 das Leistungsverzeichnis mit Unterschrift anzuerkennen haben, führt eine an dieser Stelle fehlende Unterschrift zum zwingenden Angebotsausschluss.

2. Müssen alle eingegangenen Angebote ausgeschlossen werden, kann ein aus dem Gleichbehandlungsgebot resultierender Anspruch auf eine "zweite Chance" geltend gemacht werden, der dazu führt, dass der Auftraggeber entweder das Verfahren in das Stadium vor Angebotsabgabe zurückversetzen oder nach Aufhebung neu ausschreiben muss.

3. Die zum Ausschluss führenden Mängel müssen dabei nicht identisch oder gleichartig sein. Es ist ausreichend, wenn sie gleichwertig sind, also dieselbe Konsequenz - wie etwa den zwingenden Angebotsausschluss - nach sich ziehen.

4. Die Eröffnung einer "zweiten Chance" durch eine entsprechende Anordnung einer Vergabekammer oder eines Vergabesenats kommt nur in Betracht, wenn aufgrund der Sach- und Rechtslage am Schluss der (letzten) mündlichen Verhandlung feststeht, dass ein vergaberechtskonformer Zuschlag unmöglich ist und sich daran auch durch bloße Fortsetzung des Vergabeverfahrens nichts mehr ändern kann.

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VPRRS 2017, 0270
Mit Beitrag
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Sind mehrere Hauptangebote zuzulassen?

VK Bund, Beschluss vom 19.07.2017 - VK 1-63/17

1. Im Rahmen eines Verhandlungsverfahrens mit Teilnahmewettbewerb muss der Auftraggeber die Abgabe mehrerer Hauptangebote nicht zulassen.

2. Der Auftraggeber hat Informationen zum Vergabeverfahren, die Einfluss auf die Angebotserstellung und damit den Wettbewerb haben, allen Bietern - möglichst gleichzeitig - zur Verfügung zu stellen.

3. Vergaberechtsverstöße, die dem Antragsteller erst nach Einleitung des Nachprüfungsverfahrens zur Kenntnis gebracht werden, müssen nicht gesondert gerügt, sondern lediglich - zeitnah - im Nachprüfungsverfahren geltend gemacht werden.

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VPRRS 2017, 0265
Mit Beitrag
NachprüfungsverfahrenNachprüfungsverfahren
Zuschlagskriterien unzureichend: Vergabeverfahren wird aufgehoben!

VK Südbayern, Beschluss vom 04.07.2017 - Z3-3-3194-1-17-04/17

1. Wird der Zuschlag erteilt, ohne dass einem Bieter vorher die Information nach § 134 Abs. 1 GWB übermittelt wurde, ist auf seinen Antrag nach § 135 Abs. 1 Nr. 1 GWB die Nichtigkeit des geschlossenen Vertrags festzustellen. Dies gilt auch dann, wenn der betreffende Bieter die ungenügende Information nach § 134 Abs. 1 GWB nicht oder nicht rechtzeitig gerügt hat.*)

2. Die Anordnung der Wiederholung der Wertung aufgrund fehlender Dokumentation der Wertung der nichtpreislichen Zuschlagskriterien verbietet sich, wenn aufgrund der Festlegung unzureichender Zuschlagskriterien feststeht, dass eine vergaberechtskonforme Wertung von vorneherein nicht möglich ist.*)

3. In diesem Fall ist das Vergabeverfahren in den Stand vor Bereitstellung der Vergabeunterlagen zurückzuversetzen oder aufzuheben. Dies gilt auch dann, wenn der betreffende Bieter die unzureichenden Zuschlagskriterien nicht rechtzeitig gem. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB gerügt hat.*)

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VPRRS 2017, 0262
Mit Beitrag
NachprüfungsverfahrenNachprüfungsverfahren
Nachprüfungsantrag zurückgenommen: Wie hoch sind die Gebühren der Vergabekammer?

VK Thüringen, Beschluss vom 27.01.2017 - 250-4004-8535/2016-E-015-G

1. Mit der Rücknahme des Nachprüfungsantrags hat sich das Vergabeverfahren erledigt. Es ist die Einstellung des Verfahrens anzuordnen und eine Kostenentscheidung zu treffen.

2. Die Höhe der Gebühren richten sich nach dem Aufwand der Vergabekammer unter Berücksichtigung der wirtschaftlichen Bedeutung des Gegenstands des Nachprüfungsverfahrens - also dem wirtschaftlichen Risiko des Antragstellers. Dieses ist regelmäßig in der Höhe des Brutto-Angebotspreises zu sehen.

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VPRRS 2017, 0253
SchulungsmaßnahmenSchulungsmaßnahmen
Funktionale Leistungsbeschreibung: Auftraggeber muss keine Lösungen vorgeben!

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 22.02.2017 - Verg 29/16

1. Eine funktionale Leistungsbeschreibung setzt nicht voraus, dass der Auftraggeber den Bietern über das zu erreichende Ziel hinaus Lösungsmöglichkeiten und Konzepte aufzeigt.

2. Bei funktionalen Ausschreibungen hat eine Bewertung nach einem reinen Schulnotensystem aufgrund völliger Unbestimmtheit und Intransparenz der Bewertungsmaßstäbe als vergaberechtswidrig auszuscheiden (Anschluss an Senat, IBR 2016, 233 = VPR 2016, 127).

3. Ein zunächst vierstufiges Bewertungssystem, das durch funktionale Unterkriterien ausgefüllt wird, die den Bietern hinreichend verdeutlichen, worauf es dem Auftraggeber bei der Wertung der Angebote ankommt, und die es ihnen ermöglichen, ihre Angebote danach auszurichten, ist nicht intransparent.

4. Die Festlegung, dass nur vollständig abgeschlossene Maßnahmen berücksichtigungsfähig sind, stellt jedenfalls dann eine unzulässige Benachteiligung dar, wenn es sich um mehrjährige Maßnahmen handelt, diese nahezu vollständig abgeschlossen sind und die vorgesehene Übergangsquote bereits erreicht wurde.

5. Hat sich das Nachprüfungsverfahren durch Aufhebung des Vergabeverfahrens erledigt, kann der Antragsteller einen Feststellungsantrag stellen. Ungeschriebene Zulässigkeitsvoraussetzung für einen solchen Antrag ist das Vorliegen eines Feststellungsinteresses.

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VPRRS 2017, 0252
NachprüfungsverfahrenNachprüfungsverfahren
Erfolgreicher Antrag auf Verlängerung der aufschiebenden Wirkung der sofortigen Beschwerde

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 15.08.2016 - Verg 29/16

(ohne amtlichen Leitsatz)

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VPRRS 2017, 0245
Mit Beitrag
NachprüfungsverfahrenNachprüfungsverfahren
Nachprüfungsantrag erledigt sich: Vergabestelle trägt Verfahrenskosten!

VK Thüringen, Beschluss vom 14.06.2017 - 250-4002-5002/2017-E-004-SHK

1. Wenn sich der Nachprüfungsantrag durch Abhilfe anderweitig erledigt, hat die Vergabestelle die Kosten des Nachprüfungsverfahrens zu tragen.

2. Erledigt sich der Nachprüfungsantrag durch Abhilfe vor der Entscheidung der Vergabekammer, ist nur die Hälfte der als solche festzusetzenden Gebühr zu entrichten.

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VPRRS 2017, 0244
Mit Beitrag
NachprüfungsverfahrenNachprüfungsverfahren
Wann kann eine Entscheidung nach Lage der Akten ergehen?

VK Hessen, Beschluss vom 21.03.2017 - 69d-VK-49/2016

1. Die Entscheidung nach Lage der Akten bei Unzulässigkeit oder offensichtlicher Unbegründetheit des Antrags gem. § 112 Abs. 1 Satz 3 GWB a.F. setzt voraus, dass eindeutig und unzweifelhaft feststeht, dass der Nachprüfungsantrag abzulehnen ist und die mündliche Verhandlung mit hinreichender Sicherheit keine weiteren Erkenntnisse erbringen bzw. keine andere Bewertung ergeben wird.*)

2. Der Auskunftsanspruch gem. § 22 EG VOL/A 2009 wird nicht ohne Weiteres gewährt, sondern erfordert einen entsprechenden Antrag.*)

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VPRRS 2017, 0241
Mit Beitrag
AusrüstungsgegenständeAusrüstungsgegenstände
Wenn erprobt werden soll, muss auch erprobt werden!

VK Bund, Beschluss vom 06.04.2017 - VK 1-17/17

1. Sind die Anforderungen und Bewertungsmodalitäten unmissverständlich und eindeutig formuliert, können Überlegungen einzelner Bieter, mit denen sie sich an die Stelle des Auftraggebers setzen und ein aus ihrer Sicht zielführenderes Wertungsvorgehen hineinlesen, nicht zu einer abweichenden Auslegung führen.

2. Der öffentliche Auftraggeber ist verpflichtet, den Bietern die Zuschlagskriterien einschließlich Gewichtung vor Angebotsabgabe bekanntzugeben und (nur) die bekanntgegebenen Wertungsvorgaben bei der Wertung (Wirtschaftlichkeitsbetrachtung) anzuwenden.

3. Ist nach den den Vergabeunterlagen beigefügten Erprobungsrahmenplänen vorgesehen, dass eine Kurzerprobung durch mindestens 15 Teilnehmer erfolgt, liegt ein Vergaberechtsverstoß vor, wenn die Erprobung nur durch sechs Personen erfolgt.

4. Vergaberechtsverstöße in den Vergabeunterlagen, die sich lediglich aus den das Vergabeverfahren bestimmenden allgemeinen (und allgemein formulierten) Rechtsgrundsätzen und deren Auslegung durch die Rechtsprechung ergeben, sind für einen durchschnittlichen fachkundigen Bieter nicht ohne weiteres "erkennbar".

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VPRRS 2017, 0240
Mit Beitrag
NachprüfungsverfahrenNachprüfungsverfahren
Verfahren anhängig: Neue Rügepunkte sind in 2. Instanz geltend zu machen!

VK Bund, Beschluss vom 11.07.2017 - VK 2-62/17

1. Ist bereits ein Nachprüfungsverfahren zur Frage der Auskömmlichkeit der Preise in zweiter Instanz anhängig, verstößt die zusätzliche Geltendmachung in einem neuen Nachprüfungsverfahren gegen das Verbot der doppelten Rechtshängigkeit.

2. Neu aufkommende Rügepunkte, die infolge der Fortführung des Vergabeverfahrens durch einen Auftraggeber entstehen, obwohl das Vergabeverfahren in der zweiten Instanz rechtshängig ist, sind korrekterweise in der zweiten Instanz - die eine eigenständige Tatsacheninstanz darstellt - geltend zu machen.

3. Überwiegt bei der Interessenabwägung das Allgemeinheitsinteresse (hier: an der Versorgung mit Röntgenkontrastmitteln) das Primarrechtsschutzinteresse des unterlegenen Bieters, darf trotz laufenden Nachprüfungsverfahrens ein Zuschlag erteilt werden.

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VPRRS 2017, 0237
Mit Beitrag
RechtsberatungRechtsberatung
für Neubauvorhaben: Maßgeblicher Schwellenwert?

VK Bund, Beschluss vom 01.06.2017 - VK 1-47/17

1. Voraussetzung für ein statthaftes Nachprüfungsverfahren ist u. a. anderem, dass der streitgegenständliche öffentliche Auftrag bzw. die gemäß wie ein entsprechender öffentlicher Auftrag zu behandelnde Rahmenvereinbarung den für sie maßgeblichen Schwellenwert erreicht oder überschreitet.

2. Der für Rechtsberatungsleistungen für ein Neubauvorhaben maßgebliche Schwellenwert beträgt 750.000 Euro.

3. Ausgangspunkt für die Ermittlung des maßgeblichen Schwellenwerts ist (zunächst) die vom Auftraggeber vorgenommene Auftragswertschätzung zum Zeitpunkt der Einleitung des Vergabeverfahrens, soweit sie ordnungsgemäß erfolgt ist.

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VPRRS 2017, 0231
Mit Beitrag
DienstleistungenDienstleistungen
Funktionale Ausschreibung: Auftraggeber muss keine "Lösungsskizze" vorgeben!

VK Bund, Beschluss vom 18.07.2016 - VK 1-48/16

1. Der öffentliche Auftraggeber hat die Angebote anhand eines einheitlichen Maßstabs zu bewerten und die Bieter müssen wissen, worauf es dem öffentlichen Auftraggeber bei der Wertung der Angebote ankommt, damit sie ein qualitativ optimales Angebot einreichen können.

2. Bei einer funktionalen Ausschreibungen ist es jedoch nicht erforderlich, dass der öffentliche Auftraggeber wie in einer Lösungsskizze oder Musterlösung im Einzelnen konkret vorgibt, welcher Angebotsinhalt zur Höchstpunktzahl führt.

3. Der Bieter muss "erkennbare" Vergaberechtsverstöße rügen. Vergaberechtsverstöße sind dann "erkennbar", wenn sie laienhaft und ohne Anwendung juristischen Sachverstands "ins Auge fallen". Abzustellen ist dabei auf die Erkenntnisse eines objektiven fachkundigen Bieters, nicht auf die eines Spezialisten.

4. Ein Bieter ist überdies nicht verpflichtet, Rechtsrat oder sonstige fachkundige Hilfe einzuholen, um vermeintliche Vergaberechtsverstöße eines öffentlichen Auftraggebers zu erkennen.

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VPRRS 2017, 0223
Mit Beitrag
NachprüfungsverfahrenNachprüfungsverfahren
Anhörungsrüge möglicherweise begründet: Zuschlagserteilung wird untersagt!

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 20.06.2017 - Verg 36/16

1. Weist das Beschwerdegericht die sofortige Beschwerde des Antragstellers gegen den Beschluss der Vergabekammer zurück und ist einer Anhörungsrüge des Antragstellers bei der gebotenen summarischen - und vorbehaltlich einer detaillierten - Überprüfung eine Erfolgsaussicht nicht abzusprechen, ist die Vollziehung der mit der Gehörsrüge angegriffenen Entscheidung einstweilen auszusetzen.

2. Die Gewährung rechtlichen Gehörs für Antragsgegner und Beigeladenen vor einer Entscheidung über den Eilantrag des Antragstellers verbietet sich, wenn der Antragsteller durch rasches Erteilen des Zuschlags des von ihm mit der Gehörsrüge angestrebten Primärrechtsschutzes durch Fortführen des Nachprüfungsverfahrens und erneute Entscheidung über den Zuschlag verlustig gehen kann.

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VPRRS 2017, 0220
Mit Beitrag
NachprüfungsverfahrenNachprüfungsverfahren
Zuschlag erteilt: Nachprüfungsverfahren (noch) zulässig?

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 19.04.2017 - Verg 38/16

1. Ein Nachprüfungsantrag ist grundsätzlich nur solange der statthafte Rechtsbehelf, wie ein Vergabeverfahren noch nicht durch einen wirksamen Zuschlag abgeschlossen ist. Ist es - infolge eines wirksamen Zuschlags - zu einer definitiven Rechtsverletzung im Vergabeverfahren gekommen, sind für die sich daraus ergebenden Rechtsstreitigkeiten die ordentlichen Gerichte zuständig.

2. Eine Ausnahme von diesem Grundsatz gilt in den beiden in § 101b Abs. 1 GWB a.F. (= § 135 Abs. 1 GWB n.F.) genannten Fällen. In diesen führt der Zuschlag zunächst nur zu einem schwebend wirksamen Vertrag. Binnen der in § 101b Abs. 2 GWB a.F. genannten Fristen kann deshalb noch vor der Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren eingeleitet werden.

3. Nach Erteilung des Zuschlags macht die Rügeobliegenheit, die der Vergabestelle die Abstellung von Vergaberechtsverstößen im laufenden Vergabeverfahren ermöglichen soll, keinen Sinn mehr.

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VPRRS 2017, 0217
NachprüfungsverfahrenNachprüfungsverfahren
Zuschlag erteilt: Nachprüfungsverfahren unstatthaft!

VK Bund, Beschluss vom 02.06.2017 - VK 2-52/17

Das Nachprüfungsverfahren ist nur statthaft, wenn ein Zuschlag noch nicht erteilt wurde.

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VPRRS 2017, 0224
NachprüfungsverfahrenNachprüfungsverfahren
Verwaltungsgericht ist in 1. Instanz für Bodenabfertigungsleistungen zuständig!

VGH Bayern, Beschluss vom 08.12.2016 - 8 A 16.40045

Für einen Rechtsstreit, der die Auswahlentscheidung der Luftfahrtbehörde über die Vergabe einer Dienstleistungskonzession zur Erbringung von Bodenabfertigungsdienstleistungen (gemäß § 7 Abs. 1 Satz 3 BADV) zum Gegenstand hat, ist das Verwaltungsgericht erstinstanziell zuständig. § 48 Abs. 1 Satz 1 Nr. 6 und Satz 2 VwGO findet keine Anwendung.*)

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VPRRS 2017, 0216
NachprüfungsverfahrenNachprüfungsverfahren
Verwaltungsgericht ist in 1. Instanz für Bodenabfertigungsleistungen zuständig!

VGH Bayern, Beschluss vom 08.12.2016 - 8 A 16.40043

Für einen Rechtsstreit, der die Auswahlentscheidung der Luftfahrtbehörde über die Vergabe einer Dienstleistungskonzession zur Erbringung von Bodenabfertigungsdienstleistungen (gemäß § 7 Abs. 1 Satz 3 BADV) zum Gegenstand hat, ist das Verwaltungsgericht erstinstanziell zuständig. § 48 Abs. 1 Satz 1 Nr. 6 und Satz 2 VwGO findet keine Anwendung.*)

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VPRRS 2017, 0212
NachprüfungsverfahrenNachprüfungsverfahren
Verwaltungsgericht ist in 1. Instanz für Bodenabfertigungsleistungen zuständig!

VGH Bayern, Beschluss vom 08.12.2016 - 8 AS 16.40044

Für einen Rechtsstreit, der die Auswahlentscheidung der Luftfahrtbehörde über die Vergabe einer Dienstleistungskonzession zur Erbringung von Bodenabfertigungsdienstleistungen (gemäß § 7 Abs. 1 Satz 3 BADV) zum Gegenstand hat, ist das Verwaltungsgericht erstinstanziell zuständig. § 48 Abs. 1 Satz 1 Nr. 6 und Satz 2 VwGO findet keine Anwendung.*)

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VPRRS 2017, 0194
Mit Beitrag
Sicherheit und VerteidigungSicherheit und Verteidigung
Risikominimierung rechtfertigt produktspezifische Ausschreibung!

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 31.05.2017 - Verg 36/16

1. Das Vergaberecht regelt nicht, was der öffentliche Auftraggeber beschafft, sondern nur die Art und Weise der Beschaffung. Gleichwohl unterliegt die Bestimmungsfreiheit des Auftraggebers beim Beschaffungsgegenstand bestimmten, durch das Vergaberecht gezogenen Grenzen.

2. Soweit dies nicht durch den Auftragsgegenstand gerechtfertigt ist, darf der Auftraggeber in der Leistungsbeschreibung nicht auf eine bestimmte Produktion oder Herkunft oder ein besonderes Verfahren oder auf Marken, Patente, Typen, einen bestimmten Ursprung oder eine bestimmte Produktion verweisen, wenn dadurch bestimmte Unternehmen oder Güter begünstigt oder ausgeschlossen werden.

3. Die Entscheidung des öffentlichen Auftraggebers für die Beschaffung eines bestimmten Produkts aus technischen Gründen ist sachlich gerechtfertigt, wenn hierdurch im Interesse der Systemsicherheit und Funktion eine wesentliche Verringerung von Risikopotentialen (Risiko von Fehlfunktionen, Kompatibilitätsproblemen, höherem Umstellungsaufwand) bewirkt wird.

4. Ein Vergabeverfahren beginnt erst, wenn der Auftraggeber einen internen Beschaffungsentschluss gefasst hat und er nach außen (über interne Überlegungen und Vorbereitungen hinaus) bestimmte Maßnahmen ergreift, um den Auftragnehmer mit dem Ziel eines Vertragsabschlusses zu ermitteln oder bereits zu bestimmen.

5. Eine Rügeobliegenheit kann entfallen, wenn die Vergabestelle eindeutig zu erkennen gegeben hat, dass sie unumstößlich an ihrer Entscheidung festhalten wird, dass sie also unter keinen Umständen - auch nicht auf eine Rüge hin - gewillt ist, eine etwa vorliegende Verletzung des Vergaberechts abzustellen.

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VPRRS 2017, 0198
Mit Beitrag
NachprüfungsverfahrenNachprüfungsverfahren
Schwierige Rechtsfragen offen: Wer muss bei Erledigung die Kosten tragen?

OLG München, Beschluss vom 19.06.2017 - 21 W 314/17

1. Ein nicht zum Zuge kommender Bieter kann im Unterschwellenbereich mit Hilfe einer einstweiligen Verfügung Primärrechtsschutz in Anspruch nehmen und dadurch seine Chance auf eine Zuschlagserteilung wahren.

2. Ob ein Bieter auch dann einstweiligen Rechtsschutz erwirken kann, wenn er von vorneherein keine Chance hat, dass das von ihm abgegebene Angebot den Zuschlag erhält, etwa weil es unangemessen hoch ist, ist eine nicht geklärte und schwierige Rechtsfrage.

3. War der Ausgang eines einstweiligen Verfügungsverfahrens zum Zeitpunkt des erledigenden Ereignisses offen, weil Rechtsfragen von grundsätzlicher Bedeutung im materiellen Recht geklärt werden müssen, sind die Kosten gegeneinander aufzuheben.

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VPRRS 2017, 0190
NachprüfungsverfahrenNachprüfungsverfahren
Beschwerde zurückgenommen: Beschwerdeführer muss Verfahrenskosten tragen!

OLG München, Beschluss vom 08.06.2017 - Verg 14/16

Es entspricht regelmäßig der Billigkeit, die Kosten des Beschwerdeverfahrens dem Beschwerdeführer aufzuerlegen, wenn er bei offenem Verfahrensausgang - insbesondere wenn eine Sachprüfung bisher nicht erfolgt ist - die Beschwerde zurücknimmt und sich damit in die Rolle des Unterlegenen begibt.

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VPRRS 2017, 0164
NachprüfungsverfahrenNachprüfungsverfahren
Gesetz noch nicht in Kraft: Nachprüfungsverfahren unzulässig!

VK Bund, Beschluss vom 20.04.2017 - VK 1-33/17

Ein Vergabenachprüfungsverfahren ist mangels Antragsbefugnis unzulässig, wenn der Vergaberechtsverstoß mit den Regelungen eines Gesetzes begründet wird, das noch gar nicht in Kraft getreten ist und das keine Rechtswirkungen für solche Verträge entfaltet, die vor seinem Inkraftreten geschlossen wurden.

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VPRRS 2017, 0160
NachprüfungsverfahrenNachprüfungsverfahren
Vertiefte Prüfung erforderlich: Aufschiebende Wirkung wird verlängert!

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 16.11.2016 - Verg 45/16

Die aufschiebende Wirkung der sofortigen Beschwerde ist zu verlängern, wenn sie nicht offensichtlich unbegründet ist, sondern eine vertiefte Auseinandersetzung nicht nur mit Rechtsfragen der Zulässigkeit des Nachprüfungsantrags, sondern auch mit Fragen der Bestimmtheit der Leistungsbeschreibung gebietet.

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VPRRS 2017, 0152
NachprüfungsverfahrenNachprüfungsverfahren
Bieter muss (vergaberechtswidrige) Zulassung eines Mitbewerbers anfechten können!

EuGH, Beschluss vom 05.04.2017 - Rs. C-391/15

1. Art. 1 Abs. 1 und Art. 2 Abs. 1 Buchst. a und b der Richtlinie 89/665/EWG des Rates vom 21.12.1989 zur Koordinierung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften für die Anwendung der Nachprüfungsverfahren im Rahmen der Vergabe öffentlicher Liefer- und Bauaufträge in der durch die Richtlinie 2007/66/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11.12.2007 geänderten Fassung sind dahin auszulegen, dass sie in einer Situation wie der des Ausgangsverfahrens nationalen Rechtsvorschriften entgegenstehen, nach denen die Entscheidung, einen Bieter zum Vergabeverfahren zuzulassen, von der behauptet wird, sie verstoße gegen die Vorschriften des Unionsrechts im Bereich des öffentlichen Auftragswesens oder gegen das nationale Recht, mit dem diese Vorschriften umgesetzt werden, nicht zu den vorbereitenden Handlungen eines öffentlichen Auftraggebers gehört, die mit einem selbständigen Rechtsbehelf bei einem Gericht angefochten werden können.*)

2. Art. 1 Abs. 1 und Art. 2 Abs. 1 Buchst. a und b der Richtlinie 89/665 in der durch die Richtlinie 2007/66 geänderten Fassung entfalten unmittelbare Wirkung.*)

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VPRRS 2017, 0401
NachprüfungsverfahrenNachprüfungsverfahren
Kein Vergaberechtsschutz nach Zuschlagserteilung!?

OLG Jena, Beschluss vom 15.03.2017 - 2 Verg 8/16

Grundsätzlich ist ein nach Zuschlagserteilung bei der Vergabekammer eingehender Nachprüfungsantrag unzulässig. Er ist ausnahmsweise dann zulässig, wenn der Antragsteller zugleich die Unwirksamkeit (insbesondere nach § 101b GWB) oder Nichtigkeit (§§ 134, 138 BGB) des Vertragsschlusses geltend macht.*)

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VPRRS 2017, 0157
Mit Beitrag
NachprüfungsverfahrenNachprüfungsverfahren
Auftraggeber spart: Auftrags-Schwellenwert nicht erreicht!

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 02.11.2016 - Verg 21/16

1. Auch wenn das bisherige Wertaufkommen eines öffentlichen Auftrags über dem einschlägigen Auftrags-Schwellenwert liegt, kann der Auftragswert des Folgeauftrags aufgrund von geplanten Kosteneinsparungen auf Seiten des öffentlichen Auftraggebers unter dem maßgebenden Schwellenwert liegen.

2. Derartige Gegenmaßnahmen sind im Vergabevermerk nachvollziehbar zu dokumentieren.

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VPRRS 2017, 0145
Mit Beitrag
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Sind die deutschen Anforderungen an eine Selbstreinigung zu streng?

VK Südbayern, Beschluss vom 07.03.2017 - Z3-3-3194-1-45-11/16

1. Ein Qualifizierungssystem ist kein Vergabeverfahren, sondern eine vorweggenommene Eignungsprüfung. Entscheidungen zu Qualifizierungssystemen - insbesondere der Ausschluss aus einem solchen System - können Gegenstand von Nachprüfungsverfahren sein.

2. Nach § 125 Abs. 1 Nr. 2 GWB setzt eine erfolgreiche Selbstreinigung voraus, dass der Wirtschaftsteilnehmer die Tatsachen und Umstände, die mit der Straftat oder dem Fehlverhalten und dem dadurch verursachten Schaden in Zusammenhang stehen, durch eine aktive Zusammenarbeit mit dem öffentlichen Auftraggeber umfassend klärt.

3. Die Richtlinie 2014/24/EU enthält eine solche Vorgabe nicht. Es ist klärungsbedürftig, ob der nationale Gesetzgeber strengere Anforderungen an die Selbstreinigung stellen durfte, als die EU-Richtlinie vorsieht, weil dadurch die Selbstreinigung erschwert und der Wettbewerb eingeschränkt wird.

4. Öffentliche Auftraggeber sind keine "Ermittlungsbehörden", da ihnen - anders als Bundeskartellamt oder Staatsanwaltschaft - von ihrer Funktion her nicht die Aufgabe zukommt, allgemein wegen etwaiger Verfehlungen Ermittlungen vorzunehmen.

5. Es ist klärungsbedürftig, ob die dreijährige Frist für den Ausschluss vom Vergabeverfahren mit Beendigung der Tat oder mit Entscheidung der Kartellbehörde beginnt.

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VPRRS 2017, 0119
Mit Beitrag
NachprüfungsverfahrenNachprüfungsverfahren
Vergabestelle muss auf Rügefrist hinweisen!

VK Nordbayern, Beschluss vom 08.02.2017 - 21.VK-3194-44/16

1. Das "erkannt haben" (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB) ist ein subjektiver, innerer Vorgang, der sich zunächst "im Kopf" (von den die Unterlagen prüfenden Personen) abspielt und sich erst durch Akten- oder Gesprächsnotizen oder durch sonstige Indizien, die zwanglos den Schluss auf das Erkannthaben zulassen, nach außen objektiviert und damit als Beleg für die Feststellung, ob und wann der Verstoß positiv erkannt wurde, dienen kann, sofern ein Antragsteller nicht selbst einräumt, den Verstoß zu einem evtl. früheren Zeitpunkt erkannt zu haben.*)

2. Bei der Frist des § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB handelt es sich um eine Rechtsbehelfsfrist, auf deren Bestehen der öffentliche Auftraggeber hinzuweisen hat. Ist ein solcher Hinweis durch die Vergabestelle unterblieben, beginnt diese Frist nicht zu laufen.*)

3. Grundsätzlich besteht für einen öffentlichen Auftraggeber auf der Ebene der Angebotswertung ein gewisser Spielraum, der nicht dadurch eingeschränkt werden darf, dass er im Voraus zum Aufstellen mehrstufiger Unterkriterien und in entsprechende Gewichtungen aufgegliederte Bewertungsregeln verpflichtet ist. Daraus ergibt sich auch, dass der öffentliche Auftraggeber nicht nur objektivierbare Kriterien (bspw. Größen- oder Gewichtsangaben) zum Einsatz bringen muss, sondern auch subjektive Eindrücke über den Ausschreibungsgegenstand in die Bewertung einfließen dürfen, solange diese hinreichend transparent kommuniziert wurden und ein willkürliches Ergebnis der Angebotswertung ausgeschlossen ist. Der Bewertungsspielraum findet seine Grenzen dort, wo eine willkürliche Zuschlagserteilung nicht mehr mit Sicherheit ausgeschlossen werden kann und/oder eine wirksame Überprüfung, ob und inwieweit die Angebote die Zuschlagskriterien erfüllen, nicht möglich ist (vgl. § 127 Abs. 4 GWB). Insbesondere ist es vergaberechtlich unzulässig, wenn Wertungsmaßstäbe so unbestimmt sind, dass die Bieter nicht mehr angemessen über die Kriterien informiert werden und daher von einer willkürlichen bzw. diskriminierenden, also das Transparenzgebot missachtenden Angebotswertung nicht mehr effektiv zu schützen sind.*)




VPRRS 2017, 0113
MedizintechnikMedizintechnik
"Ansichten" sind inhaltlich voll überprüfbar!

VK Westfalen, Beschluss vom 28.02.2017 - VK 1-2/17

1. Ob der öffentliche Auftraggeber gemäß § 135 Abs. 3 Ziff. 1 GWB der "Ansicht" sein durfte, einen Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung zu vergeben, ist im Nachprüfungsverfahren inhaltlich voll überprüfbar.*)

2. Die Vergabestelle hat zu prüfen, ob die Umstände und Gründe, welche der Auftraggeber in der Bekanntmachung genannt hat und die ihn dazu veranlasst haben, den Auftrag direkt zu vergeben, tatsächlich vorliegen.

3. Ein Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb (hier: für Vergabe von Systemen zur Leberunterstützungstherapie) ist unzulässig, wenn die Wettbewerbseinschränkung auf eine unzutreffende Bewertung einer möglichen Kombination der gewünschten Monitore mit Behandlungssets anderer Hersteller zurückzuführen ist.

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VPRRS 2017, 0110
Mit Beitrag
NachprüfungsverfahrenNachprüfungsverfahren
Nachprüfungsantrag voraussichtlich unbegründet: Zuschlagsgestattung statthaft!

OLG Frankfurt, Beschluss vom 26.01.2017 - 11 Verg 1/17

1. Der Antrag auf Wiederherstellung eines Zuschlagsverbots nach § 169 Abs. 2 Satz 5 GWB stellt ein eigenständiges Rechtsmittelverfahren dar.*)

2. Im Rahmen der gebotenen Abwägung ist in der Regel von einer Statthaftigkeit der Zuschlagsentscheidung auszugehen, wenn der Nachprüfungsantrag bei der im Eilverfahren gebotenen summarischen Prüfung mit hoher Wahrscheinlichkeit unbegründet ist und die Eilbedürftigkeit glaubhaft gemacht wurde.*)

3. Im Rahmen der Antragsbefugnis nach § 160 Abs. 2 GWB muss sich aus dem Vortrag des Antragstellers des Nachprüfungsverfahrens ergeben, dass sich seine Chancen auf Zuschlagserteilung durch den Vergabefehler verschlechtert haben. Soweit eine unrichtige Verfahrensart gerügt wird, der Antragsteller an diesem Verfahren jedoch beteiligt wurde, muss konkret dargelegt werden, aus welchen Gründen im Fall der Wahl des vergaberechtmäßigen Verfahrens ein anderes, wirtschaftlich günstigeres Angebot abgegeben worden wäre.*)

4. Der Verhältnismäßigkeitsgrundsatz gem. § 97 Abs. 1 Satz 2 GWB gebietet es, vor der Gestattung eines vorzeitigen Zuschlags - und der damit verbundenen Beschneidung des Primärrechtsschutzes - den Auftraggeber als milderes Mittel auf die Möglichkeit einer Interimsvergabe zu verweisen.*)

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VPRRS 2017, 0108
Mit Beitrag
DienstleistungenDienstleistungen
Über "ausreichende Erfahrungen" muss der Bieter in eigener Person verfügen!

VK Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 08.12.2016 - VK 1-27/16

1. Der öffentliche Auftraggeber kann an die „Bewerber oder Bieter Anforderungen stellen, die sicherstellen, dass die Bewerber oder Bieter über die erforderlichen personellen und technischen Mittel sowie ausreichende Erfahrungen verfügen, um den Auftrag in angemessener Qualität ausführen zu können". Es geht dabei um die „berufliche Leistungsfähigkeit der Unternehmen", das heißt um unternehmensbezogene Referenzen. Es kommt insoweit darauf an, ob die natürliche oder juristische Person, die sich für die Auftragsausführung bewirbt, selbst in der Vergangenheit bereits vergleichbare Leistungen erbracht hat.

2. Der Auftraggeber ist berechtigt, einen Verzicht auf die Nachforderung in der Vergabebekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen festzulegen. Macht er von dieser Möglichkeit Gebrauch, ist er im Nachgang daran gebunden.

3. Ein Vergabenachprüfungsverfahren ist nur zulässig, wenn der Bieter eine Rüge erhoben hat. Es gibt aber keine allgemeine Wartefrist zwischen Erhebung der Verfahrensrüge und Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens. Für die Zulässigkeit des Antrags ist daher weder eine Beantwortung der Rüge durch den öffentlichen Auftraggeber noch ein Abwarten des Antragsstellers auf die Rügeerwiderung erforderlich.




VPRRS 2017, 0109
Mit Beitrag
Brief- und PaketdienstleistungenBrief- und Paketdienstleistungen
Schulnoten können auch transparent vergeben werden!

OLG Dresden, Beschluss vom 02.02.2017 - Verg 7/16

1. Ein Schulnotensystem ist nicht von vorneherein intransparent. Aufgrund der Abweichung von der Entscheidung des OLG Düsseldorf vom 16.12.2015 (IBR 2016, 233) wird die Sache dem Bundesgerichtshof vorgelegt.

2. Die Frist, innerhalb deren die auch im Vergabenachprüfungsverfahren statthafte Anschlussbeschwerde in zulässiger Weise eingelegt werden kann, bemisst sich in Anlehnung an § 524 Abs. 2 ZPO nach der dem Gegner zur Erwiderung gesetzten Frist.

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VPRRS 2017, 0102
ReinigungsleistungenReinigungsleistungen
Losaufteilung würde Bieter nicht besser stellen: Nachprüfungsantrag unbegründet!

VK Bund, Beschluss vom 31.10.2016 - VK 1-90/16

1. Die Regelungen zum Gebot der Aufteilung eines Auftrags der Menge nach (d. h. in Teillose) in Verbindung mit dem Gebot, mittelständische Interessen bei der Vergabe von öffentlichen Aufträgen vornehmlich zu berücksichtigen, dienen jeweils dem Ziel, dass öffentliche Aufträge so aufgeteilt und zugeschnitten werden, dass es mittelständischen Unternehmen möglich ist, sich als Einzelbieter (und nicht nur in Form von Bietergemeinschaften) am Wettbewerb um die gebildeten Lose zu beteiligen.

2. Ist ein Bieter aufgrund eigener Kapazitäten in der Lage, die ausgeschriebenen (Reinigungs-)Leistungen insgesamt zu erbringen, und damit in der Lage, auf die Fachlose jeweils ein Angebot abzugeben, hätte er durch eine Losaufteilung keine besseren Chancen auf Erteilung des Zuschlags für den Gesamtauftrag oder Teilen davon.

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VPRRS 2017, 0093
ITIT
Unwirksamkeit eines Vertrags muss innerhalb von sechs Monaten geltend gemacht werden!

VK Bund, Beschluss vom 23.12.2016 - VK 1-124/16

1. Die Unwirksamkeit einer abgeschlossenen Rahmenvereinbarung kann grundsätzlich festgestellt werden, wenn diese ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben wurde, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist.

2. Diese Feststellung ist jedoch jedenfalls dann ausgeschlossen, wenn die Unwirksamkeit im Nachprüfungsverfahren erst nach Ablauf von sechs Monaten nach Vertragsschluss geltend gemacht wird.

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VPRRS 2017, 0092
NachprüfungsverfahrenNachprüfungsverfahren
Beigeladener nimmt Beschwerde zurück: Wer muss welche Kosten tragen?

OLG München, Beschluss vom 13.03.2017 - Verg 16/16

Nimmt der Beigeladene die Beschwerde zurück, hat er die Kosten des Beschwerdeverfahrens einschließlich der zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendigen Aufwendungen des Antragstellers zu tragen, wenn er ohne Rücknahme des Rechtsmittels aller Voraussicht nach unterlegen wäre. Das gilt auch dann, wenn (allein) der Antragsgegner die Unzulänglichkeiten des Leistungsverzeichnisses zu vertreten hat, die zum Erfolg des Nachprüfungsverfahrens geführt haben.

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VPRRS 2017, 0094
NachprüfungsverfahrenNachprüfungsverfahren
Feststellungsantrag ist keine vorläufige Maßnahme!

VK Südbayern, Beschluss vom 29.12.2016 - Z3-3-3194-1-47-11/16

1. Ein Feststellungsantrag kann regelmäßig keine vorläufige Maßnahme im Sinne des § 115 Abs. 3 Satz 1 GWB sein und ist in einem solchen Eilverfahren regelmäßig unzulässig.*)

2. Ein Antrag nach § 115 Abs. 3 GWB kann nur dann Erfolg haben, wenn die beantragte vorläufige Maßnahme unter Abwägung aller betroffener Interessen zur Sicherung der Rechte des Antragstellers notwendig ist. Vorläufige Maßnahmen kommen nicht Betracht, wenn der Nachprüfungsantrag eindeutig keine Aussicht auf Erfolg hat.*)

3. Eine vorläufige Maßnahme nach § 115 Abs. 3 GWB kann grundsätzlich auch dahin gehen, eine im freihändigen Verfahren vorgenommene übergangsweise Auftragserteilung, die bis zu Entscheidung in der Hauptsache gelten soll, zu untersagen. Dies gilt zumindest dann, wenn der faktische Vollzug des gesamten Auftrags oder zumindest wesentlicher Teile davon droht.*)

4. Eine vorläufige Maßnahme nach § 115 Abs. 3 GWB bzgl. einer Interimsbeauftragung darf die Voraussetzungen des § 101b Abs. 1 Nr. 2 GWB nicht unterlaufen.*)

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VPRRS 2017, 0088
RabattvereinbarungenRabattvereinbarungen
Koppelung von Rabatten: Kein Open-House-Modell!

VK Bund, Beschluss vom 06.02.2017 - VK 2-6/17

1. Rabattverträge durch gesetzliche Krankenkassen, die öffentliche Auftraggeber sind, stellen Rahmenvereinbarungen dar, nach öffentlichen Regeln zu vergeben sind.

2. Ausnahmsweise gilt das Vergaberecht nicht für reine Zulassungsverfahren. Das zentrale Merkmal für ein vergaberechtsfreies Zulassungsverfahren ist das Fehlen einer Auswahlentscheidung zwischen mehreren Angeboten. Zusätzlich muss für alle geeigneten Marktteilnehmer ein offener Zugang zu gleichen Bedingungen gewährleistet sein.

3. Sieht ein Rabattvertrag vor, dass für eine patentfreie Indikation nur ein Rabattvertrag abgeschlossen werden kann, wenn gleichzeitig auch eine andere patentgeschützte Indikation mit vorgesehenem Rabatt mit vereinbart wird, wirkt sich dies wie eine Bedingung aus, weil die Rabatte für beide Indikationen unauflösbar in einem Paket miteinander verknüpft werden.

4. Die Koppelung von Rabattverträgen stellt keinen gleichen Zugang für alle Marktteilnehmer dar und erfüllt deshalb nicht die Voraussetzungen eines vergabefreien Open-House-Modells.

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VPRRS 2017, 0084
NachprüfungsverfahrenNachprüfungsverfahren
Angebot nur für ein Los abgegeben: Keine Beiladung im Verfahren über anderes Los!

OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 11.01.2017 - 13 E 810/16

1. Ein Bieter, der nur auf ein Los einer Ausschreibung ein eigenes Angebot abgegeben hat, ist von einem vorläufigen Rechtsschutzverfahren zur Vergabe eines anderen Loses nicht betroffen und deshalb dem Verfahren auch nicht beizuladen.

2. Die Befürchtungen, dass die Entscheidung im vorläufigen Rechtsschutzverfahren möglicherweise Konsequenzen für zukünftige Vergabeverfahren hat, führt nicht zu faktischen Auswirkungen auf seine Rechtsstellung.

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VPRRS 2017, 0082
GesundheitGesundheit
Preis kann (nach wie vor) alleiniges Zuschlagskriterium sein!

VK Bund, Beschluss vom 08.12.2016 - VK 1-108/16

1. Neben dem Preis oder den Kosten können insbesondere auch qualitative Zuschlagskriterien aufgestellt werden. Daraus ergibt sich jedoch keine Pflicht; es ist auch weiterhin zulässig, den Preis als alleiniges Zuschlagskriterium zu bestimmen.

2. Die Frage, ob die Bildung einer Einkaufsgemeinschaft durch mehrere öffentliche Auftraggeber gegen § 1 GWB verstößt, gehört nicht zu den im Rahmen eines Nachprüfungsverfahrens zu klärenden Rechtsfragen.

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VPRRS 2017, 0083
NachprüfungsverfahrenNachprüfungsverfahren
Auch Abfallrecht ist in die Vergabenachprüfung einzubeziehen!

VK Westfalen, Beschluss vom 31.01.2017 - VK 1-49/16

1. Nichtvergaberechtliche Vorschriften und Grundsätze sind im Vergabenachprüfungsverfahren im Rahmen vergaberechtlicher Anknüpfungs- oder Brückennormen inzident zu prüfen. Einen allgemeinen Rechtssatz des Inhalts, wonach außervergaberechtliche Normen im Vergabenachprüfungsverfahren nicht zu prüfen sind, gibt es nicht.*)

2. Dem öffentlichen Auftraggeber ist für das Einleiten eines Prüfungsverfahrens nach § 60 Abs. 1 VgV ein (weiter) Entscheidungsspielraum zuzuerkennen, dessen Anwendung - praktisch wie bei einer Ermessensentscheidung - von den Vergabenachprüfungsinstanzen lediglich darauf zu kontrollieren ist, ob der Prüfung auf der Basis eines zutreffenden Sachverhalts ein nachvollziehbarer, vertretbarer und nicht willkürlicher Ermittlungsansatz zugrunde gelegt worden ist. Auch dann, wenn die sog. Aufgreifschwelle erreicht sein sollte, bedeutet das nicht, dass der Auftraggeber unter Einbeziehung des Bieters eine Aufklärung durchführen muss. Er kann sich auf eigene Recherchen berufen. Soweit er aber den Bieter ausschließen will, muss er ihn zuvor in die Prüfung eingebunden haben.*)

3. Die Eignung eines Auftragnehmers muss nicht zwingend zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses vorliegen; entscheidend ist der Zeitpunkt der Ausführung des Auftrags. Das gilt jedenfalls für den Fall, dass der öffentliche Auftraggeber dies in den Vergabeunterlagen entsprechend bestimmt hat.*)

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VPRRS 2017, 0071
NachprüfungsverfahrenNachprüfungsverfahren
Zuschlagsverbot ignoriert: Auftragsdurchführung kann untersagt werden!

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 16.11.2016 - Verg 40/16

1. Die Vorschrift des § 115 Abs. 3 GWB a.F., wonach die Vergabekammer in das Vergabeverfahren mit besonderen Maßnahmen eingreifen kann, wenn Rechte des Antragstellers aus § 97 Abs. 7 GWB a.F. auf andere Weise als durch den drohenden Zuschlag gefährdet werden, ist entsprechend auf das Verfahren vor dem Vergabesenat anzuwenden.

2. Hat der Auftraggeber das aus § 115 Abs. 1, § 118 Abs. 1 GWB a.F. folgende Zuschlagverbots ignoriert und einem anderen Bieter nach Durchführung eines Verhandlungsverfahrens den Zuschlag erteilt, kann dem Auftraggeber aufgegeben werden, es zu unterlassen, den dem anderen Bieter erteilten Auftrag durchzuführen.

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VPRRS 2017, 0070
NachprüfungsverfahrenNachprüfungsverfahren
Erhöhen Optionen den Auftragswert? Nicht immer!

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 06.07.2016 - Verg 44/13

1. Die Vergabekammer hat die Gebühr nach pflichtgemäßem Ermessen innerhalb des ausgewiesenen Gebührenrahmens festzusetzen. Es bestehen insoweit keine Bedenken, wenn die Vergabekammer im Ausgangspunkt auf eine Gebührentabelle zurückgreift, die von einem durchschnittlichen personellen und sachlichen Aufwand ausgeht.

2. Anknüpfungspunkt für die jeweilige Gebühr ist der sog. Bruttoauftragswert. Danach ist auf die Summe des Angebots abzustellen, das der Antragsteller im Vergabeverfahren eingereicht hat, weil er mit dem Nachprüfungsantrag seine Chance auf den Zuschlag wahren will.

3. Auch Optionen sind bei der Bestimmung des Auftragswerts zu berücksichtigen.

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VPRRS 2017, 0068
NachprüfungsverfahrenNachprüfungsverfahren
Gründe für unterbliebene Gebietslosunterteilung sind zu dokumentieren!

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 20.07.2016 - Verg 26/16

1. Zum Schutz mittelständischer Interessen gilt das Gebot der Bildung von Teil- und Fachlosen. Mehrere Teil- oder Fachlose dürfen zusammen vergeben werden, wenn wirtschaftliche oder technische Gründe dies erfordern.

2. Der Entscheidung des öffentlichen Auftraggebers für eine Gesamtvergabe hat eine umfassende Interessenabwägung voranzugehen, die zu dem Ergebnis führt, dass bei einer vertretbaren Würdigung die für eine zusammenfassende Vergabe sprechenden Gründe überwiegen.

3. Anerkennenswerte Gründe sind jedoch nicht die Nachteile, die vom Gesetzgeber als typische Folgen einer Aufteilung bewusst in Kauf genommen worden sind, wie etwa der mit einer Fachlosvergabe typischerweise verbundene Mehraufwand.

4. Ist dem Vergabevermerk des Auftraggebers nicht zu entnehmen, dass er die für und gegen eine (weitere) Unterteilung des Gebietsloses sprechenden Gründe herausgearbeitet, dargestellt und abgewogen hat, und sind keine gewichtigen Belange auf Seiten des Auftraggebers und der Allgemeinheit vorhanden, die einen raschen Abschluss des Vergabeverfahrens durch Zuschlagserteilung erfordern, ist Entscheidung über die sofortige Beschwerde zu verlängern.

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VPRRS 2017, 0063
Mit Beitrag
NachprüfungsverfahrenNachprüfungsverfahren
Vergabe von Wegenutzungsrechten: Kommunaler Eigenbetrieb ist nicht parteifähig!

BGH, Beschluss vom 18.10.2016 - KZB 46/15

1. Fehlt eine von Amts wegen zu prüfende persönliche Prozessvoraussetzung, ist die Nebenintervention auch dann durch Beschluss zurückzuweisen, wenn der Zurückweisungsantrag einer Partei auch oder ausschließlich auf diesen Mangel gestützt ist.*)

2. Legen der Nebenintervenient und die Partei, die er unterstützen will, gegen den Zurückweisungsbeschluss Rechtsmittel ein, bilden diese ein einheitliches Rechtsmittel; die unterstützte Partei ist insoweit wie ein Streithelfer zu behandeln.*)

3. Ein rechtlich unselbständiger kommunaler Eigenbetrieb ist im Zivilrechtsstreit um die Vergabe des Wegenutzungsrechts für den Betrieb eines Energieversorgungsnetzes auch dann nicht partiell parteifähig, wenn er an dem Vergabeverfahren als erfolgreicher Bieter beteiligt war.*)




VPRRS 2017, 0058
DienstleistungenDienstleistungen
Bayerische Bürgermeister gelten als umfassend bevollmächtigt!

BAG, Beschluss vom 22.08.2016 - 2 AZB 26/16

Bayerische Gemeinden werden durch ihren ersten Bürgermeister auch dann wirksam vertreten, wenn die nach der gemeindeinternen Kompetenzverteilung für die Rechtshandlung erforderliche Beschlussfassung des Gemeinderats nicht erfolgt ist.

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VPRRS 2017, 0032
Mit Beitrag
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Bieter darf nicht an Submissionstermin teilnehmen: Schwer wiegender Vergaberechtsverstoß?

LG Frankfurt/Main, Urteil vom 21.12.2016 - 2-04 O 179/16

1. Durch die Beteiligung an einer öffentlichen Ausschreibung kommt zwischen Bieter und Auftraggeber ein vorvertragliches Schuldverhältnis zustande, das wechselseitige Schutz- und Rücksichtnahmepflichten begründet.

2. Verletzt der Auftraggeber Schutzpflichten aus diesem vorvertraglichen Schuldverhältnis, steht dem Bieter ein Unterlassungsanspruch zu, der im Bereich des Unterschwellenvergaberechts im Wege einer einstweiligen Verfügung durchgesetzt werden kann.

3. Der Auftraggeber verletzt seine gegenüber dem Bieter bestehende Schutzpflicht, ein ordnungsgemäßes Vergabeverfahren durchzuführen, wenn er das Verfahren nach der ersten Submission vergaberechtswidrig zurückversetzt und wiederholt.

4. Dass die Bieter an dem Submissionstermin nicht teilnehmen können (hier: weil ihnen ein externer Wachdienst den Zutritt zum Gebäude verweigert), stellt keinen beachtlichen Fehler dar, der den Auftraggeber dazu berechtigt, das Vergabeverfahren zurückzuversetzen und zu wiederholen.

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VPRRS 2017, 0040
Mit Beitrag
NachprüfungsverfahrenNachprüfungsverfahren
Zuschlag erteilt: Antrag auf Gewährung vorbeugenden Rechtsschutzes unzulässig!

OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 19.01.2017 - 13 B 1163/16

1. Auch bei der Vergabe von Rettungsdienstleistungen kommt die Gewährung vorbeugenden Rechtsschutzes in Betracht, wenn ein qualifiziertes Rechtsschutzbedürfnis hierfür vorliegt und der betroffene Bieter nicht zumutbarer Weise auf den als grundsätzlich angemessen und ausreichend angesehenen nachträglichen Rechtsschutz verwiesen werden kann.

2. Der Antrag auf Gewährung vorbeugenden Rechtsschutzes ist unzulässig, wenn der Zuschlag bereits vor der Stellung des einstweiligen Rechtsschutzantrags beim Verwaltungsgericht auf das Angebot eines Mitbewerbers erteilt wurde.

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VPRRS 2017, 0033
Mit Beitrag
NachprüfungsverfahrenNachprüfungsverfahren
Interner Sachverstand vorhanden: Hinzuziehung eines Rechtsanwalts notwendig?

OLG Koblenz, Beschluss vom 16.01.2017 - Verg 5/16

1. Handelt es sich bei dem Auftraggeber um ein Bundesland mit mehreren zentralen Vergabestellen, bei denen auch im Vergaberecht erfahrene Juristen tätig sind, kann die Hinzuziehung eines externen Bevollmächtigten unabhängig von der Schwierigkeit der Sach- und Rechtslage jedenfalls dann nicht festgestellt werden, wenn nicht dargelegt wird, dass und warum der interne juristische Sachverstand nicht ausgereicht hätte. *)

2. Die Zulässigkeit der auch im Beschwerdeverfahren vor einem Vergabesenat grundsätzlich statthaften Anschlussbeschwerde setzt voraus, dass sie sich mit einem gegenläufigen Ziel gegen den Rechtsmittelführer - und nicht gegen einen Dritten - richtet.*)

3. Richtet sich ein Rechtsmittel nur gegen die Kostenentscheidung der Vergabekammer (oder einen Teil davon), findet § 50 Abs. 2 GKG keine Anwendung. Der Gegenstandswert ist vielmehr analog § 3 ZPO nach freiem Ermessen festzusetzen.*)

4. Es kommt dann in Wesentlichen darauf an, welches finanzielle Interesse der Rechtsmittelführer mit seinem Bestreben nach Abänderung der angefochtenen Entscheidung verfolgt.*)

5. Geht es um Anwaltskosten, ist der Betrag maßgeblich, den der (potentielle) Anspruchsteller geltend machen will.*)

6. Die Festsetzung des Gegenstandwerts für die "Kostenbeschwerde" ist kein Kostenfestsetzungsverfahren, weshalb nicht zu prüfen ist, ob dieser Betrag in jeder Hinsicht richtig berechnet wurde.*)

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