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Volltexturteile nach Sachgebieten

Sachgebiet: Abfallbeförderung/-entsorgung

559 Entscheidungen insgesamt




Online seit 2004

VPRRS 2004, 0479
Abfallbeförderung/-entsorgungAbfallbeförderung/-entsorgung
Entgelt i.S.d. § 99 GWB bei Altpapierverwertung?

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 27.10.2004 - Verg 41/04

Dem BGH wird folgende Frage zur Entscheidung vorgelegt:

Erfolgt bei zur Verwertung überlassenen Altpapiers die Verwertungsdienstleistung bei Fehlen einer ausdrücklichen Vereinbarung der Unentgeltlichkeit entgeltlich, auch wenn das Entsorgungsunternehmen seinerseits verpflichtet ist, ein Entgelt an den Entsorgungsträger für das überlassene Altpapier zu zahlen?

(In Widerspruch zu OLG Celle, Beschluss vom 01.07.2004 - 13 Verg 8/04)

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VPRRS 2004, 0469
Abfallbeförderung/-entsorgungAbfallbeförderung/-entsorgung
Auftrag "Einsammeln, Transport und Entsorgung von Abfällen"

VK Baden-Württemberg, Beschluss vom 30.04.2002 - 1 VK 17/02

(ohne amtlichen Leitsatz)

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VPRRS 2004, 0458
Abfallbeförderung/-entsorgungAbfallbeförderung/-entsorgung
Anforderungen an Eignungsnachweise

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 09.06.2004 - Verg 11/04

1. Unklarheiten über die Qualität von geforderten Nachweisen gehen zu Lasten des Auftraggebers.

2. Sehen die Ausschreibungsunterlagen zwingend vor, dass die Bieter ihre Eignung zur Auftragsdurchführung innerhalb der Frist zur Angebotsabgabe nachzuweisen haben, und ist ein bestimmter Termin zur Abgabe der geforderten Eignungsnachweise vorgesehen, kommt es darauf an, dass die Unterlagen zu diesem Zeitpunkt Gültigkeit haben.

3. Der Nachweis der Eignung fällt nicht unter den Begriff der "Angaben und Erklärungen" gemäß § 25 Nr. 2 Abs. 1 VOL/A. Fehlende Eignungsnachweise führen daher zwingend zum Angebotsausschluss.

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VPRRS 2004, 0386
Abfallbeförderung/-entsorgungAbfallbeförderung/-entsorgung
Wertung von bedingten Nachlässen

BayObLG, Beschluss vom 09.09.2004 - Verg 18/04

1. Ist ohne Zustellung des Nachprüfungsantrags eine ablehnende Entscheidung der Vergabekammer ergangen, kann das mit dem Rechtsmittel befasste Oberlandesgericht die Zuschlagssperre des § 115 Abs. 1 GWB von sich aus herbeiführen, indem es erstmalig die Zustellung des Nachprüfungsantrags an den Antragsgegner veranlasst. Ein nach Zustellung des Nachprüfungsantrags erteilter Zuschlag ist nichtig.*)

2. Zur Wertung von bedingten Nachlässen (Skonto).*)

3. Ist der günstigste Preis ausschließliches Zuschlagskriterium, bestehen grundsätzliche Bedenken, ein Skonto überhaupt für die Preisermittlung zu berücksichtigen.*)

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VPRRS 2004, 0357
Abfallbeförderung/-entsorgungAbfallbeförderung/-entsorgung
Antragsbefugnis

OLG Saarbrücken, Beschluss vom 29.09.2004 - 1 Verg 6/04

Bei einer Rüge wegen Verstoßes gegen die Grundsätze der Eindeutigkeit und Vollständigkeit der Leistungsbeschreibung ist die Antragsbefugnis im Nachprüfungsverfahren stets zu bejahen.

Allerdings ist die Rüge unbegründet, soweit aus der Ausschreibung unproblematisch hervorgeht, welche Leistung in welcher Form gefordert wird und keine Restbereiche verbleiben, die von der Vergabestelle nicht schon klar umrissen wurden.

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VPRRS 2004, 0648
Abfallbeförderung/-entsorgungAbfallbeförderung/-entsorgung
Öffentlicher Auftrag oder Dienstleistungskonzession?

OLG Celle, Beschluss vom 20.01.2004 - 13 Verg 26/03

1. Zur Abgrenzung eines öffentlichen Auftrags im Sinn des § 99 GWB von einer Dienstleistungskonzession.*)

2. Soll die Vergabe von Leistungen der Altpapierentsorgung in der Weise erfolgen, dass der Auftragnehmer keine Geldleistung erhält sondern ihm die bei der Durchführung des Auftrags erfassten Altpapiermengen übereignet werden, so ist bei der Schätzung des Auftragswerts gem. § 3 Abs. 1 VgV maßgeblich, welchen Erlös der Auftragnehmer durch die Verwertung der Altpapiermengen voraussichtlich erzielen kann.*)

3. Für die Nichtigkeitsfolge des § 13 Satz 6 VgV bei einem Verstoß gegen die Informationspflicht des § 13 VgV kommt es nicht darauf an, ob der Auftraggeber ein förmliches Vergabeverfahren durchgeführt hat.*)

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VPRRS 2004, 0322
Abfallbeförderung/-entsorgungAbfallbeförderung/-entsorgung
Führt Beauftragung einer Nachbarkommune aus dem Vergaberecht heraus?

OLG Frankfurt, Beschluss vom 07.09.2004 - 11 Verg 12/04

Die Übertragung des Einsammelns und des Transports von auf dem Gemeindegebiet anfallendem Hausmüll auf eine Nachbarkommune im Rahmen einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung unterliegt dem Vergaberecht. Es handelt sich um einen entgeltlichen Auftrag im Sinne des § 99 GWB.

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VPRRS 2004, 0321
Abfallbeförderung/-entsorgungAbfallbeförderung/-entsorgung
Führt Beauftragung einer Nachbarkommune aus dem Vergaberecht heraus?

OLG Frankfurt, Beschluss vom 07.09.2004 - 11 Verg 11/04

Die Übertragung des Einsammelns und des Transports von auf dem Gemeindegebiet anfallendem Hausmüll auf eine Nachbarkommune im Rahmen einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung unterliegt dem Vergaberecht. Es handelt sich um einen entgeltlichen Auftrag im Sinne des § 99 GWB.

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VPRRS 2004, 0237
Abfallbeförderung/-entsorgungAbfallbeförderung/-entsorgung
Zwingender Ausschluss des Bieters wegen Fehlens geforderter Angaben

OLG Dresden, Beschluss vom 06.04.2004 - WVerg 0001/04

1. Für die Bestimmung der Rügefrist des § 107 Abs. 3 S. 1 GWB sind die Umstände des konkreten Falles entscheidend. Dabei ist die Ausschöpfung eines maximalen Zeitraums von zwei Wochen seltenen Ausnahmefällen vorbehalten, in denen eine ungewöhnlich schwierige Sach- oder Rechtslage einen entsprechend zeitaufwendigen Prüfungsbedarf des Bieters, ggf. unter Einschaltung externer Berater, notwendig verursacht.*)

2. Fehlt es in einem Vergabeverfahren nach VOL/A in einem Angebot an mit den Vergabeunterlagen zulässigerweise geforderten und für die Wettbewerbsposition des Bieters erheblichen Angaben, so wird es im Rahmen von § 25 Nr. 1 Abs. 2 a) pflichtgemäßem Ermessen der Vergabestelle im Regelfall nur entsprechen, das Angebot von der Wertung auszuschließen ("Ermessensreduzierung auf Null").*)

3. Eine Vergabestelle, die mehrere Wertungskriterien ohne Angabe einer Wertungsgewichtung, aber verbunden mit dem Hinweis bekannt gibt, dass sich aus der Reihenfolge keine Wertungsrangfolge ergebe, ist, wenn sich dies nicht nach Maßgabe des Empfängerhorizonts der Bieter als allein sachgerecht darstellt, nicht ohne weiteres verpflichtet, in der Wertung allen Kriterien das rechnerisch gleiche Gewicht beizumessen.*)

4. Die Vergabenachprüfungsorgane sind wegen des auf den Schutz subjektiver Bieterrechte ausgerichteten Charakters des Vergabekontrollverfahrens nicht befugt, von Amts wegen ihrer Entscheidung solche Vergabeverstöße zugrunde zu legen, die den antragstellenden Bieter - etwa mangels Antragsbefugnis - nicht in seinen Rechten verletzt haben könnten.*)

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VPRRS 2004, 0232
Abfallbeförderung/-entsorgungAbfallbeförderung/-entsorgung
Entgelt i.S.d. § 99 GWB bei Altpapierverwertung?

OLG Celle, Beschluss vom 01.07.2004 - 13 Verg 8/04

Zur Verwertung überlassenes Altpapier ist ein Entgelt i. S. d. § 99 GWB für die Dienstleistung Verwertung (in Festsetzung OLG Celle 13 Verg 26/03), es sei denn, der Verwerter zahlt einen angemessenen Kaufpreis für das Altpapier.*)

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VPRRS 2004, 0200
Abfallbeförderung/-entsorgungAbfallbeförderung/-entsorgung
Verstoß gegen das wettbewerbliche Geheimhaltungsgebot

OLG Jena, Beschluss vom 19.04.2004 - 6 Verg 3/04

Das alle Bieter eines Ausschreibungsverfahrens bindende wettbewerbliche Geheimhaltungsgebot (§§ 22, Nr. 1 S. 2, Nr. 3 Abs. 1 S. 1, Nr. 8 VOB/A) verletzt, wer sein Angebot in Kenntnis des Inhalts eines konkurrierenden Angebots erstellt. Nehmen zwei konkurrierende Bieter mit jeweils gegenseitig bekannten Angeboten an einer Ausschreibung teil, so stellt das in aller Regel eine unzulässige wettbewerbsbeschränkende Abrede dar, §§ 25 Nr. 1 Abs. 1 lit. c, 2 Nr. 1 S. 2 VOB/A, die den zwingenden Ausschluss dieser Bieter zur Folge hat.*)

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VPRRS 2004, 0655
Abfallbeförderung/-entsorgungAbfallbeförderung/-entsorgung
Forderung nach bestimmten Referenzen: Mindestanforderung?

OLG Celle, Beschluss vom 24.02.2004 - 13 Verg 3/04

1. Die Forderung in den Bewerbungsbedingungen für einen Dienstleistungsauftrag, dass mit dem Angebot bestimmte Referenzen vorzulegen sind, stellt regelmäßig keine Mindestanforderung in dem Sinne dar, dass sämtliche Angebote, mit denen die geforderten Referenzen nicht vorgelegt werden, zwangsläufig auszuschließen sind. Vielmehr können solche Angebote nur ausgeschlossen werden (§ 25 Nr. 1 Abs. 2 a VOL/A). Will der Auftraggeber der Forderung die weitergehende Bedeutung einer Mindestanforderung geben, so muss er dies eindeutig zum Ausdruck bringen.*)

2. Zur Prüfung der Eignung eines Bieters bei der Ausschreibung einer Altpapierentsorgung.*)

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VPRRS 2004, 0130
Abfallbeförderung/-entsorgungAbfallbeförderung/-entsorgung
Schadensersatz (positives Interesse) wegen rechtswidriger Vergabe

OLG Dresden, Urteil vom 09.03.2004 - 20 U 1544/03

1. Dem Bieter, der ein wirksames und vollständiges Angebot abgegeben und den niedrigsten Preis geboten hat, darf der Auftrag nur dann vorenthalten werden, wenn Angebote preislich schlechter platzierter Konkurrenten bei anderen zulässigen Wertungskriterien einen Vorteil aufweisen, der den Preisnachteil gegenüber dem Erstbieter aufwiegt bzw. übersteigt.

2. Verlangt der öffentliche Auftraggeber von den Bietern die Einhaltung der VOB/A, so kann er sich nicht selbst von deren Einhaltung ausnehmen. Ein solches Verhalten ist mit den Grundsätzen eines fairen Wettbewerbs nicht zu vereinbaren.

3. Gibt eine Vergabestelle das ausgeschriebene Vorhaben auf, sei es ersatzlos oder indem sie ein "aliud" verwirklicht, so gibt es keinen Ersatz des positiven Interesses eines dadurch geschädigten Bieters.

4. Erteilt die Vergabestelle aber - und sei es mit Änderungen gegenüber der Ausschreibung, solange nur die wirtschaftliche und technische Identität des Beschaffungsvorhabens nicht berührt ist - den Auftrag auf die ausgeschriebene Leistung an einen Bieter, der unter Beachtung der Vergaberegeln nicht hätte zum Zuge kommen dürfen, so ist sie gegenüber dem Bestbieter schadensersatzpflichtig in Höhe des entgangenen Gewinns, und dies unabhängig davon, ob sie den tatsächlichen Auftrag in der rechtlichen Gestalt eines Zuschlags, nach Ablauf der Bindefrist oder nach sonstigen freien - also rechtswidrigen - Verhandlungen außerhalb des Vergabeverfahrens erteilt hat.

5. Die Vertretungsmacht des Unterzeichnenden muss der Vergabestelle, wenn sie dies nicht ausdrücklich zuvor verlangt hat, nicht bereits mit dem Angebot nachgewiesen werden; eine entsprechende Verpflichtung des Bieters lässt sich der VOL/A an keiner Stelle, auch nicht in der 1997 einschlägigen alten Fassung von § 21 Nr. 1 Abs. 2, die noch die Formulierung "rechtsverbindlich unterschrieben" enthielt, entnehmen.

6. Haben zwei Bieter ein gleichwertiges Entsorgungskonzept bis zu einem bestimmten Datum vorgelegt und ist bei beiden Bietern nach diesem Datum die Entsorgung nicht restlos geklärt, so darf nicht ein Bieter bevorzugt werden, weil er ein öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger ist. Denn ein allgemeines Vertrauen darauf, dass ein öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger für die Zukunft eine höhere Verlässlichkeit bei den Entsorgungsleistungen bieten werde, ist kein vergaberechtlich zulässiges Entscheidungskriterium.

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VPRRS 2004, 0120
Abfallbeförderung/-entsorgungAbfallbeförderung/-entsorgung
Vorlagepflicht hins. Referenzen regelmäßig keine Mindestanforderung

OLG Celle, Beschluss vom 11.03.2004 - 13 Verg 3/04

1. Die Forderung in den Bewerbungsbedingungen für einen Dienstleistungsauftrag, dass mit dem Angebot bestimmte Referenzen vorzulegen sind, stellt regelmäßig keine Mindestanforderung in dem Sinne dar, dass sämtliche Ansprüche, mit denen die geforderten Referenzen nicht vorgelegt werden, zwangsläufig auszuschließen sind. Vielmehr können solche Angebote nur ausgeschlossen werden (§ 25 Nr. 1 Abs. 2 a VOLA/A). Will der Auftraggeber der Forderung die weitergehende Bedeutung einer Mindestanforderung geben, so muss er dies eindeutig zum Ausdruck bringen.*)

2. Zur Prüfung der Eignung eines Bieters bei der Ausschreibung einer Altpapierentsorgung.*)

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VPRRS 2004, 0078
Abfallbeförderung/-entsorgungAbfallbeförderung/-entsorgung
Spielraum bei Verhandlungsverfahren nach VOL/A

OLG Dresden, Beschluss vom 03.12.2003 - WVerg 15/03

1. Ungeachtet der darin eröffneten Spielräume zur Konkretisierung des Auftragsinhalts erlaubt es ein Verhandlungsverfahren nach VOL/A nicht, im Ergebnis der mit dem Bieter geführten Gespräche andere Leistungen zu beschaffen als mit der Ausschreibung angekündigt; die Identität des Beschaffungsvorhabens, so wie es die Vergabestelle zum Gegenstand der Ausschreibung gemacht hat, muss gewahrt bleiben.*)

2. Von einem einheitlich ausgeschriebenen Auftrag können auch im Rahmen eines Verhandlungsverfahrens nicht nach Ablauf der Angebotsfrist Teile der zu erbringenden Leistung dergestalt abgespalten werden, dass ihre Verwirklichung nach Auftragserteilung zusätzlich von der Ausübung einer an keine inhaltlichen Voraussetzungen gebundenen einseitigen Option des Auftraggebers abhängt; das gilt jedenfalls dann, wenn der verbleibende "Festauftrag" gegenüber dem ursprünglichen Ausschreibungsinhalt ein gegenständlich anderes Vorhaben ("aliud") darstellt.*)

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VPRRS 2004, 0076
Abfallbeförderung/-entsorgungAbfallbeförderung/-entsorgung
Verwirkung des Antragsrechtes

OLG Dresden, Beschluss vom 11.09.2003 - WVerg 7/03

1. Ein Nachprüfungsbegehren kann unter dem Gesichtspunkt der Verwirkung unzulässig sein, wenn zwischen einer Rüge nach § 107 Abs. 3 GWB und der späteren Einleitung des Vergabekontrollverfahrens längere Zeit (hier: mehr als 14 Monate) verstreicht, der Auftraggeber hieraus nach Treu und Glauben den Schluss ziehen durfte, die Beanstandung werde nicht weiterverfolgt, und sich im weiteren Verlauf des Vergabeverfahrens darauf eingerichtet hat.*)

2. Ein Rügeschreiben nach § 107 Abs. 3 GWB, das äußerlich im Namen eines tatsächlich existierenden, aber nicht als Bieter am Vergabeverfahren beteiligten Unternehmens gefertigt wird, kann nach dem Rechtsgedanken der "falsa demonstratio" dem "richtigen" Bieter zugeordnet werden, wenn die Auslegung des Schreibens ergibt, dass die Beanstandung für diesen kraft seiner als Bieter im Vergabeverfahren erworbenen Rechtsstellung erhoben werden sollte, und die Vergabestelle dies auch so verstanden hat.*)

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VPRRS 2004, 0042
Abfallbeförderung/-entsorgungAbfallbeförderung/-entsorgung
"Null-Euro-Angebot": Schätzung des Auftragswertes

OLG Celle, Beschluss vom 05.02.2004 - 13 Verg 26/03

1. Zur Abgrenzung eines öffentlichen Auftrags im Sinn des § 99 GWB von einer Dienstleistungskonzession.*)

2. Soll die Vergabe von Leistungen der Altpapierentsorgung in der Weise erfolgen, dass der Auftragnehmer keine Geldleistung erhält, sondern ihm die bei der Durchführung des Auftrags erfassten Altpapiermengen übereignet werden, so ist bei der Schätzung des Auftragswerts gemäß § 3 Abs. 1 VgV maßgeblich, welchen Erlös der Auftragnehmer durch die Verwertung der Altpapiermengen voraussichtlich erzielen kann.*)

3. Für die Nichtigkeitsfolge des § 13 Satz 6 VgV bei einem Verstoß gegen die Informationspflicht des § 13 VgV kommt es nicht darauf an, ob der Auftraggeber ein förmliches Vergabeverfahren durchgeführt hat.*)

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VPRRS 2004, 0037
Abfallbeförderung/-entsorgungAbfallbeförderung/-entsorgung
Bieterausschluss bei Verdacht von Straftaten!

OLG Saarbrücken, Beschluss vom 29.12.2003 - 1 Verg 4/03

1. Der Nachweis der Unzuverlässigkeit des Bieters erfordert keine rechtskräftige Verurteilung.

2. Der Untersuchungsgrundsatz gebietet nur in Ausnahmefällen eine Einvernahme von Zeugen durch die Vergabekammer.

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Online seit 2003

VPRRS 2003, 0668
Abfallbeförderung/-entsorgungAbfallbeförderung/-entsorgung
§ 13 VgV nicht auf De-facto-Vergabe anwendbar!

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 03.12.2003 - Verg 37/03

1. Ein öffentlicher Auftrag, der ohne förmliches Vergabeverfahren erteilt wird, ist trotzdem wirksam.

2. Die Nichtigkeitsvorschrift in § 13 VgV erfasst solche De-facto-Vergaben nicht.

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VPRRS 2003, 0725
Abfallbeförderung/-entsorgungAbfallbeförderung/-entsorgung
Wettbewerbsbeeinträchtigung setzt Kenntnis vom Konkurrenzangebot voraus!

VK Düsseldorf, Beschluss vom 21.11.2003 - VK-33/2003

1. Die Pflichten der am Vergabeverfahren Beteiligten bemessen sich nach Treu und Glauben, so dass ein im Geschäftsleben - worum es sich vorliegend handelt - üblicher Maßstab anzulegen ist. Danach findet an Sonn- und Feiertagen üblicherweise keine Bürotätigkeit statt. Im Regelfall wird deshalb auch kein Bieter zur Aufnahme einer solchen Tätigkeit nach Treu und Glauben verpflichtet sein allein aufgrund der Tatsache, dass sein potentieller Vertragspartner ein öffentlicher Auftraggeber ist.*)

2. Eine Wettbewerbsbeeinträchtigung kann erst dann in Betracht kommen, wenn tatsächliche Kenntnis bei zwei oder mehr Wettbewerbsteilnehmern von der gegenseitigen Existenz und den Angebotsgrundlagen und Angebotskalkulationen besteht. Eine derartige Kenntnis ist in der Regel erst vorhanden, wenn ein und dieselbe juristische oder natürliche Person in verschiedenen Rollen mehrfach am Wettbewerb teilnimmt. Der Auftraggeber hat lediglich Vorteile davon, wenn sich möglichst viele Unternehmen bewerben. Würden dabei konzernverbundene Unternehmen weitgehend ausgeschaltet, würde dies sowohl außer Acht lassen, dass auch konzernverbundene Unternehmen sich überwiegend wirtschaftlich eigenständig bewegen und sogar in einem gewissen internen Konkurrenzkampf miteinander stehen als auch zu einem vom Vergaberecht nicht beabsichtigten pauschalen Schutz anderer Unternehmen vor Konkurrenz führen.*)

3. Die notwendige Anpassung der in § 7a VOL/A 2003 aufgeführten Nachweise auf die konkret nachgefragte Leistung kann nicht von jedem Bieter nach dessen individuellem Verständnis erfolgen, sondern muss vom Auftraggeber zur Wahrung der Transparenz und Gleichbehandlung vorgegeben werden. Unterlässt der Auftraggeber diese bewusste Auswahl, kann keiner der in der Vorschrift aufgeführten Nachweise als gefordert gelten.*)

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VPRRS 2003, 0621
Abfallbeförderung/-entsorgungAbfallbeförderung/-entsorgung
Rekommunalisierung der Müllabfuhr: In-house-Geschäft?

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 15.10.2003 - Verg 50/03

1. Die Rekommunalisierung der Müllabfuhr unterliegt nicht zwangsläufig den Vorschriften des Vergaberechts. Die Rekommunalisierung der Müllabfuhr kann auch ein Eigengeschäft der Gemeinde (sog. In-house-Geschäft) darstellen, das dem Vergaberecht nicht unterfällt.

2. Dem steht auch nicht entgegen, dass die Erledigung dieser Aufgabe letztendlich einem noch zu gründenden Tochterunternehmen der Stadtwerke übertragen werden soll. Denn die geschäftliche Betätigung des neu zu gründen Unternehmens wird sich darauf beschränken, kommunale Aufgaben der Stadt zu erfüllen und die Stadt wird - vermittelt durch die Stadtwerke, die ihrerseits in deren Alleinbesitz stehen - alleiniger Anteilseigner des Unternehmens sein und damit über umfassende Einfluss- und Steuerungsmöglichkeiten verfügen.

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VPRRS 2003, 0596
Abfallbeförderung/-entsorgungAbfallbeförderung/-entsorgung
Zuverlässigkeit eines Bieters bei Korruptionsverdacht

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 09.04.2003 - Verg 43/02

1. Behält sich der öffentliche Auftraggeber vor, auch geöffnete (und damit "freigegebene") Angebote auszuschließen, wenn trotz der Freigabeentscheidung kartellrechtliche Unsicherheiten bleiben sollten, so ist dies nicht vergaberechtswidrig.

2. Ein Anteilserwerb des kommunalen Auftraggebers, der die Schranken des § 107 GO NW missachtet betrifft ausschließlich die wirtschaftliche Betätigung der Kommune als solche, berührt aber nicht weitergehend das Verfahren zur Vergabe des betreffenden öffentlichen Auftrags und tangiert auch nicht die Rechte der Bieter auf ein ordnungsgemäßes - d.h. transparentes und diskriminierungsfreies - Verfahren zur Auftragsvergabe im Wettbewerb. Durch einen Verstoß gegen § 107 GO NW sind die Unternehmen, die sich an der Ausschreibung beteiligt haben, nicht in ihrer Eigenschaft als Bieter oder Bewerber in dem Vergabeverfahren betroffen.

3. Der öffentliche Auftraggeber darf bei der Eignungsprüfung nach § 25 Nr. 2 Abs. 1 VOL/A solche Umstände nicht berücksichtigen, die sich außerhalb des Bereichs der gesicherten Erkenntnisse bewegen. Erforderlich sind vielmehr Informationen, die sich aus unterschiedlichen seriösen Quellen ergeben, so dass der Verdacht eine gewisse Erhärtung erfährt.

4. Die Zuverlässigkeit eines Bieters wird nicht dadurch in Zweifel gezogen, dass ein Bieter - zumal er bereits umfangreiche Maßnahmen zur "Selbstreinigung" durchgeführt hat - in weiteren Fällen, in denen der Verdacht der Korruption im Raum steht, zunächst das Vorliegen konkreter Verdachtsmomente - insbesondere das Ergebnis diesbezüglicher staatsanwaltschaftlicher Ermittlungen - abwartet, bevor er personelle Konsequenzen gegen einzelne Mitarbeiter zieht.

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VPRRS 2003, 0700
Abfallbeförderung/-entsorgungAbfallbeförderung/-entsorgung
Zu den Voraussetzungen eines In-House-Geschäfts

VK Arnsberg, Beschluss vom 05.08.2003 - VK 2-13/03

1. Die Verrichtung der überwiegenden Tätigkeit für den Auftraggeber ist schon zweifelhaft, wenn diese in einem wettbewerblich zugänglichen Bereich für Einzelkunden unmittelbar erbracht wird. Die Tatsache, dass es sich hierbei um Einwohner des kommunalen Auftraggebers handelt und um Aufgaben der Daseinsvorsorge im klassischen Sinne reicht nicht , um die rechtliche Qualität der Aufgabenerbringung für den Auftraggeber darzulegen.*)

2. Die überwiegende Erbringung der Leistungen für den Auftraggeber ist bei einer Beauftragung einer Tochtergesellschaft einer Eigengesellschaft einer Kommune dann nicht mehr sicherzustellen, wenn diese sich nur im Bereich der Abfallwirtschaft tätig wird, einem Bereich, der zum einem dem Wettbewerb unterliegt und zum anderen auch für Kommunen eine überörtliche Betätigung zuläßt.*)

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VPRRS 2003, 0699
Abfallbeförderung/-entsorgungAbfallbeförderung/-entsorgung
Zu den Voraussetzungen eines In-House-Geschäfts

VK Arnsberg, Beschluss vom 05.08.2003 - VK 2-13/2003

1. Die Verrichtung der überwiegenden Tätigkeit für den Auftraggeber ist schon zweifelhaft, wenn diese in einem wettbewerblich zugänglichen Bereich für Einzelkunden unmittelbar erbracht wird. Die Tatsache, dass es sich hierbei um Einwohner des kommunalen Auftraggebers handelt und um Aufgaben der Daseinsvorsorge im klassischen Sinne reicht nicht , um die rechtliche Qualität der Aufgabenerbringung für den Auftraggeber darzulegen.*)

2. Die überwiegende Erbringung der Leistungen für den Auftraggeber ist bei einer Beauftragung einer Tochtergesellschaft einer Eigengesellschaft einer Kommune dann nicht mehr sicherzustellen, wenn diese sich nur im Bereich der Abfallwirtschaft tätig wird, einem Bereich, der zum einem dem Wettbewerb unterliegt und zum anderen auch für Kommunen eine überörtliche Betätigung zuläßt.*)

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VPRRS 2003, 0582
Abfallbeförderung/-entsorgungAbfallbeförderung/-entsorgung
Länge der Rügefrist / vorsorgliche Rüge

OLG Koblenz, Beschluss vom 18.09.2003 - 1 Verg 4/03

1. Es entspricht ständiger Rechtsprechung des Senats (vgl. nur Senatsbeschluss NZBau 2000, 445), dass angesichts der kurzen Fristen, die im Vergaberecht allgemein gelten, die Rüge grundsätzlich binnen ein- bis drei Tagen erfolgen muss. Eine Rügefrist von zwei Wochen, die in der Rechtsprechung als Obergrenze anerkannt wird, kann einem Unternehmen allenfalls dann zugestanden werden, wenn eine verständliche Abfassung der Rüge durch eine schwierige Sach- und/oder Rechtslage erschwert wird und die Inanspruchnahme fachkundiger Hilfe erfordert.*)

2. Die vollständige Wiederholung eines Verfahrensabschnitts verpflichtet nicht nur die Vergabestelle, sondern alle Verfahrensbeteiligten, die maßgeblichen Vergabevorschriften nochmals in vollem Umfang zu beachten. Das bedeutet für den Bieter, dass er für einen im zweiten Durchgang entdeckten Vergabeverstoß auch seine aus § 107 Abs. 3 S. 1 GWB folgende Obliegenheit zur unverzüglichen Rüge neu beachten muss.*)

3. Eine vorsorgliche Rüge künftigen fehlerhaften Handelns des Auftraggebers sieht das Vergaberecht nicht vor. Der Gesetzeswortlaut knüpft die Rügepflicht vielmehr an einen vollzogenen und vom Rechtsschutz suchenden Bieter im Vergabeverfahren erkannten Vergabefehler an.*)

4. Der Wegfall jeglicher Erfolg versprechender Spekulationsmöglichkeit des Bieters ist kein Grund, unter dem Gesichtspunkt von Treu und Glauben oder durch eine Auslegung der Rügevorschrift nach ihrem Sinn und Zweck den Bieter von seiner Pflicht zur unverzüglichen Rüge zu entbinden.*)

5. Ist der Antragsteller im Nachprüfungsverfahren mit der Rüge des ungerechtfertigten Ausschlusses seines Angebots gem. § 107 Abs. 3 S. 1 GWB präkludiert, ist nicht nur der Ausschluss des Angebots als solcher, sondern auch der zur Annahme des Ausschlussgrunds führende Wertungsvorgang von der Überprüfung ausgeschlossen.*)

6. Der öffentliche Auftraggeber muss darauf achten, dass für ihn oder in seinem Auftrag keine Personen an der Entscheidungsfindung beteiligt werden, bei denen Anlass zur Besorgnis besteht, der Auftragsvergabe nicht unparteiisch gegenüber zu stehen.*)

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VPRRS 2003, 0579
Abfallbeförderung/-entsorgungAbfallbeförderung/-entsorgung
Eignungsnachweise bereits in der Vergabebekanntmachung zu benennen

OLG Naumburg, Beschluss vom 09.09.2003 - 1 Verg 5/03

1. In einer EU-weiten Ausschreibung sind die geforderten Eignungsnachweise bereits in der Vergabebekanntmachung eindeutig zu benennen. Der öffentliche Auftraggeber darf in den Verdingungsunterlagen weder zusätzliche noch andere Belege für den Eignungsnachweis fordern oder gestatten. Der bloße Verweis auf Nachweise "gemäß §§ 7, 7a VOL/A" in der Vergabebekanntmachung beinhaltet nicht das Verlangen der Vorlage von Referenzen.*)

2. Im Rahmen des Eignungsnachweises ist der Nachweis der tatsächlichen Verfügungsgewalt über Kapazitäten konzernverbundener Unternehmen innerhalb der Angebotsfrist zu führen.*)

3. Zu den Voraussetzungen für ein kommunalrechtliches Betätigungsverbot im Bereich der Abfallentsorgung (hier: verneint).*)

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VPRRS 2003, 0566
Abfallbeförderung/-entsorgungAbfallbeförderung/-entsorgung
Ausschluss bei fehlendem Zertifizierungsnachweis

BayObLG, Beschluss vom 29.07.2003 - Verg 8/03

Ausschluss eines Unternehmens von der Wertung mangels Vorlage des in den Ausschreibungsunterlagen geforderten Zertifizierungsnachweises im Angebot.*)

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VPRRS 2003, 0536
Abfallbeförderung/-entsorgungAbfallbeförderung/-entsorgung
Schwellenwertschätzung

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 30.07.2003 - Verg 5/03

1. Die Schwellenwertschätzung ist von dem öffentlichen Auftraggeber vor der Einleitung des Vergabeverfahrens (§ 3 Abs. 10 VgV) durchzuführen und bemisst sich nach der erwarteten Gesamtvergütung für die vorgesehene Leistung.

2. Eine pflichtgemäße Schätzung muss nach rein objektiven Kriterien erfolgen und trifft jenen Wert, den ein umsichtiger und sachkundiger öffentlicher Auftraggeber nach sorgfältiger Prüfung des relevanten Marktsegments und auf dem Boden einer betriebswirtschaftlichen Finanzplanung veranschlagen würde.

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VPRRS 2003, 0527
Abfallbeförderung/-entsorgungAbfallbeförderung/-entsorgung
Darlegung eines eingetretenen oder drohenden Schadens

OLG Frankfurt, Beschluss vom 05.08.2003 - 11 Verg 1/02

1. Einen Feststellungsantrag nach §§ 114, 123 GWB kann nur stellen, wer die Vergabekammer zulässigerweise angerufen hat.*)

2. Hat ein Bieter ein Angebot abgegeben, das bei der ausschließlich am Kriterium des günstigsten Preises ausgerichteten Wertung auf einem der vorderen Plätze liegt und rügt er sodann, die Verdingungsunterlagen enthielten unzulässige, vergaberechtswidrige Anforderungen, so setzt die Darlegung eines eingetretenen oder drohenden Schadens (§ 107 Abs. 2 GWB) voraus, dass die Auswirkungen der gerügten Verstöße auf die Kalkulation des Bieters nachvollziehbar dargelegt werden. Hierzu muss der Antragsteller zumindest plausibel aufzeigen, wie sich ohne die gerügten Verstöße seine Stellung im Wettbewerb gegenüber den übrigen Bietern so verbessert hätte, dass er eine realistische Chance auf Erteilung des Auftrags gehabt hätte.*)

3. Erlöschen sämtliche Angebote, weil die Bindefrist infolge eines Nachprüfungsverfahrens abgelaufen ist und ist der ausgewählte Bieter nach Ablauf der Bindefrist nicht mehr bereit, das Vertragsangebot anzunehmen (§ 28 Nr. 2 VOL/A), so kann dies die Aufhebung der Ausschreibung rechtfertigen.*)

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VPRRS 2003, 0523
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Bildung von Bietergemeinschaften ist regelmäßig zulässig

OLG Frankfurt, Beschluss vom 27.06.2003 - 11 Verg 2/03

1.) Der Ausschluss einer Bietergemeinschaft gemäß § 25 Nr. 1 Abs. 1 f) VOL/A setzt den gesicherten Nachweis einer unzulässigen, wettbewerbsbeschränkenden Abrede voraus. Selbst erhebliche Verdachtsmomente reichen nicht aus, sondern erfordern weitere Ermittlungen der Vergabestelle.*)

2.) Auch wenn ein an der Bietergemeinschaft beteiligtes Unternehmen ein selbständiges Angebot hätte abgeben können, liegt eine unzulässige, wettbewerbsbeschränkende Abrede nur dann vor, wenn durch die Beschränkung des damit ausgeschalteten potentiellen Wettbewerbs die Marktverhältnisse beeinflusst werden (Spürbarkeit).*)

3.) Für die Beurteilung von Bietergemeinschaften unter dem Gesichtspunkt der Spürbarkeit ist auch auf die Zahl der insgesamt abgegebenen Angebote abzustellen. Bei einem Wettbewerbsverzicht weniger Unternehmen kann eine Marktbeeinflussung entfallen, wenn noch eine größere Zahl weiterer Angebote abgegeben wird.*)

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VPRRS 2003, 0516
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Wann liegt Kenntnis des Vergaberechtsverstoßes vor?

OLG Koblenz, Beschluss vom 05.06.2003 - 1 Verg 2/03

1. Allein die Behauptung eines Antragstellers, er (oder sein Vertretungsorgan) habe den behaupteten Vergaberechtsverstoß bis zu einem bestimmten Zeitpunkt nicht erkannt, reicht jedenfalls dann nicht aus, wenn es hinreichende Anhaltspunkte (oder gar wie hier erdrückende Indizien) für das Gegenteil gibt.

2. Entsprechenden den Wertungsmaßstäben des BGB kann auch bei § 107 Abs. 3 Satz 1 GWB von einer Kenntnis vom Verstoß in der Regel nur gesprochen werden, wenn dem Bieter einerseits die den Verstoß begründenden Tatsachen bekannt sind und andererseits diese Tatsachen jedenfalls bei objektiver Wertung einen Mangel des Vergabeverfahrens darstellen. Ist hierfür eine rechtliche Wertung erforderlich, muss diese jedenfalls nach der gängigen praktischen Handhabung oder einer Parallelwertung in der Laiensphäre zu einem Verstoß gegen Vergabevorschriften führen.

3. Die praktische Umsetzung dieser Grundsätze in einem zu diesem Punkt streitigen Nachprüfungsverfahren muss, da niemand die Gedanken eines anderen Menschen verifizieren kann, an der objektiven Tatsachenlage anknüpfen. Lässt diese bei lebensnaher Beurteilung nur den Schluss zu, dass der Antragsteller den geltendgemachten Vergaberechtsverstoß bereits zu einem bestimmten (frühen) Zeitpunkt erkannt (oder sich mutwillig der Erkenntnis verschlossen) hatte, so obliegt es ihm - wie sich auch aus § 108 Abs. 2 GWB ableiten lässt -, dies zu entkräften. Für die dem zugrunde liegenden Tatsachen trägt er die Darlegungs- und Beweislast.

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VPRRS 2003, 0496
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Maßnahmen der Vergabekammer

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 30.04.2003 - Verg 64/02

1. Kommen mehrere Möglichkeiten in Betracht, den Rechtsverstoß der Vergabestelle zu eliminieren, muss die Vergabekammer diejenige auswählen, welche die Interessen der Beteiligten möglichst wenig beeinträchtigt.

2. Dementsprechend kommt eine Verpflichtung des öffentlichen Auftraggebers, die Ausschreibung aufzuheben, im Allgemeinen nur dann in Betracht, wenn dies unabweislich ist und keine milderen Maßnahmen zur Verfügung stehen, um den festgestellten Vergabefehler zu beseitigen. Dies ist regelmäßig dann nicht der Fall, wenn lediglich die Angebotswertung fehlerhaft durchgeführt worden ist.

3. Verdingungsunterlagen sind der Auslegung zugänglich. Ihr Inhalt bestimmt sich nach den objektivierten Verständnismöglichkeiten des durch die Ausschreibung insgesamt angesprochenen Empfängerkreises.




VPRRS 2003, 0429
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Folgen einer ungenauen Leistungsbeschreibung

OLG Koblenz, Beschluss vom 24.04.2003 - 1 Verg 2/03

Zu den Folgen einer ungenauen Leistungsbeschreibung.

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VPRRS 2003, 0428
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Zuschlagsverbot während des Nachprüfungsverfahrens

OLG Frankfurt, Beschluss vom 20.02.2003 - 11 Verg 1/02

1. Wird gegen eine ablehnende Entscheidung der Vergabekammer sofortige Beschwerde erhoben, so endet das Zuschlagsverbot erst mit Ablauf der weiteren 14-Tage-Frist des § 118 Abs. 1 GWB, soweit die Frist nicht durch Entscheidung des Beschwerdegerichts noch einmal verlängert wird. Das Zuschlagsverbot besteht unabhängig davon, ob die Vergabestelle bereits Kenntnis von der sofortigen Beschwerde hat.

2. Der Senat schließt sich nicht der Auffassung des OLG Naumburg an, wonach ein Zuschlag, der nach Ablauf der Frist des § 115 Abs. 1 GWB erteilt wird, wirksam ist, wenn der Beschwerdeführer seiner Pflicht nach § 117 Abs. 4 GWB nicht nachkommt und die Vergabestelle auch nicht in anderer Weise Kenntnis von der Einlegung der sofortigen Beschwerde erlangt hat. Der Senat wird deshalb gem. § 124 Abs. 2 GWB die Sache dem BGH vorlegen.




VPRRS 2003, 0420
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Nachreichen bzw. späteres Einholen eines Nachweises

VK Südbayern, Beschluss vom 14.02.2003 - 02-01/03

1. Das Nachreichen bzw. spätere Einholen eines Nachweises weit nach dem Ende der Angebotsfrist und der Nachreichfrist verstößt gegen den Gleichbehandlungsanspruch aller Teilnehmer am Vergabeverfahren und gegen das Gebot der Einhaltung der Bestimmungen über das Vergabeverfahren (§ 97 Abs. 2 und 7 GWB) und ist als unzulässig zu verwerfen.*)

2. Weist ein Leistungsverzeichnis aus, dass ein bestimmter Ort oder eine bestimmte Entfernung (hier: ein Umladeplatz bzw. die Entfernung zu den jeweiligen Ausgangspunkten der Sammelstellen der Antragsgegnerin) ein für die Wertung relevantes Kriterium darstellt, ist eine nachträgliche Angebotsänderung durch den Bieter (hier: Änderung des Umladeplatzes nach Angebotsabgabe) unzulässig i. S. v. § 24 Nr. 2 Abs. 1 VOL/A.*)

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VPRRS 2003, 0373
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Verletzung der Informationspflicht

OLG Dresden, Beschluss vom 14.02.2003 - WVerg 0011/01

1. Einen Verstoß der Vergabestelle gegen § 13 VgV können nur am vorangegangenen Vergabeverfahren beteiligte Bieter (samt denen, die an einer Beteiligung vergaberechtswidrig gehindert waren) und diese nur innerhalb eines den üblichen Zulässigkeitsschranken unterliegenden Nachprüfungsverfahrens geltend machen, dessen Erreichbarkeit für den Bieter § 13 VgV gerade sicherstellen will.*)

2. Eine Verletzung von § 13 VgV kann für sich allein gesehen einem Nachprüfungsverfahren nicht, auch nicht teilweise, zum Erfolg verhelfen; hinzutreten muss stets ein vergaberechtliches Fehlverhalten des Auftraggebers in der Sache selbst.*)

3. Hat sich eine Vergabestelle mit Ausnahme des Verstoßes gegen § 13 VgV vergaberechtskonform verhalten, so löst dieser Verstoß ihr nachteilige Kostenfolgen im Nachprüfungsverfahren allenfalls dann aus, wenn gerade durch ihn Kosten verursacht worden sind, die ansonsten nicht entstanden wären.*)

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VPRRS 2003, 0371
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Rechtsschutz bei "In-House-Geschäft": Vorlage an EuGH

OLG Naumburg, Beschluss vom 08.01.2003 - 1 Verg 7/02

1. Das nationale Recht ist so konzipiert, dass es den Zugang eines Bieters bzw. Bewerbers zum vergaberechtlichen Nachprüfungsverfahrenerst ab Beginn des förmlichen Vergabeverfahrens, regelmäßig also ab Beginn der Vergabebekanntmachung, eröffnet. Soweit verschiedene Nachprüfungsinstanzen im Bestreben, effektiven Rechtsschutz auch gegen eine vermeintlich vergaberechtswidrige Nichtausschreibung zu gewähren, für den Zugang zum Nachprüfungsverfahren an einem materiellen Begriffsverständnis des Vergabeverfahrens anknüpfen, erscheint dies nur im Einzelfall praktikabel und justiziabel, im Allgemeinen befördert es eher Rechtsunsicherheit. Für eine Rechtsfortbildung ist maßgeblich, ob und inwieweit das Gemeinschaftsrecht, hier insbesondere die Bestimmungen der Rechtsmittelkoordinierungsrichtlinie, von den Mitgliedsstaaten die Sicherstellung einer Nachprüfungsmöglichkeit von Beschaffungsvorgängen außerhalb förmlicher Vergabeverfahren, ggfs. bereits in einem sehr frühen Stadium des Beschaffungsvorganges, verlangt, d. h. ab wann aus Sicht des Gemeinschaftsrechts eine konkrete, der Nachprüfung zugängliche Entscheidung der Vergabebehörde über die Art und Weise der Beschaffung vorliegt.*)

2. Zu den Voraussetzungen eines vergabefreien Eigengeschäftes des öffentlichen Auftraggebers (so gen. "In-house" -Geschäft) bei einem Vertrag über Dienstleistungen mit einer so genannten Beteiligungsgesellschaft der öffentlichen Hand.*)

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VPRRS 2003, 0329
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Rüge nur in Bezug auf "eigene" Rechtsverletzung!

OLG Rostock, Beschluss vom 10.05.2000 - 17 W 4/00

Durch den Verweis des § 107 Abs. 2 S. 1 GWB auf § 97 Abs. 7 GWB wird klargestellt, dass nicht jede Rechtsverletzung im Vergabeverfahren gerügt werden kann. Erforderlich ist, wie sich aus dem Wortlaut der Norm ergibt, dass sich die Rüge auf eine Verletzung der Rechte, die dem Antragsteller im Vergabeverfahren zustehen, bezieht.

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VPRRS 2003, 0323
Abfallbeförderung/-entsorgungAbfallbeförderung/-entsorgung

OLG Stuttgart, Beschluss vom 24.03.2000 - 2 Verg 2/99

Ein Anspruch des Mitbewerbers auf Einhaltung der vergaberechtlichen Bestimmungen ist erst mit der Schaffung des § 97 Abs. 7 GWB durch das VergRÄndG und mit seinem Inkrafttreten am 01.01.1999 entstanden. Erst zu diesem Zeitpunkt, nicht früher, begann die in § 107 Abs. 3 GWB normierte und unter Sanktion gestellte Obliegenheit, einen vorher begangenen und vorher auch schon erkannten Verstoß gegen Vergabevorschriften gegenüber dem Auftraggeber unverzüglich zu rügen.

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VPRRS 2003, 0319
Abfallbeförderung/-entsorgungAbfallbeförderung/-entsorgung
Rüge nur in Bezug auf "eigene" Rechtsverletzung!

OLG Rostock, Beschluss vom 10.05.2000 - 17 W 4/2000

Durch den Verweis des § 107 Abs. 2 S. 1 GWB auf § 97 Abs. 7 GWB wird klargestellt, dass nicht jede Rechtsverletzung im Vergabeverfahren gerügt werden kann. Erforderlich ist, wie sich aus dem Wortlaut der Norm ergibt, dass sich die Rüge auf eine Verletzung der Rechte, die dem Antragsteller im Vergabeverfahren zustehen, bezieht.

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VPRRS 2003, 0277
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Wann liegt Missverhältnis zwischen Preis und Leistung vor?

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 12.01.2000 - Verg 3/99

Ein offenbares Missverhältnis zwischen Angebotspreis und zu erbringender Leistung ergibt sich nicht schon daraus dass ein Angebot 14 % unter dem nächstgünstigsten Angebot liegt.

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VPRRS 2003, 0246
Abfallbeförderung/-entsorgungAbfallbeförderung/-entsorgung

OLG Naumburg, Beschluss vom 04.09.2001 - 1 Verg 8/01

1. Die Ablehnungsfiktion des § 116 Abs. 2 GWB gilt nicht, wenn das Nachprüfungsverfahren vor Ablauf der Entscheidungsfrist des § 113 GWB nach der formalen Antragslage in ein Feststellungsverfahren übergegangen ist.*

2. Voraussetzung für die Statthaftigkeit eines (Fortsetzungs-) Feststellungsantrages nach § 114 Abs. 2 S. 2 GWB ist die wirksame Erledigung des Nachprüfungsverfahrens. Als eine Erledigung iS. dieser Vorschrift ist es nicht anzusehen, wenn ein Bieter, der im Nachprüfungsverfahren ursprünglich die Erteilung des Zuschlages auf sein Angebot begehrt hat, nach ihm von der Vergabekammer gewährter Akteneinsicht in die Unterlagen der Vergabestelle dieses Begehren wegen fehlender Erfolgsaussicht aufgibt.*

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VPRRS 2003, 0097
Abfallbeförderung/-entsorgungAbfallbeförderung/-entsorgung
Wertungsstufen der VOL/A

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 04.12.2002 - Verg 45/01

Ob die Vergabestelle ein Angebot, das bereits in die vierte Wertungsstufe des § 25 VOL/A (Wirtschaftlichkeitsprüfung) gelangt ist, nachträglich wegen fehlender Zuverlässigkeit, fachlicher Eignung oder Leistungsfähigkeit des Bieters ausschließen darf, ist dahin zu beantworten, dass zwischen einem zwingenden Ausschlussgrund und einer Ermessensentscheidung der Vergabestelle zu unterscheiden ist.

Ist der öffentliche Auftraggeber von Gesetzes wegen zum Angebotsausschluss verpflichtet, kann ein rechtlich schützenswertes Vertrauen des betreffenden Bieters, sein Angebot werde nicht von der Wertung ausgeschlossen werden, nicht entstehen. In diesem Fall ist es der Vergabestelle folglich nicht verwehrt, auch noch in einem späten Stadium der Angebotswertung auf den (zwingenden) Ausschlussgrund zurückzugreifen.

Steht der Vergabestelle bei der Entscheidung über den Ausschluss des Angebots demgegenüber ein Beurteilungsspielraum zu und hat sie in Ausübung dieses Spielraums die Zuverlässigkeit, fachliche Eignung oder Leistungsfähigkeit des Bieters bejaht, ist sie daran grundsätzlich gebunden. Sie ist nach Treu und Glauben im allgemeinen gehindert, im weiteren Verlauf des Vergabeverfahrens von ihrer ursprünglichen Beurteilung abzurücken und bei unveränderter Sachlage die Zuverlässigkeit, fachliche Eignung oder Leistungsfähigkeit des Bieters nunmehr zu verneinen.

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VPRRS 2003, 0042
Abfallbeförderung/-entsorgungAbfallbeförderung/-entsorgung
Unzulässigkeit eines Antrags nach § 121 Abs. 1 GWB, Regelsperrfrist

OLG Naumburg, Beschluss vom 15.12.2000 - 1 Verg 11/00

1. Ein Antrag nach § 121 Abs. 1 GWB ist nicht statthaft, wenn mit ihm eine Verkürzung der gesetzlich angeordneten Regelsperrfrist für die Erteilung des Zuschlages (§§ 115 Abs. 1, 118 Abs. 1 S. 2 GWB) begehrt wird (Bestätigung der bisherigen Rechtsprechung des Senats, Beschlüsse vom 29. 09. 1999 - 10 Verg 3/99 - und vom 30. 06. 2000 - 1 Verg 4/00 -).*)

2. Ein Antrag nach § 115 Abs. 2 S. 3 GWB ist nicht (mehr) statthaft, wenn das Verfahren vor der Vergabekammer in der Hauptsache bereits abgeschlossen ist.*)

3. In den Antragsverfahren nach § 118 Abs. 1 S. 3 GWB sowie nach § 121 Abs. 1 GWB ist eine - von der Kostenentscheidung in der Hauptsache getrennte - Entscheidung über die Kostentragung zu treffen.*)

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VPRRS 2003, 0037
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Berücksichtigung von kommunalrechtlichen Betätigungsbeschränkungen

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 17.06.2002 - Verg 18/02

1. Es stellt eine gegen § 97 Abs. 1 GWB verstoßende Wettbewerbsverfälschung dar, wenn ein Unternehmen der öffentlichen Hand eine wirtschaftliche Tätigkeit auf einem bestimmten Markt aufnimmt, obwohl ihm dies gesetzlich verwehrt ist und hierbei durch eine öffentliche Auftragsvergabe unterstützt wird.

2. § 107 GO-NW hat eine den Wettbewerb zwischen kommunal-wirtschaftlichen und privatwirtschaftlichen Unternehmen regelnde Funktion. Die Interessen des privatwirtschaftlichen Unternehmens sind in den Schutzbereich der Norm mit einbezogen.

3. Ein privatwirtschaftlicher Bieter kann im Vergabenachprüfungsverfahren die gegen § 107 GO-NW verstoßende Berücksichtigung eines kommunalen Unternehmens rügen und dessen Ausschluss von dem Verfahren verlangen.

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VPRRS 2003, 0035
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Unklare Leistungsbeschreibung bei Verhandlungsverfahren

OLG Naumburg, Beschluss vom 16.09.2002 - 1 Verg 2/02

1. Die Anordnung der Aufhebung der Ausschreibung kann nur als Ultima ratio der Vergabenachprüfungsinstanz in Betracht kommen. Sie ist jedoch dann geboten, wenn das Vergabeverfahren an schwer wiegenden Vergabeverstößen leidet, die im laufenden Vergabeverfahren nicht mehr heilbar sind.*)

2. Ein schwer wiegender Vergabeverstoß liegt regelmäßig schon dann vor, wenn ein öffentlicher Auftraggeber eine Ausschreibung vornimmt, obwohl er keine eigenen Vorstellungen über Ziele und Leistungsanforderungen des zu vergebenden Auftrages besitzt (fehlende konzeptionelle Vergabereife - hier: u.a. mit der Folge einer unklaren, unvollständigen Leistungsbeschreibung und einer Nichtbenennung von Zuschlagkriterien).*)

3. Zum objektiven Erklärungswert des Begriffes der "technischen und kaufmännischen Betriebsführung" der Abwasserbeseitigung.*)

4. Der Gewährleistung einer diskriminierungsfreien und transparenten Durchführung des Vergabeverfahrens kommt bei Verfahren, in denen die Leistungsbeschreibung in Form einer Funktionalausschreibung erfolgt und die insbesondere als Verhandlungsverfahren geführt werden, eine besondere Bedeutung zu. In solchen Verfahren kann die Nichtbenennung von Zuschlagkriterien in der Vergabebekanntmachung und in den Verdingungsunterlagen eine erhebliche Störung der Chancengleichheit der Bieter verursachen. Verlangt ein öffentlicher Auftraggeber im Verhandlungsverfahren von den Bietern umfangreiche Auskünfte über deren Bereitschaft zur - u.U. auch kostenneutralen - Übernahme zusätzlicher Aufgaben, ohne dass den Bietern mitgeteilt wird bzw. sonst ersichtlich ist, welche Bedeutung diese zusätzlichen Auskünfte für das Vergabeergebnis haben, verstößt er gegen das Transparenzgebot.*)

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VPRRS 2003, 0031
Abfallbeförderung/-entsorgungAbfallbeförderung/-entsorgung
Feststellungsverfahren; materielle Präklusion nach § 107 Abs. 3 GWB

OLG Naumburg, Beschluss vom 23.07.2001 - 1 Verg 3/01

1. Die Prüfung der Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrages hat hinsichtlich jedes behaupteten Vergaberechtsverstoßes gesondert zu erfolgen (Beschluss des erkennenden Senats vom 15. 03. 2001 - 1 Verg 11/00 -, Umdruck S. 10).*)

2. Die Vergabekammer ist bei der Prüfung möglicher Vergaberechtsverstöße im Rahmen eines ordnungsgemäß in Gang gesetzten Nachprüfungsverfahrens sowie in ihrer Entscheidung nicht an die von den Beteiligten geltend gemachten Verstöße gegen vergaberechtliche Vorschriften gebunden.*)

3. Soweit sich Fehler in der Wertung der Angebote, über die der Bieter regelmäßig erst nach näherer Informationen über den Wertungsvorgang und das Wertungsergebnis Kenntnis erlangt, allein daraus ergeben sollen, dass ein bereits in den Verdingungsunterlagen allen Bietern bekannt gegebenes Bewertungsschema angewandt wird, und soweit keiner der Bieter dieses Bewertungsschema innerhalb der Angebotsfrist als nicht sachgerecht gerügt hat, sind die Bieter später mit einer entsprechenden Rüge materiell präkludiert, § 107 Abs. 3 S. 2 GWB; hieran ist die Vergabekammer auch in einem Feststellungsverfahren nach § 114 Abs. 2 S. 2 GWB gebunden (Fortführung der o. g. Rechtsprechung des erkennenden Senats, aaO., Umdruck S. 9).*)

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VPRRS 2003, 0002
Abfallbeförderung/-entsorgungAbfallbeförderung/-entsorgung
Zulässigkeit der Aufhebung einer Ausschreibung

OLG Brandenburg, Beschluss vom 19.12.2002 - Verg W 9/02

1. Die Aufhebung einer Ausschreibung ist nach der Entscheidung des EuGH vom 18.6.2002 (Rs. C-92/00, "Hospital Ingenieure") im vergaberechtlichen Nachprüfungsverfahren grundsätzlich anfechtbar ("Aufhebung der Aufhebung"). Das deutsche Recht ist insoweit einer richtlinienkonformen Auslegung zugänglich.

2. Die Anfechtbarkeit gilt unabhängig davon, ob die Aufhebung vor Eingang des Nachprüfungsantrages bei der Vergabekammer, vor Zustellung an den Auftraggeber oder vor verfahrensabschließender Entscheidung der Vergabekammer erfolgt ist.

3. Dem öffentlichen Auftraggeber ist es möglich, die Aufhebung eines Vergabeverfahrens herbeizuführen, wenn er gänzlich Abstand von der Vergabe eines zunächst ausgeschriebenen Auftrages nehmen will. Schwerwiegender Gründe oder einer Ausnahmesituation bedarf es hierfür nicht. Die Einleitung eines öffentlichen Vergabeverfahrens begründet keinen Kontrahierungszwang (ständige Rechtsprechung des EuGH).

4. Eine Aufhebung des Vergabeverfahrens ist auch aus Gründen zulässig, die dem Auftraggeber bei Einleitung der später aufgehobenen öffentlichen Ausschreibung bekannt gewesen sind.

5. Bei Aufhebung eines Vergabeverfahrens ist der Auftraggeber in jedem Stadium des Verfahrens verpflichtet, die Gründe für die Aufhebung zeitnah zu dokumentieren, um Manipulationen zu verhindern. Nur auf diese Weise kann ein Bieter die Rechtmäßigkeit dieser Entscheidung nachprüfen lassen. Der Umfang der Dokumentationspflicht liegt nicht im Ermessen des Auftraggebers, ist jedoch bei einer Aufhebungsentscheidung letztlich davon abhängig, in welchem Umfang die Entscheidung des Auftraggebers rechtlich nachprüfbar ist.

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Online seit 2002

VPRRS 2002, 0272
Abfallbeförderung/-entsorgungAbfallbeförderung/-entsorgung
Fehlende Eignung eines "Newcomers"

OLG Dresden, Beschluss vom 23.07.2002 - WVerg 7/02

1. Ein Bieter, der über keine von der Vergabestelle geforderten Erfahrungen mit der ausgeschriebenen Leistung verfügt, sondern mit einem innovativen Produkt erstmals den Marktzugang erstrebt ("Newcomer"), bleibt wegen fehlender Eignung mit seinem Angebot jedenfalls dann unberücksichtigt, wenn er es unterlassen hat, das Erfordernis von Erfahrungen in der Frist des § 107 Abs. 3 GWB zu beanstanden.*)

2. Dem hiernach im Ansatz ungeeigneten Bieter fehlt für einen Nachprüfungsantrag, der darauf gerichtet ist, gleichwohl im Vergabeverfahren beteiligt zu bleiben, regelmäßig die Antragsbefugnis nach § 107 Abs. 2 GWB.*)

3. Die Eignung eines Bieters bestimmt sich grundsätzlich nich allein aus der Person seines Inhabers oder organschaftlichen Vertreters, sondern aus der Unternehmensorganisation als Ganzes, welche die zu vergebende Leistung zu erbringen hätte. Ist die Eignung nach dem Ausschreibungsinhalt (auch) an Ergebnissen der bisherigen betrieblichen Tätigkeit des Bieters zu messen, so leitet sie sich aus der Summe der dabei im Unternehmen angesammelten Erfahrungen und Qualifikationen ab.*)

4. Ein Punktbewertungssystem für die Eignung von Bewerbern in einem Teilnahmewettbewerb muss die einzubeziehenden Wertungskriterien in ein nach Sachgesichtspunkten sinnvolles Verhältnis zueinander bringen und eine sachbezogene Ausfüllung zulassen; seine Verwendung ist nicht allein deshalb ohne weiteres unzulässig, weil es in diesem Rahmen Punkteskalen vorsieht, die nicht jede denkbare Bewertungsabstufung im vorhinein mit konkreten Punktansätzen versehen.*)

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VPRRS 2002, 0156
Abfallbeförderung/-entsorgungAbfallbeförderung/-entsorgung

OLG Rostock, Beschluss vom 17.10.2001 - 17 W 18/00

Sobald das Vergabeverfahren durch wirksame Erteilung des Auftrages an einen Bieter abgeschlossen ist, kann die Vergabekammer in zulässiger Weise nicht mehr angerufen werden.

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