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Volltexturteile nach Sachgebieten

Sachgebiet: Bau & Immobilien: Planungsleistungen

479 Entscheidungen insgesamt




Online seit 2004

VPRRS 2004, 0394
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Verhandlungsverfahren nur bei freiberuflicher Tätigkeit

VK Schleswig-Holstein, Beschluss vom 18.12.2002 - VK-SH 16/02

1. Dienstleistungen sind nach § 99 Abs.4 GWB in Verbindung mit § 4 Vergabeverordnung und §§ 1, 1a, 3a Nr. 1 VOL/A im offenen Verfahren zu vergeben, es sei denn bei den zu erbringenden Leistungen handelt es sich um solche, die im Rahmen einer freiberuflichen Tätigkeit erbracht oder im Wettbewerb mit freiberuflich Tätigen angeboten werden. Dann kann als Ausnahme nach § 3 a Nr. 2 Buchst. c) VOL/A Abschnitt 2 im Verhandlungswege vergeben werden.

2. Die Voraussetzungen der Ausnahmevorschrift des § 3 a Nr. 2 Buchst. f) VOL/A Abschnitt 2 liegen nicht vor, wenn der Zusatzauftrag nicht zur Ausführung der mit dem Vertrag vergebenden Dienstleistungen erforderlich.

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VPRRS 2004, 0288
DienstleistungenDienstleistungen
Architektenhonorar unwirksam bei Unterschreitung der Mindestsätze?

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 07.07.2004 - Verg 15/04

1. Ist der Zuschlag erteilt, ist zwischen der Vergabestelle und dem Auftragnehmer ein Vertrag geschlossen worden, der im Regelfall auch dann, wenn das Vergabeverfahren nicht ordnungsgemäß war, wirksam bleibt.

2. Ein Angebot ist nicht zwingend deshalb von der Wertung auszuschließen, weil es nur ein vorläufiges Honorar und keine Baukostenobergrenze enthält.

3. Zwar ist es grundsätzlich zulässig, für alle in der HOAI geregelten Architekten- und/oder Ingenieurleistungen einen Pauschalpreis/Festbetrag zu vereinbaren, mit dem alle vereinbarten Leistungen eines Auftrages abgegolten sind. Da das in der HOAI geregelte Preisrecht eine Unterschreitung der Höchstsätze in der Regel aber nur bis zum Erreichen der Mindestsätze zulässt (§ 4 Abs. 1 HOAI), ist eine Pauschalvereinbarung aber unwirksam, wenn das Pauschalhonorar bei zutreffender Berechnung nach der HOAI die Mindestsätze unterschreitet, ohne dass die engen Voraussetzungen des § 4 Abs. 2 HOAI vorliegen.

4. Schriftliche Anfragen eines Stadtbauamtes an Architekturbüros, in denen nach der Honorarhöhe für Architektenleistungen gefragt wird, ohne diese Leistungen genau zu spezifizieren, sind wettbewerbswidrig.

5. Gehört die Kostenberechnung nicht zu den übertragenen Leistungen des Architekten oder Ingenieurs, ist es Sache des Auftraggebers, die Kostenermittlung für die maßgeblichen Kostengruppen so aufbereitet zur Verfügung zu stellen, dass die anrechenbaren Kosten zweifelsfrei ermittelt werden können.

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VPRRS 2004, 0246
PlanungsleistungenPlanungsleistungen
Was ist bei einer Preisrichterentscheidung überprüfbar?

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 31.03.2004 - Verg 4/04

1. Bestimmen die Auslobungsunterlagen, dass Arbeiten, die durch einen Kurierdienst eingereicht werden, als rechtzeitig gelten, wenn der Tagesstempel ein bestimmtes Datum nachweist, so rechtfertigt die Tatsache, dass eine Sendung keinen Tagesstempel aufweist, nicht den Ausschluss. Eine solche strikte Rechtsfolge hätte in den Auslobungsbedingungen unzweideutig formuliert werden müssen.

2. Hat sich das Vergabeverfahren erledigt, bevor der Nachprüfungsantrag eingereicht wurde, liegt keine Erledigung des Nachprüfungsverfahrens nach § 114 Abs. 2 Satz 1 GWB vor. Dann aber ist ein Feststellungsbegehren im Nachprüfungsverfahren nicht möglich.

3. Eine Preisrichterentscheidung ist für die Parteien verbindlich (§ 661 Abs. 2 S. 2 BGB). Sie ist grundsätzlich nicht gerichtlich auf ihre sachliche Richtigkeit hin überprüfbar, auch dann nicht, wenn ihre offenbare Unrichtigkeit geltend gemacht wird. Nachprüfbar ist nur das Verfahren, wobei nur schwerwiegende Verfahrensmängel, die sich offensichtlich auf die Entscheidung ausgewirkt haben, eine Aufhebung der Entscheidung der Preisrichter begründen können.

4. Eine Mitteilung nach § 13 VgV kann der Auslober eines Wettbewerbs nicht versenden, da er keinen Einfluss auf die Entscheidung des Preisgerichts hat. Die damit einhergehende Minderung der Rechtsschutzmöglichkeiten liegt in der Natur der preisrichterlichen Entscheidung begründet.

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VPRRS 2004, 0054
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Ausschluss eines unvollständigen Angebotes

OLG Hamburg, Beschluss vom 21.01.2004 - 1 Verg 5/03

1. Der öffentliche Auftraggeber hat bei Vorliegen der Voraussetzungen des § 25 Nr. 1 Abs. 1 VOB/A kein Recht zu einer wie auch immer gearteten großzügigen Handhabe, sondern ist gezwungen, das betreffende Angebot aus der Wertung zu nehmen.

2. Im Fall geforderter Erklärungen ändert hieran auch nichts, dass § 21 Nr. 1 Abs. 1 Satz 2 VOB/A Abschnitt 2 nur als Sollvorschrift formuliert ist.

3. Grundsätzlich hat der Bieter alle in den Verdingungsunterlagen geforderten Angaben einzureichen.

4. Zu der Frage, ob Einheitspreislisten zu den Erklärungen gehören, die zwingend mit der Angebotsabgabe einzureichen sind.

5. Ein Unternehmen ist dann nicht von einem Vergabeverstoß betroffen, wenn sein Angebot in einer solchen Weise mangelhaft ist, dass es dem Ausschluss unterliegt. In einem derartigen Fall fehlt das erforderliche Rechtsschutzbedürfnis von § 107 Abs. 2 GWB.

6. Die Erstattung der notwendigen Aufwendungen des Beigeladenen entspricht nach herrschender Ansicht nur dann der Billigkeit, wenn dieser eigene Anträge stellt, ein eigenes Rechtsmittel eingelegt oder zumindest das Verfahren wesentlich gefördert hat.

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VPRRS 2004, 0052
PlanungsleistungenPlanungsleistungen
Schadensersatz wegen rechtswidriger Auftragsvergabe

OLG Dresden, Urteil vom 10.02.2004 - 20 U 1697/03

1. Im Recht der Vergabe öffentlicher Aufträge ist seit langem und unabhängig von der Anwendbarkeit der Nachprüfungsregeln des GWB anerkannt, dass eine Ausschreibung grundsätzlich ein vertragsähnliches Vertrauensverhältnis schafft, welches für die übrigen Verfahrensbeteiligten einen Anspruch gegenüber dem Auftraggeber auf Beachtung der seiner Ausschreibung zu Grunde liegenden Vergabevorschriften begründet.

2. Die Vergabestelle muss die vorab bekannt gemachten Auswahlkriterien vollständig anwenden und ist gleichzeitig auf diese Kriterien beschränkt, darf also darüber hinaus keine weiteren, nicht zuvor angekündete Kriterien zur Auswahlwertung heranziehen.

3. Das Auswahlverfahren und die daraus abgeleitete Auswahlentscheidung müssen generell erkennen lassen, aufgrund welcher konkreten Tatsachenerwägungen ein Bewerber ausgewählt und ein anderer abgelehnt worden ist. Eine solche Transparenz ist vergaberechtlich auch dann geboten, wenn man der Vergabestelle insoweit einen Bewertungsspielraum zubilligt.

4. Der Kläger eines zivilrechtlichen Schadensersatzprozesses darf die im vorangegangenen Nachprüfungsverfahren gewonnenen Erkenntnisse in den Prozess einführen, auch wenn er am Nachprüfungsverfahren nicht beteiligt war.

5. Liegt die Mangelhaftigkeit der Bewerberauswahl auf der Hand, so darf der Auftraggeber, gerade weil diese Mängel bei einem "unter dem Dach des Verhandlungsverfahrens" durchgeführten Planungswettbewerb unmittelbar auf diesen durchschlagen, den Wettbewerb nicht auslösen und damit Aufwendungen der Wettbewerbsteilnehmer verursachen, von denen aus Rechtsgründen von Anfang an feststeht, dass sie sinnlos sind.

6. "Freischwebenden" Gutachtenverfahren, bei denen mehrere Büros aufgefordert werden, Planungsvorschläge für die Lösung einer bestimmten Bauaufgabe zu erarbeiten, mag es grundsätzlich geben; solange aber ein Beschaffungsvorhaben wirksam ausgeschrieben ist, darf es nur in dem dadurch von der Vergabestelle selbst vorgegebenen Rahmen nach den danach einschlägigen Vergaberegeln in Auftrag gegeben werden.

7. Mit dem Sinn dieser Regeln wäre es offenkundig unvereinbar, den Auftragsgegenstand oder Teile davon außerhalb des Vergabeverfahrens bearbeiten zu lassen. Das gilt erst recht, wenn der Auftraggeber die Ergebnisse dieser Bearbeitung anschließend im Vergabeverfahren zu verwenden beabsichtigte.

8. In den Konstellationen einer irrealen Amortisationschance, deretwegen jeder Teilnehmer Kosten nicht aufgewendet hätte, ist jeder Bewerber oder Bieter zur Geltendmachung seiner "umsonst" getätigten Aufwendungen legitimiert, weil er das Kostenrisiko nur wegen einer seinen Aufwendungen äquivalenten Chance eingeht, an der es gerade fehlt, wenn das Vergabeverfahren - oder der Verfahrensabschnitt, in dem die Kosten ausschließlich entstanden sind - mit einem "Anfangsfehler" behaftet ist, der einer Vergabenachprüfung nicht standhält.

9. Ein Schadensersatzverlangen ist nicht daran gebunden, dass der Bieter zuvor über ein - erfolgloses - Nachprüfungsverfahren versucht hat, den Eintritt seines Schadens zu verhindern; eine "Pflicht zur Nachprüfung" lässt sich dem Gesetz ausdrücklich nicht entnehmen.

10. Der Bieter ist mit seinem Schadensersatzverlangen nicht der Höhe nach auf die dem Gutachtenverfahren zu Grunde liegende pauschale Aufwandsentschädigung beschränkt. Denn diese Begrenzung wirkt sich (nur) bei einem rechtmäßigen Gutachtenverfahren aus, nicht aber wenn dieses Verfahren von Anfang an so nicht hätte stattfinden dürfen und die streitbefangenen Aufwendungen des Bieters gerade aus diesem Grunde von Anfang an sinnlos waren.

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VPRRS 2004, 0045
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Ausschluss wegen Bestimmung einer Annahmefrist durch den Bieter?

BGH, Urteil vom 28.10.2003 - X ZR 248/02

Ist nach den Vergabeunterlagen eine Bindefrist nicht zu beachten, darf ein innerhalb der Angebotsfrist abgegebenes Angebot regelmäßig nicht deshalb unberücksichtigt bleiben, weil der Bieter von sich aus eine Annahmefrist bestimmt hat.*)

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Online seit 2003

VPRRS 2003, 0690
PlanungsleistungenPlanungsleistungen
Verhandlungsverfahren bei Aufträgen über freiberufliche Leistungen

OLG Bremen, Beschluss vom 13.11.2003 - Verg 8/2003

Aufträge über freiberufliche Leistungen im Verhandlungsverfahren sind mit vorheriger Vergabebekanntmachung zu vergeben. Dieses Verhandlungsverfahren ist in zwei Abschnitte zu unterteilen, nämlich die Bewerbungsphase (§§ 10 ff VOF), in der aus den auf die Bekanntmachung antwortenden Bewerbern diejenigen ausgewählt werden, die am eigentlichen Verhandlungsverfahren, dem zweiten Teil, teilnehmen. Wenn die Beteiligten dieses Vergabenachprüfungsverfahrens demgegenüber von "Auswahlverfahren" und "Zuschlagsverfahren" sprechen, so bedeutet das in der Sache keinen Unterschied.

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VPRRS 2003, 0686
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Zuschlag vor dem im Informationsschreiben angegebenen Zuschlagstag?

OLG Bremen, Beschluss vom 17.11.2003 - Verg 6/2003

1. Die Auftraggeberin kann wirksam den Auftrag auch dann erteilen, wenn der im Informationsschreiben angekündigte Zuschlagstermin noch nicht erreicht ist. Die Berechnung der 14-Tages-Frist richtet sich nur nach § 13 VgV.

2. Selbst bei einem Angebotspreis, der 15,6% unterhalb des nächstgünstigen Konkurrenten liegt, ist nicht ohne weiteres von einem unangemessen niedrigen Preis auszugehen.

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VPRRS 2003, 0682
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Vermischung von personen- und auftragsbezogenen Kriterien bei VOF

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 23.07.2003 - Verg 27/03

Es kann in gewissen Grenzen bei VOF-Vergaben zu einer Vermischung von personenbezogenen und auftragsbezogenen Aspekten kommen. Dies liegt noch innerhalb des gewährten Beurteilungsspielraums bei der Prognoseentscheidung nach § 16 VOF.

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VPRRS 2003, 0662
PlanungsleistungenPlanungsleistungen
Losverfahren zur Reduzierung der Bewerberzahl?

OLG Rostock, Beschluss vom 01.08.2003 - 17 Verg 7/03

1. Ein Losverfahren kann angewandt werden, wenn dem öffentlichen Auftraggeber eine rein objektive Auswahl aus zahlreichen gleich qualifizierten Bewerbungen nicht möglich ist.

2. Auch zur Reduzierung der Bewerberzahl erscheinen Losentscheidungen zur Auswahl der zu den Verhandlungen zuzulassenden Bewerber als vertretbar.

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VPRRS 2003, 0641
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Muss Gewichtung der Eignungskriterien angegeben werden?

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 29.10.2003 - Verg 43/03

1. Eine vorherige Bekanntgabe der Reihenfolge und Gewichtung der Eignungskriterien wird in einem VOF-Verfahren nicht gefordert.

2. Lediglich bei den Auftrags- und Zuschlagskriterien soll der Auftraggeber gemäß § 16 Abs. 3 VOF die Reihenfolge und Gewichtung angeben. Allerdings ist auch diese Vorgabe nicht verbindlich; Verstöße hiergegen bleiben folgenlos.

3. § 16 Abs. 3 ist nicht auf die Eignungskriterien zu übertragen.

4. Die Rechtslage ist - vom Vorstehenden abweichend - nur anders zu beurteilen, wenn der öffentliche Auftraggeber bereits vor der Vergabebekanntmachung Regeln für die Gewichtung der an die Eignungsprüfung anzulegenden Auswahlkriterien aufgestellt hat. In einem solchen Fall müssen - und zwar aus Gründen der Gleichbehandlung der Bewerber und der Transparenz des Vergabeverfahrens - in der Vergabebekanntmachung nicht nur die Kriterien als solche, sondern es muss auch die bei der Auswahl vorgesehene Gewichtung der Kriterien mitgeteilt werden.

5. Der Grundsatz, wonach der Auftraggeber ein "Mehr an Eignung" eines Bieters nicht berücksichtigen darf, gilt nur für die Phase der abschließenden Angebots- oder Zuschlagswertung. Dagegen ist in der Phase der Bewertung der Eignung der Bieter eine Abstufung zulässig.

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VPRRS 2003, 0708
PlanungsleistungenPlanungsleistungen
Im Schwerpunkt der Präsentation vertan: Auftraggeber muss Hinweis erteilen!

VK Bund, Beschluss vom 25.06.2003 - VK 2-50/03

1. Der Auftraggeber kann eine Eignungsprüfung nachträglich korrigieren, wenn sich zwischenzeitlich aufgrund neuer Erkenntnisse herausgestellt hat, dass die ursprüngliche, auf Basis der schriftlichen Unterlagen erfolgte Eignungsprüfung auf falschen Tatsachen beruht.

2. Es liegt im Ermessen des Auftraggebers, den Inhalt einer Bewerberpräsentation von vornherein detailliert vorzugeben bzw. ganz konkrete Fragen zu stellen. Wenn das aber nicht der Fall ist, und die Bewerber ihre Präsentation im wesentlichen frei gestalten können, muss der Auftraggeber einen Bewerber, der entsprechende Projekte angeführt, sich nach Auffassung des Auftraggebers jedoch im Schwerpunkt der Präsentation vertan hat, darauf entweder aufmerksam machen oder aber entsprechende Nachfragen zu denjenigen Punkten stellen, die er selbst für wesentlich ansieht.

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VPRRS 2003, 0364
BestandssanierungBestandssanierung
Echte Chance auf den Zuschlag?

OLG Hamburg, Beschluss vom 07.08.2002 - 1 Verg 2/02

Macht eine Antragstellerin zur Begründung ihres Schadens geltend, sie werde aufgrund der behaupteten Rechtsverletzung von der Möglichkeit ausgeschlossen, den Auftrag zu erhalten, muss sie mit ihrer Antragsbegründung (§ 108 GWB) in jedem Fall darlegen, dass sie in einem fehlerfrei durchgeführten Vergabeverfahren eine konkrete Aussicht auf Zuschlagserteilung gehabt hätte.

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VPRRS 2003, 0234
DienstleistungenDienstleistungen
Keine Änderungen nach Verhandlungsende!

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 25.07.2002 - Verg 33/02

Sowohl das Gebot zu einem fairen Preis- und Leistungswettbewerb als auch der Grundsatz der Gleichbehandlung gebieten es ei der Freihändigen Vergabe, dass die Bieter in dem Zeitpunkt, in welchem der öffentliche Auftraggeber die Verhandlungen beendet und zur abschließenden Angebotswertung schreitet, an ihre Angebote gebunden sind und eine nachträgliche Änderung oder Ergänzung der von ihnen unterbreiteten Offerte ausgeschlossen ist.

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VPRRS 2003, 0174
PlanungsleistungenPlanungsleistungen

OLG Brandenburg, Beschluss vom 11.05.2000 - Verg 1/00

Zur Frage, welchen formalen und inhaltlichen Anforderungen eine Rüge im Sinn des § 107 Abs. 3 S. 1 GWB zu entsprechen hat und unter welchen Voraussetzungen sie "unverzüglich" erfolgt ist.

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VPRRS 2003, 0074
PlanungsleistungenPlanungsleistungen
Bindung der Vergabestelle an Ergebnis getroffener Eignungsprüfung

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 07.11.2001 - Verg 23/01

Die Vergabestelle kann nach dem Grundsatz von Treu und Glauben (§ 242 BGB) ihre in der dritten Wertungsstufe des § 10 Abs. 1 VOF (Prüfung der fachlichen Eignung der Bieter) zu Gunsten einer Antragstellerin getroffene Entscheidung nicht in der vierten Wertungsstufe bei der Auswahl desjenigen Bieters, der die bestmögliche Leistung erwarten lässt (§ 16 Abs. 1 und 2, VOF), wieder rückgängig machen.

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VPRRS 2003, 0047
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Nachschieben von Auswahlkriterien

OLG Stuttgart, Beschluss vom 28.11.2002 - 2 Verg 10/02

1. Gemäß § 16 Abs. 3 VOF haben die Auftraggeber alle Auftragskriterien, deren Anwendung vorgesehen sind, in der Aufgabenbeschreibung oder der Vergabebekanntmachung anzugeben. Dabei sind alle Auftragskriterien anzugeben.

2. Der öffentliche Auftraggeber darf nach Bewerbungsschluss nicht erstmalig die Präsentation von Referenzobjekten verlangen.

3. Ist eine preisliche Schwankungsbreite der Angebote denkbar, bleibt der Preis in der VOF grundsätzlich ein Vergabekriterium und kann deshalb nicht als Zuschlagsmerkmal von vornherein ausgeschlossen oder als vorgegebenes Vergabekriterium schadlos wieder zurückgenommen werden.

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VPRRS 2003, 0018
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Angabe der Auswahlkriterien zur Auftragsvergabe

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 27.11.2002 - Verg 45/02

1. Nach 16 Abs. 3 VOF ist der Auftraggeber verpflichtet, die Kriterien, die er bei der Entscheidung über die Auftragsvergabe heranziehen will, in der Aufgabenbeschreibung oder der Vergabebekanntmachung anzugeben.

2. Er muss auch solche Auftragskriterien explizit benennen, die sich "von selbst verstehen" bzw. bereits in § 16 Abs. 2 VOF genannt werden.

3. Der Verordnungsgeber hat sich mit § 16 Abs. 1 VOF dafür entschieden, nicht den niedrigsten Preis eines Angebots zum ausschlaggebenden Zuschlagskriterium zu machen, sondern auf die "bestmögliche" Leistung abzustellen.

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Online seit 2002

VPRRS 2002, 0292
PlanungsleistungenPlanungsleistungen
Planungsarbeiten zur Genehmigung einer Müllkesselanlage

VK Düsseldorf, Beschluss vom 30.09.2002 - VK-26/02

1. Die positive Kenntnis eines Vergaberechtsverstoßes kann auch bei einer Ingenieurfirma, die selbst Wettbewerbe nach den Verdingungsordnungen durchführt, nicht unterstellt werden.*)

2. Auch Planungsverfahren können nach den Regeln der VOL/A ausgeschrieben werden. Da die VOF nur das Verhandlungsverfahren kennt, muss aufgrund des Ausnahmecharakters dieser Vergabeart auch eine Notwendigkeit bestehen, etwa bei Planungsleistungen, ein solches durchzuführen. Wenn die Leistung überwiegend aus Bestandsaufnahmen, Analytik, Dokumentation, Überwachung besteht und die eigentliche planerische Leistung durch den Auftraggeber so vorstrukturiert ist, dass der Planer nur noch unter Anwendung seines Spezialwissens ein Leistungsprogramm abzuarbeiten hat, besteht kein Bedürfnis zur Durchführung eines VOF-Verfahrens, weil auch keine Notwendigkeit zur Konkretisierung der "Lösung" im Verhandlungswege besteht, sondern die Angebote ohne weiteres vergleichbar sind.*)

3. Wie in den Richtlinien vorgesehen kann sowohl die "Wirtschaftlichkeit" wie der niedrigste Preis (ohne das Hinzutreten eines weiteren Alibi- Kriteriums) zumindest im Bereich der VOL/A grundsätzlich beanstandungsfrei als Wertungsmethoden angewandt werden, soweit die jeweils gewählte Methode den zu erwartenden Angeboten diskriminierungsfrei gerecht wird. Die nationalen Vorschriften, insbesondere die grundlegende Vorschrift aus § 97 Abs. 5 GWB, sind insofern europarechtskonform auszulegen.*)

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VPRRS 2002, 0030
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
VOF: Nachprüfungsantrag nach Zuschlagserteilung

OLG Rostock, Beschluss vom 16.05.2001 - 17 W 1/01

Nachprüfungsantrag nach Zuschlagserteilung im VOF-Verfahren.

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VPRRS 2002, 0027
PlanungsleistungenPlanungsleistungen

OLG Rostock, Beschluss vom 06.06.2001 - 17 W 6/01

Stellt ein Architektenbüro bei Durchsicht der vom Auftraggeber übersandten Aufgabenbeschreibung fest, dass für die Ausarbeitung der geforderten Angebotsunterlagen nur eine Pauschalvergütung festgesetzt wurde, obwohl bereits im Bewerbungsverfahren nach der HOAI zu vergütende Leistungen verlangt werden, und rügt er diesen möglichen Vergabefehler nicht unverzüglich, ist ein anschließendes Nachprüfungsverfahren unzulässig.

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VPRRS 2002, 0006
PlanungsleistungenPlanungsleistungen
Stufenweise Beauftragung: Wie wird Schwellenwert berechnet?

VK Bremen, Beschluss vom 25.09.2001 - VK 5/01

1. "Setzen von Dienstleistungserbringern" ist bei der Vergabe von freiberuflichen Aufträgen nach VOF grundsätzlich zulässig.

2. Auch bei stufenweiser Beauftragung freiberuflicher Leistungen kann sich der Schwellenwert nach dem Gegenwert der gesamten Leistung berechnen.

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Online seit 2001

VPRRS 2001, 0035
PlanungsleistungenPlanungsleistungen
Wie ist die Vorauswahl bei der VOF-Vergabe durchzuführen?

VK Bund, Beschluss vom 10.05.2001 - VK 1-11/01

1. Es verstößt gegen das Gleichbehandlungs- und Transparenzgebot, wenn in der Vorauswahl Bewerbergruppen mit verschiedenen Eignungsgraden gebildet werden. Ein Ausschluss "weniger geeignet" erscheinender Bieter ist zwingend geboten.

2. Mit den ausgewählten Bewerbern müssen auf Basis einer Aufgabenbeschreibung und einer Angebotsaufforderung Verhandlungen geführt werden. Die Auftragskriterien sind spätestens mit dieser Aufforderung bekannt zu geben.

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VPRRS 2001, 0034
NachprüfungsverfahrenNachprüfungsverfahren
Welchen Rechtsschutz gibt es gegen de-facto-Vergaben?

VK Baden-Württemberg, Beschluss vom 06.06.2001 - 1 VK 6/01

1. Auch bei einer de-facto-Vergabe ist das Nachprüfungsverfahren nach §§ 102 ff GWB statthaft.

2. Das Gebot effektiven Primärrechtsschutzes gebietet es, vorbeugenden Rechtsschutz zu eröffnen, sofern eine Auftragserteilung hinreichend konkret ansteht, eine Ausschreibung jedoch erklärtermaßen nicht erfolgen soll.

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VPRRS 2001, 0032
PlanungsleistungenPlanungsleistungen
Verhandlungsgespräche bei VOF-Vergabe: Nach welchen Kriterien werden Teilnehmer ausgewählt?

VK Sachsen, Beschluss vom 13.06.2001 - 1/SVK/44-01

1. In einem Teilnahmewettbewerb nach VOF ist es nicht zulässig, einen Teil der Teilnehmer am Verhandlungsverfahren vorab nach einem nicht bekannt gemachten Kriterium (vorherige, erfolgreiche Tätigkeit für den Auftraggeber) auszusuchen und die restlichen Teilnehmer auszulosen.*)

2. Bei Ausschluss einer losweisen Vergabe ist es nicht zulässig, Leistungen, die nur ein Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur erbringen kann, gemeinsam mit anderen Vermessungsleistungen auszuschreiben und die Leistung dann an zwei Bewerber (einen Öffentlich bestellten und einen nicht Öffentlich bestellten Vermessungsingenieur) zu vergeben.*)

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VPRRS 2001, 0041
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Nach welchen Auswahlkriterien werden Architektenleistungen vergeben?

VK Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 11.01.2001 - 1 VK 13/00

Maßgebliches Kriterium für die Vergabe von Architekten- und Ingenieurleistungen ist nach der VOF neben dem Preis die zu erwartende Qualität der angebotenen Leistung. Im Rahmen der Angebotswertung besitzt der Auftraggeber einen weiten, von der Vergabekammer nur eingeschränkt überprüfbaren Beurteilungsspielraum.

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VPRRS 2001, 0037
PlanungsleistungenPlanungsleistungen
Vergabe von Projektsteuerungsleistungen

VK Sachsen, Beschluss vom 05.01.2001 - 1/SVK/111-00

Projektsteuerungsleistungen sind nach Maßgabe der VOF auszuschreiben. Das Leistungs- und Honorarmodell der AHO Fachkommission des DVP kann bei der Wertung nur berücksichtigt werden, wenn es als Auftragskriterium in der Aufgabenbeschreibung oder in der Vergabebekanntmachung angegeben worden ist. Denn die Empfehlungen der AHO Fachkommission haben ein Normsetzungsverfahren nicht durchlaufen und sind daher nicht zwingend zu berücksichtigen.

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Online seit 1999

VPRRS 1999, 0017
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Leistung nicht eindeutig beschrieben: Auftraggeber muss nachbessern!

OLG Brandenburg, Beschluss vom 03.08.1999 - 6 Verg 1/99

1. Es stellt eine Verletzung des vergaberechtlichen Neutralitätsgebotes dar, wenn entgegen dem aus § 20 VwVfG resultierenden Rechtsgedanken an einer Vergabeentscheidung Personen auf Auftraggeberseite mitwirken, die Aufsichtsfunktionen in Unternehmen ausüben, die als Bieter auftreten oder an Bietergemeinschaften beteiligt sind.

2. Ein Verstoß gegen die in § 9 VOB/A enthaltene Pflicht, die Leistungen so eindeutig und erschöpfend zu beschreiben, dass alle Bewerber die Beschreibung im gleichen Sinne verstehen müssen, führt zur Rechtswidrigkeit des Vergabeverfahrens. Führt auch die Auslegung der Verdingungsunterlagen zu keinem eindeutigen Ergebnis, muss der Auftraggeber deren Inhalt gegenüber allen Bietern klarstellen, um diesen gegebenenfalls die Chance zur Überarbeitung ihrer Angebote zu geben.

3. Im laufenden Vergabeverfahren sind Versuche zur Vertragsanbahnung ebenso wie Vertragsabschlüsse zwischen Bietern und für die Auftraggeberseite arbeitenden Unternehmen unzulässig, ohne dass es auf den Nachweis der tatsächlichen Beeinflussung der Vergabeentscheidung durch diese Umstände ankäme.

4. Im Verhandlungsverfahren sind alle während der Verfahrensdauer zu treffenden wesentlichen Entscheidungen, die zum Ausscheiden oder zur Präqualifikation oder zur Aufnahme von Vertragsverhandlungen mit einem Bieter führen, bereits vor Zuschlagserteilung nachvollziehbar zu dokumentieren, um dem Transparenzgebot nach § 97 Abs. 1 GWB Genüge zu tun. Eine Verletzung der Dokumentationspflicht führt zu einer Verletzung der Bieterrechte nach § 97 Abs. 7 GWB.

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