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Volltexturteile nach Sachgebieten

Sachgebiet: Bau & Immobilien: Planungsleistungen

479 Entscheidungen insgesamt




Online seit 2017

VPRRS 2017, 0103
Mit Beitrag
PlanungsleistungenPlanungsleistungen
Auch Ingenieurleistungen sind möglichst vollständig zu beschreiben!

VK Westfalen, Beschluss vom 28.02.2017 - VK 1-1/17

1. Auch im Falle von Ingenieurleistungen und bei Durchführung eines Verhandlungsverfahrens mit Teilnahmewettbewerb hat der öffentliche Auftraggeber aus Gründen der Chancengleichheit der Bieter sowie zur Sicherung der Transparenz des Vergabeverfahrens in der Leistungsbeschreibung möglichst vollständig anzugeben, welche Leistungen er erwartet.*)

2. Sofern der öffentliche Auftraggeber beim jeweiligen Leistungsbild nicht nur Grundleistungen, sondern auch Besondere Leistungen erwartet, sind diese den Bietern neben den Grundleistungen grundsätzlich im Einzelnen bekanntzugeben. Anders ist nicht zu gewährleisten, dass die Bieter ohne weiteres miteinander vergleichbare Angebote einreichen.*)

3. Zwar kann die Leistungsbeschreibung im Verhandlungsverfahren grundsätzlich flexibler ausgestaltet werden, da über einzelne Leistungsteile ohnehin noch verhandelt wird. Der Auftraggeber muss aber auch im Verhandlungsverfahren klare Vorstellungen über Funktionen und Ziele der nachgefragten Leistung haben.*)

4. Für den Fall, dass der öffentliche Auftraggeber vom Bieter erstmalig im Verhandlungsgespräch eine neue Leistungsvariante vorgetragen bekommt, hat er sich wegen des Transparenzgrundsatzes klar gegenüber dem Bieter zu äußern, ob diese Planungsvariante weiter verfolgt werden soll oder nicht. Der Auftraggeber kann dies nicht offen lassen. Andernfalls liegt ein Verstoß gegen § 97 Abs. 1 GWB vor.*)

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Online seit 2016

VPRRS 2016, 0453
Mit Beitrag
PlanungsleistungenPlanungsleistungen
Angebotspräsentation ist schöpferische Leistung!

VK Sachsen, Beschluss vom 29.09.2016 - 1/SVK/021-16

1. Gem. § 20 Abs. 1 VOF dienen Präsentationen mit den ausgewählten Bietern der Ermittlung des Bieters, der im Hinblick auf die gestellte Aufgabe am ehesten die Gewähr für eine sachgerechte und qualitätsvolle Leistungserbringung bietet. Dabei handelt es sich um eine Prognoseentscheidung, bei der dem Auftraggeber ein weiter Beurteilungsspielraum zusteht, der von der Vergabekammer nur eingeschränkt überprüfbar ist. Deshalb sind an die Bestimmtheit der Kriterien geringere Anforderungen zu stellen als bei einem Beschaffungsvorgang mit einer klar umrissenen Leistungsbeschreibung.*)

2. Bei der Überprüfung einer Bewertung von schöpferischen Leistungen ist einzustellen, dass ein Bewertungsergebnis ohnedies keine mathematische Genauigkeit in der Weise ausweisen kann, dass die bloße Anzahl positiver oder negativer Gesichtspunkte sich rechnerisch genau in der Punktebewertung niederschlägt. Es wäre unverhältnismäßig, von einem Auftraggeber zu verlangen, in der Begründung der Wertungsentscheidung einer Präsentation ausdrücklich auf jede - Einzelheit einzugehen. Eine zusammenfassende, auf die tragenden Gründe beschränkte Darstellung muss vielmehr genügen, sofern dadurch nicht wesentliche Elemente einer Präsentation ausgeblendet werden.*)

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VPRRS 2016, 0446
PlanungsleistungenPlanungsleistungen
Mitwirkung bei Leistungsbeschreibung: Kein Ausschluss wegen Vorbefassung!

VK Niedersachsen, Beschluss vom 23.11.2015 - VgK-46/2015

1. Die Mitwirkung des gemeinsamen Geschäftsführers eines Bieterunternehmens und eines das Vergabeverfahren auf Seiten des örtlichen Auftraggebers begleitenden Projektdienstleitungsbüros verstößt idR gegen § 16 VgV a.F.

2. Allerdings erstreckt sich das Mitwirkungsverbot dem Wortlaut nach nur auf Entscheidungen "in einem Vergabeverfahren", also Entscheidungen nach Veröffentlichung der Bekanntmachung und vor Erteilung des Zuschlags bzw. Aufhebung des Verfahrens. Das Mitwirken an einer Leitungsbeschreibung unterfällt deshalb nicht dem § 16 VgV a.F., weil vor der Vergabeentscheidung noch kein Bieter/Bewerber vorhanden ist.

3. Der Ausschluss eines Bieters wegen Vorbefassung und daraus resultierender wettbewerbsverzerrender Informationsvorsprünge ist unbegründet, wenn das Projektdienstleistungsbüro eine Plausibilitätsprüfung im Vorfeld des Verfahrens vorgenommen hat, als noch keine Statik- und Positionspläne vorlagen.

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VPRRS 2016, 0442
Mit Beitrag
PlanungsleistungenPlanungsleistungen
Zuschlagskriterien sind auch im Unterschwellenbereich bekannt zu machen!

VK Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 21.09.2016 - 3 VK LSA 27/16

1. Auch im Unterschwellenbereich ist die Pflicht zur produktneutralen Ausschreibung einzuhalten. Diese ist verletzt, wenn der öffentliche Auftraggeber vorschreibt, dass "hinsichtlich der Systemsicherheit und Firewall die vorgegebenen Produkte einzusetzen" sind, ohne dies näher zu begründen und zu dokumentieren.

2. Erbitten Bieter zusätzliche sachdienliche Auskünfte über die Vergabeunterlagen, so sind diese Auskünfte allen Unternehmen unverzüglich in gleicher Weise zu erteilen. Die Vergabestelle ist verpflichtet, unverzüglich und inhaltlich zutreffend diese Anfragen zu bearbeiten. Die Einhaltung dieser Auskunftspflicht muss in der Vergabeakte dokumentiert und damit nachgewiesen werden.

3. Auch im Unterschwellenbereich muss ein transparentes Verfahren betrieben und die Leistung eindeutig und erschöpfend beschrieben werden. Um eine einwandfreie Preisermittlung zu ermöglichen, sind deshalb alle beeinflussenden Umstände festzustellen und in den Vergabeunterlagen anzugeben.

4. Ist die Präsentation des Angebots ein wertungsrelevanter Teil der Leistung, dürfen die Zuschlagskriterien nicht nur den Bietern bekanntgegeben werden, die auf Grund der rechnerischen Wertung in die engere Wahl gekommen sind, weil dadurch keine Vergleichbarkeit aller Angebote vorliegt.

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VPRRS 2016, 0426
PlanungsleistungenPlanungsleistungen
Niederschriften im Verhandlungsverfahren sind kein Leistungsabruf!

OLG Jena, Urteil vom 26.11.2014 - 7 U 862/13

1. Ein Ingenieurvertrag kommt jedenfalls dann nicht durch schlüssiges Verhalten zustande, wenn beide Vertragsparteien auf Schriftlichkeit bedacht waren.

2. Das Verhandlungsverfahren hat den Zweck, den Leistungsinhalt zu finden und kann sich auf beliebig viele Besprechungs- und Verhandlungstermine erstrecken. Erst nach Abschluss des Verhandlungsverfahrens steht der Vertragsinhalt fest. Die Niederschriften beweisen daher keinen Leistungsabruf.

3. Der Auftraggeber ist aufgrund eines Verhandlungsverfahrens nicht verpflichtet, einen Vertrag abzuschließen. Er kann das Vorhaben z.B. wegen Nichtfinanzierbarkeit "auf Eis legen". Daraus kann kein Schadensersatzanspruch aus Verhandlungsverschulden hergeleitet werden.

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VPRRS 2016, 0411
NachprüfungsverfahrenNachprüfungsverfahren
Welche Vergaberechtsverstöße muss ein Bieter erkennen?

VK Brandenburg, Beschluss vom 17.11.2015 - VK 20/15

1. Ein Zuschlagskriterium der Wertungsmatrix (hier: Unterkriterium "Baukosten" des Zuschlagskriteriums "Preis/Honorar") kann im Nachprüfungsverfahren nicht mehr beanstandet werden, wenn im vorgeschalteten Teilnahmewettbewerb eine Frist zur Abgabe des Angebots angegeben war und innerhalb dieser Frist keine Rüge des Wertungskriteriums erfolgte.

2. Durch die Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbare Vergabeverstöße sind spätestens bis zum Ablauf der Angebots- oder Bewerbungsfrist zu rügen. Andernfalls ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig.

3. Zweck der Rügeobliegenheit ist es, etwaige Vergaberechtsfehler im frühestmöglichen Stadium zu korrigieren und zu verhindern, dass am Vergabeverfahren beteiligte Bieter erkannte oder erkennbare Verstöße gegen das Vergaberecht sammeln und so lange mit einer Beanstandung warten, bis klar sei, dass ihre Spekulation, den Zuschlag zu erhalten, nicht aufgegangen ist.

4. Erkennbar ist ein Verstoß, der sich bei Beachtung der gebotenen Sorgfalt erschließt. Es ist dabei nicht auf einen Vergaberechtsexperten, sondern auf den fachkundigen Bieter mit den üblichen Kenntnissen aus dem durch die spezielle Ausschreibung angesprochenen Bieterkreis abzustellen.

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VPRRS 2016, 0392
NachprüfungsverfahrenNachprüfungsverfahren
Schwellenwert bei freiberuflicher Dienstleistung ist geschätzter Auftragswert!

VK Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 13.06.2016 - 1 VK LSA 07/16

1. Die Ermittlung der Wirtschaftlichkeit einer Leistung (hier: Breitbandausbau) kann als Planungsleistung nicht auf ein einheitliches Leistungsbild der HOAI gestützt werden, sondern stellt eine Detailplanung dar.

2. Ob der Schwellenwert für eine europaweite Ausschreibung erreicht wird, richtet sich bei Dienstleistungsaufträgen, die im Rahmen einer freiberuflichen Tätigkeit erbracht werden sollen, nach dem geschätzten Auftragswert.

3. Ausschlaggebend für die Schätzung des Auftragswertes ist der Tag, an dem das Vergabeverfahren eingeleitet wird.

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VPRRS 2016, 0364
Mit Beitrag
PlanungsleistungenPlanungsleistungen
Aktuellere Referenzen werden besser bewertet!

VK Lüneburg, Beschluss vom 06.07.2016 - VgK-18/2016

1. Ein Teilnahmewettbewerb ist nicht zu beanstanden, wenn er entsprechend der bekanntgemachten Eignungskriterien und anhand der angeforderten Erklärungen und Nachweise erfolgt und das Ergebnis entsprechend dokumentiert wird.

2. Ein Bieter muss davon ausgehen, dass die Bewertung von Fachkunde und technischer Leistungsfähigkeit sich an abgefragten Parametern und Referenzen orientiert und dabei aktuellere Referenzen positiver bewertet werden als Referenzen über länger zurückliegende Projekte. Dies gilt insbesondere, wenn und soweit Projekte benannt wurden, die in den abgefragten Zeitraum zwar hineinreichen, deren Projektbeginn terminlich aber weit vor diesem Zeitraum lag.

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VPRRS 2016, 0276
Mit Beitrag
PlanungsleistungenPlanungsleistungen
Wertungssystem muss - auch in VOF-Verfahren - transparent sein!

OLG Frankfurt, Beschluss vom 23.06.2016 - 11 Verg 4/16

1. Ein Auftraggeber, der die Erarbeitung von Konzepten in Auftrag gibt, ist nicht gehalten, bereits vorab einen konkreten Katalog zu erarbeiten und den Bietern zu übersenden, anhand dessen er die Konzepte der einzelnen Bieter messen und bewerten will. Auch muss er kein bis ins letzte Unterkriterien und deren Gewichtung gestaffeltes Wertungssystem aufstellen.

2. Auch in VOF-Verfahren gilt das Transparenzgebot. Für den Bieter muss erkennbar sein, auf welche Punkte der Auftraggeber Wert legt und welche Erwartungen ihn daher auch bei der Bewertung leiten.

3. Die Grenze, ab der das Offenlassen konkreter Bewertungsmaßstäbe vergaberechtlich unzulässig ist, ist überschritten, wenn die aufgestellten Wertungsmaßstäbe so unbestimmt sind, dass die Bieter nicht mehr angemessen über die Kriterien und Modalitäten informiert werden, anhand deren das wirtschaftlich günstigste Angebot ermittelt wird.

4. Maßstab für die Erkennbarkeit von Vergaberechtsverstößen ist, ob die Verstöße von einem durchschnittlichen Bieter ohne anwaltlichen Rat bei üblicher Sorgfalt und den üblichen Kenntnissen erkannt werden konnten. Dabei ist die Erkennbarkeit der die (mögliche) Vergaberechtswidrigkeit begründenden Tatsachen nicht ausreichend; hinzutreten muss das Bewusstsein, dass hieraus in rechtlicher Hinsicht ein Vergaberechtsverstoß resultieren könnte.

5. Von einem Bieter kann zwar erwartet werden, dass er den Text der einschlägigen Verfahrensordnungen zur Kenntnis nimmt; er muss jedoch nicht auch die Rechtsprechung zur Auslegung dieser Bestimmungen kennen.

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VPRRS 2016, 0228
Mit Beitrag
PlanungsleistungenPlanungsleistungen
Verworfene (Planungs-)Varianten dürfen nicht gewertet werden!

VK Lüneburg, Beschluss vom 18.04.2016 - VgK-08/2016

1. Der Auftraggeber verstößt gegen das vergaberechtliche Transparenzgebot, wenn er der Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots nicht nur die finalen Angebote zur als Auftragsgegenstand festgelegten Variante zugrunde legt, sondern zu gleichen Teilen auch die indikativen Angebote zu den verworfenen Varianten.

2. Erhält ein Bieter einen Punktabzug, weil sein Konzept einen nach den Vergabeunterlagen möglichst zu vermeidenden Einsatz von Containern während der Bauphase vorsieht, ist es nicht gerechtfertigt, einem anderen Bieter die volle Punktzahl zu geben, nur weil dieser ohne nähere Erläuterung erklärt hat, dass auf den Einsatz von Containern verzichtet werden kann.




VPRRS 2016, 0229
Mit Beitrag
PlanungsleistungenPlanungsleistungen
Bieter hat Auftraggeber beraten: Wissensvorsprung ist auszugleichen!

VK Lüneburg, Beschluss vom 02.03.2016 - VgK-01/2016

1. Der bloße "Anschein" einer Doppelmandatschaft eines Bieters oder Bewerbers führt nicht bereits zu einer Verletzung des Diskriminierungsverbots. Vielmehr bedarf es konkreter Umstände, die eine Parteilichkeit besorgen lassen.

2. Ist ein Interessenkonflikt nicht ausgeschlossen, kann die Vermutung der Voreingenommenheit nur durch den Nachweis widerlegt werden, dass sich die Tätigkeit für den Bieter oder Bewerber nicht auf die Entscheidungen im Vergabeverfahren ausgewirkt hat.

3. Berät oder unterstützt ein Bieter oder Bewerber den Auftraggeber vor Einleitung des Vergabeverfahrens, hat der Auftraggeber (hier: durch Überlassung einer geschwärzten Fassung eines bereits ausgehandelten Pachtvertrags) sicherzustellen, dass der Wettbewerb durch die Teilnahme dieses Bieters oder Bewerbers nicht verfälscht wird.

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VPRRS 2016, 0212
Mit Beitrag
PlanungsleistungenPlanungsleistungen
Vorgabe eines Wiederholungsfaktors muss hinreichend klar erfolgen!

OLG Celle, Beschluss vom 12.05.2016 - 13 Verg 10/15

1. Vergaberechtsverstoß durch den Wunsch nach einem unzulässigen Wiederholungsfaktor gemäß § 11 Abs. 3 HOAI 2013.*)

2. Zur Verletzung von Dokumentationspflichten gemäß § 32 Abs. 1 SektVO und deren Folgen.*)

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VPRRS 2016, 0197
Mit Beitrag
PlanungsleistungenPlanungsleistungen
Unter welchen Voraussetzungen kann ein VOF-Verhandlungsverfahren aufgehoben werden?

OLG Bremen, Beschluss vom 29.01.2016 - 2 Verg 3/15

1. Ein VOF-Verhandlungsverfahren kann nicht unter den in § 17 VOB/A 2012, § 20 EG VOB/A 2012 oder in § 17 VOL/A 2009 genannten Voraussetzungen aufgehoben werden. Die VOF setzt nur die Möglichkeit eines Verzichts auf die Auftragserteilung voraus, ohne dessen Voraussetzungen zu regeln.

2. Die Aufhebung eines vom Auftraggeber trotz Kenntnis einer ungesicherten Finanzierung eingeleiteten Vergabeverfahrens ist nicht möglich, da der Auftragnehmer insoweit Vertrauensschutz genießt.

3. Da sich das VOF-Verhandlungsverfahren als dynamischer Prozess darstellt, in dem sich durch Verhandlungen Veränderungen ergeben können, sind Modifikationen solange vom Verfahren gedeckt, wie die Identität als solche gewahrt bleibt und kein "Aliud" entsteht.

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VPRRS 2016, 0033
Mit Beitrag
PlanungsleistungenPlanungsleistungen
Fehlende Angaben im VOF-Verfahren kann der Auftraggeber nachfordern!

KG, Beschluss vom 04.12.2015 - Verg 8/15

1. Eine Nachforderung nach § 5 Abs. 3 VOF und § 11 Abs. 3 VOF kommt nur für solche Erklärungen in Betracht, die dem Nachweis der Eignung dienen bzw. im Rahmen der Angebotsphase von Bedeutung sind.

2. Voraussetzung einer Nachforderung nach § 5 Abs. 3 und § 11 Abs. 3 VOF ist, dass die fragliche Erklärung fehlt, weshalb inhaltlich unzureichende Erklärungen nicht nachgefordert werden dürfen.

3. Nach § 5 Abs. 3 VOF und § 11 Abs. 3 VOF steht die Nachforderung fehlender Erklärungen im Ermessen der Vergabestelle.

4. Der Antrag nach § 118 Abs. 1 Satz 3 GWB kann auch noch nach Erlöschen der aufschiebenden Wirkung der sofortigen Beschwerde gestellt werden.




Online seit 2015

VPRRS 2015, 0426
Architekten und IngenieureArchitekten und Ingenieure
Subplaner berät öffentlichen Auftraggeber: Architekt erhält kein Honorar!

OLG Brandenburg, Urteil vom 16.12.2015 - 4 U 77/14

1. Handelt eine konkrete natürliche Person im Vergabeverfahren sowohl als Beauftragter des Auftraggebers als auch beratend oder sonst unterstützend für einen Bieter, gilt diese Person als voreingenommen.

2. Nimmt der auch einen Bieter beratende Beauftragte des Auftraggebers Einfluss auf den Verlauf und den Ausgang des Vergabeverfahrens, ist der zwischen dem Auftraggeber und dem Bieter geschlossene Vertrag sittenwidrig und unwirksam. In einem solchen Fall hat der Bieter keinen Anspruch auf (Planungs-)Honorar.

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VPRRS 2015, 0392
Mit Beitrag
PlanungsleistungenPlanungsleistungen
Auslegung geht Ausschluss vor!

VK Baden-Württemberg, Beschluss vom 17.09.2015 - 1 VK 36/15

1. Auch im Rahmen eines Vergabeverfahrens nach der VOF ist das Angebot eines Bieters, das Änderungen an den vom Auftraggeber festgelegten Vertragsunterlagen enthält, von der Wertung auszuschließen.

2. Die Frage, ob ein Angebot Änderungen an den Vertragsunterlagen enthält, ist erforderlichenfalls durch eine Auslegung des Angebots zu beantworten. Dabei dürfen einzelne Textpassagen nicht isoliert betrachtet werden, sondern sind im Zusammenhang mit der übrigen Darstellung zu lesen.

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VPRRS 2015, 0344
Mit Beitrag
PlanungsleistungenPlanungsleistungen
Angebotsbedingungen nicht eingehalten: Ausschluss auch im VOF-Verfahren!

VK Sachsen, Beschluss vom 10.09.2015 - 1/SVK/022-15

1. Dem VOF-Verfahren ist der Begriff des Zuschlags fremd, denn ein solches Vergabeverfahren wird gemäß § 11 Abs. 7 VOF allein durch Vertragsschluss (oder Verzicht) beendet, dessen Zustandekommen nach allgemeinem Zivilrecht zu beurteilen ist. Demgemäß kommt es darauf an, ob die interne Auswahlentscheidung auch tatsächlich vollzogen, d.h. durch Abschluss des zivilrechtlichen Vertrages durch die dazu befugten Organe des Auftraggebers umgesetzt ist.*)

2. Für ein Verhandlungsverfahren nach der VOF ergibt sich aus den übergeordneten Grundsätzen der Gleichbehandlung und der Transparenz des Vergabeverfahrens, dass Angebote, die Angebotsbedingungen nicht einhalten, vom weiteren Vergabeverfahren auszuschließen sind.*)

3. Die Verpflichtung des Auslobers zur Übertragung weiterer Planungsleistungen gegenüber den Preisträgern entfällt, wenn dieser ein wichtiger Grund entgegensteht. Der "sonstige wichtige Grund" im Sinne des § 17 Abs. 1 VOF muss dabei nicht den Anforderungen genügen, die an einen wichtigen Grund als Voraussetzung für die außerordentliche Kündigung eines Dauerschuldverhältnisses zu stellen sind. Es muss vielmehr ausreichen, dass ein Auslober hinreichende sachliche Gründe hat, die es angesichts der beschränkten Bindung durch seine Zusage im Architektenwettbewerb unzumutbar erscheinen lassen, ihn an dieser Verpflichtungserklärung festzuhalten. Es muss sich um einen außerordentlichen, erst nach der Auslobung aufgetretenen oder bekannt gewordenen Umstand handeln, damit der Auslober den durch den Wettbewerb und das Preisgericht begründeten Status der Preisträger nicht umgehen bzw. beseitigen kann.*)

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VPRRS 2015, 0304
Mit Beitrag
PlanungsleistungenPlanungsleistungen
Kein HOAI-Honorar für "Ideenskizze" im Verhandlungsverfahren!

OLG München, Urteil vom 21.07.2015 - 9 U 1676/13 Bau

1. § 20 Abs. 3 VOF stellt eine eigene Anspruchsgrundlage als auch eine vergaberechtliche Verfahrensvorschrift dar.

2. Die Forderung einer "Ideenskizze, gerne auch Handskizze" ist kein Verlangen nach einem ausgearbeiteten Lösungsvorschlag.

3. Ein Lösungsvorschlag im Sinne von § 20 Abs. 3 VOF muss vom Auftraggeber ausdrücklich verlangt werden, damit Honoraransprüche ausgelöst werden.

4. Um Honoraransprüche auszulösen, muss ein gesamtplanerisches Konzept gefordert werden.

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VPRRS 2015, 0269
Mit Beitrag
PlanungsleistungenPlanungsleistungen
Honorarzone muss nicht vorgegeben werden!

VK Hessen, Beschluss vom 27.07.2015 - 69d-VK-24/2015

Der Auftraggeber ist nicht verpflichtet, die Honorarzone verbindlich vorzugeben, da die Verantwortung für die Ermittlung der Honorarzone beim Planer liegt. Diesem steht bei der Einzonung ein gewisser Spielraum zu, so dass eine vertretbare Festlegung der Honorarzone genügt.

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VPRRS 2015, 0260
Mit Beitrag
PlanungsleistungenPlanungsleistungen
Sind VOF-Verfahren HOAI-freie Zonen?

OLG Frankfurt, Beschluss vom 23.07.2014 - 13 U 44/12

1. Ein Nachprüfungsverfahren ist nicht eröffnet, wenn der Bieter im VOF-Verfahren geltend macht, der Auftraggeber müsse eine höhere als die von ihm in Aussicht gestellte Vergütung zahlen. Der Streit über die Höhe der vom Auftraggeber (hier: nach den Mindestsätzen der HOAI) geschuldeten Vergütung ist in einem Verfahren vor den Zivilgerichten auszutragen (im Anschluss an OLG Brandenburg, Beschluss vom 07.05.2009 - Verg W 6/09, IBRRS 2009, 2888 = VPRRS 2009, 0238).

2. Wird für die Erstellung einer Planungsstudie in einem VOF-Verfahren eine "Entschädigung" von 6.000 Euro angeboten und erklärt sich der Architekt/Ingenieur mit dieser Pauschalvergütung einverstanden, ist es ihm verwehrt, für die Erstellung der Studie ein Honorar nach den Mindestsätzen der HOAI (hier: in Höhe von über 250.000 Euro) zu fordern.

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VPRRS 2015, 0261
PlanungsleistungenPlanungsleistungen
Architektenhonorar für eine Projektstudie im Rahmen eines VOF-Verfahrens

LG Darmstadt, Urteil vom 23.01.2012 - 1 O 208/11

(ohne amtlichen Leitsatz)

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VPRRS 2015, 0240
Mit Beitrag
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Umrechnungsformel "Preise in Wertungspunkte" ist bekannt zu machen!

VK Südbayern, Beschluss vom 24.07.2015 - Z3-3-3194-1-28-04/15

1. Der relative Preisabstand zwischen den abgegebenen Angeboten muss in angemessener Weise bei der Wertung zum Tragen kommen (Anschluss an OLG Düsseldorf, Beschluss vom 29.04.2015 - Verg 35/14, IBR 2015, 376 = VPR 2015, 185). Die Bildung von Preisstufen mit einer bestimmten Punktezahl pro Stufe kann vor diesem Hintergrund ein untaugliches Wertungssystem darstellen.*)

2. Umrechnungsformeln der Preise in Wertungspunkte, die nicht der in den Vergabehandbüchern des Bundes oder des Freistaats Bayern niedergelegten linearen Interpolation entsprechen, sind den Bietern vor Angebotsabgabe in den Vergabeunterlagen bekannt zu machen (vgl. OLG München, Beschluss vom 21.05.2010 - Verg 2/10, IBR 2011, 535 = VPRRS 2010, 0446).*)

3. Hinsichtlich der Frage, wie Preise zulässigerweise im Rahmen von Gewichtungen und Wertungsformeln in Punkte umgerechnet werden dürfen, kann eine Erkennbarkeit im Sinn des § 107 Abs. 3 Satz 1 Nrn. 2 und 3 GWB für den durchschnittlichen Bieter bei fehlenden diesbezüglichen Angaben in den Vergabeunterlagen nicht angenommen werden (Anschluss an OLG Düsseldorf, Beschluss vom 29.04.2015 - Verg 35/14, IBR 2015, 376 = VPR 2015, 185 ).*)

4. Für die ordnungsgemäße Dokumentation der Wertung der qualitativen Zuschlagskriterien durch ein Wertungsgremium muss im Regelfall entweder das Gremium insgesamt oder jedes einzelne Mitglied des Wertungsgremiums im Regelfall seine individuelle Punkteverteilung wenigstens kurz und stichwortartig schriftlich begründen. Haben drei von fünf Mitglieder des Wertungsgremiums keinerlei nachvollziehbare Notizen dahingehend hinterlassen, wie sie zu ihrer Bewertung gekommen sind, ist dies gemäß § 12 Abs. 1 VOF nicht ausreichend (siehe VK Südbayern, Beschluss vom 08.10.2013 - Z3-3-3194-1-26-08/13, IBRRS 2014, 0318 = VPRRS 2014, 0122).*)

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VPRRS 2015, 0206
Mit Beitrag
PlanungsleistungenPlanungsleistungen
Schwerpunkt falsch gesetzt: Muss die Bewertungskommission korrigierend eingreifen?

VK Lüneburg, Beschluss vom 26.03.2014 - VgK-06/2014

1. Der Begriff der "bestmöglichen Leistungserbringung" in § 11 Abs. 6 Satz 2 VOF ist gleichbedeutend mit dem wirtschaftlichsten Angebot nach § 21 EG Abs. 1 VOL/A 2009, § 16 Abs. 6 Nr. 3 VOB/A 2012 und § 97 Abs. 5 GWB. Mit ihm kommt zum Ausdruck, dass der Wertungsvorgang nach der VOF nur begrenzt objektivierbar und von subjektiven Elementen geprägt ist.

2. Die für die Entscheidung über die Auftragserteilung maßgeblichen Zuschlagskriterien und ihre Unterkriterien sowie ihre Gewichtung sind den Bietern mit der Aufgabenbeschreibung, der Vergabebekanntmachung oder der Aufforderung zur Angebotsabgabe bekannt zu geben.

3. Enthält die Aufforderung zur Angebotsabgabe detaillierte Vorgaben für die Angebote und deren Präsentationen und werden mit den Kriterien und Unterkriterien auch die Schwerpunkte für Angebot und Präsentation gesetzt, besteht für die Bewertungskommission kein Anlass, in die Angebotspräsentation des Bieters korrigierend einzugreifen und ihm durch Nachfragen Gelegenheit zu geben, seinen schriftlichen und mündlichen Vortrag zu ergänzen und zu vertiefen.

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VPRRS 2015, 0262
PlanungsleistungenPlanungsleistungen
Architektenhonorar für Projektstudie im Rahmen eines VOF-Verfahrens: Nichtzulassungsbeschwerde zugelassen

BGH, Beschluss vom 21.04.2015 - X ZR 77/14

(ohne amtlichen Leitsatz)

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VPRRS 2015, 0134
Mit Beitrag
PlanungsleistungenPlanungsleistungen
Neu gegründetes Architekturbüro kann sich auf Referenzen des Vorgängerbüros berufen!

VK Südbayern, Beschluss vom 17.03.2015 - Z3-3-3194-1-56-12/14

Ein neu gegründetes Unternehmen (hier: Architekturbüro) kann sich auf (Büro-) Referenzen eines Vorgängerbüros berufen, soweit eine weitgehende Identität zwischen den Personen, die für die Referenzaufträge zuständig waren und den Mitarbeitern in dem neu gegründeten Unternehmen, die für die Ausführung des strittigen Auftrag vorgesehen sind, festgestellt werden kann.*)

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VPRRS 2015, 0096
Mit Beitrag
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Ingenieurleistungen freihändig vergeben: Schwerer Vergaberechtsverstoß!

VGH Bayern, Urteil vom 09.02.2015 - 4 B 12.2326

Eine freihändige Vergabe stellt regelmäßig einen schweren, die Kürzung staatlicher Zuwendungen rechtfertigenden Vergaberechtsverstoß dar, wenn die für eine solche Vergabe notwendigen vergaberechtlichen Voraussetzungen nicht vorliegen.

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VPRRS 2015, 0097
PlanungsleistungenPlanungsleistungen
Ingenieurleistungen freihändig vergeben: Schwerer Vergaberechtsverstoß!

VGH Bayern, Urteil vom 09.02.2015 - 4 B 12.2325

Eine freihändige Vergabe stellt regelmäßig einen schweren, die Kürzung staatlicher Zuwendungen rechtfertigenden Vergaberechtsverstoß dar, wenn die für eine solche Vergabe notwendigen vergaberechtlichen Voraussetzungen nicht vorliegen.

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VPRRS 2015, 0094
Mit Beitrag
DienstleistungenDienstleistungen
Muss die geltende Honorarzone vorgegeben werden?

VK Nordbayern, Beschluss vom 22.01.2015 - 21.VK-3194-37/14

Zwar ist die Vergabestelle nicht verpflichtet, die geltende Honorarzone anzugeben. Kommt es jedoch nach der Vorgabe der Vergabestelle schon im Rahmen der Wertung eines Zuschlagskriteriums, hier das "Honorar", auf die HOAI-Konformität der konkret einzureichenden Angebote an, so ist die der Zuschlagsentscheidung zu Grunde gelegte Honorarzone durch die Vergabestelle zweifelsfrei vorzugeben.*)

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VPRRS 2015, 0063
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DienstleistungenDienstleistungen
Mehrere Ankreuzmöglichkeiten: Unklarheiten gehen zu Lasten des Auftraggebers!

VK Hamburg, Beschluss vom 20.06.2014 - VgK FB 5/14

1. Enthält das vom Auftraggeber vorgegebene Preisblatt für zwei Angebotsalternativen zwei Kästchen zum Ankreuzen, muss der Auftraggeber klarstellen, ob es sich bei der Ankreuzmöglichkeit um eine Entweder-oder-Alternative handelt oder ob beide Kästchen angekreuzt werden können. Etwaige Unklarheiten gehen zu Lasten des Auftraggebers.

2. Enthält ein Angebot Unklarheiten oder Widersprüchlichkeiten, kann der Auftraggeber diese aufklären. Dabei gilt der Grundsatz, dass eine Aufklärung den Inhalt des Angebots nicht verändern darf. Dem Bieter darf nicht erlaubt werden, ein unvollständiges Angebot zu komplettieren.

3. Die Bieter haben grundsätzlich keinen Anspruch auf Aufklärung. Es ist vielmehr ihre Aufgabe, vollständige und zweifelsfreie Angebote abzugeben. Etwas anderes aber gelten, wenn der Auftraggeber die Zweifel in Bezug auf das Angebot verursacht hat oder aus Gründen der Gleichbehandlung verpflichtet ist, seine Zweifel aufzuklären.

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VPRRS 2015, 0029
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PlanungsleistungenPlanungsleistungen
Wann ist eine Beschränkung der Teilnehmerzahl im VOF-Verfahren wirksam?

VK Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 25.04.2014 - 2 VK 06/14

1. In einem VOF-Verfahren kann der Auftraggeber die Zuschlagskriterien in der Vergabebekanntmachung, in der Aufgabenbeschreibung oder in der Aufforderung zur Angebotsabgabe angeben.

2. Die der Auswahl zugrunde zu legenden Eignungskriterien und die erforderlichen Erklärungen und Nachweise hat der Auftraggeber bereits in der Vergabebekanntmachung zu benennen. Ein Verweis auf die Teilnahmebedingungen ist nicht ausreichend.

3. Eine Beschränkung der Teilnehmerzahl ist nur dann wirksam, wenn der Auftraggeber gleichzeitig objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern bekannt macht.

4. Der öffentliche Auftraggeber ist grundsätzlich nicht dazu verpflichtet, die Gewichtung der von ihm vorgesehenen Auswahlkriterien anzugeben. Eine Pflicht zur Veröffentlichung besteht aber dann, wenn der Auftraggeber entsprechende Regeln bereits vor der Vergabebekanntmachung festgelegt hat.

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VPRRS 2015, 0054
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Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Angebot nicht am angegebenen Ort eingereicht: Kein rechtzeitiger Zugang!

VK Sachsen, Beschluss vom 04.09.2014 - 1/SVK/026-14

1. Eine Rüge muss hinreichend deutlich erkennen lassen, dass sie im Namen des Bieters erfolgt.*)

2. Auch im Anwendungsbereich der VOF müssen Angebote, die nach Ablauf der Frist zur Abgabe eingehen, aufgrund des Grundsatzes der Gleichbehandlung vom weiteren Verfahren ausgeschlossen werden. Insbesondere gilt dies dann, wenn der Auftraggeber in den Bewerbungsbedingungen ein solches Ausschlussszenario bereits festgelegt hat.*)

3. Der Zugang eines Angebots ist nicht bereits dann bewirkt, wenn das Angebot in eine dafür nicht vorgesehene Empfangsvorrichtung des Auftraggebers eingeworfen wird. Hat der Auftraggeber für das konkrete Verfahren für die Abgabe der Angebote eine bestimmte Stelle (hier ein bestimmtes Zimmer) vorgeschrieben und wirft der Bieter das Angebot an anderer Stelle ein, so ist mit der Kenntnisnahme des Auftraggebers unter normalen Umständen nicht zu rechnen. Eine verspätete Kenntnis des Auftraggebers geht dann zu Lasten des Bieters.*)

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VPRRS 2015, 0048
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Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Gewinner des Architektenwettbewerbs muss nicht (automatisch) den Auftrag erhalten!

VK Südbayern, Beschluss vom 13.10.2014 - Z3-3-3194-1-37-08/14

1. Die Vorschrift des § 107 Abs. 3 S. 1 Nr. 3 GWB ist auch auf ein Verhandlungsverfahren nach einem durchgeführten Architektenwettbewerb in Form eines Realisierungswettbewerbs gemäß § 15 VOF, entsprechend anwendbar, obwohl diese Art des Verhandlungsverfahrens keine "in der Bekanntmachung benannte Frist zur Angebotsabgabe" kennt und die "in der Bekanntmachung benannte Frist zur Bewerbung" nicht einschlägig sein kann, weil zu diesem Zeitpunkt die Bewerber keine Kenntnis von den Unterlagen des nachfolgenden Verhandlungsverfahrens haben.*)

2. Es ist an keiner Stelle dem Normtext der VOF zu entnehmen noch aus sonstigen Gründen erforderlich, dass das Wettbewerbsergebnis so hoch gewichtet werden muss, dass der Wettbewerbsgewinner des vorhergehenden Architektenwettbewerbs regelmäßig auch den Auftrag im Verhandlungsverfahren erhalten muss.*)

3. Die Wertung abstrakter Prozentsätze der Umbauzuschläge für den Umbau und die Modernisierung von Gebäuden gem. § 36 Abs. 1 HOAI oder der Umbauzuschläge für den Umbau und die Modernisierung von Innenräumen gem. § 36 Abs. 2 HOAI ohne Bezug auf die zugrundeliegenden Bausummen ist regelmäßig vergaberechtswidrig.*)

4. Ist in den Vergabeunterlagen lediglich die Wertung von Umbauzuschlägen für den Umbau und die Modernisierung von Gebäuden gem. § 36 Abs. 1 HOAI bekanntgemacht, darf die Vergabestelle unter diesem Punkt keine Umbauzuschläge für den Umbau und die Modernisierung von Innenräumen gem. § 36 Abs. 2 HOAI werten.*)




VPRRS 2015, 0033
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PlanungsleistungenPlanungsleistungen
Vorhandene Bewertungsmatrix ist allen Bewerbern offenzulegen!

VK Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 02.06.2014 - 2 VK 7/14

Eine der Bewerberauswahl dienende Bewertungsmatrix, die bereits von Beginn des Vergabeverfahrens an vorhanden ist und nicht erst später aufgestellt wird, ist allen Bewerbern rechtzeitig vor Ablauf der Bewerbungsfrist offenzulegen.

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Online seit 2014

VPRRS 2014, 0669
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PlanungsleistungenPlanungsleistungen
Keine "überraschende" Gewichtung von Eignungskriterien!

OLG Saarbrücken, Beschluss vom 15.10.2014 - 1 Verg 1/14

1. Für die Bewerberauswahl im Teilnahmewettbewerb sind Auftraggeber gemäß § 10 Abs. 2 VOF lediglich verpflichtet, die der Auswahl zugrunde gelegten Eignungskriterien und die erforderlichen Erklärungen und Nachweise bekannt zu geben. Einer vorherigen Bekanntgabe der Gewichtung bedarf es nicht, weil es an einer dem § 11 Abs. 4 VOF entsprechenden Regelung fehlt.

2. Aus den vergaberechtlichen Grundsätzen der Transparenz und der Gleichbehandlung folgt, dass solche Auswahlkriterien und deren Gewichtung den Bewerbern im Voraus bekannt zu geben sind, die der Auftraggeber bereits vor der Veröffentlichung der Auftragsbekanntmachung aufgestellt hat.

3. Eine Gewichtung der Kriterien für die Bewerberauswahl nach dem Zeitpunkt der Auftragsbekanntmachung muss objektiv begründet sein und sich aus der Angabe der Kriterien selbst objektiv ableiten lassen. Eine "überraschende" Gewichtung stellt einen Verstoß gegen die Grundsätze des Wettbewerbs und der Verfahrenstransparenz dar.

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VPRRS 2014, 0664
BestandssanierungBestandssanierung
Vermischung von Eignungs- und Zuschlagskriterien

VK Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 07.05.2013 - 1 VK LSA 25/12

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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VPRRS 2014, 0603
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Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Im Planungswettbewerb erbrachte Leistungen können honorarmindernd wirken!

VK Lüneburg, Beschluss vom 29.09.2014 - VgK-36/2014

1. In der VOF gibt es keine Regelung zu unangemessenen Preisen und somit keine Verpflichtung des Auftraggebers, besonders niedrige Preise auf ihre Auskömmlichkeit hin zu untersuchen.

2. Sind im Rahmen des Architektenwettbewerbs bereits bestimmte Leistungen erbracht worden, ist eine Kürzung des Honorars bzw. eine Verrechnung mit dem bereits erhaltenen Preisgeld möglich. Der Bieter muss kein hundertprozentiges Leistungsbild (mehr) anbieten. Vielmehr ist eine angemessene Senkung des betreffenden Leistungsbilds und somit auch des Honorars zulässig.

3. Im VOF-Verhandlungsverfahren kann der Auftraggeber auch preisliche Forderungen stellen.

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VPRRS 2014, 0598
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Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Wann ist im VOF-Verfahren eine Bewerberreduzierung durch Losentscheidung zulässig?

VK Lüneburg, Beschluss vom 31.07.2014 - VgK-26/2014

Auch wenn im VOF-Verfahren grundsätzlich die Möglichkeit eines Losverfahrens besteht, ist die Reduzierung der Bewerberzahl durch Losentscheidung nur dann zulässig, wenn der öffentliche Auftraggeber unter den eingegangenen Bewerbungen eine rein objektive Auswahl nach qualitativen Kriterien unter gleich qualifizierten Bewerbern nicht mehr nachvollziehbar durchführen kann.

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VPRRS 2014, 0582
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PlanungsleistungenPlanungsleistungen
Auftraggeber muss im VOF-Verhandlungsverfahren nicht über die Preise verhandeln!

OLG Dresden, Beschluss vom 14.04.2014 - Verg 3/13

1. Der Auftraggeber ist in der Gestaltung des VOF-Verhandlungsverfahren weitgehend frei. Ein ausgewählter Bieter hat deshalb keinen Anspruch darauf, dass der Auftraggeber gerade mit ihm (nur) über sein Preisangebot verhandelt. Denn der Auftraggeber bestimmt Gegenstand und Inhalt der Verhandlungen.

2. Es bleibt dem Auftraggeber im VOF-Verhandlungsverfahren unbenommen, auf der Grundlage der zuschlagsfähigen Angebote nur über den Inhalt der zu erbringenden Leistung zu verhandeln und von Preisgesprächen zumindest solange abzusehen, wie der Stand der Verhandlungen ihm dazu keinen Anlass gibt.

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VPRRS 2014, 0549
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Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Neue Informationen: Auftraggeber kann Eignungsprüfung wiederholen!

OLG Naumburg, Beschluss vom 22.09.2014 - 2 Verg 2/13

1. Ein öffentlicher Auftraggeber ist auch nach dem Abschluss seiner Eignungsprüfung (hier: durch Bekanntgabe des Ergebnisses des Teilnahmewettbewerbs) berechtigt und verpflichtet, neue tatsächliche Umstände, von denen er vor der Zuschlagserteilung Kenntnis erlangt und die - bezogen auf den zu vergebenden Auftrag - geeignet sind, nunmehr Zweifel an der Eignung eines ausgewählten Bewerbers zu begründen, zu berücksichtigen und erneut in die Eignungsprüfung einzutreten (entgegen OLG Hamm, Urteil vom 12.09.2012 - 12 U 50/12, IBRRS 2012, 3790).*)

2. Zweifel an der Zuverlässigkeit eines Bewerbers oder Bieters im Hinblick auf die Verletzung vertraglicher Verpflichtungen in früheren Vertragsverhältnissen können nicht nur dann berücksichtigt werden, wenn sie als "schwere Verfehlung" zu charakterisieren sind.*)

3. Zum Erklärungswert einer Verpflichtungserklärung eines Nachunternehmers.*)

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VPRRS 2014, 0547
AußenanlagenAußenanlagen
Freianlagenplanung eines "Green Hospitals": Bestimmtheit der Zuschlagskriterien

VK Nordbayern, Beschluss vom 15.04.2014 - 21.VK-3194-06/14

1. Eine freiberufliche Tätigkeit, deren Gegenstand eine Aufgabe ist, deren Lösung nicht vorab eindeutig und erschöpfend beschrieben werden kann, räumt Bietern einen gewissen Spielraum bei der Erstellung der Angebote, bzw. bei der Vorstellung im Rahmen des Verhandlungsgesprächs ein. Sie zielt gerade im Rahmen der Verhandlungsgespräche darauf ab, bei der Wertung auch die unterschiedlichen Ideen der Bieter zu berücksichtigen. An die Bestimmtheit der Zuschlagskriterien sind daher auch geringere Anforderungen zu stellen als bei einem Beschaffungsvorgang mit einer klar umrissenen Leistungsbeschreibung.*)

2. Bei der Auswahl des Verhandlungsteilnehmers, welcher bestmögliche Leistungserbringung erwarten lässt, steht der Vergabestelle ein weiter Beurteilungsspielraum zu. Die Vergabekammer kann den Beurteilungsspielraum der VSt nur auf Beurteilungsfehler hin überprüfen. Beanstandungen der Bewertung können somit nur auf das Zugrundelegen eines falschen Sachverhaltes, auf Nichteinhaltung allgemein-gültiger Bewertungsmaßstäbe, auf Ungleichbehandlung, Willkür oder sachfremde Erwägungen gestützt werden.*)

3. Der Vergabevermerk soll einen nachvollziehbaren Überblick über den Stand des Verfahrens, seinen Ablauf, seinen Inhalt darstellen und eine Überprüfung ermöglichen. Er stellt in erster Linie eine Ausformung des Transparenzgebots dar.*)

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VPRRS 2014, 0541
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Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Verhandlungstermin abgesagt: Bieter scheidet aus Verhandlungsverfahren aus!

VK Südbayern, Beschluss vom 09.09.2014 - Z3-3-3194-1-35-08/14

1. Hat der Auftraggeber nach Durchführung eines Teilnahmewettbewerbs die Eignung eines Bewerbers ermessensfehlerfrei bejaht und ihn zur Verhandlung aufgefordert, so ist er daran grundsätzlich gebunden.*)

2. Die Vergabestelle als Herrin des Vergabeverfahrens ist nicht immer frei, das Verfahren nach ihren Vorstellungen beliebig weit zurückzuversetzen, jedenfalls dann nicht, wenn dadurch bereits in einem fehlerfrei durchgeführten Verfahrensabschnitt von einem Bieter erworbene geschützte Rechtspositionen entzogen würden.*)

3. Daher ist die Vergabestelle nach einer Rückversetzung des Vergabeverfahrens zur Behebung eines ganz anderen Vergabeverstoßes (unangemessen kurze Angebotsfrist) nach fehlerfrei erfolgter Bewerberauswahl daran gehindert, ihre Bewerberauswahl erneut zu treffen.*)

4. Die Teilnahme an Verhandlungsterminen im Verhandlungsverfahren steht nicht im Belieben eines Bieters. Ist ein Bieter an einem von der Vergabestelle festgesetzten Termin - aus welchen Gründen auch immer - an der Teilnahme verhindert, bleibt ihm nur der Weg, die Vergabestelle zu bitten, einen anderen Termin festzusetzen oder - sollte sich der gesetzte Termin als vergaberechtswidrig darstellen - die Terminierung zu rügen. Sagt ein Bieter dagegen eigenmächtig und rügelos die Teilnahme an einem von der Vergabestelle festgesetzten Verhandlungstermin ab, scheidet er aus dem gesamten Verhandlungsverfahren aus, ohne dass er dies explizit so erklären muss (Anschluss an OLG München, Beschluss vom 20.03.2013 - Verg 5/13,IBRRS 2013, 1284).*)

5. Das Merkmal der Unverzüglichkeit der Rüge in § 107 Abs. 3 Nr. 1 GWB kann derzeit wegen der Unvereinbarkeit mit der Rechtsmittelrichtlinie 89/665/EWG (in der Fassung der Richtlinie 2007/66/EG vom 11.12.2007) nicht zur Anwendung kommen.




VPRRS 2014, 0539
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AußenanlagenAußenanlagen
Freianlagenplanung eines "Green Hospitals": Wie bestimmt müssen die Zuschlagskriterien sein?

OLG München, Beschluss vom 25.09.2014 - Verg 9/14

1. Eine freiberufliche Tätigkeit, deren Lösung vorab nicht eindeutig und erschöpfend beschrieben werden kann (hier: Planung der Freianlagen eines "Green Hospitals"), räumt den Bietern einen gewissen Spielraum bei der Erstellung der Angebote bzw. bei der Vorstellung im Rahmen des Verhandlungsgesprächs ein. An die Bestimmtheit der Zuschlagskriterien sind daher geringere Anforderungen zu stellen als bei einem Beschaffungsvorgang mit einer klar umrissenen Leistungsbeschreibung.

2. Bei der Auswahl des Verhandlungsteilnehmers, der die bestmögliche Leistungserbringung erwarten lässt, steht der Vergabestelle ein weiter Beurteilungsspielraum zu. Innerhalb der VOF ist die Vergabeentscheidung mangels Vergleichbarkeit der Angebote in weiten Teilen eine Prognoseentscheidung, der naturgemäß ein spekulatives Element innewohnt.

3. Wie die Entscheidung eines Gremiums intern zustande gekommen ist, unterliegt nicht der Nachprüfung. Es ist deshalb nicht erforderlich, zu der Vergabeakte auch die Handzettel zu nehmen, auf denen sich die einzelnen an der Wertung beteiligten Personen ihre jeweiligen Ergebnisse notieren.

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VPRRS 2014, 0529
Mit Beitrag
PlanungsleistungenPlanungsleistungen
Eignungsprüfung nicht dokumentiert: Auftragsgespräche müssen wiederholt werden!

VK Baden-Württemberg, Beschluss vom 28.08.2014 - 1 VK 38/14

1. Grundsätzlich bestimmt der Auftraggeber, welche Bewerber er für geeignet hält und welche nicht. Allerdings hat der Auftraggeber auch zwingend die Eignung der Bewerber zu prüfen und vor dieser Prüfung die Mindestanforderungen festzulegen, die die Bewerber erfüllen müssen.

2. Ein Schulbau im Bestand und bei laufendem Betrieb ist besonders anspruchsvoll. An die am Bau beteiligten Architekten und Bauleiter werden deshalb in der Regel erhöhte Anforderungen gestellt. Letztendlich ist aber auf den Einzelfall abzustellen und die Lage und die konkrete Baumaßnahme zu betrachten. Ob der Auftraggeber durchschnittliche, unter- oder überdurchschnittliche Anforderungen an die Fachkunde und Erfahrung der Bewerber stellt, ist diesem vorbehalten.

3. Die Prüfung der Geeignetheit der Bieter ist in nachvollziehbarer Weise zu dokumentieren. Kommt der Auftraggeber dem nicht nach, kann er dazu verpflichtet werden, die Auftragsgespräche zu wiederholen, neu zu werten und nachvollziehbar zu dokumentieren.

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VPRRS 2014, 0525
NachprüfungsverfahrenNachprüfungsverfahren
Wann ist ein Nachprüfungsantrag offensichtlich unbegründet?

VK Hessen, Beschluss vom 28.01.2014 - 69d-VK-01/2014

1. Zur Erkennbarkeit eines Verstoßes gegen Vergabevorschriften bei § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB.*)

2. Zu den Anforderungen an die offensichtliche Unzulässigkeit und an die offensichtliche Unbegründetheit gemäß § 110 Abs. 2 Satz 1 GWB.*)

3. Der Gleichbehandlungsgrundsatz bedarf keiner weiteren Umsetzung durch konkrete Vergaberegeln. Er umfasst sämtliche Handlungen des Auftraggebers im laufenden Vergabeverfahren.*)

4. Für die Notwendigkeit der Hinzuziehung eines Verfahrensbevollmächtigten sind die allgemeine Komplexität des Vergaberechts, die Bedeutung und das Gewicht des dem Nachprüfungsverfahrens zugrunde liegenden öffentlichen Auftrages für den Auftraggeber sowie die im Nachprüfungsverfahren geltende kurze Entscheidungsfrist und die Herstellung einer „Waffengleichheit“ gegenüber einem ebenfalls anwaltlich vertretenen Beteiligten relevant.*)

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VPRRS 2014, 0505
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PlanungsleistungenPlanungsleistungen
Keine Vergabe auf Grundlage der HOAI 2009 nach dem 17.07.2013!

KG, Beschluss vom 01.09.2014 - Verg 18/13

1. Vergabeverfahren für Leistungen nach HOAI, die auf Grundlage der HOAI 2009 ausgeschrieben und nicht bis zum 17.07.2013 beauftragt wurden, sind danach aufzuheben und neu auszuschreiben. Der Abschluss eines Vertrags zur Erbringung und Vergütung von Leistungen gemäß der HOAI 2009 ist mit Inkrafttreten der HOAI 2013 unmöglich geworden.

2. Es stellt eine gemäß § 101b Abs. 1 Nr. 2 GWB unzulässige De-facto-Vergabe dar, wenn die Leistungen ohne erneute Ausschreibung nach HOAI 2013 vergeben werden.

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VPRRS 2014, 0464
PlanungsleistungenPlanungsleistungen
Unternehmenseinheit- oder Unternehmensgruppe: Welcher Umsatz ist maßgeblich?

VK Brandenburg, Beschluss vom 19.09.2013 - VK 17/13

Teilt der Auftraggeber in der Aufforderung zum Teilnahmewettbewerb mit, dass er bei der Wertung der Teilnehmeranträge "auf den Umsatz des Unternehmens bzw. der sich bewerbenden wirtschaftlich selbstständigen Einheit des Unternehmens, jeweils bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre", abstellt, kommt es im Rahmen der Bewertung des Teilnahmeantrags auf den Umsatz der sich bewerbenden Unternehmenseinheit und nicht auf den Gesamtumsatz der Unternehmensgruppe an.

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VPRRS 2014, 0480
Mit Beitrag
PlanungsleistungenPlanungsleistungen
Punktuelle Zusammenarbeit mit Vorsitzendem des Preisgerichts: Kein Ausschluss!

VK Sachsen, Beschluss vom 05.05.2014 - 1/SVK/010-14

1. Eine Obliegenheit, sich im Rahmen des § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB die maßgeblichen Kenntnisse durch eigene Nachforschungen zu verschaffen, besteht nicht. Der Auftraggeber ist für das Vorliegen einer früheren Kenntnis darlegungs- und beweisbelastet.*)

2. Eine punktuelle Zusammenarbeit des Vorsitzenden des Preisgerichtes und einem der Wettbewerbsteilnehmer, die schon mehrere Jahre zurück liegt, führt nicht zwangsläufig dazu, dass der Preisrichter bzw. der Bewerber vom Wettbewerb ausgeschlossen werden müssten.*)

3. Auch gesetzte Teilnehmer eines Wettbewerbes nach dem 2. Kapitel der VOF müssen die in der Wettbewerbsbekanntmachung aufgestellten, bindenden Eignungsanforderungen erfüllen.*)

4. Wird die Erklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 4 Abs. 6 a bis g und § 9 a bis e VOF nicht für den Bewerber selbst, sondern für dessen Geschäftsführer abgegeben, handelt es sich dabei nur um einen formellen Mangel, der zur Nachforderung berechtigt.*)

5. Es ist grundsätzlich nicht zu beanstanden, sich auf die Referenzen zu berufen, die für einen früheren Arbeitgeber erbracht wurden. Dies hat im Besonderen für das VOF-Verfahren zu gelten, bei dem die Leistungen einen ganz persönlichen Charakter aufweisen.*)

6. Grundsätzlich darf der Auftraggeber von der Richtigkeit der Angaben der Bieter ausgehen und muss deren Wahrheitsgehalt nicht verifizieren. Erklärt der Bewerber für eine Referenz bestimmte Leistungsphasen erbracht zu haben, so besteht Anlass zur Überprüfung dieser Angaben nicht allein deswegen, weil das Referenzprojekt nicht im Geltungsbereich der HOAI erbracht worden ist.*)




VPRRS 2014, 0467
Mit Beitrag
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Teilnahmeantrag wegen überlanger Postlaufzeit verspätet: Ausschluss zwingend!

VK Südbayern, Beschluss vom 07.07.2014 - Z3-3-3194-1-24-05/14

1. Die nicht rechtzeitige Vorlage des Teilnahmeantrags bei der Vergabestelle hat auch in einem Vergabeverfahren nach der VOF die zwingende Nichtberücksichtigung zur Folge. Dies folgt aus der mit der Festlegung der Bewerbungsfrist durch den Auftraggeber ausgelösten Selbstbindung.*)

2. Verspätungen, die etwa aus einer ungewöhnlich langen Postlaufzeit resultieren, betreffen das dem Bewerber auferlegte Übersendungsrisiko. Davon ist auch dann keine Ausnahme zu machen, wenn die Vergabestelle die Übermittlung auf dem Postweg vorgeschrieben hatte und die Verspätung durch Verschulden des Postdienstleisters verursacht wurde.*)

3. Es besteht kein Anlass, verspätet eingereichte Teilnahmeanträge anders zu behandeln als verspätet eingereichte Angebote.*)

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VPRRS 2014, 0466
Mit Beitrag
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Wann kann im VOF-Verfahren auf Verhandlungsgespräche verzichtet werden?

VK Sachsen, Beschluss vom 21.03.2013 - 1/SVK/004-13

1. Da weder die VOB/A noch die VOL/A mit § 11 Abs. 6 VOF und § 20 Abs. 1 VOF vergleichbare Regelungen enthalten, kann die Zulässigkeit eines Verzichts auf Verhandlungsgespräche für Verhandlungsverfahren nach der VOF nicht analog zu der Rechtslage nach der VOB/A und der VOL/A entschieden werden.*)

2. Einer erfolgreichen Geltendmachung einer Rechtsverletzung durch den Verzicht auf Verhandlungen im Verhandlungsverfahren steht es entgegen, wenn der Auftraggeber bereits den Leistungsgegenstand eindeutig und abschließend definieren konnte und eine vergleichende Wertung der Angebote auch ohne Verhandlungsgespräche möglich war.*)

3. In einem solchen Fall liegt zwar die Vermutung nahe, dass die Wahl der Verdingungsordnung fehlerhaft war und das Verfahren nicht nach der VOF, sondern nach der VOL/A hätte durchgeführt werden müssen. Die fehlerhafte Wahl der Verdingungsordnung kann jedoch nicht von der Antragstellerin erfolgreich zum Gegenstand eines Nachprüfungsverfahrens gemacht werden, da bei einem ordnungsgemäßen Vergabeverfahren nach der VOL/A kein Verhandlungsverfahren sondern ein Offenes Verfahren durchzuführen gewesen wäre. Ein Bieter hätte auch bei rechtskonformem Verhalten des Auftraggebers nicht die Möglichkeit erhalten, sein Angebot durch das Führen von Verhandlungsgesprächen zu verbessern.*)

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VPRRS 2014, 0463
Mit Beitrag
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
AG muss Möglichkeit zur Anwendung von Minderungsregelungen der HOAI mitteilen

VK Brandenburg, Beschluss vom 25.06.2014 - VK 6/14

Unwägbarkeiten darüber, ob ein Bieter Minderungsregelungen der HOAI überhaupt in Betracht zu ziehen hat, sind vom Auftraggeber für das jeweils ausgeschriebene Planungsvorhaben in den Vergabeunterlagen mitzuteilen. Die entsprechende Einschätzung des Auftraggebers hat sachlich begründeten Erwägungen Rechnung zu tragen.

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