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Volltexturteile nach Sachgebieten

Sachgebiet: Bau & Immobilien

5345 Entscheidungen insgesamt




Online seit 2020

VPRRS 2020, 0160
Mit Beitrag
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Auch elektronische Vergabeverfahren sind zu dokumentieren!

VK Saarland, Beschluss vom 09.09.2019 - 2 VK 01/19

1. Die Abwicklung eines Vergabeverfahrens über entsprechende elektronische Plattformen entbindet den Auftraggeber nicht von einer Aktenführung, sei es elektronisch oder in Papierform, die den allgemeinen Anforderungen an Aktenklarheit und Aktenwahrheit genügen muss. Die Grundsätze der Richtigkeit und Vollständigkeit der Akten sind zu beachten.*)

2. Zur Vermutung eines Interessenkonflikts i.S.d. § 6 Abs. 3 Nr. 2 VgV genügt eine aktuelle Beratungstätigkeit für den Bieter. Nach dem Gesetzeswortlaut kommt es nicht auf eine konkrete mandatsbezogene Tätigkeit im konkreten Vergabeverfahren an. Auf eine subjektive Komponente im Sinne einer sich manifestierenden Befangenheit des Bevollmächtigten des Antragsgegners kommt es nach dem Gesetzeswortlaut nicht an.*)

3. Gelingt die Widerlegung der Vermutung nicht, greift das Mitwirkungsverbot schon nach dem Wortlaut des § 6 Abs. 1 VgV ein, ohne dass es im Einzelfall auf die Ursächlichkeit der Mitwirkung für einen möglichen Schaden auf Bieterseite ankommt. Eine andere Wertung würde den Bieterschutz unterlaufen.*)

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VPRRS 2020, 0156
Straßenbau und InfrastrukturStraßenbau und Infrastruktur
Vorzeitige Zuschlagserteilung erfordert besonderes Beschleunigungsinteresse!

VK Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 20.09.2019 - 1 VK LSA 16/19

Es reicht eine mangelnde Erfolgsaussicht in der Sache nicht isoliert aus, um die vorzeitige Gestattung einer Zuschlagserteilung zu rechtfertigen. Hinzukommen muss ein besonderes Beschleunigungsinteresse. Für das besondere Beschleunigungsinteresse spricht hier u. a., dass bereits jegliche Baustellen auf Autobahnen für den Schnellverkehr und der inzwischen unverzichtbaren Mobilität des Schwerverkehrs mit einer entsprechenden Fahrstreifenreduzierung von 3 auf 2 ein außergewöhnliches Sicherheitsrisiko für Leib und Leben der Verkehrsteilnehmer darstellt. Es besteht die Gefahr, dass der in Rede stehende Autobahnabschnitt nicht bis zum Beginn der Wintermonate fertiggestellt werden kann. Transportable Fahrzeug-Rückhaltesysteme erfüllen nicht die gleichen Sicherheitsanforderungen, so dass diese die Schutzwirkung für einen dauerhaften Einsatz selbst bei reduzierter Geschwindigkeit nur eingeschränkt gewährleisten können. Die Interimsmarkierungen sind nicht für einen längeren Winterbetrieb tauglich.*)

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VPRRS 2020, 0152
Mit Beitrag
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Wann ist ein Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb zulässig?

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 20.12.2019 - Verg 18/19

1. Das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb ist nur dann zulässig, wenn wegen der äußersten Dringlichkeit der Leistung aus zwingenden Gründen infolge von Ereignissen, die der öffentliche Auftraggeber nicht verursacht hat und nicht voraussehen konnte, die vorgeschriebenen Regelfristen nicht eingehalten werden können.

2. Die Darlegungs- und Feststellungslast für die Voraussetzungen der Ausnahme trägt der öffentliche Auftraggeber, wobei diese Ausnahmeregelungen sehr eng auszulegen sind und eine sorgfältige Abwägung, Begründung und umfassende Dokumentation erfordern.

3. Dringliche und zwingende Gründe kommen nur bei akuten Gefahrensituationen und höherer Gewalt in Betracht, die zur Vermeidung von Gefahren und Schäden für Leib und Leben ein sofortiges, die Einhaltung von Fristen ausschließendes Handeln erfordern. Äußerste Dringlichkeit kann regelmäßig nicht mit bloßen wirtschaftlichen Erwägungen begründet werden.

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VPRRS 2020, 0149
Mit Beitrag
DienstleistungenDienstleistungen
Angebot digital eingereicht: Zuvor per E-Mail verschicktes Angebot ist kein Ausschlussgrund!

OLG Frankfurt, Beschluss vom 18.02.2020 - 11 Verg 7/19

Wird ein Angebot über die in den Ausschreibungsbedingungen angegebene Vergabeplattform verschlüsselt und fristgerecht eingereicht, ist es nicht allein deshalb vom Verfahren auszuschließen, weil es zuvor formwidrig per E-Mail an die Vergabestelle übermittelt worden war.*)

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VPRRS 2020, 0147
NachprüfungsverfahrenNachprüfungsverfahren
Wird ein Verstoß gegen das "Anzapfverbot" im Nachprüfungsverfahren berücksichtigt?

OLG München, Beschluss vom 20.01.2020 - Verg 19/19

1. Es gibt keinen Erfahrungssatz dahingehend, dass ein Bieter stets das vom Auftraggeber Nachgefragte anbieten will, auch wenn ihm redliche und interessensgerechte Absichten zu unterstellen sind.

2. "Kann" der Verstoß gegen eine Vorgabe des öffentlichen Auftraggebers einen Ausschluss vom Vergabeverfahren nach sich ziehen, darf dies von einem verständigen Bieter nicht dahin verstanden werden, dass dem Auftraggeber hinsichtlich einer Ausschlussentscheidung ein Ermessen eröffnet wird.

3. Kartellrechtliche Missbrauchsvorwürfe nach § 19 bzw. § 20 GWB sind im Rahmen einer vergaberechtlichen Inzidentprüfung dann zu berücksichtigen, wenn ein Kartellrechtsverstoß feststeht oder ohne weitere zeitaufwendige Prüfung zweifelsfrei festgestellt werden kann, dass der Auftraggeber gegen das sog. Anzapfverbot nach § 19 GWB verstoßen hat und sich daraus relevante Rechtsverletzungen des Bieters ergeben haben.

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VPRRS 2020, 0143
Mit Beitrag
WasserbaumaßnahmenWasserbaumaßnahmen
Neuausschreibung bei unveränderter Beschaffungsabsicht zulässig?

VK Bund, Beschluss vom 10.03.2020 - VK 2-9/20

1. Die Zurückversetzung des Vergabeverfahrens in das Verfahrensstadium vor dessen Bekanntmachung entspricht einer vollständigen Aufhebung.

2. Will der Auftraggeber mit der Aufhebung eigene Verfahrensfehler korrigieren und die Zuschlagskriterien klarstellen, um eine rechtmäßige Angebotswertung zu gewährleisten, ist eine Aufhebung nur dann zulässig, wenn ein Aufhebungsgrund gem. § 17 EU Abs. 1 VOB/A 2019 vorliegt.

3. Die unterlassene Weiterleitung von Bieterfragen und -antworten stellt einen schwer wiegenden Verfahrensfehler dar und berechtigt den Auftraggeber zur Aufhebung der Ausschreibung.

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VPRRS 2020, 0137
Straßenbau und InfrastrukturStraßenbau und Infrastruktur
Bieterfragen und -antworten sind an alle Bieter weiterzuleiten!

VK Bund, Beschluss vom 10.03.2020 - VK 2-5/20

1. Eine Aufhebung des Vergabeverfahrens ist bei unveränderter Beschaffungsabsicht nur zulässig, wenn ein im Gesetz genannter Aufhebungsgrund vorliegt.

2. Die Korrektur wertungsrelevanter Verfahrensfehlern ist ein solcher Grund, wenn kein milderes Mittel ersichtlich ist.

3. Der öffentliche Auftraggeber ist verpflichtet, Auskünfte über die Vergabeunterlagen vor Ablauf der Angebotsfrist allen Unternehmen in gleicher Weise zu erteilen. Dazu gehört insbesondere auch, dass Bieterfragen sowie die Antworten hierauf allen Wettbewerbsteilnehmern zur Verfügung gestellt werden müssen, um eine einheitliche Informationsbasis für alle Bieter zu gewährleisten.

4. Auch eine Nicht-Weitergabe von Information an alle Bieter stellt für sich genommen einen sachlichen Grund für die Zurückversetzung des Vergabeverfahrens dar.

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VPRRS 2020, 0136
Mit Beitrag
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Wann kann eine Ausschreibung wegen unangemessen hoher Preise aufgehoben werden?

VK Thüringen, Beschluss vom 28.02.2020 - 250-4002-21/2020-E-002-IK

1. Eine Ausschreibung kann aufgehoben werden, wenn keinem Angebot wegen unangemessen hohen Preises der Zuschlag erteilt werden kann.

2. Der Maßstab für die Ermittlung eines angemessenen Preises und damit für die Beurteilung, ob ein Preis unangemessen hoch ist, können Angebote anderer Bieter, Daten aus anderen Ausschreibungen, für vergleichbare Leistungen vom Auftraggeber gezahlte oder ihm angebotene Preise, eigene Kostenschätzungen und Kalkulationen beratender Ingenieurbüros sein.

3. Für einen zulässigen Vergleich zwischen der Kostenschätzung des Auftraggebers und dem gebotenen Preis müssen das der Kostenschätzung zu Grunde liegende Leistungsverzeichnis sowie das Leistungsverzeichnis der Ausschreibung übereinstimmen. Zudem müssen die bei der Kostenschätzung gewonnenen Ergebnisse als vertretbar erscheinen.

4. Bei der Frage der Angemessenheit des Preises ist auf den Gesamtpreis abzustellen und nicht auf einzelne Preispositionen.

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VPRRS 2020, 0135
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Angebot trotz Wettbewerbsverbots abgegeben: Bieter unzuverlässig?

VK Thüringen, Beschluss vom 28.02.2020 - 250-4004-630/2020-E-002-EF

1. Die Vereinbarung eines (wirksamen) Wettbewerbsverbots zwischen einem Ingenieurbüro und einem Subplaner führt dazu, dass der Subplaner nicht als Bieter an einer von dem Verbot umfassten öffentlichen Ausschreibung teilnehmen kann.

2. Setzt sich der Subplaner über das Verbot hinweg und gibt er ein Angebot ab, stellt das eine schwere berufliche Verfehlung dar, die seine Integrität infrage stellt.

3. Es steht im Ermessen des Auftraggebers zu entscheiden, ob aufgrund des Fehlverhaltens des Bieters, das einen fakultativen Ausschlussgrund begründet, die Zuverlässigkeit des Bieters zu verneinen ist.

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VPRRS 2020, 0130
Mit Beitrag
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Nebenangebote und Preisentscheid: Auftraggeber muss detaillierte Mindestanforderungen festlegen!

VK Südbayern, Beschluss vom 17.03.2020 - Z3-3-3194-1-47-11/19

1. Ein Verstoß durch nicht ausreichend detailliert festgelegte Mindestanforderungen bei der Zulassung von Nebenangeboten bei einem reinen Preisentscheid, ist für einen durchschnittlichen Bieter regelmäßig nicht erkennbar i.S.d. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB, da hierzu Kenntnis der sich erst entwickelnden Rechtsprechung erforderlich ist.*)

2. Beruft sich der Auftraggeber selbst auf einen eigenen Vergabeverstoß zur Herbeiführung einer bestimmten Rechtsfolge und hat der Bieter die vom Auftraggeber angestrebte Rechtsfolge gem. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB rechtzeitig gerügt, kann er geltend machen, dass der unstrittige Vergabeverstoß zu einer anderen Rechtsfolge führen muss, auch wenn er diesen nicht rechtzeitig nach § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB gerügt hat.*)

3. Legt ein Auftraggeber nicht ausreichend detaillierte Mindestanforderungen für Nebenangebote bei einem reinen Preisentscheid fest, kann er die in den Vergabeunterlagen zugelassenen Nebenangebote nicht einfach unter Berufung auf die unzureichenden Mindestanforderungen ausschließen, sondern muss das Vergabeverfahren zurückversetzen, die Vergabeunterlagen korrigieren und zur Abgabe neuer Angebote auffordern.*)

4. Ein Ausschluss eines Unternehmens nach § 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB kann keinen Bestand haben, wenn der Auftraggeber die Zurechnung des Fehlverhaltens von Mitarbeitern an das Unternehmen nach § 124 Abs. 1 Nr. 3 letzter Halbsatz GWB i.V.m. § 123 Abs. 3 GWB nicht darlegen kann.*)

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VPRRS 2020, 0128
Mit Beitrag
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Fehlende Namensangabe führt zum Ausschluss!

OLG Karlsruhe, Beschluss vom 19.02.2020 - 15 Verg 1/20

1. Ist das Angebot in Textform abzugeben, muss die Person des Erklärenden genannt und der Abschluss der Erklärung durch Nachbildung der Namensunterschrift oder anders erkennbar gemacht werden.

2. In Fällen, in denen die vorgeschriebene Form im "Angebot" KEV 115.2 nicht eingehalten wird, kommt eine Nachforderung nicht in Betracht.

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VPRRS 2020, 0121
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Auftragswertschätzung nur mit Sicherheitszuschlag!

VK Lüneburg, Beschluss vom 21.05.2019 - VgK-18/2019

1. Die Aufhebung der Ausschreibung wegen (vermeintlich) unangemessen hoher Angebote setzt eine deutliche Überschreitung des durch den Auftraggeber vertretbar geschätzten Auftragswerts voraus.

2. Eine vertretbare Auftragswertschätzung liegt nur dann vor, wenn sie wirklichkeitsnah ist.

3. Es lässt sich nicht durch allgemein verbindliche Werte nach Höhe oder Prozentsätzen festlegen, wann ein vertretbar geschätzter Auftragswert so deutlich überschritten wird, dass eine sanktionslose Aufhebung der Ausschreibung gerechtfertigt ist. Vielmehr ist eine alle Umstände des Einzelfalls einbeziehende Interessenabwägung vorzunehmen.

4. Aufgrund der Teuerung im Baugewerbe in den vergangenen Jahren ist bei der Ausschreibung hochwertiger Baumaterialien ein Sicherheitszuschlag in Höhe von 10 % für eine ordnungsgemäße Auftragswertschätzung unentbehrlich.

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VPRRS 2020, 0126
Mit Beitrag
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Auftraggeber muss alle wertbaren Referenzen berücksichtigen!

VK Südbayern, Beschluss vom 31.01.2020 - Z3-3-3194-1-51-11/19

1. Die Mitteilung nach § 134 GWB ist nicht ordnungsgemäß erfolgt, wenn der Auftraggeber einen von zwei von ihm angenommenen Gründen für die Nichtberücksichtigung nicht benennt und vom benannten anderen Grund später Abstand nimmt.*)

2. Eine Heilung einer unzureichenden Information nach Zuschlagserteilung kommt nicht in Frage, da hierdurch der Sinn und Zweck der Information nach § 134 GWB unterlaufen würde.*)

3. Eine Berufung des Auftraggebers auf § 168 Abs. 2 Satz 1 GWB kann jedenfalls dann rechtsmissbräuchlich sein, wenn dieser gezielt versucht, durch die wahrheitswidrige Zusage, den Zuschlag vor einem bestimmten Zeitpunkt nicht zu erteilen, den Bieter über die tatsächlich früher beabsichtigte Zuschlagserteilung zu täuschen und so seinen Primärrechtsschutz zu vereiteln.*)

4. Bei der Bewertung der Frage der Vergleichbarkeit von Referenzen kommt der Vergabestelle ein nur eingeschränkt überprüfbarer Beurteilungsspielraum zu (OLG München, IBR 2019, 38 = VPR 2019, 4). Der Auftraggeber muss dabei aber alle wertbaren Referenzen berücksichtigen und seine Erwägungen nachvollziehbar begründen und dies dokumentieren.*)

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VPRRS 2020, 0125
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Ausschreibung unter Nennung von "Planungsfabrikaten" zulässig?

VK Südbayern, Beschluss vom 18.02.2020 - Z3-3-3194-1-42-10/19

1. Legt ein Auftraggeber in den Vergabeunterlagen fest, dass sich alle technischen Parameter aus vorzulegenden Unterlagen z.B. technischen Datenblättern ergeben müssen, darf er den Zuschlag nicht auf ein Angebot erteilen, zu dessen Aufklärung technische Datenblätter vorgelegt wurden, die von Anforderungen der Leistungsbeschreibung abweichen. Das gilt in diesem Fall auch dann, wenn der Bieter ausschreibungskonforme Leistung zusagt.*)

2. Ein Wertungssystem bei dem das beste Angebot volle Punktzahl und das schlechteste keine Punkte erhält, führt im dem Fall, dass nur zwei Angebote abgegeben werden zu Ergebnissen, die mit dem gesetzlichen Leitbild des Vergabewettbewerbs unvereinbar sind (OLG Düsseldorf, IBR 2014, 232 = VPR 2014, 81).*)

3. Vor dem Hintergrund der Entscheidung des EuGH vom 25.10.2018 (VPR 2019, 71) (Roche Lietuva) bestehen erhebliche Bedenken gegen die Zulässigkeit einer Ausschreibung unter Nennung von "Planungsfabrikaten" (sog. unechte Produktvorgabe).*)

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VPRRS 2020, 0118
Mit Beitrag
Straßenbau und InfrastrukturStraßenbau und Infrastruktur
Eingescanntes Angebot ist nicht „mit geeigneter Software" ausgefüllt!

OLG Naumburg, Beschluss vom 22.11.2019 - 7 Verg 7/19

1. Der Vergabesenat hat im Antragsverfahren nach § 169 Abs. 2 Satz 5 GWB die Abwägung der widerstreitenden Interessen in eigener Verantwortung selbst vorzunehmen und ist nicht etwa darauf beschränkt, die Ermessensentscheidung der Vergabekammer auf Ermessensfehler zu prüfen. Zu den für die Abwägung maßgeblichen Aspekten in persönlicher und sachlicher Hinsicht.*)

2. Gibt ein öffentlicher Auftraggeber zur Durchführung der elektronischen Kommunikation im Vergabeverfahren auf einem gesonderten, den Teilnahmebedingungen beigefügten Hinweisblatt vor, dass die Abgabe eines Angebots in Textform (für ihn) bedeute, dass die elektronisch übermittelten Dateien der Vergabeunterlagen "mit geeigneter Software ausgefüllt" werden müssen und dass Angebote ausgeschlossen werden, deren Unterlagen ausgedruckt, anderweitig ausgefüllt und dann eingescannt werden, ist damit ein entsprechendes Formerfordernis wirksam aufgestellt. Reicht ein Bieter sein Angebot auf einem ausgedruckten, handschriftlich ausgefüllten, mit Unterschrift und Firmenstempel versehenen und dann eingescannten Angebotsschreiben ein, so entspricht dies nicht den Formerfordernissen dieser Ausschreibung.*)

3. Nach dem ausdrücklichen Gesetzeswortlaut in § 169 Abs. 2 Satz 4 GWB kann selbst eine mangelnde Erfolgsaussicht des Nachprüfungsantrages für sich genommen die Gestattung des vorzeitigen Zuschlags allein noch nicht rechtfertigen. Erforderlich ist vielmehr, dass ein besonderes Beschleunigungsinteresse hinzutritt.*)

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VPRRS 2020, 0105
Mit Beitrag
Straßenbau und InfrastrukturStraßenbau und Infrastruktur
Wie sind die Gründe für eine Gesamtvergabe zu dokumentieren?

VK Baden-Württemberg, Beschluss vom 24.09.2019 - 1 VK 51/19

1. Mehrere Teil- oder Fachlose dürfen ausnahmsweise zusammen vergeben werden, wenn wirtschaftliche oder technische Gründe dies erfordern. Ein Abweichen vom Gebot der Losaufteilung hat der öffentliche Auftraggeber im Vergabevermerk zu begründen.

2. Die im Vergabevermerk niedergelegten Angaben und Gründe für die getroffene Entscheidung müssen so detailliert sein, dass sie für einen mit der Sachlage des konkreten Vergabeverfahrens vertrauten Leser nachvollziehbar sind.

3. Für Entscheidungen, bei denen mehrere Gesichtspunkte gegeneinander abzuwägen sind, bestehen erhöhte Anforderungen an den Umfang der Dokumentation. Diesbezüglich erfordert die Dokumentationspflicht eine ausführliche Begründung des Entscheidungsprozesses mit seinem Für und Wider sowie eine detaillierte Begründung der getroffenen Entscheidung. Dies betrifft gerade die Gründe für oder gegen eine Losaufteilung.

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VPRRS 2020, 0087
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Welche Mindestanforderungen sind an Nebenangebote zu stellen?

VK Baden-Württemberg, Beschluss vom 22.07.2019 - 1 VK 37/19

1. Verweise auf bestimmte Produkte sind ausnahmsweise zulässig, wenn der Auftragsgegenstand nicht hinreichend genau und allgemein verständlich beschrieben werden kann. Derartige Verweise sind mit dem Zusatz "oder gleichwertig" zu versehen.

2. Eine komplizierte und unverständliche Verweisung kann den eindeutigen Zusatz "oder gleichwertig" schon nicht ersetzen.

3. Der Auftraggeber hat in den Vergabeunterlagen zu dokumentieren, warum der Auftragsgegenstand aus seiner Sicht nicht eindeutig und allgemein verständlich beschrieben werden kann.

4. Auch Mindestanforderungen an Nebenangebote müssen bekannt gegeben werden. Der Auftraggeber muss mindestens seine konkreten Erwartungen an die ausgeschriebene Leistung und das angestrebte Ergebnis formulieren.

5. Eine Gleichwertigkeitsprüfung ohne konkrete Bezugspunkte erfüllt nicht die Anforderung an transparente Wertungskriterien.

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VPRRS 2020, 0104
Mit Beitrag
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Keine Mitteilungs- und Wartepflicht im Unterschwellenbereich!

KG, Urteil vom 07.01.2020 - 9 U 79/19

1. Zum Rechtsschutz bei Vergabeverfahren außerhalb des Anwendungsbereichs des Kartellvergaberechts der §§ 97 ff. GWB.*)

2. Auch außerhalb des Anwendungsbereichs des Kartellvergaberechts besteht Primärrechtsschutz grundsätzlich erst mit Beginn des Vergabeverfahrens und erlischt mit seiner Beendigung (vgl. Senat, VPR 2020, 76).*)

3. Außerhalb des Anwendungsbereichs des Kartellvergaberechts besteht eine den Vorgaben des § 134 GWB entsprechende Mitteilungs- und Wartepflicht nur bei entsprechender (landes-)gesetzlicher Grundlage oder europarechtlich, soweit der ausgeschriebene Auftrag eine Binnenmarktrelevanz aufweist, und ist ein unter Verstoß hiergegen geschlossener Vertrag weder entsprechend § 135 GWB noch grundsätzlich nach § 134 BGB unwirksam (entgegen OLG Düsseldorf, VPR 2018, 67).*)

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VPRRS 2020, 0095
Mit Beitrag
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Schlechtes Benehmen ist noch keine "schwere Verfehlung"!

VK Sachsen, Beschluss vom 27.12.2019 - 1/SVK/037-19

1. Schriftliche Äußerungen eines Bieters gegenüber einem öffentlichen Auftraggeber, die pauschal herabsetzend und in hohem Maße despektierlich sind, sind für ein zukünftiges gedeihliches Zusammenwirken auf der Baustelle schlechtestmögliche Voraussetzung, sie reichen jedoch nicht aus um eine schwere Verfehlung i.S.d. § 6e EU Abs. 6 Nr. 3 VOB/A 2019, resp. § 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB zu begründen, denn die Integrität des Unternehmens kann nur bei Pflichtverletzungen in Frage gestellt werden, die ein erhebliches Gewicht besitzen.*)

2. Der Auftraggeber muss, wenn er den Ausschluss eines Bieters aus dem Vergabeverfahren wegen § 6e EU Abs. 6 Nr. 7 VOB/A 2019 resp. § 124 Abs. 1 Nr. 7 GWB beabsichtigt, sowohl die Schlechtleistung, die aufgrund der Schlechtleistung eingetretene Rechtsfolge als auch den Ursachenzusammenhang zwischen Schlechtleistung und Rechtsfolge darlegen und beweisen. Mindestens erforderlich sind aber Indiztatsachen von einigem Gewicht.*)

3. Steht nicht fest, ob ein Angebot eine Mischkalkulation oder eine spekulative Kalkulation enthält, so kann der Auftraggeber Einzelpreise aufklären, wenn zweifelhaft ist, ob das Angebot die geforderten Preise für die jeweiligen Leistungspositionen ausweist. Ergibt sodann die Aufklärung, dass die Preise für die ausgeschriebenen Leistungen nicht in der nach § 13 EU Abs. 1 Nr. 3 VOB/A 2019 geforderten Weise das tatsächlich für die Leistung geforderte Entgelt ausweisen, so ist das Angebot auszuschließen.*)

4. Wird eine Vertragsfrist oder ein "Zeitfenster" verbindlich vorgegeben, führt die Angabe eines längeren Ausführungszeitraums zwingend wegen Änderung an den Vergabeunterlagen zum Angebotsausschluss.*)

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VPRRS 2020, 0096
Mit Beitrag
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Müssen Nachweise und Erklärungen vorsorglich eingeholt werden?

VK Sachsen, Beschluss vom 16.01.2020 - 1/SVK/040-19

1. Bei einem Abstand der Angebotssummen von mehr als 30% hat der Auftraggeber eine Angemessenheitsprüfung durchzuführen.*)

2. Die Entscheidung des Auftraggebers, ob ein Angebot auskömmlich ist, stellt eine von den Nachprüfungsinstanzen nur eingeschränkt überprüfbare Prognoseentscheidung dar.*)

3. Die Frage der Angemessenheit der Frist nach § 16 EU Nr. 4 VOB/A 2019 ist anhand der Umstände des Einzelfalls zu beantworten. Dabei ist auf die Bedeutung und den Umfang der geforderten vorbehaltenen Erklärungen oder Nachweise abzustellen, die der Auftraggeber erstmals nach Angebotsabgabe anfordert. Vor allem ist zu berücksichtigen, ob es sich um Erklärungen oder Nachweise handelt, die der mit der Nachweispflicht belastete Bieter von Dritten beschaffen muss.*)

4. Eine Obliegenheit der Bieter, Nachweise oder Erklärungen, deren Vorlage sich der Auftraggeber vorbehalten hat, schon vor Angebotsabgabe - gewissermaßen vorsorglich - einzuholen und bereitzuhalten, besteht nicht. Dies würde dem Sinn und Zweck des Vorbehalts der Anforderung widersprechen.*)

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VPRRS 2020, 0086
Mit Beitrag
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Bieteranschreiben sticht Abwehrklausel!

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 12.02.2020 - Verg 24/19

1. Die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, wonach bei sich widersprechenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen keine Änderung der Vergabeunterlagen vorliegt, wenn die Vertragsbedingungen des Auftraggebers eine sog. Abwehrklausel enthalten (IBR 2019, 571), findet keine Anwendung auf individuelle Formulierungen des Bieters.

2. An den Inhalt einer Rüge sind keine allzu strengen Anforderungen zu stellen. Eine ordnungsgemäße Rüge setzt inhaltlich eine konkrete und deutliche vergaberechtliche Beanstandung voraus, so dass der öffentliche Auftraggeber erkennen kann, um welchen konkreten Verstoß es sich handelt, und dass von ihm die Beseitigung dieses Vergaberechtsfehlers verlangt wird.

3. Allgemeine Fragen und Hinweise, Kritik oder Unverständnis stellen genauso wenig eine ausreichende Rüge dar, wie die Ankündigung, man werde das nicht hinnehmen. Zudem muss deutlich werden, dass das Unternehmen nicht nur eine Anregung zur Optimierung des Vergabeverfahrens geben will, sondern ein vom Auftraggeber zu beseitigender Rechtsfehler geltend macht wird.

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VPRRS 2020, 0089
Mit Beitrag
SchienenwegebauSchienenwegebau
Preisabsprachen mit "Schutzangeboten" sprechen für kartellbedingten Schaden!

BGH, Urteil vom 28.01.2020 - KZR 24/17

1. Dem Merkmal der Betroffenheit i.S.d. § 33 Abs. 1 Satz 1 GWB a.F., welches mit dem Beweismaß des § 286 ZPO festzustellen ist, kommt bei der Prüfung des haftungsbegründenden Tatbestands eines kartellrechtlichen Schadensersatzanspruchs Bedeutung nur für die Frage zu, ob dem Anspruchsgegner ein wettbewerbsbeschränkendes Verhalten anzulasten ist, das - vermittelt durch den Abschluss von Umsatzgeschäften oder in anderer Weise - geeignet ist, einen Schaden des Anspruchstellers mittelbar oder unmittelbar zu begründen.*)

2. Die Feststellung des haftungsbegründenden Tatbestands setzt nicht voraus, dass sich die Kartellabsprache auf einen Beschaffungsvorgang, auf den der Anspruchsteller sein Schadensersatzbegehren stützt, tatsächlich ausgewirkt hat und das Geschäft damit "kartellbefangen" war; dieser Gesichtspunkt betrifft die Schadensfeststellung und damit die haftungsausfüllende Kausalität, für die das Beweismaß des § 287 Abs. 1 ZPO gilt.*)

3. Etablieren Kartellanten ein System, bei dem von einem "Spielführer" im Rahmen von Ausschreibungen die Preise von "Schutzangeboten" oder der angestrebte Zuschlagspreis mitgeteilt werden, ist es wegen der bestehenden Preistransparenz wahrscheinlich, dass von einem solchen System ein allgemeiner Effekt auf die Angebotspreise der Kartellanten ausgeht; diese Wahrscheinlichkeit ist umso höher, je umfassender die Quoten- oder Kunden-"Zuteilung" auf dem Markt praktiziert wird und je mehr die an der Kartellabsprache beteiligten Unternehmen aufgrund wechselseitiger Rücksichtnahme der Notwendigkeit enthoben sind, um einen einzelnen Auftrag zu kämpfen und hierzu gegebenenfalls Preiszugeständnisse zu machen.*)

4. Im Rahmen der Feststellung eines kartellbedingten Schadens wird ein unmittelbarer Beweis einer Haupttatsache oder ihres Gegenteils in der Regel nicht dadurch angetreten, dass für die Entstehung oder das Fehlen eines Schadens Sachverständigenbeweis angeboten wird.*)

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VPRRS 2020, 0076
Mit Beitrag
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Widersprüchliche Preisangaben dürfen nicht aufgeklärt werden!

VK Nordbayern, Beschluss vom 31.01.2020 - RMF-SG21-3194-4-52

1. Hat ein Bieter widersprüchliche Preisangaben gemacht und damit nicht die geforderten Preise angegeben, ist sein Angebot gem. § 16a EU Abs. 2 Satz 2, § 13 EU Abs. 1 Nr. 3 VOB/A 2019 vom Vergabeverfahren auszuschließen.*)

2. Die Auslegung der von den Bietern abgegebenen Angebote kann immer nur nach dem objektiven Empfängerhorizont erfolgen, nicht aber einer Vergabestelle die Kompetenz einräumen, zu entscheiden, welche für sich gesehen eindeutigen Angaben eines Bieters sie als solche anerkennt und welche nicht.*)

3. Der Tatbestand des § 15 EU VOB/A 2019, der eine Angebotsaufklärung in engen Grenzen erlaubt, darf schon aus teleologischen Gründen bei widersprüchlichen Preisangaben nicht einschlägig sein, da dies nachträgliche Manipulationsmöglichkeiten eröffnen und so den Wettbewerbsgrundsatz verletzen könnte.*)

4. Hat die Antragstellerin erst nach Einsicht in die Vergabeakten von einem potenziellen Vergaberechtsverstoß erfahren, kann insofern das entsprechende Vorbringen der Antragstellerin (das sich hier darauf bezieht, dass widersprüchliche Angaben der Beigeladenen vorgelegen haben) nicht von der Präklusionswirkung des § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB erfasst sein.*)

5. Eine Nichtabhilfemitteilung einer Vergabestelle gem. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB liegt dann vor, wenn diese inhaltlich mitteilt, den geltend gemachten Vergaberechtsverstößen nicht abhelfen zu wollen. Hat die Vergabestelle sich indes nicht zum Inhalt der Rüge positioniert, sondern erklärt, sie habe die Rüge zur Kenntnis genommen und werde die Eignungsprüfung erst noch durchführen, so ist dies nicht als Zurückweisung einer Rüge gem. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB zu bewerten.*)




VPRRS 2020, 0068
Mit Beitrag
Straßenbau und InfrastrukturStraßenbau und Infrastruktur
Ausgangspunkt für die Kostenschätzung ist eine ordnungsgemäße Leistungsbeschreibung!

VK Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 17.10.2019 - 3 VK LSA 38/19

1. Eine Ausschreibung kann sanktionsfrei aufgehoben werden, wenn kein Angebot eingegangen ist, das den Ausschreibungsunterlagen entspricht, die Vergabeunterlagen grundlegend geändert werden müssen oder andere schwerwiegende Gründe bestehen. Den Auftraggeber darf hinsichtlich der Aufhebungsgründe keine tatbestandliche Verantwortlichkeit treffen.

2. Voraussetzung für eine Aufhebung wegen unangemessen hoher Angebotspreise ist eine ordnungsgemäße Kostenschätzung. Sie muss objektiv den gegebenen Marktverhältnissen entsprechen und auf Methoden beruhen, die ein wirklichkeitsnahes Schätzungsergebnis erwarten lassen.

3. Ausgangspunkt für eine ordnungsgemäße Schätzung ist die Festlegung der vorgesehenen Leistungen mittels einer konkreten Beschreibung der erforderlichen Bauleistungen oder einem Leistungsverzeichnis.

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VPRRS 2020, 0057
Mit Beitrag
RügeobliegenheitRügeobliegenheit
Fehler in der Ausschreibung darf der Bieter ausnutzen!

VK Lüneburg, Beschluss vom 21.01.2020 - VgK-41/2019

1. Erkennt ein Bieter mögliche Fehler in den Vergabeunterlagen, ist er nicht dazu verpflichtet, eine Rüge auszusprechen. Es steht ihm frei, einen angenommenen Wettbewerbsvorteil nicht offenzulegen und auf die Rüge zu verzichten.

2. Rügt ein Bieter einen erkannten Vergaberechtsverstoß nicht und reicht er dessen ungeachtet ein Angebot ein, muss er es so gestalten, dass es den Vorgaben des Auftraggebers vollständig entspricht. Das gilt auch dann, wenn das vom Auftraggeber erstellte Leistungsverzeichnis nach Ansicht des Bieters mehr Positionen enthält, als tatsächlich anfallen werden.

3. Die Rüge muss vor dem Nachprüfungsantrag erhoben werden. Eine zeitgleiche Erhebung genügt nicht. In Ermangelung einer bestehenden Wartepflicht genügt eine unmittelbar vor Abgabe des Nachprüfungsantrags erhobene Rüge den gesetzlichen Anforderungen.

4. Lässt sich nicht aufklären, ob der Bieter zuerst den Umschlag mit der Rüge oder das Schreiben mit dem Nachprüfungsantrag über den Postschalter gereicht hat, ist zu seinen Gunsten davon auszugehen, dass er seiner Rügeobliegenheit ordnungsgemäß nachgekommen ist.




VPRRS 2020, 0062
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Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Aufhebung wegen fehlender Haushaltsmittel setzt ordnungsgemäße Kostenschätzung voraus!

VK Baden-Württemberg, Beschluss vom 31.01.2020 - 1 VK 69/19

1. Die Kostenberechnung eines Architektur- oder Ingenieurbüros stellt keine ordnungsgemäße Grundlage für die Auftragswertschätzung dar, wenn sie zum Zeitpunkt der Ausschreibung von der zwischenzeitlich erfolgten Konkretisierung des Ausschreibungsgegenstands überholt wird.

2. Das Vergabeverfahren kann sanktionsfrei aufgehoben werden, wenn hierfür ein sachlicher Grund vorliegt.

3. Ein sachlicher Grund für eine Aufhebung der Ausschreibung ist gegeben, wenn dem öffentlichen Auftraggeber keine ausreichenden Haushaltsmittel zur Verfügung stehen und er im Vorfeld eine ordnungsgemäße Kostenschätzung vorgenommen hat.

4. Von einem öffentlichen Auftraggeber kann erwartet werden, dass ihm die maßgeblichen Rechtsvorschriften bekannt sind, die mit einer Auftragsvergabe oberhalb der EU-Schwellenwerte verbunden sind. Dazu gehört auch, dass er in der Lage ist, einen vor Einleitung des Nachprüfungsverfahrens eingenommenen (Rechts-)Standpunkt zu verteidigen.

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VPRRS 2020, 0059
Mit Beitrag
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Anspruch auf Akteneinsicht in Vergabeverfahren im Unterschwellenbereich?

OLG Köln, Urteil vom 29.01.2020 - 11 U 14/19

1. Der Anspruch auf Akteneinsicht ist für Vergabeverfahren im Unterschwellenbereich gesetzlich nicht geregelt. § 165 GWB gilt nicht im Unterschwellenbereich.*)

2. Soweit sich ein Anspruch auf Akteneinsicht in Vergabeverfahren im Unterschwellenbereich aus § 242 BGB ergeben kann, sind für den Umfang der Akteneinsicht bei Vergabeverfahren nach der VOB Teil A die Wertungen der §§ 14, 14a und 19 VOB/A 2012 zu berücksichtigen.*)

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VPRRS 2020, 0052
Mit Beitrag
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Anforderungen an Eignungsnachweise unklar: Angebot kann nicht ausgeschlossen werden!

VK Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 21.11.2019 - 3 VK LSA 40/19

1. Die Auftragsbekanntmachung soll die für die Beurteilung der Eignung der Bieter verlangten Nachweise enthalten. Der Auftraggeber hat deshalb an zentraler Stelle in den Vergabeunterlagen abschließend alle notwendigen Unterlagen mit Ausnahme von Produktangaben anzugeben.

2. Die vom Bieter vorzulegenden Eignungsnachweise hat der Auftraggeber eindeutig und unmissverständlich in der Auftragsbekanntmachung zu bestimmen. In der Angebotsaufforderung können diese lediglich präzisiert, aber keinesfalls verschärft werden.

3. Interpretierbare Angaben im Zusammenhang mit der Vorlage von Eignungsnachweisen sind dem Auftraggeber anzulasten und können nicht zum Angebotsausschluss führen.

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VPRRS 2020, 0051
Mit Beitrag
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Aufhebungsgründe sind umfassend zu dokumentieren!

VK Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 01.11.2019 - 3 VK LSA 37/19

1. Auf ein Angebot mit einem unangemessen hohen Preis darf der Zuschlag nicht erteilt werden. Die Feststellung eines unangemessen hohen Angebotspreises muss jedoch auf einer ordnungsgemäßen Schätzung des Auftragswerts beruhen.

2. Für die Schätzung des Auftragswerts muss der Auftraggeber oder der von ihm beauftragte Fachmann Methoden wählen, die ein wirklichkeitsnahes Schätzungsergebnis ernsthaft erwarten lassen.

3. Den Auftraggeber trifft für die Rechtmäßigkeit seiner Auftragswertschätzung die Darlegungs- und Beweislast. Der Auftraggeber kann die Angebotspreise nicht subjektiv als unangemessen hoch beurteilen.

4. Entscheidet sich der Auftraggeber für die Aufhebung, hat er alle entscheidungsrelevanten Gründe und Erwägungen sorgfältig und vollständig zu dokumentieren (hier verneint).

5. Trotz Rechtswidrigkeit der Aufhebung ist diese wirksam und von den Bietern hinzunehmen, wenn hierfür ein sachlicher Grund besteht und die Aufhebung nicht zur Diskriminierung einzelner Bieter, zum Schein oder aus Willkür erfolgt ist.

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VPRRS 2020, 0040
Mit Beitrag
Waren/GüterWaren/Güter
Auftraggeber muss angeben, was er für "gleichwertig" hält!

VK Thüringen, Beschluss vom 21.11.2019 - 250-4003-15123/2019-E-021-EF

1. Der Auftraggeber hat die Leistung so eindeutig und erschöpfend wie möglich zu beschreiben, dass die Beschreibung für alle Unternehmen im gleichen Sinne verständlich ist und die Angebote miteinander verglichen werden können.

2. Vergleichbare Angebote liegen bei der Ausschreibung eines Richt- und Leitfabrikats mit dem Zusatz "oder gleichwertig" nur vor, wenn der Auftraggeber bereits in der Leistungsbeschreibung klar und deutlich angibt, was er als gleichwertig einstuft. Das gilt auch im Fall einer sog. unechten Produktorientierung.

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VPRRS 2020, 0037
Mit Beitrag
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Gegen Vergaberecht verstoßen: Müssen Fördermittel zurückgefordert werden?

OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 15.08.2019 - 15 A 2792/18

1. Bei der Jahresfrist des § 48 Abs. 4 Satz 1 VwVfG handelt es sich nicht um eine Bearbeitungs-, sondern um eine Entscheidungsfrist. Daraus folgt, dass die Frist erst bei vollständiger behördlicher Kenntnis der für die Entscheidung maßgebenden Sach- und Rechtslage zu laufen beginnt.*)

2. Zur Herstellung der Entscheidungsreife, nach deren Eintritt die Entscheidungsfrist des § 48 Abs. 4 Satz 1 VwVfG erst beginnen kann, gehört regelmäßig das Anhörungsverfahren, und zwar unabhängig von dessen Ergebnis.*)

3. Bei der Aufhebung öffentlicher Zuwendungsbescheide ist das Widerrufsermessen regelmäßig intendiert. Damit ist indes nicht gesagt, dass in diesen Fallkonstellationen jede weitere Sachaufklärung entbehrlich und die Entscheidungsreife eingetreten ist, sobald die Behörde die tatbestandlichen Voraussetzungen für einen Widerruf festgestellt hat. Denn auch bei einem intendierten Ermessens ist zu verlangen, dass die Behörde den ihr verbleibenden Ermessensspielraum erkennt und prüft, ob ausnahmsweise eine andere Entscheidung als der Widerruf des Zuwendungsbescheids in Betracht kommt. Diesem Erfordernis wird die Behörde grundsätzlich nur dann gerecht werden können, wenn dem beabsichtigten Widerruf eine ordnungsgemäße Anhörung vorangeht.*)

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VPRRS 2020, 0034
Mit Beitrag
SchienenwegebauSchienenwegebau
Anforderungen an Nebenangebot strenger als an Hauptangebot?

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 20.12.2019 - Verg 35/19

1. Lässt der öffentliche Auftraggeber Nebenangebote zu, hat er Mindestanforderungen festzulegen, denen die Nebenangebote genügen müssen.

2. Mindestanforderungen müssen nicht ausdrücklich als solche bezeichnet werden. Es genügt, wenn die Bieter erkennen kann, dass es sich um Mindestanforderungen handelt.

3. Der Auftraggeber kann mithilfe der Festlegung von Mindestanforderungen für Nebenangebote bestimmen, wann er ein Nebenangebot im Vergleich mit einem Hauptangebot als gleichwertig anerkennen will. Dabei können die Anforderungen an ein Nebenangebot strenger sein als die an das Hauptangebot.

4. Nebenangebote sind nur zu berücksichtigen, wenn sie die festgelegten Mindestanforderungen erfüllen.

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VPRRS 2020, 0030
Mit Beitrag
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Mitarbeiteranzahl ist ein Eignungskriterium!

VK Bund, Beschluss vom 19.11.2019 - VK 1-81/19

1. Schreibt der Auftraggeber eine "Rahmenvereinbarung Handwerkerpool bundesweit" aus, um die Aufträge für seine einzelnen Liegenschaften in einer einzigen Ausschreibung zu bündeln, richtet sich der maßgebliche Schwellenwert nach dem "voraussichtlichen Gesamtwert der Leistung". Die Werte aller Lose für die einzelnen Liegenschaften sind daher zu addieren.

2. Das Kriterium "Anzahl der Mitarbeiter" ist kein Zuschlags-, sondern ein Eignungskriterium.

3. Ein Eignungskriterium darf grundsätzlich nicht zur Beurteilung der Wirtschaftlichkeit eines Angebots herangezogen werden. Etwas anderes gilt lediglich dann, wenn es nicht der Beurteilung der allgemeinen Ausstattung des Bieterunternehmens dient, sondern der Qualität des auf den konkreten Auftrag abgegebenen Angebots.

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VPRRS 2020, 0029
Mit Beitrag
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Vergaberechtsfreier Mietvertrag oder ausschreibungspflichtiger Bauauftrag?

VK Bund, Beschluss vom 17.12.2019 - VK 2-88/19

1. Das Vergaberecht findet auf die Ausschreibung von öffentlichen Aufträgen für die Miete von Gebäuden keine Anwendung. Das gilt auch dann, wenn der Mietvertrag ein erst noch zu errichtendes Gebäude betrifft.

2. Ein öffentlicher Bauauftrag liegt allerdings vor, wenn der Bieter bzw. Auftragnehmer eine Bauleistung gemäß den vom öffentlichen Auftraggeber genannten Erfordernissen erbringt, die Bauleistung dem Auftraggeber unmittelbar wirtschaftlich zugutekommt und dieser einen entscheidenden Einfluss auf Art und Planung der Bauleistung hat (sog. Bestellbau).

3. Betreffen die dem öffentlichen Auftraggeber zustehenden Gestaltungsmöglichkeiten vornehmlich die reine Ausstattung des Gebäudes, nicht jedoch das Gebäude und dessen Konzeption als solche, fehlt es an dem für einen "Bestellbau" entscheidenden Einfluss.

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VPRRS 2020, 0025
Mit Beitrag
WasserbaumaßnahmenWasserbaumaßnahmen
Benötigtes Personal kann auch erst nach Zuschlagserteilung eingestellt werden!

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 12.06.2019 - Verg 52/18

1. Die Eignung des Bieters, insbesondere der Umstand, dass er zu den ausgeschriebenen Leistungen in der Lage ist, muss im Zeitpunkt der Vergabeentscheidung geklärt sein und in diesem Zeitpunkt bejaht werden können.

2. Es ist nicht erforderlich, dass dem Bieter die zur Leistungserbringung erforderlichen Mittel bereits im Zeitpunkt der Angebotsabgabe oder bei Zuschlagserteilung zur Verfügung stehen.

3. Der Auftragnehmer muss, sofern sich der öffentliche Auftraggeber nicht einen anderen Zeitpunkt vorbehält, in der Regel erst zum Zeitpunkt der Leistungserbringung über die eignungsrelevanten Mittel verfügen und das benötigte Personal einstellen.

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VPRRS 2020, 0024
PlanungsleistungenPlanungsleistungen
Wer einen Bauingenieur als Projektsteuerer will, muss das eindeutig fordern!

VK Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 29.08.2018 - 2 VK LSA 21/18

1. Die Befähigung zur Projektsteuerung in Anlehnung an § 2 AHO ist nicht von einem Hochschulabschluss in einer bestimmten Ingenieurdisziplin abhängig.

2. Wird in den Vergabeunterlagen der Nachweis eines abgeschlossenes Hoch- oder Fachschulstudium für diesen Leistungsbereich gefordert, kann dies nur so verstanden werden, dass der Absolvent einer entsprechenden Hoch- oder Fachhochschule oder einer zertifizierten Zusatzausbildung befähigt sein muss, Leistungen als Projektsteuerer zu erbringen, da es keinen Hochschulabschluss als Projektsteuerer gibt.

3. Wünscht der Auftraggeber für die Projektsteuerung einen Bauingenieur, muss er dies in der Vergabebekanntmachung unmissverständlich zum Ausdruck bringen. Für die Auslegung der Forderung aus der Sicht eines verständigen Bieters ist es von Bedeutung, dass lediglich Leistungen der Projektsteuerung und noch nicht der Bauplanung ausgeschrieben sind.

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VPRRS 2020, 0022
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Wann ist ein Bieter vorbefasst?

VK Rheinland, Beschluss vom 30.09.2019 - VK 31/19

1. Ein Vorteilsausgleich nach § 7 VgV setzt voraus, dass ein Unternehmen inhaltlich mit dem ausgeschriebenen Beschaffungsgegenstand befasst war.*)

2. Die Eignungskategorien des § 122 Abs. 2 Satz 2 GWB sind abschließend. Eignungskriterien, die das rechtliche Innenverhältnis eines Bieters betreffen sind unzulässig.*)

3. Die Nachprüfungsinstanzen können die Angebotswertung nur darauf überprüfen, ob der öffentliche Auftraggeber von einem zutreffenden und vollständig ermittelten Sachverhalt ausgegangen ist, sich bei seiner Entscheidung nicht von sachfremden Erwägung hat leiten lassen und nicht gegen allgemeingültige Bewertungsgrundsätze verstoßen hat.*)

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VPRRS 2020, 0011
Straßenbau und InfrastrukturStraßenbau und Infrastruktur
Systembedingt abweichende Baulängen angeboten: Komponenten nicht LV-konform!

OLG Naumburg, Beschluss vom 18.10.2019 - 7 Verg 4/19

1. Im Antragsverfahren nach § 169 Abs. 2 Satz 5 GWB hat der Vergabesenat die nach den Maßstäben der § 169 Abs. 2 Satz 1 bis 4 GWB vorzunehmende Abwägung in eigener Abwägung vorzunehmen und ist nicht etwa darauf beschränkt, die Entscheidung der Vergabekammer auf Ermessensnicht- oder -fehlgebrauch zu überprüfen.*)

2. Zwar ist eine positive Kenntnis vom Vergabeverstoß i.S.v. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB schon dann anzunehmen, wenn sich ein redlich Denkender in der Lage des Antragstellers der Überzeugung vom Vorliegen eines Vergaberechtsverstoßes nicht verschließen würde. Erlangt der Antragsteller schon die Kenntnis von den maßgeblichen tatsächlichen Umständen nicht, so ist für die Anwendung dieser Grundsätze kein Raum. Eine versäumte Regelung der unternehmensinternen unverzüglichen Informationsweiterleitung zum fachkundigen Mitarbeiter oder dessen Vertreter liegt im Bereich der fahrlässigen Verhinderung der Kenntniserlangung, bei der zwar Erkennbarkeit, aber nicht positive Kenntnis gegeben ist.*)

3. Ein Angebot ist nach § 16 EU Nr. 2 i.V.m. § 13 EU Nr. 5 VOB/A 2019 auszuschließen, wenn der Bieter ein Hauptangebot auf der Grundlage des Leistungsverzeichnisses mit den darin aufgeführten Mengen und Längen abgibt, obwohl er dem Systemvorschlag des Auftraggebers nicht folgt und die von ihm angebotenen Bauteile systembedingt abweichende Baulängen aufweisen.*)

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VPRRS 2020, 0013
Mit Beitrag
PlanungsleistungenPlanungsleistungen
sind wertmäßig zu addieren!

VK Westfalen, Beschluss vom 18.12.2019 - VK 1-34/19

Planungsleistungen sind wertmäßig zu addieren und europaweit auszuschreiben, soweit der sogenannte Schwellenwert für Dienstleistungen überschritten wird.*)

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VPRRS 2020, 0009
Straßenbau und InfrastrukturStraßenbau und Infrastruktur
Bodenkontamination klar erkennbar: Kein ausdrücklicher Hinweis erforderlich!

OLG Naumburg, Urteil vom 27.06.2019 - 2 U 11/18

1. Die ausdrückliche Angabe einer Bodenkontamination in den Vergabeunterlagen ist ausnahmsweise entbehrlich, wenn sich aus den gesamten Vertragsumständen klar ergibt, dass eine derartige Belastung vorliegt.*)

2. Ein 58 Seiten umfassender geotechnischer Bericht kann nicht dadurch wirksam in die Vergabeunterlagen einbezogen werden, dass in der allgemeinen Baubeschreibung ein Hinweis auf ihn und darauf erfolgt, dass Bieter die Möglichkeit einer Einsichtnahme erhalten.*)

3. Ein Bieter darf bei einem erkennbar lückenhaften Leistungsverzeichnis nicht einfach von einer ihm günstigen Preisermittlungsgrundlage ausgehen, sondern muss sich daraus ergebende Zweifelsfragen vor Abgabe seines Angebots zu klären versuchen.*)

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VPRRS 2020, 0005
Mit Beitrag
MedizintechnikMedizintechnik
Lieferung und Aufbau eines Sterilisators: Bau- oder Lieferauftrag?

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 11.12.2019 - Verg 53/18

1. Ein als Lieferauftrag bezeichneter Auftrag über die Lieferung und den Aufbau eines Sterilisators mit einem Kammervolumen von neun Sterilguteinheiten für den Neubau eines Zentrums für Synthetische Lebenswissenschaften ist ein Bauauftrag.

2. Ein Nachprüfungsbegehren, das gestützt auf einen der Unwirksamkeitsgründe des § 135 Abs. 1 GWB nur auf die Feststellung der Unwirksamkeit eines Vertragsschlusses gerichtet ist, mit dem aber keine sonstigen Verstöße gegen Vergabevorschriften geltend gemacht werden und mit dem damit nicht um einen über die Unwirksamkeitsfeststellung hinausgehenden Primärrechtsschutz nachgesucht wird, ist wegen fehlender Antragsbefugnis unzulässig.

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VPRRS 2020, 0031
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Verstoß gegen das Gebot der eindeutigen und erschöpfenden Leistungsbeschreibung

VK Rheinland, Beschluss vom 10.09.2015 - VK VOL 15/2014

ohne amtlichen Leitsatz

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VPRRS 2020, 0002
Mit Beitrag
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Fehler in der Bauablaufplanung sind kein Aufhebungsgrund!

VK Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 30.07.2019 - 3 VK LSA 23/19

1. Es ist Aufgabe des öffentlichen Auftraggebers, den Beschaffungsbedarf vor Verfahrensbeginn sorgfältig zu bestimmen. Änderungen des Bauablaufs, die nicht auf unvorhersehbaren, nachträglich eintretenden Ereignissen beruhen, fallen in seine Risikosphäre.

2. Der öffentliche Auftraggeber ist nicht dazu verpflichtet, den Zuschlag zu erteilen. Hebt er die Ausschreibung auf, ohne dass ein in der Vergabeordnung genannter Aufhebungsgrund vorliegt, ist die Aufhebung zwar rechtswidrig, aber dennoch wirksam.

3. Die Aufhebung aus anderen und nicht gerechtfertigten Gründen (rechtswidrige Aufhebung) kann zum Schadensersatz verpflichten.

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VPRRS 2020, 0004
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Fachingenieur beauftragt: Auftraggeber trifft höhere Mängelverantwortung!

OLG Köln, Urteil vom 28.11.2019 - 7 U 166/18

1. Der öffentliche Auftraggeber ist dazu verpflichtet, den Untergrund hinreichend zu untersuchen. Kommt er dieser Verpflichtung nicht nach, liegt zugleich ein Planungsfehler vor.

2. Führt der Auftragnehmer die Leistung fehlerhaft aus, können Mängel der Planung ein Mitverschulden des Auftraggebers begründen. Dabei muss er sich die Fehler seiner Architekten und Sonderfachleute zurechnen lassen.

3. In der Regel trägt der Auftragnehmer im Rahmen der Mängelhaftung die höhere Verantwortung, weil er mit der gebotenen Prüfung die Mängel hätte verhindern können und damit die eigentliche Ursache für die weiteren Schäden setzt.

4. Eine höhere Verantwortlichkeit des Auftraggebers kann jedoch dann geboten sein, wenn die Ausschreibung von einem Fachingenieurbüro erstellt wurde und der Auftragnehmer nicht über entsprechende weitgehende Fachkenntnisse für das in Betracht kommende Werk verfügt.

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VPRRS 2020, 0001
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Auch die technisch bessere Lösung ist eine Abweichung von den Vergabeunterlagen!

VK Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 07.02.2019 - 3 VK LSA 2/19

1. Wird statt der in der Leistungsbeschreibung geforderten "Oberschiene nach unten geschlossen" vom Bieter eine "nach unten geöffnete Oberschiene" angeboten, weicht sein Angebot von der Ausschreibung ab und ist von der Wertung auszuschließen.

2. Eine zum Ausschluss führende Abweichung von den Vergabeunterlagen liegt auch dann vor, wenn das angebotene dem ausgeschriebenen System gleich- oder sogar höherwertig ist.

3. Eine abweichend zur Ausschreibung angebotene Leistung kann nur dann als Nebenangebot gewertet werden, wenn das Angebot des Bieters als Nebenangebot gekennzeichnet ist.

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Online seit 2019

VPRRS 2019, 0387
NachprüfungsverfahrenNachprüfungsverfahren
Ohne ordnungsgemäße Dokumentation keine kostenneutrale Aufhebung!

VK Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 13.08.2019 - 3 VK LSA 33/19

1. Die Regelung des § 17 Abs. 1 VOB/A 2019 ist keine, die die rechtliche Zulässigkeit einer Aufhebung beschreibt. Sie trifft lediglich Aussagen darüber, wann ein Auftraggeber eine Aufhebung kostenneutral vornehmen kann.*)

2. Die Aufhebung eines Vergabeverfahrens ist eine von den Nachprüfungsinstanzen nur eingeschränkt überprüfbare Ermessensentscheidung, nämlich, ob die Vergabestelle überhaupt ihr Ermessen ausgeübt hat (gegebenenfalls Ermessensnichtgebrauch) oder ob sie das vorgeschriebene Verfahren nicht eingehalten hat, von einem nicht zutreffenden oder unvollständig ermittelten Sachverhalt ausgegangen ist, sachwidrige Erwägungen in die Wertung mit eingeflossen sind oder der Beurteilungsmaßstab nicht zutreffend angewandt worden ist (Ermessensfehlgebrauch).*)

3. Entscheidet sich der Auftraggeber für die Aufhebung muss er entscheidungsrelevante Gründe und Erwägungen sorgfältig und vollständig dokumentieren.

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VPRRS 2019, 0384
Mit Beitrag
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Grundlage der Angebotswertung ist das schriftliche Angebot!

VK Rheinland, Beschluss vom 19.11.2019 - VK 40/19

1. § 9 Abs. 2 VgV und § 53 Abs. 1 VgV gelten für alle Arten von Vergabeverfahren. Demgemäß müssen im Verhandlungsverfahren indikative und finale Angebote in Textform vorliegen. Dies umfasst auch Konzepte zur Auftragsdurchführung, die Gegenstand der Angebotsbewertung sind. Eine Angebotswertung allein auf der Grundlage mündlicher Ausführungen der Bieter in einem Päsentationstermin ist unzulässig. Solche Ausführungen dürfen nur ergänzend herangezogen werden.*)

2. Es verstößt gegen das Transparenzgebot, Bietern erst zu Beginn eines Präsentationstermins das Bewertungsverfahren mitzuteilen.*)

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VPRRS 2019, 0381
Mit Beitrag
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Ungenehmigter Nachunternehmereinsatz führt zur Unzuverlässigkeit!

EuGH, Urteil vom 03.10.2019 - Rs. C-267/18

Art. 57 Abs. 4 g Richtlinie 2014/24/EU ist dahin auszulegen, dass die Vergabe eines Unterauftrags für einen Teil der Arbeiten im Rahmen eines früheren öffentlichen Auftrags durch einen Wirtschaftsteilnehmer, die ohne Zustimmung des öffentlichen Auftraggebers entschieden wurde und zur vorzeitigen Beendigung des Auftrags führte, im Sinne dieser Bestimmung einen erheblichen oder dauerhaften Mangel bei der Erfüllung einer wesentlichen Anforderung im Rahmen dieses Auftrags darstellt und daher den Ausschluss des Wirtschaftsteilnehmers von der Teilnahme an einem späteren Vergabeverfahren rechtfertigt, wenn der dieses spätere Vergabeverfahren organisierende öffentliche Auftraggeber, nachdem er selbst die Integrität und Zuverlässigkeit des Wirtschaftsteilnehmers, dessen vorheriger öffentlicher Auftrag vorzeitig beendet wurde, bewertet hat, der Auffassung ist, dass eine solche Unterauftragsvergabe das Vertrauensverhältnis zu diesem Wirtschaftsteilnehmer zerstört. Bevor er einen solchen Ausschluss ausspricht, muss der öffentliche Auftraggeber dem Wirtschaftsteilnehmer jedoch gemäß Art. 57 Abs. 6 in Verbindung mit dem 102. Erwägungsgrund der genannten Richtlinie die Möglichkeit geben, die Abhilfemaßnahmen zu benennen, die er infolge der vorzeitigen Beendigung des früheren öffentlichen Auftrags ergriffen hat.*)

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VPRRS 2019, 0373
Straßenbau und InfrastrukturStraßenbau und Infrastruktur
Keine Konzessionsverlängerung ohne Ausschreibung

EuGH, Urteil vom 18.09.2019 - Rs. C-526/17

1. Eine wesentliche Änderung eines Vertrags über eine öffentliche Baukonzession muss grundsätzlich zu einem neuen Vergabeverfahren über den so geänderten Vertrag führen.

2. Es ist das Unionsrecht anzuwenden, das zum Zeitpunkt dieser Änderung gilt.

3. Die Verlängerung der ursprünglichen Laufzeit einer Baukonzession um 18 Jahre und 2 Monate stellt eine wesentliche Änderung der Bedingungen der bestehenden Konzession dar.

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VPRRS 2019, 0376
Mit Beitrag
Tief- und IngenieurbauTief- und Ingenieurbau
Kostenschätzung um 42% überschritten: Ausschreibung kann aufgehoben werden!

VK Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 06.06.2019 - 3 VK LSA 18/19

1. Wann die Aufhebung einer Ausschreibung wegen deutlicher Überschreitung des vertretbar geschätzten Auftragswerts rechtmäßig ist, ist aufgrund einer umfassenden Interessenabwägung zu entscheiden.

2. Im Rahmen dieser Interessenabwägung ist insbesondere zu berücksichtigen, dass dem öffentlichen Auftraggeber einerseits nicht das Risiko einer deutlich überhöhten Preisbildung zugewiesen wird, die Aufhebung aber andererseits auch kein Instrument zur Korrektur des erzielten Submissionsergebnisses sein darf.

3. Liegen die eingegangenen Angebote über 42% über der sorgfältig vorgenommenen und ordnungsgemäß dokumentierten Kostenschätzung, liegt ein schwer wiegender Grund für die Aufhebung des Vergabeverfahrens vor.

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