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Volltexturteile nach Sachgebieten

Sachgebiet: Bau & Immobilien

5352 Entscheidungen insgesamt




Online seit 2019

VPRRS 2019, 0031
Mit Beitrag
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Wann führt ein Nebenangebot zu einer "gleichwertigen" Leistung?

OLG Schleswig, Beschluss vom 22.01.2019 - 54 Verg 3/18

1. Auch im Bereich der Sektorenverordnung führt eine unzulässige Änderung der Vergabeunterlagen zum Angebotsausschluss.

2. Eine Abweichung von den Vorgaben des Leistungsverzeichnisses im Rahmen eines Nebenangebots stellt keine Änderung der Vergabeunterlagen dar, wenn bestimmte Anforderungen für das Hauptangebot nicht zugleich auch als Mindestkriterien für Nebenangebote gelten.

3. Zur Frage, ob ein Nebenangebot zu einer gleichwertigen Leistung führt, kann keine "objektiv" richtige Beurteilung verlangt werden. Maßgeblich ist die ex-ante-Sicht der Vergabestelle, die auf der Grundlage des sachlichen Gehalts eines Nebenangebots (auch) prognostisch darüber zu befinden hat, ob eine anforderungsgerechte Ausführung zu erwarten ist.

4. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der (Vergabe-)Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe zu rügen.

5. Eine die Rügeobliegenheit auslösende Erkennbarkeit ist gegeben, wenn Verstöße gegen vergaberechtliche Vorschriften von einem fachkundigen Bieter bei üblicher Sorgfalt und üblichen Kenntnissen erkannt werden können. Das ist der Fall, wenn die in Gestalt der (Auftrags-) Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen vermittelte Tatsachengrundlage schon bei laienhafter rechtlicher Bewertung, also ohne Bemühung besonderen Rechtsrats, auf einen Vergaberechtsverstoß hindeutet.

6. Eine Grenze findet die Rügeobliegenheit erst bei rechtlich komplexen und durch die Rechtsprechung noch nicht vollständig geklärten Fragen. Dazu gehören das Vergabekriterium "Bauzeitverkürzung", die Nichtangabe von Mindestkriterien für (zugelassene) Nebenangebote und zum sog. "Punktesystems" (Umrechnung des Preises in Punkte) nicht.

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VPRRS 2019, 0028
Mit Beitrag
DienstleistungenDienstleistungen
Nachforderung von Unterlagen: Frist von sechs Tagen ist angemessen!

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 14.11.2018 - Verg 31/18

1. Mängel der Dokumentation im Vergabevermerk (hier: fehlerhafte Datumsbezeichnung und keine gemeinsame Angebotsöffnung) führen nicht generell und unabhängig von ihrem Gewicht und Stellenwert zu einer Wiederholung der betroffenen Abschnitte des Vergabeverfahrens.

2. Eine Wiederholung ist nur in solchen Fällen erforderlich, in denen zu besorgen ist, dass die Berücksichtigung der nachgeschobenen Dokumentation nicht ausreichen könnte, um eine wettbewerbskonforme Auftragserteilung zu gewährleisten. Dies ist insbesondere der Fall, wenn die Gefahr von Manipulationen besteht (hier verneint).

3. Der öffentliche Auftraggeber kann sich bei der Angebotsöffnung von einem Mitarbeiter oder einem externen Berater wie etwa einem Rechtsanwalt vertreten lassen.

4. Nachgeforderte Unterlagen sind vom Bewerber oder Bieter nach Aufforderung durch den öffentlichen Auftraggeber innerhalb einer von diesem festzulegenden angemessenen Frist vorzulegen. Im Regelfall ist eine Frist von sechs Kalendertagen angemessen.

5. Auf eine zu kurz bemessene Frist kann ein Angebotsausschluss nicht gestützt werden.

6. Erfährt der öffentliche Auftraggeber, dass sich der Geschäftsführer eines Bieterunternehmens wegen Untreue und Steuerhinterziehung über einen Zeitraum von mindestens zwei Monaten in Untersuchungshaft befunden hat, muss er die Eignungsprüfung wiederholen.




VPRRS 2019, 0030
Mit Beitrag
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Eindeutiges Angebot kann nicht aufgeklärt und abgeändert werden!

VK Nordbayern, Beschluss vom 26.09.2018 - RMF-SG21-3194-3-23

1. Ein Angebot stellt eine empfangsbedürftige Willenserklärung dar, die nach den §§ 133, 157 BGB so auszulegen ist, wie sie ein verständiger Auftraggeber in der konkreten Situation nach Treu und Glauben unter Berücksichtigung der Verkehrssitte verstehen musste. Davon ausgehend sind Aufklärungsmaßnahmen über das Angebot selbst unzulässig, wenn der objektive Erklärungsgehalt des Angebots im Wege der Auslegung eindeutig ermittelt werden kann.*)

2. Die Abänderung eines Angebotes im Rahmen der Aufklärung ist im konkreten Fall unzulässig, wenn das Angebot eindeutig war und zudem die Umplanung dem Grunde nach kostenrelevant ist, weil eine Sonderanfertigung notwendig ist.*)

3. Bei der Auslegung der Vergabeunterlagen ist der objektive Empfängerhorizont des entsprechenden Bieterkreises maßgeblich.*)

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VPRRS 2019, 0029
Mit Beitrag
ReinigungsleistungenReinigungsleistungen
Umrechnung von Preisen in Preispunkte ist zulässige Wertungsmethode!

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 02.05.2018 - Verg 3/18

1. Bei der Wahl der Preisumrechnungsmethode kommt dem öffentlichen Auftraggeber grundsätzlich ein Bestimmungsrecht zu.

2. Die gewählte Preisumrechnungsmethode kann nur beanstandet werden, wenn sich gerade ihre Heranziehung im Einzelfall aufgrund besonderer Umstände als mit dem gesetzlichen Leitbild des Vergabewettbewerbs unvereinbar erweist. Dies ist beim umgekehrten Dreisatz ausgehend vom günstigsten Bieterpreis nicht der Fall.

3. Eine Umrechnung von Preisen in Preispunkte, bei der die Abstufung der Preispunkte nicht exakt äquivalent zu den Preisabständen erfolgt, ist nicht vergaberechtswidrig. Das gilt jedenfalls dann, wenn die Abweichungen der prozentualen Abstände beim Preis einerseits und den Punkten andererseits geringfügig sind und erst mit zunehmendem Abstand vom jeweiligen Bestangebot zunehmen.

4. Mängel der Dokumentation können im Vergabenachprüfungsverfahren geheilt werden.

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VPRRS 2019, 0024
Mit Beitrag
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
eVergabe von Bauleistungen: Teilnahmeantrag ist zu verschlüsseln!

VK Lüneburg, Beschluss vom 11.12.2018 - VgK-50/2018

1. Will der Auftraggeber nicht nur reine Bauleistungen nach einer vorher bereits erarbeiteten Planung erbringen lassen, sondern aufgrund der Komplexität des Projekts die Planung, Finanzierung und Ausführung der Bauleistung gemeinsam vergeben, ist das Verhandlungsverfahren mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb als Verfahrensart zulässig.

2. Elektronisch eingereichte Teilnahmeanträge sind auch bei einer EU-weiten Vergabe von Bauleistungen so zu verschlüsseln, dass ein vorfristiger Zugriff auf die empfangenen Daten nicht möglich ist.

3. Der öffentliche Auftraggeber ist verpflichtet, Angebote, die nicht ordnungsgemäß verschlüsselt übermittelt worden sind, auszuschließen.

4. Eine Vergabesoftware, die für die Kommunikation und die Abgabe eines Teilnahmeantrags jeweils unterschiedliche Eingabefelder vorsieht, leitet den Bewerber ausreichend deutlich auf das von ihm auszuwählende Eingabefeld für Teilnahmeanträge hin. Weder der öffentliche Auftraggeber noch der Anbieter eines E-Vergabesystems muss in den Ausschreibungsunterlagen mehr erklären, als in den Vergabeverordnungen beschrieben ist.

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VPRRS 2019, 0025
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Verstoß gegen Tariftreuegesetz: Auftragnehmer muss keine Vertragsstrafe zahlen!

LG Köln, Urteil vom 22.10.2018 - 18 O 33/18

1. Die Bestrafung des Auftragnehmers ist nicht Aufgabe des Zivilrechts. Ist ausgeschlossen, dass dem Auftraggeber aufgrund eines Verstoßes des Auftragnehmers gegen Vorschriften des Tariftreue- und Vergabegesetzes ein Schaden entsteht, kann ein solches Fehlverhalten nicht mit einer Vertragsstrafe belegt werden.

2. Die Kumulierung einzelner Vertragsstrafen ist in Allgemeinen Geschäftsbedingungen nur wirksam, wenn sie eine vertretbare Höhe aufweisen und betragsmäßig angemessen nach oben begrenzt werden (hier verneint).

3. Eine verschuldensunabhängige Vertragsstrafenregelung benachteiligt den Auftragnehmer unangemessen und ist unwirksam.

4. Gerichtskosten sind erst ab Eingang des Kostenfestsetzungsantrags zu verzinsen (Anschluss an OLG München, Urteil vom 30.11.2016 - 7 U 2038/16, IBRRS 2016, 3475).

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VPRRS 2019, 0023
Mit Beitrag
PlanungsleistungenPlanungsleistungen
Vergabeverfahren darf nicht komplett "outgesourct" werden!

VK Lüneburg, Beschluss vom 02.11.2018 - VgK-40/2018

1. Auf Angebote, deren Preise im offenbaren Missverhältnis zur Leistung stehen, darf der Zuschlag nicht erteilt werden, wenn der Auftraggeber die Höhe des angebotenen Preises nicht zufriedenstellend aufklären kann.

2. Stellt der Auftraggeber fest, dass der Angebotspreis ungewöhnlich niedrig ist, weil die für den Bieter geltenden umwelt-, sozial- und arbeitsrechtlichen Vorschriften nicht eingehalten werden, darf das Angebot nicht bezuschlagt werden.

3. Im Liefer- und Dienstleistungsbereich muss der Auftraggeber ab einem Preisabstand von 20% Anlass zu Zweifeln an der Angemessenheit des Preises haben.

4. Hat der Auftraggeber weder die Vorlage einer DIN EN ISO-Zertifizierung gefordert noch in sonstiger Weise auf die positive Berücksichtigung lediglich dieser Zertifizierung hingewiesen, darf er bei der Wertung des Angebots eines nicht nach DIN EN ISO zertifizierten Bieters keinen Punkteabzug vornehmen.

5. Der öffentliche Auftraggeber ist nicht gehindert, sich bei der Vorbereitung und Durchführung eines Vergabeverfahrens ganz oder teilweise der Hilfe Dritter zu bedienen, die über einen qualifizierten Sachverstand verfügen.

6. Nicht zulässig ist es hingegen, die Verantwortung für die Vergabe an externe Dritte vollständig zu übertragen. Der Auftraggeber hat das Handeln der eingeschalteten Stelle zu begleiten, zu überwachen und gegebenenfalls zu korrigieren. Die Mitwirkung am Vergabeverfahren darf sich nicht auf ein bloßes "Abnicken" beschränken.

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VPRRS 2019, 0022
Mit Beitrag
BewachungsleistungenBewachungsleistungen
Was ist wann und wie zu dokumentieren?

VK Lüneburg, Beschluss vom 02.08.2018 - VgK-29/2018

1. Der öffentliche Auftraggeber ist verpflichtet, das Vergabeverfahren von Anbeginn fortlaufend so zu dokumentieren, dass die einzelnen Stufen des Verfahrens, die einzelnen Maßnahmen sowie die Begründung der einzelnen Entscheidungen festgehalten werden.

2. Es sind grundsätzlich alle Entscheidungsschritte fortlaufend zu dokumentieren. Die Dokumentationspflicht erstreckt sich dabei sowohl auf den formalen Verfahrensablauf als auch auf die Maßnahmen, Feststellungen und Begründungen der einzelnen Entscheidungen.

3. Die Dokumentation muss nicht notwendigerweise in einem zusammenhängenden Vergabevermerk erfolgen. Es ist ausreichend, aber auch erforderlich, dass das Verfahren lückenlos dokumentiert wird, wobei der Vermerk aus mehreren Teilen bestehen kann.

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VPRRS 2019, 0019
Mit Beitrag
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Sind Elektroinstallationsarbeiten Bau- oder Dienstleistungen?

VK Rheinland, Beschluss vom 12.11.2018 - VK K 42/18

1. Zur Abgrenzung zwischen Liefer- und Dienstleistungen sowie Bauleistungen bei Elektroinstallationsarbeiten.*)

2. Das Leistungsbestimmungsrecht des öffentlichen Auftraggebers wird durch die restriktiv anzuwendenden Voraussetzungen für eine produktspezifische Ausschreibung begrenzt. Die Vergabestelle muss sich bei ihrer Entscheidung mit den Produkten anderer Hersteller sowie alternativer technischer Lösungen, die den Wettbewerb weniger einschränken, auseinandersetzen. Ihre Abwägung hat sie in der Vergabeakte zu dokumentieren.*)

3. Werden technische Gründe zum Verzicht auf die losweise Vergabe herangezogen, müssen sich diese aus den Erfordernissen des Beschaffungsgegenstands ergeben. Eine produktspezifische Ausschreibung kann den Verzicht auf eine losweise Vergabe nicht rechtfertigen.*)

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VPRRS 2019, 0016
Mit Beitrag
ITIT
Konzession trotz Zuschuss vom Staat?

VK Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 13.12.2018 - 3 VK 9/18

1. Dienen Konzessionen hauptsächlich dazu, dem Auftraggeber die Bereitstellung oder den Betrieb öffentlicher Kommunikationsnetze oder die Bereitstellung eines oder mehrerer elektronischer Kommunikationsdienste für die Öffentlichkeit zu ermöglichen, sind sie vergaberechtsfrei.

2. Konzessionen sind entgeltliche Verträge, mit denen ein oder mehrere Unternehmen mit der Erbringung von Bau- oder Dienstleistungen betraut werden, wobei die Gegenleistung normiert ist. Bei Bauleistungen besteht die Gegenleistung im Recht zur Nutzung des Bauwerks oder diesem Recht zuzüglich einer Zahlung, bei Dienstleistungen besteht sie entweder allein in dem Recht zur Verwertung der Dienstleistungen oder in diesem Recht zuzüglich einer Zahlung.

3. Die Frage, ob eine staatliche Zuwendung der Einordnung eines Auftrags als Konzession entgegensteht, ist im Einzelfall in einer wertenden Gesamtbetrachtung unter Berücksichtigung der jeweils herrschenden Marktgegebenheiten zu beantworten.

4. Geht der Auftragnehmer mit dem Bau und dem Betrieb des Breitbandkabelnetzes ein Risiko ein, das durch die Zahlung eines staatlichen Zuschusses nicht ausgeglichen wird, weil der Zuwendungsgeber sie nur einmalig mit Rücksicht auf die Versorgung in einem strukturschwachen Gebiet gewährt, liegt eine Konzession vor.

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VPRRS 2019, 0011
Mit Beitrag
Abfallbeförderung/-entsorgungAbfallbeförderung/-entsorgung
Unwirtschaftliches Einzellos kann aufgehoben werden!

VK Sachsen, Beschluss vom 21.08.2018 - 1/SVK/016-18

1. Die Aufhebung eines einzelnen Loses eines auf mehrere Lose aufgeteilten Gesamtauftrags über Entsorgungsdienstleistungen aus wirtschaftlichen Gründen ist grundsätzlich möglich. Dabei kann eine Unwirtschaftlichkeit i.S.d. § 63 Abs. 1 Nr. 3 VgV auch dann bejaht werden, wenn lediglich das aufgehobene/aufzuhebende Einzellos ein unwirtschaftliches Ergebnis ausweist. Nicht erforderlich ist, dass das Gesamtergebnis den geschätzten Gesamtauftragswert für die Leistung deutlich übersteigt. Dies gilt jedenfalls dann, wenn eine losspezifische Kostenschätzung vorliegt. Für eine gesamtbetrachtende Sichtweise gibt die Gesetzessystematik des § 63 Abs. 1 Satz 1 VgV insgesamt keinen Anlass.*)

2. Der rechtlichen Möglichkeit, ein Vergabeverfahren ganz oder teilweise aufzuheben steht nicht entgegen, dass der Auftraggeber im gebührengebundenen Bereich agiert. Auch der Umstand, dass die Entgelte, die der Auftraggeber an ein zukünftiges Entsorgungsunternehmen vergüten wird, als Kosten für in Anspruch genommene Fremdleistungen nach dem Sächsischen KAG ohne Weiteres gebührenfähig sind (§ 11 Abs. 2 Nr. 3 SächsKAG) führt nicht dazu, dass dem Auftraggeber die Aufhebung einzelner Lose verwehrt wäre.*)

3. Bei einer auf eine Kostenschätzung gestützten Aufhebung einzelner Lose eines Entsorgungsauftrags ist bei Überprüfung der rechtlichen Belastbarkeit der Kostenschätzung zu bedenken, dass die zu beschaffende Dienstleistung "funktionale Elemente", enthält, bei der die preisbildenden Faktoren vorrangig durch Personal- und Fahrzeugkosten bestimmt werden. Insoweit kann für eine solche Beschaffung keine formale Deckungsgleichheit zwischen Angebotsstruktur und Kostenschätzung verlangt werden. Ausreichend ist, dass die wesentlichen Kalkulationsansätze wie Lohnkosten, Anschaffungskosten, Abfallmengen, Betriebskosten, Zuschläge, Gewinn und Gemeinkosten vergleichbar sind.*)

4. In einem offenen Verfahren besteht keine Pflicht, vor Aufhebung einer Ausschreibung aus wirtschaftlichen Gründen zuvor ein unangemessen hoch erscheinendes Angebot aufzuklären. Zum einen sieht § 60 VgV nur eine Pflicht zur Aufklärung von Angebotspreisen vor, die unangemessen niedrig erscheinen, zum anderen ist in einem offenen Verfahren eine Verhandlung, insbesondere über Änderungen der Angebote oder Preise, ohnedies unzulässig.*)

5. Die einem öffentlichen Auftraggeber unzweifelhaft obliegende Darlegungs- und Beweislast für die Rechtmäßigkeit der Kostenschätzung darf nicht so ausgelegt werden, dass ihm zunehmend strengere Anforderungen auferlegt werden, schon im Vorfeld der Ausschreibung eine immer detailliertere und tiefer gehende Kostenschätzung aufzustellen. Andernfalls wird jede Kostenschätzung regelmäßig an einen Punkt kommen, an dem der Auftraggeber später in ein Herleitungs- und Rechtfertigungsproblem gerät. Es darf nicht vergessen werden, dass eine Kostenschätzung vorrangig der Planung und Kalkulation des Vorhabens dient sowie als Entscheidungsgrundlage für die Genehmigungsgremien des öffentlichen Auftraggebers.*)

6. Es ist öffentlichen Auftraggebern untersagt, die Vergabebedingungen so zu gestalten, dass sich faktisch nur Unternehmen um den Auftrag bewerben können, die entweder bereits ortsansässig sind oder mit einem ortsansässigen Unternehmen zusammenarbeiten. Auch ist es den sich um öffentliche Aufträge bewerbenden Entsorgungsfachbetrieben weder zumutbar, noch ist es objektiv erforderlich, dass sie bereits im Stadium der Angebotsabgabe stets eine den ausgeschriebenen Auftrag abdeckende logistische Reserve vorweisen können. Es genügt, dass der Bieter in der Lage ist, sich bis zur Auftragserteilung die erforderlichen Mittel zu beschaffen. Ansonsten wären die Bieter in Unkenntnis darüber, ob sie den Auftrag erhalten, zu Investitionen gezwungen, die sich für den Fall, dass sie den Auftrag nicht erhalten, als wirtschaftlich unsinnig erweisen.*)

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Online seit 2018

IBRRS 2018, 4054
BauvertragBauvertrag
Hälfte des Straßenbelags erreicht Warnwert vorzeitig: Gesamter Belag ist nachzubessern!

OLG München, Urteil vom 27.02.2018 - 9 U 3595/16 Bau

1. Der Auftragnehmer ist dafür verantwortlich, dass das Werk nicht mit Fehlern behaftet ist, die seine Tauglichkeit aufheben oder mindern.

2. Inwieweit ein Mangel des Werks vorliegt, hängt nicht davon ab, ob der Auftragnehmer aufgrund der ihm zugänglichen fachlichen Informationen darauf vertrauen konnte, dass die vertraglich vereinbarte Beschaffenheit durch seine Leistung erfüllt wird. Die davon abweichende Leistung ist auch dann mangelhaft, wenn ihn kein Verschulden trifft, etwa weil die Ausführung den für diese Zeit anerkannten Regeln der Technik entspricht.

3. Wird der Auftragnehmer mit dem Bau eines Autobahnabschnitts beauftragt, schuldet er die Errichtung eines rissfreien Gewerks, das ein jahrelanges, sanierungsfreies, problemloses Befahren der beauftragten Streckenabschnitte ermöglicht.

4. Verlangt der Auftraggeber nach Abnahme der Leistung die Beseitigung eines Mangels und muss er sich dabei an deren Kosten beteiligen, kann der nachbesserungsbereite Auftragnehmer vorweg weder Zahlung noch Zusage eines Kostenzuschusses verlangen, sondern lediglich Sicherheitsleistung in angemessener Höhe.

5. Der Auftragnehmer kann die Mängelbeseitigung verweigern, wenn einem objektiv geringen Interesse des Auftraggebers an einer mangelfreien Vertragsleistung ein ganz erheblicher und deshalb vergleichsweise unangemessener Aufwand gegenübersteht.

6. Birgt die Mangelhaftigkeit eines Straßenbelags das Risiko einer nachhaltigen Funktionsbeeinträchtigung, besteht grundsätzlich ein objektiv berechtigtes Interesse des Auftraggebers an der Mängelbeseitigung.

7. Erreicht knapp die Hälfte des Straßenbelags deutlich vor dem Ende der üblichen Nutzungsdauer den sog. Warnwert, ist die Nachbesserung des gesamten Straßenbelags nicht unverhältnismäßig.

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VPRRS 2018, 0383
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Nur fehlende Unterlagen können nachgefordert werden!

VK Berlin, Beschluss vom 30.11.2018 - VK B 2-25/18

1. Reicht der Bieter Referenzen ein, obwohl sie nach der Auftragsbekanntmachung erst "innerhalb von sechs Kalendertagen nach Aufforderung vorzulegen" sind, hat er sich an den eingereichten Unterlagen festhalten zu lassen.

2. Dem Auftraggeber kann nicht zugemutet werden, aus einer denkbaren Fülle eingereichter Unterlagen diejenigen herauszusuchen, die aus Sicht des Bieters erheblich für das konkrete Vergabeverfahren sein sollen und insofern Motivforschung zu betreiben.

3. Spiegelbildlich zur Bindung der Bieter an bereits eingereichte Unterlagen ist der Auftraggeber nicht berechtigt, diese erneut vom Bieter zu verlangen und gegebenenfalls einen Ausschluss auf eine unterbliebene Vorlage zu stützen.

4. Liegen Unterlagen physisch vor, fehlen sie nicht. Demzufolge scheidet eine Nachforderung aus, wenn eingereichte Referenzen nicht mit der ausgeschriebenen Leistung vergleichbar sind.

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VPRRS 2018, 0385
Mit Beitrag
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Baumaßnahme zu mehr als 50% subventioniert? Auf das Einzellos kommt es an!

VK Bund, Beschluss vom 16.11.2018 - VK 1-99/18

1. Eine Handwerkskammer ist zwar eine juristische Person des öffentlichen Rechts, aber kein öffentlicher Auftraggeber.

2. Eine Handwerkskammer wird auch nicht dadurch zum öffentlichen Auftraggeber, dass in der Auftragsbekanntmachung die Vergabekammern des Bundes als „Zuständige Stellen für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren“ genannt werden.

3. Für die Beantwortung der Frage, ob eine Baumaßnahme zu mehr als 50% aus öffentlichen Mitteln subventioniert wird, kommt es nicht auf eine umfassende Betrachtung des Gesamtvorhabens an, sondern nur auf die vom jeweiligen Einzellos umfassten Positionen.

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VPRRS 2018, 0384
Mit Beitrag
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Wie sind die Angebote nach Öffnung der Umschläge zu kennzeichnen?

VK Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 28.09.2018 - 3 VK LSA 54/18

1. Sind schriftliche Angebote zugelassen, ist für die Öffnung und Verlesung der Angebote ein Eröffnungstermin abzuhalten. Bis zu diesem Termin sind die zugegangenen Angebote auf dem Umschlag mit Eingangsvermerk zu versehen und unter Verschluss zu halten.

2. Alle schriftlich zugegangenen Angebote sind schon beim Eingang auf dem ungeöffneten Umschlag durch Eingangsvermerk mit Datum, Uhrzeit und Namenszeichen zu kennzeichnen. Nur Angebote, die bis zum Ablauf der Angebotsfrist eingegangen sind, werden zur Eröffnung zugelassen.

3. Im Eröffnungstermin werden die Angebote geöffnet und in allen wesentlichen Teilen gekennzeichnet. Kennzeichnung bedeutet, dass alle wesentlichen Angebotsbestandteile, die zum Zeitpunkt der Angebotseröffnung vorliegen, entweder einheitlich gekennzeichnet oder aber verbunden werden müssen.

4. Die Kennzeichnung hat im Eröffnungstermin vor dem Verlesen der Einzelheiten zu erfolgen.

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VPRRS 2018, 0330
Mit Beitrag
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Für Teilleistung nicht präqualifiziert: Nachunternehmerangabe zwingend!

VK Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 08.10.2018 - 3 VK LSA 57/18

1. Unternehmen müssen für Teilleistungen, für die sie nicht präqualifiziert sind, zwingend einen Nachunternehmer benennen.

2. Die Urkalkulation darf zur Überprüfung, ob Nachunternehmerleistungen kalkuliert wurden, auch schon zur Vorbereitung eines Aufklärungsgesprächs vom öffentlichen Auftraggeber geöffnet werden.

3. Nachunternehmererklärungen sind wettbewerbsrelevant und können nach der VOB/A 2016 nicht nachgefordert werden.

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VPRRS 2018, 0378
Mit Beitrag
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Fehlende Fabrikatsangaben können nicht nachgefordert werden!

VK Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 14.09.2018 - 3 VK LSA 56/18

1. Geforderte Fabrikats-, Produkt- und Typangaben sind integraler Angebotsbestandteil. Das Fehlen geforderter Fabrikatsangaben ist nicht heilbar und führt zum zwingenden Ausschluss des Angebots.

2. Hat der Auftraggeber sich die Vorlage von Erklärungen oder Nachweisen vorbehalten und reicht der Bieter diese auf Anforderung nicht innerhalb einer angemessenen Frist vor, ist sein Angebot auszuschließen.

3. Erscheint das Angebot eines Bieters ungewöhnlich niedrig, ist eine Preisprüfung durchzuführen und diese zu dokumentieren. Die Aussage des Bieters, er habe sein Angebot auskömmlich kalkuliert, ist hierfür nicht ausreichend.

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VPRRS 2018, 0375
Mit Beitrag
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Wie ist die (Un-)Angemessenheit des Angebotspreises zu prüfen?

VK Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 25.09.2018 - 3 VK LSA 53/18

1. Erscheint ein Angebotspreis unangemessen niedrig und ist anhand der vorliegenden Unterlagen über die Preisermittlung die Angemessenheit nicht zu beurteilen, ist vom Bieter Aufklärung über die Ermittlung der Preise für die Gesamtleistung oder für Teilleistungen zu verlangen.

2. Weicht ein (Neben-)Angebot um mehr als 10% vom nächsthöheren Angebot ab, ist eine Aufklärung über die Auskömmlichkeit des Angebots zwingend erforderlich.

3. Die Angemessenheit des Angebotspreises ist anhand gesicherter Tatsachengrundlage durch eine einzelfallbezogene Betrachtung des Preis-Leistungs-Verhältnisses zu ermitteln.

4. Ein Unterkostenangebot ist nicht per se unzulässig. Ist die Angebotsaufklärung in sich schlüssig und nachvollziehbar dokumentiert, darf der Auftraggeber den Zuschlag auch auf ein ungewöhnlich niedriges Angebot erteilen, solange die Prognose gerechtfertigt ist, dass der Bieter auch zu diesem Preis zuverlässig und vertragsgerecht wird leisten können.

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VPRRS 2018, 0379
PlanungsleistungenPlanungsleistungen
Ausschluss mangels Eignung setzt eindeutige Eignungsvorgaben voraus!

VK Bund, Beschluss vom 09.11.2018 - VK 1-101/18

1. Ein eingetragener Verein des bürgerlichen Rechts der Planungsleistungen für ein Schulungs- und Dokumentationszentrum vergibt, ist ein öffentlicher Auftraggeber, wenn das Vorhaben zu mehr als 50% staatlich subventioniert wird.

2. Ein einzelnes Mitglied einer Bietergemeinschaft ist antragsbefugt, wenn es von der Bietergemeinschaft zur "Prozeßführung" ermächtigt wurde. Dieses vertretungsbefugte Mitglied kann im Namen und in Vollmacht der Bietergemeinschaft ein Nachprüfungsverfahren einleiten.

3. Verlangt ein öffentlicher Auftraggeber, dass die Bieter bestimmte Eignungsanforderungen zu erfüllen haben, müssen diese eindeutig formuliert werden. Etwaige Zweifel oder Widersprüchlichkeiten gehen zu Lasten des Auftraggebers.

4. Ein Bieter darf nicht mangels Eignung von der Wertung ausgeschlossen werden, wenn die Eignungsanforderungen mehrdeutig sind.

5. Vorgaben an vorzulegende Referenzen müssen bei an Planungswettbewerben anschließenden Verhandlungsverfahren bereits in der Wettbewerbsbekanntmachung gestellt werden.

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VPRRS 2018, 0376
Mit Beitrag
Tief- und IngenieurbauTief- und Ingenieurbau
Auftraggeber darf seine fehlerhaften Mengenansätze nicht im Angebot korrigieren!

VK Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 25.09.2018 - 3 VK LSA 58/18

1. Die Grundsätze von Transparenz und Gleichbehandlung erfordern Angebote, die in jeder Hinsicht vergleichbar sind.*)

2. Eine solche Vergleichbarkeit ist jedoch nur bei Angeboten mit völlig identischen Vertragsgrundlagen gegeben. Dabei ist die Leistung eindeutig und erschöpfend zu beschreiben, so dass alle Unternehmen die Beschreibung im gleichen Sinne verstehen müssen und ihre Preise sicher und ohne umfangreiche Vorarbeiten berechnen können.*)

3. Eine Änderung von Mengenangaben des Leistungsverzeichnisses - auch durch den Auftraggeber - stellt eine Änderung der Vergabeunterlagen dar.*)

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VPRRS 2018, 0373
Mit Beitrag
SchienenwegebauSchienenwegebau
Einzelnen Beschaffungsvorgang nicht abgesprochen: Haftet Mitkartellant für Kartellverstoß?

OLG München, Urteil vom 28.06.2018 - 29 U 2644/17 Kart

Die Haftung eines Mitkartellanten für einen Kartellverstoß setzt nicht zwingend voraus, dass die einzelnen Beschaffungsvorgänge Gegenstand (neuerlicher) ausdrücklicher Absprachen unter direkter Beteiligung des in Anspruch genommenen Mitkartellanten gewesen sind.*)

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VPRRS 2018, 0374
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Sanierung Banndeich

VK Düsseldorf, Beschluss vom 19.04.2007 - VK-010/07

1. Nach der gesetzlichen Regelung des § 17 a Nr. 3 Abs. 1 i.V.m. § 17 Nr. 1 Abs. 2 VOB/A muss bei europaweiter Ausschreibung die Bekanntmachung alle verlangten Nachweise für die Beurteilung der Eignung des Bieters (§ 17 Nr. 1 Abs. 2 Buchstabe s VOB/A) enthalten. Stellt die Vergabestelle in den Verdingungsunterlagen unterschiedliche Anforderungen an Eignungsnachweise als in der Vergabebekanntmachung auf, so ist auf den Inhalt der EUweiten Bekanntmachung abzustellen.*)

2. Wenn es sich bei den fehlenden bzw. unvollständigen Nachweisen bei allen Bietern um Eignungsnachweise handelt, welche auf der 2. Stufe zu prüfen sind, sind die Mängel vergleichbar. Die vorgelegten Angebote sind nach § 25 Nr. 2 Abs. 1 VOB/A zwingend vom weiteren Verfahren auszuschließen.*)

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VPRRS 2018, 0367
Mit Beitrag
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Auftragsspezifische Eignungsnachweise können nicht nachträglich gefordert werden!

VK Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 05.09.2018 - 3 VK LSA 52/18

1. Soweit der öffentliche Auftraggeber zur Prüfung der Eignung der Bieter die Vorlage von Referenzen, die über den Inhalt der Präqualifikation hinausgehen, für notwendig erachtet, hat er dies in den Vergabeunterlagen ausdrücklich zu verlangen. Die nachträgliche Forderung von auftragsspezifischen Eignungsnachweisen ist unzulässig.*)

2. Legt der öffentliche Auftraggeber bei der Prüfung und Wertung der Angebote zwischen den einzelnen Bietern einen abweichenden bzw. strengeren Maßstab an, verstößt er mit dieser Vorgehensweise gegen den allgemeinen Grundsatz der Gleichbehandlung.*)

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VPRRS 2018, 0366
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Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Finanzierung nicht gesichert: Keine kostenneutrale Aufhebung möglich!

VK Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 12.09.2018 - 3 VK LSA 49/18

1. Eine Ausschreibung kann nur dann kostenneutral aufgehoben werden, wenn der Auftraggeber den Aufhebungsgrund nicht zu verantworten hat.

2. Der Auftraggeber muss alle rechtlichen und tatsächlichen Voraussetzungen für das Vergabeverfahren schaffen. Hierzu gehört eine hinreichend gesicherte Finanzierung.

3. Eine gesicherte Finanzierung für ein Bauvorhaben setzt voraus, dass hinreichende Mittel für das Projekt im Haushalts- oder Wirtschaftsplan als Ausgaben veranschlagt worden sind.

4. Wird ein Vergabeverfahren eingeleitet, ohne dass die Voraussetzungen einer gesicherten Finanzierung gegeben sind, ist eine sanktionslose Aufhebung nicht gerechtfertigt, wenn die fehlende Finanzierung bei sorgfältig durchgeführter Ermittlung des Kostenbedarfs vor der Ausschreibung der Vergabestelle hätte bekannt sein müssen.

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VPRRS 2018, 0360
RechtswegRechtsweg
Ausschreibung von Hilfsmittellieferungen zweckmäßig? Zuständig sind die Sozialgerichte!

LSG Hamburg, Beschluss vom 25.09.2018 - L 1 KR 34/18

1. Der Zweckmäßigkeitsprämisse in § 127 Abs. 1 SGB V kommt eine eigenständige sozialrechtliche Bedeutung zu. Zweck der Ausschreibung von Hilfsmittellieferungen ist kein wettbewerblicher, sondern ein gesundheitspolitischer.

2. Für Streitigkeiten zwischen einer gesetzlichen Krankenkasse und der zuständigen Aufsichtsbehörde über die Zweckmäßigkeit einer europaweiten Ausschreibung von Hilfsmittellieferungen sind die Sozialgerichte zuständig.

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VPRRS 2018, 0365
Mit Beitrag
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Schlechte Erfahrungen als Ausschlussgrund: Nur mit Dokumentation!

VK Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 14.08.2018 - 3 VK LSA 48/18

1. Der Auftraggeber ist verpflichtet, die Eignung der Bieter zu prüfen. Hierbei kann er auch auf eigene Erfahrungen mit den Bietern aus früheren abgeschlossenen Vertragsverhältnissen zurückgreifen.

2. In einem Vergabeverfahren ist die Eignung für den aktuell ausgeschriebenen Auftrag zu beurteilen. Es kommt bei der Einbeziehung bisheriger Erfahrungen deshalb darauf an, ob das Verhalten des betreffenden Bieters in der Vergangenheit hinreichend gesicherte Erkenntnisse darauf zulässt, dieser werde sich beim vorliegenden Auftrag wieder nicht anforderungsgerecht verhalten.

3. Für den Ausschluss eines Bieters wegen erheblicher Mängel im Zusammenhang mit einem früheren Vergabeverfahren bedarf es einer dokumentierten, negativen Prognose für das aktuell zu beurteilende Verfahren.

4. Informiert der Auftraggeber die Bieter über die Nichtberücksichtigung ihrer Angebote und erteilt er den Zuschlag vor Ablauf von sieben Kalendertagen, ist der abgeschlossene Vertrag unter vergaberechtlichen Gesichtspunkten nicht wirksam zu Stande gekommen.

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VPRRS 2018, 0361
Mit Beitrag
DienstleistungenDienstleistungen
Konzeptionelle oder innovative Leistungen dürfen funktional beschrieben werden!

VK Sachsen, Beschluss vom 29.08.2018 - 1/SVK/027-18

1. Es gibt keinen wie auch immer gearteten Vertrauensschutz in das Gleichbleiben des Beschaffungsbedarfs eines öffentlichen Auftraggebers.*)

2. Sind Vergabeunterlagen eindeutig, bedarf es keiner Auslegung.*)

3. Soweit der zu vergebende Auftrag konzeptionelle oder innovative Lösungen - wie die Erstellung eines Veranstaltungskonzepts - umfasst, kann der öffentliche Auftraggeber Aufträge im Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb vergeben (§ 14 Abs. 3 Nr. 2 VgV).*)

4. Öffentliche Auftraggeber können in diesen Fällen die zu erbringende Leistung funktional beschreiben, d. h. sie geben lediglich die Funktion bzw. den Zweck der nachgefragten Leistung vor.*)

5. Bei funktionalen Leistungsbeschreibungen kann der Auftragsgegenstand per se nicht so detailliert festgelegt werden, wie bei einer konventionellen deskriptiven Leistungsbeschreibung. Es verbleibt den Bietern vielmehr ein Gestaltungsspielraum, um deren "Know-how" und planerische Kreativität abzufragen.*)

6. Mit der Einleitung des Nachprüfungsverfahrens wird der Zweck der Vorschrift des § 134 Abs. 1 GWB - Gewährleistung eines effektiven Primärrechtsschutzes für erfolglose Bieter - bereits erreicht. Eine Verletzung der Vorgaben des § 134 Abs. 1 GWB kann ohne Hinzutreten weiterer Vergaberechtsfehler nicht zum Erfolg im Nachprüfungsverfahren führen.*)

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VPRRS 2018, 0358
Mit Beitrag
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Fehlende Nachunternehmerangaben können nicht nachgeholt werden!

VK Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 07.08.2018 - 3 VK LSA 46/18

1. Der Auftraggeber hat vor Erteilung des Zuschlags zu prüfen, ob die Bieter die für die Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen erforderliche Fachkunde, Leistungsfähigkeit, Zuverlässigkeit und Eignung besitzen.

2. Legt der Bieter einen geforderten Qualifikationsnachweis nicht vor und erklärt er auf Nachfrage, dass die betreffende Teilleistung von einem Nachunternehmer ausgeführt wird, ist sein Angebot unvollständig, wenn im Nachunternehmerverzeichnis kein Nachunternehmer benannt wurde, obwohl die Namen der Nachunternehmer zwingend anzugeben waren.

3. Im Angebot fehlende, zwingende Angaben zu Nachunternehmerleistungen können nicht nachgeholt werden.

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VPRRS 2018, 0364
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Referenzen sind vordergründig personenbezogen!

VK Nordbayern, Beschluss vom 19.04.2018 - RMF-SG21-3194-3-6

1. Die Vergabestelle muss sich bei der Wertung an ihre eigenen aufgestellten Kriterien halten. Von der aufgestellten Forderung kann sie nicht im Nachhinein abweichen.*)

2. Auch wenn eine Vergabestelle Referenzen in Form von Büroreferenzen fordert, sind Referenzen in erster Linie Personen gebunden. Es ist daher grundsätzlich nicht zu beanstanden, sich auf die Referenzen zu berufen, die für einen früheren Arbeitgeber erbracht wurden. Dies hat im Besonderen für die Vergabe von Architekten- und Ingenieurleistungen zu gelten, bei denen die Leistungen einen ganz persönlichen Charakter aufweisen. Entscheidend ist immer, welchen Beitrag der jeweilige Mitarbeiter im Rahmen der Erarbeitung einer Referenz erbracht hat und welche Phasen des entsprechenden Projekts dieser begleitet hat. Ein Bieter, der durch die Neugründung aus einem Unternehmen hervorgegangen ist, die gleichen Personen beschäftigt, über das bisher vorhandene Know-how verfügt und mit im Wesentlichen denselben Anlagen und Werkzeugen arbeitet, kann auf Nachfrage des Auftraggebers auch auf Arbeiten als Referenz verweisen, die dieselben Mitarbeiter in der früheren Firma erbracht haben.*)

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VPRRS 2018, 0352
Mit Beitrag
RechtswegRechtsweg
Konzession für Bau und Betrieb einer Kita: Verwaltungsgerichte im Unterschwellenbereich zuständig!

OVG Niedersachsen, Urteil vom 29.10.2018 - 10 ME 363/18

1. Für eine Streitigkeit um die Vergabe einer Konzession für den Bau und Betrieb einer Kindertagesstätte im sog. Unterschwellenbereich ist der Verwaltungsrechtsweg eröffnet.*)

2. Bei unterschwelligen Ausschreibungen im Vergaberecht ist der Primärrechtsschutz nicht ausgeschlossen, wenn der erfolglose Bieter rechtzeitig von der Vergabe erfährt. Grenze des Primärrechtsschutzes ist allerdings der wirksam erteilte Zuschlag. Insofern kommt es auf die Umstände des Einzelfalls an.*)

3. Auch bei unterschwelligen Konzessionsvergaben im Kindertageseinrichtungsrecht beschränkt sich das Recht des Mitbewerbers auf den Anspruch auf Gleichbehandlung aus Art. 3 Abs. 1 GG.*)

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VPRRS 2018, 0353
Mit Beitrag
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Sind die deutschen Anforderungen an eine Selbstreinigung zu streng?

EuGH, Urteil vom 24.10.2018 - Rs. C-124/17

1. Art. 80 der Richtlinie 2014/25/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26.02.2014 über die Vergabe von Aufträgen durch Auftraggeber im Bereich der Wasser-, Energie- und Verkehrsversorgung sowie der Postdienste und zur Aufhebung der Richtlinie 2004/17/EG i.V.m. Art. 57 Abs. 6 Richtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26.02.2014 über die öffentliche Auftragsvergabe und zur Aufhebung der Richtlinie 2004/18/EG ist dahin auszulegen, dass er einer Bestimmung des nationalen Rechts nicht entgegensteht, nach der ein Wirtschaftsteilnehmer, der seine Zuverlässigkeit trotz des Vorliegens eines einschlägigen Ausschlussgrunds nachweisen möchte, die Tatsachen und Umstände, die mit der Straftat oder dem begangenen Fehlverhalten in Zusammenhang stehen, durch eine aktive Zusammenarbeit nicht nur mit der Ermittlungsbehörde, sondern auch mit dem öffentlichen Auftraggeber im Rahmen der diesem eigenen Rolle umfassend klären muss, um Letzterem den Nachweis der Wiederherstellung seiner Zuverlässigkeit zu erbringen, sofern diese Zusammenarbeit auf die Maßnahmen beschränkt ist, die für die betreffende Prüfung unbedingt erforderlich sind.*)

2. Art. 57 Abs. 7 Richtlinie 2014/24/EU ist dahin auszulegen, dass bei einem Verhalten eines Wirtschaftsteilnehmers, das den Ausschlussgrund des Art. 57 Abs. 4 d dieser Richtlinie erfüllt und von einer zuständigen Behörde geahndet wurde, der höchstzulässige Zeitraum des Ausschlusses ab dem Datum der Entscheidung dieser Behörde berechnet wird.*)

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VPRRS 2018, 0345
Mit Beitrag
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Wann sind Wahlpositionen zulässig?

VK Bund, Beschluss vom 21.10.2018 - VK 2-88/18

1. Wahlpositionen bergen die Gefahr bzw. eröffnen jedenfalls eine Möglichkeit willkürlicher Entscheidungen. Dessen ungeachtet sind sie nicht generell als unzulässig anzusehen.

2. Der Auftraggeber darf Wahlpositionen ausnahmsweise in das Leistungsverzeichnis aufnehmen, wenn er daran ein berechtigtes Interesse hat.

3. Voraussetzung für die Aufnahme alternativer Wahlpositionen ist zudem, dass der Auftraggeber von vornherein in den Vergabeunterlagen deutlich macht, von welchen Kriterien er die Entscheidung für die eine oder aber die andere Variante abhängig macht.

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VPRRS 2018, 0350
Mit Beitrag
ReinigungsleistungenReinigungsleistungen
Gehört der vorgesehene Vertragsentwurf zu den Vergabeunterlagen?

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 17.10.2018 - Verg 26/18

Der Auftraggeber ist in einem nichtoffenen Verfahren mit Teilnahmewettbewerb nicht dazu verpflichtet, den Bewerbern bereits mit der Auftragsbekanntmachung vor Ablauf der Teilnahmefrist den vorgesehenen Vertragsentwurf zur Verfügung zu stellen.

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VPRRS 2018, 0343
Mit Beitrag
RügeobliegenheitRügeobliegenheit
Vergabeverstöße im Teilnahmewettbewerb sind vor Ablauf der Bewerbungsfrist rügen!

VK Lüneburg, Beschluss vom 30.10.2018 - VgK-41/2018

Die Rügefrist endet im zweistufigen Vergabeverfahren bereits mit Ablauf der Bewerbungsfrist, wenn die Vergabeunterlagen beider Stufen zeitgleich mit der Bekanntmachung offengelegt werden und der Bewerber den behaupteten Vergabeverstoß trotz zuzubilligender Erkenntnisdefizite bei Durchsicht der Vergabeunterlagen objektiv erkennen konnte.




VPRRS 2018, 0347
Tief- und IngenieurbauTief- und Ingenieurbau
Schadensersatz wegen rechtswidriger Rückversetzung?

VK Südbayern, Beschluss vom 06.09.2018 - Z3-3-3194-1-24-07/18

1. Die Rückversetzung eines Vergabeverfahrens zum Zwecke der Korrektur von Fehlern der Vergabestelle ist regelmäßig wirksam, kann aber auf entsprechenden Antrag zur Feststellung der Rechtswidrigkeit der Rückversetzung und letztlich zur Schadensersatzpflicht des Auftraggebers führen.*)

2. Vergleichbar ist eine Referenzleistung mit der ausgeschriebenen Leistung, wenn sie dieser so weit ähnelt, dass sie einen tragfähigen Rückschluss auf die Leistungsfähigkeit des Bieters für die ausgeschriebene Leistung eröffnet. Hierbei kommt der Vergabestelle ein Beurteilungsspielraum zu (vgl. OLG München, IBR 2013, 1228 - nur online).*)

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VPRRS 2018, 0341
Mit Beitrag
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Mustersteine weichen von Vorgaben ab: Angebot wird ausgeschlossen!

VK Bund, Beschluss vom 08.10.2018 - VK 2-84/18

1. Enthält das Leistungsverzeichnis die Vorgaben "Farbe anthrazitgrau, Vergleichsfarbe RAL 7016" bzw. "Farbton schwarz" und lässt ein Bieter durch seinen Baustofflieferanten mehrere Steine aus Granit in hellgrau übermitteln, liegt eine Änderung der Vergabeunterlagen vor, die zum zwingenden Ausschluss des Angebots führt.

2. Wird im Leistungsverzeichnis klar und eindeutig bestimmt, dass die Anforderung von Mustern vorbehalten ist und diese im Falle der Anforderung binnen einer Frist von sechs Tagen vorzulegen sind, sind Mustersteine, die erst nach Ablauf der Sechs-Tages-Frist eingereicht werden, nicht berücksichtigungsfähig.

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VPRRS 2018, 0315
Mit Beitrag
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Aufhebung einer Ausschreibung wegen mangelnder Finanzierbarkeit?

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 29.08.2018 - Verg 14/17

1. Die mangelnde Finanzierbarkeit eines Vorhabens kann ein schwerwiegender Grund i.S.d. § 17 EU Abs. 1 Nr. 3 VOB/A 2016 sein.

2. Voraussetzung für eine Aufhebung wegen mangelnder Finanzierbarkeit ist das Vorliegen einer Finanzierungslücke, die nicht auf einen Fehler des Auftraggebers bei der Ermittlung des Finanzierungsbedarfs und der daran anschließenden Einwerbung der benötigten Mittel zurückzuführen ist.

2. Zu einer ordnungsgemäßen Ermittlung des Finanzierungsbedarfs gehört es, einen Sicherheitszuschlag auf das Ergebnis der sorgfältig geschätzten Kosten vorzunehmen. Die Höhe des Sicherheitszuschlags hängt von den Umständen des Einzelfalls ab.

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VPRRS 2018, 0334
Mit Beitrag
Waren/GüterWaren/Güter
Wann dürfen zwei Hauptangebote abgegeben werden?

VK Sachsen, Beschluss vom 24.01.2018 - 1/SVK/034-17

1. Die Abgabe von zwei Hauptangeboten ist grundsätzlich zulässig, wenn sich diese in technischer Hinsicht und nicht nur im Preis unterscheiden. Einem Auftraggeber ist es nicht gestattet, ein Angebot nach Belieben von einem Hauptangebot in ein Nebenangebot oder von einem Nebenangebot in ein Hauptangebot umzudeuten.*)

2. Enthalten die Vergabeunterlagen den Hinweis darauf, dass die genannten Leistungswerte Richtwerte seien und für den Auftraggeber die Gebrauchstauglichkeit und Eignung der Ausstattungsgegenstände entscheidend sei, wird dadurch eine Leistungsbeschreibung uneindeutig und missverständlich. Für Bieter bleibt somit unklar, wie weit die Abweichungen von dem vorgesehenen Richtwert gehen dürfen.*)

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VPRRS 2018, 0336
RechtswegRechtsweg
Sozialrechtliches Zweckmäßigkeitsgebot ist nicht bieterschützend!

VK Bund, Beschluss vom 21.09.2018 - VK 1-83/18

1. Verweist ein Sozialgericht den Rechtsstreit rechtskräftig zunächst an das zuständige Oberlandesgericht und dieses das Verfahren an die Vergabekammer, ist diese Verweisung bindend und die Vergabekammer für den Rechtsstreit zuständig.

2. Das Rechtsschutzziel, ein Vergabeverfahren zu verhindern und Vergaberecht nicht anzuwenden, ist nicht vom Vergaberechtsschutz umfasst.

3. Das Zweckmäßigkeitsgebot des § 127 Abs. 1 Satz 6 SGB V ist keine vergaberechtliche Anknüpfungsnorm.

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VPRRS 2018, 0335
DienstleistungenDienstleistungen
Ungewöhnlich niedriges Angebot muss der Auftraggeber aufklären!

VK Thüringen, Beschluss vom 25.01.2018 - 250-4003-209/2018-N-001-G

1. Weicht ein Angebot für die Erbringung von Bau- oder Dienstleistungen, auf das der Zuschlag erteilt werden könnte, um mindestens 10 % vom nächsthöheren Angebot ab, hat der Auftraggeber die Kalkulation zu überprüfen.

2. Im Rahmen dieser Überprüfung ist der Bieter verpflichtet, die ordnungsgemäße Kalkulation nachzuweisen.

3. Ein beträchtlicher Preisabstand zwischen dem niedrigsten und den nachfolgenden Angeboten allein ist für sich genommen noch kein hinreichendes Merkmal dafür, dass der niedrige Preis auch im Verhältnis zur zu erbringenden Leistung ungewöhnlich niedrig ist. Hinzukommen müssen vielmehr Anhaltspunkte dafür, dass der Niedrigpreis wettbewerblich nicht begründet ist.

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VPRRS 2018, 0327
Mit Beitrag
Waren/GüterWaren/Güter
Kann die Angebotsöffnung komplett "outgesourct" werden?

VK Lüneburg, Beschluss vom 08.05.2018 - VgK-10/2018

1. Die Vorschrift des § 55 Abs. 2 VgV, wonach die Öffnung der Angebote von mindestens zwei Vertretern des öffentlichen Auftraggebers durchgeführt wird, ist bieterschützend.

2. Vertreter des öffentlichen Auftraggebers können sowohl eigene Mitarbeiter des Auftraggebers als auch Mitarbeiter des beauftragten Ingenieurbüros sein.

3. Ein Verstoß gegen Vorschriften des § 55 Abs. 2 VgV führt nur dann zu einer Zurückversetzung des Vergabeverfahrens, wenn die konkrete Möglichkeit besteht, dass einer der Vertreter mit einem der Anbieter zusammengearbeitet haben könnte (entgegen VK Südbayern, VPR 2018, 100).

4. Die Frage, ob eine Abweichung von der Leistungsbeschreibung vorliegt, kann die Vergabekammer trotz technisch unvollkommenen Wissens selbst beantworten. Das Vergabenachprüfungsverfahren ist nicht dazu geeignet, innovative Leistungskonzepte sachverständig untersuchen zu lassen.

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VPRRS 2018, 0298
Straßenbau und InfrastrukturStraßenbau und Infrastruktur
Wer das „Verkehrsmengenrisiko“ übernimmt, kann keine Vertragsanpassung verlangen!

LG Hannover, Urteil vom 07.09.2018 - 9 O 106/17

1. Haben die Parteien eines Konzessionsvertrags ganz bewusst keine Kompensationsregelung für den Fall des Verkehrsrückgangs aufgrund einer Wirtschaftskrise vereinbart, liegt keine planwidrige Regelungslücke vor, die im Wege der ergänzenden Vertragsauslegung geschlossen werden könnte.

2. Für eine Vertragsanpassung nach den Grundsätzen über die Störung der Geschäftsgrundlage ist kein Raum, wenn sich ein Risiko verwirklicht, das nach den vertraglichen Vereinbarungen in den Risikobereich einer Partei fällt.

3. Das als "Verkehrsmengenrisiko" bzw. "Verkehrsrisiko" bezeichnete Risiko des Verkehrsmengenrückgangs hat nach dem Konzessionsvertrag über den privat finanzierten Ausbau und Betrieb eines 65,5 km langen Abschnitts der BAB 1 zwischen Hamburg und Bremen allein die Betreibergesellschaft zu tragen.

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VPRRS 2018, 0328
Mit Beitrag
Tief- und IngenieurbauTief- und Ingenieurbau
Ausschreibungsfehler darf der Bieter ausnutzen!

VK Lüneburg, Beschluss vom 23.07.2018 - VgK-27/2018

1. Gewinnt ein Bieter den Eindruck, dass dem Auftraggeber bei der Abfassung eines umfangreichen Leistungsverzeichnisses ein (Mess-)Fehler unterlaufen ist, hat er die Möglichkeit, über eine Bieterfrage oder eine Rüge auf den Fehler hinzuweisen.

2. Der Bieter kann bei Annahme eines Messfehlers in den Flächenmaßen den möglichen Fehler aber auch für sich behalten und ein auf dem angenommenen Messfehler begründetes besonders günstiges Angebot abgeben.

3. Der Bieter ist jedoch bei (vermeintlichen) Fehlern in der Ausschreibung nicht dazu berechtigt, den Inhalt der Angebotsunterlagen eigenmächtig abzuändern.

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VPRRS 2018, 0362
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Preisangabe für Wartungsleistung fehlt: Angebotsausschluss!

VK Nordbayern, Beschluss vom 28.05.2018 - RMF-SG21-3194-3-9

1. Fehlende Preisangaben führen zwingend zum Angebotsausschluss. Dies gilt auch für eindeutige geforderte Preisangaben für Wartungsleistungen.*)

2. Fehlen in mehr als einer Position Preisangaben, ist § 16 EU Nr. 3 2. Halbsatz VOB/A nicht anwendbar.*)

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VPRRS 2018, 0320
BestandssanierungBestandssanierung
Gegen Vergaberecht verstoßen: Muss der Auftraggeber Schadensersatz zahlen?

LG Bonn, Urteil vom 21.06.2017 - 1 O 344/16

1. Durch eine öffentliche Ausschreibung kommt zwischen dem Auftraggeber und den Bietern ein vorvertragliches Vertrauensverhältnis zustande, das den Auftraggeber zur Beachtung des Vergaberechts verpflichtet.

2. Eventualpositionen mit dem Mengenansatz "1" darf der Auftraggeber nicht ihn das Leistungsverzeichnis aufnehmen. Gleiches gilt für angehängte Stundenlohnarbeiten.

3. Verstößt der Auftraggeber gegen vergaberechtliche Vorschriften, setzt ein Anspruch auf Ersatz des entgangenen Gewinns voraus, dass dem betroffenen Bieter ohne die Pflichtverletzung der Zuschlag erteilt worden wäre (hier verneint).

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VPRRS 2018, 0317
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Unterlagen nicht fristgemäß nachgereicht: Angebot ist auszuschließen!

VK Bund, Beschluss vom 27.08.2018 - VK 1-75/18

1. Der Auftraggeber ist an die in der Bekanntmachung und seinem Nachforderungsschreiben vorgegebenen Angebotsbedingungen grundsätzlich gebunden.

2. Erhält der Bieter Gelegenheit, geforderte Unterlagen nachzureichen und lässt er die ihm hierfür gesetzte Frist fruchtlos verstreichen, ist sein Angebot auszuschließen.

3. Ein Bewerber oder Bieter kann für einen bestimmten Auftrag im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche, finanzielle sowie die technische und berufliche Leistungsfähigkeit sich der Kapazitäten anderer Unternehmen bedienen, wenn er nachweist, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden.

4. Die Einhaltung der in der Bekanntmachung aufgestellten Eignungskriterien ist durch diese anderen Unternehmen nachzuweisen, soweit sich ein Bewerber auf deren Eignung beruft.

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VPRRS 2018, 0310
Mit Beitrag
Tief- und IngenieurbauTief- und Ingenieurbau
Rohrsystem ist kein Absturzsystem!

VK Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 12.07.2018 - 3 VK LSA 37/18

1. Hat der Auftraggeber mittels produktneutraler Ausschreibung ein konkretes System (hier: Absturzsystem mit Revisionsöffnung) gefordert, das von mehreren Herstellern angeboten wird, muss dieses System auch angeboten werden.

2. Weicht das Angebot von den Vergabeunterlagen ab (hier: indem ein Rohrsystem angeboten wird), liegt eine Änderung der Vergabeunterlagen vor, die zwingend zum Ausschluss führt.

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VPRRS 2018, 0309
Mit Beitrag
Tief- und IngenieurbauTief- und Ingenieurbau
Fehlende Fabrikats-, Produkt- und Typangaben können nicht nachgefordert werden!

VK Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 29.06.2018 - 3 VK LSA 36/18

1. Geforderte Fabrikats-, Produkt- und Typangaben sind integraler Angebotsbestandteil. Es ist unerheblich, welche Angaben der Auftraggeber konkret fordert.

2. Geforderte, aber mit dem Angebot nicht abgegebene Fabrikats-, Produkt- und Typangaben sind keine fehlenden Erklärungen oder Nachweise und können daher nicht nachgefordert werden.

3. Das Fehlen geforderter Fabrikats-, Produkt- und Typangaben ist nicht heilbar und führt zwingend zum Ausschluss des Angebots.

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VPRRS 2018, 0308
Mit Beitrag
BestandssanierungBestandssanierung
Los- oder Gesamtvergabe? Vergabeunterlagen müssen eindeutig sein!

VK Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 10.07.2018 - 3 VK LSA 39/18

1. Gemäß § 7 Abs. 1 Nr. 1 und 2 VOB/A 2016 ist die Leistung eindeutig und erschöpfend zu beschreiben, so dass alle Unternehmen die Beschreibung im gleichen Sinne verstehen müssen und ihre Preise sicher und ohne umfangreiche Vorarbeiten berechnen können.*)

2. Der öffentliche Auftraggeber muss in den Vergabeunterlagen deshalb eindeutig regeln, ob eine Gesamtvergabe der drei Lose oder eine losweise Vergabe vorgesehen ist.*)

3. Bauleistungen sind gemäß § 5 Abs. 2 VOB/A 2016 in der Menge aufgeteilt (Teillose) und getrennt nach Art oder Fachgebiet (Fachlose) zu vergeben.*)

4. Schwierigkeiten, die nach Art und Ausmaß typischerweise mit der Vergabe nach Losen verbunden sind, reichen nicht aus, um eine Gesamtvergabe zu begründen. Belastungen des Auftraggebers mit der Koordinierung mehrerer Auftragnehmer oder die erschwerte Durchsetzung von Mängelhaftungsansprüchen aufgrund mehrerer Vertragspartner hat der Auftraggeber nach dem Konzept der VOB aus mittelstands- und wettbewerbspolitischen Gründen hinzunehmen.*)

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VPRRS 2018, 0312
Mit Beitrag
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Spekulationsangebot ist nicht zuschlagsfähig!

BGH, Urteil vom 19.06.2018 - X ZR 100/16

1. Der Umstand, dass das Angebot des Bieters bei einzelnen Positionen des Leistungsverzeichnisses Preise enthält, die deutlich unter den Kosten des Bieters liegen, rechtfertigt für sich genommen nicht die Annahme, der Bieter habe die geforderten Preise nicht angegeben.*)

2. Eine Angebotsstruktur, bei der deutlich unter den zu erwartenden Kosten liegenden Ansätzen bei bestimmten Positionen auffällig hohe Ansätze bei anderen Positionen des Leistungsverzeichnisses entsprechen, indiziert jedoch eine unzulässige Verlagerung von Preisangaben auf hierfür nicht vorgesehene Positionen. Kann der Bieter die Indizwirkung nicht erschüttern, rechtfertigt dies die Annahme, dass das Angebot nicht die geforderten Preisangaben enthält.*)

3. Ein Angebot, das spekulativ so ausgestaltet ist, dass dem Auftraggeber bei Eintritt bestimmter, zumindest nicht gänzlich fernliegender Umstände erhebliche Übervorteilungen drohen, ist nicht zuschlagsfähig. Vielmehr verletzt der betreffende Bieter seine Pflichten aus § 241 Abs. 2 BGB, wenn er für eine Position einen Preis ansetzt, der so überhöhte Nachforderungen nach sich ziehen kann, dass aus Sicht eines verständigen Teilnehmers am Vergabeverfahren das Ziel verfehlt wird, im Wettbewerb das günstigste Angebot hervorzubringen, und dem zu einem verantwortungsvollen Einsatz der Haushaltsmittel verpflichteten Auftraggeber nicht mehr zugemutet werden kann, sich auf ein derartiges Angebot einzulassen.*)