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Volltexturteile nach Sachgebieten

Sachgebiet: Vergabe

10704 Entscheidungen insgesamt




Online seit 2003

VPRRS 2003, 0419
VergabeVergabe
Erstattungsfähigkeit der notwendigen Auslagen des Beigeladenen

OLG Celle, Beschluss vom 27.05.2003 - 13 Verg 11/03

1. Der Senat folgt der Rechtsprechung, dass im Verfahren vor der Vergabekammer die notwendigen Auslagen des Beigeladenen erstattungsfähig sind, wenn sie das Gericht im Rahmen einer Billigkeitsprüfung der unterliegenden Partei auferlegt (§ 128 Abs. 4 Satz 3 GWB i. V. m. den entsprechenden Vorschriften der Verwaltungsverfahrensgesetze der Länder bzw. § 162 Abs. 3 VwGO analog), und dass es der Billigkeit entspricht, der unterliegenden Partei die notwendigen Auslagen des Beigeladenen dann aufzuerlegen, wenn sich die unterliegende Partei ausdrücklich in einen Interessengegensatz zum Beigeladenen gestellt und der Beigeladene entweder eigene Sachanträge gestellt oder ein eigenes Rechtsmittel eingelegt oder zumindest das Verfahren wesentlich gefördert hat (OLG Düsseldorf, Vergaberecht 2003, 111; BayObLG, IBR 2003, 219, jeweils m. w. N.).*)

2. Zur Frage, wann der Beigeladene im Vergabeverfahren für seinen Rechtsanwalt die Erstattung einer 10/10-Gebühr des § 118 BRAGO verlangen kann.*)

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VPRRS 2003, 0418
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Verstöße gegen den Gleichbehandlungs- und Transparenzgrundsatz

VK Münster, Beschluss vom 23.05.2003 - VK 09/03

1. Ein Nachprüfungsverfahren ist auch zulässig, wenn zwischen der Rüge und der Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens die Vergabestelle keine Gelegenheit hatte, den Verstoß abzustellen.*)

2. Aufhebung eines Verhandlungsverfahrens wegen Verstöße gegen den Gleichbehandlungs- und Transparenzgrundsatz.*)

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VPRRS 2003, 0417
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Nachträgliche Ergänzung fehlender Angaben oder Erklärungen

VK Münster, Beschluss vom 09.05.2003 - VK 07/03

1. Fehlende Angaben oder Erklärungen in Angeboten, deren nachträgliche Ergänzung keine Auswirkungen auf die Wettbewerbsstellung des Bieters haben, sind zulässig. Insbesondere können Angaben zu Fabrikaten und Herstellern nachgefragt werden.*)

2. Bei Nebenangeboten muss die Vergabestelle rasch und zuverlässig die Gleichwertigkeit des Nebenangebotes erkennen können.*)

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VPRRS 2003, 0416
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Eignungsbewertung der Bieter

VK Münster, Beschluss vom 12.03.2003 - VK 02/03

1. Die Eignungsbewertung der Bieter steht im Ermessen der Vergabestelle und ist nur auf Ermessensfehler hin überprüfbar.*)

2. Umstände, welche die Leistungsfähigkeit der Bieter betreffen, können bis zum Abschluss des Vergabeverfahrens, d.h. bis zur Zuschlagserteilung, von der Vergabestelle berücksichtigt werden.*)

3. Unzulässigkeit eines Befangenheitsantrages gegen einen sachverständigen Zeugen.*)

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VPRRS 2003, 0415
DienstleistungenDienstleistungen
Kosten des Verfahrens bei Erledigung des Nachprüfungsantrages

VK Südbayern, Beschluss vom 05.02.2003 - 53-12/02

1. Entsprechend einem allgemeinen Grundsatz hat bei Rücknahme des Antrags derjenige, der den Antrag gestellt hat, die Kosten des Verfahrens zu tragen.

2. Konzentriert sich die Problematik eines Nachprüfungsverfahrens auf auftragsbezogene Sach- und Rechtsfragen einschließlich der dazugehörigen Vergaberegeln, spricht im allgemeinen mehr für die Annahme, dass der öffentliche Auftraggeber die erforderlichen Sach- und Rechtskenntnisse in seinem originären Aufgabenkreis ohnehin organisieren muss und daher auch im Nachprüfungsverfahren nicht unbedingt eines anwaltlichen Bevollmächtigten bedarf. Kommen darüber hinaus weitere, nicht einfach gelagerte Rechtsfragen hinzu, wird man die Hinzuziehung eines anwaltlichen Vertreters zubilligen müssen.

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VPRRS 2003, 0414
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Begriff des öffentlichen Auftrages

VK Südbayern, Beschluss vom 20.12.2002 - 50-11/02

1. Öffentliche Aufträge sind gemäß § 99 Abs. 1 GWB entgeltliche Verträge zwischen öffentlichen Auftraggebern und Unternehmen, die Liefer-, Bau oder Dienstleistungen zum Gegenstand haben, und Auslobungsverfahren, die zu Dienstleistungsaufträgen führen sollen. Der Begriff des "Entgelts" ist dabei weit auszulegen. Die Gegenleistung des öffentlichen Auftraggebers muss nicht notwendig in Geld bestehen; erfasst wird vielmehr jede Art von Vergütung, die einen Geldwert haben kann. Dementsprechend unterfällt dem Vergaberecht grundsätzlich jede Art von zweiseitig verpflichtendem Vertrag. Entscheidend ist, dass sich der Inhalt des Vertrags auf einen Beschaffungsakt bezieht.*)

2. Zum Begriff der Dienstleistungskonzession, des Bauauftrags, der Baukonzession und des Arbeitsmodells.*)

3. Wenn die Anlieferung von mineralischen Abfällen zur Aufbereitungsanlage eines künftigen Betreibers nicht aufgrund einer Überlassungs- und Andienungspflicht gegenüber dem Auftraggeber erfolgt, sondern vielmehr nur eine vertragliche Beziehung zwischen dem Anlieferer und dem Vertragspartner des Auftraggebers besteht, ist hierin ein Beschaffungsvorgang mit der Folge, dass ein öffentlicher Auftrag i. S. d. § 99 GWB vorliegt, nicht zu erkennen.*)

4. Bei einem Miet-/Pachtvertrag handelt es sich um einen Ausnahmetatbestand des § 100 Abs. 2 Buchstabe h GWB.

Hiernach gilt das GWB nicht für Aufträge, über Erwerb oder Miete von oder Rechte an Grundstücken oder vorhandenen Gebäuden oder anderem unbeweglichem Vermögen ungeachtet ihrer Finanzierung.

Es liegt kein Beschaffungsvorgang vor, wenn ein Grundstück gegen Entgelt an den zukünftigen Vertragspartner vermietet werden soll und ihm somit das Recht an einem Grundstück erteilt wird.*)

5. Zum Recht auf Akteneinsicht nach § 111 GWB bei einem unzulässigen Nachprüfungsverfahren.*)

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VPRRS 2003, 0413
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Vorzeitige Gestattung des Zuschlags

VK Südbayern, Beschluss vom 08.01.2003 - 53-12/02

1. Ein Antrag gemäß § 115 Abs. 2 Satz 2 GWB ist statthaft, wenn die Antragstellerin diesen formgerecht gestellt und das Verfahren in der Hauptsache noch nicht beendet ist.*)

2. Dem Antrag gemäß § 115 Abs. 2 Satz 2 GWB ist stattzugeben, wenn die Interessenabwägung unter Berücksichtigung der Erfolgsaussichten des Nachprüfungsantrags zu Gunsten der Vergabestelle ausgeht.*)

3. Wird im Leistungsverzeichnis verlangt, durch Streichung des Nichtzutreffenden deutlich zu machen, ob es sich bei dem eingetragenen Betrag um einen "Festpreis" oder eine "Vergütung handelt - wobei "Festpreis" bedeutet, dass die Vergabestelle den eingetragenen Betrag zu zahlen hat und "Vergütung" bedeutet, dass sie den Betrag von dem Bieter erhält - und ist diese Streichung bei dem Angebot eines anderen Bieters, nicht aber bei dem der Antragstellerin erfolgt, so ist das Angebot der Antragstellerin unklar und deshalb zwingend bei der Prüfung und Wertung auszuschließen (§ 25 Nr. 1 Abs. 1 Buchst. a VOL/A i. V. m. § 21 Nr. 1 Abs. 1 Satz 1 VOL/A).*)

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VPRRS 2003, 0412
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Erkundigungen über ein zweifelhaft formuliertes Angebot

OLG Celle, Beschluss vom 22.05.2003 - 13 Verg 10/03

Nach Öffnung der Angebote darf der Auftraggeber sich über ein zweifelhaft formuliertes Angebot oder die Angemessenheit der Preise informieren. Die insoweit geführten Verhandlungen dürfen nicht zu einer Änderung des eindeutigen Inhalts des Schriftlichen Angebots führen.*)




VPRRS 2003, 0410
AusbaugewerkeAusbaugewerke
Aufhebung der Ausschreibung und Schadensersatz

OLG Celle, Beschluss vom 22.05.2003 - 13 Verg 9/03

1. Eine Vergabestelle kann nicht durch Entscheidung der Vergabekammer oder des Vergabesenates gezwungen werden, eine Leistung zu vergeben, die sie zwar bei Ausschreibung, später jedoch keinesfalls mehr beschaffen will.*)

2. Schadenersatzansprüche wegen einer damit verbundenen Aufhebung des Vergabeverfahrens bleiben unberührt.*)

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VPRRS 2003, 0711
NachprüfungsverfahrenNachprüfungsverfahren
Stellt der Beigeladene Anträge, trägt er auch (anteilig) die Kosten!

OLG Jena, Beschluss vom 04.04.2003 - 6 Verg 4 / 03

1. Die getroffene Kostenentscheidung der Vergabekammer kann isoliert im Beschwerdeverfahren angefochten werden. Über die sofortige Beschwerde muss nicht mündlich verhandelt werden, weil § 120 Abs. 2 i.V.m. § 69 Abs. 1 GWB nur bei Entscheidungen in der Hauptsache gilt.*)

2. Es entspricht gefestigter Rechtsprechung (vgl. OLG Düsseldorf, 15.06.2000 - Verg 6/00, IBRRS 2003, 0651; VPRRS 2003, 0182, vgl. auch OLG Stuttgart, ZVgR 2000, 165), dass in analoger Anwendung der Vorschrift des § 154 Abs. 3 VwGO ein Beigeladener, der sich mit eigenen Sachanträgen aktiv am Verfahren vor der Vergabekammer beteiligt, den entsprechenden Kostenanteil trägt. § 154 Abs. 3 VwGO gibt keinen Raum für Billigkeitserwägungen.*)

3. Ob der Rechtsprechung einiger Oberlandesgerichte zu folgen ist, dass dem unterliegenden Antragsteller die in Analogie zu § 162 Abs. 3 VwGO mit Blick auf die dort statuierte Billigkeitsschranke außergerichtlichen Kosten eines Beigeladenen nur bei Vorliegen besonderer Umstände auferlegt werden können, da andernfalls ein potenzieller Antragsteller mit Blick auf das drohende Kostenrisiko gänzlich davon abgehalten werden könnte, den Weg zum Nachprüfungsverfahren zu beschreiten. (vgl. OLG Brandenburg, VergabeR 2002, 417), bleibt offen.*)

4. Die Beiladung als solche verpflichtet nicht zur aktiven Teilname am Vergabeprüfungsverfahren. Die Kostenpflicht eines Beigeladnen beruht nicht auf der Beiladung, sondern darauf, dass er sich entschieden hat, durch eigene Sachanträge in das Verfahren einzugreifen.*)

5. Genießt die Vergabekammer aufgrund besonderen gesetzliche Anordnung (hier: § 3 Abs. 1 Nr. 3 ThürVwKostG) Gebührenbefreiung, kann die Beigeladene, welche mit der Vergabestelle gesamtschuldnerisch die Verfahrenskosten trägt, nach allgemeinen Regeln nicht zur Erstattung des auf die Vergabestelle entfallenden Gebührenanteils herangezogen werden.*)

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VPRRS 2003, 0409
VergabeVergabe
Rechtzeitigkeit der Rüge

VK Arnsberg, Beschluss vom 16.05.2003 - VK 1-09/2003

Eine Rüge ist nicht mehr unverzüglich, wenn die Ast den vermuteten Vergabefehler bereits im Verfahren erkennt, aber darauf vertraut, dass er in einen vorangegangenen Nachprüfungsverfahren erkannt wird und daher erst rügt, wenn sie durch die Mitteilung nach § 13 VgV erkennen muss, dass der erwartete Ausschluss der Konkurrentin nicht erfolgt ist.*)

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VPRRS 2003, 0408
DienstleistungenDienstleistungen
Antragsbefugnis

VK Arnsberg, Beschluss vom 08.04.2003 - VK 2-8/2003

1. Es fehlt an der Antragsbefugnis im Sinne des Interesses am Auftrag, wenn ein Bieter kein Angebot abgibt, weil er die geforderten Unterlagen bis zum festgesetzten Termin nicht beibringen kann, wenn das Hindernis ausschließlich in seiner Rechtssphäre liegt (fehlende Anlagengenehmigung für einen geplanten Neubau) und die Fristsetzung der VSt zur Abgabe dieses Nachweises sachlich gerechtfertigt ist.*)

2. Der Antrag ist auch unzulässig aus dem Gesichtspunkt verspäteter Rüge, soweit der Umfang der von der Vst vorgesehenen Preisanpassungsklauseln gerügt wird, da diese seit Vorlage der Verdingungsunterlagen der Ast bekannt waren und der behauptete Vergabefehler - fehlende Regelung für mögliche gesetzgeberische Neuregelungen - von der Ast frühzeitig erkannt wurde.*)

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VPRRS 2003, 0407
BauvertragBauvertrag
Sicherheit nach § 648a BGB trotz öffentlicher Finanzierung?

OLG Dresden, Gerichtlicher Hinweis vom 15.01.2003 - 2 U 2119/02

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VPRRS 2003, 0406
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Privatrechtliche Einrichtungen als öffentliche Auftraggeber

EuGH, Urteil vom 15.01.1998 - Rs. C-44/96

1. Eine Einrichtung wie die Österreichische Staatsdruckerei ist eine Einrichtung des öffentlichen Rechts im Sinne von Artikel 1 Buchstabe b Unterabsatz 2 der Richtlinie 93/37/EWG des Rates vom 14. Juni 1993 zur Koordinierung der Verfahren zur Vergabe öffentlicher Bauaufträge und somit öffentlicher Auftraggeber im Sinne von Artikel 1 Buchstabe b Unterabsatz 1, so daß die von dieser Einrichtung vergebenen Bauaufträge unabhängig von ihrem Wesen als öffentliche Bauaufträge im Sinne von Artikel 1 Buchstabe a dieser Richtlinie anzusehen sind.*)

2. Ein gewerblich tätiges Unternehmen, an dem ein öffentlicher Auftraggeber mehrheitlich beteiligt ist, ist nicht allein deshalb als Einrichtung des öffentlichen Rechts im Sinne von Artikel 1 Buchstabe b der Richtlinie 93/37 und somit als öffentlicher Auftraggeber im Sinne dieser Vorschrift zu betrachten, weil es vom öffentlichen Auftraggeber gegründet wurde oder weil dieser Geldmittel aus Tätigkeiten, die er zur Erfüllung von im Allgemeininteresse liegenden Aufgaben nicht gewerblicher Art ausübt, auf dieses Unternehmen überträgt.*)

3. Ein öffentlicher Bauauftrag unterliegt nicht den Vorschriften der Richtlinie 93/37, wenn er ein Vorhaben betrifft, das von Anfang an in vollem Umfang dem Gesellschaftszweck eines Unternehmens entsprach, das kein öffentlicher Auftraggeber ist, und wenn die Bauaufträge für dieses Vorhaben von einem öffentlichen Auftraggeber für Rechnung dieses Unternehmens vergeben wurden.*)

4. Die Gemeinschaftsfinanzierung eines Bauvorhabens hängt nach Artikel 7 Absatz 1 der Verordnung (EWG) Nr. 2081/93 des Rates vom 20. Juli 1993 zur Änderung der Verordnung (EWG) Nr. 2052/88 über Aufgaben und Effizienz der Strukturfonds und über die Koordinierung ihrer Interventionen untereinander sowie mit denen der Europäischen Investitionsbank und der anderen vorhandenen Finanzinstrumente nicht davon ab, daß sich die Empfänger an die Nachprüfungsverfahren im Sinne der Richtlinie 89/665/EWG des Rates vom 21. Dezember 1989 zur Koordinierung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften für die Anwendung der Nachprüfungsverfahren im Rahmen der Vergabe öffentlicher Liefer- und Bauaufträge halten, wenn sie selbst nicht öffentliche Auftraggeber im Sinne von Artikel 1 Buchstabe b der Richtlinie 93/37 sind.*)

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VPRRS 2003, 0405
VergabeVergabe
Privatrechtliche Einrichtungen als öffentliche Auftraggeber

EuGH, Urteil vom 15.05.2003 - Rs. C-214/00

Das Königreich Spanien hat gegen seine Verpflichtungen aus der Richtlinie 89/665/EWG des Rates vom 21. Dezember 1989 zur Koordinierung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften für die Anwendung der Nachprüfungsverfahren im Rahmen der Vergabe öffentlicher Liefer- und Bauaufträge in der Fassung der Richtlinie 92/50/EWG des Rates vom 18. Juni 1992 über die Koordinierung der Verfahren zur Vergabe öffentlicher Dienstleistungsaufträge verstoßen, indem es nicht die erforderlichen Maßnahmen ergriffen hat, um den Artikeln 1 und 2 dieser Richtlinie nachzukommen, insbesondere

- indem es es unterlassen hat, das System der durch diese Richtlinie gewährleisteten Nachprüfung auf die Entscheidungen privatrechtlicher Gesellschaften zu erstrecken, die zu dem besonderen Zweck gegründet wurden, im Allgemeininteresse liegende Aufgaben nicht gewerblicher Art zu erfüllen, die Rechtspersönlichkeit besitzen und die überwiegend von der öffentlichen Verwaltung oder anderen Einrichtungen des öffentlichen Rechts finanziert werden oder die hinsichtlich ihrer Leitung der Aufsicht durch diese unterliegen oder deren Verwaltungs-, Leitungs- oder Aufsichtsorgan mehrheitlich aus Mitgliedern besteht, die von der öffentlichen Verwaltung oder anderen Einrichtungen des öffentlichen Rechts ernannt worden sind, und

- indem es die Möglichkeit, im Hinblick auf Entscheidungen der öffentlichen Auftraggeber vorläufige Maßnahmen zu erlassen, von der vorherigen Erhebung einer Klage gegen die Entscheidung des öffentlichen Auftraggebers abhängig gemacht hat.*)

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VPRRS 2003, 0723
NachprüfungsverfahrenNachprüfungsverfahren
Berechnung des Streitwerts in Vergabesachen

OLG Schleswig, Beschluss vom 09.09.2003 - 6 Verg 9/03

Für die Berechnung des Streitwerts in Vergabesachen ist die Auftragssumme, auf die der Zuschlag erfolgen sollte, einschließlich Mehrwertsteuer maßgeblich.*)

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VPRRS 2003, 0404
VergabeVergabe
Pflicht zur öffentlichen Ausschreibung

EuGH, Urteil vom 10.04.2003 - verb. Rs. C-20/01 und C-28/01

1. Die Bundesrepublik Deutschland hat bei der Vergabe eines öffentlichen Dienstleistungsauftrags dadurch gegen ihre Verpflichtungen aus Artikel 8 in Verbindung mit Artikel 15 Absatz 2 und Artikel 16 Absatz 1 der Richtlinie 92/50/EWG des Rates vom 18. Juni 1992 über die Koordinierung der Verfahren zur Vergabe öffentlicher Dienstleistungsaufträge verstoßen, dass der Abwasservertrag der Gemeinde Bockhorn (Deutschland) nicht ausgeschrieben und das Ergebnis des Vergabeverfahrens nicht im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften bekannt gemacht wurde.*)

2. Die Bundesrepublik Deutschland hat bei der Vergabe eines öffentlichen Dienstleistungsauftrags dadurch gegen ihre Verpflichtungen aus den Artikeln 8 und 11 Absatz 3 Buchstabe b der Richtlinie 92/50 verstoßen, dass die Stadt Braunschweig (Deutschland) einen Müllentsorgungsvertrag im Verhandlungsverfahren ohne vorherige Vergabebekanntmachung vergeben hat, obwohl die Voraussetzungen des genannten Artikels 11 Absatz 3 für die freihändige Vergabe ohne gemeinschaftsweite Ausschreibung nicht vorlagen.*)

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VPRRS 2003, 0403
DienstleistungenDienstleistungen
Keine Antragsbefugnis für zwingend auszuschließenden Bieter

OLG Brandenburg, Beschluss vom 27.02.2003 - Verg W 2/03

1. Der Nachprüfungsantrag eines mit seinem Angebot zwingend auszuschließenden Bieters ist wegen fehlender Antragsbefugnis nach § 107 II GWB unzulässig.*)

2. Ein derart auszuschließender Bieter hat keinen Anspruch darauf, daß die Vergabekammer unabhängig von den Anträgen gemäß § 114 I 2 GWB auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirkt, insbesondere den Ausschluß eines anderen Bieters anordnet.*)

3. Hält ein Oberlandesgericht, abweichend von einem anderen Oberlandesgericht, eine Divergenzvorlage beim Bundesgerichtshof für nicht erforderlich, ist dies kein Grund, seinerseits die Sache dem Bundesgerichtshof vorzulegen. Die Entscheidung zugunsten einer Divergenzvorlage ist keine Entscheidung i.S.d. § 124 II 1 GWB.*)

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VPRRS 2003, 0402
DienstleistungenDienstleistungen
Vergabe einer Spielbankkonzession

OLG Stuttgart, Beschluss vom 04.11.2002 - 2 Verg 4/02

1. Die Erteilung einer Konzession nach dem baden-württembergischen Gesetz über öffentliche Spielbanken unterfällt nicht den Vorschriften der §§ 97 ff GWB.

2. Für eine Antragsbefugnis nach § 107 Abs. 2 GWB ist es zumindest erforderlich, dass der Antragsteller konkret nachweist, inwieweit ihm die Chance zur Beteiligung am Vergabeverfahren genommen worden ist, obwohl diese anderenfalls vorhanden gewesen wäre, und welche wirtschaftliche Beeinträchtigung dadurch eingetreten sein soll.

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IBRRS 2003, 1281
BauvertragBauvertrag
Sicherheit nach § 648a BGB trotz öffentlicher Finanzierung?

LG Leipzig, Urteil vom 11.10.2002 - 05 HK O 2292/02

Eine privatrechtliche GmbH, die als Investorin ein Bauprojekt überwiegend über öffentliche Zuschüsse finanziert, ist - jedenfalls ohne gesellschaftsrechtliche Beteiligung der öffentlichen Hand - nicht von der Anwednung des § 648a BGB befreit.

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VPRRS 2003, 0401
DienstleistungenDienstleistungen
Rechtsschutz bei "In-House-Geschäft": Vorlage an EuGH

OLG Brandenburg, Beschluss vom 01.04.2003 - Verg W 14/02

1. Ein Verzicht auf die Vergabe von Leistungen führt in rechtmäßiger Weise zur Aufhebung der Ausschreibung.

2. Einem Verzicht gleichzusetzen ist die Erbringung von Dienstleistungen durch eine Einrichtung, die dem öffentlichen Auftraggeber selbst zuzurechnen ist.

3. Dies ist nach den bislang vom Europäischen Gerichtshof aufgestellten Kriterien der Fall, wenn der öffentliche Auftraggeber über die Person des Vertragspartners eine Kontrolle ausübt wie über eine eigene Dienststelle und wenn diese Person zugleich ihre Tätigkeit im Wesentlichen für die Gebietskörperschaft verrichtet, die die Anteile der Einrichtung inne hat.

4. Zu den Voraussetzungen, wann eine Tätigkeit im Wesentlichen für die Gebietskörperschaft verrichtet wird, liegt ein entsprechender Antrag auf Vorabentscheidung des OLG Naumburg (1 Verg 7/02) beim EuGH vor, bis zu dessen Entscheidung das Verfahren ausgesetzt werden muss.

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VPRRS 2003, 0400
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Unvollständigkeit und Unklarheit der Nachunternehmererklärung

BayObLG, Beschluss vom 15.04.2003 - Verg 5/03

Ausschluss eines Bieters von der Wertung wegen Unvollständigkeit und Unklarheit der im Angebot enthaltenen Erklärungen zum Nachunternehmereinsatz.*)

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VPRRS 2003, 0399
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
NU-Erklärung: Stempelaufdruck “wird nachgereicht“ ausreichend?

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 11.04.2003 - Verg 9/03

Wenn ein Bieter auf dem Verzeichnis der Nachunternehmerleistungen den Stempelaufdruck "wird im Auftragsfalle nachgereicht" aufsetzt, behält er sich damit nicht vor, die Leistung in beliebigem Umfang durch Nachunternehmer ausführen zu lassen.

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VPRRS 2003, 0398
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Fehlen einer Mindestlohnvereinbarung zw. Bieter und Nachunternehmer

Regierung von Oberfranken (VOB-Stelle), Entscheidung vom 07.04.2003 - 410-4002

Fehlt bei Angebotsabgabe eine Mindestlohnvereinbarung zwischen Bieter und Nachunternehmer, rechtfertigt dies nicht immer einen Angebotsausschluss.

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VPRRS 2003, 0397
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Keine nur regional verständlichen Fachausdrücke benutzen!

OLG Dresden, Urteil vom 27.03.2003 - 19 U 1971/02

1. Die Leistungsbeschreibung einer öffentlichen Ausschreibung hat verkehrsübliche, in Fachkreisen allgemein verständliche Formulierungen zu verwenden. Nur regional verbreitete, sprachliche Besonderheiten sind unzulässig (hier: Vierungen bzw. Vorplattungen).

2. Von der Vergabestelle vorformulierte Ausschreibungsunterlagen sind bei Unklarheiten nach dem Empfängerhorizont eines potentiellen, fachkundigen Bieters auszulegen, der mit dem Sprachgebrauch eines regional begrenzten Fachkreises nicht vertraut ist.

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VPRRS 2003, 0396
VergabeVergabe
Kein Primärrechtsschutz für Dienstleistungskonzessionen

OLG Hamburg, Beschluss vom 10.04.2003 - 1 Verg 1/03

1. Dienstleistungskonzessionen unterliegen nicht dem Vergaberecht.*)

2. Bei der unentgeltlichen Bereitstellung von Räumlichkeiten durch den Auftraggeber zum Zwecke des eigenverantwortlichen Betriebs einer Fahrradstation durch den Auftragnehmer handelt es sich um eine Dienstleistungskonzession.*)

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VPRRS 2003, 0395
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Aufhebung wegen Versäumnis einer europaweiten Ausschreibung

OLG Koblenz, Beschluss vom 10.04.2003 - 1 Verg 1/03

1.) Einem gegen die Aufhebung einer Ausschreibung gestellten, auf die Fortführung des aufgehobenen Verfahrens gerichteten Nachprüfungsantrag kann das Rechtsschutzbedürfnis fehlen, wenn vor Antragstellung die Vergabestelle den Auftrag neu ausgeschrieben hatte, der Antragsteller die Neuausschreibung aber nicht als verfahrensfehlerhaft gerügt und dementsprechend auch nicht mit einem Nachprüfungsantrag beanstandet hat.*)

2.) An die Benachrichtigung der Bieter von der Aufhebung und deren Gründe sind keine strengeren Inhaltsanforderungen zu stellen als an die Vorabinformation nach § 13 VgV.*)

3.) Die Rechtmäßigkeitsüberprüfung der Aufhebungsentscheidung ist nicht auf die in der Bieterbenachrichtigung angegebenen Gründe beschränkt.*)

4.) Das Versäumnis einer europaweiten Ausschreibung infolge eines Übersehens der Schwellenwertregelung ist jedenfalls dann ein schwerwiegender, zur Aufhebung der Ausschreibung berechtigender Grund i.S.d. § 26 Nr. 1 Buchst. d VOL/A, wenn die Bieter schon bei ersten Angebotskalkulationen hätten erkennen können und müssen, dass der Schwellenwert deutlich überschritten wird, und der Aufhebung zeitnah eine Neuausschreibung folgt.*)

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VPRRS 2003, 0394
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Eindeutigkeit des Nebenangebots

OLG Brandenburg, Beschluss vom 12.11.2002 - Verg W 16/02

Nebenangebote müssen so eindeutig und erschöpfend beschrieben werden, dass der Auftraggeber es prüfen, werten und feststellen kann, ob es gleichwertig ist. Sie müssen insbesondere unmissverständlich erkennen lassen, was angeboten wird.*)

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VPRRS 2003, 0393
WettbewerbsrechtWettbewerbsrecht
Kartellrecht - Kommunale Einkaufsgemeinschaften sind zulässig

BGH, Urteil vom 12.11.2002 - KZR 11/01

a) Beschaffen sich Gemeinden Waren über eine von einem kommunalen Spitzenverband gegründete Gesellschaft, die gemeinsame Ausschreibungen durchführt und so die Nachfrage der Gemeinden bündelt, dann liegt darin ein unter das Kartellverbot nach § 1 GWB fallendes Verhalten.*)

b) Auch kleine und mittlere Gemeinden können Einkaufsgemeinschaften im Sinne des § 4 Abs. 2 GWB bilden.*)




VPRRS 2003, 0392
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Erstattung von Anwaltskosten nach Rücknahme des Nachprüfungsantrags

BayObLG, Beschluss vom 15.04.2003 - Verg 4/03

Zum Anspruch der Antragsgegnerin auf Erstattung von Anwaltskosten nach Rücknahme des Nachprüfungsantrags durch die Antragstellerin im Verfahren vor der Vergabekammer.*)

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VPRRS 2003, 0391
DienstleistungenDienstleistungen
Aufhebung eines Verhandlungsverfahrens

VK Bund, Beschluss vom 28.04.2003 - VK 1-19/03

1. Auch im Verhandlungsverfahren ist eine Aufhebung nicht in das freie Belieben der Vergabestelle gestellt.

2. Zur Geltung des Transparenzprinzips bei der Aufhebung eines Verhandlungsverfahrens.

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VPRRS 2003, 0390
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Untätigbleiben der Vergabekammer

OLG Saarbrücken, Beschluss vom 29.04.2003 - 5 Verg 4/02

1. Liegt bis zum Ablauf der 5-Wochen-Frist kein Beschluss der Vergabekammer vor, ist die form- und fristgerecht im Sinne von § 117 GWB erhobene sofortige Beschwerde der Antragstellerin als Untätigkeitsbeschwerde gemäß § 116 Abs. 2 GWB statthaft und zulässig.

2. Die § 100 Abs. 1, § 127 Nr. 1 GWB, § 2 VgV verstoßen nicht gegen Art. 3 Abs. 1 GG.

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VPRRS 2003, 0389
VergabeVergabe
Überprüfung eines Ermessensverstoßes

EuG, Urteil vom 25.02.2003 - Rs. T-4/01

1. Verfügt das Organ über ein Ermessen, so besteht das entscheidende Kriterium für die Beurteilung der Frage, ob ein Verstoß gegen das Gemeinschaftsrecht als hinreichend qualifiziert anzusehen ist, darin, dass dieses Gemeinschaftsorgan die Grenzen, die seinem Ermessen gesetzt sind, offenkundig und erheblich überschritten hat.

2. Aus Artikel 30 Absatz 2 Baukoordinierungsrichtlinie 93/37/EWG geht hervor, dass, wenn der Zuschlag eines Auftrags auf das wirtschaftlich günstigste Angebot erfolgt, der Rat in den Verdingungsunterlagen alle Zuschlagskriterien angeben muss, deren Verwendung er vorsieht.

3. Artikel 36 Absatz 1 Buchstabe a Baukoordinierungsrichtlinie 93/37/EWG darf nicht dahin ausgelegt werden, dass jedes Vergabekriterium, das der Auftraggeber festgelegt hat, um das wirtschaftlich günstigste Angebot zu ermitteln, notwendigerweise rein wirtschaftlicher Art sein muss, da nicht ausgeschlossen werden kann, dass Faktoren, die nicht rein wirtschaftlich sind, sich auf den Wert eines Angebots für diesen Auftraggeber auswirken können.

4. Aus dem Wortlaut des Artikels 30 Absatz 4 Baukoordinierungsrichtlinie 93/37/EWG ergibt sich, dass der Rat verpflichtet ist, erstens die zweifelhaften Angebote zu ermitteln, zweitens es den betroffenen Unternehmen zu ermöglichen, deren Seriosität darzutun, indem er von ihnen Aufklärung verlangt, wo er dies für angezeigt hält, drittens die Stichhaltigkeit der von den Betroffenen eingereichten Erklärungen zu beurteilen und viertens über die Zulassung oder die Ablehnung dieser Angebote zu entscheiden.

5. Der Rat genügt seiner Begründungspflicht, wenn er sich zunächst darauf beschränkt, die nicht berücksichtigten Bieter sofort durch eine einfache, nicht mit Gründen versehene Mitteilung von der Ablehnung ihres Angebots zu unterrichten, und später den Bietern, die dies ausdrücklich beantragen, innerhalb einer Frist von 15 Tagen nach Eingang eines entsprechenden schriftlichen Antrags die Merkmale und Vorteile des erfolgreichen Angebots und den Namen des erfolgreichen Bieters mitzuteilen.

6. Bei der Prüfung der Begründungspflicht ist auf die Informationen abzustellen, über die der Kläger zum Zeitpunkt der Klageerhebung verfügt hat.

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VPRRS 2003, 0388
VergabeVergabe
Wertung der einzelnen Vergabekriterien

EuG, Urteil vom 25.02.2003 - Rs. T-183/00

1. Sobald der Rat einem Bieter den Zuschlag erteilt, sind die Angebote der übrigen Bieter automatisch abgelehnt, ohne dass dafür weitere Entscheidungen erlassen werden müssten. Daraus ergibt sich weiter, dass die förmliche Mitteilung des Ausschreibungsergebnisses an die unterlegenen Bieter keine gegenüber der Entscheidung über die Zuschlagserteilung gesonderte Entscheidung ist, die demzufolge auch nicht gesondert angegriffen werden muss.

2. Das Gericht ist im Rahmen einer Nichtigkeitsklage gemäß Artikel 230 EG-Vertrag gehalten, der Frage der Existenz des angefochtenen Rechtsakts von Amts wegen nachzugehen, sofern die Parteien insoweit hinreichende Anhaltspunkte darlegen.

3. Ein Vergabevermerk nach Art. 8 Abs. 3 Baukoordinierungsrichtlinie 93/37/EWG kann in drei Schriftstücken anstelle nur eines einzigen aufgenommen werden.

4. Ersucht der Bieter das betreffende Organ vor der Klageerhebung, aber nach dem in Artikel 8 Absatz 1 Baukoordinierungsrichtlinie 93/37/EWG genannten Zeitpunkt um ergänzende Erläuterungen zu einer Entscheidung und erhält er sie, so kann er nicht verlangen, dass das Gericht diese bei seiner Beurteilung, ob die Begründung ausreichend war, unberücksichtigt lässt; dabei ist freilich zu beachten, dass das Organ die ursprüngliche Begründung nicht durch eine gänzlich neue Begründung ersetzen darf.

5. Artikel 30 Absatz 2 Baukoordinierungsrichtlinie 93/37/EWG verpflichtet nicht dazu, sondern empfiehlt nur, die Reihenfolge der den Vergabekriterien zuerkannten Bedeutung anzugeben. Demnach kommt, wenn in den Verdingungsunterlagen nichts anderes festgelegt ist, nicht notwendig jedem der Kriterien der gleiche Wert zu.

6. Der Rat darf, wenn hinsichtlich der qualitativen Kriterien keine erheblichen Unterschiede zwischen den Angeboten bestehen, die den ihnen jeweils letztlich zukommenden wirtschaftlichen Wert hätten beeinflussen können, im Rahmen des ihm zustehenden Ermessens dem Angebotsbetrag ein größeres Gewicht beimessen.

7. Nach ständiger Rechtsprechung setzt die außervertragliche Haftung der Gemeinschaft voraus, dass der Kläger die Rechtswidrigkeit des dem betreffenden Organ vorgeworfenen Verhaltens, den Eintritt eines Schadens und das Bestehen eines ursächlichen Zusammenhangs zwischen diesem Verhalten und dem geltend gemachten Schaden nachweist.

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VPRRS 2003, 0715
VergabeVergabe
Bodenreform - § 3a AusglLeistG ist verfassungskonform

BGH, Urteil vom 04.04.2003 - V ZR 314/02

§ 3a AusglLeistG ist verfassungsrechtlich unbedenklich.*)

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VPRRS 2003, 0387
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Der Begriff des Nebenangebots

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 09.04.2003 - Verg 69/02

1. Die Rüge gegenüber dem Auftraggeber und der Nachprüfungsantrag bei der Vergabekammer können am selben Tag angebracht werden.

2. Der Begriff "Nebenangebot" umfasst jede Abweichung vom geforderten Angebot. Selbst Änderungsvorschläge sind danach als Nebenangebote zu betrachten.

3. Können entsprechend der Leistungsbeschreibung Nebenangebote nur in Verbindung mit einem Hauptangebot abgegeben werden, so ist ein Bieter, der nur ein Nebenangebot abgibt, zwingend auszuschließen.

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VPRRS 2003, 0386
NachprüfungsverfahrenNachprüfungsverfahren
Rechtsnatur der Kostenfestsetzung im Nachprüfungsverfahren

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 11.02.2003 - Verg 16/02

Bei der Kostenfestsetzung durch die Vergabekammer handelt es sich um einen Verwaltungsakt, der Rechtswirkungen ausschließlich im Verhältnis zwischen dem Antragsgegner und dem Antragsteller des Nachprüfungsverfahrens entfaltet und nicht darüber hinaus auch in die Rechtssphäre des Verfahrensbevollmächtigten des Antragstellers eingreift.

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VPRRS 2003, 0385
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Wertung mehrerer relevanter Zuschlagskriterien

VK Sachsen, Beschluss vom 07.04.2003 - 1/SVK/024-03

1. Sind mehrere relevante Zuschlagskriterien für die Zuschlagserteilung angegeben, müssen diese auch separat gewertet werden. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn zusätzlich zur Leistung ein Wartungsvertrag ausgeschrieben und die Wartung als für die Wertung relevantes Kriterium bezeichnet wurde.*)

2. Die Notwendigkeit der Hinzuziehung eines Rechtsanwaltes gemäß § 128 Abs. 4 GWB i. V. m. § 80 VwVfG ist in der Regel nur zu bejahen, wenn das Nachprüfungsverfahren auch prozessuale Fragen betrifft.*)

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VPRRS 2003, 0384
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Kostenentscheidung nach Rücknahme des Nachprüfungsantrags

VK Sachsen, Beschluss vom 07.04.2003 - 1/SVK/021-03

Zur Frage der Kostenentscheidung nach Rücknahme des Nachprüfungsantrags.

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VPRRS 2003, 0383
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Gleichwertigkeit des Nebenangebots: Nachforschungspflicht des AG?

VK Sachsen, Beschluss vom 10.03.2003 - 1/SVK/012-03

1. Es liegt in der Risikosphäre des Bieters, wenn bei einem Nebenangebot nicht gleichzeitig mit der Angebotsabgabe Unterlagen zur Gleichwertigkeit der angebotenen mit der ausgeschriebenen Leistung abgegeben werden. Dem Auftraggeber obliegt insoweit keine gesteigerte Nachforschungspflicht.*)

2. Der Bieter hat keinen Anspruch darauf, die Gleichwertigkeit seines Nebenangebots in einem Bietergespräch nachweisen zu dürfen.*)




VPRRS 2003, 0382
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Antrag auf vorzeitige Gestattung des Zuschlags

VK Sachsen, Beschluss vom 27.02.2003 - 1/SVK/005-03

1. Erklärt der Auftraggeber nach Rücknahme des Nachprüfungsantrages durch den Antragsteller seinerseits einen gestellten, aber noch nicht beschiedenen Antrag auf vorzeitige Gestattung des Zuschlags gemäß § 115 Abs. 2 GWB für erledigt, so bestimmt sich die Kostenpflicht nach den Erfolgsaussichten des Gestattungsantrages im Zeitpunkt seiner Erledigung.*)

2. Ein Antrag auf vorzeitige Gestattung des Zuschlags ist grundsätzlich abzulehnen, wenn der Auftraggeber lediglich Gründe allgemeiner Art (Bauverzögerung, Verteuerung des Vorhabens) ins Feld führt, ohne dafür konkrete Angaben und Beträge anzugeben.*)

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VPRRS 2003, 0380
DienstleistungenDienstleistungen
Niedriges Angebot muss nicht ausgeschlossen werden

OLG Celle, Beschluss vom 24.04.2003 - 13 Verg 4/03

Ein Bieter ist nicht allein deshalb auszuschließen, weil der angebotene Preis erheblich unter den Preisen der anderen Bieter liegt (hier: mehr als 30%), sofern sachliche Gründe vorliegen, die den niedrigen Preis rechtfertigen.*)

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VPRRS 2003, 0379
VergabeVergabe
Zur Frage, wann ein mehrdeutiges Angebot abzulehnen ist

EuG, Urteil vom 27.09.2002 - Rs. T-211/02

1. Wenn ein Angebot mehrdeutig ist und die Kommission nicht die Möglichkeit hat, schnell und effizient festzustellen, was es tatsächlich bedeutet, hat sie keine andere Wahl, als dieses Angebot abzulehnen.

2. Wird ihr allerdings die Befugnis eingeräumt, eine Klarstellung zu verlangen, so läuft es im Prinzip dem Grundsatz der ordnungsgemäßen Verwaltung zuwider, wenn ein Bewertungsausschuss ein Angebot ablehnt, ohne von dieser Befugnis Gebrauch zu machen, obwohl der Wortlaut eines Angebots und die Umstände des Falles, von denen die Kommission Kenntnis hat, anzeigen, dass die Mehrdeutigkeit sich wahrscheinlich einfach auflösen lässt und leicht beseitigt werden kann.

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VPRRS 2003, 0378
DienstleistungenDienstleistungen
Architekt als ausgeschlossener Sachverständiger

OLG Jena, Beschluss vom 08.04.2003 - 6 Verg 9/02

1. § 16 VgV statuiert ein Mitwirkungsverbot an Vergabeentscheidungen zu Ungunsten derjenigen Personen, welche als Bieter oder für einen Bieter am Vergabeverfahren beteiligt sind. Ist eine solche "als voreingenommen geltende natürliche Person" (§ 16 Abs. 1 VgV) an einer der im Vergabeverfahren zu treffenden Entscheidungen beteiligt, ist diese Entscheidung fehlerhaft zustande gekommen mit der Folge, dass ihr Bestand nicht gewährleistet ist.*)

2. Da § 16 VgV das Mitwirkungsverbot von Bietern oder Personen betrifft, welche Bieter nach Maßgabe eines der in § 16 VgV näher bestimmten Verhältnisses unterstützen, setzt § 16 VgV die Existenz von Bietern voraus. Diese ist erst möglich, wenn das Vergabeverfahren formell eingeleitet ist. Die Entscheidung, ein Beschaffungsprojekt in ein Vergabeverfahren überzuleiten, also die Ausschreibung nicht nur zu konzipieren, sondern sie nach außen zu veröffentlichen (vgl. §§ 17 VOL/A, 5 Abs. 1 VOF), mag eine "Entscheidung in einem Vergabeverfahren" sein. Sie fällt indessen nicht in den Geltungsbereich des § 16 VgV, weil es an Bietern fehlt, welche an dieser Entscheidung mitgewirkt haben können (vgl. OLG Koblenz, Beschl. v. 10.08.200, 1 Verg 2/00, NZBau 2000, 534). Dies verkennt das Hanseatische OLG Hamburg in seinem Beschluss v. 04.11.2002 (Verg 3/02, VergabeR 2003, 40 = ZfBR 2003, 186).*)

3. Ein Bewerbungsverbot ergibt sich aus § 16 VgV nicht.*)

4. § 4 Abs. 1 VOF untersagt Vergabekriterien, die unabhängig von objektivierbar-personenbezogenen Elementen auf eine bestimmte (natürliche oder juristische) Person hin formuliert sind oder angewandt werden, damit diese Person die Kriterien erfülle und den Auftrag erhalte.*)

5. Das Gebot der ausschließlich an objektiven Kriterien anknüpfenden Auftragsvergabe bedeutet nicht, dass personenbezogene Merkmale im Rahmen der Bewertung von Eignung, Leistungsfähigkeit, Zuverlässigkeit, Kreativität und die Führungsfähigkeit ausgeschlossen wären, denn auch sie sind objektive Elemente der Angebotsbewertung.*)

6. § 6 Abs. 2 VOF begründet in Umsetzung der Prinzipien des § 4 VOF für Sachverständige ein Bewerbungsverbot, weil der Sachverständige einen gerade im Geltungsbereich der VOF wettbewerbswirksamen Wissensvorsprung hat. Diesen Wettbewerbsvorteil, der sich nicht aus besserer Eignung, größerer Zuverlässigkeit und höherer Leistungsfähigkeit, sondern aus dem Zufall der Vorbefassung mit dem Auftrag der Vergabestelle ergibt, will § 6 Abs. 2 VOF eliminieren, indem er eine unmittelbare oder mittelbare Beteiligung an der Vergabe untersagt.*)

7. Ein Architekt, der im Vorfeld einer später im VOF-Verfahren ausgeschriebenen Altbausanierung mit umfangreichen Architektenleistungen beauftragt war und dabei den Gebäudebefund aufgenommen und ihn in einem Zwischenbericht betreffend den Stand der Vorplanung zukunftsgerichtet dahin verarbeitet hat, dass er die einzelnen Instandsetzungsmaßnahmen festgehalten, sie gewerksmäßig zugeordnet und kostenmäßig veranschlagt hat, war als Sachverständiger i.S.d. § 6 Abs. 2 VOF bei der Beschreibung der Aufgabenstellung tätig.*)

8. § 6 Abs. 2 VOF begründet kein Mitwirkungsverbot an einer der im Vergabeverfahren zu treffenden Entscheidungen (vgl. § 16 Abs. 1 VgV), denn § 6 Abs. 1 VOF gestattet diese Mitwirkung ausdrücklich.*)

9. Es kommt nicht darauf an, ob der im Vorfeld tätige Architekt die der Ausschreibung zugrunde liegende Aufgabenbeschreibung i.S.d. § 8 VOF erstellt hat. Den von §§ 4 Abs. 1 bis 3, 6 Abs. 2 VOF verfolgten Zwecken entsprechend muss der Begriff des "Sachverständigen" weit verstanden werden. Gleiches gilt für das „Beschreiben der Aufgabenstellung".*)

10. Es bleibt offen, ob das Bewerbungsverbot nach § 6 Abs. 2 VOF dort nicht eingreift, wo die Vorbefassung erwiesenermaßen den Wettbewerb nicht beeinträchtigt (vgl. § 16 Abs. 1 letzter Halbsatz VgV). Sollte eine derartige Einschränkung über den Wortlaut des § 6 Abs. 2 VOF gelten, so wären ihre Voraussetzungen jedenfalls von demjenigen Bewerber vorzutragen und nachzuweisen, den das Bewerbungsverbot betrifft.*)

11. Ein hinsichtlich eines ARGE-Mitglieds bestehendes Bewerbungsverbot erstreckt sich auf die ARGE, so dass deren Angebot zwingend dem Ausschluss unterliegt.*)

12. Auch wenn die Vergabestelle als Körperschaft des öffentlichen Rechts zunächst auf ihren rechtskundigen Mitarbeiterstab verwiesen ist, erscheint die Hinzuziehung eines Rechtsanwalts für sie dann erforderlich, wenn dort die zur Durchführung eines Vergabeprüfungsverfahrens erforderlichen Kenntnisse nicht vorauszusetzen sind.*)

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VPRRS 2003, 0377
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Kostenerstattungspflicht des Beigeladenen

OLG Jena, Beschluss vom 04.04.2003 - 6 Verg 4/03

1. Die Kostenentscheidung der Vergabekammer getroffene kann isoliert im Beschwerdeverfahren angefochten werden. Über die sofortige Beschwerde muss nicht mündlich verhandelt werden, weil § 120 Abs. 2 i.V.m. § 69 Abs. 1 GWB nur bei Entscheidungen in der Hauptsache gilt.*)

2. Es entspricht gefestigter Rechtsprechung (vgl. OLG Düsseldorf, Beschl. vom 15.06.2000 Verg 6/00, vgl. auch OLG Stuttgart, ZVgR 2000, 165), dass in analoger Anwendung der Vorschrift des § 154 Abs. 3 VwGO ein Beigeladener, der sich mit eigenen Sachanträgen aktiv am Verfahren vor der Vergabekammer beteiligt, den entsprechenden Kostenanteil trägt. § 154 Abs. 3 VwGO bietet keinen Raum für Billigkeitserwägungen.*)

3. Ob der Rechtsprechung einiger Oberlandesgerichte zu folgen ist, dass dem unterliegenden Antragsteller die in Analogie zu § 162 Abs. 3 VwGO mit Blick auf die dort statuierte Billigkeitsschranke außergerichtlichen Kosten eines Beigeladenen nur bei Vorliegen besonderer Umstände auferlegt werden können, da andernfalls ein potenzieller Antragsteller mit Blick auf das drohende Kostenrisiko gänzlich davon abgehalten werden könnte, den Weg zum Nachprüfungsverfahren zu beschreiten. (vgl. OLG Brandenburg, VergabeR 2002, 417), bleibt offen.*)

4. Die Beiladung als solche verpflichtet nicht zur aktiven Teilname am Vergabeprüfungsverfahren. Die Kostenpflicht eines Beigeladnen beruht nicht auf der Beiladung, sondern darauf, dass er sich entschieden hat, durch eigene Sachanträge in das Verfahren einzugreifen.*)

5. Genießt die Vergabestelle aufgrund besonderen gesetzliche Anordnung (hier: § 3 Abs. 1 Nr. 3 ThürVwKostG) Gebührenbefreiung, kann die Beigeladene, welche mit der Vergabestelle gesamtschuldnerisch die Verfahrenskosten trägt, nach allgemeinen Regeln nicht zur Erstattung des auf die Vergabestelle entfallenden Gebührenanteils herangezogen werden.*)

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VPRRS 2003, 0376
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Fehlende Garantieerklärung bzgl. Betriebswerte führt zum Ausschluss

OLG Dresden, Beschluss vom 22.08.2002 - WVerg 0010/02

1. Enthält eine Vergabebekanntmachung für Bauleistungen im Kläranlagenbau Angaben zu im Betrieb der fertiggestellten Anlage einzuhaltenden wasserrechtlichen Überwachungswerten, so ist die Vergabestelle gleichwohl grundsätzlich nicht gehindert, mit den Verdingungsunterlagen den Bietern im Rahmen der konkreten Leistungsbeschreibung strengere Betriebswerte vorzugeben.*)

2. Gibt ein Bieter eine ihm in diesem Zusammenhang abverlangte Garantieerklärung nicht oder nur mit unzureichendem Inhalt ab, kann sein Angebot ausgeschlossen und die geforderte Bietererklärung nicht ohne Verstoß gegen § 24 Nr. 3 VOB/A nachgeholt werden.*)

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VPRRS 2003, 0375
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Jahrelange Vergabepraxis schafft berechtigtes Vertrauen

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 20.03.2003 - Verg 8/03

1. Durch eine jahrelange Praxis der Vergabestelle kann bei den Bietern analog § 242 BGB berechtigtes Vertrauen geschaffen werden.

2. Berechtigtes Vertrauen kann dazu führen, dass ein Bieter, der das Nachunternehmerverzeichnis - wie immer - mit dem Stempel "wird nachgereicht" versehen hat, nicht vom Vergabeverfahren auszuschließen ist.

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VPRRS 2003, 0374
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Ausschluss wegen unvollständigen Angebots

OLG Jena, Beschluss vom 08.04.2003 - 6 Verg 1/03

1. Das Vergabeverfahren bezweckt aus der Sicht des Auftraggebers Beschaffung zu optimalen Bedingungen und aus der Sicht der Bewerber Gleichbehandlung im Wettbewerb. Diese Ziele sind in Einklang zu bringen mit den den Gleichbehandlungsgrundsatz und das Wettbewerbsprinzip gewährleistenden Formalitäten, indem die Beachtung der Formalerfordernisse nicht zum Selbstzweck wird, sondern sich das formale Element in der Sicherstellung der materiellen Vergabeprinzipien verwirklicht.*)

2. Ein gem. § 25 Nr. 1 Abs. 1 lit. b i.V.m. § 21 Nr. 1 Abs. 1 VOB/A zum Ausschluss führender Verstoß gegen das Gebot vollständiger Preisangaben kommt nicht in Betracht, wenn diese die Eindeutigkeit des Angebots nicht berühren, sie aufgrund ihrer Geringfügigkeit keine Auswirkungen auf das Wertungsergebnis besitzen und Manipulationen seitens des Bieters ausgeschlossen sind (vgl. OLG Saarbrücken, VergabeR 2002, 493, 497; OLG Brandenburg, Beschl. Vom 19.12.2002, Verg 12/02 jeweils mit. Nachw.).*)

3. An der notwendigen Eindeutigkeit fehlt es, wenn das Angebot aus dem Blickwinkel eines objektiven verständigen Empfängers nicht auf seine wirtschaftliche Qualität hin prüffähig ist.*)

4. Dazu muss nicht aus dem Kontext der Angebotsunterlagen heraus der fehlende Einheits- bzw. Gesamtpreis jeder einzelnen Leistungsposition exakt beziffert werden können Eindeutig ist das Angebot, wenn eine an funktionalen Maßstäben ausgerichtete Beurteilung ergibt, dass es trotz der Unvollständigkeit für den wertenden Vergleich mit den übrigen Bewerbungen geeignet ist. Das ist dann nicht der Fall, wenn die Vergabestelle ohne weiteres erkennen kann, dass die Preislücke nur eine untergeordnete Position betrifft, die einen unbedeutenden Anteil an der Gesamtkalkulation ausmacht. Dagegen ist ein Angebot unbestimmt und damit von vornherein nicht wertungsfähig, wenn sich nach Öffnung der Angebote erst auf Nachfrage beim Bieter ermessen lässt, ob es sich um eine zu vernachlässigende oder eine wesentliche, in das eigentliche Preis-Leistungs-Verhältnis eingreifende Preislücke handelt. Unwesentlich ist eine Kalkulationsunschärfe (+/- 50 Euro), die sich unterhalb des Promillebereichs bewegt.*)

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VPRRS 2003, 0373
Abfallbeförderung/-entsorgungAbfallbeförderung/-entsorgung
Verletzung der Informationspflicht

OLG Dresden, Beschluss vom 14.02.2003 - WVerg 0011/01

1. Einen Verstoß der Vergabestelle gegen § 13 VgV können nur am vorangegangenen Vergabeverfahren beteiligte Bieter (samt denen, die an einer Beteiligung vergaberechtswidrig gehindert waren) und diese nur innerhalb eines den üblichen Zulässigkeitsschranken unterliegenden Nachprüfungsverfahrens geltend machen, dessen Erreichbarkeit für den Bieter § 13 VgV gerade sicherstellen will.*)

2. Eine Verletzung von § 13 VgV kann für sich allein gesehen einem Nachprüfungsverfahren nicht, auch nicht teilweise, zum Erfolg verhelfen; hinzutreten muss stets ein vergaberechtliches Fehlverhalten des Auftraggebers in der Sache selbst.*)

3. Hat sich eine Vergabestelle mit Ausnahme des Verstoßes gegen § 13 VgV vergaberechtskonform verhalten, so löst dieser Verstoß ihr nachteilige Kostenfolgen im Nachprüfungsverfahren allenfalls dann aus, wenn gerade durch ihn Kosten verursacht worden sind, die ansonsten nicht entstanden wären.*)

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VPRRS 2003, 0372
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Zuschlagerteilung während des Rechtsmittelverfahrens

OLG Naumburg, Beschluss vom 16.01.2003 - 1 Verg 10/02

1. Der Senat hält an seiner Auffassung fest, dass ein Zuschlag, der nach Ablauf der Frist des § 115 Abs. 1 GWB von der Vergabestelle erteilt wird, wirksam ist, wenn die Beschwerdeführerin ihrer Pflicht nach § 117 Abs. 4 GWB zur gleichzeitig mit der Einlegung der sofortigen Beschwerde zu bewirkenden Information der Vergabestelle nicht genügt und die Vergabestelle auch nicht in anderer Weise, z. Bsp. durch Übermittlung der Rechtsmittelschrift durch das Gericht, Kenntnis von der Einlegung der sofortigen Beschwerde erlangt hatte (vgl. OLG Naumburg NZBau 2000, 253). Die hiergegen in der Kommentarliteratur geübte Kritik vermag eine andere Entscheidung nicht zu rechtfertigen.*)

2. Die Vorschrift des § 118 Abs. 1 GWB normiert kein eigenständiges gesetzliches Verbot i. S. des § 134 BGB, sondern eröffnet in seinem Kern nur die Möglichkeit einer Verlängerung des gesetzlichen Verbotes der Zuschlagerteilung nach § 115 Abs. 1 GWB durch eine gerichtliche Entscheidung.*)

3. Dem Vergaberecht im Anwendungsbereich des 4. Teils des GWB ist im Hinblick auf jegliche Entscheidungen der Vergabenachprüfungsinstanzen der Rechtsgedanke immanent, dass ein effektiver Rechtsschutz nur bestehen soll, wenn und soweit sich ein Bieter eigenverantwortlich hierum bemüht.*)

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