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Volltexturteile nach Sachgebieten

Sachgebiet: Bau & Immobilien

5343 Entscheidungen insgesamt




Online seit 2021

VPRRS 2021, 0111
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Wird oder wird nicht nachgefordert? Widerspruch geht zu Lasten des Auftraggebers!

VK Bund, Beschluss vom 03.03.2021 - VK 1-10/21

1. Ein Angebot, das die geforderten Unterlagen nicht enthält, ist auszuschließen, wenn der Auftraggeber festgelegt hat, dass er keine Unterlagen nachfordern wird.

2. Sind die Vergabeunterlagen widersprüchlich, geht zu Lasten des öffentlichen Auftraggebers.

3. Eine Unterlage ist "unvollständig", wenn sie das Gewollte nicht vollständig wiedergibt, d. h. es fehlt ein Teil der vorgesehenen Informationen oder Erklärungen. Im Gegensatz dazu ist eine Unterlage "fehlerhaft", wenn sie vom tatsächlich Gemeinten oder eigentlich zu Bestätigenden abweicht.

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VPRRS 2021, 0108
Mit Beitrag
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Eigenerklärungen für Eignungskriterien stehen im Ermessen des Auftraggebers!

OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 23.03.2021 - 1 L 47/19

1. Aus der VOB/A 2009 ergibt sich nicht, dass stets und noch dazu ausschließlich das Formblatt 124 als Eignungsnachweis zu erbringen ist.

2. Eigenerklärungen der Bieter für einzelne oder sämtliche Eignungskriterien stehen (alternativ zur Forderung von Einzelnachweisen) im Ermessen des öffentlichen Auftraggebers.

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VPRRS 2021, 0099
Mit Beitrag
MedizintechnikMedizintechnik
Vergabeunterlagen intransparent: Fehlerkorrektur auch nach Submission!

VK Lüneburg, Beschluss vom 15.12.2020 - VgK-46/2020

1. Stellt ein öffentlicher Auftraggeber vor Zuschlagserteilung einen erheblichen Fehler in den Vergabeunterlagen fest, ist er zu einer Fehlerkorrektur berechtigt. Eine bereits erfolgte Submission schließt eine Fehlerkorrektur nicht aus

2. Eine Zurückversetzung kann nicht voraussetzungslos ohne nachteilige Rechtsfolgen erfolgen. Zumindest orientieren sich die rechtlichen Rahmenbedingungen für die Wirksamkeit und die Rechtmäßigkeit einer Zurückversetzung an den Vorgaben zur Aufhebung.

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VPRRS 2021, 0096
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Muss der Bieter auch die Kalkulation der Nachunternehmerpreise aufgliedern?

VK Bund, Beschluss vom 09.03.2021 - VK 1-4/21

1. Der öffentliche Auftraggeber ist berechtigt, von den Bietern eine Aufschlüsselung der Preisermittlung und nähere Ausführungen zu den Kosten zu verlangen.

2. Die Angabe eines Null-Euro-Preises ist dahingehend zu verstehen, dass insoweit keine Kosten anfallen.

3. Gibt ein Bieter einen Null-Euro-Preis an, obwohl nach der entsprechenden Position des Leistungsverzeichnisses unzweifelhaft Leistungen anfallen, fehlt es an einer Preisangabe.

4. Auch eine unzutreffende Preisangabe ist eine fehlende Preisangabe, auf die ein Angebotsausschluss gestützt werden kann.

5. Zur Frage, ob ein öffentlicher Auftraggeber von einem Bieter nicht nur verlangen darf, seine eigene Preiskalkulation näher aufzugliedern, sondern auch die Kalkulation der von ihm vorgesehenen und namentlich benannten Nachunternehmer.

6. Auch unterhalb der sog. Aufgreifschwelle (vgl. zuletzt OLG Naumburg, IBR 2021, 146) darf der öffentliche Auftraggeber die Angemessenheit des Angebotspreises überprüfen.

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VPRRS 2021, 0087
Mit Beitrag
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Widersprüchliches Angebot ist auszuschließen!

VK Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 30.09.2020 - 2 VK LSA 42/20

1. Schließt ein Bieter in seinem Angebot einerseits den Einsatz von Nachunternehmern aus, plant er jedoch in der Kalkulation Fremdleistungen ein, ist das Angebot nicht zweifelsfrei und somit auch nicht zuschlagsfähig.

2. Lässt der Auftraggeber in der Bekanntmachung nur elektronische Angebote zu, können Erklärungen, die dieser Form nicht genügen, bei der Auslegung des Angebots nicht berücksichtigt werden.

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VPRRS 2021, 0068
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Abgelaufene Bescheinigung = nicht vorgelegte Bescheinigung!

OLG München, Beschluss vom 17.12.2019 - Verg 25/19

Die Vorlage einer Bescheinigung, deren Gültigkeitsdauer ausdrücklich abgelaufen ist, ist als Nichtvorlage anzusehen.

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VPRRS 2021, 0062
Mit Beitrag
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Komplexes Großbauvorhaben: Bieter muss über Berufserfahrung verfügen!

OLG Schleswig, Beschluss vom 10.12.2020 - 54 Verg 4/20

1. Für die Beurteilung der Eignung der Bieter am Maßstab von auftraggeberseitig gestellten Mindestanforderungen sind allein die in der Auftragsbekanntmachung bzw. in der Aufforderung zur Interessenbestätigung festgelegten Eignungskriterien maßgeblich.

2. Wird ein Formblatt in der Auftragsbekanntmachung direkt verlinkt, kann sein Inhalt für die konkretisierende Auslegung der Eignungsanforderungen der Auftragsbekanntmachung herangezogen werden.

3. Der Auftraggeber darf für die wirtschaftliche/finanzielle und die technische/berufliche Leistungsfähigkeit eine mindestens dreijährige Geschäftstätigkeit der Bieter und der von ihnen eingesetzten anderen Unternehmen bei vergleichbaren Leistungen zum Zeitpunkt der Abgabe des Angebots als Mindesteignungskriterium verlangen, wenn dies durch den Auftragsgegenstand gerechtfertigt ist.

4. Von den Bietern kann bei einem komplexen Großbauvorhaben und einem hohe Anforderungen an die Ausführung und Koordinierung erfordernden Gewerk eine dreijährige Geschäftstätigkeit als Mindesteignungsvoraussetzung verlangt werden.

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VPRRS 2021, 0063
Mit Beitrag
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Nur den Umsatz abgefragt: Null-Euro-Angabe ist kein Ausschlussgrund!

OLG Dresden, Beschluss vom 05.02.2021 - Verg 4/20

1. Die bloße Abfrage des Umsatzes in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren im Formblatt 124 (in Verbindung mit dem Verzicht auf die Angabe eines Mindestumsatzes) erlaubt den Bietern die Eintragung der Zahl "0", so dass mit ihr keine die Festlegung einer Mindestanforderung für die Geschäftstätigkeit verbunden ist.

2. Enthält die Auftragsbekanntmachung das vom Auftraggeber geltend gemachte Eignungskriterium einer bereits mindestens dreijährigen Geschäftstätigkeit der Bieter auf dem von der Ausschreibung betroffenen Gebiet nicht, kann auf das Fehlen einer durch ein solches Kriterium begründeten Eignung auf Seiten des Bieters ein Ausschluss aus dem Vergabeverfahren nicht gestützt werden.

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VPRRS 2021, 0056
Mit Beitrag
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
(Teil-)Rücknahme einer Zuwendung: Zuwendungsgeber muss Einzelumstände würdigen!

OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 24.02.2021 - 4 A 2038/16

1. Die fehlerhafte Wahl der Verfahrensart stellt zwar in der Regel einen schwerwiegenden Vergaberechtsverstoß dar. Diese Regelannahme entbindet den Zuwendungsgeber aber nicht davon, die Umstände des jeweiligen Einzelfalls zu würdigen.

2. Es ist zweifelhaft, ob die in Abschnitt 3 VOL/A 2009 geregelten b-Paragraphen einen Vorrang des Offenen Verfahrens gegenüber dem Nichtoffenen Verfahren vorsahen.

3. Die Wahl des Vergabeverfahrens in einem Vergabevermerk hinreichend zu dokumentieren.

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VPRRS 2020, 0371
Mit Beitrag
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Kein automatischer Ausschluss konzernverbundener Unternehmen bei Loslimitierung!

OLG München, Beschluss vom 23.11.2020 - Verg 7/20

1. Konzernverbundene Unternehmen sind wegen eines Verstoßes gegen die Loslimitierung auszuschließen, wenn sich aus dem für jeden Bieter erkennbaren Zweck der Loslimitierung eindeutig ergibt, dass konzernverbundene, abhängige Unternehmen als "ein" Bieter im Sinne der Bekanntmachung gelten.

2. Dies ist nicht der Fall, wenn die Konzernverbundenheit nicht zu einer drohenden wirtschaftlichen Abhängigkeit des Auftraggebers führt.

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VPRRS 2021, 0048
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Dreijahreszeitraum ist Begrenzung, keine Mindestbedingung!

VK Sachsen, Beschluss vom 02.11.2020 - 1/SVK/027-20

1. Die Forderung nach Angaben zum Umsatz des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren (Formblatt 124) ist nicht mit der Forderung einer mindestens dreijährigen Geschäftstätigkeit gleichzusetzen.*)

2. Das Formblatt 124 fordert nicht den Nachweis einer mindestens dreijährigen Geschäftsexistenz als Eignungskriterium. Ein Bieter hat dort vielmehr nur die vergleichbaren Umsätze aus den drei letzten Geschäftsjahren anzugeben, die er erzielt hat. Dies schließt die Angabe "0 Euro" ein.*)

3. Aus § 6a EU Nr. 2 lit. c VOB/A ergibt sich nicht, dass Bauaufträge zwingend nur an Unternehmen zu vergeben sind, welche mindestens seit drei Jahren am Markt mit vergleichbaren Leistungen tätig sind. Vielmehr schränkt die Regelung das Recht des Auftraggebers, Angaben zum Umsatz zu verlangen, dahingehend ein, dass Angaben zu länger zurückliegenden Geschäftsjahren nicht verlangt werden dürfen. Der Dreijahreszeitraum ist deshalb keine Mindestvoraussetzung, sondern eine Begrenzung.*)

4. Will der Auftraggeber einen Mindestumsatz mit vergleichbaren Leistungen als Eignungskriterium definieren, hat er dies eindeutig und klar vorzugeben und sachlich zu begründen.*)

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VPRRS 2021, 0047
Mit Beitrag
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Umsatzabfrage ≠ Nachweis der Geschäftsexistenz!

VK Sachsen, Beschluss vom 02.11.2020 - 1/SVK/026-20

1. Die Forderung nach Angaben zum Umsatz des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren (Formblatt 124) ist nicht mit der Forderung einer mindestens dreijährigen Geschäftstätigkeit gleichzusetzen.*)

2. Das Formblatt 124 fordert nicht den Nachweis einer mindestens dreijährigen Geschäftsexistenz als Eignungskriterium. Ein Bieter hat dort vielmehr nur die vergleichbaren Umsätze aus den drei letzten Geschäftsjahren anzugeben, die er erzielt hat. Dies schließt die Angabe "0 Euro" ein.*)

3. Aus § 6a EU Nr. 2 c VOB/A 2019 ergibt sich nicht, dass Bauaufträge zwingend nur an Unternehmen zu vergeben sind, welche mindestens seit drei Jahren am Markt mit vergleichbaren Leistungen tätig sind. Vielmehr schränkt die Regelung das Recht des Auftraggebers, Angaben zum Umsatz zu verlangen, dahingehend ein, dass Angaben zu länger zurückliegenden Geschäftsjahren nicht verlangt werden dürfen. Der Dreijahreszeitraum ist deshalb keine Mindestvoraussetzung, sondern eine Begrenzung.*)

4. Will der Auftraggeber einen Mindestumsatz mit vergleichbaren Leistungen als Eignungskriterium definieren, hat er dies eindeutig und klar vorzugeben und sachlich zu begründen.*)

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VPRRS 2021, 0050
Mit Beitrag
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Vergabeverfahren grundlos aufgehoben: Höhe des Schadensersatzes?

BGH, Urteil vom 08.12.2020 - XIII ZR 19/19

1. Verletzt der öffentliche Auftraggeber eine Rücksichtnahmepflicht im vorvertraglichen Schuldverhältnis, indem er ein Vergabeverfahren rechtswidrig aufhebt (hier: ohne einen Aufhebungsgrund nach § 17 Abs. 1 VOB/A 2016), steht dem Bieter, auf dessen Angebot bei Vergabe des Auftrags der Zuschlag zu erteilen gewesen wäre, ein Schadensersatzanspruch zu. Der Anspruch ist auf den Ersatz des Schadens gerichtet, der dem Bieter durch die mangelnde Beachtung der für das Verfahren und seine mögliche Aufhebung maßgeblichen Vorschriften entstanden ist.*)

2. Dieser zu ersetzende Schaden besteht grundsätzlich in den Aufwendungen, die der Bieter zur Wahrnehmung seiner Chance auf einen Zuschlag vorgenommen hat und hierzu für erforderlich halten durfte. Personalkosten für die Angebotserstellung sind dabei auch ohne konkreten Nachweis des Bieters, dass er ohne diesen Aufwand durch deren Tätigkeit anderweitig Einnahmen erwirtschaftet hätte, ersatzfähig.*)

3. Ein Anspruch auf Ersatz entgangenen Gewinns kommt grundsätzlich nur dann in Betracht, wenn das Vergabeverfahren mit einem Zuschlag abgeschlossen wird, der Zuschlag jedoch nicht demjenigen Bieter erteilt wird, auf dessen Angebot bei Beachtung der maßgeblichen vergaberechtlichen Vorschriften allein ein Zuschlag hätte erteilt werden dürfen.*)

4. Dem Abschluss eines Vergabeverfahrens mit dem Zuschlag an einen nicht zuschlagsberechtigten Bieter ist es gleichzustellen, wenn der öffentliche Auftraggeber ein wirtschaftlich und wertungsmäßig entsprechendes Ergebnis dadurch herbeiführt, dass er die Ausschreibung aufhebt, ohne dass ein anerkannter Aufhebungsgrund vorliegt, und den Auftrag außerhalb eines förmlichen Vergabeverfahrens oder in einem weiteren Vergabeverfahren an einen Bieter vergibt, an den der Auftrag nach dem Ergebnis des aufgehobenen Vergabeverfahrens nicht hätte vergeben werden dürfen.*)

5. Voraussetzung hierfür ist, dass der später vergebene Auftrag bei der gebotenen wirtschaftlichen Betrachtungsweise das gleiche Vorhaben und den gleichen Auftragsgegenstand betrifft und die Auftragsvergabe einem Zuschlag im aufgehobenen Vergabeverfahren an einen nicht zuschlagsberechtigten Bieter gleichzustellen ist. Dies ist namentlich der Fall, wenn der öffentliche Auftraggeber das Vergabeverfahren nicht - im Hinblick auf die Vergabe an den Bieter mit dem annehmbarsten Angebot - aus sachlichen und willkürfreien Gründen aufgehoben hat, sondern um den Auftrag außerhalb dieses Verfahrens an einen anderen Bieter vergeben zu können (Fortführung von BGH, IBR 1998, 459, und BGH, IBR 2014, 292).*)




VPRRS 2021, 0044
Straßenbau und InfrastrukturStraßenbau und Infrastruktur
Aufstellen und Vorhalten von transportablen Schutzeinrichtungen

VK Hessen, Beschluss vom 07.10.2020 - 69d-VK-2-40/2020

(ohne amtlichen Leitsatz)

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VPRRS 2021, 0038
Mit Beitrag
NachprüfungsverfahrenNachprüfungsverfahren
Maschinenschriftliche Namenswiedergabe des Vorsitzenden reicht!

VK Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 06.01.2021 - VK 1-22/19

1. Die Formerfordernisse, die an einen wirksamen Beschluss der Vergabekammer zu stellen sind, ergeben sich aus dem GWB und dem subsidiär unmittelbar anwendbaren Verwaltungsverfahrensgesetz. Für eine entsprechende Anwendung von § 315 Abs. 1 ZPO, § 173 VwGO bleibt mangels Regelungslücke kein Raum.*)

2. Die Vergabekammer ist Teil der Exekutive und entscheidet durch Verwaltungsakt in einem Verwaltungsverfahren. Der Beschluss muss gemäß § 37 Abs. 3 Satz 1 VwVfG die erlassende Behörde erkennen lassen und die Unterschrift des vorsitzenden Mitglieds enthalten. Die Unterschriften der an der Entscheidung mitwirkenden hauptamtlich und ehrenamtlich beisitzenden Mitglieder sind entbehrlich.*)

3. Die in § 37 Abs. 3 Satz 1 VwVfG enthaltenen Formvorschriften gelten nur für die Version des Verwaltungsakts, die den Verfahrensbeteiligten bekannt gegeben wird. Bereits mit der maschinenschriftlichen Namenswiedergabe des vorsitzenden Mitglieds der Vergabekammer am Ende des Verwaltungsakts wird den gesetzlichen Anforderungen Genüge getan.*)

4. Durch die Geschäftsordnung der Vergabekammer kann das Unterschriftserfordernis nach § 37 Abs. 3 Satz 1 VwVfG nicht abbedungen bzw. verschärft werden in dem Sinne, dass auch die Unterschriften der beisitzenden Mitglieder erforderlich wären. Bei der Geschäftsordnung handelt es sich um reines Innenrecht, das allgemeinen gesetzlichen Regelungen nicht entgegenstehen darf.*)

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VPRRS 2021, 0039
Mit Beitrag
NachprüfungsverfahrenNachprüfungsverfahren
Baumaßnahmen an Autobahnen: Seit 01.01.2021 ist die VK Bund zuständig!

VK Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 28.01.2021 - VK 2-2/21

1. Für die Verwaltung der Bundesautobahnen ist die bundeseigene Autobahn GmbH zuständig. Sie ist zum 01.01.2021 im Rahmen der ihr zur Ausführung übertragenen Aufgaben in die Vergabe- und Gerichtsverfahren sowie sonstige Verfahren und Rechtspositionen eingetreten.

2. Für vor dem 01.01.2021 anhängige Vergabenachprüfungsverfahren, die gegen ein Bundesland eingeleitet wurden, das im Rahmen der Auftragsverwaltung für den Bund geführt wurde, sind nicht (mehr) die Vergabekammern der Länder, sondern die Vergabekammern des Bundes zuständig.

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VPRRS 2021, 0029
Tief- und IngenieurbauTief- und Ingenieurbau
eVergabe-Plattform funktioniert nicht: Aufhebung und Neuausschreibung!

VK Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 05.06.2019 - 2 VK LSA 4/19

1. Es ist dem öffentlichen Auftraggeber verwehrt, Angebote von Bietern, denen eine formgerechte rechtzeitige Übermittlung nicht möglich war, nachträglich in die Wertung einzubeziehen.

2. Können mehrere Bieter ihre Angebote aufgrund technischer Probleme der eVergabe-Plattform nicht rechtzeitig in das Bieterportal einstellen, kann der Auftraggeber die Ausschreibung aufheben und die Leistung neu ausschreiben.

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VPRRS 2021, 0026
Mit Beitrag
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Grundstücksbeschaffung ist Bietersache!

VK Westfalen, Beschluss vom 22.07.2020 - VK 1-17/20

1. Die Anforderung an die Teilnehmer über ein bestimmtes, genau beschriebenes Grundstück zu verfügen, damit überhaupt die Teilnahme am Wettbewerb möglich ist, verstößt gegen § 3b EU Abs. 2 Nr. 3 VOB/A 2019. Damit verengt sich der Wettbewerb auf ein Grundstück bzw. auf einen Teilnehmer.*)

2. Soweit sich der Auftraggeber auf das "Leistungsbestimmungsrecht" beruft, muss er die Gründe für die Eingrenzung des Wettbewerbs nennen.*)

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VPRRS 2021, 0025
Mit Beitrag
Tief- und IngenieurbauTief- und Ingenieurbau
Referenzen müssen vergleichbar, nicht identisch sein!

VK Westfalen, Beschluss vom 25.06.2020 - VK 1-14/20

1. Sind die Eignungsanforderungen nicht in der Bekanntmachung genannt, muss ein Bieter darlegen, dass er dadurch in seiner Wettbewerbsposition beeinträchtigt ist.*)

2. Referenzen müssen nicht identisch, sondern vergleichbar sein.*)

3. Die früheren Leistungen eines anderen Unternehmens können die eigene Eignung für den konkreten Auftrag nur dann belegen, wenn der Bieter nachweisen kann, dass der ganz überwiegende Teil der auszuführenden Leistungen durch dasselbe Personal des früheren Unternehmens durchgeführt werden soll.*)

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VPRRS 2021, 0105
PlanungsleistungenPlanungsleistungen
Bewertungsmethode muss nicht bekannt gegeben werden!

VK Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 14.12.2020 - 3 VK 8/20

1. Dem öffentlichen Auftraggeber stehen verschiedene Bewertungsmethoden für die Ermittlung des besten Preis- Leistungs-Verhältnisses bzw. Kosten-Leistungs-Verhältnisses und damit des wirtschaftlichsten Angebots zur Verfügung, wenn ein Angebot nicht alleine nach dem Preis bewertet werden soll. Das Vergaberecht schreibt keine bestimmte Methode vor.

2. Die Zuschlagskriterien müssen so festgelegt und bestimmt sein, dass die Möglichkeit eines wirksamen Wettbewerbs gewährleistet wird, der Zuschlag nicht willkürlich erteilt werden kann und eine wirksame Überprüfung möglich ist, ob und inwieweit die Angebote die Zuschlagskriterien erfüllen.

3. Ein Auftraggeber ist zwar nicht verpflichtet, seine Bewertungsmethode bekannt zu geben. Gleichzeitig gilt, dass keine überraschenden Unterkriterien eingefügt werden dürfen.

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VPRRS 2021, 0018
Mit Beitrag
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Keine Eignungsleihe: Darf die Eignung der Nachunternehmer geprüft werden?

VK Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 23.04.2020 - VK 2-7/20

1. Mit der wirksamen Rücknahme des Nachprüfungsantrags ist das Vergabenachprüfungsverfahren beendet. Es ist somit lediglich noch über die Kosten zu befinden.

2. Unter Billigkeitsgesichtspunkten sind die Kosten regelmäßig demjenigen Beteiligten aufzuerlegen, der ohne das erledigende Ereignis voraussichtlich unterliegt. Dies erfordert eine Prognose hinsichtlich des weiteren Verfahrensverlaufs.

3. Die Frage, ob es einem öffentlichen Auftraggeber verwehrt ist, die Eignung der vom Bieter vorgeschlagenen Nachunternehmern zu prüfen, wenn es sich nicht um eine Eignungsleihe handelt, muss - hier - nicht entschieden werden. Allerdings sprechen hierfür gute Gründe.

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VPRRS 2021, 0016
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Verstoß gegen Wettbewerbsrecht: Maßstab für die Höhe der Geldbuße?

EuGH, Urteil vom 14.01.2021 - Rs. C-450/19

Art. 101 Abs. 1 AEUV ist dahin auszulegen, dass, wenn ein Unternehmen, das an einer einheitlichen und fortgesetzten Zuwiderhandlung gegen diese Bestimmung beteiligt gewesen sein soll, deren Tatbestand letztmalig durch die mit seinen Wettbewerbern abgestimmte Abgabe eines Angebots im Rahmen einer Ausschreibung für die Vergabe eines öffentlichen Bauauftrags verwirklicht worden sein soll, den Zuschlag erhalten und mit dem öffentlichen Auftraggeber einen Vertrag über Bauleistungen geschlossen hat, in dem die wesentlichen Merkmale des Auftrags und insbesondere der als Gegenleistung für die Arbeiten zu zahlende Gesamtpreis bestimmt sind, wobei deren Ausführung und die Zahlung des Preises hierfür zeitlich gestaffelt sind, der Zeitraum der Zuwiderhandlung dem Zeitraum bis zum Zeitpunkt der Unterzeichnung des Vertrags entspricht, der auf der Grundlage des von dem Unternehmen abgegebenen abgestimmten Angebots zwischen ihm und dem öffentlichen Auftraggeber abgeschlossen wurde. Das vorlegende Gericht hat zu prüfen, zu welchem Zeitpunkt die wesentlichen Merkmale des in Rede stehenden Auftrags und insbesondere der als Gegenleistung für die Arbeiten zu zahlende Gesamtpreis endgültig bestimmt wurden.*)

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VPRRS 2021, 0015
Mit Beitrag
PlanungsleistungenPlanungsleistungen
sind kein Baubeginn!

OVG Sachsen, Urteil vom 05.08.2020 - 6 A 1165/17

1. Im Wortlaut der Verwaltungsvorschriften zur Sächsischen Haushaltsordnung (hier Nr. 1.3.1 VwV-SäHO a. F. zu § 44 SäHO) und der Förderrichtlinie Boden- und Grundwasserschutz vom 13.07.2007 (RL BuG/2007) hat sich nicht in antizipierter Form konkretisiert, dass die Leistungsphase 7 nach § 42 HOAI und Anlage 12 (a. F.) oder die öffentliche Ausschreibung von Bauleistungen als Baubeginn gilt.*)

2. Zur Feststellung einer tatsächlich geübten Verwaltungspraxis (im hier maßgeblichen Zeitraum verneint).*)

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VPRRS 2021, 0012
Mit Beitrag
ReinigungsleistungenReinigungsleistungen
Unvollständiges Angebot kann nachgebessert werden!

VK Lüneburg, Beschluss vom 29.10.2020 - VgK-34/2020

1. Angebote, die den vergaberechtlichen (Form-)Erfordernissen nicht genügen, sind vom weiteren Vergabeverfahren auszuschließen.

2. "Angebote, bei denen Änderungen an den Vergabeunterlagen vorgenommen worden sind", sind solche Angebote, die hinter den Anforderungen des Leistungsverzeichnisses zurückbleiben, also die geforderte Leistung "abmagern".

3. Damit qualitativ gute Angebote nicht aus rein formalen Gründen ausgeschlossen werden müssen, können sie nachgebessert werden.

4. Der öffentliche Auftraggeber darf den Bieter auffordern, fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen. Angaben, die sich auf Fähigkeiten des Unternehmens beziehen (sog. Eignungskriterien), dürfen sogar korrigiert werden.

5. Verfügt eine kleinere Stadt über ein eigenes Rechtsamt mit zwei Juristen, ist sie grundsätzlich personell ausreichend aufgestellt, um vergaberechtliche Fragen selbst bearbeiten zu können. Die anwaltliche Vertretung in einem Vergabenachprüfungsverfahren ist deshalb nicht ohne weiteres geboten.

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VPRRS 2021, 0009
Mit Beitrag
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Aufhebung setzt wirklichkeitsnahe Auftragswertschätzung voraus!

VK Lüneburg, Beschluss vom 06.10.2020 - VgK-33/2020

1. Änderungen an den Vergabeunterlagen sind unzulässig. Das betreffende Angebot ist zwingend von der Wertung auszuschließen.

2. Unzulässige Änderungen an den Vergabeunterlagen liegen immer dann vor, wenn ein Bieter etwas anderes anbietet, als vom öffentlichen Auftraggeber nachgefragt. Unerheblich ist, ob sich die Änderungen in den Vergabeunterlagen selbst manifestieren oder in anderer Weise, etwa dadurch, dass in einem zusätzlichen Begleitschreiben Vorbehalte oder Einschränkungen formuliert werden.

3. Auf die Wettbewerbsrelevanz, Wesentlichkeit oder Geringfügigkeit einer Änderung der Vergabeunterlagen kommt es nicht an. Der Bieter ist ohne Einschränkungen an die in den Vergabeunterlagen im Einzelnen präzisierte Nachfrage des öffentlichen Auftraggebers gebunden.

4. Eine Aufhebung des Vergabeverfahrens wegen einer deutlichen Überschreitung des Auftragswerts voraus setzt eine vertretbare, d. h. wirklichkeitsnahe und ordnungsgemäß dokumentierte Auftragswertschätzung voraus. Zudem müssen alle Angebote deutlich höher liegen als die objektiv vertretbare Auftragswertschätzung.

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VPRRS 2021, 0008
Mit Beitrag
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
"Technische Fachkräfte" sind die auf der Baustelle eingesetzten Mitarbeiter!

VK Lüneburg, Beschluss vom 10.08.2020 - VgK-19/2020

1. Ein Angebot ist auch im Teilnahmewettbewerb auszuschließen, wenn die nachgeforderten Unterlagen nicht innerhalb der Nachfrist vorgelegt werden. Das setzt voraus, dass die nicht nachgelieferten Unterlagen ursprünglich in gerechtfertigter Weise gefordert wurden und auch die Nachforderung den Formerfordernissen der VOB/A entsprach.

2. „Angaben zu den technischen Fachkräften" betreffen die konkret vor Ort eingesetzten Mitarbeiter.

3. Im Teilnahmeverfahren kann eine Eignungsanforderung auch ohne Mindestanforderung verwendet werden, um aus der Zahl der Teilnehmer die besten für die Aufforderung zur Abgabe eines Angebots auszuwählen.

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VPRRS 2021, 0005
Mit Beitrag
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
"Verstöße" gegen missverständliche Angaben führen nicht zum Angebotsausschluss!

VK Lüneburg, Beschluss vom 09.09.2020 - VgK-32/2020

1. Änderungen an den Vergabeunterlagen sind unzulässig und führen zum Angebotsausschluss. Das gilt nicht bei "Verstößen" gegen interpretierbare oder gar missverständliche beziehungsweise mehrdeutige Angaben in den Vergabeunterlagen.

2. Gibt der Bieter an, Nachunternehmerleistungen seien mit 0,00 Euro berücksichtigt, kann aus der Erklärung, dass für den Fall, dass während der Bauphase doch Nachunternehmer eingesetzt werden sollen, ein Zuschlag einkalkuliert wurde, kein Nachunternehmereinsatz abgeleitet werden.

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Online seit 2020

VPRRS 2020, 0369
Mit Beitrag
Strom, Wasser, GasStrom, Wasser, Gas
Preisabstand über 10%: Preisprüfung möglich!

OLG Naumburg, Beschluss vom 30.03.2020 - 7 Verg 1/20

1. Wann der Eindruck eines ungewöhnlich niedrigen Angebots im Sinne eines Missverhältnisses zwischen dem angebotenen Gesamtpreis bzw. den angebotenen Gesamtkosten und dem objektiven Wert der ausgeschriebenen Leistungen zu gewinnen ist, lässt sich nicht abstrakt bestimmen.

2. Soweit auf den prozentualen Abstand des niedrigsten Angebotspreises zum nächsthöheren Preis von 20 % abgestellt wird, handelt es sich um einen Orientierungswert.

3. Dem Auftraggeber ist für das Einleiten eines Prüfungsverfahrens wegen des Eindrucks eines ungewöhnlich niedrigen Angebots ein weiter Entscheidungsspielraum zuzuerkennen.

4. Ein Aufklärungsverlangen zu den Grundlagen der Preisermittlung eines Bieters ist zulässig, wenn das Angebot inhaltlich bewertet wird, der Auftraggeber einem für die Vergabeentscheidung erheblichen Informationsbedürfnis folgt, wenn die geforderten Angaben geeignet sind, dieses Informationsbedürfnis zu befriedigen, und wenn dem Auftraggeber die Erlangung dieser Informationen nicht auf einfachere Weise möglich ist.

5. Die Einleitung eines Preisprüfverfahrens ist nicht willkürlich, wenn zwischen dem Gesamtpreis des Angebots des Bestbieters und demjenigen des zweitplatzierten Bieters ein Abstand von mehr als 10 % liegt.

6. Im Vergabenachprüfungsverfahren gilt nicht die Parteimaxime, wonach sämtliche tatsächliche Gesichtspunkte, die zwischen den Beteiligten unstreitig sind, als wahr unterstellt werden müssten. Die Vergabekammer ist auch zu einem Aufgreifen von Mängeln eines Angebots von Amts wegen berechtigt.

7. Eine Entscheidung der Vergabekammer ist selbst dann nicht ohne weiteres wirkungslos, weil sie überobligatorische Feststellungen zum Sachverhalt vorgenommen hat. Derartige Fehler führten allenfalls zur Anfechtbarkeit der Entscheidung.

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VPRRS 2020, 0363
Mit Beitrag
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Präqualifiziert ≠ präqualifiziert!

VK Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 05.08.2020 - 3 VK LSA 27/20

1. Geht der Auftraggeber hinsichtlich der Eignung eines Bieters aufgrund seiner Präqualifikation von dessen Fachkunde für den ausgeschriebenen Auftrag aus, ist auch nur diese Präqualifikation bei der Prüfung der Eignung zugrunde zu legen.*)

2. Mit dem Nachweis seiner Eignung im Angebot - hier mit der Eintragung in das Präqualifikationsverzeichnis - ist der Bieter grundsätzlich an diese Erklärung gebunden, und eine Abänderung dieses Eignungsnachweises ist nicht zulässig.*)

3. Aus diesem Grund darf der Auftraggeber auch nicht die ihm fehlenden Informationen zur Eignung des Bieters gem. § 16a Abs. 1 VOB/A nachfordern.*)

4. Die Pflicht zur Nachforderung bezieht sich nur auf körperlich vorhandene Unterlagen, wenn sie in formaler Hinsicht von den Anforderungen abweichen, nicht jedoch, wenn sie damit inhaltlich nachgebessert werden sollen. Dies stellt aufgrund des vergaberechtlichen Gleichbehandlungs- und Transparenzgebots eine unzulässige inhaltliche Änderung des Angebots dar.*)

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VPRRS 2020, 0362
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Keine nachträgliche Forderung nicht bekannt gemachter Eignungsnachweise!

VK Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 21.04.2020 - 3 VK LSA 9/20

1. Aus Gründen der Transparenz und Gleichbehandlung soll die Auftragsbekanntmachung die für die Beurteilung der Eignung der Bieter verlangten Nachweise enthalten. Sinn und Zweck dieser Regelung ist es, dass für jeden potenziellen Bieter bereits aus der Auftragsbekanntmachung zweifelsfrei klar sein muss, welche Eignungsnachweise der Auftraggeber von ihm verlangt. Ein Bieter soll so bereits auf den ersten Blick erkennen können, ob er die festgelegten Eignungsanforderungen erfüllen kann.*)

2. Dem Auftraggeber ist es verwehrt, das Angebot eines Bieters auszuschließen, weil dieser von der Auftragsbekanntmachung abweichend geforderte Eignungsnachweise - hier über die Eintragung in das Präqualifikationsverzeichnis hinausgehend - nicht vorgelegt hat. Die nachträgliche Forderung von nicht wirksam bekannt gemachten Eignungsnachweisen ist rechtswidrig.*)

3. Für den Ausschluss eines Angebots wegen erheblicher Mängel im Zusammenhang mit einem früheren Vergabeverfahren bedarf es einer umfangreich dokumentierten negativen Prognose - erhebliche Zweifel an der Eignung des Bieters - im Hinblick auf den aktuell zur Vergabe stehenden Auftrag.*)

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VPRRS 2020, 0239
Mit Beitrag
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Auftragswert bei Rahmenvereinbarungen in Losen: Funktionale Betrachtung erforderlich!

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 15.07.2020 - Verg 40/19

1. Auch bei der Vergabe von Rahmenvereinbarungen gilt eine funktionelle Betrachtungsweise für die Schätzung des Auftragswerts.

2. Die Addition der geschätzten Auftragswerte bei losweisen Vergaben konkretisiert die funktionelle Betrachtung, auch bei Rahmenvereinbarungen.

3. Die funktionelle Betrachtung der Auftragswertschätzung wird bei Rahmenvereinbarungen nicht dadurch eingeschränkt, dass diese auf Grundlage des geschätzten Gesamtwerts aller Einzelaufträge erfolgt.

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VPRRS 2020, 0359
NachprüfungsverfahrenNachprüfungsverfahren
Kein Angebot abgegeben: Nachprüfungsantrag zulässig?

VK Sachsen, Beschluss vom 22.10.2020 - 1/SVK/023-20

1. Die Antragsbefugnis ist auch ohne Angebotsabgabe gegeben und kann für sämtliche Vergaberechtsverstöße geltend gemacht werden, die den Antragsteller an der Einreichung eines chancenreichen Angebots gehindert oder erheblich beeinträchtigt haben, sofern es sich bei wertender Betrachtung dabei um gewichtige Vergaberechtsverstöße handelt. Der Antragsteller dokumentiert sein Interesse am Auftrag in solchen Fällen hinreichend durch vorprozessuale Rüge und den anschließenden Nachprüfungsantrag.*)

2. Nach § 97 Abs. 4 Satz 2 GWB sind Leistungen in der Menge aufgeteilt (Teillose) und getrennt nach Art oder Fachgebiet (Fachlose) zu vergeben. Hiervon darf der öffentliche Auftraggeber gem. § 97 Abs. 4 Satz 3 GWB nur ausnahmsweise abweichen, wenn wirtschaftliche oder technische Gründe dies erfordern. Sinn und Zweck des Grundsatzes der Losvergabe ist es, die Chancen für eine erfolgreiche Teilnahme von kleinen und mittelständischen Unternehmen am Vergabeverfahren zu verbessern.*)

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VPRRS 2020, 0360
Mit Beitrag
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Eigenausführung bestätigt: NU-Benennung führt zum Angebotsausschluss!

VK Sachsen, Beschluss vom 30.10.2020 - 1/SVK/028-20

1. Legt ein Bieter auf Aufforderung des Auftraggebers innerhalb der Frist des § 16 EU Nr. 4 VOB/A 2019 ein Formblatt 223 vor, in dem er eigenhändig das Wort "Sonstige" gestrichen und durch die Angabe "NU" ersetzt hat, ist darin zum einen eine unzulässige und damit ausschlussrelevante Änderung an den Vergabeunterlagen gemäß § 16 EU Nr. 2 i.V.m. § 13 EU Abs. 1 Nr. 5 Satz 2 VOB/A 2019 zu sehen. Zum anderen liegt darin eine inhaltlich unzureichende Vorlage von Unterlagen i.S.v. § 16 EU Nr. 4 VOB/A 2019, weil sowohl eine Aussage zu den "Sonstigen"-Kosten als auch die geforderte Aufgliederung der Einheitspreise zu den Teilkosten und Zeitansätzen der Nachunternehmerleistungen fehlt.*)

2. Hat ein Bieter in seinem Angebot abschließend erklärt, eine bestimmte Teilleistung selbst zu erbringen, kann er für diese Leistung nachträglich keinen Unterauftragnehmer mehr benennen, da dies eine unzulässige inhaltliche Änderung seines Angebots darstellen würde.*)

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VPRRS 2020, 0354
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Auftraggeber muss nicht das niedrigste Angebot bezuschlagen!

LG Bonn, Urteil vom 21.10.2020 - 1 O 51/20

1. Für den Erfolg einer auf positives Interesse gerichteten Schadensersatzklage eines Bieters nach Erteilung des ausgeschriebenen Auftrags an einen anderen Bieter ist entscheidend, ob dem klagenden Bieter bei objektiv richtiger Anwendung der bekanntgemachten Vergabekriterien unter Beachtung des der Vergabestelle gegebenenfalls zukommenden Wertungsspielraums der Zuschlag erteilt werden musste.

2. Dabei ist zu berücksichtigen, dass keine Ermessensbindung des Auftraggebers in der Art vorliegt, dass er stets das günstigste Angebot auszuwählen hat. Vielmehr kann und muss er im Rahmen seines Ermessens auch andere Aspekte der Angebote berücksichtigen und gewichten und letztlich aus den vorliegenden Angeboten auf dieser Basis eine Auswahl treffen. Insoweit steht ihm ein Beurteilungsspielraum bei der Auswahl des Angebots zu.

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VPRRS 2020, 0353
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Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Klarstellung ist keine Änderung!

OVG Sachsen, Urteil vom 21.10.2020 - 6 A 954/17

1. Der öffentliche Auftraggeber muss und darf Angebote, die widersprüchliche Angaben enthalten, nicht ohne weiteres von der Wertung ausnehmen, ohne das Bieterunternehmen zuvor zu einer Aufklärung über den Inhalt des Angebots aufgefordert und ihm Gelegenheit gegeben zu haben, den Tatbestand der Widersprüchlichkeit nachvollziehbar auszuräumen (wie OLG Düsseldorf, IBR 2015, 680).*)

2. Eine Korrektur offensichtlicher Unrichtigkeiten durch das Bieterunternehmen führt nicht zu einer Änderung der Vergabeunterlagen und verstößt auch nicht gegen das Nachverhandlungsverbot.*)

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VPRRS 2020, 0379
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Kein Aufhebungsgrund nach VOB/A: Schadensersatz nur in Höhe der Angebotskosten!

OLG Düsseldorf, Urteil vom 22.04.2020 - 27 U 10/19

1. Wird eine öffentliche Ausschreibung aufgehoben, ohne dass ein in der einschlägigen Vergabeverordnung genannter Aufhebungsgrund vorliegt, steht dem Bieter, der bei Fortsetzung des Verfahrens und Vergabe des Auftrags den Zuschlag erhalten hätte, grundsätzlich ein Anspruch auf Ersatz der mit der Teilnahme am Verfahren verbundenen Aufwendungen zu.

2. Weitergehende Ansprüche, wie etwa ein Schadensersatzanspruch auf Erstattung des positiven Interesses, kommen nur unter besonderen Voraussetzungen, z. B. bei einer sog. Scheinaufhebung (hier verneint), in Betracht.

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VPRRS 2020, 0349
Mit Beitrag
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Ausschreibung darf nicht auf spezifisches Produkt zugeschnitten sein!

VK Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 19.03.2020 - 3 VK LSA 4/20

1. Soweit es nicht durch den Auftragsgegenstand gerechtfertigt ist, darf der öffentliche Auftraggeber in technischen Spezifikationen nicht auf eine bestimmte Produktion oder Herkunft oder ein besonderes Verfahren, das die von einem bestimmten Unternehmen bereitgestellten Produkte charakterisiert, oder auf Marken, Patente, Typen oder einen bestimmten Ursprung oder eine bestimmte Produktion verweisen.

2. Gegen das Gebot der produktneutralen Ausschreibung wird auch dann verstoßen, wenn die Vorgaben der Ausschreibung derart spezifisch auf ein bestimmtes Produkt zugeschnitten sind, dass es den Bietern letztlich unmöglich ist, eine davon abweichende Leistung anzubieten.

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VPRRS 2020, 0351
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Unklarheiten in der Leistungsbeschreibung gehen zu Lasten des Auftraggebers!

LG Bonn, Urteil vom 18.11.2020 - 1 O 125/20

1. Straßenbäume sind Zubehör von Straßen und damit ein Teil der "baulichen Anlage" Straße selbst. Baumpflegearbeiten an Straßenbäumen als Instandhaltungsarbeiten sind daher "Bauleistungen".

2. Aus der Verpflichtung des öffentlichen Auftraggebers, den Leistungsgegenstand eindeutig und erschöpfend zu beschreiben, folgt eine Vollständigkeits- und Richtigkeitsvermutung. Sowohl für die Kalkulation und Erstellung der Angebote wie für die spätere Vertragsausführung dürfen die Bieter davon ausgehen, dass die Leistung richtig beschrieben ist und alle erforderlichen Details vollständig angegeben sind, soweit sich aus den Ausschreibungsunterlagen nichts Abweichendes ergibt.

3. Unklarheiten und Unvollständigkeiten gehen zu Lasten des öffentlichen Auftraggebers.

4. Erkennt ein Bieter einen Verstoß des öffentlichen Auftraggebers gegen das Gebot der eindeutigen und erschöpfenden Leistungsbeschreibung oder hätte er ihn bei der im jeweiligen Fall zumutbaren Prüfung erkennen können, kann er sich nicht auf die Vollständigkeits- und Richtigkeitsvermutung berufen und muss sich darum bemühen, erkennbare Unklarheiten oder Unvollständigkeiten vor Abgabe seines Angebots zu klären.

5. An die Prüfungspflicht der Bieter sind keine hohen Anforderungen zu stellen. Die Verantwortung für die Erstellung der Vergabeunterlagen und insbesondere der Leistungsbeschreibung liegt beim öffentlichen Auftraggeber.

6. Unterlässt ein Bieter die gebotene Aufklärung, muss er dies gegen sich gelten lassen.

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VPRRS 2020, 0343
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
2 x 4 = 8!

VK Bund, Beschluss vom 09.07.2020 - VK 2-47/20

Verlangt der Auftraggeber einen durchschnittlichen Mindestumsatz je Geschäftsjahr in Höhe von vier Millionen Euro je Los und bei einer Bewerbung auf beide Lose den doppelten Mindestumsatz, verfügt ein Bieter, der für beide Lose Angebote abgibt, nicht über die geforderte wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit, wenn er nicht acht Millionen Euro durchschnittlichen Mindestumsatz pro Jahr nachweisen kann.

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VPRRS 2020, 0372
Allgemeines ZivilrechtAllgemeines Zivilrecht
Auch bei Bauaufträgen ist Zahlungsverzug zu bekämpfen!

EuGH, Urteil vom 18.11.2020 - Rs. C-299/19

Ein öffentlicher Bauauftrag, der zu einer Lieferung von Gütern oder zur Erbringung von Dienstleistungen führt, ist ein Geschäftsvorgang im Sinne der Richtlinie zur Bekämpfung von Zahlungsverzug im Geschäftsverkehr.

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VPRRS 2020, 0327
Mit Beitrag
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Auch eine Submissionsabsprache ist eine abgestimmte Verhaltensweise!

VK Bund, Beschluss vom 12.10.2020 - VK 2-77/20

1. Die Vorschrift des § 124 Abs. 1 Nr. 4 GWB erfasst neben den abgestimmten Verhaltensweisen auch Vereinbarungen, die ein Unternehmen zu wettbewerbsbeschränkenden Zwecken mit anderen Unternehmen abschließt.

2. Eine strafbare Submissionsabsprache erfüllt zugleich auch den Tatbestand der wettbewerbseinschränkenden Vereinbarung einer Kartellordnungswidrigkeit.

3. Hinreichende Anhaltspunkte für eine Submissionsabsprache bestehen auch dann, wenn ein Bußgeldbescheid des Bundeskartellsamts wegen einer Submissionsabsprache noch nicht rechtskräftig ist, weil der betroffene Bieter hiergegen Beschwerde eingelegt hat.

4. Sind etwaige Selbstreinigungsmaßnahmen auf gesonderter Anlage mit dem Angebot darzulegen und nachzuweisen, muss der Auftraggeber dem Bieter vor einem Ausschluss keine Möglichkeit zur Stellungnahme einräumen, wenn die Offenlegung zweieinhalb Wochen nach Ablauf der Angebots- bzw. Teilnahmefrist erfolgt ist.

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VPRRS 2020, 0342
Mit Beitrag
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Eignungskriterien nicht bekannt gemacht: Ausgeschlossener Bieter erhält Schadensersatz!

BGH, Urteil vom 06.10.2020 - XIII ZR 21/19

1. Die Eignung eines Bieters, insbesondere seine für die ordnungsgemäße Leistungserbringung erforderliche Leistungsfähigkeit, darf nur an Kriterien gemessen werden, die der Auftraggeber in den Vergabeunterlagen genannt hat oder die sich unter Berücksichtigung von Art und Umfang der zu erbringenden Leistungen sowie des vorgesehenen Ausführungszeitraums zwingend aus der Sache ergeben.*)

2. Wegen Nichterfüllung von Anforderungen an die Personalausstattung, die in den Vergabeunterlagen nicht ausdrücklich verlangt werden, darf ein Bieter nur dann als nicht hinreichend leistungsfähig ausgeschlossen werden, wenn aufgrund konkreter Umstände objektiv zumindest ernsthafte Zweifel daran bestehen, ob er mit dem ihm zur Verfügung stehenden Personal den Auftrag ordnungsgemäß und fristgerecht ausführen kann.*)

3. Schließt der Auftraggeber einen Bieter zu Unrecht wegen Nichterfüllung nicht-bekanntgemachter Eignungskriterien als ungeeignet aus und erteilt den Auftrag einem anderen Bieter, steht es dem Schadensersatzanspruch des ausgeschlossenen Bieters nicht entgegen, dass der Auftraggeber die Erfüllung und den Nachweis dieser Eignungskriterien in den Vergabeunterlagen hätte voraussetzen dürfen.*)

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VPRRS 2020, 0336
Mit Beitrag
Straßenbau und InfrastrukturStraßenbau und Infrastruktur
Positionsbezogene Nachlässe sind kein Ausschlussgrund!

VK Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 26.08.2020 - 3 VK LSA 44/20

1. Bei der Prüfung unangemessen hoher oder niedriger Angebotspreise ist ein Abstellen auf die Einzelposten des Angebots unstatthaft. Der Gesamtpreis entscheidet über die Auskömmlichkeit des Angebots.

2. Positionsbezogene Nachlässe gehören zur unternehmerischen Kalkulationsfreiheit.

3. Wird für eine Leistung kein kostendeckender Preis verlangt, ohne dass eine andere Position deshalb aufgepreist wird, liegt keine Mischkalkulation vor.

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VPRRS 2020, 0375
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Vergabe im Unterschwellenbereich: Unterlassungsanspruch nur bei Rechtsverstoß!

LG Zweibrücken, Urteil vom 17.04.2020 - 1 O 340/19

1. Durch eine öffentliche Ausschreibung, in der der Auftraggeber den Bieter zur Abgabe eines Angebots auffordert, kommt ein vorvertragliches Verhältnis zwischen Auftraggeber und dem interessierten Unternehmen zustande.

2. Aus einem solchen vorvertraglichen Schuldverhältnis folgt ein Anspruch auf Unterlassung rechtswidriger Handlungen. Verstößt der Auftraggeber gegen Regeln, die er bei der Auftragsvergabe einzuhalten versprochen hat und kann dies zur Beeinträchtigung von Chancen des Bieters führen, steht dem betroffenen Bieter ein Unterlassungsanspruch zu.

3. Schließt der Auftraggeber einem Bieter zu Recht wegen einer unzulässigen Mischkalkulation vom Vergabeverfahren aus, hat der Bieter mangels Verletzung vergaberechtlicher Vorschriften keinen Unterlassungsanspruch.

4. Die Prüfung von Rechtsfragen in einem Vergabeverfahren im Unterschwellenbereich ist als bürgerlich-rechtliche Streitigkeit zu qualifizieren, für die die Zivilgerichte zuständig sind.

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VPRRS 2020, 0335
Mit Beitrag
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Bauablaufplan wird nicht Vertragsbestandteil: Kein Ausschluss wegen fehlender Angaben!

VK Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 23.06.2020 - 3 VK LSA 24/20

Wird ausweislich der Aufforderung zur Abgabe eines Angebots der mit dem Angebot abzugebende Bauablaufplan nicht Vertragsbestandteil und erklärt der Bieter in seinem Angebotsschreiben die Langfassung des Leistungsverzeichnisses für verbindlich, führen fehlende Angaben in dem Bauablaufplan nicht zum Ausschluss des Angebots.

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VPRRS 2020, 0334
Mit Beitrag
NachprüfungsverfahrenNachprüfungsverfahren
Informationsschreiben zugegangen: Spätestens jetzt beginnt die Rügefrist!

VK Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 04.05.2020 - 1 VK LSA 1/20

1. Das Wissen um die Vergaberechtswidrigkeit einer möglichen Zuschlagsentscheidung ist zwar selbstverständlich nicht geeignet, eine Rügeobliegenheit der Antragstellerin gegenüber der Auftraggeberseite auszulösen. Es führt nach der Auffassung der erkennenden Kammer allerdings dazu, dass die Antragstellerin ab Zugang des Informationsschreibens nach § 134 GWB keine weitere Überlegensfrist hinsichtlich der Erforderlichkeit einer Rüge zugebilligt werden kann.*)

2. § 134 Abs. 2 GWB bestimmt wie lange der öffentliche Auftraggeber mindestens warten muss, bis er den Zuschlag erteilen darf. Im Gegensatz dazu bestimmt § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB, dass die Rügefrist dann beginnt, wenn der Antragsteller den geltend gemachten Vergabeverstoß erkennt oder sich einem Erkennen schuldhaft verschlossen hat. Diese Fristen sind voneinander unabhängig zu betrachten. Die gesetzgeberische Bezugnahme auf die Regelung des § 134 GWB in § 160 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 GWB soll eben dies deutlich machen.*)

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VPRRS 2020, 0330
Mit Beitrag
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Vergleichbare Sachverhalte sind gleich zu bewerten!

VK Bund, Beschluss vom 12.10.2020 - VK 2-33/20

1. Bei der Überprüfung, ob ein Angebot aufgrund eines Abweichens von Vergabeunterlagen oder Ausschreibungsbedingungen auszuschließen ist, hat der öffentliche Auftraggeber das Gleichbehandlungsgebot zu beachten.

2. Ein Verstoß gegen das Gleichbehandlungsgebot liegt vor, wenn der öffentliche Auftraggeber vergleichbare Sachverhalte ungleich bewertet, ohne dass es hierfür eine sachliche Rechtfertigung gibt.

3. Die Definition des (zertifizierbaren) "Entsorgungsfachbetriebs" schließt sämtliche gewerbsmäßige Behandlung von Abfällen - einschließlich der Tätigkeit als Makler - mit ein. Für Makler gelten dieselben Regeln wie für andere gewerbliche Tätigkeiten der Sammler, Beförderer und Händler.

4. Soll das Entsorgungskonzept Bestandteil des abzuschließenden Vertrags werden, ist der Auftraggeber verpflichtet, eine gesicherte Erkenntnisgrundlage herzustellen, aufgrund der er festzustellen vermag, ob die Angebote den Anforderungen entsprechen. Bei Zweifeln ist er unter pflichtgemäßer Ausübung seines Ermessens im Rahmen des Zumutbaren verpflichtet, den Inhalt von Erklärungen und Nachweisen aufzuklären.

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VPRRS 2020, 0325
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Keine Mindestanforderungen gestellt: Wann ist ein Nebenangebot gleichwertig?

VK Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 24.03.2020 - 3 VK LSA 7/20

1. Ein Anspruch auf inhaltliche Bewertung eines Nebenangebots besteht nur dann, wenn Nebenangebote zugelassen sind und der Nachweis der Gleichwertigkeit mit den Anforderungen des Leistungsverzeichnisses erbracht ist.

2. Hat der Auftraggeber in den Vergabeunterlagen keine Mindestanforderungen an Nebenangebote gestellt, ist die Gleichwertigkeit an den Parametern der einzelnen Positionen des Leistungsverzeichnisses festzustellen.

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VPRRS 2020, 0326
Mit Beitrag
Abfallbeförderung/-entsorgungAbfallbeförderung/-entsorgung
Wie kann die Eignung von sog. Newcomern geprüft werden?

OLG Frankfurt, Beschluss vom 01.10.2020 - 11 Verg 9/20

1. Ist nach den Ausschreibungsbedingungen die Möglichkeit eröffnet, bei einem längerfristigen Auftrag zur Sammlung unterschiedlicher Abfallfraktionen, bestimmte Kostenbestandteile mit variablen Kosten zu kalkulieren, kann das Angebot eines Bieters, in dem sämtliche Kostenbestandteile für den gesamten Vertragszeitraum mit Festkosten kalkuliert worden sind, nur dann vom Vergabeverfahren ausgeschlossen werden, wenn sich aus den Ausschreibungsbedingungen aus objektivierter Sicht eines verständigen Bieters zwingend ergibt, dass die Vergabestelle eine Kalkulation mit variablen Preisanteilen verlangt hat.*)

2. Sofern die Vergabestelle die Bewerbung sog. "Newcomer" in den Ausschreibungsbedingungen dadurch ermöglichen will, dass anstelle einschlägiger Referenzen weitergehende Angaben zur Eignung und Fachkunde gemacht und entsprechende geeignete Unterlagen vorgelegt werden können, hilfsweise sich die Fachkunde und Leistungsfähigkeit aus anderen unternehmensbezogenen Angaben ergeben kann, so ist die Vergabestelle berechtigt, sich aufgrund einer großen Vielzahl einzelner Aufträge und ggf. stichprobenhafter Referenzabfragen von der Eignung des Bieters zu überzeugen.*)

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VPRRS 2020, 0324
Mit Beitrag
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Es gibt keine ungeschriebenen Eignungskriterien!

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 14.10.2020 - Verg 36/19

1. Bei den vom öffentlichen Auftraggeber herangezogenen Eignungskriterien darf es sich ausschließlich um die in § 122 Abs. 2 Satz 2 Nr. 1 bis 3 GWB genannten Kriterien handeln. Die Kriterien sind abschließend.

2. Für ungeschriebene Eignungskriterien, deren Verneinung zum Ausschluss des Bieters führen könnte, ist neben den normierten Ausschlusstatbeständen der §§ 123, 124 GWB kein Raum. Das gilt auch für das von Bieterunternehmen zu erfüllende geforderte Eignungsmerkmal der „rechtlichen Leistungsfähigkeit“.

3. Etwaige öffentlich-rechtliche Beschränkungen des Tätigkeitsfelds eines Bieters lassen dessen Eignung nicht entfallen.

4. Zu den Anforderungen an eine ordnungsgemäße Rüge.

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