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Volltexturteile nach Sachgebieten

Sachgebiet: Abfallbeförderung/-entsorgung

559 Entscheidungen insgesamt




Online seit 2013

VPRRS 2013, 1585
Abfallbeförderung/-entsorgungAbfallbeförderung/-entsorgung
Sammlung und Beförderung von Abfall

VK Hessen, Beschluss vom 27.02.2003 - 69d-VK-70/2002

(ohne amtlichen Leitsatz)

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VPRRS 2013, 1574
Abfallbeförderung/-entsorgungAbfallbeförderung/-entsorgung
Verwertung/Beseitigung von Restabfall aus Haushalten

VK Hessen, Beschluss vom 29.05.2002 - 69d-VK-15/2002

(ohne amtlichen Leitsatz)

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VPRRS 2013, 1571
Abfallbeförderung/-entsorgungAbfallbeförderung/-entsorgung
Verwertung/Beseitigung von Restabfall aus Haushalten

VK Hessen, Beschluss vom 29.05.2002 - 69d-VK 15/2002

(ohne amtlichen Leitsatz)

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VPRRS 2013, 1563
Abfallbeförderung/-entsorgungAbfallbeförderung/-entsorgung
Stoffliche Verwertung von Klärschlamm

VK Hessen, Beschluss vom 20.02.2002 - 69d-VK-47/2001

(ohne amtlichen Leitsatz)

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VPRRS 2013, 1551
Abfallbeförderung/-entsorgungAbfallbeförderung/-entsorgung
Vermarktung/Verschrottung von Tagebaugeräten

VK Bund, Beschluss vom 24.07.2007 - VK 2-69/07

(ohne amtlichen Leitsatz)

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VPRRS 2013, 1515
Abfallbeförderung/-entsorgungAbfallbeförderung/-entsorgung
Auftrag „Lieferung und Verteilung von Abfallsammelbehältern"

VK Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 16.08.2013 - VK 1-13/13

(ohne amtlichen Leitsatz)

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VPRRS 2013, 1505
Abfallbeförderung/-entsorgungAbfallbeförderung/-entsorgung
In-house-Fähigkeit von Entsorgungsunternehmen - „PPK-Abfallverwertung”

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 12.01.2004 - Verg 71/03

1. Die "In-house-Fähigkeit" eines Unternehmens ist mangels "wesentlichem Tätigwerden für den öffentlichen Auftraggeber" ausgeschlossen, wenn das Unternehmen nach § 16 Abs. 2 KrW-/AbfG "mit befreiender Wirkung" mit der Erbringung von Entsorgungsleistungen beliehen wurde, da das beliehene Entsorgungsunternehmen auf eigene Rechnung und in Erfüllung eigener Aufgaben für seine privaten Kunden und nicht mehr für die öffentliche Hand tätig wird.

2. Wird ein Unternehmen mit den Entsorgungsleistungen nach § 16 Abs. 1 KrW-/AbfG beauftragt, so bleibt es bei seiner "In-house-Fähigkeit", da es in diesem Fall Pflichten für den öffentlichen Auftraggeber mit der Folge erfüllt, dass es auch "im Wesentlichen" für diesen tätig werden kann.

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VPRRS 2013, 1479
Abfallbeförderung/-entsorgungAbfallbeförderung/-entsorgung
Auftrag "Transport von häuslichem Schmutzwasser"

OLG Brandenburg, Beschluss vom 20.12.2001 - Verg W 12/01

(ohne amtlichen Leitsatz)

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VPRRS 2013, 1468
Abfallbeförderung/-entsorgungAbfallbeförderung/-entsorgung
Berechnung des Streitwerts bei Dienstleistungsaufträgen

BayObLG, Beschluss vom 20.11.2003 - Verg 19/03

Für die Berechnung des Streitwerts bei Dienstleistungsaufträgen mit einer bestimmten Vertragslaufzeit ist auch eine vom Bieter eingeräumte Verlängerungsoption zu berücksichtigen. Die zeitliche Schranke für die Schätzung des Auftragswerts bei unbefristeten Verträgen gilt insoweit nicht (wie BayObLG, Beschluss vom 09.10.2003, Verg 8/03).*)

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VPRRS 2013, 1326
Abfallbeförderung/-entsorgungAbfallbeförderung/-entsorgung
Dienstleistungen in der Abfallentsorgung

VK Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 27.05.2002 - VK Hal 3/02

(ohne amtlichen Leitsatz)

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VPRRS 2013, 1324
Abfallbeförderung/-entsorgungAbfallbeförderung/-entsorgung
Forderung nach Benennung „vergleichbarer“ Leistungen zulässig!

VK Baden-Württemberg, Beschluss vom 28.10.2011 - 1 VK 54/11

1. Die Forderung nach Benennung „vergleichbare“ Leistungen steht nicht im Widerspruch zu § 7 EG Abs. 3 a VOL/A 2009, wonach die Leistungsfähigkeit durch eine Liste der „wesentlichen, in den letzten drei Jahren erbrachten Leistungen“ nachgewiesen werden kann. Was „wesentlich“ ist, kann immer nur bezogen auf die jeweilige Ausschreibung beurteilt werden.

2. In einem VOL-Verfahren „kann“ die Vergabestelle fehlenden Nachweise anfordern (VOL/A 2009 § 19 EG Abs. 2). Der öffentliche Auftraggeber ist deshalb nicht verpflichtet, fehlende Erklärungen oder Nachweise nachzufordern; etwas anderes gilt nach § 16 Abs. 1 Nr. 3 VOB/A, wonach der Auftraggeber die fehlenden Erklärungen oder Nachweise nachverlangt.

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VPRRS 2013, 1313
Abfallbeförderung/-entsorgungAbfallbeförderung/-entsorgung
Ausschreibung „Stadtreinigungsleistungen, Restmüllentsorgung"

VK Sachsen, Beschluss vom 14.05.2001 - 1/SVK/29-01

(ohne amtlichen Leitsatz)

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VPRRS 2013, 1310
Abfallbeförderung/-entsorgungAbfallbeförderung/-entsorgung
Kostentragung nach Antragsrücknahme

VK Sachsen, Beschluss vom 02.02.2001 - 1/SVK/1-01

1. Grundsätzlich ist der einen Nachprüfungsantrag zurücknehmende Antragsteller kostenrechtlich wie ein Unterliegender im Sinne des § 128 Abs. 3 S. 1 GWB zu behandeln und hat somit die Kosten des Verfahrens zu tragen.*)

2. Ist der durch den Nachprüfungsantrag verursachte personelle und sachliche Aufwand der Vergabekammer gering, kann von der Erhebung der Verfahrensgebühr aus Billigkeitsgründen teilweise abgesehen werden.*)

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VPRRS 2013, 1309
Abfallbeförderung/-entsorgungAbfallbeförderung/-entsorgung
Nachprüfungsantrag ohne vorherige Rüge unzulässig!

OLG Saarbrücken, Beschluss vom 26.09.2000 - 5 Verg 1/00

(ohne amtlichen Leitsatz)

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VPRRS 2013, 1305
Abfallbeförderung/-entsorgungAbfallbeförderung/-entsorgung
Ausschreibung: Abfallentsorgungsleistungen im Landkreis ###

VK Sachsen, Beschluss vom 10.01.2001 - 1/SVK/110-00

(ohne amtlichen Leitsatz)

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VPRRS 2013, 1292
Abfallbeförderung/-entsorgungAbfallbeförderung/-entsorgung
Ausschreibung: Stadtreinigungsleistungen in der Stadt ###

VK Sachsen, Beschluss vom 22.09.2000 - 1/SVK/2-00

1. Der Ausnahmetatbestand des § 100 Abs. 2 lit g GWB ist nicht erfüllt, wenn der bisherige vertraglich gebundene Leistungserbringer zwar u. U. selber aufgrund überwiegender Beherrschung als öffentlicher Auftrageber im Sinne des § 98 GWB anzusehen ist, der beherrschende Auftraggeber nunmehr aber durch Kündigung der Altverträge und Ausschreibung der Leistung im Wettbewerb diese "interne" Vergabe gerade beenden will.*)

2. Im Hinblick darauf, dass der Vortrag zum drohenden Schaden gemäß § 107 Abs. 2 S. 2 GWB ohnehin hypothetischer Natur ist, dürfen an seine Darlegung nicht allzu hohe Anforderungen gestellt werden.*)

3. Bei der Frage der Unverzüglichkeit der Rüge gemäß § 107 Abs. 3 S. 1 GWB kommt es für den Fristbeginn auf das tatsächliche Erlangen der Kenntnis vom Vergaberechtsverstoß an, nicht auf die Möglichkeit der Kenntnisnahme durch den Bieter.*)

4. Der Vorwurf eines nicht vollständig und umfassend erarbeiteten Leistungsverzeichnisses darf vom Antragsteller nicht erst fast einen Monat nach Erhalt der Verdingungsunterlagen erhoben werden.*)

5. Die Tatsache, dass die Antragstellerin gegenwärtig Leistungserbringerin ist und (bis zur Kündigung des Altvertrages) Beiträge zur Erstellung des Leistungsverzeichnisses erbracht hat, stellt erhöhte Anforderungen an die Unverzüglichkeit der Rüge gemäß § 107 Abs. 3 S. 1 GWB.*)

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VPRRS 2013, 1287
Mit Beitrag
Abfallbeförderung/-entsorgungAbfallbeförderung/-entsorgung
Technische Trennbarkeit der Leistung begründet keine Fachlosbildung!

OLG Koblenz, Beschluss vom 16.09.2013 - 1 Verg 5/13

1. Die bloße tatsächlich-technische Möglichkeit, dass verschiedene Abschnitte einer Leistung von verschiedenen Personen/Unternehmen erbracht werden können, begründet noch nicht das Vorliegen entsprechender Fachlose.*)

2. In einem Dienstleistungsbereich ohne traditionelle (handwerkliche) Aufgabenteilung bei den Leistungserbringern kommt die Annahme eines Fachloses erst in Betracht, wenn sich ein aufgabenspezifischer Anbietermarkt entwickelt hat.*)

3. Die Bejahung eines aufgabenspezifischen Anbietermarkts setzt voraus, dass einerseits überhaupt Fachunternehmen existieren, die sich auf eine bestimmte Tätigkeit spezialisiert haben und es andererseits auch eine hinreichend große Anzahl von Fachunternehmen gibt, damit jeder öffentliche Auftraggeber, ein Fachlos bildet, dieses auch jederzeit im Wettbewerb vergeben kann.*)

4. Ein Leistungsabschnitt, der von Unternehmen mit einem anderen Kerngeschäft als Service- oder Nebenleistung angeboten wird, ist kein Fachlos.*)

5. Die Vorschrift des § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB verstößt wegen der Unbestimmtheit des Begriffs "unverzüglich" gegen Unionsrecht (siehe EuGH, IBR 2010, 159) und muss deshalb unangewendet bleiben.




VPRRS 2013, 1285
Abfallbeförderung/-entsorgungAbfallbeförderung/-entsorgung
Teilprivatisierung des Einsammelns und Transportierens von Abfällen

VK Sachsen, Beschluss vom 14.08.2000 - 1/SVK/73-00

(ohne amtlichen Leitsatz)

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VPRRS 2013, 1277
Abfallbeförderung/-entsorgungAbfallbeförderung/-entsorgung
Fehlende Angaben/Erklärungen: Angebotsausschluss nicht zwingend!

VK Sachsen, Beschluss vom 19.04.2000 - 1/SVK/27-00

1. Angebote, die nicht die vom Auftraggeber geforderten Angaben und Erklärungen enthalten, müssen nicht automatisch gemäß § 25 Nr. 1 Abs. 2 lit a VOL/A ausgeschlossen werden. Der Auftraggeber hat hierüber nach pflichtgemäßem Ermessen zu entscheiden. Dabei hat er auch zu beachten, ob das Ergänzen der fehlenden Angaben die Wettbewerbsstellung des betreffenden Bewerbers ändert oder nicht.*)

2. Ein Ausschluss eines Bieters wegen mangelnder Eignung ist nach § 25 Nr. 2 Abs. 1 VOL/A zwingend, wenn dieser seine Eignung (fachliche und technische Leistungsfähigkeit) nicht anhand mit der Angebotsabgabe zwingend vorzulegender Bescheinigungen nachgewiesen hat. Insoweit erlaubt auch § 7 a Nr. 2 Abs. 3 S. 2 VOL/A keine anderweitigen Nachweis durch Vorlage anderer, vom Auftraggeber für geeignet erachteten, Belege. § 7 a Nr. 2 Abs. 3 S. 2 VOL/A betrifft nur einen derartigen Nachweis hinsichtlich der finanziellen und wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit, nicht aber im Hinblick auf die fachliche und technische Leistungsfähigkeit.*)

3. § 7 a Nr. 5 VOL/A ermöglicht nur eine Abfrage zur Vervollständigung und Ergänzung bereits vorgelegter Nachweise. § 7 a Nr. 5 VOL/A verpflichtet den Auftraggeber nicht, einen Bieter oder Bewerber zwingend aufzufordern, die vorgelegten Unterlagen noch zu vervollständigen. § 7 a Nr. 5 VOL/A ist lediglich als ermessensgebundene Kann-Vorschrift ausgestaltet. Zudem will § 7 a Nr. 5 VOL/A nur die ermessensgebundene Möglichkeit der Vervollständigung und Ergänzung bereits vorgelegter Unterlagen ermöglichen, nicht aber die Zusendung überhaupt noch nicht vorgelegter Bescheinigungen oder Erläuterungen. Fehlen derartige Unterlagen trotz einer in den Verdingungsunterlagen verankerten Vorlagepflicht bei Angebotsabgabe, ist das Angebot auszuschließen. Ein nachträgliches Zulassen der erstmaligen Übersendung derartiger Unterlagen verstößt gegen das Gleichbehandlungsprinzip des § 97 Abs. 2 GWB.*)

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VPRRS 2013, 1273
Abfallbeförderung/-entsorgungAbfallbeförderung/-entsorgung
Kostenentscheidung nach Antragsrücknahme

VK Sachsen, Beschluss vom 29.03.2000 - 1/SVK/9-00

(ohne amtlichen Leitsatz)

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VPRRS 2013, 1272
Abfallbeförderung/-entsorgungAbfallbeförderung/-entsorgung
Kein generelles Verbot von Altkleidersammlung!

VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 09.09.2013 - 10 S 1116/13

1. §§ 18 Abs. 5 Satz 2, 17 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 und Abs. 3 Sätze 1 bis 3 KrWG sind bei europarechtskonformer Auslegung und Anwendung durch Art. 106 Abs. 2 AEUV gedeckt.*)

2. Verfassungsrecht und Europarecht verlangen nicht, dass die für die Untersagung von Sammlungen nach § 18 Abs. 5 Satz 2 KrWG zuständige Behörde dergestalt als neutrale Stelle organisiert ist, dass diese Behörde und der öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger unterschiedlichen Rechtsträgern angehören müssen.*)

3. Für das Vorliegen einer Gefährdung der Funktionsfähigkeit des öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgers im Sinne des § 17 Abs. 3 Satz 1 KrWG durch eine gewerbliche Sammlung von Abfällen aus privaten Haushaltungen trägt die für den Erlass einer Untersagungsverfügung zuständige Behörde die Darlegungslast. Eine Funktionsgefährdung muss auf konkrete, nachprüfbare Tatsachen im Einzelfall gestützt werden können.*)

4. Die Erfüllung der nach § 20 KrWG bestehenden Entsorgungspflichten zu wirtschaftlich ausgewogenen Bedingungen wird im Sinne des § 17 Abs. 3 Satz 2 Alt. 1 KrWG nicht schon dann verhindert, wenn gewerbliche Sammlungen mit dem öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger oder einem von diesem beauftragten Dritten um Abfälle konkurrieren. Eine systematische Unvereinbarkeit zwischen öffentlich-rechtlicher und privater Abfallentsorgung im Hausmüllbereich besteht von Gesetzes wegen nicht; ob der öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger oder der beauftragte Dritte durch private Konkurrenz daran gehindert wird, die Entsorgungspflichten zu wirtschaftlich ausgewogenen Bedingungen zu erfüllen, kann nur auf der Grundlage konkreter Zahlen und Fakten beurteilt werden.*)

5. Eine wesentliche Beeinträchtigung der Planungssicherheit und Organisationsverantwortung des öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgers besteht nicht per se beim Nebeneinander von gewerblicher und kommunaler Sammlung gleicher Abfallarten; § 17 Abs. 3 Satz 3 Nr. 1 KrWG normiert keinen absoluten Konkurrenzschutz zu Gunsten des öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgers.*)

6. § 17 Abs. 3 Satz 3 Nr. 3 KrWG schützt das berechtigte Vertrauen des erfolgreichen Bieters in die Angebotskalkulation des Auftraggebers; eine rechtswidrige Auftragsvergabe wird durch eine gewerbliche Sammlung nicht im Rechtssinne "unterlaufen". Die diskriminierungsfreie und transparente Vergabe von Entsorgungsleistungen im Wettbewerb wird nur dann "erheblich erschwert", wenn ein Vergabeverfahren konkret bevorsteht; das Gesetz erlaubt nicht, gewerbliche Sammler prophylaktisch vom Markt zu verdrängen.*)

7. Die Einhaltung der in § 17 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 KrWG genannten Voraussetzungen ist im Sinne des § 18 Abs. 5 Satz 2 KrWG nur dann "anders nicht zu gewährleisten", wenn im Vergleich zu einer Untersagungsverfügung weniger belastende Maßnahmen gemäß § 18 Abs. 5 Satz 1 KrWG ausscheiden. Der vom Gesetz angeordneten zweistufigen Prüfung kann sich die zuständige Behörde nicht dadurch entziehen, dass sie mildere administrative Maßnahmen von vornherein für aussichtslos erklärt. In dem Gesetzesverstoß liegt mit Blick auf Art. 12 Abs. 1 GG zugleich eine Verletzung des verfassungsrechtlichen Übermaßverbots.*)

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VPRRS 2013, 1269
Abfallbeförderung/-entsorgungAbfallbeförderung/-entsorgung
Vorauswahl in vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb

VK Sachsen, Beschluss vom 06.03.2000 - 1/SVK/11-00

1. Die Prüfung nach § 7 a Nr. 3 VOL/A (Vorauswahl in dem dem Verhandlungsverfahren vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb) erfolgt in zwei Schritten. Zuerst werden die geeigneten Bewerber von den ungeeigneten Bewerbern geschieden. In der zweiten Stufe wählt der Auftraggeber unter den verbliebenen, grundsätzlich geeigneten, Bewerbern diejenigen aus, die er zur Angebotsabgabe auffordert. Dabei kann der Auftraggeber im Gegensatz zur sonstigen Handhabung auch ein "Mehr an Eignung" bei der Eignungsprüfung berücksichtigen.*)

2. Das am Teilnahmewettbewerb beteiligte Unternehmen kann selbst bei nachgewiesener grundsätzlicher Eignung keinen Rechtsanspruch auf Beteiligung am nachfolgenden Vergabeverfahren (Verhandlungsverfahren) gemäß § 7 a Nr. 3 VOL/A erheben. Die Vorschrift lässt vielmehr dem Auftraggeber einen gewissen Beurteilungs- und Entscheidungsspielraum, was sich aus dem Wortlaut "wählt ### unter den Bewerbern, die den Anforderungen entsprechen, diejenigen aus," ergibt. Bei dieser Auswahl darf der Auftraggeber im Hinblick auf den Gleichbehandlungsgrundsatz des § 97 Abs. 2 GWB jedoch nicht willkürlich verfahren. Er muss sich an die Verpflichtung zur Berücksichtigung sachbezogener Gesichtspunkte (Art der zu vergebenden Leistung) halten.*)

3. Der Beurteilungsspielraum des Auftraggebers ist lediglich durch die allgemeinen Grundsätze des Vergaberechts, insbesondere den Gleichheitsgrundsatz und den Wettbewerbsgrundsatz begrenzt. Aus dem Gleichbehandlungsgrundsatz ergibt sich insoweit, dass die Teilnahmeanträge - nach Größe, Herkunft und Eigenart der Unternehmen - proportional in der Auswahlentscheidung Berücksichtigung finden müssen. Der Kreis der berücksichtigten Unternehmen muss ein verkleinertes Spiegelbild der für die Auswahlentscheidung insgesamt in betracht kommenden Unternehmen darstellen.*)

4. Es ist unzulässig, wenn sich ein zuvor im Teilnahmewettbewerb abgelehnter Bewerber nachträglich mit einem anderen, erfolgreichen Bewerber des Teilnahmewettbewerbs zu einer Bietergemeinschaft zusammenschließt.*)

5. Der Auftraggeber kann zwar gemäß der Kann-Vorschrift des § 7 a Nr. 5 VOL/A Unternehmen auffordern, die vorgelegten Bescheinigungen zu vervollständigen oder zu erläutern. Davon ist jedoch nicht die Abforderung noch nicht vorgelegter Unterlagen eines überhaupt noch nicht benannten Mitbewerbers innerhalb einer künftigen Bietergemeinschaft umfasst, da dies dem Gleichbehandlungsgrundsatz nach § 97 Abs. 2 GWB widerspricht. *)

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VPRRS 2013, 1255
Abfallbeförderung/-entsorgungAbfallbeförderung/-entsorgung
Nachprüfungsantrag ohne vorherige Rüge unzulässig!

VK Saarland, Beschluss vom 17.08.2000 - 3 VK 04/2000

(ohne amtlichen Leitsatz)

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VPRRS 2013, 1253
Abfallbeförderung/-entsorgungAbfallbeförderung/-entsorgung
Übernahme und Verwertung von Bioabfall

VK Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 15.02.2000 - VK 2/99

(ohne amtlichen Leitsatz)

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VPRRS 2013, 1218
Abfallbeförderung/-entsorgungAbfallbeförderung/-entsorgung
Abschluss eines Abfallentsorgungsvertrages

VK Münster, Beschluss vom 14.09.2001 - VK 18/01

(ohne amtlichen Leitsatz)

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VPRRS 2013, 1211
Mit Beitrag
Abfallbeförderung/-entsorgungAbfallbeförderung/-entsorgung
Einführung einer blauen Tonne: Ausschreibungspflichtige Neuvergabe?

VK Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 05.07.2013 - VK 1-11/13

Die Einführung einer blauen Tonne für Altpapier ist als ausschreibungspflichtige Neuvergabe angesehen, wenn die Umstellung von der Bündelsammlung zur behältergestützten Entsorgung einen Mehrbedarf an Personal und Fahrzeugen sowie eine Mehrvergütung auslöst, die als solche den Schwellenwert übersteigt. Diese Voraussetzung ist nicht erfüllt, wenn die zu erwartenden Altpapiermengen - inklusive einer 20%-igen Erhöhung - innerhalb der Mengenspannbreite der ursprünglichen Ausschreibungsbedingungen liegen.

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VPRRS 2013, 1185
Abfallbeförderung/-entsorgungAbfallbeförderung/-entsorgung
Dienstleistungen in der Abfallentsorgung

VK Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 10.08.2000 - 2 VK 11/00

(ohne amtlichen Leitsatz)

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VPRRS 2013, 1173
Abfallbeförderung/-entsorgungAbfallbeförderung/-entsorgung
Veräußerung von Geschäftsanteilen der Stadtentsorgung ###-GmbH

VK Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 23.08.2001 - 2 VK 14/01

(ohne amtlichen Leitsatz)

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VPRRS 2013, 1163
Abfallbeförderung/-entsorgungAbfallbeförderung/-entsorgung
Einsammlung und Beförderung von Siedlungsabfällen

VK Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 08.02.2000 - 1 VK 16/99

(ohne amtlichen Leitsatz)

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VPRRS 2013, 1160
Mit Beitrag
Abfallbeförderung/-entsorgungAbfallbeförderung/-entsorgung
Vorschriften des Gemeindewirtschaftsrechts sind nicht bieterschützend!

VK Hessen, Beschluss vom 06.12.2012 - 69d-VK-43/2012

1. Vorschriften des Gemeindewirtschaftsrechts, die sog. nicht-wirtschaftliche Tätigkeiten von Gemeinden sowie ihren Unternehmen und Einrichtungen regeln (hier: § 121 Abs. 2 Satz 1 HGO), entfalten keine dritt- bzw. bieterschützende Wirkung.*)

2. Eine Beteiligung von Kommunen in privater Rechtsform als Bieter in Vergabeverfahren ist rechtlich möglich und verzerrt nicht von vornherein den Wettbewerb.*)

3. Ungewöhnlich niedrige Angebote aufgrund staatlicher Beihilfen dürfen nicht ohne Weiteres von der Wertung ausgeschlossen werden.*)

4. § 19 EG Abs. 7 Satz 1 VOL/A schreibt nicht einen zwingenden Ausschluss von ungewöhnlich niedrigen Angeboten vor, bei denen nicht nachgewiesen ist, dass sie auf einer rechtmäßig gewährten staatlichen Beihilfe beruhen, sondern begründet nur die Berechtigung dazu.*)

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VPRRS 2013, 1159
Abfallbeförderung/-entsorgungAbfallbeförderung/-entsorgung
Auftrag zur Verwertung von heizwertreichen Abfällen

VK Lüneburg, Beschluss vom 04.12.2000 - VgK-15/2000

(ohne amtlichen Leitsatz)

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VPRRS 2013, 1158
Abfallbeförderung/-entsorgungAbfallbeförderung/-entsorgung
Vertrag zur Sammlung und Beförderung von Abfällen

VK Lüneburg, Beschluss vom 20.11.2000 - VgK-13/2000

(ohne amtlichen Leitsatz)

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VPRRS 2013, 1157
Abfallbeförderung/-entsorgungAbfallbeförderung/-entsorgung
Thermische Behandlung von Restabfällen

VK Lüneburg, Beschluss vom 15.11.2000 - VgK-14/2000

(ohne amtlichen Leitsatz)

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VPRRS 2013, 1155
Abfallbeförderung/-entsorgungAbfallbeförderung/-entsorgung
Auftrag zur Verwertung von heizwertreichen Abfällen

VK Lüneburg, Beschluss vom 04.12.2000 - 203-VgK-15/2000

(ohne amtlichen Leitsatz)

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VPRRS 2013, 1154
Abfallbeförderung/-entsorgungAbfallbeförderung/-entsorgung
Vertrag zur Sammlung und Beförderung von Abfällen

VK Lüneburg, Beschluss vom 20.11.2000 - 203-VgK-13/2000

(ohne amtlichen Leitsatz)

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VPRRS 2013, 1153
Abfallbeförderung/-entsorgungAbfallbeförderung/-entsorgung
Thermische Behandlung von Restabfällen

VK Lüneburg, Beschluss vom 15.11.2000 - 203-VgK-14/2000

(ohne amtlichen Leitsatz)

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VPRRS 2013, 1145
Abfallbeförderung/-entsorgungAbfallbeförderung/-entsorgung
Ausschreibung des Vertrags zur Sammlung und Beförderung von Abfällen

VK Lüneburg, Beschluss vom 24.07.2000 - VgK-08/2000

(ohne amtlichen Leitsatz)

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VPRRS 2013, 1142
Abfallbeförderung/-entsorgungAbfallbeförderung/-entsorgung
Ausschreibung des Vertrags zur Sammlung und Beförderung von Abfällen

VK Lüneburg, Beschluss vom 24.07.2000 - 203-VgK-08/2000

(ohne amtlichen Leitsatz)

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VPRRS 2013, 1057
Abfallbeförderung/-entsorgungAbfallbeförderung/-entsorgung
Vergaberechtsregime bei kommunalen Kooperationsmodellen

VK Düsseldorf, Beschluss vom 07.07.2000 - VK-12/00

1. Die beabsichtigte Beauftragung einer städtischen Eigengesellschaft mit der Entsorgung von Hausmüll und der Stadtreinigung gegen Entgelt stellt einen öffentlichen Auftrag dar. Dieser unterliegt auch bei einer anschließenden Veräußerung der Geschäftsanteile der Eigengesellschaft an ein Privatunternehmen dem Regime des Vergaberechts. Eine solche Beauftragung kann vergaberechtlich schon deshalb nicht unberücksichtigt bleiben, weil ansonsten durch die Kombination von Gesellschaftsgründung und Aufgabenübertragung die grundsätzlich vom europäischen Richtlinien- wie auch vom nationalen Gesetzgeber gewollte umfassende Leistungsbeschaffung im Wettbewerb unterlaufen werden könnte.

2. Ein gewolltes Durchgangsstadium zu einer gemischtwirtschaftlichen Gesellschaft kann nicht für die Beurteilung herangezogen werden, ob eine vergaberechtsfreie Eigenbeauftragung (so genanntes "In-house-Geschäft") vorliegt oder nicht. Entscheidend ist der Wille, eine bestimmte Leistung dauerhaft nicht mehr in alleiniger Verantwortung, sondern gemeinsam mit einem privaten Partner zu erbringen.

3. Die Beauftragung eines von der öffentlichen Hand gegründeten gemischtwirtschaftlichen Unternehmens mit einer entgeltlichen Leistungserbringung für die öffentliche Hand ist nur ausnahmsweise dann als vergaberechtsfreier Akt anzusehen, wenn ein solches Unternehmen bei ganz außergewöhnlichen gesellschaftsrechtlichen Konstellationen der Kontrolle des öffentlichen Partners "wie eine Dienststelle" unterworfen ist.

4. Zur Kenntnis i.S. des § 107 Abs. 3 GWB, zur Zurechnung im Rahmen einer Bietergemeinschaft und zur Warnfunktion der Rüge im Sinne des ersten Schritts hin zu einem rechtsförmlichen Nachprüfungsverfahren.

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VPRRS 2013, 1056
Abfallbeförderung/-entsorgungAbfallbeförderung/-entsorgung
Vergaberechtsregime bei kommunalen Kooperationsmodellen

VK Düsseldorf, Beschluss vom 07.07.2000 - VK-12/2000

1. Die beabsichtigte Beauftragung einer städtischen Eigengesellschaft mit der Entsorgung von Hausmüll und der Stadtreinigung gegen Entgelt stellt einen öffentlichen Auftrag dar. Dieser unterliegt auch bei einer anschließenden Veräußerung der Geschäftsanteile der Eigengesellschaft an ein Privatunternehmen dem Regime des Vergaberechts. Eine solche Beauftragung kann vergaberechtlich schon deshalb nicht unberücksichtigt bleiben, weil ansonsten durch die Kombination von Gesellschaftsgründung und Aufgabenübertragung die grundsätzlich vom europäischen Richtlinien- wie auch vom nationalen Gesetzgeber gewollte umfassende Leistungsbeschaffung im Wettbewerb unterlaufen werden könnte.

2. Ein gewolltes Durchgangsstadium zu einer gemischtwirtschaftlichen Gesellschaft kann nicht für die Beurteilung herangezogen werden, ob eine vergaberechtsfreie Eigenbeauftragung (so genanntes "In-house-Geschäft") vorliegt oder nicht. Entscheidend ist der Wille, eine bestimmte Leistung dauerhaft nicht mehr in alleiniger Verantwortung, sondern gemeinsam mit einem privaten Partner zu erbringen.

3. Die Beauftragung eines von der öffentlichen Hand gegründeten gemischtwirtschaftlichen Unternehmens mit einer entgeltlichen Leistungserbringung für die öffentliche Hand ist nur ausnahmsweise dann als vergaberechtsfreier Akt anzusehen, wenn ein solches Unternehmen bei ganz außergewöhnlichen gesellschaftsrechtlichen Konstellationen der Kontrolle des öffentlichen Partners "wie eine Dienststelle" unterworfen ist.

4. Zur Kenntnis i.S. des § 107 Abs. 3 GWB, zur Zurechnung im Rahmen einer Bietergemeinschaft und zur Warnfunktion der Rüge im Sinne des ersten Schritts hin zu einem rechtsförmlichen Nachprüfungsverfahren.

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VPRRS 2013, 1055
Abfallbeförderung/-entsorgungAbfallbeförderung/-entsorgung
Vergaberechtsregime bei kommunalen Kooperationsmodellen

VK Düsseldorf, Beschluss vom 07.07.2000 - VK-12/2000-L

1. Die beabsichtigte Beauftragung einer städtischen Eigengesellschaft mit der Entsorgung von Hausmüll und der Stadtreinigung gegen Entgelt stellt einen öffentlichen Auftrag dar. Dieser unterliegt auch bei einer anschließenden Veräußerung der Geschäftsanteile der Eigengesellschaft an ein Privatunternehmen dem Regime des Vergaberechts. Eine solche Beauftragung kann vergaberechtlich schon deshalb nicht unberücksichtigt bleiben, weil ansonsten durch die Kombination von Gesellschaftsgründung und Aufgabenübertragung die grundsätzlich vom europäischen Richtlinien- wie auch vom nationalen Gesetzgeber gewollte umfassende Leistungsbeschaffung im Wettbewerb unterlaufen werden könnte.

2. Ein gewolltes Durchgangsstadium zu einer gemischtwirtschaftlichen Gesellschaft kann nicht für die Beurteilung herangezogen werden, ob eine vergaberechtsfreie Eigenbeauftragung (so genanntes "In-house-Geschäft") vorliegt oder nicht. Entscheidend ist der Wille, eine bestimmte Leistung dauerhaft nicht mehr in alleiniger Verantwortung, sondern gemeinsam mit einem privaten Partner zu erbringen.

3. Die Beauftragung eines von der öffentlichen Hand gegründeten gemischtwirtschaftlichen Unternehmens mit einer entgeltlichen Leistungserbringung für die öffentliche Hand ist nur ausnahmsweise dann als vergaberechtsfreier Akt anzusehen, wenn ein solches Unternehmen bei ganz außergewöhnlichen gesellschaftsrechtlichen Konstellationen der Kontrolle des öffentlichen Partners "wie eine Dienststelle" unterworfen ist.

4. Zur Kenntnis i.S. des § 107 Abs. 3 GWB, zur Zurechnung im Rahmen einer Bietergemeinschaft und zur Warnfunktion der Rüge im Sinne des ersten Schritts hin zu einem rechtsförmlichen Nachprüfungsverfahren.

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VPRRS 2013, 1054
Abfallbeförderung/-entsorgungAbfallbeförderung/-entsorgung
Vergaberechtsregime bei kommunalen Kooperationsmodellen

VK Düsseldorf, Beschluss vom 07.07.2000 - VK-12/00-L

1. Die beabsichtigte Beauftragung einer städtischen Eigengesellschaft mit der Entsorgung von Hausmüll und der Stadtreinigung gegen Entgelt stellt einen öffentlichen Auftrag dar. Dieser unterliegt auch bei einer anschließenden Veräußerung der Geschäftsanteile der Eigengesellschaft an ein Privatunternehmen dem Regime des Vergaberechts. Eine solche Beauftragung kann vergaberechtlich schon deshalb nicht unberücksichtigt bleiben, weil ansonsten durch die Kombination von Gesellschaftsgründung und Aufgabenübertragung die grundsätzlich vom europäischen Richtlinien- wie auch vom nationalen Gesetzgeber gewollte umfassende Leistungsbeschaffung im Wettbewerb unterlaufen werden könnte.

2. Ein gewolltes Durchgangsstadium zu einer gemischtwirtschaftlichen Gesellschaft kann nicht für die Beurteilung herangezogen werden, ob eine vergaberechtsfreie Eigenbeauftragung (so genanntes "In-house-Geschäft") vorliegt oder nicht. Entscheidend ist der Wille, eine bestimmte Leistung dauerhaft nicht mehr in alleiniger Verantwortung, sondern gemeinsam mit einem privaten Partner zu erbringen.

3. Die Beauftragung eines von der öffentlichen Hand gegründeten gemischtwirtschaftlichen Unternehmens mit einer entgeltlichen Leistungserbringung für die öffentliche Hand ist nur ausnahmsweise dann als vergaberechtsfreier Akt anzusehen, wenn ein solches Unternehmen bei ganz außergewöhnlichen gesellschaftsrechtlichen Konstellationen der Kontrolle des öffentlichen Partners "wie eine Dienststelle" unterworfen ist.

4. Zur Kenntnis i.S. des § 107 Abs. 3 GWB, zur Zurechnung im Rahmen einer Bietergemeinschaft und zur Warnfunktion der Rüge im Sinne des ersten Schritts hin zu einem rechtsförmlichen Nachprüfungsverfahren.

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VPRRS 2013, 1009
Abfallbeförderung/-entsorgungAbfallbeförderung/-entsorgung
Ausschreibung von Abfallbeseitigungsleistungen

VK Detmold, Beschluss vom 04.12.2000 - VK.21-27/00

(ohne amtlichen Leitsatz)

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VPRRS 2013, 0986
Abfallbeförderung/-entsorgungAbfallbeförderung/-entsorgung
Aufteilung in Lose zwingend, wenn zweckmäßig!

VK Arnsberg, Beschluss vom 31.01.2001 - VK 2-1/01

Die Aufteilung in Lose ist zwingend vorgeschrieben, soweit dies zweckmäßig ist. Falls keine spezifische Zweckmäßigkeit für eine Bündelung erkennbar ist, sind die Lose marktüblich aufzuteilen.*)

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VPRRS 2013, 0985
Abfallbeförderung/-entsorgungAbfallbeförderung/-entsorgung
Abfallbeseitigungsauftrag für einen Teil des Kreisgebiets

VK Arnsberg, Beschluss vom 18.07.2000 - VK 2-07/2000

(ohne amtlichen Leitsatz)

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VPRRS 2013, 0983
Abfallbeförderung/-entsorgungAbfallbeförderung/-entsorgung
Aufteilung in Lose zwingend, wenn zweckmäßig!

VK Arnsberg, Beschluss vom 31.01.2001 - VK 2-01/01

Die Aufteilung in Lose ist zwingend vorgeschrieben, soweit dies zweckmäßig ist. Falls keine spezifische Zweckmäßigkeit für eine Bündelung erkennbar ist, sind die Lose marktüblich aufzuteilen.*)

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VPRRS 2013, 0982
Abfallbeförderung/-entsorgungAbfallbeförderung/-entsorgung
Abfallbeseitigungsauftrag für einen Teil des Kreisgebiets

VK Arnsberg, Beschluss vom 18.07.2000 - VK 2-7/00

(ohne amtlichen Leitsatz)

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VPRRS 2013, 0880
Mit Beitrag
Abfallbeförderung/-entsorgungAbfallbeförderung/-entsorgung
Kenntnis vom Mitbewerberangebot: Verstoß gegen Wettbewerbsgrundsatz?

OLG München, Beschluss vom 14.03.2013 - Verg 32/12

1. Erhält ein Bieter nach Angebotsabgabe von einem Dritten Informationen über den Inhalt des Angebots eines Mitbewerbers, liegt darin kein zum Angebotsausschluss führender Verstoß gegen das Wettbewerbsprinzip, weil durch diese Information das Angebot des Bieters nicht (mehr) beeinflusst wird.

2. Wird durch die Information eines Dritten das Angebot des Bieters nicht beeinflusst, ist der Bieter nicht dazu verpflichtet, dem Auftraggeber den Namen des Informanten bekannt zu geben.

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VPRRS 2013, 0877
Mit Beitrag
Abfallbeförderung/-entsorgungAbfallbeförderung/-entsorgung
Anforderungen an Untersagung einer gewerblichen Altpapiersammlung?

VGH Bayern, Beschluss vom 02.05.2013 - 20 AS 13.700

1. Die Untersagung einer gewerblichen Altpapiersammlung ist grundsätzlich zulässig, wenn im Zuständigkeitsbereich einer entsorgungspflichtigen Körperschaft die Vergabe der Entsorgungsleistung erheblich erschwert oder unterlaufen wird.

2. Wurde die gewerbliche Sammlung zum Zeitpunkt des Inkrafttretens des Kreislaufwirtschaftsgesetzes (KrWG) bereits durchgeführt und hat sie die Funktionsfähigkeit des öffentlich-rechtlichen Trägers bislang nicht gefährdet, muss die zur Untersagung zuständige Behörde bei Anordnungen nach § 18 Abs. 5 und 6 KrWG den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit, insbesondere ein schutzwürdiges Vertrauen des Trägers der Sammlung auf ihre weitere Durchführung, beachten.

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VPRRS 2013, 0861
Abfallbeförderung/-entsorgungAbfallbeförderung/-entsorgung
Auftrag zur Entsorgung von kommunalem Abfall

VK Münster, Beschluss vom 04.08.2010 - VK 05/10

(ohne amtlichen Leitsatz)

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