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Volltexturteile nach Sachgebieten

Sachgebiet: Vergabe

10720 Entscheidungen insgesamt




Online seit 2003

VPRRS 2003, 0623
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Ausschluss eines Unterangebotes

BayObLG, Beschluss vom 18.09.2003 - Verg 12/03

Das Unterangebot eines Bieters, welches in mehreren Einzelpositionen Einheitspreise von 0,01 EUR bzw. 0,05 EUR enthält, kann dann von der Wertung ausgeschlossen werden, wenn der Bieter die niedrigen Preise deshalb aufgenommen hat, weil nach seiner Auffassung die betreffenden Leistungspositionen nicht erforderlich und nicht auszuführen sind, er die Vergabestelle nicht über seine Zweifel an diesen ausgeschriebenen Leistungspositionen in Kenntnis setzt und deshalb das Risiko einer nicht vertragsgerechten und nicht ordnungsgemäßen Leistungserbringung besteht.*)

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VPRRS 2003, 0622
NachprüfungsverfahrenNachprüfungsverfahren
Hinzuziehung eines Rechtsanwalts durch den öffentlichen Auftraggeber

BayObLG, Beschluss vom 19.09.2003 - Verg 11/03

Zur Notwendigkeit der Hinzuziehung eines Rechtsanwalts durch den öffentlichen Auftraggeber im Verfahren vor der Vergabekammer.*)

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VPRRS 2003, 0621
Abfallbeförderung/-entsorgungAbfallbeförderung/-entsorgung
Rekommunalisierung der Müllabfuhr: In-house-Geschäft?

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 15.10.2003 - Verg 50/03

1. Die Rekommunalisierung der Müllabfuhr unterliegt nicht zwangsläufig den Vorschriften des Vergaberechts. Die Rekommunalisierung der Müllabfuhr kann auch ein Eigengeschäft der Gemeinde (sog. In-house-Geschäft) darstellen, das dem Vergaberecht nicht unterfällt.

2. Dem steht auch nicht entgegen, dass die Erledigung dieser Aufgabe letztendlich einem noch zu gründenden Tochterunternehmen der Stadtwerke übertragen werden soll. Denn die geschäftliche Betätigung des neu zu gründen Unternehmens wird sich darauf beschränken, kommunale Aufgaben der Stadt zu erfüllen und die Stadt wird - vermittelt durch die Stadtwerke, die ihrerseits in deren Alleinbesitz stehen - alleiniger Anteilseigner des Unternehmens sein und damit über umfassende Einfluss- und Steuerungsmöglichkeiten verfügen.

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VPRRS 2003, 0620
AußenanlagenAußenanlagen
Verlängerung der aufschiebenden Wirkung des Rechtsmittels

OLG Naumburg, Beschluss vom 21.08.2003 - 1 Verg 9/03

1. Hat der Vergabesenat im Beschwerdeverfahren auf Antrag des die Beschwerde führenden Bieters sowie nach Anhörung der Vergabestelle eine Verlängerung der aufschiebenden Wirkung des Rechtsmittels bis zur endgültigen Entscheidung über die sofortige Beschwerde angeordnet, so hat er die nach § 121 Abs. 1 S. 1 und S. 2 GWB maßgeblichen Sach­ und Rechtsfragen, die den Voraussetzungen nach § 118 Abs. 2 GWB nahezu entsprechen, bereits geprüft und hierüber entschieden. Ein Rechtsschutzbedürfnis für eine erneute Entscheidung dieser Fragen im Rahmen eines Antragsverfahrens nach § 121 Abs. 1 GWB besteht allenfalls, wenn nach der Entscheidung nach § 118 Abs. 2 GWB neue Tatsachen auftreten bzw. der Vergabestelle bekannt werden, die Einfluss auf die Sach-­ und Rechtslage haben könnten (hier: verneint).*)

2. Es bleibt offen, ob eine Gestattung des vorzeitigen Zuschlages nach § 121 Abs. 1 S. 2 GWB überhaupt in Betracht kommt, wenn das Beschwerdegericht davon ausgeht, dass das Beschwerdeverfahren mit einer Anordnung der Aufhebung des Vergabeverfahrens enden wird.*)

3. Zur Interessenabwägung nach § 121 Abs. 1 S. 2 GWB bei anstehender Bepflasterung eines Notweges bzw. einer Feuerwehrzufahrt zu einem Universitätsgebäude mit Lehr­ und Forschungseinrichtungen.*)

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VPRRS 2003, 0619
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Funktionale Leistungsbeschreibung: Notwendiger Inhalt des Angebotes

OLG Brandenburg, Beschluss vom 19.09.2003 - Verg W 4/03

Bei einer funktionalen Leistungsbeschreibung ist der Bieter nicht verpflichtet, ohne besondere Aufforderung in den Vergabeunterlagen dem Angebot eine eigene Entwurfsplanung beizufügen.

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VPRRS 2003, 0618
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Erklärung zu Art und Umfang des geplanten Nachunternehmereinsatzes

BayObLG, Beschluss vom 25.09.2003 - Verg 14/03

1. Es bleibt offen, ob das Angebot eines optionalen Nachunternehmereinsatzes grundsätzlich gewertet werden kann.*)

2. Wird im Angebot für einzelne Leistungsbereiche ein Nachunternehmereinsatz bis zu 30 % des Gesamtauftragswertes erklärt, stellt diese Angabe wegen der fehlenden konkreten Zuordnung keine vollständige Erklärung zu Art und Umfang des geplanten Nachunternehmereinsatzes dar.*)




VPRRS 2003, 0617
HardwareHardware
Obsiegender Bieter kann sich nicht auf § 13 Satz 4 VgV berufen

OLG Düsseldorf, Urteil vom 28.06.2003 - U (Kart) 36/02

1. Behält sich die Vergabestelle in den Vertragsbedingungen vor, bis zu 10% der im Vertrag festgelegten Mengen mehr zu fordern, so liegt in der Wahrnehmung dieser Option kein Angebot auf Abschluss eines neuen Vertrages.

2. Dem obsiegenden Bieter ist es ganz allgemein zu versagen, sich gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber nach Erteilung des Zuschlages auf die Unwirksamkeit gemäß § 13 Satz 4 VgV (a.F.) zu berufen, da dieser Vorschrift ausschließlich unterliegende Bieter und nicht den obsiegenden Bieter schützen soll.

3. Der obsiegende Bieter, der sich um den Auftrag beworben hat, verhält sich nicht nur widersprüchlich, wenn er sich von dem gewünschten Vertrag lossagt mit der Begründung, ein Vertrag hätte - trotz der Aufrechterhaltung seines Angebotes - gar nicht mit ihm geschlossen werden dürfen, weil die Mitbieter (die er im Vergabewettbewerb aus dem Feld schlagen wollte und dies auch geschafft hat) über seinen sich abzeichnenden Erfolg nicht ordnungsgemäß vorabinformiert worden seien. Vielmehr handelt er entgegen § 242 BGB treuwidrig, wenn er den Einwand zu dem ausschließlichen Zweck benutzt, sich der Schadensersatzansprüche seines Vertragspartners zu entziehen.

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VPRRS 2003, 0616
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Bedingungen für die Bewertung eines Änderungsvorschlages

EuGH, Urteil vom 16.10.2003 - Rs. C-421/01

1. Artikel 19 der Richtlinie 93/37/EWG des Rates vom 14. Juni 1993 zur Koordinierung der Verfahren zur Vergabe öffentlicher Bauaufträge, wonach ein Auftraggeber die Mindestanforderungen zu erläutern hat, die Änderungsvorschläge erfüllen müssen, ist nicht entsprochen, wenn die Verdingungsunterlagen lediglich auf eine nationale Rechtsvorschrift verweisen, die das Kriterium aufstellt, dass mit dem Alternativvorschlag die Erbringung einer qualitativ gleichwertigen Leistung wie derjenigen sichergestellt ist, die Gegenstand der Ausschreibung ist.*)

2. Artikel 30 der Richtlinie 93/37/EWG findet nur auf solche Änderungsvorschläge Anwendung, die vom Auftraggeber im Einklang mit Artikel 19 dieser Richtlinie berücksichtigt worden sind.*)

3. Der öffentliche Auftraggeber muss in den Verdingungsunterlagen die Mindestanforderungen erläutern, die Änderungsvorschläge erfüllen müssen, um sie bei der Wertung berücksichtigen zu können.




VPRRS 2003, 0615
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Unzulässige Änderungen an den Verdingungsunterlagen

VK Brandenburg, Beschluss vom 15.09.2003 - VK 58/03

Bietet der Bieter Frostschutzschicht an, obwohl Schottertragschicht gefordert ist, nimmt er unzulässige Änderungen an den Verdingungsunterlagen vor, was zum Ausschluss seines Angebotes führt und seinen Nachprüfungsantrag mangels Schaden unzulässig macht.*)

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VPRRS 2003, 0614
DienstleistungenDienstleistungen
Keine eigenständige Bedeutung von § 27 VOL/A neben § 13 VgV

VK Brandenburg, Beschluss vom 15.09.2003 - VK 57/03

Der Anwendungsbereich des 4. Teils des GWB ist auch bei Dienstleistungen nach Anhang I B der VOL/A eröffnet. Daher ist auch § 13 VgV anwendbar.*)

§ 27 VOL/A kommt neben § 13 VgV keine eigenständige Bedeutung zu.*)

§ 25 Nr. 1 Abs. 2 lit. b) VOL/A ist nicht verletzt, wenn die Voraussetzungen des § 7 Nr. 5 VOL/A nicht gegeben sind.*)

Die freiwillige Verbandsmitgliedschaft ist kein zulässiger Eignungsnachweis für die erforderliche Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit eines Bieters i.S.d. § 7 VOL/A.*)

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VPRRS 2003, 0613
DienstleistungenDienstleistungen
Dienstleistungsauftrag oder - konzession?

VK Brandenburg, Beschluss vom 12.08.2003 - VK 48/03

Die Vergabe der Essenversorgung in Schulen und Kindertagesstätten ist nicht als Liefer- oder Dienstleistungsauftrag, sondern als Dienstleistungskonzession einzuordnen. Auf einen solchen Vertrag ist das Vergabeverfahren nach § 97 ff. GWB nicht anwendbar. Insbesondere gilt nicht § 13 VgV.*)

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VPRRS 2003, 0612
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Unverzügliche Rüge vor Angebotseröffnung

VK Brandenburg, Beschluss vom 14.07.2003 - VK 40/03

Ein Bieter, der einen als möglich erkannten Verstoß gegen § 9 Nr. 1/Nr. 2 VOB/A in einem Begleitschreiben zu seinem Angebot rügt, ohne den Auftraggeber vor Angebotsöffnung auf den als möglich erkannten Fehler aufmerksam zu machen, hat keine unverzügliche Rüge abgegeben.*)

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VPRRS 2003, 0611
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Geforderte Erklärungen bedürfen berechtigtem Interesse

VK Brandenburg, Beschluss vom 07.07.2003 - VK 35/03

1. Fehlen in einem Angebot vom Auftraggeber geforderte Fabrikatsangaben, ist das Angebot nach § 25 Nr. 1 Abs. 1 VOB/A wegen Verstoßes gegen § 21 Nr. 1 Abs. 1 S. 3 VOB/A zwingend von der Wertung auszuschließen (im Anschluss an die Ausführungen in BGH, Beschluss v. 18.02.2003, Az.: X ZB 43/02).*)

2. § 21 Nr. 1 Abs. 1 S. 3 VOB/A setzt hinsichtlich geforderter Erklärungen voraus, dass der Auftraggeber ein berechtigtes Interesse daran hat, diese Erklärungen zu verlangen, und die Leistungsbeschreibung insofern eindeutig und unmissverständlich im Sinne des § 9 Nr. 1 VOB/A formuliert ist (im Anschluss an: BayObLG, Beschluss v. 28.05.2003, Az.: Verg 6/03).*)

3. Ob der Auftraggeber ein berechtigtes Interesse an einer geforderten Erklärung hat, hängt von seiner Einschätzungsprärogative ab, die nach den Grundsätzen über die Kontrolle von Beurteilungsspielräumen insbesondere dahingehend überprüfbar ist, ob der Auftraggeber bei der Anforderung der Erklärung sich von unsachgemäßen Erwägungen hat leiten lassen.*)

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VPRRS 2003, 0610
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Rechtzeitigkeit der Rüge

VK Brandenburg, Beschluss vom 18.06.2003 - VK 31/03

1. Die Rüge muss gegenüber dem Auftraggeber so zeitig erfolgen, wie es dem Bieter unter Berücksichtigung der für die Prüfung und Begründung der Rüge notwendigen Zeit möglich und zumutbar ist.*)

2. Ist ein Angebot wegen fehlender Preisangaben und Änderungen an den Verdingungsunterlagen zwingend auszuschließen, fehlt dem Antragsteller die Antragsbefugnis und der Antrag ist unzulässig.*)

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VPRRS 2003, 0609
DienstleistungenDienstleistungen
Verzicht auf VOF-Verhandlungsverfahren

VK Brandenburg, Beschluss vom 16.06.2003 - VK 20/03

1. Ein Verhandlungsverfahren nach den Vorschriften der VOF kann durch einen Verzicht auf die Vergabe eines bekannt gemachten Auftrags beendet werden. Die Verzichtsentscheidung wird von Art. 12 Abs. 2 Dienstleistungsrichtlinie 92/50/EWG bzw. § 17 Abs. 5 S. 2 VOF vorausgesetzt. § 26 VOL/A ist auf eine solche Entscheidung des Auftraggebers weder unmittelbar noch entsprechend anwendbar.*)

2. Ein öffentlicher Auftraggeber hat eine solche Verzichtsentscheidung im Einklang mit den allgemeinen vergabeverfahrensrechtlichen Prinzipien des Transparenzgebots, des sich daraus ergebenden Vertrauensschutzprinzips sowie des Willkürverbots und des Gleichbehandlungsgebots im Sinne des § 97 Abs. 1, 2 GWB zu treffen.*)

3. Die Entscheidung eines öffentlichen Auftraggebers, auf die Vergabe eines bekannt gemachten Auftrags im Rahmen eines Verhandlungsverfahrens nach der VOF zu verzichten, ist im Rahmen eines Nachprüfungsverfahrens nach den §§ 102 ff. GWB unabhängig davon, ob die Verzichtsentscheidung vor oder nach Einleitung des Nachprüfungsverfahrens bekannt gegeben worden ist, mit dem Ziel überprüfbar, den Auftraggeber zu verpflichten, das Verhandlungsverfahren fortzuführen.*)

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VPRRS 2003, 0608
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Nebenangebote dürfen von zwingenden Anforderungen nicht abweichen

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 15.08.2003 - Verg 31/03

Der Grundsatz der Transparenz des Vergabeverfahrens schließt aus, eindeutige Anforderungen in den Vergabeunterlagen unter Rückgriff auf die Beweggründe, die die Vergabestelle zu den Anforderungen veranlasst haben, zu relativieren.

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VPRRS 2003, 0607
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Nebenangebote: "Abmagerungsangebote" sind unzulässig

VK Südbayern, Beschluss vom 05.08.2003 - 29-07/03

1. Nebenangebote müssen einem Hauptangebot qualitativ und quantitativ gleichwertig sein. Dies setzt aber voraus, dass das Nebenangebot den Zweck, den der Auftraggeber mittels der nachgefragten Leistung erreichen will, erfüllt. "Abmagerungsangebote", die gegenüber dem Hauptangebot lediglich einen reduzierten Leistungsumfang aufweisen, sind unzulässig, weil nicht gleichwertig (§ 25 VOB/A).*)

2. Die Vergabekammer ist im Rahmen des § 114 GWB in aller Regel gehindert, die Vergabestelle anzuweisen, dem Antragsteller des Nachprüfungsverfahrens den Zuschlag zu erteilen. Die Vergabestelle steht bei der Entscheidung über den Zuschlag ein Wertungsspielraum zu und die Nachprüfungsorgane dürfen sich nicht an die Stelle des Auftraggebers setzen. Deshalb kann nur in Ausnahmefällen, in denen unter Beachtung aller Beurteilungsspielräume die Erteilung des Zuschlags an den Antragsteller die einzige rechtmäßige Entscheidung ist, die Anweisung an die Vergabestelle in Betracht kommen, dem Antragsteller den Zuschlag zu erteilen.*)

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VPRRS 2003, 0606
DienstleistungenDienstleistungen
Anforderungen an Nebenangebote

VK Südbayern, Beschluss vom 12.08.2003 - 31-07/03

1. Anforderungen an Nebenangebote*)

2. Ein Nebenangebot muss bereits bei der Abgabe so beschaffen sein, dass es als gleichwertig angesehen werden kann. Bestandteil des Wettbewerbs ist auch die vollständige, übersichtliche und nachvollziehbare Präsentation der eigenen Angebote und die Herausstellung der Vor- und ggf. Nachteile abeichender Lösungen unter Berücksichtigung der speziellen subjektiven Anforderungen des Auftraggebers im jeweils vorliegenden Verfahren § 25 VOL/A).*)

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VPRRS 2003, 0605
DienstleistungenDienstleistungen
Eignungs- und Zuschlagskriterien müssen strikt getrennt werden

VK Südbayern, Beschluss vom 21.07.2003 - 26-06/03

1. Nach § 9a VOL/A haben Auftraggeber in den Verdingungsunterlagen oder in der Vergabebekanntmachung alle Zuschlagskriterien anzugeben, deren Verwendung sie vorsehen. Aus der Formulierung ergibt sich, dass § 9a VOL/A eine Muss-Vorschrift ist. Im Gegensatz zu Vergaben, die ausschließlich den VOL/A-Vorschriften des Abschnittes 1 unterliegen, sind die Auftraggeber bei Vergaben im Bereich des europaweiten Wettbewerbs gemäß Abschnitt 2 zwingend verpflichtet, diese Angaben zu machen. Folglich sind die genannten Zuschlagskriterien die entscheidenden Wertungsmerkmale für die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebotes und demnach einzig maßgebend für die Erteilung des Auftrags.*)

2. Der EuGH sieht die Prüfung der Eignung der Unternehmen einerseits und den Zuschlag andererseits als zwei verschiedene Verfahrensstadien an, die unterschiedlichen Regeln unterworfen sind. Dies bedingt die strikte Trennung zwischen Eignungs- und Zuschlagskriterien. Ist ein Unternehmen im Rahmen dieser Wertungsstufe als prinzipiell geeignet befunden worden, so können die Eignungskriterien im Rahmen der Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots nicht erneut herangezogen werden.*)

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VPRRS 2003, 0604
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Nachschieben von Gründen vor VOB-Stelle zulässig?

VOB-Stelle Regierungspräsidium Kassel, Entscheidung vom 15.08.2003 - 31.3-VOB-Stelle

Lehnt die Vergabestelle ein Nebenangebot als nicht gleichwertig ab und regt ein Bieter die rechtsaufsichtliche Prüfung dieser Wertung an, kann die Vergabestelle im Zuge dieser Überprüfung neue Erwägungen in die Wertung einführen, die zuvor unberücksichtigt geblieben sind.

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VPRRS 2003, 0722
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Widersprüchliche Angaben zum Nachunternehmereinsatz führen zum Ausschluss!

OLG Frankfurt, Beschluss vom 27.06.2003 - 11 Verg 3/03

1. Ein Angebot, das nicht sämtliche von der Vergabestelle geforderten wettbewerbserheblichen Erklärungen enthält, ist auszuschließen.

2. Bei Art und Umfang eines beabsichtigten Nachunternehmereinsatzes handelt es sich um kalkulationserhebliche Erklärungen, die sich auf die Wettbewerbsstellung auswirken. Lückenhafte, unklare und widersprüchliche Angaben zum Nachunternehmereinsatz führen daher - jedenfalls soweit ein nicht nur unerheblicher Teil des Gesamtauftrags betroffen ist - grundsätzlich zum Ausschluss eines Angebots.

3. Das gilt auch, wenn die im Angebot enthaltenen Angaben zum beabsichtigten Nachunternehmereinsatz Lücken und Unklarheiten aufweisen mit der Folge, dass der Umfang der angebotenen Nachunternehmerleistungen für die Vergabestelle nicht erkennbar ist.

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VPRRS 2003, 0603
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Bieter darf nicht zugleich in Bietergemeinschaft auftreten!

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 16.09.2003 - Verg 52/03

1. Gibt ein Bieter für die ausgeschriebene Leistung nicht nur ein eigenes Angebot ab, sondern bewirbt er sich daneben auch als Mitglied einer Bietergemeinschaft für dieselbe Leistung, liegt darin in der Regel ein Wettbewerbsverstoß.

2. Auch ein mit seinem Angebot auszuschließender Bieter behält die Antragsbefugnis im Nachprüfungsverfahren, wenn alle übrigen Angebote denselben Ausschlussgründen unterliegen, weil er dann bei Neudurchführung des Vergabeverfahrens wiederum eine Chance auf den Zuschlag hätte.

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VPRRS 2003, 0602
VergabeVergabe
Erstattung der Kosten des Beigeladenen

VK Hamburg, Beschluss vom 18.09.2003 - VgK FB 4/03

1. In entsprechender Anwendung der Regelung des § 269 Abs. 3 Satz 2 ZPO bzw. § 155 Abs. 2 VwGO ist der Antragsteller, der seinen Antrag zurücknimmt, als Unterliegender zu behandeln.

2. Die Erstattung der Kosten des Beigeladenen hängt von einer Billigkeitsprüfung in analoger Anwendung des § 162 Abs. 3 VwGO ab. Im Allgemeinen entspricht es dann der Billigkeit, dem im Nachprüfungsverfahren erfolglosen Antragsteller die Kosten des Beigeladenen aufzuerlegen, wenn sich die antragstellende Partei mit ihrem Nachprüfungsantrag (und mit der anschließenden Beschwerde) ausdrücklich, bewusst und gewollt in einen Interessengegensatz zum Beigeladenen gestellt hat, und wenn sich ferner der Beigeladene aktiv am Nachprüfungsverfahren beteiligt hat, indem er (erfolgreich) Anträge nebst Begründungen hierfür gestellt oder das Verfahren sonst wesentlich gefördert hat.

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VPRRS 2003, 0601
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Gleichwertigkeit von Nebenangeboten

VK Baden-Württemberg, Beschluss vom 08.08.2003 - 1 VK 44/03

1. Nur dann, wenn die durch die ordnungsgemäße Durchführung des Nachprüfungsverfahrens entstehende zeitliche Verzögerung insgesamt von größerem Nachteil ist als der rasche Abschluss des Vergabeverfahrens, kommt eine vorzeitige Gestattung des Zuschlags in Betracht.

2. Die Erfolgschancen des Nachprüfungsantrags sind in die Interessenabwägung des § 115 Abs. 2 Satz 1 GWB einzubeziehen .

3. Ist ein Zusatzmittel für den Schnell-Estrich laut Unterlagen erst nach 14-16 Tagen verlegereif und im Leistungsverzeichnis aber 3-5 Tage entsprechend dem Leitfabrikat gefordert, so ist ein Nebenangebot mit diesem Zusatzmittel auszuschließen, weil es nicht gleichwertig ist.

4. Wird anstelle eines geforderten Schnellzements ein Estrichzusatzmittel angeboten, so wird ein abweichendes Produkt angeboten, welches nicht als gleichwertig anzusehen ist.

5. Kann der Nachweis der Gleichwertigkeit des abweichend angebotenen Produkts nicht klar geführt werden, geht dies zu Lasten des Bieters.

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VPRRS 2003, 0600
AußenanlagenAußenanlagen
Gleichwertigkeit von Nebenangeboten

OLG Rostock, Beschluss vom 20.08.2003 - 17 Verg 9/03

1. Fehlt der Vergabevermerk nach § 30 VOB/A, so kann in der unzureichenden Dokumentation auch eine Verletzung subjektiver Rechte von Unternehmen gemäß § 97 Abs. 7 GWB liegen.

2. Der Bieter muss bei einer Abweichung von der vorgesehenen technischen Spezifikation die Gleichwertigkeit der Materialien zum Beispiel durch Prüfzeugnisse, Gutachten, Qualitätszertifikate etc. nachweisen.

3. Zu den Anforderungen an die Gleichwertigkeit eines Nebenangebotes.

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VPRRS 2003, 0599
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Angebot mit einem unangemessen hohen Preis

VK Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 10.10.2003 - VK 19/03

1. Einem gegen die Aufhebung einer Ausschreibung gestellten, auf die Fortführung des aufgehobenen Verfahrens gerichteten Nachprüfungsantrag kann das Rechtsschutzbedürfnis fehlen, wenn vor Antragstellung die Vergabestelle den Auftrag neu ausgeschrieben hatte, der Antragsteller die Neuausschreibung aber nicht als verfahrensfehlerhaft gerügt und dementsprechend auch nicht mit einem Nachprüfungsantrag beanstandet hat. (Doppelte Rügeverpflichtung)

2. Bei der Frage der doppelten Rügeverpflichtung handelt es sich um eine schwierige Sach- und Rechtslage, für die eine Rügefrist von 8 Tagen als angemessen erscheint.

3. Entscheidend für die Fristberechnung ist der Zeitpunkt, in dem der Antragsteller Kenntnis von dem Vergaberechtsverstoß erhält. Ein solcher Verstoß setzt eine Maßnahme oder Entscheidung der Vergabestelle voraus. Absichtserklärungen oder Ankündigungen, ein bestimmtes Vergabeverhalten (hier: Einleitung des Verhandlungsverfahren) zu praktizieren, reichen nicht aus.

4. Ein Angebot mit einem unangemessen hohen Preis liegt vor, wenn zwischen angebotener Leistung und Preis ein auffallendes Missverhältnis besteht und das grobe Abweichen vom angemessenen Preis sofort ins Auge fällt. Maßgeblich für die Bewertung der Angemessenheit sind nicht die Preise der einzelnen Leistungspositionen, sondern der Gesamtpreis. Es muss eine eklatante Abweichung vom üblichen Preis vorliegen.

5. Als marktüblicher Preis kann grundsätzlich nicht automatisch der Preis angesehen werden, der ausweislich der Bieterreihenfolge der günstigste Preis ist. Dies wäre eine spekulative Annahme. Die Ermittlung der Marktpreise muss vielmehr anhand von eigenen Sollkostenermittlungen oder durch die Hinzuziehung aktueller Preise bei vergleichbaren Projekten erfolgen.

6. Genauso wie bei Unterkostenangebote besteht bei überteuerten Angeboten eine Aufklärungspflicht der Vergabestelle grundsätzlich erst bei einer in Höhe von 10% festzustellenden Abweichung zum günstigsten Angebot oder zur eigenen Kostenermittlung.

7. Da die Preisgestaltung Angelegenheit des Bieters ist, ist es vom Grundsatz her nicht zu beanstanden, dass ein Bieter - ggf. unter Ausnutzung einer mangelhaften Leistungsbeschreibung oder besonderer Kenntnisse über die örtlichen Verhältnisse - einzelne Einzelpreise abweichend von einem ordnungsgemäß ermittelten Preis anbietet. Sie sind regelmäßig wertbar und können allenfalls dann zu einer Nichtwertbarkeit führen, wenn zahlreiche Positionen mit Spekulationspreisen versehen sind.

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VPRRS 2003, 0598
VergabeVergabe
Vergabe der Plätze auf Jahrmärkten per Los

VG Lüneburg, Urteil vom 17.09.2003 - 5 A 265/02

Städte und Gemeinden dürfen die Plätze für Schausteller und Fahrgeschäfte auf ihren Jahrmärkten per Los oder im Wechsel vergeben.

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VPRRS 2003, 0597
VergabeVergabe
Staatl. Auftragsvergabe: Verfassungsunmittelbarer Informationsanspruch

BVerwG, Urteil vom 02.07.2003 - 3 C 46.02

Das Grundrecht aus Art.12 Abs. 1 GG kann es einer Behörde gebieten, bereits im Vorfeld eines Verwaltungsverfahrens (hier: Linienverkehrs-Genehmigungsverfahren) und damit unabhängig von einer verwaltungsverfahrensrechtlichen Beteiligten-Stellung einem potentiellen Verfahrensbeteiligten Informationen zur Verfügung zu stellen, welche dieser bedarf, um sachgerecht die Frage prüfen und entscheiden zu können, ob und in welchem Umfang er sich um eine behördliche Genehmigung (Konzession) bewirbt.*)

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VPRRS 2003, 0596
Abfallbeförderung/-entsorgungAbfallbeförderung/-entsorgung
Zuverlässigkeit eines Bieters bei Korruptionsverdacht

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 09.04.2003 - Verg 43/02

1. Behält sich der öffentliche Auftraggeber vor, auch geöffnete (und damit "freigegebene") Angebote auszuschließen, wenn trotz der Freigabeentscheidung kartellrechtliche Unsicherheiten bleiben sollten, so ist dies nicht vergaberechtswidrig.

2. Ein Anteilserwerb des kommunalen Auftraggebers, der die Schranken des § 107 GO NW missachtet betrifft ausschließlich die wirtschaftliche Betätigung der Kommune als solche, berührt aber nicht weitergehend das Verfahren zur Vergabe des betreffenden öffentlichen Auftrags und tangiert auch nicht die Rechte der Bieter auf ein ordnungsgemäßes - d.h. transparentes und diskriminierungsfreies - Verfahren zur Auftragsvergabe im Wettbewerb. Durch einen Verstoß gegen § 107 GO NW sind die Unternehmen, die sich an der Ausschreibung beteiligt haben, nicht in ihrer Eigenschaft als Bieter oder Bewerber in dem Vergabeverfahren betroffen.

3. Der öffentliche Auftraggeber darf bei der Eignungsprüfung nach § 25 Nr. 2 Abs. 1 VOL/A solche Umstände nicht berücksichtigen, die sich außerhalb des Bereichs der gesicherten Erkenntnisse bewegen. Erforderlich sind vielmehr Informationen, die sich aus unterschiedlichen seriösen Quellen ergeben, so dass der Verdacht eine gewisse Erhärtung erfährt.

4. Die Zuverlässigkeit eines Bieters wird nicht dadurch in Zweifel gezogen, dass ein Bieter - zumal er bereits umfangreiche Maßnahmen zur "Selbstreinigung" durchgeführt hat - in weiteren Fällen, in denen der Verdacht der Korruption im Raum steht, zunächst das Vorliegen konkreter Verdachtsmomente - insbesondere das Ergebnis diesbezüglicher staatsanwaltschaftlicher Ermittlungen - abwartet, bevor er personelle Konsequenzen gegen einzelne Mitarbeiter zieht.

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VPRRS 2003, 0595
AmtshaftungAmtshaftung
EU-Staaten haften für Fehler ihrer Gerichte

EuGH, Urteil vom 30.09.2003 - Rs. C-224/01

Der Grundsatz, dass die Mitgliedstaaten zum Ersatz von Schäden verpflichtet sind, die einem Einzelnen durch ihnen zuzurechnende Verstöße gegen das Gemeinschaftsrecht entstehen, ist auch dann anwendbar, wenn der fragliche Verstoß in einer Entscheidung eines letztinstanzlichen Gerichts besteht, sofern die verletzte Gemeinschaftsrechtsnorm bezweckt, dem Einzelnen Rechte zu verleihen, der Verstoß hinreichend qualifiziert ist und zwischen diesem Verstoß und dem dem Einzelnen entstandenen Schaden ein unmittelbarer Kausalzusammenhang besteht. Bei der Entscheidung darüber, ob der Verstoß hinreichend qualifiziert ist, muss das zuständige nationale Gericht, wenn sich der Verstoß aus einer letztinstanzlichen Gerichtsentscheidung ergibt, unter Berücksichtigung der Besonderheit der richterlichen Funktion prüfen, ob dieser Verstoß offenkundig ist. Es ist Sache der Rechtsordnung der einzelnen Mitgliedstaaten, zu bestimmen, welches Gericht für die Entscheidung von Rechtsstreitigkeiten über diesen Schadensersatz zuständig ist.*)

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VPRRS 2003, 0594
DienstleistungenDienstleistungen
Urheberrecht - Ministeriell erarbeitetes Vergabehandbuch ist gemeinfrei

OLG Köln, Urteil vom 27.06.2003 - 6 U 4/03

Bei dem "Handbuch für die Vergabe und Ausführung von Bauleistungen im Straßen- und Brückenbau" handelt es sich um ein gem. § 5 UrhG urheberrechtsfreies amtliches Werk, das von jedem Verlag erlaubnisfrei veröffentlicht werden kann. (Revision zugelassen)

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VPRRS 2003, 0700
Abfallbeförderung/-entsorgungAbfallbeförderung/-entsorgung
Zu den Voraussetzungen eines In-House-Geschäfts

VK Arnsberg, Beschluss vom 05.08.2003 - VK 2-13/03

1. Die Verrichtung der überwiegenden Tätigkeit für den Auftraggeber ist schon zweifelhaft, wenn diese in einem wettbewerblich zugänglichen Bereich für Einzelkunden unmittelbar erbracht wird. Die Tatsache, dass es sich hierbei um Einwohner des kommunalen Auftraggebers handelt und um Aufgaben der Daseinsvorsorge im klassischen Sinne reicht nicht , um die rechtliche Qualität der Aufgabenerbringung für den Auftraggeber darzulegen.*)

2. Die überwiegende Erbringung der Leistungen für den Auftraggeber ist bei einer Beauftragung einer Tochtergesellschaft einer Eigengesellschaft einer Kommune dann nicht mehr sicherzustellen, wenn diese sich nur im Bereich der Abfallwirtschaft tätig wird, einem Bereich, der zum einem dem Wettbewerb unterliegt und zum anderen auch für Kommunen eine überörtliche Betätigung zuläßt.*)

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VPRRS 2003, 0699
Abfallbeförderung/-entsorgungAbfallbeförderung/-entsorgung
Zu den Voraussetzungen eines In-House-Geschäfts

VK Arnsberg, Beschluss vom 05.08.2003 - VK 2-13/2003

1. Die Verrichtung der überwiegenden Tätigkeit für den Auftraggeber ist schon zweifelhaft, wenn diese in einem wettbewerblich zugänglichen Bereich für Einzelkunden unmittelbar erbracht wird. Die Tatsache, dass es sich hierbei um Einwohner des kommunalen Auftraggebers handelt und um Aufgaben der Daseinsvorsorge im klassischen Sinne reicht nicht , um die rechtliche Qualität der Aufgabenerbringung für den Auftraggeber darzulegen.*)

2. Die überwiegende Erbringung der Leistungen für den Auftraggeber ist bei einer Beauftragung einer Tochtergesellschaft einer Eigengesellschaft einer Kommune dann nicht mehr sicherzustellen, wenn diese sich nur im Bereich der Abfallwirtschaft tätig wird, einem Bereich, der zum einem dem Wettbewerb unterliegt und zum anderen auch für Kommunen eine überörtliche Betätigung zuläßt.*)

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VPRRS 2003, 0710
NachprüfungsverfahrenNachprüfungsverfahren
Eigenes Angebot zwingend auszuschließen: Kein Interesse am Auftrag!

VK Düsseldorf, Beschluss vom 30.09.2003 - VK-25/2003

1. Das Abwarten, bis ein Mitarbeiter nach zwei Tagen dienstlicher Abwesenheit die in seinem Zuständigkeitsbereich angefallenen Schriftstücke zur Kenntnis nimmt, kann noch nicht als organisatorisch vorgegebenes „mutwilliges Verschließen“ angesehen werden; insbesondere wenn jegliche Anzeichen dafür fehlen, dass eine planmäßige verzögerte Bearbeitung von Schriftverkehr bei der Antragstellerin betrieben würde.*)

2. Ein Antragsteller hat kein Rechtsschutzbedürfnis für die Vergabenachprüfung, wenn sein eigenes Angebot zwingend von der Auswertung im Wettbewerb auszuschließen ist und er damit kein Interesse am Auftrag geltend machen kann.*)

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VPRRS 2003, 0593
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Ausschluss wegen wettbewerbsbeschränkender Verhaltensweise

VK Nordbayern, Beschluss vom 28.07.2003 - 320.VK-3194-26/03

1. Ein Ausschluss gem. § 25 Nr. 1 Abs. 1 Buchst. f VOL/A wegen einer unzulässigen, wettbewerbsbeschränkenden Verhaltensweise (§ 2 Nr. 1 Abs. 2 VOL/A) eines Bieters kann nicht mit seiner Beteiligung als Bietergemeinschaft an sich begründet werden. Arbeitsgemeinschaften und andere gemeinschaftliche Bewerber sind Einzelbewerbern gleichzusetzen (§ 7 Nr. 1 Abs. 2 VOL/A). Voraussetzung für einen Ausschluss ist vielmehr, dass der konkrete Nachweis erbracht werden kann, dass eine wettbewerbsbeschränkende Absprache im Sinne und mit dem Zweck einer unzulässigen Wettbewerbsbeschränkung getroffen worden ist.*)

2. Anders als bei der VOB/A, in der gem. § 25 Nr. 1 Abs. 1 VOB/A ein Ausschluss von Angeboten bei fehlenden Erklärungen zwingend ("ausgeschlossen werden") ist, obliegt in der VOL/A ein Ausschluss wegen fehlender Erklärungen (§ 25 Nr. 1 Abs. 2 VOL/A) dem Beurteilungsspielraum ("ausgeschlossen werden können")des Auftraggebers, der von der Vergabekammer nur auf seine Grenzen überprüfbar ist.*)

3. Die Aufteilung des Entsorgungsgebietes betrifft nur das Innenverhältnis der an der Bietergemeinschaft beteiligten Firmen und kann ohne eine Änderung des Angebots unter Einhaltung der nach § 24 VOL/A vorgegebenen Grenzen geklärt werden.*)

4. Nach § 25 Nr. 2 Abs. 1 VOL/A sind bei der Auswahl der Angebote, die für den Zuschlag in Betracht kommen, nur Bieter zu berücksichtigen, die für die Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen die erforderliche Eignung besitzen (§ 2 Nr. 3 VOL/A, § 97 Abs. 4 GWB). Bei der Beurteilung der Eignung handelt es sich um eine Prognoseentscheidung, bei der dem Auftraggeber ein Beurteilungsspielraum zuzugestehen ist, der nur beschränkt einer gerichtlichen Nachprüfung unterliegt. Ausreichend für den Nachweis der Eignung sind Referenzen, die den hinreichend sicheren Schluss zulassen, dass der Bieter über die für eine ordnungsgemäße Durchführung des ausgeschriebenen Auftrags erforderliche Fachkunde und Leistungsfähigkeit verfügt. Es ist nicht erforderlich, dass der Bieter schon Aufträge in einem ähnlichen Auftragsvolumen ausgeführt hat.*)

5. Die Finanzierungszusage eines Kreditgebers kann im Rahmen von § 24 Nr. 1 Abs. 1 VOL/A nachgereicht werden.*)

6. Nach dem vom Bundesgerichtshof entwickelten Grundsätzen reicht ein offensichtliches Missverhältnis zwischen Preis und Leistung nicht aus, den Zuschlag zu versagen. Es muss darüber hinaus zu erwarten sein, dass der Bieter wegen dieses Missverhältnisses in so große wirtschaftliche Schwierigkeiten gerät, dass er den Auftrag nicht oder nicht ordnungsgemäß durchführen könnte. § 25 Nr. 2 Abs. 3 VOL/A dient in erster Linie dem Schutz des Auftraggebers und entfaltet nur in Verbindung mit der bieterschützenden Vorschrift des § 2 Nr. 1 Abs. 2 VOL/A, wonach der Auftraggeber wettbewerbsbeschränkende Verhaltensweisen zu bekämpfen hat, seine Drittschutzwirkung. Ein Angebot mit einem offenbaren Missverhältnis zwischen Preis und Leistung kann demnach nur ausgeschlossen werden, wenn es mit der zielgerichteten Absicht eines Verdrängungswettbewerbs abgegeben wurde.*)

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VPRRS 2003, 0592
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Ausschluss eines Bieters wegen Insolvenz?

VK Nordbayern, Beschluss vom 18.09.2003 - 320.VK-3194-31/03

1. Bei der Entscheidung über den Ausschluss des Angebots eines Unternehmens, über deren Vermögen das Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt worden ist oder der Antrag mangels Masse abgelehnt wurde (§ 25 Nr. 1 Abs. 2 i.V.m. § 8 Nr. 5 Abs. 1 Buchst. a VOB/A), verfügt die VSt über einen Beurteilungsspielraum bei der Einschätzung, ob der Bieter trotz des Vorliegens eines Ausschlussgrundes noch die erforderliche Eignung aufweist oder ob er vom Vergabewettbewerb auszuschließen ist. Im Einzelfall kann sich dieses Ermessen auf Null reduzieren mit der Folge, dass eine Pflicht zum Ausschluss besteht. Maßgeblich muss unter dem Gesichtspunkt des Eignungsprinzips sein, ob und in welchem Umfang der zu beurteilende Sachverhalt geeignet ist, die Leistungsfähigkeit des Bieters in Frage zu stellen.*)

2. Der Ausschluss der gesamten Bietergemeinschaft ist auch gerechtfertigt, wenn sich nur ein Partner der Bietergemeinschaft in Insolvenz befindet. Aufgrund der gesamtschuldnerischen Haftung der Mitglieder einer Bietergemeinschaft muss jedes Mitglied die finanzielle Leistungsfähigkeit aufweisen. Auf die Mehrheitsverhältnisse innerhalb der Bietergemeinschaft kommt es in diesem Zusammenhang nicht an. Etwaige Absprachen zwischen den Bietern wirken nicht im Außenverhältnis zum Auftraggeber.*)

3. Die Bietergemeinschaft als Gesellschaft des bürgerlichen Rechts löst sich gem. § 728 Abs. 2 Satz 1 BGB durch die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen eines Gesellschafters auf. Die rechtliche Ungewissheit über das Fortbestehen der Geschäftsführungsbefugnis und die Befugnis zur Eingehung neuer Geschäfte (§§ 730 ff BGB) muss die VSt nicht in Kauf nehmen.*)

4. Eine im Nichtoffenen Vergabeverfahren nach Angebotsabgabe in ihrer Zusammensetzung geänderte Bietergemeinschaft kann kein wirksames Angebot abgeben. Dies ergibt sich daraus, dass die Bietergemeinschaft in ihrer nachträglichen Zusammensetzung ursprünglich nicht zur Angebotsabgabe aufgefordert worden ist.*)

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VPRRS 2003, 0591
NachprüfungsverfahrenNachprüfungsverfahren
Darf die Vergabekammer den Streitwert isoliert festsetzen?

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 09.09.2003 - Verg 29/01

Zur Festsetzung des Streiwerts durch die Vergabestelle.

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VPRRS 2003, 0590
NachprüfungsverfahrenNachprüfungsverfahren
Keine Beiladung ohne ausschreibungskonformes Angebot

OLG Rostock, Beschluss vom 09.09.2003 - 17 Verg 11/03

Ein Bieter, der kein ausschreibungskonformes Angebot abgibt, hat keinen Anspruch auf Beiladung im Vergabenachprüfungsverfahren, das ein anderer Bieter beantragt hat.

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VPRRS 2003, 0589
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Überprüfung einer Gebührenfestsetzung

OLG Naumburg, Beschluss vom 25.09.2003 - 1 Verg 11/03

1. Die Entscheidung über die Gebührenhöhe ist nach § 128 Abs. 2 GWB eine im pflichtgemäßen Ermessen der Vergabekammer liegende Entscheidung; dem Vergabesenat ist insoweit lediglich eine Kontrolle dahin eröffnet, ob die erfolgte Gebührenfestsetzung frei von Ermessensfehlern ist.*)

2. Zur Angemessenheit der Festsetzung des 2,5-fachen Betrages vom Richtwert nach der Gebührentabelle der Vergabekammern des Landes Sachsen-Anhalt.*)

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VPRRS 2003, 0588
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Gebührenfestsetzung nach einer Tabelle auch bei sog. Ausreißern?

OLG Naumburg, Beschluss vom 22.09.2003 - 1 Verg 10/03

1. Die Anwendung einer Gebührentabelle, welche - gestaffelt nach dem Auftragswert einer Vergabe - Richtwerte für die zu erhebenden Gebühren im Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer vorgibt, hält sich im Rahmen des der Vergabekammer nach § 128 Abs. 2 GWB eingeräumten Ermessens (Bestätigung der bisherigen Senatsrechtsprechung).*)

2. Dies gilt auch dann, wenn der Auftragswert einer konkreten Vergabe den bisher höchsten Auftragswert eines im Lande vergebenen öffentlichen Auftrages, für den nach der Gebührentabelle auf den Ansatz der Höchstgebühr orientiert wird, um mehr als das Doppelte überschreitet (sog. "Ausreißer").*)

3. In einem solchen Ausnahmefall kommt dem Kriterium der wirtschaftlichen Bedeutung ein so erhebliches Gewicht zu, dass schon diese die Festsetzung der Höchstgebühr rechtfertigen kann, ohne dass es auf den Umfang des personellen und sachlichen Aufwandes ankommt.*)

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VPRRS 2003, 0587
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Wertung eines Nebenangebots

VK Baden-Württemberg, Beschluss vom 15.05.2003 - 1 VK 20/03

1. Weicht das Nebenangebot in technischer Hinsicht vom Hauptangebot ab, ist es Aufgabe des Bieters, die Gleichwertigkeit durch entsprechende Unterlagen wie Prüfzeugnisse, Gutachten, Qualitätszertifikate, etc. nachzuweisen.

2. Den öffentlichen Auftraggeber trifft zur Ermittlung des Inhalts eines Nebenangebots eine Nachforschungspflicht, die er allerdings nur im Rahmen verfügbarer Erkenntnismöglichkeiten und innerhalb zeitlicher Grenzen der Zuschlags und Bindefrist ausüben muss.

3. Hat ein Nebenangebot nach den Erläuterungen des Bieters im Aufklärungsgespräch einen Inhalt, der von dem abweicht, was sich aus einer Auslegung des schriftlich abgegebenen Nebenangebots nach dem objektiven Verständnis aus der Sicht des Erklärungsempfängers ergibt, so liegt eine grundsätzlich unzulässige nachträgliche Änderung des Nebenangebots vor, die dazu zwingt, es von der Wertung auszuschließen.

4. Ein Verzicht auf zuvor im Leistungsverzeichnis festgelegte Mindeststandards ist unzulässig.

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VPRRS 2003, 0586
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Ausschreibung eines Leitfabrikats

VK Nordbayern, Beschluss vom 01.09.2003 - 320.VK-3194-29/03

1. Die Ausschreibung eines Leitfabrikats muss unverzüglich gerügt werden (§ 107 Abs. 3 GWB).*)

2. Ist der ASt in der Lage, auch das ausgeschriebene Leitfabrikat anzubieten, so fehlt es im diesbezüglich an der Antragsbefugnis (§ 107 Abs. 2 GWB) mangels Kausalität zwischen behaupteter Rechtsverletzung und Schaden.*)

3. Ein Angebot, das von den Vorgaben des Leistungsverzeichnisses abweicht, ist gemäß § 25 Nr. 1 Abs. 1 Buchst. b VOB/A auszuschließen.*)

4. Wird die Gleichwertigkeit einer angebotenen Leistung nicht mit dem Angebot nachgewiesen, kann dieses Angebot nicht gewertet werden.*)

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VPRRS 2003, 0585
NachprüfungsverfahrenNachprüfungsverfahren
Kostentragungspflicht des Beigeladenen

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 13.08.2003 - Verg 1/02

1. Ein Beigeladener hat die Kosten des Verfahrens vor der Vergabekammer sowie notwendige Aufwendungen eines Hauptbeteiligten in diesem Verfahren zu tragen, sofern er unterliegt.

2. Als ein in diesem Sinn "unterliegender" Beteiligter ist der Beigeladene jedoch nur anzusehen, sofern er zur Hauptsache einen Antrag gestellt hat, und wenn und soweit in der Hauptsache entgegen seinem Antrag entschieden worden ist.

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VPRRS 2003, 0584
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Antrag auf Verlängerung der aufschiebenden Wirkung

OLG Koblenz, Beschluss vom 29.08.2003 - 1 Verg 7/03

1. Hat ein Beigeladener sofortige Beschwerde gegen die im Nachprüfungsverfahren ergangene Entscheidung der Vergabekammer eingelegt, kann sein Antrag auf Verlängerung der aufschiebenden Wirkung entsprechend § 118 Abs. 1 S. 3 GWB auch dann statthaft sein, wenn die Vergabekammer den Nachprüfungsantrag nicht abgelehnt hat.*)

2. Entsprechend § 9 Nr. 1 VOB/A Abschn. 2 müssen Nebenangebote so eindeutig und erschöpfend beschrieben sein, dass der Auftraggeber sich ein klares Bild über die angebotene Ausführung der Leistung machen kann.*)

3. Ein unvollständiges Nebenangebot ist gemäß §§ 21 Nr. 1 Abs. 1 S. 3, 25 Nr. 1 Abs. 1 lit. b VOB/A zwingend von der Wertung auszuschließen; ein Beurteilungsspielraum des öffentlichen Auftraggebers besteht insoweit nicht.*)

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VPRRS 2003, 0583
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Gleichwertigkeit von Nebenangeboten

OLG Koblenz, Beschluss vom 15.05.2003 - 1 Verg 3/03

1. Falls der Vergabestelle gestattet sein sollte, schon vor Erreichen des 80 %-Kontingents einzelne Lose dem 20 %-Kontingent zuzuschlagen, muss sie konsequenterweise an ihrer nach außen dokumentierten Zuordnung festgehalten werden, um nachträgliche Manipulationen auszuschließen.*)

2. § 107 Abs. 3 Satz 2 GWB ist nicht berührt, wenn es sich um erst aus dem Leistungsverzeichnis ersichtliche Vergaberechtsfehler handelt.*)

3. Die fehlende oder verspätete Rüge eines Verstoßes gegen bieterschützende Vorschriften führt dazu, dass die präkludierte Beanstandung auch von Amts wegen nicht wieder aufgegriffen werden darf. Die Beanstandung kann auch mittelbar keine Berücksichtigung mehr finden.*)

4. Bei Vorliegen einer Abweichung der "technischen Spezifikation" fordert § 21 Nr. 2 Satz 2 VOB/A die eindeutige Bezeichnung der Abweichung im Angebot. Der Bieter muss nicht nur darlegen, dass er etwas anders macht, sondern auch, was genau er anders macht. In den betreffenden Angebotspositionen, den davon erfassten Positionsgruppen, dem jeweiligen Abschnitt oder unter Umständen im ganzen Angebot ist eindeutig und klar verständlich zu sagen, dass eine Abweichung von den technischen Spezifikationen vorliegt und worin sie liegt.*)

5. Auch im Angebot einer zum Teil technisch abweichenden Leistung müssen die Preise dem Leistungsverzeichnis entsprechend im Einzelnen nach Einheits- und Gesamtpreisen ausgewiesen werden.*)

6. Nebenangebote müssen sich inhaltlich in jeder Hinsicht am Hauptangebot messen lassen. Entsprechend der Leistungsbeschreibung (§ 9 Nr. 1 VOB/A) müssen sie so erschöpfend und mit allen Daten beschrieben sein, dass der Auftraggeber sich ein klares Bild über die angebotene Ausführung der Leistung machen kann.*)

7. Aufklärungsgespräche dürfen sich nur auf die Erläuterung des wirklichen Angebots beziehen. § 24 Nr. 1 Abs. 1 VOB/A lässt Aufklärungsverhandlungen nur über ein feststehendes, vom Bieter zweifelsfrei formuliertes Angebot zu.*)

8. Die Darlegung der Gleichwertigkeit ist nicht auf den Beleg einer abstrakt-generellen Eignung der angebotenen technischen Lösung zur Durchführung des Bauvorhabens zu beschränken. Maßgeblich ist die Gesamtschau aller wertbildenden Kriterien, zu denen neben dem technischen Wert und dem Preis hier auch die Auseinandersetzung mit den Vorteilen der nach dem Leistungsverzeichnis geforderten Leistung, mithin der Gebrauchstauglichkeit und Bedienungsfreundlichkeit der Anlage, gehört hätte.*)

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VPRRS 2003, 0582
Abfallbeförderung/-entsorgungAbfallbeförderung/-entsorgung
Länge der Rügefrist / vorsorgliche Rüge

OLG Koblenz, Beschluss vom 18.09.2003 - 1 Verg 4/03

1. Es entspricht ständiger Rechtsprechung des Senats (vgl. nur Senatsbeschluss NZBau 2000, 445), dass angesichts der kurzen Fristen, die im Vergaberecht allgemein gelten, die Rüge grundsätzlich binnen ein- bis drei Tagen erfolgen muss. Eine Rügefrist von zwei Wochen, die in der Rechtsprechung als Obergrenze anerkannt wird, kann einem Unternehmen allenfalls dann zugestanden werden, wenn eine verständliche Abfassung der Rüge durch eine schwierige Sach- und/oder Rechtslage erschwert wird und die Inanspruchnahme fachkundiger Hilfe erfordert.*)

2. Die vollständige Wiederholung eines Verfahrensabschnitts verpflichtet nicht nur die Vergabestelle, sondern alle Verfahrensbeteiligten, die maßgeblichen Vergabevorschriften nochmals in vollem Umfang zu beachten. Das bedeutet für den Bieter, dass er für einen im zweiten Durchgang entdeckten Vergabeverstoß auch seine aus § 107 Abs. 3 S. 1 GWB folgende Obliegenheit zur unverzüglichen Rüge neu beachten muss.*)

3. Eine vorsorgliche Rüge künftigen fehlerhaften Handelns des Auftraggebers sieht das Vergaberecht nicht vor. Der Gesetzeswortlaut knüpft die Rügepflicht vielmehr an einen vollzogenen und vom Rechtsschutz suchenden Bieter im Vergabeverfahren erkannten Vergabefehler an.*)

4. Der Wegfall jeglicher Erfolg versprechender Spekulationsmöglichkeit des Bieters ist kein Grund, unter dem Gesichtspunkt von Treu und Glauben oder durch eine Auslegung der Rügevorschrift nach ihrem Sinn und Zweck den Bieter von seiner Pflicht zur unverzüglichen Rüge zu entbinden.*)

5. Ist der Antragsteller im Nachprüfungsverfahren mit der Rüge des ungerechtfertigten Ausschlusses seines Angebots gem. § 107 Abs. 3 S. 1 GWB präkludiert, ist nicht nur der Ausschluss des Angebots als solcher, sondern auch der zur Annahme des Ausschlussgrunds führende Wertungsvorgang von der Überprüfung ausgeschlossen.*)

6. Der öffentliche Auftraggeber muss darauf achten, dass für ihn oder in seinem Auftrag keine Personen an der Entscheidungsfindung beteiligt werden, bei denen Anlass zur Besorgnis besteht, der Auftragsvergabe nicht unparteiisch gegenüber zu stehen.*)

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VPRRS 2003, 0581
DienstleistungenDienstleistungen
Keine Vergabe bei SPNV-Leistungen nötig!

OLG Brandenburg, Beschluss vom 02.09.2003 - Verg W 3/03

Gemeinwirtschaftliche Leistungen des SPNV unterfallen der Pflicht zur öffentlichen Vergabe weder nach den §§ 97 ff GWB i.V.m. VgV noch nach EU-Gemeinschaftsrecht.

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VPRRS 2003, 0580
DienstleistungenDienstleistungen
Keine Vergabe bei SPNV-Leistungen nötig!

OLG Brandenburg, Beschluss vom 02.09.2003 - Verg W 5/03

Gemeinwirtschaftliche Leistungen des SPNV unterfallen der Pflicht zur öffentlichen Vergabe weder nach den §§ 97 ff GWB i.V.m. VgV noch nach EU-Gemeinschaftsrecht.

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VPRRS 2003, 0579
Abfallbeförderung/-entsorgungAbfallbeförderung/-entsorgung
Eignungsnachweise bereits in der Vergabebekanntmachung zu benennen

OLG Naumburg, Beschluss vom 09.09.2003 - 1 Verg 5/03

1. In einer EU-weiten Ausschreibung sind die geforderten Eignungsnachweise bereits in der Vergabebekanntmachung eindeutig zu benennen. Der öffentliche Auftraggeber darf in den Verdingungsunterlagen weder zusätzliche noch andere Belege für den Eignungsnachweis fordern oder gestatten. Der bloße Verweis auf Nachweise "gemäß §§ 7, 7a VOL/A" in der Vergabebekanntmachung beinhaltet nicht das Verlangen der Vorlage von Referenzen.*)

2. Im Rahmen des Eignungsnachweises ist der Nachweis der tatsächlichen Verfügungsgewalt über Kapazitäten konzernverbundener Unternehmen innerhalb der Angebotsfrist zu führen.*)

3. Zu den Voraussetzungen für ein kommunalrechtliches Betätigungsverbot im Bereich der Abfallentsorgung (hier: verneint).*)

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VPRRS 2003, 0578
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Beginn der Rügefrist

OLG Naumburg, Beschluss vom 21.08.2003 - 1 Verg 12/03

1. Die Rügefrist nach § 107 Abs. 1 S. 3 GWB beginnt bereits dann, wenn der Bieter Kenntnis von einem Sachverhalt hat, der aus seiner subjektiven Sicht den Schluss auf einen Vergaberechtsverstoß erlaubt und es als gerechtfertigt erscheinen lässt, das Vergabeverfahren als fehlerhaft zu beanstanden.*)

2. Die - subjektiv für erforderlich gehaltene - Beschaffung von Beweismitteln für ein mögliches späteres vergaberechtliches Nachprüfungsverfahren hat keinen (hinaus schiebenden) Einfluss auf den Beginn der Rügefrist.*)

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