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Volltexturteile nach Sachgebieten

Sachgebiet: Bau & Immobilien

5343 Entscheidungen insgesamt




Online seit 2003

VPRRS 2003, 0151
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
§ 13 VgV findet auch auf Bergbauunternehmen Anwendung

VK Arnsberg, Beschluss vom 11.04.2002 - VK 2-06/2002

Die Privilegierung der Bergbauunternehmen in § 11 der VgV schließt die Anwendung des § 13 VgV nicht aus.*)

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VPRRS 2003, 0150
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Gesamtauftragswert bei einzelnen Baumaßnahmen?

VK Arnsberg, Beschluss vom 12.04.2002 - VK 1-05/2002

Ein Gesamtauftragswert nach § 1a Nr. 1 Abs. 1 Satz 1 VOB/A ist nicht anzunehmen, wenn die einzelnen Baumaßnahmen nicht in einem funktionalen Zusammenhang im Sinne des § 99 Abs. 3 GWB stehen. Ein planerischer Zusammenhang ersetzt dies nicht, insbesondere wenn zwischen den einzelnen Baumaßnahmen lange zeitliche Spannen liegen und jede für sich ihre Funktion erfüllt.*)

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VPRRS 2003, 0148
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Vergabe ohne Vergabevermerk ist rechtswidrig!

VK Arnsberg, Beschluss vom 29.11.2002 - VK 1-25/2002

Das Fehlen eines Vergabevermerks - der Entwurf einer Ratsvorlage kann diesen nicht ersetzen - und einer nachvollziehbaren Dokumentation der Erarbeitung der maßgeblichen Nutzwertanalyse führen zur Rückverweisung.*)

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VPRRS 2003, 0146
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit eines Bieters

VK Nordbayern, Beschluss vom 06.02.2003 - 320.VK-3194-01/03

1. Ein Angebot ist auszuschließen, wenn der Bieter selbst wesentliche Leistungen, die für das Gelingen und die Dauerhaftigkeit des Bauwerks entscheidend sind (im vorliegenden Fall 73 bzw. 83 % der Gesamtleistung), nicht im eigenen Betrieb durchführen kann (§ 25 Nr. 1 Abs. 1 Buchst. b VOB/A, § 4 Nr. 8 Abs. 1 Satz 1 VOB/B)*)

2. Die Bauausführung im eigenen Betrieb - und damit auch der Umfang eines geplanten Nachunternehmereinsatzes - stellt ein wesentliches Merkmal der Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit eines Bieters im Sinne von § 2 Nr. 1 Satz 1 VOB/A dar.*)

3. Ein Änderungsvorschlag kann nur berücksichtigt werden, wenn er im Vergleich zur ausgeschriebenen Leistung annehmbarer ist, d.h. entweder eine bessere Lösung darstellt und nicht teuerer ist oder eine gleichwertige Lösung darstellt und preislich günstiger ist. Als nicht quantitativ gleichwertig sind Änderungsvorschläge zu bezeichnen, die einen geringeren als den vom Auftraggeber vorgesehenen Leistungsumfang zum Inhalt haben.*)

4. Bei Nebenangeboten hat der Auftraggeber eine besonders eingehende und alle Vergabekriterien gewichtende und zueinander ins Verhältnis setzende, vergleichend abwägende Wertung durchzuführen, insbesondere wenn erhebliche Abweichungen von der ausgeschriebenen Bauleistung vorliegen.*)

5. Der Auftraggeber kann durch eindeutige Formulierungen in den Verdingungsunterlagen klarstellen, dass bestimmte Festlegungen des Leistungsverzeichnisses verbindlich sind und Nebenangebote hierzu nicht zugelassen werden.*)

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VPRRS 2003, 0144
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Unverzügliche Rüge nur bei Erkennbarkeit der Vergabeverstoßes

VK Südbayern, Beschluss vom 31.10.2002 - 42-10/02

1. Die Antragstellerin ist hinsichtlich des von ihr behaupteten Vergabeverstoßes, die streitgegenständliche Leistung sei nach VOL/A und nicht nach VOF auszuschreiben, nicht gemäß § 107 Abs. 3 Satz 2 GWB präkludiert. Vergabeverstöße müssen auf Grund des Bekanntmachungstextes erkennbar sein. Erkennbar sind Regelverstöße, die bei üblicher Sorgfalt und den üblichen Kenntnissen von einem durchschnittlichen Unternehmen erkannt werden. Bei der Konkretisierung dieses Maßstabes kommt es auch darauf an, ob das Unternehmen schon erhebliche Erfahrungen mit öffentlichen Aufträgen hat und daher gewisse Rechtskenntnisse vorausgesetzt werden können, die beim unerfahrenen Unternehmen nicht vorhanden sind. Aus dem Umstand, dass sich aus der Bekanntmachung dem Wortlaut nach ergibt, die streitgegenständliche Leistung soll nach den Vergabevorschriften der VOF ausgeschrieben werden, ist ein Rechtsverstoß nicht eindeutig erkennbar, da zu diesem Themenbereich eine gefestigte Rechtsprechung noch nicht erfolgt ist. Auch der Umstand, dass die Antragstellern nach eigenen Angaben überwiegend für den öffentlichen Bereich tätig ist und somit überdurchschnittliches Wissen in den entsprechenden Bereichen des Vergaberechts angenommen werden können, führt hierbei zu keinem anderen Ergebnis.*)

2. Die Obliegenheit zu unverzüglicher Rüge nach § 107 Abs. 3 Satz 1 GWB besteht nur für die dem Antragsteller bekannten Vergabefehler. Eine rechtliche Verpflichtung des Antragstellers, sich die - über einen etwa bestehenden Verdacht hinaus - zur Erhebung einer Rüge erforderlichen Tatsachenkenntnisse durch eigenes Tun zu verschaffen und/oder bislang ungewisse rechtliche Bedenken durch Einholen anwaltlichen Rechtsrats zu erhärten, besteht grundsätzlich nicht. Eine Ausnahme hiervon mag in dem Fall anerkannt werden, in welchem der Kenntnisstand des Antragstellers in tatsächlicher oder rechtlicher Hinsicht einen solchen Grad erreicht hat, dass ein weiteres Verharren in Unkenntnis als ein mutwilliges Sich-Verschließen vor der Erkenntnis eines Vergaberechtsverstoßes gewertet werden muss.*)

3. Die tatsächlichen Voraussetzungen einer Verletzung der Rügeobliegenheit hat - wie sich aus dem Wortlaut des § 107 Abs. 3 Satz 1 GWB ergibt - im Streitfall der Auftraggeber nachzuweisen (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 18.07.2001 - Verg 16/01 -, VergabeR 2001, 419, 421).*)

4. Bei der Bewertung der Erklärungen einer Partei, seien diese rein materiellrechtlicher bzw. vorprozessualer Art oder Prozesshandlungen, ist nach allgemeinen Grundsätzen stets der wirkliche Wille zu erforschen, der in den Verlautbarungen der Partei von Fall zu Fall mehr oder weniger unvollkommen wiedergegeben sein kann. Bei der Beurteilung, wie eine vorprozessuale Bieterhandlung richtig zu verstehen ist, sind naturgemäß die Zusammenhänge zu berücksichtigen, in die diese eingebettet waren.*)

5. Gemäß § 1 VOL/A sind Leistungen oberhalb der in der Vergabeverordnung festgelegten Schwellenwerte, die im Rahmen einer freiberuflichen Tätigkeit erbracht oder im Wettbewerb mit freiberuflich Tätigen angeboten werden und deren Gegenstand eine Aufgabe ist, deren Lösung nicht vorab eindeutig und erschöpfend beschrieben werden kann, nach der Verdingungsordnung für freiberufliche Leistungen - VOF - zu vergeben.*)

6. Die Entscheidung einer Vergabestelle, einen Bieter nicht in den Kreis derjenigen Bewerber, mit denen sie Auftragsgespräche führen will, aufzunehmen, ist beurteilungsfehlerhaft, wenn die Punktebewertung bzw. Punktezuteilung bezüglich der Kriterien nicht unter Beachtung der von ihr selbst aufgestellten Rahmenbedingungen durchgeführt wird (§ 10 Abs. 1 VOF).*)

7. Ein Vergabeverfahren muss ab dem Zeitpunkt der Auswahl der geeigneten Bewerber (§ 10 VOF) erneut durchgeführt werden, wenn die Vergabestelle gegen § 16 Abs. 2 VOF i. V. m. § 16 Abs. 3 VOF verstoßen hat.*)

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VPRRS 2003, 0143
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Wann sind OHG und KG öffentliche Auftraggeber?

VK Südbayern, Beschluss vom 05.09.2002 - 35-07/02

1. Auch OHG und KG, Personengesellschaften des Privatrechts ohne eigene Rechtspersönlichkeit, sind in die Regelung des § 98 Nr. 2 GWB einzubeziehen. Nach dem Zweck der EG-Richtlinien und auch des GWB kann es auf die rein formale Einordnung des deutschen Gesellschaftsrechts nicht ankommen; entscheidend ist, dass die OHG und die KG als Handelsgesellschaften selbständig am Rechtsverkehr teilnehmen können. Voraussetzung ist jedoch, dass solche Personengesellschaften zu dem besonderen Zweck gegründet wurden, im Allgemeininteresse liegende Aufgaben nichtgewerblicher Art zu erfüllen. Dies ist gegeben, wenn eine KG von einer Kommune zu dem Zweck gegründet wurde, mittelständischen Gewerbetreibenden, insbesondere Existenzgründern, die günstige Anmietung von gewerblich nutzbaren Räumlichkeiten zu ermöglichen und damit die Wirtschaft und das Entstehen von Arbeitsplätzen zu fördern und wenn die KG überwiegend von der Kommune (durch Beteiligung) finanziert wird.*)

2. Alternativpositionen dürfen nicht gewertet werden, wenn die Beschreibung der Leistungen im Leistungsverzeichnis gegen § 9 Nr. 5 Abs. 2 VOB/A verstößt. Nach dieser Vorschrift dürfen Bezeichnungen für bestimmte Erzeugnisse u. a. nur dann verwendet werden, wenn eine Beschreibung der Leistung durch hinreichend genaue, allgemeinverständliche Bezeichnungen nicht möglich ist.*)

3. Ein Sondervorschlag eines Bieters muss bei Angebotsabgabe so formuliert sein, dass er den Anforderungen einer eindeutigen und klaren Leistungsbeschreibung entspricht, da es dem Bieter sonst möglich wäre, im Rahmen von Aufklärungsgesprächen eine Veränderung des Angebots durchzuführen (unter Verweis auf BayObLG Verg 14/02 vom 17.06.2002).*)

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VPRRS 2003, 0142
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Gleichwertigkeit muss bei Angebotsabgabe nachgewiesen werden

VK Südbayern, Beschluss vom 20.11.2002 - 43-10/02

1. Benötigt ein Bieter zur vollständigen Ausführung eines Auftrags Nachunternehmer und unterlässt er die geforderte Angabe der an Nachunternehmer zu vergebenden Leistungen in seinem Angebot, so muss dieses Angebot nach § 25 Nr. 1 Buchst. b) i. V. m. § 21 Nr. 1 Abs. 1 Satz 3 VOB/A von der Wertung ausgeschlossen werden.*)

2. Das Angebot eines Bieters ist ebenfalls nach § 25 Nr. 1 Buchst. b) i. V. m. § 21 Nr. 1 Abs. 1 Satz 3 VOB/A von der Wertung auszuschließen, wenn der Nachweis der Gleichwertigkeit (hier: Produktangabe) nicht mit der Angebotsabgabe geführt wurde, sondern erst nach Eröffnung der Angebote im Rahmen der Aufklärung über den Angebotsinhalt erfolgt ist.*)

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VPRRS 2003, 0141
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Inhaltliche Gestaltung eines Nebenangebots

VK Südbayern, Beschluss vom 30.08.2002 - 29-07/02

1. Nebenangebote sind bereits so einzureichen, dass die Vergabestelle in der Lage ist, diese inhaltlich zu prüfen. An die inhaltliche Gestaltung des Nebenangebots sind die gleichen Anforderungen zu stellen, wie sie in § 9 VOB/A an die Gestaltung der Leistungsbeschreibung durch die Vergabestelle gestellt werden. Ein Nebenangebot, das diesen Anforderungen nicht genügt, ist nicht prüffähig und auszuschließen.*)

2. Im Vergabevermerk ist von der Vergabestelle deutlich darzustellen, inwieweit die vorgegebenen Wertungskriterien im einzelnen in die Wertung der Angebote eingeflossen sind (§ 97 Abs. 2 GWB).*)

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VPRRS 2003, 0140
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Änderung der Verdingungsunterlagen

VK Südbayern, Beschluss vom 18.12.2002 - 51-11/02

1. Ändert ein Bieter die Verdingungsunterlagen, so ist das Angebot gemäß § 25 Nr. 1 Abs. 1 lit. b VOB/A zwingend von der Wertung auszuschließen.*)

2. Ein Nachprüfungsantrag ist unbegründet, wenn auf das Angebot eines Bieters der Zuschlag nicht ohne Abänderungen erteilt werden kann, weil zum Zeitpunkt der Angebotseröffnung wegen unklarer Angaben zum Nachunternehmereinsatz kein annahmefähiges Angebot vorliegt (§ 28 Nr. 2 Abs. 1 VOB/A).*)

3. Das Angebot eines Bieters ist nach § 25 Nr. 1 Abs. 1 Buchstabe b VOB/A zwingend auszuschließen, wenn es entgegen § 21 Nr. 1 Abs. 1 Satz 3 VOB/A nicht sämtliche geforderten wettbewerbserheblichen Erklärungen enthält.*)

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VPRRS 2003, 0139
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Überprüfung der Angebotssumme

VK Südbayern, Beschluss vom 14.08.2002 - 32-07/02

1. Auf ein rechnerisch ungeprüftes Angebot kann kein Zuschlag erteilt werden, da dies ein Verstoß gegen § 25 VOB/A wäre. Im Rahmen der Prüfung und Wertung von Angeboten ist festzustellen, welche Preisangebote abgegeben wurden und ob die Preise angemessen sind (§ 25 Nr. 3 VOB/A).*)

2. Ist ein Bieter der Auffassung, dass im Rahmen der Aufklärung über den Angebotsinhalt die Angebotssumme korrigiert werden müsse und führt er eine Preiskorrektur des Angebots um ca. 50 % durch, ist diese im Rahmen der Angebotsaufklärung so erhebliche Preisänderung nicht zulässig (§ 24 Nr. 3 VOB/A).*)

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VPRRS 2003, 0138
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Transparenzgebot und Gleichbehandlungsgrundsatz

VK Südbayern, Beschluss vom 09.08.2002 - 28-07/02

1. Eine Vergabestelle erfüllt für ihren Geschäftsbereich "Verkehrsbetriebe" die Voraussetzungen eines öffentlichen Auftraggebers i. S. v. § 98 Nr. 2 GWB, wenn sie sich in diesem Bereich nicht mit Konkurrenten im Wettbewerb messen muss und hierbei eine "im Allgemeininteresse liegende Aufgabe nichtgewerblicher Art erfüllt (im Anschluss an Beschluss VK Südbayern 28-08/01).*)

2. Ein Antragsteller muss die erneute Aufforderung zur Abgabe eines Angebots gem. § 107 Abs. 3 Satz 1 GWB nicht rügen, wenn nicht erkennbar geworden ist, welche Rolle diese Nachforderung im Rahmen des Wiedereinstiegs in die Wertung gespielt hat.*)

3. Der Auftraggeber hat entsprechend dem Transparenzgebot dafür zu sorgen, dass alle relevanten Entscheidungen im Vergabeverfahren durchschaubar und nachvollziehbar bleiben (§ 97 Abs. 1 GWB).*)

4. Der Gleichbehandlungsgrundsatz verpflichtet die Antragsgegnerin im Verhandlungsverfahren dazu, allen Bietern die gleichen Informationen zukommen zu lassen (§ 97 Abs. 2 GWB).*)

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VPRRS 2003, 0136
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Nachweis der Nachunternehmer zwingend erforderlich

VK Südbayern, Beschluss vom 09.10.2002 - 40-09/02

Wird in den Verdingungsunterlagen ausdrücklich und unmissverständlich gefordert, dass der Bieter bereits in seinem Angebot die Art und den Umfang der Leistungen anzugeben hat, die er durch Nachunternehmer ausführen lassen will und sind diese geforderten Angaben nicht oder nur teilweise gemacht, so ist dieses Angebot auszuschließen.*)

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VPRRS 2003, 0135
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Antragsbefugnis

VK Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 09.10.2002 - VK 24/02

1. Über die Schadensdarlegungslast soll verhindert werden, dass ein Antragsteller, der auch bei ordnungsgemäß durchgeführtem Vergabeverfahren keinerlei Aussicht auf Berücksichtigung seines Angebotes und auf Erteilung des Zuschlags gehabt hätte, ein investitionshemmendes Nachprüfungsverfahren einleiten kann.

2. Die Vergabekammer ist nicht berechtigt, von Amts wegen die Frage der richtigen Vergabeart zu überprüfen. Ein Tätigwerden der Kammer setzt stets einen zulässigen Nachprüfungsantrag voraus.

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VPRRS 2003, 0132
BauvertragBauvertrag
Vertragstrafenregelung in AGBs

KG, Urteil vom 07.01.2002 - 24 U 9084/00

1. Enthält eine Vertragsstrafenklausel Vertragsstrafen für die Überschreitung von Zwischen- und Fertigstellungsterminen bedingt die Unwirksamkeit der Vertragsstrafenregelung für die Überschreitung von Zwischenfristen nicht die Unwirksamkeit der Vertragsstrafenregelung für die Überschreitung des Fertigstellungstermins.

2. Der Wirksamkeit einer Vertragsstrafe steht nicht entgegen, dass dem Auftraggeber durch die Überschreitung der Vertragsfrist keine erheblichen Nachteile im Sinne des § 12 Nr. 1 VOB/A entstanden sind.

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VPRRS 2003, 0127
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Unverzügliche Rüge

VK Bremen, Beschluss vom 06.01.2003 - VK 8/02

1. Angesichts der kurzen Fristen, die im Vergabeverfahren gelten, bedeutet eine unverzügliche Rüge i.S.d. § 107 Abs. 3 GWB, dass diese innerhalb von 1 bis 3 Tagen erfolgen muss und zwar auf dem schnellstmöglichen Weg.

2. Eine längere Rügefrist von bis zu 2 Woche (als Obergrenze) kann dem Antragsteller nur dann zugestanden werden, wenn die Rüge durch eine schwierige Sach- und/oder Rechtslage erschwert und deshalb für die Rüge ein längerer Bearbeitungszeitraum erforderlich ist.

3. Liegt das Angebot des Antragsteller an letzter Stelle und hat insoweit keine Chance auf den Zuschlag, so fehlt ihm das Rechtsschutzbedürfnis, weil ein tatsächlicher Nachteil für den Antragsteller nicht gegeben ist.

4. Beabsichtigt die Vergabestelle neben dem Preis weitere Wertungskriterien zu berücksichtigen, sind diese bereits vor dem Eröffnungstermin nachvollziehbar zu bestimmen und zu dokumentieren.

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VPRRS 2003, 0126
BauvertragBauvertrag
Hochwasserschutz als unentgeltliche Nebenleistung?

OLG Braunschweig, Urteil vom 19.07.2001 - 8 U 134/00

Zur Frage, wann Maßnahmen zum Hochwasserschutz als Nebenleistung ohne zusätzliche Vergütung zu erbringen sind.

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VPRRS 2003, 0122
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Verlängerung des Zuschlagsverbots im Beschwerdeverfahren

OLG Jena, Beschluss vom 30.10.2001 - 6 Verg 3/01

Für einen beigeladenen beschwerdeführenden Bieter besteht im Hinblick auf die Verlängerung des Zuschlagsverbots in § 118 GWB eine Regelungslücke, die im Wege der Auslegung nach Sinn und Zweck der Vorschrift auszufüllen ist. Das führt nach Auffassung des Senats dazu, einem beigeladenen Bieter in entsprechender Anwendung von § 118 Abs. 1 S. 2 GWB die Antragsbefugnis zuzubilligen, wenn er beschwerdebefugt ist und anderenfalls die Möglichkeit bestünde, dass die Vergabestelle durch Zuschlagserteilung vollende Tatsachen schafft.

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VPRRS 2003, 0118
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Fehlende Angaben nach der VOB/A und zwingender Ausschluss

OLG Saarbrücken, Beschluss vom 29.05.2002 - 5 Verg 1/01

Zur Frage, ob ein mit unvollständigen Preisangaben oder Erklärungen vorgelegtes Angebot in jedem Falle gem. § 25 Nr. 1 Abs. 1 lit. a VOB/A von der Wertung auszuschließen ist.

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VPRRS 2003, 0117
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Missverständliche Leistungsbeschreibung und unverzügliche Rügepflicht

OLG Naumburg, Beschluss vom 29.10.2001 - 1 Verg 11/01

(ohne amtlichen Leitsatz)

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VPRRS 2003, 0114
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Zulässigkeit der Anschlussbeschwerde

OLG Naumburg, Beschluss vom 20.12.2001 - 1 Verg 12/01

Die Vorschriften des Vergaberechtsänderungsgesetzes über das gerichtliche Beschwerdeverfahren kennen das Institut einer Anschlussbeschwerde nicht.*)

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VPRRS 2003, 0113
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Kein Nachtrag, wenn Baugrunderschwernisse vorhersehbar waren

OLG Jena, Urteil vom 19.12.2001 - 7 U 614/98

Treten bei der Bauausführung infolge der Beschaffenheit des Baugrundes und der Wasserhaltungsverhältnisse Erschwernisse auf, kann eine gesonderte Vergütung für zusätzliche Leistungen ausnahmsweise nur dann gefordert werden, wenn die Erschwernisse für den Auftragnehmer unvorhersehbar gewesen waren.

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VPRRS 2003, 0112
BauvertragBauvertrag
„nEP“-Positionen sind als Eventualpositionen zu verstehen

BGH, Urteil vom 23.01.2003 - VII ZR 10/01

1. "nEP"-Positionen sind regelmäßig als Eventualpositionen zu verstehen.

2. Aufträge eines öffentlich-rechtlichen Abwasserverbandes können im Land Brandenburg wirksam nur durch den Verbandsvorsteher und einem von der Verbandsversammlung bestimmten Angestellten erteilt werden. Der Verband kann sich auf die nicht ordnungemäße Vertretung nicht berufen, wenn das für die Willensbildung zuständige Organ den Auftrag billigt.

3. Über einen Teil einer Schlussrechnungsforderung, die nach Grund und Höhe streitig ist, kann durch Teilurteil nur entschieden werden, wenn zugleich ein Grundurteil über den restlichen Teil des Anspruchs ergeht.

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VPRRS 2003, 0111
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
"Aufhebung der Aufhebung"

VK Arnsberg, Beschluss vom 23.01.2003 - VK 2-27/2002

1. Die Überprüfung der Rechtmäßigkeit der Aufhebung ist unabhängig von der Rechtsprechung des EuGH immer zulässig in Missbrauchfällen. Diese sind anzunehmen, wenn der Ast schlüssig darlegt, dass der Auftraggeber auf jeden Fall den Auftrag weiterhin vergeben will,- ggf. muss - und dies offenbar an einen Bieter, den er aus dem laufenden Vergabeverfahren hat ausschliessen müssen.*)

2. Die Überprüfung der Rechtmäßigkeit der Aufhebung als einer Vorstufe des Zuschlags muss auch im nationalen Recht zumindest immer dann möglich sein, wenn die Vergabeabsicht des Auftraggeber weiter besteht.*)

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VPRRS 2003, 0110
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Wann ist ein Alternativfabrikat gleichwertig?

VK Münster, Beschluss vom 15.01.2003 - VK 22/02

Werden die Anforderungen an die Leistung nicht nur durch die ausdrückliche Angabe von Anforderungen im Leistungsverzeichnis, sondern erkennbar auch durch nicht genannte Eigenschaften von Leitfabrikaten beschrieben, sind alle Eigenschaften der Leitfabrikate, die Bezug zu Gebrauchstauglichkeit, Sicherheit und Gesundheit haben, zwingende Anforderungen an die Leistung. Ist dies nicht gewollt, muss der Auftraggeber verdeutlichen, welche Eigenschaften des Leitfabrikats zwingend und welche entbehrlich sind.*)

Ist vom Bieter die Angabe von einzubauenden Fabrikaten gefordert und bietet ein Bieter ein Leitfabrikat oder ein gleichwertiges Fabrikat an, fehlt zwar eine geforderte Angabe, weil sich der Bieter nicht - obwohl gefordert - auf ein Fabrikat festlegt. Die fehlende Angabe kann aber durch eine Aufklärung nachgetragen werden. Die Stellung des Angebots in der Wertung kann sich nicht verändern, weil der Bieter sich hinsichtlich der Eigenschaften des Fabrikats durch die Bezugnahme auf das Leitfabrikat festgelegt hat. Das Angebot muss nicht zwingend ausgeschlossen werden.*)

Mit einem technischen Nebenangebot/Änderungsvorschlag löst sich ein Bieter von der Leistungsbeschreibung. Die Leistung, die an die Stelle des Leistungsverzeichnisses tritt, muss eindeutig und erschöpfend beschrieben werden. Fehlen Festlegungen, von denen die Einordnung des Nebenangebots in das Wertungsgefüge abhängt, muss das Nebenangebot grundsätzlich wegen fehlender geforderter Angaben und unzulänglicher Beschreibung ausgeschlossen werden.*)

Zu einer Prüfung eines Alternativfabrikats auf Gleichwertigkeit gehört eine Gegenüberstellung der Anforderungen des Leistungsverzeichnisses, ggf. der Eigenschaften des Leitfabrikats, mit den diesbezüglichen Eigenschaften des Alternativfabrikats.*)

Keine Kostenpflicht für die Beigeladene, sofern sie keinen Antrag gestellt hat oder das Verfahren anderweitig wesentlich gefördert hat (Kosten der Vergabekammer/der obsiegenden Beteiligten).*)

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VPRRS 2003, 0105
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Ausschluss wegen fehlendem Nachweis der technischen Gleichwertigkeit

VK Nordbayern, Beschluss vom 28.10.2002 - 320.VK-3194-32/02

1. Zur Frage des Ausschlusses wegen fehlendem Nachweis der technischen Gleichwertigkeit (§ 25 Nr. 1 Abs. 1 Buchst. b i.V.m. § 21 Nr. 1 Abs. 1 VOB/A).

2. Zum Umfang des Beurteilungsspielraumes der Vergabestelle bei der Wertung (§ 25 Nr. 3 Abs. 3 VOB/A).

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VPRRS 2003, 0104
WerkvertragWerkvertrag
Unzulässige Berufung auf Nichteinhaltung der Formvorschriften

OLG Koblenz, Urteil vom 14.01.2003 - 3 U 1685/01

1. Ein Vertrag mit einer Gemeinde oder einem Landkreis bedarf nach § 49 Abs. 1 GO-RP bzw. § 43 Abs. 1 LKO-RP der Schriftform.

2. Trotz Nichteinhaltung dieser Formvorschrift des Gemeinderechts verstößt es gegen Treu und Glauben, wenn die Gebietskörperschaft sich bei Verstoß gegen solche Formvorschriften auf die Unwirksamkeit des Rechtsgeschäfts beruft, obwohl der mit der Formvorschrift bezweckte Schutz deshalb bedeutungslos geworden ist, weil das nach den öffentlich-rechtlichen Vorschriften zuständige Organ der Körperschaft den Abschluss des Verpflichtungsgeschäfts bereits gebilligt hat.

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VPRRS 2003, 0103
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Schwellenwert für Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrages

VK Nordbayern, Beschluss vom 14.01.2003 - 320.VK-3194-43/02

Für Bauleistungen beträgt der Schwellenwert 5 Mio €. Darunterliegende Bauleistungen sind einer Nachprüfung durch die Vergabekammer nicht zugänglich.

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VPRRS 2003, 0102
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Antragsbefugnis für einen Nachprüfungsantrag

VK Nordbayern, Beschluss vom 14.01.2003 - 320.VK-3194-46/02

Hat der ASt einen zusammen mit dem eigentlichen Angebot geforderten Wartungsvertrag nicht bzw. leer abgegeben, so fehlt im die Antragsbefugnis für einen Nachprüfungsantrag.*)

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VPRRS 2003, 0101
AusbaugewerkeAusbaugewerke
Unzulässige nachträgliche Änderung eines Nebenangebotes

OLG Celle, Beschluss vom 30.01.2003 - 13 Verg 13/02

1) Zu den Anforderungen an die Bestimmtheit von Änderungsvorschlag und Nebenangebot.*)

2) Hat ein Nebenangebot nach den Erläuterungen des Bieters im Aufklärungsgespräch einen Inhalt, der von dem abweicht, was sich aus einer Auslegung des schriftlich abgegebenen Nebenangebots nach dem objektivem Verständnis aus der Sicht des Erklärungsempfängers ergibt, so liegt eine grundsätzlich unzulässige nachträgliche Änderung des Nebenangebots vor, die dazu zwingt, es von der Wertung auszuschließen.*)

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VPRRS 2003, 0099
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
§ 25 Nr. 2 Abs. 2 VOL/A als bieterschützende Vorschrift?

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 04.09.2002 - Verg 37/02

Zur Frage, ob § 25 Nr. 2 Abs. 2 VOL/A ("ungewöhnlich niedriges Angebot") eine bieterschützende Vorschrift im Sinne der §§ 97 Abs. 7, 107 Abs. 2 Satz 1 GWB ist.

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VPRRS 2003, 0095
BauvertragBauvertrag
Überzahlung durch öffentlichen Auftraggeber

OLG Hamburg, Urteil vom 12.04.2002 - 1 U 73/01

Folgende Bestimmung in den Allgemeinen Vertragsbedingungen der öffentlichen Hand ist unwirksam: "Im Falle einer Überzahlung hat der Auftragnehmer den zu erstattenden Betrag - ohne Umsatzsteuer - vom Empfang der Zahlung an mit 4% für das Jahr zu verzinsen, es sei denn, es werden höhere oder geringere gezogene Nutzungen nachgewiesen."

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VPRRS 2003, 0093
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Lückenhaftes Leistungsverzeichnis

KG, Urteil vom 09.11.1999 - 27 U 8522/98

Ist das vom Auftraggeber erstellte Leistungsverzeichnis erkennbar lückenhaft, trägt der Auftragnehmer das sich hieraus ergebende Kalkulationsrisiko.

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VPRRS 2003, 0091
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Eignungsnachweise von Nachunternehmern

OLG Naumburg, Beschluss vom 27.06.2002 - 1 Verg 9/02

Der Ausschluss eines Angebots wegen bei Angebotsabgabe fehlender Eignungsnachweise von Nachunternehmern kann rechtswidrig sein.

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VPRRS 2003, 0090
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Ausschluss von Unterangeboten

VK Thüringen, Beschluss vom 28.11.2002 - 216-4002.20-057/02-EF-S

1. Bieter haben einen Anspruch darauf, dass ein Angebot mit einem unangemessen niedrigen Preis ausgeschlossen wird. § 25 Nr. 3 Abs. 1 VOB/A ist bieterschützend.

2. Ein unangemessen niedriger Preis wird vermutet, wenn das Angebot mehr als 10% von dem des zweitplazierten Bieters abweicht. Für den Vergleich ist auf die Angebotssummen der Hauptangebote abzustellen.

3. Bei Verdacht auf ein Unterangebot muss die Vergabestelle von dem Bieter Aufklärung verlangen. Wird hierbei der Vorwurf eines unangemessen niedrigen Angebotes nicht nachvollziehbar entkräftet, ist das Angebot zwingend auszuschließen.

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VPRRS 2003, 0080
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Leistungsbeschreibung, Wahl- oder Alternativleistungen (Kennzeichen)

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 02.08.2002 - Verg 25/02

Wahl- oder Alternativleistungen sind generell dadurch gekennzeichnet, dass bei Fertigstellung der Verdingungsunterlagen noch nicht feststeht, ob die Leistung in der einen oder anderen Ausführungsart tatsächlich erbracht werden soll, und der Auftraggeber sich - darin liegt der wirtschaftliche Sinn - die dahingehende Entscheidung bis zur Auftragserteilung vorbehalten will.

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VPRRS 2003, 0076
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Anspruch eines Bieters auf ein Aufklärungsgespräch

OLG Dresden, Beschluss vom 17.08.2001 - WVerg 5/01

An Anspruch des Bieters gegen den Auftraggeber auf Nachfragen und Ermittlungen zum Zweck der Vervollständigung eines unklaren Angebots liegt jedenfalls dann fern, wenn ein Angebot schon keine ergänzungsfähigen Angaben zur Eignung des Bieters enthält, sondern sich auf unsubstantiierte Pauschalbehauptungen beschränkt, die geradezu Gegenstand einer Ausforschung durch die Vergabestelle sein müssten, damit zu den geforderten Eignungskriterien Klarheit gewonnen werden könnte.

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VPRRS 2003, 0073
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Bindefristverlängerung nach Bindungsablauf im Nachprüfungsverfahren

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 29.12.2001 - Verg 22/01

Die Bindefrist kann im Einvernehmen des Bieters mit dem Auftraggeber verlängert werden.

Diese Rechtsfolge kann auch durch eine nachträgliche Abrede (nach Ablauf der Bindefrist) herbeigeführt werden, und eine entsprechende Abrede kann eine Antragstellerin, die allein durch die Einreichung ihres Nachprüfungsantrags hinreichend deutlich gemacht hat, dass sie dieses anstrebt, mit der Vergabestelle auch noch treffen.

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VPRRS 2003, 0070
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Anspruch eines Bieters auf ein Aufklärungsgespräch

OLG Dresden, Beschluss vom 17.08.2001 - WVerg 0005/01

An Anspruch des Bieters gegen den Auftraggeber auf Nachfragen und Ermittlungen zum Zweck der Vervollständigung eines unklaren Angebots liegt jedenfalls dann fern, wenn ein Angebot schon keine ergänzungsfähigen Angaben zur Eignung des Bieters enthält, sondern sich auf unsubstantiierte Pauschalbehauptungen beschränkt, die geradezu Gegenstand einer Ausforschung durch die Vergabestelle sein müssten, damit zu den geforderten Eignungskriterien Klarheit gewonnen werden könnte.

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VPRRS 2003, 0069
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Hinweispflicht der Vergabekammer

OLG Jena, Beschluss vom 23.01.2003 - 6 Verg 11/02

1. Indem § 108 Abs. 2 GWB den Vortrag, dass die Rüge gegenüber dem Auftraggeber erfolgt ist, zum Erfordernis einer formal korrekten Antragsbegründung macht, wird hervorgehoben, dass die Wahrung der Rügeobliegenheit nach § 107 Abs. 3 S.1 GWB zu denjenigen Sachentscheidungsvoraussetzungen der Vergabekammer gehört, die, weil aus dem Antragsbegründungstext erkennbar, bereits in die Entscheidung darüber einfließen, ob der Nachprüfungsantrag zugestellt und das Zuschlagsverbot des § 115 Abs.1 GWB ausgelöst wird. *)

2. Das Fehlen einer den Anforderungen des § 108 Abs. 2 GWB genügenden Antragsbegründung kann die Vergabekammer jedoch nicht ohne weiteres zum Anlass einer Antragszurückweisung nehmen. Zwar dient § 108 Abs. 2 GWB dem besonderen Beschleunigungsprinzip des Vergabeprüfungsverfahrens (vgl. § 113 Abs. 1 GWB). Andererseits steht der eigentliche Zweck der Vergabeprüfung im Vordergrund sicher zu stellen, dass Wettbewerb um den öffentlichen Auftrag stattfindet und dass in diesem Wettbewerb die Bieter mit gleichen Chancen und Möglichkeiten sich beteiligen können. Dieser Wettbewerb bezweckt aus der Sicht des öffentlichen Auftraggebers eine optimale Lösung des Beschaffungsvorhabens und zwar hinsichtlich der Qualität des Beschaffungsobjektes wie seines Preises. Dies verwehrt der Vergabekammer einen Vergabeprüfungsantrag ohne Weiteres wegen formaler Mängel zu verwerfen, jedenfalls dann, wenn nach Sachlage nicht ausgeschlossen oder unwahrscheinlich ist, dass der formale Mangel umgehend behoben wird. In einem solchen Fall obliegt der Vergabekammer vielmehr, den Antragsteller auf den formalen Fehler hinzuweisen und Gelegenheit zur kurzfristigen Abhilfe einzuräumen. Es kann dahinstehen, ob dieses verfahrensrechtliche Gebot sich nicht bereits unmittelbar aus dem Amtsermittlungsgrundsatz des § 110 Abs. 1 GWB i.V.m. dem verfassungsrechtlichen Prinzip fairer Verfahrensgestaltung (Art. 103 Abs. 1 GG) ergibt.*)

3. Ist der Vergabekammer bekannt, dass nach Angebotseröffnung die Vergabestelle ein vom einem Bieter zur Qualität seines Angebots eingeholtes Gutachten entgegengenommen hat, muss sie, will sie den Verfahrensbeteiligten nicht einen Verstoß gegen das Nachverhandlungsverbot unterstellen, davon ausgehen, dass dieses Gutachten zur Widerlegung von etwaigen, das Angebot der Antragstellerin betreffenden Einwänden der Vergabestelle vorgelegt worden ist. Dies wiederum muss die Vergabekammer als Hinweis auf angebotsbezogene Gespräche zwischen der Vergabestelle und der Antragstellerin werten, und der Frage nachgehen, ob die Antragstellerin gegenüber der Vergabestelle vergaberechtliche Rügen erhoben hat.*)

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VPRRS 2003, 0068
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Unvollständige Angaben zum Nachunternehmereinsatz

BayObLG, Beschluss vom 27.11.2002 - Verg 29/02

1. Ein Bieter, der erstmals nach Angebotseröffnung weitere der an Nachunternehmer zu vergebenden Leistungen benennt, kann unter dem Gesichtspunkt des Nachverhandlungsverbots jedenfalls dann ausgeschlossen werden, wenn ein Nachunternehmereinsatz für diese Teilleistung in erheblichem Umfang vorgesehen ist.

2. Derartige nachträgliche Erklärungen zum Nachunternehmereinsatz sind grundsätzlich geeignet, Zweifel an der Leistungsfähigkeit und Vertragstreue des Bieters zu wecken.

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VPRRS 2003, 0064
AusbaugewerkeAusbaugewerke
Angebot, fehlende Angaben nach der VOB/A und zwingender Ausschluss

OLG Brandenburg, Beschluss vom 19.12.2002 - Verg W 12/02

Der Ausschluß eines Angebot ist grundsätzlich gerechtfertigt, wenn Positionen zwar nicht gänzlich unausgefüllt gelassen wurden, inbesondere eine Artikelbezeichnung eingetragen wurde, aber weder ein Einzel- noch ein Gesamtpreis angegeben wurde.

Eine Ausnahme ist nur dann gerechtfertigt, wenn die fehlenden Angaben die Eindeutigkeit des Angebots nicht tangieren, sie auf Grund ihrer Geringfügigkeit keine kalkulatorischen Auswirkungen auf das Wertungsergebnis besitzen und Manipulationen von Seiten des Bieters ausgeschlossen sind (OLG Saarbrücken, VergabeR 2002, 493).

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VPRRS 2003, 0062
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Nach Zuschlagsentscheidung darf Auftraggeber nicht weiter verhandeln

BayObLG, Beschluss vom 05.11.2002 - Verg 22/02

1. Im Beschwerdeverfahren nach §§ 116 ff. GWB ist die unselbständige Anschlußbeschwerde statthaft. Für ihre Einlegung gilt eine Frist von zwei Wochen nach Zustellung der Beschwerdebegründungsschrift.*)

2. Ein im Sektorenbereich tätiges kommunales Versorgungsunternehmen in der Rechtsform einer GmbH, das sowohl § 98 Nr. 2 GWB als auch § 98 Nr. 4 GWB unterfällt, hat die für Auftraggeber nach § 98 Nr. 2 GWB geltenden Bestimmungen zu beachten.*)

3. Auch im Verhandlungsverfahren gelten wesentliche Prinzipien des Vergaberechts wie die Grundsätze des Wettbewerbs, der Transparenz und der Nichtdiskriminierung. Hat der Auftraggeber eine Zuschlagsentscheidung getroffen und diese den Bietern mitgeteilt, kann er nur bei Vorliegen besonderer sachgerechter Gründe wieder in Verhandlungen eintreten.*)

4. Bei einem Lieferauftrag reicht es grundsätzlich aus, daß der Bieter in der Lage ist, die angebotenen Produkte zum für die Leistungserbringung vorgesehenen Zeitpunkt zu liefern.*)

5. Im konkreten Fall zulässige Tenorierung, daß der Auftraggeber zur Erteilung des Zuschlags an einen bestimmten Bieter verurteilt wird.*)

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VPRRS 2003, 0061
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Pauschalhinweis auf Nachunternehmerleistung unzulässig

BayObLG, Beschluss vom 08.11.2002 - Verg 27/02

Die Unvollständigkeit und Unklarheit der im Angebot enthaltenen Erklärungen zum Nachunternehmereinsatz führen zum Ausschluss des Angebots.

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VPRRS 2003, 0060
BauvertragBauvertrag
Bürschaft a.e.A. ausnahmsweise in AGB zulässig!

OLG Koblenz, Urteil vom 08.11.2002 - 10 U 192/02

Eine Verprflichtung des Unternehmers eine Bürgschaft a.e.A. zu stellen, ist in den AGB nicht gem. § 9 AGB-Gesetz unwirksam, wenn es sich bei dem Verwender der Klausel um einen öffentlichen Auftraggeber handelt, weil in einem solchen Fall kein Liquiditätsrisiko besteht.

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VPRRS 2003, 0058
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Erforderlichkeit der Schriftform eines Bauvertrages

BayObLG, Beschluss vom 10.10.2000 - Verg 5/00

Das deutsche Vergaberecht schreibt nicht vor, dass Bauverträge schriftlich geschlossen werden müssen (§ 99 Abs. 1 GWB, § 29 VOB/A). Die Vorschrift des Artikels 1 der Baukoordinierungsrichtlinie ist nicht in deutsches Recht umgesetzt. Enthält das nationale Recht jedoch eine Bestimmung, die der Richtlinie zuwiderläuft und die nicht in einem Sinne ausgelegt werden kann, dass sie im Einklang mit der Richtlinie steht, ist der nationale Richter an diese Bestimmung gebunden.

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VPRRS 2003, 0057
BauvertragBauvertrag
Unklarheiten in der Leistungsbeschreibung

BGH, Urteil vom 05.12.2002 - VII ZR 342/01

Zur fehlerhaften Annahme eines Dissenses bei der Auslegung eines Bauvertrages.*)

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VPRRS 2003, 0055
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Vergabeentscheidung muss durch Vergabestelle erfolgen

VK Lüneburg, Beschluss vom 18.11.2002 - 203-VgK-25/2002

1. Die Vergabestelle muss eine eigenverantwortliche Vergabeentscheidung treffen und darf die Entscheidung nicht einem beauftragten Ingenieurbüro überlassen.

2. Gemäß § 30 Nr. 1 VOB/A ist über die Vergabe ein Vermerk zu fertigen, der die einzelnen Stufen des Verfahrens, die Maßnahmen, die Feststellung sowie die Begründung der einzelnen Entscheidungen enthält. Eine fehlende Dokumentation wesentlicher Schritte bis zur Vergabeentscheidung und ihrer tragenden Gründe ist daher rechtsfehlerhaft und führt zu einer Nichtvollziehbarkeit der getroffenen Entscheidung.

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VPRRS 2003, 0054
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Angemessenheit der Angebotsfrist

VK Sachsen, Beschluss vom 09.12.2002 - 1/SVK/102-02

1. Die Veröffentlichung einer Vorinformation gem. § 18 a Nr. 1 Abs. 2 VOB/A stellt keine automatische Begründung für die Reduzierung der Angebotsfristen dar. Diese müssen vom Auftraggeber stets im Einzelfall auf ihre Angemessenheit überprüft werden.*)

2. Die Angemessenheit der Angebotsfrist nach § 18 Nr. 1 VOB/A ist auch vom Umfang der zu vergebenden Leistung und dem Umfang der Verdingungsunterlagen abhängig.*)

3. Der Auftraggeber muss insbesondere in den Fällen, in denen er von der ohnehin schon verkürzten Angebotsfrist von 36 Tagen ab Absendung der Bekanntmachung weiter nach unten abweichen will, sicher stellen, dass für sämtliche Teilsegmente des Ausschreibungsverfahrens ausreichend Zeit für die Bewerber und Bieter vorgesehen ist.*)

4. Das Unterlassen der Angabe des konkreten Termins, bis zu dem spätestens die Vergabeunterlagen angefordert werden können (hier Ziffer 5 a des Abhangs B), stellt einen Verstoß gegen § 17 a Nr. 4 Abs. 2 VOB/A dar.*)

5. Durch die dadurch bedingte vergaberechtswidrige Zulassung der Anforderung von Verdingungsunterlagen bis kurz vor dem Submissionstermin wird automatisch gegen die generelle Verpflichtung des § 17 a Nr. 6 VOB/A verstoßen, wonach der Auftraggeber rechtzeitig beantragte Auskünfte über die Vergabeunterlagen spätestens 6 Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist zu erteilen hat.*)

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VPRRS 2003, 0053
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Vorabgestattung des Zuschlages

VK Sachsen, Beschluss vom 13.12.2002 - 1/SVK/109-02g

1. In die Interessenabwägung im Gestattungsverfahren nach § 115 Abs. 2 GWB ist eine mögliche Verzögerung durch ein OLG-Verfahren nicht einzubeziehen.*)

2. Das Abwarten der Hauptsacheentscheidung ist für den Auftraggeber zumutbar, wenn sich im Fall einer Vorabgestattung des Zuschlages der tatsächliche Baubeginn infolge von Feiertagen ohnehin verzögert.*)

3. Allein der Umstand, dass Mehrkosten anfallen (könnten), ist nicht ausschlaggebend für eine Interessenabwägung zugunsten des Auftraggebers; insbesondere wenn diese noch sehr ungewiss sind und in geringfügigem Umfang anfallen.*)

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VPRRS 2003, 0052
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Gebühr für Gestattungsverfahren nach § 115 Abs. 2 GWB

VK Sachsen, Beschluss vom 23.12.2002 - 1/SVK/109-02

Die wirtschaftliche Bedeutung des Gegenstandes eines Gestattungsverfahrens nach § 115 Abs. 2 GWB als Eilverfahren zur Erlangung vorläufigen Rechtsschutzes ist gegenüber dem Hauptsacheverfahren geringer. Die für das Hauptsacheverfahren festgesetzte Gebühr ist deshalb für den Gestattungsantrag regelmäßig im Rahmen des § 128 Abs. 2 und 3 GWB um die Hälfte zu reduzieren.*)

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