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Volltexturteile nach Sachgebieten

Sachgebiet: Abfallbeförderung/-entsorgung

559 Entscheidungen insgesamt




Online seit 2012

VPRRS 2012, 0422
Abfallbeförderung/-entsorgungAbfallbeförderung/-entsorgung
Rechenwege muss der Auftraggeber regelmäßig nicht offenlegen!

VK Lüneburg, Beschluss vom 18.09.2012 - VgK-36/2012

1. Das Nachprüfungsverfahren dient nicht der allgemeinen Rechtmäßigkeitskontrolle. Es ist als Antragsverfahren ausgestaltet und verlangt grundsätzlich, dass der Antragsteller die Vergabefehler bezeichnet, die er zur Überprüfung stellen will.

2. Vergaberechtsfehler von Amts wegen aufzugreifen, kommt nur in Betracht, wenn ein Fehler vorliegt, der es unmöglich macht, das Vergabeverfahren fortzusetzen.

3. Der Auftraggeber hat in den Bewerbungsbedingungen oder der Aufforderung zur Angebotsabgabe nur die Zuschlagskriterien und deren Gewichtung anzugeben, nicht jedoch Rechenwege offen zu legen. Allerdings kann ein Verstoß gegen das Transparenzgebot vorliegen, wenn der nicht offengelegte Rechenweg einen Bieter daran hindert, sein Angebot optimal auf das Anforderungsprofil des Auftraggebers auszurichten.

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VPRRS 2012, 0392
Abfallbeförderung/-entsorgungAbfallbeförderung/-entsorgung
Wann ist Referenzleistung mit ausgeschriebener Leistung vergleichbar?

OLG München, Beschluss vom 12.11.2012 - Verg 23/12

1. Vergleichbar ist eine Referenzleistung mit der ausgeschriebenen Leistung, wenn sie dieser so weit ähnelt, dass sie einen tragfähigen Rückschluss auf die Leistungsfähigkeit des Bieters für die ausgeschriebene Leistung eröffnet.*)

2. Bei der Bewertung der Frage der Vergleichbarkeit der Referenz kommt der Vergabestelle ein nur eingeschränkt überprüfbarer Beurteilungsspielraum zu.*)

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VPRRS 2012, 0384
Abfallbeförderung/-entsorgungAbfallbeförderung/-entsorgung
Bestimmung des Auftragswerts bei de-facto-Vergabe

KG, Beschluss vom 18.10.2012 - Verg 8/11

1. Vergibt ein öffentlicher Auftraggeber den Auftrag zur Entsorgung von Abfall der Sorte AS 180104, so ist jedenfalls nicht ohne Weiteres davon auszugehen, dass von dem Auftrag auch die Entsorgung des Abfalls der Sorte AS 200301 umfasst ist.*)

2. Überlässt ein öffentlicher Auftraggeber ohne Durchführung eines Vergabeverfahrens einem Unternehmen Abfall, dessen Entsorgung hinsichtlich bestimmter Abfallfraktionen vergaberechtlich hätte ausgeschrieben werden müssen, so bemisst sich - für die Zwecke des Erreichens des Schwellenwertes - der Wert der Defacto-Vergabe nach dem Auftragswert der ausschreibepflichtigen Abfallfraktion, nicht nach dem Auftragswert des gesamten überlassenen Abfalls.*)

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VPRRS 2012, 0382
Abfallbeförderung/-entsorgungAbfallbeförderung/-entsorgung
VOL/A 2009: Kalkulationsrelevante Umstände sind vollständig anzugeben!

VK Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 20.09.2012 - VK 2-25/12

1. Das vormalige in § 8 Nr. 1 Abs. 3 VOL/A 2006 enthaltene Verbot einer Überbürdung ungewöhnlicher Wagnisse existiert seit Inkrafttreten der Neufassung der VOL/A nicht mehr und ist von den Vergabenachprüfungsinstanzen als solches nicht mehr zu prüfen.

2. Regelungen, die vergaberechtlich nach früherem Recht als Aufbürdung eines ungewöhnlichen Wagnisses zu tadeln waren, können nach der derzeit geltenden Rechtslage in Einzelfällen lediglich unter dem Gesichtspunkt der (Un-)Zumutbarkeit einer für den Bieter kaufmännisch vernünftigen Kalkulation beanstandet werden.

3. Aufgrund des Gebots der eindeutigen und erschöpfenden Leistungsbeschreibung (VOL/A 2009 § 8 EG Abs. 1) ist der öffentliche Auftraggeber dazu verpflichtet, in den Ausschreibungsunterlagen alle kalkulationsrelevanten Umstände anzugeben.

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VPRRS 2012, 0360
Abfallbeförderung/-entsorgungAbfallbeförderung/-entsorgung
Kein Primärrechtsschutz nach Zuschlagserteilung!

KG, Beschluss vom 19.04.2012 - Verg 7/11

1. Die Statthaftigkeit eines Nachprüfungsverfahrens endet, sobald das Vergabeverfahren durch wirksame Erteilung des Auftrags an einen Bieter abgeschlossen ist.

2. Die Weiterführung eines öffentlichen Auftrags trotz der vertraglichen Kündigungsmöglichkeit jeweils zum Ende eines Quartals stellt keine Neuvergabe dar, die den Vergaberechtsweg eröffnen könnte.

3. Weder nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union noch nach der Richtlinie 2007/66/EG ist nach wirksamer Zuschlagserteilung ein primärer Vergaberechtsschutz grundsätzlich geboten.

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VPRRS 2012, 0342
Abfallbeförderung/-entsorgungAbfallbeförderung/-entsorgung
Dienstleistungsauftrag mit Optionsrechten: Welcher Streitwert?

OLG München, Beschluss vom 15.10.2012 - Verg 18/12

1. Zur Berechnung des Streitwerts ist § 3 VgV, der an sich für die Berechnung des Auftragswerts konzipiert ist, heranzuziehen. Danach sind bei der Schätzung des Auftragswerts von der geschätzten Gesamtvergütung für die vorgesehene Leistung auszugehen und alle Optionen oder Vertragsverlängerungen zu berücksichtigen.

2. Wird bei Aufträgen über Dienstleistungen kein Gesamtpreis angegeben, ist eine Laufzeit von 48 Monaten der Schätzung des Auftragswerts zugrunde zu legen. Die Einräumung von Optionsrechten führt nicht dazu, dass diese Kappungsgrenze überschritten wird.

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VPRRS 2012, 0338
Abfallbeförderung/-entsorgungAbfallbeförderung/-entsorgung
Für Streitwertberechnung kann Auftragswert herangezogen werden!

OLG München, Beschluss vom 24.09.2012 - Verg 14/12

1. Um eine bundeseinheitliche Handhabung zu erzielen, haben die Vergabekammern des Bundes eine Gebührentabelle entwickelt, welche in Abhängigkeit von den Auftragssummen eine bestimmte Gebühr festlegt. Auch wenn diese Tabelle lediglich eine unverbindliche Richtschnur darstellt, wird sie von den Vergabekammern grundsätzlich der Festsetzung zu Grunde gelegt. Ihre Anwendung durch die VK Nordbayern ist daher grundsätzlich nicht zu beanstanden.

2. Nach ständiger Rechtsprechung ist zur Berechnung des Streitwerts § 3 VgV, der an sich für die Berechnung des Auftragswerts konzipiert ist, heranzuziehen.

3. Gesamtpreis im Sinne des § 3 Abs. 4 VgV meint, dass eine bestimmte Preisangabe für die Gesamtleistung im ausgeschriebenen Vertragszeitraum genannt werden kann. Ist eine Gesamtpreisangabe in bestimmter Höhe nicht möglich, soll die Regelung des § 3 Abs. 4 VgV dennoch die Schätzung des Auftragswerts ermöglichen.

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VPRRS 2012, 0336
Abfallbeförderung/-entsorgungAbfallbeförderung/-entsorgung
Kenntnis von Konkurrenzangebot: Wettbewerbsbeschränkendes Verhalten!

OLG Naumburg, Beschluss vom 02.08.2012 - 2 Verg 3/12

1.1. Eine wettbewerbsbeschränkende Verhaltensweise eines Bieters i.S. des § 19 EG Abs. 3 lit. f) VOL/A ist regelmäßig schon dann verwirklicht, wenn ein Bieter sein Angebot in Kenntnis des Angebots eines anderen Bieters erstellt. Besteht eine wechselseitige Kenntnis beider Bieter jeweils vom Angebot des anderen innerhalb der Angebotsfrist, kommt der Ausschluss beider Angebote in Betracht. Der Auftraggeber muss jedoch die Kenntnis des Bieters vom Inhalt des Konkurrenzangebots nachweisen, um hierauf einen Ausschluss stützen zu können.*)

1.2. Soweit eine Kenntnis eines Bieters vom Inhalt des Konkurrenzangebots zum Zeitpunkt der eigenen Angebotserstellung festzustellen ist, muss der vom Ausschluss seines Angebots bedrohte Bieter vom Auftraggeber angehört werden bzw. im Nachprüfungsverfahren Gelegenheit erhalten, die Vermutung zu widerlegen, dass die Angebote voneinander beeinflusst seien. Es kann grundsätzlich nicht verlangt werden, dass der Bieter diesen Nachweis bereits mit dem Angebot führt.*)

2. Werden Erklärungen und Nachweise zur Eignung zwar in der Vergabebekanntmachung aufgeführt, jedoch nicht in den Vergabeunterlagen in der nach § 9 EG Abs. 4 VOL/A gebotenen Zusammenstellung der innerhalb der Angebotsfrist einzureichenden Unterlagen, so ist rechtlicher Maßstab für ihre Nachforderung § 18 EG VOL/A und nicht § 19 EG Abs. 2 VOL/A.*)

3. Beabsichtigt ein Auftraggeber die Zuschlagserteilung auf ein bislang (von ihm unerkannt) unvollständiges Nebenangebot, und wird erst im Nachprüfungsverfahren entdeckt, dass eine mit dem Angebot geforderte Eigenerklärung des Bieters zur Eignung fehlt, so hat der Auftraggeber vor einer Entscheidung über den Ausschluss des Angebots eine Ermessensentscheidung nach § 19 EG Abs. 2 VOL/A zu treffen.*)

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VPRRS 2012, 0335
Abfallbeförderung/-entsorgungAbfallbeförderung/-entsorgung
Unionsrecht kennt kein Nachreichen von Unterlagen!

OLG Naumburg, Beschluss vom 30.08.2012 - 2 Verg 3/12

1.1. Es liegt nicht in der Kompetenz der Nachprüfungsinstanz, eine eigene Bewertung eines Wirtschaftlichkeitskriteriums (hier: "Entsorgungssicherheit") vorzunehmen und diese an die Stelle einer Wirtschaftlichkeitsbewertung des Auftraggebers zu setzen. Sie hat lediglich zu kontrollieren, ob der Auftraggeber den von ihm selbst bis zum Ablauf der Angebotsfrist definierten Maßstab der Bewertung tatsächlich angewandt hat, ob die Bewertung des Auftraggebers auf einer hinreichenden tatsächlichen Grundlage beruht hat und ob er seinen Beurteilungsspielraum mit seiner Wertentscheidung verletzt hat.*)

1.2. Die Beurteilung der Frage, in welcher Tiefe eine Eigenerklärung zur Entsorgungssicherheit auf ihre Richtigkeit zu prüfen ist, ist vor allem von einer rechtlichen Bewertung abhängig, so dass es hierfür der Einholung eines technischen Sachverständigengutachtens regelmäßig nicht bedarf.*)

2. Versetzt die Nachprüfungsinstanz das Vergabeverfahren teilweise zurück in das Stadium der Prüfung und Wertung eines Angebots einschließlich der Bewertung seiner Vollständigkeit, so ist hierdurch der Anwendungsbereich des § 19 EG Abs. 2 VOL/A 2009 unabhängig davon (wieder) eröffnet, ob hierfür im Vergabeverfahren eine zeitliche Begrenzung gilt oder nicht.*)

3. Das Unionsrecht kennt Vorschriften zum Ausschluss unvollständiger Angebote sowie zur Nachreichung von Unterlagen nicht.*)

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VPRRS 2012, 0314
Abfallbeförderung/-entsorgungAbfallbeförderung/-entsorgung
Kein nachträglicher Verzicht auf gestellte Eignungsanforderungen!

VK Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 08.03.2012 - VK 2-49/11

1. Auch wenn es in Fällen, in denen der Bieter ein unverschuldetes Informationsdefizit hat, hinsichtlich der Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrages grundsätzlich genügen muss, dass er konkrete Tatsachen vorträgt, die den hinreichenden Verdacht eines Vergaberechtsverstoßes begründen, kann jedoch die bloße Negierung der Vollständigkeit der Angebote ohne weiteren Tatsachenvortrag nicht ausreichen.*)

2. Ein öffentlicher Auftraggeber, der im Hinblick auf die Eignungsprüfung die Vorlage bestimmter Unterlagen als Mindestanforderung verlangt, ist hieran gebunden und darf nicht zugunsten eines Bieters auf die Erfüllung der Mindestanforderung verzichten. Ein solcher Verzicht wäre gegenüber anderen Bietern, welche die Mindestanforderung erfüllen, oder gegenüber solchen Bietern, die von der Teilnahme an der Ausschreibung abgesehen haben, weil sie die Mindestanforderungen nicht erfüllen können, ein Vergaberechtsverstoß. Der den Auftraggebern bei der Eignungsprüfung grundsätzlich zustehende Beurteilungs- und Ermessensspielraum wird durch die Festlegung von Mindestanforderungen eingeengt.*)

3. Ein nachträglicher Verzicht auf eine einmal aufgestellte Mindestanforderung würde einen Verstoß gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz und den Transparenzgrundsatz darstellen, der nicht hinnehmbar ist.*)

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VPRRS 2012, 0312
Abfallbeförderung/-entsorgungAbfallbeförderung/-entsorgung
VOL/A 2009: Kein Verbot des ungewöhnlichen Wagnisses!

VK Nordbayern, Beschluss vom 20.06.2012 - 21.VK-3194-08/12

1. Gemäß § 2 Nr. 1 VOL/B kann der Auftraggeber nachträgliche Änderungen in der Beschaffenheit der Leistung verlangen. Gemäß § 2 Nr. 3 VOL/B ist in diesen Fällen ein neuer Preis zu vereinbaren unter Berücksichtigung der Mehr- und Minderkosten. Die Vorschrift bezieht sich auf Änderungen in der Beschaffenheit der Leistung, die vom Auftraggeber nachträglich, d. h. nach Zuschlagserteilung und Vertragsschluss, verlangt werden. Unter einer Änderung der Beschaffenheit sind nur qualitative Änderungen des Leistungsgegenstandes zu verstehen. Quantitative Änderungen des Leistungsgegenstandes sind hingegen nicht von der Regelung des § 2 Nr. 3 VOL/B umfasst.*)

2. Das ursprünglich in § 8 Nr. 1 Abs. 3 VOL/A 2006 enthaltene Gebot, dass dem Auftragnehmer kein "ungewöhnliches Wagnis" aufgebürdet werden durfte, ist im Zuge der Novellierung der VOL/A 2009 ersatzlos entfallen. Der Wegfall ist nicht als Redaktionsversehen anzusehen. Das Verbot der Auferlegung eines ungewöhnlichen Wagnisses ist damit formal kein Rechtsgrundsatz mehr.*)

3. § 8 EG Abs. 1 VOL/A verlangt, dass die Leistung eindeutig und erschöpfend zu beschreiben ist. Die eindeutige und erschöpfende Beschreibung der Leistung durch den Auftraggeber soll dazu führen, dass der vom Auftragnehmer geschuldete Erfolg oder die von ihm zu erbringende Dienstleistung klar beschrieben ist, alle Bieter wissen, was sie anbieten sollten, und der Auftraggeber die Angebote miteinander vergleichen kann, weil sie inhaltlich nicht wesentlich voneinander abweichen. Diese Anforderung hat mit der Frage, ob bestimmte Risiken auf den Auftragnehmer verlagert werden können, unmittelbar nichts zu tun. Die vom Auftragnehmer zu erbringende Leistung kann klar und erschöpfend beschrieben werden und gleichzeitig können ihm ungewöhnliche Risiken auferlegt werden, solange diese Risiken nur eindeutig benannt sind.*)

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VPRRS 2012, 0311
Abfallbeförderung/-entsorgungAbfallbeförderung/-entsorgung
Bieter ist auch Nachunternehmer eines Mitbewerbers: Kein Ausschluss!

VK Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 05.03.2012 - 2 VK LSA 35/11

Allein der Umstand, dass ein Unternehmer ein eigenes Angebot zum Vergabeverfahren abgegeben hat und gleichzeitig als Nachunternehmer eines anderen Bieters fungiert, lässt nicht zwingend auf einen Verstoß gegen den Geheimwettbewerb schließen. Ein Ausschluss ist insbesondere nicht zulässig, wenn den Bietern Gestaltungsspielräume bei der Kalkulation des eigenen Angebots verbleiben.

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VPRRS 2012, 0306
Abfallbeförderung/-entsorgungAbfallbeförderung/-entsorgung
Bieter fehlt Eignungsnachweis: Eignungsleihe möglich?

OLG München, Beschluss vom 09.08.2012 - Verg 10/12

1. Zur Auslegung der Klausel, dass im Falle des Einsatzes von Subunternehmern auch für diese die entsprechenden Nachweise zu erbringen sind.*)

2. Zur Eignungsleihe (im Anschluss an Senatsbeschluss vom 15.3.2012 - Verg 2/12).*)

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VPRRS 2012, 0302
Abfallbeförderung/-entsorgungAbfallbeförderung/-entsorgung
Kein ungewöhnliches Wagnis trotz Mengenschwankungen!

OLG München, Beschluss vom 06.08.2012 - Verg 14/12

Zur Frage des ungewöhnlichen Wagnisses im Bereich der VOL/A.*)

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VPRRS 2012, 0457
Abfallbeförderung/-entsorgungAbfallbeförderung/-entsorgung
Angaben nicht eindeutig gefordert: Kein Ausschluss wegen fehlender Angaben!

VK Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 14.08.2012 - VK 2-17/12

1. Voraussetzung für einen Angebotsausschluss wegen unvollständiger Angaben ist stets, dass diese Angaben auch eindeutig gefordert worden sind.

2. Unklarheiten und Widersprüche gehen zu Lasten des Auftraggebers. Mit Blick auf die Ausschlusssanktion für die Abgabe unvollständiger Angebote muss für die Bieter aus den Vergabeunterlagen eindeutig und unmissverständlich hervorgehen, welche Erklärungen von ihnen verlangt werden.

3. Wird nicht mit der gebotenen Deutlichkeit zum Ausdruck gebracht, dass eine bestimmte Erklärung vom Bieter schon bis zum Ablauf der Angebotsfrist beizubringen ist, darf die Vergabestelle ein Angebot, in dem diese Erklärung fehlt, nicht ohne Weiteres ausschließen.

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VPRRS 2012, 0289
Abfallbeförderung/-entsorgungAbfallbeförderung/-entsorgung
Verstoß gegen Abfallrecht? Was prüfen Vergabekammer/-senat?

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 01.08.2012 - Verg 105/11

Es gibt keinen allgemeinen Rechtssatz des Inhalts, dass außervergaberechtliche Normen im Vergabenachprüfungsverfahren nicht zu prüfen sind.

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VPRRS 2012, 0282
Abfallbeförderung/-entsorgungAbfallbeförderung/-entsorgung
Feststellungsantrag: Welche Anforderungen an die Wiederholungsgefahr?

VK Schleswig-Holstein, Beschluss vom 25.01.2012 - VK-SH 24/11

1. Ein Feststellungsinteresse kann im Rahmen eines Feststellungsantrags nach § 114 Abs. 2 Satz 2 GWB dann gegeben sein, wenn die Feststellung der Vorbereitung eines Schadensersatzprozesses dienen soll. Ein solches Feststellungsinteresse wird aber nur dann anerkannt, wenn ein entsprechender Prozess mit hinreichender Sicherheit zu erwarten ist und nicht offenbar aussichtslos erscheint.*)

2. Begründet der Antragsteller sein Feststellungsinteresse mit einer Wiederholungsgefahr, muss diese Wiederholungsgefahr hinreichend konkret bestehen, die bloße Behauptung genügt daher nicht. Es gibt auch keine - von der Vergabestelle zu widerlegende - Vermutung dahingehend, dass ein öffentlicher Auftraggeber immer wieder dieselben Fehler macht.*)

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VPRRS 2012, 0279
Abfallbeförderung/-entsorgungAbfallbeförderung/-entsorgung
Weiter Beurteilungsspielraum der Vergabestelle bei Prüfung der Eignung

VK Schleswig-Holstein, Beschluss vom 09.12.2011 - VK-SH 22/11

Die Eignungsprüfung nach § 19 (5) EG VOL/A erfolgt auch im Interesse der sonst am Auftrag interessierten Bieter und ist insoweit bieterschützend. Bei der Prüfung, ob ein Bieter "die für die Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen erforderliche Eignung" besitzt, steht dem öffentlichen Auftraggeber ein weiter Beurteilungsspielraum zu, der durch die Vergabekammern nur begrenzt nachprüfbar ist. Die Überprüfung durch die Vergabekammern ist dabei auf mögliche Beurteilungsfehler beschränkt.*)

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VPRRS 2012, 0254
Abfallbeförderung/-entsorgungAbfallbeförderung/-entsorgung
Dienstleistungskonzession: Vergabenachprüfungsinstanzen zuständig!

BGH, Beschluss vom 18.06.2012 - X ZB 9/11

Wird ein Anspruch auf Einhaltung der Bestimmungen über das Vergabeverfahren darauf gestützt, dass die angekündigte Beschaffung von Entsorgungsleistungen durch Vergabe einer Dienstleistungskonzession gesetzwidrig sei und nur im Wege eines öffentlichen Auftrags erfolgen dürfe, sind die Nachprüfungsinstanzen des Vierten Teils des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen zuständig.*)

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VPRRS 2012, 0252
Abfallbeförderung/-entsorgungAbfallbeförderung/-entsorgung
Erledigungserklärung: Kostentragung trotz Obsiegens?

VK Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 10.11.2011 - 2 VK 4/11

Hilft ein öffentlicher Auftraggeber nach Einleitung des Nachprüfungsverfahrens dem Begehren des Antragstellers ab und wird daraufhin das Verfahren durch eine Erledigungserklärung der Verfahrensbeteiligten beendet, so kann es unbillig sein, dem Antragsteller die Hälfte der Gebühren aufzuerlegen, obwohl er in einem materiellen Sinne obsiegt hat.

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VPRRS 2012, 0221
Abfallbeförderung/-entsorgungAbfallbeförderung/-entsorgung
Kein Bieterausschluss bei unzureichender Überprüfung von Angebotspreis

VK Lüneburg, Beschluss vom 23.03.2012 - VgK-06/2012

Einen Bieterschutz entfaltet die Vorschrift des § 19 Abs. 6 Satz 1 VOL/A-EG ebenso wie § 16 Abs. 6 Satz 2 VOL/A grundsätzlich nur, wenn das an den Auftraggeber gerichtete Gebot, wettbewerbsbeschränkende und unlautere Verhaltensweisen zu bekämpfen, den Ausschluss des als unangemessen niedrig gerügten Preisangebotes fordert. Diese Voraussetzungen sind zum einen gegeben, wenn Angebote mit einem unverhältnismäßig niedrigen Preis in der zielgerichteten Absicht einer Marktverdrängung abgegeben werden oder zumindest die Gefahr begründen, dass bestimmte Wettbewerber vom Markt ganz (und nicht nur von einer einzelnen Auftragsvergabe) verdrängt werden.

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VPRRS 2012, 0203
Abfallbeförderung/-entsorgungAbfallbeförderung/-entsorgung
Festlegung des auftragsbezogenen Eignungsprofils

OLG Koblenz, Beschluss vom 13.06.2012 - 1 Verg 2/12

1. Der Auftraggeber ist berechtigt, das auftragsbezogene Eignungsprofil über Mindestanforderungen an die Leistungsfähigkeit zu definieren. Ein Bieter, der den Mindestanforderungen nicht genügt, kommt mangels Eignung nicht als Auftragnehmer in Frage.*)

2. Bei der Festlegung des auftragsbezogenen Eignungsprofils ist der Auftraggeber weitgehend frei. Die Grenze zur Rechtswidrigkeit ist erst überschritten, wenn eine Forderung unzumutbar ist oder nicht mehr der Befriedigung eines mit Blick auf das konkrete Beschaffungsvorhaben berechtigten Informations- und/oder Prüfungsbedürfnisses dient, sondern ohne jeden sachlichen Grund ausgrenzend und damit wettbewerbsbeschränkend wirkt.*)

3. Es ist vergaberechtlich nicht zu beanstanden, wenn ein entsorgungspflichtiger Landkreis sich bei der Erfüllung einer wichtigen öffentlichen Aufgabe nur eines Unternehmens bedienen will, das eine entsprechende Leistung zumindest schon einmal für eine andere kommunale Gebietskörperschaft mit einer bestimmten Größe erbracht hat oder derzeit erbringt.*)

4. Der Auftraggeber darf jedenfalls nach Angebotsabgabe nicht zugunsten einzelner Bieter auf die Erfüllung seiner Vorgaben verzichten.*)

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VPRRS 2012, 0177
Abfallbeförderung/-entsorgungAbfallbeförderung/-entsorgung
Fehlende Einzelpreisangabe: Ausschluss vom Vergabeverfahren?

VK Brandenburg, Beschluss vom 04.10.2011 - VK 37/11

Gemäß § 16 Abs. 3 EG VOL/A müssen die Angebote die geforderten Angaben, Erklärungen und Preise enthalten. Nach § 19 Abs. 2 EG VOL/A können Erklärungen und Nachweise, die auf Anforderung der Auftraggeber bis zum Ablauf der Angebotsfrist nicht vorgelegt wurden, bis zum Ablauf einer zu bestimmenden Nachfrist nachgefordert werden (Satz 1). Gemäß Satz 2 gilt dies nicht für Preisangaben, es sei denn, es handelt sich um unwesentliche Einzelpositionen, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen.

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VPRRS 2012, 0171
Abfallbeförderung/-entsorgungAbfallbeförderung/-entsorgung
Wann besteht Rechtsschutzinteresse eines beigelandenen Bieters?

OLG Naumburg, Beschluss vom 03.04.2012 - 2 Verg 3/12

1. Der Antrag eines beigeladenen Bieters des Vergabeverfahrens gemäß § 118 Abs. 1 S. 3 GWB ist zulässig, wenn der Beigeladene selbständig sofortige Beschwerde gegen die Entscheidung der Vergabekammer in der Hauptsache eingelegt hat und sein Antrag auf die Verlängerung des prozessualen Zuschlagsverbots nach § 115 Abs. 1 GWB gerichtet ist, um effektiven Rechtsschutz gegen eine seine Auftragschancen verschlechternde Maßnahme des öffentlichen Auftraggebers oder gegen eine dem entsprechende Verpflichtung des öffentlichen Auftraggebers durch die Vergabekammer zu erreichen. Das Rechtsschutzinteresse entfällt nicht im Hinblick auf die Regelung einer Vorabinformations- und Wartefrist in § 101a GWB.*)

2. Hat die Vergabekammer die Wiederholung der Wertung unter Berücksichtigung ihrer Rechtsauffassung angeordnet, so steht der Anordnung die Vorschrift des § 118 Abs. 3 GWB nicht entgegen.*)

3. Im Rahmen der Abwägung nach § 118 Abs. 2 GWB kommt dem Umstand besondere, für eine Anordnung der Verlängerung der aufschiebenden Wirkung sprechende Bedeutung zu, dass der öffentliche Auftraggeber selbst sofortige Beschwerde gegen die Entscheidung der Vergabekammer eingelegt und dadurch zu erkennen gegeben hat, dass er kein Interesse an einem raschen Abschluss des Vergabeverfahrens nach Maßgabe der angefochtenen Entscheidung hat.*)

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VPRRS 2012, 0120
Abfallbeförderung/-entsorgungAbfallbeförderung/-entsorgung
Abfallbeseitigung: De-facto-Vergabe bei Gemeinwohlinteresse zulässig?

KG, Beschluss vom 29.02.2012 - Verg 8/11

1. Zur Hauptsacheerledigung eines Vergabenachprüfungsverfahrens sowie zur Erledigung eines in diesem Verfahren gestellten Akteneinsichtsantrages.*)

2. Das Akteneinsichtsrecht besteht gemäß § 111 GWB u.a. dann nicht, wenn der Vergabenachprüfungsantrag unzulässig ist und die zur Einsicht in Betracht kommenden Aktenbestandteile für die Beurteilung der Zulässigkeit des Vergabenachprüfungsantrags unerheblich sind.*)

3. Die Berliner Stadtreinigungsbetriebe (BSR) ist Auftragsgeberin im Sinne des § 98 Nr. 2 2. Alt. GWB.*)

4. "Zur Beseitigung verpflichtet" i.S.d. § 16 Abs. 1 Satz 1 Krw-/AbfG ist nur derjenige, dem das Krw-/AbfG Abfallbeseitigungspflichten auferlegt.*)

5. Ein "Recht" auf Abfallüberlassung im Sinne des § 100 Abs. 2 Buchstabe g) GWB a.F. bzw. § 100a Abs. 3 GWB n.F. hat jemand, dem gegenüber ein anderer gemäß § 13 Abs. 1 Satz 2 Krw-/AbfG verpflichtet ist, den Abfall zu überlassen.*)

6. Ein Vergabenachprüfungsantrag ist gemäß § 108 Abs. 1 Sätze 1 und 2 GWB unzulässig, wenn er gegen eine De-facto-Vergabe gerichtet ist, die vom Antragsteller ohne konkret-aktuellen Tatsachenvortrag, d.h. ins Blaue hinein behauptet wird.*)

7. "Abfallüberlassung" i.S.d. § 13 Abs. 1 Satz 2 Krw-/AbfG erfordert, dass der Abfallbesitzer den Abfall zusammenträgt und so zur Verfügung stellt, dass der öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger ohne weiteren Aufwand den Abfall einsammeln kann. Bei einem größeren Unternehmen mit mehreren räumlich getrennten Betriebsstätten ist Voraussetzung für das "Zusammentragen" des Abfalls nicht, diesen an einen einzigen zentralen Ort zu verbringen.*)

8. Eine interimsweise De-facto-Vergabe - bis zum Abschluss eines Vergabeverfahrens - ist vergaberechtsgemäß, wenn andernfalls dringende Allgemeinwohlinteressen in der Zwischenzeit nicht befriedigt würden. Diese Voraussetzung ist im Falle der Sicherung der Abfallbeseitigung erfüllt.*)

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VPRRS 2012, 0117
Abfallbeförderung/-entsorgungAbfallbeförderung/-entsorgung
Keine Chance auf Zuschlag: Keine Antragsbefugnis!

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 26.01.2012 - Verg 107/11

Die Antragsbefugnis eines Antragstellers bei der sofortigen Beschwerde gem. § 107 Abs. 2 GWB ist nur dann gegeben, wenn er eine objektiv realistische Chance auf Erteilung eines Zuschlags hat.

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VPRRS 2012, 0107
Abfallbeförderung/-entsorgungAbfallbeförderung/-entsorgung
Alle Bieter müssen demselben Anforderungsprofil unterworfen sein!

VK Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 07.04.2011 - 1 VK LSA 57/10

1. Es ist von einer unzureichenden Information im Sinne des § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB zwecks Eingreifens einer Rechtsbehelfsfrist auszugehen, wenn der AG ausschließlich auf § 107 GWB mit den Abdruck der Absätze 1 und 2 hinweist.*)

2. Eine Beeinträchtigung drittschützender vergaberechtlicher Bestimmungen zu Lasten eines Bieters liegt vor, wenn er gezwungen wird mit Bietern zu konkurrieren, die einem anderen Anforderungsprofil unterworfen wurden. Bei schweren Verstößen ist trotz Präklusion eine Aufhebung des Vergabeverfahrens ausnahmsweise durch die Kammer möglich.*)

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VPRRS 2012, 0097
Abfallbeförderung/-entsorgungAbfallbeförderung/-entsorgung
Verhandlungsverfahren: Es zählt immer nur das letzte Angebot!

OLG Brandenburg, Beschluss vom 16.02.2012 - Verg W 1/12

1. Im Rahmen eines vergaberechtlichen Verhandlungsverfahrens gibt es immer nur ein gültiges Angebot eines jeden Bieters, das im Laufe des Verfahrens modifiziert und aktualisiert oder ausdrücklich unverändert aufrecht erhalten bleibt. Mit der Abgabe eines modifizierten Angebotes bringt der Bieter dem Erklärungsempfänger gegenüber zum Ausdruck, dass er das ursprüngliche Angebot nur in der modifizierten aktuellsten Fassung gegen sich gelten lassen möchte.

2. Zwar steht dem Sektorenauftraggeber grundsätzlich ein größerer Beurteilungsspielraum zu, jedoch ist es anerkannt, dass die allgemeinen vergaberechtlichen Grundsätze des § 97 GWB, insbesondere das Transparenz- und das Gleichbehandlungsgebot, auch in Vergabeverfahren nach der SektVO entsprechend gelten.

3. Die Bildung einer Bietergemeinschaft ist unzulässig, wenn sie eine wettbewerbsbeschränkende Abrede i.S. von § 1 GWB darstellt. Maßgeblich ist, ob ein Unternehmer bereit ist, sich allein um die Auftragsvergabe zu bewerben oder ob dem wirtschaftlich zweckmäßige und kaufmännisch vernünftige Gründe entgegenstehen. In solchen Fällen ist von der Zulässigkeit der Bietergemeinschfat auszugehen.

4. Von einem ungewöhnlich niedrigen Preis ist auszugehen, wenn der angebotene Gesamtpreis derart eklatant von dem an sich angemessenen Preis abweicht, dass eine genauere Überprüfung nicht im Einzelnen erforderlich ist und die Unangemessenheit sofort ins Auge fällt. dazu kommen muss eine Marktverdrängungsabsicht.

5. Es liegt eine gegen das Vergaberecht verstoßende Wettbewerbsverfälschung und -verzerrung vor, wenn ein Unternehmen der öffentlichen Hand eine für den Wettbewerb relevante Tätigkeit auf einem bestimmten Markt aufnimmt, obwohl es dies nicht darf, und darin durch den öffentlichen Auftraggeber durch die Auftragsvergabe unterstützt wird.

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VPRRS 2012, 0095
Abfallbeförderung/-entsorgungAbfallbeförderung/-entsorgung
Unterkostenangebot: § 19 EG Abs. 6 VOL/A ist bieterschützend!

VK Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 19.10.2011 - 2 VK LSA 05/11

1. Nach § 97 Abs. 1 GWB steht dem Bieter ein Anspruch auf ein transparentes Wettbewerbsverfahren zu. Dieses kann nicht gewährleistet werden, wenn die Regelungen der VOL/A EG nicht nachvollziehbar und auf alle Bieter im Sinne des § 97 Abs 2 GWB gleichermaßen angewendet werden. Anders als nach der herrschenden Meinung ist die Vorschrift des § 19 EG Abs. 6 VOL/A 2009 nach Auffassung der Vergabekammer uneingeschränkt bieterschützend.*)

2. Ein Bieter kann sich nicht zu seinem Vorteil auf ein angebliches Verbot berufen und gleichzeitig selbst dieses missachten.

3. Der Bieter trägt die Beweislast dafür, dass er trotz des niedrigen Angebots in der Lage ist, die Leistung auftragsgerecht zu erbringen und die Bedenken des Auftraggebers zu zerstreuen.*)

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VPRRS 2012, 0078
Abfallbeförderung/-entsorgungAbfallbeförderung/-entsorgung
Niedriger Preis nicht ohne weiteres unauskömmlich!

VK Brandenburg, Beschluss vom 06.12.2011 - VK 52/11

1. Die Rügeobliegenheit verlangt, dass jeder einzelne (wirklich geschehene oder vermutliche) Vergaberechtsverstoß, den der Antragsteller zum Gegenstand der Nachprüfung machen will, gerügt werden muss. Rügen, die nur pauschal die Fehlerhaftigkeit des Vergabeverfahrens angreifen oder die nur die abstrakte Möglichkeit einer Rechtsverletzung in den Raum stellen, sind unzulässig.

2. Nur weil ein Preis unter den anderen liegt, heisst es noch lange nicht, dass das diesen Preis bietende Unternehmen die Leistungen nicht über die gesamte Vertragslaufzeit ausführen kann.

3. Rügen "ins Blaue hinein" sind nicht Erfolg versprechend.

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VPRRS 2012, 0070
Abfallbeförderung/-entsorgungAbfallbeförderung/-entsorgung
Rügepflicht: Welche Anforderungen an die Substantiierung?

VK Brandenburg, Beschluss vom 17.10.2011 - VK 39/11

1. Es kann nicht davon ausgegangen werden, dass ein durchschnittlicher Bieter die Rechtsprechung des BGH oder des EuGH kennt und um die rechtsfehlerhafte Vermengung von Zuschlags- und Eignungskriterien weiß.

2. Die in § 19 Abs. 6 S. 1 VOL/A EG geregelte Pflicht des Auftraggebers, ein im Verhältnis zu der zu erbringenden Leistung ungewöhnlich niedrig erscheinendes Angebot aufzuklären, ist bieterschützend nur für den Bieter, der durch die von ihm behauptete unzureichende Auskömmlichkeitsprüfung vom Ausschluss bedroht ist.

3. § 19 Abs. 6 S. 2 VOL/A EG dient in erster Linie dem Schutz des Auftraggebers vor der Eingehung eines wirtschaftlichen Risikos. Ein Bieter grundsätzlich keinen Anspruch darauf, dass ein Mitbieter wegen eines unangemessen niedrigen Preises vom Vergabeverfahren ausgeschlossen wird.

4. "Erkennbar" i.S.d. § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2, 3 GWB ist das, was sich bei Beachtung der gebotenen Sorgfalt erschließt. Dabei muss der Vergabefehler sowohl in tatsächlicher als auch in rechtlicher Hinsicht erkennbar gewesen sein.

5. Die Rügeobliegenheit verlangt, dass jeder einzelne (wirklich geschehene oder vermutliche) Vergaberechtsverstoß, den der Antragsteller zum Gegenstand der Nachprüfung machen will, gerügt werden muss. Der Bieter, der in die vergaberechtlichen Vorgänge keinen Einblick hat, darf im Vergabenachprüfungsverfahren behaupten, was er auf der Grundlage seines oft beschränkten Informationsstandes redlicherweise für wahrscheinlich und möglich halten darf. Laienhafte Ausführungen, die ein Mindestmaß an Sustantiierung einhalten, reichen aus.

6. Bei den Transportkosten handelt es sich um ein auftragsbezogenes, nämlich die umweltgerechte Entsorgung von Siedlungsabfällen betreffendes Kriterium. Ihre Einbeziehung im Rahmen der Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots ist gerechtfertigt.

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VPRRS 2012, 0068
Abfallbeförderung/-entsorgungAbfallbeförderung/-entsorgung
Gleichwertige Angebotsmängel: Alle Angebote auszuschließen!

OLG Frankfurt, Beschluss vom 13.12.2011 - 11 Verg 8/11

1. Ein (vermeintlicher) Vergabeverstoß, von dem der Bieter durch Akteneinsicht Kenntnis erlangt, muss so rechtzeitig im Nachprüfungsverfahren geltend gemacht werden, dass keine Verzögerung des Verfahrens eintritt.*)

Erhält der Bieter längere Zeit vor der mündlichen Verhandlung Akteneinsicht durch Übersendung einer Kopie des Vergabevermerks, so ist die darauf gestützte Rüge eines Dokumentationsmangels präkludiert, wenn sie erstmals in einem nachgelassenen Schriftsatz im Anschluss an die mündliche Verhandlung vor der Vergabekammer vorgetragen wird. Eine Rüge, die die Vergabekammer zu Recht als präkludiert ansieht, kann auch im Beschwerdeverfahren nicht mehr geltend gemacht werden.*)

2. Das Gleichbehandlungsgebot verpflichtet die Vergabestelle, die Angebote aller Bieter auszuschließen, die aufgrund unterschiedlicher gleichwertiger Mängel zwingend auszuschließen sind (Anschluss an OLG Karlsruhe, Beschluss vom 06.02.2007 - 17 Verg 5/06, ibr-online). Von einem gleichwertigen Mangel ist auch auszugehen, wenn ein Angebot schon aus formalen Gründen (fehlende Eignungsnachweise) und ein anderes aus materiellen Gründen (mangelnde Eignung) auszuschließen ist.*)

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VPRRS 2012, 0067
Abfallbeförderung/-entsorgungAbfallbeförderung/-entsorgung
Vergabe

VK Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 11.08.2011 - 1 VK LVwA 19/09

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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VPRRS 2012, 0452
Abfallbeförderung/-entsorgungAbfallbeförderung/-entsorgung
Thermische Behandlung von Klärschlamm: Voraussetzungen für zulässigen In-House-Vergabe?

VK Baden-Württemberg, Beschluss vom 31.01.2012 - 1 VK 66/11

(ohne amtlichen Leitsatz)

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VPRRS 2012, 0025
Abfallbeförderung/-entsorgungAbfallbeförderung/-entsorgung
Bietergemeinschaft aus Konkurrenten: Nur ausnahmsweise zulässig!

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 09.11.2011 - Verg 35/11

1. Die Begründung einer Bietergemeinschaft durch mehrere Bieter in der Form einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts zum Zweck einer Teilnahme an der Ausschreibung ist nicht wettbewerbswidrig, solange sie nicht im Wettbewerb stehen.

2. Es werden ausnahmsweise auch Bietergemeinschaften zwischen gleichartigen Unternehmen, die auch potentielle Wettbewerber sind, für wettbewerbsunschädlich gehalten, sofern - objektiv - die beteiligten Unternehmen ein jedes für sich zu einer Teilnahme an der Ausschreibung mit einem eigenständigen Angebot aufgrund ihrer betrieblichen oder geschäftlichen Verhältnisse nicht leistungsfähig sind, und erst der Zusammenschluss zu einer Bietergemeinschaft sie in die Lage versetzt, sich daran zu beteiligen.

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VPRRS 2012, 0007
Abfallbeförderung/-entsorgungAbfallbeförderung/-entsorgung
Begründung für Nichtberücksichtigung: Standardschreiben ausreichend?

VK Nordbayern, Beschluss vom 18.11.2011 - 21.VK-3194-36/11

1. Der Gesetzgeber macht keine Angaben über den konkreten Inhalt und den Umfang der Begründung für die Nichtberücksichtigung eines Bieters (§ 101a Abs. 1 GWB). Die Rechtsprechung legt dem Auftraggeber für den Umfang der Informationspflicht keine überspannten Anforderungen auf. Die Begründung für eine Nichtberücksichtigung kann auch durch eine knappe Information in einem vorformulierten Standardschreiben erfolgen. Aus der Information muss ein Bieter seine Stellung im Wettbewerb erkennen und die Chancen eines Nachprüfungsverfahrens einschätzen können.*)

2. Selbst ein unzureichend begründetes Informationsschreiben löst die Unwirksamkeitsfolge des § 101b Abs. 1 Nr. 1 GWB grundsätzlich nicht aus, solange ein effektiver Bieterrechtsschutz gewährleistet ist. Ist eine Vorabinformation rechtzeitig erfolgt, so hat der Bieter die Möglichkeit, sein subjektives Recht auf eine umfassende Information einzufordern und ggf. im Wege eines Nachprüfungsverfahrens zu erzwingen.*)

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Online seit 2011

VPRRS 2011, 0419
Abfallbeförderung/-entsorgungAbfallbeförderung/-entsorgung
Kostenentscheidung nach Antragsrücknahme

VK Baden-Württemberg, Beschluss vom 24.03.2011 - 1 VK 10/11

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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VPRRS 2011, 0416
Abfallbeförderung/-entsorgungAbfallbeförderung/-entsorgung
Ausschluss zwingend: Kein Schadensersatz der Vergabestelle!

OLG Saarbrücken, Urteil vom 30.11.2011 - 1 U 272/10

1. Zur Auslegung eines auf eine Ausschreibung abgegebenen Angebots.*)

2. Nachträgliche Erläuterungen eines Bieters darüber, wie er sein Angebot im Zeitpunkt der Abgabe verstanden wissen wollte, dürfen auch im Rahmen einer öffentlichen Ausschreibung bei der Auslegung nicht unberücksichtigt bleiben.

3. Ist das Angebot des günstigsten Bieters zwingend auszuschließen, kann der Auftraggeber von dem Bieter keinen Schadensersatz verlangen, wenn mit diesem kein Vertrag zustande kommt.

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VPRRS 2011, 0405
Abfallbeförderung/-entsorgungAbfallbeförderung/-entsorgung
Prüfung der Vollständigkeit eines Angebotes

VK Münster, Beschluss vom 19.10.2011 - VK 15/11

Prüfung der Vollständigkeit eines Angebotes, wenn auf Nachunternehmer Bezug genommen wird.*)

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VPRRS 2011, 0377
Abfallbeförderung/-entsorgungAbfallbeförderung/-entsorgung
Nachprüfungantrag von Bietergemeinschaft: Prozessstandschaft zulässig!

VK Brandenburg, Beschluss vom 28.07.2011 - VK 18/11

1. Stehen mehrere Unternehmen in einer Bietergemeinschaft, so kann der Nachprüfungsantrag auch von einem Mitglied der Bietergemeinschaft in Verfahrensstandschaft für die Gemeinschaft gestellt werden. Analog der im Zivilprozessrecht anerkannten Prozessstandschaft bedarf es dafür einer Ermächtigung durch die am Verfahren nicht teilnehmenden Mitglieder der Bietergemeinschaft sowie eines schutzwürdigen Eigeninteresses der Antragstellerin.

2. Der Rügepräklusion nach § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB steht die Rechtsprechung des EuGH (EuGH, IBR 2010, 159) nicht entgegen.

3. Die Einbeziehung der Transportkosten im Rahmen der Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots ist gerechtfertigt. Bei den Transportkosten handelt es sich um ein auftragsbezogenes, nämlich die umweltgerechte Entsorgung von Siedlungsabfällen betreffendes Kriterium.

4. Die Entsorgung der Restabfälle, d. h. deren Behandlung, Verwertung und Beseitigung, kann als Gesamtleistung vergeben werden.

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VPRRS 2011, 0356
Abfallbeförderung/-entsorgungAbfallbeförderung/-entsorgung
Bieter müssen unter denselben Voraussetzungen anbieten können!

VK Südbayern, Beschluss vom 02.08.2010 - Z3-3-3194-1-41-06/10

1. Bei der Verwertung / Vermarktung von kommunalem Altpapier handelt es sich einerseits um die Erbringung einer Dienstleistung (Entsorgungsleistung) durch den Auftragnehmer, andererseits um den Verkauf von wertstoffhaltigem Material auf Seiten des Auftraggebers. In der Leistungsbeschreibung sind daher sämtliche Preisbestandteile getrennt abzufragen, wobei eine ggf. enthaltene Umsatzsteuer stets herauszurechnen ist.*)

2. Die Vergabeunterlagen sind so zu fassen, dass diese von allen Bietern im gleichen Sinne zu verstehen sind und dem Auftragnehmer kein ungewöhnliches Wagnis § 8 Nr. 1, Abs. 3 VOL/A aufgebürdet wird.*)

3. Die vergebende Stelle hat dafür Sorge zu tragen, dass alle Bieter unter denselben Voraussetzungen anbieten. Können nämlich Angebote aufgrund unterschiedlichen Inhalts nicht miteinander verglichen werden, um das wirtschaftlichste Angebot i.S.d. § 25 Nr. 3 VOL/A zu ermitteln, darf wegen der Verletzung des Wettbewerbsgebotes des § 97 Abs.1 und des Gleichbehandlungsgebotes des § 97 Abs.2 auf keines der Angebote der Zuschlag ergehen.*)

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VPRRS 2011, 0343
Abfallbeförderung/-entsorgungAbfallbeförderung/-entsorgung
Dienstleistungskonzession: Vergabenachprüfungsinstanzen zuständig?

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 19.10.2011 - Verg 51/11

1. Eine Dienstleistungskonzession liegt vor, wenn die Gegenleistung für die Erbringung der Dienstleistungen in dem Recht zur Nutzung der Dienstleistung besteht. Diese Voraussetzung ist erfüllt, wenn der Auftragnehmer von dem öffentlichen Auftraggeber kein Entgelt für seine Dienstleistungen erhält, sondern ihm lediglich das Recht eingeräumt wird, Entgelte von den Nutzern zu erheben.

2. Ein Anschluss- und Benutzungszwang steht einer Dienstleistungskonzession nicht entgegen. Dieser mindert zwar das Risiko des Auftragnehmers, Abnehmer für seine Dienstleistungen zu finden. Das Risiko der Beitreibung seiner Entgeltansprüche liegt jedoch alleine beim Auftragnehmer.

3. Im Abfallrecht ist die Vergabe einer Dienstleistungskonzession nach § 16 Abs. 1 KrW-/AbfG unzulässig. Die Wahl der Vergabe einer Dienstleistungskonzession anstelle eines Dienstleistungsvertrages stellt sich damit als Umgehung des Vergaberechts dar.

4. Der Rechtsweg zu Vergabekammer und Vergabesenat besteht nicht für die Vergabe von Dienstleistungskonzessionen. Jedoch sind die Vergabenachprüfungsinstanzen nach § 104 Abs. 2 GWB dafür zuständig, wenn der Antragsteller geltend macht, durch die beabsichtigte Vergabe in seinen Rechten nach § 97 Abs. 7 GWB verletzt worden zu sein.

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VPRRS 2011, 0342
Abfallbeförderung/-entsorgungAbfallbeförderung/-entsorgung
Auftraggeber braucht bei Kernaufgaben keinen Rechtsbeistand!

OLG Dresden, Beschluss vom 30.09.2011 - Verg 7/11

1. Die Frage, ob die Zuziehung eines Bevollmächtigten erforderlich war und die hieraus entstandenen Kosten damit zu den notwendigen Aufwendungen der Vergabestelle i.S.d. § 80 Abs. 1 Satz 3 VwVfG gehören, ist nach dem individuellen Streitstoff des einzelnen Nachprüfungsverfahrens zu beurteilen.

2. Bei Streitigkeiten um die zutreffende Anwendung des materiellen Vergaberechts ist die Beauftragung eines Rechtsanwalts zur Vertretung des Auftraggebers vor der Vergabekammer regelmäßig nicht notwendig. Anders liegt der Fall dann, wenn wesentliche Streitpunkte im Nachprüfungsverfahren sich gerade aus dessen "prozessualer" Ausgestaltung ergeben, oder aber wenn es sich um gemeinschaftsrechtliche Probleme handelt.

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VPRRS 2011, 0338
Abfallbeförderung/-entsorgungAbfallbeförderung/-entsorgung
Auftraggeber braucht bei Kernaufgaben keinen Rechtsbeistand!

OLG Dresden, Beschluss vom 30.09.2011 - Verg 07/11

1. Die Frage, ob die Zuziehung eines Bevollmächtigten erforderlich war und die hieraus entstandenen Kosten damit zu den notwendigen Aufwendungen der Vergabestelle i.S.d. § 80 Abs. 1 Satz 3 VwVfG gehören, ist nach dem individuellen Streitstoff des einzelnen Nachprüfungsverfahrens zu beurteilen.

2. Bei Streitigkeiten um die zutreffende Anwendung des materiellen Vergaberechts ist die Beauftragung eines Rechtsanwalts zur Vertretung des Auftraggebers vor der Vergabekammer regelmäßig nicht notwendig. Anders liegt der Fall dann, wenn wesentliche Streitpunkte im Nachprüfungsverfahren sich gerade aus dessen "prozessualer" Ausgestaltung ergeben, oder aber wenn es sich um gemeinschaftsrechtliche Probleme handelt.

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VPRRS 2011, 0336
Abfallbeförderung/-entsorgungAbfallbeförderung/-entsorgung
Fehlende Angebotsunterschrift kann nicht nachgereicht werden!

VK Thüringen, Beschluss vom 05.09.2011 - 250-4003.20-3317/2011-E-005-HBN

1. Die Nachreichungsregelung des § 19 EG Abs. 2 VOL/A ist auf fehlende Angebotsunterschriften unanwendbar, wobei es keinen Unterschied macht, ob das Angebotsschreiben selbst oder nur die Unterschrift auf diesem fehlt.

2. Führt ein Bieter nur der Vergabestelle zugängliche Fakten aus einem Konkurrenzangebot in ein Nachprüfungsverfahren ein, ist dies nur dann unlauter, wenn die Aktivität zur Beschaffung von ihm ausgegangen ist und er den die Information Beschaffenden zu rechtswidrigen Handlungen bewegt hat.

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VPRRS 2011, 0333
Abfallbeförderung/-entsorgungAbfallbeförderung/-entsorgung
Abweichung von der Leistungsbeschreibung - zwingender Ausschlussgrund

OLG Karlsruhe, Beschluss vom 10.06.2011 - 15 Verg 7/11

1. Die zwingende Ausschlussregelung in § 19 Abs. 3 EG VOL/A will die Chancengleichheit aller Bieter sicherstellen und gewährleisten, dass der Vergabestelle für den Wertungsvorgang vergleichbare Angebote vorliegen. Beziehen sich die eingereichten Angebote nicht auf identische Leistungsbeschreibungen und Vertragsunterlagen, so wäre der Wettbewerbsgrundsatz verletzt. Entspricht ein Angebot (hier 1 Fahrer und 1 Lader) der eindeutigen und erschöpfenden Leistungsbeschreibung (1 Fahrer und 2 Lader) nicht, so ist dieses Angebot aus der Wertung herauszunehmen.

2. Eine nachträgliche Änderung ist unzulässsig, wenn diese grundsätzliche Änderungen im Verfahren nach sich ziehen könnte (etwa Zuschlag statt Ausschluß). Eine nachträgliche Änderung an den Vertragsunterlagen i. S. v. § 19 Abs. 3 d) EG VOL/A liegt bereits dann vor, wenn das Angebot eine einzige Vorgabe der Leistungsbeschreibung inhaltlich nicht einhält; es genügen selbst geringfügige inhaltliche Abweichungen von den Vorgaben der Vergabestelle für einen Angebotsausschluss.

3. Bei eindeutigen Angeboten bedarf es auch keinen Aufklärungsgesprächs.

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VPRRS 2011, 0309
Abfallbeförderung/-entsorgungAbfallbeförderung/-entsorgung
Vereinbarung zwischen Gebietskörperschaften: Öffentlicher Auftrag?

VK Münster, Beschluss vom 22.07.2011 - VK 7/11

1. Vereinbarungen zwischen Gebietskörperschaften können öffentliche Aufträge iSv § 99 GWB sein.*)

2. Die "Wahrnehmung einer ihnen allen obliegenden Aufgabe" bezieht sich auf die konkrete Zuständigkeit der Gebietskörperschaft.*)

3. Zu den Voraussetzungen des § 100 Abs. 2 lit. g) GWB.*)

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VPRRS 2011, 0308
Abfallbeförderung/-entsorgungAbfallbeförderung/-entsorgung
VOL/A 2009: Keine Übertragung von ungewöhnlichem Wagnis!

VK Münster, Beschluss vom 17.06.2011 - VK 5/11

1. Wenn Rechtsbehelfsfristen in Gang gesetzt werden sollen, so muss der rügende Bieter konkret auf seine Rüge hin eine Antwort von der Vergabestelle erhalten, in der ihm klar gemacht wird, dass seiner Rüge nicht abgeholfen wird. Die Antwort muss als Nichtabhilfeentscheidung iSv § 107 Abs. 3 Nr. 4 GWB erkennbar sein, unmittelbar gegenüber dem Bieter erfolgen und eindeutig die gerügten Beanstandungen zurückweisen. Insofern muss eine strenge Trennung von verfahrensbegleitenden Auskünften und Nichtabhilfeentscheidungen erkennbar sein.*)

2. Auch wenn § 8 Abs. 1 EG VOL/A nicht mehr ausdrücklich auf die Übertragung eines besonderen Wagnisses auf die Bieter abstellt, ist unter Berücksichtigung der Wettbewerbsgrundsätze aus § 97 Abs. 1 und Abs. 2 GWB zu prüfen, ob die Leistungsbeschreibung nicht unzumutbare Forderungen für die Bieter enthält.*)

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VPRRS 2011, 0293
Abfallbeförderung/-entsorgungAbfallbeförderung/-entsorgung
Vertragsschluss mit Tochtergesellschaft: In-House-Vergabe?

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 28.07.2011 - Verg 20/11

1. Sofern die Tochtergesellschaft in nicht unerheblichem Umfang im Wettbewerb tätig ist und von Dritten Aufträge akquiriert, scheidet eine In-House-Vergabe aus.

2. Es stellt eine wesentliche Vertragsänderung dar, wenn eine bisher von einem öffentlichen Auftraggeber beherrschte Gesellschaft, die gleichzeitig Auftragnehmer eines öffentlichen Auftrages dieses öffentlichen Auftraggebers ist, nachträglich materiell (ganz oder teilweise) privatisiert wird. Dadurch verliert diese Gesellschaft nämlich die Fähigkeit, als In-House-Auftragnehmer des öffentlichen Auftraggebers zu fungieren und damit vergaberechtsfrei von diesem öffentlichen Auftraggeber beauftragt zu werden. Gleiches muss gelten, wenn der In-House-Auftragnehmer diese Fähigkeit nachträglich aus anderen Gründen verliert, insbesondere nicht mehr im Wesentlichen für den öffentlichen Auftraggeber tätig wird.

3. Vertragsänderungen während der Vertragslaufzeit sind vergaberechtlich als Neuvergabe anzusehen, wenn sie wesentlich andere Merkmale aufweisen als der ursprüngliche Auftrag.

4. Sollen Abfälle, die in der früheren Vergabe mit anderen Abfällen zusammen als Restmüll gesammelt wurden, jetzt gesondert in einer gelben Tonne gesammelt werden und soll deren Abholung erstmals als kommunale Aufgabe erfolgen, so liegt eine wesentliche Vertragsänderung vor.

5. Geht bereits aus der ursprünglichen Ausschreibung klar hervor, unter welchen Umständen der Vertrag und in welche Richtung geändert werden soll, ist die erforderliche Transparenz bereits bei der Vergabe des Erstauftrags gewährleistet. Bei allgemein gehaltenen Klauseln über die Anpassung des Vertrags ist dies nicht zu erkennen.

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VPRRS 2011, 0287
Abfallbeförderung/-entsorgungAbfallbeförderung/-entsorgung
Streitwertermittlung bei Dienstleistungsaufträgen

VK Sachsen, Beschluss vom 30.08.2011 - 1/SVK/028-11

1. Der Bieter muss verständlich und präzise den Grund erfahren, weshalb sein Angebot erfolglos geblieben ist. Vor dem Hintergrund des Geheimwettbewerbs verbieten sich allerdings Informationen, mit der die unterlegenen Bieter über Einzelheiten des Konkurrenzangebotes informiert werden.

2. Zur Ermittlung der Gebühr wird grundsätzlich der Auftragswert herangezogen.

3. Optionsrechte sind in die Streitwertberechnung einzubeziehen.

4. Bei Dienstleistungsaufträgen ist jedoch zu berücksichtigen, dass nach den Regeln über die Schwellenwertberechnung gemäß § 3 Abs. 4 Nr. 2 VgV eine Kappung bei 48 Monaten stattzufinden hat, egal ob es sich um einen Dienstleistungsvertrag mit bestimmter oder unbestimmter Laufzeit handelt.

5. Zu der Frage, wann für die Vergabestelle die Hinzuziehung eines Bevollmächtigten erforderlich ist.

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