Vergabepraxis & -recht.

Volltexturteile nach Sachgebieten
10939 Entscheidungen insgesamt
Online seit 2013
VPRRS 2013, 0430
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 18.02.2013 - Verg 39/12
Kostenschuldner ist grundsätzlich derjenige, der das Verfahren durch Stellung eines Nachprüfungsantrags in Gang gesetzt hat. Nimmt die Antragstellerin ihren Nachprüfungsantrag zurück, hat sie demnach die Kosten zu tragen.

VPRRS 2013, 0428

LG Cottbus, Urteil vom 24.02.2010 - 3 O 264/03
(Ohne amtlichen Leitsatz)

VPRRS 2013, 0427

OLG Schleswig, Beschluss vom 09.03.2010 - 1 Verg 4/09
1. Die Entscheidung eines öffentlichen Auftraggebers, ein Vergabeverfahren aufzuheben - unabhängig vom Bestehen möglicher Schadensersatzansprüche - grundsätzlich einem Nachprüfungsverfahren zugänglich.
2. Der Auftraggeber ist selbst nach einer rechtswidrigen Aufhebung der Ausschreibung grundsätzlich nicht verpflichtet, das Vergabeverfahren durch Zuschlagserteilung und damit durch einen Vertragsschluss zu Ende zu führen. Das gilt selbst dann, wenn der Auftraggeber nur einen Bieter für geeignet hält.
3. Ein nach § 97 GWB dem Unternehmen zustehender Anspruch auf Einhaltung der Bestimmungen über das Vergabeverfahren ist jedoch dann ausnahmsweise auf eine Zuschlagserteilung gerichtet, wenn der Auftraggeber auch nach Aufhebung der Ausschreibung weiterhin seinen Bedarf decken will und die Erteilung des Zuschlags durch die Vergabestelle an einen Bieter die einzige rechtmäßige Entscheidung ist.

VPRRS 2013, 0425

VK Schleswig-Holstein, Beschluss vom 14.04.2011 - VK-SH 06/11
Begehrt ein Antragsteller die Verpflichtung des Antragsgegners, bestehende Verträge zu lösen, damit sich der Antragsteller in einem wettbewerblichen Verfahren beteiligen kann, ohne die bestehenden Verträge im Sinne von § 101b GWB anzugreifen, ist der Antrag offensichtlich unzulässig und damit nicht zustellungsreif.*)

VPRRS 2013, 0424

VK Hessen, Beschluss vom 27.09.2011 - 69d-VK-30/2011
1. Der Ausschluss eines Angebots gemäß § 19 EG Abs. 2 VOL/A wegen Fehlens geforderter Erklärungen erfolgt zu Recht, wenn nicht alle in der Aufforderung zur Angebotsabgabe genannten mit dem Angebot vorzulegenden Eignungsnachweise auch in Bezug auf die Nachunternehmer vorgelegt werden. Bei einer Vielzahl fehlender Unterlagen kann die Vergabestelle von dem ihr zustehenden Ermessen, ob Unterlagen nachgefordert werden sollen, in zulässiger Weise dahingehend Gebrauch machen, von der Nachforderung abzusehen.*)
2. Ein Angebot ist gemäß § 19 EG Abs. 1 VOL/A wegen unklarer Preisangaben auszuschließen, wenn im Falle der Beauftragung des Bieters nicht feststünde, welchen Inhalt der abzuschließende Vertrag in diesem Punkt haben würde. In einem solchen Fall ist schon zweifelhaft, ob dem jeweiligen Bieter in Ermangelung eines wertbaren Angebots überhaupt ein Schaden durch die Zuschlagserteilung an einen anderen Bieter drohen kann. Eine fehlende Preisangabe kann auch nicht gemäß § 19 EG Abs. 2 VOL/A nachgefordert werden, insoweit steht der Vergabestelle auch kein Ermessen zu.*)
3. Ein zwingender Grund zum Ausschluss eines Angebots wegen fehlender Eignung des Bieters gem. § 19 EG Abs. 5 VOL/A kann von der Vergabekammer nur bejaht werden, wenn die Eignung durch die Vergabestelle verneint wurde oder die positive Bewertung der Eignung nicht tragfähig wäre. Unter Berücksichtigung des der Vergabestelle grundsätzlich zustehenden weiten Beurteilungsspielraumes ist die Bejahung der Eignung eines Bieters nicht in Frage zu stellen, wenn die positive Prognose eine hinreichende Tatsachengrundlage hat und sich im Rahmen des zustehenden Beurteilungsspielraumes hält.*)

VPRRS 2013, 0423

LG Potsdam, Beschluss vom 24.11.2011 - 11 O 321/11
Grundsätzlich können die Bieter eines Vergabeverfahrens unterhalb des Schwellenwerts auch Primärrechtsschutz im Rahmen eines einstweiligen Verfügungsverfahrens nach §§ 935 ff ZPO verlangen.

VPRRS 2013, 0422

VG Karlsruhe, Beschluss vom 16.01.2013 - 3 K 2352/11
Ist es für die vom Verwaltungsgericht von Amts wegen zu prüfende Rechtswegfrage notwendig, sich ein eigenes Bild von den vertraglichen Regelungen und vom Gesamtzusammenhang dieser Regelungen zu machen, kann es im Wege des Beschlusses anordnen, dass der in Rede stehende Vertrag vollständig, in ungeschwärzter und nicht anonymisierter Form vorgelegt wird.

VPRRS 2013, 0421

VK Baden-Württemberg, Beschluss vom 07.02.2013 - 1 VK 1/13
1. Eine Leistungsbeschreibung, der es im entscheidenden Punkt für einen verständigen Bieter an Klarheit und Unmissverständlichkeit mangelt, ist prinzipiell ungeeignet, einen Ausschluss von Bieterangeboten zu rechtfertigen.
2. Der öffentliche Auftraggeber hat ein weitgehendes Leistungsbestimmungsrecht. Er bestimmt, was er haben möchte und kann hierfür auch einen technischen Standard festlegen, der nach seinen Erfahrungen der Beste ist. Die der Entscheidung des Auftraggebers dabei zugrunde liegenden Motive spielen keine Rolle, solange er keine unmögliche Leistung verlangt oder diskriminierend ausschreibt.
3. Ist die geforderte Leistung eindeutig und erschöpfend beschrieben, dürfen die Bieter diese Leistung auch nur entsprechend dem geforderten/ausgeschriebenen Standard anbieten, wenn sie nicht wegen Änderung der Vergabeunterlagen ausgeschlossen werden wollen. Andererseits darf der Auftraggeber nur solche Angebote werten, die seinen ausgeschriebenen Anforderungen entsprechen, selbst wenn er im Nachhinein seine Meinung ändert und "großzügiger" sein möchte. Dies gilt insbesondere für den Fall, dass es unterschiedliche Meinungen zur Richtigkeit des besten technischen Standards gibt oder der Auftraggeber einen veralteten technischen Standard ausgeschrieben hat.

VPRRS 2013, 0419

VK Nordbayern, Beschluss vom 16.11.2012 - 21.VK-3194-24/12
Ein Bieter hat keinen Rechtsanspruch darauf, dass überhaupt Honorarangebote in die Wertung einbezogen werden. Die VSt hat gem. § 11 Abs. 6 Satz 2 VOF den Vertrag mit dem Bieter zu schließen, der aufgrund des ausgehandelten Auftragsinhalts und der ausgehandelten Auftragsbedingungen im Rahmen der bekannt gemachten Zuschlagskriterien und deren Gewichtung die bestmögliche Leistung erwarten lässt. Das muss nicht unbedingt die günstigste (preiswerteste) oder gar billigste Leistung sein. Gerade im Rahmen der VOF spielt die Qualität eine besonders große Rolle. Die Ausgestaltung der Wertungskriterien steht dabei im billigen Ermessen der VSt, solange Transparenz und Gleichbehandlung gewährleistet sind.*)

VPRRS 2013, 0418

VK Baden-Württemberg, Beschluss vom 25.07.2012 - 1 VK 21/12
1. Der Auftrag an einen Fahrradvermieter mit einem Investitionszuschuss des Auftraggebers von deutlich mehr als 20% ist ein Dienstleistungsauftrag und keine Dienstleistungskonzession.
2. Nicht der Zuschuss als solcher, sondern dessen Höhe spricht gegen eine Dienstleistungskonzession.
3. Auch die Vertragsklausel, dass der Auftragnehmer ausschließlicher Fahrradvermieter sein wird, reduziert wirtschaftliche Risiken und begründet einen Dienstleistungsauftrag.

VPRRS 2013, 0417

VK Bund, Beschluss vom 16.08.2004 - VK 2-06/04
1. Die Vorschrift des § 25 Nr. 2 Abs. 3 VOL/A (und die entsprechende Vorschrift des § 25 Nr. 3 Abs. 1 VOB/A) hat grundsätzlich keine bieterschützende Wirkung. Sie dient in erster Linie dem Schutz des Auftraggebers, der bei Zuschlagserteilung auf ein Angebot mit einem unangemessen niedrigen Preis Gefahr liefe, dass der Bieter entweder in eine qualitativ schlechte Leistung oder aber in unberechtigte Nachforderungen auszuweichen versucht.
2. Nur ausnahmsweise kommt § 25 Nr. 2 Abs. 3 VOL/A bieterschützender Charakter zu, wenn Unterkostenangebote den Bieter im konkreten Einzelfall in wirtschaftliche Schwierigkeiten bringen, so dass er den Auftrag nicht vertragsgerecht durchführen kann, oder wenn das Unterkostenangebot in der zielgerichteten Absicht abgegeben wird oder zumindest die Gefahr begründet, dass ein oder mehrere bestimmte Mitbewerber vom Markt ganz - und nicht nur aus einer einzelnen Auftragsvergabe - verdrängt werden.

VPRRS 2013, 0415

LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 06.08.2009 - L 21 KR 52/09 SFB
1. Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften bereits im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat. Dies setzt voraus, dass der Antragsteller zum einen von den tatsächlichen Umständen, auf die er den Vorwurf einer Vergaberechtsverletzung stützt, volle Kenntnis hatte. Zum anderen ist die zumindest laienhafte rechtliche Wertung notwendig, dass es sich um ein rechtlich zu beanstandendes Vergabeverfahren handelt. Eine Obliegenheit, sich die maßgeblichen Kenntnisse durch eigene Nachforschungen zu verschaffen, besteht indes nicht.
2. Der Begriff der fachlichen Unabhängigkeit in § 137a Abs. 1 Satz 1 SGB V stellt, wie z.B. die Begriffe der Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit, einen unbestimmten Rechtsbegriff dar, dessen Inhalt einer näheren begrifflichen Bestimmung bedarf.

VPRRS 2013, 0414

LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 29.04.2009 - L 21 KR 41/09 SFB
Ein Rahmenvertrag kann auch dann ein öffentlicher Lieferauftrag sein, wenn Ausschreibungsgegenstand die Einräumung von Rabatten ist. Das gilt jedenfalls dann, wenn dem Rabattvertragspartner vertraglich Exklusivität zugesichert wird. Zu berücksichtigen ist nämlich, dass in einem solchen Fall der Rahmenvertrag i.V.m. der Ersetzungsverpflichtung des Apothekers zu einem echten Wettbewerbsvorteil führt, den der Auftraggeber dem Rabattvertragspartner einräumt, um seinerseits einen möglichst hohen Rabatt zu erzielen.

VPRRS 2013, 0412

OLG Schleswig, Beschluss vom 15.03.2013 - 1 Verg 4/12
1. Wenn es im Kern um die Frage der Anwendbarkeit des Vergaberechts geht, bestehen keine vergaberechtlichen Rechtsschutzmöglichkeiten gegen Vertragsverhandlungen, die ohne förmliches Vergabeverfahren durchgeführt werden. Die De-facto-Vergabe (Vertragsschluss) muss gegebenenfalls abgewartet werden.
2. Sind im Rahmen eines rein privaten Vorhabens ergänzende Bauleistungen zu erbringen, die im unmittelbaren wirtschaftlichen Interesse der öffentlichen Hand liegen, ist für die Berechnung des Schwellenwerts allein der "öffentliche Anteil" relevant.
3. Ein unmittelbares wirtschaftliches Interesse an Bauleistungen liegt nicht vor, wenn diese sich als Voraussetzung oder Folge eines rein privaten Bauvorhabens darstellen. Dies ist bei Erschließungsleistungen generell der Fall und kann auch für solche Bauleistungen gelten, die lediglich einen bereits vorhandenen Bestand "verlagern" sollen.
4. Die Durchführungspflicht gemäß § 12 BauGB stellt aus vergaberechtlicher Sicht keine einklagbare Bauverpflichtung dar. Dies gilt auch dann, wenn für den Fall von Leistungsstörungen die Ersatzvornahme vertraglich vereinbart wird und zur Absicherung der Durchführung eine (hohe) Sicherheit zu leisten ist.
5. Der Verkauf eines Grundstücks unter Marktwert kann eine finanzielle Beteiligung an dem dort zu errichtenden Bauwerk darstellen. Der Marktwert ist auch aus vergaberechtlicher Sicht nach der "Mitteilung der Kommission betreffend Elemente staatlicher Beihilfe bei Verkäufen von Bauten oder Grundstücken durch die öffentliche Hand" vom 10.07.1997 zu ermitteln. Ein Verkauf zu einem Preis, der ca. 3 % unter dem durch den Gutachterausschuss festgestellten Verkehrswert liegt, erfolgt zum Marktpreis.
VPRRS 2013, 0411

OLG Koblenz, Beschluss vom 25.03.2013 - 5 U 1481/12
Ein öffentlicher Auftraggeber kann einen Architektenvertrag mit einer Baukostenvereinbarung (HOAI § 6 Abs. 2) nicht wirksam schließen, wenn die einschlägige Haushaltsordnung vorsieht, dass "Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen für Baumaßnahmen [...] erst veranschlagt werden [dürfen], wenn Pläne, Kostenberechnungen und Erläuterungen vorliegen, aus denen die Art der Ausführung, die Kosten der Baumaßnahme, des Grunderwerbs und der Einrichtungen sowie die vorgesehene Finanzierung und ein Zeitplan ersichtlich sind", weil zum Zeitpunkt der Beauftragung des Architekten noch keine Planungen als Voraussetzungen für eine Kostenschätzung oder Berechnung vorliegen.

VPRRS 2013, 0410

VK Hessen, Beschluss vom 21.03.2013 - 69d-VK-01/2013
1. Auch wenn ein Nachprüfungsantrag zunächst unzulässig war, weil der Antragsteller die Rechtsverletzung, auf die er seinen Antrag ursprünglich gestützt hatte, nicht zuvor unverzüglich gerügt hatte, können neue Rügen in zulässiger Weise in das Nachprüfungsverfahren einbezogen werden, wenn die vermeintlichen Verstöße erst im Verlauf des Verfahrens bekannt geworden sind.
2. Das Informationsschreiben muss nicht die vollständigen Gründe des Vergabevermerks enthalten. Ein ausreichendes Maß an Auskunft ist schon dann gegeben, wenn sich das Informationsschreiben nicht auf den formelhaften Inhalt, der unterlegene Bieter habe nicht das wirtschaftlichste Angebot abgegeben, beschränkt, sondern vielmehr die von der Vergabestelle für die einzelnen Wertungskriterien erreichten Teilpunktzahlen benennt und im Übrigen die Mitteilung enthält, dass der für die Auftragserteilung vorgesehen Bieter die maximal zu erreichende Punktzahl erhalten habe.
3. Der Auftraggeber hat bei der Aufforderung zur Angebotsabgabe alle vorgesehenen Zuschlagskriterien einschließlich deren Gewichtung mitzuteilen. Diese Mitteilungspflicht gilt auch für Unterkriterien und zwar auch dann, wenn sie "im Nachhinein" aufgestellt oder verändert wurden.
4. Für die Abgrenzung zwischen vergaberechtlich zulässigen leistungsbezogenen Zuschlagskriterien und vergaberechtlich unzulässigen bieterbezogenen Zuschlagskriterien ist es maßgeblich, ob sich ein Wertungsaspekt in seinem wesentlichen Kern bzw. hinsichtlich seines Bewertungsschwerpunkts auf Angaben stützen soll, die nur für den konkreten Auftrag Bedeutung erlangen, oder auf Angaben zu den generellen Fähigkeiten und Fertigkeiten des Bieters.

VPRRS 2013, 0409

OLG Schleswig, Beschluss vom 25.01.2013 - 1 Verg 6/12
1. Die Bündelung der Bedarfe mehrerer öffentlicher Auftraggeber in einem oder mehreren (losweise aufgeteilten) Vergabeverfahren, ist vergaberechtlich unbedenklich.
2. Dienstleistungsunternehmen, die in einen Markt "hineinwachsen" wollen, müssen erforderlichenfalls in Teilbereichen kooperieren bzw. (größere) Unternehmen durch Teilleistungs- oder Konsolidierungsaufträge als Nachunternehmer in die Leistungserbringung einbeziehen.
3. Die Vergabestelle ist grundsätzlich in jedem Stadium des Vergabeverfahrens berechtigt, Vergabefehler transparent und diskriminierungsfrei zu berichtigen. Sie muss nicht "sehenden Auges" ein fehlerhaftes - oder auch nur mit Fehlerrisiken behaftetes - Vergabeverfahren fortsetzen, sondern kann korrigierend in das Verfahren eingreifen.

VPRRS 2013, 0404

VK Sachsen, Beschluss vom 14.11.2012 - 1/SVK/035-12
1. Der Auftraggeber kann einen Teil der materiellen Eignungsprüfung hinsichtlich der vorzulegenden Nachweise vorwegnehmen, indem er bei den vorzuweisenden Referenzen Mindestbedingungen aufstellt. Diese sind bereits bei der Frage zu beachten, ob der Bieter die geforderten Eignungsnachweise - auch des Inhalts oder des Umfangs nach - vorgelegt hat, die alsdann die Grundlage der materiellen Bewertung der Eignung bilden sollen. Von diesen Mindestbedingungen kann der Auftraggeber dann auch nicht mehr abweichen. Die Angebote der Bieter, die diese Mindestbedingungen nicht erfüllen, können nicht berücksichtigt werden.
2. Ein erheblich unter den Preisen anderer Bieter liegendes Angebot kann auch sachgerechte und auskömmlich kalkulierte Wettbewerbspreise enthalten. Die Vergabestelle ist nicht verpflichtet, Bieter vor Verlustgeschäften zu bewahren. Die Vergabestelle muss das Angebot erst dann ausschließen, wenn die Gefahr besteht, dass der Bieter nicht in der Lage sein wird, den Auftrag vertragsgerecht zu dem angebotenen Dumpingpreis auszuführen.

VPRRS 2013, 0402

VK Magdeburg, Beschluss vom 04.03.2002 - VK-OFD LSA-01/02
(ohne amtlichen Leitsatz)

VPRRS 2013, 0401

LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 28.04.2009 - L 21 KR 40/09 SFB
Das Eignungskriterium "Produktionskapazität" stellt kein ungewöhnliches Wagnis i.S. des § 8 Nr. 1 Abs. 1 VOL/A dar, sondern entspricht den Vorgaben des § 7a Nr. 3 Abs. 2 b VOL/A.

VPRRS 2013, 0400

LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 08.04.2009 - L 21 KR 27/09 SFB
Ob Arzneimittelrabattverträge ausnahmslos als öffentliche Lieferaufträge qualifiziert werden können, erscheint vor dem Hintergrund, dass nicht von einer typischen Beschaffungssituation ausgegangen werden kann, Krankenkassen keinen Einfluss auf das Verordnungsverhalten der Vertragsärzte haben und als weitere Entscheidungsebene Apotheken in die Arzneimittelversorgung einbezogen werden, fraglich. Wird allerdings dem Rabattvertragspartner vertraglich Exklusivität zugesichert, unterliegt die Annahme eines öffentlichen Auftrages in Form eines Rahmenvertrags jedenfalls im Ergebnis keinen durchgreifenden Bedenken. Zu berücksichtigen ist nämlich, dass in einem solchen Fall der RV i.V.m. der Ersetzungsverpflichtung des Apothekers nach § 129 Abs. 1 Satz 3 SGB V zu einem echten Wettbewerbsvorteil führt, den der Auftraggeber dem Rabattvertragspartner einräumt, um seinerseits einen möglichst hohen Rabatt zu erzielen.

VPRRS 2013, 0399

SG Stuttgart, Urteil vom 20.12.2007 - S 10 KR 8404/07
Für Streitigkeiten, bei denen es um die Erteilung von Zuschlägen zu Angeboten zum Abschluss von Rabattverträgen nach § 130a SGB V geht, ist der Rechtsweg zu den Gerichten der Sozialgerichtsbarkeit eröffnet. Dies folgt bereits aus § 51 Abs. 1 Nr. 2, Abs. 2 Sätze 1 und 2 SGG und wird bestätigt und bestärkt durch Wortlaut und Entstehungsgeschichte des § 69 SGB V. Mit Ausnahme der §§ 19 bis 21 GWB sind die Vorschriften des GWB einschließlich der vergaberechtlichen Vorschriften der §§ 97 ff GWB nicht anwendbar. Die gegenteilige Auffassung der Vergabekammer bei der Bezirksregierung Düsseldorf und der Vergabekammer des Bundes sowie des OLG Düsseldorf (z.B. Beschlüsse vom 18./19.12.2007 - VII Verg 44/07 - 51/07) ist abzulehnen.*)

VPRRS 2013, 0397

LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 02.04.2009 - L 21 KR 35/09 SFB
Unvollständige Angebote sind auszuschließen, ohne dass dem Auftraggeber ein Recht zu einer "großzügigen Handhabe" zusteht.

VPRRS 2013, 0396

LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 26.03.2009 - L 21 KR 26/09 SFB
1. Ein "Zusammenschluss" von gesetzlichen Krankenkassen zu einer "Einkaufsgemeinschaft" kann unter dem Gesichtspunkt des Missbrauchs einer marktbeherrschenden Stellung nicht gerügt werden, wenn dieser „Zusammenschluss“ zeitlich und sachlich vor dem Beginn des Vergabeverfahrens lag. Liegt die Bildung eines "Einkaufskonsortiums" zeitlich vor dem Beginn des eigentlichen Vergabeverfahrens, stellt sie sich lediglich als eine vorbereitende Handlung, jedoch nicht als Verfahrenshandlung im Vergabeverfahren dar.
2. Das Gebot der Produktneutralität schließt es nicht aus, bei der Bestimmung des Beschaffungsbedarfs und unter Berücksichtigung der Besonderheiten des Auftragsgegenstandes - hier: Nachfrage nach Rabattangeboten für ohnehin zu vergütende Arzneimittel in Gestalt sog. Rabatt-ApUs - an die auf dem Markt anerkannte Lauer-Taxe anzuknüpfen.

VPRRS 2013, 0393

LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 23.04.2009 - L 21 KR 36/09 SFB
(ohne amtlichen Leitsatz)

VPRRS 2013, 0392

LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 08.10.2009 - L 21 KR 36/09 SFB
1. Im Hinblick auf eine geltend gemachte Verletzung kartellrechtlicher Vorschriften ist der Rechtsweg in das Nachprüfungs- und Beschwerdeverfahren nicht eröffnet.
2. Die Rahmenvereinbarung nach § 3a Nr. 4 Abs. 1 VOL/A ist vergaberechtlich die adäquate Form der Ausschreibung von Rabattverträgen nach § 130a Abs. 8 SGB V.

VPRRS 2013, 0391

LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 19.11.2009 - L 21 KR 55/09 SFB
1. Gesetzliche Krankenkassen werden - jedenfalls mittelbar - durch Beiträge der Versicherten und Arbeitgeber zur GKV durch den Bund finanziert und unterliegen einer engmaschigen staatlichen Rechtsaufsicht. Sie sind daher öffentliche Auftraggeber i.S.d. § 98 Nr. 2 GWB.
2. Die Frage, ob Arzneimittelrabattverträge (ausnahmslos) als öffentliche Lieferaufträge zu qualifizieren sind, bedarf näherer Prüfung, da (vordergründig) nicht von einer typischen Beschaffungssituation ausgegangen werden kann. Vertragsgegenstand ist nicht (primär) die Beschaffung von Waren (Arzneimitteln), sondern vielmehr die Gewährung von Rabatten auf Arzneimittel. Dessen ungeachtet ist ein öffentlicher Auftrag jedenfalls dann anzunehmen, wenn durch vertragliche Abreden Exklusivität vereinbart und ein tatsächlicher Wettbewerbsvorteil für den Auftragnehmer bewirkt wird.

VPRRS 2013, 0390

VK Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 17.07.2012 - 1 VK LSA 2/12
1. Die Bereitschaft zur Mitwirkung bei Schnell-Einsatz-Gruppen stellt ein ausführungsbezogenes Zuschlagskriterium dar.
2. Ein Betriebsübergang nach § 613 BGB rechtfertigt nicht die Herausgabe personenbezogener Daten zu Kalkulationszwecken.
3. Die Ausprägung der Eignungsnachweise erfordert eine ausführliche Begründung durch den Auftraggeber in der Dokumentation.
4. Der Nachweis unzulässiger wettbewerbswidriger Absprachen muss durch den Auftraggeber erbracht werden.

VPRRS 2013, 0389

VK Sachsen, Beschluss vom 16.10.2012 - 1/SVK/031-12
1. Der Auftraggeber definiert seinen Bedarf anhand bestimmter Spezifikationen und ist darin grundsätzlich frei. Sollten anhand dieser Spezifikationen völlig unbrauchbare Angebote theoretisch möglich sein, muss sich der jeweilige Auftraggeber fragen, ob nachgebessert werden kann oder muss.
2. Ein Angebot, was eine (vermeintliche) Bedingung nicht erfüllt, kann nicht von der weiteren Wertung ausgeschlossen werden. Unklarheiten gehen insoweit zu Lasten der Vergabestelle.
3. Auf ein widersprüchliches Angebot kann ein Zuschlag nicht erteilt werden.

VPRRS 2013, 0387

VK Südbayern, Beschluss vom 19.04.2005 - 120.3-3194.1-04-02/05
(kein Leitsatz, da VK-Beschluss vom OLG München aufgehoben wurde!)

VPRRS 2013, 0379

VK Sachsen, Beschluss vom 14.12.2012 - 1/SVK/037-12
1. Wird die Schätzung des voraussichtlichen Auftragswertes eines Rahmenvertrages anhand der durchgeführten Aufträge vergangener Jahre geschätzt, so ist es nicht zu beanstanden, wenn ein einzelner Auftrag, der sowohl hinsichtlich seiner Größe, als auch hinsichtlich der Häufigkeit des Anfalles von der Auftraggeberin als einmalig eingeschätzt wird, bei der Schätzung nicht berücksichtigt wurde.*)
2. Es stellt keinen Dokumentationsmangel dar, wenn Abrechnungsbelege der zur Schätzung herangezogenen Einzelaufträge der vergangenen Jahre nicht in der Vergabeakte enthalten sind, sondern erst auf Verlangen der Vergabekammer nachgereicht werden.*)

VPRRS 2013, 0378

VK Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 11.12.2012 - 1 VK LSA 20/12
1. Bei der Wertung der Gleichwertigkeit von Nebenangeboten verlangt die Dokumentationspflicht über eine bloße Notiz hinaus, eine besonders detaillierte Begründung.*)
2. Um einen effektiven Rechtsschutz der Bieter zu gewährleisten, müssen die wesentlichen Zwischenentscheidungen bereits vor Vertragsschluss laufend und nachvollziehbar dokumentiert sein, damit der Weg zur Vergabeentscheidung vom einzelnen Bietern und von den Nachprüfungsinstanzen nachvollzogen und damit kontrolliert werden kann.*)

VPRRS 2013, 0377

OLG Rostock, Beschluss vom 22.02.2000 - 17 W 1/00
Dem Vertragspartner eines nicht berücksichtigten Bieters fehlt im Nachprüfungsverfahren die Antragsbefugnis, da er lediglich ein mittelbares Interesse an dem ausgeschriebenen Auftrag hat.

VPRRS 2013, 0376

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 12.01.2000 - Verg 4/99
(ohne amtlichen Leitsatz)

VPRRS 2013, 0375

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 12.02.2013 - Verg 1/13
1. Wird nicht die nach den Vergabeunterlagen geforderte Leistung angeboten, ist das Angebot zwingend von der Vergabe auszuschließen, weil hierdurch die Vergabeunterlagen abgeändert werden.
2. Das gilt auch dann, wenn der Bieter die abweichende Leistung nur deshalb angeboten hat, weil er von Problemen des Auftraggebers Kenntnis hatte, die im Rahmen eines vorangegangenen Projekts mit der ausgeschriebenen Leistung aufgetreten sind.

VPRRS 2013, 0374

VK Sachsen, Beschluss vom 03.05.2012 - 1/SVK/008-12
1. § 101 b Abs. 1 Nr. 2 GWB ist nach richtlinienkonformer Auslegung auch dann anwendbar, wenn der Auftraggeber zwar ein geregeltes Vergabeverfahren, anstatt eines gebotenen europaweiten Vergabeverfahrens aber nur ein nationales Vergabeverfahren durchführt.*)
2. Bei der Wahl eines nationalen, statt des gebotenen europaweiten Vergabeverfahrens ist die mögliche Rechtsbeeinträchtigung darin zu sehen, dass der Weg zu den Vergabekammern und die Wahrnehmung des Primärrechtsschutzes nach dem Vierten Teil des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen zumindest deutlich erschwert wird.*)

VPRRS 2013, 0373

VK Bund, Beschluss vom 15.06.2004 - VK 2-40/03
1. Grundsätzlich ist ein Auftraggeber nicht gezwungen, das Vergabeverfahren durch Zuschlag und damit durch Vertragsschluss zu beenden. Dies gilt unabhängig davon, ob die Voraussetzungen für eine rechtmäßige Aufhebung der Ausschreibung vorliegen.
2. Die Anordnung einer Fortsetzung des Vergabeverfahrens, z.B. mit dem Ziel einer neuen Wertung, kann aber im Einzelfall in Betracht kommen, wenn beispielsweise die Aufhebung der Ausschreibung nur zum Schein erfolgt ist, also die Vergabestelle an der Durchführung ihres Vorhabens festhält.

VPRRS 2013, 0372

VK Bund, Beschluss vom 04.05.2001 - VK 2-12/01
(ohne amtlichen Leitsatz)

VPRRS 2013, 0371

VK Bund, Beschluss vom 27.09.2002 - VK 1-63/02
Nach wirksamer Zuschlagserteilung ist ein auf Primärrechtsschutz gerichteter Nachprüfungsantrag nicht mehr zulässig.

VPRRS 2013, 0370

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 01.10.2003 - Verg 45/03
(ohne amtlichen Leitsatz)

VPRRS 2013, 0369

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 03.07.2003 - Verg 22/00
(ohne amtlichen Leitsatz)

VPRRS 2013, 0368

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 18.06.2003 - Verg 15/03
(ohne amtlichen Leitsatz)

VPRRS 2013, 0367

EuG, Urteil vom 15.01.2013 - Rs. T-54/11
Das Verhandlungsverfahren hat Ausnahmecharakter, wobei die Ausnahmefälle, in denen der Rückgriff auf das Verhandlungsverfahren zulässig ist, in Art. 6 Abs. 2 und 3 der Richtlinie 93/36/EWG abschließend und ausdrücklich aufführt sind.

VPRRS 2013, 0366

VK Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 22.02.2013 - 1 VK LSA 21/12
Im Gegensatz zur früheren Rechtslage des § 22 Nr. 3 VOL/A (2006) ist nunmehr gemäß § 14 VOL/A (2009) in die Dokumentation der Angebotsöffnung nicht mehr zwingend aufzunehmen, ob die Angebote insbesondere ordnungsgemäß verschlossen waren. Eine entsprechende Prüfung ist jedoch weiterhin erforderlich, da nicht form- oder fristgerecht eingegangenen Angebote nach § 16 Abs. 3 e) VOL/A zwingend auszuschließen sind.*)

VPRRS 2013, 0364

VK Sachsen, Beschluss vom 15.11.2012 - 1/SVK/033-12
1. Eine Ausschlussentscheidung darf im Hinblick auf die vergaberechtlichen Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung nicht auf Gründen basieren, die den Bietern nicht zuvor unmissverständlich mitgeteilt worden sind; insoweit gilt der Grundsatz, dass Unklarheiten im Abforderungsschreiben grundsätzlich zulasten der Vergabestelle gehen.*)
2. Um dem Bieter eine realistische Chance auf Nachbesserung zu ermöglichen, bedarf es der präzisen und konkreten Aufklärung darüber, woran es im Hinblick auf eine tatsächlich vorhandene Erklärung fehlt.*)
3. Bietererklärungen müssen klar und eindeutig sein. Der Auftraggeber ist nicht gehalten, aus mehreren Erklärungen mögliche Schlüsse zu ziehen.*)
4. Ein Antragsteller hat kein schützenswertes Vertrauen in Bezug auf eine bisherige, rechtswidrige Vergabepraxis des Auftraggebers. Auch eine Pflicht des Auftraggebers, den Antragsteller in besonderer Weise auf die Anforderungen nachgeforderter Erklärungen hinzuweisen, folgt daraus nicht.*)

VPRRS 2013, 0363

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 05.06.2008 - Verg 36/08
Sollen Fabrikat und Typenbezeichnung mitgeteilt werden und beschränkt sich der Bieter auf die Fabrikatsangabe, führt das Fehlen der Typenbezeichnung zum Ausschluss des Angebots.

VPRRS 2013, 0360

VK Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 11.05.2012 - 1 VK LSA 38/11
1. Bei einer einheitlich handelnden Auftraggebermehrheit müssen immer dann alle Auftraggeber zu Antragsgegnern des Nachprüfungsantrages gemacht werden, wenn die beabsichtigte Vergabe der gesamten Leistung angegriffen wird und diese Leistung materiell-rechtlich als unteilbar gelten muss. Diese sind gemäß § 108 Abs. 2 GWB vollständig zu bezeichnen.*)
2. Die falsche Bezeichnung der Antragsgegnerseite kann nur von Amts wegen korrigiert werden, wenn diese unvermeidbar und als Falschbezeichnung auch erkennbar war und wenn es der eindeutig geäußerte Wille des Antragstellers ist.*)
3. Bezüglich der subjektiven Antragserweiterung kann die Unwirksamkeit eines bereits geschlossenen Vertrages nach § 101b Abs. 2 Satz 1 Absatz 1 nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis vom vermeintlichen Vergabeverstoß, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht wird.*)
4. Die Grundsätze des Prozessrechtes über sogenannte notwendige Streitgenossenschaft nach § 64 VwGO bzw. § 62 Abs. 1 ZPO sind auch im Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer entsprechend anwendbar.*)

VPRRS 2013, 0358

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 25.11.2009 - Verg 34/09
(ohne amtlichen Leitsatz)

VPRRS 2013, 0357

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 09.12.2009 - Verg 38/09
1. Das Leistungs- und Erfüllungsrisiko trägt vertragstypischerweise der Auftragnehmer; ihm ist nach allgemeinem Vertragsrecht das Risiko zugewiesen, die versprochene Leistung erfüllen und über die gesamte Vertragslaufzeit kostendeckend erbringen zu können. Es fällt mithin auch in seinen Risikobereich, wenn bei einem unverändert bleibenden Leistungsgegenstand seine Kosten aufgrund veränderter gesetzlicher oder wirtschaftlicher Rahmenbedingungen steigen, so dass er die Vertragsleistung mit einem erhöhten Kostenaufwand erbringen muss. Diese Risiken muss der Bieter von vornherein einkalkulieren.
2. Der Auftraggeber ist nicht gehalten, den Bietern für den Fall von Kostensteigerungen Sonderkündigungsrechte einzuräumen.

VPRRS 2013, 0356

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 17.02.2010 - Verg 51/09
Die Forderung, dass die Bieter den "Standard des gültigen Tarifvertrages des Gebäudereiniger-Handwerks" einhalten müssen, ist unzulässig.
