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Volltexturteile nach Sachgebieten

Sachgebiet: Medizintechnik

115 Entscheidungen insgesamt




Online seit 2013

VPRRS 2013, 1023
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Neubau Herzzentrum, Ausschreibung Medizintechnik

VK Düsseldorf, Beschluss vom 20.12.2000 - VK-24/2000

(ohne amtlichen Leitsatz)

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VPRRS 2013, 1015
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Neubau Herzzentrum, Ausschreibung Medizintechnik

VK Düsseldorf, Beschluss vom 20.12.2000 - VK-24/00

(ohne amtlichen Leitsatz)

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VPRRS 2013, 1014
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Neubau Herzzentrum, Ausschreibung Medizintechnik

VK Düsseldorf, Beschluss vom 20.12.2000 - VK-24/00-B

(ohne amtlichen Leitsatz)

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VPRRS 2013, 0859
DienstleistungenDienstleistungen
Medizinische Einrichtungen für das Krankenhaus

VK Nordbayern, Beschluss vom 22.07.2010 - 21.VK-3194-26/10

(ohne amtlichen Leitsatz)

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VPRRS 2013, 0681
DienstleistungenDienstleistungen
Beschaffung von Computer- und Kernspintomographen

VK Arnsberg, Beschluss vom 21.02.2011 - VK 1/11

(ohne amtlichen Leitsatz)

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VPRRS 2013, 0622
Mit Beitrag
DienstleistungenDienstleistungen
Wann müssen einzelne Kriterien der Ausschreibung dokumentiert werden?

VK Südbayern, Beschluss vom 02.05.2013 - Z3-3-3194-1-08-03/13

1. Hat der Antragsteller eines Nachprüfungsantrages im strittigen Vergabeverfahren kein Angebot abgegeben, ist von seiner Antragsbefugnis auch dann auszugehen, wenn dieser vorträgt, durch rechtsverletzende Bestimmungen in den Vergabeunterlagen an der Einreichung eines chancenreichen Angebots gehindert oder erheblich beeinträchtigt worden zu sein. Um das Auftragsinteresse zu belegen, genügt in diesem Fall eine vorprozessuale Rüge und anschließende Einreichung eines Nachprüfungsantrages.*)

2. Die Prüfung des § 8 EG Abs. 7 VOL/A ist stets vor dem Hintergrund den generellen Beschaffungsfreiheit des Auftraggebers zu sehen. Demzufolge ist es ist grundsätzlich Sache des Auftraggebers, über die Art und Ausgestaltung des Beschaffungsgegenstands zu entscheiden.*)

3. Die Vergabestelle ist nicht verpflichtet, auf einzelne Eigenschaften für ein zu beschaffendes Produkt deshalb zu verzichten, weil diese in der Vergangenheit von dieser nicht erhoben wurden, diese Forderungen eher selten vorkommen und durch gesetzliche Vorgaben nicht zwingend vorgegeben sind.*)

4. Eine Beschränkung oder Einengung des Wettbewerbs als Folge des Bestimmungsrechts des Auftraggebers ist grundsätzlich hinzunehmen, wenn sich die Beschaffungsentscheidung an sach- und auftragsbezogenen Kriterien orientiert und die Begründung inhaltlich und sachlich nachvollziehbar ist. Derartige Kriterien sind bei der Beschaffung von Fußschaltern die die Eignung zur maschinellen Reinigung erfüllen gegeben, da der Auftraggeber nicht nur gegenüber seinen Patienten sondern auch seinen Mitarbeitern in der Verantwortung dafür steht, diese weitestgehend vor einer Übertragung von gefährlichen Keimen zu schützen. Vor diesem Hintergrund hat der Auftraggeber ein berechtigtes Interesse, bei der Aufbereitung aller Geräte die Methode anzuwenden, die eine sichere Keimreduktion seiner Ansicht nach am besten gewährleistet.*)

5. Der Entscheidungsprozess über die Festlegung eines Einzelkriteriums eines zu beschaffenden Gegenstandes ist dann zu dokumentieren, wenn dieses zu einer erheblichen Beschränkung des potenziellen Teilnehmerfeldes auf ein oder wenige Unternehmen führt.*)

6. Das Recht auf Akteneinsicht gemäß § 111 GWB stellt einen Ausfluss verfassungsrechtlich geschützter Rechte dar und dient der Gewährleistung des Anspruchs auf rechtliches Gehör (Art. 103 Abs. 1 GG) bzw. der Wahrung des Rechtsstaatsprinzips (Art. 20 Abs. 3 GG), wonach ein Gericht - oder eine gerichtsähnliche Institution wie die Vergabekammer im Nachprüfungsverfahren - seiner Entscheidung nicht Tatsachen oder Beweisergebnisse zugrunde legen darf, zu denen sich die Beteiligten nicht äußern konnten. Auch sichert das Akteneinsichtsrecht das Grundrecht auf effektiven Rechtsschutz gemäß Art. 19 Abs. 4 GG. Diese Rechte finden aber dort ihre Grenzen, wo dem Antragsteller Daten preisgegeben werden würden, aus denen dieser Rückschlüsse auf Geschäftsgeheimnisse von konkurrierenden Mitbewerbern am Markt gewinnen kann.*)

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VPRRS 2013, 0605
DienstleistungenDienstleistungen
Wann ist ein Bewerber als unzuverlässig einzustufen?

VK Hamburg, Beschluss vom 25.04.2013 - Vgk FB 2/13

1. Für die Bewertung der Zuverlässigkeit im Vergabeverfahren ist maßgebend, inwieweit die Umstände des einzelnen Falles die Aussage rechtfertigen, ein Bieter, Interessent oder Verhandlungspartner werde die Leistungen, die Gegenstand des Vergabeverfahrens sind, vertragsgerecht und reibungslos erbringen; insofern handelt es sich um eine Prognoseentscheidung aufgrund des in der Vergangenheit liegenden Geschäftsgebarens des Bewerbers.

2. Greift der Auftraggeber bei der Beurteilung auf Erfahrungen zurück, die er mit dem Bewerber bei der Abwicklung eines früheren Auftrags gemacht hat, werden keine sachfremden Erwägungen angestellt, insbesondere dann nicht, wenn sich aus der Abwicklung vertragliche Verfehlungen ergeben haben.

3. Ausreichend für die Berechtigung der Annahme, ein Bewerber sei unzuverlässig, sind nicht nur eine auf der Hand liegende Vertragsverletzung, die den Auftraggeber zur fristlosen Kündigung berechtigt, sondern auch solche Umstände des Einzelfalles, die die Besorgnis rechtfertigen, die reibungslose Durchführung des Auftrages könne nicht erwartet werden.

4. Plant der Auftraggeber, eine Klinik mit medizintechnischer Ausrüstung auszustatten, die oberhalb des Standardniveaus liegt und führen die Leistungen des Auftragnehmers dazu, dass die Ausrüstung nur dem gegenwärtigen medizinisch-technischem Standard entsprechen, liegt darin ein gravierender Mangel.

5. Solche negative Erfahrungen mit einem Auftraggeber hinsichtlich der Leistungserbringung darf vergaberechtlich als unzureichende Zuverlässigkeit gewertet werden, sofern diese in zeitlicher und fachlicher Hinsicht mit dem aktuellen Auftrag in einem sachlichen Zusammenhang steht.

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VPRRS 2013, 0600
LabortechnikLabortechnik
Welcher Auftragswert bei wiederkehrenden Aufträgen/Daueraufträgen?

VK Nordbayern, Beschluss vom 08.04.2013 - 21.VK-3194-12/13

Gem. § 3 Abs. 1 VgV ist bei der Schätzung der Auftragswert von der geschätzten Gesamtvergütung für die vorgesehene Leistung auszugehen. Gem. § 3 Abs. 3 Nr. 1 VgV ist bei wiederkehrenden Aufträgen oder Daueraufträgen über Liefer - oder Dienstleistungen der Auftragswert auf der Grundlage des tatsächlichen Gesamtwertes entsprechender aufeinander folgender Aufträge aus dem vorangegangenen Haushaltsjahr zu schätzen; dabei sind voraussichtliche Änderungen bei Mengen oder Kosten möglichst zu berücksichtigen, die während der zwölf Monate zu erwarten sind, die auf den ursprünglichen Auftrag folgen.*)

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VPRRS 2013, 0527
Mit Beitrag
ArzneimittelArzneimittel
Vergabe an unselbstständige Abteilung ist kein öffentlicher Auftrag!

VK Südbayern, Beschluss vom 08.03.2013 - Z3-3-3194-1-02-01/13

1. Das Vergaberecht kommt erst dann zur Anwendung, wenn zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer ein Vertragsverhältnis besteht. Das erfordert einen Vertrag zwischen zwei voneinander getrennten juristischen Personen.

2. Erfolgt die Aufgabenwahrnehmung durch eine rechtlich unselbstständige Abteilung des öffentlichen Auftraggebers, liegt kein Vertrag vor.

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VPRRS 2013, 0513
GesundheitGesundheit
Kein Rahmenvertrag ohne konkreten Beschaffungsbedarf!

OLG Karlsruhe, Beschluss vom 16.11.2012 - 11 Verg 9/12

Bei dieser Entscheidung ist das Aktenzeichen falsch. Das richtige Aktenzeichen lautet:

15 Verg 9/12

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VPRRS 2013, 0366
ArzneimittelArzneimittel
VOL/A 2009: Ordnungsgemäßer Verschluss muss nicht dokumentiert werden!

VK Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 22.02.2013 - 1 VK LSA 21/12

Im Gegensatz zur früheren Rechtslage des § 22 Nr. 3 VOL/A (2006) ist nunmehr gemäß § 14 VOL/A (2009) in die Dokumentation der Angebotsöffnung nicht mehr zwingend aufzunehmen, ob die Angebote insbesondere ordnungsgemäß verschlossen waren. Eine entsprechende Prüfung ist jedoch weiterhin erforderlich, da nicht form- oder fristgerecht eingegangenen Angebote nach § 16 Abs. 3 e) VOL/A zwingend auszuschließen sind.*)

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VPRRS 2013, 0249
DienstleistungenDienstleistungen
Wann sind herstellerbezogene Rahmenvereinbarungen zulässig?

VK Baden-Württemberg, Beschluss vom 10.07.2012 - 1 VK 17/12

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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VPRRS 2013, 0244
Mit Beitrag
DienstleistungenDienstleistungen
Keine Rahmenvereinbarung ohne konkreten Beschaffungsbedarf!

OLG Karlsruhe, Beschluss vom 16.11.2012 - 15 Verg 9/12

1. Die Ausschreibung einer Rahmenvereinbarung über die Beschaffung technischer Geräte ist vergaberechtlich unzulässig, wenn es an einem konkreten Beschaffungsbedarf des Auftraggebers fehlt.

2. Dem Auftraggeber obliegt zwar die Bestimmung des Auftragsgegenstands. Deshalb kann der Auftraggeber über die an die zu beschaffenden Gegenstände zu stellenden technischen und ästhetischen Anforderungen bestimmen. Allerdings muss diese Anforderung objektiv auftrags- und sachbezogen sein. Ist diese Voraussetzung nicht erfüllt, verstößt die Ausschreibung des Produkts eines bestimmten Herstellers gegen den Grundsatz der produktneutralen Ausschreibung.




VPRRS 2013, 0219
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Berechnung des Schwellenwerts: Berücksichtigung von Optionen

VK Bremen, Beschluss vom 23.01.2002 - VK 11/01

(ohne amtlichen Leitsatz)

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VPRRS 2013, 0067
DienstleistungenDienstleistungen
Bieter ist auch Nachunternehmer: Kein Verstoß gegen Geheimwettbewerb!

VK Bund, Beschluss vom 30.11.2012 - VK 2-131/12

1. Die Rügeobliegenheit entsteht erst mit der Erlangung der positiven Kenntnis von dem im Nachprüfungsverfahren geltend gemachten Vergabeverstoß. Zur Kenntnis gehört zum einen das Wissen von denjenigen Tatsachen, aus denen sich der geltend gemachte Vergabefehler ergibt; notwendig ist außerdem die zumindest laienhafte rechtliche Wertung, dass es sich in dem betreffenden Punkt um ein rechtlich zu beanstandendes Vergabeverfahren handelt.

2. Der Begriff der wettbewerbsbeschränkenden Abrede ist mit Blick auf den Wettbewerbsgrundsatz weit auszulegen. Er ist nicht auf gesetzeswidriges Verhalten beschränkt, sondern umfasst auch alle sonstigen Absprachen und Verhaltensweise eines Bieters, die mit dem vergaberechtlichen Wettbewerbsgebot unvereinbar sind. Deshalb ist bereits die bloße Verletzung des Vertraulichkeitsgrundsatzes, das heißt die Kenntnis vom Inhalt eines konkurrierenden Angebots, als ausschlussbegründender Verstoß gegen den Leistungswettbewerb angesehen.

3. Allein der Umstand, dass ein Bieter ein eigenes Angebot einreicht und zugleich bei einem anderen Angebot als Nachunternehmer eingesetzt werden soll, genügt nicht einmal bei Konkurrenz um ein und denselben Auftrag, um daraus die für einen Angebotsausschluss erforderliche Kenntnis der Bieter vom Inhalt des jeweils anderen Angebots und damit einen Verstoß gegen den Geheimwettbewerb schlussfolgern zu können.

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VPRRS 2013, 0002
DienstleistungenDienstleistungen
Mittelstandsklausel gilt auch bei der Hilfsmittelbeschaffung

VK Bund, Beschluss vom 18.10.2012 - VK 2-77/12

1. Das Gebot der Berücksichtigung mittelständischer Interessen (Mittelstandsklausel) gilt auch im Bereich der Hilfsmittelbeschaffung durch gesetzliche Krankenkassen.

2. Ob ein Unternehmen groß oder mittelständisch ist, entscheidet sich nicht nach statischen Kriterien, sondern unter wettbewerblichen Gesichtspunkten nach den jeweils herschenden Marktverhältnissen, die auf unterschiedlichen Märkten unterschiedlich ausgeprägt sein können.

3. Von einem öffentlichen Auftraggeber kann keine umfassende, in der Sache vollkommen und mit absoluter Sicherheit zutreffende Marktanalyse erwartet werden. Es reicht aus, wenn sie plausibel und im Vergabeverfahren hinreichend mit Tatsachenfeststellungen belegt ist.

4. Werden im Vergabeverfahren Gebietslose definiert, in denen ein Bieter ein Exklusivrecht zur Leistungserbringung erhält, so liegt ein möglicher Zuwachs bei den Fallzahlen in der Natur der Sache. Die sich daraus ergebenden logistischen und betriebswirtschaflichen Schwierigkeiten müssen jedem Bieter von vornherein bekannt sein.

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Online seit 2012

VPRRS 2012, 0436
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Fallpauschalen im Gesundheitswesen sind nicht vergaberechtswidrig!

VK Lüneburg, Urteil vom 03.09.2012 - VgK-29/2012

1. Eine geforderte Darstellung branchenüblicher begleitender Dienstleistungen genügt den Anforderungen an die Leistungsbeschreibung, wenn sie sich auf in der Branche bekannte Stichworte beschränkt.

2. Funktionale Leistungsbeschreibungen und pauschalierte einheitliche Versorgungspreise als Mittel der Kostensenkung im Gesundheitswesen sind nicht vergaberechtswidrig.

3. Ein im öffentlichen Auftragswesen erfahrener Bieter muss hinreichend eigene Rechtskenntnisse besitzen, um auch ohne anwaltliche Beratung die Problematik eines einheitlichen Versorgungspreises und unverständlichen Managementkonzepts zu erkennen. Anders ist dies, wenn eine atypische Marktsituation vorliegt.

4. Es besteht keine Verpflichtung des Bieters zur zeitnahen Durchsicht der Vertragsunterlagen im Hinblick auf etwaige Vergabeverstöße.

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VPRRS 2012, 0434
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Keine Bieterpflicht zur zeitnahen Durchsicht der Vertragsunterlagen!

VK Lüneburg, Beschluss vom 03.09.2012 - VgK-28/2012

1. Der Bieter ist nicht zur zeitnahen Durchsicht der Vertragsunterlagen verpflichtet. Etwas anderes kann dann gelten, wenn er detailierte Kenntisse von einem möglichen Vergabeverstoß hat.

2. Ein im öffentlichen Auftragswesen erfahrener Bieter muss auch ohne anwaltliche Beratung den Unterschied zwischen einem offenen Verfahren und einem nicht offenen Verfahren mit vorheriger öffentlicher Aufforderung zur Teilnahme erkennen können. Anders ist dies nur, wenn es sich um eine atypische Marktsituation handelt.

3. Wird die Lieferung von nur funktional beschriebenen Produkten zusammen mit der Lieferung des gesamten Zubehörs und der zugehörigen Dienstleistungen vergeben, ist das Verfahren mit vorheriger öffentlicher Aufforderung zur Teilnahme zulässig, weil die vertraglichen Spezifikationen nicht hinreichend genau festgelegt werden können.

4. Der Abschluss eines Rahmenvertrages ohne garantierte Abnahmeverpflichtung stellt kein ungewöhnliches Wagnis dar, wenn eine Bevorratung mit den ausgeschriebenen Produkten weder besondere Lagerstätten erfordert, noch es mit gravierenden Bedarfsschwankungen zu rechnen ist.

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VPRRS 2012, 0402
DienstleistungenDienstleistungen
Ungleiches darf nicht gleich behandelt werden!

VK Schleswig-Holstein, Beschluss vom 20.07.2012 - VK-SH 16/12

1. "Nachgefordert" im Sinne des § 19 EG Absatz 2 Satz 1 VOL/A und somit fehlen können nur solche Nachweise, die überhaupt eindeutig mit Angebotsabgabe gefordert gewesen sind. Will ein Auftraggeber den Ausschluss eines Angebots auf einen fehlenden Nachweis stützen, muss dieser Nachweis unmissverständlich mit Angebotsabgabe gefordert gewesen sein.*)

2. Die vorherige Bekanntgabe der Zuschlagskriterien samt Gewichtung soll die Bewerber in die Lage versetzen zu erkennen, worauf es dem Auftraggeber in welchem Maße ankommt. Zur Vermeidung von Manipulationsmöglichkeiten ist mit der Bekanntgabe der Zuschlagskriterien sowie der Gewichtung dieser Zuschlagskriterien untereinander eine Selbstbindung des Auftraggebers verbunden.*)

3. Stellt der öffentliche Auftraggeber für ein qualitatives Zuschlagskriterium einen Fragenkatalog mit 106 gewünschten Merkmalen auf, zu denen die Bieter jeweils mit Ja oder Nein anzugeben haben, ob sie das jeweilige Merkmal anbieten, stellt es einen Verstoß gegen das Gleichbehandlungsgebot dar, wenn der öffentliche Auftraggeber ein Angebot, das lediglich 86 dieser Merkmale erfüllt, mit der gleichen Punktzahl bewertet wie ein Angebot, das 102 dieser Merkmale erfüllt. Insofern liegt ein Verstoß gegen das Gleichbehandlungsgebot auch dann vor, wenn Ungleiches ohne sachlichen Grund gleich behandelt wird.*)

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VPRRS 2012, 0389
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Eignung muss erst im Zeitpunkt der Auftragsausführung vorliegen!

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 23.05.2012 - Verg 4/12

1. Wird ein Mindestdauer an berufspraktischer Erfahrung eines Bieters oder seiner Mitarbeiter vom Auftraggeber verlangt, so ist weder auf den Zeitraum bis zur Abgabe eines Angebots noch auf den Zeitraum bis zum Vertragsschluss, sondern auf den Zeitraum bis zum Vertragsbeginn abzustellen. Der Auftraggeber ist nur berechtigt, auf einen anderen Zeitraum abzustellen, wenn er dies in der Vergabebekanntmachung entsprechend angibt.

2. Die vorzulegenden Eignungsnachweisen müssen klar und widerspruchsfrei festgelegt worden sein. Unklarheiten und Widersprüche gehen zu Lasten des Auftraggebers.

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VPRRS 2012, 0321
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Angebotenes gegenüber ausgeschriebenem Fabrikat gleichwertig?

VK Nordbayern, Beschluss vom 06.09.2012 - 21.VK-3194-15/12

1. Einem Nachprüfungsantrag kann, mangels relevanter Verletzung von Bieterrechten, dann kein Erfolg beschieden sein, wenn der Antragsteller auch bei vergaberechtskonformer Durchführung des Verfahrens keine realistische Chance gehabt hätte, den Auftrag zu erlangen. Die Antragbefugnis ist jedoch anzuerkennen, wenn nicht mit der erforderlichen Sicherheit festgestellt werden kann, ob das Angebot des vor dem Beschwerdeführer liegenden Bieters einem Zuschlag an den Antragsteller entgegenstehen wird.*)

2. Der Bieter muss davon ausgehen, dass der Auftraggeber die Leistung regelmäßig in der von ihm vorgegebenen Ausstattung ausgeführt haben will. Nur dann ist eine erschöpfende, vergleichende Wertung der einzelnen Angebote möglich und ein transparenter, chancengleicher Bieterwettbewerb im Sinne des § 97 Abs. 1 und 2 GWB gewährleistet. Die Vergabestelle hat kein Recht zu einer wie auch immer gearteten großzügigen Handhabe, im nachhinein von ihren Festlegungen abzuweichen. Sie ist vielmehr gezwungen, das abweichende Angebot aus der Wertung zunehmen.*)

3. Für die Frage der Gleichwertigkeit eines angebotenen Fabrikats im Verhältnis zum ausgeschriebenen Fabrikat ist in erster Linie auf die sonstige allgemeine Leistungsbeschreibung abzustellen, denn in ihr bringt der Auftraggeber für die Bieter erkennbar zum Ausdruck, auf welche Leistungsmerkmale es ihm wesentlich ankommt.*)

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VPRRS 2012, 0292
DienstleistungenDienstleistungen
Aufgabenübertragung an Dritten: Umgehung des Vergaberechts!

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 01.08.2012 - Verg 15/12

1. Nicht nur Liefer- und Dienstleistungsverträge als solche, sondern auch Rahmenvereinbarungen darüber unterliegen dem Vergaberecht.

2. Schließt eine gesetzliche Krankenkasse mit einem Dritten (hier: einer Managementgesellschaft) einen Vertrag über die "zentrale Koordinierung von integrierten Behandlungs- und Versorgungsabläufen", entledigt sich die Krankenkasse der sie bei den Folgeverträgen grundsätzlich treffenden Ausschreibungspflicht, wenn der Dritte Rahmenvereinbarungen ohne eine vergaberechtliche Bindung vergeben kann. In der Ausnutzung der dazu gegebenen Möglichkeit liegt eine Umgehung des Vergaberechts.

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VPRRS 2012, 0291
Instrumente und HilfsmittelInstrumente und Hilfsmittel
Managementaufgaben übernommen: Dadurch öffentlicher Auftraggeber?

VK Bund, Beschluss vom 04.05.2012 - VK 2-130/11

Managementgesellschaften, die nicht von einem öffentlichen Auftraggeber beherrscht oder finanziert werden, sondern rein privat organisiert und tätig sind, fallen nicht unter den abschließenden Katalog des § 98 GWB, der im deutschen Vergaberecht den Begriff des "öffentlichen Auftraggebers" definiert.

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VPRRS 2012, 0244
MedizintechnikMedizintechnik
Wann sind der Beigeladenen die Verfahrenskosten zu erstatten?

OLG München, Beschluss vom 16.07.2012 - Verg 6/12

1. Die Kosten des Verfahrens sind der unterliegenden Partei aufzuerlegen, es sei denn die Kosten insgesamt oder teilweise durch Verschulden eines Beteiligten entstanden sind. Dies gilt auch für die Kosten eines Beigeladenen.

2. Alleine der Umstand, dass ein Beigeladener neben sachlichen und dem Verfahren dienlichen Gesichtspunkten reine Vermutungen vorträgt, rechtfertigt es nicht, ihm aus Billigkeitsgründen den Ersatz der Kosten zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung zu versagen.

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VPRRS 2012, 0175
DienstleistungenDienstleistungen
Beanstandung der Verfahrensart: Ausschluss aus Vergabeverfahren?

VK Brandenburg, Beschluss vom 01.08.2011 - VK 22/11

Zum Auslösen der Rügeobliegenheit nach § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB wird auf die "Erkennbarkeit" in den Verdingungsunterlagen enthaltener Vergaberechtsverstöße abgestellt. Maßstab dafür ist die Erkenntnismöglichkeit des Bieters bei Anwendung der üblichen Sorgfalt. Die Erkennbarkeit muss sich auf die den Verstoß begründenden Tatsachen und auf deren rechtliche Beurteilung beziehen. Ein grundsätzlich erkennbarer Fehler ist die etwaig falsche Verfahrensart, sei es aus der Bekanntmachung, sei es aus den Vergabeunterlagen .

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Online seit 2011

VPRRS 2011, 0442
MedizintechnikMedizintechnik
Projektleiter ohne einschlägige Berufserfahrung: Punktabzüge bei der Wertung!

VK Bund, Beschluss vom 24.06.2011 - VK 1-63/11

1. Eine ordnungsgemäße Rüge liegt nur dann vor, wenn sie eindeutig als Aufforderung zu verstehen ist, den beanstandeten Vergabeverstoß zu beseitigen. Reine Bitten oder Aufklärungsverlangen reichen insoweit nicht aus.

2. Ein öffentlicher Auftraggeber muss den Unternehmen, die an seiner Ausschreibung teilnehmen, die Kriterien mittteilen, die für ihn wertungsrelevant sind. Dementsprechend darf der Auftraggeber bei der anschließenden Wertung nur diese Kriterien anwenden, die er den Unternehmen vorher mitgeteilt hat.

3. Dies gilt nicht für die Zuschlagskriterium im Rahmen der vierten Wertungsstufe, sondern auch für die Wertung der Teilnahmeanträge gelten.

4. Der Auftraggeber kann bei der Wertung nicht nur die generelle berufliche Befähigung des Projektleiters, sondern auch dessen einschlägige Erfahrungen (hier: im Bereich telemedizinischer Projekte) berücksichtigen.

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VPRRS 2011, 0373
DienstleistungenDienstleistungen
Wann entsteht Rügeobliegenheit?

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 30.06.2011 - Verg 25/11

1. Eine Rügeobliegenheit kann nach dem Wortlaut des § 107 Abs. 3 S. 1 GWB erst entstehen, wenn der Auftraggeber (vermeintlich) einen Verstoß gegen das Vergaberecht begangen hat, nicht bereits dann, wenn er einen Vergaberechtsverstoß in der Zukunft zu begehen droht.

2. Ist ein Wettbewerber nach Auffassung des späteren Antragstellers ungeeignet oder entspricht das Angebot des Wettbewerbers nicht der Leistungsbeschreibung, so begeht ein öffentlicher Auftraggeber erst dann einen Verstoß, wenn es das Angebot des Wettbewerbers trotz der (vermeintlichen) Mängel bei der Wertung nach § 19 EG VOL/A 2009 positiv zulässt.

3. Zur Inhaltlichen Klarheit von Mindestanforderungen.

4. Das Vergabenachprüfungsverfahren ist kein objektives Verfahren zur Überprüfung, ob das Vergabeverfahren in jeder Hinsicht rechtmäßig abgelaufen ist. Es dient vielmehr lediglich dem Schutz der Bieterchancen des Antragstellers.

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VPRRS 2011, 0367
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Frist zur Vorlage fehlender Erklärungen: 21 Stunden ausreichend?

VK Bund, Beschluss vom 29.04.2011 - VK 1-34/11

1. Die VOL/A-EG sieht anders als § 16 Abs. 1 Nr. 3 VOB/A (sechs Kalendertage) keine konkrete Vorlagefrist vor, vielmehr liegt diese im von der Vergabekammer zumindest eingeschränkt überprüfbaren Ermessen des öffentlichen Auftraggebers.

2. Die Frist muss angemessen sein und es ist bei ihrer Bemessung u.a. zu berücksichtigen, mit welchem Aufwand die nachgeforderte Erklärung beschafft werden kann.

3. Allerdings verhält es sich grundsätzlich auch nicht so, dass dem betreffenden Bieter eine so lange Frist eingeräumt werden muss wie ursprünglich im Rahmen der Angebotserstellung vorgesehen war. Durch die Nachforderung erhält der Bieter lediglich die erneute Chance, dieser Anforderung spätestens jetzt gerecht zu werden.

4. Der Bieter hatte daher bereits seit der Kenntnis der Bekanntmachung Möglichkeit und auch Veranlassung, zügig die geforderten CE-Erklärungen zu besorgen. Vor diesem Hintergrund kann auch eine Frist von knapp 21 Stunden zur Vorlage der CE-Konformitätserklärung ausreichend sein.

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VPRRS 2011, 0280
DienstleistungenDienstleistungen
Konkurrenzpreis unauskömmlich: Kein Bieterschutz!

VK Baden-Württemberg, Beschluss vom 13.07.2011 - 1 VK 37/11

1. Lediglich der pauschale Hinweis, dass ein Bieter auf Grund seiner Branchen- und Marktkenntnis ein Wertungsergebnis anzweifelt, ersetzt noch nicht den Vortrag konkreter Umstände.

2. Ein Nachprüfungsantrag hat zeitlich nach der Erklärung der Rüge zu erfolgen. Nur ausnahmsweise kann auf diese Reihenfolge oder die Rüge insgesamt verzichtet werden.

3. Einen Bieterschutz im Rechtssinn entfaltet § 19 EG Abs. 6 Satz 2 VOL/A 2009 nur dann, wenn das an den Auftraggeber gerichtete Gebot, wettbewerbsbeschränkende und unlautere Verhaltensweisen zu bekämpfen, den Ausschluss des als unangemessen niedrig gerügten Preisangebots fordert.

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VPRRS 2011, 0227
DienstleistungenDienstleistungen
Begleitschreiben widerspricht Angebotsunterlagen: Ausschluss!

VK Sachsen, Beschluss vom 22.06.2011 - 1/SVK/024-11

1. Ein Begleitschreiben des Bieters ist regelmäßig Bestandteil seines Angebots. Sofern das Schreiben angebotsrelevante Inhalte wie Angebotspreis oder Lieferfristen umfasst, muss die Vergabestelle diese Erklärungen berücksichtigen. Es ist dann eine Frage der Auslegung des Angebotes, wie die im Begleitschreiben aufgeführten Inhalte sich in den Gesamtkontext des Angebots einfügen.*)

2. Enthält ein Angebot widersprüchliche Preisangaben, so ist für den öffentlichen Auftraggeber der von dem Bieter tatsächlich gewollte Preis nicht erkennbar. Grundsätzlich dürfen jedoch nur Angebote gewertet werden, welche vollständige und widerspruchsfreie Preisangaben enthalten. Der Grund hierfür liegt darin, dass Manipulationen begegnet werden soll, denn der Bieter hätte es sonst bei unvollständigen oder widersprüchlichen Preisangaben in der Hand, die Auskömmlichkeit oder Wettbewerbsfähigkeit seines Angebotes je nach Lage des Ausschreibungsverfahrens herzustellen.*)

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VPRRS 2011, 0226
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Nur ein Produkt "passt": Verdeckte Ausschreibung eines Leitfabrikats!

VK Sachsen, Beschluss vom 01.07.2011 - 1/SVK/025-11

Soweit durch die Vielzahl der Vorgaben im Leistungsverzeichnis in einzelnen Positionen genaue Festlegungen, d. h. Mindestbedingungen hinsichtlich verschiedener Leistungsparameter getroffen wurden, denen nur ein einziges, bestimmtes Produkt gerecht werden kann, lässt sich lediglich über den Zusatz "oder gleichwertig" im Zusammenhang mit der Vorgabe eines (nicht produktneutralen) Leitfabrikats der Wettbewerb nicht eröffnen.*)

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VPRRS 2011, 0193
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Keine Abweichen v. bekannt gegebenen techn. Mindestbedingungen möglich

VK Sachsen, Beschluss vom 31.01.2011 - 1/SVK/051-10

1. Eine nachträgliche Festlegung und Gewichtung von Unterkriterien zu einem Wertungskriterium wie bspw. "Funktionalität" stellt einen Verstoß gegen das Transparenzgebot dar.*)

2. Durch die Angabe von technischen Mindestbedingungen bindet sich der Auftraggeber dahingehend selbst, dass er lediglich solche Produkte als ausschreibungskonform akzeptieren darf, die mindestens die vorgegebenen Parameter erfüllen oder besser als diese sind. Denn ein Auftraggeber hat kein Recht, den für alle Bieter gleichermaßen verbindlich vorgegebenen Vorgaben nachträglich einen von den Verdingungsunterlagen abweichenden Inhalt beizumessen. Die Vorschriften § 19 EG Abs. 3 d i.V.m. § 16 EG Abs. 4 VOL/A 2009 sollen sicherstellen, dass das Angebot den Verdingungsunterlagen entspricht und damit im Wettbewerb vergleichbar ist.*)

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VPRRS 2011, 0068
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Die Beifügung eigener AGB`s in den Begleitschreiben ist unzulässig

VK Lüneburg, Beschluss vom 11.03.2008 - VgK-05/2008

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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Online seit 2010

VPRRS 2010, 0337
DienstleistungenDienstleistungen
Folgen einer mangelhaften Dokumentation

OLG Jena, Beschluss vom 09.09.2010 - 9 Verg 4/10

1. In der Vorabinformation muss der früheste Zeitpunkt des Vertragsschlusses genannt werden. Der andernfalls erteilte Zuschlag ist unwirksam.

2. Ein Verstoß gegen die Pflicht zur europaweiten Ausschreibung verletzt nicht ohne Weiteres die Rechte eines Bieters, der nicht nur durch eine andere Form der Veröffentlichung über die Vergabeabsicht informiert und deshalb in die Lage versetzt wird, durch Anforderung der Verdingungsunterlagen sein Interesse an der Auftragsvergabe zu bekunden, sondern auch ein Angebot abgibt.

3. Weist die Vergabeakte solch massive Dokumentationsmängel auf, dass das Vergabeverfahren anhand dieser kaum nachvollzogen werden kann, liegt darin eine Verletzung des Transparenzgrundsatzes, die dazu führt, dass das Verfahren ab dem Zeitpunkt der unzureichenden Dokumentation zu wiederholen ist.

4. Um Transparenz zu gewährleisten und Manipulationsmöglichkeiten weitestmöglichst auszuschließen, kommt eine Heilung von Dokumentationsmängeln grundsätzlich nicht in Betracht.

5. Die Konsequenz unstatthafter Nachverhandlungen besteht weder in einer Wiederholung des gesamten Vergabeverfahrens, noch führen sie zu einem Ausschluss des entsprechenden Angebots; vielmehr ist das Angebot ohne Berücksichtigung der nachverhandelten Änderungen zu werten.

6. Mit der Aufforderung zur Abgabe eines Angebots kann die Vergabestelle die mit dem Angebot bzw. später auf Anforderung vorzulegenden Eignungsnachweise konkretisiert. Hierzu ist sie berechtigt; sie darf die in der Bekanntmachung festgelegten Anforderungen nur später nicht verschärfen.

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VPRRS 2010, 0335
DienstleistungenDienstleistungen
Aufklärung darf nicht zu Änderung des Angebotes führen

OLG München, Beschluss vom 02.09.2010 - Verg 17/10

1. Werden pneumatische Bremsen verlangt, ist ein Angebot mit mechanischen Bremsen auszuschließen.

2. Eine Aufklärung nach § 24 VOL/A 2006 darf nicht zu einer Änderung des Angebotes führen; sonst würde der Gleichbehandlungsgrundsatz gegenüber anderen Bietern verletzt, denen nicht die Chance gegeben wird, ein nicht zuschlagsfähiges Angebot zuschlagsfähig zu machen. Diese Grundsätze gelten erst recht für Angaben im Nachprüfungsverfahren.

3. Die Unsicherheit, ob nun bis Auftragserteilung ein marktreifes Produkt vorliegt oder nicht, darf durchaus bei der Wertung herangezogen werden.

4. Nach § 25a Nr. 1 Abs. 2 VOL/A 2006 darf der öffentliche Auftraggeber bei der Wertung nur diejenigen Kriterien berücksichtigen, welche in der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen genannt sind. Aus dem Transparenzgebot folgt weiter, dass dies auch für die Gewichtung der einzelnen Kriterien zu gelten hat.

5. Ist das Angebot des Antragstellers zwingend auszuschließen, kann ein rechtlich geschütztes Interesse an einer weitergehenden Akteneinsicht nicht bejaht werden.

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VPRRS 2010, 0264
BewachungsleistungenBewachungsleistungen
Beschaffungsziel unterliegt nicht vergaberechtlicher Nachprüfung!

VK Baden-Württemberg, Beschluss vom 17.05.2010 - 1 VK 18/10

1. Die Festlegung hoher technischer Anforderungen durch die Vergabestelle ist zulässig, so lange diese sachlich gerechtfertigt sind.

2. Beim Vorliegen sog. Alleinstellungsmerkmale ist die Durchführung eines Verhandlungsverfahrens ohne vorherige Bekanntmachung zulässig.

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VPRRS 2010, 0203
DienstleistungenDienstleistungen
Rügeerfordernis und Zulässigkeit eines Verfahrens ohne Bekanntmachung

VK Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 11.05.2009 - 1 VK LVwA 11/09

1. Zur Rügeerfordernis im Hinblick auf de-facto-Vergabe bzw. Verhandlungsverfahren ohne Vergabebekanntmachung

2. Zur Zulässigkeit eines Verhandlungsverfahrens ohne Vergabebekanntmachung

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VPRRS 2010, 0125
DienstleistungenDienstleistungen
Nachträgliche Bekanntgabe von Unterkriterien

VK Brandenburg, Beschluss vom 19.01.2010 - VK 47/09

1. Die Rügeobliegenheit entfällt für solche Vergaberechtsfehler, die der antragstellenden Partei erst während des laufenden Nachprüfungsverfahrens bekannt werden, weil dann deren Zweck, ein Nachprüfungsverfahren zu vermeiden, nicht mehr erreicht werden kann.

2. § 9a VOL/A ist richtlinienkonform dahin auszulegen, dass der öffentliche Auftraggeber sich nicht darauf beschränken darf, die Zuschlagskriterien als solche zu benennen; vielmehr hat er den Bietern auch von ihm zu den Zuschlagskriterien aufgestellte Unterkriterien ("alle Zuschlagskriterien") Mitzuteilen.

3. Zu der Frage, wann der Auftraggeber nachträglich Unterkriterien und ihre Gewichtung festlegen kann.

4. Ist der Auftraggeber aus nachvollziehbaren Gründen (zum Beispiel wegen der Komplexität des Auftragsgegenstandes) erst kurz vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe in der Lage, die Unterkriterien sowie deren Gewichtung festzulegen, muss er die spätere Festlegung den Bietern nachträglich bekannt geben, sofern die Kenntnis davon die Vorbereitung der Angebote beeinflussen kann. Darüber hinaus hat der Auftraggeber den Bietern Gelegenheit zu einer Änderung oder Anpassung der Angebote, soweit diese bereits vorbereitet sind, zu geben. Notfalls hat dies dadurch zu geschehen, indem die Frist zur Angebotsabgabe verlängert wird.

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VPRRS 2010, 0098
DienstleistungenDienstleistungen
Rügen sind bedingungsfeindlich!

LSG Hessen, Beschluss vom 15.12.2009 - L 1 KR 337/09 ER Verg

1. Eine Rüge setzt voraus, dass der Auftraggeber erkennen kann, dass der Bieter einen Vergaberechtsverstoß unmittelbar beanstanden und nicht nur eine bloße Frage stellen oder eine Bitte um Klarstellung äußern will.

2. Rügen dürfen nicht unter die Bedingung gestellt werden, dass der Auftraggeber zunächst Fragen beantwortet oder aus der Sicht des Bieters vorhandene offene Punkte klärt. Der Bieter darf die Rüge nicht unter eine Bedingung stellen.

3. Bei der Ausschreibung von medizinischen Hilfsmitteln im Wege einer Rahmenvereinbarung verletzt eine Leistungsbeschreibung nicht § 8 Nr. 1 Abs. 1 und 3 VOL/A, wenn der Bedarf auf der Grundlage der Fallzahlen aus einem kürzlich zurückliegenden Zeitraum ermittelt wird. Der Auftraggeberin, einer Krankenkasse, ist eine genauere Ermittlung nicht möglich, weil diese von objektiven und subjektiven Faktoren, nämlich der Erkrankungsfälle und der ärztlichen Verordnungen, abhängt, die zum Zeitpunkt der Bekanntmachung nicht absehbar sind und auf die sie selbst keinen Einfluss hat.

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VPRRS 2010, 0070
DienstleistungenDienstleistungen
Ohne vergleichbare Preise kann kein Angebot ermittelt werden!

VK Schleswig-Holstein, Beschluss vom 11.11.2009 - VK-SH 22/09

1. Sind die Verdingungsunterlagen so gefasst, dass keine vergleichbaren Preise angeboten werden können, kann ein wirtschaftliches Angebot nicht ermittelt werden und es ist auf keines der eingegangenen Angebote der Zuschlag zu erteilen.*)

2. Die aus Gründen der Vergleichbarkeit vorgenommene rechnerische Reduzierung eines Gesamtpreises auf einen Stückpreis ist nicht zulässig, wenn die technischen Bedingungen tatsächlich nicht ein Angebot pro Stück zulassen.*)

3. Sind Vergabefehler auf das fehlerhafte Leistungsverzeichnis zurückzuführen, das der Antragsgegner erstellt und infolgedessen auch zu verantworten hat, steht dies einem Aufhebungsgrund nach § 26 Nr. 1 d VOL/A entgegen.*)

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VPRRS 2010, 0044
DienstleistungenDienstleistungen
fehlerhafter Bewertung im Vergabeverfahren

VK Arnsberg, Beschluss vom 03.12.2009 - VK 30/09

Fehlende Antragsbefugnis wegen offensichtlich mangelndem Schaden aufgrund des Angebotsranges.*)

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Online seit 2009

VPRRS 2009, 0391
DienstleistungenDienstleistungen
Weiter Handlungsspielraum bei technischen Vorgaben und Losaufteilung!

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 22.10.2009 - Verg 25/09

1. Die Art der zu vergebenden Leistung, also der Auftragsgegenstand, kann verlangte technische Merkmale rechtfertigen, selbst wenn diese wettbewerbsfeindliche Auswirkungen haben.

2. Eine Gesamtvergabe ist aus anerkennenswerten und überwiegenden Gründen zulässig, wie zum Beispiel bei drohender Auftragszersplitterung.

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VPRRS 2009, 0177
DienstleistungenDienstleistungen
Zulässigkeit eines Verhandlungsverfahrens

OLG Celle, Beschluss vom 17.07.2009 - 13 Verg 3/09

1. Zur Frage, ob die Beschwerdefrist des § 117 Abs. 1 GWB dadurch in Lauf gesetzt wird, dass die Vergabekammer eine Beschlussabschrift "vorab" per Telefax übersendet.*)

2. Einem Bieter droht regelmäßig auch dann im Sinne von § 107 Abs. 2 S. 2 GWB ein Schaden durch eine Verletzung von Vergabevorschriften, wenn das eingeleitete Vergabeverfahren nicht ohne weiteres durch Zuschlag beendet werden darf und zur Bedarfsdeckung eine Neuausschreibung in Betracht kommt.*)

3. Zur Zulässigkeit eines Verhandlungsverfahrens nach § 3a Nr. 1 Abs. 5 b VOL/A.*)

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VPRRS 2009, 0154
DienstleistungenDienstleistungen
Ausschreibung: Mitteilung von Unterkriterien und Bewertungsmatrix

OLG München, Beschluss vom 19.03.2009 - Verg 2/09

1. Der öffentliche Auftraggeber hat Unterkriterien einschließlich weiterer differenzierender Unterpunkte sowie eine Bewertungsmatrix den Bietern dann mitzuteilen, wenn nicht auszuschließen ist, dass sich die Kenntnis hiervon auf die Präsentation und Bewertung von zu liefernden Geräten im Rahmen einer Testphase auswirken kann.*)

2. Bei einem Verstoß gegen diese Mitteilungspflicht ist im Vergabeverfahren nur derjenige Abschnitt zu wiederholen, in welchem sich die unterlassene Mitteilung auswirken konnte.*)

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VPRRS 2009, 0135
Instrumente und HilfsmittelInstrumente und Hilfsmittel
Gesetzliche Krankenkassen sind öffentliche Auftraggeber

EuGH, Urteil vom 11.06.2009 - Rs. C-300/07

1. Art. 1 Abs. 9 Unterabs. 2 Buchst. c erster Fall Richtlinie 2004/18/EG ist dahin auszulegen, dass eine überwiegende Finanzierung durch den Staat vorliegt, wenn die Tätigkeiten der gesetzlichen Krankenkassen hauptsächlich durch Mitgliedsbeiträge finanziert werden, die nach öffentlich-rechtlichen Regeln, wie sie im Ausgangsverfahren in Rede stehen, auferlegt, berechnet und erhoben werden. Derartige Krankenkassen sind für die Anwendung der Vorschriften dieser Richtlinie als Einrichtungen des öffentlichen Rechts und damit als öffentliche Auftraggeber anzusehen.*)

2. Hat ein gemischter öffentlicher Auftrag sowohl Waren als auch Dienstleistungen zum Gegenstand, besteht das für die Bestimmung, ob der fragliche Auftrag als Lieferauftrag oder als Dienstleistungsauftrag anzusehen ist, anzuwendende Kriterium im jeweiligen Wert der in diesen Auftrag einbezogenen Waren und Dienstleistungen. Bei der Zurverfügungstellung von Waren, die individuell nach den Bedürfnissen des jeweiligen Kunden hergestellt und angepasst werden und über deren Nutzung die jeweiligen Kunden individuell zu beraten sind, ist die Anfertigung der genannten Waren dem Auftragsteil der "Lieferung" für die Berechnung des Wertes des jeweiligen Bestandteils zuzuordnen.*)

3. Sollte sich die Erbringung von Dienstleistungen bei dem fraglichen Auftrag als im Verhältnis zur Warenlieferung überwiegend herausstellen, ist eine zwischen einer gesetzlichen Krankenkasse und einem Wirtschaftsteilnehmer geschlossene Vereinbarung wie die im Ausgangsverfahren in Rede stehende, in der die Vergütung für die verschiedenen, von diesem Wirtschaftsteilnehmer erwarteten Versorgungsformen sowie die Laufzeit der Vereinbarung festgelegt werden, wobei der genannte Wirtschaftsteilnehmer die Verpflichtung übernimmt, Leistungen gegenüber den Versicherten zu erbringen, die diese bei ihm nachfragen, und die genannte Kasse ihrerseits die alleinige Schuldnerin der Vergütung für das Tätigwerden dieses Wirtschaftsteilnehmers ist, als eine "Rahmenvereinbarung" im Sinne von Art. 1 Abs. 5 der Richtlinie 2004/18/EG anzusehen.*)

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Online seit 2008

VPRRS 2008, 0140
DienstleistungenDienstleistungen
Bevorzugung von Produkten bestimmter Hersteller

OLG Celle, Beschluss vom 22.05.2008 - 13 Verg 1/08

1. Ein (drohender) Schadenseintritt im Sinn des § 97 Abs. 2 Satz 2 GWB ist dargelegt, wenn ein Bieter, dessen Angebot wegen Änderungen an den Verdingungsunterlagen auszuschließen ist, in zulässiger Weise rügt, dass die Vergabestelle die wegen eines schweren Vergaberechtsfehlers zwingend gebotene Aufhebung der Ausschreibung unterlassen hat, sofern die Möglichkeit besteht, dass der Bieter bei einer Wiederholung des Vergabeverfahrens ein ausschreibungskonformes Angebot einreichen wird.*)

2. Zur Zulässigkeit einer Leistungsbeschreibung, die ein technisches Merkmal enthält, welches die Produkte bestimmter Hersteller bevorzugt.*)

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VPRRS 2008, 0036
ArzneimittelArzneimittel
Gleichwertigkeit von Mängeln unterschiedlicher Wertungsstufen

VK Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 02.10.2007 - VK 2 LVwA LSA-17/07

1. Sieht die Leistungsbeschreibung vor, dass bei einem Abweichen vom Leitfabrikat die Gleichwertigkeit durch Katalogunterlagen und technische Beschreibungen nachgewiesen werden muss, so ist ein Angebot, welchem auch nur eine der beiden Unterlagen fehlt, zwingend auszuschließen.

2. Werden einem Angebot nicht alle geforderten Eignungsnachweise beigelegt, so ist das Angebot zwingend auszuschließen.

3. Die unter 1. und 2. aufgeführten Mängel sind vorliegend als gleichwertig einzustufen. Es kommt dabei nicht entscheidend darauf an, dass die zum Ausschluss führenden Mängel unterschiedliche Wertungsstufen (Vollständigkeitsprüfung einerseits / Eignungsprüfung andererseits) betreffen; allein entscheidend ist, dass hinsichtlich aller Angebote gleichermaßen ein zwingender Ausschlussgrund besteht.

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VPRRS 2008, 0012
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Änderungen an den Verdingungsunterlagen: Ausschluss!

VK Nordbayern, Beschluss vom 13.12.2007 - 21.VK-3194-46/07

Nach § 25 Nr. 1 Abs. 1 Buchst. b VOB/A ist ein Angebot zwingend von der Wertung auszuschließen, das Änderungen an den Verdingungsunterlagen enthält (§ 21 Nr. 1 Abs. 3 VOB/A). Abweichungen von den Vorgaben der Verdingungsunterlagen ändern nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes die Verdingungsunterlagen in unzulässiger Weise, ein derartiges Angebot muss schon deshalb unberücksichtigt bleiben, weil es wegen der sich nicht deckenden Willenserklärungen zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer nicht zu dem beabsichtigten Vertragsabschluss führen kann. Der Bieter muss davon ausgehen, dass der Auftraggeber die Leistung regelmäßig in der von ihm vorgegebenen Ausstattung ausgeführt haben will. Nur dann ist eine erschöpfende, vergleichende Wertung der einzelnen Angebote möglich und ein transparenter, chancengleicher Bieterwettbewerb i.S.d. § 97 Abs. 1 u. 2 GWB, §§ 2 Nr. 2 und 8 Nr. 1 VOB/A gewährleistet.*)

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Online seit 2007

VPRRS 2007, 0345
DienstleistungenDienstleistungen
Kostentragungspflicht bei Rücknahme (Saarland)

VK Saarland, Beschluss vom 06.08.2007 - 1 VK 03/2007

1. Die Kosten für die Amtshandlungen der Vergabekammer (Gebühren und Auslagen) trägt nach Maßgabe von § 128 Abs. 1 Satz 2 GWB i.V.m. § 13 Abs. 1 Nr. 1 VerwKG grundsätzlich der Antragsteller, wenn das Nachprüfungsverfahren auf andere Weise als durch Entscheidung der Vergabekammer (Erledigung der Hauptsache oder gleichermaßen Rücknahme des Nachprüfungsantrages) beendet wird. § 128 Abs. 3 Satz 1 GWB und § 128 Abs. 4 Satz 2 GWB sind nur dann einschlägig, wenn die Vergabekammer eine Entscheidung getroffen hat, die das Begehren des Antragstellers ganz oder teilweise als unzulässig oder unbegründet zurückweist. Dies gilt jedenfalls uneingeschränkt dann, wenn die Antragstellerin weder durch das Fehlverhalten des Auftraggebers noch durch seine unzureichende Information dazu veranlasst worden ist, durch Stellung des Nachprüfungsantrages das Verfahren in Gang zu setzen.*)

2. Die Antragstellerin ist gemäß § 128 Abs. 4 Satz 3 GWB i.V.m. § 80 Abs. 1 Satz 5 des Saarländischen Verwaltungsverfahrensgesetzes (SVwVfG) zur Erstattung der Auslagen, die den Beteiligten im Verfahren vor der Vergabekammer durch die notwendige Beauftragung eines Bevollmächtigten entstanden sind, verpflichtet, wenn und soweit dies unter Berücksichtigung des bisherigen Sachstandes angemessen und billig erscheint. Dies ist jedenfalls dann der Fall, wenn dem Nachprüfungsantrag in der Sache keine Aussicht auf Erfolg beschieden war und die Antragstellerin die übrigen Beteiligten durch ihren Vergabenachprüfungsantrag in einen Verteidigungsnotstand gebracht hat, dem sie bei dem für Vergabenachprüfungsverfahren üblichen gesteigerten rechtlichen Anforderungen nur durch die Bevollmächtigung eines Rechtskundigen gerecht werden konnten.*)

3. § 80 Abs. 1 Satz 5 SVwVfG stellt eine abweichende Kostenregelung im Sinne von § 128 Abs. 4 Satz 2 GWB und der Rechtsprechung des BGH (vgl. hierzu BGH, Beschluss v. 25.10.2005 – X ZB 22/05; BGH, Beschluss v. 25.10.2005 – X ZB 24/05; BGH, Beschluss v. 25.10.2005 – X ZB 25/05; BGH, Beschluss v. 25.10.2005 – X ZB 26/05) dar.*)

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VPRRS 2007, 0267
DienstleistungenDienstleistungen
Anwendung der erweiterten Richtwertmethode nach UfAB IV

VK Brandenburg, Beschluss vom 14.05.2007 - 2 VK 14/07

1. Für die Bejahung der Antragsbefugnis eines Nachprüfungsantrags ist die Abgabe eines Angebots nicht erforderlich, wenn sich der Antragsteller gerade wegen der geltend gemachten Vergabeverstöße nachvollziehbar entschieden hat, kein Angebot abzugeben.

2. Der Auftraggeber trägt die Darlegungs- und Beweislast für den Zeitpunkt, an dem ein Antragsteller von den Verfahrensverstößen, die er beanstandet hat, erstmals Kenntnis erlangt.

3. Das Erfordernis, die Verdingungsunterlagen unmittelbar nach deren Übermittlung überprüfen zu müssen, ist weder den Bestimmungen der VOL/A noch § 107 Abs. 3 GWB zu entnehmen.

4. Zu den Wertungsstufen nach § 25 VOL/A.

5. Nach Bejahung der generellen Eignung eines Bieters darf dessen Fachkunde, Leistungsfähigkeit oder Zuverlässigkeit nicht als „Mehr an Eignung“ für den Zuschlag berücksichtigt werden.

6. Gegen die Anwendung der erweiterten Richtwertmethode nach UfAB IV (Unterlage für Ausschreibung und Bewertung von IT-Leistungen der Koordinierungs- und Beratungsstelle der Bundesregierung für Informationstechnik in der Bundesverwaltung) zur Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebotes bestehen grundsätzlich keine Bedenken.

7. Beschränkt der Auftraggeber bei Anwendung der erweiterten Richtwertmethode nach UfAB IV die Zahl der Bieter z.B. auf drei, nimmt er damit eine unzulässige Doppelbeschränkung vor. Eine Beschränkung der Bieter wird bereits durch den festgelegten Schwankungsbereich erreicht. Eine nochmalige Beschränkung ist in der UfAB IV nicht vorgesehen.

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