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Volltexturteile nach Sachgebieten

Sachgebiet: Bau & Immobilien: Planungsleistungen

479 Entscheidungen insgesamt




Online seit 2008

VPRRS 2008, 0355
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Grundstückskaufvertrag mit Bauverpflichtung: Antragsbefugnis

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 18.06.2008 - Verg 23/08

1. Antragsteller eines Nachprüfungsverfahrens kann lediglich der (potentielle) Auftragnehmer sein. Sonstige - mittelbar - an dem Auftrag interessierte Unternehmen (z. B. Subunternehmer, Planer/Projektentwickler, Berater) sind demgegenüber nicht antragsbefugt.

2. Allenfalls kommt in Betracht, dass - ähnlich wie bei der Bietergemeinschaft ein Mitglied - der Subunternehmer in Prozessstandschaft für den Bieter auftritt.

3. Bei einem Investorenauswahlverfahren der öffentlichen Hand bzgl. eines Grundstückskaufvertrags mit Bauverpflichtung reicht das Interesse nur an der Planung/Projektentwicklung und/oder den Bauarbeiten nicht aus.

4. Ein Unternehmen, dem die Vergabeabsicht der Vergabestelle und die Umstände zuverlässig bekannt waren, ist ohne die Abgabe eines Angebots oder zumindest einer Interessensbekundung nur dann antragsbefugt, wenn es geltend machen kann, durch die - von ihm als vergaberechtswidrig angesehenen - Bedingungen des Vergabeverfahrens von einem förmlichen Angebot oder Teilnahmeantrag abgehalten worden zu sein.

5. Die Nichtigkeitsfolge einer Verletzung des § 13 Satz 1 VgV dient dem Schutz desjenigen Bieters, der nach dieser Vorschrift vom öffentlichen Auftraggeber zu informieren gewesen wäre; lediglich dieser Bieter kann sich mithin auf die Nichtigkeitsfolge berufen.

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VPRRS 2008, 0342
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Vertraulichkeitsgebot im VOF-Verfahren

VK Südbayern, Beschluss vom 29.07.2008 - Z3-3-3194-1-18-05/08

1. Die Antragsbefugnis kann nicht mit der Begründung versagt werden, dass der Bieter aufgrund der Unterschreitung der Mindestsätze nach der HOAI vom weiteren Verfahren hätte ausgeschlossen werden müssen, da dieser Vorwurf im Rahmen der Begründetheit zu prüfen ist.*)

2. Eine Abweichung vom Mindestsatz "Umbauzuschlag" ist grundsätzlich möglich. Bei Unterschreitung der Mindestsätze muss durch den Auftraggeber zunächst im Rahmen der Nachverhandlungen die Möglichkeit der Anpassung an die HOAI gegeben werden, erst nach einem Scheitern der Verhandlungen darf der Bieter vom weiteren Verfahren ausgeschlossen werden.*)

3. Gemäß § 4 Abs. 8 VOF haben Auftraggeber die Integrität der Daten und die Vertraulichkeit der übermittelten Anträge am Vergabeverfahren und der Angebote auf geeignete Weise zu gewährleisten. Per Post oder direkt übermittelte Anträge auf Teilnahme am Vergabeverfahren und zugehörige Angebote sind in einem verschlossenen Umschlag einzureichen, als solche zu bezeichnen und bis zum Ablauf der Frist der für ihre Einreichung vorgesehenen Frist unter Verschluss zu halten. Werden Teilnahmeanträge oder Honorarangebote vor Schlusstermin geöffnet oder erst gar nicht in einem verschlossenen Umschlag angefordert und sind insofern öffentlich zugänglich, liegt ein Verstoß gegen die Vertraulichkeit gemäß § 4 Abs. 8 VOF vor.*)

4. Gemäß § 97 Abs. 1 GWB liegt ein Verstoß gegen das Transparenzgebot vor, wenn kein Vergabevermerk nach den Anforderungen des § 18 VOF erstellt wurde. Über die Vergabe ist ein Vermerk zu fertigen, der die einzelnen Stufen des Verfahrens, die Maßnahmen, die Feststellungen sowie die Begründung der einzelnen Entscheidungen enthält. Die Bieter haben ein subjektives Recht auf ausreichende Dokumentation des Vergabeverfahrens und der wesentlichen Entscheidungen im Vergabeverfahren. Die Dokumentation des Vergabeverfahrens und aller wesentlichen Entscheidungen sind zeitnah, lückenlos, laufend, und nachvollziehbar zu dokumentieren, was vorliegend nicht der Fall ist.*)

5. Aufgrund der schwerwiegenden Vergaberechtsfehler und des Verstoßes gegen die Vertraulichkeit, die bereits bei den Teilnahmeanträgen begonnen hat, kann als einzig verbleibende Maßnahme zur Beseitigung der Rechtsverletzung und zur Herstellung der Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens entsprechend § 114 Abs. 1 GWB nur die Aufhebung des Verfahrens in Betracht kommen.*)

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VPRRS 2008, 0335
PlanungsleistungenPlanungsleistungen
Losentscheid im VOF-Verfahren nur ausnahmsweise!

VK Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 03.07.2008 - VK 2 LVwA LSA-05/08

1. Die Ermittlung des Vertragspartners durch Losentscheid kommt im VOF-Verfahren allenfalls in Betracht, wenn eine reine objektive Auswahl nach qualitativen Kriterien unter gleich qualifizierten Bewerbern nicht möglich ist.

2. Dies setzt voraus, dass der Auftraggeber alles unternommen hat, um seiner Pflicht zur Auswahl des bestmöglichen Bewerbers zu genügen.

3. Kommt es zur Punktegleichheit, weil die Auftragsbeschreibung nicht hinreichend bestimmt sowie das Kriterium Qualität nicht hinreichend differenziert ist, scheidet ein Losentscheid aus.

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VPRRS 2008, 0317
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Wechsel von Bewerbergemeinschaft zum Einzelbieter

OLG Karlsruhe, Beschluss vom 15.10.2008 - 15 Verg 9/08

Zur Problematik des Wechsels von Bewerbergemeinschaft zum Einzelbieter.

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VPRRS 2008, 0303
PlanungsleistungenPlanungsleistungen
Fehlende Dokumentation im VOF-Verfahren

VK Sachsen, Beschluss vom 10.06.2008 - 1/SVK/026-08

1. Rügen einer Bietergemeinschaft müssen erkennbar im Namen und Auftrag aller Mitglieder der Bietergemeinschaft erhoben sein. Das ist der Fall, wenn alle Mitglieder der Bietergemeinschaft die Rüge unterzeichnen oder dem Rügeschreiben eine Vollmacht aller Mitglieder der Bietergemeinschaft zur rechtsverbindlichen Vertretung auch außerhalb des laufenden Vergabeverfahrens beiliegt. Eine Vollmacht, die Bietergemeinschaft gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich zu vertreten und entsprechende Erklärungen abzugeben, ist nicht ausreichend.*)

2. Soweit der Antragsteller erst während des bereits anhängigen Vergabenachprüfungsverfahrens erhebliche und schwerwiegende Dokumentationsmängel feststellt, kann er diese erfolgreich zum Gegenstand seines Nachprüfungsbegehrens machen, wenn sie sich auf seine Rechtsstellung im laufenden Vergabeverfahren auswirken.*)

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VPRRS 2008, 0298
PlanungsleistungenPlanungsleistungen
Verwendung von Unterkriterien

VK Arnsberg, Beschluss vom 19.03.2008 - VK 07/08

1. Der Auftraggeber ist an die von ihm getroffene Auswahl gebunden und muss bei Nichtvorliegen eines Nachweises den Bieter zwingend ausschließen.

2. Auch die Verwendung nicht zuvor bekannt gemachter Unterkriterien ist zulässig, sofern sie die in den Unterlagen oder in der Bekanntmachung des Auftrags bestimmten Zuschlagskriterien für den Auftrag nicht ändern, nichts enthalten, was, wenn es bei der Vorbereitung der Angebote bekannt gewesen wäre, diese Vorbereitung hätte beeinflussen können und nicht unter Berücksichtigung von Umständen erlassen wurden, die einen der Bieter diskriminieren konnten.

3. Dies gilt auch für Unterkriterien zu Auswahl- bzw. Eignungskriterien.

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VPRRS 2008, 0282
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Autowäsche: Hilfs- oder Nachunternehmerleistung?

OLG Naumburg, Beschluss vom 04.09.2008 - 1 Verg 4/08

1. Ist eine Leistungsposition eines Bauauftrages objektiv auf eine finanzielle Leistung gerichtet (hier: Übernahme der Kosten von Autowäschen), so besteht für den Auftraggeber kein Anlass, an der Angabe eines Bieters, diese Leistung als Eigenleistung zu erbringen, zu zweifeln. Auch wenn ein Positionstext im Leistungsverzeichnis aus Empfängersicht mehrdeutig ist und nach einer von mehreren Auslegungsmöglichkeiten in Betracht kommt, dass der Einsatz von anderen Unternehmen unumgänglich ist, ist das Angebot eines Bieters vollständig, der die Leistung – „zufällig zutreffend“ – als Eigenleistung anbietet und daher keine Verpflichtungserklärungen anderer Unternehmen vorlegt.*)

2. Die Durchführung von Autowäschen ist keine Nachunternehmerleistung bei einem Auftrag über Straßenbauleistungen. Es kann offen bleiben, ob die Verdingungsunterlagen dahin auszulegen sind, dass Verfügbarkeitsnachweise nicht nur für Nachunternehmer, sondern auch für jegliche Hilfsleistungen anderer Unternehmen vorzulegen sind.*)

3. Erklärt ein Bieter, dass er alle Leistungen eines Titels von einem Nachunternehmer erbringen lassen werde, und bezieht sich die Verpflichtungserklärung des bezeichneten Nachunternehmers aber nur auf einige einzelne, ausdrücklich mit ihren Ordnungsziffern aufgeführte Leistungspositionen dieses Titels, so ist diese Abweichung als ein unvollständiger Verfügbarkeitsnachweis zu bewerten.*)

4. Fordert die Vergabestelle mit Angebotsabgabe Angaben zum beabsichtigten Bauablauf und im Falle der Auftragserteilung die Anfertigung eines mit dem Auftraggeber abgestimmten Bauzeitenplans, so ist der Bieter verpflichtet, innerhalb der Angebotsfrist seine Vorstellungen zur beabsichtigten Reihenfolge bei der Ausführung der Bauarbeiten darzustellen. Die Form der Darstellung steht ihm – mangels anderweitigen Verlangens der Vergabestelle – frei.*)

5. Zum Inhalt des Vergabevermerks bei Verwendung eines Punktesystems im Rahmen der Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote.*)

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VPRRS 2008, 0267
PlanungsleistungenPlanungsleistungen
Feststellungsinteresse

VK Lüneburg, Beschluss vom 30.06.2008 - VgK-07/2008

Der Fortsetzungsfeststellungsantrag nach § 114 Abs. 2 Satz 2 GWB setzt nach überwiegender Auffassung als ungeschriebenes Tatbestandsmerkmal ein Feststellungsinteresse voraus. Hierfür genügt jedes nach Lage des Falles anzuerkennende Interesse rechtlicher, wirtschaftlicher oder ideeller Art, wobei die beantragte Feststellung geeignet sein muss, die Rechtsposition des Antragstellers in einem der genannten Bereiche zu verbessern und eine Beeinträchtigung seiner Rechte auszugleichen oder wenigstens zu mildern.

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VPRRS 2008, 0259
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Nachträgliche Behebung von Defiziten im Vergabevermerk?

VK Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 06.11.2007 - VK 2 LVwA LSA-21/07

1. Zieht die Vergabestelle zur Wertung von Unterkriterien Referenzschreiben heran, so sind diese im Einzelnen zu dokumentieren.*)

2. Defizite im Vergabevermerk sind nachträglich nicht zu beheben.*)

3. Es müssen zumindest wesentliche Zwischenentscheidungen zeitnah und nachvollziehbar dokumentiert sein.*)

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VPRRS 2008, 0254
PlanungsleistungenPlanungsleistungen
Primärrechtsschutz unterhalb der Schwellenwerte

OLG Hamm, Urteil vom 12.02.2008 - 4 U 190/07

1. Für Streitigkeiten über die Vergabe von öffentlichen Aufträgen mit einem Auftragswert unterhalb der in der Vergabeverordnung genannten Schwellenwerte ist nicht der Rechtsweg zu den Verwaltungsgerichten, sondern gemäß § 13 GVG der ordentliche Rechtsweg gegeben.

2. Auch wenn im Vergabebereich unterhalb der Schwellenwerte kein einfacher Primärrechtsschutz (wie nach § 97 Abs. 7 GWB) und kein allgemeiner Justizgewährungsanspruch nach Art. 19 Abs. 4 GG besteht, kann danach doch Art. 3 Abs. 1 GG unter bestimmten und besonderen Voraussetzungen ausnahmsweise einen Primärrechtsschutz begründen.

3. Der staatlichen Stelle, die einen öffentlichen Auftrag vergibt, ist es verwehrt, das Verfahren oder die Kriterien der Vergabe willkürlich zu bestimmen. Darüber hinaus kann die tatsächliche Vergabepraxis zu einer Selbstbindung der Verwaltung führen.

4. Ein Unterlassungsanspruch der Vergabe an einen anderen Bewerber kommt dann in Betracht, wenn der Auftraggeber vorsätzlich rechtswidrig, sonst in unredlicher Absicht oder jedenfalls in Bezug auf das Verfahren oder die Kriterien der Vergabe willkürlich gehandelt hat bzw. wenn offenkundig ist, dass sich für die durch die zweigeteilte gesetzliche Regelung und die durch sie bewirkte Ungleichbehandlung kein sachlicher Grund finden lässt.

5. Zu der Frage, ob der Auftraggeber den Auftrag an den Gewinner des Auswahlverfahrens vergeben muss, wenn heftige Bürgerproteste gegen dessen Entwürfe stattfinden.

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VPRRS 2008, 0247
PlanungsleistungenPlanungsleistungen
Fehlende Sachverhaltsdarstellung: Nachprüfungsantrag unzulässig!

VK Hessen, Beschluss vom 17.10.2007 - 69d-VK-43/2007

1. Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, wenn weder die Rüge noch der Antrag eine Sachverhaltsdarstellung im Sinne des § 108 GWB enthalten, aus welcher sich ein Verstoß gegen Vorschriften des Vergaberechts durch die Antragsgegnerin ergeben könnte. Das gleiche gilt, wenn der Antragsteller nicht die Tatsachen darlegt, aus welchen sich eine unverzügliche Rüge des behaupteten Vergabeverstoßes ergeben könnte. Auch wenn der Antragsgegner dafür, dass eine Rüge nicht mehr unverzüglich erfolgt ist, die Darlegungs- und Beweislast trägt, muss der Antragstelle wenigstens die Daten und Tatsachen benennen, die es der Vergabestelle überhaupt ermöglichen, die Unverzüglichkeit einer Rüge festzustellen zu können. Im Falle von Informationen, deren Inhalt und Herkunft nicht offengelegt werden, sind solche Überprüfungen durch die Vergabestelle jedoch nicht möglich.*)

2. Für Sektorenauftraggeber gelten bei ausgeschriebenen freiberuflichen Leistungen keine nationalen Verdingungsordnungen (§ 5 Satz 2 VgV, § 2 Nr. 8 VgV), daher sind die Vorschriften der Richtlinie 2004/17/EG des Europäischen Parlamentes und des Rates vom 31.03.2004 zur Koordinierung der Zuschlagserteilung durch Auftraggeber im Bereich der Wasser-, Energie- und Verkehrsversorgung (Art. 34 bis 59) unmittelbar anzuwenden. Nach Art. 54 Abs. 5 der Richtlinie hat der Bieter, der sich bei der Erfüllung des Auftrages der Fähigkeiten anderer Unternehmer bedienen will, dem Auftraggeber gegenüber nachzuweisen, dass ihm die erforderlichen Mittel zur Verfügung stehen, beispielsweise durch eine entsprechende Verpflichtungserklärung dieser Unternehmer. Dieser Nachweis ist mit dem Angebot vorzulegen und der jeweilige Auftraggeber ist entsprechend verpflichtet, eine solche Erklärung mit der Angebotsabgabe zu fordern. Die Verpflichtung der Bewerber zur Vorlage der Verpflichtungserklärung besteht grundsätzlich unabhängig vom Umfang des vorgesehenen Nachunternehmereinsatzes und unabhängig davon, ob es sich um "Haupt"- oder "Nebenleistungen" handelt.*)

3. Gegen die Verpflichtung zur Bekanntgabe der Bewertung verstößt die Vergabestelle nicht, wenn sie nach Aufforderung zur Angebotsabgabe, aber vor Öffnung der Angebote, Unterkriterien zu bildet, diese die bekanntgemachten Kriterien nicht ändern, bei vorheriger Bekanntgabe die Vorbereitung der Angebot nicht hätten beeinflussen können und nicht unter diskriminierenden Umständen erlassen wurden.*)

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VPRRS 2008, 0239
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Teilnahme eines Bewerbers an Planungswettbewerb: Beratung?

VK Hessen, Beschluss vom 12.02.2008 - 69d-VK-01/2008

1. § 4 Abs. 5 VgV ist analog auf Vergabeverfahren nach der VOF anzuwenden.*)

2. Die Teilnahme eines Bewerbers an einem Planungswettbewerb ist nicht als Beratung oder Unterstützung im Sinn des § 4 Abs. 5 VgV auszulegen, wenn sich der Bewerber später an einem Vergabeverfahren nach der VOF für das gleiche Vorhaben beteiligt. Ebenso wenig ist der Teilnehmer an einem Planungswettbewerb und späteren Vergabeverfahren nach der VOF als Sachverständiger im Sinn des § 6 VOF anzusehen.*)

3. In einem Vergabeverfahren nach der VOF muss der Vergabevermerk Angaben über die Inhalte der Präsentationen enthalten.*)

4. Der in dem Vergabevermerk dokumentierte Wertungsvorgang muss nachvollziehbar erkennen lassen, wie die Vergabe der einzelnen Wertungspunkte in Bezug auf die Auftragskriterien und Unterkriterien erfolgte.*)

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VPRRS 2008, 0207
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Identität des Beschaffungsgegenstandes

VK Schleswig-Holstein, Beschluss vom 14.05.2008 - VK-SH 6/08

1. Ein Antragsteller ist nur antragsbefugt, soweit er die Verletzung eigener Rechte geltend macht. Die Geltendmachung einer Vergaberechtsverletzung, deren Korrektur lediglich die Rechtsposition eines Dritten verbessert, lässt die Antragsbefugnis entfallen.*)

2. Die Mitteilung des Auftraggebers an einen Bieter im Verhandlungsverfahren, diesen nach Abgabe eines indikativen Angebots nicht zu Verhandlungen aufzufordern, stellt keine ordnungsgemäße Vorabinformation gemäß § 13 VgV dar.*)

3. Auch im Laufe eines Verhandlungsverfahrens ausgeschiedene Bieter bedürfen einer vollständigen Information nach § 13 VgV.*)

4. § 13 VgV ist im Rahmen von de-facto-Vergaben entsprechend anzuwenden, soweit ein oder mehrere Unternehmen ihr Interesse an dem Auftrag bekundet haben.*)

5. Das Wesen des Verhandlungsverfahrens ist ein nach Ablauf der Angebotsfrist beginnender dynamischer Prozess, in dem sich durch Verhandlungen sowohl auf Nachfrage- als auch auf Angebotsseite Veränderungen ergeben können. Seine Grenze findet das Verhandlungsverfahren in dem den Vergabeunterlagen zugrunde gelegten Auftragsgegenstand. So darf nur das beschafft werden, was vom Auftragsgegenstand noch gedeckt ist.*)

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VPRRS 2008, 0191
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Nach Aufhebung Verhandlungsverfahren auch mit neuen Bietern?

OLG Naumburg, Beschluss vom 13.05.2008 - 1 Verg 3/08

1. Die angebliche Unklarheit, Zweifelhaftigkeit oder Mehrdeutigkeit eines Punktbewertungssystems, welches den Bietern mit den Verdingungsunterlagen bekannt gemacht worden ist, ist regelmäßig in der Angebotsphase zu rügen. Für die laienhafte rechtliche Bewertung des Inhalts der Bekanntmachung der Zuschlagskriterien als nicht ausreichend transparent kommt es nur darauf an, ob ein Bieter sich aufgrund der gegebenen Informationen im Stande sieht, ein wettbewerbsfähiges Angebot zu erstellen, oder nicht. Es ist regelmäßig auch ohne rechtliche Beratung möglich zu entscheiden, ob der Inhalt der Verdingungsunterlagen aus fachlicher Sicht erkennen lässt, worauf es dem Auftraggeber ankommt und ob die vorgenommenen Einstufungen für die Punkteverteilung für einen branchen- und fachkundigen Bieter eindeutig verständlich sind oder nicht.*)

2. Ebenso kann ein fachkundiger Bieter ohne eingehende rechtliche Beratung beurteilen, ob "Ca."-Angaben bei den Abmessungen von Einrichtungsgegenständen die verlangte Leistung hinreichend genau beschreiben oder nicht.*)

3. Nach Aufhebung eines Offenen Verfahrens mit der Begründung, dass ausschließlich unvollständige bzw. von den Verdingungsunterlagen abweichende und daher nach § 25 Nr. 1 VOB/A auszuschließende Angebote eingegangen waren, kann der Auftraggeber ein Verhandlungsverfahren ohne (erneute) Vergabebekanntmachung auch unter Einbeziehung weiterer Unternehmen als der Bieter des vorangegangenen Offenen Verfahrens durchführen (§ 3a Nr. 6 lit. b) VOB/A). Für die Zulässigkeit seiner Wahl der Vergabeart ist es unerheblich, ob er sich von Anfang rechtlich darüber im Klaren war, auf welche Rechtsnorm er diese Wahl stützen kann.*)

4. Die Vorschrift des § 22 Nr. 1 Satz 1 Halbsatz 2 VOB/A - Bieteröffentlichkeit des Angebotseröffnungstermins - gilt nicht im Verhandlungsverfahren.*)

5. Zurückweisung des Antrags nach § 118 Abs. 1 Satz 3 GWB trotz u.U. vorliegender Vergaberechtsverletzung, soweit durch deren Beseitigung eine Verbesserung der Zuschlagschancen des Antragstellers nicht zu erwarten ist (hier: maximal mögliche Veränderung des Punktestandes ohne Einfluss auf das Wettbewerbsergebnis).*)




VPRRS 2008, 0153
DienstleistungenDienstleistungen
Übertragung von Architekten- und Generalplanerleistungen

OLG Hamburg, Beschluss vom 16.05.2006 - 1 Verg 1/06

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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VPRRS 2008, 0141
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Privatinvestor: GU-Verträge als Baukonzession ausschreibungspflichtig?

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 30.04.2008 - Verg 23/08

1. Das Recht, einen Nachprüfungsantrag zu stellen, kann verwirken.

2. Antragsteller eines Nachprüfungsverfahrens kann lediglich der (potentielle) Auftragnehmer sein. Sonstige - mittelbar - an dem Auftrag interessierte Unternehmen sind demgegenüber nicht antragsbefugt.

3. Zu der Frage, ob ein GU-Vertrag eines privaten Investors als Baukonzession ausschreibungspflichtig ist.

4. Zur Gewährung wirksamen einstweiligen Rechtsschutzes gehören notfalls auch Anordnungen nach § 115 Abs. 3 GWB gegen den (unwirksam) von der Vergabestelle Beauftragten.

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VPRRS 2008, 0139
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Bindung an Wertungsmatrix

VK Sachsen, Beschluss vom 14.04.2008 - 1/SVK/013-08

1. Die Vorschrift des § 114 Abs. 1 Satz 2 GWB ermächtigt die Vergabekammer zu keiner allgemeinen Rechtmäßigkeitskontrolle. Sie kann ihrer Entscheidung keine vom Antragsteller zur Begründung seines Nachprüfungsantrages nicht herangezogene, ihn aber gleichwohl belastende Rechtsverstöße zugrunde zu legen. Etwas anderes kann im Einzelfall gelten, wenn von offenkundigen und schwerwiegenden Vergabeverstößen auszugehen ist, die auch die Rechtsposition des Antragstellers berühren.*)

2. Wenn ein Antragsteller, der sich bereits im Teilnahmewettbewerb erfolgreich qualifiziert hat, eine Vergaberechtswidrigkeit des Teilnahmewettbewerbs angreift, so hat er die sich hieraus ergebende Rechtsverletzung im Sinne des § 107 Abs. 2 GWB geltend zu machen. Zudem ist es in diesen Fällen im Sinne einer subjektiven Rechtsverletzung unabdingbar, dass der Antragsteller auch Vergabeverstöße in der nachfolgenden 2. Verfahrensstufe darlegt. Es ist zu vermeiden, dass der Teilnehmer, der aus nachvollziehbaren vergaberechtsgemäßen Gründen in der zweiten Stufe ausgeschlossen wurde, noch einmal den Teilnahmewettbewerb erfolgreich angreifen kann.*)

3. Der Auftraggeber darf die Wertungsmatrix nicht erst nach Submission festlegen, wenn - wie in aller Regel - die abstrakte Gefahr nicht ausgeschlossen werden kann, dass er sie in Kenntnis der Angebotsinhalte zum Vorteil oder Nachteil eines einzelnen Bieters ausgestaltet.*)

4. Es ist grundsätzlich nicht zu beanstanden, sich auf die Referenzen zu berufen, die für einen früheren Arbeitgeber erbracht wurden. Dies hat im Besonderen für das VOF-Verfahren zu gelten, bei dem die Leistungen einen persönlichen Charakter aufweisen. Entscheidend ist immer, welchen Beitrag der jeweilige Mitarbeiter im Rahmen der Erarbeitung einer Referenz erbracht hat und welche Phasen des entsprechenden Projekts dieser begleitet hat.*)

5. Das Berechnungssystem zur Ermittlung der Punkte für das Zuschlagskriterium Preis in der entsprechenden prozentualen Gewichtung muss von nachvollziehbaren Bezugsgrößen ausgehen, die zu dokumentieren sind. Andernfalls hätte es der Auftraggeber in der Hand, willkürlich die Gewichtung des Kriteriums Preis/Honorarangebot im Vergleich zu den übrigen Kriterien festzusetzen.*)

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VPRRS 2008, 0383
RügeobliegenheitRügeobliegenheit
Keine unverzügliche Rüge: Nachprüfungsantrag unzulässig!

VK Arnsberg, Beschluss vom 27.11.2007 - VK 33/07

Der Nachprüfungsantrag wird verworfen. Die Antragsteller haben die vermuteten Vergabefehler nicht unverzüglich gemäß § 107 Abs. 3 GWB gerügt.*)

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VPRRS 2008, 0094
PlanungsleistungenPlanungsleistungen
Rechtsschutz unterhalb der Schwellenwerte

LG Arnsberg, Urteil vom 19.10.2007 - 8 O 134/07

1. Für Streitigkeiten über die Vergabe öffentlicher Aufträge unterhalb der Schwellenwerte ist der ordentliche Rechtsweg gegeben.

2. Im Unterschwellenbereich hat der Bieter keine Unterlassungsansprüche aus §§ 3, 8 UWG und §§ 823, 1004 BGB.

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VPRRS 2008, 0071
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Ersatz von Aufwendungen wegen Nichtinformation über Vergaberüge

OLG Dresden, Urteil vom 22.01.2008 - 20 U 821/07

1. Hat bei einer nach Anspruchsgrundlagen (hier: werkvertragliche Ansprüche auf Architektenhonorar und Schadensersatzansprüche wegen unterbliebener Unterrichtung über eine vergaberechtliche Rüge) gespaltenten örtlichen Zuständigkeit das zunächst angerufene Gericht über einen Anspruch durch Teilurteil entschieden und den anderen verwiesen, so kann dies mit der Berufung jedenfalls dann nicht mehr als verfahrensfehlerhaft angegriffen werden, wenn das Teilurteil in Rechtskraft erwachsen und das zweite Gericht über den verwiesenen Anspruch verhandelt hat, ohne dass die Verweisung beanstandet worden wär. Die Rechtskraft des Teilurteils beschränkt sich auf die Anspruchsgrundlage, für die das erste Gericht seine Zuständigkeit angenommen hat.*)

2. Ein Bieter, der im Rahmen einer öffentlichen Ausschreibung über eine von einem Mitbewerber erhobene Vergaberüge hätte unterrichtet werden müssen, kann bei unterbliebener Information Ersatz seiner bei rechtzeitiger Unterrichtung nicht entstandenen Aufwendungen verlangen. Nicht entstanden wären die Aufwendungen regelmäßig, wenn anzunehmen ist, dass der Verzicht auf sie bei erfolgter Auskunft die einzig rationale und sinnvolle Reaktion des Bieters gewesen wäre.*)

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VPRRS 2008, 0062
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Aufhebung einer Aufhebungsentscheidung: Zulässigkeit des Antrags

VK Schleswig-Holstein, Beschluss vom 04.02.2008 - VK-SH 28/07

1. Der Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags bezüglich einer Aufhebungsentscheidung steht nicht entgegen, dass der Auftraggeber das Vergabeverfahren bereits vor Anhängigkeit des Antrags aufgehoben hat.*)

2. Voraussetzung für die Zulässigkeit eines auf die Überprüfung einer Aufhebungsentscheidung gerichteten Antrags bleibt das Vorliegen der sonstigen allgemeinen Zulässigkeitsvoraussetzungen.*)

3. Allein aus der Befugnis eines Antragstellers, die Rechtmäßigkeit einer Aufhebungsentscheidung überhaupt zum Gegenstand eines Vergabenachprüfungsverfahren machen zu können, ergibt sich nicht ohne Weiteres ein Anspruch gegen den Auftraggeber auf Fortsetzung des Vergabeverfahrens bis zur Zuschlags- oder Auftragserteilung.*)

4. Begehrt der Antragsteller die Aufhebung einer Aufhebungsentscheidung und hat der Auftraggeber seinen Willen zur Vergabe des streitgegenständlichen Auftrags tatsächlich aufgegeben, droht dem Antragsteller durch die Aufhebung kein Schaden, da er selbst für den Fall einer vergaberechtswidrigen Aufhebung keinen Anspruch auf Erteilung des Auftrags hätte. Der Antrag ist mangels Antragsbefugnis unzulässig.*)

5. Für die Frage des aufgegebenen Vergabewillens kommt es nur darauf an, ob der Auftraggeber seinen Vergabewillen tatsächlich aufgegeben hat. Unbeachtlich ist, welche Informationen der Willensbildung zu Grunde gelegen haben.*)

6. Ist der ursprünglich zu vergebende Auftrag auf Planung, Bau, Finanzierung und Betrieb (Gebäudemanagement) der Erweiterung und Sanierung einer Schule in einem ÖPP-Modell aus einer Hand gerichtet und plant der Auftraggeber nunmehr lediglich die gewerkeweise Sanierung eines Teils der Schule, liegt darin keine Fortsetzung des alten Vergabewillens, sondern ein neuer, auf einen anderen Auftrag gerichteter Vergabewille.*)

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VPRRS 2008, 0057
PlanungsleistungenPlanungsleistungen
Vergabeverstoß im Wettbewerbsverfahren nach § 25 VOF und Konsequenzen

VK Saarland, Beschluss vom 20.02.2008 - 1 VK 7/2007

1. Das Regelwerk der Verdingungsordnung für freiberufliche Leistungen (VOF) kennt - in Abweichung von den übrigen Verdingungsordnungen – begrifflich keine Zuschlagsentscheidung; das Vergabeverfahren wird vielmehr durch Auftragsvergabe im Sinne von § 16 VOF, d.h. durch Abschluss eines zivilrechtlichen Vertrages beendet. Ob und wann ein solcher Vertrag zustande kommt, richtet sich grundsätzlich nach allgemeinem Zivilrecht.

2. Die Entscheidung eines Preisgerichtes hat trotz des § 661 Abs. 2 Satz 2 BGB keine dem Zuschlag entsprechende Wirkung.

3. Wie sich aus § 5 Abs. 2 Buchstabe c VOF ergibt, sind im Anschluss an einen Wettbewerb mit dem oder den Preisträger(n) Auftragsverhandlungen gemäß § 24 VOF durchzuführen, wenn sich der Auslober in der Auslobung selbst verpflichtet hat, einen der Preisträger weiter zu beauftragen.

4. Es besteht ein Rechtsschutzbedürfnis für einen Nachprüfungsantrag, wenn ein zwingend auszuschließender potenzieller Teilnehmer doch an Auftragsgesprächen nach der VOF beteiligt werden soll.

5. Mit der Zulassung einer Wettbewerbsarbeit, die bindende Vorgaben eines Wettbewerbs nicht einhält, verstößt das Preisgericht gegen den in § 25 Abs. 2 VOF niedergelegten Grundsatz der Chancengleichheit, der Ausfluss des Gleichheitssatzes des Art. 3 GG ist.

6. Ein solch schwerwiegender Verstoß führt dazu, die Entscheidung des Preisgerichts, dieser Wettbewerbsarbeit den 1. Preis zuzuerkennen, in diesem Umfang als unverbindlich zu erklären. Dementsprechend rücken die übrigen Preisträger nach vorne.

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VPRRS 2008, 0052
PlanungsleistungenPlanungsleistungen
Grundstücksverkauf: Vergaberecht anzuwenden?

VK Brandenburg, Beschluss vom 15.02.2008 - VK 2/08

1. In Übereinstimmung mit dem OLG Düsseldorf (IBR 2007, 505) ist für das Vorliegen eines öffentlichen Bauauftrages keine Bedarfsdeckung im engeren Sinne erforderlich. Voraussetzung ist aber nach wie vor, dass der Auftraggeber zumindest in einem weiteren Sinne einen eigenen Bedarf decken will und deshalb bei wirtschaftsfunktionaler Betrachtung als Nachfrager nach der vertragsgegenständlichen Leistung auftritt. Enthält demzufolge der Grundstückskaufvertrag eine konkrete Bauverpflichtung für den Investor, liegt die Annahme eines Beschaffungsbezuges regelmäßig vor.

2. Enthält der Grundstückskaufvertrag jedoch keinerlei Verpflichtung für den Käufer, das Grundstück in einer bstimmten Weise zu nutzen, insbesondere umfasst der Vertrag keine Bau- bzw. Investitionsverpflichtungen, unterfällt er nicht dem Vergaberecht.

3. Auch bei der Veräußerung eines Entwicklungsgrundstücks begründen die Befugnisse der Gemeinde im Rahmen der Baugenehmigung nach § 34 BauGB keine hinreichende Einflussmöglichkeit zur Absicherung der gemeindlichen Vorgaben. Denn die Bauerlaubnis nach § 34 BauGB ist eine gebundene Entscheidung und steht daher nicht im Ermessen der Gemeinde.

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VPRRS 2008, 0035
PlanungsleistungenPlanungsleistungen
Vergabestelle selbst muss die Entscheidungen treffen!

VK Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 20.08.2007 - VK 2 LVwA LSA-15/07

1. Die Vergabe hat unter ausschließlicher Verantwortung der Vergabestelle zu erfolgen, die dafür zu sorgen hat, dass die Vergaberegeln eingehalten werden.

2. Aus dem Vergabevermerk hat hervorzugehen, dass die im Laufe des Vergabeverfahrens nötigen Entscheidungen von der Vergabestelle getroffen und nicht einem privaten Dritten überlassen wurden.

3. Wenn sich die Vergabestelle den Vergabevorschlag eines Dritten zu eigen macht, muss ein entsprechender schriftlicher Zustimmungsvermerk der Vergabestelle selbst ergehen, aus dem die Zustimmung und Verantwortlichkeit der Vergabestelle deutlich wird.

4. Liegt ein ordnungsgemäßer Vergabevermerk nicht vor, so ist das Verfahren ab der Stufe zu wiederholen, ab der der Transparenzmangel vorliegt.

5. Die Vergabestelle hat im Verhandlungsverfahren zu dokumentieren, nach welcher Methode die Punkte im Einzelnen vergeben werden.

6. Nicht ortsansässige Bewerber dürfen nicht benachteiligt werden.

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VPRRS 2008, 0032
PlanungsleistungenPlanungsleistungen
Anforderungen an eine transparente Dokumentation und Bewertung

VK Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 24.07.2007 - VK 2 LVwA LSA-10/07

1. Zu den Anforderungen an eine transparente Dokumentation und Bewertung.

2. Verfügt die Vergabestelle über ein Raumprogramm, über Angaben zum Kostenrahmen und zur Baugrundbeschaffenheit sowie über ein Nutzungskonzept, so hat sie diese den Bietern mitzuteilen.

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VPRRS 2008, 0024
PlanungsleistungenPlanungsleistungen
Keine nachträgliche Festlegung von Gewichtung oder Unterkriterien!

EuGH, Urteil vom 24.01.2008 - Rs. C-532/06

Der öffentliche Auftraggeber darf im Rahmen eines Vergabeverfahrens nicht nachträglich Gewichtungskoeffizienten und Unterkriterien für die in den Verdingungsunterlagen oder in der Vergabebekanntmachung genannten Zuschlagskriterien festlegen.

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VPRRS 2008, 0023
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
VOF-Vergabe: Ausschluss wegen Unterschreitung der HOAI-Mindestsätze?

OLG Brandenburg, Beschluss vom 08.01.2008 - Verg W 16/07

1. Vermutet der Auftraggeber ein Unterschreiten der Mindestsätze der HOAI, kann er das Angebot des betroffenen Bieters nicht sofort ausschließen, sondern muss dem Bieter Gelegenheit zu Nachverhandlungen geben.

2. Derartige Nachverhandlungen haben mit dem Ziel stattzufinden, dass der Bieter sein Angebot preislich anpasst. Erst nach deren Scheitern ist der Auftraggeber berechtigt, den betroffenen Bieter von der Vergabe auszuschließen.

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VPRRS 2008, 0021
DienstleistungenDienstleistungen
Verpflichtung zur Bekanntgabe von Unterkriterien

OLG München, Beschluss vom 17.01.2008 - Verg 15/07

Eine Verpflichtung zur Bekanntgabe von Unterkriterien besteht jedenfalls dann, wenn sich für die Bieter die Kenntnis von den Unterkriterien und deren Gewichtung auf den Inhalt ihrer Angebote auswirken kann (im Anschluss an OLG München vom 19.12.2007 – Verg 12/07).*)

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VPRRS 2008, 0007
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Ausschreibung muss produktneutral erfolgen!

OLG Stuttgart, Urteil vom 30.04.2007 - 5 U 4/06

1. Nach dem Gebot der Produktneutralität dürfen Bezeichnungen für bestimmte Erzeugnisse oder Verfahren (z. B. Markennamen, Warenzeichen, Patente) nur ausnahmsweise mit dem Zusatz "oder gleichwertiger Art" verwendet werden, wenn eine Beschreibung durch hinreichend genaue, allgemein verbindliche Bezeichnungen nicht möglich ist.

2. Es ist allein Sache des Bieters, den Nachweis der Gleichwertigkeit zu erbringen; er trägt hierfür die volle Beweislast.

3. Als geeignete Form des Nachweises können technische Beschreibungen des Herstellers oder Prüfberichte einer anerkannten Stelle dienen.

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Online seit 2007

VPRRS 2007, 0422
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Mischkalkulierte Angebote sind auszuschließen

OLG Nürnberg, Gerichtlicher Hinweis vom 18.07.2007 - 1 U 970/07

1. Ein Bieter, der Unrichtigkeiten des Leistungsverzeichnisses erkennt und bei seiner Preisgestaltung nutzt, ist unzuverlässig.

2. Ein Angebot mit offenkundiger Mischkalkulation ist bei der Wertung auszuschließen.

3. Ein Architekt, der ein ersichtlich mischkalkuliertes Angebot nicht ausschließen lässt, haftet in Höhe des Unterschiedsbetrags, um den der nächstfolgende Bieter günstiger abgerechnet hätte.

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VPRRS 2007, 0395
PlanungsleistungenPlanungsleistungen
Wie wird bei Wertungs-/Punktegleichstand entschieden?

VK Nordbayern, Beschluss vom 24.10.2007 - 21.VK-3194-38/07

1. Kommt es aufgrund der verschiedenen Wertungsschritte zu einem Gleichstand zwischen zwei Bietern, steht die VSt vor der Situation, wie sie unter diesen Bewerbern noch eine dem Vergaberecht entsprechende wettbewerbliche Entscheidung treffen kann. Nach ständiger Rechtsprechung ist die Herbeiführung einer Entscheidung durch Losentscheid im Vergaberecht lediglich die ultima ratio. Solange die VSt also mit den ihr zur Verfügung stehenden Mitteln, namentlich den bekannt gegebenen Zuschlagskriterien, noch eine wettbewerbliche Entscheidung für den am ehesten geeigneten Bewerber i.S.d. § 24 Abs. 1 VOF treffen kann, ist sie auch dazu verpflichtet, dies zu tun.*)

2. Über die Vergabe einer freiberuflichen Leistung wird im Rahmen einer wertenden Prognose entschieden. Der Auftraggeber schließt den Vertrag mit dem Bewerber, der aufgrund der ausgehandelten Auftragsbedingungen im Rahmen der Auftragskriterien die bestmögliche Leistung erwarten lässt. Bei der Vergabe von Architekten- und Ingenieurleistungen nach Kapitel 2 der VOF gilt dies umso mehr. Die Formulierung "am ehesten" in § 24 Abs. 1 VOF verdeutlicht, dass es sich um keine eindeutige, objektive Abwägung des Auftraggebers handelt, sondern um eine letztlich subjektive Wertung und Prognose. Im vorliegenden Nachprüfungsverfahren kann deshalb nur überprüft werden, ob der Stadtrat bei seiner Entscheidung von einem zutreffenden Sachverhalt ausgegangen ist und seine Bewertung frei von sachfremden Erwägungen und Willkür ist.*)

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VPRRS 2007, 0394
BestandssanierungBestandssanierung
Urheberrechtsverstoß nicht im Nachprüfungsverfahren überprüfbar

VK Nordbayern, Beschluss vom 04.10.2007 - 21.VK-3194-41/07

1. Ein Nachprüfungsantrag kann sich nur gegen ein bestimmtes, nach außen gerichtetes Tun oder Unterlassen der Vergabestelle in einem konkreten Vergabeverfahren richten. Ankündigungen oder Absichtserklärungen sind nicht angreifbar. Ein Nachprüfungsantrag, der sich gegen einen internen Akt der Willensbildung richtet, geht ins Leere. Dem entsprechend geht auch eine "Rüge", die bereits im Vorfeld des konkreten Vergabeverfahrens erhoben wird, ins Leere.*)

2. Eine Rüge kann ausnahmsweise entbehrlich sein, wenn eine Vergabestelle eindeutig zum Ausdruck bringt, dass auch eine Rüge sie unter keinen Umständen veranlassen würde, ein bestimmtes Tun oder Unterlassen als Vergaberechtsverstoß anzuerkennen. Dies kann der Fall sein, wenn die Vergabestelle bereits die Rüge eines anderen Bieters gegen den selben Verstoß erkennbar endgültig als unberechtigt zurückgewiesen hat. Die bloße Vermutung, eine Rüge werde erfolglos sein, genügt dagegen nicht. Auch die Überzeugung, der Auftraggeber habe bereits "unvermeidbare Tatsachen" mitgeteilt und damit zum Ausdruck gebracht, jeder Widerspruch sei von vornherein sinnlos, macht die Rüge nicht entbehrlich. Allein die Tatsache, dass ein Auftraggeber z.B. mit der Vorabinformation das Ergebnis eines Entscheidungsfindungsprozesses mitgeteilt hat, rechtfertigt nicht den Schluss auf eine Unabänderlichkeit dieser Entscheidung. Dies gilt auch dann, wenn der Auftraggeber im Nachprüfungsverfahren seine Vergabeentscheidung verteidigt.*)

3. Antragsbefugt ist gem. § 107 Abs. 2 GWB, wer ein Interesse am Auftrag hat, eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 7 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht und einen entstandenen oder drohenden Schaden darlegt. Mindestvoraussetzung für die Antragsbefugnis wäre gewesen, dass sich die ASt mit einer eigenen Bewerbung am konkreten Vergabeverfahren beteiligt hätten. Sie haben auch nicht schlüssig dargelegt, dass sie durch den behaupteten Vergaberechtsverstoß an der Angebotsabgabe gehindert gewesen wären. Eine Beteiligung war weder objektiv unmöglich, noch wären die ASt von vorne herein chancenlos gewesen.*)

4. Soweit sich die ASt auf die Verletzung ihres Urheberrechts berufen, so ist dies keine Rechtsposition, die im Nachprüfungsverfahren gem. §§ 107 ff. GWB zu überprüfen ist. Das UrheberrechtsG ist keine Vergabevorschrift i.S.d. § 97 Abs. 7 GWB.*)

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VPRRS 2007, 0361
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Unterliegt Grundstückskaufvertrag mit Gemeinde dem Vergaberecht?

VK Münster, Beschluss vom 26.09.2007 - VK 17/07

1. Für die Annahme eines Bauauftrages oder einer Baukonzession reicht es aus, dass der öffentliche Auftraggeber den Auftragnehmer mit der Erstellung und gegebenenfalls auch mit der Planung von Bauwerken oder Bauvorhaben entsprechend seinen Erfordernissen beauftragt. Es kommt nicht darauf an, dass der Auftraggeber einen eigenen Beschaffungsbedarf befriedigen will.

2. Demnach ist ein Kaufvertrag mit einer Gemeinde, mit der die Verpflichtung des Käufers verbunden ist, ein bestimmtes städtebauliches Projekt zu verwirklichen, ein dem Vergaberecht unterliegender öffentlicher Bauauftrag.

3. Ein wirksam geschlossener Kaufvertrag, der demnach dem Vergaberecht unterfällt, kann zwar gemäß § 114 Abs. 2 GWB nicht aufgehoben werden. Rechtsschutz im Rahmen des Vergabenachprüfungsverfahrens ist gleichwohl insofern möglich, als darin festgestellt wird, dass der Vertrag wegen des Verstoßes wegen § 134 BGB oder § 138 BGB (hier bejaht) nichtig ist.

4. Ein Verstoß gegen § 138 BGB kann bei kollusivem Hinwegsetzen über das Vergaberechtsregime bejaht werden.

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VPRRS 2007, 0348
PlanungsleistungenPlanungsleistungen
Beratung des Auftraggebers durch den Bieter vor dem Vergabeverfahren

VK Nordbayern, Beschluss vom 09.08.2007 - 21.VK-3194-32/07

1. Hat ein Bieter oder Bewerber vor Einleitung des Vergabeverfahrens den Auftraggeber beraten oder unterstützt, so hat nach § 4 Abs. 5 VgV der Auftraggeber bei der Vergabe von Dienstleistungsaufträgen sicherzustellen, dass der Wettbewerb durch die Teilnahme eines Bieters oder Bewerbers nicht verfälscht wird.*)

2. Gemäß § 18 VOF ist über die Vergabe ein Vermerk zu fertigen, der die einzelnen Stufen des Verfahrens, die Maßnahmen, die Feststellungen sowie die Begründung der einzelnen Entscheidungen enthält. Die Dokumentation dient dem Ziel, die Entscheidungen der Vergabestelle transparent und sowohl für die Nachprüfungsinstanzen als auch für die Bieter überprüfbar zu machen.*)

3. Nach § 24 Abs. 1 VOF dienen die Auftragsverhandlungen der Ermittlung des Bewerbers, der im Hinblick auf die gestellte Aufgabe am ehesten die Gewähr für eine sachgerechte und qualitätsvolle Leistungserfüllung bietet. Dadurch ist dem Auftraggeber ein weiter Beurteilungsspielraum eröffnet, der nur beschränkt einer gerichtlichen Nachprüfung unterliegt. Die Nachprüfungsinstanzen können nur prüfen, ob die Grenzen dieses Beurteilungsspielraumes überschritten sind. Das ist der Fall, wenn der Auftraggeber Verfahrensfehler begangen hat, den Sachverhalt unzutreffend ermittelte oder sachwidrige Erwägungen zugrunde legte.*)

4. Die Vergabestelle hat sich grundsätzlich bereits vor der Bekanntmachung über die Zuschlagskriterien und deren beabsichtigte Gewichtung festzulegen. Nur wenn die Angabe der Gewichtung ausnahmsweise nicht möglich sein sollte, kann sie die Zuschlagskriterien in der absteigenden Reihenfolge ihrer Gewichtung den Bietern bekanntgeben. Da es sich im letzteren Fall um einen Ausnahmetatbestand handelt und die Gründe nachvollziehbar sein müssen, muss diese Entscheidung entweder im Vergabevorgang oder im Vergabevermerk dokumentiert sein. Die Kriterien und die Gewichtung bzw. die Rangfolge müssen spätestens mit der Aufforderung zur Teilnahme an der Verhandlung erfolgen, weil die Bieter ansonsten ihre Angebote nicht auf die Anforderungen der Vergabestelle abstimmen können.*)

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VPRRS 2007, 0341
PlanungsleistungenPlanungsleistungen
Merkmal der “schweren Verfehlung“ im Sinne des § 11 Abs. 4 c VOF

OLG Jena, Beschluss vom 16.07.2007 - 9 Verg 4/07

1. Verweist die Vergabekammer ein Vergabeprüfungsverfahren wegen örtlicher Unzuständigkeit an eine andere Vergabekammer, so ist dieser Beschluss bindend, soweit er nicht auf offensichtlicher Willkür beruht (§§ 83 S. 1 VwGO, 17a Abs. 2 S. 3 GVG bzw. § 281 Abs. 2 S. 4 ZPO analog).*)

2. Das Diskriminierungsverbot, das den Auftraggeber verpflichtet, europaweit alle Bewerber unabhängig von Nationalität, Herkunft und Firmensitz gleich zu behandeln (vgl. Art. 49 EG-Vertrag, § 97 Abs. 2 GWB, § 4 Abs. 2 VOF), schließt als eine der zentralen Grundsätze des Vergaberechts auch den Schutz gegen versteckte und indirekte Benachteiligungen ausländischer Unternehmen bei der Auftragsvergabe ein (vgl. EuGH Urt. vom 27.10.2005; Az. C - 234/03 "Insalud" = VergabeR 2006, 63ff.).*)

3. Geht ein Bieter politische Stellen seines Heimatstaates mit dem Ziel an, diese dazu bewegen, sich in einem laufenden Vergabeverfahren für eine Zuschlagserteilung an ein nationales Unternehmen zu verwenden, stellt dies eine Aufforderung zum Bruch des Diskriminierungsverbots und damit eine versuchte - grob rechtswidrige - Einflussnahme auf die Auftragsvergabe dar. Es spricht viel dafür, schon ein solches Verhalten als "schwere Verfehlung" im Sinne des § 11 Abs. 4 lit. c VOF zu werten.*)

4. § 11 Abs. 4 lit. c VOF ist jedenfalls dann verletzt, wenn ein Bieter einen unlauteren Beeinflussungsversuch der vorgenannten Art auf "Insiderwissen" stützt, das aus ihm zugespielten Informationen über den Angebotsinhalt eines Mitbieters herrührt.*)

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VPRRS 2007, 0336
PlanungsleistungenPlanungsleistungen
Wertungskriterien

VK Bund, Beschluss vom 07.06.2006 - VK 3-33/06

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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VPRRS 2007, 0325
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Zu viele Kosten in Baustelleneinrichtungsposition: Ausschluss!

OLG Karlsruhe, Beschluss vom 16.03.2007 - 17 Verg 4/07

Sieht das Leistungsverzeichnis eine Position „Baustelle einrichten“ vor und ist aus der Leistungsbeschreibung erkennbar, dass diese Position nur Tätigkeiten und Leistungen umfassen soll, die der Einrichtung der Baustelle als solcher und damit der vertragsgemäßen Ausführung der einzelnen Bauleistungen und nicht diesen selbst dienen, so ist ein Bieter, der in diese Position auch die Kosten der Bauleitung einrechnet, zwingend auszuschließen, weil damit Baustellengemeinkosten einer Position zugeordnet werden, welche diese nach dem Leistungsverzeichnis nicht umfasst.

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VPRRS 2007, 0317
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Verfügbarkeitserklärungen müssen immer nachgewiesen werden!

VK Lüneburg, Beschluss vom 04.06.2007 - VgK-22/2007

1. Ein Angebot, das von vorneherein vergaberechtlich nicht zuschlagsfähig ist, darf den Zuschlag nicht erhalten, so dass dem betroffenen Bieter kein Schaden entstehen oder drohen kann; damit ist er nicht antragsbefugt.

2. Fehlen die notwendigen Verfügbarkeitserklärungen der einzusetzenden Nachunternehmer, so ist das Angebot zwingend auszuschließen.

3. In einer solchen Konstellation, wenn die Eignung des Unternehmens mit dem Einsatz von Nachunternehmern „steht und fällt“, ist es - unabhängig von einer Forderung des Auftraggebers - unabdingbar, dass nachgewiesen wird, dass die erforderlichen Mittel zur Verfügung stehen.

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VPRRS 2007, 0307
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Berücksichtigung eines "Mehr an Eignung"

VK Hamburg, Beschluss vom 01.06.2007 - VK BSU-7/07

1. Die Bewerber haben keinen subjektiven Anspruch auf Beteiligung an dem dem Öffentlichen Teilnahmewettbewerb folgenden Verfahren.

2. Auch das Auswahlverfahren ist entsprechend dem Gleichbehandlungsgrundsatz durchzuführen. Für den Auftraggeber ergibt sich daraus ein weiter Gestaltungs- und Beurteilungsspielraum bis hin zur Möglichkeit der Losvergabe.

3. Entgegen der Situation im offenen Vergabeverfahren im Bereich der VOB/A und der VOL/A gilt daher beim Verhandlungsverfahren und beim nichtoffenen Verfahren mit Teilnahmewettbewerb im Allgemeinen und beim Verhandlungsverfahren nach der VOF im Besonderen der allgemeine Grundsatz, wonach ein Auftraggeber ein "Mehr an Eignung" nicht berücksichtigen darf, nur für die Phase der abschließenden Angebots- oder Zuschlagswertung

4. Um ohne Verletzung des Gleichbehandlungs- und Transparenzgebots zum engeren Bewerberkreis zu gelangen, ist es entscheidend, dass die Bewerberauswahl anhand objektiver und transparenter Kriterien erfolgt.

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VPRRS 2007, 0285
PlanungsleistungenPlanungsleistungen
Antragsbefugnis

VK Brandenburg, Beschluss vom 11.06.2007 - 1 VK 18/07

1. Im Rahmen der Prüfung der Antragsbefugnis ist an die Darlegungslast kein allzu strenger Maßstab anzulegen; insbesondere soll im Interesse eines effektiven Rechtsschutzes (GG Art. 19 Abs. 4) vermieden werden, dass die eigentliche Sachprüfung bereits in der Zulässigkeitsstation erfolgt.

2. Greift der Antragsteller jedoch nicht sämtliche vor ihm platzierten Angebote an, so dass auch bei unterstelltem Erfolg seines Antrags besser platzierte Angebote übrigbleiben, fehlt ihm die Antragsbefugnis.

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VPRRS 2007, 0233
DienstleistungenDienstleistungen
Nachunternehmerverzeichnis: Auch Sub-Sub-Unternehmer sind anzugeben!

VK Sachsen, Beschluss vom 15.03.2007 - 1/SVK/007-07

1. Hat sich der Bieter mit Angebotsabgabe darüber zu erklären, wer vertretungsbefugt ist, das Angebot rechtsverbindlich für ihn abzugeben, und ist die Vertretungsbefugnis mit Angebotsabgabe nachzuweisen, so liegt, wenn der Geschäftsbrief zwei Geschäftsführer ausweist zunächst die Vermutung nahe, dass entsprechend § 35 Absatz Satz 2 GmbHG eine Gesamtvertretung durch alle Geschäftsführer vorliegt.*)

2. Ist mit Angebotsabgabe ein Verzeichnis der Nachunternehmer vorzulegen, sind mit Angebotsabgabe auch die Sub-Sub-Unternehmer aufzuführen. Dafür ist nicht erforderlich, dass der Auftraggeber explizit eine „ausführliche Übersicht der Nachunternehmer“ verlangt. Anderenfalls wäre ein Auftraggeber gehalten, jede rechtlich denkbare Gestaltungsform vertraglicher Beziehungen zwischen dem Bieter und seinen Nachunternehmern zu umschreiben und der Bieter könnte durch die Einschaltung eines einzigen Nachunternehmers verschleiern, wer tatsächlicher Leistungserbringer ist. Da von dem Bieter kein Kern an eigener Leistungsfähigkeit gefordert werden kann, ist es konsequent zu fordern, dass der Bieter im Nachunternehmerverzeichnis auch die Nachunternehmer zweiter Linie und weitere angibt, sofern deren Einbindung in die Leistungserbringung geplant ist. Aus Sicht des Auftraggebers ist also jedes nach dem eigentlichen Bieter zur Realisierung des Auftrages beauftragte Unternehmen ein Nachunternehmer.*)

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VPRRS 2007, 0230
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Anwendung von § 4 Abs. 5 VgV im VOF-Verfahren

VK Baden-Württemberg, Beschluss vom 30.03.2007 - 1 VK 6/07

1. Eine Rüge muss erkennen lassen, dass ein Vergaberechtsverstoß behauptet und seine Beseitigung ernsthaft gefordert wird.

2. Für ein Erkennen eines Vergaberechtsverstoßes im Sinne des § 107 Abs. 3 GWB genügt nicht allein die Kenntnis der den Vergaberechtsverstoß tragenden tatsächlichen Gegebenheiten; es muss vielmehr zumindest die laienhafte Wertung hinzukommen, dass es sich um einen Rechtsverstoß handelt.

3. Ein Ingenieurbüro, das die Leistungsphasen 1 - 7 nach § 55 HOAI (insbesondere auch die Ausführungsplanung) für ein Ingenieurbauwerk durchgeführt hat, verfügt mit Blick auf eine Ausschreibung der Objektplanungsleistungen für dieses Ingenieurbauwerk nach § 55 HOAI Leistungsphasen 8 + 9 sowie die örtliche Bauüberwachung nach § 57 HOAI über einen Wissensvorsprung gegenüber den übrigen Bietern, der ausgeglichen werden muss.

4. § 4 Abs. 5 VgV ist in VOF-Verfahren entweder unmittelbar oder jedenfalls analog anwendbar.

5. Der Nachweis des Ausgleichs des Wissensvorsprungs eines Bewerbers obliegt dem Auftraggeber. Verbleibende Zweifel gehen zu seinen Lasten.

6. Der Auftraggeber hat den Bewerbern in einem VOF-Verfahren einen ausreichenden Zeitraum zum Ausgleich eines Wissensvorsprungs eines konkurrierenden Bewerbers einzuräumen.

7. Der Auftraggeber ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, die Fragen, die er in dem Verhandlungsgespräch zu stellen beabsichtigt, den Bietern bekannt zu geben.

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VPRRS 2007, 0229
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
PPP und Teilung des Auftrags in Teil- und Fachlose

OLG Jena, Beschluss vom 06.06.2007 - 9 Verg 3/07

1. Im Ansatz steht es der Vergabestelle frei, nach ihren Vorstellungen Inhalt und Umfang der auszuschreibenden Leistung zu bestimmen. Verbietet sich bei funktionaler Betrachtung der mit dem Beschaffungsvorhaben verfolgten Ziele und Zwecke eine Zerlegung des Auftrags in Teil- bzw. Fachlose, ist für eine einzelfallorientierte Berücksichtigung mittelständischer Interessen im Sinne des § 97 Abs. 3 GWB ("angemessen zu berücksichtigen") kein Raum.*)

2. Kommt es der Vergabestelle bei der Ausschreibung von Beratungsdienstleistungen zur Planung und fachbegleitenden Durchführung eines PPP-Projekts (Public-Private-Partnership) gerade auf ein interdisziplinäres Projektmanagement des Bewerbers an, wird eine losweise Ausschreibung nach rechtlichen, technischen und betriebswirtschaftlichen Beratungssegmenten dem Ziel einer Integration der einzelnen Sparten nicht gerecht.*)

3. Lässt der nach den Ausschreibungsbedingungen einheitlich zu vergebende Auftrag eine Teilung zu, ist fallbezogen abzuwägen, ob die Vergabestelle aufgrund besonderer Umstände - namentlich zur Vermeidung von Nachteilen wirtschaftlicher oder technischer Art - von einer losweisen Vergabe absehen darf oder ob insoweit dem Interesse kleiner und mittelständischer Unternehmen an einer qualitativ oder quantitativ begrenzten Bewerbung (vgl. §§ 97 Abs. 3 GWB, § 4 Abs. 5 VOF) - auch unter dem Aspekt der Gleichbehandlung (§§ 97 Abs. 2 GWB, 4 Abs. 2 VOF) - der Vorzug gebührt.*)

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VPRRS 2007, 0199
Bau & ImmobilienBau & Immobilien

VK Brandenburg, Beschluss vom 07.09.2006 - 2 VK 28/06

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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VPRRS 2007, 0196
DienstleistungenDienstleistungen

VK Brandenburg, Beschluss vom 29.05.2006 - 2 VK 16/06

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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VPRRS 2007, 0184
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Stufenweise Beauftragung eines Architekten oder Ingenieurs zulässig!

OLG Brandenburg, Beschluss vom 22.05.2007 - Verg W 13/06

1. Die Erstellung der Entwurfsplanung und daraus erlangte Kenntnisse führen grundsätzlich nicht zu wettbewerbswidrigen Vorteilen bei der Kalkulation von Überwachungsleistungen.

2. Kalkulationsfaktoren bei Bauüberwachungsleistungen sind die Bauzeit, innerhalb derer überwacht werden muss, die Größe des Bauvorhabens und die Art und Weise der Umsetzung der Ausführungsplanung durch den Bauherrn.

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VPRRS 2007, 0182
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Wertung muss sich an die eigenen Vorgaben halten!

VK Baden-Württemberg, Beschluss vom 26.01.2007 - 1 VK 78/06

1. Die Wertung hat sich ausschließlich an den vorgegebenen Kriterien und der vorgegebenen Gewichtung zu orientieren. Wenn ein Auftraggeber zum Ergebnis gelangt, dass diese Vorgaben nicht dem Wohle der Bürger entsprechen, bleibt ihm allenfalls die Möglichkeit, das Vergabeverfahren im Rahmen des § 26 VOB/A oder außerhalb dieses Rahmens aufzuheben.

2. Die Prüfungskompetenz der Vergabekammer erstreckt sich auf die Frage, ob der Auftraggeber die Grenzen seines Wertungsspielraums durch Ermessensfehlgebrauch, Ermessensüberschreitung oder sachfremde Erwägungen verletzt hat, insbesondere ob von falschen Tatsachengrundlagen ausgegangen wurde.

3. Die Bindefristverlängerung stellt ein neues Angebot dar. Ein solches bleibt zwar unberücksichtigt, wenn es nach Ablauf der Angebotsfrist eingeht (VOB/A § 25 Nr. 1 Abs. 1 a). Anders jedoch, wenn die Ursache der Überschreitung der Angebotsfrist überwiegend dem Verantwortungsbereich des auftraggebers zuzurechnen ist (VOB/A § 22 Nr. 6 Abs. 1) - etwa wenn erst am letzten Tag der Bindefrist um deren Verlängerung ersucht wird.

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VPRRS 2007, 0178
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Funktionale Ausschreibung: Vergleichbarkeit von Pauschalpreisangeboten

OLG Brandenburg, Beschluss vom 06.10.2006 - Verg W 6/06

1. Wenn dem Antragsteller durch behauptete Vergaberechtsverstöße kein Nachteil entstanden ist, ist das Nachprüfungsverfahren nicht eröffnet. Handlungen des Auftraggebers, die für den Antragsteller nur günstig sind, können nicht zum Anlass für ein Nachprüfungsverfahren genommen werden.

2. Es ist anerkannt, dass der Antragsteller erst im Nachprüfungsverfahren erkannte Vergaberechtsverstöße zum Gegenstand des Verfahrens machen kann, auch wenn sich der ursprüngliche Nachprüfungsantrag darauf zunächst nicht bezieht. Die Verpflichtung gemäß § 107 Abs. 3 GWB, den Verstoß zunächst gegenüber dem Auftraggeber zu rügen, greift dann nicht ein.

3. Dies gilt auch dann, wenn der ursprüngliche Nachprüfungsantrag unzulässig war.

4. Zu der Frage, ob bei einer funktionalen Ausschreibung mit Pauschalpreisangeboten, diese vergleichbar sind, insbesondere wenn die Bieter mit unterschiedlichem personellen Aufwand kalkulieren.

5. Das Zuschlagsverbot des § 115 Abs. 1 GWB schützt einen Bieter nicht davor, dass ein Auftraggeber im Wege einer freihändigen Vergabe übergangsweise oder Teile des ausgeschriebenen Auftrag vergibt. Deshalb ist die Vergabekammer und - im Beschwerdeverfahren - der Vergabesenat berechtigt, die notwendigen Maßnahmen zu treffen, um einen effektiven Rechtsschutz zu gewährleisten.

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VPRRS 2007, 0162
PlanungsleistungenPlanungsleistungen
Vergütung der Rechtsanwalts

VK Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 27.03.2007 - VK 2-LVwA LSA 15/06

1. Bei Vergabesachen handelt es sich um eine Rechtsmaterie, für die regelmäßig eine überdurchschnittliche Schwierigkeit der anwaltlichen Tätigkeit anzuerkennen ist, weil das nationale Vergaberecht eine komplexe, vom Gemeinschaftsrecht überlagerte Rechtsmaterie ist, die einer dynamischen Entwicklung unterliegt.

2. Es gibt allerdings keinen Grundsatz, wonach Vergabesachen per se überdurchschnittlich zu vergüten seien. Daher kommt es auch hier auf den tatsächlichen Umfang und die Schwierigkeit der anwaltlichen Tätigkeit im jeweiligen Einzelfall an.

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VPRRS 2007, 0139
PlanungsleistungenPlanungsleistungen
Erneute Frist gemäß § 13 VgV nach Prüfung der Rüge

VK Bremen, Beschluss vom 18.04.2007 - VK 2/07

In entsprechender Anwendung des § 13 VgV ist von der Vergabestelle eine (weitere) Frist von 14 Tagen vor Auftragsvergabe einzuhalten ist, wenn Sie zunächst die Entscheidung zurückstellt, um die erhobene Rüge zu überprüfen.

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