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Volltexturteile nach Sachgebieten

Sachgebiet: Tief- und Ingenieurbau

172 Entscheidungen insgesamt




Online seit 2014

VPRRS 2014, 0466
Mit Beitrag
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Wann kann im VOF-Verfahren auf Verhandlungsgespräche verzichtet werden?

VK Sachsen, Beschluss vom 21.03.2013 - 1/SVK/004-13

1. Da weder die VOB/A noch die VOL/A mit § 11 Abs. 6 VOF und § 20 Abs. 1 VOF vergleichbare Regelungen enthalten, kann die Zulässigkeit eines Verzichts auf Verhandlungsgespräche für Verhandlungsverfahren nach der VOF nicht analog zu der Rechtslage nach der VOB/A und der VOL/A entschieden werden.*)

2. Einer erfolgreichen Geltendmachung einer Rechtsverletzung durch den Verzicht auf Verhandlungen im Verhandlungsverfahren steht es entgegen, wenn der Auftraggeber bereits den Leistungsgegenstand eindeutig und abschließend definieren konnte und eine vergleichende Wertung der Angebote auch ohne Verhandlungsgespräche möglich war.*)

3. In einem solchen Fall liegt zwar die Vermutung nahe, dass die Wahl der Verdingungsordnung fehlerhaft war und das Verfahren nicht nach der VOF, sondern nach der VOL/A hätte durchgeführt werden müssen. Die fehlerhafte Wahl der Verdingungsordnung kann jedoch nicht von der Antragstellerin erfolgreich zum Gegenstand eines Nachprüfungsverfahrens gemacht werden, da bei einem ordnungsgemäßen Vergabeverfahren nach der VOL/A kein Verhandlungsverfahren sondern ein Offenes Verfahren durchzuführen gewesen wäre. Ein Bieter hätte auch bei rechtskonformem Verhalten des Auftraggebers nicht die Möglichkeit erhalten, sein Angebot durch das Führen von Verhandlungsgesprächen zu verbessern.*)

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VPRRS 2014, 0431
Mit Beitrag
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Wann ist der Ausschluss wegen des Vorwurfs einer Mischkalkulation zulässig?

VK Südbayern, Beschluss vom 03.06.2014 - Z3-3-3194-1-14-03/14

1. Der Ausschluss eines Bieter aufgrund des Vorwurfs der Mischkalkulation ist nur dann zulässig, wenn die vom Bieter gewählte Kalkulationsweise nicht aufgrund Formulierungen im Leistungsverzeichnis vertretbar oder gar zwingend ist.*)

2. Sind nach den Vorgaben des Leistungsverzeichnisses das Beschaffen und Herstellen von Lager- und Arbeitsflächen und Zufahrtswegen zur Baustelle über die vom AG zur Verfügung gestellten hinaus, in die Position Baustelleneinrichtung einzukalkulieren, kann ein Bieter dafür benötigte Materialien auch in dieser Position ausweisen. Das gilt auch dann, wenn er beabsichtigt, diese Materialien später zur Erfüllung anderer Positionen erneut zu verwenden.*)

3. Bei der Frage, ob der vom Bieter angebotene Leistungsumfang demjenigen der Leistungsbeschreibung entspricht, dürfen auch nachträgliche Erläuterungen des Bieters darüber, wie er sein Angebot im Zeitpunkt seiner Abgabe verstanden wissen wollte, und welchen Inhalt er ihm tatsächlich beimaß, nicht unberücksichtigt bleiben (Anschluss an OLG Düsseldorf, Beschluss vom 12.03.2007 - Verg 53/06).*)

4. Hat ein Bieter ungebrauchte Stoffe und Bauteile gem. Nr. 2.3.1 VOB/C bzw. DIN 18299 zu liefern, bedeutet "ungebraucht", dass der Stoff bzw. das entsprechende Bauteil noch an keiner anderen Stelle Verwendung gefunden hat und nunmehr seine Zweit- oder gar Drittverwendung findet. Eine Forderung nach ungebrauchten Stoffen und Bauteilen steht der Wiederverwendung von Baustoffen, die bereits zur Herstellung von Lager- und Arbeitsflächen und Zufahrtswegen zur Baustelle eingesetzt wurden, in anderen Positionen des Leistungsverzeichnisses regelmäßig entgegen. Erklärt der Bieter, die Leistung dennoch unter Wiederverwendung der Baustoffe auszuführen, ist er gemäß § 16 EG Abs. 1 Nr. 1 b i.V.m. § 13 EG Nr. 5 Satz 1 VOB/A 2012 zwingend auszuschließen.*)




VPRRS 2014, 0396
Mit Beitrag
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Bietergemeinschaften sind (fast) ohne Weiteres zulässig!

VK Sachsen, Beschluss vom 23.05.2014 - 1/SVK/011-14

1. Die Bildung einer Bietergemeinschaft ist nicht von vorne herein als unzulässig anzusehen, sondern nur dann wettbewerbswidrig, wenn der Entschluss zur Mitgliedschaft auf nicht auf einer zweckmäßigen und kaufmännisch vernünftigen Entscheidung basiert. Erweist sich die unternehmerische Entscheidung gegen eine Alleinbewerbung als vernünftig und nachvollziehbar, ist bereits von der Zulässigkeit der Bietergemeinschaft auszugehen.

2. Die Vorschrift des § 16 EG Abs. 1 Nr. 3 VOB/A 2012, wonach fehlende Erklärungen oder Nachweise vom Auftraggeber nachgefordert werden, ist nicht nur dann einschlägig, wenn eine Erklärung oder ein Nachweis überhaupt nicht eingereicht wird, sondern ermöglicht es auch, inhaltliche Unzulänglichkeiten aufzugreifen, die in ihrer Qualität einem formellen Mangel gleichkommen.

3. Die Fachkunde eines Bieters wird durch die personelle Ausstattung geprägt und beruht auf den Erfahrungen und Kenntnissen der Mitarbeiter. Woher diese Kenntnisse stammen, ist unerheblich. Deshalb können Mitarbeiter ihre Kenntnisse und Erfahrungen auch bei anderen Unternehmen erworben haben.




VPRRS 2014, 0359
Mit Beitrag
RügeobliegenheitRügeobliegenheit
Eine oder zwei Abnahme(n): Wie muss ein Bieter die Vergabeunterlagen verstehen?

VK Bund, Beschluss vom 17.04.2014 - VK 2-27/14

1. Die Vergabeunterlagen sind aus der Sicht eines objektiven Erklärungsempfängers - bei Baumaßnahmen also aus der Sicht eines fachkundigen Bauunternehmers - auszulegen.

2. Aus der Formulierung "Abnahme Baugrubensohle" mit dem Klammerzusatz "Herstell- und Endlage der Eisenbahnüberführung" ist für einen fachkundigen Bauunternehmer erkennbar, dass zwei Abnahmen erforderlich sind, nämlich eine Abnahme der Baugrubensohle in der Herstelllage und eine Abnahme der Baugrubensohle in der Endlage.

3. In inhaltlicher Hinsicht dürfen an eine Rüge keine überspannten Anforderungen gestellt werden; dies gilt insbesondere dann, wenn die Rüge nicht von einem anwaltlich vertretenen Unternehmen gestellt wird. Vielmehr genügt es, wenn sich aus der Rüge eine konkrete Beanstandung ergibt, die den Auftraggeber zur Überprüfung seiner Entscheidung veranlassen soll.




VPRRS 2014, 0355
Mit Beitrag
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Alle Unterkriterien, Detailforderungen und deren Gewichtung sind bekanntzugeben!

OLG Celle, Beschluss vom 07.11.2013 - 13 Verg 8/13

1. Der Auftraggeber muss für die Angebotswertung kein bis in die letzten Unterkriterien und deren Gewichtung gestaffeltes Wertungssystem aufstellen. Das Offenlassen konkreter Bewertungsmaßstäbe ist aber vergaberechtlich unzulässig, wenn die aufgestellten Wertungsmaßstäbe so unbestimmt sind, dass Bieter nicht mehr angemessen über die Kriterien und Modalitäten informiert werden, anhand deren das wirtschaftlichste Angebot ermittelt wird.

2. Ein öffentlicher Auftraggeber darf keine Gewichtungsregeln oder Unterkriterien für die Zuschlagskriterien anwenden, die er den Bietern nicht vorher zur Kenntnis gebracht hat.

3. Es ist vergaberechtlich fehlerhaft, wenn ein Auftraggeber beim Merkmal "Projektteam" drei Unterkriterien bildet und gewichtet, jedoch keiner der Bieter anhand dieser Unterkriterien erkennen kann, dass der Auftraggeber bei der Bewertung der Erfahrung und der Eignung des Planungsteams, insbesondere des Projektleiters, eine Differenzierung zwischen einem Dipl.-Ing. und einem Dr.-Ing. vornehmen wird.

4. Es kann von einem durchschnittlichen Bieter verlangt werden, dass er die maßgebliche Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs bzw. des Europäischen Gerichtshofs zur rechtsfehlerhaften Vermischung von Zuschlags- und Eignungskriterien kennt.

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VPRRS 2014, 0261
Mit Beitrag
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Ausschluss wegen Unauskömmlichkeit nur nach Anhörung!

VK Südbayern, Beschluss vom 10.02.2014 - Z3-3-3194-1-42-11/13

1. Nach § 16 EG Abs. 6 Nr. 1 VOB/A 2012 darf auf Angebote, deren Preise in offenbarem Missverhältnis zur Leistung stehen, der Zuschlag nicht erteilt werden. Die Regelung dient dem Schutz des Auftraggebers vor Eingehung eines nicht hinzunehmenden Risikos. Maßgeblich für die Entscheidung ist daher, ob der Auftraggeber nach Überprüfung der eingeholten Auskünfte so erhebliche Zweifel an einer ordnungsgemäßen Vertragserfüllung haben darf, dass ihm bei objektiver Betrachtung ein Zuschlag wegen der damit verbundenen Risiken nicht zugemutet werden kann.*)

2. Der öffentliche Auftraggeber hat stets vor Ausschluss eines Bieters wegen eines unangemessen niedrigen Preises diesen nach § 16 EG Abs. 6 Nr. 2 VOB/A 2012 konkret zum Vorwurf des unangemessen niedrigen Preises anzuhören (EuGH, Urteil vom 27.11.2001, Rs. C-285/99 und Rs. C-286/99). Ein Angebotsausschluss wegen eines unangemessen niedrigen Preises kommt ohne nähere Aufklärung grundsätzlich nicht in Betracht.*)

3. Es erscheint es nicht ausgeschlossen, dass eine unterbliebene Aufklärung nach § 16 EG Abs. 6 Nr. 2 VOB/A 2012 noch während des Nachprüfungsverfahrens nachgeholt wird.*)

4. Zumindest bei einem für die ausgeschriebene Leistung präqualifizierten und lange erfolgreich im Markt tätigen Bieter kann der öffentliche Auftraggeber nicht aus einem möglicherweise unauskömmlichen Angebot ohne weitere Anhaltspunkte aufgrund von fachlichen Bedenken, denen der Bieter in der Sache entgegengetreten ist, auf eine nicht ordnungsgemäßen Vertragserfüllung schließen.*)

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VPRRS 2014, 0229
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Aufhebung eines Vergabeverfahrens

VK Düsseldorf, Beschluss vom 28.09.2007 - VK-27/2007

1. Allein die Verbundfähigkeit eines Kanalsystems vermag grundsätzlich nicht die Bewertung zu rechtfertigen, dass Erneuerungsarbeiten an unterschiedlichen Kanalabschnitten eines Systems immer bereits als Teil einer Gesamtbaumaßnahme anzusehen sind. Vielmehr müssen weitere gewichtige Besonderheiten des jeweiligen Vergabeverfahrens hinzukommen, die eine solche Einschätzung zulassen.*)

2. Die Vergabekammer ist im Rahmen der Nachprüfung der Aufhebung eines Vergabeverfahrens bei Vorliegen eines Feststellungsinteresses des Unternehmens auf dessen Antrag auch zur Feststellung der durch die Aufhebung eingetretenen Rechtsverletzung befugt, sofern eine Anordnung der Rückgängigmachung der Aufhebung des Verfahrens nicht in Betracht kommt, wenn sich herausstellt, dass trotz des Vergabeverstoßes aufgrund des dem Auftraggeber zustehenden Entscheidungsspielraums eine auf die Fortsetzung des aufgehobenen Verfahrens gerichtete Anordnung nicht ergehen kann. Dies ist dann der Fall, wenn kein Aufhebungsgrund nach § 26 Nr. 1 VOB/A, jedoch ein sonstiger sachlich gerechtfertigter Aufhebungsgrund vorliegt und es sich nicht um eine Scheinaufhebung des Verfahrens oder eine Aufhebung mit dem Zweck der Diskriminierung eines einzelnen Bieters handelt.*)

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VPRRS 2014, 0055
DienstleistungenDienstleistungen
Planungsleistungen für die Rekonstruktion einer Kläranlage

VK Brandenburg, Beschluss vom 15.11.2002 - VK 63/02

(ohne amtlichen Leitsatz)

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VPRRS 2014, 0631
Mit Beitrag
NachprüfungsverfahrenNachprüfungsverfahren
Nachprüfungsantrag kann auf Verletzung von § 101a GWB gestützt werden!

VK Bund, Beschluss vom 10.10.2013 - VK 1-83/13

Der Antragsteller kann seinen Nachprüfungsantrag auch allein auf eine Verletzung der Informations- und Wartepflicht des Auftraggebers aus § 101a GWB stützen. Ein solcher Antrag hat jedoch nur dann Erfolg, wenn der Antragsteller durch ein fehlendes oder inhaltlich unzureichendes § 101a GWB-Schreiben in seinen Rechten verletzt ist.

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Online seit 2013

VPRRS 2013, 1773
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Ausschreibung über Tiefbauarbeiten

VK Hannover, Beschluss vom 22.11.2001 - 26045-VgK 6/2001

(ohne amtlichen Leitsatz)

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VPRRS 2013, 1673
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Ausschreibung "Erdlos mit Untergrundverbesserung"

VK Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 31.07.2003 - VK 16/03

(ohne amtlichen Leitsatz)

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VPRRS 2013, 1802
Mit Beitrag
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Keine Vergabereife ohne vollziehbaren Planfeststellungsbeschluss!

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 27.11.2013 - Verg 20/13

1. Ein einzelnes Mitglied einer Bietergemeinschaft ist antragsbefugt, wenn die Bietergemeinschaft ihm eine unbeschränkte Vertretungsmacht erteilt hat.*)

2. Vergabereife ist vom Auftraggeber in jedem Vergabeverfahren vor der Ausschreibung herzustellen, gleichviel, welchem Rechtsregime das Verfahren unterliegt (hier Sektorenauftragsvergabe).*)

3. Zur Vergabereife zählen eine eindeutige und erschöpfende Leistungsbeschreibung, aber auch, dass die tatsächlichen und rechtlichen Voraussetzungen für einen fristgemäßen Beginn der Ausführung vom Auftraggeber geschaffen worden sind (hier: sofort vollziehbarer Planfeststellungsbeschluss).*)

4. Der Auftraggeber ist befugt, das Vergabeverfahren bei Vorliegen eines sachlichen Grundes, erst recht eines Aufhebungsgrundes, in einen früheren Stand zurückzuversetzen, sofern er dabei transparent und diskriminierungsfrei vorgeht (im Anschluss an BGH, Beschluss vom 26.9.2006 - X ZB 14/06).*)

5. Auch im Anwendungsbereich des § 19 Abs. 3 SektVO können Erklärungen oder Nachweise vom Auftraggeber nur nachgefordert werden, wenn sie körperlich nicht vorgelegt worden sind (oder allenfalls Wirksamkeitsmängel vorliegen).*)

6. Soll der Zuschlag auf das wirtschaftlich günstigste Angebot ergehen und legt der Auftraggeber als Unterkriterien zu 95 % den Preis und zu 5 % die Terminplanung fest, ist der Wirtschaftlichkeitsgrundsatz des § 97 Abs. 5 GWB und die Selbstbindung des Auftraggebers an das in der Bekanntmachung angegebene Zuschlagskriterium verletzt.*)




VPRRS 2013, 1660
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Brückenbauwerk xxx im Zuge des Neubaus der BAB

VK Nordbayern, Beschluss vom 25.03.2002 - 320.VK-3194-06/02

(ohne amtlichen Leitsatz)

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VPRRS 2013, 1489
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Pfahlgründungsarbeiten: Auslegung einer Leistungsbeschreibung

VK Bund, Beschluss vom 14.11.2000 - VK 1-35/00

1. Das Verständnis einer vom Auftraggeber beschriebenen Bauleistung richtet sich nicht nur nach dem Wortlaut der Leistungsposition, sondern auch nach den einschlägigen technischen Regeln der Ausführung. Weitere Auslegungskriterien sind fehlende Anfragen des Bieters trotz später behaupteter Unklarheit und die Preisangaben der Mitbieter.

2. Dem Auftraggeber ist es erlaubt, auf teurere (Neben-)Angebote mit besserer Qualität den Zuschlag zu erteilen, wenn er in den Bewerbungsbedingungen auf dieses Bewertungskriterium hingewiesen hat.

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VPRRS 2013, 1815
Mit Beitrag
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Planfeststellungsbeschluss ist keine Vergabevoraussetzung!

VK Bund, Beschluss vom 19.07.2013 - VK 1-54/13

1. Auch im Anwendungsbereich der SektVO muss die Leistungsbeschreibung eindeutig und erschöpfend sein. Zudem müssen die Anforderungen an die Bieter bzw. die zu beschaffende Leistung erfüllbar bzw. objektiv möglich sein.

2. Das Erfordernis des Vorliegens öffentlich-rechtlicher Zulassungen (hier: eines bestandskräftigen Planfeststellungsbeschlusses) bereits zu Beginn eines Vergabeverfahrens ist vergaberechtlich nicht geboten.

3. Der Vorschrift des § 27 Abs. 2 SektVO kommt - wie auch den Parallelvorschriften in § 16 EG Abs. 6 Nr. 1 VOB/A und § 19 EG Abs. 6 Satz 2 VOL/A 2009 - nur eingeschränkt bieterschützender Charakter zu.

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VPRRS 2013, 1426
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Auftrag Tiefbau, Straßen- und Gleisbau/Wegebau

VK Thüringen, Beschluss vom 06.07.2001 - 216-4002.20-020/01-NDH

(ohne amtlichen Leitsatz)

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VPRRS 2013, 1422
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Keine Gestattung der vorzeitigen Auftragserteilung!

VK Thüringen, Beschluss vom 14.06.2001 - 216-4002.20-020/01-NDH-G

(ohne amtlichen Leitsatz)

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VPRRS 2013, 1388
BauvertragBauvertrag
Ausschreibung unklar: Keine Auslegung zu Lasten des Bieters!

BGH, Urteil vom 12.09.2013 - VII ZR 227/11

1. Kann ein Bieter der Ausschreibung entnehmen, dass eine für den verkehrsüblichen Einsatz eines Kranes hinderliche Hochspannungsleitung vom Auftraggeber wegen der vorgesehenen Bohrpfahlarbeiten ohnehin zum Beginn der Arbeiten abgebaut werden muss, so muss er ohne einen entsprechenden Hinweis in der Ausschreibung nicht annehmen, dass die Hochspannungsleitung nur für die Dauer der Bohrpfahlarbeiten entfernt bleibt. Ein solcher Hinweis wäre nach § 9 Nr. 3 Abs. 3 VOB/A a.F. geboten gewesen.*)

2. Das Ergebnis der Auslegung eines Bauvertrages aufgrund öffentlicher Ausschreibung wird nicht dadurch beeinflusst, dass der Auftragnehmer etwaige Unklarheiten der Ausschreibung nicht aufgeklärt hat (Bestätigung von BGH, Urteil vom 13. März 2008 - VII ZR 194/06, BGHZ 176, 23 Rn. 38).*)

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VPRRS 2013, 1270
Tief- und IngenieurbauTief- und Ingenieurbau
Ausschreibung Allgemeiner Tiefbau

VK Sachsen, Beschluss vom 10.03.2000 - 1/SVK/14-00

(ohne amtlichen Leitsatz)

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VPRRS 2013, 1246
Mit Beitrag
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Bieter gibt Umsätze eines anderen Unternehmens an: Angebotsausschluss!

VK Köln, Beschluss vom 06.02.2013 - VK VOB 34/2012

1. Ein Bieter, der nach eigenen Umsätzen gefragt unkommentiert Umsatzzahlen eines anderen Unternehmens nennt, gibt vorsätzlich unzutreffende Erklärungen in Bezug auf seine Leistungsfähigkeit ab. Sein Angebot ist deshalb zwingend auszuschließen.

2. Der Rüge muss eine konkrete vergaberechtliche Beanstandung zu entnehmen sein. Maßstab für die Konkretheit ist dabei, dass der öffentliche Auftraggeber die Möglichkeit haben soll, sich selbst zu korrigieren. Das setzt voraus, dass er erkennen kann, welchen vermeintlichen Fehler er abstellen soll.

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VPRRS 2013, 1243
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Fachlos: Erd-, Entwässerungs-, Asphalt- und Brückenbauarbeiten

VK Nordbayern, Beschluss vom 18.05.2001 - 320.VK-3194-07/01

(ohne amtlichen Leitsatz)

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VPRRS 2013, 1217
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Vergabeverfahren betreffend den Bau eines Abwasserkanals

VK Münster, Beschluss vom 09.08.2001 - VK 19/01

(ohne amtlichen Leitsatz)

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VPRRS 2013, 1130
NachprüfungsverfahrenNachprüfungsverfahren
Kostenentscheidung nach Antragsrücknahme

VK Düsseldorf, Beschluss vom 20.09.2001 - VK-23/01

Die Antragsrücknahme steht hinsichtlich der Kostenfolgen grundsätzlich einem Unterliegen gleich. Es ist jedoch im Einzelfall zu berücksichtigen, welche Verursachungsanteile Antragsteller und Antragsgegner an der Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens zuzuordnen sind.*)

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VPRRS 2013, 1129
NachprüfungsverfahrenNachprüfungsverfahren
Kostenentscheidung nach Antragsrücknahme

VK Düsseldorf, Beschluss vom 20.09.2001 - VK-23/2001

Die Antragsrücknahme steht hinsichtlich der Kostenfolgen grundsätzlich einem Unterliegen gleich. Es ist jedoch im Einzelfall zu berücksichtigen, welche Verursachungsanteile Antragsteller und Antragsgegner an der Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens zuzuordnen sind.*)

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VPRRS 2013, 1128
NachprüfungsverfahrenNachprüfungsverfahren
Kostenentscheidung nach Antragsrücknahme

VK Düsseldorf, Beschluss vom 20.09.2001 - VK-23/2001-B

Die Antragsrücknahme steht hinsichtlich der Kostenfolgen grundsätzlich einem Unterliegen gleich. Es ist jedoch im Einzelfall zu berücksichtigen, welche Verursachungsanteile Antragsteller und Antragsgegner an der Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens zuzuordnen sind.*)

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VPRRS 2013, 1125
NachprüfungsverfahrenNachprüfungsverfahren
Kostenentscheidung nach Antragsrücknahme

VK Düsseldorf, Beschluss vom 20.09.2001 - VK-23/01-B

Die Antragsrücknahme steht hinsichtlich der Kostenfolgen grundsätzlich einem Unterliegen gleich. Es ist jedoch im Einzelfall zu berücksichtigen, welche Verursachungsanteile Antragsteller und Antragsgegner an der Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens zuzuordnen sind.*)

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VPRRS 2013, 1121
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Ausschreibung der Baumaßnahme Kläranlage

VK Düsseldorf, Beschluss vom 11.09.2001 - VK-19/01

(ohne amtlichen Leitsatz)

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VPRRS 2013, 1120
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Ausschreibung der Baumaßnahme Kläranlage

VK Düsseldorf, Beschluss vom 11.09.2001 - VK-19/2001

(ohne amtlichen Leitsatz)

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VPRRS 2013, 1119
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Ausschreibung der Baumaßnahme Kläranlage

VK Düsseldorf, Beschluss vom 11.09.2001 - VK-19/2001-B

(ohne amtlichen Leitsatz)

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VPRRS 2013, 1115
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Ausschreibung der Baumaßnahme Kläranlage

VK Düsseldorf, Beschluss vom 11.09.2001 - VK-19/01-B

(ohne amtlichen Leitsatz)

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VPRRS 2013, 1113
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
"Ausführung nach Wahl des AN": Nebenangebot auszuschließen!

VK Düsseldorf, Beschluss vom 07.06.2001 - VK-13/01

1. Nebenvorschläge müssen bereits bei Angebotsabgabe erkennen lassen, was der Bieter statt der von der Vergabestelle beabsichtigten Ausführung anbieten will, damit die Vergabestelle über die - mögliche - Annehmbarkeit eines solchen Vorschlages zunächst ohne weitere Aufklärung entscheiden kann. Die Formulierung "Ausführung nach Wahl des Auftragnehmers" enthält keine Leistungsbeschreibung und darf nicht aufgeklärt werden.*)

2. Wenn die Vergabestelle unter Verstoß gegen den Grundsatz der Gleichbehandlung aller Bieter im Rahmen unerlaubter Aufklärung dennoch weitere Informationen des Bieters entgegennimmt, erwächst daraus kein Anspruch dieses Bieters, dass die so gewonnenen Informationen bei der Wertung berücksichtigt werden.*)

3. Die Vergabestelle kann die Bewertung der Angemessenheit der Angebotes nicht ausschließlich einem sie beratenden Dritten überlassen und die Durchführung einer ordnungsgemäßen Bewertung unterstellen. Sie muss mindestens die von einem Dritten aufgestellten Erwägungen zur Kenntnis nehmen und die daraus gefolgerten Ergebnisse für sich selbst bewußt nachvollziehen und billigen.*)

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VPRRS 2013, 1112
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
"Ausführung nach Wahl des AN": Nebenangebot auszuschließen!

VK Düsseldorf, Beschluss vom 07.06.2001 - VK-13/2001

1. Nebenvorschläge müssen bereits bei Angebotsabgabe erkennen lassen, was der Bieter statt der von der Vergabestelle beabsichtigten Ausführung anbieten will, damit die Vergabestelle über die - mögliche - Annehmbarkeit eines solchen Vorschlages zunächst ohne weitere Aufklärung entscheiden kann. Die Formulierung "Ausführung nach Wahl des Auftragnehmers" enthält keine Leistungsbeschreibung und darf nicht aufgeklärt werden.*)

2. Wenn die Vergabestelle unter Verstoß gegen den Grundsatz der Gleichbehandlung aller Bieter im Rahmen unerlaubter Aufklärung dennoch weitere Informationen des Bieters entgegennimmt, erwächst daraus kein Anspruch dieses Bieters, dass die so gewonnenen Informationen bei der Wertung berücksichtigt werden.*)

3. Die Vergabestelle kann die Bewertung der Angemessenheit der Angebotes nicht ausschließlich einem sie beratenden Dritten überlassen und die Durchführung einer ordnungsgemäßen Bewertung unterstellen. Sie muss mindestens die von einem Dritten aufgestellten Erwägungen zur Kenntnis nehmen und die daraus gefolgerten Ergebnisse für sich selbst bewußt nachvollziehen und billigen.*)

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VPRRS 2013, 1111
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
"Ausführung nach Wahl des AN": Nebenangebot auszuschließen!

VK Düsseldorf, Beschluss vom 07.06.2001 - VK-13/2001-B

1. Nebenvorschläge müssen bereits bei Angebotsabgabe erkennen lassen, was der Bieter statt der von der Vergabestelle beabsichtigten Ausführung anbieten will, damit die Vergabestelle über die - mögliche - Annehmbarkeit eines solchen Vorschlages zunächst ohne weitere Aufklärung entscheiden kann. Die Formulierung "Ausführung nach Wahl des Auftragnehmers" enthält keine Leistungsbeschreibung und darf nicht aufgeklärt werden.*)

2. Wenn die Vergabestelle unter Verstoß gegen den Grundsatz der Gleichbehandlung aller Bieter im Rahmen unerlaubter Aufklärung dennoch weitere Informationen des Bieters entgegennimmt, erwächst daraus kein Anspruch dieses Bieters, dass die so gewonnenen Informationen bei der Wertung berücksichtigt werden.*)

3. Die Vergabestelle kann die Bewertung der Angemessenheit der Angebotes nicht ausschließlich einem sie beratenden Dritten überlassen und die Durchführung einer ordnungsgemäßen Bewertung unterstellen. Sie muss mindestens die von einem Dritten aufgestellten Erwägungen zur Kenntnis nehmen und die daraus gefolgerten Ergebnisse für sich selbst bewußt nachvollziehen und billigen.*)

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VPRRS 2013, 1109
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
"Ausführung nach Wahl des AN": Nebenangebot auszuschließen!

VK Düsseldorf, Beschluss vom 07.06.2001 - VK-13/01-B

1. Nebenvorschläge müssen bereits bei Angebotsabgabe erkennen lassen, was der Bieter statt der von der Vergabestelle beabsichtigten Ausführung anbieten will, damit die Vergabestelle über die - mögliche - Annehmbarkeit eines solchen Vorschlages zunächst ohne weitere Aufklärung entscheiden kann. Die Formulierung "Ausführung nach Wahl des Auftragnehmers" enthält keine Leistungsbeschreibung und darf nicht aufgeklärt werden.*)

2. Wenn die Vergabestelle unter Verstoß gegen den Grundsatz der Gleichbehandlung aller Bieter im Rahmen unerlaubter Aufklärung dennoch weitere Informationen des Bieters entgegennimmt, erwächst daraus kein Anspruch dieses Bieters, dass die so gewonnenen Informationen bei der Wertung berücksichtigt werden.*)

3. Die Vergabestelle kann die Bewertung der Angemessenheit der Angebotes nicht ausschließlich einem sie beratenden Dritten überlassen und die Durchführung einer ordnungsgemäßen Bewertung unterstellen. Sie muss mindestens die von einem Dritten aufgestellten Erwägungen zur Kenntnis nehmen und die daraus gefolgerten Ergebnisse für sich selbst bewußt nachvollziehen und billigen.*)

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VPRRS 2013, 1069
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Neubau von Talbrücke und Stützwänden

VK Düsseldorf, Beschluss vom 15.09.2000 - VK-17/2000

(ohne amtlichen Leitsatz)

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VPRRS 2013, 1068
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Neubau von Talbrücke und Stützwänden

VK Düsseldorf, Beschluss vom 15.09.2000 - VK-17/00

(ohne amtlichen Leitsatz)

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VPRRS 2013, 1067
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Neubau von Talbrücke und Stützwänden

VK Düsseldorf, Beschluss vom 15.09.2000 - VK-17/2000-B

(ohne amtlichen Leitsatz)

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VPRRS 2013, 1052
Mit Beitrag
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Vergabestelle darf "Dr.-Ing." als Projektleiter höher bewerten!

VK Lüneburg, Beschluss vom 28.06.2013 - VgK-18/2013

1. Die Vergabestelle verstößt gegen das Transparenzgebot, wenn sie ihre Zuschlagsentscheidung nicht ausschließlich anhand der in der Aufgabenstellung zur Vergabebekanntmachung genannten Zuschlagskriterien trifft.

2. Bei dem Kriterium "Erfahrung und Eignung des Planungsteams, insbesondere des Projektleiters" handelt es sich nicht um ein Eignungskriterium, sondern um ein - zulässigerweise gesetztes - Zuschlagskriterium.

3. Das Leistungsbestimmungsrecht des Auftraggebers erlaubt es ihm, bei der Auswahl der für die Objekt- und Tragwerksplanung zuständigen Ingenieure eine durch eine Doktorarbeit nachgewiesene wissenschaftliche Kompetenz als Eignungsmerkmal einzufordern. Das gilt auch dann, wenn die tatsächlich abgelieferte Doktorarbeit keinen Bezug zur der ausgeschriebenen Objektplanung aufweist.

4. Die Frage, in welcher Differenziertheit und Tiefe ein öffentlicher Auftraggeber ein Bewertungssystem im Vorhinein aufzustellen hat, lässt sich nur einzelfallbezogen beantworten. Maßgeblich ist, dass die Bieter erkennen können, auf welche Gesichtspunkte es dem Auftraggeber mit welcher Gewichtung ankommt, so dass sie ihr Angebot nach den Bedürfnissen des Auftraggebers optimal gestalten können.




VPRRS 2013, 0987
PlanungsleistungenPlanungsleistungen
Rüge ist gegenüber der VSt, nicht gegenüber der VK auszusprechen!

VK Arnsberg, Beschluss vom 11.04.2001 - VK 3-02/01

1. Soweit dem Verstoß abgeholfen wird, ist die Weiterverfolgung des Antrags mangels Rechtschutzinteresse unzulässig.*)

2. Die Rüge muß gegenüber der Vergabestelle, nicht nur gegenüber der Vergabekammer ausgesprochen werden.*)

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VPRRS 2013, 0984
PlanungsleistungenPlanungsleistungen
Rüge ist gegenüber der VSt, nicht gegenüber der VK auszusprechen!

VK Arnsberg, Beschluss vom 11.04.2001 - VK 3-2/01

1. Soweit dem Verstoß abgeholfen wird, ist die Weiterverfolgung des Antrags mangels Rechtschutzinteresse unzulässig.*)

2. Die Rüge muß gegenüber der Vergabestelle, nicht nur gegenüber der Vergabekammer ausgesprochen werden.*)

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VPRRS 2013, 0928
Mit Beitrag
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Nebenangebot für Gründung: Baugrundrisiko darf sich nicht erhöhen!

VK Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 13.03.2013 - 2 VK 09/12

1. Der Bieter ist grundsätzlich gehalten, die zum Nachweis der Gleichwertigkeit seines Nebenangebots geforderten Unterlagen bereits mit dem Nebenangebot vorzulegen. Dabei müssen die mit der Angebotsprüfung befassten Personen in die Lage versetzt werden, allein anhand der vom Bieter vorgelegten Unterlagen und ohne weitere Nachforschungen beurteilen zu können, ob die angebotene technische Variante geeignet ist, den Beschaffungsbedarf für das konkrete Bauvorhaben zu befriedigen.

2. Gründungsmaßnahmen betreffende Nebenangeboten sind Nachweise beizufügen, denen sich nachvollziehbar entnehmen lässt, dass ein erhöhtes Baugrundrisiko ausgeschlossen ist. Verbleibende Unklarheiten gehen zu Lasten des Bieters.

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VPRRS 2013, 0927
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Nebenangebot für Gründung: Baugrundrisiko darf sich nicht erhöhen!

VK Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 13.03.2013 - 2 VK 9/12

1. Der Bieter ist grundsätzlich gehalten, die zum Nachweis der Gleichwertigkeit seines Nebenangebots geforderten Unterlagen bereits mit dem Nebenangebot vorzulegen. Dabei müssen die mit der Angebotsprüfung befassten Personen in die Lage versetzt werden, allein anhand der vom Bieter vorgelegten Unterlagen und ohne weitere Nachforschungen beurteilen zu können, ob die angebotene technische Variante geeignet ist, den Beschaffungsbedarf für das konkrete Bauvorhaben zu befriedigen.

2. Gründungsmaßnahmen betreffende Nebenangeboten sind Nachweise beizufügen, denen sich nachvollziehbar entnehmen lässt, dass ein erhöhtes Baugrundrisiko ausgeschlossen ist. Verbleibende Unklarheiten gehen zu Lasten des Bieters.

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VPRRS 2013, 0858
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Tief-, Straßen-, Gleis- und Leitungsbauarbeiten, Gas/Wasser/Strom

VK Hessen, Beschluss vom 05.09.2008 - 69d-VK-39/2008

(ohne amtlichen Leitsatz)

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VPRRS 2013, 0853
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Offenes Verfahren zum Bau einer Straßenbahnanbindung

VK Hessen, Beschluss vom 22.04.2008 - 69d-VK-13/2008

(ohne amtlichen Leitsatz)

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VPRRS 2013, 1807
Mit Beitrag
Straßenbau und InfrastrukturStraßenbau und Infrastruktur
Nicht geforderten Erläuterungsbericht beanstandet: Wertung fehlerhaft!

VK Bund, Beschluss vom 12.04.2013 - VK 1-15/13

1. Dem Auftraggeber steht bei der Wertung der Angebote nach den bekanntgegebenen Zuschlagskriterien (sog. vierte Wertungsstufe) ein Beurteilungsspielraum zu. Die Wertung von Angeboten kann daher nur auf Beurteilungsfehler hin überprüft werden.

2. Die Bewertung eines Angebots ist beurteilungsfehlerhaft, wenn der Auftraggeber das Fehlen eines detaillierten Erläuterungsberichts beanstandet, die Vorlage eines solchen Berichts aber weder in der Wertungsmatrix noch in den Vergabeunterlagen verlangt wurde.

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VPRRS 2013, 0667
NachprüfungsverfahrenNachprüfungsverfahren
Nachprüfungsantrag nach Zuschlagserteilung zulässig?

OLG Rostock, Beschluss vom 20.03.2000 - 17 W 5/99

Ein nach Zuschlagserteilung gestellter Nachprüfungsantrag ist jedenfalls dann zulässig, wenn der übergangene Bieter mangels Information über den Stand des Vergabeverfahrens keine Chance hatte, rechtzeitig das Nachprüfungsverfahren einzuleiten.

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VPRRS 2013, 0526
BauvertragBauvertrag
Mehrvergütungsanspruch wegen verspäteter Zuschlagserteilung

OLG Oldenburg, Urteil vom 25.01.2011 - 12 U 76/08

1. Verzögert sich die Erteilung des Zuschlags aufgrund eines Vergabenachprüfungsverfahrens und stimmt der (spätere) Auftragnehmer der Bindefristverlängerung nur unter dem Hinweis zu, dass "eine Anpassung des Vertrags nach den Regeln der VOB/B auf der kalkulatorischen Grundlage des Ausgangsangebots herbeigeführt werde", steht dem Auftragnehmer für stahlpreisbedingt erhöhte Beschaffungskosten ein Mehrvergütungsanspruch in Anlehnung an die Grundsätze des § 2 Nr. 5 VOB/B zu.

2. Die Beweislast für eine Vereinbarung, wonach ein bestimmter Nachtrag solange nicht gerichtlich geltend gemacht wird, bis das Gericht über einen anderen Nachtrag entschieden hat, trägt die Vertragspartei, die ein solches Stillhalteabkommen behauptet.

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VPRRS 2013, 0523
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Andere als geforderte Zertifikate vorgelegt: Angebot unvollständig!

VK Brandenburg, Beschluss vom 11.03.2013 - VK 2/13

1. Verlangt der Auftraggeber zum Nachweis der Eignung die Vorlage eines bestimmten Zertifikats und legt der Bieter nicht dieses, sondern ein anderes Zertifikat vor, ist sein Angebot unvollständig und vom Vergabeverfahren auszuschließen, wenn das geforderte Zertifikat nicht fristgerecht nachgereicht wird.

2. Die wiederholte Vorlage von nicht den Ausschreibungsbedingungen genügenden Unterlagen stellt keine ordnungsgemäße Rüge dar.

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VPRRS 2013, 0518
BauvertragBauvertrag
Keine Angaben zu Kontaminationen: Boden schadstofffrei!

BGH, Urteil vom 21.03.2013 - VII ZR 122/11

Der öffentliche Auftraggeber hat in der Leistungsbeschreibung eine Schadstoffbelastung auszuhebenden und zu entfernenden Bodens nach den Erfordernissen des Einzelfalls anzugeben. Sind erforderliche Angaben zu Bodenkontaminationen nicht vorhanden, kann der Bieter daraus den Schluss ziehen, dass ein schadstofffreier Boden auszuheben und zu entfernen ist (Anschluss an BGH, Urteil vom 22. Dezember 2011 - VII ZR 67/11, IBR 2012, 65 = BGHZ 192, 172).*)

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VPRRS 2013, 0504
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Nachprüfungsantrag ohne Zuschlagschance unzulässig!

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 09.06.2004 - Verg 20/04

Befindet sich das Angebot des Antragstellers preislich abgeschlagen auf Rangstellen, die keinerlei Aussichten auf einen Zuschlag eröffnen, fehlt dem Antragsteller die Antragsbefugnis, weil er nicht darlegen kann, dass ihm durch die behaupteten Vergaberechtsverstöße ein Schaden entstanden sei oder zu entstehen drohe.

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