Vergabepraxis & -recht.

Volltexturteile nach Sachgebieten
11004 Entscheidungen insgesamt
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VPRRS 2013, 0528
VK Brandenburg, Beschluss vom 19.07.2012 - VK 20/12
1. Eine Annahme und keine modifizierte Annahme liegt vor, wenn der Annehmende - für den Vertragspartner erkennbar - zwar Ergänzungen vorschlägt, aber klar zum Ausdruck bringt, dass er bei einem Beharren des Antragenden auf dem ursprünglichen Angebot dieses Angebot in der ursprünglichen Form auf jeden Fall annimmt und nicht auf seinen Änderungswünschen beharrt. Es handelt sich dann um eine uneingeschränkte Annahme verbunden mit einem Ergänzungs- oder Änderungsangebot. Ob eine derartige Erklärung des Annehmenden so zu verstehen ist, ist im Wege der Auslegung zu ermitteln.
2. Werden in einem Auftragsschreiben enthaltene - zunächst als verbindlich bezeichnete - Ausführungs- und Einzelfristen gleichzeitig durch den Hinweis relativiert, dass bei nicht gegebenem Einverständnis des Auftragnehmers mit den Terminen und Fristen derjenige um die Angabe neuer Termine und Fristen gebeten wird, wird klar zum Ausdruck gebracht, dass der Auftraggeber an seinen Ausführungsfristen nicht festhält, sondern bereit ist, diese neu zu vereinbaren.
3. Ein Nachprüfungsverfahren nach Zuschlagserteilung ist nicht zulässig.

VPRRS 2013, 0527

VK Südbayern, Beschluss vom 08.03.2013 - Z3-3-3194-1-02-01/13
1. Das Vergaberecht kommt erst dann zur Anwendung, wenn zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer ein Vertragsverhältnis besteht. Das erfordert einen Vertrag zwischen zwei voneinander getrennten juristischen Personen.
2. Erfolgt die Aufgabenwahrnehmung durch eine rechtlich unselbstständige Abteilung des öffentlichen Auftraggebers, liegt kein Vertrag vor.

VPRRS 2013, 0526

OLG Oldenburg, Urteil vom 25.01.2011 - 12 U 76/08
1. Verzögert sich die Erteilung des Zuschlags aufgrund eines Vergabenachprüfungsverfahrens und stimmt der (spätere) Auftragnehmer der Bindefristverlängerung nur unter dem Hinweis zu, dass "eine Anpassung des Vertrags nach den Regeln der VOB/B auf der kalkulatorischen Grundlage des Ausgangsangebots herbeigeführt werde", steht dem Auftragnehmer für stahlpreisbedingt erhöhte Beschaffungskosten ein Mehrvergütungsanspruch in Anlehnung an die Grundsätze des § 2 Nr. 5 VOB/B zu.
2. Die Beweislast für eine Vereinbarung, wonach ein bestimmter Nachtrag solange nicht gerichtlich geltend gemacht wird, bis das Gericht über einen anderen Nachtrag entschieden hat, trägt die Vertragspartei, die ein solches Stillhalteabkommen behauptet.

VPRRS 2013, 0523

VK Brandenburg, Beschluss vom 11.03.2013 - VK 2/13
1. Verlangt der Auftraggeber zum Nachweis der Eignung die Vorlage eines bestimmten Zertifikats und legt der Bieter nicht dieses, sondern ein anderes Zertifikat vor, ist sein Angebot unvollständig und vom Vergabeverfahren auszuschließen, wenn das geforderte Zertifikat nicht fristgerecht nachgereicht wird.
2. Die wiederholte Vorlage von nicht den Ausschreibungsbedingungen genügenden Unterlagen stellt keine ordnungsgemäße Rüge dar.

VPRRS 2013, 0521

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 14.04.2008 - Verg 19/08
(ohne amtlichen Leitsatz)

VPRRS 2013, 0520

LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 06.03.2009 - L 9 KR 72/09 ER
(ohne amtlichen Leitsatz)

VPRRS 2013, 0519

OLG München, Beschluss vom 25.01.2010 - Verg 11/09
(ohne amtlichen Leitsatz)

VPRRS 2013, 0518

BGH, Urteil vom 21.03.2013 - VII ZR 122/11
Der öffentliche Auftraggeber hat in der Leistungsbeschreibung eine Schadstoffbelastung auszuhebenden und zu entfernenden Bodens nach den Erfordernissen des Einzelfalls anzugeben. Sind erforderliche Angaben zu Bodenkontaminationen nicht vorhanden, kann der Bieter daraus den Schluss ziehen, dass ein schadstofffreier Boden auszuheben und zu entfernen ist (Anschluss an BGH, Urteil vom 22. Dezember 2011 - VII ZR 67/11, IBR 2012, 65 = BGHZ 192, 172).*)

VPRRS 2013, 1811

VK Thüringen, Beschluss vom 19.03.2013 - 250-4002-2952/2013-E-006-GTH
Wird ein Ausschluss wegen fehlender Zuverlässigkeit nicht rechtzeitig gerügt, führt das dazu, dass der Ausschluss Rechtswirkung entfaltet und die Bieter vom Vergabeverfahren ausgeschlossen bleiben. Die rechtzeitige Rüge in Bezug auf andere Rechtsverstöße in den Vergabeunterlagen entfaltet in einem solchen Fall keine Wirkung. Diese Vergaberechtsverstöße verletzen den Bieter nicht in seinen Rechten, weil er bereits wegen des Ausschlusses aufgrund fehlender Zuverlässigkeit an einer Angebotsabgabe gehindert ist.

VPRRS 2013, 0516

OLG München, Beschluss vom 11.04.2013 - Verg 3/13
1. Der Auftraggeber muss bei der Ermittlung des Auftragswerts eine seriöse Prognose des voraussichtlichen Gesamtauftragswerts anhand objektiver Kriterien vornehmen, dabei Umsicht und Sachkunde walten lassen und die wesentlichen Kostenfaktoren berücksichtigen.
2. Die europäische Sektorenrichtlinie eröffnet für den Auftraggeber die Wahlmöglichkeit, ein offenes oder ein nichtoffenes Verfahren oder ein Verhandlungsverfahren durchzuführen. Dies gilt auch auf nationaler Ebene. In der Auswahl des Verfahrens ist der Auftraggeber im Sektorenbereich im Wesentlichen frei, insbesondere gibt es keinen Vorrang für das offene Verfahren. Die Gründe für die Wahl der Vergabeart müssen nicht dokumentiert werden, allerdings darf nur in Ausnahmefällen von einem öffentlichen Aufruf zum Wettbewerb abgesehen werden.
3. Die Mindestbedingung, dass der Auftragnehmer spätestens 30 Minuten nach Eingang einer Störmeldung vor Ort sein muss, ist bei der Vergabe eines Auftrags über die technische Betriebsführung der öffentlichen Wasserversorgungsanlagen und der Schmutzwasserentsorgung eine sachlich gerechtfertigte und wettbewerbsrechtlich zulässige Festlegung in Bezug auf die Eignung.

VPRRS 2013, 0515

LG München I, Urteil vom 21.03.2013 - 11 O 17404/12
1. Die Vorschrift des § 13 Abs. 3 VOF, nach der für die Ausarbeitung von Entwürfen, Plänen, Zeichnungen, Berechnungen und anderen Unterlagen eine angemessene Vergütung festzusetzen ist, findet auch im Rahmen der der Vergabe von Planungsleistungen Anwendung.
2. Für die erforderliche Abgrenzung zwischen § 13 Abs. 3 VOF und § 20 Abs. 3 VOF, wonach Lösungsvorschläge außerhalb eines Planungswettbewerbs nach der HOAI zu vergüten sind, ist entscheidend, ob der Auftraggeber vom Bieter systematische Planungen (Lösungsvorschläge im Sinne von § 20 Abs. 3 VOF) oder lediglich eine Befassung mit punktuellen Fragen verlangt hat.

VPRRS 2013, 0514

OLG Naumburg, Beschluss vom 21.03.2013 - 2 Verg 1/13
1. Nimmt der Antragsteller den Nachprüfungsantrag zurück, hat er die zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendigen Aufwendungen des Auftraggebers zu erstatten. Die nach § 128 Abs. 4 Satz 3 GWB zu treffende Kostenlastentscheidung hat unabhängig davon zu ergehen, ob der Antragsgegner überhaupt Aufwendungen geltend macht oder machen wird.
2. Die Pflicht des Antragstellers zur Erstattung der konkreten Aufwendungen besteht nur, wenn und soweit diese zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendig waren. Die Notwendigkeit von Aufwendungen beurteilt sich dabei nach den allgemeinen kostenrechtlichen Grundsätzen aus der objektiven Sicht eines verständigen Antragsgegners, der bemüht ist, die Kosten so gering wie möglich zu halten.
3. Bei dem Vergabenachprüfungsverfahren handelt es sich um ein gerichtsähnliches kontradiktorisches Verfahren. Daher muss insbesondere auch der Gedanke der prozessualen Waffengleichheit mit einem anwaltlich vertretenen Antragsteller angemessen Berücksichtigung finden. Dem Umstand, dass sich der Antragsteller anwaltlicher Hilfe bedient, kann deshalb indizielle Bedeutung für die Notwendigkeit der Hinzuziehung eines Anwalts durch den Antragsgegner beigemessen werden.

VPRRS 2013, 0512

OLG Frankfurt, Beschluss vom 06.03.2013 - 11 Verg 7/12
1. Ein Zuschlagsverbot gem. § 115 Abs. 1 GWB wird noch nicht ausgelöst, wenn der Antragsteller selbst die Vergabestelle noch vor der Zustellung durch die Vergabekammer über den Nachprüfungsantrag informiert.*)
2. Erteilt die Vergabestelle nach dieser Information den Zuschlag, bevor ihr der Nachprüfungsantrag durch die Vergabekammer zugestellt worden ist, ist der Zuschlag wirksam.*)
3. Der Übergang auf einen Feststellungsantrag setzt voraus, dass der Nachprüfungsantrag bis zur Erledigung zulässig war. Kommt die Vergabestelle ihrer Verpflichtung zur Aufklärung eines ungewöhnlich niedrig erscheinenden Angebots gem.§ 19 Abs. 6 VOL/A EG nach, muss der Bieter die Wirtschaftlichkeit seines Angebots stichhaltig darlegen. Pauschale, unvollständige und nicht plausible Erklärungen sind nicht geeignet, den Nachweis eines angemessenen Angebotspreises zu erbringen, sondern führen zum Ausschluss des Angebots.*)

VPRRS 2013, 0511

OLG München, Beschluss vom 11.04.2013 - Verg 02/13
In einem Planungswettbewerb führt der Umstand, dass ein Angehöriger eines Teilnehmers zu den ausgewählten Preisrichtern gehört, nicht zwangsläufig dazu, dass der Teilnehmer vom Verfahren auszuschließen ist. Vielmehr ist dem betroffenen Teilnehmer der Nachweis zu ermöglichen, dass sich diese Fallkonstellation nicht auf den Wettbewerb ausgewirkt hat.

VPRRS 2013, 0510

OLG München, Beschluss vom 11.04.2013 - Verg 2/13
In einem Planungswettbewerb führt der Umstand, dass ein Angehöriger eines Teilnehmers zu den ausgewählten Preisrichtern gehört, nicht zwangsläufig dazu, dass der Teilnehmer vom Verfahren auszuschließen ist. Vielmehr ist dem betroffenen Teilnehmer der Nachweis zu ermöglichen, dass sich diese Fallkonstellation nicht auf den Wettbewerb ausgewirkt hat.
VPRRS 2013, 0509

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 26.04.2004 - Verg 75/03
(ohne amtlichen Leitsatz)

VPRRS 2013, 0507

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 20.04.2004 - Verg 68/03
(ohne amtlichen Leitsatz)

VPRRS 2013, 0505

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 25.08.2004 - Verg 53/04
Hat der Antragsteller ein Angebot abgegeben, das keine Aussicht auf den Zuschlag hat, fehlt ihm die Antragsbefugnis mit der Folge, dass er zulässigerweise kein Nachprüfungsverfahren betreiben kann. Diese Voraussetzung ist erfüllt, wenn der Antragsgegner das Angebot des Antragstellers deshalb von der Wertung hätte ausschließen können, weil ihm zahlreiche in der Vergabebekanntmachung geforderten Eignungsnachweise nicht beigefügt gewesen sind.

VPRRS 2013, 0504

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 09.06.2004 - Verg 20/04
Befindet sich das Angebot des Antragstellers preislich abgeschlagen auf Rangstellen, die keinerlei Aussichten auf einen Zuschlag eröffnen, fehlt dem Antragsteller die Antragsbefugnis, weil er nicht darlegen kann, dass ihm durch die behaupteten Vergaberechtsverstöße ein Schaden entstanden sei oder zu entstehen drohe.

VPRRS 2013, 0499

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 23.03.2005 - Verg 68/04
(ohne amtlichen Leitsatz)

VPRRS 2013, 0498

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 20.10.2004 - Verg 67/04
(ohne amtlichen Leitsatz)

VPRRS 2013, 0497

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 20.10.2004 - Verg 65/04
(ohne amlichen Leitsatz)

VPRRS 2013, 0496

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 28.02.2008 - Verg 57/06
Bedarfspositionen beeinträchtigen die Eindeutigkeit der Leistungsbeschreibung sowie die Transparenz des Vergabeverfahrens und der Vergabeentscheidung. Sie machen willfährige Vergabeentscheidungen möglich. Bedarfspositionen sind darum vergaberechtlich nur ausnahmsweise zuzulassen. Eine Zulassung von Bedarfspositionen ist davon abhängig, dass bestimmte strukturelle Anforderungen bei den Ausschreibungsbedingungen und bei der Angebotswertung beachtet werden.*)

VPRRS 2013, 0492

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 22.09.2005 - Verg 49/05
(ohne amtlichen Leitsatz)

VPRRS 2013, 0491

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 18.07.2005 - Verg 39/05
(ohne amtlichen Leitsatz)

VPRRS 2013, 0490

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 06.10.2005 - Verg 30/05
(ohne amtlichen Leitsatz)

VPRRS 2013, 0487

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 07.05.2005 - Verg 16/05
(ohne amtlichen Leitsatz)

VPRRS 2013, 0486

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 04.11.2005 - Verg 9/05
(ohne amlichen Leitsatz)

VPRRS 2013, 0485

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 04.11.2005 - Verg 3/05
(ohne amtlichen Leitsatz)

VPRRS 2013, 0484

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 22.06.2006 - Verg 2/06
(ohne amtlichen Leitsatz)

VPRRS 2013, 0480

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 22.11.2006 - Verg 38/06
(ohne amtlichen Leitsatz)

VPRRS 2013, 0479

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 17.12.2007 - Verg 52/07
(ohne amtlichen Leitsatz)

VPRRS 2013, 0478

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 18.12.2007 - Verg 47/07
(ohne amtlichen Leitsatz)

VPRRS 2013, 0477

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 18.12.2007 - Verg 45/07
(ohne amtlichen Leitsatz)

VPRRS 2013, 0476

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 18.12.2007 - Verg 44/07
(ohne amtlichen Leitsatz)

VPRRS 2013, 0474

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 28.12.2007 - Verg 21/07
(ohne amtlichen Leitsatz)

VPRRS 2013, 0473

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 17.03.2008 - Verg 18/08
Eine Abrede, der zufolge ein Mitarbeiter eines potentiellen Mitbewerbers gegen diesen Insolvenzantrag stellen soll, wobei der Mitarbeiter "entschädigt" wird, wenn der Bieter den fraglichen Auftrag erlangen sollte, stellt die Zuverlässigkeit des Bieters erheblich in Zweifel.

VPRRS 2013, 0472

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 14.05.2008 - Verg 11/08
Die Vergabenachprüfungsinstanzen können nicht mehr in zulässiger Weise angerufen werden, sobald der zu vergebende Auftrag wirksam erteilt ist, weil damit ein zuvor eingeleitetes Vergabeverfahren beendet ist. Gegenstand des durch die §§ 107 ff. GWB eröffneten Nachprüfungsverfahrens kann nur ein noch nicht abgeschlossenes Vergabeverfahren sein.

VPRRS 2013, 0469

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 06.03.2008 - Verg 53/07
(ohne amtlichen Leitsatz)

VPRRS 2013, 0468

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 19.12.2007 - Verg 50/07
(ohne amtlichen Leitsatz)

VPRRS 2013, 0467

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 19.12.2007 - Verg 49/07
(ohne amtlichen Leitsatz)

VPRRS 2013, 0466

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 27.02.2008 - Verg 41/07
Die Vorschrift des § 9a VOL/A ist richtlinienkonform dahin auszulegen, dass der öffentliche Auftraggeber sich nicht darauf beschränken darf, die Zuschlagskriterien als solche zu benennen, sondern den Bietern auch von ihm zu den Zuschlagskriterien aufgestellte Unterkriterien ("alle Zuschlagskriterien") mitzuteilen hat, um so die Transparenz des Verfahrens und die Chancengleichheit der Bieter zu gewährleisten.

VPRRS 2013, 0465

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 20.12.2007 - Verg 35/07
(ohne amtlichen Leitsatz)

VPRRS 2013, 0464

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 28.04.2008 - Verg 30/08
(ohne amtlichen Leitsatz)

VPRRS 2013, 0457

VK Südbayern, Beschluss vom 07.12.2007 - Z3-3-3194-1-49-10/07
1. Nach gängiger Rechtsprechung ist es für die Antragsbefugnis nicht schädlich wenn der Antragsteller selbst aus dem Vergabeverfahren ausgeschlossen wurde, wenn dadurch nur noch ein Bieter für die Auftragsvergabe zur Verfügung steht. Kann das eingeleitete Vergabeverfahren bei einem Ausschluss der verbliebenen Bieters nicht mehr beendet werden, weil dieser ausgeschlossen werden muss und kein Angebot mehr für die Zuschlagserteilung verbleibt, besteht regelmäßig die Möglichkeit eines kausalen drohenden Schadens für den Antragsteller. Die Antragsbefugnis ist damit gegeben. *)
2. Eine Rüge ist dann als unverzüglich einzustufen, wenn diese innerhalb von einer Rügefrist von ein bis drei Kalendertagen bis zu einer Frist von einer Woche ausgesprochen wird. *)
3. Unverzichtbare Kernelemente der Begründung sind gemäß § 108 Abs. 2 GWB unter anderem eine Beschreibung der behaupteten Rechtsverletzung mit Sachverhaltsdarstellung sowie die Bezeichnung der verfügbaren Beweismittel. Dabei ist die nähere Konkretisierung des Antrags durch harte Fakten erforderlich. Es reicht nicht aus, wenn sich der Antragssteller damit begnügt, pauschale Vermutungen zu äußern, ohne diese mit konkreten Fakten zur Rechtfertigung seines Vorwurfs eines Vergaberechtsverstoßes zu unterlegen. *)
4. Für die Frage, ob fehlende Unterlagen nachgefordert werden dürfen kommt es entscheidend darauf an, wie die fehlenden Nachweise innerhalb des § 25 VOL/A rechtlich einzuordnen sind. Nach § 25 Nr. 1 Abs. 2 Buchst. a VOL/A können Angebote ausgeschlossen werden, die nicht die geforderten Angaben und Erklärungen enthalten. Der Vergabestelle steht hier ein Beurteilungsspielraum zu, der von Seiten der Vergabekammer nur auf seine Grenzen hin überprüfbar ist. Eignungsnachweise im Sinne des § 7 a Nr. 3, 25 Nr. 2 Abs. 1 VOL/A 2. Abschnitt fallen hingegen nicht unter den Begriff der „Angaben und Erklärungen“ nach §§ 25 Nr. 1 Abs. 2 Buchst. a, 21 Nr. 1 Abs. 1 Satz 1 VOL/A 2. Abschnitt, so dass diese Vorschrift auf das Fehlen von Eignungsnachweisen nicht angewendet werden kann. Eignungsnachweise unterliegen der unbedingt formulierten speziellen Regelung des § 25 Nr. 2 Abs. 1 VOL/A, sodass Angebote mit fehlenden Eignungsnachweisen zwingend auszuschließen sind. *)
5. Die Kenntnis von Bietern über den Inhalt der Bekanntmachung für die Wirksamkeit derselben ist nicht entscheidend, denn mit der öffentlichen Bekanntmachung werden die hierin genannten Anforderungen gegenüber allen wirksam. *)
6. Wenn ein Bieter seine Eignung nicht in der vom Auftraggeber geforderten Form nachweist, darf sein Angebot nicht berücksichtigt werden, dem Auftraggeber steht insoweit kein Ermessen zu.*)
7. Über die Vergabe ist ein Vermerk zu fertigen, der die einzelnen Stufen des Verfahrens, die Maßnahmen, die Feststellung sowie die Begründung der einzelnen Entscheidungen enthält. Es ist ein Gebot der Transparenz des Vergabeverfahrens, dass der öffentliche Auftraggeber die wesentlichen Entscheidungen des Vergabeverfahrens in den Vergabeakten dokumentiert. Ein Verstoß gegen die Dokumentationspflicht stellt regelmäßig eine besonders schwerwiegende Verletzung des Transparenzgrundsatzes dar.*)

VPRRS 2013, 0456

VK Südbayern, Beschluss vom 09.10.2007 - Z3-3-3194-1-45-08/07
Wird von einem Bieter eine geforderte Erklärung (Entgeltgenehmigung der Bundesnetzagentur) nur teilweise vorgelegt, führt dies zum zwingenden Ausschluss seines Angebots. Ein Recht des Bieters zu entscheiden, welcher Teil des geforderten Dokuments für den Auftraggeber von Bedeutung ist, besteht nicht. Die Vergabestelle umgekehrt kann von sich aus nicht beurteilen, ob der fehlende Teil für sie wesentliche Informationen enthält.*)

VPRRS 2013, 0455

VK Südbayern, Beschluss vom 20.09.2007 - Z3-3-3194-1-44-08/07
1. Der Nachprüfungsantrag muss den Formerfordernissen des § 108 Abs. 2 GWB genügen. Nach dieser Vorschrift muss die Begründung eines Nachprüfungsantrages die Bezeichnung des Antragsgegners, eine Beschreibung der behaupteten Rechtsverletzung mit Sachverhaltsdarstellung und die Bezeichnung der verfügbaren Beweismittel enthalten sowie darlegen, dass eine Rüge gegenüber dem Auftraggeber erfolgt ist. Hierbei dürfen die Anforderungen an die Bieter nicht überspannt werden, es ist ein großzügiger Maßstab anzusetzen. Die Anforderungen richten sich im Wesentlichen danach, welche Kenntnisse der Bieter hat oder haben kann.*)
2. Es ist nicht zulässig, dass ein Bieter mit pauschalen und unsubstantiierten Behauptungen Nachprüfungsanträge „ins Blaue hinein“ stellt in der Erwartung, die Amtermittlungspflicht der Vergabekammer werde zum Nachweis eines Vergabeverstoßes führen. Ein Mindestmaß an Substantiierung ist einzuhalten; reine Vermutungen zu eventuellen Vergabeverstößen reichen nicht aus. Die Antragstellerin kann sich nicht unter Berufung auf den Untersuchungsgrundsatz des § 110 Abs. 1 GWB ihrer Darlegungspflicht entziehen. Die Amtsermittlungspflicht setzt einen zulässig gestellten Antrag voraus und dient nicht dazu, Vergabeverstöße erst zu recherchieren.*)

VPRRS 2013, 0454

VK Südbayern, Beschluss vom 12.09.2007 - Z3-3-3194-1-43-08/07
1. Der Nachprüfungsantrag muss den Formerfordernissen des § 108 Abs. 2 GWB genügen. Nach dieser Vorschrift muss die Begründung eines Nachprüfungsantrages die Bezeichnung des Antragsgegners, eine Beschreibung der behaupteten Rechtsverletzung mit Sachverhaltsdarstellung und die Bezeichnung der verfügbaren Beweismittel enthalten sowie darlegen, dass eine Rüge gegenüber dem Auftraggeber erfolgt ist. Hierbei dürfen die Anforderungen an die Bieter nicht überspannt werden, es ist ein großzügiger Maßstab anzusetzen. Die Anforderungen richten sich im Wesentlichen danach, welche Kenntnisse der Bieter hat oder haben kann.*)
2. Es ist nicht zulässig, dass ein Bieter mit pauschalen und unsubstantiierten Behauptungen Nachprüfungsanträge „ins Blaue hinein“ stellt in der Erwartung, die Amtermittlungspflicht der Vergabekammer werde zum Nachweis eines Vergabeverstoßes führen. Ein Mindestmaß an Substantiierung ist einzuhalten; reine Vermutungen zu eventuellen Vergabeverstößen reichen nicht aus. Die Antragstellerin kann sich nicht unter Berufung auf den Untersuchungsgrundsatz des § 110 Abs. 1 GWB ihrer Darlegungspflicht entziehen. Die Amtsermittlungspflicht setzt einen zulässig gestellten Antrag voraus und dient nicht dazu, Vergabeverstöße erst zu recherchieren.*)

VPRRS 2013, 0451

VK Südbayern, Beschluss vom 03.08.2007 - Z3-3-3194-1-32-07/07
1. Das Angebot eines Bieters ist von der Wertung auszuschließen, wenn er in den Positionen des Leistungsverzeichnisses eine andere als die vom Auftraggeber geforderte Leistung angeboten hat. Ein solches Angebot kann nicht angenommen werden, weil es den Anforderungen an das abzugebende Angebot nicht entspricht und deshalb wegen der sich nicht deckenden Willenserklärungen nicht zu dem beabsichtigten Vertragsschluss führen kann.*)
2. Der Auftraggeber darf die Bieter bitten, Angaben zu Hersteller und Typ der von ihnen angebotenen Produkte vorzulegen.*)

VPRRS 2013, 0450

VK Südbayern, Beschluss vom 25.07.2007 - Z3-3-3194-1-30-06/07
1. Das Angebot eines Bieters bleibt zu Recht unberücksichtigt, wenn es ihm an der für die Errichtung der Maßnahme notwendige Zulassung fehlt und er auch im Zeitpunkt der Angebotsabgabe nicht vorläufig als Errichterfirma anerkannt war.*)
2. Der Bieter kann nicht erst im Zeitpunkt der im Rahmen der Angebotswertung erbetenen Zusendung seiner Anerkennung als Errichter der Anlagen vorbringen, dass diese Teilleistung von einem Schwesterunternehmen erbracht werden soll.*)
3. Der Nachweis der tatsächlichen Verfügungsgewalt des Bieters über Kapazitäten Konzern verbundener Unternehmen ist innerhalb der Angebotsfrist zu führen.*)
