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Volltexturteile nach Sachgebieten

Sachgebiet: Vergabe

10709 Entscheidungen insgesamt




Online seit 2002

VPRRS 2002, 0206
VergabeVergabe
Außenwerbung: Dienstleistungskonzession? Umfang?

VK Sachsen, Beschluss vom 30.09.2002 - 1/SVK/087-02

1. Ein Antrag ist gemäß § 110 Abs. 2 S. 1 GWB offensichtlich unzulässig, wenn zum Einen an dem tatsächlichen Sachvortrag keine Zweifel bestehen und zum Anderen die vorliegende Fallkonstellation höchstrichterlich und damit rechtsverbindlich für die Bewertung durch die Vergabekammer zu Lasten des Antragstellers entschieden wurde.*)

2. Bei der Neuverpachtung des Rechts auf Außenwerbung handelt es sich um eine Dienstleistungskonzession, da der Auftragnehmer als Vergütung ein Recht auf Verwertung seiner Leistung erhält. Die Konzession umfasst auch die zum Zweck der Anbringung von Werbeflächen installierten WC-Anlagen und Wartehallen, zumal diese im Eigentum des Auftragnehmers verbleiben und die Benutzungsgebühren der Toiletten dem Auftragnehmer zufallen.*)

3. Bei der Abgrenzung der Dienstleistungskonzession zum Dienstleistungsvertrag gemäß § 99 Abs. 4 GWB ist auf den Gegenstand der Hauptleistung abzustellen. Die Bereitstellung von Wartehallen und WC-Anlagen ist deswegen nicht Vertragsschwerpunkt, da diese im Eigentum des Auftragnehmers verbleiben und die Gewinne an der Vermietung der Werbeflächen die Anschaffungs- und Instandhaltungskosten bei Weitem übersteigen.*)

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VPRRS 2002, 0205
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Kriterien für die Eignung eines Bieters

VK Sachsen, Beschluss vom 04.10.2002 - 1/SVK/085-02

1. Bei der Frage der Unverzüglichkeit der Rüge nach § 107 Abs. 3 S. 1 GWB ist der gute Glaube an die Richtigkeit des Bekanntmachungstextes mit zu berücksichtigen. Ein Zeitverzug ist vom Antragsteller unverschuldet, wenn in der Bekanntmachung fälschlicherweise als Nachprüfinstanz die VOB-/VOL-Stelle anstelle der Vergabekammer benannt ist. Dieser Fehler und die damit verbundene Verzögerung kann dem Antragsteller nicht angelastet werden.*)

2. Dem Bieter ist nicht deswegen die Eignung abzusprechen, weil er Arbeiten, auf die sein Betrieb nicht eingerichtet ist, zu nicht mehr als 50 % an Nachunternehmer überträgt und Nachunternehmerleistungen bereits im Angebot verbindlich auflistet.*)

3. Für die Beurteilung der Eignung hat der Auftraggeber zu prüfen, ob der Bieter berechtigt ist, die angebotene Leistung auszuführen und für diese Tätigkeit in der Handwerksrolle eingetragen ist.*)

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VPRRS 2002, 0204
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Missverhältnis zwischen geforderter Leistung und angebotenem Preis

VK Sachsen, Beschluss vom 01.10.2002 - 1/SVK/084-02

1. Das Erkennen eines Vergaberechtsverstoßes im Sinne des § 107 Abs. 3 S. 1 GWB setzt neben der Kenntnis der entscheidungsrelevanten Tatsachen auch die zumindest laienhafte Wertung voraus, dass es sich um ein rechtlich zu beanstandendes Vergabeverfahren handelt. Dabei knüpft die Rügeobliegenheit des § 107 Abs. 3 S. 1 GWB grundsätzlich an einen Vergaberechtsverstoß des Auftraggebers an, was sich aus dem Wortlaut des § 97 Abs. 7 GWB ableiten lässt. Rechtsverstöße, die dem Antragsteller infolge einfacher oder grober Fahrlässigkeit unbekannt sind oder von ihm nicht als solche erkannt werden, werden nach dem klaren Wortlaut des § 107 Abs. 3 S. 1 GWB im Gegensatz zu § 107 Abs. 3 S. 2 GWB nicht erfasst. Nicht Mutmaßungen oder ein Verdacht in tatsächlicher wie rechtlicher Hinsicht, der Auftraggeber könnte einen Vergaberechtsverstoß begangen haben, sondern erst das tatsächliche Erkennen eines Vergaberechtsverstoßes löst die Rügeobliegenheit des § 107 Abs. 3 S. 1 GWB aus.*)

2. Handelt es sich bei dem behaupteten Vergaberechtsverstoß um eine angeblich fehlerhafte Bewertung eines nach § 25 Nr. 3 Abs. 1 VOB/A unangemessen niedrigen Angebots durch den Auftraggeber wird ein Erkennen dieses Vergaberechtverstoßes nach § 107 Abs. 3 S. 1 GWB vor einer Akteneinsicht in den Vergabevermerk des Auftraggebers grundsätzlich nicht vorliegen können.*)

3. Es gibt keine gesetzliche Frist, die nach erfolgter Rüge beim Auftraggeber bis zu einem Antrag bei der Vergabekammer einzuhalten wäre. Eine Ausnahme kann sich lediglich aus Verwirkungsgesichtspunkten ergeben.*)

4. § 25 Nr. 3 S. 1 VOB/A ist aufgrund seines klaren Wortlautes als drittschützende Norm im Sinne des § 97 Abs. 7 GWB anzusehen.*)

5. Maßgeblich für die Beurteilung, ob ein Missverhältnis zwischen geforderter Leistung und angebotenem Preis besteht, ist immer das Angebot als solches mit seinem für die Bauleistung geforderten Gesamtpreis, d. h. außer Betracht bleibt, ob etwa Preise für einzelne Positionen in einem Missverhältnis zur entsprechenden Einzelleistung stehen. Ist bei gewichtigen Einzelpositionen oder einzelnen in sich geschlossenen Teilen des Angebots ein Missverhältnis zwischen Leistung und Preis festzustellen, kommt es darauf an, ob an anderer Stelle des Angebots ein entsprechender Ausgleich geschaffen ist und damit das Angebot insgesamt kein Missverhältnis zwischen Leistung und Preis aufweist.*)

6. Die Notwendigkeit einer Überprüfung auf ein unangemessen niedriges Angebot im Sinne des § 25 Nr. 3 Abs. 1 und 2 VOB/A ergibt sich grundsätzlich bei einer Abweichung im Angebotspreis des Mindestbietenden von mehr als 10 % zum nächsthöheren Bieter, wobei auch die eigene Kostenschätzung des Auftraggebers in die Betrachtung eingestellt werden muss. Ein noch so beträchtlicher Preisunterschied zwischen dem preislich günstigsten und den nachfolgenden Angeboten reicht für sich genommen für die Annahme eines im Verhältnis zur Leistung ungewöhnlich niedrigen Preises nicht aus, weil ansonsten preiskartellrechtliche Zusammenschlüsse und Absprachen der überhöht anbietenden zweit-, dritt- und viertplatzierten Unternehmen immer zu einem Ausschluss des Mindestbieters führen würden, obwohl dieser als einziger tatsächlich zu angemessenen Marktpreisen angeboten hätte.*)

7. Hält der Auftraggeber ein Mindestangebot nach Prüfung für unangemessen niedrig, muss der betroffene Bieter individuelle und nachprüfbare Sonderkonditionen (nachgewiesene Einsparungen, Bezugspreise, Rabatte, abgeschriebene Maschinen und Geräte) nach schriftlicher Aufforderung plausibel benennen, um den Vorwurf eines unangemessen niedrigen Angebotes zu entkräften. Diese nachgewiesenen Vorteile sind beim Bieter im Wege einer fiktiven "Internen Addition zum Angebotspreis" zu berücksichtigen. Liegt der abschließende - fiktive - Angebotspreis unter Beachtung nur der glaubwürdigen Einsparpotenziale unterhalb von 10 % zum Nächstbieter, so kann von einem angemessenen Preis ausgegangen werden. Macht der Bieter dem gegenüber keine, nur pauschale oder keine plausiblen Erklärungen für sein Niedrigstangebot, so ist sein Angebot auszuschließen. Lediglich allgemein gehaltene Angaben zur Angemessenheit des Angebotes ("Synergieeffekte", "positive Erfahrungen vergangener Bauvorhaben, "eigenes, erhöhtes Nachfragevolumen") sind dabei zu pauschal und unkonkret, um als anerkennenswerte wettbewerblich begründete Rechtfertigungen akzeptiert werden zu können. Der Ausschluss des Angebotes ist - auch angesichts des klaren Wortlauts des § 25 Nr. 3 Abs. 1 VOB/A - ohne Ermessen unumgänglich, wenn der Bieter die Unangemessenheit des Preises nicht aufklären kann oder in Verkennung der rechtlichen Erfordernisse (§§ 25 Nr. 3 Abs. 1 und 2, 24 Nr. 2, 2 Nr. 1 S. 1 VOB/A) nicht aufklären will.*)

8. Fordert ein Bieter aufgrund zeitlich bedingter, geänderter, technischer und wirtschaftlicher Rahmenbedingungen für die Zustimmung zur Zuschlags- und Bindefristverlängerung als Bedingung einen schon jetzt anzuerkennenden Pauschalnachtrag, führt dies nach Ablauf der bisherigen Zuschlags- und Bindefrist zum Entfallen der Bindung des Submissionsangebotes und zum Ausschluss des abgeänderten Angebotes nach §§ 24, 25 Nr. 1 lit a VOB/A.*)

9. Gibt der Bieter an der vom Auftraggeber nach § 21 Nr. 4 VOB/A in den Verdingungsunterlagen bezeichneten Stelle anstelle eines vorgedruckten prozentualen Nachlasses einen absoluten Pauschalnachlass an, so ist sein Angebot (insoweit) auszuschließen.*)

10. Hat der Bieter den Pauschalnachlass zusätzlich auch noch im Angebotsschreiben angeboten, so ist dieser ebenso nicht wertbar, da die §§ 25 Nr. 5 S. 2, 21 Nr. 4 VOB/A vorsehen, dass Nachlässe nicht zu werten sind, wenn sie nicht an der vom Auftraggeber bezeichneten Stelle aufgeführt sind. Eine sog. teleologische Reduktion dieses zwingenden Wertungsausschlusses - wie von der Rechtsprechung teilweise erwogen - ist angesichts des klaren Wortlauts nicht möglich.*)

11. Allein die Tatsache der vorläufigen Insolvenz oder der Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen eines Mitglieds einer anbietenden Dreier-Bietergemeinschaft nach § 8 Nr. 5 lit. a VOB/A führt nicht zur zwingenden Nichtberücksichtigung des Bieters wegen mangelnder Eignung, sondern ermöglicht lediglich einen ermessengebundenen Ausschlussgrund.*)

12. Die Vergabekammer kann den Auftraggeber ausnahmsweise gemäß § 114 Abs. 1 S. 1 GWB zur Zuschlagserteilung an den Antragsteller verpflichten, wenn dieser preislich an erster Stelle liegt und das zweite Zuschlagskriterium "Qualität" keinerlei Differenzierungspotenzial hinsichtlich der Angebote mehr bietet.*)

13. Unterliegt der Antragsteller lediglich mit einem von mehreren behaupteten Vergaberechtsverstößen obsiegt er aber hinsichtlich der beantragten Maßnahmen der Vergabekammer vollständig, ist eine einheitliche, für den Auftraggeber negative, Kostenentscheidung veranlasst.*)

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VPRRS 2002, 0203
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Absoluter Pauschalnachlass anstatt eines prozentualen Nachlasses

VK Sachsen, Beschluss vom 13.09.2002 - 1/SVK/082-02

1. Die Anordnung der vorläufigen Insolvenzverwaltung über das Vermögen eines Mitglieds einer Dreier-Bietergemeinschaft nach § 21 Abs. 2 Nr. 2 Alt. 2 InsO (Anordnung eines Zustimmungsvorbehalts ohne gleichzeitige Anordnung eines allgemeinen Verfügungsverbots) beeinträchtigt die Antragsbefugnis der verbleibenden Zweier-Bietergemeinschaft gemäß § 107 Abs. 2 GWB nicht, wenn schon im Vorfeld der Insolvenz in einem ARGE-Vertrag festgelegt worden war, dass ein Unternehmen bei einer vorläufigen Insolvenz durch empfangsbedürftige Kündigung aus der Bietergemeinschaft ausscheidet. Dies gilt erst recht, wenn das Insolvenzverfahren noch gar nicht eröffnet wurde. Zudem stellt selbst die Insolvenz eines Bieters nach § 8 Nr. 5 Abs. 1 lit. a VOB/A lediglich einen fakultativen Ausschlussgrund dar, den der Auftraggeber im Rahmen der Eignungsprüfung ermessensgebunden beachten kann, aber nicht muss.*)

2. Gibt ein Bieter an der vom Auftraggeber dafür vorgesehen Stelle anstatt eines vorgedruckten prozentualen Nachlasses einen absoluten Pauschalnachlass an, so ist sein Angebot (insoweit) auszuschließen.*)

3. Hat der Bieter den Pauschalnachlass zusätzlich auch noch im Angebotsschreiben angeboten, so ist dieser ebenso nicht wertbar, da die §§ 25 Nr. 5 S. 2, 21 Nr. 4 VOB/A vorsehen, dass Nachlässe nicht zu werten sind, wenn sie nicht (in korrekter, den Ausschreibungsbedingungen entsprechenden, Form) an der vom Auftraggeber bezeichneten Stelle aufgeführt sind. Eine sog. teleologische Reduktion dieses zwingenden Wertungsausschlusses - wie von der Rechtsprechung teilweise erwogen - ist angesichts des klaren Wortlauts nicht möglich.*)

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VPRRS 2002, 0202
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Abweichungen vom Leistungsverzeichnis

VK Nordbayern, Beschluss vom 14.06.2002 - 320.VK-3194-16/02

Das Angebot eines Bieters ist bei Änderungen an den Verdingungsunterlagen auszuschließen.

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VPRRS 2002, 0201
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Einsatz von Nachunternehmern entgegen Ausschreibungsbedingungen

VK Nordbayern, Beschluss vom 21.05.2002 - 320.VK-3194-13/02

1. Entspricht ein Angebot nicht der Bedingung in den Verdingungsunterlagen, die Leistung im eigenen Betrieb auszuführen, so ist es gemäß § 25 Nr. 1 Abs. 1 Buchst. b VOB/A von der Wertung auszuschließen.*)

2. Beabsichtigt ein Bieter, die Arbeiten komplett an Nachunternehmen weiterzuvergeben, ist seine Eignung in Zweifel zu ziehen.*)

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VPRRS 2002, 0200
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Antragsbefugnis ohne Abgabe eines Angebots?

VK Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 05.08.2002 - VK 20/02

1. Mindestvoraussetzung für einen Nachprüfungsantrag ist regelmäßig, dass sich der Antragsteller an dem der (beabsichtigten) Auftragsvergabe vorausgehenden Wettbewerb beteiligt, mithin ein fristgerechtes Angebot abgegeben hat. Der Unternehmer, der sich einer Angebotsabgabe enthält, begibt sich selbst von vornherein jeglicher Möglichkeit, den Zuschlag zu erhalten und ist daher grundsätzlich nicht antragsbefugt.

2. Das vorgenannte Erfordernis stellt sich ausnahmsweise nicht für den Fall, dass ein Unternehmen schlüssig darlegt, an der Teilnahme gerade durch den behaupteten Verstoß gegen Vorschriften des Vergaberechts behindert und bei Durchführung eines fehlerfreien Vergabeverfahrens zur Abgabe eines konkurrenzfähigen Angebots Willens und in der Lage gewesen zu sein.

3. Ein Antragsteller, der auch bei ordnungsgemäß durchgeführtem Vergabeverfahren keinerlei Aussicht auf Berücksichtigung seines Angebots und auf Erteilung des Zuschlags gehabt hätte, kann ein - investitionshemmendes - Nachprüfungsverfahren nicht einleiten. Er muss daher in seiner Antragsbegründung (§ 108 GWB) in jedem Fall darlegen, dass er in einem fehlerfrei durchgeführten Vergabeverfahren eine konkrete Aussicht auf Zuschlagserteilung gehabt hätte.

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VPRRS 2002, 0199
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Zu viele Nachunternehmer: Ausschluss des Bieters?

BayObLG, Beschluss vom 17.06.2002 - Verg 14/02

Ausschluß eines Bieters von der Wertung wegen Verstoßes gegen den Grundsatz der Selbstausführung der Leistungen nach § 4 Nr. 8 Abs. 1 Satz 1 VOB/B.*)

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VPRRS 2002, 0198
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Koppelungsangebote im Vergaberecht zulässig?

VK Brandenburg, Beschluss vom 07.05.2002 - VK 14/02

Koppelungsangebote sind auch im Vergaberecht grundsätzlich zulässig, müssen sich aber im Einzelfall an den Grundprinzipien des Vergaberechts messen lassen.

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VPRRS 2002, 0197
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Zeitpunkt der Rüge gemäß § 107 Abs. 3 GWB

VK Nordbayern, Beschluss vom 03.04.2002 - 320.VK-3194-07/02

Rüge gem. § 107 Abs. 3 GWB muss vor Antragstellung bei der Vergabekammer erfolgen.*)

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VPRRS 2002, 0196
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Zulassung von Nebenangeboten

VK Nordbayern, Beschluss vom 25.03.2002 - 320.VK - 3194-06/02

1. Der Auftraggeber kann Nebenangebote generell nicht zulassen oder durch eindeutige Formulierungen in den Verdingungsunterlagen klarstellen, dass bestimmte Festlegungen des Leistungsverzeichnisses verbindlich sind und Nebenangebote hierzu nicht zugelassen werden (§ 25 Nr. 5 VOB/A).*)

2. Sondervorschläge, die quantitativ nicht gleichwertig sind, können nicht gewertet werden.*)

3. Bei Nebenangeboten hat der Auftraggeber eine besonders eingehende und alle Vergabekriterien gewichtende und zueinander ins Verhältnis setzende, vergleichend abwägende Wertung durchzuführen. Daher ist eine klare und in sich geschlossene übersichtliche und erschöpfende Beschreibung des Nebenangebots durch den Bieter zwingend erforderlich.*)

4. Eine Pauschalsumme ist grundsätzlich nur zulässig, wenn die Leistung nach Ausführungsart und Umfang genau bestimmt ist und mit einer Änderung bei der Ausführung nicht zu rechnen ist (§ 5 Nr. 1 Buchst. b VOB/A).*)

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VPRRS 2002, 0195
DienstleistungenDienstleistungen
Anforderungen an Schätzung des Auftragswertes

VK Nordbayern, Beschluss vom 26.03.2002 - 320.VK-3194-05/02

Zu den Anforderungen an die Schätzung des Auftragswertes.

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VPRRS 2002, 0194
VergabeVergabe
Schuldhafte Verzögerung der Rüge

VK Nordbayern, Beschluss vom 19.07.2002 - 320.VK-3194-20/02

1. Eine Rüge ist als schuldhaft verzögert anzusehen, wenn der Antragsteller erkannte Verstöße nicht so bald gegenüber dem Auftraggeber rügt, wie es ihm nach den Umständen möglich und zumutbar ist. (§ 107 Abs. 3 GWB).*)

2. Die Vergabestelle darf Nachweise über die Erfüllung der Mindestbedingungen (z.B. Bescheinigung über die Berufszulassung, Kopie der Diplomurkunde, Nachweis über Berufshaftpflichtversicherung) fordern, Eigenerklärungen reichen nicht aus.*)

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VPRRS 2002, 0193
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Nachunternehmereinsatz

VK Nordbayern, Beschluss vom 07.06.2002 - 320.VK-3194-17/02

1. Nachunternehmereinsatz: Der Zusatz "teilweise" bzgl. der Vergabe von Leistungen an Nachunternehmer ist unklar und führt zum Ausschluss des Angebots nach § 25 Nr. 1 Abs. 1 Buchst. b VOB/A, weil es § 21 Nr. 1 Abs. 1 VOB/A nicht entspricht.*)

2. Bei der Ermittlung des Fremdleistungsanteils sind neben dem Personalkostenanteil auch die Baustoffe, Bauteile und Geräte mit ihren Kosten den Unternehmen zuzurechnen, deren Personal die Leistung erbringt. Dies bedeutet, dass der Positionspreis des Leistungsverzeichnisses in Gänze dem Fremdleistungsanteil zuzuordnen ist, wenn die Position von einem Nachunternehmer ausgeführt wird.*)

3. Der Nachunternehmereinsatz kann nicht nachträglich im Rahmen des § 24 VOB/A geklärt werden.*)

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VPRRS 2002, 0192
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Vom Leistungsverzeichnis abweichendes Material

VK Nordbayern, Beschluss vom 15.02.2002 - 320.VK-3194-02/02

1. Rügt die ASt die Nichteinhaltung der 14-tägigen Vorabinformationsfrist, so ist sie diesbezüglich nicht antragsbefugt nach § 107 Abs. 2 GWB, wenn sie rechtzeitig einen Nachprüfungsantrag stellen und somit eine Überprüfung des Vergabeverfahrens bewirken konnte (der ASt kann durch den geltend gemachten Vergabeverstoß kein Schaden entstanden sein oder zu entstehen drohen).*)

2. Wird ein anderes Material angeboten als im Leistungsverzeichnis ausgeschrieben, handelt es sich um eine unzulässige Änderung an den Verdingungsunterlagen gem. § 21 Nr. 1 Abs. 2 VOB/A, die zum Angebotsausschluss nach § 25 Nr. 1 Abs. 1 Buchst. b VOB/A führt.*)

3. Selbst wenn eine Änderung als zulässige Abweichung von einer vorgegebenen technischen Spezifikation (§ 21 Nr. 2 VOB/A) angesehen werden kann, ist ein Ausschluss des Angebotes geboten, wenn nicht folgende Voraussetzungen vorliegen: die angebotene Leistung muss mit dem geforderten Schutzniveau in Bezug auf Sicherheit, Gesundheit und Gebrauchstauglichkeit gleichwertig sein, die Abweichung muss im Angebot eindeutig bezeichnet sein und die Gleichwertigkeit ist mit dem Angebot nachzuweisen.*)

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VPRRS 2002, 0191
VergabeVergabe
Erschließungsträgerleistungen öffentlich ausschreiben?

VK Baden-Württemberg, Beschluss vom 20.06.2002 - 1 VK 27/02

Erschließungsträgerleistungen müssen unter Beachtung der einschlägigen Vergabevorschriften und Verdingungsordnungen vergeben werden.

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IBRRS 2002, 1880
VergabeVergabe

OLG Brandenburg, Urteil vom 21.02.2001 - 7 U 99/97

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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VPRRS 2002, 0190
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Verlängerung der aufschiebenden Wirkung der sofortigen Beschwerde

OLG Koblenz, Beschluss vom 25.03.2002 - 1 Verg 1/02

1. Die Verlängerung der aufschiebenden Wirkung einer sofortigen Beschwerde nach § 118 Abs. 1 S. 3 GWB setzt voraus, dass zuvor durch Zustellung des Nachprüfungsantrags das Zuschlagsverbot gemäß § 115 Abs. 1 GWB ausgelöst worden ist; ansonsten kann vorläufiger Rechtsschutz in der Beschwerdeinstanz nur durch erstmaliges Inkraftsetzen des Zuschlagsverbots, entsprechend § 115 Abs. 1 GWB mit Nachholung der Zustellung durch das Beschwerdegericht, gewährt werden.*)

2. Das Verbot des § 13 S. 3 VgV und die sich daran anknüpfende Folge der Nichtigkeit eines erteilten Zuschlags nach § 13 S. 4 VgV ist nicht auf den Fall einer unzureichenden Begründung der Vorabinformationnach § 13 S. 1 VgV auszudehnen.*)

3. Eine Verletzung der Informationspflicht durch unzureichende Begründung der beabsichtigten Nichtberücksichtigung nach § 13 S. 1 VgV scheidet dann aus, wenn der unterlegene Bieter nach Vorabinformation tatsächlich imstande war, mit seinem Nachprüfungsantrag in zulässiger Weise eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 7 GWB infolge Nichtbeachtung anderer Vergabevorschriften als § 13 S. 1 VgV geltend zu machen.*)

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VPRRS 2002, 0189
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Kontrolle bzgl. Wahlposition durch die Vergabekammer

VK Nordbayern, Beschluss vom 12.12.2001 - 320.VK-3194-41/01

Die Entscheidung für eine Wahlposition ist ein wertender Vorgang. Dem Auftraggeber ist dabei ein Beurteilungsspielraum einzuräumen, der nur einer eingeschränkten Kontrolle durch die Nachprüfungsinstanzen zugänglich ist. Die Entscheidung der Vergabestelle kann folglich nur darauf überprüft werden, ob die rechtlichen Grenzen des Beurteilungsspielraums überschritten sind. Eine Überschreitung des Beurteilungsspielraums ist anzunehmen, wenn von einem unzutreffenden Sachverhalt ausgegangen wird oder sachwidrige Erwägungen in die Entscheidung einbezogen werden.*)

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VPRRS 2002, 0188
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Bestimmungen des Preises

VK Nordbayern, Beschluss vom 30.11.2001 - 320.VK-3194-40/01

Ergibt das Produkt aus Menge und Einheitspreis nicht den angegebenen Gesamtbetrag, so ist gem. § 23 Nr. 3 Abs. 1 Satz 1 VOB/A die Multiplikation der Menge mit dem angegebenen Einheitspreis maßgebend. Dies gilt auch dann, wenn der Einheitspreis offenbar falsch ist.*)

Das Nicht-Verlesen eines Nachlasses ohne Bedingungen bei der Angebotseröffnung stellt zwar einen Verstoß gegen die Formvorschrift des § 22 Nr. 3 Abs. 2 VOB/A dar, dennoch ist der Nachlass zu werten, wenn keine Anhaltspunkte für Manipulationen vorliegen.*)

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VPRRS 2002, 0187
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Kontrollmöglichkeit bzgl. Eignung des Bieters durch Vergabekammer

VK Nordbayern, Beschluss vom 16.11.2001 - 320.VK-3194-38/01

1. Hat die VSt die Ausschreibung als Offenes Verfahren im Amtsblatt der EU bekanntgemacht und die Vergabekammer als Nachprüfungsstelle angegeben, ist der rechtliche Rahmen für eine Nachprüfung nach §§ 102 ff GWB im Rahmen des sog. 80%-Kontingents festgelegt.*)

2. Ist die ASt auf Teile der ausgeschriebenen Arbeiten nicht eingerichtet und umfassen diese Arbeiten mehr als 50 % des Gesamtauftrages, kann die ASt für die Durchführung der ausgeschriebenen Leistung als ungeeignet i.S.d. § 25 Nr. 2 Abs. 1 i.V.m. § 8 Nr. 2 Abs. 1 und § 2 Nr. 1 VOB/A beurteilt werden. Eine Erklärung zum Nachunternehmereinsatz kann nicht nachgereicht werden, weil dies durch § 24 VOB/A nicht gedeckt ist.*)

3. Bei der Prüfung der Eignung eines Unternehmens ist dem Auftraggeber ein Beurteilungsspielraum einzuräumen, der nur einer eingeschränkten Kontrolle durch die Nachprüfungsinstanzen zugänglich ist. Die Entscheidung der VSt kann folglich nur darauf überprüft werden, ob die rechtlichen Grenzen des Beurteilungsspielraums überschritten sind. Eine Überschreitung des Beurteilungsspielraums ist anzunehmen, wenn

- das vorgeschriebene Verfahren nicht eingehalten wird

- nicht von einem zutreffenden und vollständig ermittelten Sachverhalt ausgegangen wird

- sachwidrige Erwägungen in die Wertung einbezogen werden

- der sich im Rahmen des Beurteilungsermächtigung haltende Beurteilungsmaßstab nicht zutreffend angewandt wird.*)

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VPRRS 2002, 0186
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Kirchliche Einrichtung als öffentlicher Auftraggeber?

VK Nordbayern, Beschluss vom 29.10.2001 - 320.VK-3194-35/01

Eine kirchliche Einrichtung in der Rechtsform einer Körperschaft des öffentlichen Rechts ist auch bei Vorhabensförderung durch die öffentliche Hand zu mehr als 50 % kein öffentlicher Auftraggeber im Sinne von § 98 GWB.*)

Der Wortlaut des § 98 Nr. 5 GWB lässt für eine Auslegung am Maßstab der Richtlinie 93/37/EWG durch die Vergabekammer keinen Raum. Eine etwaige Gesetzeslücke kann nur durch den Gesetzgeber geschlossen werden.*)

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VPRRS 2002, 0185
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Beschreibung eines Nebenangebotes

VK Nordbayern, Beschluss vom 18.10.2001 - 320.VK-3194-34/01

1. Ein Nebenangebot, das nicht eindeutig und erschöpfend beschrieben ist, ist bei der Wertung nicht zu berücksichtigen. Die ungenügende Beschreibung eines Nebenangebots kann nicht mit einer Aufklärung des Angebotsinhalts nach § 24 VOB/A nachgebessert werden.*)

2. Der Auftraggeber kann durch eindeutige Formulierungen in den Verdingungsunterlagen klarstellen, dass bestimmte Festlegungen des Leistungsverzeichnisses verbindlich sind und Nebenangebote hierzu nicht zugelassen werden (§ 25 Nr. 5 VOB/A).*)

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VPRRS 2002, 0184
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Widersprechende Zahlungsbedingungen

VK Nordbayern, Beschluss vom 21.09.2001 - 320.VK-3194-32/01

Gibt ein Bieter sein Angebot auf seinem Briefpapier ab, auf dem die eigenen Zahlungsbedingungen vorgedruckt sind, und widersprechen diese eigenen Zahlungsbedingungen den Vorgaben der Vergabestelle, so ist das Angebot wegen unzulässiger Änderungen an den Verdingungsunterlagen (§ 21 Nr. 1 Abs. 2 VOB/A) auszuschließen (§ 25 Nr. 1 Abs. 1 Buchst. b VOB/A).

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VPRRS 2002, 0183
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Erklärung über Art und Umfang der Nachunternehmerleistungen

VK Nordbayern, Beschluss vom 30.08.2001 - 320.VK-3194-31/01

Wird die Erklärung über Art und Umfang der Nachunternehmerleistungen nicht zusammen mit dem Angebot abgegeben, ist das Angebot auszuschliessen (§ 25 Nr. 1 Abs. 1 Buchst. b VOB/A, § 21 Nr. 1 Abs. 1 VOB/A).*)

Eine nachträgliche Benennung der Nachunternehmerleistungen ist durch § 24 VOB/A nicht gedeckt.*)

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VPRRS 2002, 0182
VergabeVergabe
Punktebonus

VK Nordbayern, Beschluss vom 14.08.2001 - 320.VK-3194-26/01

1. Die Vst kann bei der Wertung die Rückgriffsmöglichkeit eines Bieters auf eine bei ihm bestehende Baukostendatenbank mit einem Punktebonus berücksichtigen.*)

2. Auch bei sehr enger Kooperation eines Bieters mit anderen Büros (sog. "verbundene Büros") darf die Vst diese Leistungen nicht wie "Alle Leistungen im eigenen Haus" werten.*)

3. Das Kriterium "Erfahrung mit Fördermittelanträgen in Bayern" darf nicht in die Wertung einbezogen werden, da auf diese Weise eine Bevorzugung ortsansässiger Bewerber zu befürchten ist.*)

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VPRRS 2002, 0181
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Nachunternehmereinsatz

VK Nordbayern, Beschluss vom 14.08.2001 - 320.VK-3194-25/01

Ein Bieter kann nicht geltend machen, nur Teile der benannten Nachunternehmerleistungen für eine Weitervergabe vorgesehen zu haben, wenn er diese Teilleistungen in seinem Angebot nicht ausdrücklich benannt hat.*)

Die erstmals im Nachprüfungsverfahren vorgetragene Aufschlüsselung der Kosten und ein daraus veränderter Nachunternehmereinsatz kann bei der Angebotswertung nicht berücksichtigt werden, da Verhandlungen mit dem Ziel, die beabsichtigte Weitervergabe von Leistungen an Nachunternehmen zu verringern und damit den Eigenleistungsanteil zu steigern, durch § 24 VOB/A nicht gedeckt sind. Zudem würde dies dem Wettbewerbs- und Gleichbehandlungsgrundsatz nach § 97 Abs. 1 u. 2 GWB widersprechen, weil ein Bieter nach Angebotseröffnung entscheiden könnte, ob er durch Steigerung seines Eigenleistungsanteiles im Wettbewerb verbleiben will oder nicht.*)

Ein Nichterreichen des im Formblatt \"Selbstausführungspflicht - Erklärung zum Einsatz von Nachunternehmern\" geforderten Eigenleistungsanteils von 70 % führt nicht zwangsläufig zum Ausschluss des Angebotes. Da § 4 Nr. 8 Abs. 1 Satz 2 VOB/B und das Formblatt ausdrücklich vorsehen, dass mit schriftlicher Zustimmung des Auftraggebers Leistungen an Nachunternehmen übertragen werden dürfen, ist es nicht zu beanstanden, wenn die VSt einen Eigenleistungsansatz von rd. 65 % als weitgehende Leistungserbringung im eigenen Betrieb wertet und diesem Nachunternehmereinsatz beim Vertragsabschluss zustimmen will.*)

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VPRRS 2002, 0180
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Unterschrift des Bieters: Was wird davon erfaßt?

VK Nordbayern, Beschluss vom 03.08.2001 - 320.VK-3194-23/01

Die Unterschrift des Bieters auf dem Angebotsschreiben umfasst nur diejenigen Angebote, die unter den Anlagen zum Angebotsschreiben aufgeführt sind. Ist ein Angebot bei diesen Anlagen nicht genannt, muss es zwingend gesondert unterschrieben werden. Wenn die gesonderte Unterschrift (hier für den Wartungsvertrag) ebenfalls fehlt, ist das Gesamtangebot unvollständig und gemäß § 25 Nr. 1 Abs. 1 Buchst. b VOB/A auszuschließen.*)

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VPRRS 2002, 0179
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Ordensgemeinschaft als Öffentlicher Auftraggeber

VK Nordbayern, Beschluss vom 24.07.2001 - 320.VK-3194-21/01

Eine Ordensgemeinschaft in der Rechtsform einer Körperschaft des öffentlichen Rechts ist auch bei Vorhabensförderung durch die öffentliche Hand kein öffentlicher Auftraggeber im Sinne von § 98 GWB.*)

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VPRRS 2002, 0178
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Unverzügliche Rüge im Sinne von § 107 Abs. 3 GWB

VK Nordbayern, Beschluss vom 27.06.2001 - 320.VK-3194-20/01

Die Einreichung eines Nachprüfungsantrags bei der Vergabekammer kann nicht als Rüge im Sinne von § 107 Abs. 3 GWB gesehen werden.*)

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VPRRS 2002, 0177
VergabeVergabe
Vergabe

VK Nordbayern, Beschluss vom 11.06.2001 - 320.VK-3194-17/01

(ohne amtlichen Leitsatz)

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VPRRS 2002, 0176
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Angemessenheit des Angebotspreises

VK Nordbayern, Beschluss vom 27.06.2001 - 320.VK-3194-16/01

1. Die Prüfung der Angemessenheit des Angebotspreises nach § 25 Nr. 3 Abs. 1 und 2 VOB/A umfasst den Gesamtpreis des Angebots und nicht die Auskömmlichkeit der Einheitspreise von verschiedenen Teilleistungen.*)

2. Der VSt ist es verwehrt, nach der Angebotsfrist eine Veränderung der Mengenansätze des Leistungsverzeichnisses vorzunehmen. Dies käme einer unstatthaften Änderung der Angebote i.S.d. § 24 Nr. 3 VOB/A gleich.*)

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VPRRS 2002, 0175
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Zum Vollzug der BayNpV und des GWB

VK Nordbayern, Beschluss vom 15.06.2001 - 320.VK-3194--15/01

Der Nachweis der Eintragung des Bieters in das Handelsregister sowie die Nachweise über die Fachkunde und Leistungsfähigkeit eines Bewerbers dienen zwar in erster Linie dem Schutz des Auftraggebers, entfalten jedoch über den Gleichbehandlungsgrundsatz des § 97 Abs. 2 GWB auch bieterschützende Wirkung.

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VPRRS 2002, 0174
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Vergabe

VK Nordbayern, Beschluss vom 21.03.2001 - 320.VK-3194-01/01

(ohne amtlichen Leitsatz)

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VPRRS 2002, 0173
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
"Aufhebung der Aufhebung"

VK Nordbayern, Beschluss vom 12.09.2002 - 320.VK-3194-25/02

1. Die Aufhebung einer Aufhebung ist rechtssystematisch ausgeschlossen, es sei denn, die Aufhebung erfolgte rechtsmissbräuchlich (§ 114 Abs. 2 Satz 2 GWB).*)

2. Auch die Entscheidung des EuGH zur Rechtslage in Österreich (Urteil vom 18.06.2002, Rs. C-92/00, Hospital Ingenieure.) führt nicht zu einer anderen Beurteilung, da Entscheidungen des EuGH nicht unmittelbar geltendes Recht sind und der deutsche Gesetzgeber erst zur Umsetzung tätig werden muss.*)

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VPRRS 2002, 0172
DienstleistungenDienstleistungen
Subunternehmer sind nicht antragsbefugt

VK Bund, Beschluss vom 12.06.2002 - VK 2-32/02

Wer kein eigenes Angebot gegenüber der Vergabestelle abgegeben hat, ist im Nachprüfungsverfahren nicht antragsbefugt.

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VPRRS 2002, 0171
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Pauschalangebot trotz Einheitspreisaufforderung

VK Bund, Beschluss vom 11.06.2002 - VK 1-25/02

1. Wird trotz Einheitspreisaufforderung in einem Nebenangebot ein Pauschalpreis angeboten, so kann dieses Nebenangebot gewertet werden.

2. Folgen eines Wissensvorsprungs eines Bieters, der ihm nicht durch die Vergabestelle selbt verschafft wurde.

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VPRRS 2002, 0170
DienstleistungenDienstleistungen
Nachprüfungsantrag: Antragsbefugnis

VK Bund, Beschluss vom 10.07.2002 - VK 2-34/02

Einem Bieter fehlt die Antragsbefugnis für einen Nachprüfungsantrag, wenn er wegen seiner schlechten Rangposition nach der Wertung der Vergabestelle keine realistische Aussicht auf den Zuschlag hat.

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VPRRS 2002, 0169
VergabeVergabe
Kein Verzicht auf Mindestanforderungen

VK Nordbayern, Beschluss vom 07.06.2002 - 320.VK-3194-15/02

1. Bieter, die die in der Vergabebekanntmachung genannten "Mindestanforderungen" nicht einhalten, müssen vom weiteren Verfahren ausgeschlossen werden.

2. In der Aufgabenbeschreibung oder der Vergabebekanntmachung sind alle Auftragskriterien anzugeben, deren Anwendung vorgesehen ist, möglichst in der Reihenfolge der ihnen zuerkannten Bedeutung.

3. Zu den Anforderungen an einen Vergabevermerk.

4. Zur Frage sachwidriger Erwägungen.

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VPRRS 2002, 0168
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Voraussetzungen für die Vorgabe eines Erzeugnisses (Leitfabrikat)

VK Sachsen, Beschluss vom 13.09.2002 - 1/SVK/080-02

1. Die Voraussetzungen des §§ 9 b i. V. m. § 9 Nr. 5 Abs. 1 VOB/A bzw. des wortgleichen § 6 Nr. 5 Abs. 1 VOB/A-SKR (Rechtfertigung der Vorgabe eines Erzeugnisses durch die Art der geforderten Leistung) liegen zum einen aus technischer Sicht allenfalls dann vor, wenn bei bereits benutzten Anlagen der Einbau inkompatibler Stoffe oder Bauteile verhindert werden muss und die verschiedenen miteinander zu verbauenden Elemente unter keinen Umständen gemeinsam funktionieren (Inkompatibilität). Nicht ausreichend sind deshalb mögliche Einsparerwartungen bei der Wartung.*)

2. Gibt der Auftraggeber gemäß §§ 9 b i. V. m. § 9 Nr. 5 Abs. 2 VOB/A bzw. des wortgleichen § 6 Nr. 5 Abs. 1 VOB/A-SKR ein bestimmtes Leitfabrikat im Leistungsverzeichnis vor, so muss er zwingend den Zusatz "oder gleichwertiger Art" verwenden und hinzufügen. Ausnahmen von diesem Erfordernis sind nicht möglich. Fehlt dieser Zusatz ist, ist das Leistungsverzeichnis fehlerhaft und die Vergabekammer muss in aller Regel die Aufhebung der Ausschreibung verfügen.*)

3. Sowohl § 9 Nr. 5 Abs. 1 als auch § 9 Nr. 5 Abs. 2 VOB/A bzw. die wortgleichen Regelungen in den §§ 6 Nr. 5 Abs. 1 und Abs. 2 VOB/A-SKR sind eng auszulegen, da sie eine Ausnahme von der Regel einer produktneutralen Ausschreibung enthalten und den Wettbewerb einschränken. Dieses Erfordernis ergibt sich nicht zuletzt auch aus überlagernden Vorgaben des europäischen Gemeinschaftsrechts zum öffentlichen Auftragswesen.*)

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VPRRS 2002, 0167
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Überprüfbarkeit einer Aufhebung einer Ausschreibung

VK Sachsen, Beschluss vom 05.09.2002 - 1/SVK/73-02

1. Die §§ 107 Abs. 2 und 114 Abs. 1 und 2 GWB sind europarechtskonform dahingehend auszulegen, dass eine Vergabekammer auch eine bereits erfolgte Aufhebung einer Ausschreibung noch in zulässiger Weise überprüfen und ggf. auch wiederum aufheben kann. Dies folgt aus dem Gebot der Rechtsmittelrichtlinie (Art. 1 Abs. 1), dass (sämtliche) Entscheidungen der Vergabebehörden wirksam und rasch auf Verstöße gegen das Gemeinschaftsrecht im Bereich des öffentlichen Auftragswesens oder gegen die einzelstaatlichen Vorschriften, die dieses Recht umsetzen, nachgeprüft werden können. Eine bloße Beschränkung der Prüfungskompetenz auf sog. Scheinaufhebungen reicht danach nicht aus.*)

2. Fehlende Haushaltsmittel begründen grundsätzlich keinen Aufhebungsgrund nach § 26 Nr. 1 lit. a VOB/A, der fordert, dass kein Angebot eingegangen ist, das den Ausschreibungsbedingungen entspricht. Eine Aufhebung nach § 26 Nr. 1 lit. c VOB/A kommt bei dieser Sachlage ebenfalls nicht in Betracht, wenn der Auftraggeber die Kosten der Leistung selber oder durch beauftragte Dritte fehlerhaft zu niedrig bestimmt hat und die Angebotssummen diesen (vergaberechtswidrig) untersetzten Haushaltsansatz nunmehr alle überschreiten.*)

3. Die wettbewerbliche Relevanz einer von Auftraggeber geforderten, aber nicht oder nicht vollständig vom Bieter vorgelegten, Erklärung, muss bei einem Ausschluss eines Angebots gemäß § 21 Nr. 1 Abs. 1 S. 3 i. V. m. § 25 Nr. 1 Abs. 1 lit. b in die Betrachtung eingestellt werden. Bei vorgegebenem Material, DIN-Nummer und weiteren Beschreibungsparametern ist eine Gleichwertigkeitsprüfung hinsichtlich des angebotenen Fabrikats grundsätzlich möglich. Bei einem Wert der streitigen Leistungsposition von unter 500 Euro fehlt die wettbewerbliche Relevanz dieser Leistungsposition.*)

4. Hat der Bieter die geforderte Fabrikatsangabe durch den Zusatz "o. glw." (="oder gleichwertiger Art") wieder entwertet, ist ein Ausschluss des Angebots dann nicht gerechtfertigt, wenn der Auftraggeber in den Vergabeunterlagen selbst an das Fehlen jedweder Fabrikatsangabe (ohne vorgegebenes Leitfabrikat) lediglich einen ermessensgebundenen Ausschluss geknüpft hat und diese Möglichkeit in der vierten Wertungsstufe (Auswahl des wirtschaftlichsten Angebots) rechtlich nicht mehr besteht.*)

5. Der Amtsermittlungsgrundsatz der Vergabekammer nach § 110 Abs. 1 S. 1 GWB und des Vergabesenats beim Oberlandesgericht nach § 70 Abs. 1 GWB gilt (nach der einschlägigen Rechtsprechung) nur soweit wie der Vortrag der Beteiligten oder der Sachverhalt bei sorgfältiger Überlegung der sich aufdrängenden Gestaltungsmöglichkeiten dazu Anlass gibt. *)

6. Der Ablauf der Zuschlags- und Bindefrist steht einer Bewertung und Bezuschlagung der Angebote nicht entgegen, wenn die Bieter der engeren Wahl entsprechend § 28 Nr. 2 Abs. 2 VOB/A zu Protokoll der Vergabekammer erklären, dass sie sich durch ein gleichlautendes "Angebot" des Auftraggebers (nach § 150 Abs. 2 BGB weiterhin) binden lassen wollen. Dem steht auch eine mehrmalige und mehrmonatige Verlängerung der Zuschlags- und Bindefrist infolge diverser Nachprüfungsverfahren nicht entgegen. Da die Regelung über die Bindefrist insbesondere die Bieter der engeren Wahl schützen soll, können gerade diese Bieter auch auf diesen Schutz verzichten.*)

7. Die Regelungen der §§ 21, 25 und 26 VOB/A entfalten bieterschützende Wirkung.*)

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VPRRS 2002, 0166
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Gleichwertigkeit eines Angebots

VK Sachsen, Beschluss vom 04.07.2002 - 1/SVK/072-02

1. Ein Antrag ist offensichtlich unbegründet im Sinne des § 110 Abs. 2 Satz 1 GWB, wenn das Nichtvorliegen der maßgeblichen Tatbestandsvoraussetzungen ohne weiteres ersichtlich ist. Der Nachprüfungsantrag ist daher nicht zuzustellen, wenn er auf einem eindeutigen, nachvollziehbaren und daher unstreitigen Sachverhalt beruht und jegliche Anhaltspunkte durch den Antragsteller fehlen, die geeignet wären, die Ausführungen des Auftraggebers (hier zum Ausschluss des Angebots) zu widerlegen.*)

2. Die unterstellte Gleichwertigkeit eines Angebots gemäß §§ 21 Nr. 4, 21 Nr. 2 VOB/A liegt tatsächlich nicht vor, wenn sie durch unstreitige planerische Vorgaben (Ausführungsplan, Aufbauskizze) widerlegt ist.*)

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IBRRS 2002, 1776
VergabeVergabe

OLG Frankfurt, Urteil vom 08.03.2000 - 4 U 39/97

Mehrvergütungsanspruch des Bauunternehmers bei Abböschung statt senkrechten Verbaus einer Baugrube.*)

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IBRRS 2002, 1710
Bau & ImmobilienBau & Immobilien

OLG München, Urteil vom 18.05.2000 - U (K) 5047/99

Mit der aus einer "öffentlichen" Ausschreibung resultierenden wechselseitigen Sorgfaltspflichten ist es nicht vereinbar, daß der Ausschreibende sich nicht an die formalisierten oder selbst gesetzten Regeln hält und auf diese Weise einen Bieter benachteiligt.*)

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VPRRS 2002, 0293
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Wann dürfen Angebot wegen fehlender Angaben von der Wertung ausgeschlossen werden?

OLG München, Urteil vom 19.10.2000 - U (K) 1864/00

1. Ausschluß eines Angebots von der Wertung*)

2. Der Ausschluß eines im Rahmen einer Ausschreibung auf der Grundlage der VOB/A vorgelegten Angebotes von der Wertung wegen fehlender Angaben gem. § 25 Nr. 1 Abs. 1 lit. b., § 21 Nr. 1 Abs. 1 VOB/A setzt voraus, das das Fehlen geforderter Angaben oder Erklärungen Einfluß auf die Eindeutigkeit des Angebotsinhaltes oder auf den Wettbewerb hat.*)

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VPRRS 2002, 0165
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Schwellenwertberechnung: Bedarfspositionen einzurechnen?

BayObLG, Beschluss vom 18.06.2002 - Verg 8/02

In die Schätzung des voraussichtlichen Vertragswertes von Lieferaufträgen und damit in die Berechnung des Schwellenwertes sind Bedarfspositionen einzustellen.

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VPRRS 2002, 0164
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Schwellenwertberechnung

BayObLG, Beschluss vom 23.07.2002 - Verg 17/02

Die für das Nachprüfungsverfahren einschlägigen Schwellenwerte ergeben sich für Bauaufträge allein aus § 2 VgV und nicht auch aus § 1a Nr. 2 VOB/A.*)

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VPRRS 2002, 0163
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
3. Wertungsstufe: Ein "Mehr" an Eignung Zuschlagskriterium?

KG, Beschluss vom 18.07.2002 - 2 Kart Verg 4/02

1. Ein öffentlicher Auftraggeber von Bauleistungen ist an das von ihm auf der 2. Wertungsstufe ordnungsgemäß ausgeübte Ermessen zur Frage der Eignung eines Bieters gebunden.

2. Muss ein Bieter für die ausgeschriebene Leistung zusätzliches Personal einstellen, beeinträchtigt dies allein nicht seine Eignung.

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VPRRS 2002, 0161
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
sofortige Beschwerde gegen Zwischenentscheidung der Vergabekammer

OLG Jena, Beschluss vom 09.09.2002 - 6 Verg 4/02

1. Die sofortige Beschwerde nach den §§ 116 ff. GWB ist auch gegen eine Zwischenentscheidung der Vergabekammer eröffnet, mit der im Ergebnis der Vergabeüberprüfungsantrag der Antragstellerin abgelehnt wurde, soweit er auf die Gewährung von Primärrechtschutz, letztlich also auf den Erhalt des Auftrags, gerichtet war.*)

2. Die Zwischenentscheidung, dass sich das auf die Gewährung von Primärrechtschutz gerichtete Vergabeüberprüfungsverfahren infolge Zuschlagserteilung erledigt habe ist bei Streit der Beteiligten über die Wirksamkeit eines erteilten Zuschlags aus verfahrensökonomischen Gründen zulässig. Sie muss aufgrund mündlicher Verhandlung getroffen werden.*)

3. Der Senat folgt der Auffassung des Kammergerichts (VergabeR 2002, 235, 239 mit zustimmender Anmerkung Erdl), wonach die Frist des § 13 Satz 2 VgV erst mit Zugang der nach Satz 1 der Vorschrift vorgeschriebenen Information an den letzten nicht berücksichtigten Bieter beginnt. Bei Fax-Übermittlung ist jeweils der Telefaxausdruck am Empfängergerät maßgebend ist (vgl. Kammergericht, KG-Report 2002, 27).*)

4. Auch wenn der OK-Vermerk im Sendebericht des Fax-Absenders weder vollen Beweis noch einen Anscheinsbeweis dafür begründet, dass das Telefaxschreiben dem Empfänger auch tatsächlich zugegangen ist, rechtfertigen es die im Wirtschafts- und Rechtsverkehr allgemein übliche Nutzung derartiger moderner Kommunikationsmittel und die gerichtsbekannte hohe Zuverlässigkeit bei der Übermittlung von Telefaxnachrichten, demjenigen, der sich auf den Nichtzugang eines ordnungsgemäß abgesandten Telefaxschreibens beruft, höhere Anforderungen hinsichtlich des Bestreiten des Zugangs aufzuerlegen.*)

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VPRRS 2002, 0160
VergabeVergabe
Berücksichtigung von Umweltaspekten in Vergabeverfahren

EuGH, Urteil vom 17.09.2002 - Rs. C-513/99

Zur Frage, ob bei einer Ausschreibung für den Betrieb eines städtischen Busverkehrsdienstes die Umwelt- und Qualitätskonzepte zulässige Vergabekriterien sind.

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