Vergabepraxis & -recht.
Volltexturteile nach Sachgebieten
4681 Entscheidungen insgesamt
Online seit 2013
VPRRS 2013, 0027
Bau & Immobilien
VK Münster, Beschluss vom 12.09.2012 - VK 18/12
(Ohne amtlichen Leitsatz)
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VPRRS 2013, 0025
Dienstleistungen
VK Nordbayern, Beschluss vom 20.11.2012 - 21.VK-3194-26/12
1. Ein Verstoß gegen die Fristenregelung des § 101a Abs. 1 GWB führt gemäß §101b Abs. 1 GWB zur Unwirksamkeit des beabsichtigten Vertrages von Anfang an.*)
2. Nach § 8 EG Abs. 1 VOL/A ist eine Leistung so erschöpfend zu beschreiben, dass alle Bewerber die Beschreibung im gleichen Sinne verstehen müssen und dass miteinander vergleichbare Angebote zu erwarten sind. Selbst in einem Verhandlungsverfahren muss der Auftraggeber klare Vorstellungen über die Funktionen und Ziele der nachgefragten Leistung haben. Der Auftraggeber hat die Pflicht, den Beschaffungsbedarf mit größtmöglicher Bestimmtheit festzulegen, ebenso müssen Leistungsziel, Rahmenbedingungen und wesentliche Einzelheiten der Leistung feststehen.*)
3. Ohne vor Angebotsabgabe die Zuschlagskriterien festzulegen, kann eine transparente Angebotswertung nicht erfolgen. Darin ist eine Verletzung des Transparenzgrundsatzes zu sehen, die dazu führen muss, dass das Verfahren ab den Zeitpunkt der Aufforderung zur Angebotsabgabe zu wiederholen ist.*)
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VPRRS 2013, 0023
Dienstleistungen
BVerwG, Beschluss vom 20.12.2012 - 3 B 35.12
1. Der Beantwortung der Frage, ob eine landesrechtliche Regelung zum rettungsdienstlichen Genehmigungsverfahren (hier: zu § 11 RettDG-SA) gegen Vergabe- und Unionsrecht verstößt, kommt keine grundsätzliche Bedeutung im Sinne von § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO zu.
2. Die Nichtbeachtung von revisiblem Recht bei der Anwendung und Auslegung von irrevisiblem Landesrecht kann eine Zulassung der Revision allenfalls dann rechtfertigen, wenn die Auslegung der - gegenüber dem Landesrecht als korrigierender Maßstab angeführten - bundes- oder unionsrechtlichen Norm ihrerseits ungeklärte Fragen von grundsätzlicher Bedeutung aufwirft.
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VPRRS 2013, 0022
Abfallbeförderung/-entsorgung
VK Düsseldorf, Beschluss vom 09.01.2013 - VK-29/2012-L
1. Die Einführung von tatsächlichen oder vermeintlichen Inhalten des Angebots eines Mitbewerbers in das Nachprüfungsverfahren ist nicht als Beeinträchtigung geschützter Interessen des betroffenen Konkurrenten anzusehen, wenn der Bieter nur das vorträgt, was bei der Vergabekammer ohnehin bewusst wahrgenommen wird.
2. Ziel des TVgG-NRW ist es zu vermeiden, dass Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge untertariflich entlohnte Beschäftigte einsetzen. Kernelement des Gesetzes ist die Verankerung eines Mindestlohns, um einen fairen Wettbewerb zu gewährleisten. Damit entfaltet die in § 10 Abs. 1 TVgG-NRW ausgesprochene Prüfungspflicht zugleich drittschützende Wirkung.
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VPRRS 2013, 0020
Dienstleistungen
VK Lüneburg, Beschluss vom 26.11.2012 - VgK-40/2012
1. Die Vergabeunterlagen bei Aufforderung zur Teilnahme an einem Verhandlungsverfahren oder zur Teilnahme an einem wettbewerblichen Dialog müssen mindestens alle vorgesehenen Zuschlagskriterien enthalten, einschließlich deren Gewichtung oder die absteigende Reihenfolge der ihnen zuerkannten Bedeutung. Zuschlagskriterien sind dabei einzelne Kriterien mit einem konkreten, sachlichen Bezug zum Auftragsgegenstand. "Bestmögliche Erfüllung der Bedürfnisse und Anforderungen" ist kein geeignetes Zuschlagskriterium.
2. Wird die Gewichtung der Zuschlagkriterien nicht zum Zeitpunkt der Aufforderung zur Teilnahme am Wettbewerb angegeben, müssen die Gründe hierfür dokumentiert werden.
3. Im Laufe eines wettbewerblichen Dialogs dürfen Zuschlagskriterien nicht mehr geändert, sondern nur konkretisiert werden.
VPRRS 2013, 0018
Bau & Immobilien
OLG Karlsruhe, Beschluss vom 09.10.2012 - 15 Verg 12/11
1. Dienstleistungskonzessionen sind vertragliche Konstruktionen, die sich von einem Dienstleistungsauftrag nur dadurch unterscheiden, dass der Konzessionär das zeitweilige Recht zur Nutzung der ihm übertragenen Dienstleistung erhält und gegebenenfalls die zusätzliche Zahlung eines Preises vorgesehen ist. Charakteristisch für eine Dienstleistungskonzession ist, dass der Konzessionär bei der Verwertung der ihm übertragenen Leistung dergestalt den Risiken des Marktes ausgesetzt ist, dass er das damit einhergehende Betriebsrisiko ganz oder zumindest zu einem wesentlichen Teil übernimmt
2. Ob und inwieweit der Konzessionär das Betriebsrisiko zu einem wesentlichen Teil übernimmt, ist unter Gesamtbetrachtung aller Umstände des Einzelfalles, insbesondere der konkreten Marktbedingungen und vertraglichen Vereinbarungen zu beurteilen. Wird neben dem Recht zur Nutzung der Dienstleistung zusätzlich ein Preis gezahlt, kann je nach den Umständen des Einzelfalles zweifelhaft sein, ob der Vertrag als Dienstleistungskonzession oder öffentlicher Dienstleistungsauftrag zu werten ist.
3. Ein Vertrag kann jedenfalls dann nicht als Dienstleistungskonzession angesehen werden, wenn die zusätzliche Vergütung oder Aufwandsentschädigung ein solches Gewicht hat, dass ihr bei wertender Betrachtung kein bloßer Zuschusscharakter mehr beigemessen werden kann.
VPRRS 2013, 0016
Dienstleistungen
OLG München, Beschluss vom 17.01.2013 - Verg 30/12
1. Wird für die Leistungserbringung spezielles Gerät verlangt, so ist es ausreichend, wenn der Bieter durch Eigenerklärung versichert, zu Leistungsbeginn über eine entsprechende Maschine zu verfügen, es sei denn die Vergabeunterlagen verlangen ausdrücklich, dass die Gerätschaften bereits bei Angebotsabgabe vorhanden sein müssen.
2. Rein interne Vorgänge beim Auftragnehmer können keine Rechte der Bieter berühren.
3. Der Auftraggeber ist nicht verpflichtet, genau darzulegen welche Überlegungen für ihn bei der Konzeption der Ausschreibungsbedingungen leitend waren.
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VPRRS 2013, 0010
Arzneimittel
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 28.11.2012 - Verg 8/12
Nicht ordnungsgemäß geforderte Eignungsnachweise dürfen anerkanntermaßen keine Berücksichtigung bei der Eignungsprüfung finden. Die sich danach ergebende Verringerung des Eignungsniveaus ist im Hinblick auf die Durchführbarkeit der Eignungsprüfung gleichwohl vergaberechtlich irrelevant.
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VPRRS 2013, 0009
Dienstleistungen
VGH Hessen, Beschluss vom 11.12.2012 - 8 B 1668/12
Die Vergabe der Rettungsdienstleistungen weist keine Binnenmarktrelevanz auf, wenn sich auf die europaweite Bekanntmachung der Leistungen nur deutsche bzw. Unternehmen mit Sitz auch in Deutschland bewerben.
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VPRRS 2013, 0007
Dienstleistungen
VGH Hessen, Beschluss vom 23.07.2012 - 8 B 2244/11
1. Auf die Vergabe von Rettungsdienstleistungen, die in Hessen als Dienstleistungskonzession vergeben werden (Konzessionsmodell), findet § 97 Abs. 7 GWB weder unmittelbar noch analog Anwendung.*)
2. Das vor Beauftragung eines Dritten nach § 5 Abs. 2 HRDG durchzuführende verwaltungsrechtliche Auswahlverfahren hat den Zweck, den geeignetsten Anbieter von Rettungsdienstleistungen zu finden; Wettbewerb ist in diesem Zusammenhang Mittel und nicht Zweck des Auswahlverfahrens.*)
3. Ein zu Recht vom weiteren Auswahlverfahren ausgeschlossener Anbieter kann sich unter Berufung auf Art. 3 Abs. 1, 12 Abs. 1 bzw. 14 GG oder - bei Binnenmarktrelevanz des Auftrags - auf Art. 49 bzw. 56 AEUV gegen seinen Ausschluss wenden. Es wird jedoch durch eine - nach seiner Auffassung rechtswidrige - Vergabe des Auftrags an einen Dritten nicht in seinen Rechten verletzt.*)
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VPRRS 2013, 0005
Bau & Immobilien
OLG Bremen, Beschluss vom 09.10.2012 - Verg 1/12
1. Derjenige, der die ausgeschriebene Dienstleistung bereits bislang durchgeführt hat, ist nahezu zwangsläufig besser mit der Materie vertraut als Außenstehende, die die für das Angebot und die Kalkulation wesentlichen Informationen den Angebotsunterlagen und eigenen Erfahrungswerten entnehmen müssen.
2. Daraus kann aber nicht gefolgert werden, dass die Vergabestelle zur Wahrung der Chancengleichheit gezwungen wäre, den bisherigen Dienstleister aus der Ausschreibung auszuschließen. Dies wäre nicht damit zu vereinbaren, dass auch dieser Dienstleister Anspruch auf Gleichbehandlung bei der Auftragsvergabe hat.
3. Es entspräche auch nicht den berechtigten Interessen der Vergabestelle, von Ausschreibung zu Ausschreibung bei Dienstleistungen zu einem Wechsel des Vertragspartners gezwungen zu werden.
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VPRRS 2013, 0004
Bau & Immobilien
VG Halle, Urteil vom 15.11.2012 - 1 A 27/11
Die Pflicht zur wirtschaftlichen und sparsamen Verwendung von Zuwendungen gebietet es dem Zuwendungsempfänger, eingeräumte Skonti auch zu nutzen.*)
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VPRRS 2013, 1836
Abfallbeförderung/-entsorgung
VK Sachsen, Beschluss vom 06.09.2013 - 1/SVK/028-13
1. Ein Bieter muss bei Angebotsabgabe nicht unbedingt über alle technischen und personellen Kräfte verfügen oder stets eine den ausgeschriebenen Auftrag abdeckende logistische Reserve vorweisen oder bspw. sämtliche Räumlichkeiten vorhalten die er für die Ausführung des Auftrages benötigt. Es genügt, dass der Bieter in der Lage ist, sich bis zur Auftragserteilung die erforderlichen Mittel zu beschaffen. Ansonsten wären die Bieter in Unkenntnis darüber, ob sie den Auftrag erhalten oder nicht, zu Investitionen gezwungen, die sich für den Fall, dass sie den Auftrag nicht erhalten, als wirtschaftlich unsinnig erweisen.*)
2. Die Eignungsprüfung des öffentlichen Auftraggebers hat sich auch darauf zu erstrecken, ob ein Bieter auch rechtlich in der Lage ist, die ausgeschriebene Leistung zu erbringen. Dies gilt jedenfalls in solchen Fällen, in denen bspw. aufgrund des sensiblen Leistungsgegenstandes (Entsorgung kontaminierter Böden und Wassergemische) die Leistungsfähigkeit eines Bieters in dieser Hinsicht zweifelhaft erscheint.*)
3. Ein Bieter ist an seine einmal abgegebene Erklärung zur Eignung resp. Leistungsfähigkeit gebunden. Maßgeblicher Zeitpunkt der Beurteilung der Leistungsfähigkeit ist zunächst der Zeitpunkt, in welchem die Angebote abzugeben bzw. nachgeforderte Unterlagen vorzulegen waren und die Aufklärungsverhandlungen abgeschlossen sind. Denn dann kann der öffentliche Auftraggeber anhand der vorliegenden Unterlagen feststellen, welches Angebot das wirtschaftlich günstigste ist und ob die Bieter geeignet sind. Die Vergabestelle darf einem Bieter nicht so lange und so oft Gelegenheit geben, sein Angebot bzw. seine Unterlagen nachzubessern, bis dieser alle Anforderungen der Ausschreibung erfüllt.*)
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VPRRS 2013, 0003
Ausrüstungsgegenstände
VK Bund, Beschluss vom 23.05.2002 - VK 2 - 16/02
(ohne amtlichen Leitsatz)
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VPRRS 2013, 0002
Dienstleistungen
VK Bund, Beschluss vom 18.10.2012 - VK 2-77/12
1. Das Gebot der Berücksichtigung mittelständischer Interessen (Mittelstandsklausel) gilt auch im Bereich der Hilfsmittelbeschaffung durch gesetzliche Krankenkassen.
2. Ob ein Unternehmen groß oder mittelständisch ist, entscheidet sich nicht nach statischen Kriterien, sondern unter wettbewerblichen Gesichtspunkten nach den jeweils herschenden Marktverhältnissen, die auf unterschiedlichen Märkten unterschiedlich ausgeprägt sein können.
3. Von einem öffentlichen Auftraggeber kann keine umfassende, in der Sache vollkommen und mit absoluter Sicherheit zutreffende Marktanalyse erwartet werden. Es reicht aus, wenn sie plausibel und im Vergabeverfahren hinreichend mit Tatsachenfeststellungen belegt ist.
4. Werden im Vergabeverfahren Gebietslose definiert, in denen ein Bieter ein Exklusivrecht zur Leistungserbringung erhält, so liegt ein möglicher Zuwachs bei den Fallzahlen in der Natur der Sache. Die sich daraus ergebenden logistischen und betriebswirtschaflichen Schwierigkeiten müssen jedem Bieter von vornherein bekannt sein.
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VPRRS 2013, 0001
Arzneimittel
VK Bund, Beschluss vom 12.11.2012 - VK 1-109/12
1. Werden in einen bestehenden Vertrag neue Bedingungen eingeführt, die die Zulassung anderer Bieter oder die Annahme eines anderen Angebots erlaubt hätten, oder wird der Auftrag in großem Umfang auf ursprünglich nicht vorgesehene Dienstleistungen erweitert, sind diese Änderungen des bestehenden Vertrags so wesentlich, dass es sich um eine neue Vergabe eines öffentlichen Auftrags handelt.
2. Der Auftraggeber kann Aufträge im Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb vergeben, wenn ein Auftragnehmerwechsel infolge erneuter Vergabe zu technischen Problemen und Unvereinbarkeiten führen würde. Dies gilt allerdings dann nicht, wenn der Auftragnehmerwechsel lediglich zu rechtlichen Problemen infolge vertraglicher Bindungen führen würde.
3. Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb ist auch in Fällen besonderer Dringlichkeit zulässig. Dies heißt jedoch nicht, dass der Auftraggeber nur mit einem Bieter in Kontakt kommen soll. Vielmehr gebietet der Wettbewerbsgrundsatz, dass der Auftragnehmer auch bei anderen Bietern Angebote einholen kann, wenn dies sinnvoll ist und zu keiner zeitlichen Verzögerung führt.
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Online seit 2012
VPRRS 2012, 0455
Planungsleistungen
VK Köln, Beschluss vom 04.10.2012 - VK VOF 18/2012
Fehlende Antragsbefugnis wegen Nichtabgabe eines Angebots; Projektantenproblematik wegen Vorbefassung.*)
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VPRRS 2012, 0436
Bau & Immobilien
VK Lüneburg, Urteil vom 03.09.2012 - VgK-29/2012
1. Eine geforderte Darstellung branchenüblicher begleitender Dienstleistungen genügt den Anforderungen an die Leistungsbeschreibung, wenn sie sich auf in der Branche bekannte Stichworte beschränkt.
2. Funktionale Leistungsbeschreibungen und pauschalierte einheitliche Versorgungspreise als Mittel der Kostensenkung im Gesundheitswesen sind nicht vergaberechtswidrig.
3. Ein im öffentlichen Auftragswesen erfahrener Bieter muss hinreichend eigene Rechtskenntnisse besitzen, um auch ohne anwaltliche Beratung die Problematik eines einheitlichen Versorgungspreises und unverständlichen Managementkonzepts zu erkennen. Anders ist dies, wenn eine atypische Marktsituation vorliegt.
4. Es besteht keine Verpflichtung des Bieters zur zeitnahen Durchsicht der Vertragsunterlagen im Hinblick auf etwaige Vergabeverstöße.
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VPRRS 2012, 0435
Abfallbeförderung/-entsorgung
OLG München, Beschluss vom 06.12.2012 - Verg 29/12
1. Bei der Auslegung der Rüge eines nicht anwaltlich vertretenen Bieters ist in höherem Maße wie bei einem Anwaltsschriftsatz darauf abzustellen, was der Bieter vernünftigerweise meint und will.*)
2. Zur Begründung der Entscheidung, dass ein Bieter einen unangemessen hohen Preis verlangt, darf jedenfalls dann auch auf Erkenntnisse aus einem nachfolgenden Verhandlungsverfahren zurückgegriffen werden, wenn eine Nichtberücksichtigung dieser Erkenntnisse mutmaßlich letztlich zu keinem anderen Ergebnis führen würde.*)
VPRRS 2012, 0434
Bau & Immobilien
VK Lüneburg, Beschluss vom 03.09.2012 - VgK-28/2012
1. Der Bieter ist nicht zur zeitnahen Durchsicht der Vertragsunterlagen verpflichtet. Etwas anderes kann dann gelten, wenn er detailierte Kenntisse von einem möglichen Vergabeverstoß hat.
2. Ein im öffentlichen Auftragswesen erfahrener Bieter muss auch ohne anwaltliche Beratung den Unterschied zwischen einem offenen Verfahren und einem nicht offenen Verfahren mit vorheriger öffentlicher Aufforderung zur Teilnahme erkennen können. Anders ist dies nur, wenn es sich um eine atypische Marktsituation handelt.
3. Wird die Lieferung von nur funktional beschriebenen Produkten zusammen mit der Lieferung des gesamten Zubehörs und der zugehörigen Dienstleistungen vergeben, ist das Verfahren mit vorheriger öffentlicher Aufforderung zur Teilnahme zulässig, weil die vertraglichen Spezifikationen nicht hinreichend genau festgelegt werden können.
4. Der Abschluss eines Rahmenvertrages ohne garantierte Abnahmeverpflichtung stellt kein ungewöhnliches Wagnis dar, wenn eine Bevorratung mit den ausgeschriebenen Produkten weder besondere Lagerstätten erfordert, noch es mit gravierenden Bedarfsschwankungen zu rechnen ist.
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VPRRS 2012, 0433
Dienstleistungen
VK Nordbayern, Beschluss vom 19.09.2012 - 21.VK-3194-17/12
1. Im Rahmen der Prüfung, ob vom künftigen Auftragnehmer die ordnungsgemäße Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen erwartet werden kann, hat die Vergabestelle eine Prognoseentscheidung zu treffen. Hierbei hat die Vergabestelle einen Beurteilungsspielraum, der von der Nachprüfungsinstanz nur daraufhin überprüft werden kann, ob das vorgeschriebene Verfahren eingehalten worden ist, ob der Auftraggeber die von ihm selbst aufgestellten Bewertungsvorgaben beachtet hat, der zugrunde liegende Sachverhalt vollständig und zutreffend ermittelt worden ist, keine sachwidrigen Erwägungen angestellt worden sind und nicht gegen allgemeine Bewertungsgrundsätze verstoßen worden ist.*)
2. Die Mitwirkung eines Sachverständigen oder Beraters am Vergabeverfahren und an der Vorbereitung der Entscheidung über den Zuschlag ist zulässig. Sie darf jedoch die Grenze bloßer Unterstützung nicht überschreiten. Der Berater soll die objektiven Entscheidungsgrundlagen aufklären, die in der fachlichen Praxis als für die vorzunehmende Beurteilung maßgeblich und geeignet angesehen werden und diese für den Auftraggeber nachvollziehbar darlegen.*)
3. Eine mangelhafte Dokumentation alleine stellt jedoch noch keine Verletzung der Bieterrechte dar, sondern dies ist nur dann der Fall, wenn sich aus der fehlenden Dokumentation kausal eine Verletzung von Bieterrechten ableiten lässt.*)
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VPRRS 2012, 0431
Dienstleistungen
VK Bund, Beschluss vom 21.11.2012 - VK 3-126/12
1. Der Begriff der wettbewerbswidrigen Abrede ist weit auszulegen. Er ist nicht auf gesetzwidriges Verhalten beschränkt, sondern erfasst alle Verhaltensweisen eines Bieters, die mit dem vergaberechtlichen Wettbewerbsverbot unvereinbar sind.
2. Mit dem vergaberechtlichen Wettbewerbsgebot ist es insbesondere unvereinbar, wenn ein Bieter, dem das Angebot oder zumindest wesentliche Angebotsgrundlagen eines Mitbewerbers um den Zuschlag bekannt sind, am Bieterwettbewerb teilnimmt.
VPRRS 2012, 0426
Bau & Immobilien
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 07.11.2012 - Verg 12/12
1. Die Angabe eines Preises von 0,00 Euro ist jedenfalls dann eine Preisangabe im vergaberechtlichen Sinn, wenn der Bieter diese näher begründet oder erläutert hat. Eine solche Begründung oder Erläuterung stellt keine unzulässige Änderung der Vergabeunterlagen dar.
2. Der Begriff der "fehlenden" Erklärungen in § 11 Abs. 3 VOF ist weit auszulegen und umfasst auch fehlende Preisangaben.
3. Die Vorschrift des § 11 Abs. 3 VOF räumt dem Auftraggeber kein Ermessen ein. Fehlen Preisangaben, ist der Auftraggeber dazu verpflichtet, diese beim Bieter nachzufordern.
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VPRRS 2012, 0425
Bau & Immobilien
VK Lüneburg, Beschluss vom 10.07.2012 - VgK-21/2012
1. Um einen möglichst breiten Wettbewerb zu ermöglichen ist die umfassende Zulassung von Bietergemeinschaften zu Vergabeverfahren sachgerecht. Hinsichtlich Leistungsfähigkeit und Fachkunde kommt es dabei auf die Bietergemeinschaft insgesamt an. Die Tatsache, dass in einer aus mehreren Unternehmen bestehenden Bietergemeinschaft ein Unternehmen beteiligt ist, das erst seit kurzem existiert und deshalb geforderte Nachweise für eine Mindestzahl an Geschäftsjahren nicht vorweisen kann, führt daher nicht automatisch zur mangelnden Eignung der Bietergemeinschaft als Ganzes.
2. In Bezug auf die Zuverlässigkeit einer Bietergemeinschaft liegt es im berechtigten Interesse des Auftraggebers, dass jedes Mitglied der Bietergemeinschaft seine Zuverlässigkeit einzeln nachweist.
3. Bewerber, die im Vergabeverfahren vorsätzlich unzutreffende Erklärungen in Bezug auf ihre Eignung (Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit) abgegeben haben, können aus der Wertung ausgeschlossen werden. Es ist dem Auftraggeber überlassen zu entscheiden, ob sein Vertrauensverhältnis durch die Falschangaben so nachhaltig gestört ist, dass eine vertragliche Bindung nicht mehr zumutbar ist.
4. Erscheint dem Auftraggeber ein Angebot im Verhältnis zu der zu erbringenden Leistung ungewöhnlich niedrig, hat er vom Bieter Aufklärung zu verlangen und das Ergebnis bei der Entscheidung zu berücksichtigen.
5. Ein unangemessen niedriger Preis kann sich aufgrund eines Vergleichs mit den Konkurenzpreisen oder aufgrund von Erfahrungswerten ergeben. Dabei gibt es keine starren Grenzen, nach denen sich die Unangemessenheit eines Preises bemisst. Als Orientierung kann eine Differenz zum nächsthöheren Preis von mehr als 10% bei öffentlichen Bauaufträgen und von mehr als 20% im Liefer- und Dienstleistungsbereich gelten.
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VPRRS 2012, 0423
Abfallbeförderung/-entsorgung
OLG Koblenz, Beschluss vom 29.11.2012 - 1 Verg 6/12
Macht der Auftraggeber zur Bedingung für die Auftragsvergabe, dass der Auftragnehmer eine Zahlungsverpflichtung einzugehen hat, mit der faktisch eine umstrittene Forderung des Auftraggebers gegen einen Dritten erfüllt werden soll, handelt es sich um eine zusätzliche Anforderung an den Auftragnehmer, die nicht durch § 97 Abs. 4 S. 2, 3 GWB gedeckt und deshalb vergaberechtswidrig ist.*)
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VPRRS 2012, 0422
Abfallbeförderung/-entsorgung
VK Lüneburg, Beschluss vom 18.09.2012 - VgK-36/2012
1. Das Nachprüfungsverfahren dient nicht der allgemeinen Rechtmäßigkeitskontrolle. Es ist als Antragsverfahren ausgestaltet und verlangt grundsätzlich, dass der Antragsteller die Vergabefehler bezeichnet, die er zur Überprüfung stellen will.
2. Vergaberechtsfehler von Amts wegen aufzugreifen, kommt nur in Betracht, wenn ein Fehler vorliegt, der es unmöglich macht, das Vergabeverfahren fortzusetzen.
3. Der Auftraggeber hat in den Bewerbungsbedingungen oder der Aufforderung zur Angebotsabgabe nur die Zuschlagskriterien und deren Gewichtung anzugeben, nicht jedoch Rechenwege offen zu legen. Allerdings kann ein Verstoß gegen das Transparenzgebot vorliegen, wenn der nicht offengelegte Rechenweg einen Bieter daran hindert, sein Angebot optimal auf das Anforderungsprofil des Auftraggebers auszurichten.
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VPRRS 2012, 0421
Dienstleistungen
VK Bund, Beschluss vom 09.03.2012 - VK 2-175/11
1. Es ist hinreichend transparent und vergaberechtlich nicht zu beanstanden, wenn der Auftraggeber in der Vergabebekanntmachung zu 50% auf das Wertungskriterium "Qualität" und zu 50% auf das Wertungskriterium "Preis" abstellt.
2. Das vergaberechtliche Transparenzgebot gebietet, dass der Auftraggeber neben den Zuschlagskriterien grundsätzlich auch deren Gewichtung im Voraus festlegt und publik macht. Diese Pflicht zur Bekanntgabe umfasst alle Informationen, die kalkulationserheblich sein können, also in aller Regel auch die Unterkriterien und deren Gewichtung einschließlich einer Bewertungsmatrix, soweit eine solche vorhanden ist.
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VPRRS 2012, 0418
Dienstleistungen
VK Schleswig-Holstein, Beschluss vom 19.10.2012 - VK-SH 28/12
1. Der öffentliche Auftraggeber hat unter Ausschöpfung seines Beurteilungsspielraums nachvollziehbar zu begründen und zu dokumentieren, dass objektive Gründe für die Notwendigkeit bestimmter Markenprodukte bestehen und damit ein Abweichen vom Gebot der Produktneutralität zulässig ist.*)
2. Bei der Entscheidung für eine Gesamtvergabe und gegen das Gebot der Losaufteilung gem. § 97 Abs. 3 Satz 3 GWB hat eine eingehende und für die Vergabenachprüfungsinstanz nachvollziehbare Abwägung unter Beachtung des Regel -Ausnahme-Verhältnisses zu erfolgen.*)
3. Eine unwirtschaftliche Zersplitterung als Rechtfertigung für eine Gesamtvergabe liegt nicht schon deshalb vor, weil das kleinere von insgesamt zwei Losen unter dem Schwellenwert für eine europaweite Ausschreibung läge und gemessen am Gesamtvolumen des Auftrags 10 Prozent ausmacht.*)
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VPRRS 2012, 0415
Dienstleistungen
VK Schleswig-Holstein, Beschluss vom 23.08.2012 - VK-SH 21/12
1. Die Voraussetzungen des § 101 b Abs. 2 GWB müssen nicht kumulativ vorliegen, vielmehr genügt es, dass eine der Alternativen gegeben ist. Die Regelung der 6-Monatsfrist des § 101 b Abs. 2 GWB dient nicht dem Zweck, dem Bieter auch bei früher positiver Kenntnis weitere 5 Monate Bedenkzeit zu gewähren, sondern dient der Schaffung von Rechtssicherheit für den Auftraggeber spätestens nach einem halben Jahr unabhängig von jeglicher Kenntnis. Sie kann daher nicht alternativ für den Fall genutzt werden, dass der Antrag nach § 101 b GWB aufgrund der 30-Tage-Regelung unzulässig ist.*)
2. Die Vergabekammer kann bei Unzulässigkeit des Antrages auch dann ohne mündliche Verhandlung entscheiden, wenn sie den Antrag nach § 110 Abs. 2 Satz 1 GWB zugestellt - und damit eine offensichtliche Unzulässigkeit verneint - hat und erst später nach vertiefter Prüfung der Sach- und Rechtslage zur Überzeugung von der Unzulässigkeit des Antrags gelangt.*)
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VPRRS 2012, 0413
Dienstleistungen
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 07.11.2012 - Verg 24/12
1. Bei der Vergabe von Reinigungsleistungen stellt das Fehlen von Regelungen über eine Beteiligung des Auftragnehmers an Mängelfeststellungen sowie über Nachbesserungsrechte keine unzumutbare Risikoverlagerung dar, wenn das Ausschreibungskonzept des Auftraggebers darauf angelegt ist, im Sinn einer qualitätsorientierten Reinigung einen definierten Sauberkeitsstandard zu erreichen, und Nachbesserungen durch Folgereinigungen stattfinden.*)
2. Kraft seiner Bestimmungsfreiheit hinsichtlich der Regularien der Ausschreibung kann der Auftraggeber eine Loslimitierung vorsehen (im Anschluss an OLG Düsseldorf, Beschl. v. 07.12.2011 - Verg 88/11). Er darf diejenige Form der Loslimitierung wählen (Angebots- oder Zuschlagslimitierung), die ihm zweckmäßig erscheint. Dies ist nur beschränkt zu kontrollieren.*)
3. Die Darstellung eines Schulungskonzepts kann als Zuschlagskriterium herangezogen werden, sofern dieses im Rahmen der Konzeption der Ausschreibung Bestandteil der Dienstleistung (hier einer qualitätsorientierten Reinigung) ist.*)
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VPRRS 2012, 0411
Bau & Immobilien
VK Lüneburg, Beschluss vom 04.10.2012 - VgK-38/2012
1. Von der Teilnahme am Wettbewerb können solche Bewerber ausgeschlossen werden, die im Vergabeverfahren vorsätzlich unzutreffende Erklärungen in Bezug auf ihre Eignung abgegeben haben. Durch diese Vorschrift sollen solche Bewerber ausgeschlossen werden können, die aufgrund ihres Verhaltens gegenüber dem Auftraggeber nicht vertrauenswürdig erscheinen.
2. Neben der aktiven Abgabe unzutreffender Erklärungen wird das Vertrauen öffentlicher Auftraggeber in gleicher Weise erschüttert, wenn der Bewerber die Abgabe von Erklärungen gezielt unterlässt. Der Ausschlusstatbestand ist deshalb auch erfüllt, wenn ein Bewerber falsche bzw. unvollständige Angaben aufrecht erhält bzw. nicht korrigiert hat. Denn auch dann verhindert der Bewerber, dass sich der Auftraggeber ein zutreffendes und vollständiges Bild von der Eignung machen kann.
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VPRRS 2012, 0403
Dienstleistungen
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 31.10.2012 - Verg 17/12
1. Es ist Sache des Bieters, Zweifel an der Auskömmlichkeit seines Angebotes zu entkräften.
2. Eine Legaldefinition, was "Nachweise" im vergaberechtlichen Sinne sind, enthält die VOL/A nicht. Welche Unterlagen neben Eigenerklärungen als Nachweise beizubringen sind, kann die Vergabestelle in der Bekanntmachung und/oder den Vergabeunterlagen konkretisieren.
3. Konkretisiert die Vergabestelle die Anforderungen an vom Bieter zu stellende Nachweise nicht, kann sie einen Bieter nicht mit der Begründung ausschließen, er habe seiner Nachweispflicht nicht genügt.
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VPRRS 2012, 0402
Dienstleistungen
VK Schleswig-Holstein, Beschluss vom 20.07.2012 - VK-SH 16/12
1. "Nachgefordert" im Sinne des § 19 EG Absatz 2 Satz 1 VOL/A und somit fehlen können nur solche Nachweise, die überhaupt eindeutig mit Angebotsabgabe gefordert gewesen sind. Will ein Auftraggeber den Ausschluss eines Angebots auf einen fehlenden Nachweis stützen, muss dieser Nachweis unmissverständlich mit Angebotsabgabe gefordert gewesen sein.*)
2. Die vorherige Bekanntgabe der Zuschlagskriterien samt Gewichtung soll die Bewerber in die Lage versetzen zu erkennen, worauf es dem Auftraggeber in welchem Maße ankommt. Zur Vermeidung von Manipulationsmöglichkeiten ist mit der Bekanntgabe der Zuschlagskriterien sowie der Gewichtung dieser Zuschlagskriterien untereinander eine Selbstbindung des Auftraggebers verbunden.*)
3. Stellt der öffentliche Auftraggeber für ein qualitatives Zuschlagskriterium einen Fragenkatalog mit 106 gewünschten Merkmalen auf, zu denen die Bieter jeweils mit Ja oder Nein anzugeben haben, ob sie das jeweilige Merkmal anbieten, stellt es einen Verstoß gegen das Gleichbehandlungsgebot dar, wenn der öffentliche Auftraggeber ein Angebot, das lediglich 86 dieser Merkmale erfüllt, mit der gleichen Punktzahl bewertet wie ein Angebot, das 102 dieser Merkmale erfüllt. Insofern liegt ein Verstoß gegen das Gleichbehandlungsgebot auch dann vor, wenn Ungleiches ohne sachlichen Grund gleich behandelt wird.*)
Volltext
VPRRS 2012, 0399
Dienstleistungen
VK Bund, Beschluss vom 16.05.2012 - VK 1-37/12
(ohne amtlichen Leitsatz)
Volltext
VPRRS 2012, 0447
Rabattvereinbarungen
VK Bund, Beschluss vom 21.09.2012 - VK 3-102/12
Beim Abschluss von Rabattvereinbarungen ist es nicht zu beanstanden, wenn die nachfragende Krankenkasse auf die N-Größen nach der PackungsV abstellt.
Volltext
VPRRS 2012, 0396
Bau & Immobilien
VK Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 02.12.2011 - 1 VK 6/11
(Ohne amtlichen Leitsatz)
Volltext
VPRRS 2012, 0395
Bau & Immobilien
OVG Niedersachsen, Beschluss vom 03.09.2012 - 8 LA 187/11
1. Die Wahl der falschen Verfahrensart stellt einen schwerwiegenden Vergaberechtsverstoß dar, der den Zuwendungsgeber zur (teilweisen) Rückforderung der gewährten Zuwendung berechtigt.
2. Ob das Fehlverhalten dem Zuwendungsempfänger auch subjektiv vorzuwerfen ist, also auch ein schuldhafter Verstoß vorliegt, ist unerheblich.
Volltext
VPRRS 2012, 0446
Arzneimittel
VK Bund, Beschluss vom 26.10.2012 - VK 2-107/12
1. Weder das spezielle sozialrechtliche Wirtschaftlichkeitsgebot (SGB V §§ 2, 12) noch das allgemeine haushaltsrechtliche Wirtschaftlichkeitsgebot sind bieterschützend.
2. Bei Arzneimittelausschreibungen durch gesetzliche Krankenkassen kommt es aus vergaberechtlicher Sicht entscheidend darauf an, ob die fraglichen Produkte aus medizinischer Sicht – also aus Sicht des verordnenden und somit im wirtschaftlichen Sinne nachfragenden Arztes – für austauschbar gehalten werden; ist dies der Fall, so besteht insoweit auch ein Wettbewerbsverhältnis zwischen den fraglichen Produkten, so dass die entsprechenden Angebote auch im Sinne des § 8 EG Abs. 1 VOL/A miteinander vergleichbar sind.
Volltext
VPRRS 2012, 0393
Dienstleistungen
OVG Niedersachsen, Beschluss vom 12.11.2012 - 13 ME 231/12
1. Überwiegendes spricht dafür, dass sich ein Rettungsdienstträger in einem verwaltungsrechtlichen Auswahlverfahren zur Erteilung einer Dienstleistungskonzession für die Durchführung des bodengebundenen Rettungsdienstes bei derzeit fehlenden speziellen rechtlichen Vorgaben an die existierenden Bestimmungen des förmlichen Vergaberechts anlehnen kann. Daraus ergibt sich, dass auch formelle Ausschlussfristen festgelegt werden dürfen, innerhalb derer vollständige Bewerbungsunterlagen vorzulegen sind.*)
2. Eine weithin greifende Vorverlagerung des gerichtlichen Rechtsschutzes "nicht zum Zuge gekommener" Dritter in den Zeitraum zwischen Auswahlentscheidung und Erlass eines Verwaltungsakts oder Abschluss eines öffentlich-rechtlichen Vertrages kennt das allgemeine Verwaltungsverfahrens- und Verwaltungsprozessrecht im Gegensatz zum Vergaberecht nicht.*)
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VPRRS 2012, 0392
Abfallbeförderung/-entsorgung
OLG München, Beschluss vom 12.11.2012 - Verg 23/12
1. Vergleichbar ist eine Referenzleistung mit der ausgeschriebenen Leistung, wenn sie dieser so weit ähnelt, dass sie einen tragfähigen Rückschluss auf die Leistungsfähigkeit des Bieters für die ausgeschriebene Leistung eröffnet.*)
2. Bei der Bewertung der Frage der Vergleichbarkeit der Referenz kommt der Vergabestelle ein nur eingeschränkt überprüfbarer Beurteilungsspielraum zu.*)
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VPRRS 2012, 0391
Dienstleistungen
VK Schleswig-Holstein, Beschluss vom 18.10.2012 - VK-SH 26/12
1. Die Anforderung in einer Ausschreibung, wonach eine Bietergemeinschaft (hier: ein sog. Bieterkonsortium von Versicherern) sich zu verpflichten hat, gesamtschuldnerisch zu haften, stellt für den Regelfall eine nicht zu recht-fertigende Wettbewerbsbeschränkung dar.
2. Ursache dafür sind die sog. Kapazitäten der Versicherer im Hinblick auf das größte anzunehmende Schadenrisiko (p.m.l = possible maximum loss), die auch im Falle von durchschnittlichen kommunalen Sachversicherungsrisiken meistens überschritten sind.
3. Den Versicherungsunternehmen ist nicht zuzumuten, teureren erhöhten Rückversicherungsschutz (sog. "Ablaufpolicen") einzukaufen, weil dies ihre Zuschlagschancen beeinträchtigt. Sie müssen sich allerdings grundsätzlich zu den Gründen der Bildung eines Konsortiums befragen lassen.
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VPRRS 2012, 0389
Bau & Immobilien
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 23.05.2012 - Verg 4/12
1. Wird ein Mindestdauer an berufspraktischer Erfahrung eines Bieters oder seiner Mitarbeiter vom Auftraggeber verlangt, so ist weder auf den Zeitraum bis zur Abgabe eines Angebots noch auf den Zeitraum bis zum Vertragsschluss, sondern auf den Zeitraum bis zum Vertragsbeginn abzustellen. Der Auftraggeber ist nur berechtigt, auf einen anderen Zeitraum abzustellen, wenn er dies in der Vergabebekanntmachung entsprechend angibt.
2. Die vorzulegenden Eignungsnachweisen müssen klar und widerspruchsfrei festgelegt worden sein. Unklarheiten und Widersprüche gehen zu Lasten des Auftraggebers.
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VPRRS 2012, 0388
Dienstleistungen
OLG Karlsruhe, Beschluss vom 04.05.2012 - 15 Verg 3/12
1. Es liegt im Ermessen des öffentlichen Auftraggebers, welche Eignungsnachweise er von den Bietern verlangt.
2. Ausser in finanzieller, wirtschaftlicher, fachlicher und technischer Hinsicht ist ein Bieter nur dann leistungsfähig und zuverlässig, wenn er rechtlich in der Lage ist, die ausgeschriebene Leistung zu erbringen und seinen gesetzlichen Verpflichtungen nachzukommen.
3. Liegt in der Leistungserbringung zugleich auch die Erfüllung von Dienstaufgaben und ist dieses per Gesetz verboten, so kann diesem Bieter der Zuschlag nicht erteilt werden.
4. § 16 Abs. 5 VOL/A ist bieterschützend.
5. Ein Missverhältnis zwischen Preis und Leistung, das zu einem Zuschlagsverbot führen kann, ist nur aufgrund feststehender, gesicherter Tatsachengrundlagen durch eine Betrachtung des Preis-Leistungsverhältnisses innerhalb des vom Ausschluss bedrohten Angebots zu ermitteln.
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VPRRS 2012, 0443
Bau & Immobilien
VK Bund, Beschluss vom 11.07.2012 - VK 1-67/12
(Ohne amtlichen Leitsatz)
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VPRRS 2012, 0387
Dienstleistungen
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 07.11.2012 - Verg 11/12
1. Zu rügen sind vom Antragsteller nach § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB nur Vergabeentscheidungen des öffentlichen Auftraggebers, allenfalls noch bestimmte Zwischenentscheidungen. Lediglich vorbereitende Handlungen des Auftraggebers, unterfallen nicht der Rügeobliegenheit (hier: Versendung der Vergabeunterlagen).*)
2. Bescheidet der Auftraggeber eine vorsorgliche, nach dem Gesetz nicht erforderliche Rüge negativ, wird dadurch die 15-Tage-Frist des § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB nicht in Lauf gesetzt.*)
3. Dienstleistungsaufträge im Sinn der Art. 3 Abs. 1, Art. 5 Abs. 1 Satz 2 VO (EG) Nr. 1370/20 unterliegen der Kontrolle der Vergabenachprüfungsinstanzen (im Anschluss an OLG Düsseldorf, Beschl. v. 2.3.2011 - Verg 48/10).*)
4. Sektorenauftraggeber im Verkehrsbereich ist nur, wer Verkehrsleistungen selbst erbringt und diese nicht lediglich organisiert.*)
5. Das Beteiligungsverbot nach Art. 5 Abs. 2 Buchst. b VO (EG) Nr. 1370/2007 betrifft nur solche Bieter, die nach dem Inkrafttreten der Verordnung als sog. interne Betreiber beauftragt worden sind und die sich bei externen Vergabeverfahren bewerben wollen.*)
6. Ein Preisangebot ist nicht ungewöhnlich niedrig und keiner Aufklärung durch den Auftraggeber bedürftig, wenn es das nächsthöhere Angebot um weniger als 10 % unterschreitet.*)
7. Beihilfegewährungen sind im Vergabenachprüfungsverfahren nur in dem durch die Vergabeordnungen gesetzten rechtlichen Rahmen zu überprüfen.*)
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VPRRS 2012, 0386
Dienstleistungen
VK Lüneburg, Beschluss vom 03.02.2012 - VgK-01/2012
1. Rettungsdienstleistungen sind nachrangige Dienstleistungen.
2. Um einen vertragsfreien Zustand zu vermeiden und damit die Gewährleistung und Aufrechterhaltung notwendigen Rettungsdienstes bis zum Abschluss eines förmlichen Vergabeverfahrens zu sichern, kann der Auftraggeber interimsweise die Leistungserbringung organisieren, in dem er den bestehenden Auftrag verlängert. Diese Art der Direktvergabe ist aber nur zulässig, wenn die rechtzeitige Durchführung aus Gründen, die nicht in der Sphäre des Auftraggebers liegen, nicht möglich ist und darf nicht dazu führen, dass das an sich durchzuführende Vergabeverfahren umgangen wird.
3. Im Lichte des Art. 14 AEUV ist jedoch davon auszugehen, dass im Falle zwingender Dringlichkeit im Rahmen der Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichen Interesse der Daseinsvorsorge die freihändige Vergabe oder das Verhandlungsverfahren ohne Bekanntmachung selbst dann gerechtfertigt sind, wenn die Gründe der Dringlichkeit aus der Sphäre des Auftraggebers stammen.
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VPRRS 2012, 0385
Dienstleistungen
VK Baden-Württemberg, Beschluss vom 26.06.2012 - 1 VK 16/12
1. Maßgeblich für die Rechtzeitigkeit einer Rüge ist nur die Frist, die in der Bekanntmachung festgesetzt ist. Die Rügefrist verschiebt sich nämlich nicht, wenn sich die Angebotsfrist verschiebt.
2. Eine Diskriminierung ist nicht zwingend schon dann gegeben, wenn sogenannte "Newcomer" aufgrund der Vorgaben in der Bekanntmachung nicht zum Zuge kommen können. Ein Auftraggeber hat durchaus ein berechtigtes Interesse daran zu erfahren, ob ein Bieter in der Lage ist, ein beträchtliches Auftragsvolumen (hier: Lieferung von über 1000 Krankenhausbetten) ganz oder zu einem großen Teil zu einem bestimmten Zeitpunkt - auch kurzfristig - zu bewältigen.
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VPRRS 2012, 0382
Abfallbeförderung/-entsorgung
VK Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 20.09.2012 - VK 2-25/12
1. Das vormalige in § 8 Nr. 1 Abs. 3 VOL/A 2006 enthaltene Verbot einer Überbürdung ungewöhnlicher Wagnisse existiert seit Inkrafttreten der Neufassung der VOL/A nicht mehr und ist von den Vergabenachprüfungsinstanzen als solches nicht mehr zu prüfen.
2. Regelungen, die vergaberechtlich nach früherem Recht als Aufbürdung eines ungewöhnlichen Wagnisses zu tadeln waren, können nach der derzeit geltenden Rechtslage in Einzelfällen lediglich unter dem Gesichtspunkt der (Un-)Zumutbarkeit einer für den Bieter kaufmännisch vernünftigen Kalkulation beanstandet werden.
3. Aufgrund des Gebots der eindeutigen und erschöpfenden Leistungsbeschreibung (VOL/A 2009 § 8 EG Abs. 1) ist der öffentliche Auftraggeber dazu verpflichtet, in den Ausschreibungsunterlagen alle kalkulationsrelevanten Umstände anzugeben.
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VPRRS 2012, 0381
Bau & Immobilien
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 01.10.2012 - Verg 34/12
1. An die Darlegung eines entstandenen oder drohenden Schadens, insbesondere der Möglichkeit, den Zuschlag zu erlangen, sind keine hohen Anforderungen zu stellen. Es genügt, wenn ein Schaden nicht offensichtlich ausgeschlossen ist.
2. Mehrere, inhaltlich verschiedene Hauptangebote eines Bieters sind vergaberechtlich nicht zu beanstanden. Auf eine Quantifizierung - überwiegende Zahl der LV-Positionen identisch - ist dabei nicht abzustellen.
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VPRRS 2012, 0380
Dienstleistungen
VG Hannover, Beschluss vom 18.10.2012 - 7 B 5189/12
Zum ermessensfehlerhaften Ausschluss vom weiteren Auswahlverfahren wegen zunächst versäumter Vorlage einer Unbedenklichkeitsbescheinigung.*)
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