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Volltexturteile nach Sachgebieten

Sachgebiet: Dienstleistungen

4907 Entscheidungen insgesamt




Online seit 2017

VPRRS 2017, 0302
Mit Beitrag
NachprüfungsverfahrenNachprüfungsverfahren
Rüge mit Angebot eingereicht: Nachprüfungsantrag unzulässig!

VK Bund, Beschluss vom 18.08.2017 - VK 2-82/17

1. Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit Verstöße gegen Vergabevorschriften, die in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. Die Erfüllung der Rügeobliegenheit ist für jeden geltend gemachten Vergabefehler gesondert zu prüfen.

2. Wird die Rüge zusammen mit dem Angebot in einem verschlossenen Umschlag eingereicht, hat der Auftraggeber erst nach Ablauf der Angebotsfrist die Möglichkeit, Kenntnis von der Rüge zu nehmen.

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VPRRS 2017, 0318
Mit Beitrag
VerkehrVerkehr
Nicht gefordertes Konzept eingereicht: Angebotsausschluss zwingend!

VK Bund, Beschluss vom 18.09.2017 - VK 2-86/17

1. Auch im Anwendungsbereich der SektVO darf von zwingenden Vorgaben des Auftraggebers nicht abgewichen werden.

2. Sowohl ein Abweichen von den Vergabeunterlagen als auch deren unzulässige Ergänzung stellt einen zwingenden Ausschlussgrund dar. Deshalb ist das Angebot eines Bieters, der ein inhaltliches Konzept eingereicht hat, das nicht gefordert war und das damit nach den Vorgaben der Vergabeunterlagen ausdrücklich nicht zugelassen war, zwingend auszuschließen.

3. Der Auftraggeber kann erneut in die Eignungsprüfung einzutreten, wenn er erst später feststellt, dass er die Eignung trotz Kenntnis aller Tatsachen falsch beurteilt hat.

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VPRRS 2017, 0285
Mit Beitrag
DienstleistungenDienstleistungen
Abschleppwagen und Verwahrungsfläche bereits bei Angebotsabgabe notwendig?

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 26.07.2017 - Verg 11/17

1. Bei der Vergabe von Abschleppleistungen muss ein Bieter zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe die entsprechende Anzahl an Abschleppfahrzeugen noch nicht vorhalten. Es handelt sich um technische Ausrüstung, die kurzfristig am Markt beschafft werden kann. Nötigenfalls muss der Auftraggeber hierfür durch die Gestaltung der Vertragsvorlaufzeit Gelegenheit geben (Anschluss an OLG Düsseldorf, Beschluss vom 07.05.2014 - Verg 46/13, VPRRS 2014, 0447).

2. Wird mit Angebotsabgabe eine Eigenerklärung über das Vorhandensein einer geeigneten Verwahrungsfläche für Fahrzeuge verlangt, kann diese zulässigerweise lediglich als Verpflichtungserklärung verstanden werden.

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VPRRS 2017, 0307
Mit Beitrag
DienstleistungenDienstleistungen
Fachaufsicht durch öffentliche Hand: gGmbH ist öffentlicher Auftraggeber!

VK Südbayern, Beschluss vom 04.09.2017 - Z3-3-3194-1-31-06/17

1. Ein privater Träger von Einrichtungen für soziale Leistungen, der verschiedene im Allgemeininteresse liegende Aufgaben nichtgewerblicher Art wie z. B. den Betrieb von Förderschulen, Förderstätten, heilpädagogischen Tagesstätten und Wohnheimen erfüllt und aufgrund dieser Aufgaben unterschiedlichen staatlichen Aufsichtsbefugnissen etwa nach dem PfleWoqG, dem BayEUG oder dem SGB VIII unterliegt, kann gem. § 99 Nr. 2 b GWB auch dann öffentlicher Auftraggeber sein, wenn er nicht als überwiegend öffentlich finanziert i.S.d. § 99 Nr. 2 a GWB gilt.*)

2. Für die Frage der Erfüllung des Kriteriums der Aufsicht über die Leitung i.S.v. § 99 Nr. 2 b GWB ist für alle Aufsichtsbefugnisse zu klären, ob diese es staatlichen Stellen potentiell ermöglichen würden, die Entscheidungen des Auftraggebers auch in Bezug auf öffentliche Aufträge zu beeinflussen.*)

3. Hat der Auftraggeber vorab in den Vergabeunterlagen festgelegt, welche Mindestanforderungen er an die Inhalte der abgefragten Konzepte für eine bestimmte Bewertung stellt, darf er hiervon nachträglich nicht mehr abweichen. Insbesondere darf er ein Angebot, das nicht einmal die Mindestanforderungen für eine durchschnittliche Bewertung erfüllt, nicht mit der vollen Punktzahl bewerten.*)

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VPRRS 2017, 0311
Mit Beitrag
Waren/GüterWaren/Güter
Was ist ein "automatisierter" Vorgang?

VK Baden-Württemberg, Beschluss vom 16.08.2017 - 1 VK 24/17

1. Der Begriff "automatisiert" ist ein unbestimmter Rechtsbegriff und nicht legal definiert. Er ist deshalb auszulegen (hier: Vergabe eines Fahrradverleihsystems mit automatisierter Entriegelung bei Mietbeginn).

2. Einzelne automatisierte Vorgänge unterscheiden sich von nicht-automatisierten Vorgängen dadurch, dass sie selbsttätig, ohne (weiteres) menschliches Zutun ablaufen. Der unmittelbare Impuls dafür kann - muss aber nicht - von einem Menschen ausgehen.

3. Eine automatische Entriegelung liegt vor, wenn nach Authentifizierung des Mieters, das IT-System des Fahrrades aktiviert wird und dieser anschließend nur noch einen Knopf drücken muss, damit die elektronische Entriegelung des Bügelschlosses auslöst.

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VPRRS 2017, 0304
Mit Beitrag
DienstleistungenDienstleistungen
Wie sind CPV-Codes auszulegen?

VK Südbayern, Beschluss vom 23.08.2017 - Z3-3-3194-1-24-05/17

1. Nach § 3 Abs. 1 Satz 1 VgV ist bei der Schätzung des Auftragswerts vom voraussichtlichen Gesamtwert der vorgesehenen Leistung ohne Umsatzsteuer auszugehen. Der Gesamtwert bestimmt sich nach der Summe aller Kosten der nachgefragten Leistungen. Hierzu können auch die zur Leistungserbringung erforderlichen Energiekosten zählen, auch wenn der Auftraggeber die Bieter hiervon freistellt.*)

2. Die Abgrenzung zwischen sozialen und anderen besonderen Dienstleistungen im Sinne des § 130 GWB und sonstigen Dienstleistungen erfolgt unter Heranziehung der in Anhang XIV der Richtlinie 2014/24/EU genannten CPV-Codes. Der Hauptgegenstand wird gem. § 130 Abs. 2 GWB danach bestimmt, welcher geschätzte Wert der Dienstleistungen am höchsten ist.*)

3. Bei der Auslegung der CPV-Codes ist zu beachten, dass einzelne CPV-Codes in den unterschiedlichen amtlichen Sprachfassungen der Verordnung (EG) Nr. 213/2008 eine erheblich abweichende Bedeutung haben und zudem unklar ist, welche Teilleistungen unter einen CPV-Code zu subsumieren sind.*)

4. Eine stark wettbewerbseinschränkende Leistungsbestimmung stellt dann einen Vergaberechtsverstoß dar, wenn die vom Auftraggeber herangezogenen sachlichen Gründe tatsächlich nicht existieren bzw. nicht belegbar sind.*)

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VPRRS 2017, 0301
Mit Beitrag
Abfallbeförderung/-entsorgungAbfallbeförderung/-entsorgung
Auftraggeber muss ungewöhnlich niedrigen Preisen nachgehen!

VK Lüneburg, Beschluss vom 13.07.2017 - VgK-17/2017

1. Jeder Bieter hat einen Anspruch darauf, dass der Auftraggeber das Angebot (hier: zur Verwertung von kompostierbaren Abfällen) eines Mitbewerbers bei einem konkreten Verdacht auf ein ungewöhnlich niedriges Angebot einer Preisprüfung unterzieht.

2. Ein konkreter Verdacht liegt jedenfalls dann vor, wenn das günstigste Angebot vom zweitgünstigsten um 20 % abweicht oder bei auffälligen Abweichungen von preislichen Erfahrungswerten aus anderen vergleichbaren Beschaffungsvorgängen.

3. Eine Rüge ist nur dann ausreichend substanziiert, wenn tatsächliche Anknüpfungstatsachen oder Indizien vorgetragen werden, die einen hinreichenden Verdacht auf einen bestimmten Vergaberechtsverstoß begründen. Reine Vermutungen (hier: Missachtung der Mindestlohnvorgabe und wirtschaftliche Defizite und fehlende Zertifizierung) genügen nicht.

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VPRRS 2017, 0299
Mit Beitrag
TransportleistungenTransportleistungen
Vergabestelle darf auch Einhaltung der Mindestlohnvorschriften prüfen!

VK Nordbayern, Beschluss vom 07.09.2017 - 21.VK-3194-02-04

1. Der öffentliche Auftraggeber hat in der Regel vom Bieter Aufklärung über den Angebotspreis zu verlangen, wenn zwischen dem (Gesamt-)Angebotspreis des Bestbieters und dem nächstplatzierten Bieter eine Preisdifferenz von mehr als 20% besteht (sog. Aufgreifschwelle).*)

2. Entsprechend § 60 Abs. 2 Nr. 4 VgV darf die Vergabestelle auch die Einhaltung der Verpflichtungen nach § 128 Abs. 1 GWB prüfen. Somit ist grundsätzlich auch die Prüfung der Einhaltung der Vorschriften nach dem Mindestlohngesetz gerechtfertigt.*)

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VPRRS 2017, 0296
Mit Beitrag
BewachungsleistungenBewachungsleistungen
Selbstreinigungsmaßnahmen müssen umfassend nachgewiesen werden!

VK Thüringen, Beschluss vom 12.07.2017 - 250-4003-5533/2017-E-016-EF

1. Ein erklärter Verzicht auf eine mündliche Verhandlung ist unwiderruflich.

2. Zeigt ein Auftragnehmer (hier: bei Bewachungsleistungen) der Vergabestelle nicht an, dass er nachträglich einen Nachunternehmer einschaltet oder den Nachunternehmer wechselt, erfüllt er seinen öffentlichen Auftrag mangelhaft. Ein wiederholt auftretender unberechtigter Nachunternehmereinsatz ist eine mangelhafte Erfüllung einer wesentlichen Leistung, der eine außerordentliche Kündigung rechtfertigen kann.

3. Möchte ein Unternehmen sich auf eine Selbstreinigung berufen, genügen pauschale Behauptungen nicht. Vielmehr hat eine konkrete Darstellung der Selbstreinigungsmaßnahmen zu erfolgen, z. B. durch Schriftstücke aller Art oder Erklärungen Dritter. Bei durchgeführten organisatorischen Maßnahmen, wie Mitarbeiterschulungen, sind der Gegenstand der Maßnahme, der Teilnehmerkreis und der zeitliche Umfang zu dokumentieren.

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VPRRS 2017, 0294
Mit Beitrag
ÖPNVÖPNV
"Direktvergabe" und "In-House-Vergabe" schließen sich nicht aus!

VK Saarland, Beschluss vom 18.07.2017 - 3 VK 03/17

1. Der Begriff des öffentlichen Dienstleistungsauftrags (ÖDA) im Sinne der Verordnung (EG) 1370/2007 ist nicht identisch mit dem Begriff "Öffentlicher Auftrag" im Sinne von § 103 GWB.

2. Die Diktion der Verordnung (EG) 1370/2007 kennt verschiedene öffentliche Dienstleistungsaufträge und umfasst insbesondere auch Dienstleistungskonzessionen und "In-House-Vergaben".

3. Die Begriffe "Direktvergabe" und "In-House-Vergabe" schließen sich nicht aus. Während die Direktvergabe als Vergabe eines öffentlichen Dienstleistungsauftrags an einen bestimmten Betreiber eines öffentlichen Dienstes ohne Durchführung eines wettbewerblichen Vergabeverfahrens" definiert ist, bezeichnet die "In-House-Vergabe" noch etwas spezifischer eine solche Direktvergabe nicht nur an eine "bestimmten Betreiber", sondern an eine rechtlich getrennte Einheit.

4. Als Direktvergabe in Form einer "In-House-Vergabe" ist der "Betrauungsauftrag" (hier: Vergabe von Personenbeförderungsleistungen) als "Sonderrechtregime im Personenverkehr" am Maßstab dieser Verordnung zu messen und zu überprüfen.

5. Das Personenbeförderungsgesetz (PBefG) weist Dienstleistungsaufträge in Form von Direktvergaben nunmehr ausdrücklich den Vergabekammern zu. Der unterschiedliche Wortlaut und die differenzierten Verweise im PBefG auf die entsprechenden Vorschriften des GWB lassen nur den Rückschluss zu, dass der Gesetzgeber eine vergaberechtliche Überprüfung zulassen wollte, aber für direktvergebene öffentliche Dienstleistungsaufträge in Gestalt einer "In-House-Vergabe" lediglich die verfahrensrechtlichen und nicht die materiell-rechtlichen Vorschriften des GWB über das Nachprüfungsverfahren für entsprechend anwendbar erklären wollte.

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VPRRS 2017, 0395
Waren/GüterWaren/Güter
Zulassung gleichwertiger Alternativen: Neben- oder Hauptangebote?

OLG Düsseldorf, Urteil vom 27.09.2017 - Verg 12/17

1. Der öffentliche Auftraggeber hat klare und eindeutige Angaben zu allen Wertungs- und Zuschlagskriterien zu machen. Er kann eine rechtmäßige Zuschlagsentscheidung nur dann treffen, wenn die maßgeblichen Anforderungen von allen beteiligten fachkundigen Bietern im gleichen Sinn verstanden und ihren Angeboten zugrunde gelegt werden können.

2. Die Zulassung gleichwertiger Alternativen zu den im Leistungsverzeichnis genannten Produkten ist keine Zulassung von Nebenangeboten. Vielmehr handelt es sich bei Angeboten, die von dem vom Auftraggeber angebrachten Zusatz "oder gleichwertig" Gebrauch machen, nicht um Nebenangebote, sondern um Hauptangebote, weil sie der Leitungsbeschreibung entsprechen und nicht von ihr abweichen.

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VPRRS 2017, 0288
Mit Beitrag
ÖPNVÖPNV
"Referenzen im Personenverkehr" gefordert: Nah- und Fernverkehr zählen!

OLG Frankfurt, Beschluss vom 18.07.2017 - 11 Verg 7/17

1. Wenn in der Ausschreibung für Busnahverkehrsdienstleistungen von den Bietern zum Nachweis ihrer technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit lediglich verlangt wird, dass sie belegen, Busverkehrsleistungen im Linienverkehr gem. § 42 PBefG erbracht zu haben, so können Nachweise über erbrachte Busfernverkehrsdienstleistungen nicht als formell ungeeignet zurückgewiesen werden.*)

2. Wenn Referenzen über Busfernverkehrsleistungen gem. § 42a PBefG nicht ausgeschlossen wurden, hat sich der Auftraggeber daran insoweit selbst gebunden und er ist nicht berechtigt, den fehlenden Nachweis der Eignung der Bieterin auf solche Umstände zu stützen, die sich aus der allgemeinen und strukturellen Unterscheidung der Linienverkehre im Personennah- und Fernverkehr ergeben.*)

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VPRRS 2017, 0287
Mit Beitrag
DienstleistungenDienstleistungen
Bieter trägt das Risiko des rechtzeitigen Angebotseingangs!

VK Bund, Beschluss vom 15.08.2017 - VK 2-84/17

1. Einem Bieter steht es frei, die Angebotsfrist bis zuletzt auszuschöpfen. Sendet er das Angebot jedoch erst sehr knapp vor Ablauf der Angebotsfrist ab, hat er den verspäteten Zugang auch dann zu vertreten, wenn ein Defekt am Transportfahrzeug auftritt.

2. Der Bieter trägt das Risiko für Zustellverzögerungen infolge von Ereignissen, die nicht in die Kategorie der höheren Gewalt fallen, sondern typische Risiken des ausgewählten Transportmittels darstellen.

3. Muss das Angebot über eine größere Distanz (hier: von Berlin nach Bonn) übermittelt werden, ist ein Sicherheitspuffer von einer Stunde zu knapp bemessen.

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VPRRS 2017, 0280
Mit Beitrag
Abfallbeförderung/-entsorgungAbfallbeförderung/-entsorgung
Vergabereife trotz noch ausstehender Vorbereitungsmaßnahmen?

VK Baden-Württemberg, Beschluss vom 07.08.2017 - 1 VK 26/17

1. Dem Auftraggeber ist abzuverlangen, dass er vor der Ausschreibung alle rechtlichen Voraussetzungen schafft, damit innerhalb der in den Vergabeunterlagen genannten Fristen mit der ausgeschriebenen Leistung begonnen werden kann.

2. Ein noch zu bewerkstelligender Umbau der Lagerhalle in der Umschlagstelle (hier: Sammlung und Verwertung von Pappe, Papier Kartonagen) steht einer Vergabereife nicht entgegen, wenn unter gewöhnlichen Umständen damit zu rechnen ist, dass die erforderliche immissionsschutzrechtliche Genehmigung rechtzeitig erteilt wird. Es ist dem Auftraggeber nicht zuzumuten so lange zu warten, bis er alle vorbereitenden Maßnahmen erledigt hat.

3. Auftraggeber müssen nach Bieterfragen keine konsolidierte Fassung der Leistungsbeschreibung veröffentlichen.

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VPRRS 2017, 0394
DienstleistungenDienstleistungen
§ 34a GewO ist keine vergaberechtliche Vorschrift!

OLG Naumburg, Beschluss vom 14.07.2017 - 7 Verg 1/17

1. Der öffentliche Auftraggeber muss die Eignungskriterien zusammen mit den geforderten Nachweisen den potentiellen Bietern im Voraus bekannt geben. Bei der Eignungsprüfung hat er alle bekannt gemachten Eignungskriterien, aber auch nur diese zu prüfen.

2. Bekanntgeben heißt, dass der Auftraggeber die einzelnen Eignungskriterien und die Mittel zu deren Nachweis ausdrücklich zu bezeichnen hat. Das Mitteilungsmedium ist im Regelfall die Auftragsbekanntmachung.

3. Es genügt, wenn der Bieter erst zum Zeitpunkt der Zuschlagserteilung über die für die Ausführung des Auftrags erforderliche Genehmigung verfügt.

4. Allein durch den Verstoß gegen die Informations- und Wartepflichten werden die Chancen auf den Zuschlag nicht in jedem Fall vereitelt. Ist das Vergabeverfahren im Übrigen fehlerfrei durchgeführt worden, droht dem nicht berücksichtigten Bieter durch die fehlerhafte Information oder einen Zuschlag vor Ablauf der Wartefrist noch kein Schaden. In einer solchen Situation kann die Antragsbefugnis nur bejaht werden, wenn zusätzlich - über den behaupteten Verstoß gegen § 134 Abs. 1 GWB hinaus - eine weitergehende Verletzung vergaberechtlicher Bestimmungen geltend gemacht wird, der die Chancen auf die Zuschlagserteilung verschlechtert haben könnte.

5. Die im gewerberechtlichen Erlaubnisverfahren nach § 34a GewO zu klärende und grundsätzlich der Entscheidung der Genehmigungsbehörden vorbehaltene Frage, ob die ausgeschriebenen Empfangsdienstleistungen dem erlaubnispflichtigen Sicherungsgewerbe zuzuordnen sind, liegt grundsätzlich außerhalb des vergaberechtlichen Überprüfungsrahmens der Nachprüfungsinstanzen, sofern kein unmittelbarer Bezug zu einer vergaberechtlichen Vorschrift hergestellt werden kann, die dem Schutz der Bieter, Bewerber und Interessenten eines Vergabeverfahrens zu dienen bestimmt ist.

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VPRRS 2017, 0282
DienstleistungenDienstleistungen
"Interdisziplinärer Managementaufwand" rechtfertigt Gesamtvergabe!

VK Berlin, Beschluss vom 16.08.2016 - VK B 1-23/16

1. Im Vergaberecht gilt das Gebot der Fachlosvergabe (hier: Vergabe von Betreiberleistungen für Flüchtlingsunterkünfte). Mehrere Fachlose dürfen jedoch zusammen vergeben werden, wenn wirtschaftliche oder technische Gründe dies erfordern.

2. Technische Gründe (i.S.d. § 97 Abs. 4 Satz 3 GWB) sind dabei nicht allein technische Gesichtspunkte im engeren Sinne des Wortes, sondern alle Aspekte, die eine Integration aller Leistungserbringungsschritte in einer Hand zur Erreichung des vom Auftraggeber angestrebten Qualitätsniveaus notwendig machen.

3. Soll ausnahmsweise eine zusammenfassende Vergabe erfolgen, muss der Auftraggeber sich in besonderer Weise mit dem Gebot der Fachlosvergabe und der dagegen sprechenden Gründe auseinandersetzen.

4. Handelt es sich wegen vielschichtiger voneinander abweichender Bestandteile (hier: Verpflegung, Versorgung, Reinigung, Sozial- und Kinderbetreuung, Sicherheit) um eine komplexe Gesamtleistung, für deren Qualität das gute Zusammenspiel aller Funktionseinheiten entscheidend ist, erfordert der "interdisziplinäre Managementaufwand" eine Gesamtvergabe aller voneinander abhängigen Teilkomponenten.

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VPRRS 2017, 0281
Mit Beitrag
DienstleistungenDienstleistungen
"Stundensatz" ist Singular: Unterschiedliche Stundensätze führen zum Ausschluss!

VK Baden-Württemberg, Beschluss vom 14.07.2017 - 1 VK 20/17

1. Ergibt sich aus der Bekanntmachung und den Vergabeunterlagen eindeutig, dass das Kästchen im Formular mit der Überschrift "Stundensatz" mit nur einer Eintragung auszufüllen ist, stellt die Eintragung unterschiedlicher Stundensätze eine unzulässige Änderung der Vergabeunterlagen dar.

2. Der Singular "Stundensatz" deutet darauf hin, dass dort ein Wert einzutragen ist. Die Größe eines Kästchens sagt nichts darüber aus, wie viele Eintragungen möglich sein sollen.

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VPRRS 2017, 0278
Mit Beitrag
ITIT
Auf eine Mindestbedingung kann nicht nachträglich verzichtet werden!

VK Sachsen, Beschluss vom 13.02.2017 - 1/SVK/032-16

1. Ein Bieter darf eine Leistungsbeschreibung nicht im Sinne einer für ihn - u. U. wirtschaftlich - günstigen Lösung interpretieren oder gar der Leistungsbeschreibung eigenmächtig seine Version aufdrängen. Unterstellt der Bieter für seine Auslegung der Leistungsbeschreibung jedoch ein vermeintlich branchenübliches Begriffsverständnis, sind etwaige Unklarheiten der Leistungsbeschreibung für ihn nicht erkennbar und spätere Einwände hiergegen nicht gem. § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB präkludiert.*)

2. Auch bei einem Verhandlungsverfahren sind aufgestellte Mindestanforderungen der Vergabeunterlagen zu berücksichtigen. Angebote, die diesen nicht entsprechen, sind grundsätzlich auszuschließen.*)

3. Ist den Vergabeunterlagen eindeutig zu entnehmen, dass im Rahmen der Teststellung ein zweikanaliges Gerät präsentiert werden soll, stellt dies eine Mindestbedingung im Vergabeverfahren dar. Der Auftraggeber kann nicht zu Gunsten eines Bieters auf die Erfüllung dieser Mindestbedingung verzichten, da dies eine Ungleichbehandlung gegenüber den anderen Bietern darstellen würde. Er muss somit, auch wenn er im Rahmen des Verhandlungsverfahrens über einen Verhandlungsspielraum verfügt, gleichwohl dafür sorgen, dass die Anforderungen des Auftrags, die er als verbindlich eingestuft hat, erfüllt werden.*)

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VPRRS 2017, 0275
Mit Beitrag
VerkehrVerkehr
Flächenzuweisung ist nicht ausschreibungspflichtig!

EuGH, Urteil vom 13.07.2017 - Rs. C-701/15

Art. 7 der Richtlinie 2004/17/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 31.03.2004 zur Koordinierung der Zuschlagserteilung durch Auftraggeber im Bereich der Wasser-, Energie- und Verkehrsversorgung sowie der Postdienste ist dahin auszulegen, dass er einer nationalen Regelung wie der im Ausgangsverfahren fraglichen, die bei - auch nur vorübergehenden - Zuweisungen von für Bodenabfertigungsdienste bestimmten Flächen ohne Entrichtung einer Vergütung durch den Flughafenbetreiber keine vorherige öffentliche Ausschreibung vorsieht, nicht entgegensteht.*)

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VPRRS 2017, 0271
Mit Beitrag
Waren/GüterWaren/Güter
Genug Geld für das "Traumschiff"? Auftraggeber darf Alternativpositionen ausschreiben!

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 14.09.2016 - Verg 7/16

1. Die Leistungsbeschreibung ist so eindeutig und erschöpfend abzufassen, dass sie alle Bewerber in einem gleichen Sinn verstehen müssen und miteinander vergleichbare Angebote zu erwarten sind. Lässt die Leistungsbeschreibung Spielraum für unterschiedliche Auslegungen, ist sie mehrdeutig und vergaberechtswidrig.

2. Maßgeblich für die Beantwortung der Frage, ob die Leistungsbeschreibung mehrdeutig ist, ist der objektive Empfängerhorizont. Dabei ist auf einen verständigen und sachkundigen, mit Beschaffungsleistungen vertrauten Bieter abzustellen.

3. Bei der Auslegung der Leistungsbeschreibung muss sich der Bieter fragen, was die Vergabestelle aus ihrer Interessenlage heraus wirklich gewollt hat. Ernsthafte Zweifel, ob seine Auslegung tatsächlich dem Willen der Vergabestelle entspricht, muss er gegebenenfalls durch eine Anfrage bei der Vergabestelle klären.

4. Der öffentliche Auftraggeber ist berechtigt, die Vergabeunterlagen im laufenden Vergabeverfahren zu ändern, sei es zur Korrektur von Vergaberechtsverstößen oder aus Gründen der Zweckmäßigkeit, sofern dies in einem transparenten Verfahren und diskriminierungsfrei geschieht.

5. Der Umstand, dass aufgrund begrenzter Haushaltsmittel nicht voraussehbar ist, ob die bevorzugten Ausführungsvarianten durchführbar sind, begründet ein berechtigtes Bedürfnis des Auftraggebers an der Ausschreibung von Alternativpositionen.

6. Alternativpositionen sind im Leistungsverzeichnis deutlich als solche zu kennzeichnen und in den Vergabeunterlagen sind die Kriterien bekannt zu geben, die für die Inanspruchnahme der ausgeschriebenen Alternativpositionen maßgeblich sind.

7. Ist alleiniges Zuschlagskriterium der Preis, muss angegeben werden, in welcher Reihenfolge die Alternativpositionen in Anspruch genommen werden, wenn die zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel ausreichen.

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VPRRS 2017, 0266
PlanungsleistungenPlanungsleistungen
"Originalität, Innovation und gestalterische Qualität" sind keine eindeutigen Auswahlkriterien!

VK Südbayern, Beschluss vom 27.01.2017 - Z3-3-3194-1-48-11/16

1. Bei der Auswahl von Teilnehmern für einen nicht offenen Planungswettbewerb gelten die Grundsätze der Gleichbehandlung, Nichtdiskriminierung und Transparenz uneingeschränkt, was klar durch die Verweisung in Art. 80 Abs. 1 der Richtlinie 2014/24/EU auf den Titel I der Richtlinie und damit auch auf Art. 18 der Richtlinie 2014/24/EU zum Ausdruck kommt.*)

2. Die Auswahlkriterien "Originalität, Innovation und gestalterische Qualität eines Referenzobjekts und ihre Übertragbarkeit auf das anstehende Projekt" sind ohne konkretisierende Unterkriterien oder Erläuterungen keine eindeutigen und nichtdiskriminierenden Auswahlkriterien i.S.d. § 71 Abs. 3 VgV.*)

3. Auch bei einem Teilnahmewettbewerb zu einem nicht offenen Planungswettbewerb dürfen bei der Bewertung der Teilnahmeanträge keine nicht bekanntgemachten Unterkriterien eine Rolle spielen, die den Teilnehmern hätten bekanntgemacht werden müssen.*)

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VPRRS 2017, 0265
Mit Beitrag
NachprüfungsverfahrenNachprüfungsverfahren
Zuschlagskriterien unzureichend: Vergabeverfahren wird aufgehoben!

VK Südbayern, Beschluss vom 04.07.2017 - Z3-3-3194-1-17-04/17

1. Wird der Zuschlag erteilt, ohne dass einem Bieter vorher die Information nach § 134 Abs. 1 GWB übermittelt wurde, ist auf seinen Antrag nach § 135 Abs. 1 Nr. 1 GWB die Nichtigkeit des geschlossenen Vertrags festzustellen. Dies gilt auch dann, wenn der betreffende Bieter die ungenügende Information nach § 134 Abs. 1 GWB nicht oder nicht rechtzeitig gerügt hat.*)

2. Die Anordnung der Wiederholung der Wertung aufgrund fehlender Dokumentation der Wertung der nichtpreislichen Zuschlagskriterien verbietet sich, wenn aufgrund der Festlegung unzureichender Zuschlagskriterien feststeht, dass eine vergaberechtskonforme Wertung von vorneherein nicht möglich ist.*)

3. In diesem Fall ist das Vergabeverfahren in den Stand vor Bereitstellung der Vergabeunterlagen zurückzuversetzen oder aufzuheben. Dies gilt auch dann, wenn der betreffende Bieter die unzureichenden Zuschlagskriterien nicht rechtzeitig gem. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB gerügt hat.*)

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VPRRS 2017, 0250
Mit Beitrag
InternetInternet
Unterkriterium mit null Punkten bewertet: Kein Ausschluss!

VK Lüneburg, Beschluss vom 02.05.2017 - VgK-08/2017

1. Ein Angebot, dass in zwei wichtigen Unterkriterien (hier: zum Zuschlagskriterium "Konzept für die Auftragserfüllung") mit null Punkten bewertet wird, muss nicht ausgeschlossen werden, wenn der Auftraggeber für Unterkriterien keine Mindestbewertung festgelegt hat.

2. Ein Angebot ist nicht als unangemessen niedrig auszuschließen, wenn der Auftraggeber in einem Aufklärungsgespräch ermittelt, dass der Bieter alle geforderten Leistungen eigenverantwortlich erbringen und auch bei höherem Aufwand keine Nachträge stellen wird.

3. Wird dies in einem unterzeichneten und als rechtsverbindlich anerkannten Protokoll in der Vergabeakte festgehalten, ist der Auftraggeber seinen Dokumentationspflichten ausreichend nachgekommen.




VPRRS 2017, 0249
FahrzeugeFahrzeuge
Toiletten im Zug gehören zum Mehrzweckbereich!

VK Baden-Württemberg, Beschluss vom 15.08.2017 - 1 VK 30/17

1. Mehrzweckbereich bedeutet, dass dieser Bereich "mehreren Zwecken" dient. Dazu zählen im schienengebundenen Personenverkehr insbesondere Toiletten, weil diese für den Ausschreibungsgegenstand nicht wesentlich sind.

2. Besagt das Fahrzeuglastenheft für schienengebundenen Personennahverkehr, dass "jeder Mehrzweckbereich direkt ohne Gang am Einstiegsbereich anzuordnen ist und vom Einstiegsbereich aus stufenlos und ohne Engstellen erreichbar sein muss" und gibt vor, "nach Möglichkeit ist der Mehrzweckbereich mit Klappsitzen auszurüsten. Bei Klappsitzen im Gang einer Toilette muss die Gangbreite bei aufgeklapptem Sitz mindestens 500 mm betragen", kann dies nur so verstanden werden, dass Toiletten zum Mehrzweckbereich gehören und ein Gang gegenüber einer Toilette zulässig ist.

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VPRRS 2017, 0258
DienstleistungenDienstleistungen
Eingangsvermerk muss nur Aufschluss über Rechtzeitigkeit geben!

VK Hessen, Beschluss vom 07.03.2017 - 69d-VK-41/2016

1. Bei § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB ist für die Erkenntnismöglichkeit des rügenden Bieters nicht erforderlich, dass ihm der geltend gemachte Vergaberechtsverstoß erst „ins Auge fallen“ muss.*)

2. § 19 EG Abs. 6 Satz 2 VOL/A entfaltet grundsätzlich keine bieterschützende Wirkung. Ausnahmsweise ist eine bieterschützende Wirkung gegeben, wenn ein Angebot in der zielgerichteten Absicht erfolgt ist, einen oder mehrere Wettbewerber vom Markt vollständig zu verdrängen.*)

3. Der Eingangsvermerk i.S.v. § 17 EG Abs. 1 Satz 1 VOL/A sollte zumindest das genaue Datum des Eingangs und die Angabe der Uhrzeit des Eingangs aufweisen, um Aufschluss über die Rechtzeitigkeit oder Verspätung eines abgegebenen Angebotes zu geben.*)

4. Für den Nachweis der wirtschaftlichen und technischen Zuverlässigkeit gemäß § 7 EG Abs. 3 lit. b VOL/A kommt es nur auf die Verfügbarkeit der erforderlichen Ausstattung bei Auftragsbeginn an. Es reicht daher für diesen Nachweis aus, wenn daraus hervorgeht, dass der Bieter in der Lage ist, diese kurzfristig zu erwerben, und dass er somit zum Zeitpunkt der Ausführung des Auftrags über die entsprechende Ausrüstung verfügt.*)

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VPRRS 2017, 0254
Mit Beitrag
Abfallbeförderung/-entsorgungAbfallbeförderung/-entsorgung
Vermischung der Prüfungsgegenstände ist zu vermeiden!

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 14.12.2016 - Verg 15/16

1. Kriterien, die sachlich einer anderen Wertungsstufe zuzuordnen sind, sollen auf der Ebene der Wirtschaftlichkeitswertung nicht abermals für die Zuschlagsentscheidung herangezogen werden. Dies ist keineswegs beschränkt auf eine Wertung von Eignungs- und Zuschlagskriterien.

2. Einer Rüge muss eine konkrete vergaberechtliche Beanstandung zu entnehmen sein. Dazu hat der Antragsteller mitzuteilen, welchen Sachverhalt er für vergaberechtswidrig hält.

3. An den Inhalt einer Rüge sind keine übersteigerten Anforderungen zu richten. Der Begriff der Rüge muss nicht ausdrücklich gebraucht werden.

4. Auch bestehen für die Rüge keine expliziten Formvorschriften.




VPRRS 2017, 0253
SchulungsmaßnahmenSchulungsmaßnahmen
Funktionale Leistungsbeschreibung: Auftraggeber muss keine Lösungen vorgeben!

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 22.02.2017 - Verg 29/16

1. Eine funktionale Leistungsbeschreibung setzt nicht voraus, dass der Auftraggeber den Bietern über das zu erreichende Ziel hinaus Lösungsmöglichkeiten und Konzepte aufzeigt.

2. Bei funktionalen Ausschreibungen hat eine Bewertung nach einem reinen Schulnotensystem aufgrund völliger Unbestimmtheit und Intransparenz der Bewertungsmaßstäbe als vergaberechtswidrig auszuscheiden (Anschluss an Senat, IBR 2016, 233 = VPR 2016, 127).

3. Ein zunächst vierstufiges Bewertungssystem, das durch funktionale Unterkriterien ausgefüllt wird, die den Bietern hinreichend verdeutlichen, worauf es dem Auftraggeber bei der Wertung der Angebote ankommt, und die es ihnen ermöglichen, ihre Angebote danach auszurichten, ist nicht intransparent.

4. Die Festlegung, dass nur vollständig abgeschlossene Maßnahmen berücksichtigungsfähig sind, stellt jedenfalls dann eine unzulässige Benachteiligung dar, wenn es sich um mehrjährige Maßnahmen handelt, diese nahezu vollständig abgeschlossen sind und die vorgesehene Übergangsquote bereits erreicht wurde.

5. Hat sich das Nachprüfungsverfahren durch Aufhebung des Vergabeverfahrens erledigt, kann der Antragsteller einen Feststellungsantrag stellen. Ungeschriebene Zulässigkeitsvoraussetzung für einen solchen Antrag ist das Vorliegen eines Feststellungsinteresses.

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VPRRS 2017, 0243
Mit Beitrag
Technische AusrüstungTechnische Ausrüstung
Angebotskopie ohne Betriebskonzept abgegeben: Formvorgabe missachtet!

VK Hessen, Beschluss vom 17.11.2016 - 69d-VK-50/2016

1. Ein Betriebskonzept, das mit 55% in die Wertung des wirtschaftlich günstigsten Angebots einfließt und Inhalt des abzuschließenden Managementvertrages werden soll, ist kein bloßer Nachweis oder eine Erklärung (§ 19 EG Abs. 3 a VOL/A 2009), sondern ein wesentlicher Bestandteil des Angebots.

2. Gibt die Ausschreibung vor, dass die Angebote zwingend im Original und als Kopie, jeweils in Papierform und in digitaler Form einzureichen sind, wurde eine bestimmte Form der einzureichenden Angebote festgelegt. Ein Angebot, dessen Kopie kein Betriebskonzept in schriftlicher Form enthält, genügt dieser Formvorgabe nicht und ist auszuschließen.

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VPRRS 2017, 0244
Mit Beitrag
NachprüfungsverfahrenNachprüfungsverfahren
Wann kann eine Entscheidung nach Lage der Akten ergehen?

VK Hessen, Beschluss vom 21.03.2017 - 69d-VK-49/2016

1. Die Entscheidung nach Lage der Akten bei Unzulässigkeit oder offensichtlicher Unbegründetheit des Antrags gem. § 112 Abs. 1 Satz 3 GWB a.F. setzt voraus, dass eindeutig und unzweifelhaft feststeht, dass der Nachprüfungsantrag abzulehnen ist und die mündliche Verhandlung mit hinreichender Sicherheit keine weiteren Erkenntnisse erbringen bzw. keine andere Bewertung ergeben wird.*)

2. Der Auskunftsanspruch gem. § 22 EG VOL/A 2009 wird nicht ohne Weiteres gewährt, sondern erfordert einen entsprechenden Antrag.*)

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VPRRS 2017, 0241
Mit Beitrag
AusrüstungsgegenständeAusrüstungsgegenstände
Wenn erprobt werden soll, muss auch erprobt werden!

VK Bund, Beschluss vom 06.04.2017 - VK 1-17/17

1. Sind die Anforderungen und Bewertungsmodalitäten unmissverständlich und eindeutig formuliert, können Überlegungen einzelner Bieter, mit denen sie sich an die Stelle des Auftraggebers setzen und ein aus ihrer Sicht zielführenderes Wertungsvorgehen hineinlesen, nicht zu einer abweichenden Auslegung führen.

2. Der öffentliche Auftraggeber ist verpflichtet, den Bietern die Zuschlagskriterien einschließlich Gewichtung vor Angebotsabgabe bekanntzugeben und (nur) die bekanntgegebenen Wertungsvorgaben bei der Wertung (Wirtschaftlichkeitsbetrachtung) anzuwenden.

3. Ist nach den den Vergabeunterlagen beigefügten Erprobungsrahmenplänen vorgesehen, dass eine Kurzerprobung durch mindestens 15 Teilnehmer erfolgt, liegt ein Vergaberechtsverstoß vor, wenn die Erprobung nur durch sechs Personen erfolgt.

4. Vergaberechtsverstöße in den Vergabeunterlagen, die sich lediglich aus den das Vergabeverfahren bestimmenden allgemeinen (und allgemein formulierten) Rechtsgrundsätzen und deren Auslegung durch die Rechtsprechung ergeben, sind für einen durchschnittlichen fachkundigen Bieter nicht ohne weiteres "erkennbar".

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VPRRS 2017, 0234
Mit Beitrag
MedizintechnikMedizintechnik
Preis auskömmlich? Wirtschaftsprüfern darf der Auftraggeber vertrauen!

VK Bund, Beschluss vom 10.08.2016 - VK 1-56/16

1. Jeder Bieter hat wegen seiner Kalkulationsfreiheit einen weiten Spielraum bei der Preisgestaltung bzw. der Entscheidung mit welchem Preisangebot er an einer Ausschreibung (hier: für Schlaftherapiegeräte) teilnimmt.

2. Ein öffentlicher Auftraggeber darf ein Angebot nur ablehnen, wenn der Preis tatsächlich unauskömmlich ist und der Bieter deshalb voraussichtlich den Auftrag nicht bis zum Ende ordnungsgemäß ausführen kann.

3. Ein Auftraggeber genügt seiner Prüfungspflicht, wenn er die Preisabstände der eingereichten Angebote auf eine Überschreitung der Aufgreifschwellen (hier: 15% unter Auftragswertschätzung und 20% Abstand zum nächstplatzierten Angebot) überprüft und sich bei Überschreitung Bescheinigungen von Wirtschaftsprüfern oder eigene nachvollziehbare Kalkulationsgrundlagen vorlegen lässt.

4. Wirtschaftsprüfer unterliegen strengen berufsrechtlichen Anforderungen. Prüfen Wirtschaftsprüfer die Kalkulation durch Preisermittlungsleitsätze und Aufklärungsgespräche und kommen zu dem Ergebnis, dass kein Unterpreisangebot vorliegt, ist der Aussagewert dieser methodisch ordnungsgemäß zu Stande gekommenen Testate eine gesicherte Erkenntnis, deren Richtigkeit ein Auftraggeber nicht hinterfragen oder anzweifeln muss.

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VPRRS 2017, 0233
Mit Beitrag
VerkehrVerkehr
Wertungsmatrix muss transparent sein!

VK Bund, Beschluss vom 21.07.2016 - VK 1-50/16

1. Der den Bietern bekanntzugebende Bewertungsmaßstab für die Angebotswertung muss hinreichend transparent sein. Dafür hat der Auftraggeber die Zuschlagskriterien und deren Gewichtung bekanntzugeben.

2. Der Auftraggeber hat darüber hinaus unter Umständen Unterkriterien zu benennen oder den Bietern anderweitig Bewertungsmaßstäbe an die Hand zu geben, um ihnen zu ermöglichen, ein möglichst optimales Angebot abzugeben.

3. Die Grenze, ab der das Offenlassen konkreter Bewertungsmaßstäbe vergaberechtlich unzulässig ist, ist überschritten, wenn die aufgestellten Bewertungsmaßstäbe so unbestimmt sind, dass die Bieter nicht mehr angemessen über die Kriterien und Modalitäten informiert werden, anhand derer das wirtschaftlich günstigste Angebot ermittelt wird.

4. Die vom Auftraggeber vorgegebenen Bewertungsmaßstäbe müssen insbesondere hinreichend zuverlässige und kalkulierbare Informationen darüber enthalten, wie und mit welcher Punktzahl die Angebote in Bezug auf die Wertungsanforderungen bewertet werden sollen, und den Bietern ermöglichen, im Voraus (bei Angebotserstellung) zuverlässig ermitteln zu können, auf welche konkreten Leistungen der Auftraggeber Wert legt.

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VPRRS 2017, 0232
Mit Beitrag
Waren/GüterWaren/Güter
Auftraggeber ist an bekannt gemachte Eignungsanforderung gebunden!

VK Bund, Beschluss vom 16.09.2016 - VK 1-82/16

1. An eine bekannt gemachte Eignungsanforderung ist der öffentliche Auftraggeber gebunden. Eine nachträgliche Korrektur von Eignungsanforderungen erfordert eine Berichtigungsbekanntmachung.

2. Vor dem Ausschluss eines Angebots wegen Unvollständigkeit muss ein öffentlicher Auftraggeber erst sein Ermessen ausüben, ob er die geforderten Unterlagen nachfordert. Dieses Ermessen kann nicht im Vorhinein ausgeübt werden.

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VPRRS 2017, 0231
Mit Beitrag
DienstleistungenDienstleistungen
Funktionale Ausschreibung: Auftraggeber muss keine "Lösungsskizze" vorgeben!

VK Bund, Beschluss vom 18.07.2016 - VK 1-48/16

1. Der öffentliche Auftraggeber hat die Angebote anhand eines einheitlichen Maßstabs zu bewerten und die Bieter müssen wissen, worauf es dem öffentlichen Auftraggeber bei der Wertung der Angebote ankommt, damit sie ein qualitativ optimales Angebot einreichen können.

2. Bei einer funktionalen Ausschreibungen ist es jedoch nicht erforderlich, dass der öffentliche Auftraggeber wie in einer Lösungsskizze oder Musterlösung im Einzelnen konkret vorgibt, welcher Angebotsinhalt zur Höchstpunktzahl führt.

3. Der Bieter muss "erkennbare" Vergaberechtsverstöße rügen. Vergaberechtsverstöße sind dann "erkennbar", wenn sie laienhaft und ohne Anwendung juristischen Sachverstands "ins Auge fallen". Abzustellen ist dabei auf die Erkenntnisse eines objektiven fachkundigen Bieters, nicht auf die eines Spezialisten.

4. Ein Bieter ist überdies nicht verpflichtet, Rechtsrat oder sonstige fachkundige Hilfe einzuholen, um vermeintliche Vergaberechtsverstöße eines öffentlichen Auftraggebers zu erkennen.

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VPRRS 2017, 0221
Mit Beitrag
DienstleistungenDienstleistungen
Frist zur Einreichung von Unterlagen kann nicht verkürzt werden!

OLG Dresden, Beschluss vom 27.05.2016 - Verg 2/16

1. Sehen die Ausschreibungsunterlagen vor, dass bestimmte Nachweise auf Verlangen des Auftraggebers vom Bieter innerhalb von vier Arbeitstagen beizubringen sind, kann diese Frist in dem Aufforderungsschreiben nicht verkürzt werden.

2. Legt der Bieter die geforderten Nachweise innerhalb der in der Ausschreibung genannten Frist nicht vor, ist sein Angebot unvollständig und von der Wertung auszuschließen.

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VPRRS 2017, 0224
NachprüfungsverfahrenNachprüfungsverfahren
Verwaltungsgericht ist in 1. Instanz für Bodenabfertigungsleistungen zuständig!

VGH Bayern, Beschluss vom 08.12.2016 - 8 A 16.40045

Für einen Rechtsstreit, der die Auswahlentscheidung der Luftfahrtbehörde über die Vergabe einer Dienstleistungskonzession zur Erbringung von Bodenabfertigungsdienstleistungen (gemäß § 7 Abs. 1 Satz 3 BADV) zum Gegenstand hat, ist das Verwaltungsgericht erstinstanziell zuständig. § 48 Abs. 1 Satz 1 Nr. 6 und Satz 2 VwGO findet keine Anwendung.*)

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VPRRS 2017, 0216
NachprüfungsverfahrenNachprüfungsverfahren
Verwaltungsgericht ist in 1. Instanz für Bodenabfertigungsleistungen zuständig!

VGH Bayern, Beschluss vom 08.12.2016 - 8 A 16.40043

Für einen Rechtsstreit, der die Auswahlentscheidung der Luftfahrtbehörde über die Vergabe einer Dienstleistungskonzession zur Erbringung von Bodenabfertigungsdienstleistungen (gemäß § 7 Abs. 1 Satz 3 BADV) zum Gegenstand hat, ist das Verwaltungsgericht erstinstanziell zuständig. § 48 Abs. 1 Satz 1 Nr. 6 und Satz 2 VwGO findet keine Anwendung.*)

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VPRRS 2017, 0212
NachprüfungsverfahrenNachprüfungsverfahren
Verwaltungsgericht ist in 1. Instanz für Bodenabfertigungsleistungen zuständig!

VGH Bayern, Beschluss vom 08.12.2016 - 8 AS 16.40044

Für einen Rechtsstreit, der die Auswahlentscheidung der Luftfahrtbehörde über die Vergabe einer Dienstleistungskonzession zur Erbringung von Bodenabfertigungsdienstleistungen (gemäß § 7 Abs. 1 Satz 3 BADV) zum Gegenstand hat, ist das Verwaltungsgericht erstinstanziell zuständig. § 48 Abs. 1 Satz 1 Nr. 6 und Satz 2 VwGO findet keine Anwendung.*)

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VPRRS 2017, 0210
Mit Beitrag
Strom, Wasser, GasStrom, Wasser, Gas
Darf die Effizienz doppelt so hoch gewertet werden wie die Preisgünstigkeit?

OLG Karlsruhe, Urteil vom 03.04.2017 - 6 U 156/16 Kart

Bewertet der Konzessionsgeber bei der Ausschreibung unter den Zielen des § 1 EnWG die Effizienz (hier: 18 Punkte) um fast das Doppelte (hier: um 80%) höher als die Preisgünstigkeit (hier: 10 Punkte) so ist zweifelhaft, ob sich dies noch innerhalb des gemeindlichen Beurteilungsspielraums hält (Abgrenzung zu OLG Karlsruhe, Urteil vom 03.04.2017 - 6 U 151/16 Kart, VPRRS 2017, 0201, und OLG Karlsruhe, Urteil vom 03.04.2017 - 152/16 Kart).*)

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VPRRS 2017, 0213
Mit Beitrag
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Präqualifiziert heißt nicht (automatisch) geeignet!

VK Sachsen, Beschluss vom 01.03.2017 - 1/SVK/037-16

1. Der Nachweis der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen nach den §§ 123 oder 124 GWB kann gem. § 122 Abs. 3 GWB ganz oder teilweise durch die Teilnahme an Präqualifizierungssystemen erbracht werden. Eine solche Präqualifikation zieht die Eignungsprüfung vor die Klammer, stellt selbst aber kein Vergabeverfahren dar. Sie steht zudem einer vertieften Auseinandersetzung des Auftraggebers mit der Eignung eines Bieters nicht von vorneherein entgegen, wenn sich aus besonderen Umständen oder aus Erkenntnissen aus der Vergangenheit ergibt, dass Anlass besteht, die Eignung des Bieters in Frage zu stellen.*)

2. Will ein Bieter den Ausschluss seines Angebots wegen Unauskömmlichkeit vermeiden, ist es in erster Linie seine Obliegenheit, den Anschein der Unauskömmlichkeit seines Angebots zu widerlegen und die Gründe zu benennen, aufgrund derer die Leistung ordnungsgemäß erbracht werden kann.*)

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VPRRS 2017, 0205
Mit Beitrag
Strom, Wasser, GasStrom, Wasser, Gas
Effizienz vor Preisgünstigkeit?

OLG Karlsruhe, Urteil vom 03.04.2017 - 6 U 152/16 Kart

Bewertet der Konzessionsgeber bei der Ausschreibung unter den Zielen des § 1 EnWG die Effizienz (hier: 19 Punkte) gegenüber der Preisgünstigkeit (hier: 9 Punkte) mehr als doppelt so hoch, so ist dies willkürlich und überschreitet den eingeräumten Beurteilungsspielraum (Abgrenzung zu OLG Karlsruhe, Beschluss vom 03.04.2017 - 6 U 151/16 Kart, VPRRS 2017, 0201).*)




VPRRS 2017, 0204
Mit Beitrag
DienstleistungenDienstleistungen
Bewertungsmethode ist vorab bekannt zu machen!

VK Baden-Württemberg, Beschluss vom 08.06.2017 - 1 VK 14/17

1. Die Bewertungsmethode ist vor Abgabe der Angebote festzulegen und bekannt zu machen. Dies ist in der Vergabeakte transparent zu dokumentieren.

2. Es genügt nicht den Transparenzanforderungen, den Bewertungsrahmen für den Beurteilungsspielraum des Auftraggebers festzulegen. Neben der Bekanntgabe der Kriterien und der Gewichtung ist auch abstrakt darzustellen, ob und in welcher Form (Schulnoten oder verbale Beschreibung) eine Bewertung in verschiedenen Schritten stattfinden soll.

3. Es ist vorab bekannt zu geben, ob das Erfüllen von Mindestkriterien mit 50 von 100 Punkten beurteilt wird oder ein Punkt bereits bedeutet, dass die Mindestkriterien ausreichend erfüllt wurden.

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VPRRS 2017, 0201
Mit Beitrag
Strom, Wasser, GasStrom, Wasser, Gas
Auch ein schlechtes Angebot kann die volle Punktzahl erhalten!

OLG Karlsruhe, Urteil vom 03.04.2017 - 6 U 151/16 Kart

1. Die Gründung eines kommunal geprägten Beteiligungsunternehmens, an dem die Gemeinde beteiligt ist, ist für sich allein genommen kein Beleg für eine unsachliche und nicht den Zielen des § 1 EnWG entsprechende Vorfestlegung der Kommune zugunsten desselben im Rahmen eines Verfahrens zur Vergabe von Wegenutzungsrechten. Ebenso wenig genügt allein der politische Wille zur Rekommunalisierung.*)

2. Es ist grundsätzlich mit dem Transparenzgebot vereinbar, dass ein Bewerber bei der Bewertung die volle Punktzahl erhält, weil die anderen Bewerber noch schlechtere oder keine Angebote zu diesem Unterkriterium abgegeben haben, obwohl er (absolut betrachtet) ein schlechtes Angebot abgegeben hat (sog. relative Bewertungsmethode, entgegen LG Stuttgart, 05.04.2016 - 41 O 43/14).*)

3. Wird die relative Bewertungsmethode angewandt, muss sich im Vorhinein bestimmen lassen, welchen Erfüllungsgrad (Zielerreichungsgrad) die Angebote bei den jeweiligen Unterkriterien aufweisen, um das jeweils beste Angebot mit dem höchsten Erfüllungsgrad und die darauf zu machenden Abschläge für die schlechteren Angebote ermitteln zu können.*)

4. Beteiligt sich die Gemeinde durch ein Beteiligungsunternehmen selbst an dem Vergabeverfahren, so ist sie verpflichtet, den potenziellen Bietern die Bewertungsmethode zur Kenntnis zu bringen, anhand deren sie eine konkrete Bewertung der Angebote hinsichtlich der zuvor in den Auftragsdokumenten festgelegten Zuschlagskriterien und ihrer Gewichtung vornimmt, da andernfalls die Gefahr einer willkürlichen Auswahl bestünde. Der Wettbewerb als solcher sowie die Bieterunternehmen sind vor der Gefahr von Manipulationen durch Festlegen und Bekanntgeben transparenter Bewertungsmaßstäbe zu schützen.*)

5. Bewertet der Konzessionsgeber bei der Ausschreibung unter den Zielen des § 1 EnWG die Effizienz (hier: 17 Punkte) gegenüber der Preisgünstigkeit (hier: 11 Punkte) geringfügig besser, so ist dies nicht willkürlich und überschreitet nicht den eingeräumten Beurteilungsspielraum.*)

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VPRRS 2017, 0197
Mit Beitrag
Straßenbau und InfrastrukturStraßenbau und Infrastruktur
Errichtung eines Tunnelrohbaus kann auch feuerwehrtechnische Leistungen umfassen!

VK Baden-Württemberg, Beschluss vom 18.08.2016 - 1 VK 32/16

Einem Bieter von Rohbauarbeiten an einem Tunnel können auch feuerwehrtechnische Leistungen abverlangt werden. Denn für deren Erbringung ist nicht ausschließlich die Feuerwehr zuständig.

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VPRRS 2017, 0399
DienstleistungenDienstleistungen
Ungewöhnliche Wagnisse dürfen dem Bieter aufgebürdet werden!

VK Berlin, Beschluss vom 05.01.2017 - VK B 1-34/16

1. Grundsätzlich besteht das Verbot, Bietern oder Auftragnehmern in der Leistungsbeschreibung oder sonstigen Vertragsunterlagen ungewöhnliche Wagnisse aufzubürden nicht mehr, diese Regelung wurde schon nicht aus der VOL/A 2006 in die VOL/A 2009 übernommen.

2. Regelungen in Einzelfällen lassen sich allenfalls unter dem Gesichtspunkt der (Un-)Zumutbarkeit einer für Bieter oder Auftragnehmer kaufmännisch vernünftigen Kalkulation beanstanden.

3. Vertragsbedingungen, die nach früherer Rechtslage als ungewöhnliches Wagnis angesehen wurden, sind nicht unbedingt unzumutbar. Es gilt die Beachtung allgemeiner zivilrechtlicher Grundsätze, die einen Missbrauch der Nachfragemacht des öffentlichen Auftraggebers missbilligen.

4. Das Recht auf Akteneinsicht besteht von vornherein nur in dem Umfang, in dem es zur Durchsetzung des subjektiven Rechts des Verfahrensbeteiligten auch erforderlich ist.

5. Auch bei offensichtlich unbegründetem Nachprüfungsantrag kann jedenfalls in eindeutig gelagerten Ausnahmefällen die Akteneinsicht versagt werden.

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VPRRS 2017, 0187
Mit Beitrag
Waren/GüterWaren/Güter
Keine Lose gebildet: Zuwendung ist (teilweise) zurückzubezahlen!

VGH Bayern, Beschluss vom 22.05.2017 - 4 ZB 16.577

1. Eine unterbliebene Losbildung stellt einen schweren Vergaberechtsverstoß dar, der den Zuwendungsgeber zur Rückforderung einer gewährten staatlichen Zuwendung (hier: zur Ersetzung eines alten Feuerwehrfahrzeugs) berechtigt.

2. Ein erhöhter Koordinierungsaufwand ist jeder Losbildung immanent sei und reicht deshalb für sich genommen nicht als wirtschaftlicher Grund für die Zulässigkeit einer einheitlichen Vergabe aus.

3. Die Aufnahme vergaberechtlicher Verfahrensverpflichtungen in einen Zuwendungsbescheid soll der für die nachträgliche Prüfung und für einen möglichen Widerruf zuständigen Behörde entsprechende Nachforschungen und Nachweispflichten ersparen. Die Einhaltung der Vergabegrundsätze liegt insoweit allein in der Risikosphäre des Zuwendungsempfängers.

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VPRRS 2017, 0181
Mit Beitrag
DienstleistungenDienstleistungen
"Altauftragnehmer" muss auf "Altauftrag" hinweisen!

VK Brandenburg, Beschluss vom 12.12.2016 - VK 21/16

1. Ein bisheriger Auftragnehmer muss, will er sich bei der Neuausschreibung auf diese Tätigkeit als Referenz berufen, auf seine bisherige Tätigkeit explizit hinweisen.

2. Stellt der Auftraggeber als Hilfsmittel zur Prüfung und Beurteilung der Eignung in den Ausschreibungsbedingungen von den Bietern zu erfüllende Anforderungen beurteilungsfehlerfrei auf, ist er daran gebunden und darf nicht zugunsten einzelner Bieter auf deren Erfüllung verzichten.

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VPRRS 2017, 0183
Mit Beitrag
Abfallbeförderung/-entsorgungAbfallbeförderung/-entsorgung
Eingangsvermerk muss Aussteller nicht erkennen lassen!

OLG Frankfurt, Beschluss vom 09.05.2017 - 11 Verg 5/17

1. Ein von einem Bieter bei losweiser Vergabe von Dienstleistungen für den Fall der Zuschlagserteilung auf mehrere Lose eingeräumter Kombinationsrabatt ist jedenfalls dann bei der Wertung eines einzelnen Loses zu berücksichtigen, wenn die - ggf. rabattierten - Angeboten des betreffenden Bieters in allen Einzellosen der Loskombination die jeweils günstigsten sind.*)

2. Ein Eingangsvermerk gem. § 17 EG Abs. 1 VOL/A 2009 muss die annehmende Stelle sowie Datum und Uhrzeit des Eingangs ausweisen. Eine Unterschrift oder ein Handzeichen der annehmenden Person ist hingegen nicht erforderlich (Abweichung zu OLG Naumburg, IBR 2008, 357). Ein etwaiger Mangel des Eingangsvermerks ist jedenfalls dann nicht kausal für einen etwaigen Schaden des nicht berücksichtigten Bieters, wenn der form- und fristgerechte Eingang der Angebote auf andere Weise nachgewiesen wird.*)

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VPRRS 2017, 0214
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Alle wesentlichen Teile des Angebots sind zu kennzeichnen!

VK Thüringen, Beschluss vom 27.03.2014 - 250-4002-2356/2014-N-002-AP

(ohne amtlichen Leitsatz)

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VPRRS 2017, 0173
DienstleistungenDienstleistungen
Anspruch auf Informationszugang wird nicht durch Vergaberecht verdrängt!

VG Berlin, Urteil vom 09.03.2017 - 2 K 111.15

1. Dem grundsätzlich voraussetzungslosen Anspruch auf Informationszugang steht der Einwand des Rechtsmissbrauchs entgegen, wenn das Informationsgehren allein von der Absicht geprägt ist, die Behörde oder einen Drittbetroffenen zu schikanieren oder zu belästigen oder zu blockieren oder einem anderen Schaden zuzufügen (hier verneint).*)

2. Der Anspruch auf Informationszugang nach dem Informationsfreiheitsgesetz wird nicht durch das Vergaberecht verdrängt, da dieses keine abschließende Regelung des Informationszugangs enthält.*)

3. Die von § 3 Nr. 4 IFG erfassten privaten und öffentlichen Belange sind gesetzlich zu einem öffentlichen Belang erklärt. Für eine gesonderte Prüfung, ob eine Geheimhaltungs- oder Vertraulichkeitspflicht öffentliche Interessen schützt, ist kein Raum (Abweichung von OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 07.06.2012 - 12 B 34.10, BeckRS 2012, 51575).*)

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