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Volltexturteile nach Sachgebieten

Sachgebiet: Abfallbeförderung/-entsorgung

559 Entscheidungen insgesamt




Online seit 2010

VPRRS 2010, 0081
Abfallbeförderung/-entsorgungAbfallbeförderung/-entsorgung
Nachweis der Leistungsfähigkeit und Fachkunde

OLG Brandenburg, Beschluss vom 09.02.2010 - Verg W 10/09

1. Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, wenn der an dritter Stelle liegende Antragsteller lediglich darlegt, dass der für den Zuschlag vorgesehene Bieter von der Wertung auszuschließen ist, weil dessen Ausscheiden allein ihm keine Aussicht darauf eröffnet, den Zuschlag selbst zu erhalten.*)

2. Der Nachweis der Leistungsfähigkeit und Fachkunde wird durch eine bloße Erklärung der Muttergesellschaft des Bieters, dass die Vorlage der Nachweise der Muttergesellschaft zugunsten der Tochtergesellschaft gebilligt werde, nicht geführt. Darin liegt nicht die notwendige verbindliche Vereinbarung über die Überlassung zur Erfüllung des Auftrages erforderlicher Mittel.*)

3. Die Vergabekammer darf den für die Prüfung des Nachprüfungsantrages notwendigen Sachverhalt von Amts wegen ermitteln. Sind infolge der Rüge des Antragstellers die Referenzen eines Bieters zu prüfen, darf die Vergabekammer eine unzulässige Bezugnahme auf Nachweise Dritter nicht nur bei dem von der Rüge betroffenen Los, sondern auch bei anderen Losen berücksichtigen, wenn sich die Prüfung innerhalb des Rechtsschutzziels des Antragstellers hält.*)

4. Unterliegen der Antragsteller und die Beigeladene, die sich am Verfahren vor der Vergabekammer beteiligt und das Verfahren insoweit gefördert hat, jeweils teilweise, ist die Beigeladene an der Erstattung der notwendigen Auslagen des Antragstellers zu beteiligen. Soweit die Beigeladene obsiegt hat, entspricht die Kostenentscheidung zu Lasten des Antragstellers hinsichtlich der notwendigen Aufwendungen der Beigeladenen der Billigkeit.*)

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VPRRS 2010, 0066
Abfallbeförderung/-entsorgungAbfallbeförderung/-entsorgung
Ohne Gewinn kein Schadensersatz!

OLG Dresden, Urteil vom 02.02.2010 - 16 U 1373/09

1. Kann der ehemalige Bieter nicht beweisen, dass er im Falle der Auftragserteilung an ihn auf der Grundlage seines damaligen Ausschreibungsangebots einen Gewinn erzielt hätte, so steht ihm auch kein Schadensersatzanspruch zu.

2. War die ursprüngliche Anlagekonzeption nicht gewinnbringend umsetzbar, so hilft ihm auch nicht die Annahme weiter, der Bieter hätte stattdessen ein abweichendes Konzept verwirklicht; denn diese Konfiguration hätte weder dem Angebot des Bieters noch dem hierauf zu erteilenden Zuschlag entsprochen. Eine spätere Änderung des Konzepts wäre daher vergabe- und vertragsrechtlich unzulässig gewesen.

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VPRRS 2010, 0064
Abfallbeförderung/-entsorgungAbfallbeförderung/-entsorgung
Keine nachträgliche Änderung des Angebots!

VK Nordbayern, Beschluss vom 14.01.2010 - 21.VK-3194-64/09

1. Gemäß § 107 Abs. 2 GWB ist nur ein Unternehmen antragsbefugt, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 7 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. Ein Schaden droht einem Antragsteller dann nicht, wenn er ohnehin keine Aussicht auf Erteilung des Zuschlags hat, weil sein Angebot unabhängig von den geltend gemachten Vergabeverstößen nicht zum Zuge kommen kann. An der Überprüfung dieser Verfahrensverstöße fehlt das Rechtsschutzinteresse.*)

2. Eine nachträgliche Änderung des Angebots ist aus Gleichbehandlungsgründen nicht möglich. § 24 Nr. 2 Abs. 1 VOL/A bestimmt, dass Verhandlungen, insbesondere über Änderungen der Angebote oder Preise, unstatthaft sind. Damit soll sichergestellt werden, dass der Wettbewerb ordnungsgemäß abläuft, die Gleichbehandlung der Bieter gewährleistet ist und das Transparenzgebot gewahrt wird. Mit der Abgabe der Angebote durch die Bieter sind diese an ihr Angebot gebunden. Eine nachträgliche Änderung würde gegen die Gleichbehandlung der Bieter und die Transparenz des Wettbewerbs verstoßen. Jeder Bieter muss sich darauf verlassen können, dass nicht nur für ihn, sondern für alle anderen Bieter die Unabänderbarkeit des einmal abgegebenen Angebotes gilt. Verhandlungen dürfen nicht dazu führen, dass der eindeutige Inhalt eines Angebotes verändert wird. Keinesfalls darf einem nicht annahmefähigen Angebot nachträglich zur Annahmefähigkeit verholfen werden.*)

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VPRRS 2010, 0063
RechtsanwälteRechtsanwälte
Vergütung im Nachprüfungsverfahren

OLG München, Beschluss vom 27.08.2009 - Verg 04/09

Zur Frage der Vergütung eines Rechtsanwalts in einem Vergabenachprüfungsverfahren.

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VPRRS 2010, 0043
Abfallbeförderung/-entsorgungAbfallbeförderung/-entsorgung
Nichtigkeitsfeststellung eines Ergänzungsvertrags

VK Arnsberg, Beschluss vom 16.12.2009 - VK 36/09

Feststellung der Nichtigkeit nach § 101 b Abs. 1 Nr. 2 GWB eines Ergänzungsvertrages.*)

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VPRRS 2010, 0040
Abfallbeförderung/-entsorgungAbfallbeförderung/-entsorgung
Wertung der finanziellen Leistungsfähigkeit

VK Arnsberg, Beschluss vom 09.04.2009 - VK 05/09

Hinsichtlich der Wertung der finanziellen Leistungsfähigkeit ist einer Vergabestelle resp. einem Auftraggeber eine Beurteilungsspielraum eingeräumt, den er nur im Fall ungewöhnlich niedriger Preise nach § 25 Nr.2 Abs.2 VOL/A ermessensfehlerfrei ausfüllen muss.*)

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VPRRS 2010, 0038
Abfallbeförderung/-entsorgungAbfallbeförderung/-entsorgung
Kostentragungspflicht bei Antragsrücknahme

VK Saarland, Beschluss vom 18.12.2009 - 3 VK 2/2009

1. Bei Antragsrücknahme vor einer Entscheidung durch die Vergabekammer hat der Antragsteller grundsätzlich die Hälfte der anfallenden Verfahrensgebühr zu tragen; eine weitere Ermäßigung ist aus Gründen der Billigkeit aber möglich. Bei Antragsrücknahme zum frühestmöglichen Zeitpunkt, nämlich direkt nach Erhalt einer Aufklärungsverfügung der Kammer und so rechtzeitig, dass ein bereits anberaumter Termin zur mündlichen Verhandlung noch aufgehoben werden konnte, ist es angemessen, die Verfahrenskosten auf ein Viertel der vollen Gebühr festzusetzen.*)

2. Der Antragsteller hat im Fall der Antragsrücknahme die zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendigen Aufwendungen des Antragsgegners und der Beigeladenen zu erstatten. Hier kann ggf. eine differenzierende Betrachtungsweise betreffend die Kosten für die Beauftragung eines Bevollmächtigten durch den Antragsgegner einerseits und durch die Beigeladenen andererseits geboten sein.*)

3. Die Erstattungsfähigkeit der Kosten der Beigeladenen beurteilt sich im Saarland gemäß § 128 Abs. 4 Satz 4 GWB i.V.m. § 80 Abs. 1 Satz 5 SVwVfG. Danach ist - anders als bei § 80 VwVfG des Bundes - über die Kosten nach "billigem Ermessen" zu entscheiden. Eine Erstattungspflicht kann allein schon deshalb geboten sein, weil im Nachprüfungsverfahren ein besonderer Zeitdruck besteht, unter dem sich der Antragsteller gezielt gegen die Zuschlagserteilung an den Beigeladenen wehrt. Darüber hinaus erscheint die Hinzuziehung eines anwaltlichen Beistandes, jedenfalls bei mittelständischen Unternehmen, die keine eigene Rechtsabteilung unterhalten, auch schon aus Gründen der "Waffengleichheit" gegenüber dem anwaltlich vertretenen Antragsteller geboten.*)

4. Für die Frage, ob die Zuziehung eines Bevollmächtigten für den Auftraggeber notwendig ist und die hieraus entstehenden Kosten im Sinne von § 80 Abs. 1 Satz 3 SVwVfG zu den notwendigen Auslagen gehören, ist auf die spezifischen Besonderheiten des Vergabenachprüfungsverfahrens Rücksicht zu nehmen. Die Hinzuziehung eines Rechtsbeistandes ist nicht notwendig, wenn der Auftraggeber hausintern über die notwendigen Ressourcen verfügt, um die relevanten Sach- und Rechtsfragen angemessen zu behandeln. Führt der Auftraggeber laufend Vergabeverfahren der gleichen Art und von ähnlichen Dimensionen durch, ist er mit den in diesem Zusammenhang auftretenden Rechtsproblemen vertraut, soweit es sich nicht um grundsätzliche neue oder ungeklärte Fragen handelt, oder um Problemkreise, die üblicherweise in Vergabeverfahren nicht berührt werden.*)

5. Kostenfestsetzungsanträge gehen mit Rücksicht auf § 128 Abs. 4 Satz 5 GWB (Neuregelung seit 24.04 2009), wonach ein gesondertes Kostenfestsetzungsverfahren nicht (mehr) stattfindet, ins Leere; sie sind mangels Rechtsschutzbedürfnisses unzulässig. Gleiches gilt für Streitwertfestsetzungsanträge, da im Nachprüfungsverfahren eine Streitwertfestsetzung nicht stattfindet. Als Anhaltspunkt insoweit kann für die Beteiligten der im Beschluss der Kammer angegebene Bruttoauftragswert herangezogen werden.*)

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VPRRS 2010, 0033
Abfallbeförderung/-entsorgungAbfallbeförderung/-entsorgung
Kein zum Vertagsbeginn geltender Mindestlohn --> Kein Ausschluss

VK Sachsen, Beschluss vom 25.11.2009 - 1/SVK/051-09

Ein Auftraggeber darf das Angebot eines Bieters nicht allein deswegen ausschließen, weil er seiner Kalkulation nicht den möglicherweise erst zum Vertragsbeginn geltenden gesetzlichen Mindestlohn zugrunde gelegt hat. Auch für die Auskömmlichkeitsprüfung ist diese mögliche Änderung der Rechtslage ohne Belang, soweit ein gesetzlicher Mindestlohn in der betreffenden Branche weder zum Zeitpunkt der Ausschreibung noch zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe noch bei Wertung der Angebote bestand.*)

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VPRRS 2010, 0031
Abfallbeförderung/-entsorgungAbfallbeförderung/-entsorgung
Abgrenzung Dienstleistungskonzession/-auftrag

OLG Brandenburg, Beschluss vom 12.01.2010 - Verg W 7/09

1. Bei der Dienstleistungskonzession besteht - anders als beim Dienstleistungsauftrag - die vom Auftraggeber zu erbringende Gegenleistung nicht in einer vollständig aus dem Vermögen des Auftraggebers fließenden Vergütung, sondern darin, dass dem Auftragnehmer das Recht eingeräumt wird, die von ihm zu erbringende Dienstleistung zu nutzen und sich aus dieser Nutzung seiner Dienstleistung ganz oder teilweise bezahlt zu machen.*)

2. Der Annahme einer Dienstleistungskonzession steht nicht entgegen, dass sich die öffentliche Hand aufgrund gesetzlicher Anordnungen teilweise an den für die Dienstleistung entstehenden Kosten beteiligen muss. Maßgeblich ist allein, dass auch unter Berücksichtigung derartiger gesetzlicher Regelungen ein restliches Betriebsrisiko - das der Auftraggeber bei Erbringung der Dienstleistung mit eigenen Mitteln zu tragen hätte - verbleibt und dass dieses restliche Betriebsrisiko dem Auftragnehmer voll übertragen wird.*)

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VPRRS 2010, 0028
Abfallbeförderung/-entsorgungAbfallbeförderung/-entsorgung
Bonn: Vergabe der Müllentsorgung war rechtswidrig

EuGH, Urteil vom 21.01.2010 - Rs. C-17/09

Die Vergabe eines öffentlichen Dienstleistungsauftrag über die Entsorgung von Biomüll und Grünabfällen durch die Stadt Bonn und die Müllverwertungsanlage Bonn GmbH, ohne ein Vergabeverfahren mit europaweiter Ausschreibung durchzuführen, war rechtswidrig.

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VPRRS 2010, 0020
Abfallbeförderung/-entsorgungAbfallbeförderung/-entsorgung
Kein Antragsbefugnis einzelner Mitglieder einer Bietergemeinschaft

VK Baden-Württemberg, Beschluss vom 11.08.2009 - 1 VK 36/09

1. Ein einzelnes Mitglied einer Bietergemeinschaft ist nicht antragsbefugt im Sinne des § 107 Abs. 2 GWB, da ihm das notwendige Interesse am Auftrag fehlt.

2. Eine Bietergemeinschaft, die im Laufe eines Vergabeverfahrens einen Vergabeverstoß erkennt, hat einheitlich, vertreten durch das hierzu berufene Mitglied oder durch jedes einzelne Mitglied zu rügen.

3. Die Nichtvorlage geforderter Eignungsnachweise unter § 25 Nr. 1 a VOL/A.

4. Der Inhalt der vorzulegenden Unterlagen muss eindeutig und unmissverständlich aus der Bekanntmachung und den Verdingungsunterlagen hervorgehen.

5. Es steht einem öffentlichen Auftraggeber frei, die von ihm für erforderlich gehaltenen Eignungsvorgaben selbst zu definieren und die von den Bietern zu erfüllenden Anforderungen festzulegen.

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Online seit 2009

VPRRS 2009, 0390
Abfallbeförderung/-entsorgungAbfallbeförderung/-entsorgung
Auschlusstatbestände sind in jedem Verfahrensstadium zu prüfen!

VK Münster, Beschluss vom 15.09.2009 - VK 15/09

1. Es ist einer Vergabestelle verwehrt, sich nach Eröffnung des Wettbewerbs durch förmliche Ausschreibung mit einem anderen öffentlichen Auftraggeber über die Vergabe des ausgeschriebenen Auftrags unter Berufung auf die Entscheidung des EuGH, 9.6.2009, Rs. C-480/06, zu verständigen.*)

2. Eine Vergabestelle ist nicht verpflichtet, in ihren Vergabeunterlagen auf § 107 Abs. 4 GO NW iVm § 2 Nr. 1 Abs. 2 VOL/A hinzuweisen. Vielmehr muss eine Vergabestelle in jedem Verfahrensstadium prüfen, ob möglicherweise Ausschlusstatbestände hinsichtlich einzelner Bieter vorliegen.*)*)

3. Die Beurteilungsentscheidung der Vergabestelle, einen dringenden öffentlichen Zweck für die Ausführung eines Entsorgungsauftrages durch ein kommunalwirtschaftlich tätiges Unternehmen in ihrem Gebiet nicht anzunehmen, ist von den Nachprüfungsinstanzen ebenfalls auf grobe Fehleinschätzungen und Vertretbarkeit hin überprüfbar.*)*)

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VPRRS 2009, 0389
Abfallbeförderung/-entsorgungAbfallbeförderung/-entsorgung
Ausschluss eines Unterkostenangebots

VK Münster, Beschluss vom 15.09.2009 - VK 14/09

1. Berücksichtigung des § 107 GO NW in Verbindung mit § 2 Nr. 1 Abs. 2 VOL/A bei der öffentlichen Ausschreibung von Entsorgungsdienstleistungen.*)

2. Die Bieter haben kein subjektives Recht auf Ausschluss eines Unterkostenangebots iSv § 25 Nr. 2 Abs. 2 VOL/A, aber sie haben ein Recht darauf, dass der öffentliche Auftraggeber im Rahmen seiner Wertung dies prüft, wenn entsprechende Anhaltspunkte ersichtlich sind.*)

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VPRRS 2009, 0384
Abfallbeförderung/-entsorgungAbfallbeförderung/-entsorgung
Kommunalrechtlich unzulässige Teilnahme am Vergabeverfahren

VK Thüringen, Beschluss vom 07.05.2009 - 250-4003.20-2304

Zur kommunalrechtlich (Thüringen) unzulässigen Teilnahme (kommunaler Unternehmen)am Vergabeverfahren

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VPRRS 2009, 0382
Abfallbeförderung/-entsorgungAbfallbeförderung/-entsorgung
Erhebliche Gebührenreduzierung bei Erledigung

VK Münster, Beschluss vom 04.09.2008 - VK 13/08

Zur erheblichen Reduzierung der Gebühren bei Verfahrenserledigung ohne Entscheidung der Vergabekammer und zur Erstattung von Auslagen

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VPRRS 2009, 0381
Abfallbeförderung/-entsorgungAbfallbeförderung/-entsorgung
Keine Auslagenerstattung bei Antragsrücknahme

VK Münster, Beschluss vom 03.09.2008 - VK 11/08

Keine Auslagenerstattung bei Rücknahme des Nachprüfungsantrags.

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VPRRS 2009, 0358
Abfallbeförderung/-entsorgungAbfallbeförderung/-entsorgung
Wann ist Vertragsänderung ausschreibungspflichtig?

OLG Celle, Beschluss vom 29.10.2009 - 13 Verg 8/09

1. Eine Vertragsänderung (hier: Einführung der "blauen Tonne" für PKK) ist ausschreibungspflichtig, wenn sie einen Mehrbedarf an Personal und Fahrzeugen auslöst sowie eine Mehrvergütung von über 10% zur Folge hat, die für sich genommen den maßgeblichen Schwellenwert übersteigt.*)

2. Für die für ein In-house-Geschäft maßgebliche Frage, ob eine Gesellschaft im Wesentlichen für den öffentlichen Auftraggeber tätig ist, sind auch Umsätze von 100%igen Tochtergesellschaften zu berücksichtigen, wenn für Mutter und Tochter ein gemeinsamer konsolidierter Abschluss vorliegt, der Geschäftsbericht die Ertragslage beider Gesellschaften zusammenfasst und gruppeninterne Vorgänge eliminiert und die Tochter nur mit personeller und sachlicher Ausstattung der Mutter arbeitsfähig ist.*)

3. Hat bei einer de-facto-Vergabe der Antragsteller frühzeitig Kenntnis von der beabsichtigten Vergabe erlangt, kommt eine Verwirkung des Rechts auf Nachprüfung solange nicht in Betracht, wie ein Auftrag schon mangels Einhaltung der kommunalrechtlichen Vertretungsvorschriften nicht wirksam zu Stande gekommen ist.*)

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VPRRS 2009, 0354
Abfallbeförderung/-entsorgungAbfallbeförderung/-entsorgung
Vergaberechtliche Fragen der Sammlung von Altpapier und Gelbem Sack

VK Münster, Beschluss vom 22.09.2009 - VK 16/09

1. Zur Zulässigkeit einer Leistungsbeschreibung für das gemeinsame Sammeln und Transportieren von kommunalem Altpapier und Verkaufsverpackungen.*)

2. Zur Frage der Eigentumsverhältnisse an den Verkaufsverpackungen im Falle einer gemeinsamen Sammlung mit dem kommunalen Altpapier.*)

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VPRRS 2009, 0349
Abfallbeförderung/-entsorgungAbfallbeförderung/-entsorgung
Fehlen geforderte Nachweise: Ausschluss!

VK Brandenburg, Beschluss vom 23.06.2009 - VK 26/09

1. Ein Angebot ist bereits auf der formalen Ebene zwingend von der Wertung auszuschließen, wenn der Bieter seine Eignung nicht so wie gefordert nachgewiesen hat.

2. Zum Nachweis der Eignung verlangte Belege unterfallen nicht dem Begriff der "Erklärungen" in § 21 Nr. 2 Abs. 1 VOL/A.

3. Eine Entscheidung ohne mündliche Verhandlung ist statthaft, wenn eine Verhandlung von vornherein unnötig und für das Ergebnis irrelevant erscheint.

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VPRRS 2009, 0337
Abfallbeförderung/-entsorgungAbfallbeförderung/-entsorgung
Einrichtung des öffentlichen Rechts

Generalanwalt beim EuGH, Schlussanträge vom 27.10.2009 - Rs. C-91/08

1. Das Transparenzgebot gibt den Mitgliedstaaten auf, ein neues Wettbewerbsverfahren durchzuführen, wenn die Identität des Nachunternehmers in einem Verfahren zur Vergabe einer Dienstleistungskonzession ein wesentliches Kriterium für die Vergabe einer Dienstleistungskonzession durch den öffentlichen Auftraggeber darstellt und der Konzessionär den Nachunternehmer schon vor Erbringung der ersten Leistung und ohne Angabe berechtigter Gründe austauschen möchte. Das zuständige nationale Gericht hat zu prüfen, ob Name, Ruf und technischer Sachverstand des Nachunternehmers, den die Frankfurter Entsorgungs- und Service GmbH bei Unterbreitung ihres Angebots angeführt hat, ein wesentliches Kriterium waren, auf das die Stadt Frankfurt am Main die Erteilung der Konzession gestützt hat.*)

2. Ein gemischtwirtschaftliches Unternehmen wie die Frankfurter Entsorgungs- und Service GmbH, die im Rahmen einer Partnerschaft mit der Stadt Frankfurt am Main gegründet worden ist, stellt eine "Einrichtung des öffentlichen Rechts" im Sinne des Art. 1 Buchst. b der Dienstleistungsrichtlinie 92/50/EWG dar, wenn einerseits feststeht, dass diese Einrichtung im Allgemeininteresse liegende Aufgaben nicht gewerblicher Art erfüllt, und andererseits, dass sie hinsichtlich ihrer Geschäftsführung und -leitung unter der Aufsicht der Körperschaft steht.

Diese Einrichtung erfüllt im Allgemeininteresse liegende Aufgaben im Sinne des Art. 1 Buchst. b Unterabs. 2 erster Gedankenstrich der Dienstleistungsrichtlinie Richtlinie 92/50/EWG, wenn sie die Abfallsammlung und -verwertung sowie die Stadtreinigung im Gebiet der Körperschaft wahrnimmt. Um zu beurteilen, ob diese Aufgaben gewerblicher Art sind oder nicht, hat das zuständige nationale Gericht die Voraussetzungen zu prüfen, unter denen die Frankfurter Entsorgungs- und Service GmbH tätig ist, insbesondere die Wettbewerbssituation in diesen Bereichen.

Eine solche Einrichtung steht unter der Aufsicht der Einrichtung des öffentlichen Rechts im Sinne des Art. 1 Buchst. b Unterabs. 2 dritter Gedankenstrich der Dienstleistungsrichtlinie 92/50/EWG, wenn ihre Leitungs-, Verwaltungs- und Aufsichtsorgane von dieser überwacht werden. Um den genauen Umfang zu ermitteln, in dem die Unternehmensführung der Frankfurter Entsorgungs- und Service GmbH durch die Stadt Frankfurt am Main beaufsichtigt wird, ist es Sache des zuständigen nationalen Gerichts zu prüfen, ob die öffentliche Körperschaft durch ihr Vetorecht in der Hauptversammlung oder über die Zusammensetzung der Organe des Unternehmens, eine aktive Aufsicht über die Unternehmensführung ausüben und so seine Entscheidungen auf dem Gebiet der Vergabe von Dienstleistungskonzessionen beeinflussen kann.*)

3. Wenn das zuständige nationale Gericht in einem Verfahren zur Vergabe einer Dienstleistungskonzession eine Verletzung der Transparenzpflicht feststellt, verlangt das geltende Gemeinschaftsrecht nicht, dass die Mitgliedstaaten diesem Gericht eine Befugnis zuerkennen, den Parteien des Rechtsstreits ein bestimmtes Verhalten aufzuerlegen. Es ist Sache der nationalen Rechtsordnung jedes Mitgliedstaats, im Einklang mit den Gemeinschaftsgrundsätzen der Äquivalenz und der Effektivität, die Verfahrensmodalitäten zu bestimmen, die es dem zuständigen nationalen Gericht erlauben, die volle Wirksamkeit des Gemeinschaftsrechts und die volle Durchführung gerichtlicher Entscheidungen, die zum Bestehen von aus diesem hergeleiteten Rechten ergangen sind, sicherzustellen.*)

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VPRRS 2009, 0318
Abfallbeförderung/-entsorgungAbfallbeförderung/-entsorgung
Ausschluss oder Nachreichung unvollständiger Nachweise?

OLG München, vom 10.09.2009 - Verg 10/09

1. Es obliegt dem öffentlichen Auftraggeber, in der Bekanntmachung und den Verdingungsunterlagen eindeutige und unmissverständliche Festlegungen zu treffen, welche Erklärungen und Eignungsnachweise er verlangt, wann diese vorzulegen sind und gegebenenfalls welche Formulare für welche Angaben zu verwenden sind. Stellt der öffentliche Auftraggeber die Nachforderung fehlender, unzureichender oder unvollständiger Nachweise in Aussicht und droht er den Ausschluss des Angebots erst bei fruchtlosem Fristablauf an, ist dem Bieter Gelegenheit zur Nachreichung zu geben.*)

2. Zur Problematik der Nachunternehmerleistung bei der Abfallentsorgung.*)

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VPRRS 2009, 0317
Abfallbeförderung/-entsorgungAbfallbeförderung/-entsorgung
Angemessene Vergütung des Rechtsanwalts

OLG München, Beschluss vom 27.08.2009 - Verg 4/09

1. Ein Kostenfestsetzungsbeschluss der Vergabekammer ist ein selbstständig anfechtbarer Verwaltungsakt, gegen den abweichend vom allgemeinen Verwaltungsrechtsweg nach den §§ 40 ff VwGO die sofortige Beschwerde nach §§ 116 ff GWB zum zuständigen Vergabesenat statthaft ist.

2. Zur Frage, der angemessenen Vergütung eines Rechtsanwalts im Nachrpüfungsverfahren.

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VPRRS 2009, 0311
Abfallbeförderung/-entsorgungAbfallbeförderung/-entsorgung
Unterkostenangebote: Bieterschutz?

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 25.02.2009 - Verg 6/09

1. Bei der Angebotswertung hat sich der öffentliche Auftraggeber allein von den festgelegten und bekannt gegebenen Zuschlagskriterien leiten zu lassen.

2. Drr Unzulässigkeit eines Unterkostenangebots kommt nur dann ein Bieterschutz zu, wenn das Gebot, wettbewerbsbeschränkende und unlautere Verhaltensweise der Bieter zu bekämpfen, vom Auftraggeber den Ausschluss des betreffenden Angebots fordert.

3. Die Tatsache allein, dass Verhandlungen unterblieben sind, erlaubt nicht den Schluss auf eine Rechtsverletzung, wenn das Angebot des Antragstellers chancenlos gewesen ist, und er den Auftrag unter keinen Umständen hätte erlangen können.

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VPRRS 2009, 0292
Abfallbeförderung/-entsorgungAbfallbeförderung/-entsorgung
Begriff des Bauvorhabens

VK Brandenburg, Beschluss vom 21.08.2009 - VK 31/09

1. § 99 Abs. 3 GWB beschreibt ein Bauvorhaben als Ergebnis von Tief- oder Hochbauarbeiten, das eine wirtschaftliche oder technische Funktion erfüllen soll. Damit wird die Gesamtheit aller möglichen Bauleistungen erfasst, die in einem funktionalen Zusammenhang stehen. Einzelaufträge sind dann nicht als Los eines einzigen Bauwerkes anzusehen, wenn die Ergebnisse der jeweiligen Aufträge unterschiedliche wirtschaftliche und technische Funktionen erfüllen.

2. Unterschiedliche Baumaßnahmen zur Revitalisierung eines Geländes (u.a. Straßenbauarbeiten, Sanierung eines Tanklagers, Kampfmittelräumung) erfüllen eine eigenständige und unterschiedliche wirtschaftliche und technische Funktion.

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VPRRS 2009, 0289
Abfallbeförderung/-entsorgungAbfallbeförderung/-entsorgung
Keine Berücksichtigung sicher erwarteter Gesetzesänderungen im Angebot

OLG Jena, Beschluss vom 05.06.2009 - 9 Verg 5/09

1. Das OLG ist wie die Vergabekammer nicht an die Anträge der Parteien gebunden.

2. Für die Rüge stehen zwar im Allgemeinen 1-3 Tage zur Verfügung, die Schwierigkeit des Falls und ein Wochenende können aber Gründe für zulässige spätere Rügen darstellen.

3. An der Ansicht, § 25 Nr. 2 Abs. 3 VOL/A sei stets drittschützend, wird nicht mehr festgehalten.

4. Eine kommende Gesetzesänderung (hier Mindestlohn) deren Inkrafttreten sicher erwartet wird, muss nicht im Angebot berücksichtigt werden solange sie nicht bereits beschlossen, aber nur noch nicht in Kraft getreten ist. Dabei kommt es allein auf die Rechtslage zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe an, eine Berücksichtigung von Rechtsentwicklungen nach diesem Zeitpunkt kommt nicht in Betracht.

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VPRRS 2009, 0466
Abfallbeförderung/-entsorgungAbfallbeförderung/-entsorgung
Aufteilung in Fachlose: Nur, wenn dies marktüblich ist!

VK Saarland, Beschluss vom 07.09.2009 - 3 VK 1/09

1. Bei Nichtabgabe eines Angebotes trifft den Antragsteller eine erhöhte Darlegungslast und Begründungspflicht, um das "Interesse am Auftrag" (§ 107 Abs. 2 GWB) nachzuweisen. Er muss schlüssig darlegen, dass der von ihm behauptete Schaden (keine Bewerbungsmöglichkeit um den Auftrag und daher keine Möglichkeit, den Zuschlag zu erhalten) gerade durch die behauptete Verletzung von Vergabevorschriften entstanden ist.*)

2. § 97 Abs. 3 GWB (in der ab 24.04.2009 gültigen Fassung) soll durch seine Neuformulierung grundsätzlich den Mittelstand stärken, bedarf aber der Auslegung und einer praktischen Anwendung bezogen auf das konkrete Ausschreibungsprojekt: Der in § 97 Abs. 3 Satz 2 GWB vorgesehene Zwang zur losweisen Vergabe kollidiert mit § 97 Abs. 5 GWB. Primäres Ziel der öffentlichen Beschaffung ist der wirtschaftliche Einkauf der öffentlichen Hand und die sparsame Verwendung von Steuergeldern. Die Aufteilung in Fachlose braucht von vorneherein nur zu erfolgen, wenn dies marktüblich ist. Die Gesamtvergabe kann von Anfang an ins Auge gefasst werden, wenn berechtigte wirtschaftliche und technische Gründe dafür sprechen. Der Grundsatz des Mittelstandschutzes und der Chancengleichheit kleinerer Unternehmen stößt da an seine Grenzen, wo der öffentliche Auftraggeber zumindest solche eigenen Interessen nicht zu opfern braucht, die er nur in Gestalt einer Gesamtvergabe zu erreichen vermag. Der Auftraggeber hat dabei die Interessen des Mittelstands mit seinem eigenen Interesse an einer wirtschaftlichen Vergabe abzuwägen.*)

3. Dem Bieter steht kein absoluter Anspruch auf losweise Vergabe zu; er hat lediglich einen Anspruch darauf, dass der Auftraggeber von dem ihm auf Grund der Allgemeinen Grundsätze des § 97 GWB eingeräumten Beurteilungs- und Ermessensspielraum in ermessensfehlerfreier Weise Gebrauch macht.*)

4. Bei der Beurteilung der Vorschrift des § 97 Abs. 3 GWB zur losweisen Vergabe sind auch parallel zu dem streitgegenständlichen Ausschreibungsverfahren stattfindende weitere Ausschreibungsverfahren zu beachten, sofern diese gemeinsam mit dem streitgegenständlichen Verfahren der Realisierung eines Gesamtvorhabens dienen.*)

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VPRRS 2009, 0263
Abfallbeförderung/-entsorgungAbfallbeförderung/-entsorgung
Zur Aufhebungspflicht wenn Zuschlag rechtswidrig wäre

VK Südbayern, Beschluss vom 29.07.2009 - Z3-3-3194-1-27-05/09

1. Wurde von der Antragstellerin in ihrer Rüge formuliert, dass sie davon ausgeht, dass die Beigeladene die Voraussetzungen, die in der Ausschreibung genannt wurden, nicht erfüllt, weil sie weiter davon ausgeht, dass die Beigeladene zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe keine genehmigte Umladestation in jedem Landkreis vorweisen konnte, handelt es sich in diesem Verfahren nicht um eine Rüge "ins Blaue hinein", sondern um fundierte Kenntnisse der Antragstellerin um die Müllsituation in den Landkreisen des Antragsgegners.*)

2. Ein Vergabeverfahren wird normalerweise mit dem Zuschlag des Ausschreibenden auf das Angebot eines Bieters beendet. Gemäß § 26 Nr. 1 Buchstabe a VOL/A kann die Ausschreibung jedoch unter anderem aufgehoben werden, wenn kein Angebot eingegangen ist, das den Ausschreibungsbedingungen entspricht.*)

3. Das Recht, eine Ausschreibung aufzuheben, konkretisiert sich im Wege der Ermessensreduzierung dann aber auf Null zu einer Pflicht, wenn der Aufhebungsgrund nach § 26 Nr. 1 lit. a bis d VOL/A gleichzeitig einen Verstoß gegen andere Vorschriften der VOL/A darstellt und der Zuschlag schon deshalb rechtswidrig wäre. Weitere Voraussetzung ist, dass die Rechtswidrigkeit nur dadurch beseitigt werden kann, dass die Ausschreibung aufgehoben wird. Im konkreten Fall liegt, wie in der mündlichen Verhandlung geklärt wurde, kein annahmefähiges Angebot vor. Jedem der drei Angebote fehlt es an Eignungsnachweisen, die nicht mehr nachgefordert werden dürfen.*)

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VPRRS 2009, 0247
Abfallbeförderung/-entsorgungAbfallbeförderung/-entsorgung
Freihändige Vergabe an eine in öffentlichem Eigentum stehende AG

EuGH, Urteil vom 10.09.2009 - Rs. C-573/07

1. Die Art. 43 EG-Vertrag und 49 EG-Vertag, der Grundsatz der Gleichbehandlung, das Verbot der Diskriminierung aus Gründen der Staatsangehörigkeit und die daraus folgende Transparenzpflicht stehen der freihändigen Vergabe eines öffentlichen Dienstleistungsauftrags an eine vollständig in öffentlichem Eigentum stehende Aktiengesellschaft nicht entgegen, wenn die öffentliche Körperschaft, die der öffentliche Auftraggeber ist, über diese Gesellschaft eine Kontrolle wie über ihre eigenen Dienststellen ausübt und die Gesellschaft ihre Tätigkeit im Wesentlichen für die öffentliche Körperschaft oder die öffentlichen Körperschaften, die ihre Anteile innehat bzw. innehaben, verrichtet.*)

2. Vorbehaltlich der Prüfung der Frage durch das vorlegende Gericht, ob die betreffenden Satzungsbestimmungen greifen, ist davon auszugehen, dass die Aktionärskörperschaften mit der Kontrolle, die sie über die genannte Gesellschaft ausüben, eine Kontrolle wie über ihre eigenen Dienststellen ausüben, wenn folgende Umstände, wie sie im Ausgangsverfahren vorliegen, gegeben sind:

- Die Tätigkeit der genannten Gesellschaft ist auf das Gebiet der genannten Körperschaften begrenzt und wird im Wesentlichen für diese ausgeübt, und

- diese Körperschaften nehmen durch die satzungsgemäßen Organe, die aus Vertretern dieser Körperschaften bestehen, sowohl auf die strategischen Ziele als auch auf die wichtigen Entscheidungen der Gesellschaft ausschlaggebenden Einfluss.*)

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VPRRS 2009, 0215
Abfallbeförderung/-entsorgungAbfallbeförderung/-entsorgung
Subjektives Recht auf umfassende Information

VK Baden-Württemberg, Beschluss vom 31.07.2008 - 1 VK 24/08

§ 13 Satz 5 VgV ist im Zusammenhang mit einer unvollständigen oder nicht hinreichend verständlichen Information teleologisch auszulegen. Der Bieter, der innerhalb der Frist des § 13 Satz 2 VgV eine erkennbar unvollständige oder inhaltlich nicht nachvollziehbare Unterrichtung erhält, hat die Möglichkeit, sein subjektives Recht auf umfassende Information nach § 13 Satz 1 VgV nach vorheriger Rüge im Nachprüfungsverfahren geltend zu machen und auf diesem Weg das Zuschlagsverbot des § 115 Abs. 1 GWB herbeizuführen. Es bedarf nicht auch noch zusätzlich der Nichtigkeit des Vertragsschlusses nach § 13 Satz 6 VgV.*)

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VPRRS 2009, 0202
Abfallbeförderung/-entsorgungAbfallbeförderung/-entsorgung
Schadenersatz wegen fehlerhafter Ausschreibungsunterlagen

OLG Oldenburg, Urteil vom 09.07.2008 - 4 U 66/07

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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VPRRS 2009, 0201
Abfallbeförderung/-entsorgungAbfallbeförderung/-entsorgung
Erfolgloser Nachprüfungsantrag

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 13.08.2008 - Verg 42/07

(ohne amtlichen Leitsatz)

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VPRRS 2009, 0191
Abfallbeförderung/-entsorgungAbfallbeförderung/-entsorgung
Vergabestelle hat Rechtmäßigkeit ihrer gewünschten Leistung zu klären

VK Düsseldorf, Beschluss vom 15.08.2008 - VK-18/2008-L

1. Wenn die Vergabestelle die Übernahme von Abfällen zur Verwertung ausschreibt, muss ein Unternehmen, welches die Verwertung für abfallrechtlich fehlerhaft hält, kein Angebot abgeben. Die Abgabe eines Angebotes gerichtet auf die Beseitigung der Abfälle würde sich als nutzloser Aufwand darstellen, da es von der Vergabestelle nicht gewertet würde.*)

2. Der Antragsteller kann jedoch kein Rechtsschutzbedürfnis geltend machen, soweit er eine Marktansprache gänzlich unterbinden will. Der Antragsteller kann sein rechtliches Interesse auch nicht daraus herleiten, dass er bei einem anderen Zuschnitt der ausgeschriebenen Leistung ein Angebot abgeben würde wenn nicht erkennbar ist, dass die Vergabestelle die Leistung zukünftig in dieser Form nachfragen wird.*)

3. Die Vergabestelle kann jedenfalls dann nicht den Bietern das Wagnis auferlegen, ob die gewünschte Leistung in rechtskonformer Art und Weise zu erbringen ist, wenn ihr selbst eine weitergehende rechtliche Klärung möglich wäre. Sie kann vor Veröffentlichung eines Wettbewerbes abklären, ob und welche aufsichtlichen Zuständigkeiten bestehen und ob mit einem Eingreifen der Aufsichtsbehörde zu rechnen wäre. Die Schwierigkeit der dabei anzustellenden rechtlichen Betrachtung berechtigt die Vergabestelle nicht, diese zu unterlassen wie sie auch gehalten ist, im Rahmen eines Vergabeverfahrens Rechtsfragen aus anderen Rechtsgebieten (hier: Abfallrecht) einer endgültigen Klärung zuzuführen.*)

4. Die Übertragung der Pflicht zur Entsorgung von Abfall zur Beseitigung aus sonstigen Herkunftsbereichen auf ein Unternehmen durch gemeindliche Satzung begründet kein Recht für dieses Unternehmen, die Leistung zu erbringen, noch würde das Recht auf einer gesetzlichen Regelung gemäß § 100 Abs. 2 Buchst. g GWB beruhen.*)

5. Auch der Grundsatz der Amtsermittlung zwingt die Vergabekammer nicht zur Berücksichtigung eines in der mündlichen Verhandlung nur angekündigten Vorbringens , wenn der gesamte Verfahrensverlauf der Partei ausreichend Gelegenheit zu einem früheren Vortrag geboten hat und die Vergabekammer durch Mitteilung einer rechtlichen Einschätzung der Partei auch die Notwendigkeit des Vortrages vor Augen geführt hat.*)

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VPRRS 2009, 0174
Abfallbeförderung/-entsorgungAbfallbeförderung/-entsorgung
Ausschlussmöglichkeit eines Angebots bei fehlenden Nachweisen

VK Berlin, Beschluss vom 18.03.2009 - VK-B2-30/08

1. Nach der abschlägigen Beantwortung einer Rüge ist vor Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens regelmäßig keine erneute Rüge erforderlich.*)

2. Eignungsnachweise, die nicht zwingend mit Angebotsabgabe vorzulegen sind, kann der Auftraggeber bis zum Abschluss der Eignungsprüfung nachfordern.*)

3. Fehlen mit dem Angebot einzureichende Angaben oder Unterlagen, ist das Angebot unvollständig und unabhängig von der Wettbewerbsrelevanz des Mangels auszuschließen.*)

4. Ein Bieter hat keinen Anspruch auf den Ausschluss anderer unvollständiger Angebote, wenn sein eigenes Angebot ebenfalls trotz fehlender oder unvollständiger Angaben in die Wertung einbezogen wurde.*)

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VPRRS 2009, 0172
Abfallbeförderung/-entsorgungAbfallbeförderung/-entsorgung
Inhaltliche Änderung des öffentlichen Angebots durch Bieter unzulässig

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 17.11.2008 - Verg 52/08

Der Bieter darf sich nicht gegen den öffentlichen Auftraggeber wenden, indem er den Auftrag gemäß seinen eigenen Vorschlägen inhaltlich abzuändern versucht.

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VPRRS 2009, 0171
Abfallbeförderung/-entsorgungAbfallbeförderung/-entsorgung
Kenntnis eines Rechtsverstoßes erst im Verfahren: Rügeobliegenheit?

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 08.12.2008 - Verg 55/08

Erlangt der Bieter erst im Nachprüfungsverfahren Kenntnis von einem Vergaberechtsverstoß, so begründet dies für ihn keine Rügeobliegenheit.

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VPRRS 2009, 0156
Abfallbeförderung/-entsorgungAbfallbeförderung/-entsorgung
Keine nachträgliche Festlegung von Unterkriterien und Bewertungsmatrix

VK Sachsen, Beschluss vom 05.05.2009 - 1/SVK/009-09

Der öffentliche Auftraggeber darf im Rahmen eines Vergabeverfahrens nicht nachträglich Gewichtungskoeffizienten und Unterkriterien für die in den Verdingungsunterlagen oder in der Vergabebekanntmachung genannten Zuschlagskriterien festlegen. Insbesondere darf er die Wertungsmatrix nicht erst nach Submission festlegen, wenn - wie in aller Regel - die abstrakte Gefahr nicht ausgeschlossen werden kann, dass er sie in Kenntnis der Angebotsinhalte zum Vorteil oder Nachteil eines einzelnen Bieters ausgestaltet.*)

Fordert der Auftraggeber mit Angebotsabgabe die Angabe von Referenzobjekten vergleichbarer Leistungen für den Zeitraum der letzten 3 Jahre unter Angabe der Art der Leistung, der Menge und des Wertumfangs (Auftragswert), so ist das Angebot zwingend auszuschließen, wenn der Wertumfang nicht konkret angegeben wurde.*)

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VPRRS 2009, 0134
Abfallbeförderung/-entsorgungAbfallbeförderung/-entsorgung
Interkommunale Zusammenarbeit ist vergaberechtsfrei

EuGH, Urteil vom 09.06.2009 - Rs. C-480/06

1. Eine öffentliche Stelle kann ihre im allgemeinen Interesse liegenden Aufgaben (hier: Müllentsorgung) mit ihren eigenen Mitteln und auch in Zusammenarbeit mit anderen öffentlichen Stellen erfüllen, ohne gezwungen zu sein, sich an externe Einrichtungen zu wenden.

2. Eine Ausschreibung ist nicht erforderlich, solange sich die Kommunen bei ihrer Zusammenarbeit von ihren öffentlichen Aufgaben leiten lassen - hier vom Ziel einer ortsnahen Entsorgung des Mülls.




VPRRS 2009, 0109
Abfallbeförderung/-entsorgungAbfallbeförderung/-entsorgung
Vergabe von Abfallentsorgungsleistungen

OLG Rostock, Beschluss vom 06.03.2009 - 17 Verg 1/09

1. Eine vergaberechtskonforme PPK-Ausschreibung muss sowohl den kommunalen als auch den Systembetreiberanteil umfassen.

2. Eine Ausschreibung mit Begrenzung auf den lediglich kommunalen Anteil ist auf die Erbringung einer unmöglichen Leistung gerichtet. Gleichzeitig wird dem Auftragnehmer ein ungewöhnliches Wagnis übertragen.

3. Eine geforderte Treueerklärung in den Verdingungsunterlagen zum Verbot gewerblicher (PPK-)Sammlungen stellt die Übertragung eines ungewöhnlichen Wagnisses für den Auftragnehmer dar.

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VPRRS 2009, 0091
Abfallbeförderung/-entsorgungAbfallbeförderung/-entsorgung
Folgen eines vergaberechtswidrigen Vertragsschlusses

OLG Karlsruhe, Beschluss vom 12.11.2008 - 15 Verg 4/08

1. Beschaffung, Montage und Verteilung von Tonnen zur Altpapiersammlung dürfen nicht voneinander getrennt werden, weil die Montage und die Verteilung der Tonnen als untergeordnete Nebenleistung der Tonnenlieferung verstanden werden musst. Sie sind Teil des Lieferauftrags über die Beschaffung der "kompletten Altpapiertonne", die ohne Montage und Verteilung nicht als Altpapiersammelbehälter einsatzfähig sind.

2. Zur Problematik der sorgfältigen Prüfung und Einschätzung des Tonnenbedarfs, wenn eine Gemeinde erstmalig die Einführung einer kommunalen Altpapiersammlung plant.

3. § 13 VgV ist entsprechend auf Vergaben ohne förmliches Vergabeverfahren anzuwenden, die bei korrekter Gesetzesanwendung europaweit hätten ausgeschrieben werden müssen, der öffentliche Auftraggeber sie aber nicht ausgeschrieben hat - zum Beispiel deshalb, weil er fälschlicherweise von einem Unterschreiten des relevanten Schwellenwerts für eine europaweite Ausschreibung ausgegangen ist -, zumindest dann, wenn zu einem bestimmten Beschaffungsvorhaben mehrere Angebote bekannter Bieter eingegangen sind; dies gebieten Sinn und Zweck von § 13 VgV, die einen primären Rechtsschutz eines Bieters bzw. Interessenten ermöglichen sollen.

4. Der wettbewerbsrechtliche Beseitigungsanspruch steht unter dem Vorbehalt der Verhältnismäßigkeit. Demnach ist eine Rückabwicklung der vergaberechtswidrig beschafften Tonnen nur dann erforderlich, wenn nur so ein andauernder wettbewerbswidriger Zustand behoben werden kann.

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VPRRS 2009, 0075
Abfallbeförderung/-entsorgungAbfallbeförderung/-entsorgung
Fehlende Angaben führen immer zum Ausschluss!

VK Berlin, Beschluss vom 06.03.2009 - VK-B2-32/08

1. Auch geforderte Angaben, die nicht unbedingt wettbewerbserheblich sind oder nachrangig erscheinen, müssen beigefügt werden, sonst ist das Angebot auszuschließen.

2. Auch solche Angaben und Erklärungen, deren Fehlen den (End-)Preis nicht berührt, sind wettbewerbsrelevant.

3. Der Gleichheitsgrundsatz ist auch dann verletzt, wenn die Angebote aller weiteren Bieter aufgrund unterschiedlicher gleichwertiger Mängel zwingend ausgeschlossen werden müssen.

4. Der Ausschluss des Angebots eines Bieters verstößt gegen das Gebot der Gleichbehandlung, wenn er selbst zu seinem Referenzobjekt keine näheren Angaben mehr machen darf, einem anderen Bieter hingegen Gelegenheit gegeben wird, zu dessen Referenzobjekt nähere Angaben zu machen.

5. Sind alle Angebote unvollständig und entsprechen damit nicht den Ausschreibungsbedingungen, kommt auch eine Aufhebung gemäß § 26 Nr. 1 a VOB/A in Betracht.

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VPRRS 2009, 0052
Abfallbeförderung/-entsorgungAbfallbeförderung/-entsorgung
Kennzeichnung der Angebote

VK Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 28.01.2009 - 1 VK LVwA 29/08

1. Erwägungen zur Zuschlagsfähigkeit des Angebotes kommen im Rahmen der Zulässigkeitsprüfung keinerlei Beachtung zu.*)

2. Die vorgetragene Kenntnis vom vermeintlichen Vergabeverstoß im Sinne des § 107 Abs. 3 GWB ist maßgebend, wenn keine Anhaltspunkte für eine zeitliche Vorverlagerung der Rügeverpflichtung erkennbar sind.*)

3. Zur Anweisung zur Aufhebung des Vergabeverfahrens, da der Auftraggeber durch die Art und Weise der Kennzeichnung bzw. Nichtkennzeichnung der Angebotsunterlagen alle Angebote einer Wertbarkeit entzogen hat.*)

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VPRRS 2009, 0046
Abfallbeförderung/-entsorgungAbfallbeförderung/-entsorgung
Auswahl der geforderten Eignungsnachweise

VK Nordbayern, Beschluss vom 28.01.2009 - 21.VK-3194-55/08

1. Bei der Wahl der geforderten Eignungsnachweise steht der VSt ein entsprechendes Ermessen zu.*)

2. Grundsätzlich kann und darf sich ein öffentlicher Auftraggeber bei der Vorbereitung der Vergabe eines Vergabevorschlags eines Dritten bedienen.*)

3. Der Bieter kann seinen Nachprüfungsantrag nur dann auf eine fehlende oder unzureichende Dokumentation stützen, wenn sich die diesbezüglichen Mängel gerade auch auf seine Rechtsstellung im Vergabeverfahren nachteilig ausgewirkt haben könnten.*)

4. Bei der Beurteilung der Eignung handelt es sich um eine Prognoseentscheidung. Dem Auftraggeber ist ein Beurteilungsspielraum zuzugestehen. Die Vergabekammer kann nur überprüfen, ob Beurteilungsfehler vorliegen, die sich aus der Nichteinhaltung des vorgeschriebenen Verfahrens, einer unvollständigen oder unzutreffenden Sachverhaltsermittlung oder der Einbeziehung sachwidriger Erwägungen in die Entscheidung ergeben.*)

5. Der bloße Hinweis eines Bieters, dass er bereits an der Grenze kalkuliert habe, rechtfertigt keinesfalls den Schluss, dass das günstigere Angebot eines anderen Bieters damit automatisch ein Unterangebot sein muss. Die materielle Beweislast dafür, dass der von einem Konkurrenten angebotene Preis im Sinne von § 25 Nr. 2 Abs. 3 VOL/A in einem offenbaren Missverhältnis zur Leistung steht, trägt die Antragstellerin, nicht die Antragsgegnerin.*)

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VPRRS 2009, 0008
Abfallbeförderung/-entsorgungAbfallbeförderung/-entsorgung
Pflicht zum Primärrechtsschutzverzicht unwirksam!

OLG Naumburg, Beschluss vom 05.12.2008 - 1 Verg 9/08

1. Ein Bieter ist nach derzeitiger Rechtslage grundsätzlich nicht verpflichtet, die Verdingungsunterlagen bei Zugang unverzüglich auf etwaige Vergabeverstöße zu prüfen. Es ist auch im Hinblick auf § 107 Abs. 3 Satz 1 GWB nicht zu beanstanden, dass ein Bieter zunächst eine formale Prüfung der Verdingungsunterlagen durch eine Bürokraft veranlasst, bevor eine inhaltliche Befassung durch einen fachkundigen Mitarbeiter erfolgt.*)

2. Zur Verwirkung eines Nachprüfungsantrags (hier abgelehnt).

Eine Bewerbungs- und Vergabebedingung, die die Teilnahme eines Bieters am Wettbewerb davon abhängig macht, dass der Bieter hinsichtlich des Inhalts der Verdingungsunterlagen auf Primärrechtsschutz verzichtet, ist unzulässig und unwirksam.*)

3. Die Vorschrift des § 97 Abs. 5 GWB ist darauf gerichtet, dass ein öffentlicher Auftraggeber eine an objektiven, willkürfreien und nicht manipulierbaren Kriterien orientierte Auswahl seines Vertragspartners nach der Einzelwirtschaftlichkeit des konkreten Angebots organisiert. Dies kann sowohl durch die Bestimmung des niedrigsten Preises für eine genau definierte Leistung als ausschließliches Wirtschaftlichkeitskriterium als auch durch die Bestimmung mehrerer Wirtschaftlichkeitskriterien für eine im Rahmen der finanziellen Möglichkeiten bestmögliche Leistung erfolgen.*)

4. Eine Dokumentation der Gründe für die Entscheidung der Vergabestelle für eine Ausschreibung allein nach dem Kriterium des niedrigsten Preises ist vergaberechtlich jedenfalls dann nicht erforderlich, wenn nach der konkreten Definition des Leistungs-Solls des Beschaffungsvorgangs sehr homogene, sich nur im Angebotspreis unterscheidende Angebote zu erwarten sind.*)

5. Das Gleichbehandlungsgebot und das Diskriminierungsverbot stellen Anforderungen an das Verhalten des öffentlichen Auftraggebers bei der Vorbereitung und Durchführung der Ausschreibung, d. h. dass der Auftraggeber die von ihm beeinflussbaren Rahmenbedingungen des Vergabeverfahrens unter Berücksichtigung dieser Grundsätze gestaltet. Davon unberührt bleiben jedoch Umstände, die nicht auf seine Ausschreibung zurückzuführen sind, sondern insbesondere aus der regelmäßig unterschiedlichen Marktstellung der teilnehmenden Unternehmen resultieren.*)

6. Ein ungewöhnliches Wagnis i.S. des Vergaberechts liegt nur vor, wenn die für den jeweiligen Vertragstyp rechtlich, wirtschaftlich bzw. technisch branchenübliche Risikoverteilung einseitig und nicht nur unerheblich zu Ungunsten des Auftragnehmers verändert vorgegeben wird (hier abgelehnt für eine Ausschreibung der Sammlung, Beförderung und Entsorgung von Restmüll im Hinblick auf eine satzungsmäßige Reduzierung der Zahl der Mindestentleerungen, auf fehlende Preisgleitklauseln für Kraftstoff und Personalkosten in einem 5-Jahres-Vertrag sowie auf ein beiderseitiges besonderes Kündigungsrecht).*)

7. Werden formelle Anforderungen an eine Verpflichtungserklärung eines anderen Unternehmens (hier: Notwendigkeit einer Originalunterschrift) nicht eindeutig benannt, so kann der Ausschluss eines Angebotes nicht darauf gestützt werden, dass nach einer von mehreren möglichen Interpretationen der mehrfach geänderten Bewerbungsbedingungen ein Ausschluss zulässig und ggfs. geboten gewesen wäre.*)

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VPRRS 2009, 0002
Abfallbeförderung/-entsorgungAbfallbeförderung/-entsorgung
Wann liegt eine unzulässige Mischkalkulation vor?

VK Schleswig-Holstein, Beschluss vom 03.12.2008 - VK-SH 12/08

1. Angebote, bei denen der Bieter die Einheitspreise einzelner Leistungspositionen in Mischkalkulationen auf andere Leistungspositionen umlegt, sind grundsätzlich nach § 25 Nr. 1 Abs. 1 a VOL/A von der Wertung auszuschließen. Solch ein Sachverhalt kann nur angenommen werden, wenn die niedrigeren Preise einzelner Leistungspositionen durch entsprechende Erhöhungen bei anderen Positionen abgedeckt werden.*)

2. Im Zusammenhang mit der Ausschreibung von Abfallentsorgungsleistungen muss ein angebotener Mietpreis von 0,00 € für die Gestellung von Behältern für die Abfallentsorgung nicht zwangsläufig zur Annahme führen, es liege eine unzulässige Mischkalkulation vor. Kann der Bieter plausibel begründen, dass seine zu kalkulierenden Gestellungs- und Vorhaltekosten für die Abfallbehälter sehr gering sind und liegt er mit seinem Gesamtangebot für die Abfallentsorgungsleistungen preislich an erster Stelle, Ist für die Annahme, der Bieter könne die Kosten für die Gestellung der Behälter in den Angebotspreis für die eigentlichen Abfallentsorgungsleistungen verschoben haben, kein Raum.*)

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Online seit 2008

VPRRS 2008, 0343
Abfallbeförderung/-entsorgungAbfallbeförderung/-entsorgung
Entbehrlichkeit der Rüge

VK Schleswig-Holstein, Beschluss vom 14.11.2008 - VK-SH 13/08

Ausnahmen vom Gebot der unverzüglichen Rüge des behaupteten Vergabeverstoßes gegenüber der Vergabestelle sind angesichts der Regelung in § 107 Abs. 3 GWB nur unter engen Voraussetzungen zuzugestehen, unter anderem dann, wenn die Vergabestelle zu erkennen gibt, dass sie von vornherein und unumstößlich an ihrer Entscheidung festhalten wird. Die von der Vergabestelle gegebene Begründung für den Ausschluss des Angebots im Benachrichtigungsschreiben nach § 13 VgV reicht für die Annahme eines solchen Falles allein nicht aus.

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VPRRS 2008, 0341
Abfallbeförderung/-entsorgungAbfallbeförderung/-entsorgung
Dringlichkeit aufgrund finanzieller Erwägungen

VK Saarland, Beschluss vom 24.10.2008 - 3 VK 2/2008

1. Die Verlagerung oder Rückverlagerung von öffentlichrechtlichen Kompetenzen von einer kommunalen oder staatlichen Stelle zu einer anderen, z.B. im Rahmen einer öffentlich- rechtlichen Vereinbarung, unterfällt mangels Beschaffungscharakter und damit in Ermangelung einer funktional und gewerbsmäßigen Teilnahme am Markt nicht dem Begriff des öffentlichen Auftrags im Sinne von § 99 Abs. 1 und 4 GWB, wenn die (Rück-)Verlagerung auf einer gesetzlichen Ermächtigung, wie z.B. dem EVSG, beruht. Es handelt sich dann um einen dem Vergaberecht entzogenen Akt der Verwaltungsorganisation.

Die Rückgängigmachung, d.h. die Rückverlagerung von übertragenen Aufgaben auf die kraft Selbstverwaltungshoheit originär zuständige Kommune muss rechtlich entsprechend der zugrunde liegenden (Hin-)Verlagerung eingeordnet und behandelt werden. Auch hierbei geht es nicht um eine Beschaffungsmaßnahme, sondern um die Wiederherstellung der ursprünglichen verwaltungsorganisatorischen Zuständigkeit/ Kompetenzverteilung.

Aus den Entscheidungsgrundsätzen im Urteil vom 13.01.2005 des Gerichtshofs der Europäischen Gemeinschaften (EuGH) zu Art. 1 a der Richtlinien 93/36/EWG und 93/37/EWG ist der Schluss zu ziehen, dass es zwischen staatlichen und kommunalen Stellen durchaus Formen einer Zusammenarbeit geben kann, die dem Vergaberechtsregime nicht unterliegen. Das bedeutet für die Praxis, dass in jedem Einzelfall zu prüfen ist, ob eine interkommunale Kooperationsvereinbarung einen entgeltlichen Beschaffungsauftrag zum Inhalt hat und damit dem Vergaberecht unterliegt oder ob dies nicht der Fall ist.

Organisationshoheit umfasst Kooperationsautonomie. Die vom Gesetzgeber im EVSG zugelassene Bildung von Zweckverbänden stellt eine Ausformung des kommunalen Selbstverwaltungsrechts und der Organisationshoheit der Gemeinden dar. Von dem gleichen Selbstverwaltungsrecht und der gleichen Organisationshoheit ist es auch gedeckt, wenn die Gemeinden wieder aus diesem Zweckverband ausscheiden oder einzelne Aufgaben (zurück-)übertragen erhalten, dieser Rückübertragungsakt auf einer gesetzlichen Ermächtigung beruht und private Dritte an dieser Übertragung nicht beteiligt sind.

Vergaberecht kann immer erst zur Anwendung kommen, wenn der öffentliche Auftraggeber sich entschlossen hat, Leistungen von einem am Markt tätigen privaten Unternehmen zu beschaffen: Vergaberecht ist Privatisierungsfolgerecht.*)

2. Vorwiegend finanzielle Erwägungen stellen keine dringlichen zwingenden Gründe im Sinne von § 3 a Nr. 2 d) VOL/A dar; vor allem dann nicht, wenn sie vom Auftraggeber hätten vorausgesehen werden können und deshalb dem Verhalten des Auftraggebers im Sinne von Satz 2 des § 3 a Nr. 2 d) VOL/A zuzuschreiben sind. Als zwingende und dringende Gründe kommen nur akute Gefahrensituationen und höhere Gewalt in Betracht; finanzielle Gründe bzw. wirtschaftliche Erwägungen werden diesen Anforderungen nicht gerecht. Ebenso sind an die Unvorhersehbarkeit hohe Anforderungen zu stellen. Wenn vom Auftraggeber infolge persönlicher Fehleinschätzung nicht rechtzeitig die erforderlichen vergaberechtlichen Maßnahmen in die Wege geleitet werden, so geht das zu seinen Lasten, nicht jedoch zu Lasten eines fairen und transparenten Wettbewerbs.*)

3. Ein Nachprüfungsantrag, der sich gegen eine „de-facto- Vergabe“ richtet, kann nur dann in der Sache erfolgreich sein, wenn § 13 VGV und die in Satz 6 enthaltene Nichtigkeitsfolge auch auf die „de-facto-Vergabe“ entsprechende Anwendung finden. Nur so kann dem in dieser Vorschrift zum Ausdruck kommenden Grundgedanken des effektiven Rechtsschutzes auch in materieller Hinsicht Erfolg beschieden sein.*)

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VPRRS 2008, 0340
Abfallbeförderung/-entsorgungAbfallbeförderung/-entsorgung
Rekommunalisierung und Vergaberecht

VK Saarland, Beschluss vom 24.10.2008 - 3 VK 1/2008

1. Die Verlagerung oder Rückverlagerung von öffentlich-rechtlichen Kompetenzen von einer kommunalen oder staatlichen Stelle zu einer anderen, z.B. im Rahmen einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung, unterfällt mangels Beschaffungscharakter und damit in Ermangelung einer funktional und gewerbsmäßigen Teilnahme am Markt nicht dem Begriff des öffentlichen Auftrags im Sinne von § 99 Abs. 1 und 4 GWB, wenn die (Rück-)Verlagerung auf einer gesetzlichen Ermächtigung, wie z.B. dem EVSG, beruht. Es handelt sich dann um einen dem Vergaberecht entzogenen Akt der Verwaltungsorganisation.*)

2. Die Rückgängigmachung, d.h. die Rückverlagerung von übertragenen Aufgaben auf die kraft Selbstverwaltungshoheit originär zuständige Kommune muss rechtlich entsprechend der zugrunde liegenden (Hin-)Verlagerung eingeordnet und behandelt werden. Auch hierbei geht es nicht um eine Beschaffungsmaßnahme, sondern um die Wiederherstellung der ursprünglichen verwaltungsorganisatorischen Zuständigkeit/Kompetenzverteilung.*)

3. Aus den Entscheidungsgrundsätzen im Urteil vom 13.01.2005 des Gerichtshofs der Europäischen Gemeinschaften (EuGH) zu Art. 1 a der Richtlinien 93/36/EWG und 93/37/EWG ist der Schluss zu ziehen, dass es zwischen staatlichen und kommunalen Stellen durchaus Formen einer Zusammenarbeit geben kann, die dem Vergaberechtsregime nicht unterliegen. Das bedeutet für die Praxis, dass in jedem Einzelfall zu prüfen ist, ob eine interkommunale Kooperationsvereinbarung einen entgeltlichen Beschaffungsauftrag zum Inhalt hat und damit dem Vergaberecht unterliegt oder ob dies nicht der Fall ist.*)

4. Organisationshoheit umfasst Kooperationsautonomie. Die vom Gesetzgeber im EVSG zugelassene Bildung von Zweckverbänden stellt eine Ausformung des kommunalen Selbstverwaltungsrechts und der Organisationshoheit der Gemeinden dar. Von dem gleichen Selbstverwaltungsrecht und der gleichen Organisationshoheit ist es auch gedeckt, wenn die Gemeinden wieder aus diesem Zweckverband ausscheiden oder einzelne Aufgaben (zurück-)übertragen erhalten, dieser Rückübertragungsakt auf einer gesetzlichen Ermächtigung beruht und private Dritte an dieser Übertragung nicht beteiligt sind.*)

5. Vergaberecht kann immer erst zur Anwendung kommen, wenn der öffentliche Auftraggeber sich entschlossen hat, Leistungen von einem am Markt tätigen privaten Unternehmen zu beschaffen: Vergaberecht ist Privatisierungsfolgerecht.*)

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VPRRS 2008, 0329
Abfallbeförderung/-entsorgungAbfallbeförderung/-entsorgung
Mit Angebotsabgabe vorzulegende Nachweise und zwingender Ausschluss

VK Brandenburg, Beschluss vom 17.09.2008 - VK 21/08

1. Ein Auftraggeber hat es bei der Formulierung und Zusammenstellung der Verdingungsunterlagen in der Hand, das Anforderungsprofil mit Blick auf sein Beschaffungsvorhaben so zu gestalten, dass er Angebote leistungsfähiger Bieter erhält. Um dem Gleichbehandlungs- und Transparenzgebot zu genügen, muss er sich jedoch an das mit den Ausschreibungsunterlagen den Bietern zur Kenntnis gegebene Procedere halten und diese Vorgaben bei der Angebotswertung auf allen vier Wertungsstufen beachten.

2. Hat der Auftraggeber sich bei Abfassung der Verdingungsunterlagen entschieden, dass von ihm für vergaberelevant gehaltene Nachweise zwingend mit dem Angebot vorzulegen sind und unvollständige Angebote ausgeschlossen werden, muss er sich an dieser Entscheidung festhalten lassen. Ein Abweichen ist nicht möglich.

3. Eignungsnachweise unterfallen § 25 Nr. 2 Abs. 1 VOL/A; ihr Fehlen führt zwingend zum Ausschluss.

4. Die Bestimmungen des § 7a Nr. 3 VOL/A nehmen ersichtlich in Kauf, dass Newcomern auf einem neuen Geschäftsfeld der Marktzutritt erschwert wird.

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VPRRS 2008, 0311
Abfallbeförderung/-entsorgungAbfallbeförderung/-entsorgung
Anforderungen an Informationsschreiben gemäß § 13 VgV

VK Nordbayern, Beschluss vom 18.09.2008 - 21.VK-3194-44/08

1. Enthält die Mitteilung gemäß § 13 VgV keinen Grund für die Nichtberücksichtigung des Angebots des betreffenden Bieters, entspricht sie nicht den Mindestanforderungen des § 13 Satz 1 VgV. Ein dennoch geschlossener Vertrag ist gemäß § 13 Sätze 5 und 6 VgV nichtig. Ein kraft Gesetzes nichtiger Vertrag kann auch nicht für wirksam erklärt werden.*)

2. Selbst wenn durch Unklarheiten in den Verdingungsunterlagen bei der späteren Vertragsabwicklung Probleme entstehen könnten, so kann dies nicht Gegenstand des Nachprüfungsverfahrens sein, das allein der Wahrung des Primärrechtsschutzes dient.*)

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VPRRS 2008, 0309
Abfallbeförderung/-entsorgungAbfallbeförderung/-entsorgung
Antragsrücknahme: Billigkeitsentscheidung zur Gebührenhöhe

VK Düsseldorf, Beschluss vom 20.10.2008 - VK-42/2008-B

1. Bei Antragsrücknahme kann die Vergabekammer auch bei Angelegenheiten von erheblicher wirtschaftlicher Bedeutung eine Reduzierung der Gebühren bis in die Nähe der Mindestgebühr vornehmen.

2. Billigkeitsgründe können der Verfahrensstand und die Beschäftigung der Vergabekammer mit der Sache selbst sein.

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