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Volltexturteile nach Sachgebieten

Sachgebiet: Abfallbeförderung/-entsorgung

559 Entscheidungen insgesamt




Online seit 2018

VPRRS 2018, 0401
NachprüfungsverfahrenNachprüfungsverfahren
Zu früh gestellter Nachprüfungsantrag ist unzulässig!

VK Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 09.11.2018 - 2 VK 5/18

Ein voreilig gestellter Nachprüfungsantrag ist mangels Rechtsschutzinteresses unzulässig.

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VPRRS 2018, 0363
Mit Beitrag
Abfallbeförderung/-entsorgungAbfallbeförderung/-entsorgung
Auch ein unauskömmliches Angebot kann bezuschlagt werden!

VK Nordbayern, Beschluss vom 11.07.2018 - RMF-SG21-3194-03-15

1. Bei der Wertung der Angebote darf keine Veränderung der bekannt gemachten Zuschlagskriterien oder ihrer Gewichtung erfolgen. Allerdings ist der öffentliche Auftraggeber nicht dazu verpflichtet, bereits in der Auftragsbekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen die Bewertungsmethode bekanntzumachen.

2. Zu einer vergaberechtskonformen Wertungsentscheidung gehört, dass das vorgeschriebene Verfahren eingehalten und der Sachverhalt vollständig und zutreffend ermittelt wird sowie die vom Auftraggeber selbst aufgestellten Vorgaben beachtet und keine sachwidrigen und gegen allgemeine Bewertungsgrundsätze verstoßenden Erwägungen angestellt werden.

3. Sollen die Bieter ihre Konzepte für die Erfüllung der Qualitätskriterien schriftlich darstellen, hat der Wettbewerb das Gepräge eines Vergabeverfahrens mit funktionaler Leistungsbeschreibung. Der Auftraggeber kann die Konzepte dann an subjektiven Komponenten messen.

4. Ein Angebot, das einen Preisabstand von 20% zum nächstniedrigen Angebot hat, darf nicht automatisch von der Wertung ausgeschlossen werden. Erscheint dem Auftraggeber ein Angebot ungewöhnlich niedrig, muss er vom Bestbieter Aufklärung über dessen Preise verlangen.

5. Der Auftraggeber kann den Zuschlag auch auf ein unauskömmliches Angebot erteilen, wenn der betreffende Bieter mit der Preisgestaltung wettbewerbskonforme Ziele verfolgt.

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VPRRS 2018, 0332
Mit Beitrag
Abfallbeförderung/-entsorgungAbfallbeförderung/-entsorgung
Angabe einer Internet-Adresse: Eignungsanforderungen nicht wirksam gefordert!

VK Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 09.08.2018 - VK 2-11/18

1. Die Angabe einer elektronischen Adresse, unter der die vollständigen Vergabeunterlagen unentgeltlich, uneingeschränkt und direkt abgerufen werden können, stellt keine ordnungsgemäße Mitteilung der Eignungskriterien und der Eignungsnachweise dar.

2. Sind die Eignungsanforderungen nicht wirksam gefordert worden, kann ein Bieter nicht wegen fehlender Eignungsnachweise ausgeschlossen werden.

3. Der Nachprüfungsantrag steht zur freien Disposition des Bieters, der sich in dem Anspruch darauf verletzt fühlt, dass der öffentliche Auftraggeber die Bestimmungen über das Vergabeverfahren einhält. Er kann seinen Antrag jederzeit zurücknehmen, solange und soweit noch eine formell bestandskräftige sachliche Entscheidung über den Antrag aussteht.

4. Mit der Rücknahme des Antrags als unabdingbare Sachentscheidungsvoraussetzung ist das Verfahren in der Hauptsache beendet.

5. Nimmt der Antragsteller den Nachprüfungsantrag zurück, entfällt das Zuschlagsverbot. Es ist dann lediglich noch über die Kosten zu befinden.

6. Die Entscheidung, wer die Kosten zu tragen hat, erfolgt nach billigem Ermessen. Sie orientiert sich grundsätzlich an dem voraussichtlichen Verfahrensausgang bei summarischer Prüfung.

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VPRRS 2018, 0307
Mit Beitrag
Abfallbeförderung/-entsorgungAbfallbeförderung/-entsorgung
"Fremde" Kalkulation übernommen: Bieter wird ausgeschlossen!

VK Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 27.04.2018 - 1 VK LSA 33/17

Ein Unternehmen, dessen Angebotskalkulation mit der Kalkulation eines anderen Bieters überstimmt bzw. Abhängigkeiten zu dieser aufweist, kann vom Wettbewerb ausgeschlossen werden.

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VPRRS 2018, 0289
Mit Beitrag
Abfallbeförderung/-entsorgungAbfallbeförderung/-entsorgung
Nicht mehr "aktuelles" Führungszeugnis kann nachgefordert werden!

OLG München, Beschluss vom 27.07.2018 - Verg 2/18

1. Die Vergabestelle darf die Frist zur Vorlage von Unterlagen nach § 56 VgV nach eigenem Ermessen bestimmen und ggf. auch vor deren Ablauf verlängern.*)

2. Zur Problematik der ordnungsgemäßen Festlegung von Eignungskriterien in der Bekanntmachung durch Verweis verbunden mit einen Link auf die Auftragsunterlagen (hier offengelassen)*)

3. Ist die Vorlage eines "aktuellen" polizeilichen Führungszeugnisses verlangt und legt der Bieter ein zwei Jahre altes Zeugnis vor; entspricht dies rein formal nicht den Anforderungen mit der Folge, dass die Vergabestelle, das Dokument nachfordern darf.*)

4. Verfügt der Bieter über eine von den Fachbehörden erteilte Genehmigung zum Betrieb- einer Anlage (hier: Biogasanlage) und zur Verwertung bestimmter Stoffe in dieser Anlage (Bioabfall mit der Abfallschlüsselnummer 20 03 01), ist die Beurteilung der Vergabestelle, der Bieter habe damit seine technische Leistungsfähigkeit (Verwertung/Entsorgung von Bioabfall aus der Biotonne privater Haushalte). hinreichend nachgewiesen, nicht zu beanstanden. Im Nachprüfungsverfahren wird nicht inzident geprüft, ob die Fachbehörde bei der Erteilung der Genehmigung europarechtliche Anforderungen (hier: VO (EG) 1069/2009) im Zusammenhang mit der Verwertung bestimmter Abfallarten (Bioabfall, der Reste tierischer Nebenprodukte enthalten kann) verkannt hat.*)

5. Das Verlangen nach Referenzprojekten für "vergleichbare Leistungen" bedeutet nicht, dass das Leistungsbild der herangezogenen Aufträge mit dem ausgeschriebenen Auftrag identisch sein muss. Will der Auftraggeber sicherstellen, dass der Bieter exakt die zu beschaffende Leistung schon früher erfolgreich durchgeführt hat, dann muss er entsprechende konkretisierende Vorgaben festlegen. Macht er dies nicht, genügt, dass die Referenzleistung der ausgeschriebenen Leistung so weit ähnelt, dass sie einen tragfähigen Rückschluss auf die Leistungsfähigkeit des Bieters für die ausgeschriebene Leistung eröffnet. Bei der Bewertung der Frage der Vergleichbarkeit der Referenz kommt der Vergabestelle, die regelmäßig über spezifisches Fachwissen und fachliche Erfahrung verfügt, ein nur eingeschränkt überprüfbarer Beurteilungsspielraum zu.*)




VPRRS 2018, 0268
Mit Beitrag
Abfallbeförderung/-entsorgungAbfallbeförderung/-entsorgung
Auch die Fußzeile eines Begleitschreibens ist Angebotsbestandteil!

VK Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 28.03.2018 - VK 1-38/17

1. Ob ein Bieter eine Änderung an den Vergabeunterlagen vorgenommen hat, ergibt sich aus dem Vergleich der Vergabeunterlagen mit dem Angebot. Das Angebotsbegleitschreiben und auch die darin in Fußzeilen enthaltenen Informationen gehören zum Angebotsinhalt.*)

2. Ein Bieter, der im Angebotsbegleitschreiben einen von den Vertragsbedingungen abweichenden Gerichtsstand anbietet, unterliegt einem Angebotsausschluss.*)

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VPRRS 2018, 0248
NachprüfungsverfahrenNachprüfungsverfahren
Abfallentsorgung ist unverzichtbar: Vorabgestattung des Zuschlags!

VK Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 02.02.2018 - 1 VK LSA 48/17

1. Die Abfallentsorgung gehört zu den unverzichtbaren Aufgaben der Daseinsvorsorge. Im Falle ihres Ausbleibens kann es zu logistischen, hygienischen und in der Folge auch gesundheitlichen Problemen kommen, die es in jedem Fall zu vermeiden gilt.

2. Die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger sind dazu verpflichtet, die in ihrem Gebiet angefallenen und überlassenen Abfälle zu beseitigen. Dies muss der Auftraggeberseite ausnahmsweise durch Gestattung der vorzeitigen Zuschlagserteilung möglich sein.

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VPRRS 2018, 0247
Abfallbeförderung/-entsorgungAbfallbeförderung/-entsorgung
Abfallentsorgung ist unverzichtbar: Vorabgestattung des Zuschlags!

VK Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 02.02.2018 - 1 VK LSA 45/17

1. Die Abfallentsorgung gehört zu den unverzichtbaren Aufgaben der Daseinsvorsorge. Im Falle ihres Ausbleibens kann es zu logistischen, hygienischen und in der Folge auch gesundheitlichen Problemen kommen, die es in jedem Fall zu vermeiden gilt.

2. Entsprechend besteht gem. § 20 KrWG eine Verpflichtung der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger, die in ihrem Gebiet angefallenen und überlassenen Abfälle zu beseitigen. Dies muss der Auftraggeberseite durch Gestattung der vorzeitigen Zuschlagserteilung ermöglicht werden.

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VPRRS 2018, 0246
Abfallbeförderung/-entsorgungAbfallbeförderung/-entsorgung
Abfallentsorgung ist unverzichtbar: Vorabgestattung des Zuschlags!

VK Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 02.02.2018 - 1 VK LSA 47/17

1. Die Abfallentsorgung gehört zu den unverzichtbaren Aufgaben der Daseinsvorsorge. Im Falle ihres Ausbleibens kann es zu logistischen, hygienischen und in der Folge auch gesundheitlichen Problemen kommen, die es in jedem Fall zu vermeiden gilt.

2. Entsprechend besteht gem. § 20 KrWG eine Verpflichtung der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger, die in ihrem Gebiet angefallenen und überlassenen Abfälle zu beseitigen. Dies muss der Auftraggeberseite durch Gestattung der vorzeitigen Zuschlagserteilung ermöglicht werden.

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VPRRS 2018, 0245
Abfallbeförderung/-entsorgungAbfallbeförderung/-entsorgung
Abfallentsorgung ist unverzichtbar: Vorabgestattung des Zuschlags!

VK Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 02.02.2018 - 1 VK LSA 46/17

1. Die Abfallentsorgung gehört zu den unverzichtbaren Aufgaben der Daseinsvorsorge. Im Falle ihres Ausbleibens kann es zu logistischen, hygienischen und in der Folge auch gesundheitlichen Problemen kommen, die es in jedem Fall zu vermeiden gilt.

2. Entsprechend besteht gem. § 20 KrWG eine Verpflichtung der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger, die in ihrem Gebiet angefallenen und überlassenen Abfälle zu beseitigen. Dies muss der Auftraggeberseite durch Gestattung der vorzeitigen Zuschlagserteilung ermöglicht werden.

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VPRRS 2018, 0157
Mit Beitrag
Abfallbeförderung/-entsorgungAbfallbeförderung/-entsorgung
Mitwirkungsverbot gilt nicht für die Vorbereitung der Ausschreibungsunterlagen!

OLG Frankfurt, Beschluss vom 29.03.2018 - 11 Verg 16/17

1. Die Bevorzugung von Entsorgungskonzepten mit einer ortsnahen Entsorgungsanlage ist im Hinblick auf die damit verbundene Möglichkeit der Reduktion von Transportemissionen ein unter ökologischen Gesichtspunkten sachgerechtes Unterscheidungskriterium.*)

2. Die Vorbereitung der Ausschreibungsunterlagen unterfällt nicht dem Anwendungsbereich der Regelungen zum Mitwirkungsverbot in § 6 VgV.*)

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VPRRS 2018, 0137
Mit Beitrag
Abfallbeförderung/-entsorgungAbfallbeförderung/-entsorgung
Können die Eignungskriterien während des Vergabeverfahrens geändert werden?

VK Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 20.10.2017 - 1 VK LSA 17/17

1. Es steht dem öffentlichen Auftraggeber grundsätzlich frei, die von ihm für erforderlich gehaltenen Eignungsvorgaben zu bestimmen. Denn es liegt in seiner Risikosphäre, durch Festlegung der Eignungsanforderung die zukünftige ordnungsgemäße Leistungserbringung sicherzustellen.

2. Vorherige Festlegung zu den Eignungskriterien können während eines laufenden Vergabeverfahrens unter Gewährleistung der Grundsätze von Transparenz und Wettbewerb geändert werden.

3. Ein Mehr an Wettbewerb kann nicht diskriminierend wirken.

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VPRRS 2018, 0145
Mit Beitrag
Abfallbeförderung/-entsorgungAbfallbeförderung/-entsorgung
Müssen die Bieter auf (gesellschaftsrechtliche) Verflechtungen hinweisen?

EuGH, Urteil vom 17.05.2018 - Rs. C-531/16

Art. 2 der Richtlinie 2004/18/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 31.03.2004 über die Koordinierung der Verfahren zur Vergabe öffentlicher Bauaufträge, Lieferaufträge und Dienstleistungsaufträge ist dahin auszulegen ist, dass

– miteinander verbundene Bieter, die in ein und demselben Verfahren gesonderte Angebote einreichen, nicht verpflichtet sind, dem öffentlichen Auftraggeber gegenüber von sich aus ihre Verbindungen offenzulegen, wenn in der Ausschreibung oder den Verdingungsunterlagen, die die Bedingungen für die Vergabe eines öffentlichen Auftrags regeln, keine ausdrückliche normative Bestimmung oder spezifische Bedingung enthalten ist;

– der öffentliche Auftraggeber, wenn er über Anhaltspunkte verfügt, die Zweifel an der Eigenständigkeit und Unabhängigkeit der von bestimmten Bietern eingereichten Angebote aufkommen lassen, zur Nachprüfung verpflichtet ist, ob deren Angebote tatsächlich eigenständig und unabhängig sind, und zwar gegebenenfalls dadurch, dass er zusätzliche Informationen von diesen Bietern anfordert. Stellt sich heraus, dass die Angebote nicht eigenständig und unabhängig sind, steht Art. 2 der Richtlinie 2004/18 einem Zuschlag des Auftrags an die Bieter, die ein solches Angebot abgegeben haben, entgegen.*)

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VPRRS 2018, 0122
Mit Beitrag
Abfallbeförderung/-entsorgungAbfallbeförderung/-entsorgung
Grundsatz der Autarkie ist auf Siedlungsabfälle beschränkt!

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 20.12.2017 - Verg 8/17

1. Die rechtlichen Grenzen der Bestimmungsfreiheit des Auftraggebers bei Entsorgungsausschreibungen sind unter anderem in den entsorgungsrechtlichen Vorschriften geregelt, deren Einhaltung im Vergabenachprüfungsverfahren im Sinn vorgelagerter Rechtsfragen inzident zu prüfen ist.

2. Sind nicht gemischte Siedlungsabfälle Gegenstand der Ausschreibung, gilt das sog. Autarkiegebot nicht. Der Grundsatz der Autarkie ist auf Siedlungsabfälle beschränkt und nicht auf durch mechanische Behandlung entstandene andere Abfallklassen anzuwenden.

3. Die Frage der Ungewöhnlichkeit oder Unangemessenheit eines Preises kann sich nicht nur aufgrund eines erheblichen Preisabstands zum nächsthöheren Angebot im selben Vergabeverfahren stellen, sondern gleichermaßen bei einer ebensolchen Abweichung von in vergleichbaren Vergabeverfahren oder sonst erfahrungsgemäß oder üblicherweise angebotenen Preisen.

4. Sofern der Preis (oder die Kosten) eines Angebots im Verhältnis zu der zu erbringenden Leistung ungewöhnlich oder unangemessen niedrig erscheinen, hat der öffentliche Auftraggeber vom betroffenen Bieter Aufklärung zu verlangen.

5. Der Rügetatbestand setzt Erkennbarkeit eines Vergaberechtsverstoßes in den Vergabeunterlagen voraus. Erkennbarkeit ist an einem objektiven Maßstab zu messen. Dabei ist auf ein durchschnittlich fachkundiges Bieterunternehmen abzustellen, das beim Verständnis der Vergabeunterlagen die verkehrsübliche Sorgfalt aufwendet.

6. Erkennbarkeit muss sich darüber hinaus sowohl auf die den Rechtsverstoß begründenden Tatsachenvorgänge als auch auf deren rechtliche Bewertung, und zwar im Sinn eines Vergaberechtsverstoßes, beziehen.

7. Um einen Rechtsverstoß erkennbar werden zu lassen, muss das betroffene Bieterunternehmen keinen rechtlichen Rat einholen. Der Rechtsverstoß muss sich dem durch die Ausschreibung angesprochenen Bieterkreis aufgrund des bei ihm allgemein vorauszusetzenden rechtlichen Wissens erschließen können.

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VPRRS 2018, 0119
Mit Beitrag
Abfallbeförderung/-entsorgungAbfallbeförderung/-entsorgung
Kann sich der Auftraggeber auf eine Entsorgungsvariante festlegen?

OLG München, Beschluss vom 09.03.2018 - Verg 10/17

1. Schreibt ein öffentlicher Auftraggeber einen ganz bestimmten Umgang mit dem Abfall vor und schließt er alle sonstigen (nicht von vorneherein offensichtlich nachrangigen) Möglichkeiten der Verwertung/Entsorgung zwingend aus, muss er die zentralen Aspekte, die für bzw. gegen die beabsichtigte Festlegung sprechen, gegenüberstellen und bewerten und dabei die grundlegende Konzeption des KrWG berücksichtigen.

2. Nicht jeder Dokumentationsmangel führt dazu, dass eine Wiederholung der betreffenden Verfahrensabschnitte anzuordnen ist, weil anderenfalls der Ablauf des Vergabeverfahrens unangemessen beeinträchtigt werden könnte. Es ist vielmehr möglich, dass Dokumentationsmängel nachträglich geheilt werden können.

3. Die Möglichkeit einer nachträglichen Dokumentation kommt nicht in Betracht, wenn zu besorgen ist, dass die Berücksichtigung der nachgeschobenen Dokumentation lediglich im Nachprüfungsverfahren nicht ausreichen könnte, um eine wettbewerbskonforme Auftragserteilung zu gewährleisten.

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VPRRS 2018, 0078
Mit Beitrag
NachprüfungsverfahrenNachprüfungsverfahren
Keine Zuschlagschance, keine Antragsbefugnis!

OLG Koblenz, Beschluss vom 14.03.2018 - Verg 4/17

1. In Rheinland-Pfalz fällt das arbeitsteilige Zusammenwirken eines Landkreises und einer kreisangehörigen Stadt bei der Abfallentsorgung im Stadtgebiet nicht unter § 108 Abs. 6 GWB, weil nach § 3 Abs. 1 LKrWG allein der Landkreis für die Abfallentsorgung auch im Stadtgebiet zuständig ist und es deshalb an "von ihnen zu erbringenden öffentlichen Dienstleistungen" fehlt.*)

2. Einem Antragsteller fehlt die Antragsbefugnis, wenn er keine Chance hat, den Auftrag zu erhalten, der Gegenstand des Nachprüfungsverfahrens ist.*)

3. Allein die Erklärung eines Auftraggebers im Nachprüfungsverfahren, er werde im Falle eines Unterliegens sein Beschaffungsvorhaben aufgeben, führt nicht dazu, dass dem Antragsteller die Antragsbefugnis abzusprechen ist.*)

4. Die Antragsbefugnis fehlt aber ausnahmsweise, wenn

- der Antragsteller eine von einem entsorgungspflichtigen Landkreis und einer kreisangehörigen Stadt als vergaberechtsfreie Kooperation i.S.d. § 108 Abs. 6 GWB angesehene Zusammenarbeit bei der Abfallentsorgung als (drohende) vergabe-rechtswidrige Direktvergabe beanstandet;

- die Rekommunalisierung der Abfallentsorgung durch den Landkreis beschlossene Sache ist und die Beschlusslage lediglich die Einbindung einer kreisangehörigen Stadt als (vermeidliche) vergaberechtsfreie innerstaatliche Aufgabenerfüllung zulässt, nicht aber die Beauftragung eines privaten Entsorgungsunternehmens;

- die Kreisverwaltung dementsprechend angekündigt hat, sie werde für den Fall, dass die Zusammenarbeit mit der Stadt als vergaberechtswidrig beurteilt werde, die Beschlusslage durch vollständige Eigenleistung umsetzten, keinesfalls aber die Teilleistung, die die Stadt erbringen sollte, zum Gegenstand eines förmlichen Vergabeverfahrens machen.*)

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VPRRS 2018, 0046
Mit Beitrag
Abfallbeförderung/-entsorgungAbfallbeförderung/-entsorgung
Widersprüchliche Nachunternehmerangaben führen zum Angebotsausschluss!

VK Thüringen, Beschluss vom 08.11.2017 - 250-4003-8841/2017-N-004-SOK

1. Auch bei einer Vergabe nach VOL/A ist ein Angebot nur dann zuschlagsfähig, wenn es eindeutig und widerspruchsfrei ist.

2. Erklärt ein Bieter einerseits, keine Nachunternehmer zu haben, listet er aber andererseits Sammelentsorgungsnachweise von Fremdunternehmen auf, ist sein Angebot widersprüchlich und zwingend auszuschließen.

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Online seit 2017

VPRRS 2017, 0380
Mit Beitrag
Abfallbeförderung/-entsorgungAbfallbeförderung/-entsorgung
Wann liegt eine vergabefreie interkommunale Zusammenarbeit vor?

VK Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 11.12.2017 - VK 2-29/17

1. Ein Vergabeverfahren hat begonnen, wenn zwei Voraussetzungen kumulativ vorliegen: Der öffentliche Auftraggeber muss sich zunächst intern verbindlich dazu entschlossen haben, einen (gegenwärtigen oder zukünftigen) Bedarf nicht durch Eigenleistung, sondern als Nachfrager am Markt zu decken. Darüber hinaus muss er zweckbestimmt äußerlich wahrnehmbar Anstalten getroffen haben, den Auftragnehmer mit dem Ziel eines Vertragsschlusses auszuwählen.

2. Die Voraussetzungen einer vergabefreien interkommunalen Zusammenarbeit liegen nur vor, wenn ein kooperatives Konzept vorliegt und die Kooperation auf die Wahrnehmung einer allen Kooperationspartnern gleichermaßen obliegenden Aufgabe gerichtet ist (= Zielidentität).

3. Fehlt es an einer der im Kooperationsvertrag verbundenen öffentlichen Auftraggebern gleichermaßen obliegenden öffentlichen Aufgabe, weil das Gesetz (hier: KrWG-RP) vorsieht, dass die Abfallentsorgung allein dem Landkreis als öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger obliegt, fehlt es an der Zielidentität.

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VPRRS 2017, 0365
Abfallbeförderung/-entsorgungAbfallbeförderung/-entsorgung
Müssen die Bieter auf (gesellschaftsrechtliche) Verflechtungen hinweisen?

Generalanwalt beim EuGH, Schlussanträge vom 22.11.2017 - Rs. C-531/16

1. Miteinander verbundene Unternehmen, die in demselben Verfahren getrennte Angebote eingereicht haben, sind nur bei Vorhandensein einer entsprechenden Rechtsvorschrift dazu verpflichtet, die zwischen ihnen bestehenden Verbindungen gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber offenzulegen.

2. Der öffentliche Auftraggeber ist verpflichtet, diese Unternehmen um die Informationen zu ersuchen, die er für erforderlich hält, wenn er angesichts der Beurteilungselemente, die in dem genannten Verfahren vorliegen, Zweifel hinsichtlich der Gefahr hegt, dass ihre gleichzeitige Teilnahme die Transparenz beeinträchtigt und den Wettbewerb zwischen denjenigen verfälscht, die den Auftrag zur Erbringung der Dienstleistung anstreben.

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VPRRS 2017, 0352
Mit Beitrag
Abfallbeförderung/-entsorgungAbfallbeförderung/-entsorgung
Offensichtlicher Eintragungsfehler ist aufzuklären!

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 02.08.2017 - Verg 17/17

1. Die Vorschrift des § 60 VgV, wonach der Zuschlag nicht auf ein ungewöhnlich niedriges Angebot erteilt werden darf, ist nicht nur bieterschützend, sondern verpflichtet den öffentlichen Auftraggeber bei Erreichen einer Aufgreifschwelle von 20 % auch, eine Angemessenheitsprüfung durchzuführen (vgl. BGH, IBR 2017, 209 = VPR 2017, 42).

2. Angebote, bei denen Änderungen oder Ergänzungen an den Vergabeunterlagen vorgenommen werden, sind von der Wertung auszuschließen. Eine Änderung an den Vergabeunterlagen liegt dann vor, wenn der Bieter nicht das anbietet, was der Ausschreibende bestellt hat, sondern wenn er von den Vorgaben der Vergabeunterlagen abweicht

3. Lässt sich die Bedeutung einer wahrscheinlich auf einen Eintragungsfehler zurückzuführenden widersprüchlichen Erklärung nicht im Wege der Auslegung zweifelsfrei ermitteln, ist der öffentliche Auftraggeber nicht nur berechtigt, sondern sogar verpflichtet, von dem betreffenden Bieter Aufklärung über das Angebot zu verlangen.

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VPRRS 2017, 0301
Mit Beitrag
Abfallbeförderung/-entsorgungAbfallbeförderung/-entsorgung
Auftraggeber muss ungewöhnlich niedrigen Preisen nachgehen!

VK Lüneburg, Beschluss vom 13.07.2017 - VgK-17/2017

1. Jeder Bieter hat einen Anspruch darauf, dass der Auftraggeber das Angebot (hier: zur Verwertung von kompostierbaren Abfällen) eines Mitbewerbers bei einem konkreten Verdacht auf ein ungewöhnlich niedriges Angebot einer Preisprüfung unterzieht.

2. Ein konkreter Verdacht liegt jedenfalls dann vor, wenn das günstigste Angebot vom zweitgünstigsten um 20 % abweicht oder bei auffälligen Abweichungen von preislichen Erfahrungswerten aus anderen vergleichbaren Beschaffungsvorgängen.

3. Eine Rüge ist nur dann ausreichend substanziiert, wenn tatsächliche Anknüpfungstatsachen oder Indizien vorgetragen werden, die einen hinreichenden Verdacht auf einen bestimmten Vergaberechtsverstoß begründen. Reine Vermutungen (hier: Missachtung der Mindestlohnvorgabe und wirtschaftliche Defizite und fehlende Zertifizierung) genügen nicht.

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VPRRS 2017, 0280
Mit Beitrag
Abfallbeförderung/-entsorgungAbfallbeförderung/-entsorgung
Vergabereife trotz noch ausstehender Vorbereitungsmaßnahmen?

VK Baden-Württemberg, Beschluss vom 07.08.2017 - 1 VK 26/17

1. Dem Auftraggeber ist abzuverlangen, dass er vor der Ausschreibung alle rechtlichen Voraussetzungen schafft, damit innerhalb der in den Vergabeunterlagen genannten Fristen mit der ausgeschriebenen Leistung begonnen werden kann.

2. Ein noch zu bewerkstelligender Umbau der Lagerhalle in der Umschlagstelle (hier: Sammlung und Verwertung von Pappe, Papier Kartonagen) steht einer Vergabereife nicht entgegen, wenn unter gewöhnlichen Umständen damit zu rechnen ist, dass die erforderliche immissionsschutzrechtliche Genehmigung rechtzeitig erteilt wird. Es ist dem Auftraggeber nicht zuzumuten so lange zu warten, bis er alle vorbereitenden Maßnahmen erledigt hat.

3. Auftraggeber müssen nach Bieterfragen keine konsolidierte Fassung der Leistungsbeschreibung veröffentlichen.

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VPRRS 2017, 0260
Abfallbeförderung/-entsorgungAbfallbeförderung/-entsorgung
Drohender Engpass bei Abfallentsorgung: Vorabgestattung des Zuschlags!

VK Hessen, Beschluss vom 12.01.2017 - 69d-VK-58a/2016

1. Abfallentsorgung gehört zu einer unverzichtbaren Aufgabe der Daseinsvorsorge, die unterbrechungsfrei wahrzunehmen ist.

2. Eine Dringlichkeitsvergabe ist ein schwer wiegender Eingriff in das Vergaberecht. Der Auftraggeber hat deshalb zu prüfen, ob sie wirklich notwendig ist, oder ob durch eine Beschränkung des Auftragsgegenstandes (hier: Verzicht auf einzelne Lose, Verzicht auf den Einsatz des Identsystems) die Eilbedürftigkeit zugunsten der Einhaltung der Regelverfahren möglich ist.

3. Hat der Auftraggeber mit langer Vorfrist die Ausschreibung bekannt gegeben, und ist ein Nachprüfungsantrag schon mehr als sechs Monate anhängig, ohne absehbare Entscheidung in der Sache, liegt die Verzögerung des Verfahrens nicht in der Sphäre des Auftraggebers. Die Vorabgestattung des Zuschlags ist erforderlich, um schwerwiegende Beeinträchtigungen für das Wohl der Allgemeinheit zu verhindern.

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VPRRS 2017, 0259
Mit Beitrag
Abfallbeförderung/-entsorgungAbfallbeförderung/-entsorgung
Drohender Engpass bei Abfallentsorgung: Vorabgestattung des Zuschlags!

VK Hessen, Beschluss vom 12.01.2017 - 69d-VK-58/2016

1. Abfallentsorgung gehört zu einer unverzichtbaren Aufgabe der Daseinsvorsorge, die unterbrechungsfrei wahrzunehmen ist.

2. Eine Dringlichkeitsvergabe ist ein schwer wiegender Eingriff in das Vergaberecht. Der Auftraggeber hat deshalb zu prüfen, ob sie wirklich notwendig ist, oder ob durch eine Beschränkung des Auftragsgegenstands (hier: Verzicht auf einzelne Lose, Verzicht auf den Einsatz des Identsystems) die Eilbedürftigkeit zugunsten der Einhaltung der Regelverfahren möglich ist.

3. Hat der Auftraggeber mit langer Vorfrist die Ausschreibung bekannt gegeben und ist ein Nachprüfungsantrag schon mehr als sechs Monate anhängig, ohne absehbare Entscheidung in der Sache, liegt die Verzögerung des Verfahrens nicht in der Sphäre des Auftraggebers. Die Vorabgestattung des Zuschlags ist erforderlich, um schwerwiegende Beeinträchtigungen für das Wohl der Allgemeinheit zu verhindern.

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VPRRS 2017, 0256
Mit Beitrag
Abfallbeförderung/-entsorgungAbfallbeförderung/-entsorgung
Aufgabenübertragung an neu gegründeten Zweckverband: Kein öffentlicher Auftrag!

OLG Celle, Beschluss vom 03.08.2017 - 13 Verg 3/13

Die Gründung eines Zweckverbands und die Übertragung einer Aufgabe auf diesen stellt keinen öffentlichen Auftrag i.S.v. Art. 1 Abs. 2 a der Richtlinie 2004/18/EG und i.S.v. § 99 Abs. 1 GWB a. F. dar, wenn eine "echte" Kompetenzverlagerung vorliegt, d. h. dem Zweckverband die mit der verlagerten Kompetenz verbunden Zuständigkeiten übertragen worden sind, er eine eigene Entscheidungsbefugnis innehat und über eine finanzielle Unabhängigkeit verfügt (vgl. EuGH, VPR 2017, 4).*)

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VPRRS 2017, 0254
Mit Beitrag
Abfallbeförderung/-entsorgungAbfallbeförderung/-entsorgung
Vermischung der Prüfungsgegenstände ist zu vermeiden!

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 14.12.2016 - Verg 15/16

1. Kriterien, die sachlich einer anderen Wertungsstufe zuzuordnen sind, sollen auf der Ebene der Wirtschaftlichkeitswertung nicht abermals für die Zuschlagsentscheidung herangezogen werden. Dies ist keineswegs beschränkt auf eine Wertung von Eignungs- und Zuschlagskriterien.

2. Einer Rüge muss eine konkrete vergaberechtliche Beanstandung zu entnehmen sein. Dazu hat der Antragsteller mitzuteilen, welchen Sachverhalt er für vergaberechtswidrig hält.

3. An den Inhalt einer Rüge sind keine übersteigerten Anforderungen zu richten. Der Begriff der Rüge muss nicht ausdrücklich gebraucht werden.

4. Auch bestehen für die Rüge keine expliziten Formvorschriften.




VPRRS 2017, 0398
Abfallbeförderung/-entsorgungAbfallbeförderung/-entsorgung
Unterlassen einer Kündigung ist vergaberechtlich irrelevant!

OLG Rostock, Beschluss vom 17.02.2016 - 17 Verg 4/15

Die bloße Verlängerung eines bestehenden, befristeten Vertrags kann zwar grundsätzlich einen öffentlichen Auftrag darstellen, weil sie in ihren rechtlichen und wirtschaftlichen Auswirkungen einem Neuabschluss gleichsteht. Dies gilt indes nicht, wenn sie bereits - etwa in Form einer Verlängerungsklausel - im Ursprungsvertrag angelegt war. Ebenso ist das bloße Unterlassen einer Kündigung vergaberechtlich irrelevant.

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VPRRS 2017, 0206
Mit Beitrag
Abfallbeförderung/-entsorgungAbfallbeförderung/-entsorgung
Wann ist eine Teillosvergabe unwirtschaftlich?

OLG Koblenz, Beschluss vom 28.06.2017 - Verg 1/17

Auch bei einer Teillosvergabe kann Unwirtschaftlichkeit im Sinne des § 63 Abs. 1 Nr. 3 VgV nur angenommen werden, wenn das Gesamtergebnis unwirtschaftlich ist.*)

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VPRRS 2017, 0183
Mit Beitrag
Abfallbeförderung/-entsorgungAbfallbeförderung/-entsorgung
Eingangsvermerk muss Aussteller nicht erkennen lassen!

OLG Frankfurt, Beschluss vom 09.05.2017 - 11 Verg 5/17

1. Ein von einem Bieter bei losweiser Vergabe von Dienstleistungen für den Fall der Zuschlagserteilung auf mehrere Lose eingeräumter Kombinationsrabatt ist jedenfalls dann bei der Wertung eines einzelnen Loses zu berücksichtigen, wenn die - ggf. rabattierten - Angeboten des betreffenden Bieters in allen Einzellosen der Loskombination die jeweils günstigsten sind.*)

2. Ein Eingangsvermerk gem. § 17 EG Abs. 1 VOL/A 2009 muss die annehmende Stelle sowie Datum und Uhrzeit des Eingangs ausweisen. Eine Unterschrift oder ein Handzeichen der annehmenden Person ist hingegen nicht erforderlich (Abweichung zu OLG Naumburg, IBR 2008, 357). Ein etwaiger Mangel des Eingangsvermerks ist jedenfalls dann nicht kausal für einen etwaigen Schaden des nicht berücksichtigten Bieters, wenn der form- und fristgerechte Eingang der Angebote auf andere Weise nachgewiesen wird.*)

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VPRRS 2017, 0165
Mit Beitrag
Abfallbeförderung/-entsorgungAbfallbeförderung/-entsorgung
Zweifel bei der Auslegung des Angebots gehen zulasten des Bieters!

VK Westfalen, Beschluss vom 07.04.2017 - VK 1-07/17

1. Bestehen Zweifel daran, wie ein Angebot zu verstehen ist, weil dieses zwei sich widersprechende Aussagen enthält, bedarf es zunächst einer Auslegung.*)

2. In diesem Zusammenhang kommt es darauf an, wie der öffentliche Auftraggeber das Angebot in dem streitgegenständlichen Punkt bei objektiver Würdigung aller Umstände und mit Rücksicht auf Treu und Glauben zu verstehen hatte. Anders ausgedrückt: Zu ermitteln ist nicht der subjektive innere Wille des Bieters, sondern der objektive Erklärungswert.*)

3. Führt diese Auslegung zu keinem eindeutigen Ergebnis und bleiben deshalb Zweifel, ob das Angebot den Vorgaben der Leistungsbeschreibung entspricht, ist das Angebot auszuschließen.*)

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VPRRS 2017, 0392
Abfallbeförderung/-entsorgungAbfallbeförderung/-entsorgung
Mindesterlös darf an EUWID-Kombinationsindex gekoppelt werden!

VK Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 22.12.2016 - 3 VK 11/16

1. Eine Rahmenvereinbarung darf nicht missbräuchlich oder in einer Art angewendet werden, die den Wettbewerb behindert, einschränkt oder verfälscht.

2. Das in Aussicht genommene Auftragsvolumen ist deshalb so genau wie möglich zu ermitteln und bekannt zu geben, muss jedoch nicht abschließend festgelegt werden (§ 21 Abs. 1 Satz 2 VgV).

3. Die grundsätzliche Ungewissheit, inwiefern das avisierte Auftragsvolumen tatsächlich abgerufen wird, ist für sich genommen noch kein unzumutbares Risiko, sondern ein der Rahmenvereinbarung immanentes Risiko.

4. Eine Indexierung von Preisen ist im Vergaberecht zulässig. Die Koppelung des Mindesterlöses an einen EUWID-Kombinationsindex ist auch bei kürzeren Vertragslaufzeiten vertretbar.

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VPRRS 2017, 0139
Mit Beitrag
Abfallbeförderung/-entsorgungAbfallbeförderung/-entsorgung
Auftraggeber verlangt Unmögliches: Ausschreibung wird aufgehoben!

VK Baden-Württemberg, Beschluss vom 13.03.2017 - 1 VK 6/17

1. Ändert der Auftraggeber eingehende Bieterfragen leicht ab, anonymisiert er sie und gibt er sie dem Sinn nach richtig wieder, liegt kein Vergaberechtsverstoß vor.

2. Verlangt der Auftraggeber eine unmögliche Angabe (hier: den tatsächlichen Kraftstoffverbrauch von Einsatzfahrzeugen je Stunde und Fahrzeugtyp), sind die Zuschlagskriterien - entgegen § 127 Abs. 4 Satz 1 GWB - nicht objektiv und einheitlich ausgestaltet.

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VPRRS 2017, 0131
Mit Beitrag
Abfallbeförderung/-entsorgungAbfallbeförderung/-entsorgung
GGAWB-Verleihungsurkunde ist keine amtliche Bescheinigung!

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 14.12.2016 - Verg 20/16

1. Der Auftraggeber ist verpflichtet, bereits in der Vergabebekanntmachung anzugeben, welche Eignungsnachweise vorzulegen sind. Es reicht nicht aus, die Nachweise erst in den Vergabeunterlagen zu benennen. In den Vergabeunterlagen dürfen Eignungsanforderungen nur konkretisiert werden.

2. Die Formulierung, wonach der Nachweis (hier: Qualität der Abfallbehälter) durch Bescheinigungen der "zuständigen amtlichen Qualitätskontrollinstitute oder -dienststellen" erbracht werden kann, ist eindeutig und nicht auslegungsfähig.

3. Die Verleihungsurkunde der Gütegemeinschaft Abfall- und Wertstoffbehälter e.V. (GGAWB) ist keine Bescheinigung eines amtlichen Qualitätskontrollinstituts.

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VPRRS 2017, 0083
NachprüfungsverfahrenNachprüfungsverfahren
Auch Abfallrecht ist in die Vergabenachprüfung einzubeziehen!

VK Westfalen, Beschluss vom 31.01.2017 - VK 1-49/16

1. Nichtvergaberechtliche Vorschriften und Grundsätze sind im Vergabenachprüfungsverfahren im Rahmen vergaberechtlicher Anknüpfungs- oder Brückennormen inzident zu prüfen. Einen allgemeinen Rechtssatz des Inhalts, wonach außervergaberechtliche Normen im Vergabenachprüfungsverfahren nicht zu prüfen sind, gibt es nicht.*)

2. Dem öffentlichen Auftraggeber ist für das Einleiten eines Prüfungsverfahrens nach § 60 Abs. 1 VgV ein (weiter) Entscheidungsspielraum zuzuerkennen, dessen Anwendung - praktisch wie bei einer Ermessensentscheidung - von den Vergabenachprüfungsinstanzen lediglich darauf zu kontrollieren ist, ob der Prüfung auf der Basis eines zutreffenden Sachverhalts ein nachvollziehbarer, vertretbarer und nicht willkürlicher Ermittlungsansatz zugrunde gelegt worden ist. Auch dann, wenn die sog. Aufgreifschwelle erreicht sein sollte, bedeutet das nicht, dass der Auftraggeber unter Einbeziehung des Bieters eine Aufklärung durchführen muss. Er kann sich auf eigene Recherchen berufen. Soweit er aber den Bieter ausschließen will, muss er ihn zuvor in die Prüfung eingebunden haben.*)

3. Die Eignung eines Auftragnehmers muss nicht zwingend zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses vorliegen; entscheidend ist der Zeitpunkt der Ausführung des Auftrags. Das gilt jedenfalls für den Fall, dass der öffentliche Auftraggeber dies in den Vergabeunterlagen entsprechend bestimmt hat.*)

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Online seit 2016

VPRRS 2016, 0490
Mit Beitrag
Abfallbeförderung/-entsorgungAbfallbeförderung/-entsorgung
Neu gegründeter Zweckverband: Müssen seine bisherigen Aufgaben ausgeschrieben werden?

EuGH, Urteil vom 21.12.2016 - Rs. C-51/15

1. Art. 1 Abs. 2 Buchst. a der Richtlinie 2004/18/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 31.03.2004 über die Koordinierung der Verfahren zur Vergabe öffentlicher Bauaufträge, Lieferaufträge und Dienstleistungsaufträge ist dahin auszulegen, dass es sich bei einer Vereinbarung zwischen zwei Gebietskörperschaften, wie sie im Ausgangsverfahren in Rede steht und auf deren Grundlage diese eine Satzung über die Gründung eines Zweckverbands - einer juristischen Person des öffentlichen Rechts - erlassen und dieser neuen öffentlichen Einrichtung Befugnisse zuweisen, die bisher diesen Körperschaften oblagen und fortan zu eigenen Aufgaben dieses Zweckverbands werden, nicht um einen öffentlichen Auftrag handelt.*)

2. Eine solche die Erfüllung öffentlicher Aufgaben betreffende Kompetenzübertragung liegt jedoch nur vor, wenn die Übertragung sowohl die mit der übertragenen Kompetenz verbundenen Zuständigkeiten als auch die damit einhergehenden Befugnisse betrifft, so dass die neuerdings zuständige öffentliche Stelle über eine eigene Entscheidungsbefugnis und eine finanzielle Unabhängigkeit verfügt. Das vorlegende Gericht wird zu prüfen haben, ob dies der Fall ist.*)

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VPRRS 2016, 0494
Abfallbeförderung/-entsorgungAbfallbeförderung/-entsorgung
Leistungsfähigkeit und Fachkunde kann durch Eignungsleihe nachgewisen werden!

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 28.09.2016 - Verg 9/16

Ein Unternehmen kann sich, auch als Mitglied einer Bietergemeinschaft, zum Nachweis der Leistungsfähigkeit und Fachkunde der Fähigkeiten anderer Unternehmen bedienen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen ihm und diesen Unternehmen bestehenden Verbindungen. Es muss in diesem Fall dem Auftraggeber nachweisen, dass ihm die erforderlichen Mittel bei der Erfüllung des Auftrags zur Verfügung stehen, indem es beispielsweise eine entsprechende Verpflichtungserklärung dieser Unternehmen vorlegt.

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VPRRS 2016, 0370
Mit Beitrag
NachprüfungsverfahrenNachprüfungsverfahren
Gründe für die Bildung einer Bietergemeinschaft sind nur auf Nachfrage hin anzugeben!

OLG Saarbrücken, Beschluss vom 27.06.2016 - 1 Verg 2/16

1. Allein die Tatsache, dass sich potentielle Wettbewerber zu einer Bietergemeinschaft zusammenschließen und sich aufgrund dessen keine Konkurrenz machen, führt nicht automatisch dazu, dass die entsprechende Abrede rechtswidrig ist.

2. Eine als Bieter auftretende Bietergemeinschaft muss darlegen, dass ihre Bildung und Angebotsabgabe nicht gegen Wettbewerbsrecht verstößt. Diese Darlegung hat jedoch nicht schon mit Angebotsabgabe des zu erfolgen, sondern sie muss erst auf eine gesonderte Aufforderung des Auftragsgebers zur Erläuterung der Gründe für die Bildung der Bietergemeinschaft erfolgen.

3. Wenn ein Bieter erfährt, dass er nur Platz 3 einnimmt und ihm nicht mitgeteilt wird, wer der zweitplazierte Bieter ist, muss er sich - wenn er ein Vergabenachprüfungsverfahren einleiten will - bei der Vergabestelle erkundigen, wer der vor ihm platzierte Bieter ist und vortragen, dass und weshalb (auch) dessen Angebot nicht bezuschlagt werden darf.

4. Eine Rüge ist entbehrlich, wenn die Vergabestelle keiner Kritik zugänglich ist und von vorneherein eindeutig zu erkennen gibt, dass sie unumstößlich an einer Entscheidung festhält.




VPRRS 2016, 0336
Mit Beitrag
Abfallbeförderung/-entsorgungAbfallbeförderung/-entsorgung
Hohe Anforderungen an die Aufhebung des Verfahrens!

VK Hessen, Beschluss vom 19.02.2015 - 69d-VK-44/2014

1. Eine zur Aufhebung der Ausschreibung berechtigende wesentliche Änderung der Grundlagen des Vergabeverfahrens liegt vor, wenn wegen rechtlicher, technischer, zeitlicher oder wirtschaftlicher Schwierigkeiten, die während der laufenden Ausschreibung aufgetreten sind, die Durchführung des Auftrages nicht mehr möglich oder zumindest für den Auftraggeber objektiv sinnlos oder unzumutbar ist.

2. Hierbei kommen nur vom Auftraggeber nicht schuldhaft herbeigeführte Umstände in Betracht, die nachträglich entstanden sind oder solche anfänglichen Umstände, die der Auftraggeber im Zeitpunkt der Einleitung des Vergabeverfahrens auch bei pflichtgemäßer Sorgfalt nicht hätte erkennen können.

3. Zur Beurteilung der Wesentlichkeit der Änderungen der Ausschreibungsgrundlagen kann auf die zivilrechtliche Figur des Wegfalls der Geschäftsgrundlage zurückgegriffen werden.

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VPRRS 2016, 0342
Mit Beitrag
Abfallbeförderung/-entsorgungAbfallbeförderung/-entsorgung
Vorgaben zur Energieeffizienz sind nicht bieterschützend!

VK Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 13.11.2015 - VK 1-16/15

1. Bei den in § 4 Abs. 4 bis 6 b VgV a.F. normierten Vorgaben zur Energieeffizienz handelt es sich nicht um bieterschützende Vorschriften. Sie dienen nicht dem Schutz des Wettbewerbs und der Wettbewerbschancen der Bieter, sondern allgemeinen umweltpolitischen Zielen.*)

2. Die Rechtmäßigkeit einer Aufhebung infolge unwirtschaftlichen Ergebnisses (§ 20 EG Abs. 1 c VOL/A 2009) ist an drei Voraussetzungen gebunden: Erstens muss die der Aufhebung zugrunde liegende Kostenschätzung ordnungsgemäß erstellt worden sein; zweitens muss der Preisabstand aller Angebote zur Kostenschätzung die Aufgreifschwelle überschreiten und drittens muss die vorab erstellte Kostenschätzung im Nachgang zu den abgegebenen überhöhten Angebotspreisen unter Berücksichtigung aktueller Preisveränderungen kritisch auf ihre Tragfähigkeit hin überprüft worden sein.*)

3. Anknüpfungspunkt für die Ermittlung des Marktpreises muss eine gesicherte Tatsachengrundlage sein, die auf den Ergebnissen vorangegangener Ausschreibungen, aktuellen Preisen vergleichbarer Ausschreibungen oder Expertisen von Marktkennern basieren kann.*)

4. Bei der Aufhebung aus wirtschaftlichen Gründen steht der Vorwurf im Raum, dass sowohl der Mindestbietende als auch alle anderen Bieter nicht marktgerechte Angebotspreise unterbreitet haben. Die Aufhebungsentscheidung kann nur dann ermessensfehlerfrei erfolgen, wenn dem erstplatzierten Bieter vor Aufhebung Gelegenheit zur Aufklärung gegeben wurde.*)

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VPRRS 2016, 0496
NachprüfungsverfahrenNachprüfungsverfahren
Zu kurz bemessene Vorbereitungszeit nach Zuschlagserhalt: Vergaberechtsverstoß?

VK Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 29.02.2016 - VK 2-36/15

1. Die Frist, die einem Auftragnehmer zwischen Erhalt des Zuschlags und Beginn der Vertragsdurchführung zur Verfügung steht, stellt keine vergaberechtliche Frist dar, sondern betrifft die Ebene der Vertragsdurchführung. Es handelt sich somit nicht um eine vergaberechtliche Fristvorgabe im Sinne des § 12 EG Abs. 1 VOL/A 2009, deren Verletzung in einem Nachprüfungsverfahren grundsätzlich zur Überprüfung gestellt werden kann.

2. Die Festlegung einer zu kurz bemessenen Vorbereitungszeit kann Bieter jedoch davon abhalten, sich am Wettbewerb zu beteiligten. In diesen Fallkonstellationen ist eine Überprüfung der Auskömmlichkeit der Vorbereitungszeit durch die Nachprüfungsinstanzen möglich.

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VPRRS 2016, 0289
Mit Beitrag
Abfallbeförderung/-entsorgungAbfallbeförderung/-entsorgung
Keine Ansprechpartner für Referenzen angegeben: Angebotsausschluss!

VK Südbayern, Beschluss vom 09.05.2016 - Z3-3-3194-1-10-03/16

1. Hat der Auftraggeber in der Bekanntmachung festgelegt, dass eine Liste der Referenzprojekte mit vergleichbaren Leistungen in den letzten drei Jahren mit Angabe des Leistungsumfangs, der Leistungszeit sowie der Auftraggeber mit Ansprechpartner vorzulegen ist, stellt die Forderung nach der Nennung von Ansprechpartnern für die Referenzen im Regelfall keine leere Förmelei dar, die ein Bieter ohne Konsequenzen auch unterlassen kann (Abgrenzung zu OLG München, Beschluss vom 12.11.2012 - Verg 23/12, IBR 2013, 1228 - nur online).*)

2. Mindestanforderungen an die Eignung müssen in der Bekanntmachung nicht zwingend unter der Überschrift "Möglicherweise geforderte Mindeststandards" benannt werden, es genügt eine hinreichend klare und transparente Anforderung in der Bekanntmachung.*)

3. Vergleichbar ist eine Referenzleistung mit der ausgeschriebenen Leistung, wenn sie dieser so weit ähnelt, dass sie einen tragfähigen Rückschluss auf die Leistungsfähigkeit des Bieters für die ausgeschriebene Leistung eröffnet. Dies kann zweifelhaft sein, wenn die zu entsorgenden Mengen der Referenzaufträge weit hinter den Mengen des ausgeschriebenen Auftrags zurückbleiben.*)

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VPRRS 2016, 0259
Mit Beitrag
Abfallbeförderung/-entsorgungAbfallbeförderung/-entsorgung
Wirkt sich die Missachtung von Vergaberecht auf die Höhe der Abfallgebühren aus?

OVG Schleswig-Holstein, Urteil vom 10.09.2015 - 4 LB 45/14

1. Benutzungsgebühren sollen so bemessen werden, dass sie die erforderlichen Kosten der öffentlichen Einrichtung decken (Kostendeckungsprinzip). Das Kostendeckungsprinzip beinhaltet einerseits das Kostendeckungsgebot und andererseits das Kostenüberschreitungsverbot.

2. Ein Verstoß gegen das Kostenüberschreitungsverbot führt zur Nichtigkeit des Gebührensatzes.

3. Zu den erforderlichen Kosten gehören auch Entgelte für die zur Erfüllung der öffentlichen Aufgabe in Anspruch genommenen Leistungen Dritter, soweit die Beauftragung Dritter unter Beachtung der Vorschriften des Vergaberechts erfolgt ist.

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VPRRS 2016, 0223
Mit Beitrag
Abfallbeförderung/-entsorgungAbfallbeförderung/-entsorgung
Ausschluss nur auf Grundlage einer eindeutigen (gesetzlichen) Regelung!

EuGH, Urteil vom 02.06.2016 - Rs. C-27/15

1. Die Art. 47 und 48 Richtlinie 2004/18/EG sind dahin auszulegen, dass sie nationalen Rechtsnormen nicht entgegenstehen, die es einem Wirtschaftsteilnehmer erlauben, sich auf die Kapazitäten eines oder mehrerer Dritter zu stützen, um den Mindestanforderungen der Teilnahme an einem Ausschreibungsverfahren zu genügen, die er selbst nur teilweise erfüllt.*)

2. Der Grundsatz der Gleichbehandlung und das Transparenzgebot sind dahin auszulegen, dass sie dem Ausschluss eines Wirtschaftsteilnehmers vom Verfahren zur Vergabe eines öffentlichen Auftrags wegen Nichterfüllung einer Verpflichtung entgegenstehen, die sich nicht ausdrücklich aus den Unterlagen dieses Verfahrens oder den anwendbaren nationalen Rechtsvorschriften ergibt, sondern aus einer Auslegung dieser Rechtsvorschriften und dieser Unterlagen sowie der Schließung von Lücken in diesen Unterlagen durch die Behörden oder die nationalen Verwaltungsgerichte. Die Grundsätze der Gleichbehandlung und der Verhältnismäßigkeit sind unter diesen Umständen dahin auszulegen, dass sie es nicht verwehren, dem Wirtschaftsteilnehmer zu gestatten, seine Situation zu bereinigen und dieser Verpflichtung innerhalb einer vom Auftraggeber festgelegten Frist nachzukommen.*)

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VPRRS 2016, 0172
Mit Beitrag
Abfallbeförderung/-entsorgungAbfallbeförderung/-entsorgung
Auftraggeber kann auch den Leistungs(erbringungs)ort festlegen!

OLG Koblenz, Beschluss vom 20.04.2016 - Verg 1/16

1. Der Auftraggeber ist grundsätzlich berechtigt, sich bei der zu seinem Leistungsbestimmungsrecht gehörenden Festlegung des Leistungsorts oder des Orts, an dem mit der Leistungserbringung begonnen werden soll, in erster Linie an seinen eigenen Bedürfnissen zu orientieren.*)

2. Die damit unter Umständen verbundene Beschränkung des Wettbewerbs insbesondere in Form einer potentiellen Benachteiligung nicht ortsansässiger Unternehmen ist hinzunehmen, wenn die Ortswahl sachlich legitimiert ist, die Vergabebedingungen zur Erreichung des legitimen Zwecks geeignet sind und die Ungleichbehandlung sich auf das Notwendige beschränkt, also verhältnismäßig ist.*)

3. Der Auftraggeber ist nicht verpflichtet, den Wettbewerb dadurch zu fördern, dass er einen Teil der Leistung, die er vergeben will, selbst erbringt und so Unternehmen die Bewerbung um die übrige Leistung erleichtert.*)

4. Dem Auftraggeber ist es untersagt, die Vergabebedingungen so zu gestalten, dass sich faktisch nur Unternehmen um den Auftrag bewerben können, die entweder ortsansässig sind oder mit einem ortsansässigen Unternehmen zusammenarbeiten.*)

5. (Mindest-)Anforderungen an die Eignung dürfen nicht dem Zweck dienen, Auftraggeber vor Problemen und Risiken zu bewahren, die nichts mit der Eignung des (potentiellen) Vertragspartners zu tun haben, sondern z. B. auf Besonderheiten und Schwierigkeiten eines bestimmten Marktes zurückzuführen sind.*)

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VPRRS 2016, 0163
Mit Beitrag
Abfallbeförderung/-entsorgungAbfallbeförderung/-entsorgung
Bieter verwendet seine Vertragsbedingungen: Angebotsausschluss zwingend!

VK Südbayern, Beschluss vom 24.11.2015 - Z3-3-3194-1-51-09/15

1. Ein Angebot eines Bieters, das in erheblichem Umfang Allgemeine Geschäftsbedingungen dieses Bieters einführen will, ist wegen Änderung der Vertragsunterlagen auch dann auszuschließen, wenn die Vertragsunterlagen bestimmte Modalitäten des Auftrags nicht regeln, da in diesen Fällen ergänzend die allgemeinen Regelungen des BGB gelten.*)

2. Die Rüge gemäß § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB muss - abgesehen von Fällen der Entbehrlichkeit - grundsätzlich vor Einleitung des Nachprüfungsverfahrens gegenüber der Vergabestelle erhoben werden.*)

3. Hat der Antragsteller eines Nachprüfungsverfahrens vor Eingang des Nachprüfungsantrags bei der Vergabekammer keine Rüge gegenüber der Vergabestelle erhoben, kann er die Rüge vor Übermittlung des Nachprüfungsantrags nach § 115 Abs. 1 GWB nachholen.*)

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VPRRS 2016, 0153
Mit Beitrag
Abfallbeförderung/-entsorgungAbfallbeförderung/-entsorgung
Wann kann eine Zertifizierung verlangt werden?

VK Sachsen, Beschluss vom 15.03.2016 - 1/SVK/045-15

1. Eine (vergaberechtliche) Annahmeerklärung muss für ihre zivilrechtliche Wirksamkeit mit einem entsprechenden Rechtsbindungswillen des Auftraggebers erklärt worden sein.*)

2. Nach § 7 EG Abs. 1 Satz 1 VOL/A 2009 dürfen von Bietern nur solche Eignungsnachweise gefordert werden, die durch den Gegenstand des Auftrags gerechtfertigt sind. Für den Betrieb einer abfallrechtlichen Müll-Umladestation ist eine Zertifizierung nach der Entsorgungsfachbetriebsverordnung durch den Gegenstand des Auftrags gerechtfertigt, selbst wenn die ausgeschriebenen Leistungen als solche ohne Zertifizierung erbracht werden könnten.*)

3. Da sich die Erstellung von Eigenerklärungen grundsätzlich in der Sphäre des Bieters abspielt, ist ein Auftraggeber regelmäßig nicht in der Lage, diesem vorsätzliches Handeln bei der Erstellung von Eigenerklärungen nachzuweisen. Soweit § 7 EG Abs. 1 Satz 2 VOL/A 2009 Auftraggeber ausdrücklich verpflichtet, grundsätzlich Eigenerklärungen zu verlangen, um den Nachweisaufwand der Bieter zu minimieren, kann von den Bietern als Gegengewicht eine erhöhte Sorgfaltspflicht bei der Abgabe solcher Eigenerklärungen verlangt werden. Auch eine leichtfertig ungenaue Abgabe oder die Abgabe einer Erklärung ins Blaue hinein kann ausreichen, um den Tatbestand des § 6 EG Abs. 6 e) VOL/A 2009 zu erfüllen.*)

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VPRRS 2016, 0137
Mit Beitrag
Abfallbeförderung/-entsorgungAbfallbeförderung/-entsorgung
Wann dürfen Erfahrungen mit gleichartigen Tätigkeiten gefordert werden?

VK Lüneburg, Beschluss vom 01.02.2016 - VgK-51/2015

1. Ein geringer Fehlbetrag in der Bilanz spricht nicht gegen die finanzielle Leistungsfähigkeit eines Bieters.

2. Technisch leistungsfähig ist ein Anbieter, dessen Referenzen die Erwartung rechtfertigen, dass er die zu vergebende Leistung genauso gut wie die Referenzleistungen erbringen wird. Je einfacher die zu vergebende Leistung ist, desto geringer sind die Anforderungen an die Vergleichbarkeit.

3. Erfahrungen mit gleichartigen Tätigkeiten dürfen nur dann gefordert werden, wenn die zu vergebende Tätigkeit hohe Anforderungen an die Erfahrung stellt.

4. Eine aufs Geradewohl oder "ins Blaue hinein" erhobene Rüge ist unzulässig und damit unbeachtlich. Die Vergabekammer ist in einem solchen Fall von der Notwendigkeit einer vollständigen Sachaufklärung von Amts wegen entbunden.

5. Erkennbare Vergaberechtsverstöße sind innerhalb einer Frist von 10 Tagen zu rügen.

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VPRRS 2016, 0127
Mit Beitrag
Abfallbeförderung/-entsorgungAbfallbeförderung/-entsorgung
Dienstleistungskonzession muss transparent vergeben werden!

OLG Celle, Beschluss vom 23.02.2016 - 13 U 148/15

1. Öffentliche Auftraggeber haben auch im Unterschwellenbereich sowie bei der Vergabe von Dienstleistungskonzessionen das Primärrecht der Europäischen Union zu beachten, sofern ein grenzüberschreitendes Interesse am Auftrag zu bejahen ist.*)

2. Danach ist insbesondere das Transparenzgebot zu beachten. Auch außerhalb des Anwendungsbereiches der Vergabekoordinierungsrichtlinie sind hiernach alle Bedingungen und Modalitäten des Vergabeverfahrens klar, präzise und eindeutig u. a. in der Vergabebekanntmachung zu formulieren, so dass zum einen alle gebührend informierten und mit der üblichen Sorgfalt handelnden Bieter die genaue Bedeutung dieser Bedingungen und Modalitäten verstehen und sie in gleicher Weise auslegen können und zum anderen der Auftraggeber tatsächlich überprüfen kann, ob die Angebote der Bieter die für den betreffenden Auftrag geltenden Kriterien erfüllen.*)

3. Eine Grenze, ab der das Offenlassen konkreter Bewertungsmaßstäbe vergaberechtlich unzulässig ist, ist auch hier erreicht, wenn die aufgestellten Wertungsmaßstäbe so unbestimmt sind, dass die Bieter nicht mehr angemessen über die Kriterien und Modalitäten informiert werden, auf deren Grundlage das wirtschaftlich günstigste Angebot ermittelt wird, und sie in Folge dessen auch vor einer willkürlichen und/oder diskriminierenden Angebotsbewertung nicht mehr effektiv geschützt sind.*)

4. Auch außerhalb des Anwendungsbereiches der Vergabekoordinierungsrichtlinie ist ein Selbstausführungsgebot nur in Ausnahmefällen vergaberechtskonform.*)

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VPRRS 2016, 0103
Mit Beitrag
Abfallbeförderung/-entsorgungAbfallbeförderung/-entsorgung
Leistung nur national statt europaweit ausgeschrieben: Unzulässige De-facto-Vergabe!

OLG Rostock, Beschluss vom 06.11.2015 - 17 Verg 2/15

Wird eine Leistung trotz Überschreitens des Schwellenwerts nicht europaweit ausgeschrieben, liegt ein Verstoß gegen die Informations- und Wartepflicht aus § 101a Abs. 1 GWB vor, wenn der Auftraggeber den Zuschlag erteilt, ohne die nicht berücksichtigten Bieter zuvor benachrichtigt zu haben. Gleichzeitig liegt eine unechte De-facto-Vergabe vor. Diese Vergaberechtsverstöße führen zur Unwirksamkeit des Vertrags.

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VPRRS 2016, 0089
Mit Beitrag
Abfallbeförderung/-entsorgungAbfallbeförderung/-entsorgung
Angebotsausschluss bei Kostenverlagerung!

OLG München, Beschluss vom 03.12.2015 - Verg 9/15

Verteilt der Bieter entgegen dem Leistungsverzeichnis Kosten, die in einer bestimmten Position anzugeben waren, auf andere Positionen des Leistungsverzeichnisses und hat diese Abänderungen Einfluss auf den Angebotspreis, ist das Angebot zwingend aus dem Vergabeverfahren auszuschließen.

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