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Volltexturteile nach Sachgebieten

Sachgebiet: Bau & Immobilien: Planungsleistungen

479 Entscheidungen insgesamt




Online seit 2014

VPRRS 2014, 0370
Mit Beitrag
PlanungsleistungenPlanungsleistungen
Wie ist die Forderung nach Referenzen auszulegen?

VK Bund, Beschluss vom 15.11.2013 - VK 1-97/13

1. Der Maßstab für die Eignungsprüfung im Teilnahmewettbewerb ergibt sich allein aus der Bekanntmachung. Die Wertung der Teilnahmebedingungen darf daher nur unter Berücksichtigung des Bekanntmachungstextes erfolgen.

2. Eine Beschränkung der Referenzenanzahl auf maximal drei Referenzen ist unzulässig.

3. Verlangt der Auftraggeber "eine Angabe von max. 3 Referenzobjekten (...) im Bau vergleichbarer Planungs- und Bauleistungen mit einer Mindestbausumme von 3 Mio. Euro und den Nachweis erbrachter Planungsleistungen in außereuropäischen Regionen", kann der Bieter auch eine Referenz einreichen, die alle drei Voraussetzungen kumulativ erfüllt.

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VPRRS 2014, 0352
Mit Beitrag
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Projektsteuerungsvertrag gekündigt: Vergabe im Verhandlungsverfahren zulässig!

OLG Naumburg, Beschluss vom 14.03.2014 - 2 Verg 1/14

1. Wird ein Projektsteuerungsvertrag vorzeitig gekündigt, bleiben die bis zum Zeitpunkt der Kündigung bereits erbrachten Leistungen bei der Schätzung des Auftragswerts der verbleibenden Projektsteuerungsleistungen unberücksichtigt.

2. Die Werte von Teilaufträgen müssen zur Ermittlung des Auftragswerts zusammengerechnet werden, wenn und soweit sich die Teilaufträge auf dieselbe freiberufliche Leistung beziehen und trotz ihrer Aufteilung als eine einheitliche vorgesehene Leistung, das heißt als einheitlicher Beschaffungsgegenstand zu bewerten sind (hier bejaht).

3. Werden auf der Baustelle des Auftraggebers seit eineinhalb Jahren parallel zum vollständig aufrechterhaltenen Betrieb (hier: eines Krankenhauses der Maximalversorgung) komplexe Bauarbeiten durchgeführt, ist es nach Kündigung des Projektsteuerungsvertrags zulässig, die erforderlichen Koordinationsleistungen im Verhandlungsverfahren ohne vorherigen Aufruf zum Wettbewerb zu vergeben.

4. Der Schadenersatzanspruch des öffentlichen Auftraggebers gegen einen Bieter nach § 125 Abs. 1 GWB ist seiner Natur nach ein deliktischer Anspruch und muss in einem separaten Prozess geltend gemacht werden; hierfür ist der Rechtsweg zu den ordentlichen Gerichten eröffnet. Es ist deshalb nicht statthaft, den Anspruch im Nachprüfungsverfahren in Form eines Feststellungsantrags geltend zu machen.




VPRRS 2014, 0358
Mit Beitrag
DienstleistungenDienstleistungen
Entscheidung über Aufteilung in Teilaufträge ist sorgfältig zu dokumentieren!

VK Hessen, Beschluss vom 06.02.2014 - 69d-VK-54/2013

1. Der Auftraggeber hat die Möglichkeit, Lose in einem Auftragswert von bis zu 20% des gesamten Auftragswerts aus einer europaweiten Ausschreibung auszuklammern und nach nationalem Haushaltsvergaberecht zu vergeben.

2. An die Entscheidung, welche Lose er dem 20%-Kontingent zuschlägt, ist der Auftraggeber gebunden. Die Zuordnung der Lose zu den unterschiedlichen Kontingenten und die ihr zugrundeliegenden Berechnungen sind deshalb in der Vergabeakte sorgfältig zu dokumentieren. Fehlt es an einer ausdrücklichen, für die Bieter erkennbaren Zuordnung, unterliegt die Ausschreibung sämtlicher Lose dem Kartellvergaberecht und dem Primärrechtsschutz der Oberschwellenvergaben.

3. Von jedem Bieter ist zu erwarten, dass er die Vergabeunterlagen sogfältig liest und Widersprüchlichkeiten nachgeht.

4. Kann ein Bieter ohne weiteres erkennen, dass aufgrund des von ihm unterbreiteten Angebots der maßgebliche Schwellenwert überschritten wird und die Angabe der Auftraggebers, keine nationale Vergabe vorzunehmen, unzutreffend ist, muss er dies unverzüglich rügen.

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VPRRS 2014, 0333
Mit Beitrag
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Auch im VOF-Verfahren: Auftraggeber bestimmt, was er haben will!

VK Baden-Württemberg, Beschluss vom 11.04.2014 - 1 VK 10/14

1. Der Auftraggeber ist auch bei der Ausschreibung freiberuflicher Planungsleistungen weitgehend darin frei zu sagen, was ihm gefällt, was er haben will beziehungsweise was ihm nicht gefällt und was er nicht haben will. Er ist nur daran gehalten, die vergaberechtlichen Grundregeln, insbesondere das Gebot sachgerechter, willkür- und widerspruchsfreier Erwägungen, einzuhalten.

2. In Bezug auf die Verteilung der einzelnen Punkte innerhalb der bekannt gemachten Wertungskriterien steht dem öffentlichen Auftraggeber ein (weitgehender) Wertungsspielraum zu. Denn innerhalb des Beurteilungsspielraums gibt es nicht nur eine einzig richtige Lösung. Eine Überschreitung des Beurteilungsspielraums liegt nur dann vor, wenn vergaberechtliche Grundprinzipien verletzt werden.

3. Die Dokumentationspflicht ist erfüllt, wenn die einzelnen Stufen des Verfahrens, die einzelnen Maßnahmen sowie die Begründung der einzelnen Entscheidungen so differenziert festgehalten wurden, dass ein übergangener Bieter in groben Zügen erfahren kann, warum er bei welchen Zuschlagskriterien Punktabzüge von der maximal zu erreichenden Punktzahl erhalten hat. Es reicht aus, wenn die tragenden Gründe später im Nachprüfungsverfahren konkretisiert und nachvollziehbar erläutert werden können.

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VPRRS 2014, 0649
Mit Beitrag
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Präsenz vor Ort als Wertungskriterium zulässig!

VK Baden-Württemberg, Beschluss vom 14.11.2013 - 1 VK 37/13

1. Ist die Anwesenheit des Ausführenden vor Ort für die Ausführung eines Auftrags erforderlich, kann die örtliche Präsenz gefordert werden. Der Grad und der Umfang der örtlichen Präsenz kann dann unter Berücksichtigung der Erforderlichkeit für die Auftragsdurchführung bewertet werden.

2. Die Dokumentation einer Wertung muss so ausführlich sein, dass für einen außenstehenden fachkundigen Dritten bei Kenntnis des Angebotsinhalts der Ablauf des Vergabeverfahrens sowie sein materieller Inhalt deutlich erkennbar und nachvollziehbar sind. Tatsachen und Überlegungen, die die in Aussicht genommene Zuschlagsentscheidung tragen, müssen vollständig, wahrheitsgemäß und verständlich festgehalten werden.

3. Schreibt der Entwicklungstreuhänder einer Kommune (Planungs-)Leistungen für die Errichtung von Fuß- und Radwegebrücken aus, unterliegt diese Vergabe den Vorschriften des 4. Teils des GWB und der Entwicklungstreuhänder ist Antragsgegner im Vergabenachprüfungsverfahren. Das gilt auch, wenn er selbst kein öffentlicher Auftraggeber im Sinne des § 98 GWB ist.




VPRRS 2014, 0327
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Beurteilung, die sich nicht aus dem Kriterienkatalog ergibt, ist unzulässig!

VK Baden-Württemberg, Beschluss vom 07.09.2010 - 1 VK 42/10

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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VPRRS 2014, 0270
Mit Beitrag
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Schätzung des Auftragswerts muss dokumentiert werden!

VK Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 21.11.2013 - 2 VK 14/13

1. Bei einem Architektenauftrag ist der Auftraggeber aus Transparenzgründen verpflichtet, eine nachvollziehbare Schätzung des Auftragswerts vor Durchführung des Vergabeverfahrens vorzunehmen und spätestens in dem abschließenden Vergabevermerk festzuhalten.

2. Hat der Auftraggeber die Schätzung des Auftragswerts nicht hinreichend dokumentiert, muss die Vergabekammer im Nachprüfungsverfahren den Auftragswert selbst anhand der eingegangenen Angebote schätzen.

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VPRRS 2014, 0268
Mit Beitrag
PlanungsleistungenPlanungsleistungen
Bieter kann seine Rüge auch wieder zurücknehmen!

OLG Dresden, Beschluss vom 25.02.2014 - Verg 9/13

Der Bieter kann eine erhobene Rüge durch einseitige Erklärung gegenüber dem Auftraggeber auch wieder zurücknehmen. Die ausdrücklich nicht aufrechterhaltene Rüge ist dann für das weitere Vergabeverfahren unbeachtlich.

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VPRRS 2014, 0238
Mit Beitrag
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
VOF-Verfahren: Verhandlungsgespräche sind zu dokumentieren!

VK Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 05.09.2013 - 2 VK 12/13

1. Der Auftraggeber ist nicht verpflichtet, Informationsschreiben mit umfangreichen Begründungen zu versehen, sondern darf sich auch kurz fassen. Es ist ausreichend, wenn der Bieter den Informationen des Auftraggebers zumindest in Ansätzen entnehmen kann, welche konkreten Erwägungen für die Vergabestelle bei der Nichtberücksichtigung seines Angebotes ausschlaggebend waren.

2. Zur Dokumentationspflicht der Vergabestelle im Verhandlungsverfahren gehört das aktenmäßige Festhalten der Fragen der Vergabestelle und die Antworten der Bewerber. Lässt sich aus der Vergabeakte der inhaltliche Verlauf der Verhandlungsgespräche nicht entnehmen, insbesondere ob und ggf. in Bezug auf welche Antworten zum Fragenkatalog die Bewerber überhaupt mündliche Erläuterungen abgegeben haben und ob die Antragsgegnerin zu einzelnen - und ggf. zu welchen - Punkten an die Bewerber jeweils Nachfragen gerichtet hat, liegt ein Verstoß gegen die Dokumentationspflicht vor. Das Nachreichen handschriftlicher Notizen reicht hierfür nicht aus.

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VPRRS 2014, 0236
Mit Beitrag
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Mindestsatzhonorar unterschritten: Ausschluss nicht zwingend!

VK Sachsen, Beschluss vom 20.12.2013 - 1/SVK/042-13

1. Ist die zu erbringende Leistung nach einer gesetzlichen Gebühren- oder Honorarordnung zu vergüten, so führt eine Verletzung des Gebührenrahmens nicht zwingend zum sofortigen Ausschluss des Angebotes aus dem Verfahren. Eine Ausnahme ist nur dann denkbar, wenn wegen der Fülle der Verletzungen auf einen systematischen Verletzungswillen geschlossen werden kann.*)

2. Dem Auftraggeber steht es frei, mit einzelnen Bietern Verhandlungen nicht aufzunehmen, solange dieser Entscheidung sachbezogene und diskriminierungsfreie Erwägungen zugrunde gelegt werden.*)

3. Grundsätzlich steht es im pflichtgemäßen Ermessen des Auftraggebers, worüber er mit den Bietern verhandeln will. Der Bieter hat kein "Recht auf Verhandlungen" mit dem Ziel, sich hinsichtlich einer optimalen Angebotserstellung in Bezug auf die bekannt gegebenen Wertungskriterien abzusichern.*)

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VPRRS 2014, 0202
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Bieter haben keinen Anspruch auf Teilnahme am Verhandlungsverfahren!

OLG Bremen, Beschluss vom 14.04.2005 - Verg 1/2005

1. Es besteht grundsätzlich kein Anspruch auf Teilnahme am Verhandlungsverfahren. Allerdings findet das Ermessen der Vergabestelle bei der Auswahl der Bewerber seine Grenzen im Diskriminierungs- und Willkürverbot.*)

2. Es genügt nicht, dass der Vergabevermerk erst nach Abschluss des Vergabeverfahrens vorliegt. Vielmehr muss die Dokumentation aus Gründen der Transparenz und Überprüfbarkeit laufend fortgeschrieben werden.*)

3. Dokumentationsmängel können nicht dadurch behoben werden, dass der Auftraggeber die entsprechenden Angaben im Vergabenachprüfungsverfahren nachholt.*)

4. Der Vergabevermerk muss die Anforderungen erfüllen, die im Rechtsverkehr an einen Aktenvermerk gestellt werden. Dazu gehört neben dem Datum auch die Unterschrift des Ausstellers.*)

5. Es muss in den Vergabeakten dokumentiert sein, wann genau die Bewertungsmatrix festgelegt wurde. Es ist verfahrensfehlerhaft die Matrix erst nach Kenntnis der Bewerbungen zu erstellen.*)

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VPRRS 2014, 0184
Mit Beitrag
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Funktionale Ausschreibung: Preis als alleiniges Kriterium unzulässig!

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 11.12.2013 - Verg 22/13

1. Von einer funktionalen oder nur teilweise funktionalen Ausschreibung kann nur ausgegangen werden, wenn der öffentliche Auftraggeber bestimmte, wesentliche Planungsaufgaben auf den Bieter verlagert und hierüber einen Wettbewerb eröffnet.*)

2. Behält sich der öffentliche Auftraggeber bei einem Wettbewerb über Bauleistungen die Ausführungsplanung der Technischen Ausrüstung im Sinne der HOAI vor und fordert er auch im Übrigen vom Bieter keine für den Wettbewerb relevanten Planungsleistungen, liegt eine Ausschreibung mit konstruktiver Leistungsbeschreibung vor, die dem Bestimmtheitserfordernis des § 7 EG Abs. 1 VOB/A genügen muss.*)

3. Liegt dem Bieter eine im Wettbewerb auf ihn verlagerte Ausführungsplanung im Sinne der HOAI in einer Ausschreibung über Bauleistungen nicht vor, fehlt der Ausschreibung die nach § 2 EG Abs. 5 VOB/A erforderliche Ausschreibungsreife.*)

4. Die Wahl der Verfahrensart unterliegt zwar der Bestimmungsfreiheit des öffentlichen Auftraggebers. Hat er sich aber für eine bestimmte Verfahrensart entschieden, ist er bei der Durchführung des Verfahrens an die vergaberechtlichen Vorschriften, die die Art und Weise der Beschaffung regeln, gebunden.*)

5. Bei einer funktionalen oder nur teilweise funktionalen Ausschreibung von Bauleistungen ist der Preis als alleiniges Zuschlagskriterium wegen der qualitativen Elemente von Planungsleistungen unzulässig.*)




VPRRS 2014, 0174
Mit Beitrag
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Vergabe von HOAI-Planungsleistungen: Keine Vorgabe der Honorarzone!

OLG Koblenz, Beschluss vom 29.01.2014 - 1 Verg 14/13

1. Der Auftraggeber von Planungsleistungen ist nicht verpflichtet - und wegen der Unanwendbarkeit der HOAI auf Planer mit Sitz in anderen Mitgliedsstaaten der Union wohl auch nicht berechtigt -, den Bietern die anzuwendende Honorarzone verbindlich vorzugeben.*)

2. Jeder Angebotsausschluss ist eine wettbewerbsbeschränkende Maßnahme, für die es einen triftigen Grund geben muss.*)

3. Ein Angebotsausschluss wegen einer - wie auch immer rechtlich zu qualifizierenden - Diskrepanz zwischen Vergabeunterlagen und Angebot setzt eine eindeutige und unmissverständliche Vorgabe des Auftraggebers voraus.*)




VPRRS 2014, 0160
DienstleistungenDienstleistungen
Planungsarbeiten zur Genehmigung einer Müllkesselanlage

VK Düsseldorf, Beschluss vom 30.09.2002 - VK-26/2002-L

1. Die positive Kenntnis eines Vergaberechtsverstoßes kann auch bei einer Ingenieurfirma, die selbst Wettbewerbe nach den Verdingungsordnungen durchführt, nicht unterstellt werden.*)

2. Auch Planungsverfahren können nach den Regeln der VOL/A ausgeschrieben werden. Da die VOF nur das Verhandlungsverfahren kennt, muss aufgrund des Ausnahmecharakters dieser Vergabeart auch eine Notwendigkeit bestehen, etwa bei Planungsleistungen, ein solches durchzuführen. Wenn die Leistung überwiegend aus Bestandsaufnahmen, Analytik, Dokumentation, Überwachung besteht und die eigentliche planerische Leistung durch den Auftraggeber so vorstrukturiert ist, dass der Planer nur noch unter Anwendung seines Spezialwissens ein Leistungsprogramm abzuarbeiten hat, besteht kein Bedürfnis zur Durchführung eines VOF-Verfahrens, weil auch keine Notwendigkeit zur Konkretisierung der "Lösung" im Verhandlungswege besteht, sondern die Angebote ohne weiteres vergleichbar sind.*)

3. Wie in den Richtlinien vorgesehen kann sowohl die "Wirtschaftlichkeit" wie der niedrigste Preis (ohne das Hinzutreten eines weiteren Alibi- Kriteriums) zumindest im Bereich der VOL/A grundsätzlich beanstandungsfrei als Wertungsmethoden angewandt werden, soweit die jeweils gewählte Methode den zu erwartenden Angeboten diskriminierungsfrei gerecht wird. Die nationalen Vorschriften, insbesondere die grundlegende Vorschrift aus § 97 Abs. 5 GWB, sind insofern europarechtskonform auszulegen.*)

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VPRRS 2014, 0151
Mit Beitrag
PlanungsleistungenPlanungsleistungen
Was bedeutet "kann" in § 10 Abs. 3 VOF?

VK Thüringen, Beschluss vom 02.05.2013 - 250-4004-3070/2013-E-003-G

Erfüllen mehrerer Bewerber gleichermaßen die Anforderungen und ist die Bewerberzahl nach einer objektiven Auswahl entsprechend der zu Grunde gelegten Kriterien zu hoch, kann die Auswahl unter den verbleibenden Bewerbern durch Los getroffen werden (VOF § 10 Abs. 3). Der Begriff "kann" spricht in diesem Zusammenhang nicht für ein dem Auftraggeber eingeräumtes Ermessen in der Entscheidung, ob er ein Losverfahren durchführt oder nicht. Die Vorschrift räumt dem Auftraggeber vielmehr die Möglichkeit ein, dann auch eine Entscheidung durch das Losverfahren herbeiführen zu können.

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VPRRS 2014, 0625
Mit Beitrag
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
"Honorar"-Wertung nur durch ein Mitglied erfolgt: Vergabeverstoß?

VK Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 30.10.2013 - VK 1-19/13

1. Wird das Zuschlagskriterium "Honorar" im Nachhinein lediglich durch ein Kommissionsmitglied gewertet, obwohl vorab verbindlich festgelegt wurde, dass dies durch alle Mitglieder geschehen soll, stellt dies einen Verstoß gegen das Transparenz- und Gleichbehandlungsgebot dar.

2. Wird die Wertungsmatrix geändert, ist dies den Bietern so rechtzeitig bekannt zu machen, dass diese die Änderung vor Abgabe ihres Angebots berücksichtigen können.

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VPRRS 2014, 0130
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Mindestzahl von drei Bewerbern kann unterschritten werden!

VK Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 03.03.2006 - VK 2 LVwA LSA-02/06

Nach § 10 Abs. 2 VOF darf die Zahl der zur Verhandlung aufgeforderten Bewerber bei hinreichender Anzahl geeigneter Bewerber nicht unter drei liegen. Hieraus ergibt sich jedoch im Umkehrschluss, dass diese Zahl auch unterschritten werden darf, wenn es an einer entsprechenden Anzahl von Bewerbern fehlt, die ihre Eignung im Sinne des § 10 Abs. 1 VOF nachgewiesen haben.

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VPRRS 2014, 0107
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Verhandlungsverfahren: Bewerbermindestzahl kann unterschritten werden!

VK Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 03.03.2006 - 2 VK LVwA 2/06

Nach § 10 Abs. 2 VOF darf die Zahl der zur Verhandlung aufgeforderten Bewerber bei hinreichender Anzahl geeigneter Bewerber nicht unter drei liegen. Hieraus ergibt sich jedoch im Umkehrschluss, dass diese Zahl auch unterschritten werden darf, wenn es an einer entsprechenden Anzahl von Bewerbern fehlt, die ihre Eignung im Sinne des § 10 Abs. 1 VOF nachgewiesen haben.

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VPRRS 2014, 0093
PlanungsleistungenPlanungsleistungen
Planungsauftrag für Neubau einer Eissport- und Ballspielhalle

VK Sachsen, Beschluss vom 11.03.2005 - 1/SVK/010-05

(ohne amtlichen Leitsatz)

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VPRRS 2014, 0090
DienstleistungenDienstleistungen
wann ist ein Verhandlungsverfahren nach VOF beendet?

OLG Dresden, Beschluss vom 11.04.2005 - W Verg 5/05

1. Ein Nachprüfungsbegehren, welches darauf gestützt wird, dass der Antragsteller den streitbefangenen Auftrag bereits inne habe und deshalb eine (anderweitige) Vergabe nicht mehr stattfinden dürfe, ist unzulässig (in Anschluss an OLG Brandenburg, VergR 2005, 138).*)

2. Der Ablauf der in § 13 S. 2 VgV geregelten Frist führt auch dann, wenn kein von einer Absage betroffener Bieter die Vergabenachprüfungsorgane angerufen hat, weder zu einer Beendigung des Vergabeverfahrens noch zum Ausscheiden eines Bieters, solange der Auftraggeber seine abschließende Vergabeentscheidung nicht getroffen hat.*)

3. Ein Verhandlungsverfahren nach VOF ist erst beendet, wenn die interne Auswahlentscheidung der Vergabestelle zugunsten eines Teilnehmers nach außen durch Abschluss eines zivilrechtlich wirksamen Vertrags (vgl. § 16 VOF) umgesetzt ist.*)

4. Gegenstand eines Verhandlungsverfahrens können auch Änderungen des Inhalts der ausgeschriebenen Leistung sein, solange die Identität des Beschaffungsvorhabens selbst gewahrt bleibt.*)

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VPRRS 2014, 0070
DienstleistungenDienstleistungen
Planungsarbeiten zur Genehmigung einer Müllkesselanlage

VK Düsseldorf, Beschluss vom 30.09.2002 - VK-26/2002

1. Die positive Kenntnis eines Vergaberechtsverstoßes kann auch bei einer Ingenieurfirma, die selbst Wettbewerbe nach den Verdingungsordnungen durchführt, nicht unterstellt werden.*)

2. Auch Planungsverfahren können nach den Regeln der VOL/A ausgeschrieben werden. Da die VOF nur das Verhandlungsverfahren kennt, muss aufgrund des Ausnahmecharakters dieser Vergabeart auch eine Notwendigkeit bestehen, etwa bei Planungsleistungen, ein solches durchzuführen. Wenn die Leistung überwiegend aus Bestandsaufnahmen, Analytik, Dokumentation, Überwachung besteht und die eigentliche planerische Leistung durch den Auftraggeber so vorstrukturiert ist, dass der Planer nur noch unter Anwendung seines Spezialwissens ein Leistungsprogramm abzuarbeiten hat, besteht kein Bedürfnis zur Durchführung eines VOF-Verfahrens, weil auch keine Notwendigkeit zur Konkretisierung der "Lösung" im Verhandlungswege besteht, sondern die Angebote ohne weiteres vergleichbar sind.*)

3. Wie in den Richtlinien vorgesehen kann sowohl die "Wirtschaftlichkeit" wie der niedrigste Preis (ohne das Hinzutreten eines weiteren Alibi- Kriteriums) zumindest im Bereich der VOL/A grundsätzlich beanstandungsfrei als Wertungsmethoden angewandt werden, soweit die jeweils gewählte Methode den zu erwartenden Angeboten diskriminierungsfrei gerecht wird. Die nationalen Vorschriften, insbesondere die grundlegende Vorschrift aus § 97 Abs. 5 GWB, sind insofern europarechtskonform auszulegen.*)

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VPRRS 2014, 0034
Mit Beitrag
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Ausarbeitung der Bewerbungsunterlagen ist kein "Lösungsvorschlag"!

OLG Koblenz, Urteil vom 20.12.2013 - 8 U 1341/12

1. Außerhalb eines Planungswettbewerbs verlangte "Lösungsvorschläge für die Planungsaufgabe" sind nach den Bestimmungen der HOAI zu vergüten (VOF 2006 § 24 Abs. 3). Mit "Lösungsvorschlägen für die Planungstätigkeit" ist jegliche Planungstätigkeit der Bewerber gemeint, die mit dem Gegenstand des ausgeschriebenen und zu vergebenden Auftrags aus Sicht des Auftraggebers in Zusammenhang steht oder stehen kann. Verlangt werden muss von den ausgewählten Architekten aber die Ausarbeitung neuer eigener architektonischer Lösungen.

2. Die Ausarbeitung von Bewerbungsunterlagen im Rahmen eines öffentlichen Planungswettbewerbs stellt für sich genommen keine echte Leistung des Bewerbers mit einem rechtlich und tatsächlich bewertbaren Vergütungswert dar. Das ist selbst dann anzunehmen, wenn es sich bei der Leistung um umfangreichere und komplexere Tätigkeiten zur Ausarbeitung der Bewerbungsunterlagen handelt.

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VPRRS 2014, 0019
PlanungsleistungenPlanungsleistungen
Anforderungen an die Begründung der Absage

VK Brandenburg, Beschluss vom 01.10.2002 - VK 53/02

1. Ein Absageschreiben, dem lediglich ein allgemeiner Kriterienkatalog für die Wertung der Angebote beigefügt ist, ohne jedoch zu spezifizieren, welchem der Kriterien das Angebot nicht genügt, erfüllt nicht die Anforderungen des § 17 Abs. 4 VOF an die Begründung der Absage.*)

2. Wenn die Vergabebekanntmachung als Mindestbedingungen für die Eignung der Bieter Erfahrungen mit der Errichtung und dem Umbau von Industriehallen, von Bürogebäuden und Technologiezentren sowie bei der Realisierung von Bauvorhaben unter Einbeziehung von öffentlichen Fördermitteln fordert und als weitere Voraussetzungen die Berufsbezeichnung Architekt oder Ingenieur nennt, kann sie einen Bieter, welcher einen Architekten und Diplomingenieur sowie eine Diplomingenieurin als Mitarbeiter beschäftigt, nicht mit der Begründung vom Vergabeverfahren ausschließen, der Bieter sei fachlich nicht geeignet.*)

3. Zwar liegt der Ausschluss eines Bieters gem. § 11 VOF im Ermessen der Vergabestelle, jedoch wird dieses Ermessen durch das Gleichbehandlungsgebot gem. § 97 Abs. 2 GWB beschränkt. Wird in der Bekanntmachung der Nachweis gefordert, dass die Bewerber einen Negativattest zu den Ausschlusskriterien entsprechend § 11 a bis d VOF in Form einer eidesstattlichen Erklärung erbringen, so wird der Gleichbehandlungsgrundsatz verletzt, wenn die Vergabestelle bei einigen Bietern anstelle der geforderten eidesstattlichen Erklärungen formlose Erklärungen genügen lässt, obwohl diese eine geringere Beweiskraft haben und die damit verbundenen Unkosten erheblich geringer sind.*)

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VPRRS 2014, 0009
DienstleistungenDienstleistungen
Ausschreibung von Generalplanerleistungen für den Hallenbadneubau

VK Baden-Württemberg, Beschluss vom 02.08.2002 - 1 VK 38/02

(ohne amtlichen Leitsatz)

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VPRRS 2014, 0008
PlanungsleistungenPlanungsleistungen
Erstellung der Tragwerksplanung für ein Pflegeheim

VK Baden-Württemberg, Beschluss vom 01.07.2002 - 1 VK 22/02

(ohne amtlichen Leitsatz)

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VPRRS 2014, 0001
Mit Beitrag
ITIT
Honorarwertung: Mittelwertmethode keine anerkannte Berechnungsmethode!

VK Bund, Beschluss vom 21.11.2013 - VK 2-102/13

1. Nach § 11 Abs. 4 Satz 1 VOF haben Auftraggeber in der Aufgabenbeschreibung, in der Bekanntmachung oder in der Aufforderung zur Angebotsabgabe alle Zuschlagskriterien anzugeben, deren Anwendung vorgesehen ist. Dabei haben sie auch anzugeben, wie die einzelnen Kriterien gewichtet werden. Es ist dem öffentlichen Auftraggeber verwehrt, die Vergabeentscheidung auf nicht bekannt gemachte Kriterien zu stützen.

2. Nicht jede einzelne Überlegung, die für den Auftraggeber im Rahmen der Wertung bedeutsam ist, stellt ein Zuschlagskriterium dar. Denn dem Auftraggeber steht bei jeder Wertung ein Beurteilungsspielraum zu. In Ausübung dieses Beurteilungsspielraums muss der Auftraggeber die Angebotsinhalte unter die bekannt gemachten Kriterien subsumieren. Der Auftraggeber ist jedoch nicht dazu verpflichtet, jedes Wertungsdetail, das im Rahmen der Subsumtion des konkreten Angebotsinhalts bedeutsam wird, vorab bekannt zu machen.

3. Der Grundsatz der Transparenz gebietet, dass für einen Bieter erkennbar sein muss, welche Lösung optimal ist und daher Aussicht auf die Höchstpunktzahl hat. Da die Mittelwertmethode nicht allgemein bekannt ist, muss der Auftraggeber besonders darauf hinweisen, wenn er das Honorar nach dieser Methode bewerten will.

4. Nach § 11 Abs. 5 Satz 1 VOF ist das Honorar ein zulässiges Zuschlagskriterium. Bei der Wertung des Honorars sind dem Auftraggeber Grenzen gesetzt. Zu diesen Grenzen gehören die gesetzlichen Gebühren- und Honorarordnungen, darüber hinaus sind ungewöhnlich niedrige oder überhöhte Honorarangebote auszuschließen. Innerhalb dieses rechtlich vorgegebenen Rahmens kann Bieter sein Honorar frei kalkulieren.

5. Die Auskömmlichkeit eines Honorarangebots ist ein eigenständiger Prüfungspunkt, der vor bzw. getrennt von der inhaltlichen Angebotswertung zu erfolgen hat. Die Prüfung, ob ein Honorarangebot der Höhe nach eine "wirtschaftliche Planung" erwarten lässt, führt dazu, dass in die Wertung des Angebotspreises auch qualitative Aspekte mit einfließen.

6. Will ein Auftraggeber qualitative Aspekte bei der Zuschlagsentscheidung berücksichtigen, kann er dies im Rahmen eines der in § 11 Abs. 5 Satz 1 VOF exemplarisch aufgeführten Kriterien tun. Hält der Auftraggeber aufgrund der Besonderheiten der ausgeschriebenen Leistung qualitative Kriterien für wichtiger als den Preis, kann er dies im Wege der Gewichtung der Zuschlagskriterien sicherstellen. Verfehlt ist es jedoch, wenn in die preisliche Wertung auch qualitative Kriterien, das heißt die Sicherstellung einer "wirtschaftlichen Planung", mit einfließen.

7. Nach § 11 Abs. 5 VOF hat die Entscheidung über die Vergabe von Aufträgen ausschließlich nach Kriterien zu erfolgen, die der Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots dienen. Als Zuschlagskriterium ausgeschlossen sind somit alle Kriterien, die nicht der Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots dienen, sondern im Wesentlichen mit der Beurteilung der fachlichen Eignung der Bieter zusammenhängen.

8. Hat ein Bieter vor Einleitung des Vergabeverfahrens den Auftraggeber beraten oder sonst unterstützt, muss der Auftraggeber sicherstellen, dass der Wettbewerb durch die Teilnahme dieses Bieters nicht verfälscht wird. Allerdings ist der Ausschluss des Projektanten nicht zwingend. Ein vorbefasster Bieter darf nur dann ausgeschlossen werden, wenn eine Wettbewerbsverfälschung durch Ausgleich des Informationsvorsprungs nicht erfolgen kann.




Online seit 2013

VPRRS 2013, 1790
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Verhandlungsverfahren nach VOF - Tragwerksplanung

VK Thüringen, Beschluss vom 02.06.2003 - 216-4004.20-010/03-G-S

(ohne amtlichen Leitsatz)

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VPRRS 2013, 1789
PlanungsleistungenPlanungsleistungen
Ausschreibungsverfahren "Projektsteuerung und Baubetreuung"

VK Thüringen, Beschluss vom 29.11.2002 - 216-4004.20-015/02-SON

(ohne amtlichen Leitsatz)

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VPRRS 2013, 1778
PlanungsleistungenPlanungsleistungen
Ingenieurleistungen für die Objektüberwachung und Projektsteuerung

VK Detmold, Entscheidung vom 22.10.2002 - VK 31-35/02

1. Die Vorschrift des § 16 Abs. 3 VOF dient auch der Transparenz des Verfahrens, da nur auf diese Weise sichergestellt werden kann, dass die Bieter bei Erstellung ihrer Angebote von einer einheitlichen Grundlage ausgehen und der Auftraggeber vergleichbare Angebote erhält.*)

2. Da sich freiberufliche Leistungen weitgehend einem Preiswettbewerb entziehen, ist der Preis im Rahmen der Entscheidung nach § 16 Abs. 2 VOF regelmäßig nur als nachrangiges Zuschlagskriterium zu werten.*)

3. Im Rahmen des Gleichbehandlungsgrundsatzes i.S.d. § 4 Abs. 2 VOF ist der Auftraggeber u.a. auch verpflichtet, eine Sachverhaltsaufklärung herbeizuführen, wenn aufgrund von Unklarheiten in den Vergabeunterlagen offensichtliche Missverhältnisse zwischen den verschiedenen Angeboten bestehen. Unterlässt er dies, ist das Vergabeverfahren bereits aus diesem Grunde rechtswidrig.*)

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VPRRS 2013, 1770
PlanungsleistungenPlanungsleistungen
Ingenieurleistungen für die Objektüberwachung und Projektsteuerung

VK Detmold, Entscheidung vom 22.10.2002 - VK.31-35/02

1. Die Vorschrift des § 16 Abs. 3 VOF dient auch der Transparenz des Verfahrens, da nur auf diese Weise sichergestellt werden kann, dass die Bieter bei Erstellung ihrer Angebote von einer einheitlichen Grundlage ausgehen und der Auftraggeber vergleichbare Angebote erhält.*)

2. Da sich freiberufliche Leistungen weitgehend einem Preiswettbewerb entziehen, ist der Preis im Rahmen der Entscheidung nach § 16 Abs. 2 VOF regelmäßig nur als nachrangiges Zuschlagskriterium zu werten.*)

3. Im Rahmen des Gleichbehandlungsgrundsatzes i.S.d. § 4 Abs. 2 VOF ist der Auftraggeber u.a. auch verpflichtet, eine Sachverhaltsaufklärung herbeizuführen, wenn aufgrund von Unklarheiten in den Vergabeunterlagen offensichtliche Missverhältnisse zwischen den verschiedenen Angeboten bestehen. Unterlässt er dies, ist das Vergabeverfahren bereits aus diesem Grunde rechtswidrig.*)

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VPRRS 2013, 1758
BestandssanierungBestandssanierung
Vergabeverfahrens für Planungsleistungen zur Sanierung xxx

VK Bund, Beschluss vom 17.10.2001 - VK 1-37/01

(ohne amtlichen Leitsatz)

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VPRRS 2013, 1748
Mit Beitrag
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Trennung von Eignungs- und Zuschlagskriterien auch im VOF-Verfahren!

OLG München, Beschluss vom 21.11.2013 - Verg 9/13

1. Wurde in der Bekanntmachung eine Höchstzahl von Bewerbern genannt, die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden und zugleich darauf verwiesen, dass die Auswahl der Bewerber zur Angebotsabgabe und Aufforderung zur Verhandlung entsprechend § 10 VOF (2009) erfolgen werde, ist es grundsätzlich nicht zulässig, mehr Bewerber zur Verhandlung aufzufordern, als ursprünglich vorgesehen.*)

2. Auch im VOF-Verfahren ist - jedenfalls derzeit - streng zwischen Eignungs- und Zuschlagskriterien zu unterscheiden; fragt die Vergabestelle bereits im Zuge der Eignungsprüfung konkret die Erfahrung und Qualifikation einzelner Mitarbeiter des Bewerbers mit vergleichbaren Projekten ab, kann dieser Aspekt nicht nochmals als Zuschlagskriterium herangezogen werden.*)

3. Die Bewertung einer Präsentation durch Jurymitglieder darf sich nicht in Widerspruch zur Bekanntmachung und zu vorangegangenen Hinweisen der Vergabestelle setzen (hier: laufende Präsenz der Projektleitung in einem ortsnahen Büro während der Planungsphase).*)




VPRRS 2013, 1731
PlanungsleistungenPlanungsleistungen
Ausschreibung Bauoberleitung und -überwachung der Gesamtmaßnahme

VK Thüringen, Beschluss vom 19.06.2007 - 360-4004.20-2029/2007-013-J

(ohne amtlichen Leitsatz)

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VPRRS 2013, 1545
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Generalplanerleistungen/Architektenleistungen für Neubau

VK Bund, Beschluss vom 01.09.2005 - VK 1-98/05

(ohne amtlichen Leitsatz)

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VPRRS 2013, 1542
Mit Beitrag
PlanungsleistungenPlanungsleistungen
Schwellenwert richtet sich nach ordnungsgemäßer Schätzung

VK Nordbayern, Beschluss vom 08.10.2013 - 21.VK-3194-32/13

1. Ist der Auftragswert von der Vergabestelle ordnungsgemäß geschätzt worden, entscheidet allein dieser Schätzwert über die Anwendbarkeit des Vierten Teils des GWB. Das gilt auch dann, wenn sich im weiteren Verlauf des Vergabeverfahrens herausstellt, dass der Wert tatsächlich unterhalb bzw. oberhalb des maßgeblichen Schwellenwertes liegt. Deshalb ist für die Schwellenwertentscheidung ohne Belang, wenn im Ingenieurvertrag eine Abrechnung nach der HOAI 2013 vereinbart wird.*)

2. Aufträge verschiedener öffentlicher Auftraggeber sind bei der Schätzung des Auftragswerts auch dann selbstständig zu bewerten, wenn bei den Aufträgen sachliche Zusammenhänge bestehen.*)

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VPRRS 2013, 1511
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Keine europaweite Ausschreibung: Ausschreibung aufzuheben!

VK Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 07.05.2007 - VK 10/07

1. Das Absehen von einer gebotenen europaweiten Bekanntmachung ist als einer der schwerwiegensten Vergaberechtsverstöße überhaupt anzusehen. Die Durchführung eines europaweiten Verfahrens stellt für den Bieter nicht nur eine Formalität dar, sondern hat direkte, nicht vorhersehbare Auswirkungen auf die Chancen der Bieter.*)

2. Auch wenn nach § 26 Nr. 1 VOL/A die Aufhebung der Ausschreibung in das Ermessen der Vergabestelle gestellt wird, ist wegen der überragenden Bedeutung des Wettbewerbsprinzips im Vergaberecht bei einem Unterlassen der europaweiten Ausschreibung trotz Überschreiten der Schwellenwerte das Ermessen der Vergabestelle dahingehend auf Null reduziert, dass die ursprüngliche Ausschreibung aufgehoben werden muss und erneut - diesmal europaweit - auszuschreiben ist. Eine andere Wertung würde dem Wettbewerbsprinzip nicht gerecht.*)

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VPRRS 2013, 1483
NachprüfungsverfahrenNachprüfungsverfahren
Kostentragung nach Antragsrücknahme

OLG Brandenburg, Beschluss vom 19.02.2003 - Verg W 18/02

(ohne amtlichen Leitsatz)

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VPRRS 2013, 1447
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Verhandlungsverfahren m. integr. Mehrfachbeauftragung v. Vorentwürfen

VK Bund, Beschluss vom 11.11.2004 - VK 1-207/04

(ohne amtlichen Leitsatz)

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VPRRS 2013, 1365
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Baumaßnahme Grunderneuerung S-Bahn

VK Bund, Beschluss vom 10.12.2002 - VK 1-93/02

(ohne amtlichen Leitsatz)

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VPRRS 2013, 1335
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Planungen für das Bauvorhaben "Neubau ###bad ###"

VK Südbayern, Beschluss vom 29.09.2000 - 18-08/00

(ohne amtlichen Leitsatz)

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VPRRS 2013, 1334
PlanungsleistungenPlanungsleistungen
Antrag auf Gestattung der Erteilung des Zuschlags zurückgewiesen

VK Südbayern, Beschluss vom 14.09.2000 - 18-08/00

(ohne amtlichen Leitsatz)

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VPRRS 2013, 1333
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Neubau ###bad Ingenieurleistungen Technische Gebäudeausrüstung

VK Südbayern, Beschluss vom 25.07.2000 - 13-06/00

(ohne amtlichen Leitsatz)

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VPRRS 2013, 1327
PlanungsleistungenPlanungsleistungen
Ausschreibung von Planungsleistungen

VK Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 23.09.2002 - VK Hal 22/02

(ohne amtlichen Leitsatz)

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VPRRS 2013, 1318
PlanungsleistungenPlanungsleistungen
VOF § 20 Abs. 3: Nachprüfung gegen unzureichende Vergütung zulässig!

VK Südbayern, Beschluss vom 13.02.2013 - Z3-3-3194-1-65-12/12

1. Verstöße gegen eine unzureichende Vergütung im Sinne des § 20 Abs. 3 VOF können im Rahmen eines Vergabenachprüfungsverfahrens geltend gemacht werden.*)

2. Auch wenn durch den Rückzug der Bewerber eines Verhandlungsverfahrens - mit Ausnahme eines Bewerbers - in der Beabsichtigten Fortführung des Vergabeverfahrens durch den Auftraggeber ein Vergaberechtsverstoß gesehen werden könnte, entsteht die Rügepflicht erst, wenn die fehlerhafte Maßnahme stattgefunden hat.*)

3. Ein Rechtsschutzbedürfnis für die Geltendmachung einer Vergaberechtsverletzung, deren Korrektur lediglich die Rechtsposition eines Dritten verbessert und dem Antragsteller allenfalls die immaterielle Befriedigung verschafft, dass auch der von der Vergabestelle vorgesehene Zuschlagsaspirant nicht zum Zuge kommt, besteht grundsätzlich nicht.*)

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VPRRS 2013, 1280
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Bauvorhaben Krankenhaus: Ingenieurleistungen nach HOAI, Los TGA

VK Sachsen, Beschluss vom 17.05.2000 - 1/SVK/33-00

(ohne amtlichen Leitsatz)

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VPRRS 2013, 1244
PlanungsleistungenPlanungsleistungen
VOF-Verhandlungsverfahren: Objektplanung für Gebäude

VK Nordbayern, Beschluss vom 22.05.2001 - 320.VK-3194-11/01

(ohne amtlichen Leitsatz)

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VPRRS 2013, 1233
PlanungsleistungenPlanungsleistungen
Objektplanung für Neubau einer Grundschule

VK Nordbayern, Beschluss vom 15.03.2000 - 320.VK-3194-03/00

(ohne amtlichen Leitsatz)

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VPRRS 2013, 1231
PlanungsleistungenPlanungsleistungen
Tragwerksplanung entsprechend HOAI § 64 LPH 1 - 8

VK Nordbayern, Beschluss vom 27.07.1999 - 320.VK-3194-13/99

(ohne amtlichen Leitsatz)

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VPRRS 2013, 1212
Mit Beitrag
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
VOF-Referenzen: Auch für GU erbrachte Planungsleistungen zählen!

VK Arnsberg, Beschluss vom 06.08.2013 - VK 11/13

1. Die Überprüfung von Referenzen ist das übliche und bewährte Mittel zur Prüfung der Eignung eines Unternehmens. Dabei müssen die Referenzen vergleichbare Leistungen zum Gegenstand haben.

2. Ein Planungsbüro verfügt auch dann über die erforderliche Eignung zur Planung eines Feuerwehrzentrums, wenn es vergleichbare Leistungen für einen Generalunternehmer erbracht hat, der ein solches Objekt im Auftrag eines öffentlichen Auftraggebers errichtet hat.

3. Die gesellschaftsrechtliche Verknüpfung zwischen einem Planungsbüro und einem Bauunternehmen führt nicht dazu, dass das Planungsbüro keine freiberufliche Tätigkeit ausübt.

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VPRRS 2013, 1099
PlanungsleistungenPlanungsleistungen
für den Neubau einer Dreifachturnhalle

VK Düsseldorf, Beschluss vom 30.01.2001 - VK-32/00

(ohne amtlichen Leitsatz)

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