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Volltexturteile nach Sachgebieten

Sachgebiet: Dienstleistungen

4904 Entscheidungen insgesamt




Online seit 2003

VPRRS 2003, 0123
DienstleistungenDienstleistungen
Ende der Angebotsfrist bei Festsetzung auf einen Sonntag

OLG Jena, Beschluss vom 14.11.2001 - 6 Verg 6/01

Bei einem auf einen Sonntag festgesetzten Frist zur Abgabe der Angebote endet die Angebotsfrist mangels besonderen Vereinbarung gem. § 193 BGB am Montag um 24.00 Uhr. Entsprechendes ergibt sich aus Art. 3 Abs. 4 der Verordnung Nr. 1182/71 EG des Rats vom 03.06.1971.

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VPRRS 2003, 0119
DienstleistungenDienstleistungen
Unterschriftserfordernis zur Wirksamkeit Vergabekammerbeschluss

OLG Jena, Beschluss vom 28.02.2001 - 6 Verg 8/00

Die Unterschrift des ehrenamtlichen Beisitzes ist nicht Voraussetzung eines wirksamen Vergabekammerbeschlusses. Wegen der Divergenz zur Rechtsprechung des Oberlandesgerichtes Düsseldorf wird das Verfahren dem Bundesgerichtshof zur Entscheidung vorgelegt.

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VPRRS 2003, 0118
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Fehlende Angaben nach der VOB/A und zwingender Ausschluss

OLG Saarbrücken, Beschluss vom 29.05.2002 - 5 Verg 1/01

Zur Frage, ob ein mit unvollständigen Preisangaben oder Erklärungen vorgelegtes Angebot in jedem Falle gem. § 25 Nr. 1 Abs. 1 lit. a VOB/A von der Wertung auszuschließen ist.

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VPRRS 2003, 0116
DienstleistungenDienstleistungen
Wettbewerbsverbot als wettbewerbsbeschränkende Abrede

OLG Naumburg, Beschluss vom 15.03.2001 - 1 Verg 11/00

Als wettbewerbsbeschränkende Verhaltensweisen im Sinn von § 25 Nr. 1 Abs. 1 Buchstabe f) VOL/A sind insbesondere auch kartellrechtswidrige Vereinbarungen, wie ein gegen das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) verstoßendes Wettbewerbsverbot, erfasst. Diese Regelung des § 25 VOL/A verlangt einen engen sachlichen Zusammenhang zwischen der wettbewerbsbeschränkenden Vereinbarung und dem konkreten Vergabeverfahren, beschränkt jedoch die Pflichten der Vergabestelle zur Bekämpfung wettbewerbsbeschränkender Verhaltensweisen keineswegs auf solche, die ausdrücklich aus konkretem Anlass der jeweiligen Vergabe unternommen werden.

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VPRRS 2003, 0111
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
"Aufhebung der Aufhebung"

VK Arnsberg, Beschluss vom 23.01.2003 - VK 2-27/2002

1. Die Überprüfung der Rechtmäßigkeit der Aufhebung ist unabhängig von der Rechtsprechung des EuGH immer zulässig in Missbrauchfällen. Diese sind anzunehmen, wenn der Ast schlüssig darlegt, dass der Auftraggeber auf jeden Fall den Auftrag weiterhin vergeben will,- ggf. muss - und dies offenbar an einen Bieter, den er aus dem laufenden Vergabeverfahren hat ausschliessen müssen.*)

2. Die Überprüfung der Rechtmäßigkeit der Aufhebung als einer Vorstufe des Zuschlags muss auch im nationalen Recht zumindest immer dann möglich sein, wenn die Vergabeabsicht des Auftraggeber weiter besteht.*)

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VPRRS 2003, 0110
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Wann ist ein Alternativfabrikat gleichwertig?

VK Münster, Beschluss vom 15.01.2003 - VK 22/02

Werden die Anforderungen an die Leistung nicht nur durch die ausdrückliche Angabe von Anforderungen im Leistungsverzeichnis, sondern erkennbar auch durch nicht genannte Eigenschaften von Leitfabrikaten beschrieben, sind alle Eigenschaften der Leitfabrikate, die Bezug zu Gebrauchstauglichkeit, Sicherheit und Gesundheit haben, zwingende Anforderungen an die Leistung. Ist dies nicht gewollt, muss der Auftraggeber verdeutlichen, welche Eigenschaften des Leitfabrikats zwingend und welche entbehrlich sind.*)

Ist vom Bieter die Angabe von einzubauenden Fabrikaten gefordert und bietet ein Bieter ein Leitfabrikat oder ein gleichwertiges Fabrikat an, fehlt zwar eine geforderte Angabe, weil sich der Bieter nicht - obwohl gefordert - auf ein Fabrikat festlegt. Die fehlende Angabe kann aber durch eine Aufklärung nachgetragen werden. Die Stellung des Angebots in der Wertung kann sich nicht verändern, weil der Bieter sich hinsichtlich der Eigenschaften des Fabrikats durch die Bezugnahme auf das Leitfabrikat festgelegt hat. Das Angebot muss nicht zwingend ausgeschlossen werden.*)

Mit einem technischen Nebenangebot/Änderungsvorschlag löst sich ein Bieter von der Leistungsbeschreibung. Die Leistung, die an die Stelle des Leistungsverzeichnisses tritt, muss eindeutig und erschöpfend beschrieben werden. Fehlen Festlegungen, von denen die Einordnung des Nebenangebots in das Wertungsgefüge abhängt, muss das Nebenangebot grundsätzlich wegen fehlender geforderter Angaben und unzulänglicher Beschreibung ausgeschlossen werden.*)

Zu einer Prüfung eines Alternativfabrikats auf Gleichwertigkeit gehört eine Gegenüberstellung der Anforderungen des Leistungsverzeichnisses, ggf. der Eigenschaften des Leitfabrikats, mit den diesbezüglichen Eigenschaften des Alternativfabrikats.*)

Keine Kostenpflicht für die Beigeladene, sofern sie keinen Antrag gestellt hat oder das Verfahren anderweitig wesentlich gefördert hat (Kosten der Vergabekammer/der obsiegenden Beteiligten).*)

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VPRRS 2003, 0109
DienstleistungenDienstleistungen
Umfang des Transparenzgebotes

VK Hamburg, Beschluss vom 13.02.2003 - VgK FB 1/03

Das Transparenzgebot erstreckt sich auch auf Eignungskriterien.*)

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VPRRS 2003, 0108
DienstleistungenDienstleistungen
Handwerkskammer ist öffentlicher Auftraggeber

VK Nordbayern, Beschluss vom 23.01.2003 - 320.VK-3194-47/02

1. Die Handwerkammer ist öffentlicher Auftraggeber i.S.v. § 98 Nr. 2 GWB.*)

2. Hat die Vergabestelle in den Besonderen Vertragsbestimmungen eine zweijährige Vertragslaufzeit und gleichzeitig nach Ablauf dieser Frist eine Kündigungsfrist von einem Monat festgelegt, so ist der gegenständliche Dienstleistungsauftrag als unbefristeter Vertrag zu qualifizieren mit der Folge, dass gem. § 3 Abs. 3 Satz 3 VgV für die Schätzung des Auftragswertes der Vertragswert aus der monatlichen Zahlung multipliziert mit 48 zu berücksichtigen ist.*)

3. Einem Unternehmen fehlt die Antragsbefugnis (§ 107 Abs. 2 GWB), wenn sein Angebot preislich nur an 21. und damit aussichtsloser Stelle liegt.*)

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VPRRS 2003, 0099
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
§ 25 Nr. 2 Abs. 2 VOL/A als bieterschützende Vorschrift?

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 04.09.2002 - Verg 37/02

Zur Frage, ob § 25 Nr. 2 Abs. 2 VOL/A ("ungewöhnlich niedriges Angebot") eine bieterschützende Vorschrift im Sinne der §§ 97 Abs. 7, 107 Abs. 2 Satz 1 GWB ist.

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VPRRS 2003, 0098
DienstleistungenDienstleistungen
Informationspflicht nach § 13 VgV

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 24.09.2002 - Verg 48/02

Die Anwendbarkeit von § 13 VgV richtet sich nach der objektiven Rechtslage. Der Auftraggeber verfügt nicht über die rechtliche Kompetenz, das Inkrafttreten von § 13 VgV zeitlich vorzuverlagern und auf diese Weise über die Reichweite der Nichtigkeitsfolge des Satzes 4 zu disponieren.

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VPRRS 2003, 0097
Abfallbeförderung/-entsorgungAbfallbeförderung/-entsorgung
Wertungsstufen der VOL/A

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 04.12.2002 - Verg 45/01

Ob die Vergabestelle ein Angebot, das bereits in die vierte Wertungsstufe des § 25 VOL/A (Wirtschaftlichkeitsprüfung) gelangt ist, nachträglich wegen fehlender Zuverlässigkeit, fachlicher Eignung oder Leistungsfähigkeit des Bieters ausschließen darf, ist dahin zu beantworten, dass zwischen einem zwingenden Ausschlussgrund und einer Ermessensentscheidung der Vergabestelle zu unterscheiden ist.

Ist der öffentliche Auftraggeber von Gesetzes wegen zum Angebotsausschluss verpflichtet, kann ein rechtlich schützenswertes Vertrauen des betreffenden Bieters, sein Angebot werde nicht von der Wertung ausgeschlossen werden, nicht entstehen. In diesem Fall ist es der Vergabestelle folglich nicht verwehrt, auch noch in einem späten Stadium der Angebotswertung auf den (zwingenden) Ausschlussgrund zurückzugreifen.

Steht der Vergabestelle bei der Entscheidung über den Ausschluss des Angebots demgegenüber ein Beurteilungsspielraum zu und hat sie in Ausübung dieses Spielraums die Zuverlässigkeit, fachliche Eignung oder Leistungsfähigkeit des Bieters bejaht, ist sie daran grundsätzlich gebunden. Sie ist nach Treu und Glauben im allgemeinen gehindert, im weiteren Verlauf des Vergabeverfahrens von ihrer ursprünglichen Beurteilung abzurücken und bei unveränderter Sachlage die Zuverlässigkeit, fachliche Eignung oder Leistungsfähigkeit des Bieters nunmehr zu verneinen.

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VPRRS 2003, 0096
DienstleistungenDienstleistungen
Voraussetzungen einer vorzeitigen Gestattung des Zuschlags

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 23.08.2002 - Verg 44/02

Der Senat schließt sich der Auffassung an, dass in die Interessenabwägung des § 115 Abs. 2 Satz 1 GWB auch die Erfolgschancen des Nachprüfungsantrags einzubeziehen sind.

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VPRRS 2003, 0089
DienstleistungenDienstleistungen
Aufhebung einer wirksamen Vertragskündigung als Neuvergabe

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 08.05.2002 - Verg 15/01

Die einvernehmliche Rücknahme einer rechtswirksam erklärten ordentlichen Kündigung im Auslauf der Kündigungsfrist erfordert zwischen dem Kündigenden und dem Kündigungsempfänger rechtlich eine Einigung über die Aufhebung der Kündigungserklärung und ihrer Wirkungen sowie eine Einigung über die Fortsetzung des Vertrages. Dies stellt den Abschluss eines Vertrages dar. Die einvernehmliche Aufhebung einer von einer Vertragspartei bereits ausgesprochenen ordentlichen Kündigung des Vertrages kommt deshalb einer Neuvergabe gleich.

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VPRRS 2003, 0088
DienstleistungenDienstleistungen
Aufhebung einer wirksamen Vertragskündigung als Neuvergabe

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 08.05.2002 - Verg 14/01

Die einvernehmliche Rücknahme einer rechtswirksam erklärten ordentlichen Kündigung im Auslauf der Kündigungsfrist erfordert zwischen dem Kündigenden und dem Kündigungsempfänger rechtlich eine Einigung über die Aufhebung der Kündigungserklärung und ihrer Wirkungen sowie eine Einigung über die Fortsetzung des Vertrages. Dies stellt den Abschluss eines Vertrages dar. Die einvernehmliche Aufhebung einer von einer Vertragspartei bereits ausgesprochenen ordentlichen Kündigung des Vertrages kommt deshalb einer Neuvergabe gleich.

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VPRRS 2003, 0087
DienstleistungenDienstleistungen
Aufhebung einer wirksamen Vertragskündigung als Neuvergabe

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 08.05.2002 - Verg 13/01

Die einvernehmliche Rücknahme einer rechtswirksam erklärten ordentlichen Kündigung im Auslauf der Kündigungsfrist erfordert zwischen dem Kündigenden und dem Kündigungsempfänger rechtlich eine Einigung über die Aufhebung der Kündigungserklärung und ihrer Wirkungen sowie eine Einigung über die Fortsetzung des Vertrages. Dies stellt den Abschluss eines Vertrages dar. Die einvernehmliche Aufhebung einer von einer Vertragspartei bereits ausgesprochenen ordentlichen Kündigung des Vertrages kommt deshalb einer Neuvergabe gleich.

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VPRRS 2003, 0086
DienstleistungenDienstleistungen
Aufhebung einer wirksamen Vertragskündigung als Neuvergabe

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 08.05.2002 - Verg 12/01

Die einvernehmliche Rücknahme einer rechtswirksam erklärten ordentlichen Kündigung im Auslauf der Kündigungsfrist erfordert zwischen dem Kündigenden und dem Kündigungsempfänger rechtlich eine Einigung über die Aufhebung der Kündigungserklärung und ihrer Wirkungen sowie eine Einigung über die Fortsetzung des Vertrages. Dies stellt den Abschluss eines Vertrages dar. Die einvernehmliche Aufhebung einer von einer Vertragspartei bereits ausgesprochenen ordentlichen Kündigung des Vertrages kommt deshalb einer Neuvergabe gleich.

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VPRRS 2003, 0085
DienstleistungenDienstleistungen
Aufhebung einer wirksamen Vertragskündigung als Neuvergabe

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 08.05.2002 - Verg 11/01

Die einvernehmliche Rücknahme einer rechtswirksam erklärten ordentlichen Kündigung im Auslauf der Kündigungsfrist erfordert zwischen dem Kündigenden und dem Kündigungsempfänger rechtlich eine Einigung über die Aufhebung der Kündigungserklärung und ihrer Wirkungen sowie eine Einigung über die Fortsetzung des Vertrages. Dies stellt den Abschluss eines Vertrages dar. Die einvernehmliche Aufhebung einer von einer Vertragspartei bereits ausgesprochenen ordentlichen Kündigung des Vertrages kommt deshalb einer Neuvergabe gleich.

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VPRRS 2003, 0084
DienstleistungenDienstleistungen
Aufhebung einer wirksamen Vertragskündigung als Neuvergabe

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 08.05.2002 - Verg 10/01

Die einvernehmliche Rücknahme einer rechtswirksam erklärten ordentlichen Kündigung im Auslauf der Kündigungsfrist erfordert zwischen dem Kündigenden und dem Kündigungsempfänger rechtlich eine Einigung über die Aufhebung der Kündigungserklärung und ihrer Wirkungen sowie eine Einigung über die Fortsetzung des Vertrages. Dies stellt den Abschluss eines Vertrages dar. Die einvernehmliche Aufhebung einer von einer Vertragspartei bereits ausgesprochenen ordentlichen Kündigung des Vertrages kommt deshalb einer Neuvergabe gleich.

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VPRRS 2003, 0083
DienstleistungenDienstleistungen
Aufhebung einer wirksamen Vertragskündigung als Neuvergabe

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 08.05.2002 - Verg 9/01

Die einvernehmliche Rücknahme einer rechtswirksam erklärten ordentlichen Kündigung im Auslauf der Kündigungsfrist erfordert zwischen dem Kündigenden und dem Kündigungsempfänger rechtlich eine Einigung über die Aufhebung der Kündigungserklärung und ihrer Wirkungen sowie eine Einigung über die Fortsetzung des Vertrages. Dies stellt den Abschluss eines Vertrages dar. Die einvernehmliche Aufhebung einer von einer Vertragspartei bereits ausgesprochenen ordentlichen Kündigung des Vertrages kommt deshalb einer Neuvergabe gleich.

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VPRRS 2003, 0082
DienstleistungenDienstleistungen
Eignung, Leistungsfähigkeit zum Zeitpunkt der Vergabeentscheidung

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 19.09.2002 - Verg 41/02

Der finanzielle Aspekt der Leistungsfähigkeit verlangt, dass der Bieter über ausreichende finanzielle Mittel verfügt, die es ihm ermöglichen, seinen laufenden Verpflichtungen gegenüber seinem Personal, staatlichen Einrichtungen und sonstigen Gläubigern nachzukommen. Der Hinweis des Antragstellers, im Falle eines Zuschlages werde er wieder über genügend liquide Mittel verfügen, verkennt, dass es nicht genügt, wenn der Bieter seine Leistungsfähigkeit erst durch die Zahlung des Entgeltes für die ausgeschriebene Maßnahme (möglicherweise) erlangt. Die Leistungsfähigkeit muss vielmehr bereits zum Zeitpunkt der Vergabeentscheidung bestehen.

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VPRRS 2003, 0081
DienstleistungenDienstleistungen
Versicherungsaufträge, grundsätzlich öffentliche Ausschreibung

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 18.10.2000 - Verg 3/00

Die Bezugnahme des § 3a Nr. 1 Abs. 4c) VOL/A auf Dienstleistungen der Kategorie 6 des Anhangs IA stellt weder eine Vermutung noch ein Indiz dafür dar, dass die dort genannten Versicherungsdienstleistungen in ihren vertraglichen Spezifikationen vom öffentlichen Auftraggeber nicht hinreichend genau festgelegt werden können. Es bleibt damit auch für Versicherungsdienstleistungen bei dem Vorrang des Offenen Verfahrens/der öffentlichen Ausschreibung.

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VPRRS 2003, 0080
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Leistungsbeschreibung, Wahl- oder Alternativleistungen (Kennzeichen)

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 02.08.2002 - Verg 25/02

Wahl- oder Alternativleistungen sind generell dadurch gekennzeichnet, dass bei Fertigstellung der Verdingungsunterlagen noch nicht feststeht, ob die Leistung in der einen oder anderen Ausführungsart tatsächlich erbracht werden soll, und der Auftraggeber sich - darin liegt der wirtschaftliche Sinn - die dahingehende Entscheidung bis zur Auftragserteilung vorbehalten will.

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VPRRS 2003, 0079
DienstleistungenDienstleistungen
Verfahrenskosten vor Vergabekammer und -senat, Gegenstandswert

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 18.10.2002 - Verg 23/00

Der Gegenstandswert des Nachprüfungsverfahrens richtet sich nicht nur im Beschwerderechtszug (vgl. § 12 a Abs. 2 GKG), sondern auch in erster Instanz (im Verfahren vor der Vergabekammer) nach dem Interesse des Antragstellers, das er mit seinem Vergabenachprüfungsantrag geltend macht.

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VPRRS 2003, 0078
DienstleistungenDienstleistungen
Aufhebung einer wirksamen Vertragskündigung als Neuvergabe

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 08.05.2002 - Verg 8/01

Die einvernehmliche Rücknahme einer rechtswirksam erklärten ordentlichen Kündigung im Auslauf der Kündigungsfrist erfordert zwischen dem Kündigenden und dem Kündigungsempfänger rechtlich eine Einigung über die Aufhebung der Kündigungserklärung und ihrer Wirkungen sowie eine Einigung über die Fortsetzung des Vertrages. Dies stellt den Abschluss eines Vertrages dar. Die einvernehmliche Aufhebung einer von einer Vertragspartei bereits ausgesprochenen ordentlichen Kündigung des Vertrages kommt deshalb einer Neuvergabe gleich.

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VPRRS 2003, 0077
DienstleistungenDienstleistungen
Aufklärungspflicht der Vergabestelle im Verhandlungsverfahren

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 19.12.2001 - Verg 42/01

Zur Aufklärungspflicht der Vergabestelle im Verhandlungsverfahren, wenn ein Angebotspunkt im Detail von bestimmten Vorstellungen der Auftraggeberin abweicht, bei objektiver Betrachtung aber nicht die Eindeutigkeit der generellen Angebotserklärung einschränkt.

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VPRRS 2003, 0076
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Anspruch eines Bieters auf ein Aufklärungsgespräch

OLG Dresden, Beschluss vom 17.08.2001 - WVerg 5/01

An Anspruch des Bieters gegen den Auftraggeber auf Nachfragen und Ermittlungen zum Zweck der Vervollständigung eines unklaren Angebots liegt jedenfalls dann fern, wenn ein Angebot schon keine ergänzungsfähigen Angaben zur Eignung des Bieters enthält, sondern sich auf unsubstantiierte Pauschalbehauptungen beschränkt, die geradezu Gegenstand einer Ausforschung durch die Vergabestelle sein müssten, damit zu den geforderten Eignungskriterien Klarheit gewonnen werden könnte.

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VPRRS 2003, 0075
DienstleistungenDienstleistungen
Mangelnde Eignung im Vergabeverfahren aufgrund eigener Erfahrungen

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 28.08.2001 - Verg 27/01

Ob der Bieter die zur Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen erforderliche Zuverlässigkeit (§ 25 Nr. 2 Abs. 1 VOL/A 2. Abschnitt) bietet, ist anhand der Umstände des Einzelfalles zu entscheiden. Zu den in die rechtliche Beurteilung einzubeziehenden Umständen zählt vor allem ein früheres vertragswidriges Verhalten des Bieters, namentlich vorwerfbare Lieferverzögerungen (vgl. Senatsbeschl. vom 10. Mai 2000 - Verg 5/00) sowie Schlechtleistungen. Erforderlich ist eine umfassende Abwägung aller in Betracht kommenden Gesichtspunkte unter angemessener Berücksichtigung des Umfangs, der Intensität, des. Ausmaßes und des Grads der Vorwerfbarkeit der Vertragsverletzungen. Richtschnur für die Beurteilung der Zuverlässigkeit eines Bieters ist dabei stets die Frage, inwieweit die zur Beurteilung stehenden Gesichtspunkte geeignet sind, eine ordnungsgemäße und vertragsgerechte Erbringung gerade der ausgeschriebenen und vom Antragsteller angebotenen Leistung in Frage zu stellen. Demzufolge ist auch die Ursache für die nicht vertragsgerechte Durchführung eines früheren Auftrags in die Betrachtung einzubeziehen.

Ist ein Lieferverzug durch besondere Umstände verursacht worden, die in Bezug auf die ausgeschriebene Leistung nicht ernsthaft zu befürchten sind oder die sich sogar ausschließen lassen, kann aus der Überschreitung der vereinbarten Liefertermine bei einem früheren Auftrag (ausnahmsweise) nicht darauf geschlossen werden, dass auch die ordnungsgemäße Vertragsabwicklung des anstehenden Auftrags in Frage gestellt ist.

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VPRRS 2003, 0073
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Bindefristverlängerung nach Bindungsablauf im Nachprüfungsverfahren

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 29.12.2001 - Verg 22/01

Die Bindefrist kann im Einvernehmen des Bieters mit dem Auftraggeber verlängert werden.

Diese Rechtsfolge kann auch durch eine nachträgliche Abrede (nach Ablauf der Bindefrist) herbeigeführt werden, und eine entsprechende Abrede kann eine Antragstellerin, die allein durch die Einreichung ihres Nachprüfungsantrags hinreichend deutlich gemacht hat, dass sie dieses anstrebt, mit der Vergabestelle auch noch treffen.

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VPRRS 2003, 0072
DienstleistungenDienstleistungen
Anfechtung des Kostenfestsetzungsbescheids der Vergabekammer

OLG Dresden, Beschluss vom 29.06.2001 - WVerg 0009/00

Der Gesichtspunkt, dass ein Kostenfestsetzungsbescheid der Vergabekammer, der nach seinem Tenor die Notwendigkeit der Zuziehung eines Rechtsanwalts betrifft und mit dem möglicherweise ein Teil der Kostenlastentscheidung, die grundsätzlich mit der Hauptsacheentscheidung hätte getroffen werden sollen, nachgeholt wurde, stände der Anfechtbarkeit im Verfahren der sofortigen Beschwerde nicht entgegen.

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VPRRS 2003, 0071
DienstleistungenDienstleistungen
Nochmalige Erhebung einer zurückgenommenen Rüge

OLG Dresden, Beschluss vom 17.08.2001 - WVerg 0006/01

Das Rügerecht ist, wenn eine zuvor erhobene Rüge zurückgenommen wurde, nicht zwingend verwirkt. Eine nochmalige Rüge muss jedenfalls innerhalb der Rügefrist erhoben werden.

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VPRRS 2003, 0070
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Anspruch eines Bieters auf ein Aufklärungsgespräch

OLG Dresden, Beschluss vom 17.08.2001 - WVerg 0005/01

An Anspruch des Bieters gegen den Auftraggeber auf Nachfragen und Ermittlungen zum Zweck der Vervollständigung eines unklaren Angebots liegt jedenfalls dann fern, wenn ein Angebot schon keine ergänzungsfähigen Angaben zur Eignung des Bieters enthält, sondern sich auf unsubstantiierte Pauschalbehauptungen beschränkt, die geradezu Gegenstand einer Ausforschung durch die Vergabestelle sein müssten, damit zu den geforderten Eignungskriterien Klarheit gewonnen werden könnte.

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VPRRS 2003, 0067
DienstleistungenDienstleistungen
Notwendige Hinzuziehung eines Anwalts für öffentlichen Auftraggeber

OLG Celle, Beschluss vom 17.05.2001 - 13 Verg 6/01

Die Hinzuziehung anwaltlicher Hilfe ist dann notwendig, wenn sich die im Nachprüfungsverfahren auf Grund der Rügen der Antragstellerin zu behandelnde Materie nicht nur auf grundsätzlich der Antragsgegnerin geläufige Problemkreise des Vergaberechts (der VOL/A) oder des Abfallrechts beschränkte. Wenn die zu behandelnden rechtlichen Sach- und Fachfragen und die wirtschaftlichen Auswirkungen des Scheiterns bzw. der endgültigen Beendigung des Vergabeverfahrens komplex sind, ist eine bestmögliche Interessenwahrnehmung im Nachprüfungsverfahren sicherzustellen. Dazu gehört auch die Hinzuziehung eines Rechtsanwalts.

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VPRRS 2003, 0062
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Nach Zuschlagsentscheidung darf Auftraggeber nicht weiter verhandeln

BayObLG, Beschluss vom 05.11.2002 - Verg 22/02

1. Im Beschwerdeverfahren nach §§ 116 ff. GWB ist die unselbständige Anschlußbeschwerde statthaft. Für ihre Einlegung gilt eine Frist von zwei Wochen nach Zustellung der Beschwerdebegründungsschrift.*)

2. Ein im Sektorenbereich tätiges kommunales Versorgungsunternehmen in der Rechtsform einer GmbH, das sowohl § 98 Nr. 2 GWB als auch § 98 Nr. 4 GWB unterfällt, hat die für Auftraggeber nach § 98 Nr. 2 GWB geltenden Bestimmungen zu beachten.*)

3. Auch im Verhandlungsverfahren gelten wesentliche Prinzipien des Vergaberechts wie die Grundsätze des Wettbewerbs, der Transparenz und der Nichtdiskriminierung. Hat der Auftraggeber eine Zuschlagsentscheidung getroffen und diese den Bietern mitgeteilt, kann er nur bei Vorliegen besonderer sachgerechter Gründe wieder in Verhandlungen eintreten.*)

4. Bei einem Lieferauftrag reicht es grundsätzlich aus, daß der Bieter in der Lage ist, die angebotenen Produkte zum für die Leistungserbringung vorgesehenen Zeitpunkt zu liefern.*)

5. Im konkreten Fall zulässige Tenorierung, daß der Auftraggeber zur Erteilung des Zuschlags an einen bestimmten Bieter verurteilt wird.*)

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VPRRS 2003, 0060
BauvertragBauvertrag
Bürschaft a.e.A. ausnahmsweise in AGB zulässig!

OLG Koblenz, Urteil vom 08.11.2002 - 10 U 192/02

Eine Verprflichtung des Unternehmers eine Bürgschaft a.e.A. zu stellen, ist in den AGB nicht gem. § 9 AGB-Gesetz unwirksam, wenn es sich bei dem Verwender der Klausel um einen öffentlichen Auftraggeber handelt, weil in einem solchen Fall kein Liquiditätsrisiko besteht.

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VPRRS 2003, 0055
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Vergabeentscheidung muss durch Vergabestelle erfolgen

VK Lüneburg, Beschluss vom 18.11.2002 - 203-VgK-25/2002

1. Die Vergabestelle muss eine eigenverantwortliche Vergabeentscheidung treffen und darf die Entscheidung nicht einem beauftragten Ingenieurbüro überlassen.

2. Gemäß § 30 Nr. 1 VOB/A ist über die Vergabe ein Vermerk zu fertigen, der die einzelnen Stufen des Verfahrens, die Maßnahmen, die Feststellung sowie die Begründung der einzelnen Entscheidungen enthält. Eine fehlende Dokumentation wesentlicher Schritte bis zur Vergabeentscheidung und ihrer tragenden Gründe ist daher rechtsfehlerhaft und führt zu einer Nichtvollziehbarkeit der getroffenen Entscheidung.

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VPRRS 2003, 0054
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Angemessenheit der Angebotsfrist

VK Sachsen, Beschluss vom 09.12.2002 - 1/SVK/102-02

1. Die Veröffentlichung einer Vorinformation gem. § 18 a Nr. 1 Abs. 2 VOB/A stellt keine automatische Begründung für die Reduzierung der Angebotsfristen dar. Diese müssen vom Auftraggeber stets im Einzelfall auf ihre Angemessenheit überprüft werden.*)

2. Die Angemessenheit der Angebotsfrist nach § 18 Nr. 1 VOB/A ist auch vom Umfang der zu vergebenden Leistung und dem Umfang der Verdingungsunterlagen abhängig.*)

3. Der Auftraggeber muss insbesondere in den Fällen, in denen er von der ohnehin schon verkürzten Angebotsfrist von 36 Tagen ab Absendung der Bekanntmachung weiter nach unten abweichen will, sicher stellen, dass für sämtliche Teilsegmente des Ausschreibungsverfahrens ausreichend Zeit für die Bewerber und Bieter vorgesehen ist.*)

4. Das Unterlassen der Angabe des konkreten Termins, bis zu dem spätestens die Vergabeunterlagen angefordert werden können (hier Ziffer 5 a des Abhangs B), stellt einen Verstoß gegen § 17 a Nr. 4 Abs. 2 VOB/A dar.*)

5. Durch die dadurch bedingte vergaberechtswidrige Zulassung der Anforderung von Verdingungsunterlagen bis kurz vor dem Submissionstermin wird automatisch gegen die generelle Verpflichtung des § 17 a Nr. 6 VOB/A verstoßen, wonach der Auftraggeber rechtzeitig beantragte Auskünfte über die Vergabeunterlagen spätestens 6 Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist zu erteilen hat.*)

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VPRRS 2003, 0050
DienstleistungenDienstleistungen
Unverzügliche Rüge

VK Sachsen, Beschluss vom 19.11.2002 - 1/SVK/100-02

1. Ein Antrag ist offensichtlich unzulässig, wenn am tatsächlichen Sachvortrag keine Zweifel bestehen und die daran zu knüpfende Rechtsfolge höchstrichterlich entschieden wurde.*)

2. Die Rüge ist bei der gebotenen Einzelfallbetrachtung nicht mehr unverzüglich, wenn die Antragstellerin trotz und nach fachkundiger Begleitung durch einen Rechtsanwalt elf Tage bis zum Absetzen der Rüge verstreichen lässt.*)

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VPRRS 2003, 0049
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Nachverhandlung über den Preis

OLG Stuttgart, Beschluss vom 28.11.2002 - 2 Verg 14/02

1. Die VOF kennt ein Nachverhandlungsverbot nicht. Der Kern dieses Verfahrens liegt darin, über die Einzelheiten des zu vergebenden Vertrages Verhandlungen zu führen. Die Verhandelbarkeit erstreckt sich auch auf den Preis.

2. Das Verhandlungsverfahren darf aber nicht für unzulässige Preisverhandlungen ausgenutzt werden.

3. Es ist nicht zulässig, bei der Entscheidung andere als die bekannt gegebenen Kriterien zu Grunde zu legen.

4. Die Ankündigung des Preises/Honorars als Auftragskriterium und sein Fallenlassen durch den öffentlichen Auftraggeber im weiteren Zuge des Vergabeverfahrens stellt sich als Vergabefehler dar.

5. Um diesen Vergabefehler zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern, ist es nicht erforderlich, neue Angebote einzuholen. Es genügt, die - ohne Vergabeverstoß - in die engere Auswahl gekommenen, vorhandenen Angebote unter Berücksichtigung des Preises neu zu werten und wenn erforderlich oder wünschenswert, darüber neu zu verhandeln.

6. Ein Angebot, dessen Preis sich nicht im durch die Gebühren- oder Honorarordnung vorgegebenen Rahmen hält, insbesondere unterhalb der vorgeschriebenen Mindestsätze liegt, darf nicht zum Zuge kommen, auch wenn es im Übrigen die Zuschlagskriterien erfüllt. Ein Ausschluss hat allerdings in der Regel nur nach Scheitern von Nachverhandlungen über verordnungswidrige Angebotsteile zu erfolgen.

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VPRRS 2003, 0048
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Mitteilung der Gewichtung der einzelnen Zuschlagskriterien

OLG Stuttgart, Beschluss vom 16.09.2002 - 2 Verg 12/02

1. Gem. § 9 a VOL/A muss der Auftraggeber in den Verdingungsunterlagen oder der Vergabebekanntmachung alle Zuschlagskriterien angeben, deren Verwendung er vorsieht, und zwar möglichst in der Reihenfolge der ihnen zuerkannten Bedeutung.

2. Die Zuschlagsentscheidung darf nur auf solche Wertungskriterien gestützt werden, die ausdrücklich benannt worden sind.

3. Aus der Regelung in § 9 a VOL/A ergibt sich, dass die Vergabestelle den Bietern eine Gewichtung der einzelnen Zuschlagskriterien nicht bei der Bekanntmachung oder in den Verdingungsunterlagen mitteilen muss.

4. Wer bereit ist, einen Rechtsverstoß hinzunehmen, weil er Vorteile für sich vermutet, darf in derselben Angelegenheit die Justiz nicht in Anspruch nehmen, wenn der Rechtsverstoß nicht ihm, sondern schlussendlich einem Konkurrenten zum Vorteil gereicht.

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VPRRS 2003, 0047
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Nachschieben von Auswahlkriterien

OLG Stuttgart, Beschluss vom 28.11.2002 - 2 Verg 10/02

1. Gemäß § 16 Abs. 3 VOF haben die Auftraggeber alle Auftragskriterien, deren Anwendung vorgesehen sind, in der Aufgabenbeschreibung oder der Vergabebekanntmachung anzugeben. Dabei sind alle Auftragskriterien anzugeben.

2. Der öffentliche Auftraggeber darf nach Bewerbungsschluss nicht erstmalig die Präsentation von Referenzobjekten verlangen.

3. Ist eine preisliche Schwankungsbreite der Angebote denkbar, bleibt der Preis in der VOF grundsätzlich ein Vergabekriterium und kann deshalb nicht als Zuschlagsmerkmal von vornherein ausgeschlossen oder als vorgegebenes Vergabekriterium schadlos wieder zurückgenommen werden.

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VPRRS 2003, 0046
DienstleistungenDienstleistungen
getrennte Erledigung von Vergabeprüfungsanträgen

OLG Jena, Beschluss vom 02.08.2000 - 6 Verg 5/00

1. Es gehört nicht zu den Zulässigkeitsvoraussetzungen der sofortigen Beschwerde, dass der beschwerdeführende Bieter ein zuschlagsfähiges Angebot abgegeben hat.*)

2. In Vergabesachen ist die unselbständige Anschlussbeschwerde zulässig. Es bleibt offen, ob dies anders ist, wenn es an einer formalen Konfrontation des Beschwerdeführers zu einem Beschwerdegegner (vgl. § 577a ZPO) fehlt. Jedenfalls rechtfertigt die Konfrontation hinsichtlich eines Verfahrensziels (Aufhebung der Ausschreibung gegen Fortführung des Vergabeverfahrens) die Zulassung der Anschlussbeschwerde.*)

3. Die getrennte Erledigung von Vergabeprüfungsanträgen, welche die selbe Ausschreibung zum Gegenstand haben, jedoch von verschiedenen Bewerbern gestellt sind durch die Vergabekammer ist allenfalls dann korrekt, wenn die Vergabekammer einen der Anträge als unzulässig oder offensichtlich unbegründet vorab entscheiden will.*)

4. Die Anfertigung eines Vergabevermerks obliegt der Vergabestelle auch im Bieterinteresse. §§ 30 Nr. 1, 30a Nr. 1 VOL/A sind nicht lediglich Sollvorschriften.*)

5. Die Ausschreibung einer Dienstleistung, welcher so, wie sie erfolgen soll, geltendes Recht (Kreisabfallsatzung) entgegensteht, verstößt gegen § 16 Nr. 1, 2 VOL/A. Es ist unerheblich, dass die ausschreibende Körperschaft (Landkreis) das entgegenstehende Recht ändern kann.*)

6. Die als Ergebnis der Vergabeprüfung der Vergabestelle gemachte Auflage, die Phase der Angebotsbewertung vollkommen neu unter Berücksichtigung der Rechtsauffassung der Vergabekammer vorzunehmen, ist nur dort zur Beseitigung eines Vergaberechtsverstoßes geeignet, wenn die Neubewertung die Folgen des Verstoßes vollständig heilt. Kann die Neubewertung eine Verletzung des Transparenz- und Gleichbehandlungsgebots nicht vollständig reparieren, verbleibt nur die Anordnung, dass, die gesamte Ausschreibung aufgehoben wird.*)

7. Verlangt die Ausschreibung (z.B. durch Bezugnahme auf einen als Anlage beigefügten Mustervertragstext), dass die rechtlichen Regeln und die allgemein anerkannten Regelungen beachtet werden, so sind damit nicht nur die zum Kernbereich der Dienstleistung zählenden Rechtsnormen gemeint. Angesprochen und vom Bieter seiner Angebotskalkulation zugrunde zu legen sind vielmehr sämtliche rechtliche Standards, welche im Zuge der Auftragserfüllung berührt werden können.*)

8. Lassen die Verdingungsunterlagen offen, wie eine für die ausgeschriebene Leistung (Abfallbeseitigung und -verwertung) bestehende variabel-entgeltliche Andienungspflicht an Dritte (z.B. eine zentrale Sammelstelle) sich im Angebotspreis niederschlägt (Integralkalkulation und/oder Nettopreis zuzüglich Mehrwertsteuer und Andienungsgebühr), kann die Vergabestelle eine gleichmäßige Bewertungsgrundlage nicht dadurch herstellen, dass sie bei den Angeboten mit Integralkalkulation den Bietern aufgibt, den Gebührenanteil zu schätzen, und den jeweils geschätzten Betrag vom Angebotspreis herausrechnet. Eine solche Verfahrensweise verstößt gegen das Nachverhandlungsverbot.*)

9. Bleibt nach den Verdingungsunterlagen offen, ob ein Personaleinsatz, der nach den von der Ausschreibung in Bezug genommenen, bei der Erbringung der ausgeschriebenen Dienstleistung zwingend zu beachtenden Rechtsvorschriften, notwendig ist, auch dadurch erbracht werden kann, dass bei der Auftragserfüllung auf von dritter Seite eingesetztes Personal zurückgegriffen wird (z.B. in einer Abfallsammelstelle tätige Mitarbeiter der auftraggebenden Körperschaft), leiden die Verdingungsunterlagen an einem Verstoß gegen § 8 Nr. 1 Abs. 2 VOL/A. Dieser Mangel kann wegen der Bedeutung der Personalkosten für den Angebotspreis in aller Regel nur durch neue, eindeutige Ausschreibung behoben werden.*)

10. Greift der Bieter, welchem die Vergabestelle den Zuschlag erteilen möchte, die zur Angebotsneubewertung verpflichtende Entscheidung der Vergabekammer mit der sofortigen Beschwerde an, und erreicht er dabei zwar nicht die Zurückweisung des Nachprüfungsantrags, jedoch die Feststellung des Vergabesenats, dass sein Angebot entgegen der Ansicht der Vergabekammer berücksichtigungsfähig ist, hat die Beschwerde nicht lediglich eine Teilerfolg, welcher kostenmäßig nach § 92 Abs. 1 ZPO zu behandeln wäre. Die Kostenerstattung richtet sich vielmehr nach § 91 ZPO. Denn entscheidend ist, ob dem Antrag auf Feststellung eines Vergaberechtsverstoßes entsprochen worden ist.*)

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VPRRS 2003, 0045
DienstleistungenDienstleistungen
getrennte Erledigung von Vergabeprüfungsanträgen

OLG Jena, Beschluss vom 02.08.2000 - 6 Verg 4/00

1. Es gehört nicht zu den Zulässigkeitsvoraussetzungen der sofortigen Beschwerde, dass der beschwerdeführende Bieter ein zuschlagsfähiges Angebot abgegeben hat.*)

2. In Vergabesachen ist die unselbständige Anschlussbeschwerde zulässig. Es bleibt offen, ob dies anders ist, wenn es an einer formalen Konfrontation des Beschwerdeführers zu einem Beschwerdegegner (vgl. § 577a ZPO) fehlt. Jedenfalls rechtfertigt die Konfrontation hinsichtlich eines Verfahrensziels (Aufhebung der Ausschreibung gegen Fortführung des Vergabeverfahrens) die Zulassung der Anschlussbeschwerde.*)

3. Die getrennte Erledigung von Vergabeprüfungsanträgen, welche die selbe Ausschreibung zum Gegenstand haben, jedoch von verschiedenen Bewerbern gestellt sind durch die Vergabekammer ist allenfalls dann korrekt, wenn die Vergabekammer einen der Anträge als unzulässig oder offensichtlich unbegründet vorab entscheiden will.*)

4. Die Anfertigung eines Vergabevermerks obliegt der Vergabestelle auch im Bieterinteresse. §§ 30 Nr. 1, 30a Nr. 1 VOL/A sind nicht lediglich Sollvorschriften.*)

5. Die Ausschreibung einer Dienstleistung, welcher so, wie sie erfolgen soll, geltendes Recht (Kreisabfallsatzung) entgegensteht, verstößt gegen § 16 Nr. 1, 2 VOL/A. Es ist unerheblich, dass die ausschreibende Körperschaft (Landkreis) das entgegenstehende Recht ändern kann.*)

6. Die als Ergebnis der Vergabeprüfung der Vergabestelle gemachte Auflage, die Phase der Angebotsbewertung vollkommen neu unter Berücksichtigung der Rechtsauffassung der Vergabekammer vorzunehmen, ist nur dort zur Beseitigung eines Vergaberechtsverstoßes geeignet, wenn die Neubewertung die Folgen des Verstoßes vollständig heilt. Kann die Neubewertung eine Verletzung des Transparenz- und Gleichbehandlungsgebots nicht vollständig reparieren, verbleibt nur die Anordnung, dass, die gesamte Ausschreibung aufgehoben wird.*)

7. Verlangt die Ausschreibung (z.B. durch Bezugnahme auf einen als Anlage beigefügten Mustervertragstext), dass die rechtlichen Regeln und die allgemein anerkannten Regelungen beachtet werden, so sind damit nicht nur die zum Kernbereich der Dienstleistung zählenden Rechtsnormen gemeint. Angesprochen und vom Bieter seiner Angebotskalkulation zugrunde zu legen sind vielmehr sämtliche rechtliche Standards, welche im Zuge der Auftragserfüllung berührt werden können.*)

8. Lassen die Verdingungsunterlagen offen, wie eine für die ausgeschriebene Leistung (Abfallbeseitigung und -verwertung) bestehende variabel-entgeltliche Andienungspflicht an Dritte (z.B. eine zentrale Sammelstelle) sich im Angebotspreis niederschlägt (Integralkalkulation und/oder Nettopreis zuzüglich Mehrwertsteuer und Andienungsgebühr), kann die Vergabestelle eine gleichmäßige Bewertungsgrundlage nicht dadurch herstellen, dass sie bei den Angeboten mit Integralkalkulation den Bietern aufgibt, den Gebührenanteil zu schätzen, und den jeweils geschätzten Betrag vom Angebotspreis herausrechnet. Eine solche Verfahrensweise verstößt gegen das Nachverhandlungsverbot.*)

9. Bleibt nach den Verdingungsunterlagen offen, ob ein Personaleinsatz, der nach den von der Ausschreibung in Bezug genommenen, bei der Erbringung der ausgeschriebenen Dienstleistung zwingend zu beachtenden Rechtsvorschriften, notwendig ist, auch dadurch erbracht werden kann, dass bei der Auftragserfüllung auf von dritter Seite eingesetztes Personal zurückgegriffen wird (z.B. in einer Abfallsammelstelle tätige Mitarbeiter der auftraggebenden Körperschaft), leiden die Verdingungsunterlagen an einem Verstoß gegen § 8 Nr. 1 Abs. 2 VOL/A. Dieser Mangel kann wegen der Bedeutung der Personalkosten für den Angebotspreis in aller Regel nur durch neue, eindeutige Ausschreibung behoben werden.*)

10. Greift der Bieter, welchem die Vergabestelle den Zuschlag erteilen möchte, die zur Angebotsneubewertung verpflichtende Entscheidung der Vergabekammer mit der sofortigen Beschwerde an, und erreicht er dabei zwar nicht die Zurückweisung des Nachprüfungsantrags, jedoch die Feststellung des Vergabesenats, dass sein Angebot entgegen der Ansicht der Vergabekammer berücksichtigungsfähig ist, hat die Beschwerde nicht lediglich eine Teilerfolg, welcher kostenmäßig nach § 92 Abs. 1 ZPO zu behandeln wäre. Die Kostenerstattung richtet sich vielmehr nach § 91 ZPO. Denn entscheidend ist, ob dem Antrag auf Feststellung eines Vergaberechtsverstoßes entsprochen worden ist.*)

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VPRRS 2003, 0037
Abfallbeförderung/-entsorgungAbfallbeförderung/-entsorgung
Berücksichtigung von kommunalrechtlichen Betätigungsbeschränkungen

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 17.06.2002 - Verg 18/02

1. Es stellt eine gegen § 97 Abs. 1 GWB verstoßende Wettbewerbsverfälschung dar, wenn ein Unternehmen der öffentlichen Hand eine wirtschaftliche Tätigkeit auf einem bestimmten Markt aufnimmt, obwohl ihm dies gesetzlich verwehrt ist und hierbei durch eine öffentliche Auftragsvergabe unterstützt wird.

2. § 107 GO-NW hat eine den Wettbewerb zwischen kommunal-wirtschaftlichen und privatwirtschaftlichen Unternehmen regelnde Funktion. Die Interessen des privatwirtschaftlichen Unternehmens sind in den Schutzbereich der Norm mit einbezogen.

3. Ein privatwirtschaftlicher Bieter kann im Vergabenachprüfungsverfahren die gegen § 107 GO-NW verstoßende Berücksichtigung eines kommunalen Unternehmens rügen und dessen Ausschluss von dem Verfahren verlangen.

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VPRRS 2003, 0035
Abfallbeförderung/-entsorgungAbfallbeförderung/-entsorgung
Unklare Leistungsbeschreibung bei Verhandlungsverfahren

OLG Naumburg, Beschluss vom 16.09.2002 - 1 Verg 2/02

1. Die Anordnung der Aufhebung der Ausschreibung kann nur als Ultima ratio der Vergabenachprüfungsinstanz in Betracht kommen. Sie ist jedoch dann geboten, wenn das Vergabeverfahren an schwer wiegenden Vergabeverstößen leidet, die im laufenden Vergabeverfahren nicht mehr heilbar sind.*)

2. Ein schwer wiegender Vergabeverstoß liegt regelmäßig schon dann vor, wenn ein öffentlicher Auftraggeber eine Ausschreibung vornimmt, obwohl er keine eigenen Vorstellungen über Ziele und Leistungsanforderungen des zu vergebenden Auftrages besitzt (fehlende konzeptionelle Vergabereife - hier: u.a. mit der Folge einer unklaren, unvollständigen Leistungsbeschreibung und einer Nichtbenennung von Zuschlagkriterien).*)

3. Zum objektiven Erklärungswert des Begriffes der "technischen und kaufmännischen Betriebsführung" der Abwasserbeseitigung.*)

4. Der Gewährleistung einer diskriminierungsfreien und transparenten Durchführung des Vergabeverfahrens kommt bei Verfahren, in denen die Leistungsbeschreibung in Form einer Funktionalausschreibung erfolgt und die insbesondere als Verhandlungsverfahren geführt werden, eine besondere Bedeutung zu. In solchen Verfahren kann die Nichtbenennung von Zuschlagkriterien in der Vergabebekanntmachung und in den Verdingungsunterlagen eine erhebliche Störung der Chancengleichheit der Bieter verursachen. Verlangt ein öffentlicher Auftraggeber im Verhandlungsverfahren von den Bietern umfangreiche Auskünfte über deren Bereitschaft zur - u.U. auch kostenneutralen - Übernahme zusätzlicher Aufgaben, ohne dass den Bietern mitgeteilt wird bzw. sonst ersichtlich ist, welche Bedeutung diese zusätzlichen Auskünfte für das Vergabeergebnis haben, verstößt er gegen das Transparenzgebot.*)

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VPRRS 2003, 0031
Abfallbeförderung/-entsorgungAbfallbeförderung/-entsorgung
Feststellungsverfahren; materielle Präklusion nach § 107 Abs. 3 GWB

OLG Naumburg, Beschluss vom 23.07.2001 - 1 Verg 3/01

1. Die Prüfung der Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrages hat hinsichtlich jedes behaupteten Vergaberechtsverstoßes gesondert zu erfolgen (Beschluss des erkennenden Senats vom 15. 03. 2001 - 1 Verg 11/00 -, Umdruck S. 10).*)

2. Die Vergabekammer ist bei der Prüfung möglicher Vergaberechtsverstöße im Rahmen eines ordnungsgemäß in Gang gesetzten Nachprüfungsverfahrens sowie in ihrer Entscheidung nicht an die von den Beteiligten geltend gemachten Verstöße gegen vergaberechtliche Vorschriften gebunden.*)

3. Soweit sich Fehler in der Wertung der Angebote, über die der Bieter regelmäßig erst nach näherer Informationen über den Wertungsvorgang und das Wertungsergebnis Kenntnis erlangt, allein daraus ergeben sollen, dass ein bereits in den Verdingungsunterlagen allen Bietern bekannt gegebenes Bewertungsschema angewandt wird, und soweit keiner der Bieter dieses Bewertungsschema innerhalb der Angebotsfrist als nicht sachgerecht gerügt hat, sind die Bieter später mit einer entsprechenden Rüge materiell präkludiert, § 107 Abs. 3 S. 2 GWB; hieran ist die Vergabekammer auch in einem Feststellungsverfahren nach § 114 Abs. 2 S. 2 GWB gebunden (Fortführung der o. g. Rechtsprechung des erkennenden Senats, aaO., Umdruck S. 9).*)

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VPRRS 2003, 0028
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Nachprüfungsantrag, Zulässigkeit, Antragsbefugnis, Interesse

OLG Koblenz, Beschluss vom 18.01.2001 - Verg 5/00

1. Das Interesse in Sinne des § 107 Abs. 2 S. 1 GWB ergibt sich nicht allein daraus, das ein Unternehmen die Nachprüfung des Vergabeverfahrens mit dem Ziel der Zuschlagserteilung beantragt. Mindestvoraussetzung ist vielmehr, dass sich der Antragsteller entweder an dem der (beabsichtigten) Auftragsvergabe vorausgehenden Wettbewerb beteiligt hat oder darlegt, gerade daran durch den behaupteten Verstoß gegen Vorschriften des Vergaberechts gehindert gewesen zu sein.*)

2. Hat die Vergabestelle die Gesamtleistung in mehrere Fachlose aufgeteilt und sich die Einzellosvergabe an verschiedene Bieter vorbehalten, kann das alle Lose umfassende Angebot einer die "Gesamtvergabe" anstrebenden vertikalen Bietergemeinschaft nicht dahin ausgelegt werden, dass sie daneben auch Einzellose anbieten wollte.*)

3. Für eine mit der Entscheidung in der Hauptsache verbundene Streitwertfestsetzung durch die Vergabekammer gibt es weder eine Rechtsgrundlage noch ein Bedürfnis.*)

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VPRRS 2003, 0027
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Anfechtbarkeit des Kostenfestsetzungsbescheids, Auftragssumme

OLG Dresden, Beschluss vom 05.04.2001 - WVerg 8/00

1. Der Kostenfestsetzungsbescheid der Vergabekammer ist als selbstständiger Verwaltungsakt selbstständig anfechtbar.*)

2. Die fehlende dritte Unterschrift unter einem Kostenfestsetzungsbescheid kann nachgeholt werden.*)

3. Auftragssumme nach § 12 a Abs. 2 GKG ist regelmäßig der Bruttobetrag des Angebots, das der Antragsteller des Vergabenachrprüfungsverfahren abgegeben hat.*)

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VPRRS 2003, 0026
DienstleistungenDienstleistungen
Antragsbefugnis bei Nichtbeteiligung

OLG Dresden, Beschluss vom 16.10.2001 - WVerg 7/01

1. Antragsbefugt im Vergabenachprüfungsverfahren ist auch ein Unternehmen, das am Vergabeverfahren tatsächlich nicht beteiligt war, wenn es nach seinem Vorbringen möglich erscheint, dass der Vergabeverstoß gerade in seiner Nichtbeteiligung liegt.*)

2. Ein vom Antragsteller nicht unterschriebener Nachprüfungsantrag kann bis zur Entscheidung der Vergabekammer durch Nachholung der Unterschrift mit Wirkung für die Zukunft zulässig gemacht werden.*)

3. § 3a Nr. 2a VOL/rechtfertigt nicht ohne weiteres den Übergang ins Verhandlungsverfahren ohne vorherige Vergabebekanntmachung, wenn der Vergabestelle das Scheitern des vorangegangenen Verfahrens zuzurechnen ist, weil die von ihr zu verantwortenden ursprünglichen Ausschreibungsbedingungen die Auftragserfüllung praktisch möglich gemacht haben und (auch) deshalb keine (wirtschaftlichen) Angebote eingegangen sind.*)

4. Jedenfalls wird an einem nachfolgenden Verhandlungsverfahren dann diejenigen Unternehmen zu beteiligen, die die Vergabestelle selbst im vorangegangenen Verfahren als zur Erfüllung des zu vergebenden Auftrags geeignet angesehen hat.*)

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VPRRS 2003, 0022
DienstleistungenDienstleistungen
Rechtsschutz nach Zuschlagserteilung

KG, Beschluss vom 07.06.2000 - KartVerg 3/00

1. Nach Ansicht des Vergabesenats des Kammergerichts ist gesetzlich für ein Vergabenachprüfungsverfahren nach Zuschlagserteilung kein Raum, auch nicht als Verfahren zur Feststellung von Vergaberechtsverstößen, und dies selbst dann nicht, wenn mangels rechtzeitiger Vorabinformation das Nachprüfungsverfahren gar nicht erst vor Zuschlag eingeleitet werden konnte.*)

2. Wegen der Abweichung in diesem Punkte von dem Beschluss des OLG Rostock vom 20. März 2000 - 17 W 5/99 - legt der Vergabesenat des Kammergerichts seine einschlägige Sache dem BGH zur Entscheidung der Frage vor: Ist ein Nachprüfungsantrag noch nach erteiltem Zuschlag statthaft, wenn der Antragsteller auf den bevorstehenden Zuschlag nicht hingewiesen worden ist?*)

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VPRRS 2003, 0019
DienstleistungenDienstleistungen
Nachweis der erforderlichen Fachkunde und Leistungsfähigkeit

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 25.11.2002 - Verg 56/02

1. Gem. § 25 Nr. 2 Abs. 1 VOL/A sind bei der Auswahl der Angebote, die für einen Zuschlag in Betracht kommen, nur diejenigen Bieter zu berücksichtigen, die für die Erfüllung der ausgeschriebenen Leistungen die erforderliche Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit besitzen.

2. Gemäß § 7 a Nr. 2 Abs. 3 Satz 1 VOL/A 2. Abschnitt muss der Auftraggeber die vorzulegenden Nachweise bereits in der Bekanntmachung angeben. Daraus folgt im Umkehrschluss, dass er nach der Bekanntmachung weder zusätzliche noch andere Belege fordern kann und dass er den Bietern ebensowenig die Vorlage anderer Nachweise gestatten kann.

3. Die Formulierung "Der Nachweis ist nicht erforderlich, wenn der Bieter dem Auftraggeber aufgrund früherer Vertragsbeziehungen bereits bekannt ist" verlangt ausdrücklich, dass die ausgeschriebene Leistung bereits früher durch den Bieter aufgrund eigener Vertragsbeziehungen zum Auftraggeber erbracht worden ist. Das schließt eine erweiternde Auslegung der Klausel dahin aus, es genüge auch die Einschaltung in einem fremden Vertragsverhältnis.

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