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Volltexturteile nach Sachgebieten

Sachgebiet: Bau & Immobilien: Planungsleistungen

479 Entscheidungen insgesamt




Online seit 2020

VPRRS 2020, 0211
Mit Beitrag
PlanungsleistungenPlanungsleistungen
Wie ist die Eignung einer GbR zu prüfen?

VK Hessen, Beschluss vom 14.05.2020 - 69d-VK-2-22/2020

1. Weder Vertretungsverhältnisse noch der Gesellschaftsvertrag an sich, noch die fehlende Registerpflicht einer GbR sind im Hinblick auf die Eignung einer GbR von vergaberechtlicher Relevanz.

2. Ebenso wie bei der Bietergemeinschaft ist bei der materiellen Eignungsprüfung nicht auf die einzelnen Mitglieder, sondern die Gesellschaft als Rechtssubjekt insgesamt abzustellen. Subjekt der Eignungsprüfung ist also die Gesellschaft, die sich die Eignungsnachweise ihrer Mitglieder zurechnen lassen kann.

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VPRRS 2020, 0116
Mit Beitrag
PlanungsleistungenPlanungsleistungen
Rückversetzung wegen Vergabefehlern ist Teilaufhebung!

VK Bund, Beschluss vom 13.02.2020 - VK 1-2/20

1. Stellt ein öffentlicher Auftraggeber vor Zuschlagserteilung einen erheblichen Fehler im Vergabeverfahren fest, ist er zu einer Fehlerkorrektur berechtigt. Die damit einhergehende Rückversetzung ist als Teilaufhebung der Ausschreibung anzusehen.

2. Die Dokumentation des Vergabeverfahrens ist in Textform zu führen, soweit dies für die Begründung von Entscheidungen auf jeder Stufe des Vergabeverfahrens erforderlich ist. Eine fehlende Dokumentation von Verfahrensschritten kann nachgeholt/geheilt werden.

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VPRRS 2020, 0091
RügeobliegenheitRügeobliegenheit
Wie rügt man richtig?

VK Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 26.07.2019 - 2 VK LSA 24/19

1. Ein Angebot, das von den Vergabeunterlagen abweichende Angaben enthält, ist nicht unvollständig und zwingend auszuschließen. Ein Austausch der betreffenden Angaben durch solche, die ausschreibungskonform sind, ist eine unzulässige Nachbesserung.

2. An den Inhalt der Rüge zur Gewährung eines effektiven Rechtsschutzes geringe Anforderungen zu stellen sind. Der Rüge muss jedoch eine konkrete vergaberechtliche Beanstandung zu entnehmen sein.

3. Der Bieter hat mitzuteilen, welchen Sachverhalt er für vergaberechtswidrig hält. Aus der Rüge muss zu ersehen sein, um welchen Verstoß es sich handelt und dass die Beseitigung des Vergaberechtsfehlers geltend gemacht wird.

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VPRRS 2020, 0077
Mit Beitrag
PlanungsleistungenPlanungsleistungen
Festgelegt ist festgelegt!

VK Westfalen, Beschluss vom 15.11.2019 - VK 2-30/19

1. Sofern der öffentliche Auftraggeber auf die Bieterfragen zu Widersprüchen zwischen der Bekanntmachung und den Vergabeunterlagen sich auf eine Deutungsmöglichkeit festlegt, ist eine Auslegung der widersprüchlichen Erklärungen nicht mehr angezeigt.*)

2. Eine nicht per Änderungsbekanntmachung veröffentlichte, während des Vergabeverfahrens erfolgte Ausdehnung des Zeitraums aus dem die Referenzen für die zu erbringende Leistung stammen müssen, verstößt gegen das Transparenzgebot und verletzt die Bieter in ihren Rechten aus § 97 Abs. 6 GWB.*)

3. Grundsätzliches zu den Anforderungen an die Antragsbefugnis aus § 160 Abs. 2 GWB und die Rügepräklusion aus § 160 Abs. 3 GWB.*)

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VPRRS 2020, 0045
Mit Beitrag
PlanungsleistungenPlanungsleistungen
Planerhonorar "nach HOAI" muss der Bieter rügen!

VK Thüringen, Beschluss vom 19.08.2019 - 250-4004-13510/2019-E-013-EF

1. Enthält das den Vergabeunterlagen beigefügte Vertragsmuster eine Regelung, wonach sich das Honorar für die zu erbringenden Tragwerksplanerleistungen nach der Verordnung über die Honorare für Architekten- und Ingenieure (HOAI) richtet, muss ein Bieter dies - wenn er darin einen Vergaberechtsverstoß sieht - fristgerecht rügen.

2. Hat der Auftragnehmer nach den Vergabeunterlagen während der gesamten Vertragslaufzeit auf eigene Kosten eine Berufshaftpflichtversicherung zu unterhalten und nachzuweisen, ist sein Angebot auszuschließen, wenn er einen nur für einen bestimmten Zeitraum geltenden Nachweis vorlegt.

3. Die Forderung, bestimmte Unterlagen beizubringen, ist grundsätzlich unverhältnismäßig, wenn der öffentliche Auftraggeber ohne weiteres selbst auf die Unterlagen zugreifen kann, etwa weil er bereits im Besitz dieser Unterlagen ist. Das gilt unabhängig davon, ob der Bewerber oder Bieter zuvor eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) abgegeben hat oder nicht.

4. Der Bewerber/Bieter ist verpflichtet, den Auftraggeber darauf hinzuweisen, im Rahmen welcher Verfahren die Unterlagen bereits eingereicht worden sind und sich daher in seinem Besitz befinden.

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VPRRS 2020, 0044
Mit Beitrag
PlanungsleistungenPlanungsleistungen
Auftraggeber muss für einheitliche Bewertung der Bewerbungen sorgen!

VK Berlin, Beschluss vom 12.11.2019 - VK B 2-29/19

1. Der öffentliche Auftraggeber hat in einem Planungswettbewerb bei Vorliegen mehrerer Referenzen zu einer Kategorie eine einheitliche Bewertung der Bewerbungen sicherzustellen und dies entsprechend zu dokumentieren.

2. Die Auswahlkriterien zum Planungswettbewerb und die Eignungskriterien für ein sich daran gegebenenfalls anschließendes Vergabeverfahren sind voneinander abzugrenzen.

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VPRRS 2019, 0377
Mit Beitrag
PlanungsleistungenPlanungsleistungen
Auch eine mündliche Präsentation darf gewertet werden!

VK Bund, Beschluss vom 22.11.2019 - VK 1-83/19

1. Die Bewertung einer mündlichen Präsentation im Vergabeverfahren ist zulässig.

2. Eine zusätzliche Darlegung von Unterkriterien zu im Präsentationstermin aufgabenspezifisch gestellten Fragen über die Bekanntgabe der Aufgabenbereiche hinaus ist nicht notwendig.

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VPRRS 2020, 0024
PlanungsleistungenPlanungsleistungen
Wer einen Bauingenieur als Projektsteuerer will, muss das eindeutig fordern!

VK Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 29.08.2018 - 2 VK LSA 21/18

1. Die Befähigung zur Projektsteuerung in Anlehnung an § 2 AHO ist nicht von einem Hochschulabschluss in einer bestimmten Ingenieurdisziplin abhängig.

2. Wird in den Vergabeunterlagen der Nachweis eines abgeschlossenes Hoch- oder Fachschulstudium für diesen Leistungsbereich gefordert, kann dies nur so verstanden werden, dass der Absolvent einer entsprechenden Hoch- oder Fachhochschule oder einer zertifizierten Zusatzausbildung befähigt sein muss, Leistungen als Projektsteuerer zu erbringen, da es keinen Hochschulabschluss als Projektsteuerer gibt.

3. Wünscht der Auftraggeber für die Projektsteuerung einen Bauingenieur, muss er dies in der Vergabebekanntmachung unmissverständlich zum Ausdruck bringen. Für die Auslegung der Forderung aus der Sicht eines verständigen Bieters ist es von Bedeutung, dass lediglich Leistungen der Projektsteuerung und noch nicht der Bauplanung ausgeschrieben sind.

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VPRRS 2020, 0013
Mit Beitrag
PlanungsleistungenPlanungsleistungen
sind wertmäßig zu addieren!

VK Westfalen, Beschluss vom 18.12.2019 - VK 1-34/19

Planungsleistungen sind wertmäßig zu addieren und europaweit auszuschreiben, soweit der sogenannte Schwellenwert für Dienstleistungen überschritten wird.*)

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Online seit 2019

VPRRS 2019, 0379
PlanungsleistungenPlanungsleistungen
Planerangebot nicht zuschlagsfähig: Ausschreibung "nach HOAI" folgenlos!

VK Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 24.10.2019 - 1 VK LSA 04/19

1. Nach dem Urteil des EuGH vom 04.07.2019 (IBR 2019, 436) verstößt das verbindliche Preisrecht der HOAI gegen wettbewerbsrechtliche Grundsätze und findet seine Rechtfertigung auch nicht in dem Bemühen um eine hinreichende Qualitätssicherung im Bereich der Architekten- und Ingenieurleistungen. Die Feststellungen des EuGH wirken unmittelbar.

2. Von einem Bieter konnte nicht erwartet werden, die die Entscheidung des EuGH tragenden Erwägungen vorauszusehen. Dementsprechend bestand insoweit auch keine Rügeobliegenheit.

3. Auch wenn die verbindliche Vorgabe des HOAI-Preisrechts gegen europarechtliche Regelungen verstößt, hat ein Nachprüfungsantrag keinen Erfolg, wenn die daraus resultierende Möglichkeit eines Schadenseintritts aufgrund der konkreten Ausgestaltung des Bieterangebots ausgeschlossen ist.

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VPRRS 2019, 0362
Mit Beitrag
PlanungsleistungenPlanungsleistungen
Kein Doppelverwertungsverbot für Referenzen!

VK Baden-Württemberg, Beschluss vom 12.11.2019 - 1 VK 62/19

1. Bei der Prüfung der Angebote besteht kein Doppelverwertungsverbot. Referenzen können daher sowohl bei der Eignung des Bieters als auch als Anknüpfungspunkt zur Bewertung der Qualität der Leistung berücksichtigt werden (wie VK Südbayern, Beschluss vom 02.04.2019 - Z3-3-3194-1-43-11/18, VPRRS 2019, 0122 = IBRRS 2019, 1293).

2. Das Vergabenachprüfungsverfahren ist ein subjektives Rechtsschutzverfahren, das nur die Verletzung der Rechte des Bieters, die zu einem Schaden führt, mit den Rechtsschutzmaßnahmen der Vergabekammer beseitigen soll. Tritt durch den Vergaberechtsverstoß kein Schaden ein, kann die Vergabekammer keine Maßnahmen aussprechen.

3. Die Frage, ob es für einen öffentlichen Auftraggeber notwendig war, einen Rechtsanwalt zuzuziehen, ist auf der Grundlage einer differenzierenden Betrachtung nach den Umständen des Einzelfalls aufgrund einer ex-ante-Prognose zu entscheiden. Maßgeblich ist, ob ein verständiger Auftraggeber unter Beachtung seiner Pflicht, die Kosten so gering wie möglich zu halten, die Beauftragung eines Bevollmächtigten für notwendig erachten durfte.

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VPRRS 2019, 0352
Mit Beitrag
PlanungsleistungenPlanungsleistungen
Wenn der Auftraggeber nicht weiß, was er will (braucht) ...

VK Nordbayern, Beschluss vom 10.10.2019 - RMF-SG21-3194-4-43

1. Gemäß § 106 Abs. 1 Satz 1 GWB ist das Kartellvergaberecht für Aufträge anwendbar, deren geschätzter Auftragswert den jeweils maßgeblichen Schwellenwert übersteigt. Hierzu ist eine Auftragswertschätzung nach § 3 VgV zu erstellen, bei der vom voraussichtlichen Gesamtwert der zu vergebenden Leistungen auszugehen ist. Denknotwendigerweise ist dabei zunächst von der Vergabestelle festzulegen, welche Leistungen sie überhaupt zu vergeben beabsichtigt. Nur darauf aufbauend kann eine Auftragswertschätzung ordnungsgemäß erfolgen.*)

2. § 3 VgV legt explizit fest, dass der Gesamtwert des Auftrags, inklusive etwaiger Optionen und Vertragsverlängerungen und ohne Absicht der Vermeidung einer Anwendung des Kartellvergaberechts, maßgeblich sein muss. § 3 VgV verbietet es geradezu, Leistungen nicht schon bei der ursprünglichen Ausschreibung zu berücksichtigen und deren Vergabe über Nachbeauftragungen ins Stadium nach Vertragsschluss zu verlegen.*)

3. Zur Beurteilung, ob der Schwellenwert erreicht ist, kann eine Vergabekammer grundsätzlich eine fehlerhafte Auftragswertschätzung der Vergabestelle durch eine eigene ersetzen. Es ist jedoch nicht Aufgabe der Vergabekammer, der Vergabestelle vorzugeben, was sie im Rahmen ihres vergaberechtlichen Leistungsbestimmungsrechts als Ausschreibungsgegenstand festzulegen hat.*)

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VPRRS 2019, 0346
Mit Beitrag
PlanungsleistungenPlanungsleistungen
Unvereinbarkeit der HOAI-Mindestsätze mit EU-Recht ist kein Aufhebungsgrund!

OLG Rostock, Beschluss vom 02.10.2019 - 17 Verg 3/19

1. Eine im Bereich des sozialen Wohnungsbaus tätige kommunale Wohnungsbaugesellschaft in der Rechtsform einer GmbH ist als öffentlicher Auftraggeber anzusehen.

2. Die Unvereinbarkeit der Honorar-Mindestsätze der HOAI mit dem Europarecht stellt keinen Mangel dar, der die Fortführung des Vergabeverfahrens und die Vergabe des Auftrags selbst ausschließt.




VPRRS 2019, 0330
Mit Beitrag
PlanungsleistungenPlanungsleistungen
Wie sind Gründe für die Zuschlagserteilung zu dokumentieren?

VK Nordbayern, Beschluss vom 25.09.2019 - RMF-SG21-3194-4-37

1. Bei der Auswahl des Verhandlungsteilnehmers, welcher die bestmögliche Leistungserbringung erwarten lässt, steht dem Auftraggeber ein weiter Beurteilungsspielraum zu. Die Vergabekammer kann den Beurteilungsspielraum der Vergabestelle nur auf Beurteilungsfehler hin überprüfen. Beanstandungen der Bewertung können somit nur auf das Zugrundelegen eines falschen Sachverhalts, auf Nichteinhaltung allgemeingültiger Bewertungsmaßstäbe, auf Ungleichbehandlung, Willkür oder sachfremde Erwägungen gestützt werden.*)

2. Laut § 8 VgV hat die Vergabestelle das Vergabeverfahren zu dokumentieren, soweit dies für die Begründung von Entscheidungen des Vergabeverfahrens erforderlich ist. Dazu gehören insbesondere die Gründe für die Zuschlagsentscheidung. Der Vergabevermerk soll einen nachvollziehbaren Überblick über den Stand des Verfahrens, seinen Ablauf, seinen Inhalt darstellen und eine Überprüfung ermöglichen. Er stellt in erster Linie eine Ausformung des Transparenzgebots dar.*)

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VPRRS 2019, 0321
Mit Beitrag
PlanungsleistungenPlanungsleistungen
Einem Streit kann man nicht immer ausweichen!

VK Bund, Beschluss vom 04.09.2019 - VK 2-54/19

1. Ein Bieter kann auf Referenzaufträge von übernommenen Unternehmen verweisen. Er trägt dann allerdings die Darlegungslast dafür, dass die technische und berufliche Leistungsfähigkeit etwa in Form des Personals weitgehend unverändert auf ihn übergegangen ist und auch im konkret vorliegenden Auftrag zum Tragen kommt.

2. Eine Referenz ist wertbar, wenn die für die Wertung maßgebliche Leistung ausgeführt wurde. Es ist nicht unbedingt erforderlich, dass diese vom Auftraggeber bereits abgenommen wurde.

3. Allein aus der Tatsache eines anhängigen Rechtsstreits kann weder generell auf mangelnde Zuverlässigkeit noch auf mangelnde technische und berufliche Leistungsfähigkeit geschlossen werden.

4. Der öffentliche Auftraggeber ist nicht dazu verpflichtet, eine materielle Bewertung der Referenzen vorzunehmen und hierzu eigene Ermittlungen bei den Referenzgebern durchzuführen. Bevor er aber im Rahmen der materiellen Überprüfung eine negative Wertungsentscheidung zu Lasten des Bieters trifft, muss er den zu bewertenden Sachverhalt zutreffend und vollständig ermitteln.

5. Die Rügeobliegenheit entfällt, wenn der öffentliche Auftraggeber eindeutig zu erkennen gibt, dass er unter keinen Umständen - auch nicht auf eine Rüge hin - gewillt ist, eine etwa vorliegende Vergaberechtsverletzung abzustellen.

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VPRRS 2019, 0318
Mit Beitrag
PlanungsleistungenPlanungsleistungen
Projektant ist nicht automatisch auszuschließen!

VK Bremen, Beschluss vom 07.06.2019 - 16-VK 4/19

1. Die Feststellung der Abweichung eines Bieterangebots von den in den Vergabeunterlagen gemachten Vorgaben setzt voraus, dass der Gegenstand und der Inhalt der Leistung eindeutig beschrieben sind und die am Auftrag interessierten Unternehmen klar erkennen können, wann jeweils die Grenze zu einer inhaltlichen Änderung der Leistungsanforderungen des Auftraggebers überschritten ist.

2. Wenn es im Vergabeverfahren um die Feststellung eines Ausschlussgrunds geht, kann zu Lasten des Bieters nicht die "strengste" Auslegungsvariante einer (zumindest) auslegungsfähigen Leistungsposition z Grunde gelegt werden.

3. Das Vorliegen von zwei oder mehreren vertretbaren Auslegungsmöglichkeiten einer Leistungsposition indiziert, dass das Leistungsverzeichnis insoweit nicht eindeutig bzw. missverständlich ist.

4. Eine Unklarheit des Leistungsverzeichnisses geht zu Lasten des Auftraggebers und rechtfertigt den Ausschluss eines Angebots nicht.

5. Ein sog. Projektant ist nicht automatisch vom Vergabeverfahren auszuschließen. Der Auftraggeber hat vielmehr zu prüfen, ob ein Sachverhalt vorliegt, der die Chancengleichheit aller Teilnehmer beeinträchtigen kann.

6. Dem Projektanten muss vor einem etwaigen Ausschluss Gelegenheit gegeben werden, zum Vorliegen einer Wettbewerbsverzerrung Stellung zu nehmen und gegebenenfalls zu beweisen, dass eine etwaige erworbene Kenntnis den Wettbewerb nicht verfälschen kann.

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VPRRS 2019, 0306
Mit Beitrag
PlanungsleistungenPlanungsleistungen
Zwingend ist zwingend!

VK Nordbayern, Beschluss vom 15.03.2019 - RMF-SG21-3194-4-8

1. Nach § 57 Abs. 1 Nr. 4 VgV sind Angebote zwingend auszuschließen, bei denen Änderungen oder Ergänzungen an den Verdingungsunterlagen vorgenommen worden sind. Derartige Angebote müssen schon deshalb unberücksichtigt bleiben, weil sie wegen der sich nicht deckenden Willenserklärungen zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer nicht zu dem beabsichtigten Vertragsabschluss führen können. Die Grundsätze von Transparenz und Gleichbehandlung i.S.d. § 97 Abs. 1, 2 GWB erfordern Angebote, die in jeder Hinsicht vergleichbar sind. Eine solche Vergleichbarkeit ist nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs nur bei Angeboten mit völlig identischen Vertragsgrundlagen gegeben.*)

2. Wenn ein Ausschluss zwingend ist, kann gegenüber dem Antragsteller eine spätere Bindefristverlängerung nicht zu einer Selbstbindung der Vergabestelle führen. Der öffentliche Auftraggeber hat bei Vorliegen eines Ausschlussgrundes kein Recht zu einer wie auch immer gearteten großzügigen Handhabe, sondern ist gezwungen das betreffende Angebot aus der Wertung zu nehmen. Zwingende Ausschlussgründe müssen in jedem Stadium des Vergabeverfahrens berücksichtigt werden.*)

3. Das Nachprüfungsverfahren dient nicht einer allgemeinen Rechtmäßigkeitskontrolle. Vielmehr muss der Antragsteller in einem Nachprüfungsverfahren schlüssig darlegen, dass er in seinen Rechten verletzt ist.*)

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VPRRS 2019, 0303
Mit Beitrag
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Darf „Honorar nach Zeitaufwand“ gewertet werden?

VK Rheinland, Beschluss vom 30.04.2019 - VK 10/19

1. Zur Auslegung eines Nachprüfungsantrags.*)

2. Verweist die Vergabestelle einen Bieter, der ihr gegenüber nur allgemein die Nichtberücksichtigung seines Angebots beanstandet, an die Vergabekammer, steht das Fehlen einer konkreten Rüge der Zulässigkeit des Nachprüfungsantrags nicht entgegen.*)

3. Zur Zulässigkeit einer zuschlagsrelevanten Preisabfrage für angehängte Stundenlohnarbeiten.*)

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VPRRS 2019, 0291
Mit Beitrag
PlanungsleistungenPlanungsleistungen
Planerhonorar darf (muss) nicht mehr nach HOAI angeboten werden!

VK Bund, Beschluss vom 30.08.2019 - VK 2-60/19

Nachdem der EuGH in seinem Urteil vom 04.07.2019 (IBR 2019, 436) festgestellt hat, dass die Bundesrepublik Deutschland dadurch gegen Europarecht verstoßen hat, dass sie verbindliche Honorare für die Planungsleistungen von Architekten und Ingenieuren in der HOAI beibehalten hat, ergibt sich für einen öffentlichen Auftraggeber das Verbot, die EU-rechtswidrigen Vorschriften der HOAI bei der Vergabe von Architekten- und Ingenieurleistungen als Zuschlagskriterium anzuwenden.

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VPRRS 2019, 0264
Mit Beitrag
PlanungsleistungenPlanungsleistungen
Vorabinformation muss nur bei erneuter Wertung wiederholt werden!

VK Brandenburg, Beschluss vom 12.03.2019 - VK 1/19

1. Eine Vorabinformation genügt den gesetzlichen Anforderungen, wenn sie neben der allgemeinen Aussage, dass das Angebot nicht das wirtschaftlichste gewesen sei, auch die Zuschlagskriterien nebst Gewichtung benennt und erläutert, welchen Rang das jeweilige Angebot hat.

2. Allein die Übermittlung weiterer Unterlagen und Erläuterungen zur Angebotswertung eines Angebots verpflichten den Auftraggeber nicht dazu, die Vorabinformation zu wiederholen.

3. Eine erneute Information ist nur notwendig, wenn der Auftraggeber die Angebotswertung wiederholt, unabhängig davon, ob die neue Angebotswertung zu einem abweichenden Ergebnis geführt hat oder nicht.

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VPRRS 2019, 0259
Mit Beitrag
PlanungsleistungenPlanungsleistungen
Zwischenpunkte sind keine "vollen" Punkte!

VK Brandenburg, Beschluss vom 03.06.2019 - VK 4/19

1. Das Transparenzgebot ist während des gesamten Vergabeverfahrens zu beachten und umfasst u. a. die Ausgestaltung der Zuschlagskriterien, die auf der Grundlage bekannt gemachter Zuschlagskriterien und Bewertungsmethode vorzunehmende Wertung der Angebote sowie die entsprechende Dokumentation des Verfahrens im Rahmen eines Vergabevermerks.

2. Wird den Bietern in den Vergabeunterlagen mitgeteilt, dass die Bewertung der Zuschlagskriterien auf einer Notenskala von 0 bis 5 "vollen" Punkten erfolgt, dürfen die einzelnen Kriterien nicht mit Zwischenwerten benotet werden.

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VPRRS 2019, 0251
Mit Beitrag
PlanungsleistungenPlanungsleistungen
Aus Einzelbüro wird Planer-GmbH: Teilnahme am Verhandlungsverfahren möglich?

VK Südbayern, Beschluss vom 03.07.2019 - Z3-3-3194-1-09-03/19

1. Ändert sich die Rechtsform eines Architekturbüros nach erfolgreicher Teilnahme (Preisträger) an einem Realisierungswettbewerb, aber vor Aufforderung zur Angebotsabgabe im Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb gem. § 14 Abs. 4 Nr. 8 VgV, ist für die Teilnahme des Büros in neuer Rechtsform am Verhandlungsverfahren allein maßgeblich, ob es den preisgekrönten Entwurf urheberrechtlich uneingeschränkt umsetzen darf und die ursprünglichen Eignungsanforderungen erfüllt.*)

2. Es bedürfte eines Vorabentscheidungsverfahrens nach Art. 267 AEUV um zu entscheiden, ob eine Änderung der Zuschlagskriterien im Verhandlungsverfahren nach § 17 Abs. 10 Satz 2 VgV unter Berücksichtigung des Erwägungsgrunds 45 der Richtlinie 2014/24/EU nur im Rahmen von Verhandlungen zwischen einem Bieter und dem öffentlichen Auftraggeber unzulässig sind, oder ob ein allgemeines Änderungsverbot besteht.*)

3. Aufgrund von § 17 Abs. 12 Satz 2 VgV ist ein Verhandlungsverfahren gem. § 14 Abs. 4 Nr. 8 VgV allein mit dem Wettbewerbsgewinner allenfalls dann noch zulässig, wenn der Auftrag nach den Bedingungen des Wettbewerbs zwingend an den Wettbewerbsgewinner vergeben werden muss. Ist dies nicht der Fall, ist das Verhandlungsverfahren mit allen Preisträgern zu führen.*)

4. In einem Planungswettbewerb nach VgV und (unmodifiziert vereinbarter) RPW 2013 ist der erste Preisträger gem. § 8 Abs. 2 RPW 2013 regelmäßig, aber nicht zwangsläufig mit den (weiteren) Planungsleistungen zu beauftragen.*)

5. Der Umstand, dass der Auftraggebers gem. § 8 Abs. 2 RPW 2013 regelmäßig den ersten Preisträger zu beauftragen hat, ist bei der Gewichtung der Auswahlkriterien in geeigneter Weise zu berücksichtigen (OLG Frankfurt, IBR 2017, 392 = VPR 2017, 139)*)

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VPRRS 2019, 0209
Mit Beitrag
PlanungsleistungenPlanungsleistungen
Wie detailliert ist die Angebotswertung zu dokumentieren?

VK Bund, Beschluss vom 12.04.2019 - VK 1-11/19

1. Einem öffentlichen Auftraggeber steht bei der Wertung der Angebote ein Spielraum zu, der nur eingeschränkt daraufhin überprüfbar ist, dass der wertungsrelevante Sachverhalt vollständig und zutreffend ermittelt und gewürdigt wurde, keine sachfremden Erwägungen angestellt wurden und der vorher festgelegte Bewertungsmaßstab eingehalten wurde.

2. Um die Transparenz der Wertungsentscheidung sowie die Gleichbehandlung der Bieter und damit die Nachprüfbarkeit des Wertungsprozesses zu gewährleisten, kommt der ordnungsgemäßen Dokumentation der Wertung durch den öffentlichen Auftraggeber ein umso größeres Gewicht zu.

3. Die Dokumentation der Wertung muss hinsichtlich der für die Zuschlagserteilung maßgeblichen Erwägungen in allen Schritten so umfänglich und detailliert sein, dass nachvollziehbar ist, welche konkreten qualitativen Eigenschaften eines Angebots mit welchem Gewicht in die Benotung eingegangen sind.

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VPRRS 2019, 0218
PlanungsleistungenPlanungsleistungen
Arbeitsverhältnis beendet: Konkurrenzverbot wirkungslos!

OLG Stuttgart, Urteil vom 21.03.2019 - 14 U 26/16

1. Auch ein umfassendes gesellschaftsvertragliches Konkurrenzverbot für einen Minderheitsgesellschafter unterliegt einer Abwägung mit der grundgesetzlich geschützten Berufsausübungsfreiheit. Es ist jedenfalls dann unwirksam, wenn der Minderheitsgesellschafter sein Anstellungsverhältnis als leitender Mitarbeiter der Gesellschaft vor Ablauf der für das Gesellschaftsverhältnis satzungsrechtlich vorgesehenen Kündigungsfrist wirksam beendet hat und eine fortbestehende Gefahr der "Aushöhlung" der Gesellschaft nicht feststellbar ist.*)

2. Für einen Schadensersatzanspruch nach den Grundsätzen der sog. "Geschäftschancenlehre" bei Planungsleistungen für öffentliche Auftraggeber bedarf es besonderer Darlegungen, um die behaupteten Folgeprojekte als der Gesellschaft zugeordnet schlüssig annehmen zu können. Dies gilt jedenfalls dann, wenn die Beauftragung (bislang) nur auf einzelne Leistungsphasen beschränkt erfolgte und (Folge-)Aufträge in Anwendung öffentlicher Vergaberegeln zur Erhaltung des Wettbewerbs vergeben wurden.*)

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VPRRS 2019, 0122
Mit Beitrag
PlanungsleistungenPlanungsleistungen
Mündliche Angebotsbestandteile dürfen nicht gewertet werden!

VK Südbayern, Beschluss vom 02.04.2019 - Z3-3-3194-1-43-11/18

1. Ein Angebot ist nach § 57 Abs. 1 Nr. 1 VgV nicht nur dann auszuschließen, wenn es gesetzliche Formvorgaben wie z. B. nach § 53 Abs. 1 i.V.m. § 10 VgV (bei elektronischer Übermittlung) oder nach § 53 Abs. 5 und 6 VgV i.V.m. § 126 BGB bei postalischer oder direkter Übermittlung missachtet, sondern auch, wenn es vom Auftraggeber zulässigerweise aufgestellte, über die Formkategorien des BGB hinausgehende Formvorgaben missachtet. Dies ist zumindest dann der Fall, wenn das Niveau der Datenintegrität und Manipulationssicherheit im betreffenden Angebot hinter dem vom Auftraggeber geforderten Niveau zurückbleibt.*)

2. Für sämtliche Bestandteile des Angebots im vergaberechtlichen Sinn gelten die §§ 53, 54 und 55 VgV uneingeschränkt. Zur Vermeidung von vorzeitiger Kenntnisnahme und Manipulation ist hinsichtlich der Einhaltung der Formvorschriften keine Differenzierung zwischen den Bestandteilen des rein zivilrechtlichen Angebots (hier Honorarangebot und Vertrag) und den Angaben des Bieters zur Bewertung nichtpreislicher Zuschlagskriterien vorzunehmen.*)

3. Das Mitbringen von wertungsrelevanten Angebotsbestandteilen zu Verhandlungsterminen, wobei die Bieter ihre Vorlagen zu unterschiedlichen Zeitpunkten mitbringen, kann weder nach § 53 Abs. 1 noch Abs. 5 VgV eine formgerechte Angebotsabgabe darstellen.*)

4. Die Wertung rein mündlich vorgetragener Angebotsbestandteile ohne Grundlage in Textform ist schon aufgrund von § 9 Abs. 2 VgV unzulässig.*)

5. § 127 Abs. 4 Satz 1 GWB ist aufgrund des maßgeblichen Wortlauts des Art. 67 Abs. 4 der Richtlinie 2014/24/EU richtlinienkonform so zu lesen, dass dem öffentlichen Auftraggeber durch Zuschlagskriterien keine uneingeschränkte Wahlfreiheit übertragen werden darf.*)

6. Ein Verbot der Berücksichtigung derselben Umstände bei der Eignungsprüfung und der Wertung von Zuschlagskriterien nach § 58 Abs. 2 Nr. 2 VgV besteht außerhalb der ausdrücklichen gesetzlichen Regelung in § 46 Abs. 3 Nr. 6 VgV zu Studien- und Ausbildungsnachweisen und Bescheinigungen über die Erlaubnis zur Berufsausübung nicht.*)

7. Bei der Vergabe von Planungsleistungen ist eine Losaufteilung nach Leistungsphasen innerhalb eines Leistungsbildes der HOAI nicht ausgeschlossen. Die Möglichkeit einer Aufteilung gerade in die "kreativen" Leistungsphasen 1 bis 4 (oder 5) und die "unkreativen", eher administrativen Leistungsphasen 5 (oder 6) bis 9, ist regelmäßig zu prüfen und diese Prüfung zu dokumentieren.*)




VPRRS 2019, 0109
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PlanungsleistungenPlanungsleistungen
gefordert: Honorar nach HOAI!

VK Westfalen, Beschluss vom 07.03.2019 - VK 1-4/19

1. Die Vergütung von Lösungsvorschlägen hat dann nach der HOAI zu erfolgen, wenn die geforderten Entwürfe, Pläne, Zeichnungen, Berechnungen oder andere Unterlagen honorarpflichtige Leistungen nach der HOAI darstellen. Dies gilt auch für Leistungen, deren anrechenbare Kosten die Honorartafelwerte der HOAI übersteigen.

2. Ideenskizzen gehören in den Bereich der "Planungswettbewerbe", aber nicht in den Bereich der Vergabe von Architekten- und Ingenieurleistungen.

3. Verlangt der Auftraggeber nicht nur eine Ideenskizze, sondern macht er konkrete Vorgaben, die teilweise der HOAI Objektplanung, Leistungsphase 2, entsprechen, sind diese nicht mit einer Aufwandsentschädigung abzugelten, sondern nach HOAI zu vergüten.




VPRRS 2019, 0036
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PlanungsleistungenPlanungsleistungen
Nur klare Zuschlagskriterien sind gute Zuschlagskriterien!

VK Südbayern, Beschluss vom 21.01.2019 - Z3-3-3194-1-38-11/18

Zuschlagskriterien müssen klar und eindeutig formuliert sein, so dass alle durchschnittlich fachkundigen Bieter bei der Anwendung der üblichen Sorgfalt ihre genaue Bedeutung verstehen und sie in gleicher Weise auslegen können.

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VPRRS 2019, 0061
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PlanungsleistungenPlanungsleistungen
Vorgaben sind einzuhalten!

VK Berlin, Beschluss vom 14.01.2019 - VK B 2-31/18

Auch eine geringfügige Überschreitung einer als bindende Vorgabe im Planungswettbewerb definierten Baukostenobergrenze rechtfertigt die Nichtzulassung einer Wettbewerbsarbeit.

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VPRRS 2019, 0066
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PlanungsleistungenPlanungsleistungen
Ausschreibungsbezogene Planungsleistungen sind zu vergüten!

VK Sachsen, Beschluss vom 05.02.2019 - 1/SVK/038-18

1. Verlangt der Auftraggeber, dass der Bewerber oder Bieter Unterlagen wie Entwürfe, Pläne, Zeichnungen oder Berechnungen vorlegt, die die Erbringung von ersten, ausschreibungsbezogenen Architekten- oder Ingenieurleistungen bedingen, welche über Bewerbungs- und Angebotsunterlagen hinausgehen und nicht nur der Ergänzung oder Erläuterung der Bewerbungs- und Angebotsunterlagen dienen, löst dieses Verlangen gem. § 77 Abs. 2 VgV eine Pflicht zur Festsetzung einer angemessenen Vergütung aus.*)

2. Die Angemessenheit der festzusetzenden Vergütung ist nach Inhalt, Art und Maß der verlangten Lösungsvorschläge jeweils individuell zu bestimmen. So kann eine angemessene Vergütung beispielsweise nach Zeitaufwand unter Ansatz angemessener Stundensätze bemessen werden.*)

3. Da die Anwendung der HOAI einen Vertrag voraussetzt, findet sie in der Akquisephase keine Anwendung.*)

4. Weder eine sprachlich taktisch gewählte Bezeichnung von notwendigen Unterlagen als "Ideenskizzen" oder "Konzeptidee", noch ein schriftlicher Hinweis, dass ausgearbeitete Lösungsvorschläge nicht verlangt würden, noch die Vermeidung eines expliziten Verlangens von Lösungsvorschlägen führt dazu, dass die in Wahrheit doch notwendigen, wertungsrelevanten Lösungsvorschläge nicht als solche anzusehen wären.*)

5. § 75 Abs. 5 Satz 3 VgV beinhaltet ein Regel-Ausnahme-Prinzip, wonach es für die Vergleichbarkeit von Referenzobjekten in der Regel unerheblich ist, ob der Bewerber bereits Objekte derselben Nutzungsart geplant oder realisiert hat, so dass für ein Abweichen von der Regel tragfähige Gründe vorliegen müssen. Die Formulierung soll aber entsprechend der Verordnungsbegründung "nur" zum Nachdenken anregen, sie enthält kein Verbot, bei der Bestimmung der Referenzanforderung auf eine gleiche Nutzungsart abzustellen.*)




VPRRS 2019, 0023
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PlanungsleistungenPlanungsleistungen
Vergabeverfahren darf nicht komplett "outgesourct" werden!

VK Lüneburg, Beschluss vom 02.11.2018 - VgK-40/2018

1. Auf Angebote, deren Preise im offenbaren Missverhältnis zur Leistung stehen, darf der Zuschlag nicht erteilt werden, wenn der Auftraggeber die Höhe des angebotenen Preises nicht zufriedenstellend aufklären kann.

2. Stellt der Auftraggeber fest, dass der Angebotspreis ungewöhnlich niedrig ist, weil die für den Bieter geltenden umwelt-, sozial- und arbeitsrechtlichen Vorschriften nicht eingehalten werden, darf das Angebot nicht bezuschlagt werden.

3. Im Liefer- und Dienstleistungsbereich muss der Auftraggeber ab einem Preisabstand von 20% Anlass zu Zweifeln an der Angemessenheit des Preises haben.

4. Hat der Auftraggeber weder die Vorlage einer DIN EN ISO-Zertifizierung gefordert noch in sonstiger Weise auf die positive Berücksichtigung lediglich dieser Zertifizierung hingewiesen, darf er bei der Wertung des Angebots eines nicht nach DIN EN ISO zertifizierten Bieters keinen Punkteabzug vornehmen.

5. Der öffentliche Auftraggeber ist nicht gehindert, sich bei der Vorbereitung und Durchführung eines Vergabeverfahrens ganz oder teilweise der Hilfe Dritter zu bedienen, die über einen qualifizierten Sachverstand verfügen.

6. Nicht zulässig ist es hingegen, die Verantwortung für die Vergabe an externe Dritte vollständig zu übertragen. Der Auftraggeber hat das Handeln der eingeschalteten Stelle zu begleiten, zu überwachen und gegebenenfalls zu korrigieren. Die Mitwirkung am Vergabeverfahren darf sich nicht auf ein bloßes "Abnicken" beschränken.

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VPRRS 2019, 0013
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PlanungsleistungenPlanungsleistungen
Auch der Inhaber ist im Planungsbüro "beschäftigt"!

VK Nordbayern, Beschluss vom 26.11.2018 - RMF-SG21-3194-3-31

1. Bei der Eignungsprüfung hinsichtlich der personellen Kapazitäten des Bewerbers in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren ist das Wort "beschäftigt" nicht auf arbeitsrechtliche Anstellungsverhältnisse beschränkt. Nach dem objektiven Empfängerhorizont eines verständigen Bieters kann es insoweit nur darauf ankommen, wie viele Architekten/Ingenieure/Techniker/Meister in den letzten drei Geschäftsjahren bei dem Bewerber tätig waren. Sinn und Zweck der Anforderung sind darauf ausgerichtet, dass ausreichend Fachpersonal für den Auftrag zur Verfügung steht. Es kommt nicht darauf an, ob es sich um den Inhaber handelt oder um einen arbeitsvertraglich Beschäftigten.*)

2. Gemäß § 127 Abs. 4 GWB müssen Zuschlagskriterien so festgelegt und bestimmt sein, dass die Möglichkeit eines wirksamen Wettbewerbs gewährleistet wird, der Zuschlag nicht willkürlich erteilt werden kann und eine wirksame Überprüfung möglich ist, ob und inwieweit die Angebote die Zuschlagskriterien erfüllen. Soweit erforderlich, ist der öffentliche Auftraggeber verpflichtet, Zuschlagskriterien inhaltlich auszufüllen und durch sog. Unterkriterien zu konkretisieren. Der Auftraggeber muss die Bieter angemessen über die Kriterien und Modalitäten informieren, anhand derer er die Angebotswertung vollziehen wird. Die Bieter müssen erkennen, worauf es dem Auftraggeber ankommt.*)




Online seit 2018

VPRRS 2018, 0379
PlanungsleistungenPlanungsleistungen
Ausschluss mangels Eignung setzt eindeutige Eignungsvorgaben voraus!

VK Bund, Beschluss vom 09.11.2018 - VK 1-101/18

1. Ein eingetragener Verein des bürgerlichen Rechts der Planungsleistungen für ein Schulungs- und Dokumentationszentrum vergibt, ist ein öffentlicher Auftraggeber, wenn das Vorhaben zu mehr als 50% staatlich subventioniert wird.

2. Ein einzelnes Mitglied einer Bietergemeinschaft ist antragsbefugt, wenn es von der Bietergemeinschaft zur "Prozeßführung" ermächtigt wurde. Dieses vertretungsbefugte Mitglied kann im Namen und in Vollmacht der Bietergemeinschaft ein Nachprüfungsverfahren einleiten.

3. Verlangt ein öffentlicher Auftraggeber, dass die Bieter bestimmte Eignungsanforderungen zu erfüllen haben, müssen diese eindeutig formuliert werden. Etwaige Zweifel oder Widersprüchlichkeiten gehen zu Lasten des Auftraggebers.

4. Ein Bieter darf nicht mangels Eignung von der Wertung ausgeschlossen werden, wenn die Eignungsanforderungen mehrdeutig sind.

5. Vorgaben an vorzulegende Referenzen müssen bei an Planungswettbewerben anschließenden Verhandlungsverfahren bereits in der Wettbewerbsbekanntmachung gestellt werden.

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VPRRS 2018, 0331
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PlanungsleistungenPlanungsleistungen
Durchschnittlich heißt durchschnittlich!

OLG München, Beschluss vom 21.09.2018 - Verg 4/18

1. Macht der Auftraggeber in der Bekanntmachung bindende Kriterien zur Auswahl der Teilnehmer und insbesondere zur Zuerkennung der Höchstpunktzahl im Auswahlverfahren bekannt, muss er sich auch an diese Kriterien halten.

2. Wird die maximale Punktzahl bei einem durchschnittlichen Umsatz von mindestens 1,5 Mio. Euro in den letzten drei Jahren erzielt, darf das Angebot eines Bieters, der zwar insgesamt einen Umsatz von über 4,5 Mio. Euro hatte, jedoch nur in zwei von drei Jahren einen Umsatz von mindestens 1,5 Mio. Euro gemacht hat, nicht die volle Punktzahl erhalten.

3. Ein Projektsteuerungsbüro, das durch die Verschmelzung von zwei Projektmanagementgesellschaften neu gegründet wurde, kann sich nicht auf die Umsätze der fusionierten Gesellschaften berufen.

4. Ein neu gegründetes Projektsteuerungsbüro kann sich auch nicht auf solche Umsätze berufen, die es in der Vergangenheit als "organisatorische Einheit" in einer anderen Firmenkonstellation erzielt hat.

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VPRRS 2018, 0258
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PlanungsleistungenPlanungsleistungen
Auftraggeber darf nur die bekannt gemachten Kriterien verwenden!

VK Sachsen, Beschluss vom 26.04.2018 - 1/SVK/005-18

1. Stellt ein Auftraggeber im Rahmen der Wertung eines Präsentationsgesprächs auf Kriterien ab, die sich nicht aus der vorgegebenen Wertungsmatrix ergeben, stellt dies einen Verstoß gegen den Transparenzgrundsatz dar. Das Vergabeverfahren ist dann diesbezüglich zurückzuversetzen und erneut durchzuführen.*)

2. Eine (freiwillige) Zurückversetzung des Vergabeverfahrens ist in der Regel wie eine teilweise Aufhebung zu bewerten. Auch bei der rechtlichen Überprüfung einer vollständigen oder auch nur teilweisen Aufhebung eines Vergabeverfahrens ist zwischen der Wirksamkeit und der Rechtmäßigkeit der (Teil-)Aufhebungsentscheidung zu unterscheiden. Eine Zurückversetzung ist nur dann rechtmäßig, wenn sie durch einen Aufhebungsgrund nach § 63 VgV gerechtfertigt ist.*)




VPRRS 2018, 0220
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PlanungsleistungenPlanungsleistungen
Ganztagesbetreuung statt Kita: Wesentliche Auftragsänderung!

VK Baden-Württemberg, Beschluss vom 07.06.2018 - 1 VK 10/18

Wird ein Architekturbüro mit der Planung einer Kindertagesstätte beauftragt, stellt die Erweiterung des Vorhabens auf Planungsleistungen für eine Ganztagesbetreuung eine wesentliche Änderung dar, sodass der gesamte Auftrag europaweit auszuschreiben ist.

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VPRRS 2018, 0179
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PlanungsleistungenPlanungsleistungen
Wann sind Planungsleistungen "gleichartig"?

VK Nordbayern, Beschluss vom 09.05.2018 - RMF-SG21-3194-3-10

1. Gem. § 3 Abs. 7 Satz 2 VgV ist eine Addition der Kostenschätzungen bei Planungsleistungen für Lose über gleichartige Leistungen vorzunehmen. Das Kriterium der "Gleichartigkeit" der Planungsleistungen bezieht sich auf die wirtschaftliche und technische Funktion der Planungsleistungen.*)

2. Bei einem Kindergarten handelt es sich nicht um eine hochkomplexe oder hochtechnische Anlage, so dass hier von Einzelplanungsgewerken ausgegangen werden kann. Eine Anlage mit durchschnittlicher Komplexität, wie es ein Kindergarten darstellt, erfordert standardmäßig eine Integration der anderen Planungsleistungen. Diese Integrationsleistung alleine ist nicht schon an sich als funktionelle, wirtschaftliche und technische Einheit der einzelnen Planungsleistungen zu sehen. Vielmehr bedarf es darüber hinaus einer besonderen engen Verzahnung, die ggf. bei hochkomplexen oder hochtechnischen Anlagen vorliegen kann.*)

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VPRRS 2018, 0101
PlanungsleistungenPlanungsleistungen
Unterschreitung der HOAI-Mindestsätze ist kein Wettbewerbsverstoß!

OLG Düsseldorf, Urteil vom 15.02.2018 - 15 U 73/17

Die Unterschreitung der Mindestsätze der HOAI im Rahmen von öffentlichen Ausschreibungen stellt keinen Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht dar.

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VPRRS 2018, 0068
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PlanungsleistungenPlanungsleistungen
Unternehmensbezogene Zuschlagskriterien sind bei Planungsleistungen zulässig!

VK Westfalen, Beschluss vom 23.01.2018 - VK 1-29/17

1. Bei der Vergabe von Planungsleistungen, bei der es wesentlich auch auf die Qualifikation des Planungsteams ankommt, ist gegen unternehmensbezogene Zuschlagskriterien nichts einzuwenden.

2. Die Anforderungen an die Dokumentation des Bewertungsvorgangs dürfen nicht übertrieben werden. Es ist völlig ausreichend, Tabellen zu verwenden, Stichpunkte oder knappe Formulierungen zu verwenden. Entscheidend ist, dass sich daraus plausibel ergibt, warum der Auftraggeber zu einer bestimmten Punktzahl gekommen ist.




VPRRS 2018, 0031
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PlanungsleistungenPlanungsleistungen
Angebotsöffnung kann nicht "outgesourct" werden!

VK Südbayern, Beschluss vom 02.01.2018 - Z3-3-3194-1-47-08/17

1. Der Auftraggeber hat gem. § 41 Abs. 1 VgV in der Auftragsbekanntmachung eine elektronische Adresse anzugeben, unter der die Vergabeunterlagen uneingeschränkt und vollständig abgerufen werden können. Das gilt auch für zweistufige Vergabeverfahren (OLG München, Beschluss vom 13.03.2017 - Verg 15/16, IBRRS 2017, 1097 = VPRRS 2017, 0104).*)

2. Die Öffnung der Angebote muss nach § 55 Abs. 2 VgV von mindestens zwei Vertretern des öffentlichen Auftraggebers durchgeführt werden. Dies ist zu dokumentieren. Die Öffnung darf nicht ausschließlich von Mitarbeitern eines beauftragten Büros durchgeführt werden. Sie ist ebenso wie die Wertung ureigene Aufgabe des öffentlichen Auftraggebers.*)

3. Zuschlagskriterien müssen gem. § 127 Abs. 3 GWB entweder einen Bezug zur zu vergebenden Leistung haben, was bei der Darstellung von Vorgehensweisen anhand von Referenzprojekten problematisch ist oder gem. § 58 Abs. 2 Nr. 2 VgV Organisation, Qualifikation und Erfahrung des konkret für die Auftragsausführung eingesetzten Personals bewerten.*)

4. Werden bei der Vergabe freiberuflicher Dienstleistungen die Inhalte einer Präsentation und das Auftreten der Bieter im Präsentationstermin bewertet, ohne dass die Möglichkeit besteht, aufgrund der Ergebnisse des Präsentationstermins die Angebote zu überarbeiten, spricht viel dafür, dass bei einem solchen Vorgehen ein Vorbehalt gem. § 17 Abs. 11 VgV in die Bekanntmachung aufgenommen werden muss.*)




Online seit 2017

VPRRS 2017, 0346
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PlanungsleistungenPlanungsleistungen
Können bessere Eignungsnachweise nachgereicht werden?

VK Thüringen, Beschluss vom 20.09.2017 - 250-4004-6659/2017-E-034-WE

1. Eine nachträgliche Änderung des Teilnahmeantrags im Hinblick auf den Projektleiter unter Angabe anderer persönlicher Referenzen ist von § 56 Abs. 2 Satz 1 VgV nicht abgedeckt.

2. Eine Nachforderung und Nachreichung von besseren Einungsnachweisen widerspricht dem Grundsatz der Gleichbehandlung, unter dessen Vorbehalt § 56 Abs. 2 Satz 1 VgV ausdrücklich steht.

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VPRRS 2017, 0319
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PlanungsleistungenPlanungsleistungen
Wertungsgremium muss unverändert bleiben!

VK Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 22.03.2017 - 1 VK LSA 1/16

1. Die Verpflichtung des Auftraggebers, alle Bieter gleich zu behandeln, ist verletzt, wenn im Verlaufe der angesetzten Präsentationsveranstaltungen sich die Zusammensetzung des Wertungsgremiums personell ändert und dieses Gremium eine abschließende Wertung aller Angebotspräsentationen durchführt.*)

2. Zudem stellt es eine Verletzung von Bieterrechten dar, wenn die Dokumentation zu den Präsentationsveranstaltungen weder Namenszug noch Unterschrift der wertenden Gremiumsmitglieder aufweist.*)

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VPRRS 2017, 0303
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PlanungsleistungenPlanungsleistungen
Neue Verhandlungsrunde setzt Vorgaben zu besonderen Leistungen voraus!

VK Lüneburg, Beschluss vom 05.09.2017 - VgK-26/2017

1. Im Verhandlungsverfahren dürfen Vergabeunterlagen nachträglich überarbeitet werden, indem bereits festgelegte Kriterien (hier: Vorgaben zur Honorarkalkulation) konkretisiert werden.

2. Die Kostengruppen nach DIN 276 sind trotz des ausdrücklichen Verweises in § 4 HOAI 2013 auf die DIN 276 zur Ermittlung der anrechenbaren Kosten nicht identisch mit den Leistungsbildern nach HOAI. Es bedarf deshalb einer nähren Differenzierung (hier: insbesondere zu Kostengruppen und BIM-Vorgaben) in den Angebotsunterlagen.

3. Die Vergabestelle muss nur dann eine weitere Verhandlungsrunde durchführen, wenn sie Vorgaben für die besonderen Leistungen erteilt.

4. Fordert die Vergabestelle nach Abschluss der Verhandlungsphase und Abgabe des finalen Angebots aufgrund sich ergebender Fragen zur Kalkulation um deren Klärung und Stellungnahme, sind die Bieter ausschließlich zur Erläuterung des abgegebenen Angebots berechtigt, nicht hingegen zur Angebotsänderung.




VPRRS 2017, 0291
Mit Beitrag
PlanungsleistungenPlanungsleistungen
Nachunternehmer verliert Qualifikation: Angebotsausschluss rechtmäßig!

EuGH, Urteil vom 14.09.2017 - Rs. C-223/16

Art. 47 Abs. 2 und Art. 48 Abs. 3 Richtlinie 2004/18/EG sind dahin auszulegen, dass sie nationalen Rechtsvorschriften nicht entgegenstehen, nach denen ein Wirtschaftsteilnehmer, der sich an einem Vergabeverfahren beteiligt, ein Hilfsunternehmen, das nach Angebotsabgabe erforderliche Qualifikationen verliert, nicht ersetzen darf und automatisch vom Verfahren ausgeschlossen wird.*)

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VPRRS 2017, 0283
Mit Beitrag
RügeobliegenheitRügeobliegenheit
Bieter muss unbestimmte und intransparente Auswahlkriterien rechtzeitig rügen!

OLG München, Beschluss vom 10.08.2017 - Verg 3/17

1. Ergibt sich bereits aus der Bekanntmachung, dass die Auswahl von Teilnehmern für einen Wettbewerb (hier: Nicht Offener Realisierungswettbewerb für Architekten) anhand allgemein gehaltener, wertender Begriffe wie "Innovation, Originalität, gestalterische Qualität" erfolgt, ohne dass diese gegenseitig abgegrenzt werden und/oder aufgeschlüsselt ist, welche Einzelfaktoren/Unterkriterien für die Einstufung in die vorgegebenen Kategorien maßgeblich sind, muss dies als möglicher Vergabeverstoß in aller Regel vor Abgabe seines Teilnahmeantrags gerügt werden.*)

2. Es ist mit den Grundsätzen des Vergabeverfahrens, das auf Beschleunigung und eine möglichst rasche, rechtssichere Klärung strittiger Vergabeverstöße ausgerichtet ist, nicht vereinbar, dass sich ein Antragsteller zunächst mit dem teilweisen Unterliegen vor der Vergabekammer abfindet, um dann, wenn die partielle Wiederholung eines Verfahrensteils nicht zum gewünschten Ergebnis führt, sein ursprüngliches Petitum mit denselben Erwägungen wieder aufzugreifen. Verfolgt er nicht im Instanzenzug sein primäres Hauptanliegen weiter, steht die bestandskräftige Abweisung seines Antrags durch die Vergabekammer einer erneuten Geltendmachung des Anspruchs mit derselben Begründung entgegen.*)

3. Eine Ausnahme von dem Grundsatz, dass nicht gerügte, präkludierte Verstöße nicht von Amts wegen aufgegriffen werden dürfen, ist nur in ganz besonders gelagerten Fällen gerechtfertigt, nämlich dann, wenn ein so schwer wiegender Fehler vorliegt, dass eine tragfähige Zuschlagsentscheidung bei einer Fortsetzung des Verfahrens praktisch nicht möglich ist, etwa weil nur willkürliche oder sachfremde Zuschlagskriterien verbleiben oder das vorgegebene Wertungssystem so unbrauchbar ist, dass es jede beliebige Zuschlagsentscheidung ermöglicht (hier verneint).*)

4. Zum Grundsatz der Gleichbehandlung bei einer angeordneten Neubewertung von Referenzen.*)

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VPRRS 2017, 0266
PlanungsleistungenPlanungsleistungen
"Originalität, Innovation und gestalterische Qualität" sind keine eindeutigen Auswahlkriterien!

VK Südbayern, Beschluss vom 27.01.2017 - Z3-3-3194-1-48-11/16

1. Bei der Auswahl von Teilnehmern für einen nicht offenen Planungswettbewerb gelten die Grundsätze der Gleichbehandlung, Nichtdiskriminierung und Transparenz uneingeschränkt, was klar durch die Verweisung in Art. 80 Abs. 1 der Richtlinie 2014/24/EU auf den Titel I der Richtlinie und damit auch auf Art. 18 der Richtlinie 2014/24/EU zum Ausdruck kommt.*)

2. Die Auswahlkriterien "Originalität, Innovation und gestalterische Qualität eines Referenzobjekts und ihre Übertragbarkeit auf das anstehende Projekt" sind ohne konkretisierende Unterkriterien oder Erläuterungen keine eindeutigen und nichtdiskriminierenden Auswahlkriterien i.S.d. § 71 Abs. 3 VgV.*)

3. Auch bei einem Teilnahmewettbewerb zu einem nicht offenen Planungswettbewerb dürfen bei der Bewertung der Teilnahmeanträge keine nicht bekanntgemachten Unterkriterien eine Rolle spielen, die den Teilnehmern hätten bekanntgemacht werden müssen.*)

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VPRRS 2017, 0200
PlanungsleistungenPlanungsleistungen
Bürgermeister beauftragt Planer-GmbH statt Architekten-GbR: Vertrag wirksam!

BGH, Urteil vom 01.06.2017 - VII ZR 49/16

1. Die organschaftliche Vertretungsmacht des ersten Bürgermeisters einer bayerischen Gemeinde ist im Außenverhältnis allumfassend und unbeschränkt; infolgedessen wird die Gemeinde auch durch solche Rechtshandlungen des ersten Bürgermeisters berechtigt und verpflichtet, die dieser ohne die erforderliche Beschlussfassung des Gemeinderats vorgenommen hat (Bestätigung von BGH, IBR 2017, 166).*)

2. Etwaige Vergaberechtsverstöße haben auf die Wirksamkeit eines Architektenvertrags keinen Einfluss. Etwas anderes gilt, wenn der Bürgermeister sich in kollusivem Zusammenwirken mit dem Architekten bewusst über die Beschlüsse des Gemeinderats und das Vergaberecht hinweggesetzt hat.

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VPRRS 2017, 0150
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PlanungsleistungenPlanungsleistungen
Gewinner des Planungswettbewerbs "soll" auch den Auftrag erhalten!

OLG Frankfurt, Beschluss vom 11.04.2017 - 11 Verg 4/17

1. In einem Planungswettbewerb nach VOF und RPW 2013 ist der erste Preisträger regelmäßig, aber nicht zwangsläufig mit den (weiteren) Planungsleistungen zu beauftragen.

2. Es ist dem Auftraggeber überlassen, ob sie nach Anschluss des Planungswettbewerbs sogleich ein Verhandlungsverfahren mit allen Preisträgern durchführt und für den Fall, dass eine Beauftragung des ersten Preisträgers scheitert, eine zeitnahe Beauftragung eines anderen Preisträgers ermöglicht oder ob sie zunächst lediglich ein Verhandlungsverfahren mit dem ersten Preisträger durchführt und erst bei dessen Scheitern das Verhandlungsverfahren mit den weiteren Preisträgern führt.

3. Der Umstand, dass der Auftraggebers regelmäßig den ersten Preisträger zu beauftragen hat, ist bei der Gewichtung der Auswahlkriterien in geeigneter Weise zu berücksichtigen.

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VPRRS 2017, 0391
PlanungsleistungenPlanungsleistungen
Mangelnde Finanzierungsmöglichkeiten: Planungsabbruch möglich!

VK Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 04.07.2017 - 3 VK 4/17

1. Nach § 8 Abs. 2 Satz 1 RPW ist einer der Preisträger, in der Regel der Gewinner zu beauftragen, sofern kein wichtiger Grund entgegensteht.

2. Nach Auffassung der Vergabekammer bedarf es bei einem Planungswettbewerb nach § 71 Abs. 3 VgV eindeutiger und nichtdiskriminierender Auswahlkriterien.

3. Ein Mangel an finanziellen Möglichkeiten kann einen wichtigen Grund darstellen, eine Planung abzubrechen oder in einer bestimmten Form nicht mehr weiter zu verfolgen.

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VPRRS 2017, 0125
Mit Beitrag
PlanungsleistungenPlanungsleistungen
Auftraggeber muss Informationsvorsprung eines Projektanten ausgleichen!

VK Lüneburg, Beschluss vom 27.01.2017 - VgK-49/2016

1. Der Auftraggeber muss sicherstellen, dass der Wettbewerb durch Teilnahme eines vorbefassten Projektanten nicht verfälscht wird. Der Informationsvorsprung muss jedenfalls derart ausgeglichen werden, dass alle Bewerber oder Bieter die erforderlichen Unterlagen zur Verfügung gestellt bekommen und über die gleiche Datenbasis verfügen.

2. Weigert sich der Auftraggeber ohne sachlichen Grund, einen durch Vorbefassung entstandenen Informationsvorsprung auszugleichen, indem er die Herausgabe von Daten (hier: Raumprogramm) verweigert, liegt eine wettbewerbliche Benachteiligung vor.

3. Auch, wenn der Beurteilungsspielraum bei der Zuschlagswertung für geistig-schöpferische Leistungen besonders weit ist, hat die Angebotswertung transparent zu erfolgen. Hat der Auftraggeber Unterkriterien für die Zuschlagswertung (hier: Kriterien für die Präsentation) benannt und ausweislich des Vergabevermerks auch deren Gewichtung bereits vor Angebotsöffnung festgelegt, muss er diese Gewichtung auch den Bietern zur Verfügung stellen.

4. Wird den Mitgliedern der Bewertungskommission ein vorbereiteter Gesprächsleitfaden ohne den Hinweis zur Verfügung gestellt, dass die Zuschlagskriterien unterschiedlich gewichtet werden, ist das gewählte Verfahren auch für die Bewertungskommission intransparent.

5. Ein durchschnittlicher Bieter muss zwar wissen, dass die Gewichtung der Zuschlagskriterien bekannt zu geben ist, er muss aber nicht wissen, welche Anforderungen derzeit an die Unterkriterien gestellt werden. Die systematische Aufarbeitung kontroverser Rechtsprechung gehört nicht zu den zentralen Aufgaben eines Bieters.

6. Die Rüge dient der frühzeitigen Streitvermeidung. Werden nach einer Rüge weitere Informationen geliefert und durch Akteneinsicht weitere angebliche Verfahrensmängel festgestellt, bedarf es keiner weiteren Rüge, weil die Rüge im Nachprüfungsverfahren keine streitvermeidende Wirkung mehr entfalten kann.

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VPRRS 2017, 0104
Mit Beitrag
PlanungsleistungenPlanungsleistungen
Auch „äußerlich neutrale Hilfsgeschäfte" sind ausschreibungspflichtige Sektorentätigkeiten!

OLG München, Beschluss vom 13.03.2017 - Verg 15/16

1. Auch "äußerlich neutrale Hilfsgeschäfte" eines Sektorenauftraggebers (hier: der Bau eines Verwaltungsgebäudes) sind Sektorentätigkeiten und damit öffentliche Aufträge.

2. Es kann offen bleiben, ob für die Leistungen der Objektplanung, der Tragwerksplanung und der Planung der technischen Gebäudeausrüstung für ein einheitliches Bauvorhaben als gleichartige Leistungen anzusehen und für die Schwellenwertberechnung zu addieren sind. Jedenfalls dann, wenn der Auftraggeber in der Bekanntmachung ausführt, dass die Planungsleistungen als Einheit zu betrachten und zu bewerten sind, ist eine Addition vorzunehmen.

3. Der Auftraggeber hat bereits in der Auftragsbekanntmachung oder Aufforderung zur Interessensbestätigung eine elektronische Adresse anzugeben, unter der die Vergabeunterlagen uneingeschränkt und vollständig abgerufen werden können. Das gilt auch für zweistufige Vergabeverfahren.

4. Vollständig abrufbar sind die Vergabeunterlagen dann, wenn über die Internetadresse in der Bekanntmachung sämtliche Vergabeunterlagen und nicht nur Teile derselben abgerufen werden können.

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