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Volltexturteile nach Sachgebieten

Sachgebiet: Abfallbeförderung/-entsorgung

559 Entscheidungen insgesamt




Online seit 2006

VPRRS 2006, 0417
Abfallbeförderung/-entsorgungAbfallbeförderung/-entsorgung
Ausreichend fähige Einzelunternehmen: Bietergemeinschaft unzulässig!

VK Sachsen, Beschluss vom 19.07.2006 - 1/SVK/059-06

1. Bietergemeinschaften sind vor allem dann unzulässig i.S.v. § 1 GWB, wenn sich Unternehmen zusammenschließen, die als Einzelunternehmen den Auftrag allein hätten ausführen können, weil sie über die geforderten Kapazitäten, technischen Ausrüstungen und fachlichen Kenntnisse verfügen.

2. Erweist sich die unternehmerische Entscheidung gegen die Alleinbewerbung nach diesem Maßstab als nachvollziehbar, so ist von der Zulässigkeit einer Bewerbergemeinschaft auszugehen.

3. Für eine fortwährend behauptete wettbewerbsbeschränkende Abrede muss ein gesicherter Nachweis existieren, woran hohe Anforderungen zu stellen sind. Eine reine Vermutung kann für einen Ausschluss nicht genügen.

4. Fehlt es an der erforderlichen Vorlage von Eignungsnachweisen, liegt kein Anwendungsfall von § 21 Nr. 1 Abs. 1, § 25 Nr. 1 Abs. 2 lit. a) VOL/A vor, in dem das Fehlen geforderter „Angaben und Erklärungen“ nur nach pflichtgemäßem Ermessen des Auftraggebers zu einem Ausschluss des Angebots führt. Eignungsnachweise unterfallen nicht dem Begriff der „Angaben und Erklärungen“ im Sinne von § 21 Nr. 1 Abs. 1, § 25 Nr. 1 Abs. 2 a VOL/A.

5. Die aus § 25 Nr. 2 Abs. 1 VOL/A folgende Konsequenz, wonach Angebote, in denen die Eignung nicht belegt ist, von der Wertung auszunehmen sind, ist im Rechtsinn zwingend.

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VPRRS 2006, 0398
Abfallbeförderung/-entsorgungAbfallbeförderung/-entsorgung
Umstellung der Abwasserentsorgung auf eine zentrale Entwässerung

VK Schleswig-Holstein, Beschluss vom 30.08.2006 - VK-SH 20/06

1. Einzelaufträge sind als Lose einer Gesamtmaßnahme anzusehen (und daher bei der Schätzung des Auftragswertes gemäß § 3 VgV zu addieren), wenn zwischen den verschiedenen Bauabschnitten ein zwingender technischer Zusammenhang besteht, weil einzelne Abschnitte ohne die anderen keine sinnvollen Funktionen erfüllen können.*)

2. Ist für einen Bieter aufgrund der Ausschreibungsbedingungen nicht erkennbar, dass der Auftraggeber den Wert eines objektiv oberhalb des Schwellenwertes liegenden Gesamtbauvorhabens (zwecks vergaberechtswidriger Verkürzung des Rechtsschutzes der Bieter) „künstlich klein rechnen“ wollte, besteht insoweit keine Rügepflicht.*)

3. Eine teleologische Einschränkung der „scharfen“ Rechtsfolge des Angebotsausschlusses gemäß § 25 Nr. 1 Abs. 1 lit. b) VOB/A kommt selbst dann nicht in Betracht, wenn ersichtlich ist, dass die Eignung des betreffenden Bieters gegeben ist und durch eine Nachreichung nach Angebotsabgabefrist zwischen den Bietern wettbewerblich nichts „verschoben“ würde. Entsprechen die Feststellungen des Auftraggebers zur Vollständigkeit einzelner Angebote insoweit objektiv nicht den Tatsachen, ist der Ausschluss des betreffenden Angebotes zu verfügen.*)

4. Hinsichtlich des Vorliegens abzugebender Erklärungen (hier: vorgesehener Personaleinsatz und Referenzliste) wird nur ein materielles Verständnis dem mit der Forderung verbundenen Zweck (hier: Beurteilung der Eignung) gerecht.*)

5. Der zwingende Ausschluss nimmt einem Bieter ohne Rücksicht auf die Wertungsfähigkeit anderer Angebote den Anspruch auf Gleichbehandlung nach § 97 Abs. 2 GWB.

6. Es ist zweifelhaft, ob lediglich in Aussicht gestellte gerichtliche lizenz- oder patentrechtliche Streitigkeiten überhaupt Gegenstand eines vergaberechtlichen Nachprüfungsverfahrens sein können.*)

7. Eine Verpflichtung des Antragsgegners, die Angebotswertung gemäß § 25 VOB/A zu wiederholen, scheidet aus, wenn die fehlerhafte Angebotswertung nicht ursächlich für die Nichtberücksichtigung der Antragstellerofferte (hier: Ausschluss wegen Unvollständigkeit) ist.*)

8. Ein Bieter kann seinen Nachprüfungsantrag nur dann auf Dokumentationsmängel stützen, wenn sich diese gerade nachteilig auf seine Rechtsstellung im Vergabeverfahren ausgewirkt haben können.*)

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VPRRS 2006, 0390
Abfallbeförderung/-entsorgungAbfallbeförderung/-entsorgung
Geltung des Vergaberechts für vergabestellennahe Nachunternehmer

KG, Beschluss vom 27.07.2006 - 2 Verg 5/06

1. Beauftragt ein öffentlicher Auftraggeber ein Gemeinschaftsunternehmen, an dem er selbst zur Hälfte beteiligt ist, ohne Durchführung eines den Anforderungen des Vierten Teils des GWB und der VgV genügenden Vergabeverfahrens mit ausschreibungspflichtigen Dienstleistungen (hier: Facility Management) und will das Gemeinschaftsunternehmen dazu gehörende Teilleistungen (hier: Abfallentsorgung), die als solche dem GWB-Vergaberegime unterfallen, in der Folge nachunternehmerähnlich weiter vergeben, ist es gegenüber einem daran interessierten Unternehmen zur Einhaltung der einschlägigen Bestimmungen über das Vergabeverfahren der VgV und der VOL/A gleichermaßen verpflichtet, wie es der öffentliche Auftraggeber selbst ohne Einschaltung des Gemeinschaftsunternehmens gewesen wäre.*)

2. Zur Auftraggebereigenschaft einer Messegesellschaft.*)

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VPRRS 2006, 0389
Abfallbeförderung/-entsorgungAbfallbeförderung/-entsorgung
Nachweis der erforderlichen Leistungsfähigkeit

OLG Saarbrücken, Beschluss vom 05.07.2006 - 1 Verg 6/05

1. Voraussetzung für die Zulässigkeit eines Fortsetzungsfeststellungsantrags ist ein Feststellungsinteresse, beispielsweise die nicht auszuschließende Möglichkeit eines Schadensersatzanspruches des Bieters oder eine drohende Wiederholungsgefahr.

2. Zur Abgrenzung zwischen einem ernsthaften Nachverlangen von Eignungsnachweisen und einer bloßen Nachfrage.

3. In einer Ausschreibung kann nicht gefordert werden, dass der Bieter bereits zum Zeitpunkt der Abgabe des Angebots über das nötige Personal, Material etc. verfügt. Er muss jedoch darlegen, dass er sich für den Fall der Beauftragung die nötigen Mittel verschaffen kann.

4. Zu der Frage, wie ein solcher Nachweis geführt werden muss.

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VPRRS 2006, 0377
Abfallbeförderung/-entsorgungAbfallbeförderung/-entsorgung
Bewertung der Angebote

VK Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 07.07.2006 - 1 VK LVwA 11/06

1. Ausschlaggebend für die Bewertung der Angebote sind die in der Bekanntmachung veröffentlichten Nachweise und Erklärungen zur Eignungsprüfung, da die VOL/A unter § 7a Nr. 2 Abs. 3 bestimmt, dass der Auftraggeber bereits in der Bekanntmachung (§§ 17 und 17a VOL/A) angibt, welche Nachweise von den Bietern vorzulegen sind.*)

2. Nach § 25 Nr. 2 Abs. 3 und Nr. 3 VOL/A darf der Zuschlag nur auf ein Angebot erteilt werden, das unter Berücksichtigung aller Umstände das wirtschaftlichste Angebot ist. Auf ein Angebot, dessen Preise in offenbarem Missverhältnis zur Leistung stehen, darf der Zuschlag nicht erteilt werden. Der Auftraggeber hat zwar in seiner Prüfung erkannt, dass das Angebot der Beigeladenen erheblich vom Nächstbietenden abweicht und eine Aufklärung des Zustandekommens der Preise gefordert, jedoch entbehrt seine anschließende Bewertung im Ergebnis jeder rechtlichen Grundlage.*)

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VPRRS 2006, 0362
Abfallbeförderung/-entsorgungAbfallbeförderung/-entsorgung
Bietergemeinschaft: Unzulässige wettbewerbsbeschränkende Vereinbarung?

VK Sachsen, Beschluss vom 19.07.2006 - 1/SVK/060-06

1. Eine Vereinbarung zur Bildung einer Bietergemeinschaft stellt nur dann eine unzulässige wettbewerbsbeschränkende Vereinbarung dar, wenn der Entschluss zur Mitgliedschaft in der Bietergemeinschaft für eines der beteiligten Unternehmen keine im Rahmen zweckmäßigen und kaufmännisch vernünftigen Handelns liegende Entscheidung ist.*)

2. Fehlt es an der erforderlichen Vorlage von Eignungsnachweisen, liegt kein Anwendungsfall von § 21 Nr. 1 Abs. 1, § 25 Nr. 1 Abs. 2 lit. a) VOL/A vor, in dem das Fehlen geforderter "Angaben und Erklärungen" nur nach pflichtgemäßem Ermessen des Auftraggebers zu einem Ausschluss des Angebots führt. Eignungsnachweise unterfallen nicht dem Begriff der "Angaben und Erklärungen" im Sinne von § 21 Nr. 1 Abs. 1, § 25 Nr. 1 Abs. 2 lit. a) VOL/A. Dagegen ist die aus § 25 Nr. 2 Abs. 1 VOL/A folgende Konsequenz, wonach Angebote, in denen die Eignung nicht belegt ist, von der Wertung auszunehmen sind, im Rechtsinne zwingend.*)

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VPRRS 2006, 0354
Abfallbeförderung/-entsorgungAbfallbeförderung/-entsorgung
Kostentragungspflicht nach Erledigung des Nachprüfungsverfahrens

VK Schleswig-Holstein, Beschluss vom 11.07.2006 - VK-SH 13/06

1. Erledigt sich das Verfahren vor der Vergabekammer wegen Antragsrücknahme ohne Entscheidung zur Sache, hat der Antragsteller die für die Tätigkeit der Vergabekammer entstandenen Kosten zu tragen.*)

2. Nimmt der Antragsteller seinen Nachprüfungsantrag zurück, findet eine Erstattung der außergerichtlichen Kosten des Antragsgegners (oder auch der Beigeladenen) im Verfahren vor der Vergabekammer nicht statt.*)

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VPRRS 2006, 0339
Abfallbeförderung/-entsorgungAbfallbeförderung/-entsorgung
Bietereignung nur als Prognoseentscheidung beurteilungsfähig

VK Sachsen, Beschluss vom 21.07.2005 - 1/SVK/076-05

Die Eignung eines Bieters kann immer nur im Rahmen einer Prognoseentscheidung beurteilt werden. Hierbei folgt bereits aus dem Charakter der Prognose, dass die Umstände, die auf eine fehlende persönliche und fachliche Eignung schließen lassen, nicht mit einer prozessualen Tatsachenfeststellungen Genüge leistenden Gewissheit feststehen müssen. Vielmehr reicht es aus, wenn die Umstände auf einer gesicherten Erkenntnis der Vergabestelle beruhen.*)

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VPRRS 2006, 0328
Abfallbeförderung/-entsorgungAbfallbeförderung/-entsorgung
Bildung eines Zweckverbandes: In-House-Geschäft

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 21.06.2006 - Verg 17/06

Die Bildung eines Zweckverbandes und die Übertragung von Zuständigkeiten auf einen rein kommunalen Zweckverband unterfällt als so genanntes In-House-Geschäft regelmäßig nicht dem Vergaberecht.

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VPRRS 2006, 0325
Abfallbeförderung/-entsorgungAbfallbeförderung/-entsorgung
Weitreichender Ermessensspielraum bei Festlegung der Eignungskriterien

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 13.01.2006 - Verg 83/05

1. Der von § 7 Nr. 4 und § 7a Nr. 2 Abs. 1 VOL/A eingeräumte Ermessensspielraum bei der Festlegung, welche Angaben und/oder Nachweise in finanzieller und wirtschaftlicher Hinsicht von Bietern gefordert werden, reicht sehr weit und lässt auch Formulierungen wie "Vorlage von Bilanzen oder Erklärungen über den Gesamtumsatz der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre" zu.

2. Werden geforderte Nachweise, wie Bilanzen, in einem verschlossenen Umschlag mit dem Zusatz "Öffnung nur im Beisein der Antragstellerin" eingereicht, liegt eine unzulässige Veränderung der Verdingungsunterlagen vor.

3. Der öffentliche Auftraggeber darf von den für den Eignungsnachweis bekannt gemachten Vorgaben im weiteren Verlauf des Vergabeverfahrens weder abweichen, noch darf er diese ändern.

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VPRRS 2006, 0307
Abfallbeförderung/-entsorgungAbfallbeförderung/-entsorgung
Kein wirksamer Rahmenvertrag trotz durchgeführter Einzelabrufe

OLG Saarbrücken, Urteil vom 21.03.2006 - 4 U 51/05-79

Wird im Rahmen einer öffentlichen Ausschreibung nach der VOL/A der Zuschlag nicht fristgerecht erteilt und erteilt der Ausschreibende später Einzelaufträge zu höheren Einzelpreisen, so kann er von den Lieferanten nicht Rückzahlung vermeintlicher Überzahlungen verlangen.*)

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VPRRS 2006, 0526
Abfallbeförderung/-entsorgungAbfallbeförderung/-entsorgung
Kommunales Entsogungs-Unternehmen über Gemeindegrenzen hinaus

VK Saarland, Beschluss vom 12.12.2005 - 3 VK 04/2005

1. Ein Angebot ist gemäß § 25 Nr. 2 Abs. 1 VOL/A wegen mangelhafter Eignung/Fachkunde von dem Vergabeverfahren zwingend auszuschließen, wenn der in den Ausschreibungsunterlagen und der Bekanntmachung im EU-Blatt geforderte, mit dem Angebot vorzulegende, Zertifizierungsnachweis zum Entsorgungsbetrieb gemäß § 52 Abs. 1 KrW-/ AbfG nicht vorgelegt wird. Weder die Vorlage eines nicht mehr gültigen Entsorgungszertifikates, noch die Ankündigung, ein solches nachzureichen, noch die Bezugnahme auf ein entsprechendes Zertifikat des in Bietergemeinschaft agierenden Partnerunternehmens vermögen diesen Mangel zu ersetzen. Die Vergabestelle ist an die in der Bekanntmachung und/oder den Verdingungsunterlagen vorgegebenen Anforderungen mit Rücksicht auf das Gebot der Transparenz und Gleichbehandlung/Chancengleichheit aller Bieter (§ 97 Abs. 1 und 2 GWB) gebunden; sie darf weder zusätzliche noch andere Belege fordern, noch den Bietern die Vorlage anderer Nachweise gestatten oder zugunsten eines Bieters von dem festgelegten Vorlagetermin Ausnahmen gestatten.*)

2. Beruft sich ein Bieter in einem Vergabeverfahren bezüglich des Personals und der technischen Einrichtungen auf die Ressourcen eines anderen Unternehmens, auf das er vorgibt, uneingeschränkte Zugriffsmöglichkeiten zu haben, so ist der Auftraggeber verpflichtet, den von dem Bieter dargestellten Sachverhalt bezüglich technischer und personeller Ausstattung und seiner Zugriffsmöglichkeiten insoweit weiter zu ermitteln bzw. zu überprüfen. Der Auftraggeber darf nicht von einem unvollständig ermittelten Sachverhalt ausgehen oder anhand willkürlicher, sachwidriger Maßstäbe entscheiden, sonst muss er sich ein Ermessensausfall vorwerfen lassen. Misslingt dem Bieter der Nachweis darüber, dass er über das für die fach und fristgerechte Ausführung des Auftrags erforderliche Personal und Gerät verfügt, so ist er wegen des fehlenden Nachweises der Leistungsfähigkeit nach Maßgabe von § 25 Nr. 2 Abs. 1 VOL/A zwingend von der Wertung auszuschließen.*)

3. Ein sich nicht im Einklang mit den §§ 108 ff. des Saarländischen Kommunalen Selbstverwaltungsgesetzes (KSVG) bewegendes kommunales Unternehmen besitzt nicht die erforderliche Zuverlässigkeit für die Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen und ist gemäß § 25 Nr. 2 Abs. 1 VOL/A i.V.m. § 2 Nr. 1 Abs. 2 VOL/A i.V.m. §§ 108 ff. des Saarländischen Kommunalen Selbstverwaltungsgesetzes (KSVG) wegen wettbewerbsbeschränkender und unlauterer Verhaltensweisen bei der Auswahl der Angebote nicht zu berücksichtigen. Gemäß § 108 Abs. 2 Nr. 1 KSVG ist neben der Abwasserbeseitigung auch die Abfallbeseitigung kommunalrechtlich privilegiert. Dazu gehört jedoch nicht der Gesamtbereich der Abfallentsorgung und Wertstofferfassung, sondern nur die den Gemeinden durch das Kreislaufwirtschaftsgesetz zugewiesene Funktion der Aufnahme von Abfällen zur Beseitigung und von Abfällen aus privaten Haushalten (Verwertung und Beseitigung). Für die Aufgabenwahrnehmung in den übrigen Bereichen der Abfallentsorgung gilt die Schrankentrias des § 108 Abs. 1 KSVG. Der Privilegierungstatbestand des § 108 Abs. 2 KSVG bezieht sich folglich nur auf die Pflichtaufgaben zur Erfüllung nach Weisung im Bereich der Abfallentsorgung. Extraterritoriale Abfallentsorgungstätigkeiten sind - weil keine Pflichtaufgaben - von der Regelung des § 108 Abs. 2 KSVG nicht erfasst. Nach der Neufassung des § 108 KSVG vom 08.10.2003 liegt der ordnungspolitische Schwerpunkt auf der Marktbeteiligung (Vorrang der Privatwirtschaft), d.h. bei Leistungsparität im Verhältnis zu privaten Anbietern erlaubt der Landesgesetzgeber eine wirtschaftliche Tätigkeit der Gemeinden nicht mehr. Der neue Absatz 4 des § 108 lässt daher eine Gemeindegrenzenüberschreitung nur zu, wenn die allgemeinen Voraussetzungen des Abs. 1 der Vorschrift vorliegen, d.h. insbesondere, von einem öffentlichen Zweck der ausgreifenden Kommune getragen ist. Ein öffentlicher Zweck ist aber gemäß § 108 Abs. 3 Satz 3 KSVG keinesfalls dann mehr gegeben, wenn die Tätigkeit, mit der die Gemeinde an dem vom Wettbewerb beherrschten Gesellschaftsleben teilnimmt, vorwiegend dazu dient, Gewinn zu erzielen. Ein öffentlicher Zweck ist aber auch dann nicht gegeben, wenn eine kommunale Einrichtung mit ihrer Teilnahme am Vergabeverfahren die Absicht verfolgt, ihre Unternehmenstätigkeit außerhalb des eigenen Gemeindegebietes räumlich auszuweiten, um sich neue Geschäftsfelder zu erschließen, die dann zu einer bislang offensichtlich nicht vorhandenen Auslastung ihrer Kapazitäten bzw. der Kapazitäten konzernzugehöriger Unternehmen führen sollen. Das ist mit dem öffentlichen Zweck im Sinne des § 108 Abs. 1 KSVG, der auf die unmittelbare oder mittelbare Förderung von der im öffentlichen Interesse gebotenen Versorgung der Bevölkerung zielt, nicht nur nicht vereinbar, sondern (Gedanke aus § 108 Abs. 3 Satz 3 KSVG) sogar kontraproduktiv. Der drittschützende Charakter dieser Vorschrift ergibt sich im Zusammenhang mit § 2 Nr. 1 Abs. 1 und Abs. 2 VOL/A i.V.m. § 97 Abs. 7 GWB. Danach haben die Mitbieter ein Recht darauf, dass ein Unternehmen der öffentlichen Hand nicht in dieser Art und Weise in den Markt eintritt und an einem Ausschreibungsverfahren im Rahmen eines Wettbewerbs teilnimmt.*)

4. § 25 Nr. 2 Abs. 2 VOL/A begründet eine Aufklärungs- und Prüfungspflicht der Vergabestelle, wenn eine Angebot ungewöhnlich niedrig kalkuliert scheint. Dies bedeutet, die Vergabestelle verfügt insoweit über keinerlei Ermessen dahingehend, ob sie eine Überprüfung durchführt oder davon absieht. Die Aufklärungspflicht setzt vielmehr ein, sobald die Vergabestelle Anhaltspunkte für einen ungewöhnlich niedrigen Angebotspreis hat. Von einem Missverhältnis zwischen Preis und Leistung ist nur dann auszugehen, wenn der Preis von den Erfahrungswerten wettbewerblicher Preisbildung so grob abweicht, dass dies sofort ins Auge fällt. Ein beträchtlicher Preisabstand zwischen dem niedrigsten und dem nachfolgenden Angebot allein ist jedoch für sich genommen noch kein hinreichendes Merkmal dafür, dass der niedrige Preis auch im Verhältnis zur zu erbringenden Leistung ungewöhnlich niedrig ist. Hinzu kommen müssen vielmehr Anhaltspunkte dafür, dass der Niedrigpreis wettbewerblich nicht begründet ist. Bei einem grundsätzlich leistungsfähigen Bieter kann es verschiedenste Gründe geben, im Einzelfall auch ein nicht auskömmliches oder jedenfalls sehr knapp kalkuliertes Angebot abzugeben. Derartige Angebote sind im Sinne des Wettbewerbs erwünscht, solange an der ordnungsgemäßen Durchführung der Arbeit keine Zweifel bestehen. Hat die Bewertung des Bieters auf den vorangegangenen Bewertungsstufen jedoch schon Zweifel z.B. an der Zuverlässigkeit, Eignung und/oder Fachkunde des Bieters ergeben, trifft den Auftraggeber im Zusammenhang mit der Auskömmlichkeitsprüfung nach § 25 Nr. 2 Abs. 2 und 3 VOL/A eine strengere Prüfungspflicht als bei einem Bieter, dessen Angebot im Rahmen der bis dahin angestellten Prüfung ohne Beanstandungen geblieben ist.*)

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VPRRS 2006, 0301
Abfallbeförderung/-entsorgungAbfallbeförderung/-entsorgung
Kommunales Entsogungs-Unternehmen über Gemeindegrenzen hinaus

VK Saarland, Beschluss vom 12.12.2005 - 3 VK 03/2005

1. Ein Angebot ist gemäß § 25 Nr. 2 Abs. 1 VOL/A wegen mangelhafter Eignung/Fachkunde von dem Vergabeverfahren zwingend auszuschließen, wenn der in den Ausschreibungsunterlagen und der Bekanntmachung im EU-Blatt geforderte, mit dem Angebot vorzulegende, Zertifizierungsnachweis zum Entsorgungsbetrieb gemäß § 52 Abs. 1 KrW-/ AbfG nicht vorgelegt wird. Weder die Vorlage eines nicht mehr gültigen Entsorgungszertifikates, noch die Ankündigung, ein solches nachzureichen, noch die Bezugnahme auf ein entsprechendes Zertifikat des in Bietergemeinschaft agierenden Partnerunternehmens vermögen diesen Mangel zu ersetzen. Die Vergabestelle ist an die in der Bekanntmachung und/oder den Verdingungsunterlagen vorgegebenen Anforderungen mit Rücksicht auf das Gebot der Transparenz und Gleichbehandlung/Chancengleichheit aller Bieter (§ 97 Abs. 1 und 2 GWB) gebunden; sie darf weder zusätzliche noch andere Belege fordern, noch den Bietern die Vorlage anderer Nachweise gestatten oder zugunsten eines Bieters von dem festgelegten Vorlagetermin Ausnahmen gestatten.*)

2. Beruft sich ein Bieter in einem Vergabeverfahren bezüglich des Personals und der technischen Einrichtungen auf die Ressourcen eines anderen Unternehmens, auf das er vorgibt, uneingeschränkte Zugriffsmöglichkeiten zu haben, so ist der Auftraggeber verpflichtet, den von dem Bieter dargestellten Sachverhalt bezüglich technischer und personeller Ausstattung und seiner Zugriffsmöglichkeiten insoweit weiter zu ermitteln bzw. zu überprüfen. Der Auftraggeber darf nicht von einem unvollständig ermittelten Sachverhalt ausgehen oder anhand willkürlicher, sachwidriger Maßstäbe entscheiden, sonst muss er sich ein Ermessensausfall vorwerfen lassen. Misslingt dem Bieter der Nachweis darüber, dass er über das für die fach und fristgerechte Ausführung des Auftrags erforderliche Personal und Gerät verfügt, so ist er wegen des fehlenden Nachweises der Leistungsfähigkeit nach Maßgabe von § 25 Nr. 2 Abs. 1 VOL/A zwingend von der Wertung auszuschließen.*)

3. Ein sich nicht im Einklang mit den §§ 108 ff. des Saarländischen Kommunalen Selbstverwaltungsgesetzes (KSVG) bewegendes kommunales Unternehmen besitzt nicht die erforderliche Zuverlässigkeit für die Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen und ist gemäß § 25 Nr. 2 Abs. 1 VOL/A i.V.m. § 2 Nr. 1 Abs. 2 VOL/A i.V.m. §§ 108 ff. des Saarländischen Kommunalen Selbstverwaltungsgesetzes (KSVG) wegen wettbewerbsbeschränkender und unlauterer Verhaltensweisen bei der Auswahl der Angebote nicht zu berücksichtigen. Gemäß § 108 Abs. 2 Nr. 1 KSVG ist neben der Abwasserbeseitigung auch die Abfallbeseitigung kommunalrechtlich privilegiert. Dazu gehört jedoch nicht der Gesamtbereich der Abfallentsorgung und Wertstofferfassung, sondern nur die den Gemeinden durch das Kreislaufwirtschaftsgesetz zugewiesene Funktion der Aufnahme von Abfällen zur Beseitigung und von Abfällen aus privaten Haushalten (Verwertung und Beseitigung). Für die Aufgabenwahrnehmung in den übrigen Bereichen der Abfallentsorgung gilt die Schrankentrias des § 108 Abs. 1 KSVG. Der Privilegierungstatbestand des § 108 Abs. 2 KSVG bezieht sich folglich nur auf die Pflichtaufgaben zur Erfüllung nach Weisung im Bereich der Abfallentsorgung. Extraterritoriale Abfallentsorgungstätigkeiten sind - weil keine Pflichtaufgaben - von der Regelung des § 108 Abs. 2 KSVG nicht erfasst. Nach der Neufassung des § 108 KSVG vom 08.10.2003 liegt der ordnungspolitische Schwerpunkt auf der Marktbeteiligung (Vorrang der Privatwirtschaft), d.h. bei Leistungsparität im Verhältnis zu privaten Anbietern erlaubt der Landesgesetzgeber eine wirtschaftliche Tätigkeit der Gemeinden nicht mehr. Der neue Absatz 4 des § 108 lässt daher eine Gemeindegrenzenüberschreitung nur zu, wenn die allgemeinen Voraussetzungen des Abs. 1 der Vorschrift vorliegen, d.h. insbesondere, von einem öffentlichen Zweck der ausgreifenden Kommune getragen ist. Ein öffentlicher Zweck ist aber gemäß § 108 Abs. 3 Satz 3 KSVG keinesfalls dann mehr gegeben, wenn die Tätigkeit, mit der die Gemeinde an dem vom Wettbewerb beherrschten Gesellschaftsleben teilnimmt, vorwiegend dazu dient, Gewinn zu erzielen. Ein öffentlicher Zweck ist aber auch dann nicht gegeben, wenn eine kommunale Einrichtung mit ihrer Teilnahme am Vergabeverfahren die Absicht verfolgt, ihre Unternehmenstätigkeit außerhalb des eigenen Gemeindegebietes räumlich auszuweiten, um sich neue Geschäftsfelder zu erschließen, die dann zu einer bislang offensichtlich nicht vorhandenen Auslastung ihrer Kapazitäten bzw. der Kapazitäten konzernzugehöriger Unternehmen führen sollen. Das ist mit dem öffentlichen Zweck im Sinne des § 108 Abs. 1 KSVG, der auf die unmittelbare oder mittelbare Förderung von der im öffentlichen Interesse gebotenen Versorgung der Bevölkerung zielt, nicht nur nicht vereinbar, sondern (Gedanke aus § 108 Abs. 3 Satz 3 KSVG) sogar kontraproduktiv. Der drittschützende Charakter dieser Vorschrift ergibt sich im Zusammenhang mit § 2 Nr. 1 Abs. 1 und Abs. 2 VOL/A i.V.m. § 97 Abs. 7 GWB. Danach haben die Mitbieter ein Recht darauf, dass ein Unternehmen der öffentlichen Hand nicht in dieser Art und Weise in den Markt eintritt und an einem Ausschreibungsverfahren im Rahmen eines Wettbewerbs teilnimmt.*)

4. § 25 Nr. 2 Abs. 2 VOL/A begründet eine Aufklärungs- und Prüfungspflicht der Vergabestelle, wenn eine Angebot ungewöhnlich niedrig kalkuliert scheint. Dies bedeutet, die Vergabestelle verfügt insoweit über keinerlei Ermessen dahingehend, ob sie eine Überprüfung durchführt oder davon absieht. Die Aufklärungspflicht setzt vielmehr ein, sobald die Vergabestelle Anhaltspunkte für einen ungewöhnlich niedrigen Angebotspreis hat. Von einem Missverhältnis zwischen Preis und Leistung ist nur dann auszugehen, wenn der Preis von den Erfahrungswerten wettbewerblicher Preisbildung so grob abweicht, dass dies sofort ins Auge fällt. Ein beträchtlicher Preisabstand zwischen dem niedrigsten und dem nachfolgenden Angebot allein ist jedoch für sich genommen noch kein hinreichendes Merkmal dafür, dass der niedrige Preis auch im Verhältnis zur zu erbringenden Leistung ungewöhnlich niedrig ist. Hinzu kommen müssen vielmehr Anhaltspunkte dafür, dass der Niedrigpreis wettbewerblich nicht begründet ist. Bei einem grundsätzlich leistungsfähigen Bieter kann es verschiedenste Gründe geben, im Einzelfall auch ein nicht auskömmliches oder jedenfalls sehr knapp kalkuliertes Angebot abzugeben. Derartige Angebote sind im Sinne des Wettbewerbs erwünscht, solange an der ordnungsgemäßen Durchführung der Arbeit keine Zweifel bestehen. Hat die Bewertung des Bieters auf den vorangegangenen Bewertungsstufen jedoch schon Zweifel z.B. an der Zuverlässigkeit, Eignung und/oder Fachkunde des Bieters ergeben, trifft den Auftraggeber im Zusammenhang mit der Auskömmlichkeitsprüfung nach § 25 Nr. 2 Abs. 2 und 3 VOL/A eine strengere Prüfungspflicht als bei einem Bieter, dessen Angebot im Rahmen der bis dahin angestellten Prüfung ohne Beanstandungen geblieben ist.*)

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VPRRS 2006, 0280
Abfallbeförderung/-entsorgungAbfallbeförderung/-entsorgung
Angebot d. ausgeschlossenen Bieters kann herangezogen werden

VK Hessen, Beschluss vom 28.02.2006 - 69d-VK-02/2006

1. Eine Kostenversanschlagung, die nur auf prozentualen Abschlägen von den Preisen für bisherige Dienstleistungsaufträge beruht, ist keine Grundlage für eine Kostenkalkulation. In einem solchen Fall liegt auch keine Kostenschätzung vor, die Grundlage für die Behauptung eines unwirtschaftlichen Angebotes im Sinne des § 26 Nr. 1 lit. c) VOL/A sein könnte.*)

2. Das Angebot eines nach § 25 Nr. 1 Abs. 2 a) VOL/A ausgeschlossenen Bieters kann zur Beurteilung der Wirtschaftlichkeit der verbliebenen Angebote herangezogen werden, wenn die Gründe für den Ausschluss nicht preisrelevant sein konnten.*)

3. Findet die Verschmelzung einer Bieterin auf eine andere Gesellschaft in der Weise statt, dass diese Gesellschaft Rechtsnachfolgerin der Bieterin wird (§ 20 Abs. 1 Nr. 2 S. 1 UmwG) ist diese Rechtsnachfolgerin legitimiert, Ansprüche aus der Bieterposition gegenüber der Auftraggeberin - insbesondere im Rahmen eines Nachprüfungsverfahrens - geltend zu machen.*)

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VPRRS 2006, 0275
Abfallbeförderung/-entsorgungAbfallbeförderung/-entsorgung
Überbürdung eines ungewöhnlichen Wagnisses?

VK Lüneburg, Beschluss vom 08.05.2006 - VgK-07/2006

1. Die Rüge muss angesichts der kurzen Fristen, die im Vergaberecht allgemein gelten, grundsätzlich binnen 1 bis 3 Tagen nach positiver Kenntniserlangung erfolgen. Eine Rügefrist von zwei Wochen, die in der Rechtsprechung als Obergrenze anerkannt, kann einem Bieterunternehmen allenfalls dann zugestanden werden, wenn eine verständliche Abfassung der Rüge durch eine schwierige Sach- und/oder Rechtslage erschwert wird und die Inanspruchnahme fachkundiger, insbesondere anwaltlicher Hilfe erfordert.

2. Wird die Struktur und Identität der Gesellschaft nicht geändert, spricht vergaberechtlich nichts gegen die Teilnahme des Unternehmens am Wettbewerb um öffentliche Aufträge in der Phase der Umfirmierung. Denn bloße Umfirmierungen sind vergaberechtlich irrelevant, da sie die rechtliche Identität des Bieters und damit seine Eignung unberührt lassen.

3. Zwei Schwesternunternehmen, die selbstständige juristische Personen darstellen, können an demselben Vergabeverfahren teilnehmen.

4. Zur Frage der hinreichenden Dokumentation der Eignungsprüfung und der Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebotes.

5. In den Fällen, in denen der öffentliche Auftraggeber die Zuschlagskriterien nicht bekannt gemacht hat oder ausdrücklich nur das Kriterium "Preis" benannt hat, darf ausschließlich der niedrigste Preis als Zuschlagskriterium bei der Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebotes zugrunde gelegt werden.

6. Zwischen dem Ablauf der Angebotsfrist und dem Vertrags- und Leistungsbeginn darf ein Zeitraum von fast zwei Jahren liegen, ohne dass ein ungewöhnliches Wagnis im Sinne des § 8 Nr. 1 Abs. 3 VOL/A vorliegt.

7. Eine Klausel in den Vergabebekanntmachungen, wonach sich der Auftraggeber bei der Überschreitung der für eine Selbstdurchführung kalkulierten Kosten auch durch das günstigste Angebot die Aufhebung der Ausschreibung mangels wirtschaftlichen Ergebnisses vorbehält, ist vergaberechtlich zulässig und verstößt insbesondere nicht gegen § 26 Nr. 1 f VOL/A.

8. Eine vorweggenommene Einverständniserklärung des Bieters zur Verlängerung der Bindefrist bei Verzögerung durch ein vergaberechtliches Nachprüfungsverfahren in der Vergabebekanntmachung ist zulässig.

9. Die Beschränkung des Auftragnehmers, erstmalig im 2. Leistungsjahr eine Preisanpassung verlangen zu dürfen, stellt kein ungewöhnliches Wagnis für den Auftragnehmer im Sinne des § 8 Nr. 1 Abs. 3 VOL/A dar.

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VPRRS 2006, 0271
Abfallbeförderung/-entsorgungAbfallbeförderung/-entsorgung
Feststellung eines unangemessen hohen Angebotes

OLG München, Beschluss vom 02.06.2006 - Verg 12/06

1. Zur Feststellung eines unangemessen hohen Angebotes können auch die Ergebnisse vergleichbarer Ausschreibungen und übliche Marktpreise herangezogen werden.*)

2. Die Stellung eines Antrags ist für die Erstattung der notwendigen Auslagen eines Beigeladenen nicht erforderlich (§ 101 ZPO analog).*)

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VPRRS 2006, 0251
Abfallbeförderung/-entsorgungAbfallbeförderung/-entsorgung
Kostentragungspflicht

VK Schleswig-Holstein, Beschluss vom 26.04.2006 - VK-SH 08/06

1. Erledigt sich das Verfahren vor der Vergabekammer ohne Entscheidung zur Sache, hat der Antragsteller die für die Tätigkeit der Vergabekammer entstandenen Kosten zu tragen.*)

2. Eine obsiegende Antragsgegnerin kann de lege lata wegen des klaren Wortlauts des § 128 Abs. 3 Satz 1 GWB selbst dann nicht aus Billigkeitsgesichtspunkten an den Verfahrenskosten der Vergabekammer beteiligt werden kann, wenn sie die Einleitung des Nachprüfungsverfahrens durch ein Fehlverhalten verursacht hat.*)

3. Die Erstattungsfähigkeit von Rechtsanwaltskosten, die zur Beratung eines Beteiligten im Vergabekammerverfahren entstanden sind, richtet sich nach den Grundsätzen zur Erstattungsfähigkeit eines förmlich beauftragten Rechtsanwalts.*)

4. Nimmt der Antragsteller seinen Nachprüfungsantrag vor der Vergabekammer zurück, findet eine Erstattung der außergerichtlichen Kosten des Antragsgegners im Verfahren vor der Vergabekammer nicht statt.*)

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VPRRS 2006, 0248
Abfallbeförderung/-entsorgungAbfallbeförderung/-entsorgung
Kostentragungspflicht

VK Schleswig-Holstein, Beschluss vom 26.04.2006 - VK-SH 09/06

1. Erledigt sich das Verfahren vor der Vergabekammer ohne Entscheidung zur Sache, hat der Antragsteller die für die Tätigkeit der Vergabekammer entstandenen Kosten zu tragen.*)

2. Eine obsiegende Antragsgegnerin kann de lege lata wegen des klaren Wortlauts des § 128 Abs. 3 Satz 1 GWB selbst dann nicht aus Billigkeitsgesichtspunkten an den Verfahrenskosten der Vergabekammer beteiligt werden kann, wenn sie die Einleitung des Nachprüfungsverfahrens durch ein Fehlverhalten verursacht hat.*)

3. Die Erstattungsfähigkeit von Rechtsanwaltskosten, die zur Beratung eines Beteiligten im Vergabekammerverfahren entstanden sind, richtet sich nach den Grundsätzen zur Erstattungsfähigkeit eines förmlich beauftragten Rechtsanwalts.*)

4. Nimmt der Antragsteller seinen Nachprüfungsantrag vor der Vergabekammer zurück, findet eine Erstattung der außergerichtlichen Kosten des Antragsgegners im Verfahren vor der Vergabekammer nicht statt.*)

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VPRRS 2006, 0246
Abfallbeförderung/-entsorgungAbfallbeförderung/-entsorgung
Beteiligung an mehreren Vergabverfahren

VK Sachsen, Beschluss vom 27.03.2006 - 1/SVK/021-06

1. Die Beteiligung an mehreren parallel laufenden Vergabeverfahren führt nicht unter dem Gesichtspunkt der sog. "verbrauchten Leistungsfähigkeit" zum Auschluss des Bewerbers.

2. Der Auftraggeber kann generell bestimmen, welche Qualität von Nachweisen er im konkreten Vergabeverfahren genügen lässt, Unklarheiten oder Widersprüchlichkeiten in den Anforderungen bezüglich der Eignungsnachweise gehen jedoch zu seinen Lasten.

3. Hinsichtlich der Beurteilung der beigebrachten Eignungsnachweise, die die Vergabestelle von der Zuverlässigkeit des betreffenden Bieters überzeugen sollen, steht dem Auftraggeber ein Beurteilungsspielraum zu, der nur einer eingeschränkten Kontrolle durch die Nachprüfungsinstanzen zugänglich ist.

4. § 25 Nr. 2 und § 25 Nr. 3 VOL/A dienen in erster Linie dem Schutz des Auftraggebers. Der Auftraggeber muss ein Interesse daran haben, nicht mit einer Zuschlagserteilung auf ein sog. Unterangebot Gefahr zu laufen, dass der Auftragnehmer den Auftrag nicht ordnungsgemäß erfüllen kann. Die Vorschriften schützen aber auch den Mitbewerber, der sich gleichfalls an der Ausschreibung beteiligt hat und zu Recht erwartet, dass seinem Angebot nicht ein unseriös kalkuliertes Angebot vorgezogen wird.

5. Eine aufklärungsbedürftige Mischkalkulation ist generell nur dann indiziert, wenn sowohl auffallend niedrige, als auch korrespondierend auffallend hohe Einheitspreise festgestellt werden können. Mögliche Vergleichsgrößen sind dabei die übrigen Bestandteile des fraglichen Angebots, der Bieterpreisspiegel sowie gegebenenfalls Marktpreise.

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VPRRS 2006, 0230
Abfallbeförderung/-entsorgungAbfallbeförderung/-entsorgung
Rüge noch unverzüglich?: Sieben Tage trotz einfacher Internetrecherche

VK Berlin, Beschluss vom 09.02.2006 - VK-B1-02/06

Eine unverzügliche Rüge liegt nicht vor, wenn die die Rüge begründenden Umstände durch eine einfache Internetrecherche zu finden waren und die Rüge dann erst sieben Tage danach erhoben wird.*)

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VPRRS 2006, 0204
Abfallbeförderung/-entsorgungAbfallbeförderung/-entsorgung
Bestimmtheit von zukünftigen Leistungen

VK Brandenburg, Beschluss vom 08.12.2005 - 2 VK 72/05

1. Die geforderte zukünftige Leistung ist hinreichend bestimmt und nicht mit unzumutbaren Wagnissen behaftet, wenn der Auftraggeber die Leistung beschreibt - hier das Entleeren von abflusslosen Gruben - und für alle ihm zur Verfügung stehenden Informationen aus der Vergangenheit mitteilt, sodass die Höhe des Risikos und die Wahrscheinlichkeit seiner Verwirklichung für den branchenkundigen und erfahrenen Bieter abzuschätzen und einzupreisen ist.*)

2. Dem Geschäft immanente Risiken können auch vom Auftraggeber nicht besser eingeschätzt und bewertet werden.*)

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VPRRS 2006, 0168
Abfallbeförderung/-entsorgungAbfallbeförderung/-entsorgung
Vorliegen eines In-House-Geschäftes

VK Köln, Beschluss vom 09.03.2006 - VK VOL 34/2005

Die mit der Gründung eines Zweckverbandes verbundene Übertragung von Aufgaben der Verbandsmitglieder (hier Einsammeln und Transportieren von Abfällen) ist kein Beschaffungsvorgang i.s. d. § 99 Abs. 1 GWB sondern ein innerstaatlicher Organisationsakt, der nicht dem Anwendungsbereich des vierten Teils des GWB unterfällt.*)

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VPRRS 2006, 0159
Abfallbeförderung/-entsorgungAbfallbeförderung/-entsorgung
Nur Hilfsantrag erfolgreich: Kostentragungspflicht

OLG Frankfurt, Beschluss vom 01.02.2006 - 11 Verg 18/05

Die Vergabekammer kann die Kosten vollständig der Vergabestelle auferlegen, auch wenn der Antragsteller nur mit seinem Hilfsantrag durchdringt.

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VPRRS 2006, 0158
Abfallbeförderung/-entsorgungAbfallbeförderung/-entsorgung
Geforderte fachliche Eignungsnachweise fehlen: Ausschluss!

VK Hessen, Beschluss vom 30.11.2005 - 69d-VK-83/2005

1. Auch wenn Referenzen nur „beispielsweise“ als Nachweis der Leistungsfähigkeit eines Bieters gefordert werden, müssen diese, falls sie vorgelegt werden, den Anforderungen der Vergabebekanntmachung entsprechen, um der Vergabestelle eine Prüfung zu ermöglichen, ob der jeweilige Bieter den Nachweis der Leistungsfähigkeit geführt hat.*)

2. Werden die verlangten fachlichen Eignungsnachweise nicht erbracht, ist das Angebot zwingend nach § 25 Nr. 1 Abs. 1 VOL/A auszuschließen und es liegt nicht lediglich ein fakultativer Ausschlussgrund vor. Der Nachweis der Eignung anhand bestimmter Unterlagen fällt nicht unter den Begriff der „Angaben und Erklärungen“ des § 25 Nr. 1 Abs. 2 Buchst. a VOL/A sondern unterliegt der speziellen Regelung des § 25 Nr. 2 Abs. 1 VOL/A mit der Folge des zwingenden Ausschlusses bei Fehlen der geforderten Nachweise.*)

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VPRRS 2006, 0126
Abfallbeförderung/-entsorgungAbfallbeförderung/-entsorgung
Vergabe von Bauaufträgen auf 25 Jahre

VK Arnsberg, Beschluss vom 21.02.2006 - VK 29/05

1. Eine Vergabe von Bauaufträgen in dreifacher Millionenhöhe auf 25 Jahre und mehr in Form von rahmenvertragsähnlichen Vereinbarungen verstößt gegen das Wettbewerbsgebot des § 97 Abs. 1 GWB.*)

2. Intransparente, nicht dargelegte Berechnungen eines Ausschlusskriteriums können einen Verstoß gegen das Transparenzgebot darstellen.*)

3. Kalkulationsrelevante Listen müssen allen Bietern gleichermaßen zur Verfügung stehen. Nicht verhandelbare Vorgaben müssen auch im Rahmen eines Verhandlungsverfahrens erkennbar sein.*)

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VPRRS 2006, 0117
Abfallbeförderung/-entsorgungAbfallbeförderung/-entsorgung
Beginn der Rügefrist des 107 Abs. 3 Satz 1 GWB

VK Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 23.12.2005 - 1 VK LVwA 43/05

Die Rügefrist des 107 Abs. 3 S. 1 GWB beginnt damit, dass dem Bieter diejenigen Tatsachen bekannt werden, aus denen für diesen ein tatsächlicher oder vermeintlicher Vergabefehler folgt. Für die Annahme der Kenntnis vom vermeintlichen Vergabeverstoß ist eine zumindest laienhafte rechtliche Wertung des Bieters ausreichend. Eine bloße Erkennbarkeit i. S. d. § 107 Abs. 3 S. 2 GWB kann aufgrund des eindeutigen Gesetzeswortlauts des hier in Analogie einschlägigen § 107 Abs. 3 S. 1 GWB zwar nicht als ausreichend erachtet werden, dennoch besteht die Rügeobliegenheit nicht erst von dem Zeitpunkt an, in dem der Bieter Kenntnis von einem völlig zweifelsfreien und in jeder Beziehung nachweisbaren Vergabefehler erlangt.*)

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VPRRS 2006, 0106
Abfallbeförderung/-entsorgungAbfallbeförderung/-entsorgung
Muss Vergabestelle Eignungsnachweise konkret benennen?

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 01.02.2006 - Verg 83/05

1. Die Vergabestelle ist nicht verpflichtet, Eignungsnachweise in der Vergabebekanntmachung konkret zu benennen.

2. Soweit der Bieter eine von der Vergabestelle geforderte Angabe, Erklärung oder Unterlage mit einer Bedingung oder einem Vorbehalt abgibt, gilt diese als nicht eingereicht.

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VPRRS 2006, 0059
Abfallbeförderung/-entsorgungAbfallbeförderung/-entsorgung
Auslegung ungenauer Mindestanforderungen

OLG Brandenburg, Beschluss vom 05.01.2006 - Verg W 12/05

1. Ein Auftraggeber ist an die von ihm vorgegebene Mindestanforderung gebunden. Er muss Bieter ausschließen, die dieser Anforderung nicht entsprechen.

2. Da die Nichteinhaltung von Mindestanforderungen für den Bieter zum Verlust aller Chancen im Vergabeverfahren führt, müssen sie möglichst klar und für alle Bieter in gleicher Weise verständlich formuliert sein.

3. Verwendet der Auftraggeber bei der Formulierung seiner Mindestanforderung auslegungsbedüftige Begriffe, so hat die Auslegung dieser Begriffe vom Horizont des Bieters aus zu erfolgen. Deshalb sind für die Auslegung in erster Linie maßgeblich der Inhalt der Ausschreibung sowie die dem Bieter übersandten Verdingungsunterlagen und die späteren Erläuterungen des Auftraggebers. Wenn hierbei Zweifel verbleiben, muss eine Auslegung wegen der für den Bieter verbundenen Nachteile restriktiv erfolgen.

4. Macht der Auftraggeber die Vorlage bestimmter Nachweise für eine Eignung nicht zur Mindestanforderung, so steht ihm insoweit bei der Beurteilung der Eignung der Bieter ein Ermessen zu, das im Nachprüfungsverfahren nur daraufhin überprüft werden kann, ob Ermessensfehler vorliegen.

5. Zur Frage, wann die Preise eines Bieters ungewöhnlich niedrig sind.

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VPRRS 2006, 0041
Abfallbeförderung/-entsorgungAbfallbeförderung/-entsorgung
EuGH kritisiert Vergabe als rechtswidrig: Kündigungsrecht des AG?

LG München I, Urteil vom 20.12.2005 - 33 O 16465/05

Der öffentliche Auftraggeber darf einen aufgrund eines Vergabeverstoßes geschlossenen Vertrag außerordentlich kündigen, wenn die Vergabe erst aufgrund späterer Rechtsprechung als rechtswidrig erkannt wird.

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VPRRS 2006, 0028
Abfallbeförderung/-entsorgungAbfallbeförderung/-entsorgung
Ausschluss wegen schwerer Verfehlung

VK Lüneburg, Beschluss vom 18.10.2005 - VgK-47/2005

1. Bei den Begriffen der Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit handelt es sich um unbestimmte Rechtsbegriffe.

2. Die Vergabekammer kann im Rahmen des Nachprüfungsverfahrens die Entscheidung der Vergabestelle über die Eignung eines Unternehmens nur daraufhin prüfen, ob die rechtlichen Grenzen des Beurteilungsspielraums überschritten sind.

3. Für das Vorliegen von Ausschlussgründen ist der Auftraggeber darlegungs- und beweispflichtig. Im Falle einer schweren Verfehlung müssten zumindest konkrete Anhaltspunkte gegeben sein, reine Verdachtsmomente reichen nicht aus.

4. Die Unschuldsvermutung ist ein sachlicher Grund im Rahmen einer Ermessensentscheidung gegen den Ausschluss eines Bieters.

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VPRRS 2006, 0021
Abfallbeförderung/-entsorgungAbfallbeförderung/-entsorgung
Fehlende Mindestanforderungen müssen vor Angebotsabgabe gerügt werden

VK Brandenburg, Beschluss vom 24.11.2005 - 1 VK 69/05

Meint ein Bieter, die Vergabestelle habe in Vergabeunterlagen bzw. Vergabebekanntmachung die an Alternativangebote gestellten Mindestanforderungen nicht (hinreichend) angegeben, muss dies vor Angebotsabgabe gerügt werden.

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VPRRS 2006, 0017
Abfallbeförderung/-entsorgungAbfallbeförderung/-entsorgung
Nachverhandlungen bei funktionaler Leistungsbeschreibung

VK Baden-Württemberg, Beschluss vom 16.08.2005 - 1 VK 48/05

1. Mit der Zulassung von funktionalen Leistungsbeschreibungen in § 8 Nr. 2 Abs. 1 a) VOL/A wird praktischen Bedürfnissen im Vergabewesen Rechnung getragen. Bei immer komplexer werdenden Beschaffungsvorgängen ist es dem Auftraggeber mangels ausreichender Marktkenntnis oftmals nicht möglich, den Leistungsgegenstand nach Art, Beschaffenheit und Umfang hinreichend zu beschreiben. In solchen Fällen kann der Auftraggeber den Zweck und die Funktion des Beschaffungsvorgangs beschreiben und hinsichtlich der Umsetzung auf die technische Vielfalt der Anbieter vertrauen. Damit werden auch traditionelle Beschaffungsvorgänge modernen Entwicklungen angepasst.

2. Bei hinreichend begründeten funktionalen Leistungsbeschreibungen wird die Möglichkeit eröffnet, im Rahmen der geforderten Leistung über unbedingt notwendige technische Änderungen geringen Umfangs zu verhandeln. Damit der Wettbewerbsgrundsatz und das Gleichbehandlungsgebot gewahrt bleiben, müssen die beiden Eingrenzungen „notwendige“ technische Änderungen „geringen“ Umfangs unbedingt eingehalten werden.

3. Es ist unter Beachtung der Regelung des § 24 VOL/A wettbewerbsverzerrend gegenüber den Mitbietern, wenn das Angebot eines Bieters durch eine Zusatzforderung nach einer Verpflichtungserklärung ergänzt wird.

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VPRRS 2006, 0010
Abfallbeförderung/-entsorgungAbfallbeförderung/-entsorgung
Wann liegt eine Quasi-In-House-Vergabe vor?

Generalanwältin beim EuGH, Schlussanträge vom 12.01.2006 - Rs. C-340/04

Die Richtlinie 93/36/EWG des Rates vom 14. Juni 1993 über die Koordinierung der Verfahren zur Vergabe öffentlicher Lieferaufträge ist dahin auszulegen, dass sie der direkten Vergabe eines Auftrags in einem Verfahren nur dann nicht entgegensteht, wenn die folgenden Voraussetzungen erfüllt sind:

Erstens übt die Gebietskörperschaft über die andere Stelle eine Kontrolle aus wie über ihre eigenen Dienststellen. Der nationale Richter hat dabei folgende Umstände zu prüfen:

- die Interessenlage der Anteilseigner;

- die Umwandlung der "azienda municipalizzata" in eine Aktiengesellschaft;

- die nicht verpflichtend vorgesehene und auch nicht erfolgte Öffnung der Gesellschaft für Fremdkapital;

- die Möglichkeit der AGESP, sogar im Ausland Niederlassungen zu gründen;

- den Umfang der Möglichkeit der Einflussnahme auf die Ernennung des Verwaltungsrates und auf die Geschäftsführung;

- die Befugnisse des Verwaltungsrates der AGESP sowie

- den Umstand, dass die Gemeinde an der AGESP über die AGESP Holding indirekt beteiligt ist.

Zweitens hat diese Stelle zugleich ihre Tätigkeit im Wesentlichen für die Gebietskörperschaft oder die Gebietskörperschaften zu verrichten, die ihre Anteile innehat bzw. innehaben. Der nationale Richter hat dabei die in den Nummern 76 bis 115 angeführten Umstände zu berücksichtigen, wobei auch die Einkünfte, die aus Tätigkeiten für die Anteilseigner stammen, heranzuziehen sind, nicht jedoch das Kriterium von 80 % im Sinne von Artikel 13 der Richtlinie 93/38/EWG.*)

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Online seit 2005

VPRRS 2005, 0637
Abfallbeförderung/-entsorgungAbfallbeförderung/-entsorgung
In-House-Geschäft oder Auftragsvergabe?

EuGH, Urteil vom 10.11.2005 - Rs. C-29/04

1. Selbst wenn der Vertragspartner eine Einrichtung ist, die sich vom öffentlichen Auftraggeber rechtlich unterscheidet, ist eine Ausschreibung dann nicht zwingend, wenn die öffentliche Stelle, die ein öffentlicher Auftraggeber ist, über die fragliche Einrichtung eine ähnliche Kontrolle ausübt wie über ihre eigenen Dienststellen und diese Einrichtung ihre Tätigkeit im Wesentlichen mit der oder den öffentlichen Stellen verrichtet, die ihre Anteile innehaben.

2. Ein Rechtssubjekt, das als eine gesonderte Rechtspersönlichkeit rechtlich selbstständig ist, kann nicht als Teil eines öffentlichen Auftraggebers angesehen werden, sobald ein Privatunternehmen am Gesellschaftskapital beteiligt ist.

3. Hieran ändert auch nichts die Tatsache, dass der Beschluss, eine Vereinbarung zwischen der Gemeinde und der GmbH zu treffen, zu einem Zeitpunkt gefasst wurde, als die GmbH noch zu 100% der Gemeinde gehörte.

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VPRRS 2005, 0629
Abfallbeförderung/-entsorgungAbfallbeförderung/-entsorgung
Interkommunale Kooperation: Vergaberecht anwendbar?

OLG Naumburg, Beschluss vom 03.11.2005 - 1 Verg 9/05

1. Eine Zweckvereinbarung zwischen zwei Landkreisen nach § 3 Abs. 1 GkG LSA enthält einen öffentlichen Dienstleistungsauftrag i.S.v. § 99 Abs. 1, Abs. 4 GWB, soweit sie die entgeltliche Erbringung von Abfallentsorgungsdienstleistungen durch einen Landkreis für den anderen Landkreis beinhaltet.*)

2. Dabei kommt es nicht darauf an, ob es sich bei der vertraglichen interkommunalen Kooperation um eine delegierende oder mandatierende Aufgabenübertragung handelt.*)

3. Die Antragsbefugnis i.S.v. § 107 Abs. 2 GWB und die Rügeobliegenheit i.S.v. § 107 Abs. 3 Satz 1 GWB muss auf solche Rechtsverletzungen beschränkt bleiben, die bereits vorliegen oder zumindest formell angekündigt wurden.*)

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VPRRS 2005, 0625
Abfallbeförderung/-entsorgungAbfallbeförderung/-entsorgung
Ausschluss wegen wettbewerbsbeschränkenden Verhaltens

OLG Brandenburg, Beschluss vom 06.10.2005 - Verg W 7/05

1. Einem Bieter, der auf die Ausschreibung hin ein Angebot abgegeben und damit sein Interesse an dem Auftrag bekundet hat und der im Nachprüfungsverfahren die Rechtmäßigkeit der Entscheidung des Auftraggebers, sein Angebot nicht zu berücksichtigen, zur Überprüfung stellt, darf der Zugang zum Nachprüfungsverfahren nicht mit der Begründung verwehrt werden, dass das Angebot aus anderen als den mit dem Nachprüfungsantrag zur Überprüfung gestellten Gründen auszuscheiden ist.

2. Ein wettbewerbsbeschränkendes Verhalten erfasst auch wettbewerbliche Verfehlungen von erheblichem Gewicht im Sinne des allgemeinen Teils des GWB und des UWG.

3. Es ist wettbewerbsbeschränkend und unlauter, wenn ein Antragsteller ihm zugespielte Teile des Angebots anderer Bieter in das Nachprüfungsverfahren einführt. Damit nutzt er im Wettbewerb bewusst fremdes - möglicherweise sogar strafrechtlich relevantes - Fehlverhalten aus.

4. Aus diesem Grund dürfen auch objektive Vergabefehler, die auf diesem Wege bekannt werden, nicht berücksichtigt werden.

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VPRRS 2005, 0599
Abfallbeförderung/-entsorgungAbfallbeförderung/-entsorgung
Tatbestandswirkung von Eignungsnachweisen

OLG Rostock, Beschluss vom 30.05.2005 - 17 Verg 4/05

1. Bei einer Ausschreibung über die Durchführung der Restabfallentsorgung (Verwertung/Beseitigung) hängt die Leistungsfähigkeit des Bieters von dem gesicherten Vorhandensein der erforderlichen Kapazitäten der angebotenen Anlage(n) ab; fehlen bei dem Angebot geforderte Kapazitäten, ist es zwingend auszuschließen.

2. Der Vergabekammer sowie dem Vergabesenat obliegt es nicht, im Rahmen eines Vergabenachprüfungsverfahrens die Rechtmäßigkeit einer Plangenehmigung zu prüfen bzw. ihre Rechtswidrigkeit festzustellen. Öffentlich rechtliche Genehmigungen für eine Anlage entfalten Tatbestandswirkung mit der Folge, dass die Anlagen- und Betriebszulassung weiteren Entscheidungen unbesehen zugrunde gelegt werden darf.

3. Die Transportentfernung als sog. "vergabefremder" Gesichtspunkt ist ein zulässiges Wertungskriterium.

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VPRRS 2005, 0570
Abfallbeförderung/-entsorgungAbfallbeförderung/-entsorgung
Können Preise beliebig ausgehandelt werden?

LG Braunschweig, Urteil vom 26.08.2005 - 5 O 1234/02

1. Wenn eine nicht genehmigte Preisgleitklausel vorliegt und somit die zwischen den Parteien vorgesehene Preissicherungsklausel unwirksam ist, so kann der Unternehmer eine zulässige Wertsicherungsklausel bestimmen, der der öffentliche Auftraggeber zuzustimmen hat, wenn die vorgeschlagene Wertsicherungsklausel der Billigkeit entspricht (vgl. hierzu BHG NJW 1973, 1498).

2. Rechtsfolge der Verstöße gegen Preisbestimmungen ist nicht eine Gesamtnichtigkeit des Vertrages; der Vertrag bleibt vielmehr mit dem zulässigen Preis aufrechterhalten.

3. Preise können bei Vergabe öffentlicher Aufträge nicht beliebig ausgehandelt werden. Sie müssen sich vielmehr an der Verordnung über die Preise bei öffentlichen Aufträgen messen. Diese Verordnung enthält zwei Preismodelle, je nachdem, ob es sich um eine marktgängige oder eine nicht marktgängige Leistung handelt. Im ersten Fall hat sich das vereinbarte Entgelt am Marktpreis auszurichten, im zweiten Falle am Selbstkostenpreis.

4. Bei der Müllentsorgung in einer Größenordnung von 136.000 Tonnen/Jahr handelt es sich nicht um eine marktgängige Leistung. Das zulässige Entgelt muss sich daher an den Selbstkosten orientieren. Diese kann ein Sachverständiger ermitteln.

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VPRRS 2005, 0563
Abfallbeförderung/-entsorgungAbfallbeförderung/-entsorgung
Rechtsmittel gegen Entscheidung über beantragte Beiladung?

OLG Frankfurt, Beschluss vom 28.06.2005 - 11 Verg 9/05

Die Entscheidung der Vergabekammer über eine beantragte Beiladung ist unanfechtbar.

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VPRRS 2005, 0534
Abfallbeförderung/-entsorgungAbfallbeförderung/-entsorgung
Zwingender Auschluss von Nebenangeboten

OLG München, Beschluss vom 12.09.2005 - Verg 20/05

Nebenangebote, welche die Berechnung eines vom Auftraggeber geforderten Gesamtpreises nicht zulassen, sind einer vergleichenden Wertung nicht zugänglich und können deshalb nicht in die Wertung miteinbezogen werden.*)

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VPRRS 2005, 0510
Abfallbeförderung/-entsorgungAbfallbeförderung/-entsorgung
Anonymes Nachprüfungsverfahren unzulässig!

OLG Celle, Beschluss vom 25.08.2005 - 13 Verg 8/05

Weder die Rechtsmittelrichtlinie 92/50/EWG noch § 97 Abs. 7 GWB eröffnen dem Unternehmer das Recht, anonym den Anspruch gegen den öffentlichen Auftraggeber geltend zu machen, eine Vergabe ohne gehöriges Verfahren (de-facto-Vergabe) zu unterlassen und stattdessen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren einzuhalten.*)

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VPRRS 2005, 0479
Abfallbeförderung/-entsorgungAbfallbeförderung/-entsorgung
zusätzliche und wichtige Auskünfte

VK Lüneburg, Beschluss vom 27.06.2005 - VgK-23/2005

1. Bei Angaben zur Gewichtung der Preisfaktoren für eine Preisgleitklausel handelt es sich nicht um Preisangaben im Sinne des § 25 Nr. 1 Abs. 1 lit. a) VOL/A in Verbindung mit § 21 Nr. 1 Abs. 1 Satz 1 VOL/A.

2. Angaben zur Gewichtung der Preisfaktoren für eine Preisgleitklausel sind preis- und kalkulationsrelevante und damit auch wertungsrelevante Angaben, deren Fehlen der Auftraggeber im Rahmen des fakultativen Angebotsausschlusses gem. § 25 Nr. 1 Abs. 2 lit. a VOL/A i.V.m. § 21 Nr. 1 Abs. 1 Satz 1 VOL/A berücksichtigen muss.

3. Bei zusätzlichen Auskünften im Sinne des § 17 Abs. 1 VOL/A handelt es sich um Mitteilungen, die nur für den anfragenden Bewerber wichtig sind, weil er z. B. die Verdingungsunterlagen oder das Anschreiben vollständig oder in einzelnen Punkten missverstanden oder nicht genau gelesen hat. Erst wenn derartige Missverständnisse nicht subjektiv, sondern objektiv bedingt sind, weil sie sich als Folge von Unzulänglichkeiten der Leistungsbeschreibung darstellen, liegt eine wichtige Auskunft im Sinne des § 17 Abs. 2 VOL/A vor.

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VPRRS 2005, 0316
Abfallbeförderung/-entsorgungAbfallbeförderung/-entsorgung
Rechtsschutzbedürfnis bei Neuausschreibung nach Kündigung

OLG Celle, Beschluss vom 12.05.2005 - 13 Verg 6/05

1. Kündigt der Auftraggeber einen Dienstleistungsvertrag und schreibt er die Dienstleistung neu aus, fehlt dem Nachprüfungsantrag des Bieters, der Vertragspartner des bisherigen Vertrages war, das Rechtsschutzbedürfnis, soweit er geltend macht, die Kündigung sei unwirksam.*)

2. Zu den Anforderungen, die § 8 Nr. 1 VOL/A an eine Leistungsbeschreibung stellt.*)

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VPRRS 2005, 0239
Abfallbeförderung/-entsorgungAbfallbeförderung/-entsorgung
Dienstvertragskündigung kein Gegenstand von Nachprüfungsverfahren!

VK Lüneburg, Beschluss vom 10.03.2005 - VgK-04/2005

1. Die Frage der Rechtmäßigkeit der Kündigung eines bestehenden Dienstleistungsvertrages kann nicht zum Gegenstand eines vergaberechtlichen Nachprüfungsverfahrens gemäß §§ 107 ff. GWB gemacht werden.

2. Eine wesentliche Veränderung eines laufenden Leistungsvertrages - in inhaltlicher Hinsicht oder bezüglich der Laufzeit - ist als einvernehmliche Aufhebung des Altvertrages und der Vertragsschluss zu den geänderten Konditionen darüber hinaus im Falle der Nichtausschreibung als vergaberechtswidrige de-facto-Vergabe einzuordnen.

3. Kann eine neue immissionsschutzrechtliche Genehmigung den Bietern für die Angebotserstellung vom Auftraggeber noch nicht zur Verfügung gestellt werden, bietet dies keinen Anlass zur Besorgnis, dass die Bieter die Leistungsbeschreibung deshalb in unterschiedlichem Sinne verstehen könnten, wenn der Auftraggeber ausdrücklich darauf hingewiesen hat, dass die Bieter bei der Erstellung ihrer Angebote von der Altgenehmigung und dem damit verbundenen Status quo des Auflagenbestandes auszugehen haben.

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VPRRS 2005, 0206
Abfallbeförderung/-entsorgungAbfallbeförderung/-entsorgung
De-facto-Vergabe: § 13 VgV analog bei Beteiligung mehrerer Bieter!

BGH, Beschluss vom 01.02.2005 - X ZB 27/04

§ 97 Abs. 7 GWB begründet ein subjektives Recht auf Einleitung und Durchführung eines nach Maßgabe des § 97 Abs. 1 GWB geregelten Vergabeverfahrens.*)

Die Verletzung dieses subjektiven Rechts unterliegt der durch § 102 GWB eröffneten Nachprüfung.*)

Ein Vertrag zwischen einem öffentlichen Auftraggeber und einem Unternehmen hat Dienstleistungen zum Gegenstand, wenn der öffentliche Auftraggeber hiermit eine Leistung beschaffen will, die nicht unter § 99 Abs. 2 oder 3 GWB fällt, und das Unternehmen jedenfalls unter anderem diese Leistung zu erbringen hat.*)

Verpflichtet sich der öffentliche Auftraggeber seinerseits zu einer geldwerten Gegenleistung, handelt es sich um einen entgeltlichen Vertrag, wenn Leistung und Gegenleistung voneinander nicht trennbare Teile eines einheitlichen Leistungsaustauschgeschäfts sind.*)

§ 13 VgV ist entsprechend anzuwenden, wenn es im Anwendungsbereich der §§ 97 bis 99, 100 Abs. 1 GWB bei der Beschaffung von Dienstleistungen zur Beteiligung mehrerer Unternehmen gekommen ist, die Angebote abgegeben haben, und der öffentliche Auftraggeber eine Auswahl unter diesen Unternehmen trifft.*)

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VPRRS 2005, 0118
Abfallbeförderung/-entsorgungAbfallbeförderung/-entsorgung
Unvollständige Angebote sind von der Wertung auszuschließen!

VK Münster, Beschluss vom 29.12.2004 - VK 31/04

Unvollständige Angebote sind von der Wertung auszuschließen.*)

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VPRRS 2005, 0027
Abfallbeförderung/-entsorgungAbfallbeförderung/-entsorgung
Nachunternehmerleistungen: nachträgliche Verhandlungen unzulässig

VK Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 30.01.2004 - VK Hal 34/03

1. Der Antragsteller muss keinen Antrag mit tenorierungsfähigem Inhalt ausformulieren und stellen. Vielmehr genügt es für die Zulässigkeit, wenn sich das Begehren aus der Begründung ergibt; ferner reicht auch die Bezugnahme auf einen Antrag aus, der - erfolglos - bei dem Antragsgegner gestellt worden.

2. Gem. § 97 Abs. 2 GWB hat der Auftraggeber die Teilnehmer an einem Wettbewerb gleich zu behandeln, es sei denn, eine Differenzierung ist aufgrund des GWB selbst ausdrücklich geboten oder gestattet. Der in dieser Bestimmung normierte Gleichbehandlungsgrundsatz gehört zu den elementaren Prinzipien des Gemeinschaftsrechts und des deutschen Vergaberechts.

3. § 24 VOL/A enthält eine abschließende Aufzählung der zulässigen Verhandlungsgründe. Hiernach sind Verhandlungen erlaubt, soweit sie sich auf das rein Informatorische beschränken oder Nebenangebote sowie auch technisch notwendige Änderungen geringen Umfangs eines Angebotes betreffen. Dem Auftraggeber ist es untersagt, nachträglich Verhandlungen darüber zu führen, welche Leistungen konkret durch den Hauptauftragnehmer und welche durch den Nachunternehmer erbracht werden. Ein derartiges Verhandeln deckt § 24 VOB/A nicht, da dies auf eine Verschiebung der Leistungsanteile zwischen Haupt- und Nachunternehmer und mithin auf einen tiefgehenden Eingriff in die Angebotsgestaltung der Antragstellerin hinauslaufen würde. Solche Verhandlungen würden die Gefahr beinhalten, dass im Verfahren die kalkulatorischen Grundlagen zu Lasten anderer Bewerber und zu Gunsten der Antragstellerin verändert werden könnten. Dies kann im Rahmen der Wettbewerbsgleichheit nicht hingenommen werden.

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VPRRS 2005, 0024
Abfallbeförderung/-entsorgungAbfallbeförderung/-entsorgung
Anforderungen an die Eignung bei Nachunternehmereinsatz

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 22.12.2004 - Verg 81/04

1. Der Auftraggeber ist durch die Neufassung der VOL/A nicht gehindert, ein rechtsverbindlich unterschriebenes Angebot zu fordern. Bei einer gesetzlich - z.B. durch die Kommunalordnungen - vorgeschriebenen Gesamtvertretung führt dann das Fehlen einer Unterschrift zum zwingenden Angebotsausschluss.

2. Für einen beabsichtigten Nachunternehmereinsatz hat der Bieter im Umfang der beabsichtigten Nachunternehmerbeauftragung - und zwar grundsätzlich anhand derselben Anforderungen, die vom Auftraggeber für den Nachweis der eigenen Leistungsfähigkeit des Bieters aufgestellt worden sind - die Leistungsfähigkeit des Nachunternehmers nachzuweisen.

3. Eignungsnachweise unterfallen nicht dem Begriff der "Angaben und Erklärungen" im Sinne von § 21 Nr. 1 Abs. 1, § 25 Nr. 1 Abs. 2 lit. a) VOL/A.

4. Ob ein Nachunternehmereinsatz lediglich untergeordneter Natur ist, kann nur aufgrund einer funktionalen Betrachtung des Gesamtauftrags beurteilt werden, für die der auf den Nachunternehmerauftrag entfallende Teil des Angebotspreises oder die an den Nachunternehmer zu entrichtende Vergütung allein nicht ausschlaggebend sind.

5. Die Forderung nach einem Nachweis darüber, dass der Bieter tatsächlich über die Einrichtungen und Mittel des Nachunternehmers verfügt, die für die Ausführung des Auftrags von Bedeutung sind, ist zulässig.

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Online seit 2004

VPRRS 2004, 0566
Abfallbeförderung/-entsorgungAbfallbeförderung/-entsorgung
Lieferung eines Abfallbehälteridentifikationssystems

VK Magdeburg, Beschluss vom 21.05.2003 - VK 02/02

(ohne amtlichen Leitsatz)

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VPRRS 2004, 0510
Abfallbeförderung/-entsorgungAbfallbeförderung/-entsorgung
Nachweis der Bietereignung

OLG Saarbrücken, Beschluss vom 12.05.2004 - 1 Verg 4/04

1. Wird ein nach den Ausschreibungsunterlagen verlangter Eignungsnachweis fristgerecht eingereicht, stellt eine Ergänzung dieses Eignungsnachweises kein unzulässiges Nachverhandeln dar, sondern es handelt sich hierbei vielmehr um eine zulässige Aufklärung von Zweifeln.

2. Dagegen handelt es sich bei der Frage, wer die ausgeschriebenen Leistungen erbringt (der Bieter selbst, Nachunternehmer etc.), um eine unzulässige Nachverhandlung.

3. Zur Frage der Einhaltung des Beurteilungsspielraums bei der Eignungsprüfung durch die Vergabestelle.

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