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Volltexturteile nach Sachgebieten

Sachgebiet: Waren/Güter

4681 Entscheidungen insgesamt




Online seit 2018

VPRRS 2018, 0321
Mit Beitrag
Waren/GüterWaren/Güter
Wer Preise abspricht, muss 15% Vertragsstrafe zahlen!

LG Stuttgart, Urteil vom 19.07.2018 - 30 O 33/17

1. Derjenige, der vorsätzlich oder fahrlässig gegen eine Vorschrift des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) verstößt, die den Schutz eines anderen bezweckt, ist diesem zum Ersatz des aus dem Verstoß entstandenen Schadens verpflichtet.

2. Wird wegen eines Verstoßes gegen eine Vorschrift des GWB oder gegen Art. 101 oder 102 des Vertrags über die Arbeitsweise der EU Schadensersatz gefordert, ist das nationale Gericht an die Feststellung des Verstoßes gebunden, wie sie in einer bestandskräftigen Entscheidung der EU-Kommission getroffen wurde. Die Bindungswirkung erfasst nicht nur den Tenor, sondern auch die tragenden Gründe der Entscheidung und erstreckt sich auf die Feststellung des Kartellrechtsverstoßes in rechtlicher und tatsächlicher Hinsicht.

3. Die Klausel in den Zusätzlichen Vertragsbedingungen (ZVB) des Auftraggebers, wonach der Auftragnehmer eine Vertragsstrafe in Höhe von 15% der Auftragssumme zu zahlen hat, wenn er aus Anlass der Vergabe nachweislich eine Abrede getroffen hat, die eine unzulässige Wettbewerbsbeschränkung darstellt, benachteiligt den Auftragnehmer nicht unangemessen.

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VPRRS 2018, 0319
Waren/GüterWaren/Güter
Wann verjähren Schadensersatzansprüche wegen rechtswidriger Ausschreibung?

LG Bonn, Urteil vom 22.09.2017 - 1 O 184/16

1. In einem Vergabeverfahren bestehen Rücksichtnahmepflichten des öffentlichen Auftraggebers gegenüber den Bietern, deren Verletzung Schadensersatzansprüche begründen können (Anschluss an BGH, IBR 2011, 534).

2. Die Verjährung etwaiger Schadensersatzansprüche des Auftragnehmers wegen der vergaberechtsrechtswidrigen Überwälzung nicht kalkulierbarer Risiken beginnt, wenn der geschädigte Auftragnehmer Kenntnis von den anspruchsbegründenden Tatsachen hat.

3. Kann der Auftragnehmer die Höhe des Schadens noch nicht beziffern, muss er zur Hemmung der Verjährung eine Schadensersatz-Feststellungsklage erheben.

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VPRRS 2018, 0322
Mit Beitrag
RechtswegRechtsweg
Handwerkskammer ist kein öffentlicher Auftraggeber!

VK Bund, Beschluss vom 22.08.2018 - VK 1-77/18

1. Eine Handwerkskammer ist zwar eine Körperschaft des öffentlichen Rechts, aber kein öffentlicher Auftraggeber.

2. Durch die Verpflichtung in einem Zuwendungsbescheid, bei der Beschaffung den 1. Abschnitt der VOL/A 2009 anzuwenden, wird die Zuständigkeit der Vergabekammer nicht begründet.

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VPRRS 2018, 0316
Mit Beitrag
Waren/GüterWaren/Güter
Schlechtes Leistungsverzeichnis ist kein Aufhebungsgrund!

VK Nordbayern, Beschluss vom 04.09.2018 - RMF-SG21-3194-03-25

1. Bieter müssen die Aufhebung des Vergabeverfahrens nicht nur dann hinnehmen, wenn sie von einem der in der unter § 63 VgV aufgeführten Gründe gedeckt und deshalb von vorneherein rechtmäßig ist. Ein öffentlicher Auftraggeber ist nicht gezwungen, ein Vergabeverfahren mit der Zuschlagserteilung abzuschließen, wenn keiner der zur Aufhebung berechtigenden Tatbestände erfüllt ist. Die in § 63 VgV geschriebenen Aufhebungsgründe schränken das Recht des Auftraggebers, ein Vergabeverfahren ohne Zuschlag zu beenden, nicht ein. Sie haben vielmehr Bedeutung für die Abgrenzung einer rechtmäßigen Aufhebung von einer zwar wirksamen, aber rechtswidrigen Beendigung des Vergabeverfahrens.*)

2. Notwendige Voraussetzung für eine wirksame Aufhebung ist lediglich, dass der öffentliche Auftraggeber für seine Aufhebungsentscheidung einen sachlichen Grund hat, so dass eine Diskriminierung ausgeschlossen und seine Entscheidung nicht willkürlich ist oder bloß zum Schein erfolgt.*)

3. Gemäß § 63 Abs. 1 Nr. 4 VgV kann eine Ausschreibung rechtmäßig und somit schadensersatzfrei aufgehoben werden, wenn schwerwiegende Gründe bestehen. Ob ein solcher schwerwiegender Grund vorliegt, ist im Rahmen einer am Einzelfall orientierten Interessenabwägung zu ermitteln. Es sind strenge Anforderungen an das Aufhebungsinteresse zu stellen. Ein schwerwiegender Grund kommt grundsätzlich nur dann infrage, wenn dieser erst nach Beginn des Vergabeverfahrens eingetreten ist. Eine Aufhebungsentscheidung ist dann nicht mehr vom Aufhebungstatbestand abgedeckt, wenn der Auftraggeber den Aufhebungsgrund selbst zu verantworten hat.*)

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VPRRS 2018, 0305
GutachtenerstattungGutachtenerstattung
Schwellenwert nicht erreicht: Machbarkeitsstudie kann freihändig vergeben werden!

VG Magdeburg, Urteil vom 16.11.2017 - 3 A 185/16

Ist der Anwendungsbereich der VOF 2009 grundsätzlich eröffnet, aber der Schwellenwert nach der VgV nicht erreicht, ist die VOL/A 2009 nicht analog anzuwenden.Die Gemeinde durfte freiberufliche Leistungen freihändig vergeben.*)

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VPRRS 2018, 0303
Mit Beitrag
NachprüfungsverfahrenNachprüfungsverfahren
Keine eigene "Vergabestelle": Auftraggeber kann spezialisierte Kanzlei beauftragen!

VK Hessen, Beschluss vom 22.02.2018 - 69d-VK-2-4/2018

1. Eine gemeinnützige, im Eigentum einer Kommune stehende Aktiengesellschaft, die einen karitativ gemeinnützigen Versorgungsauftrag für die Stadt und die Region wahrnimmt, ist ein öffentlicher Auftraggeber.

2. Verfügt der öffentliche Auftraggeber über keine "Vergabestelle" und steht ihm auch kein Personal zur Verfügung, das die wesentlichen vergaberechtlichen Normen kennt, ist auch unter dem Gesichtspunkt der Waffengleichheit im Vergabenachprüfungsverfahren die Hinzuziehung eines Verfahrensbevollmächtigten gerechtfertigt.

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VPRRS 2018, 0299
Mit Beitrag
Waren/GüterWaren/Güter
Mindestpunktzahl nicht erreicht: Angebot kann ausgeschlossen werden!

EuGH, Urteil vom 20.09.2018 - Rs. C-546/16

1. Die Richtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26.02.2014 über die öffentliche Auftragsvergabe und zur Aufhebung der Richtlinie 2004/18/EG ist dahin auszulegen, dass sie nationalen Rechtsvorschriften wie den im Ausgangsverfahren fraglichen nicht entgegensteht, die es den öffentlichen Auftraggebern gestatten, in den Vergabebedingungen eines offenen Ausschreibungsverfahrens Mindestanforderungen hinsichtlich der technischen Bewertung festzulegen, so dass die abgegebenen Angebote, die nach abgeschlossener technischer Bewertung eine vorab festgelegte Mindestpunktzahl nicht erreichen, von der weiteren Bewertung, die sowohl auf technischen als auch auf preislichen Kriterien beruht, ausgeschlossen werden.*)

2. Art. 66 der Richtlinie 2014/24 ist dahin auszulegen, dass er nationalen Rechtsvorschriften wie den im Ausgangsverfahren fraglichen nicht entgegensteht, die es den öffentlichen Auftraggebern gestatten, in den Vergabebedingungen eines offenen Ausschreibungsverfahrens Mindestanforderungen hinsichtlich der technischen Bewertung festzulegen, so dass die abgegebenen Angebote, die nach abgeschlossener technischer Bewertung eine vorab festgelegte Mindestpunktzahl nicht erreichen, von den weiteren Phasen der Zuschlagserteilung ausgeschlossen werden, und zwar unabhängig davon, wie viele Bieter noch übrig sind.*)

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VPRRS 2018, 0297
Mit Beitrag
ReinigungsleistungenReinigungsleistungen
Auftragsänderung während der Vertragslaufzeit: Wann wird ein Auftragnehmer "ersetzt"?

VK Brandenburg, Beschluss vom 23.08.2018 - VK 15/18

1. Wesentliche Änderungen eines öffentlichen Auftrags während der Vertragslaufzeit erfordern ein neues Vergabeverfahren. Wesentlich sind solche Änderungen, die dazu führen, dass sich der neue Auftrag erheblich von dem ursprünglich vergebenen Auftrag unterscheidet.

2. Eine wesentliche Änderung liegt insbesondere vor, wenn ein neuer Auftragnehmer den Auftragnehmer ersetzt. "Ersetzt" wird ein Auftragnehmer beispielsweise, wenn der Auftraggeber die Kündigung eines Vertrags wegen mangelhafter Ausführung erklärt und den Auftrag anschließend von einem anderen Unternehmer ausführen lässt.

3. Ein Vergabenachprüfungsantrag ist unzulässig, wenn der Antragsteller auch bei ordnungsgemäßer Durchführung des Vergabeverfahrens keine Chance auf den Zuschlag hat.

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VPRRS 2018, 0294
Mit Beitrag
Waren/GüterWaren/Güter
Angebotswertung muss umfassend dokumentiert werden!

VK Brandenburg, Beschluss vom 22.06.2018 - VK 5/18

1. Der öffentliche Auftraggeber hat das gesamte Vergabeverfahren - auch in den Einzelheiten - von Beginn an fortlaufend, soweit dies für die Begründung von Entscheidungen auf jeder Stufe des Vergabeverfahrens erforderlich ist, zu dokumentieren.

2. Formelhafte Begründungen für die Entscheidungen des Auftraggebers reichen für eine ordnungsgemäße Begründung nicht aus. Es muss im Einzelfall erkennbar sein, warum ein bestimmter Bewerber ausgeschlossen oder nicht berücksichtigt wurde. Die Pflicht zur Dokumentation umfasst gerade auch die Gründe für die Auswahl eines Bieters.

3. Dokumentationsmängel führen dazu, dass das Vergabeverfahren ab dem Zeitpunkt, in dem die Dokumentation unzureichend ist, fehlerbehaftet und es in diesem Umfang zu wiederholen ist.

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VPRRS 2018, 0274
GesundheitGesundheit
Einsatz von Pflegeexperten: Anforderung an Auftragsausführung und Zuschlagskriterium!

VK Bund, Beschluss vom 14.03.2018 - VK 1-11/18

1. Bei der Anforderung, Pflegeexperten einzusetzen, handelt es sich nicht um ein Eignungskriterium, sondern um eine Anforderung an die Auftragsausführung sowie um ein Zuschlagskriterium.

2. Der Auftraggeber ist grundsätzlich darin frei, die Anforderungen an die Durchführung der ausgeschriebenen Leistung zu bestimmen. Voraussetzung ist, dass diese Bestimmung anhand nachvollziehbarer objektiver und auftragsbezogener Gründe getroffen worden ist.

3. Der Einsatz von Pflegeexperten wirkt sich konkret auf die Qualität der Leistung gegenüber den Versicherten aus und ist deshalb ein zulässiges Zuschlagskriterium.

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VPRRS 2018, 0266
Mit Beitrag
TransportleistungenTransportleistungen
Schlechte Erfahrungen in der Vergangenheit: Ausschluss wegen Unzuverlässigkeit?

KG, Beschluss vom 31.07.2017 - Verg 6/17

Zum Ausschluss eines Bieters wegen Unzuverlässigkeit und Ungeeignetheit, die aus schlechten Erfahrungen des Auftraggebers mit diesem Bieter in der Vergangenheit hergeleitet wird.*)

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VPRRS 2018, 0256
Mit Beitrag
Waren/GüterWaren/Güter
e-Vergabe: Bieter muss Vergabeunterlagen „vollständig und direkt“ abrufen können!

VK Bund, Beschluss vom 19.07.2018 - VK 2-58/18

1. Ein widersprüchliches Angebot muss der Auftraggeber zunächst auslegen. Lässt sich der Widerspruch nicht durch Auslegung beseitigen, ist eine Aufklärung seitens des Auftraggebers geboten.

2. Die erforderliche Aufklärung nach Widersprüchlichkeit ist beendet, wenn der Angebotsinhalt nach Konkretisierung durch den Bieter feststeht und eine unzulässige Nachverhandlung beginnt bzw. dem Bieter die Möglichkeit eingeräumt wird, seinen Angebotsinhalt abzuändern.

3. Der Auftraggeber hat in der Auftragsbekanntmachung eine elektronische Adresse anzugeben, unter der die Vergabeunterlagen "vollständig und direkt" abgerufen werden können. Dieser Vorgabe wird nicht entsprochen, wenn die Bieter zwei verschiedene Seiten aufrufen und sich mehrfach "durchklicken" müssen, um auf die Lieferbedingungen zu stoßen.

4. Eine nationale Bekanntmachung des Beschaffungsvorhabens ist grundsätzlich erst nach Veröffentlichung auf europäischer Ebene zulässig.

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VPRRS 2018, 0254
Mit Beitrag
DienstleistungenDienstleistungen
E-Vergabe: Verwendung von alten Vergabeunterlagen führt zum Angebotsausschluss!

VK Bund, Beschluss vom 17.07.2018 - VK 2-54/18

1. Auch die Bewerbungsbedingungen sind Vergabeunterlagen. Die Abweichung von einer Bewerbungsbedingung ist folglich eine Änderung an den Vergabeunterlagen.

2. Sehen die Bewerbungsbedingungen vor, dass "ausschließliche Grundlage für die Erstellung des Angebots diese Vergabeunterlagen in der aktuellsten über den "AnA-Web" der e-Vergabe-Plattform bereitgestellten Version" ist, wird das Angebot eines Bieters, der nicht die aktuellste Version der Vergabeunterlagen verwandt hat, ausgeschlossen.

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VPRRS 2018, 0223
Mit Beitrag
MedizintechnikMedizintechnik
Neues Vergaberecht: Welche Vorschriften gelten bei Zurückversetzung?

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 28.03.2018 - Verg 38/17

1. Ist die Beschreibung der zu beschaffenden Leistung objektiv möglich, sei es konstruktiv oder funktional, ist ein Verhandlungsverfahren nach § 3 EG Abs. 3 b Alt. 1 VOL/A 2009 nicht gerechtfertigt.

2. Der Auftraggeber ist für das Vorliegen der Tatbestandsvoraussetzungen darlegungs- und beweisbelastet.

3. § 3 EG Abs. 3 b VOL/A 2009 ist nicht im Vorgriff auf das Inkrafttreten der Richtlinie 2014/24/EU weit auszulegen.

4. Wird ein Vergabeverfahren zurückversetzt, gilt wegen § 186 Abs. 2 GWB bei unverändertem Beschaffungsbedarf das Recht, das zum Zeitpunkt der Einleitung des Verfahrens galt.

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VPRRS 2018, 0269
DienstleistungenDienstleistungen
Ist das Einräumen von Fischereirechten ausschreibungspflichtig?

VK Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 06.02.2018 - VK 1-31/17

1. Ein gemischter Vertrag, der Elemente eines Pachtvertrages und eines Dienstleistungsvertrages beinhaltet, ist nur dann ausschreibungsfrei, wenn es sich bei dem Dienstleistungsanteil um eine unwesentliche Nebenabrede handelt. Auch die bloße Vermietung oder Verpachtung unterliegt nicht dem Vergaberechtsregime.*)

2. Bei der Einräumung von Fischereirechten kann es sich um die Vergabe einer Dienstleistungskonzession oder um die Vergabe eines Dienstleistungsauftrags handelt. Entscheidend sind die Umstände des Einzelfalls.*)

3. Die Übertragung nur eines beschränkten Betriebsrisikos kann für die Annahme einer Dienstleistungskonzession ausreichend sein. Die Frage, ob das Betriebsrisiko auf den Auftragnehmer übergeht, ist objektiv auf der Basis der Vergabeunterlagen und nicht subjektiv nach der betriebswirtschaftlichen Ausgangslage des Antragstellers zu beurteilen.*)

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VPRRS 2018, 0231
Mit Beitrag
Waren/GüterWaren/Güter
Angebotswertung muss nachvollziehbar sein!

VK Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 15.03.2018 - 3 VK LSA 08/18

Verschiebt der Auftraggeber technische Details in die Zuschlagskriterien, um daraus eine Wertung der Angebote vorzunehmen, die in dieser Form von den Bietern nicht nachvollzogen werden kann, ist das Vergabeverfahren intransparent und zu wiederholen.

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VPRRS 2018, 0238
Mit Beitrag
Waren/GüterWaren/Güter
Technische Spezifikationen: Bieter muss Gleichwertigkeit im Angebot nachweisen!

EuGH, Urteil vom 12.07.2018 - Rs. C-14/17

Art. 34 Abs. 8 der Richtlinie 2004/17/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 31.03.2004 zur Koordinierung der Zuschlagserteilung durch Auftraggeber im Bereich der Wasser-, Energie- und Verkehrsversorgung sowie der Postdienste ist dahin auszulegen, dass, wenn sich die technischen Spezifikationen in den Auftragsunterlagen auf eine bestimmte Marke, Herkunft oder Produktion beziehen, der Auftraggeber vom Bieter verlangen muss, bereits in seinem Angebot den Nachweis der Gleichwertigkeit der von ihm angebotenen Erzeugnisse mit den in den genannten technischen Spezifikationen angeführten Produkten zu erbringen.*)

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VPRRS 2018, 0237
DienstleistungenDienstleistungen
Grundsatz "kein dulde und liquidiere" auch im Vergaberecht?

LG Hildesheim, Urteil vom 13.06.2017 - 3 O 157/13

(ohne)

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VPRRS 2018, 0235
Mit Beitrag
BewachungsleistungenBewachungsleistungen
Beschränktes Verfahren nur in Ausnahmefällen!

VK Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 15.06.2018 - 3 VK LSA 32/18

1. Die Vergabe von Aufträgen erfolgt gemäß § 3 Abs. 2 VOL/A 2009 in Öffentlicher Ausschreibung. In begründeten Ausnahmefällen ist eine Beschränkte Ausschreibung oder Freihändige Vergabe zulässig.*)

2. Die Öffentliche Ausschreibung hat daher generell Vorrang gegenüber den weiteren Verfahrensarten. Für die rechtmäßige Wahl der Beschränkten Ausschreibung mit Teilnahmewettbewerb muss ein Ausnahmetatbestand des § 3 Abs. 3 VOL/A 2009 vorliegen.*)

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VPRRS 2018, 0234
Mit Beitrag
Sonstige DienstleistungenSonstige Dienstleistungen
VOF statt VOL/A angewendet: Zuwendung kann widerrufen werden!

VG Lüneburg, Urteil vom 11.04.2018 - 5 A 330/15

1. Die VOF ist nur anwendbar, wenn es sich um eine freiberufliche Tätigkeit handelt, die nicht im Vorfeld eindeutig und erschöpfend beschreibbar ist. Anderenfalls ist die VOL/A anzuwenden.*)

2. Im vorliegenden Einzelfall handelte es sich zwar um freiberufliche Tätigkeiten, die aber eindeutig und erschöpfend beschreibbar waren, weshalb bei einer Freihändigen Vergabe nach der VOL/A drei geeignete Unternehmen zur Angebotsabgabe aufzufordern gewesen wären.*)

3. Der Widerruf mit Wirkung für die Zukunft nach § 49 Abs. 2 VwVfG genügt zur Beseitigung des Anspruchs auf Auszahlung einer Zuwendung.*)

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VPRRS 2018, 0212
Mit Beitrag
DienstleistungenDienstleistungen
Bekanntmachen heißt nicht heraussuchen lassen!

VK Südbayern, Beschluss vom 05.06.2018 - Z3-3-3194-1-12-04/18

1. Für die wirksame Bekanntmachung der Eignungskriterien gem. § 122 Abs. 4 Satz 2 GWB und der Unterlagen zum Nachweis der Eignung gem. § 48 Abs. 1 VgV reicht es nicht aus, wenn lediglich auf eine Internetseite verwiesen wird, wo der Bieter sich die entsprechenden Unterlagen aus zahlreichen dort gespeicherten Vergabeverfahren möglicherweise heraussuchen kann.*)

2. Eine solche Verlinkung führt zudem zu einem Verstoß gegen die Verpflichtung zur direkten Bereitstellung der Unterlagen nach § 41 Abs. 1 VgV.*)

3. Sind aufgrund eines Bekanntmachungsdefizits keine Mindestanforderungen an die Eignung wirksam ins Verfahren eingeführt, besteht nur dann die Verpflichtung der Vergabestelle, das Verfahren aufzuheben, wenn ansonsten der Zuschlag auf das Angebot eines ungeeigneten Bieters droht.*)

4. Der Grundsatz der Gleichbehandlung erfordert, dass ein öffentlicher Auftraggeber grundsätzlich jede zusätzliche sachdienliche Auskunft, die er einem anfragenden Bieter gibt, auch allen anderen Bietern erteilt. Ausnahmen hiervon kommen nur in Betracht, wenn die Frage offensichtlich ein individuelles Missverständnis eines bestimmten Bieters betrifft, oder die allseitige Beantwortung der Frage Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse verletzen oder die Identität des Bieters preisgeben würde.*)

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VPRRS 2018, 0201
Mit Beitrag
MedizintechnikMedizintechnik
Maßstab für die Ermittlung eines angemessenen Preises?

VK Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 22.11.2017 - 3 VK LSA 86/17

1. Eine Bindefriständerung stellt eine Änderung der Vergabeunterlagen dar und führt zwingend zum Ausschluss des Angebots.

2. Der öffentliche Auftraggeber hat ungewöhnlich niedrige Angebote, auf die der Zuschlag erfolgen soll, zu überprüfen. Im Rahmen dieser Überprüfung ist der Bieter verpflichtet, die ordnungsgemäße Kalkulation nachzuweisen. Kommt der Bieter dieser Verpflichtung nicht nach, ist er vom weiteren Vergabeverfahren auszuschließen.

3. Als Maßstab für die Ermittlung eines angemessenen Preises kommen insbesondere Angebote anderer Anbieter, Daten aus anderen Ausschreibungen, von Konkurrenzanbietern gebotene Einheitspreise, bisher für vergleichbare Leistungen vom Auftraggeber gezahlte oder ihm angebotene Preise, eigene Kostenschätzungen der Vergabestelle, Grobkalkulationen beratender Ingenieurbüros, aber auch Ergebnisse aus einem anschließenden Vergabeverfahren in Betracht.

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VPRRS 2018, 0188
Mit Beitrag
BewachungsleistungenBewachungsleistungen
Empfangsdienstleistungen sind keine Bewachungstätigkeiten!

VK Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 14.02.2017 - 2 VK LSA 19/16

1. Leistungen sind nur dann dem Bewachungsgewerbe zuzuordnen, wenn sie der Gefahrenabwehr dienen. Die erforderliche Erlaubnis soll zum Schutz der Allgemeinheit gerade dazu dienen, sicher zu stellen, dass die Wachleute insbesondere für das Einschreiten gegen Dritte rechtlich, menschlich und technisch geschult sind.

2. Stellt eine bewachungsähnliche Tätigkeit die bloße Erfüllung einer Nebenpflicht aus einem anderen Vertragsverhältnis dar, ist keine Bewachung anzunehmen.

3. Besteht der Schwerpunkt der Leistungen in Tätigkeiten wie dem Empfang von Besuchern, der Entgegennahme und Weiterleitung von Gesprächen, der Schlüsselausgabe und -rücknahme, der Annahme des Posteingangs etc., liegt keine Bewachungstätigkeit vor.

4. Nur derjenige, dessen Chancen auf Erlangung des Auftrags durch die Zuschlagsentscheidung geschmälert sein können, wird durch ein fehlerhaftes Vergabeverfahren in seinen Rechten beeinträchtigt. Steht fest, dass der Bieter selbst bei ordnungsgemäßer Korrektur des Vergabeverfahrens den Zuschlag nicht erhalten kann, ist sein Nachprüfungsantrag unbegründet.

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VPRRS 2018, 0191
Mit Beitrag
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Voraussetzungen einer wirksamen Selbstreinigung?

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 18.04.2018 - Verg 28/17

1. Eine in einem wettbewerblich geprägten Umfeld tätige Messegesellschaft in Form einer juristischen Person des privaten Rechts (hier: GmbH), an der eine Kommune und das Land beteiligt sind, ist ein öffentlicher Auftraggeber, wenn faktisch kein Insolvenzrisiko besteht.

2. Voraussetzung einer wirksamen Selbstreinigung ist u.a., dass der Bieter die Tatsachen und Umstände, die mit der Straftat oder dem Fehlverhalten und dem dadurch verursachten Schaden in Zusammenhang stehen, durch eine aktive Zusammenarbeit mit den Ermittlungsbehörden und dem öffentlichen Auftraggeber umfassend geklärt und konkrete technische, organisatorische und personelle Maßnahmen ergriffen hat, die geeignet sind, weitere Straftaten oder weiteres Fehlverhalten zu vermeiden.

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VPRRS 2018, 0175
Mit Beitrag
ArzneimittelArzneimittel
"Gentlemen agreement" ist keine verbindliche Verpflichtungserklärung!

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 28.03.2018 - Verg 42/17

1. Der öffentliche Auftraggeber kann Anforderungen an die technische und berufliche Leistungsfähigkeit stellen, die sicherstellen, dass die Bewerber oder Bieter über die erforderlichen personellen und technischen Mittel sowie ausreichende Erfahrungen verfügen, um den Auftrag in angemessener Qualität ausführen zu können.

2. Die Anforderungen an die technische und berufliche Leistungsfähigkeit müssen mit dem Auftragsgegenstand in einem konkreten Sachzusammenhang stehen und ihm angemessen sein.

3. Besteht nach den Vergabeunterlagen die Möglichkeit der Eignungsleihe, muss der Bieter die verbindliche Zusage eines anderen Unternehmens nachweisen. Absichtserklärungen oder "gentlemen agreements" reichen nicht aus.

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VPRRS 2018, 0178
Waren/GüterWaren/Güter
Link zu Vergabeplattform: Eignungskriterien nicht wirksam bekannt gemacht!

VK Südbayern, Beschluss vom 20.04.2018 - Z3-3-3194-1-59-12/17

1. Die Problematik, inwieweit Eignungskriterien auch durch Verlinkung aus der Bekanntmachung bekannt gegeben werden können, ist für Bieter derzeit regelmäßig nicht erkennbar i.S.d. § 160 Abs. 3 Nr. 2 und 3 GWB.*)

2. Auch bei einem im Vergaberecht regelmäßig tätigen Rechtsanwalt kann nicht ohne weiteres unterstellt werden, dass er sämtliche denkbaren Rechtsprobleme eines Vergabeverfahrens positiv in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht gem. § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB erkennt.*)

3. Für die wirksame Bekanntmachung der Eignungskriterien gem. § 122 Abs. 4 Satz 2 GWB und der Unterlagen zum Nachweis der Eignung gem. § 48 Abs. 1 VgV reicht es nicht aus, wenn lediglich auf die Startseite einer Vergabeplattform verwiesen wird, wo der Bieter sich die entsprechenden Unterlagen aus zahlreichen dort gespeicherten Vergabeverfahren möglicherweise heraussuchen kann.*)

4. Mindestanforderungen an die Eignung müssen für die Bieter eindeutig als solche erkennbar sein.*)

5. Sind aufgrund eines Bekanntmachungsdefizits keine Mindestanforderungen an die Eignung wirksam ins Verfahren eingeführt, hat die Vergabestelle eigenverantwortlich zu entscheiden, ob sie im betroffenen Vergabeverfahren den Zuschlag erteilen kann, oder den Fehler der unzureichenden Bekanntmachung der Eignungsanforderungen durch eine Rückversetzung des Verfahrens in den Stand vor Vergabebekanntmachung und der Erstellung einer überarbeiteten Bekanntmachung korrigieren muss.*)

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VPRRS 2018, 0392
GesundheitGesundheit
Auftraggeber kann sich auf WP-Gutachten verlassen!

VK Bund, Beschluss vom 21.02.2018 - VK 1-169/17

1. Eine gesetzliche Krankenkasse verfügt bei der Angebotswertung regelmäßig nur über beschränkte finanzielle und administrative Ressourcen.

2. Im Interesse des vergaberechtlich bezweckten raschen Abschlusses von Vergabeverfahren ist einem öffentlichen Auftraggeber grundsätzlich nur ein eingeschränkter Prüfungsaufwand zumutbar. Hiernach ist seine Angebotswertung aber jedenfalls dann vergaberechtskonform durchgeführt, wenn er sich auf gesicherte - z.B. durch einen Wirtschaftsprüfer bestätigte - Erkenntnisse stützt und die hieraufhin gezogenen Schlussfolgerungen vertretbar sind.

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VPRRS 2018, 0171
Mit Beitrag
DienstleistungenDienstleistungen
Bieter muss die Angemessenheit seiner Preise beweisen!

VK Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 06.12.2017 - 3 VK LSA 88/17

1. Der öffentliche Auftraggeber hat ungewöhnlich niedrige Angebote, auf die der Zuschlag erfolgen soll, zu überprüfen. Im Rahmen dieser Überprüfung ist der Bieter verpflichtet, die ordnungsgemäße Kalkulation nachzuweisen. Kommt er dem nicht nach, ist er vom weiteren Vergabeverfahren auszuschließen.

2. Der Auftraggeber muss im Rahmen der Preisaufklärung nicht den Nachweis der Unangemessenheit erbringen. Der Bieter trägt die Beweislast dafür, die Zweifel des Auftraggebers zu entkräften.

3. Ein schwerwiegender, nicht vorhersehbarer Grund, der die sanktionslose Aufhebung der Ausschreibung rechtfertigt, kann darin liegen, dass der Auftraggeber beschließt, von dem Beschaffungsvorhaben endgültig Abstand zu nehmen.

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VPRRS 2018, 0170
Mit Beitrag
Brief- und PaketdienstleistungenBrief- und Paketdienstleistungen
Wertungskriterien müssen in sich konsistent sein!

VK Bund, Beschluss vom 18.04.2018 - VK 2-28/18

Die vom Auftraggeber bekannt gegebenen Wertungskriterien müssen in sich konsistent sein, um eine taugliche Grundlage für die Zuschlagsentscheidung darzustellen.

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VPRRS 2018, 0148
ReinigungsleistungenReinigungsleistungen
Auftragswert ist sorgfältig nach objektiven Kriterien zu schätzen!

VK Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 27.12.2017 - 3 VK LSA 99/17

1. An die erforderliche Schätzung des Auftragswerts durch den öffentlichen Auftraggeber dürfen zwar mit Blick auf den Prognosecharakter der Schätzung keine übertriebenen Anforderungen gestellt werden. Die Schätzung ist hinzunehmen, wenn sie aufgrund der bei ihrer Aufstellung objektiv vorliegenden und erkennbaren Daten als vertretbar erscheint.*)

2. Dokumentationsmängel können allenfalls zum Erfolg des Nachprüfungsantrages führen, wenn gerade wegen dieser Mängel nicht auszuschließen ist, dass die Beanstandungen des Antragstellers begründet sind.*)

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VPRRS 2018, 0147
ReinigungsleistungenReinigungsleistungen
Auftragswert ist sorgfältig nach objektiven Kriterien zu schätzen!

VK Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 27.12.2017 - 3 VK LSA 98/17

1. An die erforderliche Schätzung des Auftragswerts durch den öffentlichen Auftraggeber dürfen zwar mit Blick auf den Prognosecharakter der Schätzung keine übertriebenen Anforderungen gestellt werden. Die Schätzung ist hinzunehmen, wenn sie aufgrund der bei ihrer Aufstellung objektiv vorliegenden und erkennbaren Daten als vertretbar erscheint.*)

2. Dokumentationsmängel können allenfalls zum Erfolg des Nachprüfungsantrages führen, wenn gerade wegen dieser Mängel nicht auszuschließen ist, dass die Beanstandungen des Antragstellers begründet sind.*)

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VPRRS 2018, 0146
Mit Beitrag
ReinigungsleistungenReinigungsleistungen
Wie wird der Auftragswert (richtig) geschätzt?

VK Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 27.12.2017 - 3 VK LSA 97/17

1. An die erforderliche Schätzung des Auftragswerts durch den öffentlichen Auftraggeber dürfen zwar mit Blick auf den Prognosecharakter der Schätzung keine übertriebenen Anforderungen gestellt werden. Die Schätzung ist hinzunehmen, wenn sie aufgrund der bei ihrer Aufstellung objektiv vorliegenden und erkennbaren Daten als vertretbar erscheint.*)

2. Dokumentationsmängel können allenfalls zum Erfolg des Nachprüfungsantrages führen, wenn gerade wegen dieser Mängel nicht auszuschließen ist, dass die Beanstandungen des Antragstellers begründet sind.*)

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VPRRS 2018, 0143
Mit Beitrag
Waren/GüterWaren/Güter
Ausschreibung muss nicht zu jeder Produktpalette passen!

VK Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 06.11.2017 - 3 VK LSA 83/17

1. Die Grundsätze von Transparenz und Gleichbehandlung i.S.d. § 2 Abs. 1 VOL/A 2009 erfordern Angebote, die in jeder Hinsicht vergleichbar sind. Eine solche Vergleichbarkeit ist jedoch nur bei Angeboten mit identischen Vertragsleistungen gegeben.*)

2. Der Auftraggeber muss die Ausschreibung nicht so gestalten, dass sie in das Unternehmenskonzept bzw. die Produktpalette eines jeden möglichen Bieters passt. Er ist nicht verpflichtet, Produkte zu beschaffen, die seinem Bedarf nicht gerecht werden.*)

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VPRRS 2018, 0142
NachprüfungsverfahrenNachprüfungsverfahren
Auftragswert ohne Umsatzsteuer ist entscheidend!

VK Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 08.12.2017 - 3 VK LSA 92/17

Nach § 19 Abs. 4 LVG-SA findet eine Prüfung des Vergabeverfahrens durch die Vergabekammer nicht statt, wenn der Auftragswert bei Leistungen ohne Umsatzsteuer einen Betrag von 50.000,00 Euro nicht übersteigt.*)

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VPRRS 2018, 0141
NachprüfungsverfahrenNachprüfungsverfahren
Auftragswert ohne Umsatzsteuer ist entscheidend!

VK Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 08.12.2017 - 3 VK LSA 91/17

Nach § 19 Abs. 4 LVG-SA findet eine Prüfung des Vergabeverfahrens durch die Vergabekammer nicht statt, wenn der Auftragswert bei Leistungen ohne Umsatzsteuer einen Betrag von 50.000,00 Euro nicht übersteigt.*)

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VPRRS 2018, 0140
NachprüfungsverfahrenNachprüfungsverfahren
Kein Nachprüfungsverfahren bei "Kleinvergaben"!

VK Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 08.12.2017 - 3 VK LSA 90/17

Nach § 19 Abs. 4 LVG-SA findet eine Prüfung des Vergabeverfahrens durch die Vergabekammer nicht statt, wenn der Auftragswert bei Leistungen ohne Umsatzsteuer einen Betrag von 50.000,00 Euro nicht übersteigt.*)

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VPRRS 2018, 0132
Waren/GüterWaren/Güter
Stundenhonorar ist kein Kilometerpreis!

VK Sachsen, Beschluss vom 04.10.2017 - 1/SVK/022-17

1. Ist für einen An- und Abfahrtsweg zum Erfüllungsort ein Kilometerpreis verlangt, ändert der Bieter die Vergabeunterlagen, wenn er stattdessen ein Stundenhonorar offeriert.*)

2. Ist für ein Fahrzeug eine zulässige Gesamtmasse definiert, stellt die Überschreitung dieser maximalen Gesamtmasse eine Änderung an den Vergabeunterlagen dar.*)

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IBRRS 2018, 1558
BauvertragBauvertrag
Verzug droht: Was kann der Auftraggeber unternehmen?

OLG Stuttgart, Urteil vom 30.01.2018 - 10 U 84/17

1. Wird eine Auftragsentziehung auf § 5 Abs. 4 i.V.m. Abs. 3 VOB/B, also unzureichenden Einsatz von Arbeitskräften, Geräten, Gerüsten, Stoffen oder Bauteilen, gestützt, muss der Kündigende im Prozess substantiiert darlegen, dass die Ausführungsfristen dadurch offenbar nicht eingehalten werden konnten.*)

2. Frühestens wenn die Überschreitung der Herstellungsfrist ernsthaft droht, kann nach § 5 Abs. 4 VOB/B i.V.m. § 323 Abs. 4 BGB ein Kündigungsrecht entstehen. Zu der im Zeitpunkt der Kündigungserklärung bestehenden Herstellungsfrist und den Umständen, die deren Einhaltung ernsthaft bedrohen, hat der Kündigende im Prozess substantiiert vorzutragen.*)

3. Ein Gläubiger hat für den Fall, dass bereits vor Fälligkeit der Leistung ernsthafte Zweifel an der Leistungsbereitschaft oder der Leistungswilligkeit des Schuldners bestehen, ein schützenswertes Interesse daran, Klarheit über den Vertrag zu erlangen. Der Gläubiger kann deshalb dem Schuldner vor Fälligkeit der Leistung eine angemessene Frist zur Erklärung eigener Leistungsbereitschaft und zum Nachweis fristgerechter Erfüllung des Vertrages setzen, wenn die rechtzeitige Erfüllung durch Hindernisse ernsthaft in Frage gestellt ist, die im Verantwortungsbereich des Schuldners liegen, und dem Gläubiger ein weiteres Zuwarten nicht möglich ist (Kooperationsgebot).*)

4. Dieses Klärungsbedürfnis des Gläubigers führt vor Fälligkeit der Werkleistung nur unter den Voraussetzungen des § 323 Abs. 4 BGB zu einem Rücktrittsrecht.*)

5. Fehlt für eine Kündigung des Auftraggebers der wichtige Grund und ist eine Auslegung als freie Auftragsentziehung nach § 8 Abs. 1 VOB/B / § 649 BGB a.F. (§ 648 BGB n.F.) nicht möglich, ergeben sich die Vergütungsansprüche des Auftragnehmers aus § 326 Abs. 2 BGB, wenn der Auftraggeber ihm das Baugrundstück für eine Leistungserbringung nicht mehr zur Verfügung stellt oder das Werk durch andere Unternehmer errichten lässt.*)

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VPRRS 2018, 0121
BewachungsleistungenBewachungsleistungen
Preis ungewöhnlich niedrig? Aufgreifschwelle bereits bei 10%!

VK Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 11.09.2017 - 3 VK LSA 68/17

1. Gemäß § 19 Abs. 1 LVG-SA informiert der öffentliche Auftraggeber die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Bieters, dessen Angebot angenommen werden soll, und über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebotes. Er gibt die Information schriftlich, spätestens sieben Kalendertage vor dem Vertragsabschluss, ab.*)

2. Gemäß § 19 Abs. 2 LVG-SA wird die Nachprüfungsbehörde nur tätig, wenn ein Bieter vor Ablauf der Frist schriftlich beim öffentlichen Auftraggeber die Nichteinhaltung der Vergabevorschriften beanstandet und der öffentliche Auftraggeber der Beanstandung nicht abhilft.*)

3. Gemäß § 14 Abs. 1 LVG-SA hat der öffentliche Auftraggeber ungewöhnlich niedrige Angebote, auf die der Zuschlag erfolgen soll, zu überprüfen. Weicht nach § 14 Abs. 2 LVG-SA ein Angebot für die Erbringung von Bau-, Liefer- oder Dienstleistungen, auf das der Zuschlag erteilt werden soll, um mindestens 10 v. H. vom nächsthöheren Angebot ab, so hat der öffentliche Auftraggeber die Kalkulation des Angebots zu überprüfen. Im Rahmen dieser Überprüfung ist der Bieter verpflichtet, die ordnungsgemäße Kalkulation nachzuweisen.*)

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VPRRS 2018, 0110
Mit Beitrag
Waren/GüterWaren/Güter
Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb: Bieter sind über den Ablauf zu informieren!

VK Bund, Beschluss vom 22.12.2017 - VK 1-135/17

1. Bei einem Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb hat der öffentliche Auftraggeber den Bietern den Ablauf und die Bedingungen für die Durchführung der Verhandlungen vorab als Vergabeunterlage zur Verfügung zu stellen.

2. Die Frage, ob es für den öffentlichen Auftraggeber notwendig war, einen bevollmächtigten Rechtsanwalt hinzuzuziehen, ist auf der Grundlage einer differenzierenden Betrachtung nach den Umständen des Einzelfalls aufgrund einer ex-ante-Prognose zu entscheiden. Gesichtspunkte wie die Einfachheit oder Komplexität des Sachverhalts, die Überschaubarkeit oder Schwierigkeit der zu beurteilenden Rechtsfragen, aber auch die Möglichkeit, aufgrund der sachlichen und personellen Ausstattung, Fragen des Vergaberechts sachgerecht zu bearbeiten, können eine Rolle spielen.

3. Der öffentliche Auftraggeber hat sich in seinem originären Aufgabenbereich die für ein Nachprüfungsverfahren notwendigen Sach- und Rechtskenntnisse grundsätzlich selbst zu verschaffen hat, während er sich für nicht einfach gelagerte Rechtsfragen, die zu den auftragsbezogenen Rechtsfragen hinzukommen, insbesondere wenn sie Bezüge zu höherrangigem Recht und Europarecht aufweisen, gegebenenfalls externen Rechtsrat einholen darf.

4. Das Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb stellt im Anwendungsbereich der Sektorenverordnung eine Standardverfahrensart dar. Von einem Sektorenauftraggeber kann deshalb erwartet werden, dass er sich mit den dabei zu beachtenden vergaberechtlichen Rahmenbedingungen und Vergabegrundsätzen selbst vertraut macht.




VPRRS 2018, 0104
Mit Beitrag
MedizintechnikMedizintechnik
Unzureichende (interne) Abstimmung ist kein Aufhebungsgrund!

VK Brandenburg, Beschluss vom 11.10.2017 - VK 8/17

1. Der öffentliche Auftraggeber kann von einem Beschaffungsvorhaben jederzeit und auch dann Abstand zu nehmen, wenn dafür kein in den Vergabe- und Vertragsordnungen anerkannter Aufhebungsgrund vorliegt.

2. Notwendige Voraussetzung für eine wirksame Aufhebung ist lediglich, dass der öffentliche Auftraggeber für seine Aufhebungsentscheidung einen sachlichen Grund hat, so dass eine Diskriminierung einzelner Bieter ausgeschlossen und seine Entscheidung nicht willkürlich ist oder bloß zum Schein erfolgt.

3. Eine wesentliche, zur Aufhebung des Vergabeverfahrens berechtigende Änderung liegt in der Regel nur dann vor, wenn die Durchführung des Vergabeverfahrens wegen im Nachhinein auftretender Schwierigkeiten nicht mehr möglich oder mit unzumutbaren, ggf. sogar rechtswidrigen Bedingungen einhergehen würde.

4. Interne Beweggründe des Auftraggebers, die dieser allein für sich als Grundlage angenommen hat, die aber für das Vergabeverfahren nicht relevant sind, reichen für eine Aufhebung nicht aus.

5. Ermöglicht ein Wechsel der Technologie erhebliche Einsparungen und deutlich kosteneffizienteres Arbeiten, liegt ein nachvollziehbarer und vernünftiger Grund für eine Aufhebung der Ausschreibung vor.

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VPRRS 2018, 0101
PlanungsleistungenPlanungsleistungen
Unterschreitung der HOAI-Mindestsätze ist kein Wettbewerbsverstoß!

OLG Düsseldorf, Urteil vom 15.02.2018 - 15 U 73/17

Die Unterschreitung der Mindestsätze der HOAI im Rahmen von öffentlichen Ausschreibungen stellt keinen Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht dar.

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VPRRS 2018, 0099
Mit Beitrag
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
eVergabe: Bieter muss notwendige Updates und Installationen vornehmen!

VK Südbayern, Beschluss vom 19.03.2018 - Z3-3-3194-1-54-11/17

1. Der Ausschluss eines Angebots nach § 16 EU Abs. 1 Nr. 2 VOB/A 2016 i.V.m. § 13 EU Abs. 1 Nr. 1, Nr. 2 i.V.m. § 11a Abs. 2 EU VOB/A 2016 wegen des Verstoßes gegen die vom Antragsgegner festgelegte Form und gegen die vorgeschriebene Datensicherheit ist nicht von der Frage eines Verschuldens oder Vertretenmüssens abhängig.*)

2. § 11 Abs. 3 VgV verlangt in Umsetzung des Artikels 22 Abs. 6 Unterabs. 1 Buchstabe a der Richtlinie 2014/24/EU, dass der öffentliche Auftraggeber den Bietern alle notwendigen Informationen über die in einem Vergabeverfahren verwendeten elektronischen Mittel, die technischen Parameter zur Einreichung von Teilnahmeanträgen, Angeboten und Interessensbestätigungen mithilfe elektronischer Mittel und verwendete Verschlüsselungs- und Zeiterfassungsverfahren zur Verfügung stellen muss.*)

3. Die Zurverfügungstellung dieser Informationen muss nicht zwingend in der Bekanntmachung oder den Auftragsunterlagen selbst erfolgen.*)

4. Es kann inzwischen von einem allgemeinen Kenntnisstand von Unternehmen, die an EU-weiten Vergabeverfahren teilnehmen, ausgegangen werden, dass das Unterlassen von durchzuführenden Updates an der im Unternehmen verwendeten Software zu Funktionseinbußen bei Computerprogrammen führen kann. Dies gilt auch für lokal auf der Unternehmenshardware installierten Bieterclients von Vergabeplattformen.*)

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VPRRS 2018, 0096
Mit Beitrag
SchulungsmaßnahmenSchulungsmaßnahmen
Auftraggeber kann "sein" Risiko auf den Auftragnehmer abwälzen!

VK Bund, Beschluss vom 14.02.2018 - VK 2-3/18

1. Der öffentliche Auftraggeber kann durchaus "riskante" Leistungen ausschreiben, die er lediglich funktional beschreibt und in der Menge hochgerechnet hat.

2. Es gibt kein gesetzliches Verbot, bestimmte Vertragsrisiken, selbst wenn sie gewichtig und nach dem Leitbild des Bürgerlichen Gesetzbuchs prinzipiell vom Auftraggeber zu tragen sind, zumindest teilweise auf den Auftragnehmer zu verlagern. Ebenso wenig sind Bieter/Auftragnehmer rechtlich gehindert, solche Risiken zu übernehmen.

3. Die einer Rahmenvereinbarung immanent innewohnenden Ungewissheiten sind vom Bieter zu tragen. Grenze ist die Zumutbarkeit.

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VPRRS 2018, 0095
Mit Beitrag
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Eintragungen im Formblatt 223 sind keine Preisangaben!

VK Südbayern, Beschluss vom 13.02.2018 - Z3-3-3194-1-53-11/17

1. Wie § 15 EU Abs. 2 VOB/A 2016 zur Aufklärung sieht § 16 EU Abs. 1 Nr. 4 VOB/A 2016 vor, dass dem Bieter zur Beibringung von vorbehaltenen Erklärungen und Nachweisen (Unterlagen) eine angemessene Frist gesetzt wird. Ebenso wie bei § 15 Abs. 2 VOB/A 2016 reicht für das Anfordern von vorbehaltenen Unterlagen gemäß § 16 EU Abs. 1 Nr. 4 VOB/A 2016 in der Regel eine Frist von sechs Tagen in Anlehnung an § 16a EU Satz 2 VOB/A 2016 nicht aus.*)

2. Welche Frist angemessen ist, muss die Vergabestelle stets anhand der Umstände im Einzelfall ermitteln.*)

3. Eintragungen im Formblatt 223 (Aufgliederung der Einheitspreise) sind keine Preisangaben im Sinne des § 13 EU Abs. 1 Nr. 3 VOB/A 2016, sondern ausschließlich ein Instrument zur Preisprüfung nach § 16d EG Abs. 1 Nr. 2 VOB/A (vgl. OLG Koblenz, IBR 2015, 217 = VPR 2015, 106).*)

4. Inhaltlich unzureichende Angaben im Formblatt 223 sind unschädlich, wenn gar keine Überprüfung der Angebotspreise durchgeführt wurde und auch nicht durchgeführt werden musste.*)

5. Eine sanktionslose Aufhebung der Ausschreibung nach § 17 EU Abs. 1 Nr. 3 VOB/A 2016 wegen deutlicher Überschreitung des vom Auftraggeber prognostizierten Auftragswerts kommt nur dann in Frage, wenn die vorgenommene Kostenermittlung aufgrund der bei ihrer Aufstellung vorliegenden und erkennbaren Daten als vertretbar erscheint und die im Vergabeverfahren abgegebenen Gebote deutlich darüber liegen (BGH, IBR 2013, 93).*)

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VPRRS 2018, 0094
Mit Beitrag
ÖPNVÖPNV
Aufklären heißt nicht abändern!

VK Südbayern, Beschluss vom 25.01.2018 - Z3-3-3194-1-52-10/17

1. Eine im Angebot abgegebene Erklärung eines Bieters, alle Mindestanforderungen der Auftragsunterlagen zu erfüllen, ist nicht bedeutungslos. Enthält das Angebot trotz dieser Erklärung Abweichungen von Mindestanforderungen ist es auszulegen und ggf. wegen seiner Widersprüchlichkeit aufzuklären.*)

2. Bei Zweifeln oder Widersprüchen ist das Angebot - als empfangsbedürftige Willenserklärung - zunächst in entsprechender Anwendung der §§ 133, 157 BGB aus der Sicht eines objektiven Erklärungsempfängers auszulegen. Dabei auch die Begleitumstände und die Interessenlage des Erklärenden zu berücksichtigen.*)

3. Kann auch eine Aufklärung die Widersprüchlichkeit des Angebots nicht beseitigen, ist das Angebot zwingend auszuschließen.*)

4. Aufklärungsmaßnahmen dürfen nur zur Abklärung bestehender Zweifelsfragen, niemals aber zur Abänderung des Angebots führen, weil sonst der Gleichbehandlungsgrundsatz nicht gewahrt werden würde.*)

5. Vorliegende, aber inhaltlich unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen dürfen grundsätzlich nicht gem. § 16 Abs. 2 Satz 1 VOL/A 2009 nachgefordert werden.*)

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VPRRS 2018, 0080
Mit Beitrag
Waren/GüterWaren/Güter
Dekor-Typen nicht beschreibbar: Auftraggeber kann Referenzdekore benennen!

VK Bund, Beschluss vom 29.01.2018 - VK 2-160/17

1. In der Leistungsbeschreibung darf grundsätzlich nicht auf unternehmensspezifische Produkte Bezug genommen werden. Solche Verweise sind ausnahmsweise nur dann zulässig, wenn der Auftragsgegenstand anderenfalls nicht hinreichend genau und allgemein beschrieben werden kann.

2. Können die zu beschaffenden Waren/Güter (hier: Schreibtische) hinsichtlich der benötigten Dekor-Typen aufgrund vielfältiger farblicher Nuancierungen nicht allein durch die Bezugnahme auf die Dekor-Typen wie „Kirschbaum“ oder „Ahorn“ hinreichend genau und allgemein verständlich beschrieben werden, ist es zulässig, Referenzdekore bestimmter Holzwerkstoffhersteller zu benennen, an denen sich die von den Bietern anzubietenden Dekore orientieren können.

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VPRRS 2018, 0079
Mit Beitrag
Waren/GüterWaren/Güter
Auch Antworten auf Bieterfragen sind Teil der Vergabeunterlagen!

VK Nordbayern, Beschluss vom 26.01.2018 - RMF-SG21-3194-2-15

1. Unzulässige Änderungen an den Vergabeunterlagen gem. § 57 Abs. 1 Nr. 4 VgV liegen immer dann vor, wenn das Angebot von den in diesen Unterlagen genannten Vorgaben abweicht, also immer dann, wenn ein Bieter etwas anderes anbietet als vom öffentlichen Auftraggeber nachgefragt, so dass sich Angebot und Nachfrage nicht decken. Um festzustellen, ob ein Bieter die Vergabeunterlagen unzulässig geändert hat, ist also sein Angebot mit den in den Vergabeunterlagen genannten Anforderungen des öffentlichen Auftraggebers an die zu erbringende Leistung zu vergleichen.*)

2. Die Vergabeunterlagen sind hinsichtlich des wirklichen und erkennbaren Willens des öffentlichen Auftraggebers aus der objektiven Sicht eines verständigen und fachkundigen Bieters, der mit der Erbringung der ausgeschriebenen Leistung vertraut ist, gem. §§ 133, 157 BGB auszulegen.*)

3. Die Vergabeunterlagen bestehen aus allen Angaben, die erforderlich sind, um dem Bewerber oder Bieter eine Entscheidung zur Teilnahme am Vergabeverfahren zu ermöglichen. Hierunter fallen auch Antworten auf Bieteranfragen.

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VPRRS 2018, 0074
Mit Beitrag
SchulungsmaßnahmenSchulungsmaßnahmen
Auftraggeber kann auch „riskante“ Leistungen ausschreiben!

VK Bund, Beschluss vom 14.02.2018 - VK 2-2/18

Das früher in der VOL/A bestehende Verbot einer Überbürdung ungewöhnlicher Wagnisse auf den Bieter/Auftragnehmer ist mit der Vergaberechtsreform des Jahres 2009 weggefallen und hat auch keine Renaissance in der Vergaberechtsreform 2016 erfahren. Die Vergabenachprüfungsinstanzen können daher lediglich unzumutbare Anforderungen an die Angebotserstellung, insbesondere der Kalkulation des Angebotspreises in den Vergabeunterlagen, prüfen und ggf. beanstanden.

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VPRRS 2018, 0065
Mit Beitrag
DienstleistungenDienstleistungen
Der Grundsatz "kein dulde und liquidiere" gilt auch im Vergaberecht!

OLG Celle, Urteil vom 18.01.2018 - 11 U 121/17

1. Ein Bieter kann wegen eines Vergaberechtsverstoßes keinen Schadensersatz vor den Zivilgerichten geltend machen, wenn er zuvor keinen vergaberechtlichen Primärrechtsschutz in Anspruch genommen hat.

2. Allgemeine Geschäftsbedingungen sind alle für eine Vielzahl von Verträgen vorformulierten Vertragsbedingungen, die eine Vertragspartei (Verwender) der anderen Vertragspartei bei Abschluss des Vertrags stellt.

3. Vertragsbedingungen sind für eine Vielzahl von Verträgen bereits dann vorformuliert, wenn ihre dreimalige Verwendung beabsichtigt ist. Die Absicht der dreimaligen Verwendung ist auch dann belegt, wenn der Verwender die Klausel dreimal mit demselben Vertragspartner vereinbart.

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