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Volltexturteile nach Sachgebieten

Sachgebiet: Abfallbeförderung/-entsorgung

559 Entscheidungen insgesamt




Online seit 2002

VPRRS 2002, 0033
Abfallbeförderung/-entsorgungAbfallbeförderung/-entsorgung
Wann liegt ein - vergabefreies - "in-house-Geschäft" vor?

BayObLG, Beschluss vom 22.01.2002 - Verg 18/01

1. Zum Primärrechtsschutz und zur Antragsbefugnis eines Unternehmens, das geltend macht, durch die unterlassene Ausschreibung eines Dienstleistungsauftrags in Bieterrechten verletzt zu sein.*)

2. Zur Rügeobliegenheit bei unterbliebenem Vergabeverfahren.*)

3. Zu den Voraussetzungen eines Eigengeschäfts (sogenannte in-houseVergabe) bei Vergabe eines Entsorgungsauftrags an eine gemischtwirtschaftliche Gesellschaft (GmbH), an der die öffentliche Auftraggeberseite mit 51 % beteiligt ist.*)

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Online seit 2001

VPRRS 2001, 0021
Abfallbeförderung/-entsorgungAbfallbeförderung/-entsorgung
Unzulässigkeit des Nachprüfungsantrags?

OLG Koblenz, Beschluss vom 22.03.2001 - Verg 9/00

1. Ein Nachprüfungsantrag ist offensichtlich unzulässig, wenn sich aus der Begründung keine konkrete Rechtsverletzung ergibt, sondern nur die Möglichkeit eines Verstoßes gegen das Vergaberecht in den Raum gestellt wird.

2. Setzt die Vergabekammer dem Antragsteller gemäß § 113 Abs. 2 GWB eine Frist zur Stellungnahme, muss sie das fristgerechte Vorbringen überprüfen und berücksichtigen.

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VPRRS 2001, 0020
Abfallbeförderung/-entsorgungAbfallbeförderung/-entsorgung
Rechtsschutz gegen de-facto-Vergaben?

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 20.06.2001 - Verg 3/01

1. Die Anberaumung eines nach Ablauf der in § 113 Abs. 1 S. 1 GWB genannten Frist liegenden Verhandlungstermins kann nicht auch im Sinne einer Verlängerung der Entscheidungsfrist gewertet werden.*)

2. Nach Ablauf der Entscheidungsfrist kann die Vergabekammer nicht mehr in der Sache tätig werden. Die Kammer ist an die fiktive Ablehnung des Nachprüfungsantrags gem. § 116 Abs. 2 2. Hs. GWB gebunden.*)

3. Vergaberechtlicher Primärrechtsschutz kann nicht vom Vorliegen formeller Verfahrenseinleitungselemente (z.B. einer Ausschreibung) abhängig sein, weil im Unterlassen derartiger Formalia ein besonders schwerwiegender Vergaberechtsverstoß liegen kann. Erforderlich ist ein materielles Verständnis des Vergabeverfahrens. Danach ist der Verfahrensbeginn markiert durch (a) die Beschaffungsentschließung des öffentlichen Auftraggebers aufgrund einer spezifizierten Bedarfsermittlung und (b) die vom Zweck einer schlussendlichen Auftragserteilung bestimmte Vornahme organisatorischer und planerischer Schritte hin zur Bedarfsdeckung. Als solche Schritte kommen in Betracht: die Auswahl des Bedarfsdeckungsverfahrens (z.B. die Wahl einer Vergabeart), die Definition von Leistungsanforderungen oder Überlegungen betr. die Bestimmung des Kreises der Leistungserbringer. Noch nicht einem materiellen Vergabeverfahren zuzurechnen sind Kontaktaufnahmen mit potentiellen Vertragspartnern, welche sich ohne konkrete Beschaffungsinitiative auf Marktsondierung oder Marktbeobachtung beschränken oder der Vorbereitung eines politischen Willensbildungsprozesses dienen. Insoweit kann, weil die §§ 102 ff. GWB vorbeugenden Rechtsschutz nicht eröffnen, vergaberechtlicher Primärrechtsschutz nicht stattfinden.*)

4. Primärer Vergaberechtsschutz steht jedenfalls dann offen, wenn die Verhandlungen des öffentlichen Auftraggebers mit einem Leistungserbringer so weit gediehen sind, dass lediglich der formelle Vertragsschluss aussteht und dass mit diesem Ende des Beschaffungsverfahrens die Unzulässigkeit primären Vergaberechtsschutzes verbunden wäre.*)

5. Ein materielles Vergabeverfahren liegt auch dann vor, wenn die öffentliche Seite als Gesellschafter einer Public-Private-Company im Rahmen eines Gesamtkonzepts sich darüber verständigt hat, dass im Rechtsverhältnis der Public-Private-Company erhebliche Änderungen, Leistungserweiterungen und Laufzeitverlängerungen eintreten sollen. Dabei kommt es nicht darauf an, welche Teile der Gesamtkonzeption unabhängig von der Beachtung von Vergabevorschriften durchführbar sind. Da das Gesamtkonzept vom öffentlichen Partner mitentwickelt ist, unterliegt das von ihm eingeleitete Vergabeverfahren der Nachprüfung als konzeptionelle Einheit, so dass dem öffentlichen Partner, sofern er nicht die Vorschriften des Vergaberechts befolgt, die Durchführung der Gesamtregelung untersagt werden muss, wenn auch nur eine Regelung des Gesamtkonzepts die Anwendung des Vergaberechts begründet. Denn es kann nicht zugelassen werden, dass mittels Hereinnahme eines vergaberechtsrelevanten Teils in ein sonst vergaberechtlich bedeutungsloses "Paket" das Vergaberecht umgangen wird.*)

6. Vereinbart der öffentliche Partner einer Public-Private-Company mit dem privatwirtschaftlichen Partner, dass ein zwischen dem öffentlichen Auftraggeber und der Public-Private-Company bestehendes Auftragsverhältnis erheblich erweitert werden soll, so bewirkt dieser Vertragsabschluss noch nicht die Unzulässigkeit einer Vergabeprüfung gem. § 114 Abs. 2 S. 1 GWB, weil die Gesellschafter Vereinbarung erst noch im Verhältnis des öffentlichen Auftraggebers zur Public-Private-Company umgesetzt werden muss.*)

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Online seit 2000

VPRRS 2000, 0047
Abfallbeförderung/-entsorgungAbfallbeförderung/-entsorgung
Aufhebung einer Ausschreibung aufhebbar?

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 15.03.2000 - Verg 4/00

1. Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, wenn er erst nach der Aufhebung einer Ausschreibung gestellt wird.

2. Dabei ist es unerheblich, ob für die Aufhebung der Ausschreibung ein Grund entsprechend § 26 VOL/A vorliegt oder nicht.

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Online seit 1999

VPRRS 1999, 0016
Abfallbeförderung/-entsorgungAbfallbeförderung/-entsorgung
Zu viele Wahlpositionen schaden!

OLG Saarbrücken, Beschluss vom 22.10.1999 - 5 Verg 4/99

1. Tätigkeitsverbote für die Organe einer Vergabestelle zählen nicht zu den nach § 107 Abs. 3 Satz 1 GWB zu rügenden und daher verwirkbaren Verletzungen von Vergabevorschriften.*)

2. Die Ausschreibung von „Optionen” (Wahl- oder Alternativpositionen) verletzt die Vorwirkung des Gebots, den Zuschlag auf das wirtschaftlichste Angebot zu erteilen (§ 97 Abs. 5 GWB), und das Gebot einer eindeutigen und erschöpfenden Leistungsbeschreibung (§ 8 Nr. 1 Abs. 1 VOL/A), wenn diese Bestandteile der Ausschreibung ein solches Gewicht in der Wertung erhalten sollen, dass sie der Bedeutung der Haupt- oder Grundpositionen für die Zuschlagsentscheidung gleichkommen.*)

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VPRRS 1999, 0013
Abfallbeförderung/-entsorgungAbfallbeförderung/-entsorgung
Ausschreibung bei Vergabe des Betriebs einer Abfalldeponie

OVG Niedersachsen, Urteil vom 22.01.1999 - 9 L 1803/97

1. Der Vergabe des Betriebs einer Abfalldeponie an einen beauftragten Dritten muß grundsätzlich eine öffentliche Ausschreibung nach § 32 NGemHVO vorausgehen. Unterbleibt die Ausschreibung, führt dies nicht zur Nichtigkeit des Vergabevertrages und zur Unwirksamkeit der Gebührensatzfestsetzung, wenn die entsorgungspflichtige Körperschaft die Angemessenheit der Entgelte für die in Anspruch genommene Fremdleistung in anderer Weise nachweisen kann.

2. Der Nachweis, daß niedrigere Entgelte auch bei einer Ausschreibung voraussichtlich nicht hätten vereinbart werden können, ist in der Regel geführt, wenn der abgeschlossene Vertrag mit dem Dritten den Vorschriften des Preisprüfungsrechts entspricht (wie Senat, NdsVBl 1998, 289 = NdsRPfl 1999, 26).

3. Die abfallentsorgungspflichtige Körperschaft ist kein marktbeherrschendes Unternehmen i.S. von § 22 Abs. 1 GWB. Sie unterliegt deshalb nicht dem Diskriminierungsverbot des § 26 Abs. 2 GWB. Die Rechtmäßigkeit der Übertragung der Durchführung von Aufgaben der öffentlichen Hand im Bereich der Abfallentsorgung ist nicht an den Maßstäben des GWB zu messen.

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Online seit 1995

VPRRS 1995, 0001
Abfallbeförderung/-entsorgungAbfallbeförderung/-entsorgung
Ohne öffentliche Ausschreibung keine Gebühren!

OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 01.12.1994 - 12 A 11692/92

Landkreise und Gemeinden müssen bei Aufträgen für Projekte, deren Kosten durch Gebühren umgelegt werden, eine Vergabe durch öffentliche Ausschreibung vornehmen. Eine Gebührensatzung, die unter Mißachtung der Ausschreibungspflicht erlassen worden ist, ist unwirksam.

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Ältere Dokumente

VPRRS 1999, 0007
Abfallbeförderung/-entsorgungAbfallbeförderung/-entsorgung
Ausschluss auf Verfahren um Hausabfallverwertung?

OLG Celle, Beschluss vom 30.04.1999 - 13 Verg 1/99

1. Zum Ausschluß eines im Vergabeverfahren abgegebenen Angebots für die Verarbeitung und Verwertung des in "Bio-Tonnen" gesammelten Hausabfalls wegen eines offenbaren Mißverhältnisses des Preises zur Leistung (§§ 25 Nr. 2 Abs. 3 VOL/A).*)

2. Ein Nebenangebot im Sinn des § 25 Nr. 1 Abs. 1 g VOL/A liegt auch dann vor, wenn der Auftraggeber in den Vergabeunterlagen bei der Bezeichnung des Vertragsgegenstands ein bestimmtes Verfahren zur Erreichung des Vertragsziels angegeben hat, und der Bieter ein anderes Verfahren zur Grundlage seines Angebots macht.*)

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VPRRS 2000, 0028
Abfallbeförderung/-entsorgungAbfallbeförderung/-entsorgung
Transport sowie Verwahrung "herrenloser" Fahrzeuge

OLG Hamburg, Beschluss vom 21.01.2000 - 1 Verg 2/99

Der Auftraggeber muss bei der Prüfung, ob der Bieter die für die Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen erforderliche Eignung besitzt, eine Prognoseentscheidung treffen, für die ihm ein Beurteilungsspielraum zusteht.

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