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Volltexturteile nach Sachgebieten

Sachgebiet: Bau & Immobilien: Planungsleistungen

479 Entscheidungen insgesamt




Online seit 2013

VPRRS 2013, 0039
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Auftrag nach Wettbewerb ohne Bekanntmachung erteilt: De-facto-Vergabe!

VK Südbayern, Beschluss vom 21.12.2012 - Z3-3-3194-1-22-05/12

1. Auftraggeber können Aufträge im Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb dann vergeben, wenn im Anschluss an einen Wettbewerb der Auftrag an den Gewinner oder an einen Preisträger des Wettbewerbes vergeben werden muss. Im letzteren Fall müssen alle Preisträger des Wettbewerbes zur Teilnahme an den Verhandlungen aufgefordert werden.

2. Wird ein Auftrag nach einem Realisierungswettbewerb an den Gewinner vergeben, ohne dass davor eine entsprechende Bekanntmachung veröffentlicht wurde, so handelt es sich um eine unzulässige de-facto-Vergabe.

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VPRRS 2013, 0015
PlanungsleistungenPlanungsleistungen
VOF: Unterkriterien sind festzulegen und bekannt zu machen!

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 31.10.2012 - Verg 1/12

1. Die Wertung der Angebote ist intransparent und unsachlich, wenn weder die der Errechnung der Gesamtpunkte zu Grunde liegenden Rechenschritte noch die zu Grunde gelegten Sachargumente des Auftraggebers ersichtlich sind.

2. Der Auftraggeber ist verpflichtet, mit der Aufgabenbeschreibung oder bereits in der Vergabebekanntmachung konkret und präzise die Zuschlagskriterien und Unterkriterien anzugeben, die er anwenden will.

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Online seit 2012

VPRRS 2012, 0455
PlanungsleistungenPlanungsleistungen
Wann ist ein Bieter "vorbefasst"?

VK Köln, Beschluss vom 04.10.2012 - VK VOF 18/2012

Fehlende Antragsbefugnis wegen Nichtabgabe eines Angebots; Projektantenproblematik wegen Vorbefassung.*)

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VPRRS 2012, 0458
PlanungsleistungenPlanungsleistungen
An selbst aufgestellte Auswahlkriterien ist der Auftraggeber gebunden!

VK Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 22.06.2012 - VK 1-15/12

1. Der öffentliche Auftraggeber ist weder dazu verpflichtet, Auswahlkriterien zu gewichten, noch eine Bewertungsmatrix zu erstellen. Gleichwohl ist er an selbst aufgestellte und allen Bewerbern gleichermaßen unterbreitete Auswahlkriterien strikt gebunden und hat sie ermessensfehlerfrei anzuwenden.

2. Allen potentiellen Bewerbern müssen zum Zeitpunkt der Bearbeitung ihrer Bewerbung alle Kriterien bekannt sein, die für die Auswahlentscheidung des Auftraggebers von Bedeutung sein werden. Die der Auswahl zugrunde gelegten Eignungskriterien und die erforderlichen Erklärungen und Nachweise sind in der Bekanntmachung zu benennen.

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VPRRS 2012, 0374
NachprüfungsverfahrenNachprüfungsverfahren
Aussetzungsbeschluss der Vergabekammer: Beschwerde statthaft?

OLG München, Beschluss vom 18.10.2012 - Verg 13/12

Die sofortige Beschwerde gegen einen Aussetzungsbeschluss der Vergabekammer ist zumindest für den Fall nicht statthaft, dass mit der Aussetzung ein Vorabentscheidungsersuchen an den EuGH verbunden ist, welches inzident auch der Klärung der Frage dienen soll, ob die Vergabekammer ein Gericht im Sinne des Art. 267 AEUV ist.*)

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VPRRS 2012, 0373
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Vergabe von Bau- und Planungsleistungen: Auftragswert?

OLG München, Beschluss vom 31.10.2012 - Verg 19/12

1. Werden für ein Bauvorhaben nicht nur die Bauleistung, sondern in einem gewissen Umfang auch Planungsleistungen ausdrücklich ausgeschrieben, sind diese bei der Schätzung des Gesamtauftragswertes zu berücksichtigen.*)

2. Bei fortbestehender Vergabeabsicht können die Nachprüfungsinstanzen die Aufhebung der Aufhebungsentscheidung des öffentlichen Auftraggebers jedenfalls dann anordnen, wenn die Aufhebungsentscheidung auf einem fehlerhaften Ermessensgebrauch des Auftraggebers beruht, offen ist, zu welchem Ergebnis die korrekte Ermessensausübung durch den Auftraggeber führt, und ihm mehrere Handlungsalternativen verbleiben.*)

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VPRRS 2012, 0366
PlanungsleistungenPlanungsleistungen
Krankenhaus-GmbH: Öffentlicher Auftraggeber?

VK Nordbayern, Beschluss vom 10.10.2012 - 21.VK-3194-25/12

1. Kann die ASt unstreitig mit den vorgelegten Referenzen ihre Eignung nachweisen und ist lediglich streitig, ob diese Leistungen für private Auftraggeber oder für öffentliche Auftraggeber erbracht worden sind und in Folge dessen eine Bescheinigung der zuständigen Behörde vorzulegen gewesen wäre, so kommt es hierbei maßgeblich darauf an, wie die ASt den Begriff "öffentlicher Auftraggeber" verstehen konnte. Hat die VSt dies nicht näher definiert, insbesondere den Begriff "öffentlicher Auftraggeber" nicht mit dem Zusatz "im Sinne von § 98 GWB" konkretisiert, so ist auf die Sichtweise des durchschnittlichen Bieters abzustellen.*)

2. Es ist nicht zu beanstanden, wenn ein Architekt einen öffentlichen Auftraggeber in erster Linie mit einer Gebietskörperschaft (§ 98 Nr. 1 GWB) gleichsetzt oder allenfalls einen öffentlichen Auftraggeber noch dann sieht, wenn die Vergabestelle durch die öffentliche Hand beherrscht wird. Jedenfalls kann von einem Architekten nicht erwartet werden, dass ihm § 98 Nr. 5 GWB geläufig ist, wonach juristische Personen dann öffentlichen Auftraggebern gleichzusetzen sind, wenn bei der Errichtung von Krankenhäusern die öffentliche Hand mehr als 50 % finanziert, zumal erst seit der Änderung des GWB im April 2009 der Begriff des öffentlichen Auftraggebers auf juristische Personen des öffentlichen Rechts erweitert wurde.*)

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VPRRS 2012, 0354
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Welchen Umfang muss der Vergabevermerk haben?

VK Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 27.04.2012 - 2 VK LSA 6/12

Grundsätzlich ist der Vergabevermerk fortlaufend während des gesamten Vergabeverfahrens, beginnend mit der Vorbereitungsphase, zu führen. Diese Verpflichtung erstreckt sich auch auf die Festlegung des Beschaffungsgegenstandes.*)

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VPRRS 2012, 0331
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Rückforderung v. Subventionen allein wegen fehlerhafter Ausschreibung?

OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 25.09.2012 - 6 A 10478/12

1. Wird Nr. 3.1 der Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung - ANBest-P - in einen Zuwendungsbescheid einbezogen, so stellt diese Regelung eine Auflage im Sinne von § 49 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 VwVfG dar.*)

2. Das Nichtoffene Verfahren bzw. die Beschränkte Ausschreibung nach Öffentlichem Teilnahmewettbewerb sind gegenüber dem Offenen Verfahren bzw. der Öffentlichen Ausschreibung grundsätzlich in geringerem Maße geeignet, einen möglichst breiten Wettbewerb zu sichern und damit auch dem Grundsatz der sparsamen und wirtschaftlichen Mittelverwendung zu dienen.*)

3. Auch wenn ein Auftrag unzulässigerweise im Nichtoffenen Verfahren bzw. aufgrund einer Beschränkten Ausschreibung nach Öffentlichem Teilnahmewettbewerb statt im Offenen Verfahren bzw. aufgrund einer Öffentlichen Ausschreibung vergeben wird, muss ein solcher Vergabeverstoß nicht ausnahmslos als schwerwiegend erachtet werden.*)

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VPRRS 2012, 0317
PlanungsleistungenPlanungsleistungen
Urheberrechtsverletzung im VOF-Verfahren: Nachprüfung unzulässig!

VK Nordbayern, Beschluss vom 03.08.2012 - 21.VK-3194-12/12

Der Rechtsweg zu den Vergabenachprüfungsinstanzen ist nicht eröffnet, wenn sich der Antragsteller in einem VOF-Verfahren auf die Verletzung urheberrechtlichen Vorschriften beruft. Die auf solche Vorschriften gestützten "sonstigen Ansprüche" sind nicht auf "die Vornahme oder das Unterlassen einer Handlung in einem Vergabeverfahren" gerichtet.

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VPRRS 2012, 0299
AußenanlagenAußenanlagen
VOF-Verfahren: Nachverhandlung bei Höchstsatzüberschreitung möglich!

VK Lüneburg, Beschluss vom 26.06.2012 - VgK-18/2012

Die Vergabestelle kann im Rahmen von Nachverhandlungen solche Angebote, die sich nicht in dem durch die HOAI vorgegebenen Rahmen halten, auf die Mindestsätze der HOAI anheben. Das gilt nicht nur für Angebote, mit denen die Mindestsätze der HOAI unterschritten werden, sondern auch für solche Angebote, die oberhalb der HOAI-Sätze liegen.

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VPRRS 2012, 0296
PlanungsleistungenPlanungsleistungen
Schätzung des Auftragswerts

VK Nordbayern, Beschluss vom 13.07.2012 - 21.VK-3194-11/12

1. Maßgeblicher Zeitpunkt für die Schätzung des Auftragswerts ist der Tag, an dem die Bekanntmachung der beabsichtigten Auftragsvergabe abgesendet oder das Vergabeverfahren auf andere Weise eingeleitet wird.

Ist der Auftragswert von der Vergabestelle ordnungsgemäß geschätzt worden, entscheidet allein dieser Schätzwert über die (Un-)Anwendbarkeit des vierten Teils des GWB. Das gilt auch dann, wenn sich im weiteren Verlauf des Vergabeverfahrens herausstellt, dass der Wert tatsächlich unterhalb bzw. oberhalb des maßgeblichen Schwellenwerts liegt.*)

2. Umbauzuschläge fallen nur für Planungsleistungen bei Umbauten und Modernisierung von Gebäuden und raumbildenden Ausbauten an. Demzufolge sind Umbauzuschläge in der HOAI in § 35 Teil 3 Abschnitt 1 "Gebäude und raumbildende Ausbauten" geregelt. Bei Planungen für Freianlagen nach Teil 3 Abschnitt 2 sieht die HOAI Zuschläge für Leistungen im Bestand nicht vor.*)

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VPRRS 2012, 0224
PlanungsleistungenPlanungsleistungen
VOF: Keine nachträgliche Festlegung von Kriterien/Gewichtung!

VK Bund, Beschluss vom 24.05.2012 - VK 3-45/12

1. Der öffentliche Auftraggeber hat in der Aufgabenbeschreibung, in der Bekanntmachung oder in der Aufforderung zur Angebotsabgabe alle Zuschlagskriterien anzugeben, deren Anwendung vorgesehen ist. Dabei ist auch anzugeben, wie die einzelnen Kriterien gewichtet werden.

2. Dem Auftraggeber ist verwehrt, die Vergabeentscheidung auf nicht bekannt gemachte Kriterien zu stützen. Dies gilt auch, wenn der Auftraggeber solche Kriterien im Nachhinein aufgestellt hat.

3. Hat ein Bieter vor Einleitung des Vergabeverfahrens den Auftraggeber beraten oder sonst unterstützt, hat der Auftraggeber sicherzustellen, dass der Wettbewerb durch die Teilnahme dieses Bieters nicht verfälscht wird. Allerdings ist der Ausschluss eines Projektanten nicht die zwangsläufige Folge einer Vorbefasstheit. Als ultima ratio kann ein vorbefasster Bieter nur dann ausgeschlossen werden, wenn eine Wettbewerbsverfälschung durch Ausgleich des Informationsvorsprungs des Projektanten nicht erfolgen kann.

4. Die Möglichkeit der Wettbewerbsverzerrung besteht auch bei solchen Unternehmen, die mit dem Projektanten personell, gesellschaftsrechtlich oder auch nur geschäftlich verbunden sind.

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VPRRS 2012, 0216
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
VOF-Planungswettbewerb: Verhandlungsverfahren nur mit Preisträgern!

VK Lüneburg, Beschluss vom 23.01.2012 - VgK-57/2011

Führt der Auftraggeber einen Realisierungswettbewerb durch, ist er nicht berechtigt, neben den Preisträgern des vorangegangenen Wettbewerbs auch die übrigen Teilnehmer am Verhandlungsverfahren über die Beauftragung zur Realisierung der Wettbewerbsaufgabe zu beteiligen.

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VPRRS 2012, 0183
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Unvollständige Angebotsunterlagen: Nachverhandlungen unzulässig!

VK Lüneburg, Beschluss vom 04.01.2012 - VgK-54/2011

1. Ein Schaden im Sinne des § 107 Abs. 2 GWB ist dann gegeben, wenn durch den behaupteten Vergaberechtsverstoß und die damit einhergehende Rechtsverletzung die Aussicht des Antragstellers, den Zuschlag zu erhalten, zumindest verschlechtert worden sein könnte. Dabei reicht es grundsätzlich aus, dass nach der Darstellung eines Antragstellers eine Verletzung eigener Rechte möglich erscheint.

2. Die Rügepflicht des § 107 Abs. 3 Satz 1 GWB entsteht, sobald ein Bieter oder Bewerber im Vergabeverfahren einen vermeintlichen Fehler erkennt. Vorausgesetzt ist die positive Kenntnis des Anbieters von den Tatsachen. Ausreichend ist bereits das Wissen um einen Sachverhalt, der den Schluss auf die Verletzung vergaberechtlicher Bestimmungen erlaubt und es bei vernünftiger Betrachtung gerechtfertigt erscheinen lässt, das Vergabeverfahren als fehlerhaft zu beanstanden.

3. Im Rahmen der Gleichbehandlung geführte Nachverhandlungen sind nur zulässig, um Zweifelsfragen zum Inhalt des Angebotes zu klären, nicht aber unvollständige Angebotsunterlagen zu ergänzen. Das grundsätzliche Verbot von Verhandlungen im Rahmen der Aufklärung des Angebotsinhalts erfasst nicht nur die Änderung angebotener Preise, sondern auch Änderungen von für die Vergabe maßgeblichen Bedingungen.

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VPRRS 2012, 0173
PlanungsleistungenPlanungsleistungen
VOF-Verfahren: Änderungen an Vergabeunterlagen führen zum Ausschluss!

VK Brandenburg, Beschluss vom 03.04.2012 - VK 5/12

1. Eine Rüge muss erkennen lassen, dass der Bieter ein bestimmtes Verhalten der Vergabestelle mit dem Ziel der Fehlerkorrektur konkret als vergaberechtswidrig angreifen will. Allein in der Abgabe eines vom Ausschreibungsinhalt anweichenden Angebotes unter Beschreibung von hierfür herangezogenen Einsparpotenziale liegt jedoch keine durch schlüssiges Verhalten erhobene vergaberechtliche Beanstandung bzw. Geltendmachung eines Vergabeverstoßes.

2. Auch im VOF-Verfahren sind Angebote, welche Änderungen an den von der Auftraggeberin eindeutig in der Aufforderung zur Abgabe des Angebotes festgelegten Bedingungen enthalten, zwingend auszuschließen.

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VPRRS 2012, 0164
DienstleistungenDienstleistungen
Unzureichende Wertung von Bruttogrundfläche bei Referenzprojekten!

VK Lüneburg, Beschluss vom 13.02.2012 - VgK-02/2012

Die Abweichung der Bewertungsmatrix von dem Inhalt des Bewerbungsbogens ist intransparent. Die Frage, in welcher Differenziertheit und Tiefe ein öffentlicher Auftraggeber ein Bewertungssystem im Vorhinein aufzustellen hat, lässt sich nur einzelfallbezogen beantworten. Maßgebend ist, dass die Bieter erkennen können, auf welche Gesichtspunkte es dem Auftraggeber mit welcher Gewichtung ankommt, so dass sie ihr Angebot nach den Bedürfnissen des Auftraggebers optimal gestalten können.

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VPRRS 2012, 0161
PlanungsleistungenPlanungsleistungen
Wer trägt Verfahrenskosten im Falle der Antragsrücknahme?

VK Baden-Württemberg, Beschluss vom 20.06.2011 - 1 VK 27/11

Die Höhe der für die Amtshandlungen zu erhebenden Kosten richtet sich zum einen nach dem personellen und sachlichen Aufwand der Vergabekammer. In erster Line aber ist die wirtschaftliche Bedeutung des Gegenstandes des Nachprüfungsverfahrens maßgebend, somit der Wert des zur Vergabe vorgesehenen Auftrags bzw. die Angebotssumme.

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VPRRS 2012, 0160
AusbaugewerkeAusbaugewerke
Unsachliche Bewertung bei Beurteilung von Referenzprojekten

VK Baden-Württemberg, Beschluss vom 18.07.2011 - 1 VK 34/11

1. Alle Präsentationen der Bieter sind nachvollziehbar zu bewerten und zu dokumentieren. Die in der Dokumentation enthaltenen Angaben und Gründe müssen detailliert, wahrheitsgemäß und verständlich dargestellt werden, dass sie für einen objektiven Betrachter nachvollziehbar sind.

2. Bei der Bewertung der Präsentation eines vergleichbaren Projektes ist die Vergleichbarkeit mit dem anstehenden Projekt in Bezug auf temporäre und funktionale Aspekte der gestellten Aufgabe (vgl. § 20 Abs. 1 VOF) zu bewerten und zu dokumentieren.

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VPRRS 2012, 0138
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Nachunternehmereinsatz schlechter als Eigenleistung?

VK Sachsen, Beschluss vom 10.02.2012 - 1/SVK/001-12

1. Die "Verlängerung" beschleunigter Vergabeverfahren aus Dringlichkeitsgründen wegen der aktuellen Wirtschaftslage bis Ende 2011 im Sinne der Pressemitteilung der Europäischen Kommission vom 19.12.2008 (IP/08/2040) ergibt sich aus der "NOTE TO THE MEMBERS OF THE ADVISORY COMMITTEE ON PUBLIC CONTRACTS" der Kommission vom 09.12.2010. Dieses Dokument hat nicht den Charakter einer "Ermächtigungsgrundlage" und hat damit weder einen normsetzenden bzw. normersetzenden Charakter.*)

2. Die Verkürzung der Bekanntmachungsfrist nach § 7 Abs. 2 VOF ist nur in eng zu fassenden Ausnahmefällen zulässig, weil dadurch der europaweite Wettbewerb faktisch zugunsten der beschleunigten Durchführung des Verfahrens begrenzt wird. Die Dringlichkeit setzt die nach objektiven Gesichtspunkten zu beurteilende Eilbedürftigkeit der beabsichtigten Beschaffung voraus.*)

3. Die Berücksichtigung des bloßen Nachunternehmereinsatzes als Kriterium im Teilnahmewettbewerb ist vergaberechtswidrig. Die Aussage, dass ein Teilnehmer Nachunternehmer einsetzt, lässt nicht ohne weitere Kenntnis der tatsächlichen Eignung den Rückschluss zu, dass der Bieter weniger geeignet ist als ein Bieter, der die Leistung als Eigenleistung erbringt. Für einen entsprechenden allgemeinen Erfahrungssatz fehlen sachgerechte Erwägungen. Ein "Kern" an eigener Leistungsfähigkeit darf nicht gefordert werden.*)

4. Auch unter Berücksichtigung der Interessen des Mittelstandes ist im Rahmen eines Teilnahmewettbewerbs eine Eingrenzung des Teilnehmerkreises zulässig. Insoweit ist es nicht zu beanstanden, wenn der Auftraggeber die Anforderungen so gestaltet, dass eine Abschichtung erfolgt, die eine Eingrenzung auf die zur Teilnahme am Angebotsverfahren vorgesehene Teilnehmerzahl ermöglicht und ein Losverfahren überflüssig macht.*)

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VPRRS 2012, 0133
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Baukonzessionär ist öffentlicher Auftraggeber!

OLG München, Beschluss vom 05.04.2012 - Verg 3/12

1. Ein Baukonzessionär, der für das ihm übertragene Bauvorhaben an Dritte isolierte Planungsaufträge vergibt, ist öffentlicher Auftraggeber nach § 98 Nr. 6 GWB.*)

2. Bei der Vergabe solcher Planungsleistungen hat der Baukonzessionär die allgemeinen und grundlegenden Regeln des Vergaberechts zu beachten.*)

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VPRRS 2012, 0109
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Kein Aufstückeln einheitlicher öffentlicher Bauaufträge!

EuGH, Urteil vom 15.03.2012 - Rs. C-574/10

Wird die Sanierung eines Gebäudes in drei einzelne Verträge aufgeteilt, so ist der Gesamtwert dieser Verträge maßgelich für die Frage, ob die Sanierung öffentlich ausgeschrieben werden muss.

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VPRRS 2012, 0077
PlanungsleistungenPlanungsleistungen
Wann kann Bieter aus Verfahren aussteigen?

VK Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 27.06.2011 - 1 VK LSA 01/11

1. Erst mit Zustimmung des Auftraggebers kann die avisierte antragstellerseitige Erklärung einer Rücknahme seines Angebotes ein Ausscheiden aus dem Wettbewerb bedeuten.*)

2. Die Vorschrift des § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB findet nur Anwendung, wenn auf diese Rechtsbehelfsfrist in der Bekanntmachung hingewiesen wurde.

3. Bei unklaren und missverständlichen Vorgaben in der Aufgabenstellung einschließlich der Wertungskriterien ist die 2. Stufe des Verhandlungsverfahrens zu wiederholen.*)

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VPRRS 2012, 0073
DienstleistungenDienstleistungen
Verpflichtungserklärung als Eignungsnachweis im Teilnahmewettbewerb

VK Brandenburg, Beschluss vom 01.11.2011 - VK 46/11

1. Die Zurückweisung eines Nachprüfungsantrages gemäß § 112 Abs. 1 Satz 3 GWB ohne mündliche Verhandlung als "offensichtlich unbegründet" sollte die Ausnahme bleiben, die nur dann aus prozessökonomischen Gründen statthaft ist, wenn eine Verhandlung von vornherein unnötig und für das Ergebnis irrelevant erscheint.

2. Verfügt ein Bieter über kein Personal, darf er sich auf die technische Leistungsfähigkeit anderer Unternehmen berufen, vorausgesetzt, dass der Bewerber den Nachweis darüber führt, dass ihm die erforderlichen Mittel des anderen Unternehmens bei der Erfüllung des Auftrags auch zur Verfügung stehen.

3. Sind die Geschäftsführer zweier Gesellschaften identisch und beruft sich die eine darauf, dass sie auf die technischen oder personellen Mittel der anderen zugreifen kann, um dadurch als Bieter in einem Vergabeverfahren zugelassen zu werden, so ist dies nicht ohne hierauf bezogene Verpflichtungserklärungen zulässig. Die Personenidentität der Geschäftsführer lässt nicht zwingend den Schluss auf die Verpflichtung eines der Unternehmen zur Überlassung technischer oder personeller Mittel an das andere Unternehmen zu.

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VPRRS 2012, 0066
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Unterauftragnehmer: Nachweis mit indikativem Angebot vorzulegen?

VK Baden-Württemberg, Beschluss vom 17.06.2011 - 1 VK 29/11

1. Alle Erklärungen, die der Auftraggeber dadurch, dass er sie gefordert hat, als Umstände ausgewiesen hat, deren Vorlage für die weiteren Entscheidungen relevant sein sollen, haben vorzuliegen, da ansonsten keine in jeder Beziehung vergleichbare Angebote vorliegen. Unerheblich ist hierbei, ob es sich um wettbewerbserhebliche Erklärungen handelt oder um solche, deren Fehlen keinen Einfluss auf die Preise, den Wettbewerb oder die Eindeutigkeit des Angebots haben.

2. Dem § 5 Abs. 6 VOF lässt sich nicht entnehmen, dass es unzulässig sei, den Nachweis darüber, dass Unterauftragnehmer zur Verfügung steht, bereits mit dem indikativen Angebot zu fordern.

3. § 5 Abs. 6 VOF richtet sich an die Bieter, die schon von sich aus die entsprechenden Verpflichtungserklärungen vorzulegen haben, wenn sie Unterauftragnehmer einzusetzen gedenken.

4. § 5 Abs. 6 VOF regelt nicht die Frage, ob und zu welchem Zeitpunkt der Auftraggeber seinerseits den Nachweis, ob Unterauftragnehmer zur Verfügung stehen, verlangen kann.

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VPRRS 2012, 0051
PlanungsleistungenPlanungsleistungen
Unstrukturiertes Vergabeverfahren: Verstoß gegen Transparenzgebot!

VK Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 20.08.2011 - VK 2-20/11

Gemäß § 97 Abs.1 GWB hat die Beschaffung von Waren, Bau - und Dienstleistungen für öffentliche Auftraggeber im Wege transparenter Vergabeverfahren zu erfolgen. Das Transparenzgebot verpflichtet die Vergabestelle den Verfahrensverlauf mitzuteilen und davon nicht überraschend oder willkürlich abzuweichen.

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VPRRS 2012, 0034
BestandssanierungBestandssanierung
Eine Rüge kann nicht vorsorglich ausgesprochen werden!

VK Berlin, Beschluss vom 15.08.2011 - VK B 2-22/11

1. Eine Rüge, die im Rahmen des Angebots abgegeben wird, erfolgt innerhalb der Frist zur Angebotsabgabe.*)

2. Rügen können nicht vorsorglich ausgesprochen werden.*)

3. Der rügende Bieter ist verpflichtet, das seinerseits Notwendige und Zumutbare zu tun, um die Klärung der vorgeworfenen Rechtsverstöße in jedem Stadium des Vergabeverfahrens effektiv voranzubringen. Hierzu kann es erforderlich sein, dass er zunächst allgemein vorgebrachte Einwände im Laufe eines Verhandlungsverfahrens konkretisiert.*)

4. Eine Rüge kann sich erledigen, wenn der ihr zugrunde liegende Verstoß im Verhandlungsgespräch ausgeräumt wird und der Bieter keine erneuten Einwände vorbringt.*)

5. Zum notwendigen Inhalt eines Informations- und Absageschreibens.*)

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VPRRS 2012, 0005
PlanungsleistungenPlanungsleistungen
VOF: Keine nachträgliche Einführung von Sonderpunkten!

VK Nordbayern, Beschluss vom 20.12.2011 - 21.VK-3194-38/11

1. Die Vergabestelle hat gemäß § 11 Abs. 6 Satz 2 VOF den Vertrag mit dem Bieter zu schließen, der aufgrund des ausgehandelten Auftragsinhalts und der ausgehandelten Auftragsbedingungen im Rahmen der bekannt gemachten Zuschlagskriterien und deren Gewichtung die bestmögliche Leistung erwarten lässt. Die Ausgestaltung der Wertungskriterien steht dabei im billigen Ermessen der Vergabestelle, solange Transparenz und Gleichbehandlung gewährleistet sind.*)

2. Aus Gründen der Gleichbehandlung können nicht nach Abgabe der Honorarangebote zusätzliche "Sonderpunkte" eingeführt und damit die bekannt gemachte Höchstpunktzahl überschritten werden.*)

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Online seit 2011

VPRRS 2011, 0426
PlanungsleistungenPlanungsleistungen
VOF: Wie differenziert sind Wertungskriterien bekannt zu machen?

OLG Brandenburg, Beschluss vom 19.12.2011 - Verg W 17/11

1. Die Frage, in welcher Differenziertheit und Tiefe ein öffentlicher Auftraggeber ein Bewertungssystem im Vorhinein aufzustellen hat, lässt sich nur einzelfallbezogen beantworten.

2. Maßgebend ist, dass die Bieter erkennen können, auf welche Gesichtspunkte es dem Auftraggeber mit welcher Gewichtung ankommt, so dass sie ihr Angebot nach den Bedürfnissen des Auftraggebers optimal gestalten können.

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VPRRS 2011, 0382
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Architektenwettbewerb: Teilnahmevoraussetzungen beliebig?

VK Lüneburg, Beschluss vom 18.11.2011 - VgK-50/2011

Zu der Frage, wie enge Teilnahmevoraussetzungen ein Auslober im Architektenwettbewerb stellen darf.

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VPRRS 2011, 0379
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
VOF: Auftraggeber muss Honorarzone vorgeben!

VK Sachsen, Beschluss vom 20.10.2011 - 1/SVK/039-11

1. Hat ein Bieter die von ihm erkannte Unklarheit einer Ausschreibung nicht unverzüglich gerügt und wird er wegen eines die Bedingungen abändernden Angebots ausgeschlossen, eröffnet ihm der Ausschluss eine neue Rügemöglichkeit in Bezug auf die Unklarheit.

2. Bei der Ausschreibung von Planungsleistungen im Anwendungsbereich der HOAI ist zur Gewährleistung vergleichbarer Angebote eine Honorarzone durch den Auftraggeber vorzugeben.

3. Ob eine Ausschreibung missverständlich ist (hier: Vorgabe oder eigenständige Ermittlung der Honorarzone), richtet sich nicht nach Unschärfen im Detail, sondern nach dem Gesamteindruck von Vergabebekanntmachung und Ausschreibungsunterlagen unter Berücksichtigung des Empfängerhorizonts der fachkundigen Ausschreibungsadressaten und des Gebots einer vergabekonformen Auslegung.

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VPRRS 2011, 0361
PlanungsleistungenPlanungsleistungen
Wann liegt positive Kenntnis von Vergabeverstößen vor?

VK Brandenburg, Beschluss vom 10.01.2011 - VK 65/10

1. Erkannt sind Vergabeverstöße dann, wenn dem Bieter die Tatsachen, die einen möglichen Vergabeverstoß begründen, aus den ihm zugänglichen Unterlagen bewusst werden.

2. Werden dementsprechend beim Durchsehen/Durcharbeiten weiterer für die Teilnahme am Wettbewerb maßgeblicher Unterlagen Widersprüche durch den Bieter festgestellt, liegt bereits positive Kenntnis vor, die er in eine entsprechende Rüge umsetzen muss, will er seine Rechte für ein folgendes Nachprüfungsverfahren wahren.

3. Das Akteneinsichtsrecht ist nur in dem Umfang gegeben, in dem es zur Durchsetzung der Rechte der Antragstellerin aus § 97 Abs. 7 GWB erforderlich ist. Das ist bei einem unzulässigen Nachprüfungsantrag nicht der Fall.

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VPRRS 2011, 0350
PlanungsleistungenPlanungsleistungen
VOF: Wie wird der Schwellenwert berechnet?

VK Südbayern, Beschluss vom 16.05.2011 - Z3-3-3194-1-09-03/11

1. Bei der Ermittlung des Schwellenwertes sind die Auftragswerte mindestens derselben freiberuflichen Leistung - bei Fachingenieurleistungen die freiberuflichen Leistungen desselben Leistungsbilds nach der HOAI - als dieselbe freiberufliche Leistung zu definieren und damit als Auftragswert für die Vergabe heranzuziehen.*)

2. Ein fehlerhaftes Informationsschreiben gemäß § 101a GWB führt zu keiner Rechtsverletzung der Antragstellerin, da dieser Mangel durch die Einleitung des Nachprüfungsverfahrens vor Zuschlagserteilung wirksam geheilt wurde.*)

3. Die Antragsgegnerin hat die Wertung nach den bekanntgemachten Zuschlagskriterien vorzunehmen. Abweichungen sind unzulässig.*)

4. Der Auftraggeber schließt den Vertrag mit dem Bieter, der im Rahmen der bekannt gemachten Zuschlagskriterien die bestmögliche Leistung erwarten lässt (§ 11 Abs. 6 VOF 2009). Der Präzisierungsgrad der bekannt gemachten Zuschlagskriterien muss dabei so hoch sein, dass für die Bieter erkennbar ist, worauf es dem Auftraggeber ankommt, so dass sie ihre Präsentation und ihr Angebot optimal gestalten können.*)

5. Die Antragstellerin ist in ihren Rechten aus § 97 Abs. 7 GWB verletzt, indem die Antragsgegnerin das Ergebnis der Präsentation und die Wertung nicht ausreichend nach § 12 VOF 2009 dokumentiert hat. Die Dokumentation der Wertung muss nachvollziehbar erkennen lassen, aufgrund welcher Erwägungen die Vergabestelle zur Punkteverteilung gelangt ist.*)

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VPRRS 2011, 0281
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Verhandlungsverfahren: Änderungen in der Person des Bieters möglich!

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 03.08.2011 - Verg 16/11

1. Eine Rügepräklusion kommt in der Regel nur bei auf allgemeiner Überzeugung der Vergabepraxis beruhenden und ins Auge fallenden Rechtsverstößen in Betracht. Der Verstoß muss so offensichtlich sein, dass er einem durchschnittlich erfahrenen Bieter bei der Vorbereitung seines Angebots bzw. seiner Bewerbung auffallen muss. Die Vermischung von Eignungs- und Zuschlagskriterien stellt keinen derartig offensichtlichen Verstoß dar.

2. Eine nochmalige Anwendung von Eignungskriterien im Rahmen der Wirtschaftlichkeitsprüfung ist prinzipiell ausgeschlossen.

3. Im Fall einer Umwandlung durch Verschmelzung des Bieterunternehmens auf ein anderes Unternehmen wird die Person des Bieters und künftigen Auftragnehmers geändert. Da bei der Auswechslung des Bieters die bloße Nichtberücksichtigung der Änderung als Sanktion auf die unstatthafte Nachverhandlung ausscheidet, ist in einem derartigen Fall das geänderte Angebot grundsätzlich insgesamt von der Wertung auszunehmen.

4. Mangels Nachverhandlungsverbot im Verhandlungsverfahren besteht grundsätzlich die Gelegenheit, Änderungen in der Person des Bieters, die noch während der Verhandlungsphase eintreten, transparent vorzunehmen.

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VPRRS 2011, 0437
PlanungsleistungenPlanungsleistungen
Der verantwortliche Entscheidungsträger muss sich ermitteln lassen!

VK Baden-Württemberg, Beschluss vom 04.05.2011 - 1 VK 15/11

1. Zur Beweiskraft der Dokumentation bedarf es stets der Unterschrift durch den Entscheidungsträger mit Angabe des Datums.

2. Die Wertung allein durch Eintrag von Punkten in die Bewertungsmatrix ist aus sich heraus nicht verständlich und nachvollziehbar.

3. Auch nach mehreren Monaten können Dokumentationsmängel nachgearbeitet und damit geheilt werden.

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VPRRS 2011, 0238
BestandssanierungBestandssanierung
Kostentragung bei Rücknahme des Nachprüfungsantrag

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 13.04.2011 - Verg 14/11

1. Die Vergabekammer entscheidet nach Rücknahme des Nachprüfungsantrages oder sonstiger Erledigung des Nachprüfungsverfahrens über die Kostentragung nach billigem Ermessen, § 128 Abs. 3 S. 5 GWB. Entgegen dem scheinbar keine Ausnahme duldenden Wortlaut des § 128 Abs. 4 S. 3 GWB gelten die Grundsätze des § 128 Abs. 3 S. 3 und 5 GWB nicht nur für die Kosten der Vergabekammer, sondern auch für die notwendigen Aufwendungen der Verfahrensbeteiligten.

2. Die Vergabekammer hat dann, wenn die Rücknahme des Nachprüfungsantrages erkennbar auf nachträgliche Entscheidungen der Vergabestelle (Abhilfeentscheidung, Aufhebung des Vergabeverfahrens) oder auf unzureichende oder unrichtige Mitteilungen der Vergabestelle zurückzuführen ist, über die Kosten der Vergabekammer und die notwendigen Aufwendungen der Verfahrensbeteiligten nach den Maßstäben des § 128 Abs. 3 S. 3, 5 GWB zu entscheiden.

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VPRRS 2011, 0232
PlanungsleistungenPlanungsleistungen
Keine Zuschlagschance: Keine aufschiebende Wirkung!

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 12.05.2011 - Verg 29/11

1. Hätte der Antragsteller auch bei einer Untersagung des Zuschlags und ordnungsgemäßen Wiederholung des Vergabeverfahrens nur geringe Chancen, den Zuschlag zu erhalten, so ist eine Verlängerung der aufschiebenden Wirkung der sofortigen Beschwerde abzulehnen.

2. Geringe Chancen im Sinne von Leitsatz 1 sind anzunehmen, wenn der Auftraggeber Wert auf besondere Erfahrungen und Kenntnisse im öffentlichen Bau- und Planungsrecht legt, die antragstellende Rechtsanwaltskanzlei ihren Schwerpunkt aber im Vergabe- und privaten Baurecht hat.

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VPRRS 2011, 0219
PlanungsleistungenPlanungsleistungen
Verfahrenserledigung: Feststellungsinteresse wegen Wiederholungsgefahr

VK Lüneburg, Beschluss vom 31.05.2011 - VgK-14/2011

1. Der Fortsetzungsfeststellungsantrag nach § 114 Abs. 2 Satz 2 GWB setzt als ungeschriebenes Tatbestandsmerkmal ein Feststellungsinteresse voraus.

2. Ein solches Feststellungsinteresse besteht wegen konkreter Wiederholungsgefahr, wenn ein Bieter befürchten muss, dass die Vergabestelle im streitgegenständlichen Vergabeverfahren einen Vergabeverstoß wiederholt, der möglicherweise Rechte des Bieters verletzt. Die abstrakte Gefahr der Wiederholung in einem anderen zukünftigen Verfahren genügt hierfür nicht.

3. Für das erforderliche Fortsetzungsfeststellungsinteresse genügt darüber hinaus jedes nach Lage des Falls anzuerkennende Interesse rechtlicher, wirtschaftlicher oder ideeller Art, wobei die beantragte Feststellung geeignet sein muss, die Rechtsposition des Bieters in einem der genannten Bereiche zu verbessern und eine Beeinträchtigung seiner Rechte auszugleichen oder wenigstens zu mildern.

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VPRRS 2011, 0207
PlanungsleistungenPlanungsleistungen
Bauplanungsleistungen und Rechtsberatung

VK Düsseldorf, Beschluss vom 16.03.2011 - VK-45/2010-F

Zur Vergabe von Bauplanungsleistungen und Rechtsberatung nach VOF.

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VPRRS 2011, 0204
PlanungsleistungenPlanungsleistungen
Bindung an die bekannt gegebenen Auswahlkriterien

VK Nordbayern, Beschluss vom 03.05.2011 - 21.VK-3194-07/11

1. Erfüllen mehr Bewerber die Eignungsanforderungen als zur Verhandlung aufgefordert werden sollen, hat der Auftraggeber eine Auswahl zu treffen, bei der wiederum die Eignung der Bewerber zu beurteilen ist. Mit Blick auf § 20 Abs. 1 VOF, wonach die Auftragsverhandlung der Ermittlung des Bieters dienen soll, der im Hinblick auf die gestellte Aufgabe am ehesten die Gewähr für eine sachgerechte und qualitätsvolle Leistungserfüllung bietet, sollen diejenigen Bewerber am weiteren Verfahren beteiligt werden, die für die zu vergebende Leistung besonders geeignet sind. Um diese Auswahlentscheidung treffen zu können, muss der Auftraggeber festlegen, welche Kriterien für die Beurteilung der Bewerber maßgeblich sein sollen. Welche Kriterien der Auftraggeber aufstellt, steht in seinem Ermessen, die zur Auswahl bestimmten Kriterien sind jedoch in der Bekanntmachung unter Ziffer IV.1.2 anzugeben.*)

2. Zwar steht dem Auftraggeber bei der Auswahlentscheidung ein weiter Beurteilungsspielraum zu, der von den Nachprüfungsinstanzen nur eingeschränkt überprüfbar ist. Dieser wird allerdings durch die allgemeinen Grundsätze des Vergaberechts, insbesondere den Transparenzgrundsatz begrenzt. Der Beurteilungsspielraum ist dort überschritten, wo der Auftraggeber seine Auswahlentscheidung ohne Berücksichtung aller bekanntgegebenen Kriterien getroffen hat. Im Hinblick auf einen transparenten und chancengleichen Wettbewerb ist der Auftraggeber an die von ihm bekanntgegebenen Auswahlkriterien gebunden, d.h. er darf hiervon nicht im Nachhinein abweichen, indem er bei seiner Entscheidung andere als die genannten Kriterien berücksichtigt. Dies bedeutet aber im Umkehrschluss, dass alle bekanntgegeben Kriterien bei der Auswahlentscheidung zwingend beachtet werden müssen.*)

3. Der Auftraggeber hat die zum Nachweis der Eignung einzureichenden Angaben und Unterlagen vollständig und eindeutig anzugeben. Etwaige Unklarheiten gehen zu seinen Lasten. Unklarheiten bleiben jedoch dann für das Vergabeverfahren folgenlos, wenn sie sich auf die Chancen des Bewerbers im Wettbewerb nicht auswirken.*)

4. Es ist nicht als zweckwidrig zu beanstanden, wenn die VSt hinsichtlich der besonderen Eignung nicht auf - etwa anhand der bereits bedienten HOAI-Zonen festzumachende - "Maximalplanungsleistungen" der Bewerber abstellt, sondern ihr Augenmerk auf einen Vergleich zum konkret geplanten Objekt richtet.*)

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VPRRS 2011, 0188
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
VOF-Verfahren: Ausschluss bei fehlenden Nachweisen!

VK Sachsen, Beschluss vom 11.03.2011 - 1/SVK/001-11

1. Im Anwendungsbereich der VOF existiert grundsätzlich keine dem § 16 Abs. 3 VOL/A vergleichbare Regelung, nach der Angebote, die nicht die geforderten oder nachgeforderten Erklärungen und Nachweise enthalten, ausgeschlossen werden müssen. Allerdings ergibt sich aus den übergeordneten Grundsätzen der Gleichbehandlung und der Transparenz des Vergabeverfahrens, dass unvollständige Angebote vom weiteren Wettbewerb auszuschließen sind. Diese Grundsätze sind Ausdruck des Art. 2 Richtlinie 2004/18/EG und des § 97 Abs. 1, Abs. 2 GWB. Diese Regelungen gehen als höherrangiges Recht den Vorschriften der VOF vor und beanspruchen damit unmittelbare Geltung auch im Anwendungsbereich der VOF.*)

2. § 11 Abs. 3 VOF räumt dem Auftraggeber die Möglichkeit ein, bei Verfahren im Anwendungsbereich der VOF fehlende Unterlagen und Erklärungen nachzureichen. Die Nachforderung von Unterlagen steht damit zunächst im Ermessen des Auftraggebers. Dieser entscheidet, ob von der Möglichkeit überhaupt Gebrauch gemacht werden soll. Hat allerdings der Auftraggeber mit der Aufforderung zur Angebotsabgabe bereits sein Ermessen ausgeübt und in der Aufforderung zur Angebotsabgabe in eindeutiger Weise formuliert, dass eine Nachforderung von Unterlagen nach dem Ende der Angebotsfrist nicht vorgesehen ist und fehlende Unterlagen zum Ausschluss aus dem Verfahren führen werden, so muss er sich daran festhalten lassen. Eine Nachforderung fehlender Unterlagen ist unter diesen Umständen ausgeschlossen.*)

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VPRRS 2011, 0158
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Auslober bestimmt die Teilnehmer aus dem Kreis der Bewerber

VK Berlin, Beschluss vom 15.04.2011 - VK-B2-12/11

1. Für eine von der Antragsgegnerin begehrte Rubrumsberichtigung besteht kein Anlass, wenn sie mit der Wettbewerbsbekanntmachung einen verbindlichen, zurechenbaren Rechtsschein gesetzt hat, indem sie sich selbst als Auftraggeber bezeichnet hat.*)

2. Die Auswahl der Teilnehmer aus dem Kreis der Bewerber gemäß RPW 2008 ist Sache des Auslobers.*)

3. Ist aus der Wettbewerbsbekanntmachung erkennbar, dass die Teilnehmer nicht der Auslober, sondern ein mit Dritten besetztes Gremium auswählt, ist dies bis zum Ablauf der Frist zur Abgabe der Anträge auf Teilnahme zu rügen.*)

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VPRRS 2011, 0134
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Mehrere Angebote eines Bieters

VK Baden-Württemberg, Beschluss vom 26.10.2007 - 1 VK 40/07

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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VPRRS 2011, 0133
PlanungsleistungenPlanungsleistungen
VOF-Vergabe - Weiter Beurteilungsspielraum bei Wertung

VK Nordbayern, Beschluss vom 18.02.2011 - 21.VK-3194-45/10

1. Zwar eröffnet das Verhandlungsverfahren gegenüber dem Offenen Verfahren eine flexiblere Vorgehensweise. Zudem steht im Bereich der VOF dem Auftraggeber ein weiter und nur eingeschränkt überprüfbarer Beurteilungsspielraum zur Verfügung. Die Grundsätze der Gleichbehandlung und der Transparenz sind jedoch einzuhalten. Der Präzisierungsgrad der Bekanntgabe muss auch im Bereich der VOF so hoch sein, dass für den Bewerber rechtzeitig erkennbar ist, worauf es dem Auftraggeber ankommt, so dass er sein Angebot entsprechend optimal gestalten kann.*)

2. Eine rechtswidrige Überschreitung des Beurteilungsspielraums liegt nur dann vor, wenn der Auftraggeber von unzutreffenden bzw. unvollständigen Tatsachen ausgegangen ist, er sachwidrige Erwägungen angestellt oder sich an den von ihm aufgestellten Beurteilungsmaßstab nicht hält.*)

3. Die VSt hat alle Zuschlagskriterien anzugeben, deren Anwendung im Verhandlungsverfahren vorgesehen ist. Sie hat auch anzugeben, wie die einzelnen Kriterien gewichtet werden sollen. Grundsätzlich besteht eine Verpflichtung zur Bekanntgabe auch von Unterkriterien jedenfalls dann, wenn sich die Kenntnis von den Unterkriterien und deren Gewichtung auf den Angebotsinhalt auswirken kann.*)

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VPRRS 2011, 0106
PlanungsleistungenPlanungsleistungen
Zur Frage der Befangenheit von Mitgliedern der Vergabekammern

VK Düsseldorf, Beschluss vom 08.03.2011 - VK-45/2010-F

1. Die Überprüfung etwaiger Vergaberechtsverstöße ist nicht den öffentlichen Auftraggebern, sondern nach Maßgabe des § 105 Absatz 1 GWB unabhängigen Kammern übertragen. Für die Frage der Entscheidung über einen Antrag auf Befangenheit kommen sowohl verwaltungsverfahrensrechtliche als auch in analoger Anwendung verwaltungsgerichtliche Vorschriften in Verbindung mit der ZPO in Betracht.

2. Die Vergabekammern treffen ihre Entscheidungen im Rahmen der Gesetze frei und in eigener Verantwortung (§ 105 Absatz 1 GWB). Soweit die vertretene Rechtsauffassung nicht erkennbar sachfremd, unsinnig oder willkürlich ist, gehört es zur freien richterähnlichen Entscheidungsverantwortung der Kammer, sich eine rechtliche Meinung zu bilden und zu vertreten, ohne dass darauf die Besorgnis der Befangenheit gestützt werden könnte. Auch rechtliche Hinweise begründen die Besorgnis der Befangenheit nicht, soweit sie von der richterlichen Aufklärungspflicht gedeckt sind.

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VPRRS 2011, 0092
PlanungsleistungenPlanungsleistungen
Schwellenwertschätzung vor Einleitung des Vergabeverfahrens

VK Südbayern, Beschluss vom 16.06.2010 - Z3-3-3194-1-19.03.2010

Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, da der Schwellenwert nach § 2 VgV bei Einleitung des Vergabeverfahrens nicht überschritten worden ist. Die Schwellenwertschätzung ist von dem öffentlichen Auftraggeber vor der Einleitung des Vergabeverfahrens (§ 3 Abs. 10 VgV) durchzuführen und bemisst sich nach der erwarteten Gesamtvergütung für die vorgesehene Leistung. Eine pflichtgemäße Schätzung muss nach rein objektiven Kriterien erfolgen und jenen Wert treffen, den ein umsichtiger und sachkundiger öffentlicher Auftraggeber nach sorgfältiger Prüfung des relevanten Marktsegments und auf dem Boden einer betriebswirtschaftlichen Finanzplanung veranschlagen würde. An die Schätzung selber dürfen keine übertriebenen Anforderungen gestellt werden.*)

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VPRRS 2011, 0075
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
VOF-Vergabe - Ausschluss des vorbefassten Projektanten?

OLG München, Beschluss vom 10.02.2011 - Verg 24/10

1. Zur Frage, inwieweit der Wettbewerb verfälscht wird, wenn sich ein Zielplaner (Projektant) für eine Baumaßnahme an einem Teilnahmewettbewerb beteiligt, welcher die Projektsteuerung für die betreffende Baumaßnahme betrifft.*)

2. Zur Trennung von Eignungs- und Zuschlagskriterien im VOF - Verfahren.*)

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VPRRS 2011, 0064
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Zwingender Ausschluss formal fehlerhafter Angebote

VK Saarland, Beschluss vom 28.10.2010 - 1 VK 12/2010

1. Der zwingende Ausschluss formal fehlerhafter Angebote im VOF-Verfahren folgt aus dem Gleichbehandlungs- und Transparenzgebot (§ 97 Abs. 1 und Abs. 2 GVVB).*)

2. § 11 VOF trifft für die Frage des Ausschlusses aus formalen Gründen keine abschließende Regelung. Es würde den Grundprinzipien des Vergaberechts zuwiderlaufen, wollte man den öffentlichen Auftraggeber daran hindern, in der Bekanntmachung weitere Voraussetzungen zu nennen, bei deren Nichteinhaltung ein nicht leistungsfähiger Bewerber zwingend auszuschließen ist.*)

3. Zu den gemäß § 10 Abs. 3 VOF vorgesehenen Nachweisen über die finanzielle, wirtschaftliche oder fachliche Eignung gehört auch der Nachweis über eine ausreichende Berufshaftpflichtversicherungsdeckung (§ 12 Abs. 1 Buchst. a VOF).*)

4. Bei Bietergemeinschaften muss jedes Mitglied für sich betrachtet die notwendige finanzielle, wirtschaftliche oder fachliche Eignung erbringen. Etwaige Absprachen zwischen den Bietern wirken nicht im Außenverhältnis und sind somit irrelevant. Fehlt ein entsprechender Nachweis eines Gemeinschaftsmitgliedes, so ist die gesamte Bietergemeinschaft vom Vergabeverfahren auszuschließen. Maßgeblicher Zeitpunkt für die Vorlage dieser Nachweise ist die Abgabe des Teilnahmeantrages.*)

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VPRRS 2011, 0063
BestandssanierungBestandssanierung
Zur Wichtung von Eignungs- und Bildung von Unterkriterien

VK Münster, Beschluss vom 25.01.2011 - VK 10/10

Werden Eignungskriterien gewichtet, so ist es der Vergabestelle ebenso wie bei den Zuschlagskriterien verwehrt, Unterkriterien zu bilden, ohne diese den Teilnehmern zuvor mitgeteilt zu haben.*)

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VPRRS 2011, 0048
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Substantiierte Rüge nur bei Benennung der konkreten Tatsachen

VK Brandenburg, Beschluss vom 09.06.2010 - VK 26/10

1. Eine Rüge ist als ausreichend substantiiert anzusehen, wenn das rügende Unternehmen eine konkrete Tatsache benennt, aus welcher sich der Verdacht eines Vergaberechtsverstoßes ergibt.

2. Nebenangebote dürfen zwar per Definition von den Festlegungen der Verdingungsunterlagen abweichen, müssen aber einem Hauptangebot qualitativ und quantitativ gleichwertig sein. Sie dürfen nicht von verbindlichen Festlegungen des Leistungsverzeichnisses, die für Haupt- und Nebenangebote gleichermaßen gelten, abweichen.

3. Die Kalkulation der Preise ist grundsätzlich Angelegenheit des Bieters. Nur wenn ein offenbares Missverhältnis zwischen dem Gesamtpreis des Angebotes und der Leistung besteht, kommt ein Ausschluss des Angebotes nach § 25 Nr. 3 Abs.

2 VOB/A in Betracht, ohne dass es dabei auf einen Vergleich einzelner Positionen des Leistungsverzeichnisses mit einem auskömmlichen Preis ankommt.

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