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Volltexturteile nach Sachgebieten

Sachgebiet: Bau & Immobilien

5345 Entscheidungen insgesamt




Online seit 2003

VPRRS 2003, 0381
BauvertragBauvertrag
Verkehrsregelung durch Handwinker ist Besondere Leistung

OLG Zweibrücken, Urteil vom 15.02.2002 - 2 U 30/01

Schuldet der Auftragnehmer gemäß Leistungsverzeichnis für die Sicherung des Baustellenbereiches eine Lichtsignalanlage, kann er für zusätzliche - von der Straßenverkehrsbehörde geforderte - Handwinker eine Extravergütung beanspruchen.

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VPRRS 2003, 0377
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Kostenerstattungspflicht des Beigeladenen

OLG Jena, Beschluss vom 04.04.2003 - 6 Verg 4/03

1. Die Kostenentscheidung der Vergabekammer getroffene kann isoliert im Beschwerdeverfahren angefochten werden. Über die sofortige Beschwerde muss nicht mündlich verhandelt werden, weil § 120 Abs. 2 i.V.m. § 69 Abs. 1 GWB nur bei Entscheidungen in der Hauptsache gilt.*)

2. Es entspricht gefestigter Rechtsprechung (vgl. OLG Düsseldorf, Beschl. vom 15.06.2000 Verg 6/00, vgl. auch OLG Stuttgart, ZVgR 2000, 165), dass in analoger Anwendung der Vorschrift des § 154 Abs. 3 VwGO ein Beigeladener, der sich mit eigenen Sachanträgen aktiv am Verfahren vor der Vergabekammer beteiligt, den entsprechenden Kostenanteil trägt. § 154 Abs. 3 VwGO bietet keinen Raum für Billigkeitserwägungen.*)

3. Ob der Rechtsprechung einiger Oberlandesgerichte zu folgen ist, dass dem unterliegenden Antragsteller die in Analogie zu § 162 Abs. 3 VwGO mit Blick auf die dort statuierte Billigkeitsschranke außergerichtlichen Kosten eines Beigeladenen nur bei Vorliegen besonderer Umstände auferlegt werden können, da andernfalls ein potenzieller Antragsteller mit Blick auf das drohende Kostenrisiko gänzlich davon abgehalten werden könnte, den Weg zum Nachprüfungsverfahren zu beschreiten. (vgl. OLG Brandenburg, VergabeR 2002, 417), bleibt offen.*)

4. Die Beiladung als solche verpflichtet nicht zur aktiven Teilname am Vergabeprüfungsverfahren. Die Kostenpflicht eines Beigeladnen beruht nicht auf der Beiladung, sondern darauf, dass er sich entschieden hat, durch eigene Sachanträge in das Verfahren einzugreifen.*)

5. Genießt die Vergabestelle aufgrund besonderen gesetzliche Anordnung (hier: § 3 Abs. 1 Nr. 3 ThürVwKostG) Gebührenbefreiung, kann die Beigeladene, welche mit der Vergabestelle gesamtschuldnerisch die Verfahrenskosten trägt, nach allgemeinen Regeln nicht zur Erstattung des auf die Vergabestelle entfallenden Gebührenanteils herangezogen werden.*)

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VPRRS 2003, 0376
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Fehlende Garantieerklärung bzgl. Betriebswerte führt zum Ausschluss

OLG Dresden, Beschluss vom 22.08.2002 - WVerg 0010/02

1. Enthält eine Vergabebekanntmachung für Bauleistungen im Kläranlagenbau Angaben zu im Betrieb der fertiggestellten Anlage einzuhaltenden wasserrechtlichen Überwachungswerten, so ist die Vergabestelle gleichwohl grundsätzlich nicht gehindert, mit den Verdingungsunterlagen den Bietern im Rahmen der konkreten Leistungsbeschreibung strengere Betriebswerte vorzugeben.*)

2. Gibt ein Bieter eine ihm in diesem Zusammenhang abverlangte Garantieerklärung nicht oder nur mit unzureichendem Inhalt ab, kann sein Angebot ausgeschlossen und die geforderte Bietererklärung nicht ohne Verstoß gegen § 24 Nr. 3 VOB/A nachgeholt werden.*)

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VPRRS 2003, 0375
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Jahrelange Vergabepraxis schafft berechtigtes Vertrauen

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 20.03.2003 - Verg 8/03

1. Durch eine jahrelange Praxis der Vergabestelle kann bei den Bietern analog § 242 BGB berechtigtes Vertrauen geschaffen werden.

2. Berechtigtes Vertrauen kann dazu führen, dass ein Bieter, der das Nachunternehmerverzeichnis - wie immer - mit dem Stempel "wird nachgereicht" versehen hat, nicht vom Vergabeverfahren auszuschließen ist.

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VPRRS 2003, 0374
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Ausschluss wegen unvollständigen Angebots

OLG Jena, Beschluss vom 08.04.2003 - 6 Verg 1/03

1. Das Vergabeverfahren bezweckt aus der Sicht des Auftraggebers Beschaffung zu optimalen Bedingungen und aus der Sicht der Bewerber Gleichbehandlung im Wettbewerb. Diese Ziele sind in Einklang zu bringen mit den den Gleichbehandlungsgrundsatz und das Wettbewerbsprinzip gewährleistenden Formalitäten, indem die Beachtung der Formalerfordernisse nicht zum Selbstzweck wird, sondern sich das formale Element in der Sicherstellung der materiellen Vergabeprinzipien verwirklicht.*)

2. Ein gem. § 25 Nr. 1 Abs. 1 lit. b i.V.m. § 21 Nr. 1 Abs. 1 VOB/A zum Ausschluss führender Verstoß gegen das Gebot vollständiger Preisangaben kommt nicht in Betracht, wenn diese die Eindeutigkeit des Angebots nicht berühren, sie aufgrund ihrer Geringfügigkeit keine Auswirkungen auf das Wertungsergebnis besitzen und Manipulationen seitens des Bieters ausgeschlossen sind (vgl. OLG Saarbrücken, VergabeR 2002, 493, 497; OLG Brandenburg, Beschl. Vom 19.12.2002, Verg 12/02 jeweils mit. Nachw.).*)

3. An der notwendigen Eindeutigkeit fehlt es, wenn das Angebot aus dem Blickwinkel eines objektiven verständigen Empfängers nicht auf seine wirtschaftliche Qualität hin prüffähig ist.*)

4. Dazu muss nicht aus dem Kontext der Angebotsunterlagen heraus der fehlende Einheits- bzw. Gesamtpreis jeder einzelnen Leistungsposition exakt beziffert werden können Eindeutig ist das Angebot, wenn eine an funktionalen Maßstäben ausgerichtete Beurteilung ergibt, dass es trotz der Unvollständigkeit für den wertenden Vergleich mit den übrigen Bewerbungen geeignet ist. Das ist dann nicht der Fall, wenn die Vergabestelle ohne weiteres erkennen kann, dass die Preislücke nur eine untergeordnete Position betrifft, die einen unbedeutenden Anteil an der Gesamtkalkulation ausmacht. Dagegen ist ein Angebot unbestimmt und damit von vornherein nicht wertungsfähig, wenn sich nach Öffnung der Angebote erst auf Nachfrage beim Bieter ermessen lässt, ob es sich um eine zu vernachlässigende oder eine wesentliche, in das eigentliche Preis-Leistungs-Verhältnis eingreifende Preislücke handelt. Unwesentlich ist eine Kalkulationsunschärfe (+/- 50 Euro), die sich unterhalb des Promillebereichs bewegt.*)

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VPRRS 2003, 0372
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Zuschlagerteilung während des Rechtsmittelverfahrens

OLG Naumburg, Beschluss vom 16.01.2003 - 1 Verg 10/02

1. Der Senat hält an seiner Auffassung fest, dass ein Zuschlag, der nach Ablauf der Frist des § 115 Abs. 1 GWB von der Vergabestelle erteilt wird, wirksam ist, wenn die Beschwerdeführerin ihrer Pflicht nach § 117 Abs. 4 GWB zur gleichzeitig mit der Einlegung der sofortigen Beschwerde zu bewirkenden Information der Vergabestelle nicht genügt und die Vergabestelle auch nicht in anderer Weise, z. Bsp. durch Übermittlung der Rechtsmittelschrift durch das Gericht, Kenntnis von der Einlegung der sofortigen Beschwerde erlangt hatte (vgl. OLG Naumburg NZBau 2000, 253). Die hiergegen in der Kommentarliteratur geübte Kritik vermag eine andere Entscheidung nicht zu rechtfertigen.*)

2. Die Vorschrift des § 118 Abs. 1 GWB normiert kein eigenständiges gesetzliches Verbot i. S. des § 134 BGB, sondern eröffnet in seinem Kern nur die Möglichkeit einer Verlängerung des gesetzlichen Verbotes der Zuschlagerteilung nach § 115 Abs. 1 GWB durch eine gerichtliche Entscheidung.*)

3. Dem Vergaberecht im Anwendungsbereich des 4. Teils des GWB ist im Hinblick auf jegliche Entscheidungen der Vergabenachprüfungsinstanzen der Rechtsgedanke immanent, dass ein effektiver Rechtsschutz nur bestehen soll, wenn und soweit sich ein Bieter eigenverantwortlich hierum bemüht.*)

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VPRRS 2003, 0370
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Erstattungsfähigkeit von Anwaltskosten

OLG Dresden, Beschluss vom 07.02.2003 - WVerg 21/02

1. Der Senat hält daran fest, dass die Notwendigkeit der Hinzuziehung eines anwaltlichen Bevollmächtigten durch die Vergabestelle im Verfahren vor der Vergabekammer jeweils nach dem individuellen Streitstoff des einzelnen Nachprüfungsverfahrens zu beurteilen ist. Stehen Fragen des materiellen Vergaberechts im Vordergrund, wird regelmäßig eine anwaltliche Vertretung nicht notwendig sein.*)

2. Dies gilt jedenfalls auch dann, wenn öffentlicher Auftraggeber neben einer juristischen Person des privaten Rechts auch eine Gebietskörperschaft ist, von der Kenntnisse des materiellen Vergaberechts ohne Weiteres erwartet werden dürfen, solange diese Körperschaft verantwortlich in die Vergabeentscheidung mit einbezogen ist.*)

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VPRRS 2003, 0369
Bau & ImmobilienBau & Immobilien

OLG Jena, Beschluss vom 14.11.2002 - 6 Verg 7/02

1. Nach § 24 Nr. 1 Abs. 1 VOB/A darf der Auftraggeber nach Öffnung der Angebote bis zur Zuschlagserteilung mit einem Bieter unter anderem zu dem Zweck verhandeln, um sich über das Angebot selbst zu unterrichten. Verweigert ein Bieter die geforderten Aufklärungen und Angaben, so kann sein Angebot nach § 24 Nr. 2 VOB/A unberücksichtigt bleiben. Voraussetzung dafür, ein Angebot gem. § 24 Nr. 2 VOB/A unberücksichtigt zu lassen, ist das Vorliegen von Aufklärungsbedarf, so dass der Auftraggeber für eine ordnungsgemäße Wertung des Angebots auf die vom aufgeforderten Bieter nachgereichten Angaben bzw. Unterlagen angewiesen ist.*)

2. Der Auftraggeber kann einem gem. § 24 Nr. 1 VOB/A zur Nachinformation aufgeforderten Bieter eine Ausschlussfrist setzen, nach deren Ablauf er die Voraussetzungen des § 24 Nr. 2 VOB/A bejaht. Sinn und Zweck des § 24 Nr. 1 VOB/A fordern, dem Auftraggeber ein solches Recht einzuräumen, denn der Aufklärungsbedarf im Sinne von § 24 Nr. 1 VOB/A resultiert aus Angebotslücken, welche der Bieter ohne Verletzung des Nachverhandlungsverbots durch ergänzende Unterrichtung des Auftraggebers schließen kann und während der Auftraggeber sie hinnehmen muss, ohne das Angebot sofort ausschließen zu können.*)

3. Aus dem Grundsatz des vollständigen und sofort wertungsfähigen Angebots (vgl. § 23 Nr. 2 VOB/A. § 23 Nr. 2 VOL/A) folgt ebenso wie aus dem Gleichbehandlungssatz, dass die öffentlichen Auftraggeber prinzipiell davon ausgehen können, die Bewertung der eröffneten Angebote werde nicht durch nachinformationsbedingte Verzögerungen hinausgeschoben werden, so dass der Auftraggeber den für die Beschaffung ingesamt vorgesehenen Zeitrahmen mit dieser Vorgabe bestimmen kann. Ergibt sich programmwidrig zusätzlicher Aufklärungsbedarf, so ist es sachgerecht und vergaberechtlich unbedenklich, eine so bewirkte Verschiebung des Beschaffungsrahmens durch Fristsetzung entweder ganz zu vermeiden oder auf ein mit dem Beschaffungsbedarf vereinbares Maß zu beschränken. Im Interesse eines zügigen und strukturierten weiteren Verfahrensablaufs muss es daher für den Auftraggeber möglich sein, den Bietern, soweit Aufklärungsbedarf besteht, hierfür entsprechende Fristen auch als Ausschlussfirst zu setzen (vgl. OLG Düsseldorf VergabeR 2002, 169, 170 für das Verhandlungsverfahren) mit der Folge, dass grundsätzlich eine verspätete Information als verweigerte Information behandelt wird, so dass das im Sinne von § 24 Nr. 1 VOB/A lückenhafte Angebot dem Wertungsausschluss unterfällt.*)

4. Die Folge, dass die nach Ablauf einer vom Auftraggeber gesetzten Angebotsergänzungsfrist der Vergabestelle übergebene Unterlagen nicht zur Kenntnis genommen werden, erfordert, dass die Vergabestelle, wenn sie in einem Fall des § 24 Nr. 1 VOB/A zum Mittel der Ausschlussfrist greift, den Charakter dieser Frist als Ausschlussfrist für den Bieter eindeutig erkennbar macht. Dazu braucht sich die Vergabestelle zwar nicht des Ausdrucks,, Ausschlussfrist" zu bedienen, sie muss aber unmissverständlich darauf hinweisen oder sonst zu erkennen geben, dass es sich dabei um die letzte und abschließende Möglichkeit zur Vorlage der Unterlagen handelt.*)

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VPRRS 2003, 0368
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Tätigkeit eines Versicherungsmaklers im Vergabeverfahren

OLG Schleswig, Beschluss vom 16.04.2002 - 6 Verg 11/02

1. Die Vergabekammer ist gem. § 114 Abs. 1 S. 2 GWB bei ihrer Entscheidung an Anträge der Verfahrensbeteiligten nicht gebunden und kann im Interesse einer raschen Gesamtlösung auch zur Aufhebung des 'Vergabeverfahrens verpflichten.

2. Die Erarbeitung von Vertragsbedingungen, Leistungsbeschreibungen, die Bemessung von Angebots- oder Zuschlagsfristen, ferner die Begutachtung oder Auswertung von Angeboten sowie die Vorbereitung der Angebotswertung und der Zuschlagsentscheidung können im Rahmen des § 6 VOL/A zum zulässigen Aufgabenbereich eines von der Vergabestelle hinzugezogenen Sachverständigen gehören.

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VPRRS 2003, 0366
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Änderungsbeschluss

OLG Naumburg, Beschluss vom 19.07.2002 - 1 Verg 10/02

1. Ist die Antragstellerin in einem Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer unterlegen, so darf die Vergabestelle nach Ablauf der Rechtsmittelfrist den Zuschlag erteilen, wenn sie keine Kenntnis von einem Rechtsmittel der Antragstellerin gegen die Entscheidung der Vergabekammer hat. Der unter diesen Bedingungen erteilte Zuschlag ist insbesondere nicht nach § 134 BGB i. V. m. § 118 Abs. 1 S. 1 GWB nichtig (Bestätigung der Rechtsprechung, Beschluss vom 02. Juni 1999, 10 Verg 1/99).*)

2. Wird mit der sofortigen Beschwerde der Antragstellerin die Wirksamkeit des erteilten Zuschlages angegriffen, so kann es zweckdienlich sein, im Antragsverfahren nach § 118 Abs. 1 S. 3 GWB vorsorglich die Erteilung eines weiteren Zuschlages zu untersagen.*)

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VPRRS 2003, 0365
Bau & ImmobilienBau & Immobilien

OLG Koblenz, Beschluss vom 25.03.2002 - 1 Verg. 1/02

1. Die Verlängerung der aufschiebenden Wirkung einer sofortigen Beschwerde nach § 118 Abs. 1 S. 3 GWB setzt voraus, dass zuvor durch Zustellung des Nachprüfungsantrags das Zuschlagsverbot gemäß § 115 Abs. 1 GWB ausgelöst worden ist; ansonsten kann vorläufiger Rechtsschutz in der Beschwerdeinstanz nur durch erstmaliges Inkraftsetzen des Zuschlagsverbots, entsprechend § 115 Abs. 1 GWB mit Nachholung der Zustellung durch das Beschwerdegericht, gewährt werden.*)

2. Das Verbot des § 13 S. 3 VgV und die sich daran anknüpfende Folge der Nichtigkeit eines erteilten Zuschlags nach § 13 S. 4 VgV ist nicht auf den Fall einer unzureichenden Begründung der Vorabinformation nach § 13 S. 1 VgV auszudehnen.*)

3. Eine Verletzung der Informationspflicht durch unzureichende Begründung der beabsichtigten Nichtberücksichtigung nach § 13 S. 1 VgV scheidet dann aus, wenn der unterlegene Bieter nach Vorabinformation tatsächlich imstande war, mit seinem Nachprüfungsantrag in zulässiger Weise eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 7 GWB infolge Nichtbeachtung anderer Vergabevorschriften als § 13 S. 1 VgV geltend zu machen.*)

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VPRRS 2003, 0363
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Zuschlagskritierien sind bekannt zu machen!

OLG Hamburg, Beschluss vom 25.02.2002 - 1 Verg 1/01

Die Zuschlagsentscheidung darf nur auf Kriterien gestützt werden, die bei der Aufforderung zur Abgabe von Angeboten bekannt gemacht worden sind oder die sich unmittelbar aus der VOL/A ergeben. So ist es ausdrücklich für europaweite Vergaben in § 25 a VOL/A geregelt, der für die Wertung im Rahmen des Basisparagraphen 25 VOL/A entsprechend gilt.

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VPRRS 2003, 0360
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Besonderen Dinglichkeit im Sinn des § 18a Nr. 2 Abs. 1 Satz 1 VOL/A

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 17.07.2002 - Verg 30/02

1. In der Bundesrepublik Deutschland besteht eine (latente) Gefahrenlage, der zu Folge es jeder Zeit zu terroristischen Anschlägen kommen kann, die ähnliche Ziele und ähnliche Auswirkungen haben können wie diejenigen, die sich am 11. September 2001 in den Vereinigten Staaten von Amerika ereignet haben.

2. Zur besonderen Dinglichkeit im Sinn des § 18a Nr. 2 Abs. 1 Satz 1 VOL/A.

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VPRRS 2003, 0359
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Wann ist Mindestanforderung zu erfüllen?

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 24.06.2002 - Verg 26/02

Die Erfüllung einer Mindestanforderung, zum Beispiel die Vorlage einer gültigen Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamts, kann vom Bieter nicht zu einem beliebigen Zeitpunkt, etwa noch im Nachprüfungsverfahren, nachgeholt werden. Spätestens muß die Bescheinigung, deren Vorlage der Auftraggeber zwecks Überprüfung der Zuverlässigkeit vom Bieter gemäß § 8 Nr. 5 Abs. 2 VOB/A verlangen darf, ihm in demjenigen Zeitpunkt vorliegen, in dem er sie bestimmungsgemäß verwenden soll, mithin im Zeitpunkt der Eignungsprüfung, die der Auftraggeber seinerseits nicht zu beliebiger Zeit vornehmen kann, sondern vor der sachlichen Angebotswertung durchführen muß.

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VPRRS 2003, 0357
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Verlängerung der Bindefrist: Abgewandeltes Angebot ist auszuschließen!

OLG Dresden, Beschluss vom 08.11.2002 - WVerg 19/02

1. Die Erklärung eines Bieters, mit der er einem Ersuchen der Vergabestelle um Zustimmung zur zeitlichen Erstreckung der Zuschlags- und Bindefrist nur unter sein Angebot ändernden Vorbehalten nachkommt, führt mit Ablauf der zur Verlängerung anstehenden Frist zum Erlöschen des ursprünglichen Angebots. Das nach Maßgabe der Änderungsvorbehalte abgewandelte Angebot ist ebenso wie nachträgliche vorbehaltlose Einwilligungen in weitere Verschiebungen der Bindefrist nach § 25 Nr. 1 Abs. 1 a VOB/A von der Wertung zwingend ausgeschlossen.*)

2. Die Vergabekammer kann Vergabeverstöße, auf die der Antragsteller selbst sich nicht berufen hatte, ungeachtet der ihr mit § 114 Abs. 1 S. 2 GWB eingeräumten Befugnisse zur Begründung ihrer Entscheidung nicht heranziehen, wenn der Antragsteller gem. § 107 Abs. 3 GWB mit der Geltendmachung dieser Verstöße präkludiert wäre oder die aus ihnen ggf. abzuleitende Rechtsverletzung nicht in subjektive Rechte des Antragstellers eingreifen würde.*)

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VPRRS 2003, 0356
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Änderung an den Verdingungsunterlagen: Ausschluss zwingend!

OLG Dresden, Beschluss vom 08.11.2002 - WVerg 18/02

1. Für den gegen die Wertung eines Konkurrenzangebotes gerichteten Nachprüfungsantrag eines Bieters fehlt es am Rechtsschutzbedürfnis, wenn feststeht, dass das eigene Angebot des Antragstellers nicht gewertet werden kann; ob dieses Angebot Gegenstand der Rüge eines Mitbieters war, ist insoweit unerheblich.*)

2. Verlangt der Auftraggeber dem Inhalt der Verdingungsunterlage nach, dass Preisnachlässe etwaige in Form eines letztlich auf den Abrechnungspreis bezogenen prozentualen, d. h. variablen Preisabschlags angeboten werden, so entspricht das Angebot eines betragsmäßig fixierten Pauschalnachlasses inhaltlich nicht den Verdingungsunterlagen und ist daher grundsätzlich aus der Wertung auszuschließen.*)

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VPRRS 2003, 0355
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Angebotswertung

OLG Dresden, Beschluss vom 22.08.2002 - WVerg 10/02

1. Enthält eine Vergabebekanntmachung für Bauleistungen im Kläranlagenbau Angaben zu im Betrieb der fertiggestellten Anlage einzuhaltenden wasserrechtlichen Überwachungswerten, so ist die Vergabestelle gleichwohl grundsätzlich nicht gehindert, mit den Verdingungsunterlagen den Bietern im Rahmen der konkreten Leistungsbeschreibung strengere Betriebswerte vorzugeben.*)

2. Gibt ein Bieter eine ihm in diesem Zusammenhang abverlangte Garantieerklärung nicht oder nur mit unzureichendem Inhalt ab, kann sein Angebot ausgeschlossen und die geforderte Bietererklärung nicht ohne Verstoß gegen § 24 Nr. 3 VOB/A nachgeholt werden.*)

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VPRRS 2003, 0354
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Zum Begriff der "Verdingungsunterlagen"

OLG Dresden, Beschluss vom 12.06.2002 - WVerg 6/02

1. Zum Begriff der "Verdingungsunterlagen" nach § 10 Nr. 1 Abs. 1 VOB/A.*)

2. § 21 Nr. 1 Abs. 1 Satz 3 VOB/A lässt in atypischen Sonderfällen trotz des Fehlens geforderter Angaben eine Angebotswertung zu, wenn dieses Erklärungsdefizit unter keinem denkbaren Gesichtspunkt zu einer Wettbewerbsverbesserung führen kann und deshalb ein Wertungsausschluss nicht geboten ist.*)

3. Dies begründet kein - mit § 25 Nr. 1 Abs. 1 e VOB/A unvereinbares - Ausschlussermessen der Vergabestelle, sondern räumt ihr nur einen der Kontrolle der Vergabenachprüfungs- organe unterliegenden Spielraum bei der Beurteilung der Frage ein, ob der Tatbestand eines atypischen Sonderfalls gegeben ist.*)

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VPRRS 2003, 0353
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Anspruch auf Aufhebung der Ausschreibung?

OLG Dresden, Beschluss vom 06.06.2002 - WVerg 5/02

1. Ein einheitlich abgegebenes Nebenangebot kann, auch wenn es technisch in voneinander unabhängige Teile aufgegliedert werden kann und dies der Vergabestelle erkennbar war, jedenfalls dann nicht teilweise gewertet werden, wenn der Bieter sein Einverständnis hierzu nicht mit dem Angebot zweifelsfrei zum Ausdruck gebracht hat.*)

2. Ob ein unangemessen hoher oder niedriger Preis i. S. d. § 25 Nr. 3 Abs. 1 VOB/A vorliegt, bestimmt sich grundsätzlich nicht nach einzelnen Einheitspreisen, sondern anhand des Gesamtpreises des Angebots. Insoweit ist der prozentuale Abstand des umstrittenen Angebots zu dem des nächstplazierten Bieters für sich allein nicht erheblich, weil er nichts dazu besagt, ob der angebotene Preis im Verhältnis zur angebotenen Leistung unangemessen ist.*)

3. Die Aufhebung einer Ausschreibung (§ 25 VOB/A) liegt im Ermessen der Vergabestelle; ein Anspruch eines Bieters auf Aufhebung kann sich daher nur ergeben, wenn dieses Ermessen mit dem Ergebnis auf Null reduziert wäre, dass nur eine Aufhebung ermessensfehlerfrei wäre.*)

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VPRRS 2003, 0350
AusbaugewerkeAusbaugewerke

OLG Naumburg, Beschluss vom 23.07.2001 - 1 Verg. 2/01

1. Für das Vorliegen einer Antragsbefugnis im Feststellungsverfahren nach § 114 Abs. 2 S. 2 GWB genügt die nicht auszuschließende Möglichkeit eines Schadenersatzanspruches des Bieters gegen die Vergabestelle für den Fall der Feststellung eines konkreten Vergaberechtsverstoßes.*)

2. Nach § 17 Nr. 7 Abs. 1 VOB/A können die Bieter eines Vergabeverfahrens von der Vergabestelle während des Laufes der Angebotsfrist sachdienliche zusätzliche Auskünfte verlangen; die Vergabestelle ist zur unverzüglichen und inhaltlich zutreffenden Beantwortung dieser Anfragen verpflichtet.*)

3. Als sachdienlich i. S. dieser Vorschrift kann auch eine Auskunft darüber zu verstehen sein, ob es sich beim Text einer oder mehrerer Positionen des Leistungsverzeichnisses um einen unabänderlichen Wunsch des öffentlichen Auftraggebers handelt oder ob eine abweichende Leistung - im Rahmen eines (zugelassenen) Nebenangebotes - grundsätzlich Aussicht auf Zuschlagerteilung haben kann.*)

4. Die Hinzuziehung eines Rechtsanwalts ist in einem Feststellungsverfahren regelmäßig notwendig i. S. von § 128 Abs. 4 Satz 2 GWB, wenn die Höhe der im Raum stehenden Schadenersatzforderung bei einer sofortigen zivilrechtlichen Geltendmachung die sachliche Zuständigkeit eines Landgerichts begründen würde.*)

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VPRRS 2003, 0349
AusbaugewerkeAusbaugewerke
Fehlende Preisangabe: Angebotsausschluss zwingend?

OLG Dresden, Beschluss vom 18.10.2001 - WVerg 8/01

1. Fehlen in einem nach VOB/A abgegebenen Angebot zu einer Einzelposition Preisangaben, so rechtfertigt dies dennoch nicht den Ausschluss des Angebots aus der Wertung, wenn sich die fehlenden Angaben aus der rechnerischen Differenz zu den lückenlosen Preisangaben im Übrigen zweifelsfrei ermitteln lassen und eine Wettbewerbsbeeinflussung deshalb ausgeschlossen ist.*)

2. Zweifel verbleiben jedenfalls dann nicht, wenn die Teilleistung, die Gegenstand der ohne Preisangaben angebotenen Einzelposition ist, an anderer Stelle des Leistungsverzeichnisses inhaltlich identisch nochmals ausgeschrieben ist und die dort vorhandenen Preisangaben des Bieters deckungsgleich mit dem Ergebnis der rechnerischen Ermittlung des fehlenden Einzelpreises sind.*)

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VPRRS 2003, 0346
Bau & ImmobilienBau & Immobilien

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 23.04.2001 - Verg 28/00

Für den Fall der Rücknahme der sofortigen Beschwerde (§ 116 GWB) ist, da der 4. Teil des GWB (§§ 116 ff.) keine Vorschriften für die Entscheidung über die Kosten der Beschwerdeinstanz enthält, § 155 Abs. 2 VwGO analog anzuwenden.

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VPRRS 2003, 0343
Bau & ImmobilienBau & Immobilien

OLG Celle, Beschluss vom 23.02.2001 - 13 Verg 3/01

Nach dem Wortlaut des § 118 Abs. 1 Satz 2 GWB kann das Beschwerdegericht die aufschiebende Wirkung nur unter der Voraussetzung verlängern, dass die Vergabekammer den Nachprüfungsantrag abgelehnt hat.

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VPRRS 2003, 0337
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Gleichwertigkeitsprüfung eines Alternativfabrikats

VK Brandenburg, Beschluss vom 26.02.2003 - VK 77/02

1. Den Anforderungen einer Rüge genügt es, wenn die Antragsschrift im Entwurf dem Rügeschreiben beigefügt wird und darauf Bezug genommen wird.*)

2. Ein Tochterunternehmen ist zumindest dann nicht als ungeeignet zur Ausführung eines Bauauftrags anzusehen, wenn es die Produkte ihrer Muttergesellschaft anbietet, die ein von ihr autorisierter Nachunternehmer einbauen soll soweit Nachunternehmer nach den Verdingungsunterlagen zugelassen sind.*)

3. Eine unzulässige Verhandlung über geringfügige Änderungen des Angebots durch Austausch von Produkten führt noch nicht zum Ausschluss des Bieters, der den Zuschlag bekommen soll, wenn die Eintragung des Bieters auf ein widersprüchliches Leistungsverzeichnis zurückzuführen ist.*)

4. Ist eine Stoffpreisgleitklausel nicht in den Besonderen Vertragsbedingungen/ Verdingungsunterlagen vorgesehen, kann ein Angebot ausgeschlossen werden, wenn sich aus dem Angebotsschreiben der Vorbehalt einer Preiserhöhung wegen Kostenanstiegs bei bestimmter Materialien ergibt. Der mögliche Preisvorbehalt (Auslegung der Willenserklärung) kann ggf. im Aufklärungsgespräch und anschließender schriftlicher Erklärung ausgeräumt werden.*)

5. Wer ein gleichwertiges Angebot abgibt, muss bereits mit seinem Angebot die entsprechenden Nachweise für die Gleichwertigkeit vorlegen (§ 21 Nr. 2 VOB/A), andernfalls kann sein Angebot ausgeschlossen werden, muss es aber nicht. Die Vergabestelle kann im Nachhinein nach § 24 VOB/A Nachweise für die Gleichwertigkeit fordern, muss es aber nicht. Hat die Vergabestelle Nachweise nachgefordert, muss sie diese auch prüfen und darf sich nicht nur auf Ausführungen des Bieters im Bietergespräch verlassen.*)

6. Bei der Gleichwertigkeitsprüfung eines Alternativfabrikats ist eine Gegenüberstellung der Anforderungen des Leistungsverzeichnisses vorzunehmen, bei der die Eigenschaften des Leitfabrikats mit den Eigenschaften des Alternativfabrikats verglichen werden. Die Gleichwertigkeitsprüfung ist in der Vergabeakte zu dokumentieren und dem Vergabevermerk beizufügen. Das Transparenzgebot des § 97 Abs. 1 GWB verpflichtet den Auftraggeber, nachvollziehbar zu begründen und zu dokumentieren, aus welchen Gründen seiner Meinung nach das angebotene Fabrikat die vorgegebenen technischen Parameter erfüllt, insbesondere wenn es von dem vorgegebenen Leitfabrikat abweicht. Hierzu kann er sich nicht auf Ausführungen des Bieters anlässlich eines Bietergesprächs verlassen. Er hat für einen sicherheitsrelevanten Bereich (hier Feuerlöschtechnik) ggf. einen Brandsachverständigen für die Prüfung der Gleichwertigkeit hinzuzuziehen.*)

7. Eine Zuschlagserteilung kann die Vergabekammer nur tenorieren, sofern das Ermessen des Auftraggebers zur Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots auf Null reduziert ist. Hiervon kann nicht ausgegangen werden, wenn der Auftraggeber im Vergabevermerk feststellt, dass vorerst kein Bieter ein zuschlagsfähiges Angebot mangels Vorlage aller geforderten Nachweise abgegeben hat.*)

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VPRRS 2003, 0335
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Änderung der Verdingungsunterlagen

VK Brandenburg, Beschluss vom 12.03.2003 - VK 7/03

Dem Antragsteller fehlt die Antragsbefugnis gem. § 107 Abs. 2 GWB, wenn er keinerlei Chance auf den Zuschlag hat, weil das Angebot von der Wertung auszuschließen ist und auch nicht als Nebenangebot berücksichtigungsfähig ist.*)

Eine Änderung der Verdingungsunterlagen liegt auch vor, wenn ein Bieter abweichend von den Vorgaben des LV anbietet. Die technische Abweichung kann auch nicht durch ein Aufklärungsgespräch behoben werden, wenn dies zur Veränderung der Wettbewerbsstellung führen würde. Ein solches Angebot ist daher zwingend von der Wertung auszuschließen, kann aber unter Umständen als technisch abweichendes Nebenangebot gewertet werden.*)

Das Ermessen des Auftraggebers, ein wegen technischer Abweichung vom LV auszuschließendes Hauptangebot als Nebenangebot zu werten, ist wegen des systematischen Zusammenhangs mit § 21 Nr. 3 S. 1 VOB/A im Regelfall dahingehend reduziert, das Angebot wegen des bieterschützenden Gebots eines transparenten, chancengleichen Wettbewerbs des § 97 Abs. 1, 2 GWB nach § 25 Nr. 2 Abs. 2 VOB/A auszuschließen.*)

Im Rahmen eines wegen fehlender Antragsbefugnis unzulässigen Nachprüfungsantrages ist es der Vergabekammer verwehrt, auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens von Amts wegen im Sinne einer objektiven Rechtmäßigkeitskontrolle nach § 114 Abs. 1 S. 2 GWB einzuwirken.*)

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VPRRS 2003, 0326
Bau & ImmobilienBau & Immobilien

OLG Jena, Beschluss vom 19.10.2000 - 6 Verg 6/00

Das Abweichen von der Mittelgebühr ist im Hinblick auf die Neuartigkeit der Rechtsmaterie sowie den Umfang und die Bedeutung der Nachprüfungsverfahren im Vergleich zu einem verwaltungsrechtlichen Widerspruchsverfahren regelmäßig angemessen.

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VPRRS 2003, 0325
Bau & ImmobilienBau & Immobilien

OLG Jena, Beschluss vom 28.06.2000 - 6 Verg 2/00

Auch im Bauvertragsrecht ist eine Vereinbarung der Leistungszeit entbehrlich und durchaus Raum für eine nachträgliche, dem eigentlichen Vertragsschluss nachfolgende Festlegung der Ausführungsfristen. Finden die Vertragsparteien insoweit keine Übereinstimmung, wird lückenfüllend auf die Bestimmungen der VOB/B (§§ 5 Nr. 2, 16), deren Anwendbarkeit hier vereinbart ist, zurückzugreifen sein.

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VPRRS 2003, 0322
Bau & ImmobilienBau & Immobilien

OLG Schleswig, Beschluss vom 14.08.2000 - 6 Verg. 2/2000

1. Ergeben sich bei einer summarischen Überprüfung des Vergabeverfahrens keine durchgreifenden Anhaltspunkte für gewichtige Vergabeverstöße, ist der Antrag auf Wiederherstellung des Zuschlagsverbots im Interesse an einem raschen Abschluss des Vergabeverfahrens abzulehnen. Lässt sich die Einhaltung vergaberechtlicher Bestimmungen im Eilverfahren nicht abschließend beurteilen, ist nach den Umständen des Einzelfalls zwischen den "nachteiligen Folgen" und den "Vorteilen" i. S. d. § 115 Abs. 2 S. 1 GWB abzuwägen.*

2. Mittelständische Interessen sind "angemessen" berücksichtigt, wenn und solange eine Auftragsvergabe an mitteiständische Unternehmen möglich bleibt.*

3. Die Auftragsvergabe hat so zu erfolgen, dass ein (möglichst) wirksamer Wettbewerb ermöglicht wird. Hinsichtlich der zusammengefassten Vergabe von Fachlosen gemäß § 4 Nr. 3 S. 2 VOB/A hat der öffentliche Auftraggeber ein Vergabeermessen; für die Zusammenfassung sind keine zwingenden oder überwiegenden Gründe, sondern nur vertretbare Gründe zu fordern.*

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VPRRS 2003, 0318
Bau & ImmobilienBau & Immobilien

OLG Naumburg, Beschluss vom 08.11.2000 - 1 Verg 10/00

Eine Ablehnung eines Antrags auf Verlängerung der aufschiebenden Wirkung kommt grundsätzlich nur dann in Betracht, wenn eine vorläufige Prüfung ergibt, dass das Rechtsmittel sich aller Wahrscheinlichkeit nach als unzulässig oder unbegründet erweisen wird.

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VPRRS 2003, 0317
Bau & ImmobilienBau & Immobilien

OLG Naumburg, Beschluss vom 01.11.2000 - 1 Verg 7/00

Die Antragsbefugnis nach § 107 Abs. 2 S. 2 GWB ist jedenfalls dann nicht gegeben, wenn der antragstellende Bieter selbst dann evident keine Aussicht auf Erteilung des Zuschlages hat, wenn der geltend gemachte Vergabeverstoß ausgeräumt würde.

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VPRRS 2003, 0316
BauvertragBauvertrag
Vergütung für die Herstellung von Musterflächen

OLG Düsseldorf, Urteil vom 30.01.2003 - 5 U 13/02

1. Ob Leistungen des Unternehmers vor Erteilen des eigentlichen Auftrages Gegenstand – hier Erstellen von Musterflächen – einer eigenen vertraglichen Verpflichtung geworden sind, hängt von den Umständen des Einzelfalles ab.*)

2. § 20 Nr. 2 Abs. 1 Satz 2 VOB/A regelt die Entschädigung für die Bearbeitung des Angebotes sowie für die Ausarbeitung von Unterlagen und rechtfertigt keinen Anspruch für das Erstellen von Musterflächen.*)

3. Zu den Voraussetzungen von Schadenersatzansprüchen wegen Vergaberechtsverstößen.*)

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VPRRS 2003, 0314
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Einvernehmliche Erledigungserklärung gem. § 114 Abs. 2 Satz 2 GWB

VK Südbayern, Beschluss vom 28.01.2003 - 52-11/02

Einvernehmliche Erledigungserklärung gem. § 114 Abs. 2 Satz 2 GWB*)

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VPRRS 2003, 0313
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Pilotprojekt "Doppelte Einreichung von Angeboten - Gläserne Vergabe"

VK Südbayern, Beschluss vom 13.01.2003 - 52-11/02

1. Die Regelungen des Pilotprojekts "Doppelte Einreichung von Angeboten - Gläserne Vergabe", die einem Vergabeverfahren - hier einem offenen Verfahren nach VOB/A - zugrundegelegt wurden, widerlaufen europarechtlichen Vorgaben und denen des GWB nicht, solange alle Teilnehmer am Wettbewerb diese Regelungen eindeutig erkennen und beachten können.*)

2. Es besteht ein Anspruch der Bieter auf Einhaltung der Vergabebestimmungen (§ 97 Abs. 7 GWB i. V. m. § 6 VgV i. V. m. § 10 Nr. 5 Abs. 2 Buchst. q VOB/A) mit der Folge, dass alle Angebote, die nicht den Bewerbungsbedingungen entsprochen haben, gemäß § 25 Nr. 1 Buchst. a i. V. m. § 25 a VOB/A bei der Prüfung und Wertung ausgeschlossen werden müssen, da sie nicht den Erfordernissen entsprechen, die Bewerber bei der Bearbeitung ihrer Angebote berücksichtigen müssen.*)

3. Die Beweislast, dass der Umschlag mit der Zweitfertigung des Angebots zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe denselben Inhalt hatte wie der nun vorliegende Umschlag und dass dieser der Vergabestelle auch so zugegangen war, liegt nicht in der Sphäre der Bieter, sondern in der der Vergabestelle.*)

4. Die streitige Ziffer 8 der Bewerbungsbedingungen ("Gläserne Vergabe") muss im vorliegenden Vergabeverfahren zur Anwendung kommen, da sie nicht rechtswidrig in die Bewerbungsbedingungen aufgenommen wurde. Eine Aufhebung der Ausschreibung ist nicht angezeigt, da keine Aufhebungsgründe ersichtlich sind.*)

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VPRRS 2003, 0301
Bau & ImmobilienBau & Immobilien

OLG Koblenz, Beschluss vom 06.07.2000 - 1 Verg. 1/99

Der Schwellenwert des § 100 Abs. 1 GWB ist in richtlinienkonformer Auslegung mit einem geschätzten Auftragswert von 5 Mio. Sonderziehungsrechten anzusetzen.

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VPRRS 2003, 0297
Bau & ImmobilienBau & Immobilien

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 14.09.2000 - Verg 17/00

Dem Antragsteller ist im allgemeinen zur Erklärung der Rüge eine Zeitspanne von maximal zwei Wochen zu belassen, nachdem er von den relevanten Tatsachen Kenntnis erlangt und zumindest die laienhafte rechtliche Wertung vorgenommen hat, daß es sich in dem betreffenden Punkt um ein rechtlich zu beanstandendes Vergabeverfahren handelt.

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VPRRS 2003, 0289
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Benennung von Nachunternehmerleistungen

VK Arnsberg, Beschluss vom 06.02.2003 - VK 1-01/2003

1. Hinsichtlich der Frage der Benennung von Leistungen, für die Nachunternehmer von Bieterseite vorgesehen sind, erkennt die überwiegende Mehrheit der obergerichtlichen Entscheidungen einen Ermessenspielraum hinsichtlich der Bewertbarkeit des Angebots.*)

2. Ist die Vergabestelle von einem solchen Ermessensspielraum erkennbar ausgegangen und hat sie ihr Ermessen dahingehend - zulässigerweise - betätigt , die fehlende Angabe nachzufordern, ist sie in Anlehnung an das Kammergericht Berlin vom 7.11.2001 (Az.: KartVerg 8/01) an die Nachforderung insoweit gebunden, als sie die erhaltene Information in die Wertung einbeziehen muss.*)

3. Wenn sich damit der Einsatz von Nachunternehmern im Rahmen der Unwesentlichkeit bewegt, ist nicht mehr von einer unzulässigen Nachverhandlung i.S. § 24 Nr. 3 VOB/A auszugehen.*)

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VPRRS 2003, 0288
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Eignung eines Bieters

VK Nordbayern, Beschluss vom 17.03.2003 - 320.VK-3194-06/03

1. Bei der Beurteilung der Eignung handelt es sich um eine Prognoseentscheidung. Dem Auftraggeber ist dabei ein Beurteilungsspielraum zuzugestehen, der nur beschränkt einer gerichtlichen Nachprüfung unterliegt. Der Beurteilungsspielraum ist jedoch überschritten, wenn bei der Bewertung der Eignung eines Bieters Umstände berücksichtigt werden, die nicht auf einer gesicherten Erkenntnis des Ausschreibenden beruhen (§ 25 Nr. 2 Abs. 1 VOB/A).*)

2. Selbst wenn zur Ausführung einer ausgeschriebenen Leistung noch zusätzliches Personal einstellt werden muss und dies bei der Beschäftigungslage keinen Schwierigkeiten begegnet, kann deswegen die Leistungsfähigkeit nicht abgesprochen werden.*)

3. Die VSt kann den beabsichtigten Zuschlag an die Beigeladene nicht damit begründen, dass sie von der Leistungsfähigkeit der Beigeladenen besonders überzeugt ist. Diese Feststellung darf nicht mit der Leistungsfähigkeit der ASt abgewogen werden. Ein "Mehr an Eignung" ist bei der Angebotswertung unbeachtlich.*)

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VPRRS 2003, 0287
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Voraussetzung einer Divergenzvorlage

BGH, Beschluss vom 18.02.2003 - X ZB 44/02

1. Nach § 124 Abs. 2 Satz 1 GWB legt ein Oberlandesgericht, das über eine sofortige Beschwerde gegen eine Entscheidung einer Vergabekammer zu befinden hat, die Sache dem Bundesgerichtshof vor, wenn es von einer Entscheidung eines anderen Oberlandesgerichts oder des Bundesgerichtshofs abweichen will.

2. Das ist der Fall, wenn das vorlegende Gericht als tragende Begründung seiner Entscheidung einen Rechtssatz zu Grunde legen will, der mit einem die Entscheidung eines anderen Oberlandesgerichts oder des Bundesgerichtshofs tragenden Rechtssatz nicht übereinstimmt.

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VPRRS 2003, 0285
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Zwingender Ausschluss des Bieters bei Fehlen geforderter Angaben

BGH, Urteil vom 07.01.2003 - X ZR 50/01

1. Ein Grundurteil, das auch den mit dem Feststellungsantrag geltend gemachten Schadensersatz umfasst, darf nicht ergehen.

2. Bei objektiver Klagehäufung von Leistungsbegehren und Feststellungsantrag, die aus demselben tatsächlichen Geschehen hergeleitet werden, ist ein Teilurteil regelmäßig unzulässig.

3. Ein transparentes, auf Gleichbehandlung aller Bieter beruhendes Vergabeverfahren, wie es die VOB/A gewährleisten soll, ist nur zu erreichen, wenn in jeder sich aus den Verdingungsunterlagen ergebender Hinsicht vergleichbare Angebote abgegeben werden.

4. Dementsprechend ist jeder in der Leistungsbeschreibung vorgesehene Preis so wie gefordert vollständig und mit dem Betrag anzugeben, der für die betreffende Leistung beansprucht wird. Ein dem nicht gerecht werdendes Angebot muss deshalb wegen Missachtung von § 21 Nr. 1 Abs. 1 VOB/A gemäß § 25 Nr. 1 Abs. 1 b VOB/A zwingend ausgeschlossen werden.

5. Eine Klarstellung des Angebots nach § 24 Nr. 1 Abs. 1 VOB/A, das zu einer Preisänderung führt, darf bei der Bewertung nicht berücksichtigt werden.

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VPRRS 2003, 0282
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
AG darf Bietern erst nach Auftragserteilung Rechtsform vorschreiben

KG, Beschluss vom 04.07.2002 - KartVerg 8/02

1. Gem. Art. 26 Abs. 1 der Dienstleistungsrichtlinie 92/50/EWG können Bietergemeinschaften Angebote einreichen. Von ihnen kann nicht verlangt werden, dass sie zwecks Einreichung des Angebots eine bestimmte Rechtsform annehmen; dies kann jedoch verlangt werden, wenn ihnen der Auftrag erteilt worden ist.

2. In Anlehnung an diese Regelungen sieht die VOL/A vor, dass Arbeitsgemeinschaften und andere gemeinschaftliche Bewerber Einzelbewerbern gleichzusetzen sind (§ 7a Nr. 1 Abs. 2 VOL/A) und dass der Auftraggeber für den Fall der Auftragserteilung verlangen kann, dass eine Bietergemeinschaft eine bestimmte Rechtsform annehmen muss, sofern dies für die ordnungsgemäße Durchführung des Auftrags notwendig ist (§ 7a Nr. 2 Abs. 6 VOL/A).

3. Die Anforderung in den Verdingungsunterlagen, dass die Bieter die rechtlichen Voraussetzungen dafür erbringen müssen, um in der Rechtsform des beliehenen Unternehmens gemäß § 44 Abs. 3 LHO für das Land Berlin tätig werden zu können, ist im Lichte der Regelungen in Art. 26 Abs. 1 der Dienstleistungsrichtlinie 92/50/EWG und § 7 Abs. 1 Nr. 2, 7a Nr. 2 Abs. 6 VOL/A dahin auszulegen, dass die Vergabestelle von der Beigeladenen wohl für den Fall der Auftragserteilung verlangen kann, die Rechtsform einer juristischen Person anzunehmen, nicht aber bereits vor dem Zuschlag.

4. Die Anforderung, zusätzlich erforderliches Personal aus dem Überhang des öffentlichen Dienstes zu übernehmen, ist von vornherein kein Wirtschaftlichkeitskriterium im Sinne eines Zuschlagskriteriums, sondern eine "andere Anforderung" an die Bieter i.S.v. § 97 Abs. 4 GWB.

5. Gibt der öffentliche Auftraggeber in den Verdingungsunterlagen als Zuschlagskriterium ausschließlich das der Wirtschaftlichkeit ohne jegliche Spezifizierung (wie etwa Qualität, Ausführungsfrist, Betriebskosten, Zweckmäßigkeit, Kundendienst, Rentabilität usw.) an, darf er solche Kriterien gar nicht nachträglich zu Zuschlagskriterien erheben.

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VPRRS 2003, 0277
Abfallbeförderung/-entsorgungAbfallbeförderung/-entsorgung
Wann liegt Missverhältnis zwischen Preis und Leistung vor?

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 12.01.2000 - Verg 3/99

Ein offenbares Missverhältnis zwischen Angebotspreis und zu erbringender Leistung ergibt sich nicht schon daraus dass ein Angebot 14 % unter dem nächstgünstigsten Angebot liegt.

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VPRRS 2003, 0275
Bau & ImmobilienBau & Immobilien

OLG Dresden, Beschluss vom 14.04.2000 - WVerg 1/00

1. Ein von der Vergabekammer beigeladener Mitbieter ist berechtigt, eine auf Antrag eines ebenfalls zum Bieterkreis gehörenden Antragstellers ergangene Anordnung der Vergabekammer, das Vergabeverfahren aufzuheben, anzufechten, sofern er eine in der Anordnung liegende Verletzung eigener Rechte geltend machen kann.*

2. Die Vergabestelle verletzt den Gleichbehandlungsgrundsatz des GWB § 97 Abs 2, VOB A § 8 Nr 1 S 1, wenn sie zunächst entgegen VOB A § 18 Nr 2 als Termin der Angebotsabgabe einen vor dem Eröffnungstermin liegenden Tag benennt, dann aber die Angebotsfrist bis zum Eröffnungstermin verlängert, ohne sämtliche Bieter entsprechend zu informieren.*

3. Im Vergabeverfahren werden die Rechte eines Bieters verletzt, wenn er in seiner reellen Chance, den Zuschlag zu erhalten, ernsthaft beeinträchtigt wird. Es bedarf nicht der Feststellung, daß der betreffende Bieter im Falle ordnungsgemäßen Verlaufs des Vergabeverfahrens den Zuschlag auch tatsächlich erhalten hätte.

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VPRRS 2003, 0272
Bau & ImmobilienBau & Immobilien

OLG Celle, Beschluss vom 14.03.2000 - 13 Verg 2/00

Der Vergabestelle steht ein Beurteilungs- und Entscheidungsspielraum bei der Aufforderung zur Angebotsabgabe zu, wenn es mehr geeignete Bewerber als die in der Bekanntmachung festgesetzte Zahl gibt. Die Auftraggeberin hat dann nach pflichtgemäßem Ermessen zu entscheiden, wer aus dem Kreis der geeigneten Bewerber die Qualifikationskriterien ihrer Ansicht nach am ehesten erfüllen wird. Sie hat sich dabei von sachbezogenen Erwägungen leiten zu lassen und darf nicht willkürlich entscheiden.

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VPRRS 2003, 0270
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Kein Zuschlag, wenn Aufhebung rechtmäßig!

KG, Beschluss vom 10.12.2002 - KartVerg 16/02

Auch nach der Entscheidung des EuGH vom 18. Juni 2002 (Rs. C-92/00) begründet das Fehlen eines Aufhebungsgrundes keinen Anspruch auf Erteilung des Zuschlags.

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VPRRS 2003, 0268
Bau & ImmobilienBau & Immobilien

KG, Beschluss vom 12.04.2000 - KartVerg 91/99

Die Anwendbarkeit des 4. Teils. des GWB hat nicht zur Voraussetzung, dass der öffentliche Auftraggeber einzig und allein im Allgemeininteresse liegende Aufgaben nicht gewerblicher Art erfüllt. Es reicht vielmehr aus, wenn er überhaupt satzungsgemäß solche Aufgaben wahrnimmt.

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VPRRS 2003, 0265
Bau & ImmobilienBau & Immobilien

KG, Beschluss vom 18.08.1999 - KartVerg 4/99

Mit der Regelung des § 118 Abs. 1 S. 3, Abs. 2 GWB ist die Verlängerung des Zuschlagsverbots in § 115 Abs. 1 GWB gemeint.

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VPRRS 2003, 0263
Bau & ImmobilienBau & Immobilien

BayObLG, Beschluss vom 28.07.2000 - Verg 5/00

Zur Möglichkeit der Verlängerung der aufschiebenden Wirkung der sofortigen Beschwerde, wenn ein wirksamer Zuschlag vor Zustellung des Nachprüfungsantrags behauptet wird.*

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VPRRS 2003, 0262
Bau & ImmobilienBau & Immobilien

OLG Jena, Beschluss vom 22.12.1999 - 6 Verg 3/99

Soweit das Verfahren der Vergabekammern in den §§ 107 ff GWB nicht ausdrücklich geregelt ist, sind die Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes, nicht aber diejenigen der für das gerichtliche Verfahren geltenden Prozessordnungen anzuwenden. Hinsichtlich der Entscheidung über Ablehnungsgesuche gegen Mitglieder der Vergabekammer ist eine entsprechende Anwendung der Regelungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes bei Ablehnungsgesuchen gegen Ausschussmitglieder sachgerecht.

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VPRRS 2003, 0261
Bau & ImmobilienBau & Immobilien

OLG Naumburg, Beschluss vom 29.09.1999 - 10 Verg 3/99

Nach Obsiegen der Vergabestelle vor der Vergabekammer ist ein Antrag nach § 121 Abs. 1 GWB nicht statthaft. Wie sich aus dem Verhältnis von § 118 Abs. 3 GWB und § 121 Abs. 1 GWB ergibt, kommt eine Entscheidung nach dieser Vorschrift nur dann in Betracht, wenn die Vergabestelle vor der Vergabekammer unterlegen und so die Erteilung des Zuschlages bis auf weiteres gemäß § 118 Abs. 3 untersagt ist.

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VPRRS 2003, 0257
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Strafbarkeit von wettbewerbsbeschränkenden Absprachen

BGH, Beschluss vom 19.12.2002 - 1 StR 366/02

1. § 298 Abs. 1 StGB erfaßt nicht nur Vergabeverfahren der öffentlichen Hand, sondern jedenfalls dann auch Ausschreibungen durch private Veranstalter, wenn das Vergabeverfahren in Anlehnung an die Bestimmungen der VOB/A ausgestaltet ist.

2. Auch die Abgabe eines verspäteten Angebots reicht zur Vollendung des Tatbestands des § 298 Abs. 1 StGB aus.

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