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Volltexturteile nach Sachgebieten

Sachgebiet: Vergabe

10701 Entscheidungen insgesamt




Online seit 2002

VPRRS 2002, 0055
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Vergaberecht

VK Sachsen, Beschluss vom 01.02.2002 - 1/SVK/131-01

1. Bei einer parallelen Ausschreibung von losweiser- und Gesamtvergabe haben die Einzellosbieter einen Anspruch darauf, dass neben der Submission ihres Einzelloses auch mitgeteilt wird, dass es ein Angebot zur Gesamtvergabe gibt.*)

2. Ein Pauschalfestpreisangebot ohne Nachunternehmerverzeichnis und ohne Fabrikatsangaben ist im Rahmen einer Ausschreibung mit Leistungsverzeichnis nicht wertbar.*)

3. Die durch ein solches Angebot bewirkten Unklarheiten können nicht gem. § 24 Nr. 3 VOB/A durch ein Bietergespräch beseitigt werden; es handelt sich nicht um Änderungen geringen Umfangs.*)

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VPRRS 2002, 0054
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Vergaberecht - Interpretation eines Angebots

VK Sachsen, Beschluss vom 13.02.2002 - 1/SVK/2-02

1.) Versieht der Bieter in einem Anschreiben zu seinem Angebot das Leistungsverzeichnis mit Anmerkungen und Kommentaren allgemeiner und technischer Art, so muss der Auftraggeber diese so werten, wie sie von einem verständigen Empfänger in der Lage des Auftraggebers aufzufassen war.*)

2.) Bei einer parallelen Ausschreibung von losweiser- und Gesamtvergabe haben die Einzellosbieter einen Anspruch darauf, dass neben der Submission ihres Einzelloses auch mitgeteilt wird, dass es ein Angebot zur Gesamtvergabe gibt.*)

3.) Ein Pauschalfestpreisangebot ohne Nachunternehmerverzeichnis und ohne Fabrikatsangaben ist im Rahmen einer Ausschreibung mit Leistungsverzeichnis nicht wertbar.*)

4.) Die durch ein solches Angebot bewirkten Unklarheiten können nicht gem. § 24 Nr. 3 VOB/A durch ein Bietergespräch beseitigt werden; es handelt sich nicht um Änderungen geringen Umfangs.*)

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VPRRS 2002, 0053
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Vergabeverfahren - Nachverhandlung

VK Sachsen, Beschluss vom 12.04.2002 - 1/SVK/024-02g

1. Die Wertung eines Nebenangebotes setzt voraus, dass sich der Auftraggeber ein klares Bild über die vorgeschlagene Ausführung machen kann. Dazu ist gemäß § 133, § 157 BGB auf den Empfängerhorizont des Auftraggebers abzustellen.*)

2. Eine Preisdifferenz von 12 % des 2. Angebotes des Mindestbietenden zum Nächstbietenden verpflichtet den Auftraggeber, im Rahmen seines Beurteilungsspielraumes zu ermitteln, ob der angebotene Angebotspreis angemessen erscheint (§ 25 Nr. 3 Abs. 2 VOB/A).*)

3. Der im Rahmen eines Aufklärungsgespräches dargelegte, geplante Wiedereinbau von Bodenmassen ist dann keine unzulässige Nachverhandlung i.S.d. § 21 Nr. 1 Abs. 2, § 24 Nr. 3 VOB/A, wenn er das Angebot lediglich erläutert und inhaltlich von den Verdingungsunterlagen gedeckt ist.*)

4. Die vorweggenommene summenmäßige Nachtragsbegrenzung ist keine unzulässige Nachverhandlung i.S.d. § 24 Nr. 3 VOB/A, da sie inhaltlich keine Frage der Zuschlagserteilung, sondern der Abwicklung ist.*)

5. Die nachträgliche Vereinbarung, die Position Baustelleneinrichtung nicht wie laut LV-Text vorgegeben nach Leistungserbringung, sondern entsprechend dem Bautenstand abzurechnen, ist eine unzulässige Nachverhandlung nach § 24 Nr. 3, § 21 Nr. 1 Abs. 2 VOB/A. Sie führt nicht zum zwingenden Ausschluss des Angebotes sondern zu dessen Wertung in der "Urfassung".*)

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VPRRS 2002, 0052
DienstleistungenDienstleistungen
Vergabeverfahren - nachträgliche Änderung der Verfahrensform

VK Sachsen, Beschluss vom 10.04.2002 - 1/SVK/23-02G

1. An die Darlegung eines drohenden Schadens dürfen in Verfahren nach der VOF gemäß § 107 Abs. 2 S. 2 GWB keine (zu) hohen Anforderungen gestellt werden, da der Bewerber mangels Submissionstermin keinerlei greifbare Anhaltspunkte hat, wie er im Wettbewerbsfeld positioniert ist und wie seine theoretische Zuschlagschance aussieht.*)

2. Die vom Auftraggeber in der Bekanntmachung zwingend mitzuteilenden Teilnahmebedingungen enthalten eine Bindungswirkung für und gegen den Auftraggeber. Dieser darf seine bekannt gemachten Mindestbedingungen nachträglich weder erleichtern noch verschärfen.*)

3. Sachverständige nach § 6 Abs. 2 VOF dürfen keinen entscheidenden Einfluss auf die Auswahlentscheidung haben.*)

4. Die Verpflichtung zur Bekanntmachung eines (Planungs-)Wettbewerbs nach § 20 Abs. 2 i. V. m. Abs. 8 VOF hat wie jede Publikationsregelung drittschützende Wirkung.*)

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VPRRS 2002, 0051
NachprüfungsverfahrenNachprüfungsverfahren
Vergaberecht - Gegenstandswert

BayObLG, Beschluss vom 28.09.2001 - Verg 13/01

Festsetzung des Gegenstandwertes.

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VPRRS 2002, 0050
DienstleistungenDienstleistungen
Vergaberecht

VK Bund, Beschluss vom 19.03.2002 - VK 2-06/02

Zur Frage eines ungewöhnlichen Wagnisses nach § 8 Nr. 1 Abs. 3 VOL/A

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VPRRS 2002, 0049
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Vergaberecht

VK Bund, Beschluss vom 01.03.2002 - VK 1-3/02

Ein Bieter ist nicht schon deshalb ungeeignet i.S.d. § 25 Nr. 2 Abs. 1 VOB/A, weil er die Herstellung nicht im eigenen Betrieb, sondern mittels eines Dritten vorsieht.

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VPRRS 2002, 0048
DienstleistungenDienstleistungen
Vergaberecht

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 11.03.2002 - Verg 43/01

In den Vorschriften über das Verfahren vor der Vergabekammer (§§ 107 ff) ist eine Aussetzung des Verfahrens wegen einer entscheidungserheblichen Vorfrage über das Bestehen oder Nichtbestehen eines Rechtsverhältnisses, das Gegenstand eines anderen Rechtsstreits ist bzw. von einer Verwaltungsbehörde festzustellen ist, nicht vorgesehen.

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VPRRS 2002, 0047
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Vergaberecht

OLG Celle, Beschluss vom 13.03.2002 - 13 Verg 4/02

Zur Vorabentscheidung zu § 121 GWB bei offensichtlichem Fehler im Kurztext eines Gebotes.*)

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VPRRS 2002, 0046
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
VOB/A-Vergabe: Zulässige Klarstellung oder unzulässige Preisänderung?

BGH, Urteil vom 06.02.2002 - X ZR 185/99

Reduziert der öffentliche Auftraggeber im Einverständnis mit einem Bieter einen Einzelpreis in dessen Angebot mit der Folge, daß der Bieter in der Gesamtwertung der Angebote eine günstigere Position einnimmt, so handelt es sich hierbei nicht um eine unschädliche "Klarstellung" des Angebots, sondern um eine nachträgliche, nach § 24 Nr. 3 VOB/A unzulässige Preisänderung, die bei der Bewertung der Angebote nicht berücksichtigt werden darf.*)

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VPRRS 2002, 0045
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Bauvertrag

BGH, Urteil vom 28.02.2002 - VII ZR 376/00

Für die Bestimmung einer nach VOB/A ausgeschriebenen Leistung sind neben dem Wortlaut der Leistungsbeschreibung die Umstände des Einzelfalles, unter anderem die Besonderheiten des Bauwerkes, maßgeblich.*)

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VPRRS 2002, 0044
VergabeVergabe
Vergaberecht

EuGH, Urteil vom 27.11.2001 - Rs. C-285/99

Artikel 30 Absatz 4 der Richtlinie 93/37/EWG des Rates vom 14. Juni 1993 zur Koordinierung der Verfahren zur Vergabe öffentlicher Bauaufträge ist wie folgt auszulegen:

a) Er steht einer Regelung und Verwaltungspraxis eines Mitgliedstaats entgegen, wonach es dem öffentlichen Auftraggeber erlaubt ist, Angebote, die einen die Ungewöhnlichkeitsschwelle überschreitenden Preisnachlass aufweisen, ausschließlich unter Berücksichtigung der zu den vorgeschlagenen Preisen gegebenen Erläuterungen als ungewöhnlich niedrig abzulehnen, die mindestens 75 % des in der Ausschreibung als Richtwert genannten Auftragspreises betreffen müssen und von den Bietern ihrem Angebot beigefügt werden mussten, ohne dass diesen die Möglichkeit gegeben wird, nach Öffnung der Umschläge ihren Standpunkt zu denjenigen Bestandteilen der angebotenen Preise darzulegen, die Argwohn hervorgerufen haben.

b) Er steht ferner einer Regelung und Verwaltungspraxis eines Mitgliedstaats entgegen, wonach der öffentliche Auftraggeber verpflichtet ist, bei der Überprüfung der ungewöhnlich niedrigen Angebote nur die Erläuterungen bezüglich der Wirtschaftlichkeit des Bauverfahrens, der gewählten technischen Lösungen oder besonders günstiger Bedingungen, über die der Bieter verfügt, mit Ausnahme der Erläuterungen zu Elementen zu berücksichtigen, für die ein Mindestwert in Rechts- oder Verwaltungsvorschriften festgelegt ist oder amtlichen Angaben entnommen werden kann.

c) Er steht dagegen, sofern im Übrigen alle seine Anforderungen beachtet und die mit der Richtlinie 93/37 verfolgten Ziele nicht berührt werden, einer Regelung und Verwaltungspraxis eines Mitgliedstaats grundsätzlich nicht entgegen, wonach im Zusammenhang mit der Bestimmung der ungewöhnlich niedrigen Angebote und der Überprüfung dieser Angebote zum einen alle Bieter, um nicht von der Teilnahme an dem Vergabeverfahren ausgeschlossen zu werden, ihrem Angebot Erläuterungenzu den vorgeschlagenen Preisen beifügen müssen, die mindestens 75 % des als Richtwert festgelegten Auftragspreises betreffen, und zum anderen zur Berechnung der Ungewöhnlichkeitsschwelle eine Methode angewandt wird, die sich auf das Mittel aller für die fragliche Vergabe erhaltenen Angebote stützt, so dass die Bieter diesen Schwellenwert bei der Einreichung ihrer Unterlagen nicht kennen können; das Ergebnis, zu dem die Anwendung dieser Berechnungsmethode führt, muss jedoch vom öffentlichen Auftraggeber noch einmal überprüft werden können.*)

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VPRRS 2002, 0043
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Vergaberecht - Schadenersatz wegen Aufhebung eines Ausschreibungsverfahrens

OLG Düsseldorf, Urteil vom 08.01.2002 - 21 U 82/01

Zu den Fragen, wann die Aufhebung eines Ausschreibungsverfahrens rechtswidrig ist und ob das positive oder nur das negative Interesse eines Bieters bei Rechtswidrigkeit der Aufhebung ersetzt werden muss.

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VPRRS 2002, 0301
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Munitionsberäumung eines ehemaligen militärischen Truppenübungsplatzes

OLG Naumburg, Urteil vom 22.01.2002 - 1 U (Kart) 2/01

1. Ein ungewöhnliches Wagnis i. S. v. § 9 Nr. 2 VOB/A liegt nicht vor, wenn der Auftragnehmer die Möglichkeit hat, das einem Auftrag immanente, nicht zu vermeidende Wagnis in wirtschaftlicher Hinsicht abzusichern.*)

2. Die Munitionsberäumung eines ehemaligen militärischen Truppenübungsplatzes ist typischer Weise dadurch gekennzeichnet, dass der Aufwand zur Abarbeitung des Auftrages vorab nicht hinreichend sicher zu ermitteln ist. Die Erstellung einer Leistungsbeschreibung für den Auftrag auf der Grundlage der "Hochrechnung" der Ergebnisse der Beräumung eines repräsentativen Testfeldes ist nicht als fehlerhaft i. S. v. § 9 VOB/A anzusehen.*)

3. Dies gilt auch dann, wenn der Auftraggeber im Leistungsverzeichnis nicht die Anzahl der Arbeitsstunden, sondern die Zahl bzw. das Gewicht der Fundstücke zur Grundlage der Berechnung der Vergütung erhebt.*)

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VPRRS 2002, 0042
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Schadensersatz nach c.i.c.

OLG Jena, Urteil vom 27.02.2002 - 6 U 360/01

1.) Der zu Unrecht übergangene Bieter kann als Schadensersatz nicht sowohl das negative als auch das positive Interesse fordern.*)

2.) Hat der Auftraggeber das Angebot der Klägerin in die letzte Wertungsstufe, die Wirtschaftlichkeitsprüfung nach § 25 Nr. 3 Abs. 3 S. 2 und 3 VOB/A mit einbezogen, ist er im Grundsatz gehindert, bei der Zuschlagserteilung Umstände aus vorangegangenen Wertungsstufen, etwa fehlende oder besondere Eignung des Bieters erneut zu berücksichtigen (vgl. BGH WM 2002, 305).*)

3.) Ein Angebot ist nicht unvollständig im Sinne von § 21 Nr. 1 Abs. 1 S. 3 VOB/A, wenn es in einer Reihe von 26 Positionen einen Einheitspreis von 0,01 DM angibt.*)

4.) Für den Auftraggeber kann sich bei Mengenänderungen ein Preisrisiko daraus ergeben, dass einzelne Einheitspreise bewusst zu niedrig in ein Angebot eingesetzt werden. Hier kann der Zuschlag auf ein preislich etwas höheres, aber mit weniger Risiken behaftetes Angebot durchaus VOB/A-gerecht sein, da in diesem Fall das niedrigere Angebot unter Berücksichtigung des Wirtschaftlichkeitsgesichtspunkts in Wahrheit nicht das wirtschaftlichste ist.*)

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VPRRS 2002, 0041
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Kostenentscheidung

VK Sachsen, Beschluss vom 19.12.2001 - 1/SVK/128-01

Zur Kostenentscheidung

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VPRRS 2002, 0040
VergabeVergabe
Vergaberecht

EuGH, Urteil vom 27.11.2001 - Rs. C-286/99

Artikel 30 Absatz 4 der Richtlinie 93/37/EWG des Rates vom 14. Juni 1993 zur Koordinierung der Verfahren zur Vergabe öffentlicher Bauaufträge ist wie folgt auszulegen:

a) Er steht einer Regelung und Verwaltungspraxis eines Mitgliedstaats entgegen, wonach es dem öffentlichen Auftraggeber erlaubt ist, Angebote, die einen die Ungewöhnlichkeitsschwelle überschreitenden Preisnachlass aufweisen, ausschließlich unter Berücksichtigung der zu den vorgeschlagenen Preisen gegebenen Erläuterungen als ungewöhnlich niedrig abzulehnen, die mindestens 75 % des in der Ausschreibung als Richtwert genannten Auftragspreises betreffen müssen und von den Bietern ihrem Angebot beigefügt werden mussten, ohne dass diesen die Möglichkeit gegeben wird, nach Öffnung der Umschläge ihren Standpunkt zu denjenigen Bestandteilen der angebotenen Preise darzulegen, die Argwohn hervorgerufen haben.

b) Er steht ferner einer Regelung und Verwaltungspraxis eines Mitgliedstaats entgegen, wonach der öffentliche Auftraggeber verpflichtet ist, bei der Überprüfung der ungewöhnlich niedrigen Angebote nur die Erläuterungen bezüglich der Wirtschaftlichkeit des Bauverfahrens, der gewählten technischen Lösungen oder besonders günstiger Bedingungen, über die der Bieter verfügt, mit Ausnahme der Erläuterungen zu Elementen zu berücksichtigen, für die ein Mindestwert in Rechts- oder Verwaltungsvorschriften festgelegt ist oder amtlichen Angaben entnommen werden kann.

c) Er steht dagegen, sofern im Übrigen alle seine Anforderungen beachtet und die mit der Richtlinie 93/37 verfolgten Ziele nicht berührt werden, einer Regelung und Verwaltungspraxis eines Mitgliedstaats grundsätzlich nicht entgegen, wonach im Zusammenhang mit der Bestimmung der ungewöhnlich niedrigen Angebote und der Überprüfung dieser Angebote zum einen alle Bieter, um nicht von der Teilnahme an dem Vergabeverfahren ausgeschlossen zu werden, ihrem Angebot Erläuterungenzu den vorgeschlagenen Preisen beifügen müssen, die mindestens 75 % des als Richtwert festgelegten Auftragspreises betreffen, und zum anderen zur Berechnung der Ungewöhnlichkeitsschwelle eine Methode angewandt wird, die sich auf das Mittel aller für die fragliche Vergabe erhaltenen Angebote stützt, so dass die Bieter diesen Schwellenwert bei der Einreichung ihrer Unterlagen nicht kennen können; das Ergebnis, zu dem die Anwendung dieser Berechnungsmethode führt, muss jedoch vom öffentlichen Auftraggeber noch einmal überprüft werden können.*)

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VPRRS 2002, 0039
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Verfahrensrecht - VOB-Schiedsstelle

BGH, Urteil vom 28.02.2002 - VII ZR 455/00

Die Vereinbarung der Bauvertragsparteien über die Anrufung der VOB-Schiedsstelle beim Innenministerium kann zur Hemmung der Verjährung führen.*)

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VPRRS 2002, 0038
VergabeVergabe
"vorherige Zusammenarbeit" kein eigenständiges Bewertungskriterium

VK Sachsen, Beschluss vom 12.11.2001 - 1/SVK/115-01

Die Erfahrung in der Zusammenarbeit mit dem Auftraggeber ist kein eigenständiges Bewertungskriterium in einem Verfahren nach VOF, sondern allenfalls ein Aspekt der Eignung des Bewerbers. Dieser Erfahrung darf keinen maßgeblichen Einfluss auf die Auswahl der Bieter haben, erst recht nicht, wenn dies nicht transparent gemacht worden ist.*)

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VPRRS 2002, 0037
Bau & ImmobilienBau & Immobilien

VK Baden-Württemberg, Beschluss vom 31.10.2001 - 1 VK 36/01

1. Nebenangebote mit an Bedingungen geknüpften Preisnachlässen, deren Bestimmtheit oder Erfüllbarkeit nicht eindeutig festgestellt werden kann, dürfen nicht gewertet werden.

2. Die Wertung eines bedingten Nebenangebotes ist unzulässig, wenn die Erfüllung der Bedingung auch vom Willen des Bieters abhängt.

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VPRRS 2002, 0036
Bau & ImmobilienBau & Immobilien

OLG Jena, Beschluss vom 05.12.2001 - 6 Verg 3/01

1. Erforderliche Eignungsnachweise müssen in der Vergabebekanntmachung oder in der Aufforderung zur Angebotsabgabe aufgeführt sein.

2. Der Katalog zulässiger Nachweise der fachlichen Eignung in § 8 Nr. 3 Abs. 1 VOB/A ist bei Vergabe öffentlicher Bauaufträge oberhalb des EG-Schwellenwertes abschließend.

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VPRRS 2002, 0305
VerkehrVerkehr
Wer eine andere Lösung anbieten will, muss ein Nebenangebot unterbreiten!

VK Bund, Beschluss vom 23.01.2004 - VK 2-132/03

1. Änderungen an den Verdingungsunterlagen, gleichgültig in welchem Teil und in welchem Ausmaß, sind daher als unzulässig anzusehen. Ein Ermessensspielraum besteht nicht.

2. Sofern ein Bieter andere Lösungen für eine bestimmte Leistung anbieten möchte, die von den Verdingungsunterlagen abweichen, muss er explizit Nebenangebote beziehungsweise Änderungsvorschläge unterbreiten und diese auf gesonderter Anlage kenntlich machen.

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VPRRS 2002, 0035
DienstleistungenDienstleistungen
Vergaberecht

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 20.11.2001 - Verg 33/01

Die fehlende Vorlage einer Referenzliste, die über Art, Umfang und Schwierigkeitsgrad vergleichbarer Leistungen sowie über die Umsätze der letzten drei Jahre Aufschluss geben kann, rechtfertigt den Ausschluss des Angebots von der Wertung.

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VPRRS 2002, 0034
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Antragsbefugnis für Nachprüfungsverfahren

OLG Dresden, Beschluss vom 09.11.2001 - WVerg 0009/01

Einem Unternehmen, das an einem Vergabeverfahren weder beteiligt war noch hätte beteiligt werden müssen, fehlt die Antragsbefugnis für ein Nachprüfungsverfahren, mit dem allein beanstandet werden soll, dass das Verfahren wegen eines Verstoßes gegen § 13 VgV (gegenüber einem beteiligten Bieter) nicht rechtswirksam beendet worden sei (§ 13 Satz 4 VgV) und dies eine neuerliche Vergabe erforderlich mache, welche die Vergabestelle bislang unterlassen habe.*)

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VPRRS 2002, 0033
Abfallbeförderung/-entsorgungAbfallbeförderung/-entsorgung
Wann liegt ein - vergabefreies - "in-house-Geschäft" vor?

BayObLG, Beschluss vom 22.01.2002 - Verg 18/01

1. Zum Primärrechtsschutz und zur Antragsbefugnis eines Unternehmens, das geltend macht, durch die unterlassene Ausschreibung eines Dienstleistungsauftrags in Bieterrechten verletzt zu sein.*)

2. Zur Rügeobliegenheit bei unterbliebenem Vergabeverfahren.*)

3. Zu den Voraussetzungen eines Eigengeschäfts (sogenannte in-houseVergabe) bei Vergabe eines Entsorgungsauftrags an eine gemischtwirtschaftliche Gesellschaft (GmbH), an der die öffentliche Auftraggeberseite mit 51 % beteiligt ist.*)

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VPRRS 2002, 0032
Bau & ImmobilienBau & Immobilien

LG Heilbronn, Urteil vom 19.11.2001 - 22 O 294/01

1. Bei Ausschreibungen mit einem Volumen unterhalb der europarechtlichen Schwellenwerte besteht Rechtsschutz vor den ordentlichen Gerichten.

2. Es gibt im Vergabeverfahren keinen Beurteilungsspielraum der Vergabestelle, welcher der gerichtlichen Nachprüfung entzogen ist.

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VPRRS 2002, 0031
NachprüfungsverfahrenNachprüfungsverfahren

VK Bund, Beschluss vom 28.08.2001 - VK 1-29/01

Die Spekulation auf einen Auftrag bedeutet oftmals den Verlust des Vergaberechtsschutzes nach dem Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen.

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VPRRS 2002, 0030
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
VOF: Nachprüfungsantrag nach Zuschlagserteilung

OLG Rostock, Beschluss vom 16.05.2001 - 17 W 1/01

Nachprüfungsantrag nach Zuschlagserteilung im VOF-Verfahren.

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VPRRS 2002, 0029
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Vergabeverfahren - Geeignetheit eines Bieters

OLG Celle, Urteil vom 27.12.2001 - 13 U 126/01

Es ist vergaberechtlich nicht zu beanstanden, wenn der Auftraggeber einen Bieter mit der Begründung mangelnder Eignung nicht berücksichtigt, wenn die ausgeschriebenen Leistungen ein Handwerk betreffen, für das der Bieter nicht in der Handwerksrolle eingetragen ist.

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VPRRS 2002, 0028
Bau & ImmobilienBau & Immobilien

VK Bund, Urteil vom 05.09.2001 - VK 1-23/01

Zur Wirksamkeit einer Rüge nach § 107 Abs. 3 GWB durch Anwaltsschreiben ist die Vorlage einer Originalvollmacht nicht erforderlich. § 174 BGB ist nicht anwendbar.

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VPRRS 2002, 0027
PlanungsleistungenPlanungsleistungen

OLG Rostock, Beschluss vom 06.06.2001 - 17 W 6/01

Stellt ein Architektenbüro bei Durchsicht der vom Auftraggeber übersandten Aufgabenbeschreibung fest, dass für die Ausarbeitung der geforderten Angebotsunterlagen nur eine Pauschalvergütung festgesetzt wurde, obwohl bereits im Bewerbungsverfahren nach der HOAI zu vergütende Leistungen verlangt werden, und rügt er diesen möglichen Vergabefehler nicht unverzüglich, ist ein anschließendes Nachprüfungsverfahren unzulässig.

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VPRRS 2002, 0026
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Muss ein privater Erschließungsträger öffentlich ausschreiben?

EuGH, Urteil vom 12.07.2001 - Rs. C-399/98

Die Richtlinie 93/37/EWG des Rates vom 14. Juni 1993 zur Koordinierung der Verfahren zur Vergabe öffentlicher Bauaufträge steht nationalen städtebaurechtlichen Vorschriften entgegen, wonach ein Bauherr, der sich auf eine Baugenehmigung und einen genehmigten Erschließungsplan stützen kann, eineErschließungsanlage, deren Wert den in der Richtlinie festgesetzten Schwellenwert erreicht oder übersteigt, unmittelbar erstellen und die Kosten hierfür ganz oder teilweise von dem wegen der Baugenehmigung geschuldeten Beitrag abziehen kann, ohne dass die in der Richtlinie festgelegten Verfahren eingehalten werden.*)

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VPRRS 2002, 0025
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Mittellohn

OLG Koblenz, Urteil vom 05.12.2001 - 1 U 2046/98

Bei einem VOB-Bauvertrag gelten die Preisermittlungsgrundlagen des Hauptvertrages auch für Nachtragsleistungen, also auch der dort zugrundegelegte Mittellohn.

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VPRRS 2002, 0024
VergabeVergabe
Auslegung der Baukoordinierungsrichtlinie

EuGH, Urteil vom 16.10.1997 - Rs. C-304/96

Artikel 30 Absatz 4 der Richtlinie 93/37/EWG des Rates vom 14. Juni 1993 zur Koordinierung der Verfahren zur Vergabe öffentlicher Bauaufträge ist dahin auszulegen, daß er es dem öffentlichen Auftraggeber nicht gestattet, nach dem 31. Dezember 1992 anomal niedrige Angebote abzulehnen, ohne das Prüfungsverfahren nach Unterabsatz 1 dieser Bestimmung einzuhalten.*)

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VPRRS 2002, 0023
VergabeVergabe
Nachprüfung durch Mitgliedsstaaten wegen mangelnder Umsetzung?

EuGH, Urteil vom 17.09.1997 - Rs. C-54/96

Aus Artikel 41 der Richtlinie 92/50/EWG des Rates vom 18. Juni 1992 über die Koordinierung der Verfahren zur Vergabe öffentlicher Dienstleistungsaufträge ergibt sich nicht, daß mangels Umsetzung dieser Richtlinie innerhalb der hierzu vorgesehenen Frist die zur Nachprüfung der Verfahren zur Vergabe öffentlicher Bau- und Lieferaufträge zuständigen Instanzen der Mitgliedstaaten auch zur Nachprüfung von Verfahren zur Vergabe öffentlicher Dienstleistungsaufträge befugt sind. Die Erfordernisse einer der Richtlinie 92/50 entsprechenden Auslegung des nationalen Rechts und eines effektiven Schutzes der Rechte des einzelnen gebieten es dem nationalen Gericht jedoch, zu prüfen, ob dem einzelnen aufgrund der einschlägigen Vorschriften des nationalen Rechts ein Anspruch auf Nachprüfung der Vergabe öffentlicher Dienstleistungsaufträge zuerkannt werden kann. Unter Umständen wie denen des vorliegenden Falles hat das nationale Gericht insbesondere zu prüfen, ob dieser Anspruch auf Nachprüfung vor denselben Instanzen geltend gemacht werden kann, die auf dem Gebiet der Vergabe öffentlicher Liefer- und Bauaufträge vorgesehen sind.*)

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VPRRS 2002, 0022
VergabeVergabe
Zum Begriff des öffentlichen Auftraggebers

EuGH, Urteil vom 10.11.1998 - Rs. C-360/96

1.) Artikel 1 Buchstabe b Unterabsatz 2 der Richtlinie 92/50/EWG des Rates vom 18. Juni 1992 über die Koordinierung der Verfahren zur Vergabe öffentlicher Dienstleistungsaufträge unterscheidet zwischen den im Allgemeininteresse liegenden Aufgaben, die nicht gewerblicher Art sind, einerseits und den im Allgemeininteresse liegenden Aufgaben, die gewerblicher Art sind, andererseits. *)

2.) Der Begriff der im Allgemeininteresse liegenden Aufgaben nicht gewerblicher Art schließt Aufgaben nicht aus, die von Privatunternehmen erfüllt werden oder erfüllt werden könnten. *)

3.) Die Eigenschaft einer Stelle als Einrichtung des öffentlichen Rechts hängt nicht davon ab, welchen Anteil die Erfüllung von im Allgemeininteresse liegenden Aufgaben nicht gewerblicher Art an der Tätigkeit der betreffenden Stelle ausmacht. Es ist ebenfalls unerheblich, ob von einer separaten juristischen Person, die zu derselben Gruppe oder demselben Konzern gehört, gewerbliche Tätigkeiten ausgeübt werden. *)

4.) Nach Artikel 1 Buchstabe b Unterabsatz 2 der Richtlinie 92/50 ist das Vorliegen von im Allgemeininteresse liegenden Aufgaben nicht gewerblicher Art objektiv zu beurteilen und die Rechtsform der Bestimmungen, in denen diese Aufgaben genannt sind, insoweit unerheblich. *)

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VPRRS 2002, 0021
VergabeVergabe

EuGH, Urteil vom 07.12.2000 - Rs. C-94/99

1. Der in der Richtlinie 92/50/EWG des Rates vom 18. Juni 1992 über die Koordinierung der Verfahren zur Vergabe öffentlicher Dienstleistungsaufträge enthaltene Grundsatz der Gleichbehandlung der Bieter ist nicht schon dadurch verletzt, dass ein öffentlicher Auftraggeber zu einem Verfahren zur Vergabe öffentlicher Dienstleistungsaufträge Einrichtungen zulässt, die entweder von ihm selbst oder von anderen öffentlichen Auftraggebern Zuwendungen gleich welcher Art erhalten, die es ihnen ermöglichen, zu Preisen anzubieten, die erheblich unter denen ihrer Mitbewerber liegen, die keine solche Zuwendungen erhalten.*)

2. Die Tatsache allein, dass ein öffentlicher Auftraggeber solche Einrichtungen zu einem Verfahren zur Vergabe öffentlicher Dienstleistungsaufträge zulässt, stellt weder eine versteckte Diskriminierung noch eine mit Artikel 59 EG-Vertrag (nach Änderung jetzt Artikel 49 EG) unvereinbare Beschränkung dar.*)

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VPRRS 2002, 0020
BauvertragBauvertrag
Bau und Unterhaltung von Schulgebäuden

EuGH, Urteil vom 26.09.2000 - Rs. C-225/98

1.) Die Französische Republik hat bei verschiedenen Verfahren zur Vergabe öffentlicher Bauaufträge betreffend den Bau und die Unterhaltung von Schulgebäuden durch die Region Nord-Pas-de-Calais und das Departement Nord, die in einem Zeitraum von drei Jahren untersucht wurden, gegen ihre Verpflichtungen aus Artikel 59 EG-Vertrag sowie aus den Artikeln 12 Absatz 5, 26 und 29 Absatz 2 der Richtlinie 71/305/EWG des Rates vom 26. Juli 1971 über die Koordinierung der Verfahren zur Vergabe öffentlicher Bauaufträge in der Fassung der Richtlinie 89/440/EWG des Rates vom 18. Juli 1989 und aus den Artikeln 8 Absatz 3, 11 Absatz 5, 22 Absatz 2 und 30 Absatz 2 der Richtlinie 93/37/EWG des Rates vom 14. Juni 1993 zur Koordinierung der Verfahren zur Vergabe öffentlicher Bauaufträge verstoßen. *)

2.) Im Übrigen wird die Klage abgewiesen. *)

3.) Die Französische Republik und die Kommission der Europäischen Gemeinschaften tragen ihre eigenen Kosten. *)

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VPRRS 2002, 0019
VergabeVergabe

EuGH, Urteil vom 10.05.2001 - C-260/99

Eine Einrichtung,

- deren Zweck in der Durchführung von Tätigkeiten besteht, die darauf gerichtet sind, Messeveranstaltungen, Ausstellungen und sonstige vergleichbare Vorhaben auszurichten,

- die keine Gewinnerzielungsabsicht verfolgt, deren Geschäftsführung aber an Leistungs-, Effizienz- und Wirtschaftlichkeitskriterien auszurichten ist,

- und die in einem wettbewerblich geprägten Umfeld tätig wird,

ist keine Einrichtung des öffentlichen Rechts im Sinne des Artikels 1 Buchstabe b Unterabsatz 2 der Richtlinie 92/50/EWG des Rates vom 18. Juni 1992 über die Koordinierung der Verfahren zur Vergabe öffentlicher Dienstleistungsaufträge.*)

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VPRRS 2002, 0018
VergabeVergabe

EuGH, Urteil vom 10.05.2001 - C-223/99

Eine Einrichtung,

- deren Zweck in der Durchführung von Tätigkeiten besteht, die darauf gerichtet sind, Messeveranstaltungen, Ausstellungen und sonstige vergleichbare Vorhaben auszurichten,

- die keine Gewinnerzielungsabsicht verfolgt, deren Geschäftsführung aber an Leistungs-, Effizienz- und Wirtschaftlichkeitskriterien auszurichten ist,

- und die in einem wettbewerblich geprägten Umfeld tätig wird,

ist keine Einrichtung des öffentlichen Rechts im Sinne des Artikels 1 Buchstabe b Unterabsatz 2 der Richtlinie 92/50/EWG des Rates vom 18. Juni 1992 über die Koordinierung der Verfahren zur Vergabe öffentlicher Dienstleistungsaufträge.*)

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VPRRS 2002, 0017
VergabeVergabe

EuGH, Urteil vom 01.02.2001 - Rs. C-237/99

1.) Die Französische Republik hat gegen ihre Verpflichtungen aus der Richtlinie 93/37/EWG des Rates vom 14. Juni 1993 zur Koordinierung der Verfahren zur Vergabe öffentlicher Bauaufträge, insbesondere aus Artikel 11 Absatz 2 dieser Richtlinie, verstoßen, weil die staatlichen Planungs- und Bauämter Val-de-Marne und Paris sowie die Sozialwohnungsaktiengesellschaft Logirel im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften keine Ausschreibungen für die öffentlichen Aufträge haben veröffentlichen lassen, die im Bulletin officiel des annonces des marchés publics vom 7. und vom 16. Februar 1995 bzw. im Moniteur des travaux publics et du bâtiment vom 17. Februar 1995 ausgeschrieben worden sind.*)

2.) Die Französische Republik trägt die Kosten des Verfahrens.*)

3.) Das Vereinigte Königreich Großbritannien und Nordirland trägt seine eigenen Kosten.*)

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VPRRS 2002, 0016
VergabeVergabe

EuGH, Urteil vom 07.12.2000 - C-324/98

1.) Ein entgeltlicher schriftlicher Vertrag, mit dem ein Unternehmen, das durch die Rechtsvorschriften eines Mitgliedstaats spezifisch mit dem Betrieb eines Telekommunikationsdienstes betraut ist und dessen sämtliche Anteile von der öffentlichen Hand in diesem Mitgliedstaat gehalten werden, die Herstellung gedruckter und elektronisch nutzbarer Teilnehmerverzeichnisse (Telefonbücher) und ihre Herausgabe zur allgemeinen Verbreitung einem privaten Unternehmen überträgt, wird von der Richtlinie 93/38/EWG des Rates vom 14. Juni 1993 zur Koordinierung der Auftragsvergabe durch Auftraggeber im Bereich der Wasser-, Energie- und Verkehrsversorgung sowie im Telekommunikationssektor erfasst.

- Obwohl ein solcher Vertrag von der Richtlinie 93/38 erfasst wird, ist er beim derzeitigen Stand des Gemeinschaftsrechts vomAnwendungsbereich dieser Richtlinie insbesondere deshalb ausgenommen, weil die Gegenleistung, die das erstgenannte Unternehmen dem zweitgenannten erbringt, darin besteht, dass letzteres als Vergütung das Recht zur Verwertung seiner eigenen Leistung erhält.*)

2.) Auch wenn solche Verträge beim derzeitigen Stand des Gemeinschaftsrechts vom Anwendungsbereich der Richtlinie 93/38 ausgenommen sind, so haben die Auftraggeber, die sie schließen, doch die Grundregeln des Vertrages im Allgemeinen und das Verbot der Diskriminierung aus Gründen der Staatsangehörigkeit im Besonderen zu beachten, das insbesondere eine Verpflichtung zur Transparenz einschließt, damit festgestellt werden kann, ob es beachtet worden ist.*)

3.) Kraft dieser Verpflichtung zur Transparenz muss der Auftraggeber zugunsten potenzieller Bieter einen angemessenen Grad von Öffentlichkeit sicherstellen, der den Dienstleistungsmarkt dem Wettbewerb öffnet und die Nachprüfung ermöglicht, ob die Vergabeverfahren unparteiisch durchgeführt wurden.*)

4.) Es ist Sache des vorlegenden Gerichts, darüber zu befinden, ob dieser Verpflichtung im Ausgangsverfahren genügt wurde, und das zu diesem Zweck vorgelegte Beweismaterial zu würdigen.*)

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IBRRS 2002, 0142
VergabeVergabe
Vergabe öffentlicher Liefer- und Bauaufträge

EuGH, Urteil vom 28.10.1999 - Rs. C-81/98

1.) Artikel 2 Absatz 1 Buchstaben a und b in Verbindung mit Absatz 6 Unterabsatz 2 der Richtlinie 89/665/EWG des Rates vom 21. Dezember 1989 zur Koordinierung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften für die Anwendung der Nachprüfungsverfahren im Rahmen der Vergabe öffentlicher Liefer- und Bauaufträge ist dahin auszulegen, daß die Mitgliedstaaten verpflichtet sind, die dem Vertragsschluß vorangehende Entscheidung des Auftraggebers darüber, mit welchem Bieter eines Vergabeverfahrens er den Vertrag schließt, in jedem Fall einem Nachprüfungsverfahren zugänglich zu machen, in dem der Antragsteller unabhängig von der Möglichkeit, nach dem Vertragsschluß Schadensersatz zu erlangen, die Aufhebung der Entscheidung erwirken kann, wenn die Voraussetzungen hierfür erfüllt sind. *)

2.) Artikel 2 Absatz 1 Buchstaben a und b der Richtlinie 89/665 ist nicht dahin auszulegen, daß die für die Verfahren zur Vergabe öffentlicher Aufträge zuständigen Nachprüfungsinstanzen der Mitgliedstaaten ungeachtet des Fehlens einer Zuschlagsentscheidung, deren Aufhebung im Rahmen einer Nachprüfung beantragt werden könnte, zur Nachprüfung unter den in dieser Bestimmung genannten Voraussetzungen befugt sind. *)

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VPRRS 2002, 0015
DienstleistungenDienstleistungen
Vergaberecht - Rügeerfordernis bei Fehlern in Leistungsbeschreibung

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 13.06.2001 - Verg 2/01

Vergabefehler, die sich nicht in der Vergabebekanntmachung, sondern in der Leistungsbeschreibung finden, unterliegen dem Rügeerfordernis des § 107 Abs. 3 Satz 1 GWB.*)

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VPRRS 2002, 0014
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Kosten des Verfahrens

VK Niedersachsen (OFD Hannover), Beschluss vom 18.01.2002 - 26045-VgK 9/2001

Setzt der Auftraggeber durch eine unzureichende Information des Bieters die Ursache für ein Nachprüfungsverfahren, muss er die Kosten des Verfahrens tragen, auch wenn der Bieter den Nachprüfungsantrag nach später erfolgter Unterrichtung zurücknimmt.

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VPRRS 2002, 0013
Bau & ImmobilienBau & Immobilien

VK Baden-Württemberg, Urteil vom 30.11.2001 - 1 VK 40/01

Die Beauftragung eines Arrangeurs im Rahmen einer US-Lease-Transaktion ist vom Anwendungsbereich des Vergaberechts ausgenommen, weil es sich um eínen Vertrag über finanzielle Dienstleistungen im Zusammenhang mit anderen Finanzinstrumneten handelt.

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VPRRS 2002, 0012
VergabeVergabe

VK Bund, Beschluss vom 13.07.2001 - VK 1-19/01

Ein Verstoß gegen die vergaberechtlich bestehende Ausschreibungspflicht führt nicht automatisch zur Nichtigkeit des geschlossenen Vertrages.

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VPRRS 2002, 0011
Bau & ImmobilienBau & Immobilien

OLG Celle, Beschluss vom 08.11.2001 - 13 Verg 9/01

Eine Anstalt öffentlichen Rechts ist als Bieterin in einem Ausschreibungsverfahren nach der VOL/A aufgrund ihrer Rechtsform von vornherein ausgeschlossen.

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VPRRS 2002, 0010
Bau & ImmobilienBau & Immobilien

OLG Jena, Urteil vom 05.12.2001 - 6 Verg 4/01

1.) Der Beteiligte eines Nachprüfungsverfahrens kann auch nach Ablauf der zweiwöchigen Beschwerdefrist noch Beschwerde einlegen, indem er sich einer zulässigen sofortigen Beschwerde anschließt.

2.) Durch einen im Verzeichnis der Nachunternehmer aufgesetzen Stempel "wird im Auftragsfall nachgereicht" gibt ein Bieter ein unvollständiges Angebot ab, dass seinen zwingenden Ausschluss zur Folge hat.

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VPRRS 2002, 0009
Bau & ImmobilienBau & Immobilien

VK Sachsen, Urteil vom 09.05.2001 - 1/SVK/30-01g

1.) Verzögerungen, die sich durch Einlegung einer sofortigen Beschwerde beim OLG oder durch eine von der Vergabekammer gesetzte Rechtsfolge ergeben könnten, sind in die Interessenabwägung nach § 115 Abs. 2 GWB nicht einzubeziehen.

2.) Dem Auftraggeber sind geringfügige zeitliche Verzögerungen beim Umzug zuzumuten.

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