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Volltexturteile nach Sachgebieten

Sachgebiet: Bau & Immobilien

5343 Entscheidungen insgesamt




Online seit 2003

VPRRS 2003, 0051
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Zeitspanne für unverzügliche Rüge

VK Sachsen, Beschluss vom 29.11.2002 - 1/SVK/108-02

1. Ein Antrag ist offensichtlich unzulässig, wenn am tatsächlichen Sachvortrag keine Zweifel bestehen und die daran zu knüpfende Rechtsfolge höchstrichterlich entschieden wurde.*)

2. § 107 Abs. 3 Satz 1 GWB knüpft die Präklusionswirkung einer nicht unverzüglichen Rüge an das Erkennen eines Vergaberechtsverstoßes.*)

3. Die Zeitspanne von siebeneinhalb Tagen zwischen Kenntniserlangung und Absetzen der Rüge ist bei der gebotenen Einzelfallbetrachtung nicht gerechtfertigt, wenn es keiner langwierigen tatsächlichen und rechtlichen Auseinandersetzung mit den Argumenten des Auftraggebers bedurfte und der Antragsteller teilweise auf Erkenntnisse aus vorausgegangenen Verfahren zurückgreifen konnte.*)

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VPRRS 2003, 0049
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Nachverhandlung über den Preis

OLG Stuttgart, Beschluss vom 28.11.2002 - 2 Verg 14/02

1. Die VOF kennt ein Nachverhandlungsverbot nicht. Der Kern dieses Verfahrens liegt darin, über die Einzelheiten des zu vergebenden Vertrages Verhandlungen zu führen. Die Verhandelbarkeit erstreckt sich auch auf den Preis.

2. Das Verhandlungsverfahren darf aber nicht für unzulässige Preisverhandlungen ausgenutzt werden.

3. Es ist nicht zulässig, bei der Entscheidung andere als die bekannt gegebenen Kriterien zu Grunde zu legen.

4. Die Ankündigung des Preises/Honorars als Auftragskriterium und sein Fallenlassen durch den öffentlichen Auftraggeber im weiteren Zuge des Vergabeverfahrens stellt sich als Vergabefehler dar.

5. Um diesen Vergabefehler zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern, ist es nicht erforderlich, neue Angebote einzuholen. Es genügt, die - ohne Vergabeverstoß - in die engere Auswahl gekommenen, vorhandenen Angebote unter Berücksichtigung des Preises neu zu werten und wenn erforderlich oder wünschenswert, darüber neu zu verhandeln.

6. Ein Angebot, dessen Preis sich nicht im durch die Gebühren- oder Honorarordnung vorgegebenen Rahmen hält, insbesondere unterhalb der vorgeschriebenen Mindestsätze liegt, darf nicht zum Zuge kommen, auch wenn es im Übrigen die Zuschlagskriterien erfüllt. Ein Ausschluss hat allerdings in der Regel nur nach Scheitern von Nachverhandlungen über verordnungswidrige Angebotsteile zu erfolgen.

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VPRRS 2003, 0048
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Mitteilung der Gewichtung der einzelnen Zuschlagskriterien

OLG Stuttgart, Beschluss vom 16.09.2002 - 2 Verg 12/02

1. Gem. § 9 a VOL/A muss der Auftraggeber in den Verdingungsunterlagen oder der Vergabebekanntmachung alle Zuschlagskriterien angeben, deren Verwendung er vorsieht, und zwar möglichst in der Reihenfolge der ihnen zuerkannten Bedeutung.

2. Die Zuschlagsentscheidung darf nur auf solche Wertungskriterien gestützt werden, die ausdrücklich benannt worden sind.

3. Aus der Regelung in § 9 a VOL/A ergibt sich, dass die Vergabestelle den Bietern eine Gewichtung der einzelnen Zuschlagskriterien nicht bei der Bekanntmachung oder in den Verdingungsunterlagen mitteilen muss.

4. Wer bereit ist, einen Rechtsverstoß hinzunehmen, weil er Vorteile für sich vermutet, darf in derselben Angelegenheit die Justiz nicht in Anspruch nehmen, wenn der Rechtsverstoß nicht ihm, sondern schlussendlich einem Konkurrenten zum Vorteil gereicht.

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VPRRS 2003, 0047
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Nachschieben von Auswahlkriterien

OLG Stuttgart, Beschluss vom 28.11.2002 - 2 Verg 10/02

1. Gemäß § 16 Abs. 3 VOF haben die Auftraggeber alle Auftragskriterien, deren Anwendung vorgesehen sind, in der Aufgabenbeschreibung oder der Vergabebekanntmachung anzugeben. Dabei sind alle Auftragskriterien anzugeben.

2. Der öffentliche Auftraggeber darf nach Bewerbungsschluss nicht erstmalig die Präsentation von Referenzobjekten verlangen.

3. Ist eine preisliche Schwankungsbreite der Angebote denkbar, bleibt der Preis in der VOF grundsätzlich ein Vergabekriterium und kann deshalb nicht als Zuschlagsmerkmal von vornherein ausgeschlossen oder als vorgegebenes Vergabekriterium schadlos wieder zurückgenommen werden.

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VPRRS 2003, 0041
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Zulässigkeit des Nachprüfungsantrags hinsichtlich Antragszeitpunkt

OLG Naumburg, Beschluss vom 30.05.2002 - 1 Verg 14/01

1. Für die Frage der Zulässigkeit des Nachprüfungsantrages unter dem Gesichtspunkt der rechtzeitigen Verfahrenseinleitung während des noch laufenden Vergabeverfahrens ist allein der Zeitpunkt des Eingangs des Antrages bei der Vergabekammer maßgeblich, nicht hingegen ein konkretes Tätigwerden der Vergabekammer.*)

2. Verlangt der Auftraggeber in den Verdingungsunterlagen neben der Ausfüllung des Leistungsverzeichnisses zugleich eine technische Beschreibung der angebotenen Anlagen (hier: Grundwasser-Sanierungsanlagen), so ist das Hauptangebot eines Bieters, welches allenfalls Rückschlüsse auf das angebotene technologische Verfahren zulässt, nach § 25 Nr. 1 Abs. 1 lit. b) VOB/A i. V. m. § 21 Nr. 1 Abs. 1 S. 1 VOB/A zwingend auszuschließen.*)

3. Änderungsvorschläge können regelmäßig nur in die weitere Wertung einbezogen werden, wenn das Hauptangebot, auf welches sie sich beziehen, den formalen Anforderungen genügt, die Gegenstand der Prüfung in der ersten Wertungsstufe sind.*)

4. Wegen der regelmäßig besonderen rechtlichen Schwierigkeiten des in Gestalt des 4. Teils des GWB neuartigen Vergaberechts muss sich ein Beteiligter eines Nachprüfungsverfahrens bei der Auswahl seines Rechtsbeistandes grundsätzlich nicht auf einen lokal ansässigen Rechtsanwalt beschränken, sondern darf im Bestreben um Mandatierung eines mit dem Vergaberecht vertrauten Rechtsanwalts auch die Hinzuziehung eines auswärtigen Rechtsanwalts für erforderlich erachten.*)

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VPRRS 2003, 0040
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Zuschlagserteilung bei Unkenntnis von Rechtsmittel

OLG Naumburg, Beschluss vom 16.07.2002 - 1 Verg 10/02

1. Ist die Antragstellerin in einem Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer unterlegen, so darf die Vergabestelle nach Ablauf der Rechtsmittelfrist den Zuschlag erteilen, wenn sie keine Kenntnis von einem Rechtsmittel der Antragstellerin gegen die Entscheidung der Vergabekammer hat. Der unter diesen Bedingungen erteilte Zuschlag ist insbesondere nicht nach § 134 BGB i. V. m. § 118 Abs. 1 S. 1 GWB nichtig (Bestätigung der Rechtsprechung, Beschluss vom 02. Juni 1999, 10 Verg 1/99).*)

2. Wird mit der sofortigen Beschwerde der Antragstellerin die Wirksamkeit des erteilten Zuschlages angegriffen, so kann es zweckdienlich sein, im Antragsverfahren nach § 118 Abs. 1 S. 3 GWB vorsorglich die Erteilung eines weiteren Zuschlages zu untersagen.*)

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VPRRS 2003, 0038
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Primärrechtsschutz; isolierte Anfechtung der Kostenentscheidung

OLG Naumburg, Beschluss vom 07.08.2001 - 1 Verg 1/01

1. Beantragen im Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer mehrere Verfahrensbeteiligte die Abweisung eines Nachprüfungsantrages und wird dem Nachprüfungsantrag im Ergebnis stattgegeben, so sind diese Beteiligten gemeinsam als Unterlegene iS. des § 128 Abs. 3 GWB anzusehen.*)

2. Dies gilt auch dann, wenn die Vergabekammer ihre Entscheidung nicht auf eine vom Antragsteller gerügte Verletzung von Vergaberecht gestützt hat, sondern auf einen Vergaberechtsverstoß, den die Beteiligten am Nachprüfungsverfahren selbst nicht erkannt hatten, auf den aber die Vergabekammer rechtzeitig vor dem Schluss der mündlichen Verhandlung hingewiesen hat.*)

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VPRRS 2003, 0037
Abfallbeförderung/-entsorgungAbfallbeförderung/-entsorgung
Berücksichtigung von kommunalrechtlichen Betätigungsbeschränkungen

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 17.06.2002 - Verg 18/02

1. Es stellt eine gegen § 97 Abs. 1 GWB verstoßende Wettbewerbsverfälschung dar, wenn ein Unternehmen der öffentlichen Hand eine wirtschaftliche Tätigkeit auf einem bestimmten Markt aufnimmt, obwohl ihm dies gesetzlich verwehrt ist und hierbei durch eine öffentliche Auftragsvergabe unterstützt wird.

2. § 107 GO-NW hat eine den Wettbewerb zwischen kommunal-wirtschaftlichen und privatwirtschaftlichen Unternehmen regelnde Funktion. Die Interessen des privatwirtschaftlichen Unternehmens sind in den Schutzbereich der Norm mit einbezogen.

3. Ein privatwirtschaftlicher Bieter kann im Vergabenachprüfungsverfahren die gegen § 107 GO-NW verstoßende Berücksichtigung eines kommunalen Unternehmens rügen und dessen Ausschluss von dem Verfahren verlangen.

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VPRRS 2003, 0034
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Gleichwertigkeit von Nebenangeboten

OLG Frankfurt, Beschluss vom 26.03.2002 - 11 Verg 3/01

1. Ein Nebenangebot muss derart gestaltet sein, dass die Vergabestelle seine Gleichwertigkeit ohne große Schwierigkeiten prüfen kann.

2. Angaben, die zum Nachweis der Gleichwertigkeit des Nebenangebots erforderlich sind, können im Aufklärungsgespräch nicht nachgeholt werden.

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VPRRS 2003, 0033
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Unzulässige Geltendmachung der Vergaberechtswidrigkeit

OLG Dresden, Beschluss vom 17.11.2000 - WVerg 4/00

1. Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, wenn er nach wirksamer Zuschlagserteilung bei der Vergabekammer eingeht.*)

2. Hat der Bieter das Leistungsverzeichnis hingenommen, weil er davon überzeugt war, über ein dessen Anforderungen inhaltlich erfüllendes, dem vorgegebenen Produkt im Ergebnis gleichwertiges Angebot zu verfügen, dann kann er sich im Nachprüfungsverfahren nicht auf einen Verstoß gegen VOB/A § 9 Nr 5 mit der Begründung stützen, das Leistungsverzeichnis sei außer mit dem vorgegebenen Leitprodukt überhaupt nicht erfüllbar und deshalb vergaberechtswidrig.*)

3. Fordert das Leistungsverzeichnis zulässigerweise einen bestimmten Schutzgrad der ausgeschriebenen Beleuchtungskörper gegen das Eindringen von Staub und Wasser, so ist es nicht zu beanstanden, wenn ein Angebot, das diesen Schutzgrad nicht erreicht, als nicht gleichwertig nicht berücksichtigt wird.*)

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VPRRS 2003, 0030
AusbaugewerkeAusbaugewerke
Feststellungsverfahren; Auskunft über Sinnhaftigkeit von Nebenangebot

OLG Naumburg, Beschluss vom 23.07.2001 - 1 Verg 2/01

1. Für das Vorliegen einer Antragsbefugnis im Feststellungsverfahren nach § 114 Abs. 2 S. 2 GWB genügt die nicht auszuschließende Möglichkeit eines Schadenersatzanspruches des Bieters gegen die Vergabestelle für den Fall der Feststellung eines konkreten Vergaberechtsverstoßes.*)

2. Nach § 17 Nr. 7 Abs. 1 VOB/A können die Bieter eines Vergabeverfahrens von der Vergabestelle während des Laufes der Angebotsfrist sachdienliche zusätzliche Auskünfte verlangen; die Vergabestelle ist zur unverzüglichen und inhaltlich zutreffenden Beantwortung dieser Anfragen verpflichtet.*)

3. Als sachdienlich i. S. dieser Vorschrift kann auch eine Auskunft darüber zu verstehen sein, ob es sich beim Text einer oder mehrerer Positionen des Leistungsverzeichnisses um einen unabänderlichen Wunsch des öffentlichen Auftraggebers handelt oder ob eine abweichende Leistung - im Rahmen eines (zugelassenen) Nebenangebotes - grundsätzlich Aussicht auf Zuschlagerteilung haben kann.*)

4. Die Hinzuziehung eines Rechtsanwalts ist in einem Feststellungsverfahren regelmäßig notwendig i. S. von § 128 Abs. 4 Satz 2 GWB, wenn die Höhe der im Raum stehenden Schadenersatzforderung bei einer sofortigen zivilrechtlichen Geltendmachung die sachliche Zuständigkeit eines Landgerichts begründen würde.*)

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VPRRS 2003, 0029
AusbaugewerkeAusbaugewerke
Verfahren nach § 118 GWB; Auslegung von Angebotsunterlagen

OLG Naumburg, Beschluss vom 12.06.2001 - 1 Verg 1/01

1. Gibt ein Bieter in einem EU-weiten Vergabeverfahren als Angebotsunterlagen zugleich ein Kurzleistungsverzeichnis, in welchem obligatorische Bieterangaben fehlen, und Ablichtungen eines Teils des Originalleistungsverzeichnisses mit handschriftlichen Ergänzungen ab, so können diese Unterlagen in ihrer Zusammenfügung als die verbindliche Äußerung des Bieterwillens aufzufassen sein.*)

2. Dies gilt auch dann, wenn die so interpretierten Angebotsunterlagen eine - unzulässige, zum Ausschluss des Angebots nach §§ 25 Nr. 1 Abs. 1 lit. b), 21 Nr. 1 Abs. 2 VOB/A führende - Änderung der Verdingungsunterlagen darstellen.*)

3. Die nach Angebotsfrist abgegebene Erklärung des Bieters, bei den handschriftlichen Ergänzungen in den Ablichtungen des Originalleistungsverzeichnisses handele es sich lediglich um unverbindliche Erläuterungen des Angebots, ist unerheblich.*)

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VPRRS 2003, 0028
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Nachprüfungsantrag, Zulässigkeit, Antragsbefugnis, Interesse

OLG Koblenz, Beschluss vom 18.01.2001 - Verg 5/00

1. Das Interesse in Sinne des § 107 Abs. 2 S. 1 GWB ergibt sich nicht allein daraus, das ein Unternehmen die Nachprüfung des Vergabeverfahrens mit dem Ziel der Zuschlagserteilung beantragt. Mindestvoraussetzung ist vielmehr, dass sich der Antragsteller entweder an dem der (beabsichtigten) Auftragsvergabe vorausgehenden Wettbewerb beteiligt hat oder darlegt, gerade daran durch den behaupteten Verstoß gegen Vorschriften des Vergaberechts gehindert gewesen zu sein.*)

2. Hat die Vergabestelle die Gesamtleistung in mehrere Fachlose aufgeteilt und sich die Einzellosvergabe an verschiedene Bieter vorbehalten, kann das alle Lose umfassende Angebot einer die "Gesamtvergabe" anstrebenden vertikalen Bietergemeinschaft nicht dahin ausgelegt werden, dass sie daneben auch Einzellose anbieten wollte.*)

3. Für eine mit der Entscheidung in der Hauptsache verbundene Streitwertfestsetzung durch die Vergabekammer gibt es weder eine Rechtsgrundlage noch ein Bedürfnis.*)

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VPRRS 2003, 0027
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Anfechtbarkeit des Kostenfestsetzungsbescheids, Auftragssumme

OLG Dresden, Beschluss vom 05.04.2001 - WVerg 8/00

1. Der Kostenfestsetzungsbescheid der Vergabekammer ist als selbstständiger Verwaltungsakt selbstständig anfechtbar.*)

2. Die fehlende dritte Unterschrift unter einem Kostenfestsetzungsbescheid kann nachgeholt werden.*)

3. Auftragssumme nach § 12 a Abs. 2 GKG ist regelmäßig der Bruttobetrag des Angebots, das der Antragsteller des Vergabenachrprüfungsverfahren abgegeben hat.*)

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VPRRS 2003, 0025
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Unzulässige Geltendmachung der Vergaberechtswidrigkeit

OLG Dresden, Beschluss vom 17.11.2000 - WVerg 0004/00

1. Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, wenn er nach wirksamer Zuschlagserteilung bei der Vergabekammer eingeht.*)

2. Hat der Bieter das Leistungsverzeichnis hingenommen, weil er davon überzeugt war, über ein dessen Anforderungen inhaltlich erfüllendes, dem vorgegebenen Produkt im Ergebnis gleichwertiges Angebot zu verfügen, dann kann er sich im Nachprüfungsverfahren nicht auf einen Verstoß gegen VOB/A § 9 Nr 5 mit der Begründung stützen, das Leistungsverzeichnis sei außer mit dem vorgegebenen Leitprodukt überhaupt nicht erfüllbar und deshalb vergaberechtswidrig.*)

3. Fordert das Leistungsverzeichnis zulässigerweise einen bestimmten Schutzgrad der ausgeschriebenen Beleuchtungskörper gegen das Eindringen von Staub und Wasser, so ist es nicht zu beanstanden, wenn ein Angebot, das diesen Schutzgrad nicht erreicht, als nicht gleichwertig nicht berücksichtigt wird.*)

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VPRRS 2003, 0024
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Nachprüfungsantrag ohne vorherige Rüge; Vorlagepflicht beim BGH

KG, Beschluss vom 15.04.2002 - KartVerg 3/02

1. Wird ein erkannter Verstoß gegen Vergabebestimmungen ohne vorherige Rüge sogleich bei der Vergabekammer geltend gemacht, ist der Nachprüfungsantrag nicht unzulässig, wenn die Beanstandung so aktuell ist, dass der Antragsteller mit der Rüge noch nicht präkludiert wäre (Abgrenzung zu OLG Düsseldorf, Beschluss vom 22. August 2000 - Verg 9/00).*)

2. Die prozessualen Interessen des Auftraggebers werden durch den ohne vorherige Rüge angebrachten Nachprüfungsantrag nicht beeinträchtigt, weil er der Beanstandung nach Zustellung des Nachprüfungsantrags abhelfen und dadurch die Erledigung der Hauptsache herbeiführen kann und im Rahmen der dann zu treffenden Kostenentscheidung der Rechtsgedanke des § 93 ZPO zu berücksichtigen ist.*)

3. Dürfen Nachunternehmer nur für Leistungen eingesetzt werden, auf deren Erbringung der Betrieb des Bieters nicht eingerichtet ist und will dieser Subunternehmer entgegen den Verdingungsunterlagen nicht sofort, sondern erst nach Auftragserteilung benennen, rechtfertigt diese Abweichung keinen Ausschluss vom Vergabeverfahren, wenn bei Widersprüchen vorrangig die Verdingungsunterlagen gelten und das Angebot des Unternehmers nur insofern, als es diesen nicht widerspricht. In solchen Fällen droht keine Verfälschung des Wettbewerbs, weil der Bieter daran festgehalten werden kann, die Leistungen im eigenen Betrieb erbringen zu müssen (Abgrenzung zu Thüringer OLG, Beschluss vom 5. Dezember 2001 - 6 Verg 4101).*)

4. Von der Entscheidung eines anderen OLG wird nur dann in einer die Vorlage an den Bundesgerichtshof gebietenden Weise abgewichen, wenn eine Rechtsfrage bei im Wesentlichen gleich oder vergleichbar gelagertem Sachverhalt anders beurteilt werden soll. Die abstrakte, vom Sachverhalt losgelöste Beantwortung einer Rechtsfrage durch den anderen Senat bindet nicht. Inwieweit die Sachverhalte gleich oder vergleichbar gelagert sind, ist eine Frage der einzelnen Fälle.*)

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VPRRS 2003, 0023
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Gegenstandswert, Besprechungsgebühr ohne mündliche Verhandlung

BayObLG, Beschluss vom 12.03.2002 - Verg 3/02

1. Der Gegenstandswert des Verfahrens vor der Vergabekammer ist in entsprechender Anwendung des § 12 a Abs. 2 GKG mit 5 % der Auftrags- oder Angebotssumme zu bestimmen.*)

2. Zum Anfall und zur Höhe einer Besprechungsgebühr, wenn die Vergabekammer ohne mündliche Verhandlung entschieden hat, jedoch in einem ihrer Entscheidung vorausgegangenen Telefonat mit dem Anwalt die entscheidungsrelevanten Gesichtspunkte angesprochen und ergänzend Unterlagen angefordert wurden.*)

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VPRRS 2003, 0018
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Angabe der Auswahlkriterien zur Auftragsvergabe

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 27.11.2002 - Verg 45/02

1. Nach 16 Abs. 3 VOF ist der Auftraggeber verpflichtet, die Kriterien, die er bei der Entscheidung über die Auftragsvergabe heranziehen will, in der Aufgabenbeschreibung oder der Vergabebekanntmachung anzugeben.

2. Er muss auch solche Auftragskriterien explizit benennen, die sich "von selbst verstehen" bzw. bereits in § 16 Abs. 2 VOF genannt werden.

3. Der Verordnungsgeber hat sich mit § 16 Abs. 1 VOF dafür entschieden, nicht den niedrigsten Preis eines Angebots zum ausschlaggebenden Zuschlagskriterium zu machen, sondern auf die "bestmögliche" Leistung abzustellen.

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VPRRS 2003, 0015
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Ausschluss eines Bieters aufgrund des VergabeG-SA

VK Halle, Beschluss vom 26.03.2002 - VK Hal 04/02

1. In § 4 Abs. 1 VergabeG LSA ist bestimmt, dass ein Bieter von der Wertung auszuschließen ist, wenn er die unter Nr. 1, 2 und 3 genannten Unterlagen, wie die aktuellen Nachweise der Finanzbehörde, des zuständigen Sozialversicherungsträgers, der Sozialkasse des Baugewerbes über die vollständige Entrichtung von Steuern und Beiträgen, einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister (nicht älter als 6 Monate) oder die Tariftreueerklärung nicht beibringt.

2. Die Vergabekammer kann allein auf der Grundlage der Existenz eines Beschwerdeantrages unabhängig von dessen Zulässigkeit und Begründetheit überprüfen, ob sie Maßnahmen zur Wiederherstellung oder Sicherung der Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens für erforderlich hält.

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VPRRS 2003, 0013
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Gleichwertigkeit von Nebenangeboten im Straßenbau

BayObLG, Beschluss vom 02.12.2002 - Verg 24/02

1. Rechtsanwälte, die sich schwerpunktmäßig am Sitz des zuständigen Gerichts mit Vergabesachen befassen, müssen organisatorisch zuverlässig sicherstellen, daß die Fax-Nummer des betreffenden Gerichts in einem Verzeichnis ihrer Kanzlei zugriffsbereit vorliegt und dieses von den Mitarbeitern auch benutzt wird.*)

2. Wirksamkeit eines Beschlusses der Vergabekammer Südbayern, der nur von deren Vorsitzenden, nicht aber auch von (haupt- und ehrenamtlichen) Beisitzern unterschrieben ist (Fortführung von BayObLG Beschluß vom 1. 10. 2001, Verg 6/01 = VergabeR 2002, 63).*)

3. Zur Gleichwertigkeit von Nebenangeboten im Straßenbau.*)

4. Schreibt die Vergabestelle die Decken- und Tragschichten für den Bau einer Bundesfernstraße nach Einheitspreisen aus, stellt es grundsätzlich keinen Wertungsfehler dar, wenn sie ein Pauschalpreis-Nebenangebot mit der Erwägung ausschließt, dieses werde bei Ausnutzung zulässiger Toleranzen nach ZTVT- StB 95/98 und ZTV Asphalt-StB 94/98 teurer als die im Hauptangebot vorgesehene Abrechnung nach Einheitspreisen.*)

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VPRRS 2003, 0009
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Gleichwertigkeit eines Nebenangebots

VK Sachsen, Beschluss vom 24.10.2002 - 1/SVK/096-02g

1. Die Einbeziehung eines Nebenangebotes in die Wertung nach § 25 Nr. 5 VOB/A setzt u.a. voraus, dass die Alternative objektiv gleichwertig ist. Dabei geht es entscheidend um die Frage, ob das Nebenangebot, so wie es vorliegt, mit hinreichender Sicherheit geeignet ist, dem Willen des Auftraggebers in allen technischen und wirtschaftlichen Einzelheiten gerecht zu werden. Nebenangebote müssen von vornherein so gestaltet sein, dass der Auftraggeber in der Lage ist, diese zu prüfen und zu werten. Die vorzulegenden Nachweise müssen es dem Auftraggeber ermöglichen, ohne weitere Untersuchungen die Gleichwertigkeit des Nebenangebots zu erkennen. Defizite des Bieters hinsichtlich der vorzulegenden Unterlagen muss der Auftraggeber nicht durch eigene, ergänzende Untersuchungen ausgleichen. Fehlt eine vollständige, übersichtliche und nachvollziehbare Präsentation der Gleichwertigkeit des Nebenangebotes oder ist diese lediglich allgemein gehalten, ist das Nebenangebot nicht zu berücksichtigen.*)

2. Ist die Durchführung der geplanten Maßnahme in der veränderten Technologie des Nebenangebotes noch von der Herstellung statischer Konzepte oder Bauausführungsplänen abhängig, macht deren Fehlen bei Angebotsabgabe das Nebenangebot unvollständig und damit nicht wertbar.*)

3. Bei § 30 VOB/A handelt es sich um eine bieterschützende Norm. § 30 VOB/A verpflichtet den Auftraggeber die gesamte Vergabeentscheidung (u. a. auch die Bewertung der Nebenangebote) im Vergabevermerk transparent und nachvollziehbar zu dokumentieren; dies gilt insbesondere, wenn er sich bei seiner Auswahlentscheidung über vorhandene gutachterliche Bewertungen hinwegsetzt.*)

4. Ein Verstoß gegen § 13 S.1 VgV liegt nicht vor, wenn der Auftraggeber den Bietern keine Informationen über die Annahme bzw. Ablehnung der Nebenangebote konkurrierender Bieter gibt.*)

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VPRRS 2003, 0008
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Zulässigkeit von Anträgen von Beigeladenen

VK Münster, Beschluss vom 22.08.2002 - VK 7/02

1. Zur Frage der Zulässigkeit von Anträgen von Beigeladenen nach Eröffnung eines Nachprüfungsverfahrens.

2. Zur Frage der Bedeutung der Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen eines Mitglieds einer Bietergemeinschaft nach Angebotsabgabe für die Zulassung und Eignung der Bietergemeinschaft.

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VPRRS 2003, 0007
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Nachunternehmereinsatz: Ausschluss des Angebots

VK Münster, Beschluss vom 28.10.2002 - VK 11/02

1. Die Nichteinreichung eines Nachunternehmerverzeichnisses rechtfertigt im Regelfall nicht den Ausschluss vom Vergabeverfahren. Werden jedoch in einem Angebot hinsichtlich des Einsatzes von Nachunternehmern widersprüchliche Angaben gemacht und kann allein aus dem Text des Angebots nicht geschlossen werden, in welchem Umfang ein Nachunternehmereinsatz geplant ist, dann rechtfertigt dies den Ausschluss des Angebots durch die Vergabestelle.

2. Nach der Öffnung der Angebote bis zur Zuschlagserteilung darf die Vergabestelle nur in den in § 24 Nr. 1 Abs. 1 VOB/A abschließend aufgezählten Fällen mit einem Bieter verhandeln. Eine Aufklärung über Art und Umfang des von der Antragstellerin beabsichtigten Nachunternehmereinsatzes ist von § 24 Nr. 1 Abs. 1 VOB/A nicht gedeckt, weil dies zu einer wesentlichen Änderung des Angebots der Antragstellerin hätte führen können.

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VPRRS 2003, 0001
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Schadensersatzanspruch des übergangenen Bieters

OLG Köln, Urteil vom 08.10.2002 - 22 U 48/02

1. Ein bei einer öffentlichen Ausschreibung übergangener Bieter kann grundsätzlich nur seinen Vertrauensschaden ersetzt verlangen, also seine Aufwendungen, die im Zusammenhang mit der Angebotserstellung entstanden sind. Auf das Erfüllungsinteresse richtet sich der Anspruch dagegen nur in Ausnahmefällen, und zwar dann, wenn der Bieter bei ordnungsgemäßer Durchführung des Vergabeverfahrens den Zuschlag hätte erhalten müssen.

2. Zur Frage, ob ein Skonto-Angebot ein unzulässiges und damit unbeachtliches Nebenangebot darstellt (so OLG Jena) und ob es wirksam ist, wenn es mit der Formulierung "bei Einhaltung der Zahlung nach VOB/B" verbunden wird.

3. Ein Submissionsspiegel ist ein bloßes Internum der ausschreibenden Stelle und bewirkt deshalb keine Selbstbindung.

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Online seit 2002

VPRRS 2002, 0282
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Nachprüfungsantrag zulässig bei “anonymer” Verbandsrüge?

OLG Brandenburg, Beschluss vom 28.11.2002 - Verg W 8/02

Ein Verband kann nur dann wirksam im Sinne von § 107 Abs. 3 GWB rügen, wenn die Rüge für einen namentlich benannten Bieter ausgesprochen wird.

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VPRRS 2002, 0279
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Fehlen geforderter Angaben

OLG Dresden, Beschluss vom 12.06.2002 - WVerg 0006/02

1. Zum Begriff der "Verdingungsunterlagen" nach § 10 Nr. 1 Abs. 1 VOB/A.*)

2. § 21 Nr. 1 Abs. 1 Satz 3 VOB/A lässt in atypischen Sonderfällen trotz des Fehlens geforderter Angaben eine Angebotswertung zu, wenn dieses Erklärungsdefizit unter keinem denkbaren Gesichtspunkt zu einer Wettbewerbsverbesserung führen kann und deshalb ein Wertungsausschluss nicht geboten ist.*)

3. Dies begründet kein - mit § 25 Nr. 1 Abs. 1 e VOB/A unvereinbares - Ausschlussermessen der Vergabestelle, sondern räumt ihr nur einen der Kontrolle der Vergabenachprüfungsorgane unterliegenden Spielraum bei der Beurteilung der Frage ein, ob der Tatbestand eines atypischen Sonderfalls gegeben ist.*)

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VPRRS 2002, 0276
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
"Aufhebung der Aufhebung" im Nachprüfungsverfahren

OLG Dresden, Beschluss vom 03.12.2002 - WVerg 15/02

1. Eine "Aufhebung der Aufhebung" im vergaberechtlichen Nachprüfungsverfahren ist auch nach der Entscheidung des EuGH vom 18.06.2002 (Rs. C-92/00 - "Hospital Ingenieure") nicht generell möglich.

2. In richtlinienkonformer Auslegung des deutschen Vergabenachprüfungsrecht sind Entscheidungen über die Aufhebung einer Ausschreibung lediglich dahin nachprüfbar, ob sie gegen materielles Gemeinschaftsrecht oder entsprechende deutsche Umsetzungsvorschriften verstoßen. Wird lediglich ein Verstoß gegen deutsches Vergaberecht geltend gemacht, ist eine Aufhebungsentscheidung nach wie vor nicht anfechtbar.

3. Der Senat sieht sich an einer entsprechenden Entscheidung allerdings durch den Beschluss des OLG Hamburg vom 04.11.2002 (1 Verg 3/02) gehindert und legt das Verfahren daher dem Bundesgerichtshof zur Entscheidung vor.

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VPRRS 2002, 0275
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Kommunalaufsichtsrechtliche Beanstandung rechtswidriger Vergabe

VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 05.08.2002 - 1 S 379/01

1. Eine kommunalaufsichtsrechtliche Beanstandungsverfügung kann auch dann erlassen werden, wenn die beanstandete Verhaltensweise der Gemeinde nicht mehr rückgängig gemacht werden kann (hier: Auftragsvergabe nach rechtswidrigem Vergabeverfahren).*)

2. Im Hinblick auf die Gleichbehandlung aller Teilnehmer am Vergabeverfahren sind die Vergabegrundsätze streng auszulegen, um von vornherein Missverständnisse auszuschließen.*)

3. Reduziert der öffentliche Auftraggeber nach Rücksprache mit dem Bieter einen Einheitspreis, so dass diesem als günstigstem Bieter der Zuschlag erteilt wird, handelt es sich auch dann um eine nach § 24 Nr. 3 VOB/A unzulässige Preisänderung, wenn an anderer Stelle der Leistungsbeschreibung für dieselbe Position ein anderer Einheitspreis genannt wird.*)

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VPRRS 2002, 0274
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Teilweise Wertung eines Nebenangebots

OLG Dresden, Beschluss vom 06.06.2002 - WVerg 0005/02

1. Ein einheitlich abgegebenes Nebenangebot kann, auch wenn es technisch in voneinander unabhängige Teile aufgegliedert werden kann und dies der Vergabestelle erkennbar war, jedenfalls dann nicht teilweise gewertet werden, wenn der Bieter sein Einverständnis hierzu nicht mit dem Angebot zweifelsfrei zum Ausdruck gebracht hat.*)

2. Ob ein unangemessen hoher oder niedriger Preis i.S.d. § 25 Nr. 3 Abs. 1 VOB/A vorliegt, bestimmt sich grundsätzlich nicht nach einzelnen Einheitspreisen, sondern anhand des Gesamtpreises des Angebots. Insoweit ist der prozentuale Abstand des umstrittenen Angebots zu dem des nächstplazierten Bieters für sich allein nicht erheblich, weil er nichts dazu besagt, ob der angebotene Preis im Verhältnis zur angebotenen Leistung unangemessen ist.*)

3. Die Aufhebung einer Ausschreibung (§ 25 VOB/A) liegt im Ermessen der Vergabestelle; ein Anspruch eines Bieters auf Aufhebung kann sich daher nur ergeben, wenn dieses Ermessen mit dem Ergebnis auf Null reduziert wäre, dass nur eine Aufhebung ermessensfehlerfrei wäre.*)

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VPRRS 2002, 0273
BauvertragBauvertrag
Ausschreibung nach VOB/A: Kontrahierungszwang?

BGH, Urteil vom 05.11.2002 - X ZR 232/00

Bei Geltung der VOB/A ist der Ausschreibende auch dann, wenn kein Aufhebungsgrund nach § 26 Nr. 1 besteht, nicht schlechthin gezwungen, einen der Ausschreibung entsprechenden Auftrag zu erteilen.*)

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VPRRS 2002, 0271
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Gleichwertigkeit von Nebenangeboten

VK Baden-Württemberg, Beschluss vom 29.10.2002 - 1 VK 50/02

1. Schaltet ein öffentlicher Auftraggeber für die Angebotswertung ein Ingenieurbüro ein, so muss er sich erkennbar und nachvollziehbar mit dessen Vergabevorschlag auseinandersetzen, wenn er diesen übernehmen will.

2. Ist dies nicht zu erkennen, so liegt ein Verstoß gegen das Transparenzgebot des § 97 Abs. 1 GWB vor.

3. Die Einbeziehung eines Nebenangebots in die Wertung nach § 25 Nr. 5 VOB/A setzt grundsätzlich voraus, dass sich der Auftraggeber ein klares Bild über die im Rahmen des Nebenangebots vorgesehene Ausführung machen kann. Bei der Auslegung von Nebenangeboten ist auf den Empfängerhorizont des Auftraggebers abzustellen. Die Darlegungs- und Beweislast für die tatsächliche Gleichwertigkeit von Nebenangeboten liegt beim Bieter.

4. Die Zulassung von technischen Nebenangeboten ohne die Abgabe von Hauptangeboten führt nicht dazu, dass diese Nebenangebote einer Überprüfung der Gleichwertigkeit entzogen wären. Hinsichtlich der Gleichwertigkeit ist dann in erster Linie auf die sonstige allgemeine Leistungsbeschreibung abzustellen.

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VPRRS 2002, 0270
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Wann liegt ein Teillos vor?

VK Baden-Württemberg, Beschluss vom 08.11.2002 - 1 VK 54/02

1. Zur Frage, wann ein Teillos vorliegt.

2. Zur Bestimmung des Schwellenwertes.

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VPRRS 2002, 0269
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Abweichen eines Nebenangebots von bindenden Vorgaben

VK Baden-Württemberg, Beschluss vom 22.10.2002 - 1 VK 51/02

1. Nebenangebote dürfen – auch wenn sie grundsätzlich zugelassen sind – nicht gewertet werden, wenn sie von bindenden Vorgaben des Leistungsverzeichnises abweichen.

2. Sind zum Zwecke einer Hangsicherung zwei Stützmauern bindend im Leistungsverzeichnis vorgegeben, ist ein Nebenangebot, das statt einer der Stützmauern eine Böschung vorsieht, unzulässig.

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VPRRS 2002, 0266
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Ausschluss wegen fehlender Angaben

VK Nordbayern, Beschluss vom 13.11.2002 - 320.VK-3194-35/02

Ein Angebot ist gem. § 25 Nr. 1 Abs. 1 Buchstabe b i.V.m. § 21 Nr. 1 Abs. 1 VOB/A wegen fehlender Angaben im Formblatt "Tariftreue- und Nachunternehmererklärung" auszuschließen.

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VPRRS 2002, 0265
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Aufhebung der Aufhebung

OLG Hamburg, Beschluss vom 04.11.2002 - 1 Verg 3/02

1. Nach der Entscheidung des EuGH vom 18. Juni 2002 (Rs. C-92/00 - "Hospital Ingenieure") besteht entgegen der früheren deutschen Praxis grundsätzlich die Möglichkeit, die Aufhebung eines VOL/A-Vergabeverfahrens der Nachprüfung zu unterziehen.

2. Die Nachprüfung ist nach der EuGH-Entscheidung dahin möglich, ob Verstöße gegen das Gemeinschaftsrecht oder gegen einzelstaatliche Vorschriften vorliegen, die dieses Recht umsetzen.

3. Diese einzelstaatlichen Vorschriften müssen richtlinienkonform, insbesondere im Hinblick auf die Richtlinien 89/665/EWG und 92/50/EWG, ausgelegt werden.

4. Das Verlangen nach einer Tariftreueerklärung im Angebot verstößt gegen den freien Wettbewerb und ist daher unzulässig (wie BGH, Az. KVR 23/98, Vorlage an das BVerfG).

5. Eine grundsätzlich unzulässige Mitwirkung eines Mitarbeiters eines Bewerbers ist auch dann anzunehmen, wenn der Mitarbeiter an der Fassung der Ausschreibung nur im Vorfeld beratend mitwirkt, die Ausschreibung als solche aber nicht mitbeschließt und auch im weiteren Verlauf des Vergabeverfahrens nichts mitentscheidet.

6. Eine Aufhebung des Vergabeverfahrens ist auch aus Gründen zulässig, die der vergebende Stelle bereits im Zeitpunkt der Ausschreibung bekannt sind. Die anders lautende Rechtsprechung des BGH (zuletzt Urteil vom 08.09.1998 - X ZR 48/97) ist überholt durch die Anerkennung eines Primärrechtsschutzes gegen die Aufhebungsentscheidung.

7. Eine Divergenzvorlage an den BGH nach § 124 Abs. 2 GWB ist nur dann geboten, wenn die Entscheidung, von der abgewichen werden soll, ihrerseits in einem Vergabenachprüfungsverfahren ergangen ist.

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VPRRS 2002, 0264
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Wertung eines Sondervorschlags

VK Baden-Württemberg, Beschluss vom 18.10.2002 - 1 VK 53/02

1. Ein Sondervorschlag, der einer Genehmigung bedarf, ist zulässig und wertbar dann, wenn die Vergabestelle nach einer sachgerechten Prognose von der Erteilung der Genehmigung ausgehen darf.

2. Das Rechtsschutzbedürfnis im Vergabenachprüfungsverfahren der Antragstellerin entfällt nicht deshalb, weil sie der Zuschlags- und Bindefristverlängerung zunächst nicht zugestimmt hat.

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VPRRS 2002, 0263
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Rechtsschein der Schwellenwertüberschreitung: Primärrechtsschutz?

OLG Stuttgart, Beschluss vom 12.08.2002 - 2 Verg 9/02

Der EU-Ausschreibung im Offenen Verfahren folgt nicht zwingend die Zulässigkeit des Nachprüfungsverfahrens, sondern nur dann, wenn die Schwellenwerte tatsächlich überschritten sind.

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VPRRS 2002, 0262
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Fehlen geforderter Angaben und Erklärungen

VK Nordbayern, Beschluss vom 11.11.2002 - 320.VK-3194-34/02

1. Fordert die VSt Angaben zu Art und Umfang der durch Nachunternehmer auszuführenden Leistungen, so ist ein Angebot mit der Erklärung "Wird im Auftragsfalle nachgereicht" im "Einheitlichen Verdingungsmuster zu den Nachunternehmerleistungen - EVM NU" auszuschließen (§ 25 Nr. 1 Abs. 1 Buchst. b i.V.m. § 21 Nr. 1 Abs. 1 VOB/A).*)

2. Das Fehlen geforderter Angaben und Erklärungen führt dann zum Ausschluss des Angebots, wenn die Ergänzung der fehlenden Angaben die Wettbewerbsstellung des betreffenden Bieters ändern würde. Die Art und der Umfang eines beabsichtigten Nachunternehmereinsatzes ist eine kalkulationserhebliche Erklärung, die sich auf die Wettbewerbsstellung auswirkt. Wegen dieser Preiswirksamkeit ist bereits im Angebot die Art und der Umfang des beabsichtigten Nachunternehmereinsatzes eindeutig zu erklären.*)

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VPRRS 2002, 0261
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Richtige Dienststelle, falsches Zimmer: Ausschluss?

VK Köln, Beschluss vom 18.07.2002 - VK VOB 8/02

Verwendet ein Bieter bei der Adressierung eines Angebots neben dem vom öffentlichen Auftraggeber vorgegebenen Klebekennzettel eigene Adressaufkleber oder die eines Expressdienstes, trägt er selbst das Risiko, wenn das Paket zwar rechtzeitig in der Dienststelle ankommt, aber durch die Verwirrung wegen der unterschiedlichen Adressaufkleber nicht ins Submissionszimmer gelangt.

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VPRRS 2002, 0260
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Ausschlussfrist zur Angebotsergänzung

OLG Jena, Beschluss vom 21.11.2002 - 6 Verg 7/02

1. Nach § 24 Nr. 1 Abs. 1 VOB/A darf der Auftraggeber nach Öffnung der Angebote bis zur Zuschlagserteilung mit einem Bieter unter anderem zu dem Zweck verhandeln, um sich über das Angebot selbst zu unterrichten. Verweigert ein Bieter die geforderten Aufklärungen und Angaben, so kann sein Angebot nach § 24 Nr. 2 VOB/A unberücksichtigt bleiben. Voraussetzung dafür, ein Angebot gem. § 24 Nr. 2 VOB/A unberücksichtigt zu lassen, ist das Vorliegen von Aufklärungsbedarf, so dass der Auftraggeber für eine ordnungsgemäße Wertung des Angebots auf die vom aufgeforderten Bieter nachgereichten Angaben bzw. Unterlagen angewiesen ist.*)

2. Der Auftraggeber kann einem gem. § 24 Nr. 1 VOB/A zur Nachinformation aufgeforderten Bieter eine Ausschlussfrist setzen, nach deren Ablauf er die Voraussetzungen des § 24 Nr. 2 VOB/A bejaht. Sinn und Zweck des § 24 Nr. 1 VOB/A fordern, dem Auftraggeber ein solches Recht einzuräumen, denn der Aufklärungsbedarf im Sinne von § 24 Nr. 1 VOB/A resultiert aus Angebotslücken, welche der Bieter ohne Verletzung des Nachverhandlungsverbots durch ergänzende Unterrichtung des Auftraggebers schließen kann und während der Auftraggeber sie hinnehmen muss, ohne das Angebot sofort ausschließen zu können.*)

3. Aus dem Grundsatz des vollständigen und sofort wertungsfähigen Angebots (vgl. § 23 Nr. 2 VOB/A. § 23 Nr. 2 VOL/A) folgt ebenso wie aus dem Gleichbehandlungssatz, dass die öffentlichen Auftraggeber prinzipiell davon ausgehen können, die Bewertung der eröffneten Angebote werde nicht durch nachinformationsbedingte Verzögerungen hinausgeschoben werden, so dass der Auftraggeber den für die Beschaffung ingesamt vorgesehenen Zeitrahmen mit dieser Vorgabe bestimmen kann. Ergibt sich programmwidrig zusätzlicher Aufklärungsbedarf, so ist es sachgerecht und vergaberechtlich unbedenklich, eine so bewirkte Verschiebung des Beschaffungsrahmens durch Fristsetzung entweder ganz zu vermeiden oder auf ein mit dem Beschaffungsbedarf vereinbares Maß zu beschränken. Im Interesse eines zügigen und strukturierten weiteren Verfahrensablaufs muss es daher für den Auftraggeber möglich sein, den Bietern, soweit Aufklärungsbedarf besteht, hierfür entsprechende Fristen auch als Ausschlussfirst zu setzen (vgl. OLG Düsseldorf VergabeR 2002, 169, 170 für das Verhandlungsverfahren) mit der Folge, dass grundsätzlich eine verspätete Information als verweigerte Information behandelt wird, so dass das im Sinne von § 24 Nr. 1 VOB/A lückenhafte Angebot dem Wertungsausschluss unterfällt.*)

4. Die Folge, dass die nach Ablauf einer vom Auftraggeber gesetzten Angebotsergänzungsfrist der Vergabestelle übergebene Unterlagen nicht zur Kenntnis genommen werden, erfordert, dass die Vergabestelle, wenn sie in einem Fall des § 24 Nr. 1 VOB/A zum Mittel der Ausschlussfrist greift, den Charakter dieser Frist als Ausschlussfrist für den Bieter eindeutig erkennbar macht. Dazu braucht sich die Vergabestelle zwar nicht des Ausdrucks „Ausschlussfrist" zu bedienen, sie muss aber unmissverständlich darauf hinweisen oder sonst zu erkennen geben, dass es sich dabei um die letzte und abschließende Möglichkeit zur Vorlage der Unterlagen handelt.*)

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VPRRS 2002, 0258
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Ausschluss von Unterkostenangeboten?

BayObLG, Beschluss vom 03.07.2002 - Verg 13/02

Bestimmungen in den Verdingungsordnungen, wonach der Zuschlag nicht auf ein so genanntes Unterangebot erteilt werden darf, können drittschützenden Charakter haben.*)

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VPRRS 2002, 0257
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Auswahlkriterien bei Vergabe von Architektenleistungen

BayObLG, Beschluss vom 24.09.2002 - Verg 16/02

1. Sind Kriterien für die Vergabe einer Architektenleistung weder in der Bekanntmachung noch in der Aufforderung zur Angebotsabgabe enthalten, kann eine Wertung der Angebote nicht erfolgen.

2. Eine frühere Architektenleistung ist mit der ausgeschriebenen Leistung vergleichbar, wenn sie dieser ähnelt; sie muss nicht ein gegenständlich identisches Objekt betreffen.

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VPRRS 2002, 0256
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Aufhebung einer Ausschreibung nicht aufhebbar!

VK Berlin, Beschluss vom 05.11.2002 - VK-B2-51/02

Trotz der Entscheidung des EuGH vom 18.06.2002 (IBR 2002, 430) ist ein Nachprüfungsantrag nach deutschem Recht unzulässig, mit dem eine bereits erfolgte Aufhebung angegriffen werden soll. Ein Bieter kann dann nur noch versuchen, bei den ordentlichen Gerichten Schadensersatzansprüche durchzusetzen.

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VPRRS 2002, 0255
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Gleichwertigkeit eines Nebenangebots

OLG Brandenburg, Beschluss vom 20.08.2002 - Verg W 6/02

Bieter müssen grundsätzlich die Gleichwertigkeit von Nebenangeboten mit dem Angebot so nachweisen, dass die Gleichwertigkeit belegt ist. Es besteht keine umfassende Prüfungspflicht des Auftraggebers bei nachgereichten Unterlagen.

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VPRRS 2002, 0254
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Zustimmung zur Verlängerung der Bindefrist unter Vorbehalt

BayObLG, Beschluss vom 21.08.2002 - Verg 21/02

1. Es stellt eine Angebotsänderung dar, wenn ein Bieter die Zustimmung zu einer Verlängerung der Bindefrist mit dem Angebot eines Preisnachlasses verbindet.

2. Die Einräumung eines Preisnachlasses für den Fall, dass der Bieter nicht ohnehin zum Zug kommt, ist mit dem vergaberechtlichen Wettbewerbsprinzip unvereinbar.

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VPRRS 2002, 0253
AusbaugewerkeAusbaugewerke
Unvollständige Angaben zum Nachunternehmereinsatz

BayObLG, Beschluss vom 28.08.2002 - Verg 20/02

1. Bei Art und Umfang eines beabsichtigten Nachunternehmereinsatzes handelt es sich um eine kalkulationserhebliche Erklärung, die sich auf die Wettbewerbsstellung auswirkt.

2. Ein Angebot, das keine oder nur unvollständige Angaben der für den Nachunternehmereinsatz vorgesehenen Leistungen enthält, ist in seiner Gesamtheit auszuschließen.

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VPRRS 2002, 0252
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Zusammenrechnung einzelner Bauabschnitte?

OLG Brandenburg, Beschluss vom 20.08.2002 - Verg W 4/02

1. Einzelne Bauabschnitte einer Entlastungsstraße sind Einzelaufträge und nicht Lose eines Gesamtbauwerkes, wenn zwischen ihnen kein zwingender technischer und praktischer Zusammenhang besteht, das heißt jeder Bauabschnitt für sich in verkehrstechnischer Hinsicht eine sachgerechte Nutzung durch den Verkehrsteilnehmer ermöglicht.

2. Bei der Ermittlung des Schwellenwertes ist in diesem Fall auf den Wert des einzelnen Bauabschnitts abzustellen; eine Zusammenrechnung des Wertes der Bauabschnitte erfolgt nicht.

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VPRRS 2002, 0251
BauvertragBauvertrag
“Baugrundrisiko” und funktionales Bausoll

OLG Celle, Urteil vom 29.12.2000 - 7 U 249/96

Wird für eine funktional ausgeschriebene Schmutzwasserkanalisation der Baugrund mit Bodenklasse 3 bis 5 angegeben, muss der Unternehmer auch eine Tonlinse einkalkulieren.

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VPRRS 2002, 0249
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Begriff der unverzüglichen Rüge (107 Abs. 3 GWB)

VK Bund, Beschluss vom 17.10.2002 - VK 2-72/02

1. Nach § 107 Abs. 3 Satz 1 GWB ist ein Antrag unzulässig, soweit der Antragsteller den gerügten Verstoß bereits im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat.

2. Die Rügeobliegenheit besteht nur für die dem Antragsteller bekannten Vergabefehler.

3. Als Unverzüglich im Sinne von § 107 Abs. 3 Satz 1 GWB kann ein Zeitraum von 1 Woche regelmäßig nicht angesehen werden. Eine Zeitspanne von zwei Wochen - wie sie von den Gerichten bei der Auslegung des Begriffs genannt wird - ist als Obergrenze anzusehen und kann daher nur für besonders schwierig gelagerte Fälle gelten.

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VPRRS 2002, 0248
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Fehlen geforderter Erklärungen

OLG Bremen, Beschluss vom 20.07.2000 - Verg 1/00

1. Da § 21 Nr. 1 Abs. 1 Satz 1 VOB/A, im Gegensatz zu den Sätzen 2 und 3, als Sollvorschrift formuliert ist, ist der Ausschluß eines Angebots, das geforderte Erklärungen nicht enthält, nicht zwingend. Entscheidend ist, ob die fehlende Erklärung notwendig ist, um sachgerecht und ordnungsgemäß werten zu können.

2. Die fehlende Angabe zum Fabrikat eines Beschichtungsmaterials kann den Ausschluß des Angebotes nicht rechtfertigen. Es handelt sich dabei nur um eine zusätzliche Angabe „über das Angebot selbst“ bzw. „über die geplante Art der Durchführung„, die - falls überhaupt erforderlich - in einer Verhandlung nach § 24 Nr. 1 VOB/A ergänzt werden kann.

3. Die Vergabestelle hat die Eignung der Bieter (§ 25 Nr. 2 Abs. 1 VOB/A) dahingehend zu prüfen, ob der Bieter sich überhaupt gewerbsmäßig mit der Ausführung von Leistungen der ausgeschriebenen Art befaßt (§§ 8 Nr. 2 Abs. 1 VOB/A, 97 Abs. 4 GWB). Daraus ergibt sich aber nicht das Verbot der Vergabe an einen Generalunternehmer (Boesen, § 97 GWB, Rdnr. 60). Dieser muß allerdings wesentliche Teile der ausgeschriebenen Leistung selbst erbringt.

4. Ein Angebot ist nicht deshalb auszuschließen, weil innerhalb der Zuschlagsfrist benannte Nachunternehmer ausgetauscht wurden. Dies stellt kein unzulässiges Nachangebot dar.

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