Schließen Sie haben soeben den Bereich betreten. Hier bekommen Sie alle für diesen Bereich relevanten Inhalte gefiltert angezeigt. Mit Klick auf "Alle Sachgebiete" links kommen Sie jederzeit wieder zu den ungefilterten Übersichten.

Treffervorschau

Treffer Pfeil

Bau & Immobilien

Dienstleistungen

Waren/Güter

Gesundheit

IT

Verkehr
Sicherheit & Verteidigung Nachprüfungs-
verfahren
Zielgruppen
Alle Sachgebiete

Gesamtsuche
[Hilfe]

Bei Eingabe mehrerer Suchbegriffe, getrennt durch Leerzeichen, werden Texte gefunden, in denen alle Suchbegriffe vorkommen.

Groß- und Kleinschreibung wird nicht unterschieden.

Sie können den Platzhalter * einsetzen: "pauschal*" findet z.B. auch "Pauschalhonorar".

Bei Eingabe eines Aktenzeichens wird automatisch nach der zugehörigen Entscheidung und weiteren Texten, in denen diese zitiert wird, gesucht, bei Eingabe eines Datums nach allen Entscheidungen mit diesem Verkündungsdatum.

Oder-Suche: geben Sie zwischen mehreren Suchbegriffen ODER ein (großgeschrieben), um Dokumente zu finden, in denen mindestens einer der Begriffe vorgekommt.

Phrasensuche: genaue Wortfolgen können Sie mittels Anführungszeichen (") suchen.

Kostenloses ProbeaboOK
Urteilssuche



,
Sortierung nach:
Zentrale Sachgebiete
· Abfallbeförderung/-entsorgung
· Administration
· Alle Sachgebiete
· Arzneimittel
· Ausbaugewerke
· Ausrüstungsgegenstände
· Außenanlagen
· Bau & Immobilien
· Bauleistungen
· Bestandssanierung
· Bewachungsleistungen
· Brandschutz
· Brief- und Paketdienstleistungen
· Datenverarbeitung
· Dienstleistungen
· Druckerzeugnisse
· Fahrzeuge
(Sicherheit & Verteidigung)
· Fahrzeuge
(Verkehr)
· Finanzdienstleistungen
· Forschungsaufträge
· Gesundheit
· Gutachtenerstattung
(Bau & Immobilien)
· Gutachtenerstattung
(Dienstleistungen)
· Hardware
· Hochbau
· IT
· IT-Support
· Instrumente und Hilfsmittel
· Internet
· Labortechnik
· Medizintechnik
· Nachprüfungsverfahren
· PPP
· Pflege- und Versorgungsleistungen
· Planungsleistungen
(Verkehr)
· Planungsleistungen
(Sicherheit & Verteidigung)
· Planungsleistungen
(Bau & Immobilien)
· Rabattvereinbarungen
· Rechtsberatung
· Rechtsweg
· Reinigungsleistungen
(Bau & Immobilien)
· Reinigungsleistungen
(Dienstleistungen)
· Reparatur und Wartung
(Gesundheit)
· Reparatur und Wartung
(Bau & Immobilien)
· Reparatur und Wartung
(Dienstleistungen)
· Reparatur und Wartung
(Verkehr)
· Rettungsdienstleistungen
· Rügeobliegenheit
· Sanitäts- und Verbandsmaterial
· Schienenwegebau
· Schulungsmaßnahmen
· Sicherheit und Verteidigung
· Sicherheitstechnik
· Softwareentwicklung
· Sonstige (Bau-)Leistungen
· Sonstige Dienstleistungen
· Sonstiger IT-Support
· Sonstiges Gesundheit
· Sonstiges Nachprüfungsverfahren
· Sonstiges Sicherheit & Verteidigung
· Sonstiges Verkehr
· Standardsoftware
· Straßenbau und Infrastruktur
· Strom, Wasser, Gas
· Technische Ausrüstung
· Tief- und Ingenieurbau
· Transportleistungen
· Vergabe
· Verkehr
· Verkehrsleittechnik
· Versicherungsleistungen
· Waren/Güter
· Wartung und Instandsetzung
· Wartung und Weiterentwicklung
· Wasserbaumaßnahmen
· Wirtschafts- und Steuerberatung
· ÖPNV

Volltexturteile nach Sachgebieten

Sachgebiet: Waren/Güter

4643 Entscheidungen insgesamt




Online seit 2003

VPRRS 2003, 0096
DienstleistungenDienstleistungen
Voraussetzungen einer vorzeitigen Gestattung des Zuschlags

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 23.08.2002 - Verg 44/02

Der Senat schließt sich der Auffassung an, dass in die Interessenabwägung des § 115 Abs. 2 Satz 1 GWB auch die Erfolgschancen des Nachprüfungsantrags einzubeziehen sind.

Dokument öffnen Volltext


VPRRS 2003, 0089
DienstleistungenDienstleistungen
Aufhebung einer wirksamen Vertragskündigung als Neuvergabe

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 08.05.2002 - Verg 15/01

Die einvernehmliche Rücknahme einer rechtswirksam erklärten ordentlichen Kündigung im Auslauf der Kündigungsfrist erfordert zwischen dem Kündigenden und dem Kündigungsempfänger rechtlich eine Einigung über die Aufhebung der Kündigungserklärung und ihrer Wirkungen sowie eine Einigung über die Fortsetzung des Vertrages. Dies stellt den Abschluss eines Vertrages dar. Die einvernehmliche Aufhebung einer von einer Vertragspartei bereits ausgesprochenen ordentlichen Kündigung des Vertrages kommt deshalb einer Neuvergabe gleich.

Dokument öffnen Volltext


VPRRS 2003, 0088
DienstleistungenDienstleistungen
Aufhebung einer wirksamen Vertragskündigung als Neuvergabe

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 08.05.2002 - Verg 14/01

Die einvernehmliche Rücknahme einer rechtswirksam erklärten ordentlichen Kündigung im Auslauf der Kündigungsfrist erfordert zwischen dem Kündigenden und dem Kündigungsempfänger rechtlich eine Einigung über die Aufhebung der Kündigungserklärung und ihrer Wirkungen sowie eine Einigung über die Fortsetzung des Vertrages. Dies stellt den Abschluss eines Vertrages dar. Die einvernehmliche Aufhebung einer von einer Vertragspartei bereits ausgesprochenen ordentlichen Kündigung des Vertrages kommt deshalb einer Neuvergabe gleich.

Dokument öffnen Volltext


VPRRS 2003, 0087
DienstleistungenDienstleistungen
Aufhebung einer wirksamen Vertragskündigung als Neuvergabe

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 08.05.2002 - Verg 13/01

Die einvernehmliche Rücknahme einer rechtswirksam erklärten ordentlichen Kündigung im Auslauf der Kündigungsfrist erfordert zwischen dem Kündigenden und dem Kündigungsempfänger rechtlich eine Einigung über die Aufhebung der Kündigungserklärung und ihrer Wirkungen sowie eine Einigung über die Fortsetzung des Vertrages. Dies stellt den Abschluss eines Vertrages dar. Die einvernehmliche Aufhebung einer von einer Vertragspartei bereits ausgesprochenen ordentlichen Kündigung des Vertrages kommt deshalb einer Neuvergabe gleich.

Dokument öffnen Volltext


VPRRS 2003, 0086
DienstleistungenDienstleistungen
Aufhebung einer wirksamen Vertragskündigung als Neuvergabe

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 08.05.2002 - Verg 12/01

Die einvernehmliche Rücknahme einer rechtswirksam erklärten ordentlichen Kündigung im Auslauf der Kündigungsfrist erfordert zwischen dem Kündigenden und dem Kündigungsempfänger rechtlich eine Einigung über die Aufhebung der Kündigungserklärung und ihrer Wirkungen sowie eine Einigung über die Fortsetzung des Vertrages. Dies stellt den Abschluss eines Vertrages dar. Die einvernehmliche Aufhebung einer von einer Vertragspartei bereits ausgesprochenen ordentlichen Kündigung des Vertrages kommt deshalb einer Neuvergabe gleich.

Dokument öffnen Volltext


VPRRS 2003, 0085
DienstleistungenDienstleistungen
Aufhebung einer wirksamen Vertragskündigung als Neuvergabe

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 08.05.2002 - Verg 11/01

Die einvernehmliche Rücknahme einer rechtswirksam erklärten ordentlichen Kündigung im Auslauf der Kündigungsfrist erfordert zwischen dem Kündigenden und dem Kündigungsempfänger rechtlich eine Einigung über die Aufhebung der Kündigungserklärung und ihrer Wirkungen sowie eine Einigung über die Fortsetzung des Vertrages. Dies stellt den Abschluss eines Vertrages dar. Die einvernehmliche Aufhebung einer von einer Vertragspartei bereits ausgesprochenen ordentlichen Kündigung des Vertrages kommt deshalb einer Neuvergabe gleich.

Dokument öffnen Volltext


VPRRS 2003, 0084
DienstleistungenDienstleistungen
Aufhebung einer wirksamen Vertragskündigung als Neuvergabe

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 08.05.2002 - Verg 10/01

Die einvernehmliche Rücknahme einer rechtswirksam erklärten ordentlichen Kündigung im Auslauf der Kündigungsfrist erfordert zwischen dem Kündigenden und dem Kündigungsempfänger rechtlich eine Einigung über die Aufhebung der Kündigungserklärung und ihrer Wirkungen sowie eine Einigung über die Fortsetzung des Vertrages. Dies stellt den Abschluss eines Vertrages dar. Die einvernehmliche Aufhebung einer von einer Vertragspartei bereits ausgesprochenen ordentlichen Kündigung des Vertrages kommt deshalb einer Neuvergabe gleich.

Dokument öffnen Volltext


VPRRS 2003, 0083
DienstleistungenDienstleistungen
Aufhebung einer wirksamen Vertragskündigung als Neuvergabe

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 08.05.2002 - Verg 9/01

Die einvernehmliche Rücknahme einer rechtswirksam erklärten ordentlichen Kündigung im Auslauf der Kündigungsfrist erfordert zwischen dem Kündigenden und dem Kündigungsempfänger rechtlich eine Einigung über die Aufhebung der Kündigungserklärung und ihrer Wirkungen sowie eine Einigung über die Fortsetzung des Vertrages. Dies stellt den Abschluss eines Vertrages dar. Die einvernehmliche Aufhebung einer von einer Vertragspartei bereits ausgesprochenen ordentlichen Kündigung des Vertrages kommt deshalb einer Neuvergabe gleich.

Dokument öffnen Volltext


VPRRS 2003, 0082
DienstleistungenDienstleistungen
Eignung, Leistungsfähigkeit zum Zeitpunkt der Vergabeentscheidung

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 19.09.2002 - Verg 41/02

Der finanzielle Aspekt der Leistungsfähigkeit verlangt, dass der Bieter über ausreichende finanzielle Mittel verfügt, die es ihm ermöglichen, seinen laufenden Verpflichtungen gegenüber seinem Personal, staatlichen Einrichtungen und sonstigen Gläubigern nachzukommen. Der Hinweis des Antragstellers, im Falle eines Zuschlages werde er wieder über genügend liquide Mittel verfügen, verkennt, dass es nicht genügt, wenn der Bieter seine Leistungsfähigkeit erst durch die Zahlung des Entgeltes für die ausgeschriebene Maßnahme (möglicherweise) erlangt. Die Leistungsfähigkeit muss vielmehr bereits zum Zeitpunkt der Vergabeentscheidung bestehen.

Dokument öffnen Volltext


VPRRS 2003, 0081
DienstleistungenDienstleistungen
Versicherungsaufträge, grundsätzlich öffentliche Ausschreibung

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 18.10.2000 - Verg 3/00

Die Bezugnahme des § 3a Nr. 1 Abs. 4c) VOL/A auf Dienstleistungen der Kategorie 6 des Anhangs IA stellt weder eine Vermutung noch ein Indiz dafür dar, dass die dort genannten Versicherungsdienstleistungen in ihren vertraglichen Spezifikationen vom öffentlichen Auftraggeber nicht hinreichend genau festgelegt werden können. Es bleibt damit auch für Versicherungsdienstleistungen bei dem Vorrang des Offenen Verfahrens/der öffentlichen Ausschreibung.

Dokument öffnen Volltext


VPRRS 2003, 0080
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Leistungsbeschreibung, Wahl- oder Alternativleistungen (Kennzeichen)

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 02.08.2002 - Verg 25/02

Wahl- oder Alternativleistungen sind generell dadurch gekennzeichnet, dass bei Fertigstellung der Verdingungsunterlagen noch nicht feststeht, ob die Leistung in der einen oder anderen Ausführungsart tatsächlich erbracht werden soll, und der Auftraggeber sich - darin liegt der wirtschaftliche Sinn - die dahingehende Entscheidung bis zur Auftragserteilung vorbehalten will.

Dokument öffnen Volltext


VPRRS 2003, 0079
DienstleistungenDienstleistungen
Verfahrenskosten vor Vergabekammer und -senat, Gegenstandswert

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 18.10.2002 - Verg 23/00

Der Gegenstandswert des Nachprüfungsverfahrens richtet sich nicht nur im Beschwerderechtszug (vgl. § 12 a Abs. 2 GKG), sondern auch in erster Instanz (im Verfahren vor der Vergabekammer) nach dem Interesse des Antragstellers, das er mit seinem Vergabenachprüfungsantrag geltend macht.

Dokument öffnen Volltext


VPRRS 2003, 0078
DienstleistungenDienstleistungen
Aufhebung einer wirksamen Vertragskündigung als Neuvergabe

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 08.05.2002 - Verg 8/01

Die einvernehmliche Rücknahme einer rechtswirksam erklärten ordentlichen Kündigung im Auslauf der Kündigungsfrist erfordert zwischen dem Kündigenden und dem Kündigungsempfänger rechtlich eine Einigung über die Aufhebung der Kündigungserklärung und ihrer Wirkungen sowie eine Einigung über die Fortsetzung des Vertrages. Dies stellt den Abschluss eines Vertrages dar. Die einvernehmliche Aufhebung einer von einer Vertragspartei bereits ausgesprochenen ordentlichen Kündigung des Vertrages kommt deshalb einer Neuvergabe gleich.

Dokument öffnen Volltext


VPRRS 2003, 0077
DienstleistungenDienstleistungen
Aufklärungspflicht der Vergabestelle im Verhandlungsverfahren

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 19.12.2001 - Verg 42/01

Zur Aufklärungspflicht der Vergabestelle im Verhandlungsverfahren, wenn ein Angebotspunkt im Detail von bestimmten Vorstellungen der Auftraggeberin abweicht, bei objektiver Betrachtung aber nicht die Eindeutigkeit der generellen Angebotserklärung einschränkt.

Dokument öffnen Volltext


VPRRS 2003, 0076
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Anspruch eines Bieters auf ein Aufklärungsgespräch

OLG Dresden, Beschluss vom 17.08.2001 - WVerg 5/01

An Anspruch des Bieters gegen den Auftraggeber auf Nachfragen und Ermittlungen zum Zweck der Vervollständigung eines unklaren Angebots liegt jedenfalls dann fern, wenn ein Angebot schon keine ergänzungsfähigen Angaben zur Eignung des Bieters enthält, sondern sich auf unsubstantiierte Pauschalbehauptungen beschränkt, die geradezu Gegenstand einer Ausforschung durch die Vergabestelle sein müssten, damit zu den geforderten Eignungskriterien Klarheit gewonnen werden könnte.

Dokument öffnen Volltext


VPRRS 2003, 0075
DienstleistungenDienstleistungen
Mangelnde Eignung im Vergabeverfahren aufgrund eigener Erfahrungen

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 28.08.2001 - Verg 27/01

Ob der Bieter die zur Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen erforderliche Zuverlässigkeit (§ 25 Nr. 2 Abs. 1 VOL/A 2. Abschnitt) bietet, ist anhand der Umstände des Einzelfalles zu entscheiden. Zu den in die rechtliche Beurteilung einzubeziehenden Umständen zählt vor allem ein früheres vertragswidriges Verhalten des Bieters, namentlich vorwerfbare Lieferverzögerungen (vgl. Senatsbeschl. vom 10. Mai 2000 - Verg 5/00) sowie Schlechtleistungen. Erforderlich ist eine umfassende Abwägung aller in Betracht kommenden Gesichtspunkte unter angemessener Berücksichtigung des Umfangs, der Intensität, des. Ausmaßes und des Grads der Vorwerfbarkeit der Vertragsverletzungen. Richtschnur für die Beurteilung der Zuverlässigkeit eines Bieters ist dabei stets die Frage, inwieweit die zur Beurteilung stehenden Gesichtspunkte geeignet sind, eine ordnungsgemäße und vertragsgerechte Erbringung gerade der ausgeschriebenen und vom Antragsteller angebotenen Leistung in Frage zu stellen. Demzufolge ist auch die Ursache für die nicht vertragsgerechte Durchführung eines früheren Auftrags in die Betrachtung einzubeziehen.

Ist ein Lieferverzug durch besondere Umstände verursacht worden, die in Bezug auf die ausgeschriebene Leistung nicht ernsthaft zu befürchten sind oder die sich sogar ausschließen lassen, kann aus der Überschreitung der vereinbarten Liefertermine bei einem früheren Auftrag (ausnahmsweise) nicht darauf geschlossen werden, dass auch die ordnungsgemäße Vertragsabwicklung des anstehenden Auftrags in Frage gestellt ist.

Dokument öffnen Volltext


VPRRS 2003, 0073
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Bindefristverlängerung nach Bindungsablauf im Nachprüfungsverfahren

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 29.12.2001 - Verg 22/01

Die Bindefrist kann im Einvernehmen des Bieters mit dem Auftraggeber verlängert werden.

Diese Rechtsfolge kann auch durch eine nachträgliche Abrede (nach Ablauf der Bindefrist) herbeigeführt werden, und eine entsprechende Abrede kann eine Antragstellerin, die allein durch die Einreichung ihres Nachprüfungsantrags hinreichend deutlich gemacht hat, dass sie dieses anstrebt, mit der Vergabestelle auch noch treffen.

Dokument öffnen Volltext


VPRRS 2003, 0071
DienstleistungenDienstleistungen
Nochmalige Erhebung einer zurückgenommenen Rüge

OLG Dresden, Beschluss vom 17.08.2001 - WVerg 0006/01

Das Rügerecht ist, wenn eine zuvor erhobene Rüge zurückgenommen wurde, nicht zwingend verwirkt. Eine nochmalige Rüge muss jedenfalls innerhalb der Rügefrist erhoben werden.

Dokument öffnen Volltext


VPRRS 2003, 0070
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Anspruch eines Bieters auf ein Aufklärungsgespräch

OLG Dresden, Beschluss vom 17.08.2001 - WVerg 0005/01

An Anspruch des Bieters gegen den Auftraggeber auf Nachfragen und Ermittlungen zum Zweck der Vervollständigung eines unklaren Angebots liegt jedenfalls dann fern, wenn ein Angebot schon keine ergänzungsfähigen Angaben zur Eignung des Bieters enthält, sondern sich auf unsubstantiierte Pauschalbehauptungen beschränkt, die geradezu Gegenstand einer Ausforschung durch die Vergabestelle sein müssten, damit zu den geforderten Eignungskriterien Klarheit gewonnen werden könnte.

Dokument öffnen Volltext


VPRRS 2003, 0067
DienstleistungenDienstleistungen
Notwendige Hinzuziehung eines Anwalts für öffentlichen Auftraggeber

OLG Celle, Beschluss vom 17.05.2001 - 13 Verg 6/01

Die Hinzuziehung anwaltlicher Hilfe ist dann notwendig, wenn sich die im Nachprüfungsverfahren auf Grund der Rügen der Antragstellerin zu behandelnde Materie nicht nur auf grundsätzlich der Antragsgegnerin geläufige Problemkreise des Vergaberechts (der VOL/A) oder des Abfallrechts beschränkte. Wenn die zu behandelnden rechtlichen Sach- und Fachfragen und die wirtschaftlichen Auswirkungen des Scheiterns bzw. der endgültigen Beendigung des Vergabeverfahrens komplex sind, ist eine bestmögliche Interessenwahrnehmung im Nachprüfungsverfahren sicherzustellen. Dazu gehört auch die Hinzuziehung eines Rechtsanwalts.

Dokument öffnen Volltext


VPRRS 2003, 0062
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Nach Zuschlagsentscheidung darf Auftraggeber nicht weiter verhandeln

BayObLG, Beschluss vom 05.11.2002 - Verg 22/02

1. Im Beschwerdeverfahren nach §§ 116 ff. GWB ist die unselbständige Anschlußbeschwerde statthaft. Für ihre Einlegung gilt eine Frist von zwei Wochen nach Zustellung der Beschwerdebegründungsschrift.*)

2. Ein im Sektorenbereich tätiges kommunales Versorgungsunternehmen in der Rechtsform einer GmbH, das sowohl § 98 Nr. 2 GWB als auch § 98 Nr. 4 GWB unterfällt, hat die für Auftraggeber nach § 98 Nr. 2 GWB geltenden Bestimmungen zu beachten.*)

3. Auch im Verhandlungsverfahren gelten wesentliche Prinzipien des Vergaberechts wie die Grundsätze des Wettbewerbs, der Transparenz und der Nichtdiskriminierung. Hat der Auftraggeber eine Zuschlagsentscheidung getroffen und diese den Bietern mitgeteilt, kann er nur bei Vorliegen besonderer sachgerechter Gründe wieder in Verhandlungen eintreten.*)

4. Bei einem Lieferauftrag reicht es grundsätzlich aus, daß der Bieter in der Lage ist, die angebotenen Produkte zum für die Leistungserbringung vorgesehenen Zeitpunkt zu liefern.*)

5. Im konkreten Fall zulässige Tenorierung, daß der Auftraggeber zur Erteilung des Zuschlags an einen bestimmten Bieter verurteilt wird.*)

Dokument öffnen Volltext


VPRRS 2003, 0060
BauvertragBauvertrag
Bürschaft a.e.A. ausnahmsweise in AGB zulässig!

OLG Koblenz, Urteil vom 08.11.2002 - 10 U 192/02

Eine Verprflichtung des Unternehmers eine Bürgschaft a.e.A. zu stellen, ist in den AGB nicht gem. § 9 AGB-Gesetz unwirksam, wenn es sich bei dem Verwender der Klausel um einen öffentlichen Auftraggeber handelt, weil in einem solchen Fall kein Liquiditätsrisiko besteht.

Dokument öffnen Volltext


VPRRS 2003, 0055
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Vergabeentscheidung muss durch Vergabestelle erfolgen

VK Lüneburg, Beschluss vom 18.11.2002 - 203-VgK-25/2002

1. Die Vergabestelle muss eine eigenverantwortliche Vergabeentscheidung treffen und darf die Entscheidung nicht einem beauftragten Ingenieurbüro überlassen.

2. Gemäß § 30 Nr. 1 VOB/A ist über die Vergabe ein Vermerk zu fertigen, der die einzelnen Stufen des Verfahrens, die Maßnahmen, die Feststellung sowie die Begründung der einzelnen Entscheidungen enthält. Eine fehlende Dokumentation wesentlicher Schritte bis zur Vergabeentscheidung und ihrer tragenden Gründe ist daher rechtsfehlerhaft und führt zu einer Nichtvollziehbarkeit der getroffenen Entscheidung.

Dokument öffnen Volltext


VPRRS 2003, 0054
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Angemessenheit der Angebotsfrist

VK Sachsen, Beschluss vom 09.12.2002 - 1/SVK/102-02

1. Die Veröffentlichung einer Vorinformation gem. § 18 a Nr. 1 Abs. 2 VOB/A stellt keine automatische Begründung für die Reduzierung der Angebotsfristen dar. Diese müssen vom Auftraggeber stets im Einzelfall auf ihre Angemessenheit überprüft werden.*)

2. Die Angemessenheit der Angebotsfrist nach § 18 Nr. 1 VOB/A ist auch vom Umfang der zu vergebenden Leistung und dem Umfang der Verdingungsunterlagen abhängig.*)

3. Der Auftraggeber muss insbesondere in den Fällen, in denen er von der ohnehin schon verkürzten Angebotsfrist von 36 Tagen ab Absendung der Bekanntmachung weiter nach unten abweichen will, sicher stellen, dass für sämtliche Teilsegmente des Ausschreibungsverfahrens ausreichend Zeit für die Bewerber und Bieter vorgesehen ist.*)

4. Das Unterlassen der Angabe des konkreten Termins, bis zu dem spätestens die Vergabeunterlagen angefordert werden können (hier Ziffer 5 a des Abhangs B), stellt einen Verstoß gegen § 17 a Nr. 4 Abs. 2 VOB/A dar.*)

5. Durch die dadurch bedingte vergaberechtswidrige Zulassung der Anforderung von Verdingungsunterlagen bis kurz vor dem Submissionstermin wird automatisch gegen die generelle Verpflichtung des § 17 a Nr. 6 VOB/A verstoßen, wonach der Auftraggeber rechtzeitig beantragte Auskünfte über die Vergabeunterlagen spätestens 6 Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist zu erteilen hat.*)

Dokument öffnen Volltext


VPRRS 2003, 0050
DienstleistungenDienstleistungen
Unverzügliche Rüge

VK Sachsen, Beschluss vom 19.11.2002 - 1/SVK/100-02

1. Ein Antrag ist offensichtlich unzulässig, wenn am tatsächlichen Sachvortrag keine Zweifel bestehen und die daran zu knüpfende Rechtsfolge höchstrichterlich entschieden wurde.*)

2. Die Rüge ist bei der gebotenen Einzelfallbetrachtung nicht mehr unverzüglich, wenn die Antragstellerin trotz und nach fachkundiger Begleitung durch einen Rechtsanwalt elf Tage bis zum Absetzen der Rüge verstreichen lässt.*)

Dokument öffnen Volltext


VPRRS 2003, 0049
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Nachverhandlung über den Preis

OLG Stuttgart, Beschluss vom 28.11.2002 - 2 Verg 14/02

1. Die VOF kennt ein Nachverhandlungsverbot nicht. Der Kern dieses Verfahrens liegt darin, über die Einzelheiten des zu vergebenden Vertrages Verhandlungen zu führen. Die Verhandelbarkeit erstreckt sich auch auf den Preis.

2. Das Verhandlungsverfahren darf aber nicht für unzulässige Preisverhandlungen ausgenutzt werden.

3. Es ist nicht zulässig, bei der Entscheidung andere als die bekannt gegebenen Kriterien zu Grunde zu legen.

4. Die Ankündigung des Preises/Honorars als Auftragskriterium und sein Fallenlassen durch den öffentlichen Auftraggeber im weiteren Zuge des Vergabeverfahrens stellt sich als Vergabefehler dar.

5. Um diesen Vergabefehler zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern, ist es nicht erforderlich, neue Angebote einzuholen. Es genügt, die - ohne Vergabeverstoß - in die engere Auswahl gekommenen, vorhandenen Angebote unter Berücksichtigung des Preises neu zu werten und wenn erforderlich oder wünschenswert, darüber neu zu verhandeln.

6. Ein Angebot, dessen Preis sich nicht im durch die Gebühren- oder Honorarordnung vorgegebenen Rahmen hält, insbesondere unterhalb der vorgeschriebenen Mindestsätze liegt, darf nicht zum Zuge kommen, auch wenn es im Übrigen die Zuschlagskriterien erfüllt. Ein Ausschluss hat allerdings in der Regel nur nach Scheitern von Nachverhandlungen über verordnungswidrige Angebotsteile zu erfolgen.

Dokument öffnen Volltext


VPRRS 2003, 0048
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Mitteilung der Gewichtung der einzelnen Zuschlagskriterien

OLG Stuttgart, Beschluss vom 16.09.2002 - 2 Verg 12/02

1. Gem. § 9 a VOL/A muss der Auftraggeber in den Verdingungsunterlagen oder der Vergabebekanntmachung alle Zuschlagskriterien angeben, deren Verwendung er vorsieht, und zwar möglichst in der Reihenfolge der ihnen zuerkannten Bedeutung.

2. Die Zuschlagsentscheidung darf nur auf solche Wertungskriterien gestützt werden, die ausdrücklich benannt worden sind.

3. Aus der Regelung in § 9 a VOL/A ergibt sich, dass die Vergabestelle den Bietern eine Gewichtung der einzelnen Zuschlagskriterien nicht bei der Bekanntmachung oder in den Verdingungsunterlagen mitteilen muss.

4. Wer bereit ist, einen Rechtsverstoß hinzunehmen, weil er Vorteile für sich vermutet, darf in derselben Angelegenheit die Justiz nicht in Anspruch nehmen, wenn der Rechtsverstoß nicht ihm, sondern schlussendlich einem Konkurrenten zum Vorteil gereicht.

Dokument öffnen Volltext


VPRRS 2003, 0047
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Nachschieben von Auswahlkriterien

OLG Stuttgart, Beschluss vom 28.11.2002 - 2 Verg 10/02

1. Gemäß § 16 Abs. 3 VOF haben die Auftraggeber alle Auftragskriterien, deren Anwendung vorgesehen sind, in der Aufgabenbeschreibung oder der Vergabebekanntmachung anzugeben. Dabei sind alle Auftragskriterien anzugeben.

2. Der öffentliche Auftraggeber darf nach Bewerbungsschluss nicht erstmalig die Präsentation von Referenzobjekten verlangen.

3. Ist eine preisliche Schwankungsbreite der Angebote denkbar, bleibt der Preis in der VOF grundsätzlich ein Vergabekriterium und kann deshalb nicht als Zuschlagsmerkmal von vornherein ausgeschlossen oder als vorgegebenes Vergabekriterium schadlos wieder zurückgenommen werden.

Dokument öffnen Volltext


VPRRS 2003, 0046
DienstleistungenDienstleistungen
getrennte Erledigung von Vergabeprüfungsanträgen

OLG Jena, Beschluss vom 02.08.2000 - 6 Verg 5/00

1. Es gehört nicht zu den Zulässigkeitsvoraussetzungen der sofortigen Beschwerde, dass der beschwerdeführende Bieter ein zuschlagsfähiges Angebot abgegeben hat.*)

2. In Vergabesachen ist die unselbständige Anschlussbeschwerde zulässig. Es bleibt offen, ob dies anders ist, wenn es an einer formalen Konfrontation des Beschwerdeführers zu einem Beschwerdegegner (vgl. § 577a ZPO) fehlt. Jedenfalls rechtfertigt die Konfrontation hinsichtlich eines Verfahrensziels (Aufhebung der Ausschreibung gegen Fortführung des Vergabeverfahrens) die Zulassung der Anschlussbeschwerde.*)

3. Die getrennte Erledigung von Vergabeprüfungsanträgen, welche die selbe Ausschreibung zum Gegenstand haben, jedoch von verschiedenen Bewerbern gestellt sind durch die Vergabekammer ist allenfalls dann korrekt, wenn die Vergabekammer einen der Anträge als unzulässig oder offensichtlich unbegründet vorab entscheiden will.*)

4. Die Anfertigung eines Vergabevermerks obliegt der Vergabestelle auch im Bieterinteresse. §§ 30 Nr. 1, 30a Nr. 1 VOL/A sind nicht lediglich Sollvorschriften.*)

5. Die Ausschreibung einer Dienstleistung, welcher so, wie sie erfolgen soll, geltendes Recht (Kreisabfallsatzung) entgegensteht, verstößt gegen § 16 Nr. 1, 2 VOL/A. Es ist unerheblich, dass die ausschreibende Körperschaft (Landkreis) das entgegenstehende Recht ändern kann.*)

6. Die als Ergebnis der Vergabeprüfung der Vergabestelle gemachte Auflage, die Phase der Angebotsbewertung vollkommen neu unter Berücksichtigung der Rechtsauffassung der Vergabekammer vorzunehmen, ist nur dort zur Beseitigung eines Vergaberechtsverstoßes geeignet, wenn die Neubewertung die Folgen des Verstoßes vollständig heilt. Kann die Neubewertung eine Verletzung des Transparenz- und Gleichbehandlungsgebots nicht vollständig reparieren, verbleibt nur die Anordnung, dass, die gesamte Ausschreibung aufgehoben wird.*)

7. Verlangt die Ausschreibung (z.B. durch Bezugnahme auf einen als Anlage beigefügten Mustervertragstext), dass die rechtlichen Regeln und die allgemein anerkannten Regelungen beachtet werden, so sind damit nicht nur die zum Kernbereich der Dienstleistung zählenden Rechtsnormen gemeint. Angesprochen und vom Bieter seiner Angebotskalkulation zugrunde zu legen sind vielmehr sämtliche rechtliche Standards, welche im Zuge der Auftragserfüllung berührt werden können.*)

8. Lassen die Verdingungsunterlagen offen, wie eine für die ausgeschriebene Leistung (Abfallbeseitigung und -verwertung) bestehende variabel-entgeltliche Andienungspflicht an Dritte (z.B. eine zentrale Sammelstelle) sich im Angebotspreis niederschlägt (Integralkalkulation und/oder Nettopreis zuzüglich Mehrwertsteuer und Andienungsgebühr), kann die Vergabestelle eine gleichmäßige Bewertungsgrundlage nicht dadurch herstellen, dass sie bei den Angeboten mit Integralkalkulation den Bietern aufgibt, den Gebührenanteil zu schätzen, und den jeweils geschätzten Betrag vom Angebotspreis herausrechnet. Eine solche Verfahrensweise verstößt gegen das Nachverhandlungsverbot.*)

9. Bleibt nach den Verdingungsunterlagen offen, ob ein Personaleinsatz, der nach den von der Ausschreibung in Bezug genommenen, bei der Erbringung der ausgeschriebenen Dienstleistung zwingend zu beachtenden Rechtsvorschriften, notwendig ist, auch dadurch erbracht werden kann, dass bei der Auftragserfüllung auf von dritter Seite eingesetztes Personal zurückgegriffen wird (z.B. in einer Abfallsammelstelle tätige Mitarbeiter der auftraggebenden Körperschaft), leiden die Verdingungsunterlagen an einem Verstoß gegen § 8 Nr. 1 Abs. 2 VOL/A. Dieser Mangel kann wegen der Bedeutung der Personalkosten für den Angebotspreis in aller Regel nur durch neue, eindeutige Ausschreibung behoben werden.*)

10. Greift der Bieter, welchem die Vergabestelle den Zuschlag erteilen möchte, die zur Angebotsneubewertung verpflichtende Entscheidung der Vergabekammer mit der sofortigen Beschwerde an, und erreicht er dabei zwar nicht die Zurückweisung des Nachprüfungsantrags, jedoch die Feststellung des Vergabesenats, dass sein Angebot entgegen der Ansicht der Vergabekammer berücksichtigungsfähig ist, hat die Beschwerde nicht lediglich eine Teilerfolg, welcher kostenmäßig nach § 92 Abs. 1 ZPO zu behandeln wäre. Die Kostenerstattung richtet sich vielmehr nach § 91 ZPO. Denn entscheidend ist, ob dem Antrag auf Feststellung eines Vergaberechtsverstoßes entsprochen worden ist.*)

Dokument öffnen Volltext


VPRRS 2003, 0045
DienstleistungenDienstleistungen
getrennte Erledigung von Vergabeprüfungsanträgen

OLG Jena, Beschluss vom 02.08.2000 - 6 Verg 4/00

1. Es gehört nicht zu den Zulässigkeitsvoraussetzungen der sofortigen Beschwerde, dass der beschwerdeführende Bieter ein zuschlagsfähiges Angebot abgegeben hat.*)

2. In Vergabesachen ist die unselbständige Anschlussbeschwerde zulässig. Es bleibt offen, ob dies anders ist, wenn es an einer formalen Konfrontation des Beschwerdeführers zu einem Beschwerdegegner (vgl. § 577a ZPO) fehlt. Jedenfalls rechtfertigt die Konfrontation hinsichtlich eines Verfahrensziels (Aufhebung der Ausschreibung gegen Fortführung des Vergabeverfahrens) die Zulassung der Anschlussbeschwerde.*)

3. Die getrennte Erledigung von Vergabeprüfungsanträgen, welche die selbe Ausschreibung zum Gegenstand haben, jedoch von verschiedenen Bewerbern gestellt sind durch die Vergabekammer ist allenfalls dann korrekt, wenn die Vergabekammer einen der Anträge als unzulässig oder offensichtlich unbegründet vorab entscheiden will.*)

4. Die Anfertigung eines Vergabevermerks obliegt der Vergabestelle auch im Bieterinteresse. §§ 30 Nr. 1, 30a Nr. 1 VOL/A sind nicht lediglich Sollvorschriften.*)

5. Die Ausschreibung einer Dienstleistung, welcher so, wie sie erfolgen soll, geltendes Recht (Kreisabfallsatzung) entgegensteht, verstößt gegen § 16 Nr. 1, 2 VOL/A. Es ist unerheblich, dass die ausschreibende Körperschaft (Landkreis) das entgegenstehende Recht ändern kann.*)

6. Die als Ergebnis der Vergabeprüfung der Vergabestelle gemachte Auflage, die Phase der Angebotsbewertung vollkommen neu unter Berücksichtigung der Rechtsauffassung der Vergabekammer vorzunehmen, ist nur dort zur Beseitigung eines Vergaberechtsverstoßes geeignet, wenn die Neubewertung die Folgen des Verstoßes vollständig heilt. Kann die Neubewertung eine Verletzung des Transparenz- und Gleichbehandlungsgebots nicht vollständig reparieren, verbleibt nur die Anordnung, dass, die gesamte Ausschreibung aufgehoben wird.*)

7. Verlangt die Ausschreibung (z.B. durch Bezugnahme auf einen als Anlage beigefügten Mustervertragstext), dass die rechtlichen Regeln und die allgemein anerkannten Regelungen beachtet werden, so sind damit nicht nur die zum Kernbereich der Dienstleistung zählenden Rechtsnormen gemeint. Angesprochen und vom Bieter seiner Angebotskalkulation zugrunde zu legen sind vielmehr sämtliche rechtliche Standards, welche im Zuge der Auftragserfüllung berührt werden können.*)

8. Lassen die Verdingungsunterlagen offen, wie eine für die ausgeschriebene Leistung (Abfallbeseitigung und -verwertung) bestehende variabel-entgeltliche Andienungspflicht an Dritte (z.B. eine zentrale Sammelstelle) sich im Angebotspreis niederschlägt (Integralkalkulation und/oder Nettopreis zuzüglich Mehrwertsteuer und Andienungsgebühr), kann die Vergabestelle eine gleichmäßige Bewertungsgrundlage nicht dadurch herstellen, dass sie bei den Angeboten mit Integralkalkulation den Bietern aufgibt, den Gebührenanteil zu schätzen, und den jeweils geschätzten Betrag vom Angebotspreis herausrechnet. Eine solche Verfahrensweise verstößt gegen das Nachverhandlungsverbot.*)

9. Bleibt nach den Verdingungsunterlagen offen, ob ein Personaleinsatz, der nach den von der Ausschreibung in Bezug genommenen, bei der Erbringung der ausgeschriebenen Dienstleistung zwingend zu beachtenden Rechtsvorschriften, notwendig ist, auch dadurch erbracht werden kann, dass bei der Auftragserfüllung auf von dritter Seite eingesetztes Personal zurückgegriffen wird (z.B. in einer Abfallsammelstelle tätige Mitarbeiter der auftraggebenden Körperschaft), leiden die Verdingungsunterlagen an einem Verstoß gegen § 8 Nr. 1 Abs. 2 VOL/A. Dieser Mangel kann wegen der Bedeutung der Personalkosten für den Angebotspreis in aller Regel nur durch neue, eindeutige Ausschreibung behoben werden.*)

10. Greift der Bieter, welchem die Vergabestelle den Zuschlag erteilen möchte, die zur Angebotsneubewertung verpflichtende Entscheidung der Vergabekammer mit der sofortigen Beschwerde an, und erreicht er dabei zwar nicht die Zurückweisung des Nachprüfungsantrags, jedoch die Feststellung des Vergabesenats, dass sein Angebot entgegen der Ansicht der Vergabekammer berücksichtigungsfähig ist, hat die Beschwerde nicht lediglich eine Teilerfolg, welcher kostenmäßig nach § 92 Abs. 1 ZPO zu behandeln wäre. Die Kostenerstattung richtet sich vielmehr nach § 91 ZPO. Denn entscheidend ist, ob dem Antrag auf Feststellung eines Vergaberechtsverstoßes entsprochen worden ist.*)

Dokument öffnen Volltext


VPRRS 2003, 0037
Abfallbeförderung/-entsorgungAbfallbeförderung/-entsorgung
Berücksichtigung von kommunalrechtlichen Betätigungsbeschränkungen

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 17.06.2002 - Verg 18/02

1. Es stellt eine gegen § 97 Abs. 1 GWB verstoßende Wettbewerbsverfälschung dar, wenn ein Unternehmen der öffentlichen Hand eine wirtschaftliche Tätigkeit auf einem bestimmten Markt aufnimmt, obwohl ihm dies gesetzlich verwehrt ist und hierbei durch eine öffentliche Auftragsvergabe unterstützt wird.

2. § 107 GO-NW hat eine den Wettbewerb zwischen kommunal-wirtschaftlichen und privatwirtschaftlichen Unternehmen regelnde Funktion. Die Interessen des privatwirtschaftlichen Unternehmens sind in den Schutzbereich der Norm mit einbezogen.

3. Ein privatwirtschaftlicher Bieter kann im Vergabenachprüfungsverfahren die gegen § 107 GO-NW verstoßende Berücksichtigung eines kommunalen Unternehmens rügen und dessen Ausschluss von dem Verfahren verlangen.

Dokument öffnen Volltext


VPRRS 2003, 0035
Abfallbeförderung/-entsorgungAbfallbeförderung/-entsorgung
Unklare Leistungsbeschreibung bei Verhandlungsverfahren

OLG Naumburg, Beschluss vom 16.09.2002 - 1 Verg 2/02

1. Die Anordnung der Aufhebung der Ausschreibung kann nur als Ultima ratio der Vergabenachprüfungsinstanz in Betracht kommen. Sie ist jedoch dann geboten, wenn das Vergabeverfahren an schwer wiegenden Vergabeverstößen leidet, die im laufenden Vergabeverfahren nicht mehr heilbar sind.*)

2. Ein schwer wiegender Vergabeverstoß liegt regelmäßig schon dann vor, wenn ein öffentlicher Auftraggeber eine Ausschreibung vornimmt, obwohl er keine eigenen Vorstellungen über Ziele und Leistungsanforderungen des zu vergebenden Auftrages besitzt (fehlende konzeptionelle Vergabereife - hier: u.a. mit der Folge einer unklaren, unvollständigen Leistungsbeschreibung und einer Nichtbenennung von Zuschlagkriterien).*)

3. Zum objektiven Erklärungswert des Begriffes der "technischen und kaufmännischen Betriebsführung" der Abwasserbeseitigung.*)

4. Der Gewährleistung einer diskriminierungsfreien und transparenten Durchführung des Vergabeverfahrens kommt bei Verfahren, in denen die Leistungsbeschreibung in Form einer Funktionalausschreibung erfolgt und die insbesondere als Verhandlungsverfahren geführt werden, eine besondere Bedeutung zu. In solchen Verfahren kann die Nichtbenennung von Zuschlagkriterien in der Vergabebekanntmachung und in den Verdingungsunterlagen eine erhebliche Störung der Chancengleichheit der Bieter verursachen. Verlangt ein öffentlicher Auftraggeber im Verhandlungsverfahren von den Bietern umfangreiche Auskünfte über deren Bereitschaft zur - u.U. auch kostenneutralen - Übernahme zusätzlicher Aufgaben, ohne dass den Bietern mitgeteilt wird bzw. sonst ersichtlich ist, welche Bedeutung diese zusätzlichen Auskünfte für das Vergabeergebnis haben, verstößt er gegen das Transparenzgebot.*)

Dokument öffnen Volltext


VPRRS 2003, 0031
Abfallbeförderung/-entsorgungAbfallbeförderung/-entsorgung
Feststellungsverfahren; materielle Präklusion nach § 107 Abs. 3 GWB

OLG Naumburg, Beschluss vom 23.07.2001 - 1 Verg 3/01

1. Die Prüfung der Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrages hat hinsichtlich jedes behaupteten Vergaberechtsverstoßes gesondert zu erfolgen (Beschluss des erkennenden Senats vom 15. 03. 2001 - 1 Verg 11/00 -, Umdruck S. 10).*)

2. Die Vergabekammer ist bei der Prüfung möglicher Vergaberechtsverstöße im Rahmen eines ordnungsgemäß in Gang gesetzten Nachprüfungsverfahrens sowie in ihrer Entscheidung nicht an die von den Beteiligten geltend gemachten Verstöße gegen vergaberechtliche Vorschriften gebunden.*)

3. Soweit sich Fehler in der Wertung der Angebote, über die der Bieter regelmäßig erst nach näherer Informationen über den Wertungsvorgang und das Wertungsergebnis Kenntnis erlangt, allein daraus ergeben sollen, dass ein bereits in den Verdingungsunterlagen allen Bietern bekannt gegebenes Bewertungsschema angewandt wird, und soweit keiner der Bieter dieses Bewertungsschema innerhalb der Angebotsfrist als nicht sachgerecht gerügt hat, sind die Bieter später mit einer entsprechenden Rüge materiell präkludiert, § 107 Abs. 3 S. 2 GWB; hieran ist die Vergabekammer auch in einem Feststellungsverfahren nach § 114 Abs. 2 S. 2 GWB gebunden (Fortführung der o. g. Rechtsprechung des erkennenden Senats, aaO., Umdruck S. 9).*)

Dokument öffnen Volltext


VPRRS 2003, 0028
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Nachprüfungsantrag, Zulässigkeit, Antragsbefugnis, Interesse

OLG Koblenz, Beschluss vom 18.01.2001 - Verg 5/00

1. Das Interesse in Sinne des § 107 Abs. 2 S. 1 GWB ergibt sich nicht allein daraus, das ein Unternehmen die Nachprüfung des Vergabeverfahrens mit dem Ziel der Zuschlagserteilung beantragt. Mindestvoraussetzung ist vielmehr, dass sich der Antragsteller entweder an dem der (beabsichtigten) Auftragsvergabe vorausgehenden Wettbewerb beteiligt hat oder darlegt, gerade daran durch den behaupteten Verstoß gegen Vorschriften des Vergaberechts gehindert gewesen zu sein.*)

2. Hat die Vergabestelle die Gesamtleistung in mehrere Fachlose aufgeteilt und sich die Einzellosvergabe an verschiedene Bieter vorbehalten, kann das alle Lose umfassende Angebot einer die "Gesamtvergabe" anstrebenden vertikalen Bietergemeinschaft nicht dahin ausgelegt werden, dass sie daneben auch Einzellose anbieten wollte.*)

3. Für eine mit der Entscheidung in der Hauptsache verbundene Streitwertfestsetzung durch die Vergabekammer gibt es weder eine Rechtsgrundlage noch ein Bedürfnis.*)

Dokument öffnen Volltext


VPRRS 2003, 0027
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Anfechtbarkeit des Kostenfestsetzungsbescheids, Auftragssumme

OLG Dresden, Beschluss vom 05.04.2001 - WVerg 8/00

1. Der Kostenfestsetzungsbescheid der Vergabekammer ist als selbstständiger Verwaltungsakt selbstständig anfechtbar.*)

2. Die fehlende dritte Unterschrift unter einem Kostenfestsetzungsbescheid kann nachgeholt werden.*)

3. Auftragssumme nach § 12 a Abs. 2 GKG ist regelmäßig der Bruttobetrag des Angebots, das der Antragsteller des Vergabenachrprüfungsverfahren abgegeben hat.*)

Dokument öffnen Volltext


VPRRS 2003, 0026
DienstleistungenDienstleistungen
Antragsbefugnis bei Nichtbeteiligung

OLG Dresden, Beschluss vom 16.10.2001 - WVerg 7/01

1. Antragsbefugt im Vergabenachprüfungsverfahren ist auch ein Unternehmen, das am Vergabeverfahren tatsächlich nicht beteiligt war, wenn es nach seinem Vorbringen möglich erscheint, dass der Vergabeverstoß gerade in seiner Nichtbeteiligung liegt.*)

2. Ein vom Antragsteller nicht unterschriebener Nachprüfungsantrag kann bis zur Entscheidung der Vergabekammer durch Nachholung der Unterschrift mit Wirkung für die Zukunft zulässig gemacht werden.*)

3. § 3a Nr. 2a VOL/rechtfertigt nicht ohne weiteres den Übergang ins Verhandlungsverfahren ohne vorherige Vergabebekanntmachung, wenn der Vergabestelle das Scheitern des vorangegangenen Verfahrens zuzurechnen ist, weil die von ihr zu verantwortenden ursprünglichen Ausschreibungsbedingungen die Auftragserfüllung praktisch möglich gemacht haben und (auch) deshalb keine (wirtschaftlichen) Angebote eingegangen sind.*)

4. Jedenfalls wird an einem nachfolgenden Verhandlungsverfahren dann diejenigen Unternehmen zu beteiligen, die die Vergabestelle selbst im vorangegangenen Verfahren als zur Erfüllung des zu vergebenden Auftrags geeignet angesehen hat.*)

Dokument öffnen Volltext


VPRRS 2003, 0022
DienstleistungenDienstleistungen
Rechtsschutz nach Zuschlagserteilung

KG, Beschluss vom 07.06.2000 - KartVerg 3/00

1. Nach Ansicht des Vergabesenats des Kammergerichts ist gesetzlich für ein Vergabenachprüfungsverfahren nach Zuschlagserteilung kein Raum, auch nicht als Verfahren zur Feststellung von Vergaberechtsverstößen, und dies selbst dann nicht, wenn mangels rechtzeitiger Vorabinformation das Nachprüfungsverfahren gar nicht erst vor Zuschlag eingeleitet werden konnte.*)

2. Wegen der Abweichung in diesem Punkte von dem Beschluss des OLG Rostock vom 20. März 2000 - 17 W 5/99 - legt der Vergabesenat des Kammergerichts seine einschlägige Sache dem BGH zur Entscheidung der Frage vor: Ist ein Nachprüfungsantrag noch nach erteiltem Zuschlag statthaft, wenn der Antragsteller auf den bevorstehenden Zuschlag nicht hingewiesen worden ist?*)

Dokument öffnen Volltext


VPRRS 2003, 0019
DienstleistungenDienstleistungen
Nachweis der erforderlichen Fachkunde und Leistungsfähigkeit

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 25.11.2002 - Verg 56/02

1. Gem. § 25 Nr. 2 Abs. 1 VOL/A sind bei der Auswahl der Angebote, die für einen Zuschlag in Betracht kommen, nur diejenigen Bieter zu berücksichtigen, die für die Erfüllung der ausgeschriebenen Leistungen die erforderliche Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit besitzen.

2. Gemäß § 7 a Nr. 2 Abs. 3 Satz 1 VOL/A 2. Abschnitt muss der Auftraggeber die vorzulegenden Nachweise bereits in der Bekanntmachung angeben. Daraus folgt im Umkehrschluss, dass er nach der Bekanntmachung weder zusätzliche noch andere Belege fordern kann und dass er den Bietern ebensowenig die Vorlage anderer Nachweise gestatten kann.

3. Die Formulierung "Der Nachweis ist nicht erforderlich, wenn der Bieter dem Auftraggeber aufgrund früherer Vertragsbeziehungen bereits bekannt ist" verlangt ausdrücklich, dass die ausgeschriebene Leistung bereits früher durch den Bieter aufgrund eigener Vertragsbeziehungen zum Auftraggeber erbracht worden ist. Das schließt eine erweiternde Auslegung der Klausel dahin aus, es genüge auch die Einschaltung in einem fremden Vertragsverhältnis.

Dokument öffnen Volltext


VPRRS 2003, 0018
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Angabe der Auswahlkriterien zur Auftragsvergabe

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 27.11.2002 - Verg 45/02

1. Nach 16 Abs. 3 VOF ist der Auftraggeber verpflichtet, die Kriterien, die er bei der Entscheidung über die Auftragsvergabe heranziehen will, in der Aufgabenbeschreibung oder der Vergabebekanntmachung anzugeben.

2. Er muss auch solche Auftragskriterien explizit benennen, die sich "von selbst verstehen" bzw. bereits in § 16 Abs. 2 VOF genannt werden.

3. Der Verordnungsgeber hat sich mit § 16 Abs. 1 VOF dafür entschieden, nicht den niedrigsten Preis eines Angebots zum ausschlaggebenden Zuschlagskriterium zu machen, sondern auf die "bestmögliche" Leistung abzustellen.

Dokument öffnen Volltext


VPRRS 2003, 0014
DienstleistungenDienstleistungen
Prüfung der Zuverlässigkeit eines Bewerbers

OLG Naumburg, Beschluss vom 15.01.2002 - 1 Verg 5/00

1. Die Prüfung der Eignung der Bewerber, d.h. ihrer Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit, ist nicht nur statthaftes Kriterium einer Auswahl, der öffentliche Auftraggeber ist zu einer solchen Prüfung sogar verpflichtet.

2. Im Rahmen der Beurteilung der Zuverlässigkeit eines Bewerbers darf der öffentliche Auftraggeber die angegebenen Referenzen auch formlos überprüfen (soweit er dadurch gesicherte Erkenntnisse zu erlangen vermag) sowie die Erfahrungen aus der Erfüllung früherer Verträge einbeziehen.

3. Die eigenen Erfahrungen eines öffentlichen Auftraggebers mit einem Bewerber sind im gleichen Maße wie Referenzen letztlich Ausdruck einer subjektiven Bewertung der bisherigen Geschäftsbeziehung. Sie unterliegen als solche nicht den hohen Maßstäben, wie sie beispielsweise für die Begründung einer vorzeitigen Kündigung eines befristeten Vertrages aus wichtigem Grunde anzulegen sind. Entscheidend ist lediglich, dass diese subjektive Wertung vertretbar und nicht völlig haltlos ist.

Dokument öffnen Volltext


VPRRS 2003, 0012
DienstleistungenDienstleistungen
unverzügliche Rüge nach § 107 Abs. 3 S. 1 GWB

BayObLG, Beschluss vom 12.12.2001 - Verg 19/01

1. § 107 Abs. 2 GWB setzt voraus, daß die Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend gemacht wird. Die Möglichkeit, die Durchführung eines Vergabeverfahrens mit dem Vorbringen anzugreifen, die Anwendung der Bestimmungen über das Vergabeverfahren sei unzulässig, ist durch § 107 Abs. 2 Satz 1 GWB i. V. m. § 97 Abs. 7 GWB nicht eröffnet.*)

2. Zu den Anforderungen an eine unverzügliche Rüge im Sinne des § 107 Abs. 3 Satz 1 GWB.*)

Dokument öffnen Volltext


VPRRS 2003, 0010
DienstleistungenDienstleistungen
Unverzügliche Rüge bei fehlerhaft berechneter und bekanntgemacht Frist

BayObLG, Beschluss vom 11.04.2000 - Verg 1/00

1. Ist die in der Bekanntmachung benannte Frist zur Bewerbung infolge fehlerhafter Berechnung kürzer als die nach der Verdingungsordnung hierfür vorgesehene Mindestfrist, ist die Rüge eines aus der Bekanntmachung erkennbaren Verstoßes gegen Vergabevorschriften auch dann als rechtzeitig anzusehen, wenn sie von dem Bewerber unverzüglich erhoben wird.*)

2. Bei der Vergabe von Transportleistungen für Müll darf die Vergabestelle den Einsatz von Subunternehmern von ihrer Zustimmung abhängig machen und den Nachweis einer bestimmten Mindestanzahl von auf den Bewerber zugelassenen Transportfahrzeugen verlangen.*)

3. Zur Frage der Bindung des Auftraggebers bei der Auswahl unter den Bewerbern, die im Rahmen eines Teilnahmewettbewerbs im nicht offenen Verfahren einen Teilnahmeantrag eingereicht haben.*)

Dokument öffnen Volltext


VPRRS 2003, 0006
DienstleistungenDienstleistungen
Leistungsbeschreibung und Diskriminierungsverbot

VK Münster, Beschluss vom 14.11.2002 - VK 16/02

1. Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags, Schadensdarlegung: Dass ein Bieter wegen des Inhalts eines abgegebenen Angebots keine Zuschlagschance hätte, trifft dann nicht zu, wenn die Korrektur des möglichen Rechtsverstoßes zur Änderung der Verdingungsunterlagen führen müsste und der Antragsteller dann ein neues Angebot vorlegen dürfte.*)

2. Leistungsbeschreibung und Diskriminierungsverbot: Der ausgeschriebene Leistungsinhalt darf so beschaffen sein, dass einzelne Bieter Kostenvorteile genießen, sofern es für den Auftraggeber vernünftige, etwa wirtschaftlichkeitsbezogene Gründe dafür gibt. Derartige Vorteile sind nicht durch einen Wertungszuschlag auszugleichen.*)

3. Offenbares Missverhältnis Preis - Leistung: Auf das Verbot des Zuschlags auf ein Angebot mit einen unangemessen niedrigen, im offenbaren Missverhältnis zur Leistung stehenden Preis, kann sich ein konkurrierender Bieter nicht berufen, wenn nicht zu erkennen ist, dass eine Absicht zur Verdrängung von Konkurrenten vom Markt besteht. Auf die Gefahr einer nicht ordnungsgemäßen Ausführung der Leistung kann sich ein Konkurrent im Nachprüfungsverfahren zumindest dann nicht berufen, wenn nach dem vorgelegten Aufklärungsvermerk und der in der mündlichen Verhandlung getätigten Erörterung ein Beurteilungsfehler nicht zu erkennen ist.*)

4. Aufklärungspflicht: Ein Verstoß gegen die Pflicht zur vollständigen und wahrheitsgemäßen Aufklärung über die Grundlagen der Preisermittlung kann von einem Bieter nur dann geltend gemacht werden, wenn er ein entsprechendes Aufklärungsersuchen nachweisen kann.*)

5. Eine inhaltlich nicht § 13 VgV entsprechende Vorabinformation ist für die Begründetheit eines Nachprüfungsantrags ohne Bedeutung.*)

Dokument öffnen Volltext


VPRRS 2003, 0005
DienstleistungenDienstleistungen
Ordnungsgemäße Rüge

VK Hamburg, Beschluss vom 17.12.2002 - VgK FB 3/02

1. Die Rüge muss die Vergabestelle auffordern, den gerügten Verstoß abzustellen. Sie unterfällt zwar keinem Formerfordernis, kann also auch mündlich ergehen. Der Antragsteller muss jedoch zum Ausdruck bringen, dass er dem Auftraggeber eine letzte Chance zur Korrektur bietet, bevor der Bieter den Rechtsweg zur Vergabekammer beschreitet.

2. Im Vergabenachprüfungsverfahren muss der Antragsteller hinsichtlich jeder einzelnen Rüge darlegen, dass ihm durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. Die Antragsbefugnis ist zu verneinen, wenn sich aus Gründen, die außerhalb der Rüge liegen, ergibt, dass dem Antragsteller der Zuschlag nicht erteilt werden kann.

3. Die Bewertung des wirtschaftlichsten Angebots ist auf die in den Vergabeunterlagen ausdrücklich genannten Kriterien beschränkt.

4. Wenn der Auftraggeber - versehentlich oder gewollt - kein relevantes Zuschlagskriterium angegeben hat, ist anerkannt, dass der Preis das einzig relevante Zuschlagskriterium ist.

Dokument öffnen Volltext


VPRRS 2003, 0004
DienstleistungenDienstleistungen
Einarbeitungszeit für Newcomer

VK Hamburg, Beschluss vom 19.12.2002 - VgK FB 4/02

1. Ein Beurteilungsspielraum ist von der Vergabestelle selbst und nicht etwa von einem dahinter geschalteten Gremium auszufüllen.*)

2. Ein Ausschluss wegen fehlender Fachkunde, Leistungsfähigkeit oder Zuverlässigkeit muss erkennen lassen, an welchem bzw. welchen der drei Kriterien die Eignung eines Bieters scheitert.*)

3. Die Zubilligung einer Einarbeitungszeit ist notwendige Voraussetzung, um auch Newcomern eine Chance auf den Zuschlag einzuräumen. Soweit spezifische Kenntnisse erforderlich sind, hat die Vergabestelle durch geeignete Rahmenbedingungen (z.B. Dokumentation) dafür Sorge zu tragen, dass die Leistungen nach einer angemessenen Einarbeitungszeit erbracht werden können.*)




VPRRS 2003, 0002
Abfallbeförderung/-entsorgungAbfallbeförderung/-entsorgung
Zulässigkeit der Aufhebung einer Ausschreibung

OLG Brandenburg, Beschluss vom 19.12.2002 - Verg W 9/02

1. Die Aufhebung einer Ausschreibung ist nach der Entscheidung des EuGH vom 18.6.2002 (Rs. C-92/00, "Hospital Ingenieure") im vergaberechtlichen Nachprüfungsverfahren grundsätzlich anfechtbar ("Aufhebung der Aufhebung"). Das deutsche Recht ist insoweit einer richtlinienkonformen Auslegung zugänglich.

2. Die Anfechtbarkeit gilt unabhängig davon, ob die Aufhebung vor Eingang des Nachprüfungsantrages bei der Vergabekammer, vor Zustellung an den Auftraggeber oder vor verfahrensabschließender Entscheidung der Vergabekammer erfolgt ist.

3. Dem öffentlichen Auftraggeber ist es möglich, die Aufhebung eines Vergabeverfahrens herbeizuführen, wenn er gänzlich Abstand von der Vergabe eines zunächst ausgeschriebenen Auftrages nehmen will. Schwerwiegender Gründe oder einer Ausnahmesituation bedarf es hierfür nicht. Die Einleitung eines öffentlichen Vergabeverfahrens begründet keinen Kontrahierungszwang (ständige Rechtsprechung des EuGH).

4. Eine Aufhebung des Vergabeverfahrens ist auch aus Gründen zulässig, die dem Auftraggeber bei Einleitung der später aufgehobenen öffentlichen Ausschreibung bekannt gewesen sind.

5. Bei Aufhebung eines Vergabeverfahrens ist der Auftraggeber in jedem Stadium des Verfahrens verpflichtet, die Gründe für die Aufhebung zeitnah zu dokumentieren, um Manipulationen zu verhindern. Nur auf diese Weise kann ein Bieter die Rechtmäßigkeit dieser Entscheidung nachprüfen lassen. Der Umfang der Dokumentationspflicht liegt nicht im Ermessen des Auftraggebers, ist jedoch bei einer Aufhebungsentscheidung letztlich davon abhängig, in welchem Umfang die Entscheidung des Auftraggebers rechtlich nachprüfbar ist.

Dokument öffnen Volltext


Online seit 2002

VPRRS 2002, 0281
DienstleistungenDienstleistungen
Zertifizierung: Zulässiges Vergabekriterium?

OLG Saarbrücken, Beschluss vom 13.11.2002 - 5 Verg 1/02

Die Forderung nach Einhaltung bestimmter umweltschützender Qualitätsstandards ist zulässig, wenn die Standards auftragsbezogen sind (Eignungsnachweise). Die Forderung nach einer Zertifizierung gemäß der Entsorgungsfachbetriebsverordnung ist zulässig (Eignung).

Dokument öffnen Volltext


VPRRS 2002, 0280
DienstleistungenDienstleistungen
Nachprüfung der Aufhebung eines Verhandlungsverfahrens

VK Brandenburg, Beschluss vom 17.09.2002 - VK 50/02

1. Die Entscheidung eines öffentlichen Auftraggebers, ein Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb auf der Stufe des Teilnahmewettbewerbs aufzuheben, kann im Rahmen eines Nachprüfungsverfahrens nach den §§ 107 ff. GWB überprüft und aufhoben werden. Die Vorschrift des § 114 Abs. 1, 2 GWB ist insofern unter Berücksichtigung der vom EuGH in seinem Urteil vom 18.06.2002 in der Rechtssache C-92/00 vorgenommenen Auslegung von Art. 1 Abs. 1 und Art. 2 Abs. 1 lit. b) der Richtlinie 89/665/EWG richtlinienkonform auszulegen (Fortführung von VK Brandenburg, Beschluss vom 30.07.2002 - VK 38/02 -).*)

2. Auch die Aufhebung eines Verhandlungsverfahrens auf der Stufe eines vorgeschalteten Teilnahmewettbewerbs ist nachprüfbar und kann durch die Vergabekammer aufgehoben werden. Ansonsten könnte ein öffentlicher Auftraggeber das Verbot des § 16 Nr. 2 VOL/A beliebig umgehen, da er ohne den ernsthaften Willen zur Einholung von Angeboten missbräuchlich ein nach § 3a Nr. 1 Abs. 4 VOL/A fingiertes Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb ausschreiben könnte, nur um unter dem Vorwand des nach dieser Vorschrift einem normalerweise ernsthaft beabsichtigten Verhandlungsverfahren vorzuschaltenden Teilnahmewettbewerbs lediglich Markterkundung zu betreiben und das Vergabeverfahren anschließend wieder aufzuheben.*)

3. Die Tatsache einer Aufhebung steht der Antragsbefugnis im Nachprüfungsverfahren nicht entgegen. Eine Aufhebung ist nur dann wirksam mit der Folge der Beendigung eines Vergabeverfahrens, wenn die Aufhebung rechtmäßig nach den Voraussetzungen des § 26 Nr. 1 VOL/A erfolgt ist. Ferner bedarf die Aufhebung, um überhaupt wirksam werden zu können der Bekanntgabe nach außen durch den Auftraggeber an die jeweils betroffenen Bewerber bzw. Bieter.*)

4. Eine Verletzung der bieterschützenden Mitteilungspflicht des § 26 a S. 2 VOL/A ist ausgeschlossen, wenn der Auftraggeber die Gründe mitteilt, die für ihn ausschlaggebend waren, ein Vergabeverfahren aufzuheben. Es kommt nicht darauf an, ob diese Gründe die Aufhebung inhaltlich zu tragen vermögen. Denn durch die Mitteilung im Sinne des § 26a S. 2 VOL/A soll ein Bewerber lediglich in den Stand versetzt werden zu prüfen, ob der Verzicht auf die Vergabe bzw. die Aufhebung des Vergabeverfahrens rechtmäßig ist oder nicht.*)

5. Für einen Schaden i.S.v. § 107 Abs. 2 S. 2 GWB ist es ausreichend, dass der Auftraggeber es aufgrund einer vom Antragsteller behaupteten und möglichen Verletzung seiner Rechte unterlässt, Teilnahmeanträge von Bewerbern in einem öffentlichen Teilnahmewettbewerb, der einem Verhandlungsverfahren vorgeschaltet ist, pflichtgemäß auszuwerten und auszuwählen.*)

6. Solange es keine dem § 13 VgV entsprechende Vorabinformation für das Verfahren der Aufhebung eines Vergabeverfahrens gibt, ist die Rüge i.S.v. § 107 Abs. 3 GWB im Falle der Überprüfung einer Aufhebung verzichtbar, weil sie zwecklos ist. Durch die Aufhebung gibt der öffentliche Auftraggeber zu erkennen, dass er definitiv auf die Vergabe des Auftrags im Wettbewerb verzichten will (abweichend von VK Brandenburg, Beschluss vom 30.07.2002 - VK 38/02 -).*)

7. Die Aufhebung eines Verhandlungsverfahrens mit Teilnahmewettbewerb muss wegen § 1a Nr. 1 Abs. 1 S. 2 VOL/A den Voraussetzungen des § 26 Nr. 1 VOL/A entsprechen.*)

8. Die Aufhebung eines Verhandlungsverfahrens mit Teilnahmewettbewerb erfolgt gegenüber allen Bewerbern unter Verstoß gegen das Gleichbehandlungsgebot willkürlich, wenn sie sich nur auf Gründe stützt, die dem Auftraggeber bereits vor der Bekanntmachung des Vergabeverfahrens bekannt waren bzw. jedenfalls schon vorher bekannt sein konnten. Ein sachlicher Grund für die Aufhebung fehlt wegen der Verletzung des rechtsstaatliche Gebots konsequenten Verwaltungshandelns, der das Vertrauen der Bewerber auf die Durchführung des Vergabeverfahrens - einschließlich des vorgeschalteten Teilnahmewettbewerbs - auf der Grundlage der zum Zeitpunkt der Vergabebekanntmachung bekannten Umstände schützt.*)

9. Die schlichte Tatsache eines Kreistagsbeschlusses, in dem die Verwaltung beauftragt wird, ein bereits bekannt gemachtes Vergabeverfahren aufzuheben, genügt nicht als Grund für eine Aufhebung nach § 26 Nr. 1 VOL/A. Auch ein Kreistag ist als Organ einer Selbstverwaltungskörperschaft an Recht und Gesetz gebunden und hat bei entsprechenden Beschlüssen die inhaltlichen Voraussetzungen des Vergaberechts, bei Aufhebungen die des § 97 Abs. 1, 2 GWB und des § 26 Nr. 1 VOL/A, zu beachten.*)

10. Eine Aufhebung der Entscheidung eines Auftraggebers, ein Vergabeverfahren aufzuheben, ist die geeignete und erforderliche Entscheidung der Vergabekammer, um klarzustellen, dass eine rechtswidrige Aufhebung das Vergabeverfahren nicht beendet hat.*)

Dokument öffnen Volltext


VPRRS 2002, 0276
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
"Aufhebung der Aufhebung" im Nachprüfungsverfahren

OLG Dresden, Beschluss vom 03.12.2002 - WVerg 15/02

1. Eine "Aufhebung der Aufhebung" im vergaberechtlichen Nachprüfungsverfahren ist auch nach der Entscheidung des EuGH vom 18.06.2002 (Rs. C-92/00 - "Hospital Ingenieure") nicht generell möglich.

2. In richtlinienkonformer Auslegung des deutschen Vergabenachprüfungsrecht sind Entscheidungen über die Aufhebung einer Ausschreibung lediglich dahin nachprüfbar, ob sie gegen materielles Gemeinschaftsrecht oder entsprechende deutsche Umsetzungsvorschriften verstoßen. Wird lediglich ein Verstoß gegen deutsches Vergaberecht geltend gemacht, ist eine Aufhebungsentscheidung nach wie vor nicht anfechtbar.

3. Der Senat sieht sich an einer entsprechenden Entscheidung allerdings durch den Beschluss des OLG Hamburg vom 04.11.2002 (1 Verg 3/02) gehindert und legt das Verfahren daher dem Bundesgerichtshof zur Entscheidung vor.

Dokument öffnen Volltext


VPRRS 2002, 0272
Abfallbeförderung/-entsorgungAbfallbeförderung/-entsorgung
Fehlende Eignung eines "Newcomers"

OLG Dresden, Beschluss vom 23.07.2002 - WVerg 7/02

1. Ein Bieter, der über keine von der Vergabestelle geforderten Erfahrungen mit der ausgeschriebenen Leistung verfügt, sondern mit einem innovativen Produkt erstmals den Marktzugang erstrebt ("Newcomer"), bleibt wegen fehlender Eignung mit seinem Angebot jedenfalls dann unberücksichtigt, wenn er es unterlassen hat, das Erfordernis von Erfahrungen in der Frist des § 107 Abs. 3 GWB zu beanstanden.*)

2. Dem hiernach im Ansatz ungeeigneten Bieter fehlt für einen Nachprüfungsantrag, der darauf gerichtet ist, gleichwohl im Vergabeverfahren beteiligt zu bleiben, regelmäßig die Antragsbefugnis nach § 107 Abs. 2 GWB.*)

3. Die Eignung eines Bieters bestimmt sich grundsätzlich nich allein aus der Person seines Inhabers oder organschaftlichen Vertreters, sondern aus der Unternehmensorganisation als Ganzes, welche die zu vergebende Leistung zu erbringen hätte. Ist die Eignung nach dem Ausschreibungsinhalt (auch) an Ergebnissen der bisherigen betrieblichen Tätigkeit des Bieters zu messen, so leitet sie sich aus der Summe der dabei im Unternehmen angesammelten Erfahrungen und Qualifikationen ab.*)

4. Ein Punktbewertungssystem für die Eignung von Bewerbern in einem Teilnahmewettbewerb muss die einzubeziehenden Wertungskriterien in ein nach Sachgesichtspunkten sinnvolles Verhältnis zueinander bringen und eine sachbezogene Ausfüllung zulassen; seine Verwendung ist nicht allein deshalb ohne weiteres unzulässig, weil es in diesem Rahmen Punkteskalen vorsieht, die nicht jede denkbare Bewertungsabstufung im vorhinein mit konkreten Punktansätzen versehen.*)

Dokument öffnen Volltext