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Volltexturteile nach Sachgebieten

Sachgebiet: Vergabe

11196 Entscheidungen insgesamt

Online seit gestern

VPRRS 2026, 0103
Strom, Wasser, GasStrom, Wasser, Gas
Zuständigkeitsverstoß ist wesentlicher Verfahrensfehler!

OLG Celle, Beschluss vom 30.10.2025 - 13 U 55/25

1. Die ausschließliche Entscheidungszuständigkeit der Vertretung der Gemeinde für den Abschluss von Konzessionsverträgen nach § 58 Abs. 1 Nr. 13 i.V.m. § 148 Abs. 2 Satz 1 Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) beschränkt sich nicht auf die nach Auswertung der abgegebenen Angebote getroffene Auswahlentscheidung, sondern umfasst auch die Entscheidung über die Nichtabhilfe der von einem Bieter erhobenen Rügen gegen diese Auswahlentscheidung. Eine Übertragung dieser Entscheidung auf den Hauptverwaltungsbeamten der Gemeinde scheidet aus.*)

2. Ein Verstoß gegen die sachliche Zuständigkeit eines Gemeindeorgans führt als wesentlicher Verfahrensfehler zur Rechtswidrigkeit der Auswahlentscheidung und kann vom Bieter geltend gemacht werden, sofern dieser Verfahrensfehler nicht wirksam geheilt wurde.*)

3. Ist in einem vorangegangenen einstweiligen Verfügungsverfahren lediglich über die Untersagung der beabsichtigten Konzessionsvergabe wegen der Verletzung des (isolierten) Akteneinsichtsanspruchs entschieden worden, steht diese Entscheidung einer Berücksichtigung der bereits von einem Bieter in dem vorangegangenen Verfahren erhobenen Rügen gegen die Auswahlentscheidung in einem neuen einstweiligen Verfügungsverfahren grundsätzlich nicht entgegen. Auch ist der Bieter mit diesen Rügen in dem neuen Verfahren nicht präkludiert.*)

4. Soweit nach den Wettbewerbsunterlagen zu den einzelnen Bewertungskriterien vertragliche Zusagen anzubieten waren, ist grundsätzlich bei der Angebotswertung eine vertiefte Plausibilitätskontrolle nicht geboten, weil die Bieter - anders als bei einem unverbindlichen Konzeptwettbewerb - für die Einhaltung der Zusagen einzustehen haben. Solche Zusagen sind daher nur dann näher auf ihre Plausibilität zu prüfen, wenn sich aus ihnen selbst, aus zur Plausibilisierung mit eingereichten Unterlagen oder aus naheliegenden Überlegungen Anhaltspunkte für Unrichtigkeiten oder die mangelnde Umsetzbarkeit von Zusagen ergeben (vgl. Senat, Urteil vom 16.06.2022 - 13 U 67/21, VPR 2023, 18).*)

5. Ein abweichender Prüfungsmaßstab gilt jedoch für solche Kriterien, bei denen nach den Wettbewerbsunterlagen zur Plausibilisierung der geforderten vertraglichen Zusagen in einem gesonderten Dokument darzustellen war, wie der Bieter seine vertragliche Zusage einhalten wird. In diesem Fall hat die Gemeinde zumindest zu überprüfen, ob die vom Bieter im Plausibilisierungsdokument getroffenen Annahmen mit den Anforderungen der Kriterienbeschreibung im Einklang stehen, inhaltlich nachvollziehbar sind und den Schluss auf die Einhaltung der vertraglichen Zusage rechtfertigen. Dabei steht der Gemeinde ein Beurteilungsspielraum zu, der nur eingeschränkter gerichtlicher Überprüfung unterliegt.*)

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Online seit 2. Juni

VPRRS 2026, 0104
Beitrag in Kürze
AusrüstungsgegenständeAusrüstungsgegenstände
Ist die "beschleunigte sofortige Beschwerde" verfassungswidrig?

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 18.05.2026 - Verg 6/26

1. Die Regelung des § 16 Abs. 1 BwBBG, wonach die sofortige Beschwerde gegen einen zurückweisenden Beschuss der Vergabekammer keine aufschiebende Wirkung entfaltet, ist verfassungswidrig.

2. Dem Bundesverfassungsgericht wird deshalb folgende Frage vorgelegt:

"Ist die Regelung in § 16 Abs. 1 BwBBG mit Art. 19 Abs. 4 Satz 1 GG und dem allgemeinen Justizgewährleistungsanspruch (Art. 20 Abs. 3 GG) vereinbar?"

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Online seit 1. Juni

VPRRS 2026, 0060
Mit Beitrag
VergabeVergabe
IFG im Vergabeverfahren: Auftraggeber muss Nicht-Existenz von Unterlagen beweisen!

VG Düsseldorf, Urteil vom 19.01.2026 - 29 K 9511/24

1. Im Umfang des bestehenden Auskunftsanspruchs hat die Behörde grundsätzlich Zugang zu allen vorhandenen amtlichen Informationen zu gewähren. Bestehen Indizien für die Existenz weiterer Unterlagen, muss der Auftraggeber substantiiert darzulegen und plausibel zu begründen, dass diese nicht existieren.

2. Vom Auskunftsanspruch ausgenommen sind Unterlagen zum Willensbildungsprozess der Behörde, nicht aber die zugehörigen Grundlagen.

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Online seit 29. Mai

VPRRS 2026, 0102
Beitrag in Kürze
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Wertungsgremium muss unverändert bleiben!

VK Westfalen, Beschluss vom 30.01.2026 - VK 2-75/25

1. Es unterfällt dem Beurteilungsspielraum des öffentlichen Auftraggebers, wie er seine Bewertung organisiert und strukturiert.*)

2. Die die Zusammensetzung des Wertungsgremiums darf sich im Laufe der Bewertungsveranstaltung nicht ändern.*)

3. Die nachträglich Korrektur der Bewertung ist grundsätzlich möglich, sogar während eines laufenden Nachprüfungsverfahrens. Diese Korrektur muss aber von dem Gremium durchgeführt werden, dass auch schon die fehlerhafte Bewertung erstellt hat.*)

4. Es bestehen grundsätzlich keine Bedenken, dass nicht nur der Inhalt der Präsentation ("Was"), sondern auch die Art der Präsentation ("Wie") gewertet werden können. Dies dürfte dann zulässig sein, sofern die Qualität des präsentierenden Personals maßgeblich für die spätere Auftragsdurchführung ist.*)

5. Die Nachdokumentation von Präsentationsbewertungen wird mit zunehmendem Abstand zum Präsentationstermin immer anspruchsvoller.*)

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Online seit 26. Mai

VPRRS 2026, 0101
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Änderung der Leistungsbeschreibung durch (abweichende) Antwort auf Bieterfrage?

VK Berlin, Beschluss vom 18.12.2023 - VK B 2-29/23

1. Angebotsinhalte sind nach dem objektiven Empfängerhorizont zu bestimmen. Dabei sind Erklärungen von Beteiligten in einem Vergabeverfahren regelmäßig so auszulegen und zu verstehen, dass sie im Einklang mit den vergaberechtlichen Bestimmungen stehen und ausschreibungskonform sind, wenngleich es keinen allgemeinen Erfahrungssatz gibt, dass Bieter stets das vom Auftraggeber Nachgefragte anbieten wollen.

2. (Eindeutige) Vorgaben in Leistungsbeschreibungen können nicht durch hiervon abweichende Antworten auf Bieterfragen abgeändert werden, vielmehr bedarf es aus Transparenzgründen auch einer Anpassung der Leistungsbeschreibung selbst. Das gilt jedenfalls dann, wenn die Antworten im Zusammenschau mit den übrigen unveränderten Vergabeunterlagen nicht zu klaren Vorgaben führen.

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Online seit 22. Mai

VPRRS 2026, 0100
Beitrag in Kürze
NachprüfungsverfahrenNachprüfungsverfahren
Was gehört in ein Informationsschreiben?

KG, Beschluss vom 14.04.2026 - Verg 13/25

1. Ist es dem an einem Vergabeverfahren teilnehmenden Unternehmen gerade durch eine unzureichende Information (oder Dokumentation) des öffentlichen Auftraggebers nicht möglich, zu erkennen, ob überhaupt ein von ihm gerügter Verstoß gegen vergaberechtliche Vorgaben vorliegen könnte, der zu einer Verschlechterung seiner Zuschlagschancen geführt haben könnte, dann liegt bereits hierin ein drohender Schaden im Sinne des § 160 Abs. 2 S. 2 GWB. Das Unternehmen hat insoweit nur das darzulegen, was ihm nach seinem Kenntnisstand möglich ist; je weniger Kenntnisse das Unternehmen aufgrund unzureichender Informationen des öffentlichen Auftraggebers über das Vorliegen der von ihm gerügten vergaberechtlichen Verstöße hat, desto weniger kann und muss es insoweit vortragen (Senat, Beschluss vom 19.12.2019 - Verg 9/19, IBRRS 2020, 1177 = VPRRS 2020, 0145).*)

2. Der öffentliche Auftraggeber hat die nicht berücksichtigten Bieter nach § 134 Abs. 1 S. 1 GWB über die tragenden Gründe der nach seiner Zuschlagsentscheidung vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebotes zu informieren. Ist der Preis Zuschlagskriterium, setzt dies zumindest die Mitteilung des Preises des für den Zuschlag vorgesehenen Unternehmens voraus; sind auch qualitative Zuschlagskriterien vorgesehen, bedarf es zudem der Information über die Bewertung zumindest zumindest des eigenen und des für den Zuschlag vorgesehenen Angebotes (Senat, Beschluss vom 19.12.2019 - Verg 9/19, IBRRS 2020, 1177 = VPRRS 2020, 0145). Geschäftsgeheimnisse dieses Bieter sowie auch der anderen Bieter stehen nicht entgegen, weil das Interesse an einem transparenten Vergabeverfahren mit der Zuschlagsentscheidung das Geheimhaltungsinteresse der Bieter jedenfalls an den von ihnen angebotenen Gesamtpreisen überwiegt.*)

3. Der allgemeine Transparenzgrundsatz des § 97 Abs. 1 S. 1 Alt. 2 GWB gewährt dem Bieter neben den allgemeinen Informationsansprüchen aus § 134 Abs. 1 S. 1 GWB ein subjektives Recht im Sinne des § 97 Abs. 6 GWB, darüber informiert zu werden, ob, inwieweit und mit welchem Ergebnis der öffentliche Auftraggeber Gesichtspunkte berücksichtigt hat, die gegen eine Auftragserteilung an den für den Zuschlag vorgesehenen Bieter, von dem der nicht berücksichtigte Bieter erstmals zuverlässig mit der Mitteilung nach § 134 Abs. 1 S. 1 GWB Kenntnis erlangt, sprechen. Diesen Anspruch auf Transparenz (hier bezüglich der Zuschlagsentscheidung) kann er nach vorheriger Rüge (Transparenzrüge) nötigenfalls im Vergabenachprüfungsverfahren durchsetzen, wenn er für seine Geltendmachung ein berechtigtes Interesse hat. Hierzu hat er nachvollziehbar darzulegen, welche ihm vom öffentlichen Auftraggeber vorenthaltenen Informationen er benötigt, um beurteilen zu können, dass die vergaberechtlichen Vorschriften, auf deren Einhaltung im Vergabeverfahren er nach § 97 Abs. 6 GWB Anspruch hat, auch tatsächlich beachtet worden sind. Geheimhaltungsinteressen sind entsprechend § 165 Abs. 2 GWB zu berücksichtigen.*)

4. Macht der Antragsteller mit dem Nachprüfungsantrag geltend, dass der öffentliche Auftraggeber unter Missachtung von Informationspflichten aus § 134 Abs. 1 S. 1 GWB oder Verstoß gegen den Transparenzgrundsatz aus § 97 Abs. 1 S. 1 Alt. 2 GWB keine hinreichenden Auskünfte zum Vergabeverfahren erteilt hat, so dass er nicht beurteilen kann, ob die von ihm erhobenen Sachrügen berechtigt sind, kann ihm das Rechtsschutzbedürfnis an einer Einsicht in die Vergabeakten nach Maßgabe von § 165 GWB, soweit es zur Klärung dieser Sachrügen erforderlich ist, nicht abgesprochen werden.*)

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Online seit 21. Mai

VPRRS 2026, 0099
Beitrag in Kürze
ITIT
Wertung anhand Quervergleichs muss plausibel sein!

VK Bund, Beschluss vom 05.05.2026 - VK 1-41/26

1. Auch wenn dem öffentlichen Auftraggeber bei der Bewertung und Benotung ein Beurteilungsspielraum zusteht, sind seine diesbezüglichen Bewertungsentscheidungen insbesondere auch daraufhin überprüfbar, ob die jeweiligen Bewertungen im Vergleich ohne Benachteiligung des einen oder anderen Bieters plausibel vergeben wurden.

2. Ein Quervergleich der Angebote ist statthaft, um zu gewährleisten, dass die jeweilige Bewertung im Vergleich ohne Benachteiligung des einen oder anderen Bieters plausibel vergeben wurde. Es muss nachvollziehbar sein, weshalb ein Mitbewerber besser bewertet wurde; die Wertungen müssen im Quervergleich mit den besser bewerteten Angeboten stimmig sein, insbesondere demjenigen des Zuschlagsprätendenten.

3. Bei Rückversetzung des Vergabeverfahrens in den Stand vor Abgabe neuer Angebote und Konzepte besteht keine Bindung des Auftraggebers an die vorherige, "alte" fachliche Bewertung der Konzepte. Der Bieter hat insoweit keinen Anspruch auf (nochmalige) Bewertung mit derselben (hier: vollen) Punktzahl.

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Online seit 20. Mai

VPRRS 2026, 0098
Beitrag in Kürze
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Referenz für "Systemtrennwände" muss auch deren Montage umfassen!

VK Nordbayern, Beschluss vom 10.02.2026 - RMF-SG21-3194-10-54

Legt ein Bieter im Rahmen der Vergabe einer Bauleistung "Systemtrennwände" Referenzen vor, aus denen sich ergibt, dass er die Montagearbeiten lediglich beaufsichtigt, aber nicht mit eigenem Personal ausgeführt hat, fehlt es an der Vergleichbarkeit mit der ausgeschriebenen Leistung.

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Online seit 19. Mai

VPRRS 2026, 0097
Beitrag in Kürze
Öffentliches RechtÖffentliches Recht
Fördermittelverlust wegen "formaler" Fehler bei der Eignungsprüfung?

VG Braunschweig, Urteil vom 28.05.2025 - 8 A 417/24

1. Auflagen im Sinne der Sanktionsnorm des Art. 35 Abs. 2 b Delegierte VO (EU) Nr. 640/2014 sind nicht als Auflagen i.S.d. § 36 Abs. 2 Nr. 4 VwVfG zu verstehen. Vielmehr fallen darunter Anforderungen, die der Betriebsinhaber durch sein Verhalten zu erfüllen hat, die aber nicht in einem unmittelbaren Zusammenhang zum Förderzweck stehen.*)

2. Die Sanktionierungsvorschrift des Art. 35 Abs. 2 b Delegierte VO (EU) Nr. 640/2014 verlangt einen Verstoß gegen Bestimmungen des Vergaberechts.*)

3. Der Katalog des § 6a Abs. 2 VOB/A 2016 ist nicht zwingend anzuwenden. Der Auftraggeber soll einzelfallbezogen entscheiden, welche Informationen und Belege er tatsächlich für die Eignungsprüfung benötigt.*)

4. Etwaige Mängel in der Eignungsprüfung (z.B. nicht aktuelle Eignungsnachweise) können ausnahmsweise keine Auswirkungen haben bzw. keinen zu sanktionierenden Vergaberechtsverstoß begründen, wenn der Auftraggeber keine Auswahlentscheidung zwischen mehreren Angeboten zu treffen hatte, weil nur ein fachkundiges Unternehmen ein Angebot abgegeben hat.*)

5. Ein hilfsweiser Einbezug eines etwaigen Vergaberechtsverstoßes, z.B. für den Fall, dass andere Vergaberechtsverstöße nach gerichtlicher Einschätzung nicht vorliegen, stellt einen Austausch der Begründung dar und ist im Hinblick auf die dann zu treffenden anderweitigen Ermessenserwägungen (andere Nummern der Finanzkorrekturleitlinie, Sanktionshöhe) und damit einhergehender Wesensveränderung des Bescheids unzulässig.*)

6. Ist bereits ein Sanierungskonzept über die vorzunehmenden Arbeiten erstellt worden, ist hierauf im Rahmen der Leistungsbeschreibung bei der Ausschreibung zurückzugreifen. Eine freihändige Vergabe ist damit mangels Vorliegens der Voraussetzungen des § 3a Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 VOB/A 2016 unzulässig.*)

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Online seit 18. Mai

VPRRS 2026, 0096
Beitrag in Kürze
NachprüfungsverfahrenNachprüfungsverfahren
Vorabgestattung führt zur endgültigen Zuschlagerteilung!

OLG Naumburg, Beschluss vom 08.05.2026 - 6 Verg 2/26

1. Die Vorabgestattung der Zuschlagerteilung ist nicht nur auf eine vorläufige Aufhebung des Zuschlagsverbots gerichtet, sondern auf die endgültige Zuschlagserteilung. Sie stellt keine unzulässige Beschränkung des vergaberechtlichen Primärrechtsschutzes dar.

2. Im Rahmen der vorzunehmenden Abwägung können auch die Erfolgsaussichten des Nachprüfungsantrags Berücksichtigung finden. Insbesondere dann, wenn ein Nachprüfungsantrag offensichtlich unzulässig oder unbegründet ist, kann dies entscheidungserhebliche Bedeutung erlangen.

3. Eine gegenwärtige Bedarfsdeckung durch Interimsbeschaffungen schließt das Beschleunigungsinteresse des öffentlichen Auftraggebers nicht aus.

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Online seit 13. Mai

VPRRS 2026, 0095
Mit Beitrag
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Beschaffungsdienstleister konkurriert mit Bieter: Geheimnisschutz ist sicherzustellen!

VK Südbayern, Beschluss vom 31.10.2025 - 3194.Z3-3_01-25-26

1. Bedient sich der öffentliche Auftraggeber eines externen Dritten bei der Durchführung des Vergabeverfahrens, so muss er mit geeigneten Maßnahmen dafür sorgen, dass die Vertraulichkeit der von den Bietern oder Bewerbern eingereichten Unterlagen gewahrt wird.*)

2. Tritt ein externer Dritter, der den öffentlichen Auftraggeber bei der Durchführung des Vergabeverfahrens unterstützt, auch selbst oder durch verbundene Unternehmen in einem vergleichbaren Marktsegment auch als Anbieter auf, sind vom öffentlichen Auftraggeber erhöhte Anforderungen an die Sicherstellung der Vertraulichkeit zu stellen und geeignete Maßnahmen zu treffen und zu überwachen. Insbesondere hat er dafür zu sorgen, dass die im Rahmen der Unterstützung bei der Durchführung des Vergabeverfahrens erlangten vertraulichen Informationen vom Dienstleister nicht außerhalb des jeweils betreuten Verfahrens verwendet werden (können).*)

3. Es obliegt dem öffentlichen Auftraggeber für die Kommunikation mit den Bietern und Bewerbern an seinem Vergabeverfahren entsprechende elektronische Kommunikationswege bereit zu halten, die den Anforderungen der §§ 11 EU Abs. 1, 11a EU sowie 2 EU Abs. 6 VOB/A entsprechen. Dies gilt insbesondere, wenn den Bietern Fristen gesetzt sind, innerhalb derer nur noch eine elektronische Kommunikation fristwahrend möglich ist, da die regulären Postlaufzeiten für eine physische Übersendung deutlich zu lang wären.*)

4. Es obliegt nach § 11 EU Abs. 7 VOB/A dem öffentlichen Auftraggeber (fern-)mündliche Kommunikation zeitnah und ausreichend zu dokumentieren. Ist mangels einer ausreichenden Dokumentation nachträglich der Gesprächsinhalt nicht mehr zu ermitteln, geht dies zu Lasten des öffentlichen Auftraggebers.*)




Online seit 8. Mai

VPRRS 2026, 0090
VergabeVergabe
Erfolglose Beschwerde gegen den Erlass einer einstweiligen Anordnung

LG Lüneburg, Beschluss vom 05.02.2026 - 2 O 35/26

ohne amtliche Leitsätze

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VPRRS 2026, 0089
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Nachunternehmer „nachgeschoben": Ausschluss des Angebots?

LG Lüneburg, Beschluss vom 04.02.2026 - 2 O 35/26

1. Eine Eignungsleihe ist zulässig, sofern die Vergabeunterlagen diese nicht ausdrücklich verbieten.

2. Schweigen die Vergabeunterlagen zur Eignungsleihe, ist diese grundsätzlich zulässig.

3. Eine nachträgliche Änderung des Angebots liegt vor, wenn ein Bieter zunächst Eigenleistungen angeboten hat, sich im Rahmen einer Aufklärung oder Nachforderung aber auf Fremdkapazitäten beruft und eine Eignungsleihe vornehmen möchte.

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Online seit 7. Mai

VPRRS 2026, 0094
DienstleistungenDienstleistungen
"Hochsetzung" auf Maximalpunktzahl zulässig?

VK Bund, Beschluss vom 24.02.2026 - VK 2-4/26

1. Bei einer fehlerhaften Wertung kommt die "Hochsetzung" des Angebots auf die (hier) Maximalpunktzahl nicht in Betracht, wenn dies zu einem gleichheits- und wettbewerbswidrigen Ergebnis führt. Das gilt insbesondere dann, wenn der relative Abstand der Angebote nicht mehr abgebildet würde.

2. Ein Quervergleich der eingereichten Konzepte ist der auf dem Wettbewerbsprinzip basierenden Vergaberechtsordnung immanent und geboten; der öffentliche Auftraggeber muss die Bieter nicht gesondert auf dessen Durchführung hinweisen.

3. Die Vergabestelle kann den Bedarfsträger in vergaberechtlicher Hinsicht unterstützen und auf Vergaberechtskonformität beim Bedarfsträger, der oftmals zwar über die fachliche, nicht aber über die vergaberechtliche Expertise verfügt, hinzuwirken. Ein korrigierendes Eingreifen im Wertungsprozess kann vor diesem Hintergrund legitim sein, muss dann aber in der Vergabeakte ordnungsgemäß dokumentiert werden.

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Online seit 6. Mai

VPRRS 2026, 0093
Mit Beitrag
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Unzureichende Auftragswertschätzung ist keine taugliche Prüfgrundlage!

VK Baden-Württemberg, Beschluss vom 13.04.2026 - 1 VK 15/26

1. Verlangt der öffentliche Auftraggeber Referenzen über Planungsleistungen für einen (hier: Klinik-)Neubau unter Einhaltung bestimmter Mindestbaukosten, darf sich der Bieter nicht darauf beschränken, eine Referenz für ein Neu- und Umbauvorhaben vorzulegen, in der lediglich die Gesamtbaukosten ausgewiesen sind, ohne zwischen Neu- und Umbaukosten zu differenzieren.

2. Bei der Frage, ob ein Angebot als unangemessenen niedrig zu bewerten ist, darf der Auftraggeber grundsätzlich auch seine Auftragswertschätzung heranziehen. Voraussetzung hierfür ist, dass die Auftragswertschätzung ordnungsgemäß durchgeführt wurde (hier verneint).

3. Weist die Auftragswertschätzung erhebliche Defizite auf, kommt eine Zurückversetzung in den Stand vor Auftragsbekanntmachung in Betracht.

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Online seit 5. Mai

VPRRS 2026, 0092
Waren/GüterWaren/Güter
Open-House-Verfahren ist kein rechtsfreier Raum!

OLG Köln, Urteil vom 23.04.2026 - 3 U 61/25

1. Auch das vergabefreie Open-House-Verfahren unterliegt den Grundsätzen der Gleichbehandlung und Transparenz, wenn ein eindeutiges grenzüberschreitendes Interesse besteht.

2. Der Auftraggeber verstößt gegen das Transparenzgebot, wenn er bei der Durchführung eines Open-House-Verfahrens nicht darauf hinweist, dass eine nachträgliche Preisprüfung und -herabsetzung nach VO PR 30/53 in Betracht kommt. Das hat zur Folge, dass die VO PR Nr. 30/53 nicht angewendet werden darf.

3. Die Lieferung einer Kaufsache (hier: FFP2-Masken), bei denen auf den jeweiligen Umkartons und den Hygiene-Umverpackungen der Aufdruck "CE" aufgedruckt war, obwohl sie das Konformitätsverfahren nicht durchlaufen hatten, ist ohne entsprechende Beschaffenheitsvereinbarung allenfalls als Nebenpflichtverletzung gem. § 241 Abs. 2 BGB zu bewerten, die aber nicht zu einer Mangelhaftigkeit der gelieferten Kaufsache führt.

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Online seit 4. Mai

VPRRS 2026, 0088
NachprüfungsverfahrenNachprüfungsverfahren
Streitwert von eV-Verfahren im Unterschwellenbereich?

OLG Oldenburg, Beschluss vom 07.04.2026 - 2 W 13/26

Die Streitwert eines einstweiligen Verfügungsverfahrens im Zusammenhang mit der Untersagung eines Vergabeverfahrens im Unterschwellenbereich ist pauschal mit 5% der Brutto-Auftragssumme anzusetzen.

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Online seit 30. April

VPRRS 2026, 0086
VergabeVergabe
Vergabeentscheidung = „Insiderinformation“?

EuGH, Urteil vom 16.04.2026 - Rs. C-229/24

1. Art. 7 Abs. 1 a der Verordnung Nr. 596/2014 dahin auszulegen ist, dass eine Information nur dann als öffentlich bekannt angesehen wird und damit keine "Insiderinformation" mehr darstellt, wenn sie gemäß den Modalitäten und unter Beachtung der Anforderungen, die in Art. 17 dieser Verordnung und in Art. 2 Abs. 1 der Durchführungsverordnung 2016/1055 vorgesehen sind, veröffentlicht worden ist.

2. Der Insidercharakter einer Information verschwindet nicht allein dadurch, dass sich der Verbreitungsmodus, der gewählt wurde, um das Ergebnis eines Vergabeverfahrens mitzuteilen, auf eine Mitteilung an einen begrenzten Empfängerkreis beschränkt.

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Online seit 29. April

VPRRS 2026, 0085
FahrzeugeFahrzeuge
Rechtfertigt reduzierter Koordinationsaufwand eine Gesamtvergabe?

VK Niedersachsen, Beschluss vom 12.08.2025 - VgK-29/2025

1. Der öffentliche Auftraggeber muss sich im Einzelnen mit dem grundsätzlichen Gebot der Fachlosvergabe einerseits und den im konkreten Fall dagegen sprechenden Gründen auseinandersetzen und eine umfassende Abwägung der widerstreitenden Belange treffen, als deren Ergebnis die für eine zusammenfassende Vergabe sprechenden technischen und/oder wirtschaftlichen Gründe überwiegen müssen.

2. Die Entlastung des Auftraggebers von typischerweise mit einer losweisen Vergabe verbundenen Koordinierungsaufgaben oder sonstigem organisatorischem Mehraufwand rechtfertigt für sich allein kein Absehen von einer Losvergabe.

3. Fachlose sind nur dann zu bilden, wenn sich ein eigener Markt für das Gewerk oder hier Leistungsfeld gebildet hat (hier bejaht für Fahrgestelle und Aufbauten bei Löschgruppenfahrzeugen).

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Online seit 28. April

VPRRS 2026, 0087
Mit Beitrag
MedizintechnikMedizintechnik
Zusatz „oder gleichwertig“ muss sein!

EuGH, Urteil vom 16.04.2026 - Rs. C-568/24

1. Art. 18 Abs. 1 i.V.m. Art. 42 Abs. 1, 2 und Art. 49 der Richtlinie 2014/24/EU (…) über die öffentliche Auftragsvergabe (…) ist dahin auszulegen, dass die in Art. 18 Abs. 1 genannten Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung dem nicht entgegenstehen, dass ein öffentlicher Auftraggeber im Rahmen eines öffentlichen Lieferauftrags das Angebot eines Bieters auf der Grundlage technischer Spezifikationen ausschließt, ohne dass diese bei der Veröffentlichung der Auftragsbekanntmachung in den Auftragsunterlagen (…) objektiv begründet waren.*)

2. Art. 42 Abs. 1 und 4 der Richtlinie 2014/24 ist dahin auszulegen, dass ein öffentlicher Auftraggeber in den technischen Spezifikationen eines öffentlichen Auftrags über die Lieferung eines Operationsroboters Anforderungen an die Modularität und Mobilität, das Gewicht, den Platzbedarf sowie die Anordnung der Arme des Operationsroboters, der Gegenstand dieses Auftrags ist, nicht vorsehen darf, ohne dass diese Anforderungen mit dem Zusatz „oder gleichwertig“ versehen sind, es sei denn, die Anforderungen ergeben sich auf der Grundlage der Auftragsunterlagen zwangsläufig aus dem Auftragsgegenstand.*)

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Online seit 27. April

VPRRS 2026, 0084
Mit Beitrag
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Präqualifizierung ist kein Freifahrtschein!

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 16.07.2025 - Verg 3/25

1. Die bloße Forderung "vergleichbarer" Referenzen (hier: für Abbrucharbeiten) ist hinreichend transparent und bestimmt, wenn und soweit sich die an die Referenz zu stellenden Anforderungen aus der Auftragsbekanntmachung und den konkretisierenden Ausführungen in den Vergabeunterlagen ergeben.

2. Weicht der öffentliche Auftraggeber bei der Eignungsprüfung von den von ihm aufgestellten Bewertungsvorgaben ab, überschreitet er den ihm zustehenden Beurteilungsspielraum und handelt vergaberechtswidrig.

3. Durch den Eintrag im Präqualifikationsverzeichnis für bestimmte Leistungsbereiche wird lediglich die Führung des Eignungsnachweises erleichtert, indem der öffentliche Auftraggeber auf die hinterlegten Referenzen zugreifen kann und der Bieter von etwaigem Verwaltungsaufwand entlastet wird. Ersetzt wird der Eignungsnachweis durch die Eintragung nicht.

4. Vorgelegte, aber inhaltlich unzureichende Referenzen können nicht im Wege der Nachforderung "korrigiert" werden.

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Online seit 24. April

VPRRS 2026, 0083
DienstleistungenDienstleistungen
Eignungskriterien richten sich nach der Bekanntmachung!

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 17.05.2024 - Verg 30/23

1. Erscheint der angebotene Preis als ungewöhnlich niedrig und tritt der öffentliche Auftraggeber in die Preisprüfung ein, hat er die Zusammensetzung des Angebots zu prüfen und die übermittelten Unterlagen zu berücksichtigten.

2. Die Einhaltung der Verpflichtungen nach § 128 Abs. 1 GWB, zu denen unter anderem die Einhaltung der geltenden umwelt-, sozial- und arbeitsrechtlichen Vorschriften gehört, ist stets zumindest kursorisch zu prüfen.

3. Bestehen konkrete Anhaltspunkte, ist eine detaillierte Prüfung erforderlich. Zweifelsfragen dürfen vor Zuschlagserteilung nicht offenbleiben.

4. Bei der Auslegung von Eignungskriterien sind neben der Bekanntmachung nur solche Umstände relevant, die bis zur Veröffentlichung gegeben und für die Bieter erkennbar waren. Auf die Vergabeunterlagen kommt es insoweit nicht an. Diese können die Bekanntmachung - sofern sie mit dieser übereinstimmen - allenfalls konkretisieren.

5. "Vergleichbar" sind referenzierte Leistungen schon dann, wenn sie in Bezug auf ihren Umfang und ihre Komplexität in technischer oder organisatorischer Art einen gleich hohen oder höheren Schwierigkeitsgrad aufweisen. Dafür muss die Referenzleistung der ausgeschriebenen Leistung so weit ähneln, dass sie einen tragfähigen Rückschluss auf die Leistungsfähigkeit des Bieters für die ausgeschriebene Leistung eröffnet

6. Nur wenn eine Verschlechterung der Zuschlagschancen durch den geltend gemachten Vergaberechtsverstoß offensichtlich ausgeschlossen ist, ist der Nachprüfungsantrag mangels Antragsbefugnis unzulässig. Ist das Angebot des Bieters nicht das zweit-, sondern das dritt- oder schlechter platzierte, bedarf die Feststellung einer Verschlechterung der Zuschlagschancen demzufolge einer über die Vergaberechtswidrigkeit der Auswahl des erstplatzierten Bieters hinausgehenden Darlegung.

7. Der Bieter kann während des Nachprüfungsverfahrens weitere mögliche Vergaberechtsverstöße zum Gegenstand des Nachprüfungsverfahrens machen, selbst wenn das Nachprüfungsverfahren zunächst unzulässig war, weil es aufgrund eines nicht, nicht unverzüglich oder inhaltlich unzureichend gerügten Verstoßes eingeleitet worden ist. Es muss sich nur um einen weiteren Vergaberechtsverstoß handeln, der zulässig beanstandet, insbesondere nicht präkludiert ist.

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Online seit 23. April

VPRRS 2026, 0082
Mit Beitrag
DienstleistungenDienstleistungen
Nachforderung "fehlerhafter" Unterlagen: Keine inhaltliche Nachbesserung!

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 17.09.2025 - Verg 31/24

1. Der öffentliche Auftraggeber kann als Nachweis für die geforderte berufliche Erfahrung die Vorlage geeigneter Referenzen über früher ausgeführte Liefer- und Dienstleistungsaufträge verlangen und dabei vorab definieren, welche Art von Aufträgen er für geeignet hält, und insoweit auch Mindestanforderungen festlegen.

2. Auch in einem Verhandlungsverfahren muss sich der öffentliche Auftraggeber an einen Ausschluss der Nachforderung von Unterlagen zur inhaltlichen Korrektur eingereichter Unterlagen halten.

3. Eine Unterlage fehlt, wenn sie gar nicht oder nicht entsprechend den formalen Anforderungen des Auftraggebers vorgelegt wurde. Sie ist unvollständig, wenn sie teilweise physisch nicht vorgelegt worden ist.

4. Fehlerhaft sind Unterlagen nur im Falle von Schreibfehlern, Rechnungsfehlern und ähnlichen offenbaren Unrichtigkeiten. Es besteht keine Möglichkeit, die eingereichten Urkunden inhaltlich nachzubessern.

4. Eine Rüge kann formlos erhoben werden, und zwar auch in Form einer Bieterfrage, solange sie inhaltlich als Rüge erkennbar ist. Auch für die Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, besteht kein Formerfordernis.

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Online seit 22. April

VPRRS 2026, 0081
Mit Beitrag
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Unklares Aufklärungsverlangen ist wirkungslos!

OLG Brandenburg, Beschluss vom 16.12.2025 - 19 Verg 1/25

1. Das Aufklärungsverlangen eines öffentliches Auftraggebers muss klar und eindeutig formuliert sein, damit der Bieter die Seriosität seines Angebots nachweisen kann.

2. Nur ein ordnungsgemäßes Aufklärungsverlangen führt zum Übergang der Darlegungs- und Beweislast für die Auskömmlichkeit des Angebots auf den Bieter.

3. Bei der Beurteilung der Anforderungen an eine zufriedenstellende Aufklärung hat der Auftraggeber Art und Umfang der im konkreten Fall drohenden Gefahren für eine wettbewerbskonforme Auftragserledigung zu berücksichtigen

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Online seit 21. April

VPRRS 2026, 0080
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Vorrecht auf Zuschlag als „Belohnung“ für Projektinitiative?

EuGH, Urteil vom 05.02.2026 - Rs. C-810/24

Art. 3 Abs. 1 Richtlinie 2014/23/EU (…) über die Konzessionsvergabe ist (…) dahin auszulegen, dass er es einem Mitgliedstaat verwehrt, dem Projektwerber eines Verfahrens zur Projektfinanzierung ein Vorrecht zu gewähren, das es ihm für den Fall, dass der betreffende Vertrag ursprünglich nicht an ihn vergeben wurde, ermöglicht, sein Angebot an das des ursprünglich ausgewählten Bieters anzupassen und somit den Zuschlag für diesen Vertrag zu erhalten, sofern er die Kosten erstattet, die dem ursprünglichen Zuschlagsempfänger für die Erstellung seines Angebots entstanden sind, wobei diese Erstattung 2,5 % des geschätzten Werts der erwarteten Investitionen des Zuschlagsempfängers, ausgehend von der der Ausschreibung zugrunde liegenden Machbarkeitsstudie, nicht übersteigen darf.*)

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Online seit 20. April

VPRRS 2026, 0079
NachprüfungsverfahrenNachprüfungsverfahren
Kosten des Nachprüfungsverfahrens sind vor dem OLG geltend zu machen!

OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 08.04.2026 - 9 E 11/25

Macht eine Behörde klageweise die Kosten (Gebühren und Auslagen) für ein vor der bei ihr angesiedelten Vergabekammer durchgeführtes Vergabenachprüfungsverfahren geltend, ist für diese öffentlich-rechtliche Streitigkeit aufgrund der abdrängenden Rechtswegzuweisung des § 171 Abs. 3 Satz 1 GWB nicht das Verwaltungsgericht zuständig, sondern das für den Sitz der Vergabekammer zuständige Oberlandesgericht.

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Online seit 17. April

VPRRS 2026, 0065
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
(Zweites) Hauptangebot oder (zugelassenes) Nebenangebot?

LG Aurich, Urteil vom 12.02.2026 - 2 O 98/26

1. Hat ein Bieter mehrere Hauptangebote abgegeben, sind diese zwingend auszuschließen, wenn der Auftraggeber die Abgabe mehrerer Hauptangebote in der Auftragsbekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen nicht zugelassen hat. Ein solcher Ausschluss scheidet jedoch aus, wenn der Bieter nicht zwei Hauptangebote, sondern ein Hauptangebot und ein (zugelassenes) Nebenangebot abgegeben hat.

2. Die Abgabe nicht hinreichend differenzierter Angebote auf der Grundlage eines nicht hinreichend differenzierten Leistungsverzeichnisses geht zu Lasten des öffentlichen Auftraggebers.

3. Auch bei einer Unterschwellenvergabe können die Bieter Primärrechtsschutz im Wege des Erlasses einer einstweiligen Verfügung, gerichtet auf Unterlassung der Auftragsvergabe, erlangen.

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Online seit 16. April

VPRRS 2026, 0076
ITIT
Ausschluss wegen Nichteinhaltung des geforderten Datenschutzes?

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 05.06.2024 - Verg 25/23

1. Eine zwingend zum Angebotsausschluss führende Änderung an den Vergabeunterlagen liegt dann vor, wenn der Bieter nicht das anbietet, was der Ausschreibende bestellt hat, sondern von den Vorgaben der Vergabeunterlagen abweicht.

2. Anders liegt es, wenn das Angebot nur widersprüchlich ist und sich der Widerspruch durch Aufklärung auflösen lässt. Der öffentliche Auftraggeber ist in diesem Fall zur Aufklärung nicht nur berechtigt, sondern verpflichtet.

3. Ein Ausschluss nach § 124 Abs. 1 Nr. 9 c) GWB kommt in Betracht, wenn ein Bieter zwar ein ausschreibungskonformes Angebot abgibt, er aber schon bei Angebotsabgabe zumindest in Kauf genommen hat (Vorsatz) oder bei Anwendung der erforderlichen Sorgfalt hätte erkennen können (Fahrlässigkeit), dass er das Leistungsversprechen nicht wie angeboten wird erfüllen können.

4. Grundsätzlich darf ein öffentlicher Auftraggeber darauf vertrauen, dass die Bieter ihre vertraglichen Zusagen (hier: betreffend den Datenschutz und die Datenhaltung) auch erfüllen werden. Wenn sich allerdings konkrete Anhaltspunkte dafür ergeben, dass dies zweifelhaft ist, ist der öffentliche Auftraggeber - bevor er das Angebot ausschließt - gehalten, durch Einholung ergänzender Informationen die Erfüllbarkeit des Leistungsversprechens bzw. die hinreichende Leistungsfähigkeit des Bieters zu verifizieren.

5. Die Einbindung eines Bieters in einen großen US-Konzern rechtfertigt für sich genommen nicht die Annahme, dass es aufgrund der Konzernstruktur systembedingt zu einem Datentransfer an konzernzugehörige Unternehmen kommen wird, die im außereuropäischen Ausland sitzen, und es dort zur Datenhaltung kommt.

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Online seit 15. April

VPRRS 2026, 0078
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Drohender Vergaberechtsverstoß begründet keine Rügeobliegenheit!

VK Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 19.03.2026 - 3 VK LSA 59/25

1. Voraussetzung der Rügeobliegenheit ist, dass der (vermeintliche) Vergaberechtsverstoß bereits begangen wurde. Zukünftig drohende Vergaberechtsverstöße begründen noch keine Rügeobliegenheit.

2. Eine Rüge setzt zudem die Kenntnis von einem vermeintlichen Vergabeverstoß der Auftraggeberseite sowie eine entsprechende Kritik hieran voraus.

3. Der auch im Vergaberecht geltende Grundsatz von Treu und Glauben schließt die Rügeobliegenheit auch dann nicht aus, wenn der Auftraggeber vermeintlich zu erkennen gegeben hat, unumstößlich an einer bestimmten Entscheidung festhalten zu wollen.

4. Da ein Bieter naturgemäß nur begrenzten Einblick in den Ablauf des Vergabeverfahrens hat, darf er im Nachprüfungsverfahren behaupten, was er auf der Grundlage seines - oft nur beschränkten - Informationsstandes redlicherweise für wahrscheinlich oder möglich halten darf, etwa wenn es um Vergaberechtsverstöße geht, die sich ausschließlich in der Sphäre der Vergabestelle abspielen oder das Angebot eines Mitbewerbers betreffen. Ein Mindestmaß an Substantiierung ist jedoch einzuhalten (hier verneint).

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Online seit 14. April

VPRRS 2026, 0070
BewachungsleistungenBewachungsleistungen
Preisprüfung geht (fast) immer!

VK Westfalen, Beschluss vom 25.02.2026 - VK-8/26

1. Der öffentliche Auftraggeber ist berechtigt, zu jedem Zeitpunkt und unabhängig vom Erreichen gewisser Aufgreifschwellen eine Preisprüfung durchzuführen.*)

2. Die Prüfung muss aber den gesetzlichen und von der Rechtsprechung der Nachprüfungsinstanzen aufgestellten Anforderungen erfüllen.*)

3. Andernfalls ist nicht ausgeschlossen, dass die Ablehnung des Zuschlags auf das betreffende Angebot vergaberechtswidrig erfolgt.*)

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Online seit 13. April

VPRRS 2026, 0077
NachprüfungsverfahrenNachprüfungsverfahren
Lügen haben kurze Beine!

VK Nordbayern, Beschluss vom 24.02.2026 - RMF-SG21-3194-11-5

1. Ein schlüssiger Vortrag in Bezug auf die Antragsbefugnis setzt nicht voraus, dass der Antragsteller positive Kenntnis von den als Tatsache behaupteten Umständen hat. Deshalb darf er im Vergabenachprüfungsverfahren behaupten, was er auf der Grundlage seines - oft nur beschränkten - Informationsstands redlicherweise für wahrscheinlich oder möglich halten darf.

2. Der Antragsteller muss aber zumindest tatsächliche Anknüpfungstatsachen vortragen, die seine Behauptung als plausibel erscheinen lassen. Der Vortrag ist allerdings nicht plausibel, wenn er ihm bekannte Tatsachen, die der Annahme eines Vergaberechtsverstoßes entgegenstehen könnten, ausblendet (selektiver Vortrag).

3. Ein Nachprüfungsantrag ist unter Zugrundelegung der vom Antragsteller behaupteten Rechtverletzung offensichtlich unbegründet, wenn er vorträgt, er sei in seinen Rechten verletzt, weil er das niedrigste Angebot abgegeben habe, die Vergabekammer sich jedoch nach Vorlage der Vergabeakte davon überzeugen kann, dass ein anderer Bieter das niedrigste Angebot abgeben hat.

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Online seit 10. April

VPRRS 2026, 0075
DienstleistungenDienstleistungen
Auftrag über soziale Dienstleistung: Wertung sozialer Aspekte?

EuGH, Urteil vom 05.03.2026 - Rs. C-210/24

1. Art. 67 Abs. 1 der Richtlinie 2014/24/EU (…) über die öffentliche Auftragsvergabe (…) ist dahin auszulegen, dass ein Kriterium für die Erteilung des Zuschlags für einen öffentlichen Auftrag über soziale Dienstleistungen ohne Unterbringung, mit dem die vom Bieter in Bezug auf das auftragsausführende Personal vorgeschlagene Erhöhung der Lohnsumme über die sich aus der Anwendung des anwendbaren Branchentarifvertrags ergebende Höhe hinaus berücksichtigt wird, es dem öffentlichen Auftraggeber ermöglicht, das wirtschaftlich günstigste Angebot im Sinne dieser Bestimmung zu ermitteln.*)

2. Art. 28 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union ist dahin auszulegen, dass er einem Kriterium für die Erteilung des Zuschlags für einen öffentlichen Auftrag über soziale Dienstleistungen ohne Unterbringung nicht entgegensteht, mit dem zum einen die vom Bieter in Bezug auf das auftragsausführende Personal vorgeschlagene Erhöhung der Lohnsumme über die sich aus der Anwendung des anwendbaren Branchentarifvertrags ergebende Höhe hinaus berücksichtigt wird und zum anderen der Bieter verpflichtet wird, nach einer Tarifverhandlung mit den Vertretern dieses Personals die von der Lohnerhöhung betroffenen Vergütungsbestandteile anzugeben und sich um den Abschluss eines für dieses Personal geltenden Tarifvertrags zu bemühen.*)

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Online seit 9. April

VPRRS 2026, 0072
Mit Beitrag
Abfallbeförderung/-entsorgungAbfallbeförderung/-entsorgung
Auslegung von Eignungskriterien richtet sich nach der Bekanntmachung!

OLG Koblenz, Beschluss vom 24.03.2026 - Verg 2/25

1. Grundlage für die Auslegung von Eignungskriterien sind lediglich die Auftragsbekanntmachung und die Kenntnisse eines potenziellen Bieters zum Zeitpunkt ihrer Kenntnisnahme, nicht aber Bestandteile der Vergabeunterlagen oder die weitere Historie des Vergabeverfahrens.

2. Ein Feststellungsinteresse kann unter dem Gesichtspunkt der nicht auszuschließenden Möglichkeit eines Schadensersatzanspruches bestehen. Ein erstattungsfähiger Schaden des Bieters kann bereits in der Gebührenforderung seines Verfahrensbevollmächtigten liegen.

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Online seit 8. April

VPRRS 2026, 0064
Mit Beitrag
DienstleistungenDienstleistungen
Auch Rahmenvereinbarungen müssen kalkulierbar sein!

VK Rheinland, Beschluss vom 26.01.2026 - VK 42/25

1. Die fehlende Angabe einer Mindestmenge in der Rahmenvereinbarung stellt keinen Vergaberechtsverstoß dar. Allerdings muss das geschätzte Auftragsvolumen in Form einer Schätzmenge und/oder eines Schätzwerts bekannt gegeben werden sowie die abrufbare Höchstmenge und/oder Höchstwert.*)

2. Bei eine Rahmenvereinbarung sind geringere Anforderungen an die Leistungsbeschreibung zu stellen.*)

3. Seit das früher im Vergaberecht kodifizierte Verbot der Überbürdung eines unzumutbaren Wagnisses außerhalb des Geltungsbereichs der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen entfallen ist, können Vertragsklauseln nur noch unter dem Gesichtspunkt der Unzumutbarkeit einer für den Bieter oder Auftragnehmer kaufmännisch vernünftigen Kalkulation beanstandet werden.*)

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Online seit 7. April

VPRRS 2026, 0074
Mit Beitrag
ITIT
Anforderungen an die Wahl des Verhandlungsverfahrens?

OLG Naumburg, Beschluss vom 20.02.2026 - 6 Verg 5/25

1. Ein Antrag im vergaberechtlichen Nachprüfungsverfahren, welcher sich nicht auf das den Gegenstand der Nachprüfung bildende Vergabeverfahren bezieht, sondern auf die Unwirksamkeit des Zuschlags in einem Vergabeverfahren gerichtet ist, ist wegen des Grundsatzes der Akzessorietät zwischen Vergabeverfahren und Nachprüfungsverfahren unzulässig.*)

2. Auch einem Teilnehmer an einem Verhandlungsverfahren mit vorherigem Teilnahmewettbewerb kann aus der gerügten vergaberechtswidrigen Wahl dieser Vergabeart ein Schaden i.S.v. § 160 Abs. 2 GWB drohen.*)

3. Das Vorliegen eines Vergaberechtsverstoßes durch die Wahl eines Verhandlungsverfahrens mit vorherigem Teilnahmewettbewerb ist aus der Auftragsbekanntmachung regelmäßig nicht erkennbar i.S.v. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB, wenn im Bekanntmachungstext lediglich die Vergabeart bezeichnet und kein Grund für die Auswahl dieser Verfahrensart genannt ist.*)

4. Eignungsanforderungen müssen in dem Maße, in dem sie eine wettbewerbsbeschränkende Wirkung entfalten, durch umso gewichtigere Gründe sachlich gerechtfertigt sein. Führt die Festlegung einer Mindesteignungsvoraussetzung in ihrer Tendenz dazu, dass nur noch ein Wirtschaftsteilnehmer als Vertragspartner in Betracht kommt und jeglicher Wettbewerb um das beste Preis-Leistungs-Verhältnis ausgeschlossen wird, kann darin ein Anzeichen für eine bewusste Diskriminierung anderer Interessenten am Auftrag liegen.*)

5. Bei der Wahl des Verhandlungsverfahrens nach § 14 Abs. 3 VgV hat der öffentliche Auftraggeber selbst dann, wenn ein in dieser Vorschrift genannter Zulässigkeitsgrund vorliegt, eine Ermessensentscheidung unter Abwägung dahin vorzunehmen, ob die Vorteile dieser Vergabeart für ihn in einem angemessenen Verhältnis zu den dadurch bewirkten Nachteilen, insbesondere der Einschränkung des Wettbewerbs und der Transparenz des Vergabeverfahrens, stehen.*)

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Online seit 2. April

VPRRS 2026, 0073
DienstleistungenDienstleistungen
Russische Führungskräfte = russischer Einfluss?

EuGH, Urteil vom 12.02.2026 - Rs. C-313/24

Art. 5k Abs. 1 Buchst. c VO (EU) Nr. 833/2014 (...) über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, (...) ist dahin auszulegen, dass das Verbot, öffentliche Aufträge an "natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen" zu vergeben, die "im Namen oder auf Anweisung" einer der unter Art. 5k Abs. 1 Buchst. a oder b dieser Verordnung genannten "Organisationen" handeln, bzw. Verträge mit solchen Personen, Organisationen oder Einrichtungen weiterhin zu erfüllen, keine Anwendung findet, wenn ein öffentlicher Auftrag von den zuständigen Stellen eines Mitgliedstaats an eine gebietsansässige Gesellschaft vergeben wird, in deren Verwaltungsrat zwei von drei Mitgliedern russische Staatsangehörige sind, wobei einer von beiden, der Vorsitzender des Verwaltungsrats und Geschäftsführer ist, auch alleiniger Geschäftsführer der Muttergesellschaft der betreffenden Gesellschaft ist, sofern sich diese Stellen im Rahmen einer umfassenden Prüfung aller relevanten Gesichtspunkte des Einzelfalls, die sie jeweils vorzunehmen haben, wenn sie beabsichtigen, einen öffentlichen Auftrag an eine Gesellschaft zu vergeben, die nicht in Russland niedergelassen ist, aber von einem Geschäftsführer verwaltet wird, der die russische Staatsangehörigkeit besitzt, zuvor vergewissert haben, dass eine solche Vergabe keine plausible Gefahr mit sich bringt, dass die Mittel, die im Rahmen des in Rede stehenden Auftrags gezahlt werden sollen, in die russische Wirtschaft umgeleitet werden, da nicht erwiesen oder zumindest höchst unwahrscheinlich ist, dass dieser Geschäftsführer faktisch die Möglichkeit hat, diese Gesellschaft zu kontrollieren.*)

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Online seit 1. April

VPRRS 2026, 0071
Mit Beitrag
BewachungsleistungenBewachungsleistungen
Keine Willkür bei der Preisprüfung!

VK Westfalen, Beschluss vom 25.02.2026 - VK-10/26

Der öffentliche Auftraggeber ist berechtigt, zu jedem Zeitpunkt und unabhängig vom Erreichen gewisser Aufgreifschwellen eine Preisprüfung durchzuführen. Die Prüfung muss aber den gesetzlichen und von der Rechtsprechung der Nachprüfungsinstanzen aufgestellten Anforderungen erfüllen. Andernfalls ist nicht ausgeschlossen, dass die Ablehnung des Zuschlags auf das betreffende Angebot vergaberechtswidrig erfolgt.*)

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Online seit 31. März

VPRRS 2026, 0068
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Forderung nach qualifizierter elektronischer Signatur zulässig?

VK Sachsen, Beschluss vom 29.01.2026 - 1/SVK/034-25

1. Allein das subjektive Verständnis eines einzelnen Bieters belegt weder eine Unklarheit der Vergabeunterlagen noch eine genau dessen Textverständnis entsprechende Vergabeanforderung.*)

2. Verlangen die Vergabeunterlagen entweder die Signierung aller zum Angebot gehörenden elektronischen Dokumente, oder aber mindestens die Signierung des Angebotsschreiben als zentrales Klammerdokument und des Angebotscontainers in dem alle zum Angebot gehörigen Dokumente eingelegt sind, ist dies nicht als unverhältnismäßig zu beanstanden.*)

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Online seit 30. März

VPRRS 2026, 0067
Mit Beitrag
VerkehrVerkehr
Wesentliche Vertragserweiterung löst (Neu-)Ausschreibungspflicht aus!

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 06.03.2026 - Verg 29/22

1. Betrifft die Änderung des Auftrags wesentliche Vertragsbestandteile (sog. essentialia negotii) wie Art und Umfang der Leistung, Preis und Laufzeit, ist grundsätzlich von einer wesentlichen Änderung auszugehen.

2. Die Ergänzung eines Konzessionsvertrags, der ursprünglich die Pflicht zur Errichtung und Unterhaltung von Tankstellen, Raststätten und Hotels beinhaltete, um die Pflicht zur Bereitstellung und Unterhaltung von Schnellladeinfrastruktur, ist eine wesentliche Vertragsänderung.

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Online seit 27. März

VPRRS 2026, 0069
Mit Beitrag
Waren/GüterWaren/Güter
„Abwehrklauseln" verdrängen nur Allgemeine Geschäftsbedingungen!

VK Sachsen, Beschluss vom 23.02.2026 - 1/SVK/049-25

1. Nach § 305 Abs. 1 Satz 1 BGB sind Allgemeine Geschäftsbedingungen alle für eine Vielzahl von Verträgen vorformulierte Vertragsbedingungen, die eine Vertragspartei (Verwender) der anderen Vertragspartei bei Abschluss eines Vertrags stellt. Der für einen bestimmten Vertrag ausgearbeitete Text ist dahingegen nicht von § 305 Abs. 1 Satz 1 BGB erfasst.*)

2. Abwehrklauseln des Auftraggebers verdrängen nur Allgemeine Geschäftsbedingungen eines Bieters, nicht jedoch Einzelbedingungen, die willentlich speziell für das streitbefangene Angebot formuliert worden sind und sich als einzelne Vertragselemente in das Gesamtangebot integrieren.*)

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Online seit 26. März

VPRRS 2026, 0066
NachprüfungsverfahrenNachprüfungsverfahren
Keine „Aufhebung der Aufhebung" nach Zuschlagerteilung!

BayObLG, Beschluss vom 11.09.2024 - Verg 1/24

1. Nach der Aufhebung einer Ausschreibung ist ein Nachprüfungsverfahren zwar insoweit statthaft, als die Verpflichtung des öffentlichen Auftraggebers zur Aufhebung der Aufhebung und Fortsetzung des Vergabeverfahrens begehrt wird. Dies setzt jedoch einen fortbestehenden Vergabewillen voraus, der nicht mehr gegeben ist, wenn auf eine erneute Ausschreibung (wirksam) der Zuschlag erteilt wurde.

2. Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen ist, genügt der elektronischen Form. Im Übrigen ist eine analoge Anwendung des § 130a ZPO zulässig.

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Online seit 25. März

VPRRS 2026, 0061
Mit Beitrag
RügeobliegenheitRügeobliegenheit
Rüge der Unterkalkulation eines Mitbewerberangebots?

OLG Frankfurt, Beschluss vom 03.02.2026 - 11 Verg 5/25

1. Der Hinweis als Bestandsunternehmer äußerst knapp kalkuliert zu haben, begründet keine hinreichenden Zweifel an einer nicht ausreichenden Preisaufklärung.

2. Rügt ein Bieter die Unwirtschaftlichkeit des Angebots des Zuschlagsprätendenten, muss er dafür einigermaßen plausible Anhaltspunkte vorweisen, z.B. indem er seine eigene Preiskalkulation erläutert und darlegt, wieso auf dieser Grundlage ein Vergaberechtsfehler zu besorgen ist.

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Online seit 24. März

VPRRS 2026, 0054
NachprüfungsverfahrenNachprüfungsverfahren
Kein vorbeugender Rechtsschutz im Nachprüfungsverfahren!

VK Sachsen, Beschluss vom 06.03.2024 - 1/SVK/034-23

Die Vorschriften der §§ 156 ff. GWB gewähren keinen vorbeugenden Rechtsschutz gegen mögliche Vergaberechtsverstöße in einem künftigen Vergabeverfahren. Vorbeugende, nicht in einem Vergabeverfahren ergehende und auf ein künftiges Beschaffungsverhalten des Auftraggebers gerichtete Entscheidungen sind der Vergabekammer untersagt. Ein Vergabeverfahren beginnt erst, wenn der Auftraggeber eine nach außen gerichtete Maßnahme ergreift, die der Umsetzung einer internen Beschaffungsentscheidung dient.*)

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Online seit 23. März

VPRRS 2026, 0063
Mit Beitrag
DienstleistungenDienstleistungen
Aufgreifschwelle nicht überschritten: Preisaufklärung trotzdem zulässig!

VK Westfalen, Beschluss vom 13.03.2026 - VK 12/26

1. Der öffentliche Auftraggeber ist gem. § 60 VgV grundsätzlich berechtigt, zu jedem Zeitpunkt und unabhängig vom Erreichen gewisser Aufgreifschwellen eine Preisprüfung durchzuführen. Die Prüfung muss aber den gesetzlichen und von der Rechtsprechung der Nachprüfungsinstanzen aufgestellten Anforderungen entsprechen.*)

2. Ausgangspunkt der Preisprüfung nach § 60 VgV ist der Gesamtpreis eines Angebots. Es genügt jedoch auch, dass die Unangemessenheit des Preises indizierende Umstände dargelegt werden.*)

3. Der öffentliche Auftraggeber muss bei der Preisprüfung konkrete preispositions- oder titelbezogene Fragen beim Bieter stellen und ihn ausdrücklich darauf hinweisen, dass eine Preisprüfung gem. § 60 VgV stattfindet. Der Bieter muss die Möglichkeit erhalten, mit seinen Angaben darzulegen, dass er trotz des niedrigen Angebotspreises entweder auskömmlich ist oder zwar unauskömmlich arbeitet, dafür aber nachvollziehbare Gründe vorliegen und er die Leistung auftrags- und vertragsgerecht und gesetzeskonform erbringen wird.*)

4. Der öffentliche Auftraggeber muss sich im Rahmen der Preisprüfung konkret mit den Antworten eines Bieters auseinandersetzen und dies dokumentieren. Die durchgeführte Preisprüfung muss dem Auftraggeber eine gesicherte Tatsachengrundlage für die Feststellung bieten, dass das Angebot entweder auskömmlich ist oder der Bieter im Fall eines Unterkostenangebots wettbewerbskonform in der Lage ist, den Vertrag ordnungsgemäß durchzuführen.*)

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Online seit 20. März

VPRRS 2026, 0050
NachprüfungsverfahrenNachprüfungsverfahren
Kein Primärrechtsschutz nach Zuschlagerteilung!

VK Sachsen, Beschluss vom 10.02.2026 - 1/SVK/048-25

Der vergaberechtliche Primärrechtsschutz hat nach § 168 Abs. 2 Satz 1 GWB das Ziel, eine Rechtsverletzung im noch nicht abgeschlossenen Vergabeverfahren zu beseitigen. Sobald der Zuschlag erteilt oder das Vergabeverfahren durch Aufhebung, Einstellung oder in sonstiger Weise erledigt ist, findet ein Primärrechtsschutz nicht mehr statt, weil das mit ihm verfolgte Ziel der Beeinflussung der Auftragsvergabe nicht mehr erreicht werden kann.*)

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Online seit 19. März

VPRRS 2026, 0059
Mit Beitrag
DienstleistungenDienstleistungen
Müssen die Lebenszykluskosten bei der Wertung berücksichtigt werden?

VK Südbayern, Beschluss vom 25.11.2025 - 3194.Z3-3_01-25-59

1. Die Bestimmung des Auftragsgegenstands muss aus dem Beschaffungsbedarf sachlich gerechtfertigt sein und es müssen dafür nachvollziehbare, objektive und auftragsbezogene Gründe vorliegen. Ob die Vorgaben erforderlich oder zweckmäßig sind, ist demgegenüber ohne Belang.*)

2. § 59 Abs. 1 VgV sieht vor, dass der öffentliche Auftraggeber vorgeben kann, aber nicht muss, dass das Zuschlagskriterium "Kosten" auf der Grundlage der Lebenszykluskosten der Leistung berechnet wird. Lediglich bei der Beschaffung energieverbrauchsrelevanter Waren schreibt § 67 Abs. 5 VgV vor, dass die Energieeffizienz im Rahmen der Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots als Zuschlagskriterium zu berücksichtigen ist.*)

3. Dies gilt auch dann, wenn zu befürchten ist, dass seine Beschaffungsentscheidung ohne Berücksichtigung der Lebenszykluskosten über den gesamten Nutzungszeitraum unwirtschaftlich sein wird.*)

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Online seit 18. März

VPRRS 2026, 0062
Mit Beitrag
NachprüfungsverfahrenNachprüfungsverfahren
Streitwertbemessung richtet sich nach „Angreiferinteresse“!

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 06.03.2026 - Verg 16/25

1. Für die Wertberechnung des Streitwerts ist der Zeitpunkt der Antragstellung entscheidend, die den Rechtszug einleitet. Spätere Erkenntnisse und Entwicklungen haben keinen Einfluss auf den Streitwert.

2. Maßgebend für die Streitwertbemessung ist das Angreiferinteresse, also das mit dem Nachprüfungsverfahren verfolgte wirtschaftliche Interesse.

3. Unter "Bruttoauftragssumme" i.S.v. § 50 Abs. 2 GKG ist der Bruttoauftragswert des Angebots des jeweiligen Antragstellers zu verstehen.

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Online seit 17. März

VPRRS 2026, 0058
DienstleistungenDienstleistungen
Bieterfragen sind zutreffend zu beantworten!

VK Südbayern, Beschluss vom 08.04.2025 - 3194.Z3-3_01-25-11

1. Mit einer irreführenden Beantwortung von Bieterfragen verstößt ein öffentliche Auftraggeber geben seine aus Art. 53 Abs. 2 der Richtlinie 2014/24/EU herrührende Verpflichtung, auftragsbezogene Fragen der Bieter zutreffend zu beantworten.*)

2. Ein öffentlicher Auftraggeber darf die Eignung eines Bieters nicht einfach bejahen, obwohl die Eignungsprüfung nicht abgeschlossen war und die von ihm aufgrund von Zweifeln an der Erfüllung der Eignungsanforderungen zu Recht begonnene und gebotene Angebotsaufklärung nach § 15 Abs. 5 VgV nicht zu abschließenden Ergebnissen geführt hatte.*)

3. Bemisst ein öffentlicher Auftraggeber die Vergleichbarkeit von Referenzaufträgen anhand der Versorgung von durchschnittlichen Zahlen von Verpflegungsteilnehmern pro Tag, muss er den Zeitraum, in dem dieser Durchschnitt pro Tag erfüllt sein muss, zweifelsfrei festlegen und bekanntgeben.*)

4. Auch wenn sie von den Bietern nicht gerügt wurden, stehen unklare Vorgaben an die Vergleichbarkeit einer vergaberechtskonformen Prüfung der Vergleichbarkeit de Referenzen entgegen. Die möglicherweise eingetretene Rügepräklusion führt nicht dazu, dass die unklaren Vorgaben klar und brauchbar würden.*)

5. Auch wenn die Leistungsbeschreibung funktionale Elemente enthält, kann der Preis alleiniges Zuschlagskriterium sein, soweit die Mindestanforderungen der Leistungsbeschreibung sicherstellen, dass der Auftraggeber hinsichtlich des von ihm definierten Mindeststandards an Leistung, an dem er tatsächlich ein wirtschaftliches Interesse hat, vergleichbare Angebote erhält und das beste Preis-Leistung-Verhältnis i.S.d. § 127 Abs. 1 GWB auch unter Anwendung eines reinen Preisentscheids ermitteln kann.*)

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Online seit 16. März

VPRRS 2026, 0051
Mit Beitrag
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Bieter muss gültiges Prüfzeugnis vorlegen!

VK Sachsen, Beschluss vom 14.10.2025 - 1/SVK/029-25

Ein Angebot ist wegen unvollständiger Unterlagen nach § 16 EU Nr. 4 i.V.m. § 7a EU VOB/A 2019 auszuschließen, wenn der Bieter ein Prüfzeugnis nicht in der geforderten Art und Weise vorlegt, weil dieses bei Ablauf der für die Vorlage gesetzten Frist nicht mehr gültig ist. Die Anforderung der Gültigkeit muss dabei nicht ausdrücklich gestellt werden, da das Erfordernis der Gültigkeit seiner Abforderung immanent ist.*)

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Online seit 13. März

VPRRS 2026, 0053
Mit Beitrag
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Lass die Kirche im Dorf!

VK Sachsen, Beschluss vom 23.06.2025 - 1/SVK/009-25

1. Ein Aufklärungsverlangen kann rechtswidrig sein, wenn der öffentliche Auftraggeber eine Aufklärung über den Preis verlangt, ohne dass dafür die Voraussetzungen nach § 16d EU Abs. 1 Nr. 2 Satz 1 VOB/A 2019 vorliegen.*)

2. Eine ungewöhnliche Kalkulation bei nur einer Minimalposition rechtfertigt nicht, in eine detaillierte Überprüfung einzusteigen.*)

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