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Volltexturteile nach Sachgebieten

Sachgebiet: Bau & Immobilien: Planungsleistungen

479 Entscheidungen insgesamt




Online seit 2007

VPRRS 2007, 0137
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Gewichtung der Auftragskriterien oder absteigenden Reihenfolge

VK Münster, Beschluss vom 30.03.2007 - VK 4/07

1. Die Angabe der absteigenden Reihenfolge bei den Auftragskriterien ersetzt nicht die Gewichtung im Sinne von § 16 Abs. 2 S. 2 VOF.*)

2. Der öffentliche Auftraggeber hat gemäß § 16 Abs. 2 VOF entweder die Gewichtung der Auftragskriterien oder - falls er sich für die absteigende Reihenfolge entscheidet - die nachvollziehbaren Gründe für diese Entscheidung den Bietern bekanntzugeben. Allein die schriftliche Dokumentation im Vergabevorgang reicht nicht.*)

3. Die Bekanntgabe der nachvollziehbaren Gründe ist aufgrund des Transparenz- und Gleichbehandlungsgrundsatzes erforderlich, damit die Bieter sich bei der Fertigung ihrer Angebote bzw. bei der Vorbereitung auf das Verhandlungsgespräch darauf einstellen können.*)

4. Für den Zeitpunkt der Bekanntgabe der nachvollziehbaren Gründe hat der öffentliche Auftraggeber - ebenso wie für die Bekanntgabe der Auftragskriterien und deren Gewichtung - die Wahl nach § 16 Abs. 2 S. 1 VOF.*)

5. Unabhängig davon, ob die nachvollziehbaren Gründe den Bietern mitzuteilen sind oder nicht, haben die Vergabestellen diese Gründe im Vergabevorgang zu dokumentieren.*)

6. Wird der öffentliche Auftraggeber in einem Vergabeverfahren nach § 5 VOF zu einer Wiederholung der zweiten Wertungsstufe verpflichtet, so sind alle Prüfschritte auf der beanstandeten Wertungsstufe ordnungsgemäß zu wiederholen. Eine Vermengung mit Teilwertungsabschnitten aus der aufgehobenen Wertungsentscheidung darf nicht erfolgen. Bereits von den Bietern vorgelegte Honorarangebote sind deshalb nicht wertbar, sondern müssen neu angefordert werden.*)

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VPRRS 2007, 0125
PlanungsleistungenPlanungsleistungen
Rüge wird geprüft: Kein Rechtsschutzinteresse!

VK Bremen, Beschluss vom 01.03.2007 - VK 1/07

Am notwendigen Rechtsschutzinteresse für einen Nachprüfungsantrag fehlt es, wenn die Vergabestelle nach Vorabinformation gemäß § 13 VgV auf Rüge eines Bieters angekündigt hat, ihre Vergabeentscheidung zu überprüfen und den Zuschlag nicht vor erneuter Information des Rügenden zu erteilen.

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VPRRS 2007, 0111
PlanungsleistungenPlanungsleistungen
Rechtsweg bei Vergabe unterhalb der Schwellenwerte

VG Meiningen, Beschluss vom 16.01.2007 - 2 E 613/06

1. Für die gerichtliche Überprüfung der Vergabe öffentlicher Aufträge, auf die gemäß § 100 GWB die §§ 97 ff GWB nicht anwendbar sind, ist gemäß § 40 Abs. 1 VwGO der Verwaltungsrechtsweg gegeben.*)

2. Ein kommunales Wohnungsbauunternehmen, das - obgleich als juristische Person des Privatrechts organisiert - zu dem besonderen Zweck gegründet worden ist, vorrangig eine sichere und sozial verantwortbare Wohnungsversorgung der breiten Schichten der Bevölkerung sicherzustellen, ist öffentlicher Auftraggeber im Sinne von § 98 Nr. 2 GWB.*)

3. Zum Prüfungsumfang des Gerichts, wenn ein unterlegener Wettbewerbsteilnehmer die Auftragsvergabe an die Preisträger eines Architektenwettbewerbs verhindern möchte.*)

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VPRRS 2007, 0108
PlanungsleistungenPlanungsleistungen
Vergleichbarkeit von Referenzobjekten

VK Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 30.11.2006 - 1 VK LVwA 35/06

1. Eine Rüge ist regelmäßig bis Fristende der Bewerbung erforderlich.

2. Zur Problematik, dass Teilnahmeunterlagen nicht dem Anforderungsprofil des Auftraggebers entsprechen.

3. Bei Vorbehalt weiterer Planungsphasen hat sich die Eignungsprüfung auf alle Leistungsphasen zu erstrecken.*)

4. Zur Problematik der Vergleichbarkeit von Referenzobjekten.

5. Die Angabe zum Gesamtumsatz ist unzureichend, wenn der Umsatz detailliert für die letzten drei Geschäftsjahre gefordert wurde.*)

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VPRRS 2007, 0098
PlanungsleistungenPlanungsleistungen
Behauptung von Vergaberechtsverstößen "ins Blaue hinein"

OLG Jena, Beschluss vom 06.12.2006 - 9 Verg 8/06

1. Die Geltendmachung einer - für sich genommen möglicherweise zutreffenden - Vergaberechtsverletzung, die lediglich die Rechtsposition eines Dritten zu verbessern geeignet ist, stellt eine Form unzulässiger - materiell-rechtlicher - Rechtsausübung dar, die einen vergaberechtlichen Nachprüfungsantrag an der mangelnden Begründetheit scheitern lässt.

2. Ein Anspruch auf Gewährung von Akteneinsicht gemäß § 111 GWB, um überhaupt erst die Aufdeckung hypothetischer Vergaberechtsmängel zu ermöglichen, besteht nicht.

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VPRRS 2007, 0091
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Nachweis der Verfügbarkeit vor Ort

VK Sachsen, Beschluss vom 31.01.2007 - 1/SVK/124-06

1. Es genügt dem Antragserfordernis des § 108 Abs. 2 GWB, wenn sich die notwendigen Mindestanforderungen nicht allein aus dem Antragsschriftsatz, sondern auch aus den von der Antragstellerin vorgelegten Anlagen ergeben. Das Fehlen einer den Anforderungen des § 108 Abs. 2 GWB genügenden Antragsbegründung kann die Vergabekammer nicht ohne weiteres zum Anlass einer Antragszurückweisung nehmen.*)

2. Sofern in der öffentlichen Bekanntmachung eine Erklärung des Teilnehmers gemäß § 13 Abs. 2 f) VOF gefordert wird, wie er die notwendige Verfügbarkeit vor Ort zur erfüllen gedenkt, ist eine Erklärung über eine Maßnahme zur Verfügbarkeit abzugeben. Im Hinblick auf die Diskriminierung Ortsferner darf die Lage des Büros oder der Wohnort eines Mitarbeiters kein alleiniges Kriterium für die Wertung sein.*)

3. Ein Eignungskriterium "Erfahrungen mit der Förderpraxis im Freistaat Sachsen" ist vergaberechtswidrig, weil zum einen nicht Fördermittel Gegenstand der Ausschreibung sind, sondern Architektenleistungen. Zum anderen bedeutet das genannte Auswahlkriterium eine Diskriminierung von Bewerbern, die nicht ihr Hauptbetätigungsfeld im Freistaat Sachsen haben.*)

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VPRRS 2007, 0053
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Generalplaner und Bauüberwacher dürfen nicht identisch sein!

OLG Brandenburg, Beschluss vom 16.01.2007 - Verg W 7/06

Der Generalplaner ist zur Erbringung von Ingenieurleistungen zur Bauüberwachung ungeeignet, wenn die Ausschreibungsunterlagen explizit auch die Überwachung der zuvor vergebenen Generalplanungsleistungen verlangen.

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VPRRS 2007, 0002
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Berechnung des Gesamtauftragswertes

VK Münster, Beschluss vom 15.11.2006 - VK 13/06

1. Die Überprüfung der Höhe des Schwellenwertes erfolgt von Amts wegen. Dabei errechnet sich der Gesamtauftragswert aus der Summe aller für die Erstellung der baulichen Anlage erforderlichen Leistungen ohne Umsatzsteuer, allerdings abzüglich der Baunebenkosten der Kostengruppe 700 der DIN 276.*)

2. Der öffentliche Auftraggeber hat grundsätzlich die Wahl, die beiden Leistungen (Planung und Ausführung) gemeinsam als einen Auftrag auszuschreiben oder getrennt zu vergeben. Nur für den Fall, dass ein Vertrag über beide Leistungen geschlossen wird, berechnet sich der Gesamtauftragswert nach den Planungsleistungen und den Bauleistungen.*)

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Online seit 2006

VPRRS 2006, 0507
PlanungsleistungenPlanungsleistungen
"Unter"-Unterkriterien bei Neubewertung

VK Sachsen, Beschluss vom 14.12.2005 - 1/SVK/142-05

1. Einem Auftraggeber ist es gestattet, „Unterkriterien der Unterkriterien“ zu bilden.

2. Wird als „Unter“-Unterkriterium ein nicht nachvollziehbares Kriterium benutzt, das für einen objektiven Betrachter nicht nachvollzogen werden kann, ist das Transparenzgebot des § 97 Abs. 1 GWB, im Zusammenhang mit § 18 VOF, verletzt.

3. Wird dem Auftraggeber eine Neubewertung aufgegeben, können weitere „Unter“-Unterkriterien gebildet werden, soweit sie sachlich auch tatsächlich unter das bekannt gemachte Unterkriterium subsumierbar sind und nicht gegen das Transparenzgebot, das Gleichbehandlungsgebot oder das Willkürverbot verstoßen.

4. Wird im Rahmen einer Neubewertung ein Unterkriterium nicht unmittelbar neu definiert und ausgewiesen, kann ein Hinzufügen von Fußnoten den Anforderungen an die Neubewertung Rechnung getragen werden, wenn die Fußnoten einer Einführung von „Unter“-Unterkriterien gleichwertig sind.

5. Die Ordnungsvorschrift des § 16 Abs. 3 VOF eröffnet zwar ein Wahlrecht, aber zugleich auch eine Verpflichtung vorgibt, alle Auftragskriterien, deren Anwendung vorgesehen ist, anzugeben. Mit Angabe von Auftragskriterien tritt eine Selbstbindung der Auftraggeberin ein. Nach diesem Zeitpunkt ist es vergaberechtswidrig, ein als Auftragskriterium angekündigtes Merkmal wieder fallen zu lassen (vgl. VK Sachsen, Beschluss vom 05.09.2005, Az: 1/SVK/104-05).

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VPRRS 2006, 0498
DienstleistungenDienstleistungen
Bieterzuverlässigkeit: Einzelfallentscheidung!

VK Brandenburg, Beschluss vom 11.09.2006 - 2 VK 34/06

1. Vergibt der Auftraggeber einen Generalplanervertrag und die örtliche Bauüberwachung/Bauoberleitung getrennt voneinander, kann der Generalplaner nicht zugleich Bauüberwacher/Bauoberleiter sein. Der Generalplaner ist bei der Vergabe der Bauüberwachung/Bauoberleitung wegen der bestehenden Interessenkollision als ungeeignet auszuschließen.

2. Der öffentliche Auftraggeber hat die Verpflichtung, stets dafür zu sorgen, dass ein echter, unverfälschter Wettbewerb hergestellt wird und erhalten bleibt. Dem steht entgegen, dass ein vorbefasster Bieter aufgrund seiner Vorkenntnisse ein Angebot abgeben kann, wie es anderen Mitbewerbern nicht möglich ist.

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VPRRS 2006, 0495
PlanungsleistungenPlanungsleistungen
Keine Kostenerstattung für Antragsgegner bei Antragsrücknahme

VK Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 16.10.2006 - 1 VK LVwA 14/06

Bei Rücknahme eines Nachprüfungsantrages besteht kein Kostenerstattungsanspruch des Antragsgegners.

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VPRRS 2006, 0509
DienstleistungenDienstleistungen
Dienstleistungsauftrag „Neustrukturierung des Krankenhauses … - Objektplanung“

VK Baden-Württemberg, Beschluss vom 20.09.2006 - 1 VK 52/06

(ohne amtlichen Leitsatz)

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VPRRS 2006, 0456
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Ausschreibungsunterlagen nur gegen Geld?

VK Lüneburg, Beschluss vom 17.10.2006 - VgK-25/2006

Im Teilnahmeverfahren nach der VOF ist es nicht zulässig, die Abgabe der Ausschreibungsunterlagen an die interessierten Bewerber von einer Kostenerstattung abhängig zu machen.

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VPRRS 2006, 0441
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Kein Spielraum bei zwingendem Ausschluss als Rechtsfolge!

VK Südbayern, Beschluss vom 24.11.2005 - Z3-3-3194-1-42-09/05

Die Vorschrift des § 25 Nr. 2 Abs. 1 VOB/A lässt insoweit keinen Spielraum zu, etwa auch nicht, wenn ein Bieter die Rechtsfolge (zwingender Ausschluss des Angebots) bei Angebotsabgabe z. B. mangels Angabe in den Verdingungsunterlagen nicht kannte (vgl. Urteil des BGH vom 8. September 1998, X ZR 85/97). Der zwingende Ausschluss muss sogar dann erfolgen, wenn die Vergabestelle zunächst die Eignung des betreffenden Bieters bejaht hat und das Angebot zu Unrecht in die engere Wahl für den Zuschlag genommen hat.*)

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VPRRS 2006, 0523
PlanungsleistungenPlanungsleistungen
Ausschreibung "Ingenieurleistungen Kanalsanierung im Abwassersystem“

VK Hessen, Beschluss vom 15.05.2006 - 69d-VK-22/2006

(ohne amtlichen Leitsatz)

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VPRRS 2006, 0522
PlanungsleistungenPlanungsleistungen
Auch Planungsleistungen müssen eindeutig beschrieben werden!

OLG Frankfurt, Beschluss vom 16.08.2006 - 11 Verg 3/06

1. Gemäß § 8 Abs. 1 VOF ist die Aufgabenstellung so zu beschreiben, dass alle Bewerber die Beschreibung im gleichen Sinn verstehen können. Deshalb ist es zunächst Sache des Auftraggebers zu entscheiden, welche Planungsaufgabe verwirklicht werden soll.

2. Bei der Aufgabenbeschreibung sind die Anforderungen an die Qualität der Leistung so zu stellen, dass die Grundsätze der Vergabe nach § 4 VOF konsequent umgesetzt werden können. Damit soll sichergestellt werden, dass die Bewerber ihre Bewerbung mit dem Ziel der bestmöglichen und möglichst gut vergleichbaren Darstellung ihrer Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit formulieren können.

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VPRRS 2006, 0430
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Müssen auch kleine Büros einbezogen werden?

VK Lüneburg, Beschluss vom 25.09.2006 - VgK-19/2006

§ 4 Nr. 5 VOF verpflichtet den Auftraggeber nicht, kleinere Büroorganisationen und Berufsanfänger am Verhandlungsverfahren zu beteiligen.

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VPRRS 2006, 0429
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Aufhebung wegen Mengenänderungen?

OLG Naumburg, Beschluss vom 13.10.2006 - 1 Verg 6/06

1. Für die Wahrung der Entscheidungsfrist des § 113 Abs. 1 GWB ist es ausreichend, wenn die Entscheidung der Vergabekammer vor Fristablauf vollständig abgesetzt und zur Geschäftsstelle gelangt ist. Hierfür ist nicht erforderlich, dass auch die Bekanntgabe der Entscheidung gegenüber allen Verfahrensbeteiligten innerhalb der Entscheidungsfrist bereits bewirkt ist.*)

2. Die Anordnung der Fortsetzung der Ausschreibung mit dem Ziel einer Zuschlagserteilung kommt nicht nur bei irrtümlicher Aufhebung der Ausschreibung in Betracht, sondern auch dann, wenn der öffentliche Auftraggeber seine Absicht, die ausgeschriebene Leistung von Dritten zu beschaffen, unverändert aufrecht erhält und ihm tatsächlich kein sachlicher Grund, insbesondere kein Grund i.S.v. § 26 Nr. 1 VOB/A, für die Aufhebung zur Seite steht bzw. wenn die Aufhebung selbst im Falle des Vorliegens eines sachlichen Grundes nicht verhältnismäßig ist.*)

3. Eine unvollständige Dokumentation des Wertungsprozesses sowie der Grundlagen für die Entscheidung zur Aufhebung einer Ausschreibung kann zu Beweiserleichterungen bis hin zur Beweislastumkehr zugunsten des Bieters führen, der geltend macht, dass die Aufhebungsgründe vorgeschoben oder manipuliert sind.*)

4. Mengenänderungen in einzelnen Leistungspositionen, die nicht auf einer willentlichen Neubestimmung des Beschaffungsbedarfs, sondern auf einer veränderten Prognose des erforderlichen Leistungsumfangs beruhen, rechtfertigen regelmäßig keine Aufhebung einer Ausschreibung, deren Gegenstand ein Einheitspreisvertrag nach VOB/B ist.*)

5. Wird von einem Auftrag ein Teil der Leistungspositionen nachträglich herausgenommen, so liegt faktisch eine Teilaufhebung der Ausschreibung vor, die einer eigenen sachlichen Rechtfertigung bedarf.*)

6. Soll eine Aufhebung auf die fehlende Zuschlagfähigkeit der in der Wertung verbliebenen Angebote wegen ihrer Preisrisiken, insbesondere des Preisrisikos wegen verzögerter Auftragsvergabe, gestützt werden, so ist dieses Risiko im Hinblick auf das konkrete Angebot zu prüfen und sein Ausmaß zu quantifizieren. Als Aufhebungsgrund können regelmäßig nur solche Preisrisiken in Betracht kommen, die im Rahmen einer Neuausschreibung vermeidbar sind.*)

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VPRRS 2006, 0405
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Mindestens drei Bewerber zur Verhandlung aufzufordern!

VK Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 03.03.2006 - VK 2-LVwA LSA 2/06

1. Das Wettbewerbsprinzip gebietet grundsätzlich, dass der öffentliche Auftraggeber das Vergabeverfahren möglichst wettbewerbsoffen zu gestalten hat. Er hat die tatsächlichen Vorraussetzungen dafür zu schaffen, dass Wettbewerb zwischen den Unternehmen möglich ist. Dies hat der Auftraggeber bei der Auswahl von Kriterien zum Nachweis der Eignung der Unternehmen für die Realisierung der ausgeschriebenen Leistung zu beachten. Auch die Vorgaben der Leistungsbeschreibung sind so abzufassen, dass sie in Bezug auf die ausgeschriebene Leistung einen größt möglichen Wettbewerb ermöglichen. Der Auftraggeber hat weiterhin wettbewerbsbeeinträchtige Verhaltensweisen der Bewerber zu unterbinden.

2. Nach § 10 Abs. 2 VOF darf die Zahl der zur Verhandlung aufgeforderten Bewerber bei hinreichender Anzahl geeigneter Bewerber nicht unter drei liegen. Hieraus ergibt sich jedoch im Umkehrschluss, dass diese Zahl auch unterschritten werden darf, wenn es an einer entsprechenden Anzahl von Bewerbern fehlt, die ihre Eignung im Sinne des § 10 Abs. 1 VOF nachgewiesen haben.

3. Die Vergabestelle hat die von ihr geltend gemachten Unzulänglichkeiten im Angebot des Bieters in die Auftragsgespräche einzubeziehen und dem Bieter Gelegenheit zur Nachbesserung zu geben. Solche Gespräche sind in einem Verhandlungsverfahren nur dann unzulässig, wenn hierdurch die Identität der ausgeschriebenen Leistung nicht gewahrt wird.

4. Die Vergabekammer ist grundsätzlich auch gemäß § 114 Abs. 1 Satz 1 GWB befugt, die Vergabestelle bei fortbestehender Beschaffungsabsicht zu verpflichten, den Verzicht auf eine Vergabe rückgängig zu machen. Der unterlegene Bieter hat nach § 97 Abs. 7 GWB einen Anspruch darauf, dass die Vergabestelle die Bestimmungen über das Vergabeverfahren einhält. Hierzu gehören auch die Vorschriften über einen Verzicht auf die Vergabe im Zusammenhang mit den allgemeinen vergaberechtlichen Grundsätzen.

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VPRRS 2006, 0384
PlanungsleistungenPlanungsleistungen
Konkludente Vergabe des Gesamt-Architektenauftrages

OLG Schleswig, Beschluss vom 01.09.2006 - 1 (6) Verg 8/05

1. Im Rahmen der §§ 107, 116 ff GWB ist nicht zu prüfen, ob eine bereits erfolgte Vergabe "fortbesteht" und daher eine anderweitige Vergabe nicht mehr möglich ist.

2. Zwar kann ein Architektenvertrag konkludent geschlossen werden. Wenn allerdings - wie hier - ein Verhandlungsverfahren durchgeführt wird, das auf eine (Gesamt-)Vergabe aller für die Realisierung des Bauvorhabens erforderlichen Leistungsphasen abzielt, liegt in der Entgegennahme von Teilleistungen, um "keine Zeit zu verlieren", nicht bereits die konkludente Vergabe des Gesamt-Architektenauftrages.

3. Der Bieter kann nicht beanspruchen, dass die Vergabestelle eine einmal begonnene Verhandlungsphase mit ihm gleichsam "um jeden Preis" zum Abschluss führt.

4. Wenn der Bewerber schon unmissverständlich, eindeutig und abschließend mündlich informiert worden ist und er diese mündliche Information so ernst nimmt, dass er den vermeintlichen Vergabefehler formgerecht rügt, ist die Textform des § 13 VgV nicht mehr erforderlich, um den Primärrechtsschutz sicherzustellen.

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VPRRS 2006, 0363
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Projektsteuerer u. Bieter identisch: Zuverlässigkeit fehlt!

VK Brandenburg, Beschluss vom 11.07.2006 - 1 VK 25/06

1. Nach § 4 Abs. 5 VgV hat der Auftraggeber sicherzustellen, dass der Wettbewerb durch die Teilnahme eines Bieters oder Bewerbers, der den Auftraggeber vor Einleitung des Vergabeverfahrens beraten oder sonst unterstützt hat, nicht verfälscht wird.

2. Nach der systematischen Stellung des § 4 Abs. 5 VgV soll diese Vorschrift im Rahmen der Vergabe von Liefer- und Dienstleistungsaufträgen nur für Auftraggeber nach § 98 Nr. 1 bis 3 GWB gelten, die die Bestimmungen des 2. Abschnitts der VOL/A anwenden (§ 4 Abs. 1 VgV).

3. Eine entsprechende Anwendung des § 4 Abs. 5 VgV ist nach § 6 Abs. 3 VgV für Auftraggeber nach § 98 Nr. 1 bis 3, 5 und 6 GWB für die Vergabe von Bauaufträgen nach dem 2. Abschnitt der VOB/A vorgesehen.

4. § 4 Abs. 5 VgV findet im Sektorenbereich keine direkte Anwendung; das gilt auch für die Vergabe freiberuflicher Dienstleistungen nach § 5 VgV, wo ebenfalls keine entsprechende Anwendung des § 4 Abs. 5 VgV vorgesehen ist.

5. Ob und wann ein vorbefasster Bieter auszuschließen ist, kann im vorliegenden Fall offen bleiben.

6. Von fehlender Eignung eines Bewerbers kann auch dann gesprochen werden, wenn er bestimmte zusätzliche Anforderungen nicht erfüllt, die der Auftraggeber aus Gründen, die in der Natur der ausgeschriebenen Aufgabe und der mit ihr verfolgten Zwecke liegen, mit Recht zur Voraussetzung für die Auftragsvergabe machen will.

7. Liegt aufgrund der personellen Überschneidungen zwischen Bieter und Projektsteuerer Personenidentität vor, fehlt dem Bieter für die ausgeschriebene Bauüberwachungsleistung die Zuverlässigkeit.

8. Eine Identität zwischen dem Projektsteuerer und dem Bieter liegt vor, wenn der geschäftsführende Gesellschafter des Komplementärs des Projektsteuerers zugleich Geschäftsführer des Bieters ist.

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VPRRS 2006, 0356
PlanungsleistungenPlanungsleistungen
Kostentragungspflicht nach Erledigung des Nachprüfungsverfahrens

VK Schleswig-Holstein, Beschluss vom 19.07.2006 - VK-SH 19/06

1. Erledigt sich das Verfahren vor der Vergabekammer ohne Entscheidung zur Sache, hat der Antragsteller die für die Tätigkeit der Vergabekammer entstandenen Kosten zu tragen.*)

2. Nimmt der Antragsteller seinen Nachprüfungsantrag vor der Vergabekammer zurück, findet eine Erstattung der außergerichtlichen Kosten des Antragsgegners nicht statt.*)

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VPRRS 2006, 0345
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
§ 107 Abs. 3 Satz 1 GWB nur im Vergabe-, nicht Nachprüfungsverfahren!

VK Sachsen, Beschluss vom 05.09.2005 - 1/SVK/104-05

1. § 107 Abs. 3 Satz 1 GWB ist nach seinem Wortlaut und Sinn nur auf "im Vergabeverfahren", aber nicht auf erst "im Nachprüfungsverfahren" erkannte Vergaberechtsverstöße anwendbar. Die Rügeobliegenheit für Vergaberechtsfehler, die erst während des laufenden Vergabenachprüfungsverfahrens bekannt werden, entfällt daher

2. Dies gilt auch für den Fall, dass ein Antragsteller erst im Laufe eines Nachprüfungsverfahrens von einem Verstoß gegen Vergabevorschriften positive Kenntnis erlangt - und sei es dadurch, dass sich bei ihm erst in diesem Verfahren die hierzu erforderliche rechtliche Wertung vollzieht.

3. Ändert der Auftraggeber in Folge einer Rüge seine Bewertung hinsichtlich eines Kriteriums und lässt diese Neubewertung dem Antragsteller im zugehen, hat er die gerügten Vergaberechtsverstöße beseitigt, so dass sie nicht mehr streitgegenständlich sind.

4. Vergaberechtsverstöße, die nach einer Wertungskorrektur neu erkannt werden, sind ebenso wie die vor einer Korrektur erkannten unverzüglich nach Kenntnis zu rügen.

5. Ist ein Unterkriterium offensichtlich nicht der Vergabeakte zu entnehmen, liegt ein Verstoß gegen das Transparenzgebot des § 18 VOF vor.

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VPRRS 2006, 0321
PlanungsleistungenPlanungsleistungen
Wiederaufgreifen eines formell bereits abgeschlossenen Verfahrens

OLG Naumburg, Beschluss vom 18.07.2006 - 1 Verg 4/06

1. Im vergaberechtlichen Nachprüfungsverfahren sind Feststellungsanträge nur eingeschränkt zulässig unter den Voraussetzungen des § 114 Abs. 2 GWB und soweit sie sich auf die Feststellung einer Verletzung von Bieter schützenden vergaberechtlichen Vorschriften beziehen.*)

2. Zur tatrichterlichen Feststellung des Zeitpunkts der Entstehung der Rügeobliegenheit i.S.v. § 107 Abs. 3 Satz 1 GWB (hier: kein Nachweis einer vor Zugang der Vorabinformation bestehenden positiven Kenntnis vom Wiederaufgreifen der Auftragsverhandlungen).*)

3. Beabsichtigt ein öffentlicher Auftraggeber, ein formell bereits abgeschlossenes Vergabeverfahren wieder aufzugreifen, so ist er gehalten, diese Absicht in unmissverständlicher Art und Weise zumindest den Bietern dieses Verfahrens bekannt zu geben. Dies gilt umso mehr, als ein Wiederaufgreifen des beendeten Vergabeverfahrens allenfalls ausnahmsweise in Betracht kommen kann, etwa bei vergaberechtswidriger Aufhebung der Ausschreibung.*)

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VPRRS 2006, 0310
PlanungsleistungenPlanungsleistungen
Auftraggb. darf Wissen a. vorheriger Vertragsbeziehung berücksichtigen

VK Bund, Beschluss vom 18.05.2006 - VK 1-25/06

1. Die Vergabestelle kann Kenntnisse aus der vorangegangenen Vertragsbeziehung mit dem Bewerber bei der Prognoseentscheidung, ob er die bestmöglichste Leistung (VOF § 16 Abs. 1) erwarten lässt, berücksichtigen.

2. Verweist der Bewerber darauf, die Leistung wie bisher zu erbringen, kann er gegen die sachlich gerechtfertigte Bewertung der Vergabestelle nicht vorbringen, sie sei von einem unzutreffenden Sachverhalt ausgegangen.

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VPRRS 2006, 0289
PlanungsleistungenPlanungsleistungen
Zum Auslobungsverfahren u. Überschreiten des Schwellenwertes

VK Düsseldorf, Beschluss vom 13.10.2005 - VK-23/2005-F

1. Ein Auslobungsverfahren liegt auch dann vor, wenn der Auftraggeber nicht die Bezeichnung eines "Preisgerichtes", sondern einer "Empfehlungskommission" wählt und keine "Preise", sondern eine pauschale Summe für die Teilnehmer festsetzt. Entscheidend ist die den Teilnehmern mitgeteilte Absicht, falls es zur Realisierung des Vorhabens kommt, der Empfehlung der Kommission hinsichtlich der weiteren Beauftragung mit Planungsleistungen zu folgen.*)

2. Zur Entscheidung über das Überschreiten des Schwellenwertes ist von den in der Vergabeakte dokumentierten Werten solange auszugehen, wie die Vergabestelle eine nachträgliche Veränderung des Wertes nicht nachvollziehbar darlegt.*)

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VPRRS 2006, 0283
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
VOF-Vergabe - ÖPP-Projekt: Berechnung des Schwellenwertes bei Einzellosen

OLG München, Beschluss vom 28.04.2006 - Verg 6/06

1. Hält sich der Auftraggeber bei der Ausschreibung unterschiedlicher freiberuflicher Leistungen (hier: Beratung in rechtlicher, technischer und wirtschaftlicher Beziehung bei einem ÖPP-Projekt) offen, ob er die zu vergebenden Lose einem Auftragnehmer überträgt, ist für die Berechnung des Schwellenwertes auf die Summe der Einzelleistungen abzustellen.*)

2. Zur Frage der eindeutig und erschöpfend beschreibbaren freiberuflichen Leistung nach § 2 Abs. 2 Satz 2 VOF.*)

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VPRRS 2006, 0245
PlanungsleistungenPlanungsleistungen
Auftraggeber ist an seine verlautbarten Zuschlagskriterien gebunden

VK Sachsen, Beschluss vom 21.02.2006 - 1/SVK/004-06

1. Wenn Anforderungen an die Bewerber zu Honorarvorstellungen nur vage formuliert sind und ggf. in den Verhandlungsgesprächen noch ohne weiteres abgeändert werden können, können ggf. fehlende Aussagen zu einzelnen Leistungsspektren der ausgeschriebenen Planungsleistungen den Ausschluss eines einzelnen Bewerbers nicht rechtfertigen.

2. Sofern der Auftraggeber für die Bewertung der Verhandlungsgespräche oder Angebote den Bewerbern Bewertungskriterien mitteilt, ist er nachfolgend an diese gebunden, er kann weder zusätzliche neue Kriterien hinzufügen, noch bereits angegebene Kriterien weglassen, er kann allenfalls "Unterkriterien" zu bereits bestehenden Kriterien bilden.

3. Hinsichtlich ihrer Entscheidung über die Auftragserteilung ist die Auftraggeberin an die einmal in der Vergabebekanntmachung verlautbarten Zuschlagskriterien gebunden. Es stellt einen Verstoß gegen das Vergaberecht in Gestalt des § 16 Abs. 3 VOF dar, wenn der Auftraggeber bekannt gemachte Auftragskriterien bei der Entscheidung über die Auftragserteilung gemäß § 16 Abs. 1 VOF nicht berücksichtigt.

4. Hat der Auftraggeber die relevanten Auftragskriterien in der Vergabebekanntmachung benannt, so kann und darf er diese späterhin auch in der Aufgabenbeschreibung nicht mehr ändern. Dies bedeutet, dass der Auftraggeber dort keine neuen, zusätzlichen Auftragskriterien für verbindlich erklären darf, ebenso wenig kann er dort schon verlautbarte Auftragskriterien weglassen und ihnen dadurch ihre Auswahlrelevanz wieder nehmen, allenfalls kann er noch bereits bekannt gegebene Kriterien durch Unterkriterien weiter aufschlüsseln.

5. Der Auftraggeber ist selbst dann an seine ehedem verlautbarten Zuschlagskriterien gebunden, wenn sich diese bei näherer Betrachtung als vornehmliche Eignungskriterien darstellen, auch wenn dies im vorliegenden Fall zu einer grundsätzlich unzulässigen doppelten Eignungsprüfung führt.

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VPRRS 2006, 0238
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Beamtenrecht - Beurlaubter Beamter manipuliert Vergabeverfahren

VGH Bayern, Urteil vom 14.12.2005 - 16a D 04.3487

1. Die Wahrung des Ansehens des Beamtentums" dient der Erhaltung der Grundlagen eines allgemeinen Vertrauens in eine rechtsstaatliche gesetzestreue Verwaltung. Der Beamte darf das Vertrauen, dass er diesem Auftrag gerecht wird, nicht beeinträchtigen, z.B. durch außerdienstliches Verhalten, das eine Verletzung seiner Treue- und Loyalitätspflichten gegenüber dem Dienstherrn darstellt. Zu den nicht durch die Tätigkeit bei einem privaten Unternehmen eingeschränkten Pflichten zählt insbesondere die Pflicht zur Beachtung der für jedermann geltenden Strafgesetze.

2. Zwar wird von einem Beamten außerdienstlich kein wesentlich anderes Sozialverhalten erwartet als von einem Durchschnittsbürger (BVerwG vom 30.8.2000 BVerwGE 112, 19/26). Jedoch überschreitet bereits der einmalige strafrechtlich relevante außerdienstliche Verstoß gegen die Vergabevorschriften im Regelfall das einer jeden außerdienstlichen Pflichtverletzung innewohnende Maß an disziplinarischer Relevanz so deutlich, dass ein außerdienstlichen Dienstvergehens im Sinne des Art. 84 Abs. 1 Satz 2 BayBG anzunehmen ist.

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VPRRS 2006, 0225
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Zur Rügeobliegenheit und "Vorbefasster Bieter"

VK Südbayern, Beschluss vom 31.07.2005 - 31-06/05

1. Sinn und Zweck der Rügeobliegenheit*)

2. Vorbefasster Bieter*)

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VPRRS 2006, 0214
PlanungsleistungenPlanungsleistungen
Ungerechtfertigte und missbräuchliche Antragstellung

VK Brandenburg, Beschluss vom 20.12.2005 - 1 VK 75/05

1. § 125 Abs. 1 GWB, der bei rechtsmissbräuchlicher Nachprüfungsantragstellung Schadensersatz vorsieht, setzt voraus, dass der Antrag von Anfang an materiell ungerechtfertigt ist, sieht die Treuwidrigkeit also in der rücksichtslosen Ausnutzung einer formellen Rechtsposition.

2. In Ausnahmefällen kommt es in Betracht, dass der Primärrechtsschutz zu versagen ist, etwa wenn das Nachprüfungsverfahren dazu verwendet wird, die Vergabestelle in grob eigennütziger Weise zu einer Leistung zu veranlassen, auf die kein Anspruch besteht und billigerweise auch nicht erhoben werden kann.

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VPRRS 2006, 0198
DienstleistungenDienstleistungen
Wettbewerbsausschluss wegen unpassender Unterlagen?

VK Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 24.02.2006 - 1 VK LVwA 51/05

Wenn die im Rahmen der Überprüfung der Vollständigkeit der Bewerbungsunterlagen dem bekannt gegebenen Anforderungsprofil des § 13 Abs. 2a-h VOF nicht entsprochen wurde, so droht der Ausschluss aus dem weiteren Wettbewerb.*)

Gemäß § 10 Abs. 1 VOF dürfen nur die Bewerber in die Eignungsprüfung einbezogen werden, die nicht aufgrund von § 11 VOF ausgeschlossen wurden und die die in den §§ 12 und 13 VOF genannten Anforderungen erfüllen.*)

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VPRRS 2006, 0191
PlanungsleistungenPlanungsleistungen
Streitwert bei Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 17.01.2006 - Verg 29/05

1. Auch der Streitwert des Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer ist mit 5% der Bruttoauftragssumme des antragstellenden Bieters gemäß § 50 Abs. 2 GKG analog festzusetzen.

2. Hat der Bieter noch kein Angebot mit einer bestimmten Auftragssumme unterbreitet, so ist als Auftragssumme der vom öffentlichen Auftraggeber geschätzte Auftragswert zu Grunde zu legen.

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VPRRS 2006, 0190
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Nachprüfung eines VOF-Verfahrens

OLG Brandenburg, Beschluss vom 13.09.2005 - Verg W 8/05

1. Im Rahmen der Nachprüfung einer Wertung im VOF-Verfahren prüfen die Nachprüfungsinstanzen nur, ob der Auftraggeber die ihm zustehenden Beurteilungsspielräume überschritten hat. Dies ist zu bejahen, wenn der Auftraggeber den Sachverhalt falsch ermittelt hat und sich dies auf das Wertungsergebnis auswirken kann.

2. Die Vergabe von Architekten- und Ingenieurleistungen setzt voraus, dass Auftragsgespräche geführt werden. Unter solchen Auftragsgesprächen sind jedoch keine Gespräche zu verstehen, denen ein konkreter Bezug zu dem zu vergebenden Auftrag fehlt und die nur Grundlage für eine ausschließlich personenbezogene Wertung sein können.

3. Trotz fehlender Beanstandung durch einen Bieter kann eine Vergabeentscheidung, die auf einer fehlerhafter Grundlage beruht, korrigiert werden, wenn aus anderen, rechtzeitig beanstandeten Gründen eine Wiederholung von Teilen des Vergabeverfahrens erfolgen muss.

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VPRRS 2006, 0173
DienstleistungenDienstleistungen
Wer muss Leistungsfähigkeit des Bieters nachweisen?

VK Hessen, Beschluss vom 23.01.2006 - 69d-VK-93/2005

Gemäß § 7b Nr. 1 Abs. 3 VOL/A ist es Aufgabe des Bewerbers, der Vergabestelle gegenüber seine Leistungsfähigkeit in finanzieller und wirtschaftlicher Hinsicht nachzuweisen (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 26.01.2005, Verg 45/04). Ergeben sich aus vorgelegten Unterlagen ernstliche Zweifel an seiner Leistungsfähigkeit, kann er, sofern er dazu in der Lage ist, diese Zweifel durch die Vorlage anderer, aussagekräftiger Unterlagen, wie z.B. der Vorlage von Bürgschaften und Finanzierungsbestätigungen entkräften. Dazu kann auch eine fundierten Stellungnahme eines Steuerberaters zählen.*)

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VPRRS 2006, 0152
PlanungsleistungenPlanungsleistungen
Ausschluss unvollständiger Angebote zwingend?

OLG Frankfurt, Beschluss vom 28.02.2006 - 11 Verg 16/05

1. Tochterunternehmen öffentlicher Auftraggeber unterfallen grundsätzlich ebenfalls dem Vergaberecht.

2. § 11 VOF regelt abschließend, unter welchen Voraussetzungen Bewerber von der Teilnahme am Vergabeverfahren auszuschließen sind. Ein darüber hinausgehender zwingender Ausschluss formal unvollständiger Angebote würde dem Grundsatz der weitgehendfreien Verhandelbarkeit von Angeboten freiberuflicher Leistungen widersprechen.

3. Aus dem Gebot der Gleichbehandlung und Transparenz kann nicht abgeleitet werden, dass jedes unvollständige Angebot zwingend auszuschließen ist. Die anderslautende Rechtsprechung des BGH beruht auf den besonderen Regelungen in den §§ 21 und 25 VOB/A und kann deshalb nur in solchen Verfahren zur Anwendung kommen, die im Anwendungsbereich der VOB/A stattfinden.

4. Berechnet der Bieter zwei Positionen pauschal und berücksichtigt weitere Positionen pauschal in der Grundleistung Planung bzw. Bauüberwachung, so liegt keine zum Ausschluss führende Mischkalkulation vor.

5. Gibt der Auftraggeber die Vergabekriterien in der Bekanntmachung an, so bindet er sich für das weitere Vergabeverfahren selbst. Eine Abweichung von den Vorgaben ist dann - jedenfalls in erheblichem Umfang - nicht mehr möglich.

6. Die Eignungskriterien Fachkunde, Zuverlässigkeit und Leistungsfähigkeit sind nach Durchschreiten der Eignungsprüfung gem. §§ 10, 12 und 13 VOF für das abschließende Auswahlverfahren nach § 16 VOF verbraucht.

7. Es ist grundsätzlich unzulässig, wenn der Auftraggeber die Zahl der Referenzen über die von den Bietern anderen Kunden angebotenen Produkte nicht als Kriterium für die Prüfung der fachlichen Eignung, sondern als Zuschlagskriterium berücksichtigt.

8. Eine Rüge muss zum Ausdruck bringen, dass der Bieter dem Auftraggeber vor Anrufung der Vergabekammer die Möglichkeit zur Selbstkorrektur geben möchte. Ob dies in einer bloßen Anregung eines Verhandlungsgesprächs deutlich genug zum Ausdruck kommt, erscheint zweifelhaft.

9. Im Einzelfall kann eine Rüge noch unverzüglich sein, wenn sie innerhalb von 2 Wochen ab Kenntniserlangung erhoben wird. Dabei handelt es sich jedoch um eine Maximalfrist, deren Ausschöpfung nur bei extrem schwieriger Sach- und Rechtslage gerechtfertigt erscheinen kann.

10. Ist ein Auftrag nach einer gesetzlichen Gebühren- oder Honorarordnung zu vergüten und ist darin ein zwingender Rahmen vorgesehen, darf der Preis nur innerhalb dieses Rahmens Berücksichtigung finden (§ 16 Abs. 2 Satz 2 VOF). Ein Angebot, dessen Preis sich nicht im durch die Gebühren- oder Honorarordnung vorgegebenen Rahmen hält, insbesondere unterhalb der vorgeschriebenen Mindestsätze liegt, darf nicht zum Zuge kommen, auch wenn es im übrigen die Zuschlagskriterien erfüllt.

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VPRRS 2006, 0151
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Ausschluss unvollständiger Angebote zwingend?

OLG Frankfurt, Beschluss vom 28.02.2006 - 11 Verg 15/05

1. Tochterunternehmen öffentlicher Auftraggeber unterfallen grundsätzlich ebenfalls dem Vergaberecht.

2. § 11 VOF regelt abschließend, unter welchen Voraussetzungen Bewerber von der Teilnahme am Vergabeverfahren auszuschließen sind. Ein darüber hinausgehender zwingender Ausschluss formal unvollständiger Angebote würde dem Grundsatz der weitgehendfreien Verhandelbarkeit von Angeboten freiberuflicher Leistungen widersprechen.

3. Aus dem Gebot der Gleichbehandlung und Transparenz kann nicht abgeleitet werden, dass jedes unvollständige Angebot zwingend auszuschließen ist. Die anderslautende Rechtsprechung des BGH beruht auf den besonderen Regelungen in den §§ 21 und 25 VOB/A und kann deshalb nur in solchen Verfahren zur Anwendung kommen, die im Anwendungsbereich der VOB/A stattfinden.

4. Berechnet der Bieter zwei Positionen pauschal und berücksichtigt weitere Positionen pauschal in der Grundleistung Planung bzw. Bauüberwachung, so liegt keine zum Ausschluss führende Mischkalkulation vor.

5. Gibt der Auftraggeber die Vergabekriterien in der Bekanntmachung an, so bindet er sich für das weitere Vergabeverfahren selbst. Eine Abweichung von den Vorgaben ist dann - jedenfalls in erheblichem Umfang - nicht mehr möglich.

6. Die Eignungskriterien Fachkunde, Zuverlässigkeit und Leistungsfähigkeit sind nach Durchschreiten der Eignungsprüfung gem. §§ 10, 12 und 13 VOF für das abschließende Auswahlverfahren nach § 16 VOF verbraucht.

7. Es ist grundsätzlich unzulässig, wenn der Auftraggeber die Zahl der Referenzen über die von den Bietern anderen Kunden angebotenen Produkte nicht als Kriterium für die Prüfung der fachlichen Eignung, sondern als Zuschlagskriterium berücksichtigt.

8. Eine Rüge muss zum Ausdruck bringen, dass der Bieter dem Auftraggeber vor Anrufung der Vergabekammer die Möglichkeit zur Selbstkorrektur geben möchte. Ob dies in einer bloßen Anregung eines Verhandlungsgesprächs deutlich genug zum Ausdruck kommt, erscheint zweifelhaft.

9. Im Einzelfall kann eine Rüge noch unverzüglich sein, wenn sie innerhalb von 2 Wochen ab Kenntniserlangung erhoben wird. Dabei handelt es sich jedoch um eine Maximalfrist, deren Ausschöpfung nur bei extrem schwieriger Sach- und Rechtslage gerechtfertigt erscheinen kann.

10. Ist ein Auftrag nach einer gesetzlichen Gebühren- oder Honorarordnung zu vergüten und ist darin ein zwingender Rahmen vorgesehen, darf der Preis nur innerhalb dieses Rahmens Berücksichtigung finden (§ 16 Abs. 2 Satz 2 VOF). Ein Angebot, dessen Preis sich nicht im durch die Gebühren- oder Honorarordnung vorgegebenen Rahmen hält, insbesondere unterhalb der vorgeschriebenen Mindestsätze liegt, darf nicht zum Zuge kommen, auch wenn es im übrigen die Zuschlagskriterien erfüllt.

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VPRRS 2006, 0142
PlanungsleistungenPlanungsleistungen
Vergabekammer ist an vorgegebene Wertungskriterien gebunden!

VK Hessen, Beschluss vom 24.11.2005 - 69d-VK-47/2005

1. Wird die Wertung der Teilnahmeanträge im Verfahren nach VOF nicht entsprechend der von der Vergabestelle selbst aufgestellten Kriterien durchgeführt, liegt ein Verstoß gegen die Vorschrift des § 97 GWB in Verb. mit § 4 Abs. 2 VOF vor, durch welchen der Antragsteller in seinen Rechten verletzt wird.*)

2. Die von der Vergabestelle getroffene Auswahlentscheidung muss anhand des Vergabevermerks, der eingegangenen Bewerbungen und der vorliegenden Akten insgesamt nachvollziehbar sein. Andernfalls liegt ein Verstoß gegen § 18 VOF sowie das vergaberechtliche Transparenzgebot vor, das den Antragsteller in seinem Anspruch aus § 97 Abs. 7 GWB auf Einhaltung der Bestimmungen über das Vergabeverfahren verletzt.*)

3. Die Vergabekammer darf nur diejenigen Maßnahmen treffen, die geeignet und erforderlich sind, um den festgestellten Vergaberechtsverstoß zu beseitigen und die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens zu gewährleisten.*)

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VPRRS 2006, 0125
GesundheitGesundheit
Anforderungen an Unterkriterien

VK Arnsberg, Beschluss vom 01.02.2006 - VK 28/05

Auch Unterkriterien müssen sachgerecht sein. Das ist nicht der Fall, wenn nicht abgefragte und nach dem Stand des Verfahrens auch nicht zu ermittelnde Angaben zur Bewertungsgrundlage gemacht werden.*)

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VPRRS 2006, 0120
DienstleistungenDienstleistungen
Aufgehobene Ausschreibung: Klärung von erledigten Rechtsverstößen

VK Brandenburg, Beschluss vom 09.09.2005 - 1 VK 33/05

Wird eine Ausschreibung aufgehoben und will ein Bieter einen Rechtsverstoß im Vergabeverfahren (bis zur Aufhebung) gem. § 114 Abs. 2 Satz 2 GWB geltend machen, muss er zudem ein berechtigtes Interesse an der Feststellung geltend machen und begründen (hier: Feststellungsinteresse verneint).

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VPRRS 2006, 0112
PlanungsleistungenPlanungsleistungen
Nachweisbare schwere Verfehlung

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 07.12.2005 - Verg 68/05

1. Die Vorschrift des § 11 lit. c VOF enthält jedenfalls in ihrem wortsinngemäßen Anwendungsbereich, der eine einzelne Verfehlung des Bewerbers zum Gegenstand hat, eine abschließende Regelung.

2. Der Vorschlag eines Bieters, die Vergabekammer nicht einzuschalten, sofern der Auftraggeber bereit ist, den Bieter im weiteren Verfahren zu beteiligen, stellt keine schwere Verfehlung im Sinne von § 11 lit. c VOF dar, wenn es zu Recht gerügte Verfahrensfehler gibt, die sich nur dadurch beseitigen lassen, dass der Auftraggeber von sich aus oder nach Anweisung durch die Vergabekammer den Bieter am weiteren Vergabeverfahren beteiligt.

3. Der Vorschlag eines Bieters, die Vergabekammer nicht einzuschalten, sofern der Auftraggeber bereit ist, dem Bieter sonstige Aufträge zu erteilen, stellt keine nachweisbare schwere Verfehlung im Sinne von § 11 lit. c VOF dar, wenn es nach Auffassung des Bieters darum geht, in einen Pool von Bietern zu gelangen, an die z.B. Planungsaufträge üblicherweise und rechtmäßig freihändig vergeben werden.

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VPRRS 2006, 0062
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
unzulässige Auftragskriterien in einem VOF-Verfahren

VK Schleswig-Holstein, Beschluss vom 11.01.2006 - VK-SH 28/05

1. Ist nach den Ausschreibungsbedingungen die Beauftragung eines Generalplaners für verschiedene Teilleistungen nach der HOAI jedenfalls nicht von vornherein ausgeschlossen, ist es für die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags unerheblich, dass das streitgegenständliche Los allein nicht den Schwellenwert erreicht (im Anschluss an VK Nordbayern, Beschluss vom 27.04.2005, 320.VK-3194-13/05, IBR 2005, 443).*)

2. Es stellt einen Verstoß gegen das Vergaberecht in Gestalt des § 16 Abs. 2 und 3 VOF dar, wenn der Auftraggeber bekannt gemachte Auftragskriterien bei der Entscheidung über die Auftragserteilung gemäß § 16 Abs. 1 VOF nicht berücksichtigt.*)

3. Eignungskriterien i.S.d. §§ 11 bis 13 VOF dürfen im Rahmen der Entscheidung über den Auftrag gemäß § 16 Abs. 1 VOF grundsätzlich nicht berücksichtigt werden.*)

4. Die Vergabekammer darf nur diejenigen Maßnahmen treffen, die geeignet und erforderlich sind, um den festgestellten Vergaberechtsverstoß zu beseitigen und - soweit geboten - darüber hinaus die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens zu gewährleisten. Kommen mehrere Möglichkeiten in Betracht, den Rechtsverstoß zu beseitigen, muss die Vergabekammer diejenige auswählen, welche die Interessen der Beteiligten möglichst wenig beeinträchtigt.*)

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VPRRS 2006, 0047
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Vergabe – Nachverhandlungsverbot bei funktionaler Leistungsbeschreibung?

OLG Saarbrücken, Beschluss vom 23.11.2005 - 1 Verg 3/05

1. Zwischen den §§ 25 Nr. 1 Abs. 1, 21 Nr. 1 Abs. 1 und § 24 VOB/A besteht eine Wechselwirkung. Kann der Auftraggeber mit einem Bieter zulässigerweise nachverhandeln, fehlt regelmäßig ein zwingender Grund für den Ausschluss. Bei einer funktionalen Leistungsbeschreibung ermöglicht § 24 Nr. 3 VOB/A unumgängliche technische Änderungen geringen Umfangs.

2. Geringfügig unvollständige Angebote sind in die Wertung aufzunehmen, wenn die Unvollständigkeit des Angebots die Beurteilung seiner Funktionalität durch die Vergabestelle nicht beeinträchtigt, seine sachlichen oder preislichen Lücken lediglich verhältnismäßig geringfügige Details betreffen, die die Wettbewerbsstellung des Bieters nicht relevant ändern und wenn die Zulassung darüber hinaus keinen Manipulationen Vorschub leistet.

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VPRRS 2006, 0005
PlanungsleistungenPlanungsleistungen
Kein Teilnahmeantrag, keine Antragsbefugnis!

VK Nordbayern, Beschluss vom 25.11.2005 - 320.VK-3194-38/05

1. Eine Antragsbefugnis besteht nicht, wenn das antragstellende Unternehmen kein Angebot abgegeben hat. Es fehlt ein Interesse am Auftrag, wenn der Antragsteller ohne hinreichenden Grund von der Abgabe eines Angebots abgesehen hat.*)

2. Ein Antragsteller ist nicht antragsbefugt, wenn er im streitgegenständlichen Vergabeverfahren selbst keinen Teilnahmeantrag gestellt und nicht zur Abgabe eines Angebots aufgefordert worden war. Ein dennoch abgegebenes Angebot kann nicht berücksichtigt werden und hat somit keine Chance auf die Erteilung des Zuschlags.

Mit der Durchführung des öffentlichen Teilnahmewettbewerbs bringt der öffentliche Auftraggeber zum Ausdruck, dass er nur diejenigen Unternehmer am späteren Verhandlungsverfahren beteiligen will, die sich zuvor am Teilnahmewettbewerb beteiligt haben.*)

3. Die an eine juristische Person gerichtete Angebotsaufforderung ist nicht auf eine andere juristische Person der selben Unternehmensgruppe übertragbar, wenn beide Unternehmen rechtlich selbstständig sind.*)

4. Ein Bieter kann sich nur auf die Leistungsfähigkeit eines Dritten berufen, wenn er gleichzeitig einen sicheren Zugriff auf die Mittel dieses Unternehmens darlegt. Zudem kann sich ein Auftragnehmer bei der Erfüllung der Leistung nur der Fähigkeiten anderer Unternehmen bedienen, die Zuverlässigkeit muss der Bieter für sich selbst nachweisen.*)

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Online seit 2005

VPRRS 2005, 0686
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Rechtzeitigkeit der Rüge eines Verstoßes im Verhandlungsverfahren

OLG Dresden, Beschluss vom 21.10.2005 - W Verg 5/05

1. Vollzieht sich auf Seiten einer kommunalen Vergabestelle der Prozess zur Auswahl eines Bieters in einem Verhandlungsverfahren in mehreren aufeinander aufbauenden Stufen (hier: Verabschiedung einer Beschlussvorlage durch die Verwaltungsspitze der Antragsgegnerin und spätere Beschlussfassung des Stadtrats hierüber), so wird die Rügeobliegenheit des § 107 Abs. 3 GWB nicht erst durch den Abschluss des Auswahlverfahrens auf der letzten Stufe bestimmt, sondern bereits durch zur Kenntnis des Bieters gelangtes fehlerhaftes Vergabeverhalten auf der früheren Stufe ausgelöst.*)

2. Eine zulässige Rüge setzt die Bezeichnung konkreter Tatsachen voraus, aus denen sich - zumindest schlüssig - die Behauptung des Bieters ableiten lässt, dass sich darin ein Vergabeverstoß des Auftraggebers verwirklicht.*)

3. Der Ablauf der Informationsfrist nach § 13 VgV beendet das Vergabeverfahren nicht, solange der Auftraggeber von der ihm danach freistehenden Möglichkeit, den Vertrag über die ausgeschriebenen Leistungen abzuschließen, tatsächlich keinen Gebrauch gemacht hat.*)

4. Verhandlungen über den Inhalt der zu erbringenden Leistung sind in einem Verhandlungsverfahren nach VOF, auch soweit dadurch von Vorgaben der Ausschreibung abgewichen wird, zulässig, solange die Vergabestelle nicht an die beteiligten Verhandlungspartner unterschiedliche Änderungswünsche heranträgt und der nach wirtschaftlichen und technischen Kriterien zu beurteilende Wesenskern der Ausschreibung gewahrt bleibt (im Anschluss an den Senatsbeschluss vom 03.12.2003 - WVerg 15/03, VergR 2004, 225).*)

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VPRRS 2005, 0675
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Sektorenauftrag: Vergabe freiberuflicher Leistungen

VK Hessen, Beschluss vom 08.11.2005 - 69d-VK-67/2005

1. Ist die Vergabestelle Sektorenauftraggeber, so ist mangels besonderer Regelung für die Vergabe freiberuflicher Leistungen (§ 5 S. 3 VgV) ab Erreichen der Sektoren Schwellenwerte die VOL/A/4 unter Beachtung der Sektoren-Richtlinie 93/96/EWG anzuwenden, es sei denn, die Vergabestelle unterwirft sich freiwillig den Regelungen der VOF und richtet ihr Verfahren danach aus.*)

2. Die Vergabestelle trifft bei angenommener Unterschreitung der Mindestsätze der HOAI eine Aufklärungspflicht; diese gilt nach dem Gleichbehandlungsgrundsatz gegenüber allen Bietern.*)

3. In der Einführung zusätzlicher Wertungskriterien in der zweiten Wertungsstufe, welche nicht in der Vergabebekanntmachung angegeben waren, liegt ein Verstoß gegen den Grundsatz der Transparenz des Vergabeverfahrens. Dies kann außerdem die Einführung eines zusätzlichen Eignungskriteriums in die Zweite Wertungsstufe und damit die unzulässige Doppelverwendung von Zuschlags - und Eignungskriterien bedeuten.*)

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VPRRS 2005, 0665
PlanungsleistungenPlanungsleistungen
Entbehrlichkeit der Textform der Information gemäß § 13 VgV

OLG Schleswig, Beschluss vom 28.11.2005 - 6 Verg 7/05

1. Ist das Vergabeverfahren zur Vergabe eines Architektenauftrags schon vor Beginn des Nachprüfungsverfahrens wirksam beendet worden, so fehlt dem Begehren, im Wege des § 118 Abs. 1 Satz 3 GWB eine Fortdauer des Zuschlagsverbots nach § 115 Abs. 1 GWB zu erreichen, eine Grundlage.

2. Ein vor Ablauf der Frist des § 13 VgV oder unter Missachtung der Informationspflicht geschlossener Vertrag ist nach § 13 Satz 6 VgV mit der Nichtigkeitsfolge behaftet. § 13 VgV gilt in allen seinen Bestimmungen auch für Verhandlungsverfahren nach der VOF.

3. Wenn der Bewerber aber schon unmissverständlich, eindeutig und abschließend mündlich informiert worden ist und er diese mündliche Information so ernst nimmt, dass er den vermeintlichen Vergabefehler formgerecht rügt, ist die Textform des § 13 VgV nicht mehr erforderlich, um den Primärrechtsschutz sicherzustellen.

4. Zwar kann ein Architektenvertrag konkludent geschlossen werden. Wenn allerdings ein Verhandlungsverfahren durchgeführt wird, das auf eine (Gesamt-)Vergabe aller für die Realisierung des Bauvorhabens erforderlichen Leistungsphasen abzielt, liegt in der Entgegennahme von Teilleistungen, um "keine Zeit zu verlieren", nicht bereits die konkludente Vergabe des Gesamt-Architektenauftrages.

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VPRRS 2005, 0471
Architekten und IngenieureArchitekten und Ingenieure
Auftraggeber muss nicht HOAI-gerecht ausschreiben!

OLG Köln, Urteil vom 18.03.2005 - 6 U 163/04

1. Die Einhaltung wettbewerbsrechtlicher Preisvorschriften obliegt den Architekten und Ingenieuren, die ihre Leistungen selbständig und in eigener Verantwortung abzurechnen haben, nicht aber ihren Auftraggebern.

2. Als Störer kann jeder auf Unterlassung oder Beseitigung in Anspruch genommen werden, der auch ohne Wettbewerbsförderungsabsicht und Verschulden unter Verletzung eigener Prüfungspflichten willentlich und adäquat-kausal an der Herbeiführung oder Aufrechterhaltung einer rechtswidrigen Beeinträchtigung mitwirkt, sofern der Inanspruchgenommene die rechtliche Möglichkeit zur Verhinderung der Handlung hatte.

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VPRRS 2005, 0260
DienstleistungenDienstleistungen
Kein Kontrahierungszwang mit dem Sieger des ausgelobten Wettbewerbs

OLG Dresden, Beschluss vom 11.04.2005 - WVerg 5/05

1. Ein Nachprüfungsbegehren, welches darauf gestützt wird, dass der Antragsteller den streitbefangenen Auftrag bereits inne habe und deshalb eine (anderweitige) Vergabe nicht mehr stattfinden dürfe, ist unzulässig (in Anschluss an OLG Brandenburg, VergR 2005, 138).*)

2. Der Ablauf der in § 13 S. 2 VgV geregelten Frist führt auch dann, wenn kein von einer Absage betroffener Bieter die Vergabenachprüfungsorgane angerufen hat, weder zu einer Beendigung des Vergabeverfahrens noch zum Ausscheiden eines Bieters, solange der Auftraggeber seine abschließende Vergabeentscheidung nicht getroffen hat.*)

3. Ein Verhandlungsverfahren nach VOF ist erst beendet, wenn die interne Auswahlentscheidung der Vergabestelle zugunsten eines Teilnehmers nach außen durch Abschluss eines zivilrechtlich wirksamen Vertrags (vgl. § 16 VOF) umgesetzt ist.*)

4. Gegenstand eines Verhandlungsverfahrens können auch Änderungen des Inhalts der ausgeschriebenen Leistung sein, solange die Identität des Beschaffungsvorhabens selbst gewahrt bleibt.*)




Online seit 2004

VPRRS 2004, 0634
Architekten und IngenieureArchitekten und Ingenieure
Angabe der Honorarzone in Ausschreibung zwingend?

BGH, Urteil vom 11.11.2004 - I ZR 156/02

Zur wettbewerblichen Haftung des Auftraggebers, der Ingenieurleistungen ausschreibt, wenn die gemäß der Ausschreibung vorgenommenen Honorarberechnungen der Ingenieure gegen die HOAI verstoßen.*)

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