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Volltexturteile nach Sachgebieten

Sachgebiet: Waren/Güter

4642 Entscheidungen insgesamt




Online seit 2004

VPRRS 2004, 0016
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Auftraggeber ist an eigene Festlegung gebunden

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 14.08.2003 - Verg 46/03

1. Entscheidet sich der öffentliche Auftraggeber für die Inanspruchnahme einer ausgeschriebenen Wahlposition, ist dieser Preis - und nicht der Preis der Grundposition - in die Wertung der abgegebenen Angebote einzustellen.*)

2. Der öffentliche Auftraggeber ist nicht gehindert, im Zuge einer ihm durch die Nachprüfungsinstanzen aufgegebenen erneuten Angebotswertung bislang vorhandene Wertungsfehler zu beseitigen. Das gilt unabhängig davon, ob diese Wertungsfehler Gegenstand der betreffenden Entscheidung der Nachprüfungsinstanz waren oder nicht.*)

3. Ergibt die verständige Auslegung des Vergabevermerks, dass sich der öffentliche Auftraggeber im Rahmen seiner Angebotswertung für die Grundposition (hier: Gewährleistungsfrist von 48 Monaten) und gegen die ausgeschriebene Wahlposition (hier: Gewährleistungsfrist von 60 Monaten) entschieden hat, muss er sich hieran festhalten lassen. Ihm ist der Einwand verwehrt, tatsächlich sei von Anfang an die Beauftragung der Wahlposition beabsichtigt gewesen und deren Preise seien aufgrund eines Bearbeitungsfehlers nur versehentlich nicht in die Angebotswertung eingeflossen.*)

4. Der öffentliche Auftraggeber ist an die einmal getroffene Entscheidung zu Gunsten der Grundposition (oder Wahlposition) im Grundsatz gebunden. Im Zuge der ihm von den Nachprüfungsinstanzen aufgegebenen erneuten Angebotswertung darf er nur bei Vorliegen triftiger Gründe von seiner ursprünglichen Entscheidung abrücken und nunmehr die ausgeschriebene Wahlposition (oder Grundposition) in Anspruch nehmen.*)

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VPRRS 2004, 0013
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Aufhebung der Ausschreibung bei nur einem einzigen Bieter zulässig?

OLG Koblenz, Beschluss vom 18.12.2003 - 1 Verg 8/03

1. Es steht im Entschließungsermessen der Vergabestelle, ob sie die Ausschreibung aufhebt, wenn ihrer Meinung nach ein Aufhebungsgrund vorliegt. Der Nachprüfung unterliegen grundsätzlich nur die Gründe, die die Vergabestelle ausweislich des Vergabevermerks zur Aufhebung bewogen haben.

2. Ein Angebot zu einem Preis, der innerhalb der Bandbreite mehrerer 2 Jahre alter Kostenschätzungen der Vergabestelle liegt und eine Grobkalkulation des beratenden Ingenieurbüros aus jüngerer Zeit um ca. 5 % unterschreitet, kann allenfalls dann als unwirtschaftlich (= offenkundig überhöht) bezeichnet werden, wenn sich die Ansätze der Vergabestelle nicht an Marktpreisen, sondern (beispielsweise) an deutlich überteuerten Vergleichsobjekten orientiert hätten.

3. Der prozentuale Abstand zu Angebotspreisen der besser plazierten Bieter (hier bis zu knapp 8%) besagt für sich allein nichts darüber, ob ein Missverhältnis zwischen Preis und Leistung besteht. Es ist vielmehr mangels entgegenstehender Indizien davon auszugehen, dass jeder im Wettbewerb stehende und ernsthaft am Auftrag interessierte Bieter ein marktorientiertes Angebot abgibt.

4. Hat die Vergabestelle die Angebote der besser platzierten Bieter aufgrund eines zwingenden Grundes ausgeschlossen, kann sie diese Angebote auch nicht mehr mittelbar wertend zur Prüfung der Wirtschaftlichkeit eines formal einwandfreien Angebots heranziehen.

5. Stellt die Vergabestelle (formale) Anforderungen, die nur einer von mehreren Bietern erfüllt, so hat dieser als einziger eine zum Wettbewerb gehörende Hürde genommen und, wenn die Vergabestelle denselben Auftrag nach wie vor vergeben will, selbst dann einen Rechtsanspruch auf Fortsetzung des Verfahrens und u. U. auf Zuschlagserteilung, wenn er mit seinem Angebotspreis nicht an erster Stelle liegt.

6. In Deutschland gibt es keine Norm, nach der die Aufhebung der Ausschreibung zulässig wäre, wenn nur ein einziges wertungsfähiges Angebot vorliegt. Vielmehr ist nach dem eindeutigen Wortlaut des § 26 Nr. 1a VOL/A das Vergabeverfahren auch in einem solchen Fall fortzusetzen.

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VPRRS 2004, 0007
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Bieter müssen gleiche Kalkulationsgrundlage bekommen

VK Lüneburg, Beschluss vom 24.11.2003 - 203-VgK-29/2003

1. Stellt eine Vergabestelle nur einem Bieter wettbewerbs- und preisrelevante Kalkulationsgrundlagen zur Verfügung und macht sie diese anderen Bietern nicht auch zugänglich, liegt eine Ungleichbehandlung vor, die mangels vergleichbarer Angebote zur Aufhebung des Vergabeverfahrens führt.

2. Eine "wichtige Aufklärung" im Sinne des § 17 Nr. 6 Abs. 2 VOL/A ist gegeben, wenn es sich um Aufklärung handelt über die geforderte Leistung und über Grundlagen der Preisberechnung. Hier geht es dann um zusätzliche wichtige Aufklärungen zur Leistungsbeschreibung, die ihrerseits die wesentliche Grundlage der Preisberechnung ist.

3. Angebote, die verspätet eingegangen sind, sind von der Wertung auszuschließen. Dies gilt auch, wenn ein Bieter zwar fristgerecht ein Angebotsanschreiben einreicht, wesentliche Bestandteile wie eben die ausgefüllten Verdingungsunterlagen aber erst verspätet folgen.

4. Umstände in den Organisationseinheiten der Vergabestelle, die dazu führen, dass ein Angebot erst verspätet vorliegt, obgleich es das richtige Dienstgebäude nachweislich rechtzeitig erreicht hat, sind vom Bieter nicht zu vertreten.

5. Ein beträchtlicher Preisabstand zwischen dem niedrigsten und den nachfolgenden Angeboten allein ist für sich genommen noch kein hinreichendes Merkmal dafür, dass der niedrige Preis auch im Verhältnis zur zu erbringenden Leistung ungewöhnlich niedrig ist. Hinzu kommen müssen vielmehr Anhaltspunkte dafür, dass der Niedrigpreis wettbewerblich nicht begründet ist. Für die Prüfung der Angemessenheit des Angebotes ist nicht auf einzelne Positionen des Leistungsverzeichnisses, sondern auf den Gesamtpreis, die Endsumme des Angebotes abzustellen.

6. Zur Frage der Eindeutigkeit einer Leistungsbeschreibung.

7. Die Reihenfolge der den Zuschlagskriterien zuerkannten Bedeutung ist eine Rangfolge und bei der Wertung der Angebote unbedingt zu beachten.

8. Nach § 21 Nr. 1 Abs. 1 Nr. 1 VOL/A müssen die Angebote neben den Preisen auch die sonstigen geforderten Angaben und Erklärungen enthalten. Fehlen diese, so führt das nicht automatisch zum Ausschluss des jeweiligen Angebotes, vielmehr liegt die Entscheidung darüber im pflichtgemäßen Ermessen des öffentlichen Auftraggebers.

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VPRRS 2004, 0004
DienstleistungenDienstleistungen
Unterscheidung von Eignungsnachweisen und Zuschlagskriterien

VK Magdeburg, Beschluss vom 08.05.2003 - VK 04/03

1. Aus Gründen der Rechtsstaatlichkeit und Transparenz des Auswertungsverfahrens dürfen bei der Wertung nur Zuschlagskriterien herangezogen werden, die zuvor in den Verdingungsunterlagen oder in der Vergabebekanntmachung genannt worden sind, damit sich die Bieter darauf einstellen können.

2. Eine entsprechende Bindung besteht jedoch nicht, soweit die Vergabestelle vergaberechtlich unzulässig Eignungsnachweise als Zuschlagskriterien benannt hat.

3. Die Vorlage von Referenzen dient als Nachweis der Leistungsfähigkeit und damit der Eignung der Unternehmen. Sie können nicht nochmals im Rahmen der Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebotes herangezogen werden.

4. Allein die Reihenfolge der Nennung der Zuschlagskriterien erlaubt nicht zwingend einen Rückschluss auf deren Bedeutung. Vielmehr bedarf es eines ausdrücklichen Hinweises entweder in dem Bekanntmachungstext oder in den Verdingungsunterlagen, aus dem sich die Rangfolge ergibt.

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VPRRS 2004, 0003
DienstleistungenDienstleistungen
Zuverlässigkeit eines Bieters

VK Magdeburg, Beschluss vom 24.03.2003 - VK 03/03

1. Können dem Antragsteller - unabhängig von den geltend gemachten Vergabeverstößen - ersichtlich von vornherein keine Aussichten auf den Zuschlag zugebilligt werden, so fehlt es an einem Rechtsschutzbedürfnis.

2. Grundsätzlich kann sich zwar ein Unternehmen im Vergabeverfahren auf Eignungsnachweise eines mit ihm verbundenen Unternehmens beziehen. Es ist dabei allerdings zu belegen, dass dieses über die zur Ausführung des Auftrages erforderlichen Mittel des anderen Unternehmens verfügen kann.

3. Ist in den Verdingungsunterlagen vorgegeben, dass sämtliche Eignungsnachweise mit dem Angebot einzureichen sind, so ist es der Vergabestelle auch verwehrt, hierüber gemäß § 24 Nr. 1 Abs. 1 VOL/A mit dem Bieter zu verhandeln.

4. Macht der Bieter bei Abgabe des Angebotes hinsichtlich der Benennung von Unterauftragnehmern in der Bewerbererklärung unzutreffende Angaben, so ist er als unzuverlässig auszuscheiden.

5. Ein Akteneinsichtsrecht im Sinne des § 111 Abs. 1 GWB setzt voraus, dass das Vorbringen des Antragstellers nicht gemäß § 107 Abs. 2 oder Abs. 3 GWB ausgeschlossen ist. Es muss somit ein wirksames Nachprüfungsverfahren eröffnet sein.

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VPRRS 2004, 0002
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Wertung und Ausschluss von Angeboten

VK Magdeburg, Beschluss vom 05.03.2003 - VK 02/03

1. Das Begehren auf die Feststellung, dass der Bieter durch das Vergabeverfahren in seinen Rechten verletzt werde, ist nach§ 114 Abs. 2 Satz 2 GWB nur möglich, wenn sich das Nachprüfungsverfahren durch Erteilung des Zuschlags, durch Aufhebung oder durch Einstellung des Vergabeverfahrens oder in sonstiger Weise erledigt hat.

2. Dagegen entscheidet die Vergabekammer während des laufenden Vergabeverfahrens nach § 114 Abs. 1 Satz 1 GWB, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft geeignete Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern.

3. Aus dem Wortlaut des § 25 VOL/A folgt im Umkehrschluss, dass das Angebot unbedingt mit den geforderten Erklärungen versehen sein muss. Anderenfalls ist das Angebot unvollständig und auszuschließen.

4. Bezüglich eines Ausschlusses nach § 25 Nr. 1 Abs. Buchst. b) VOB/A steht der Vergabestelle kein Ermessensspielraum zu. Soweit die Auffassung vertreten wird, es sei unerheblich, wenn Erklärungen fehlten, die ohne Einfluss auf die Preise und auf das Wettbewerbsergebnis seien, so kann dem nicht gefolgt werden. Hiergegen spricht schon der Wortlaut der Regelung, die insoweit keine Einschränkung beinhaltet. Vielmehr ordnet die Regelung den Ausschluss des Angebotes unabhängig von der Art der fehlenden Erklärungen an (§ 25 Nr. 1 Abs. 1 Buchst. b VOB/A).

5. Angebote sind ferner so zu werten, wie sie bei der Vergabestelle zum Eröffnungstermin eingereicht wurden. Daraus folgt, dass Verhandlungen mit einem Bieter nur geführt werden dürfen, um sich über seine Eignung, das Angebot selbst, etwaige Änderungsvorschläge und Nebenangebote, die geplante Art der Durchführung, etwaige Ursprungsorte oder Bezugsquellen von Stoffen oder Bauteilen und um sich über die Angemessenheit der Preise, ggf. durch Einsicht in die Preisermittlungen, zu unterrichten (siehe § 24 Nr. 1 Abs. 1 VOB/A). Hierbei sind allerdings Verhandlungen, die eine Änderung des Angebots oder dessen Preise zum Inhalt haben, ausgeschlossen (§ 24 Nr. 3 VOB/A). Dies bezieht sich auch auf Eignungsnachweise, die zur Angebotsabgabe vorzulegen sind.

6. Gibt die Vergabestelle vor, dass ein Gewerbezentralregisterauszug nicht älter als sechs Monate sein darf, so ist ein Angebot, welches diese Frist um mehr als zwei Monate überschreitet, auszuschließen.

7. Ein Akteneinsichtsrecht im Sinne des § 111 Abs. 1 GWB setzt voraus, dass das Vorbringen des Antragstellers nicht gemäß § 107 Abs. 2 oder Abs. 3 GWB ausgeschlossen ist. Es muss somit ein wirksames Nachprüfungsverfahren eröffnet sein.

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VPRRS 2004, 0001
DienstleistungenDienstleistungen
Anforderungen an Antragsbefugnis

VK Magdeburg, Beschluss vom 13.02.2003 - VK 01/03

1. Zur Frage der Ermittlung des Schwellenwertes nach § 3 VgV.

2. Für die Antragsbefugnis nach § 107 Abs. 2 GWB ist ein Sachvortrag erforderlich, aus dem sich schlüssig ergibt, dass durch den einzelnen beanstandeten Vergaberechtsverstoß die eigenen Aussichten des Bieters auf den Zuschlag beeinträchtigt worden sind.

3. Soweit der Bieter in diesem Zusammenhang geltend macht, für ihn habe die Möglichkeit bestanden, mit dem Unternehmen, das bei ordnungsgemäßem Vergabeverfahren bezuschlagt werden müsste, zusammenzuarbeiten, so ist dies unbeachtlich.

4. Ein Akteneinsichtsrecht im Sinne des § 111 Abs. 1 GWB setzt voraus, dass das Vorbringen des Antragstellers nicht gemäß § 107 Abs. 2 oder Abs. 3 GWB ausgeschlossen ist. Es muss somit ein wirksames Nachprüfungsverfahren eröffnet sein.

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Online seit 2003

VPRRS 2003, 0698
DienstleistungenDienstleistungen
Direktvergabe eines Gleisbauauftrages

VK Brandenburg, Beschluss vom 14.03.2003 - VK 14/03

1. Führen zwei Bundesländer mit einem Unternehmen Vertragsverhandlungen durch, die in einer Vereinbarung über die länderübergreifende Erbringung von SPNV-Dienstleistungen münden sollen, so sind die Vergabekammern jedes der beteiligten Bundesländer nach § 18 Abs. 8 VgV für die auf ihr Bundesland entfallenden Dienstleistungen örtlich allein zuständig, wenn sich aus den Gesamtumständen ergibt, dass es an einem einheitlichen Beschaffungsvorgang beider Länder fehlt. Dies ist der Fall, wenn es keine gemeinsame Beschaffungskonzeption gibt und sich beide Bundesländer in wesentlichen Fragen der zu treffenden Vereinbarung nicht einig sind, insbesondere weil

-keine Abstimmung über das Verfahren der Direktvergabe vor Beginn der Vertragsverhandlungen stattgefunden hat,

-die Vorstellungen beider Länder über die Laufzeiten des angestrebten Vertrages erheblich voneinander abweichen (hier: 10 und 5 Jahre),

-die Vereinbarung, die bereits von einem Bundesland unterzeichnet worden ist, eine Klausel enthält, wonach der Vertrag nur auf dieses Land anzuwenden ist, wenn nur eines der beiden beteiligten Länder unterzeichne.*)

2. Die Zurückverweisung eines willkürlichen Verweisungsbeschlusses einer anderen Vergabekammer, mit dem diese einen an sie verwiesenen Nachprüfungsantrag wieder zurückverwiesen hat, weil sie diesen für offensichtlich rechtswidrig hielt, scheidet wegen des Beschleunigungsgrundsatzes aus, dem im Nachprüfungsverfahren eine herausgehobene Bedeutung zukommt.*)

3. Die sachliche Zuständigkeit der Vergabekammer nach § 104 Abs. 2 GWB ist für die Nachprüfung einer Vereinbarung über gemeinwirtschaftliche Leistungen des regionalen Schienenpersonennahverkehrs (SPNV) nach § 15 Abs. 2 AEG i.V.m. § 4 Regionalisierungsgesetz nicht eröffnet. Die Vorschriften der §§ 97 ff. GWB werden durch die inhaltlich spezielle Norm des § 15 Abs. 2 AEG verdrängt.*)

4. Die Regelung des § 4 Abs. 3 VgV ist von der gewählten Ermächtigungsgrundlage des § 97 Abs. 6 GWB nicht gedeckt. Das Normprogramm dieser Vorschrift ist nur auf die Ausgestaltung des allgemeinen Vergabeverfahrensrechts im Sinne des 4. Teils des GWB (§§ 97 ff. GWB) ausgerichtet. § 97 Abs. 6 GWB gilt nicht für die Konkretisierung von nicht dem Anwendungsbereich der §§ 97 ff. GWB unterfallenden spezialgesetzlich geregelten Sachverhalten wie der Vergabe von gemeinwirtschaftlichen Personenverkehrsleistungen nach § 15 Abs. 2 AEG i.V.m. § 4 Regionalisierungsgesetz.*)

5. Die Überprüfung der Rechtmäßigkeit einer Vereinbarung im Sinne des § 15 Abs. 2 AEG i.V.m. § 4 Regionalisierungsgesetz ist eine öffentlichrechtliche Streitigkeit nichtverfassungsrechtlicher Art im Sinne des § 40 Abs. 1 S. 1 VwGO, für die der Rechtsweg zu den Verwaltungsgerichten eröffnet ist.*)

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VPRRS 2003, 0694
DienstleistungenDienstleistungen
Berechnung des Streitwerts bei Dienstleistungsverträgen

BayObLG, Beschluss vom 09.10.2003 - Verg 8/03

Bei der Berechnung des Streitwerts für das Vergabenachprüfungsverfahren ist bei Dienstleistungsverträgen mit einer bestimmten Laufzeit von mehr als 4 Jahren die Bruttoauftragssumme der gesamten Vertragslaufzeit einschließlich einer etwaigen vom Bieter eingeräumten Verlängerungsoption maßgebend.*)

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VPRRS 2003, 0692
DienstleistungenDienstleistungen
Aufhebung der Ausschreibung bei Fehlen von Aufhebungsgründen?

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 19.11.2003 - Verg 59/03

1. Zur Frage, wie eine Wertung der einzelnen Preise zu erfolgen hat, wenn die zu vergebende Maßnahme zunächst nur ein Jahr beträgt und im übrigen nur die Option besteht, den Vertragszeitraum um jeweils ein Jahr bis zu einer Gesamtlaufzeit von drei Jahren zu verlängern

2. Ein auf Fortführung des Vergabeverfahrens gestützter Nachprüfungsantrag ist dann unzulässig, wenn das Vergabeverfahren wirksam durch Aufhebung der Ausschreibung beendet ist und zwar unabhängig davon, ob die Aufhebung durch die gesetzlich vorgesehenen Aufhebungsgründe gedeckt ist.

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VPRRS 2003, 0682
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Vermischung von personen- und auftragsbezogenen Kriterien bei VOF

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 23.07.2003 - Verg 27/03

Es kann in gewissen Grenzen bei VOF-Vergaben zu einer Vermischung von personenbezogenen und auftragsbezogenen Aspekten kommen. Dies liegt noch innerhalb des gewährten Beurteilungsspielraums bei der Prognoseentscheidung nach § 16 VOF.

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VPRRS 2003, 0681
DienstleistungenDienstleistungen
Ausschluss während gesamten Vergabeverfahrens möglich?

VK Baden-Württemberg, Beschluss vom 04.12.2003 - 1 VK 64/03

1. Liegt einer der in § 25 Nr. 1 Abs. 1 VOL/A geregelten Gründe vor, ist die Vergabestelle zum Ausschluss des Angebots gezwungen. Es ist ihr dann nicht verwehrt, auch noch in einem späteren Stadium der Angebotswertung auf diesen Ausschlussgrund zurückzugreifen.

2. Diese Ausschlussgründe können während des gesamten Vergabeverfahren geltend gemacht werden, auch wenn sie von der Vergabestelle zunächst verkannt wurden

3. Das Vergabeverfahren ist gerichtsähnlich ausgebildet, die Beteiligten müssen also prozessuale Kenntnisse besitzen, um ihre Rechte umfassend zu wahren. Deshalb ist in der Regel die Hinzuziehung eines Anwalts bereits im Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer zur effektiven Rechtsverfolgung und Rechtsverteidigung notwendig.

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VPRRS 2003, 0680
DienstleistungenDienstleistungen
Aufhebung eines bereits erteilten Zuschlags?

VK Baden-Württemberg, Beschluss vom 31.10.2003 - 1 VK 63/03

1. Nach § 114 Abs. 2 GWB kann die Vergabekammer einen bereits erteilten Zuschlag nicht wieder aufheben. Ein dennoch im Ergebnis auf Zuschlagserteilung gerichteter Nachprüfungsantrag ist unzulässig.

2. Bei der Prüfung der Eignung eines Bieters steht der Vergabestelle ein subjektiver wie objektiver Beurteilungsspielraum zu. Die Prüfungskompetenz der Vergabekammer erstreckt sich deshalb nur auf die Frage, ob die Vergabestelle die Grenzen dieses Wertungsspielraums durch Ermessensfehlgebrauch, Ermessensüberschreitung, Ermessensunterschreitung oder sachfremde Erwägungen verletzt hat.

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VPRRS 2003, 0678
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Ausschreibung von Versicherungsleistungen

OLG Celle, Beschluss vom 18.12.2003 - 13 Verg 22/03

1. Zieht der Auftraggeber für die Vorbereitung der Ausschreibung, die Auswertung der Angebote und die Ausarbeitung eines Vergabevorschlags einen sachkundigen Dritten hinzu, so dürfen keine Umstände vorliegen, aufgrund derer der Dritte dazu neigen kann, die ihm übertragenen Aufgaben nicht frei von subjektiven Interessen zu erfüllen. Ein solcher Umstand kann darin liegen, dass sich das Honorar des hinzugezogenen Dritten nach den durch die Vergabe erzielten Einsparungen im folgenden Jahr bemisst.*)

2. Gibt bei der Ausschreibung von Versicherungsleistungen ein Versicherungsunternehmen das Angebot auch im Namen eines anderen Versicherungsunternehmens ab (Mitversicherung), so kommen im Fall des Zuschlags Versicherungsverträge mit beiden Unternehmen zustande. Deshalb muss das handelnde Versicherungsunternehmen von dem anderen zur Abgabe des Angebots bevollmächtigt sein. Die Vollmacht muss bei Abgabe des Angebots vorliegen. Ihr Nachweis kann regelmäßig während des Vergabeverfahrens nachgeholt werden.*)

3. Zur Frage, ob ein Verstoß gegen § 8 Nr. 1 VOL/A vorliegt, wenn bei der Ausschreibung von Gebäude- und Inventarversicherungen dem Bieter die Möglichkeit eröffnet wird, das Terrorrisiko ganz oder teilweise auszuschließen oder nur eingeschränkt zu versichern.*)

4. Die Feststellung, dass dem das Nachprüfungsverfahren beantragenden Unternehmen aus der behaupteten Rechtsverletzung ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht (§ 107 Abs. 2 GWB), setzt regelmäßig nicht voraus, dass das Unternehmen gemäß § 13 VgV bereits dahin informiert worden ist, dass es den Zuschlag nicht erhält.*)

5. Der Bieter hat grundsätzlich einen Anspruch im Sinn des § 97 Abs. 7 GWB darauf, dass der Auftraggeber den Zuschlag nicht unter Verstoß gegen § 25 Nr. 2 Abs. 2, 3 VOL/A auf ein Angebot erteilt, dessen Preis in einem offenbaren Missverhältnis zur Leistung steht.*)

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VPRRS 2003, 0677
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Wissensvorsprung eines Bieters durch vorangegangenen Auftrag

VK Baden-Württemberg, Beschluss vom 28.10.2003 - 1 VK 60/03

1. Ein durch einen vorangegangenen Auftrag möglicherweise entstandener Wissensvorsprung eines Bieters kann dadurch ausgeglichen werden, dass die Auftraggeberin die gewonnenen Erkenntnisse in dem Leistungsverzeichnis allen Bietern zugänglich macht und dieses so abfasst, dass alle Bieter im Wettbewerb um den Auftrag gleiche Chancen haben.

2. Die Verdingungsunterlagen müssen eindeutig und unmissverständlich abgefasst sein und es darf zu keiner Bevorzugung bei der Beurteilung des Angebots des verknüpften Unternehmens kommen. Um einen Ausschluss annehmen zu können, muss die Chancengleichheit der Bewerber dermaßen gefährdet sein, dass ein objektives Verfahren nicht mehr garantiert werden kann.

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VPRRS 2003, 0721
NachprüfungsverfahrenNachprüfungsverfahren
Keine Chance auf den Zuschlag: Nachprüfungsantrag unzulässig!

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 15.08.2003 - Verg 38/03

1. Ein Unternehmen ist antragsbefugt, wenn es ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinem Recht nach § 97 Abs. 7 GWB auf Einhaltung der Vergabebestimmungen geltend macht. Dabei hat es darzulegen, dass ihm durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.

2. Das antragstellende Unternehmen hat für jeden einzelnen gerügten Verstoß gegen die Vergabevorschriften schlüssig und nachvollziehbar darzulegen, dass der betreffende Vergabefehler ihre Aussichten auf den Zuschlag tatsächlich beeinträchtigt hat oder dass die Zuschlagschancen zumindest verschlechtert worden sein können.

3. Hat das antragstellende Bieter ein Angebot abgegeben, das keine Aussicht auf den Zuschlag hat, fehlt ihm die Antragsbefugnis mit der Folge, dass er zulässigerweise kein Nachprüfungsverfahren betreiben kann.

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VPRRS 2003, 0673
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Zur Wahl der Kriterien bei der Eignungsprüfung

VK Baden-Württemberg, Beschluss vom 11.09.2003 - 1 VK 52/03

Bei der Eignungsprüfung eines Bieters handelt es sich nicht um ein streng schematisches und objektiviertes Verfahren, sondern um ein formloses Verfahren, in dessen Rahmen der Auftraggeber in der Entscheidung darüber, ob, in welcher Weise und mit Hilfe welcher Auskunftsmittel er sich Kenntnis von der Eignung der Bewerber verschaffen will, weitgehend frei ist.

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VPRRS 2003, 0672
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Überprüfung der Bietereignung durch die Vergabekammer

VK Baden-Württemberg, Beschluss vom 13.08.2003 - 1 VK 39/03

Bei der Eignungsprüfung des Bieters gemäß § 25 Nr. 2 Abs. 1 VOB/A steht der Vergabestelle ein subjektiver wie objektiver Beurteilungsspielraum zu. Die Überprüfung dieser vorausschauenden Wertung durch die Vergabekammer erstreckt sich lediglich darauf, ob die Vergabestelle die Grenzen dieses Wertungsspielraums durch Ermessenfehlgebrauch, Ermessensüberschreitung, Ermessensunterschreitung oder sachfremde Erwägungen verletzt hat.

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VPRRS 2003, 0668
Abfallbeförderung/-entsorgungAbfallbeförderung/-entsorgung
§ 13 VgV nicht auf De-facto-Vergabe anwendbar!

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 03.12.2003 - Verg 37/03

1. Ein öffentlicher Auftrag, der ohne förmliches Vergabeverfahren erteilt wird, ist trotzdem wirksam.

2. Die Nichtigkeitsvorschrift in § 13 VgV erfasst solche De-facto-Vergaben nicht.

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VPRRS 2003, 0667
DienstleistungenDienstleistungen
Umfang der Überprüfung im Nachprüfungsverfahren

VK Münster, Beschluss vom 04.12.2003 - VK 21/03

1. Die Nichtigkeit eines Vertrages wegen einer unterlassenen europaweiten Ausschreibung ist durch die Vergabekammer festzustellen.*)

2. Das Nachprüfungsverfahren ist nur hinsichtlich derjenigen Verstöße eröffnet, die von der Antragstellerin geltend gemacht werden. Wenn die Antragstellerin keinen materiellen Rechtsverstoß durch das Unterlassen einer europaweiten Ausschreibung geltend macht, kann die Vergabekammer auch nicht die Aufhebung der fehlerhaften Ausschreibung anordnen.*)

3. Die Vergabestelle kann verpflichtet werden, ihre Beurteilungsentscheidung zu wiederholen, wenn sich im Laufe des Nachprüfungsverfahrens herausstellt, dass der Sachverhalt, der der Beurteilung zugrundelag, nicht vollständig ermittelt wurde.*)

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VPRRS 2003, 0664
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Voraussetzungen für Nebenangebote

VK Baden-Württemberg, Beschluss vom 24.11.2003 - 1 VK 66/03

1. Nach § 25 Nr. 4 VOL/A zugelassene Nebenangebote müssen zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe die Mindestbedingungen erfüllen, die aus der Ausschreibung hervorgehen, zudem den Nachweis der Gleichwertigkeit enthalten und auch tatsächlich gleichwertig sein.

2. Hinsichtlich der Konkurrenzsituation im Bieterwettbewerb müssen Nebenangebote, die von der geplanten Leistungsausführung abweichende Einsparungspotentiale anbieten, jedoch beschränkt werden.

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VPRRS 2003, 0660
DienstleistungenDienstleistungen
Keine nachträgliche Abweichung von Auswahlkriterien

OLG Hamburg, Beschluss vom 10.10.2003 - 1 Verg 2/03

1. Mitglieder einer Bietergemeinschaft sind antragsbefugt im Sinne von § 107 Abs. 2 S. 1 und 2 GWB.

2. Der öffentliche Auftraggeber muss sich in allen Punkten an die von ihm vorgegebenen Kriterien halten.

3. So darf eine Position "Investitionen" nicht nachträglich aus der Zusammenstellung für die Berechnung des Gesamtpreises herausgenommen und lediglich noch als Zusatzinformation behandelt werden.

4. Um die Angebote vergleichbar zu machen, bedarf es auch einer präzisen Vorgabe darüber, was unter diesem Begriff zu verstehen ist.

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VPRRS 2003, 0709
NachprüfungsverfahrenNachprüfungsverfahren
Angebot zwingend auszuschließen: Nachprüfungsantrag unzulässig!

VK Bund, Beschluss vom 16.09.2003 - VK 2-70/03

Ist das Angebot des Bieters zwingend von der Teilnahme an der Ausschreibung auszuschließen, kann er nicht darlegen, dass ihm durch die behauptete Verletzung von Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. Er ist deshalb nicht antragsbefugt und sein Vergabenachprüfungsantrag daher bereits unzulässig.

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VPRRS 2003, 0654
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Zuständigkeit der Kammer

VK Südbayern, Beschluss vom 22.09.2003 - 41-08/03

Der Anwendungsbereich des vierten Teils des GWB und der BayNpV und somit die Zuständigkeit der Kammer ist nur eröffnet, wenn der geschätzte Auftragswert den Schwellenwert erreicht oder übersteigt (§ 100 Abs. 1 GWB i.V.m. § 1 Abs. 1 Satz 2 BayNpV). § 100 Abs. 1 GWB verweist bezüglich der Schwellenwerte auf eine Rechtsverordnung nach § 127 GWB. Hier: Lieferauftrag i. S. d. § 99 Abs. 2 GWB.*)

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VPRRS 2003, 0653
DienstleistungenDienstleistungen
Ausschluss eines Angebots wegen unvollständiger Preisangaben

VK Südbayern, Beschluss vom 09.09.2003 - 39-08/03

Ein Angebot eines Bieters ist nicht wegen unvollständiger Preisangaben von der Wertung auszuschließen, wenn diese Preisangaben unwesentlich i. S. v. § 25 Nr. 1 Abs. 1 a VOL/A sind und der Bieter seine Eignung nachgewiesen und die Vergabestelle die Eignung auch geprüft hat.*)

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VPRRS 2003, 0645
DienstleistungenDienstleistungen
Verhandlungsverfahren ohne vorherige öffentliche Bekanntmachung

VK Südbayern, Beschluss vom 21.08.2003 - 32-07/03

1. Nach § 3 a Nr. 2 Buchst. a) VOL/A ist ein Verhandlungsverfahren ohne vorherige Öffentliche Bekanntmachung dann zulässig, wenn bei einem Offenen Verfahren oder Nichtoffenen Verfahren keine oder keine wirtschaftlichen Angebote abgegeben worden sind, sofern die ursprünglichen Verdingungsunterlagen nicht grundlegend geändert werden.*)

2. Unter § 26 Nr. 1 c VOL/A ist auch der Fall zu subsumieren, dass selbst das Mindestangebot für zu hoch befunden wird. Das wird man jedoch nicht schon dann annehmen können, wenn nur der Auftraggeber den Preis subjektiv für überhöht hält, obwohl er den gegebenen Marktverhältnissen entspricht. Der schwerwiegende Eingriff einer Aufhebung der Ausschreibung ist vielmehr nur gerechtfertigt, wenn selbst das Mindestangebot höher liegt als die verfügbaren Mittel. Voraussetzung für eine Aufhebung der Ausschreibung bei einem nicht wirtschaftlichen Ergebnis ist stets, dass der Auftraggeber die Kosten für die Ausführung der Leistung vorab ordnungsgemäß kalkuliert hat. Hat er gegen alle Erfahrungen zu niedrig kalkuliert und sind die Angebote deshalb nur aus seiner unzutreffenden Sicht nicht wirtschaftlich, liegt kein rechtmäßiger Aufhebungsgrund nach § 26 Nr. 1 c VOL/A vor.*)

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VPRRS 2003, 0644
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Pflichten der Vergabestelle bei freiwilliger EU-weiter Ausschreibung

VK Südbayern, Beschluss vom 22.05.2003 - 17-04/03

1. Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, wenn es sich bei einem streitgegenständlichen Vertrag nicht um einen öffentlichen Auftrag im Sinne des § 99 Abs. 1 GWB handelt und die sachliche Zuständigkeit der Vergabekammer somit nicht gegeben ist.*)

2. Bei sog. Immobilienbedarfsgeschäften der öffentlichen Hand greift der Freistellungstatbestand des § 100 Abs. 2 Buchstabe h) GWB.*)

3. Die Vergabestelle hat trotz des ihr bekannten Vorliegens eines Freistellungstatbestandes die freiwillige EU-weite Ausschreibung nach VOL/A gewählt. Daraus folgt, dass die Bieter Anspruch auf Gleichbehandlung, Transparenz und die Einhaltung der Bestimmungen über das Vergabeverfahren haben (§ 97 Abs. 2 und 7 GWB). Die freiwillige Selbstbindung des öffentlichen Auftraggebers führt jedoch nicht automatisch dazu, dass den Bietern der Primärrechtsschutz eröffnet ist. Eine etwaige Selbstbindung beschränkt sich auf das eigene Verhalten des Auftraggebers. Auch nach dem Grundsatz der Meistbegünstigung (gegen eine der Form nach inkorrekte Entscheidung sind alle in Betracht kommenden Rechtsmittel zulässig) folgt kein anderes Ergebnis, da dies voraussetzt, dass überhaupt ein Rechtsmittel zulässig ist.*)

4. Entsprechend einem allgemeinen Grundsatz (vgl. § 269 Abs. 3 ZPO, § 155 Abs. 2 VwGO bzw. Art. 80 Abs. 1 Satz 2 BayVwVfG) hat bei Zurückweisung des Antrags derjenige, der den Antrag gestellt hat, die Kosten des Verfahrens zu tragen.*)

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VPRRS 2003, 0641
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Muss Gewichtung der Eignungskriterien angegeben werden?

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 29.10.2003 - Verg 43/03

1. Eine vorherige Bekanntgabe der Reihenfolge und Gewichtung der Eignungskriterien wird in einem VOF-Verfahren nicht gefordert.

2. Lediglich bei den Auftrags- und Zuschlagskriterien soll der Auftraggeber gemäß § 16 Abs. 3 VOF die Reihenfolge und Gewichtung angeben. Allerdings ist auch diese Vorgabe nicht verbindlich; Verstöße hiergegen bleiben folgenlos.

3. § 16 Abs. 3 ist nicht auf die Eignungskriterien zu übertragen.

4. Die Rechtslage ist - vom Vorstehenden abweichend - nur anders zu beurteilen, wenn der öffentliche Auftraggeber bereits vor der Vergabebekanntmachung Regeln für die Gewichtung der an die Eignungsprüfung anzulegenden Auswahlkriterien aufgestellt hat. In einem solchen Fall müssen - und zwar aus Gründen der Gleichbehandlung der Bewerber und der Transparenz des Vergabeverfahrens - in der Vergabebekanntmachung nicht nur die Kriterien als solche, sondern es muss auch die bei der Auswahl vorgesehene Gewichtung der Kriterien mitgeteilt werden.

5. Der Grundsatz, wonach der Auftraggeber ein "Mehr an Eignung" eines Bieters nicht berücksichtigen darf, gilt nur für die Phase der abschließenden Angebots- oder Zuschlagswertung. Dagegen ist in der Phase der Bewertung der Eignung der Bieter eine Abstufung zulässig.

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VPRRS 2003, 0640
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Auschluss von der Ausschreibung wegen Mitwirkung an der Vorbereitung

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 16.10.2003 - Verg 57/03

1. Derjenige, der den öffentlichen Auftraggeber bei der Vorbereitung oder Durchführung des Vergabeverfahrens sachverständig unterstützt (oder unterstützen soll), ist als Bieter oder Bewerber um den betreffenden Auftrag ausgeschlossen. Der Angebotsausschluss ist zwingend und folgt - sofern nicht die Verdingungsordnungen eine § 7 Nr. 1 2. Halbsatz VOB/A 2. Abschnitt entsprechende Regelung enthalten - aus dem das gesamte Vergaberecht prägenden Wettbewerbsgrundsatz (§ 97 Abs. 1 GWB).*)

2. Es kann offen bleiben, ob ein Angebotsausschluss ausnahmsweise dann nicht in Betracht kommt, wenn festgestellt werden kann, dass die Mitwirkung des sachverständig für den Auftraggeber tätigen Bewerbers oder Bieters den Bieterwettbewerb nicht beeinträchtigen kann.*)

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VPRRS 2003, 0638
DienstleistungenDienstleistungen
Aufhebung der Ausschreibung

VK Münster, Beschluss vom 23.10.2003 - VK 19/03

1. Dem Antragsteller fehlt die Antragsbefugnis, wenn Eignungsnachweise nicht rechtzeitig vorgelegt wurden und sein Angebot somit unvollständig war.*)

2. Der Antragsteller kann sich nicht erst im Nachprüfungsverfahren darauf berufen, dass die Vergabestelle die Eignungsnachweise nicht in der Bekanntmachung (§ 7a Nr. 2 Abs.3 VOL/A) gefordert hatte.*)

3. Die Vergabestelle ist nicht verpflichtet, die Ausschreibung aufzuheben, nur weil die Angebote der anderen Bieter ebenfalls unvollständig waren; eine Aufhebung kommt nur in Frage, wenn alle Angebote unter demselben Mangel leiden.*)

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VPRRS 2003, 0635
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Verlängerung des Leistungszeitraums ist neue Vergabe!

OLG Jena, Beschluss vom 14.10.2003 - 6 Verg 5/03

1. Ist eine nach VOL/A zu vergebende Leistung für einen befristeten Zeitraum ausgeschrieben, so begründet eine nach Zuschlagserteilung vereinbarte Verlängerung des Leistungszeitraums einen neuen, dem Vergaberechtsregime unterliegenden Beschaffungsvorgang.*)

2. § 13 VgV ist auf eine ohne Einleitung eines förmlichen Vergabeverfahrens (sog. De-facto-Vergabe) erfolgte Auftragserteilung grundsätzlich anwendbar.*)

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VPRRS 2003, 0633
DienstleistungenDienstleistungen
Zulässigkeit einer vorzeitigen Zuschlagserteilung

OLG Naumburg, Beschluss vom 10.11.2003 - 1 Verg 14/03

1. Der Senat lässt offen, ob der Zuschlag grundsätzlich nur dann vorab gestattet werden kann, wenn der Nachprüfungsantrag offenbar keinen Erfolg hat (so Thüringer OLG, Beschluss v. 24.10.2003, 6 Verg 9/03). Jedenfalls kann bei offensichtlicher Begründetheit des Nachprüfungsantrags oder offensichtlicher Rechtswidrigkeit des Vergabeverfahrens in aller Regel eine vorzeitige Zuschlagserteilung nicht in Betracht kommen.*)

2. Zum Vorrang der Wahl des Offenen Verfahrens gegenüber derjenigen eines Nichtoffenen Verfahrens bei der Vergabe eines Auftrages zur Durchführung von Existenzgründer-Seminaren.*)

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VPRRS 2003, 0632
DienstleistungenDienstleistungen
Unzulässigkeit der Aufhebung einer Ausschreibung

VK Schleswig-Holstein, Beschluss vom 24.10.2003 - VK-SH 24/03

1. Die Aufhebung einer Ausschreibung ist ein interner Beschluss des Auftraggebers zur Beendigung des Ausschreibungsverfahrens.*)

2. Die Zuschlagserteilung liegt außerhalb des Kompetenzbereichs der Vergabekammer.*)

3. Ein einziges wertbares Angebot reicht aus, um einen Aufhebungsgrund nach § 26 Nr. 1 lit. a VOL/A auszuschließen.*)

4. Für die erforderliche Fachkunde ist der Nachweis ausreichend, dass der Bieter bereits Leistungen mit vergleichbarem Schwierigkeitsgrad durchgeführt hat.*)

5. Ist vor dem Ausschreibungsverfahren keine oder eine nur unzureichende Kalkulation über den zu erwartenden Kostenumfang vorgenommen worden, kann sich der Auftraggeber später nicht darauf berufen, dass die Ausschreibung zu keinem wirtschaftlichen Ergebnis geführt hätte.*)

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VPRRS 2003, 0630
DienstleistungenDienstleistungen
Ausschluss wegen fehlender Eignungsnachweise

VK Münster, Beschluss vom 21.08.2003 - VK 18/03

1. Antragsbefugnis/Rechtsschutzbedürfnis fehlt, wenn ein Grund für den Ausschluss des Angebots vorliegt.

2. Das Fehlen von Eignungsnachweisen bildet nur dann einen Ausschlussgrund, wenn diese auf transparente Weise entsprechend der VOL/A in der Aufforderung zur Angebotsabgabe gefordert wurden; ansonsten kein Ausschluss.

3. Kein nachträglicher Ausschluss, wenn Ausschlussgrund nicht zwingend ist und bereits bei der Eignungsprüfung hätte festgestellt werden können.

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VPRRS 2003, 0623
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Ausschluss eines Unterangebotes

BayObLG, Beschluss vom 18.09.2003 - Verg 12/03

Das Unterangebot eines Bieters, welches in mehreren Einzelpositionen Einheitspreise von 0,01 EUR bzw. 0,05 EUR enthält, kann dann von der Wertung ausgeschlossen werden, wenn der Bieter die niedrigen Preise deshalb aufgenommen hat, weil nach seiner Auffassung die betreffenden Leistungspositionen nicht erforderlich und nicht auszuführen sind, er die Vergabestelle nicht über seine Zweifel an diesen ausgeschriebenen Leistungspositionen in Kenntnis setzt und deshalb das Risiko einer nicht vertragsgerechten und nicht ordnungsgemäßen Leistungserbringung besteht.*)

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VPRRS 2003, 0614
DienstleistungenDienstleistungen
Keine eigenständige Bedeutung von § 27 VOL/A neben § 13 VgV

VK Brandenburg, Beschluss vom 15.09.2003 - VK 57/03

Der Anwendungsbereich des 4. Teils des GWB ist auch bei Dienstleistungen nach Anhang I B der VOL/A eröffnet. Daher ist auch § 13 VgV anwendbar.*)

§ 27 VOL/A kommt neben § 13 VgV keine eigenständige Bedeutung zu.*)

§ 25 Nr. 1 Abs. 2 lit. b) VOL/A ist nicht verletzt, wenn die Voraussetzungen des § 7 Nr. 5 VOL/A nicht gegeben sind.*)

Die freiwillige Verbandsmitgliedschaft ist kein zulässiger Eignungsnachweis für die erforderliche Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit eines Bieters i.S.d. § 7 VOL/A.*)

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VPRRS 2003, 0613
DienstleistungenDienstleistungen
Dienstleistungsauftrag oder - konzession?

VK Brandenburg, Beschluss vom 12.08.2003 - VK 48/03

Die Vergabe der Essenversorgung in Schulen und Kindertagesstätten ist nicht als Liefer- oder Dienstleistungsauftrag, sondern als Dienstleistungskonzession einzuordnen. Auf einen solchen Vertrag ist das Vergabeverfahren nach § 97 ff. GWB nicht anwendbar. Insbesondere gilt nicht § 13 VgV.*)

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VPRRS 2003, 0609
DienstleistungenDienstleistungen
Verzicht auf VOF-Verhandlungsverfahren

VK Brandenburg, Beschluss vom 16.06.2003 - VK 20/03

1. Ein Verhandlungsverfahren nach den Vorschriften der VOF kann durch einen Verzicht auf die Vergabe eines bekannt gemachten Auftrags beendet werden. Die Verzichtsentscheidung wird von Art. 12 Abs. 2 Dienstleistungsrichtlinie 92/50/EWG bzw. § 17 Abs. 5 S. 2 VOF vorausgesetzt. § 26 VOL/A ist auf eine solche Entscheidung des Auftraggebers weder unmittelbar noch entsprechend anwendbar.*)

2. Ein öffentlicher Auftraggeber hat eine solche Verzichtsentscheidung im Einklang mit den allgemeinen vergabeverfahrensrechtlichen Prinzipien des Transparenzgebots, des sich daraus ergebenden Vertrauensschutzprinzips sowie des Willkürverbots und des Gleichbehandlungsgebots im Sinne des § 97 Abs. 1, 2 GWB zu treffen.*)

3. Die Entscheidung eines öffentlichen Auftraggebers, auf die Vergabe eines bekannt gemachten Auftrags im Rahmen eines Verhandlungsverfahrens nach der VOF zu verzichten, ist im Rahmen eines Nachprüfungsverfahrens nach den §§ 102 ff. GWB unabhängig davon, ob die Verzichtsentscheidung vor oder nach Einleitung des Nachprüfungsverfahrens bekannt gegeben worden ist, mit dem Ziel überprüfbar, den Auftraggeber zu verpflichten, das Verhandlungsverfahren fortzuführen.*)

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VPRRS 2003, 0607
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Nebenangebote: "Abmagerungsangebote" sind unzulässig

VK Südbayern, Beschluss vom 05.08.2003 - 29-07/03

1. Nebenangebote müssen einem Hauptangebot qualitativ und quantitativ gleichwertig sein. Dies setzt aber voraus, dass das Nebenangebot den Zweck, den der Auftraggeber mittels der nachgefragten Leistung erreichen will, erfüllt. "Abmagerungsangebote", die gegenüber dem Hauptangebot lediglich einen reduzierten Leistungsumfang aufweisen, sind unzulässig, weil nicht gleichwertig (§ 25 VOB/A).*)

2. Die Vergabekammer ist im Rahmen des § 114 GWB in aller Regel gehindert, die Vergabestelle anzuweisen, dem Antragsteller des Nachprüfungsverfahrens den Zuschlag zu erteilen. Die Vergabestelle steht bei der Entscheidung über den Zuschlag ein Wertungsspielraum zu und die Nachprüfungsorgane dürfen sich nicht an die Stelle des Auftraggebers setzen. Deshalb kann nur in Ausnahmefällen, in denen unter Beachtung aller Beurteilungsspielräume die Erteilung des Zuschlags an den Antragsteller die einzige rechtmäßige Entscheidung ist, die Anweisung an die Vergabestelle in Betracht kommen, dem Antragsteller den Zuschlag zu erteilen.*)

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VPRRS 2003, 0606
DienstleistungenDienstleistungen
Anforderungen an Nebenangebote

VK Südbayern, Beschluss vom 12.08.2003 - 31-07/03

1. Anforderungen an Nebenangebote*)

2. Ein Nebenangebot muss bereits bei der Abgabe so beschaffen sein, dass es als gleichwertig angesehen werden kann. Bestandteil des Wettbewerbs ist auch die vollständige, übersichtliche und nachvollziehbare Präsentation der eigenen Angebote und die Herausstellung der Vor- und ggf. Nachteile abeichender Lösungen unter Berücksichtigung der speziellen subjektiven Anforderungen des Auftraggebers im jeweils vorliegenden Verfahren § 25 VOL/A).*)

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VPRRS 2003, 0605
DienstleistungenDienstleistungen
Eignungs- und Zuschlagskriterien müssen strikt getrennt werden

VK Südbayern, Beschluss vom 21.07.2003 - 26-06/03

1. Nach § 9a VOL/A haben Auftraggeber in den Verdingungsunterlagen oder in der Vergabebekanntmachung alle Zuschlagskriterien anzugeben, deren Verwendung sie vorsehen. Aus der Formulierung ergibt sich, dass § 9a VOL/A eine Muss-Vorschrift ist. Im Gegensatz zu Vergaben, die ausschließlich den VOL/A-Vorschriften des Abschnittes 1 unterliegen, sind die Auftraggeber bei Vergaben im Bereich des europaweiten Wettbewerbs gemäß Abschnitt 2 zwingend verpflichtet, diese Angaben zu machen. Folglich sind die genannten Zuschlagskriterien die entscheidenden Wertungsmerkmale für die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebotes und demnach einzig maßgebend für die Erteilung des Auftrags.*)

2. Der EuGH sieht die Prüfung der Eignung der Unternehmen einerseits und den Zuschlag andererseits als zwei verschiedene Verfahrensstadien an, die unterschiedlichen Regeln unterworfen sind. Dies bedingt die strikte Trennung zwischen Eignungs- und Zuschlagskriterien. Ist ein Unternehmen im Rahmen dieser Wertungsstufe als prinzipiell geeignet befunden worden, so können die Eignungskriterien im Rahmen der Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots nicht erneut herangezogen werden.*)

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VPRRS 2003, 0603
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Bieter darf nicht zugleich in Bietergemeinschaft auftreten!

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 16.09.2003 - Verg 52/03

1. Gibt ein Bieter für die ausgeschriebene Leistung nicht nur ein eigenes Angebot ab, sondern bewirbt er sich daneben auch als Mitglied einer Bietergemeinschaft für dieselbe Leistung, liegt darin in der Regel ein Wettbewerbsverstoß.

2. Auch ein mit seinem Angebot auszuschließender Bieter behält die Antragsbefugnis im Nachprüfungsverfahren, wenn alle übrigen Angebote denselben Ausschlussgründen unterliegen, weil er dann bei Neudurchführung des Vergabeverfahrens wiederum eine Chance auf den Zuschlag hätte.

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VPRRS 2003, 0596
Abfallbeförderung/-entsorgungAbfallbeförderung/-entsorgung
Zuverlässigkeit eines Bieters bei Korruptionsverdacht

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 09.04.2003 - Verg 43/02

1. Behält sich der öffentliche Auftraggeber vor, auch geöffnete (und damit "freigegebene") Angebote auszuschließen, wenn trotz der Freigabeentscheidung kartellrechtliche Unsicherheiten bleiben sollten, so ist dies nicht vergaberechtswidrig.

2. Ein Anteilserwerb des kommunalen Auftraggebers, der die Schranken des § 107 GO NW missachtet betrifft ausschließlich die wirtschaftliche Betätigung der Kommune als solche, berührt aber nicht weitergehend das Verfahren zur Vergabe des betreffenden öffentlichen Auftrags und tangiert auch nicht die Rechte der Bieter auf ein ordnungsgemäßes - d.h. transparentes und diskriminierungsfreies - Verfahren zur Auftragsvergabe im Wettbewerb. Durch einen Verstoß gegen § 107 GO NW sind die Unternehmen, die sich an der Ausschreibung beteiligt haben, nicht in ihrer Eigenschaft als Bieter oder Bewerber in dem Vergabeverfahren betroffen.

3. Der öffentliche Auftraggeber darf bei der Eignungsprüfung nach § 25 Nr. 2 Abs. 1 VOL/A solche Umstände nicht berücksichtigen, die sich außerhalb des Bereichs der gesicherten Erkenntnisse bewegen. Erforderlich sind vielmehr Informationen, die sich aus unterschiedlichen seriösen Quellen ergeben, so dass der Verdacht eine gewisse Erhärtung erfährt.

4. Die Zuverlässigkeit eines Bieters wird nicht dadurch in Zweifel gezogen, dass ein Bieter - zumal er bereits umfangreiche Maßnahmen zur "Selbstreinigung" durchgeführt hat - in weiteren Fällen, in denen der Verdacht der Korruption im Raum steht, zunächst das Vorliegen konkreter Verdachtsmomente - insbesondere das Ergebnis diesbezüglicher staatsanwaltschaftlicher Ermittlungen - abwartet, bevor er personelle Konsequenzen gegen einzelne Mitarbeiter zieht.

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VPRRS 2003, 0594
DienstleistungenDienstleistungen
Urheberrecht - Ministeriell erarbeitetes Vergabehandbuch ist gemeinfrei

OLG Köln, Urteil vom 27.06.2003 - 6 U 4/03

Bei dem "Handbuch für die Vergabe und Ausführung von Bauleistungen im Straßen- und Brückenbau" handelt es sich um ein gem. § 5 UrhG urheberrechtsfreies amtliches Werk, das von jedem Verlag erlaubnisfrei veröffentlicht werden kann. (Revision zugelassen)

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VPRRS 2003, 0700
Abfallbeförderung/-entsorgungAbfallbeförderung/-entsorgung
Zu den Voraussetzungen eines In-House-Geschäfts

VK Arnsberg, Beschluss vom 05.08.2003 - VK 2-13/03

1. Die Verrichtung der überwiegenden Tätigkeit für den Auftraggeber ist schon zweifelhaft, wenn diese in einem wettbewerblich zugänglichen Bereich für Einzelkunden unmittelbar erbracht wird. Die Tatsache, dass es sich hierbei um Einwohner des kommunalen Auftraggebers handelt und um Aufgaben der Daseinsvorsorge im klassischen Sinne reicht nicht , um die rechtliche Qualität der Aufgabenerbringung für den Auftraggeber darzulegen.*)

2. Die überwiegende Erbringung der Leistungen für den Auftraggeber ist bei einer Beauftragung einer Tochtergesellschaft einer Eigengesellschaft einer Kommune dann nicht mehr sicherzustellen, wenn diese sich nur im Bereich der Abfallwirtschaft tätig wird, einem Bereich, der zum einem dem Wettbewerb unterliegt und zum anderen auch für Kommunen eine überörtliche Betätigung zuläßt.*)

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VPRRS 2003, 0699
Abfallbeförderung/-entsorgungAbfallbeförderung/-entsorgung
Zu den Voraussetzungen eines In-House-Geschäfts

VK Arnsberg, Beschluss vom 05.08.2003 - VK 2-13/2003

1. Die Verrichtung der überwiegenden Tätigkeit für den Auftraggeber ist schon zweifelhaft, wenn diese in einem wettbewerblich zugänglichen Bereich für Einzelkunden unmittelbar erbracht wird. Die Tatsache, dass es sich hierbei um Einwohner des kommunalen Auftraggebers handelt und um Aufgaben der Daseinsvorsorge im klassischen Sinne reicht nicht , um die rechtliche Qualität der Aufgabenerbringung für den Auftraggeber darzulegen.*)

2. Die überwiegende Erbringung der Leistungen für den Auftraggeber ist bei einer Beauftragung einer Tochtergesellschaft einer Eigengesellschaft einer Kommune dann nicht mehr sicherzustellen, wenn diese sich nur im Bereich der Abfallwirtschaft tätig wird, einem Bereich, der zum einem dem Wettbewerb unterliegt und zum anderen auch für Kommunen eine überörtliche Betätigung zuläßt.*)

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VPRRS 2003, 0593
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Ausschluss wegen wettbewerbsbeschränkender Verhaltensweise

VK Nordbayern, Beschluss vom 28.07.2003 - 320.VK-3194-26/03

1. Ein Ausschluss gem. § 25 Nr. 1 Abs. 1 Buchst. f VOL/A wegen einer unzulässigen, wettbewerbsbeschränkenden Verhaltensweise (§ 2 Nr. 1 Abs. 2 VOL/A) eines Bieters kann nicht mit seiner Beteiligung als Bietergemeinschaft an sich begründet werden. Arbeitsgemeinschaften und andere gemeinschaftliche Bewerber sind Einzelbewerbern gleichzusetzen (§ 7 Nr. 1 Abs. 2 VOL/A). Voraussetzung für einen Ausschluss ist vielmehr, dass der konkrete Nachweis erbracht werden kann, dass eine wettbewerbsbeschränkende Absprache im Sinne und mit dem Zweck einer unzulässigen Wettbewerbsbeschränkung getroffen worden ist.*)

2. Anders als bei der VOB/A, in der gem. § 25 Nr. 1 Abs. 1 VOB/A ein Ausschluss von Angeboten bei fehlenden Erklärungen zwingend ("ausgeschlossen werden") ist, obliegt in der VOL/A ein Ausschluss wegen fehlender Erklärungen (§ 25 Nr. 1 Abs. 2 VOL/A) dem Beurteilungsspielraum ("ausgeschlossen werden können")des Auftraggebers, der von der Vergabekammer nur auf seine Grenzen überprüfbar ist.*)

3. Die Aufteilung des Entsorgungsgebietes betrifft nur das Innenverhältnis der an der Bietergemeinschaft beteiligten Firmen und kann ohne eine Änderung des Angebots unter Einhaltung der nach § 24 VOL/A vorgegebenen Grenzen geklärt werden.*)

4. Nach § 25 Nr. 2 Abs. 1 VOL/A sind bei der Auswahl der Angebote, die für den Zuschlag in Betracht kommen, nur Bieter zu berücksichtigen, die für die Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen die erforderliche Eignung besitzen (§ 2 Nr. 3 VOL/A, § 97 Abs. 4 GWB). Bei der Beurteilung der Eignung handelt es sich um eine Prognoseentscheidung, bei der dem Auftraggeber ein Beurteilungsspielraum zuzugestehen ist, der nur beschränkt einer gerichtlichen Nachprüfung unterliegt. Ausreichend für den Nachweis der Eignung sind Referenzen, die den hinreichend sicheren Schluss zulassen, dass der Bieter über die für eine ordnungsgemäße Durchführung des ausgeschriebenen Auftrags erforderliche Fachkunde und Leistungsfähigkeit verfügt. Es ist nicht erforderlich, dass der Bieter schon Aufträge in einem ähnlichen Auftragsvolumen ausgeführt hat.*)

5. Die Finanzierungszusage eines Kreditgebers kann im Rahmen von § 24 Nr. 1 Abs. 1 VOL/A nachgereicht werden.*)

6. Nach dem vom Bundesgerichtshof entwickelten Grundsätzen reicht ein offensichtliches Missverhältnis zwischen Preis und Leistung nicht aus, den Zuschlag zu versagen. Es muss darüber hinaus zu erwarten sein, dass der Bieter wegen dieses Missverhältnisses in so große wirtschaftliche Schwierigkeiten gerät, dass er den Auftrag nicht oder nicht ordnungsgemäß durchführen könnte. § 25 Nr. 2 Abs. 3 VOL/A dient in erster Linie dem Schutz des Auftraggebers und entfaltet nur in Verbindung mit der bieterschützenden Vorschrift des § 2 Nr. 1 Abs. 2 VOL/A, wonach der Auftraggeber wettbewerbsbeschränkende Verhaltensweisen zu bekämpfen hat, seine Drittschutzwirkung. Ein Angebot mit einem offenbaren Missverhältnis zwischen Preis und Leistung kann demnach nur ausgeschlossen werden, wenn es mit der zielgerichteten Absicht eines Verdrängungswettbewerbs abgegeben wurde.*)

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VPRRS 2003, 0582
Abfallbeförderung/-entsorgungAbfallbeförderung/-entsorgung
Länge der Rügefrist / vorsorgliche Rüge

OLG Koblenz, Beschluss vom 18.09.2003 - 1 Verg 4/03

1. Es entspricht ständiger Rechtsprechung des Senats (vgl. nur Senatsbeschluss NZBau 2000, 445), dass angesichts der kurzen Fristen, die im Vergaberecht allgemein gelten, die Rüge grundsätzlich binnen ein- bis drei Tagen erfolgen muss. Eine Rügefrist von zwei Wochen, die in der Rechtsprechung als Obergrenze anerkannt wird, kann einem Unternehmen allenfalls dann zugestanden werden, wenn eine verständliche Abfassung der Rüge durch eine schwierige Sach- und/oder Rechtslage erschwert wird und die Inanspruchnahme fachkundiger Hilfe erfordert.*)

2. Die vollständige Wiederholung eines Verfahrensabschnitts verpflichtet nicht nur die Vergabestelle, sondern alle Verfahrensbeteiligten, die maßgeblichen Vergabevorschriften nochmals in vollem Umfang zu beachten. Das bedeutet für den Bieter, dass er für einen im zweiten Durchgang entdeckten Vergabeverstoß auch seine aus § 107 Abs. 3 S. 1 GWB folgende Obliegenheit zur unverzüglichen Rüge neu beachten muss.*)

3. Eine vorsorgliche Rüge künftigen fehlerhaften Handelns des Auftraggebers sieht das Vergaberecht nicht vor. Der Gesetzeswortlaut knüpft die Rügepflicht vielmehr an einen vollzogenen und vom Rechtsschutz suchenden Bieter im Vergabeverfahren erkannten Vergabefehler an.*)

4. Der Wegfall jeglicher Erfolg versprechender Spekulationsmöglichkeit des Bieters ist kein Grund, unter dem Gesichtspunkt von Treu und Glauben oder durch eine Auslegung der Rügevorschrift nach ihrem Sinn und Zweck den Bieter von seiner Pflicht zur unverzüglichen Rüge zu entbinden.*)

5. Ist der Antragsteller im Nachprüfungsverfahren mit der Rüge des ungerechtfertigten Ausschlusses seines Angebots gem. § 107 Abs. 3 S. 1 GWB präkludiert, ist nicht nur der Ausschluss des Angebots als solcher, sondern auch der zur Annahme des Ausschlussgrunds führende Wertungsvorgang von der Überprüfung ausgeschlossen.*)

6. Der öffentliche Auftraggeber muss darauf achten, dass für ihn oder in seinem Auftrag keine Personen an der Entscheidungsfindung beteiligt werden, bei denen Anlass zur Besorgnis besteht, der Auftragsvergabe nicht unparteiisch gegenüber zu stehen.*)

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VPRRS 2003, 0581
DienstleistungenDienstleistungen
Keine Vergabe bei SPNV-Leistungen nötig!

OLG Brandenburg, Beschluss vom 02.09.2003 - Verg W 3/03

Gemeinwirtschaftliche Leistungen des SPNV unterfallen der Pflicht zur öffentlichen Vergabe weder nach den §§ 97 ff GWB i.V.m. VgV noch nach EU-Gemeinschaftsrecht.

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VPRRS 2003, 0580
DienstleistungenDienstleistungen
Keine Vergabe bei SPNV-Leistungen nötig!

OLG Brandenburg, Beschluss vom 02.09.2003 - Verg W 5/03

Gemeinwirtschaftliche Leistungen des SPNV unterfallen der Pflicht zur öffentlichen Vergabe weder nach den §§ 97 ff GWB i.V.m. VgV noch nach EU-Gemeinschaftsrecht.

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