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Volltexturteile nach Sachgebieten

Sachgebiet: Dienstleistungen

4907 Entscheidungen insgesamt




Online seit 2003

VPRRS 2003, 0614
DienstleistungenDienstleistungen
Keine eigenständige Bedeutung von § 27 VOL/A neben § 13 VgV

VK Brandenburg, Beschluss vom 15.09.2003 - VK 57/03

Der Anwendungsbereich des 4. Teils des GWB ist auch bei Dienstleistungen nach Anhang I B der VOL/A eröffnet. Daher ist auch § 13 VgV anwendbar.*)

§ 27 VOL/A kommt neben § 13 VgV keine eigenständige Bedeutung zu.*)

§ 25 Nr. 1 Abs. 2 lit. b) VOL/A ist nicht verletzt, wenn die Voraussetzungen des § 7 Nr. 5 VOL/A nicht gegeben sind.*)

Die freiwillige Verbandsmitgliedschaft ist kein zulässiger Eignungsnachweis für die erforderliche Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit eines Bieters i.S.d. § 7 VOL/A.*)

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VPRRS 2003, 0613
DienstleistungenDienstleistungen
Dienstleistungsauftrag oder - konzession?

VK Brandenburg, Beschluss vom 12.08.2003 - VK 48/03

Die Vergabe der Essenversorgung in Schulen und Kindertagesstätten ist nicht als Liefer- oder Dienstleistungsauftrag, sondern als Dienstleistungskonzession einzuordnen. Auf einen solchen Vertrag ist das Vergabeverfahren nach § 97 ff. GWB nicht anwendbar. Insbesondere gilt nicht § 13 VgV.*)

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VPRRS 2003, 0609
DienstleistungenDienstleistungen
Verzicht auf VOF-Verhandlungsverfahren

VK Brandenburg, Beschluss vom 16.06.2003 - VK 20/03

1. Ein Verhandlungsverfahren nach den Vorschriften der VOF kann durch einen Verzicht auf die Vergabe eines bekannt gemachten Auftrags beendet werden. Die Verzichtsentscheidung wird von Art. 12 Abs. 2 Dienstleistungsrichtlinie 92/50/EWG bzw. § 17 Abs. 5 S. 2 VOF vorausgesetzt. § 26 VOL/A ist auf eine solche Entscheidung des Auftraggebers weder unmittelbar noch entsprechend anwendbar.*)

2. Ein öffentlicher Auftraggeber hat eine solche Verzichtsentscheidung im Einklang mit den allgemeinen vergabeverfahrensrechtlichen Prinzipien des Transparenzgebots, des sich daraus ergebenden Vertrauensschutzprinzips sowie des Willkürverbots und des Gleichbehandlungsgebots im Sinne des § 97 Abs. 1, 2 GWB zu treffen.*)

3. Die Entscheidung eines öffentlichen Auftraggebers, auf die Vergabe eines bekannt gemachten Auftrags im Rahmen eines Verhandlungsverfahrens nach der VOF zu verzichten, ist im Rahmen eines Nachprüfungsverfahrens nach den §§ 102 ff. GWB unabhängig davon, ob die Verzichtsentscheidung vor oder nach Einleitung des Nachprüfungsverfahrens bekannt gegeben worden ist, mit dem Ziel überprüfbar, den Auftraggeber zu verpflichten, das Verhandlungsverfahren fortzuführen.*)

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VPRRS 2003, 0607
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Nebenangebote: "Abmagerungsangebote" sind unzulässig

VK Südbayern, Beschluss vom 05.08.2003 - 29-07/03

1. Nebenangebote müssen einem Hauptangebot qualitativ und quantitativ gleichwertig sein. Dies setzt aber voraus, dass das Nebenangebot den Zweck, den der Auftraggeber mittels der nachgefragten Leistung erreichen will, erfüllt. "Abmagerungsangebote", die gegenüber dem Hauptangebot lediglich einen reduzierten Leistungsumfang aufweisen, sind unzulässig, weil nicht gleichwertig (§ 25 VOB/A).*)

2. Die Vergabekammer ist im Rahmen des § 114 GWB in aller Regel gehindert, die Vergabestelle anzuweisen, dem Antragsteller des Nachprüfungsverfahrens den Zuschlag zu erteilen. Die Vergabestelle steht bei der Entscheidung über den Zuschlag ein Wertungsspielraum zu und die Nachprüfungsorgane dürfen sich nicht an die Stelle des Auftraggebers setzen. Deshalb kann nur in Ausnahmefällen, in denen unter Beachtung aller Beurteilungsspielräume die Erteilung des Zuschlags an den Antragsteller die einzige rechtmäßige Entscheidung ist, die Anweisung an die Vergabestelle in Betracht kommen, dem Antragsteller den Zuschlag zu erteilen.*)

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VPRRS 2003, 0606
DienstleistungenDienstleistungen
Anforderungen an Nebenangebote

VK Südbayern, Beschluss vom 12.08.2003 - 31-07/03

1. Anforderungen an Nebenangebote*)

2. Ein Nebenangebot muss bereits bei der Abgabe so beschaffen sein, dass es als gleichwertig angesehen werden kann. Bestandteil des Wettbewerbs ist auch die vollständige, übersichtliche und nachvollziehbare Präsentation der eigenen Angebote und die Herausstellung der Vor- und ggf. Nachteile abeichender Lösungen unter Berücksichtigung der speziellen subjektiven Anforderungen des Auftraggebers im jeweils vorliegenden Verfahren § 25 VOL/A).*)

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VPRRS 2003, 0605
DienstleistungenDienstleistungen
Eignungs- und Zuschlagskriterien müssen strikt getrennt werden

VK Südbayern, Beschluss vom 21.07.2003 - 26-06/03

1. Nach § 9a VOL/A haben Auftraggeber in den Verdingungsunterlagen oder in der Vergabebekanntmachung alle Zuschlagskriterien anzugeben, deren Verwendung sie vorsehen. Aus der Formulierung ergibt sich, dass § 9a VOL/A eine Muss-Vorschrift ist. Im Gegensatz zu Vergaben, die ausschließlich den VOL/A-Vorschriften des Abschnittes 1 unterliegen, sind die Auftraggeber bei Vergaben im Bereich des europaweiten Wettbewerbs gemäß Abschnitt 2 zwingend verpflichtet, diese Angaben zu machen. Folglich sind die genannten Zuschlagskriterien die entscheidenden Wertungsmerkmale für die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebotes und demnach einzig maßgebend für die Erteilung des Auftrags.*)

2. Der EuGH sieht die Prüfung der Eignung der Unternehmen einerseits und den Zuschlag andererseits als zwei verschiedene Verfahrensstadien an, die unterschiedlichen Regeln unterworfen sind. Dies bedingt die strikte Trennung zwischen Eignungs- und Zuschlagskriterien. Ist ein Unternehmen im Rahmen dieser Wertungsstufe als prinzipiell geeignet befunden worden, so können die Eignungskriterien im Rahmen der Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots nicht erneut herangezogen werden.*)

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VPRRS 2003, 0603
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Bieter darf nicht zugleich in Bietergemeinschaft auftreten!

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 16.09.2003 - Verg 52/03

1. Gibt ein Bieter für die ausgeschriebene Leistung nicht nur ein eigenes Angebot ab, sondern bewirbt er sich daneben auch als Mitglied einer Bietergemeinschaft für dieselbe Leistung, liegt darin in der Regel ein Wettbewerbsverstoß.

2. Auch ein mit seinem Angebot auszuschließender Bieter behält die Antragsbefugnis im Nachprüfungsverfahren, wenn alle übrigen Angebote denselben Ausschlussgründen unterliegen, weil er dann bei Neudurchführung des Vergabeverfahrens wiederum eine Chance auf den Zuschlag hätte.

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VPRRS 2003, 0596
Abfallbeförderung/-entsorgungAbfallbeförderung/-entsorgung
Zuverlässigkeit eines Bieters bei Korruptionsverdacht

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 09.04.2003 - Verg 43/02

1. Behält sich der öffentliche Auftraggeber vor, auch geöffnete (und damit "freigegebene") Angebote auszuschließen, wenn trotz der Freigabeentscheidung kartellrechtliche Unsicherheiten bleiben sollten, so ist dies nicht vergaberechtswidrig.

2. Ein Anteilserwerb des kommunalen Auftraggebers, der die Schranken des § 107 GO NW missachtet betrifft ausschließlich die wirtschaftliche Betätigung der Kommune als solche, berührt aber nicht weitergehend das Verfahren zur Vergabe des betreffenden öffentlichen Auftrags und tangiert auch nicht die Rechte der Bieter auf ein ordnungsgemäßes - d.h. transparentes und diskriminierungsfreies - Verfahren zur Auftragsvergabe im Wettbewerb. Durch einen Verstoß gegen § 107 GO NW sind die Unternehmen, die sich an der Ausschreibung beteiligt haben, nicht in ihrer Eigenschaft als Bieter oder Bewerber in dem Vergabeverfahren betroffen.

3. Der öffentliche Auftraggeber darf bei der Eignungsprüfung nach § 25 Nr. 2 Abs. 1 VOL/A solche Umstände nicht berücksichtigen, die sich außerhalb des Bereichs der gesicherten Erkenntnisse bewegen. Erforderlich sind vielmehr Informationen, die sich aus unterschiedlichen seriösen Quellen ergeben, so dass der Verdacht eine gewisse Erhärtung erfährt.

4. Die Zuverlässigkeit eines Bieters wird nicht dadurch in Zweifel gezogen, dass ein Bieter - zumal er bereits umfangreiche Maßnahmen zur "Selbstreinigung" durchgeführt hat - in weiteren Fällen, in denen der Verdacht der Korruption im Raum steht, zunächst das Vorliegen konkreter Verdachtsmomente - insbesondere das Ergebnis diesbezüglicher staatsanwaltschaftlicher Ermittlungen - abwartet, bevor er personelle Konsequenzen gegen einzelne Mitarbeiter zieht.

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VPRRS 2003, 0594
DienstleistungenDienstleistungen
Urheberrecht - Ministeriell erarbeitetes Vergabehandbuch ist gemeinfrei

OLG Köln, Urteil vom 27.06.2003 - 6 U 4/03

Bei dem "Handbuch für die Vergabe und Ausführung von Bauleistungen im Straßen- und Brückenbau" handelt es sich um ein gem. § 5 UrhG urheberrechtsfreies amtliches Werk, das von jedem Verlag erlaubnisfrei veröffentlicht werden kann. (Revision zugelassen)

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VPRRS 2003, 0700
Abfallbeförderung/-entsorgungAbfallbeförderung/-entsorgung
Zu den Voraussetzungen eines In-House-Geschäfts

VK Arnsberg, Beschluss vom 05.08.2003 - VK 2-13/03

1. Die Verrichtung der überwiegenden Tätigkeit für den Auftraggeber ist schon zweifelhaft, wenn diese in einem wettbewerblich zugänglichen Bereich für Einzelkunden unmittelbar erbracht wird. Die Tatsache, dass es sich hierbei um Einwohner des kommunalen Auftraggebers handelt und um Aufgaben der Daseinsvorsorge im klassischen Sinne reicht nicht , um die rechtliche Qualität der Aufgabenerbringung für den Auftraggeber darzulegen.*)

2. Die überwiegende Erbringung der Leistungen für den Auftraggeber ist bei einer Beauftragung einer Tochtergesellschaft einer Eigengesellschaft einer Kommune dann nicht mehr sicherzustellen, wenn diese sich nur im Bereich der Abfallwirtschaft tätig wird, einem Bereich, der zum einem dem Wettbewerb unterliegt und zum anderen auch für Kommunen eine überörtliche Betätigung zuläßt.*)

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VPRRS 2003, 0699
Abfallbeförderung/-entsorgungAbfallbeförderung/-entsorgung
Zu den Voraussetzungen eines In-House-Geschäfts

VK Arnsberg, Beschluss vom 05.08.2003 - VK 2-13/2003

1. Die Verrichtung der überwiegenden Tätigkeit für den Auftraggeber ist schon zweifelhaft, wenn diese in einem wettbewerblich zugänglichen Bereich für Einzelkunden unmittelbar erbracht wird. Die Tatsache, dass es sich hierbei um Einwohner des kommunalen Auftraggebers handelt und um Aufgaben der Daseinsvorsorge im klassischen Sinne reicht nicht , um die rechtliche Qualität der Aufgabenerbringung für den Auftraggeber darzulegen.*)

2. Die überwiegende Erbringung der Leistungen für den Auftraggeber ist bei einer Beauftragung einer Tochtergesellschaft einer Eigengesellschaft einer Kommune dann nicht mehr sicherzustellen, wenn diese sich nur im Bereich der Abfallwirtschaft tätig wird, einem Bereich, der zum einem dem Wettbewerb unterliegt und zum anderen auch für Kommunen eine überörtliche Betätigung zuläßt.*)

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VPRRS 2003, 0593
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Ausschluss wegen wettbewerbsbeschränkender Verhaltensweise

VK Nordbayern, Beschluss vom 28.07.2003 - 320.VK-3194-26/03

1. Ein Ausschluss gem. § 25 Nr. 1 Abs. 1 Buchst. f VOL/A wegen einer unzulässigen, wettbewerbsbeschränkenden Verhaltensweise (§ 2 Nr. 1 Abs. 2 VOL/A) eines Bieters kann nicht mit seiner Beteiligung als Bietergemeinschaft an sich begründet werden. Arbeitsgemeinschaften und andere gemeinschaftliche Bewerber sind Einzelbewerbern gleichzusetzen (§ 7 Nr. 1 Abs. 2 VOL/A). Voraussetzung für einen Ausschluss ist vielmehr, dass der konkrete Nachweis erbracht werden kann, dass eine wettbewerbsbeschränkende Absprache im Sinne und mit dem Zweck einer unzulässigen Wettbewerbsbeschränkung getroffen worden ist.*)

2. Anders als bei der VOB/A, in der gem. § 25 Nr. 1 Abs. 1 VOB/A ein Ausschluss von Angeboten bei fehlenden Erklärungen zwingend ("ausgeschlossen werden") ist, obliegt in der VOL/A ein Ausschluss wegen fehlender Erklärungen (§ 25 Nr. 1 Abs. 2 VOL/A) dem Beurteilungsspielraum ("ausgeschlossen werden können")des Auftraggebers, der von der Vergabekammer nur auf seine Grenzen überprüfbar ist.*)

3. Die Aufteilung des Entsorgungsgebietes betrifft nur das Innenverhältnis der an der Bietergemeinschaft beteiligten Firmen und kann ohne eine Änderung des Angebots unter Einhaltung der nach § 24 VOL/A vorgegebenen Grenzen geklärt werden.*)

4. Nach § 25 Nr. 2 Abs. 1 VOL/A sind bei der Auswahl der Angebote, die für den Zuschlag in Betracht kommen, nur Bieter zu berücksichtigen, die für die Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen die erforderliche Eignung besitzen (§ 2 Nr. 3 VOL/A, § 97 Abs. 4 GWB). Bei der Beurteilung der Eignung handelt es sich um eine Prognoseentscheidung, bei der dem Auftraggeber ein Beurteilungsspielraum zuzugestehen ist, der nur beschränkt einer gerichtlichen Nachprüfung unterliegt. Ausreichend für den Nachweis der Eignung sind Referenzen, die den hinreichend sicheren Schluss zulassen, dass der Bieter über die für eine ordnungsgemäße Durchführung des ausgeschriebenen Auftrags erforderliche Fachkunde und Leistungsfähigkeit verfügt. Es ist nicht erforderlich, dass der Bieter schon Aufträge in einem ähnlichen Auftragsvolumen ausgeführt hat.*)

5. Die Finanzierungszusage eines Kreditgebers kann im Rahmen von § 24 Nr. 1 Abs. 1 VOL/A nachgereicht werden.*)

6. Nach dem vom Bundesgerichtshof entwickelten Grundsätzen reicht ein offensichtliches Missverhältnis zwischen Preis und Leistung nicht aus, den Zuschlag zu versagen. Es muss darüber hinaus zu erwarten sein, dass der Bieter wegen dieses Missverhältnisses in so große wirtschaftliche Schwierigkeiten gerät, dass er den Auftrag nicht oder nicht ordnungsgemäß durchführen könnte. § 25 Nr. 2 Abs. 3 VOL/A dient in erster Linie dem Schutz des Auftraggebers und entfaltet nur in Verbindung mit der bieterschützenden Vorschrift des § 2 Nr. 1 Abs. 2 VOL/A, wonach der Auftraggeber wettbewerbsbeschränkende Verhaltensweisen zu bekämpfen hat, seine Drittschutzwirkung. Ein Angebot mit einem offenbaren Missverhältnis zwischen Preis und Leistung kann demnach nur ausgeschlossen werden, wenn es mit der zielgerichteten Absicht eines Verdrängungswettbewerbs abgegeben wurde.*)

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VPRRS 2003, 0582
Abfallbeförderung/-entsorgungAbfallbeförderung/-entsorgung
Länge der Rügefrist / vorsorgliche Rüge

OLG Koblenz, Beschluss vom 18.09.2003 - 1 Verg 4/03

1. Es entspricht ständiger Rechtsprechung des Senats (vgl. nur Senatsbeschluss NZBau 2000, 445), dass angesichts der kurzen Fristen, die im Vergaberecht allgemein gelten, die Rüge grundsätzlich binnen ein- bis drei Tagen erfolgen muss. Eine Rügefrist von zwei Wochen, die in der Rechtsprechung als Obergrenze anerkannt wird, kann einem Unternehmen allenfalls dann zugestanden werden, wenn eine verständliche Abfassung der Rüge durch eine schwierige Sach- und/oder Rechtslage erschwert wird und die Inanspruchnahme fachkundiger Hilfe erfordert.*)

2. Die vollständige Wiederholung eines Verfahrensabschnitts verpflichtet nicht nur die Vergabestelle, sondern alle Verfahrensbeteiligten, die maßgeblichen Vergabevorschriften nochmals in vollem Umfang zu beachten. Das bedeutet für den Bieter, dass er für einen im zweiten Durchgang entdeckten Vergabeverstoß auch seine aus § 107 Abs. 3 S. 1 GWB folgende Obliegenheit zur unverzüglichen Rüge neu beachten muss.*)

3. Eine vorsorgliche Rüge künftigen fehlerhaften Handelns des Auftraggebers sieht das Vergaberecht nicht vor. Der Gesetzeswortlaut knüpft die Rügepflicht vielmehr an einen vollzogenen und vom Rechtsschutz suchenden Bieter im Vergabeverfahren erkannten Vergabefehler an.*)

4. Der Wegfall jeglicher Erfolg versprechender Spekulationsmöglichkeit des Bieters ist kein Grund, unter dem Gesichtspunkt von Treu und Glauben oder durch eine Auslegung der Rügevorschrift nach ihrem Sinn und Zweck den Bieter von seiner Pflicht zur unverzüglichen Rüge zu entbinden.*)

5. Ist der Antragsteller im Nachprüfungsverfahren mit der Rüge des ungerechtfertigten Ausschlusses seines Angebots gem. § 107 Abs. 3 S. 1 GWB präkludiert, ist nicht nur der Ausschluss des Angebots als solcher, sondern auch der zur Annahme des Ausschlussgrunds führende Wertungsvorgang von der Überprüfung ausgeschlossen.*)

6. Der öffentliche Auftraggeber muss darauf achten, dass für ihn oder in seinem Auftrag keine Personen an der Entscheidungsfindung beteiligt werden, bei denen Anlass zur Besorgnis besteht, der Auftragsvergabe nicht unparteiisch gegenüber zu stehen.*)

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VPRRS 2003, 0581
DienstleistungenDienstleistungen
Keine Vergabe bei SPNV-Leistungen nötig!

OLG Brandenburg, Beschluss vom 02.09.2003 - Verg W 3/03

Gemeinwirtschaftliche Leistungen des SPNV unterfallen der Pflicht zur öffentlichen Vergabe weder nach den §§ 97 ff GWB i.V.m. VgV noch nach EU-Gemeinschaftsrecht.

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VPRRS 2003, 0580
DienstleistungenDienstleistungen
Keine Vergabe bei SPNV-Leistungen nötig!

OLG Brandenburg, Beschluss vom 02.09.2003 - Verg W 5/03

Gemeinwirtschaftliche Leistungen des SPNV unterfallen der Pflicht zur öffentlichen Vergabe weder nach den §§ 97 ff GWB i.V.m. VgV noch nach EU-Gemeinschaftsrecht.

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VPRRS 2003, 0579
Abfallbeförderung/-entsorgungAbfallbeförderung/-entsorgung
Eignungsnachweise bereits in der Vergabebekanntmachung zu benennen

OLG Naumburg, Beschluss vom 09.09.2003 - 1 Verg 5/03

1. In einer EU-weiten Ausschreibung sind die geforderten Eignungsnachweise bereits in der Vergabebekanntmachung eindeutig zu benennen. Der öffentliche Auftraggeber darf in den Verdingungsunterlagen weder zusätzliche noch andere Belege für den Eignungsnachweis fordern oder gestatten. Der bloße Verweis auf Nachweise "gemäß §§ 7, 7a VOL/A" in der Vergabebekanntmachung beinhaltet nicht das Verlangen der Vorlage von Referenzen.*)

2. Im Rahmen des Eignungsnachweises ist der Nachweis der tatsächlichen Verfügungsgewalt über Kapazitäten konzernverbundener Unternehmen innerhalb der Angebotsfrist zu führen.*)

3. Zu den Voraussetzungen für ein kommunalrechtliches Betätigungsverbot im Bereich der Abfallentsorgung (hier: verneint).*)

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VPRRS 2003, 0574
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Sind Nebenangebote zu werten?

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 14.07.2003 - Verg 40/03

Nebenangebote sind prinzipiell zu werten, außer sie wurden vom öffentlichen Auftraggeber in der Bekanntmachung oder den Verdingungsunterlagen nicht zugelassen.

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VPRRS 2003, 0572
DienstleistungenDienstleistungen
Akteneinsicht für ausgeschlossenen Bieter?

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 14.07.2003 - Verg 11/03

Einem Bieter, der die in einem Vergabeverfahren verlangten Kriterien nicht erfüllt, ist kein Einblick in die Leistungsnachweise anderer Bieter zuzubilligen.

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VPRRS 2003, 0571
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Wertungsermessen der Vergabestelle bei § 25 Nr. 1 Abs. 1b VOB/A?

OLG Dresden, Beschluss vom 10.07.2003 - WVerg 15/02

1. Aus der Befugnis eines Bieters, die Rechtmäßigkeit einer Aufhebungsentscheidung einem Vergabenachprüfungsverfahren zu unterwerfen, ergibt sich nicht ohne Weiteres ein Anspruch gegen die Vergabestelle auf Fortsetzung des Vergabeverfahrens bis zur Zuschlagserteilung. Ein solcher Anspruch scheidet insbesondere aus (und kann mithin auch nicht Gegenstand einer Anordnung der Vergabekammer sein), wenn die Vergabestelle von dem ausgeschriebenen Vorhaben endgültig Abstand nimmt.*)

2. § 25 Nr. 1 Abs. 1b VOB/A begründet kein Wertungsermessen für die Vergabestelle, sondern zwingt zum Ausschluss, wenn die Tatbestandsvoraussetzungen hierfür erfüllt sind. Soweit letztere an § 21 Nr. 1 Abs. 1 S. 3 VOB/A anknüpfen, wird diese Sollvorschrift aber die Möglichkeit eröffnen, einen Wertungsausschluss nicht als geboten zu erachten, wenn das Fehlen der geforderten Angaben unter keinem denkbaren Gesichtspunkt zu einer Wettbewerbsbeeinträchtigung führen kann.*)

3. Diese Voraussetzung ist regelmäßig nicht erfüllt, wenn die Vergabestelle mit den Vergabeunterlagen vom Bieter zulässigerweise produktidentifizierende Angaben (Hersteller- und Typenbezeichnungen) für zur Verwendung bei der Auftragserfüllung vorgesehene Produkte verlangt und der Bieter diese Angaben mit seinem Angebot nicht oder nicht vollständig macht.*)

4. Soweit die Vergabestelle nach Maßgabe von § 24 VOB/A zulässige Nachverhandlungen führen darf, besteht vorbehaltlich der Grenzen von Treu und Glauben jedenfalls kein entsprechender Anspruch des Bieters hierauf.*)

5. Aus der Verpflichtung der Vergabestelle, die aus § 25 VOB/A ersichtlichen Wertungsstufen zu beachten, folgt nicht, dass die anfänglich übersehene oder unbeanstandet gebliebene Unvollständigkeit eines Angebots nicht auch dann - auf der ersten Wertungsstufe - noch zum Wertungsausschluss führen dürfe, wenn das Angebot zunächst als vermeintlich wertungsfähig in die engere Wahl gezogen wurde.*)

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VPRRS 2003, 0570
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Nachträgliche Überprüfung der Eignung eines Bieters

OLG Saarbrücken, Beschluss vom 08.07.2003 - 5 Verg 5/02

Nach § 25 Ziff. 2 Abs. 1 VOL/A sind bei der Auswahl der Angebote nur solche Bieter zu berücksichtigen, die für die Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen die erforderlichen Qualifikationen besitzen. Die Eignung eines Bieters kann jedoch nur im Rahmen einer Prognoseentscheidung beurteilt werden, für die der Vergabestelle ein Beurteilungsspielraum zuzubilligen ist, der von Nachprüfungsinstanzen nur begrenzt überprüfte werden kann.

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VPRRS 2003, 0568
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Vollständigkeit eines Angebots

OLG Jena, Beschluss vom 15.07.2003 - 6 Verg 7/03

1. Ein Angebot genügt nicht den Anforderungen des § 21 Nr. 1 Abs. 1 S. 1 VOL/A, wenn es lediglich einen Teil des ausgeschriebenen Leistungsumfangs abdeckt. Es unterliegt dann zwingend dem Ausschluss vom Wettbewerb, § 25 Nr. 1 Abs. 1 Buchst. a) VOL/A.*)

2. Sehen die Ausschreibungsbedingungen die Unterteilung in Lose und eine losweise Vergabe vor, entspricht ein Angebot, das nur einzelne Leistungsbestandteile eines Loses umfasst, nicht dem vorgeschriebenen Mindestleistungsumfang. Das gilt selbst dann, wenn die Vergabestelle im Einzelfall einer Bewerbung um "Teillose" zustimmt. Der Begriff Teillos ist nicht gleichbedeutend mit "Teil eines Loses", sondern dient nach der Terminologie der VOB/A – als Unterfall des Oberbegriffs "Los" (vgl. § 4 Nr. 2 VOB/A) – lediglich der rechtstechnischen Abgrenzung zum sog. "Fachlos" im Sinne des § 4 Nr. 3 S. 1 VOB/A. Ein Teillos beschreibt insoweit den Inhalt einer kohärenten, nicht weiter zerlegbaren Leistung.*)

3. Selbst wenn die Vergabestelle einer auf einzelne Teilleistungen eines Loses beschränkten Bewerbung im Einzelfall zustimmt, kann sich der betreffende Bieter hierauf nicht berufen. Denn die Vergabestelle ist – wie § 24 Nr. 2 VOL/A zeigt – an die Ausschreibungsbedingungen gebunden und kann diese nicht gegenüber einzelnen Bietern aufheben. Dürfte die Vergabestelle nachträglich einzelne Leistungsbestandteile eines Loses unter Abzug der anteiligen Vergütung an einen Konkurrenten vergeben, so wäre der betriebswirtschaftlichen Gesamtkalkulation eines Bieters die Planungsgrundlage entzogen.*)

4. Die Ausschreibung einer Personenbeförderung verletzt nicht das in § 8 Nr. 1 Abs. 1 VOL/A verankerte Gebot eindeutiger und erschöpfender Leistungsbeschreibung, wenn sie sich darauf beschränkt, Anzahl und Verlauf der Fahrtstrecken anzugeben. Die Frage, welche Kilometerleistungen und Kosten für Leerfahrten – An- und Rückfahrten ohne die Anwesenheit der Fahrgäste – zu veranschlagen sind, berührt allein die unternehmerische Innensphäre des Bieters und braucht daher von der Leistungsbeschreibung nicht berücksichtigt zu werden.*)

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VPRRS 2003, 0566
Abfallbeförderung/-entsorgungAbfallbeförderung/-entsorgung
Ausschluss bei fehlendem Zertifizierungsnachweis

BayObLG, Beschluss vom 29.07.2003 - Verg 8/03

Ausschluss eines Unternehmens von der Wertung mangels Vorlage des in den Ausschreibungsunterlagen geforderten Zertifizierungsnachweises im Angebot.*)

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VPRRS 2003, 0564
DienstleistungenDienstleistungen
Beurteilung eines mittlerweile insolventen Bieters

VK Hannover, Beschluss vom 18.03.2003 - 26045-VgK 24/2002

Bezog sich die ursprüngliche Beurteilung eines Bieteres durch die Vergabestelle gemäß § 7 Nr. 4 VOL/A auf ein mittlerweile insolventes Unternehmen, so hat die Vergabestelle diesen neuen Sachverhalt bei der Beurteilung der Eignung dieses Bieters mit einzubeziehen. Eine Schlussfolgerung der Vergabestelle, dass jetzt das Angebot der ASt wegen mangelnder Leistungsfähigkeit abzuweisen ist, entspricht den Vergabebestimmungen, weil er sich zum Einen nicht mit dem Einsatz eines ihm bislang unbekannten Nachunternehmers und zum Anderen nicht mit der Ausführung der Leistungen mittels vom Insolvenzverwalter gemieteten Maschinen und geliehenem Personals einverstanden erklären kann.

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VPRRS 2003, 0563
DienstleistungenDienstleistungen
Offenbares Missverhältnis des gebotenen Preises zur Leistung

VK Baden-Württemberg, Beschluss vom 18.06.2003 - 1 VK 25/03

Macht der Antragsteller geltend, der Antragsgegner wolle ihn mit einem nicht kostendeckenden Angebot vom Markt verdrängen, muss der Antragsteller darlegen, dass der vom Antragsgegner gebotene Preis in einem offenbaren Missverhältnis zur Leistung steht. Vom Vorliegen dieses Kriteriums ist in der Regel erst auszugehen, wenn sich die Preisabweichung grob darstellt, was angenommen wird, wenn diese über 20 bis 25% liegt.

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VPRRS 2003, 0562
DienstleistungenDienstleistungen
Nichtigkeit des Vertrages bei Verstoß gegen Ausschreibungspflicht

VK Baden-Württemberg, Beschluss vom 27.06.2003 - 1 VK 29/03

Die Nichtigkeitswirkung des § 13 VgV gilt auch für öffentliche Aufträge, die entgegen einer Ausschreibungspflicht nicht öffentlich ausgeschrieben worden sind.

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VPRRS 2003, 0556
DienstleistungenDienstleistungen
Losentscheid bei gleichwertigen Angeboten?

VK Baden-Württemberg, Beschluss vom 18.07.2003 - 1 VK 30/03

Sind in einem Vergabeverfahren um die Lieferung von Schulbüchern zur Wertung mehrere Bieter zugelassen, die im Rahmen des Buchpreisbindungsgesetzes und auf der Grundlage des LV hinsichtlich der Wirtschaftlichkeit offensichtlich gleichwertige Angebote eingereicht haben, hat die Vergabe per Losentscheid Vorrang. Sie ist eine Ausprägung der prononcierten Mittelstandsfreundlichkeit des deutschen Vergaberechts. Rechtspolitische Intention der Vorschriften über die Losvergabe ist die Förderung des Mittelstandes, ohne dass dies einen Anspruch auf Bevorzugung beinhaltet.

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VPRRS 2003, 0553
DienstleistungenDienstleistungen
Schulbuchbestellung: Zusage von Zahlungsziel zulässig?

VK Arnsberg, Beschluss vom 02.07.2003 - VK 2-14/2003

Die Zusage eines Zahlungszieles im Zusammenhang mit einer Ausschreibung preisgebundener Bücher (Schulbuchbestellungen) ist eine zulässige handelsübliche Nebenleistung nach § 7 Abs. 4 Ziff. 4 BPrG, auch wenn im Einzelfall ein Zahlungsziel über 60 Tage angeboten wird.*)

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VPRRS 2003, 0547
DienstleistungenDienstleistungen
Befristete freihändige Vergabe aus dringendem Grund

OLG Celle, Beschluss vom 29.08.2003 - 13 Verg 15/03

In Fällen, in denen im Rahmen einer Ausschreibung im offenen Verfahren aus dringenden Gründen übergangsweise eine befristete freihändige Vergabe der ausgeschriebenen Leistungen erforderlich ist, kann ein Rechtsschutzbedürfnis für einen Antrag auf Nachprüfung dieser freihändigen Vergabe bestehen.

In derartigen Fällen können auf Antrag auch vorläufige Maßnahmen nach § 115 Abs. 3 GWB getroffen werden.

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VPRRS 2003, 0546
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Formerfordernis der Rüge eines Vergabeverstoßes

VK Sachsen, Beschluss vom 18.06.2003 - 1/SVK/042-03

1. Das Formerfordernis der Rüge eines Vergabeverstoßes beim Auftraggeber gemäß § 107 Abs. 3 S. 1 GWB wird auch durch eine mündliche Rüge gegenüber einem verantwortlichen Vertreter des Auftraggebers erfüllt.

2. Ist das Angebot eines Bieters vor dem Hintergrund vielfacher Abfragen des Auftraggebers zu angebotenen Leitfabrikaten und -typen im Leistungsverzeichnis wegen hunderter fehlender Angaben lückenhaft, widersprüchlich und somit für den Auftraggeber - objektiv gesehen - nicht eindeutig abgefasst, ist es gemäß § 25 Nr. 1 Abs. 1 b i. V. m. § 21 Nr. 1 S. 3 VOB/A auszuschließen.

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VPRRS 2003, 0704
DienstleistungenDienstleistungen
Erfolgloser Antrag auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 05.05.2003 - Verg 20/03

(ohne amtlichen Leitsatz)

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VPRRS 2003, 0544
DienstleistungenDienstleistungen
Feststellungsantrag unzulässig bei unzulässigem Nachprüfungsantrag

OLG Frankfurt, Beschluss vom 05.08.2003 - 11 Verg 2/02

1. Ein Feststellungsantrag nach den §§ 114, 123 GWB ist unzulässig, wenn der Nachprüfungsantrag seinerseits (z. B. wegen nicht unverzüglicher Rüge, auszuschließendem Angebot, nicht ausreichender Darlegung eines möglichen Schadens, sonst fehlender Antragsbefugnis o. ä.) nicht zulässig war.

2. Eine wirksame Vertragsübernahme nach § 415 Abs. 1 BGB, d. h. die vom Auftraggeber genehmigte vollständige Überleitung von erteilten Aufträgen auf einen neuen Auftragnehmer, stellt grundsätzlich keine de-facto-Vergabe dar und bedarf keiner erneuten Ausschreibung.

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VPRRS 2003, 0541
DienstleistungenDienstleistungen
Beschreibung der behaupteten Rechtsverletzung

VK Südbayern, Beschluss vom 25.06.2003 - 16-04/03

1. Gemäß § 108 Abs. 2 GWB muss die Antragsbegründung u. a. eine Beschreibung der behaupteten Rechtsverletzung mit Sachverhaltsdarstellung enthalten. Dies hat zumindest so umfassend zu erfolgen, dass die Vergabekammer die Antragsbefugnis feststellen kann. Fehlt es daran, ist der Antrag sowohl wegen eines Verstoßes gegen § 108 als auch gegen § 107 Abs. 2 Satz 2 GWB unzulässig. Ungeachtet des Untersuchungsgrundsatzes gemäß § 110 GWB folgt daraus, dass die diesbezügliche Darlegungslast bei dem antragstellenden Unternehmen liegt.*)

2. Die Rügeobliegenheit besteht nur im Vergabe-, nicht im Nachprüfungsverfahren. Eine Obliegenheit zur (unverzüglichen) "außergerichtlichten" Erklärung einer Rüge entsteht somit nicht mehr, wenn ein Antragsteller während des Nachprüfungsverfahrens, das er wegen eines anderen Vergaberechtsverstoßes beantragt hat, von einem weiteren Verstoß Kenntnis erlangt, den er nunmehr - zulässigerweise - in das Verfahren einbringen will (§ 107 GWB).*)

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VPRRS 2003, 0540
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Zulässigkeit eines Feststellungsantrag nach § 114 GWB

VK Südbayern, Beschluss vom 13.03.2003 - 05-02/03

1. Zu einer Zwischenentscheidung darüber, dass sich das auf die Gewährung von Primärrechtsschutz gerichtete Vergabenachprüfungsverfahren infolge Zuschlagserteilung erledigt hat.*)

2. Gemäß § 115 Abs. 1 GWB darf nach Zustellung eines Antrages auf Nachprüfung an den Auftraggeber dieser vor einer Entscheidung der Vergabekammer und den Ablauf der Beschwerdefrist den Zuschlag nicht erteilen. Unter Zustellung i. S. des § 115 Abs. 1 GWB ist nur die förmliche Zustellung nach dem VwZG bzw. den Verwaltungszustellungsgesetzen der Länder gemeint. Eine formlose Bekanntgabe genügt daher nicht, um das Zuschlagsverbot auszulösen. Die Zustellung muss ferner an den richtigen Adressaten bewirkt worden sein, wenn der "richtige Auftraggeber" von dem Antrag Kenntnis erlangt. Aus diesem Grund sieht § 108 Abs. 2 GWB vor, dass die Antragsbegründung die Bezeichnung des Antragsgegners, im Regelfall der Auftraggeber, enthalten muss. Dies soll der Vergabekammer die Zustellung des Nachprüfungsantrages nach § 110 Abs. 2 GWB und damit auch die Anforderung der Vergabeakten ermöglichen.*)

3. Wird der Nachprüfungsantrag an die Vergabestelle zugestellt und braucht sich die Antragsgegnerin dies nach den hier anzuwendenden allgemeinen Verfahrensregeln des Art. 14 Abs. 1 BayVwVfG (Verfahrensvollmacht) nicht zurechnen zu lassen, ist sie nicht gemäß § 115 Abs. 1 GWB gehindert, wirksam einen Vertrag über die streitgegenständliche Leistung zu schließen.*)

4. Ein Feststellungsantrag nach § 114 Abs. 2 Satz 2 GWB ist dann nicht mehr zulässig, wenn die Erledigung durch Zuschlagserteilung bereits vor Einleitung des Nachprüfungsverfahrens bei der Vergabekammer erfolgt ist.*)

5. Zur Vorgehensweise der Vergabekammer bei einer falschen Benennung des Antragsgegners im Nachprüfungsantrag.*)

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VPRRS 2003, 0538
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Voraussetzungen für Aufhebung einer Aufhebung

VK Hamburg, Beschluss vom 14.08.2003 - VgK FB 3/03

1. Die Bindefrist (§ 28 Nr. 2 Abs. 2 VOL/A) kann nicht nur im Anwendungsbereich der VOB/A, sondern ebenfalls im Anwendungsbereich der VOL/A auch noch nach ihrem Ablauf verlängert werden.

2. Eine Ausschreibung kann aufgehoben werden, wenn sich die Grundlagen der Ausschreibung wesentlich geändert haben. Eine solche Änderung kann auf der Bedarfs- oder der Finanzierungsseite liegen. Mit dem Begriff "wesentlich" wird verdeutlicht, dass die Änderung der Grundlagen der Ausschreibung nicht unbedeutend, sondern einschneidend und nachhaltig sein muss. Erst wenn es für den Auftraggeber unzumutbar erscheint, den Zuschlag auf eines der Angebote zu erteilen, ist diese Schwelle überschritten. Es muss sich stets um außergewöhnliche Umstände handeln.

3. Der Normgeber hat durch die gewählte Zeitform "Perfekt" ("geändert haben") deutlich gemacht, dass es sich um ein Ereignis handeln muss, das bereits stattgefunden hat.

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VPRRS 2003, 0537
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
AG ist an seine Nachweisforderungen gebunden

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 30.07.2003 - Verg 20/03

1. Zur Frage des Nachweises der fachlichen Geeignetheit der Mitarbeiter in einem Abschleppunternehmen.

2. An die Nachweisanforderungen für die Eignung eines Bieters in den Ausschreibungsbedingungen ist die Vergabestelle gebunden. Das gebietet die Verpflichtung zu einem transparenten Vergabeverfahren (§ 97 Abs. 1 GWB) und zur Gleichbehandlung aller Bieter (§ 97 Abs. 2 GWB).

3. Ist das Angebot des Bieters auszuschließen, kann der Fortgang des Vergabeverfahrens weder dessen Interessen berühren noch den Bieter durch eine etwaige Nichtbeachtung des Vergaberechts in seinen Rechten nach § 97 Abs. 7 GWB auf Einhaltung der vergaberechtlichen Bestimmungen verletzen.

4. Eine Ausnahme von diesem Grundsatz ist lediglich für den Fall zuzulassen, dass der öffentliche Auftraggeber bei Beachtung des als verletzt gerügten Gleichbehandlungsgrundsatzes nicht nur das Angebot des antragstellenden Bieters, sondern gleichermaßen auch das alleine in der Wertung verbliebene Angebot des beigeladenen Bieters hätte ausschließen und ein neues Vergabeverfahren hätte durchführen müssen.

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VPRRS 2003, 0534
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Alle Auftragskriterien müssen angegeben werden

VK Südbayern, Beschluss vom 17.07.2003 - 24-06/03

1. Nach § 16 Abs. 3 VOF hat der Auftraggeber in der Aufgabenbeschreibung oder der Vergabebekanntmachung alle Auftragskriterien anzugeben, deren Anwendung vorgesehen ist. § 16 Abs. 3 VOF ist nicht lediglich eine Formvorschrift, sondern eine Ordnungsvorschrift. Hieraus folgt, dass § 16 Abs. 3 VOF zwar ein Wahlrecht eröffnet, aber zugleich auch eine Verpflichtung vorgibt, alle Auftragskriterien, deren Anwendung vorgesehen ist, anzugeben. Mit Angabe von Kriterien tritt eine Selbstbindung des Auftraggebers ein. Nach diesem Zeitpunkt ist es vergaberechtswidrig, ein als Auftragskriterium angekündigtes Merkmal wieder fallen zu lassen oder etwa nach Aufforderung zur Angebotsabgabe neue Kriterien einzuführen.*)

2. Zur Wahrung des Transparenzgebotes (§ 97 Abs. 1 GWB) ist ein Vergabeverfahren nach dem sog. Präqualifikationsverfahren und auf Grundlage der überarbeiteten Honorarangebote mit den ausgewählten Bietern zu wiederholen. Hierbei hat die Vergabestelle dann vor einem eventuell erneuten Bietergespräch sämtliche Auftragskriterien, die sie anwenden will (möglichst in der Reihenfolge der Bedeutung und der Gewichtung) allen Bietern bekannt zu geben. Eine erneute Überarbeitung der Honorarangebote muss aus der Sicht der Vergabekammer unterbleiben, da durch den Austausch der jeweiligen Schriftsätze die Antragstellerin und die Beigeladene Kenntnis über die jeweiligen Honorarangebote haben und die anderen zu beteiligenden Bieter hiervon nicht unterrichtet sind.*)

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VPRRS 2003, 0533
DienstleistungenDienstleistungen
Gestattung der vorzeitigen Zuschlagserteilung

OLG Celle, Beschluss vom 19.08.2003 - 13 Verg 20/03

1. Die Gestattung der vorzeitigen Zuschlagserteilung wegen fehlender Erfolgsaussicht kommt nur in solchen Fällen in Betracht, in denen sich die Unzulässigkeit oder Unbegründetheit des Nachprüfungsantrags sofort erschließt. Eine weitergehende Berücksichtigung fehlender Erfolgsaussichten im Verfahren nach § 115 Abs. 2 GWB würde das Recht des Antragstellers verletzen, seine Rügen in dem vorgesehenen Nachprüfungsverfahren mit dem Ziel des Primärrechtsschutzes überprüfen zu lassen. Sie würde auch dem Ziel der Beschleunigung des Nachprüfungsverfahrens zuwider laufen.*)

2. Zur Frage, wann das Angebot des Bieters eine Unterschrift, die den gesamten Angebotsinhalt abdeckt, enthält.*)

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VPRRS 2003, 0527
Abfallbeförderung/-entsorgungAbfallbeförderung/-entsorgung
Darlegung eines eingetretenen oder drohenden Schadens

OLG Frankfurt, Beschluss vom 05.08.2003 - 11 Verg 1/02

1. Einen Feststellungsantrag nach §§ 114, 123 GWB kann nur stellen, wer die Vergabekammer zulässigerweise angerufen hat.*)

2. Hat ein Bieter ein Angebot abgegeben, das bei der ausschließlich am Kriterium des günstigsten Preises ausgerichteten Wertung auf einem der vorderen Plätze liegt und rügt er sodann, die Verdingungsunterlagen enthielten unzulässige, vergaberechtswidrige Anforderungen, so setzt die Darlegung eines eingetretenen oder drohenden Schadens (§ 107 Abs. 2 GWB) voraus, dass die Auswirkungen der gerügten Verstöße auf die Kalkulation des Bieters nachvollziehbar dargelegt werden. Hierzu muss der Antragsteller zumindest plausibel aufzeigen, wie sich ohne die gerügten Verstöße seine Stellung im Wettbewerb gegenüber den übrigen Bietern so verbessert hätte, dass er eine realistische Chance auf Erteilung des Auftrags gehabt hätte.*)

3. Erlöschen sämtliche Angebote, weil die Bindefrist infolge eines Nachprüfungsverfahrens abgelaufen ist und ist der ausgewählte Bieter nach Ablauf der Bindefrist nicht mehr bereit, das Vertragsangebot anzunehmen (§ 28 Nr. 2 VOL/A), so kann dies die Aufhebung der Ausschreibung rechtfertigen.*)

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VPRRS 2003, 0526
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Ausschluss wegen fehlender produktidentifizierender Angaben

OLG Dresden, Beschluss vom 10.07.2003 - WVerg 16/02

1. Nimmt die Vergabestelle mithin von dem ausgeschriebenen Beschaffungsvorhaben endgültig und definitiv Abstand, so spricht alles dafür, dass für ein auf Fortsetzung des Vergabeverfahrens mit dem Ziel der Zuschlagserteilung gerichtetes Nachprüfungsbegehren unter dem Aspekt des Rechtsschutzbedürfnisses kein Raum mehr ist.

2. Wird eine solche "Verzichtserklärung" der Vergabestelle im Verlauf eines Nachprüfungsverfahrens abgegeben, dürfte der ursprüngliche Nachprüfungsantrag damit unzulässig werden, weil die Vergabekammer dann gemäß § 114 Abs. 2 S. 2 GWB auf die Feststellung beschränkt ist, dass die Aufhebung der Ausschreibung Vergabevorschriften verletzt habe.

3. Angebote, die § 21 Nr. 1 Abs. 1 und 2 VOB/A nicht entsprechen, müssen ausgeschlossen werden.

4. Die Wertungsvorschrift des § 25 Nr. 1 Abs. 1 b VOB/A eröffnet schon nach ihrem Wortlaut ("werden ausgeschlossen") kein Wertungsermessen für die Vergabestelle; die Ausschlussentscheidung ist vielmehr zwingend, wenn ihre Tatbestandsvoraussetzungen erfüllt sind.

5. Allenfalls bei der Beurteilung, ob diese Voraussetzungen auf der Tatbestandsseite gegeben sind, steht der Vergabestelle ein gewisser, der Kontrolle der Nachprüfungsorgane unterliegender Spielraum zu, soweit der Wertungsausschluss an § 21 Nr. 1 Abs. 1 S. 3 VOB/A anknüpft.

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VPRRS 2003, 0524
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Zuschlagsverbot nur bei wirksamer Zustellung

BayObLG, Beschluss vom 01.07.2003 - Verg 3/03

1. Das Zuschlagsverbot nach § 115 Abs. 1 GWB gilt nur bei wirksamer Zustellung des Nachprüfungsantrags an den richtigen Auftraggeber.

2. Zur Unbegründetheit des Nachprüfungsantrags gegen einen Bevollmächtigten als Auftraggeber.

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VPRRS 2003, 0523
Abfallbeförderung/-entsorgungAbfallbeförderung/-entsorgung
Bildung von Bietergemeinschaften ist regelmäßig zulässig

OLG Frankfurt, Beschluss vom 27.06.2003 - 11 Verg 2/03

1.) Der Ausschluss einer Bietergemeinschaft gemäß § 25 Nr. 1 Abs. 1 f) VOL/A setzt den gesicherten Nachweis einer unzulässigen, wettbewerbsbeschränkenden Abrede voraus. Selbst erhebliche Verdachtsmomente reichen nicht aus, sondern erfordern weitere Ermittlungen der Vergabestelle.*)

2.) Auch wenn ein an der Bietergemeinschaft beteiligtes Unternehmen ein selbständiges Angebot hätte abgeben können, liegt eine unzulässige, wettbewerbsbeschränkende Abrede nur dann vor, wenn durch die Beschränkung des damit ausgeschalteten potentiellen Wettbewerbs die Marktverhältnisse beeinflusst werden (Spürbarkeit).*)

3.) Für die Beurteilung von Bietergemeinschaften unter dem Gesichtspunkt der Spürbarkeit ist auch auf die Zahl der insgesamt abgegebenen Angebote abzustellen. Bei einem Wettbewerbsverzicht weniger Unternehmen kann eine Marktbeeinflussung entfallen, wenn noch eine größere Zahl weiterer Angebote abgegeben wird.*)

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VPRRS 2003, 0521
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Folgen einer verspäteten Beanstandung der Verfahrenswahl

KG, Beschluss vom 10.10.2002 - 2 KartVerg 13/02

1. Von Unternehmen, an die sich mehr als drei Jahre nach In-Kraft-Treten des VgRÄG Vergabebekanntmachungen im Land Berlin zur Beschaffung von Computer-Hardware in Berlin im Frühjahr 2002 richten, kann erwartet werden, dass sie sich der Notwendigkeit der gemeinschaftsweiten Ausschreibung von Beschaffungen, die die einschlägigen Schwellenwerte erreichen und der damit verbundenen Rechtsschutzmöglichkeiten bewusst sind. Für diese Unternehmen ist i. S. v. § 107 Abs. 3 Satz 2 GWB erkennbar, dass eine nach § 17 VOL/A verfasste Vergabebekanntmachungen kein gemeinschaftsweites Vergabeverfahren einleitet.*)

2. Wird die Wahl der öffentlichen Ausschreibung nach § 3 VOL/A an Stelle des offenen Verfahrens nicht bis zum Ablauf der Angebotsfrist beanstandet, erfasst die Präklusionswirkung die spätere Nichteinhaltung solcher Bestimmungen, die gerade nur bei gemeinschaftsweiter Ausschreibung einzuhalten sind, insbesondere die Nichterteilung der Vorinformation nach § 13 VgV und deren Rechtsfolgen. Der dann nach öffentlicher Ausschreibung geschlossene Vertrag ist nicht wegen unterbliebener Vorinformation nichtig.*)

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VPRRS 2003, 0519
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Nur Maßnahmen der Vergabestelle können geprüft werden!

VK Schleswig-Holstein, Beschluss vom 05.08.2003 - VK-SH 21/03

1. Wenn der öffentliche Auftraggeber gemeinwirtschaftliche SPNV-Leistungen im Wettbewerb ausschreibt, ist er an die Vorschriften des GWB gebunden.*)

2. Ein vermeintlich fehlerhaftes Angebot eines anderen Bieters stellt keinen gemäß § 107 Abs. 3 GWB zu rügenden Vergabeverstoß dar. Nur eine Entscheidung oder eine Maßnahme der Vergabestelle kann einen Vergabeverstoß darstellen.*)

3. Die Vergabekammer muss erst dann in eine Beweiserhebung eintreten, wenn sie ernsthafte Zweifel am Vorliegen entscheidungserheblicher Tatsachen hat.*)

4. Änderungen oder Ergänzungen im Sinne der §§ 21 Nr. 1 Abs. 3, 23 Nr. 1 lit. d, 25 Nr. 1 Abs. 1 lit. d VOL/A liegen nur vor, wenn Abweichungen zwischen dem in der Ausschreibung festgelegten "Soll" und dem im Angebot offerierten "Ist" festgestellt werden können. Ob die angebotene Leistung tatsächlich erbracht werden kann, ist dagegen eine Frage der Leistungsfähigkeit.*)

5. Bei der Prüfung, ob ein offenbares Mißverhältnis zwischen Preis und Leistung im Sinne von § 25 Nr. 2 Abs. 3 VOL/A vorliegt, kommt der Vergabestelle ein Beurteilungsspielraum zu.*)

6. § 25 Nr. 2 Abs. 3 VOL/A hat keinen bieterschützenden Charakter.*)

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VPRRS 2003, 0517
DienstleistungenDienstleistungen
Absehen von einer öffentlichen Ausschreibung

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 28.05.2003 - Verg 10/03

1. Zur Frage der Auslegung eines Patentes und zur Frage, ob hierdurch ein Ausschließlichkeitsrecht verletzt wird, so dass der Auftrag nur von einem bestimmten Unternehmen durchgeführt werden kann.

2. § 3 a Nr. 2 lit. e) VOL/A erlaubt für Ersatz- oder Ergänzungskäufe zu einer früheren Beschaffungsmaßnahme das Verhandlungsverfahren ohne Öffentliche Vergabebekanntmachung nur unter der Bedingung, dass die Beauftragung eines anderen Lieferanten den Erwerb von Waren mit abweichenden technischen Merkmalen zur Folge hätte und diese Abweichungen zu unverhältnismäßigen technischen Schwierigkeiten beim Gebrauch führen würden. Daran fehlt es von vornherein, wenn auch ein drittes Unternehmen (rechtlich und tatsächlich) dazu in der Lage ist, den Ersatz- oder Ergänzungsbedarf zu decken und Waren zu liefern, die mit denjenigen der ursprünglichen Anschaffung identisch sind.

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VPRRS 2003, 0516
Abfallbeförderung/-entsorgungAbfallbeförderung/-entsorgung
Wann liegt Kenntnis des Vergaberechtsverstoßes vor?

OLG Koblenz, Beschluss vom 05.06.2003 - 1 Verg 2/03

1. Allein die Behauptung eines Antragstellers, er (oder sein Vertretungsorgan) habe den behaupteten Vergaberechtsverstoß bis zu einem bestimmten Zeitpunkt nicht erkannt, reicht jedenfalls dann nicht aus, wenn es hinreichende Anhaltspunkte (oder gar wie hier erdrückende Indizien) für das Gegenteil gibt.

2. Entsprechenden den Wertungsmaßstäben des BGB kann auch bei § 107 Abs. 3 Satz 1 GWB von einer Kenntnis vom Verstoß in der Regel nur gesprochen werden, wenn dem Bieter einerseits die den Verstoß begründenden Tatsachen bekannt sind und andererseits diese Tatsachen jedenfalls bei objektiver Wertung einen Mangel des Vergabeverfahrens darstellen. Ist hierfür eine rechtliche Wertung erforderlich, muss diese jedenfalls nach der gängigen praktischen Handhabung oder einer Parallelwertung in der Laiensphäre zu einem Verstoß gegen Vergabevorschriften führen.

3. Die praktische Umsetzung dieser Grundsätze in einem zu diesem Punkt streitigen Nachprüfungsverfahren muss, da niemand die Gedanken eines anderen Menschen verifizieren kann, an der objektiven Tatsachenlage anknüpfen. Lässt diese bei lebensnaher Beurteilung nur den Schluss zu, dass der Antragsteller den geltendgemachten Vergaberechtsverstoß bereits zu einem bestimmten (frühen) Zeitpunkt erkannt (oder sich mutwillig der Erkenntnis verschlossen) hatte, so obliegt es ihm - wie sich auch aus § 108 Abs. 2 GWB ableiten lässt -, dies zu entkräften. Für die dem zugrunde liegenden Tatsachen trägt er die Darlegungs- und Beweislast.

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IBRRS 2003, 2009; IMRRS 2003, 0827
DienstleistungenDienstleistungen
Umweltrecht - Entsorgungspflichten: Ausschluss der Beauftragung Dritter?

BVerwG, Beschluss vom 23.11.1998 - 8 B 173.98

Die durch § 3 Abs. 2 Satz 2 AbfG bzw. § 16 Abs. 1 Satz 1 KrW-/AbfG ermöglichte Beauftragung privater Dritter mit der Erfüllung von Entsorgungspflichten darf nicht über das kommunale Gebührenrecht faktisch gänzlich ausgeschlossen werden.*)

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VPRRS 2003, 0515
DienstleistungenDienstleistungen
Ausschluss wegen unzureichender technischer Leistung

VK Sachsen, Beschluss vom 12.03.2003 - 1/SVK/010-03

1. Ähnlich wie die Parallelregelung des § 42 Abs. 2 VwGO muss es für die Antragsbefugnis und somit die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrages ausreichen, dass der Antragsteller darlegt, dass er durch die (behauptete) Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt sein könnte. Ob der Antragsteller tatsächlich in seinen Rechten verletzt ist, ist ebenso wie im Verwaltungsprozess eine Frage der Begründetheit des Antrags, was § 114 Abs. 1 GWB verdeutlicht.

2. Mangels gesetzlicher Regelung kann eine möglicherweise nicht mehr unverzügliche Begründung eines gestellten Antrags nach rechtlichen Hinweisen auf (noch) bestehende Mängel im Antrag nicht zur Unzulässigkeit des Antrags, sondern allenfalls zu kostenrechtlichen Nachteilen wegen Verstoßes gegen das auch den Antragsteller betreffende Beschleunigungsgebot des § 113 GWB führen.

3. Voraussetzung für einen zwingenden Angebotsausschluss nach § 25 Nr. 1 Abs. 1 Buchst. f VOL/A ist der konkrete Nachweis, dass eine Abrede in bezug auf die konkrete Vergabe im Sinn und mit dem Zweck einer unzulässigen Wettbewerbsbeschränkung getroffen worden ist. Reine Vermutungen auf getroffene Abreden erfüllen diesen Tatbestand keinesfalls.

4. Mit der Weitergabe von Informationen an einen Konkurrenten allein ist keine Abrede, zumal keine im Hinblick auf die Vergabe, verbunden, da diese Unterlagen auch unverlangt erhalten worden sein können.

5. Das Verhandlungsverfahren nach § 101 Abs. 4 GWB ist nur geringen formalen Anforderungen unterworfen. Dabei erkennt die Rechtsprechung an, dass das Verhandlungsverfahren in Stadien verlaufen kann, nach deren jeweiligem Ende Unternehmen ausscheiden, beispielsweise, weil sie technisch nicht die gewünschte Leistung erbringen können oder wollen.

6. Zur Frage der hinreichenden Dokumentation, wenn aus sachlichen Gründen (hier: mangelnde konkrete Eignung des Systems unter Einsatzbedingungen, aufgrund neuerer Erkenntnisse im Konkreten) der Antragsteller im laufenden Verhandlungsverfahren nach § 101 Abs. 4 GWB, § 3a VOL/A nicht berücksichtigt wird.

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VPRRS 2003, 0511
DienstleistungenDienstleistungen
Anforderungen an den Inhalt einer Rüge

VK Sachsen, Beschluss vom 16.04.2003 - 1/SVK/027-03

An den Inhalt einer Rüge sind grundsätzlich keine allzu hohen Anforderungen zu stellen. Für das Vorliegen einer ordnungsgemäßen Rüge gemäß § 107 Abs. 3 S. 1 GWB ist es aber erforderlich, dass der Rügende hinreichend deutlich eine Missbilligung des Verhaltens des Auftraggebers äußert. Bloße Meinungsäußerungen reichen nicht.*)

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VPRRS 2003, 0510
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Prüfung von Nebenangeboten

VK Sachsen, Beschluss vom 23.05.2003 - 1/SVK/030-03

1. Die Regelung des § 13 VgV ist verletzt, wenn das Vorinformationsschreiben a) keine Aussagen zu nicht gewerteten Nebenangeboten enthält, obwohl das eigens verwendete Informationsmuster eine entsprechende Spalte enthält oder b) die Vorinformation schon zu einem Zeitpunkt abgesandt wird, zu dem vom entscheidungsbefugten Auswahlgremium noch gar keine verbindliche Auswahlentscheidung vorliegt.*)

2. Nebenangebote werden können aufgrund von eines von der Rechtsprechung entwickelten Prüfungskanons in einem fünfstufigen Wertungsvorgang geprüft werden. Zunächst ist festzustellen, ob Nebenangebote überhaupt zugelassen waren; danach erfolgt die Prüfung, ob das Nebenangebot die Mindestbedingungen des Leistungsverzeichnisses erfüllt. Im nächsten Schritt ist zu klären, ob das Nebenangebot in der Fassung der Angebotsabgabe den Nachweis der Gleichwertigkeit erbracht hat. Daran schließt sich die Prüfung an, ob die behauptete Gleichwertigkeit auch objektiv gegeben ist. Erst im abschließenden fünften Schritt findet ein Wirtschaftlichkeitsvergleich des danach - zu wertenden - Nebenangebots gegenüber dem wirtschaftlichsten Hauptangebot oder anderen - wertbaren - Nebenangeboten statt. Liegt der Antragsteller preislich auf Platz zwei und kann er im Hinblick auf andere Zuschlagskriterien auf Vorteile gegenüber dem preisbesten Unternehmen verweisen, ist er durch eine derart verkürzte Wirtschaftlichkeitsprüfung in seinen Rechten nach §§ 97 Abs. 7, 114 Abs. 1 GWB verletzt.*)

3. Durch die Angabe von Zuschlagskriterien nach §§ 10 a , 25 a VOB/A engt der Auftraggeber seinen Beurteilungsspielraum für die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebotes gemäß § 97 Abs. 5 GWB, § 25 Nr. 3 Abs. 3 VOB/A ein. Er darf fürderhin keine nicht vorher transparent gemachten Zuschlagskriterien für seine schlussendliche Auswahlentscheidung heran ziehen. Umgekehrt ist er aber auch verpflichtet, alle bekannt gemachten Zuschlagskriterien - und nicht nur den Preis - auf die Angebote (der engeren Wahl) anzuwenden. Liegt der Antragsteller preislich mit seinem Angebot auf Platz zwei und kann er im Hinblick auf andere Zuschlagskriterien auf Vorteile gegenüber dem preisbesten Unternehmen verweisen, so ist er durch eine derart verkürzte Wirtschaftlichkeitsprüfung (Wertungsausfall) in seinen Rechten nach § 97 Abs. 7, 114 Abs. 1 GWB verletzt.*)

4. Es liegt ein vergaberechtswidriger Koppelungsnachlass vor, wenn der Bieter versucht, mit einer Nachlassgewährung in einem später submittierten Los ein vorliegendes Wettbewerbsergebnis in einem vorherigen Los zu unterlaufen. Dies ist z. B. der Fall, wenn bei Angebotsabgabe für die Bauleistung x (mit Koppelungsnachlass) das Ergebnis für das schon submittierte Baulos y bekannt ist und der Nachlassbieter dort nicht der Wettbewerbsgewinner ist, dies aber unter Einbeziehung des Koppelungsnachlasses bei einer Zusammenschau beider Lose ggf. würde. Dasselbe muss gelten, wenn die Ausschreibung zum Los y aufgehoben wird und ein Bieter aufgrund des Wegfalls der Bindungswirkung für sein Altangebot im nachfolgenden Verhandlungsverfahren die Gelegenheit erhält, durch zielgerichtete Ausgestaltung seines aktuellen Verhandlungsangebotes die Voraussetzungen für die Einbeziehung eines Koppelungsnachlasses zu bewirken und damit - unter Einbeziehung des Koppelungsnachlasses - auch im zweiten Los wirtschaftlichster Bieter zu werden.*)

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VPRRS 2003, 0508
DienstleistungenDienstleistungen
der Kategorie Eisenbahnen

VK Sachsen, Beschluss vom 16.05.2003 - 1/SVK/035-03

1. Dienstleistungen der Kategorie Eisenbahnen (Kategorie 18 im Anhang I B des Abschnitts 3 der VOL/A) sind lediglich nach den §§ 8 b und 28 b sowie den sog. Basisparagraphen zu vergeben. Nichtsdestotrotz unterliegen derartige Vergaben der - insoweit beschränkten - Nachprüfung durch Vergabekammern und Oberlandesgerichte. Die allgemeinen Grundsätze des § 97 GWB (insbesondere das Transparenzgebot des § 97 Abs. 1 GWB und das Gleichbehandlungsgebot des § 97 Abs. 2 GWB) sind jedoch auch dort zu beachten.*)

2. Eine Rüge gemäß § 107 Abs. 3 S. 1 GWB ist für den Antragsteller entbehrlich, wenn der Auftraggeber kein förmliches Vergabeverfahren durchführt, sondern bisher lediglich unverbindliche Preissondierungen durchgeführt hat.*)

3. Die Antragsbefugnis nach § 107 Abs. 2 GWB fehlt, wenn der Antragsteller keinen individualrechtlichen - gerade diesem Unternehmen drohenden - Schaden darlegen kann. Dies ist der Fall, wenn der Antragsteller das auch in § 7 Nr. 2 Abs. 1 VOL/A geforderte Erfordernis einer gewerbsmäßigen Ausführung von Leistungen der ausgeschriebenen Art nicht erfüllt. Wenn der Antragsteller - den gerügten Vergaberechtsverstoß zu seinen Lasten hinweg gedacht - gleichwohl keine Chance darauf hat, sich bei der zu treffenden und begehrten Vergabeentscheidung gegen evtl. Mitbewerber durch zu setzen, fehlt ihm das Rechtsschutzbedürfnis für die Durchführung eines Nachprüfungsverfahrens.*)

4. Sowohl vergaberechtlich als auch eisenbahnrechtlich können nur geeignete (zuverlässige, fachkundige und leistungsfähige, § 97 Abs. 4 GWB, § 6 AEG) Unternehmen im Wettbewerb um Dienstleistungen der Kategorie Eisenbahnen Beachtung finden. Eine derartige Eignung fehlt, wenn lediglich auf einen imaginären und nicht namentlich benannten Mitgesellschafter innerhalb einer noch nicht wirksam gegründeten Gesellschaft verwiesen wird, ohne dass entsprechende Referenzen vorgelegt werden.*)

5. Gemäß § 128 Abs. 2 S. 2 GWB kann die Verfahrensgebühr der Vergabekammer aus Billigkeitsgründen ermäßigt werden. Mangels Zustellung eines Nachprüfungsantrages, aufgrund einer Entscheidung ohne mündliche Verhandlung und ohne Beiladung dritter Unternehmen kann eine Ermäßigung auf 50 % der Regelgebühr angezeigt sein.*)

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