Vergabepraxis & -recht.
Volltexturteile nach Sachgebieten
11174 Entscheidungen insgesamt
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VPRRS 2013, 0796
Bau & Immobilien
LG Hamburg, Urteil vom 22.04.2013 - 408 HKO 95/12
1. Will die öffentliche Hand Räumlichkeiten an einen Schilderprägebetrieb vermieten, besteht zur Vermeidung einer unbilligen Behinderung der einzelnen Bewerber die Verpflichtung, ein Auswahlverfahren einzurichten, das an den Bestimmungen des existierenden Vergaberechts orientiert ist und das unter Beachtung der Grundsätze der Transparenz und Gleichbehandlung durchgeführt wird.
2. Als Ausfluss eines umfassend zu verstehenden Transparenzgebots ist den nicht berücksichtigten Bewerbern Auskunft über die Namen der Bieter und die Beträge ihrer Angebote zu erteilen.
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VPRRS 2013, 0795
Dienstleistungen
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 19.06.2013 - Verg 4/13
1. Auch eine Angebotsfrist, die 45 Kalendertage umfasst, kann unangemessen kurz sein.
2. Bei der Festlegung des Auftragsbeginns handelt es sich grundsätzlich um eine Vertragsbestimmung und nicht um eine Vorschrift über das Vergabeverfahren, deren Verletzung im Nachprüfungsverfahren zur Überprüfung steht. Das gilt aber dann nicht, wenn sich eine Vertragsbestimmung auf die Auftragschancen eines Bieters auswirkt.
3. Ein Bieter ist nicht verpflichtet, die sachlichen Mittel für die angebotene Leistung bereits im Zeitpunkt der Zuschlagserteilung vorzuhalten. Ihm muss vielmehr eine angemessene Frist für die Vorbereitung und den Beginn der Ausführung der mit Zuschlagserteilung vereinbarten Leistungen gewährt werden.
4. Die Abgrenzung, ob es sich bei den einzelnen Wertungskriterien um Eignungs- oder Zuschlagskriterien handelt, richtet sich danach, ob diese im Wesentlichen mit der Beurteilung der fachlichen Eignung der Bieter für die Ausführung des betreffenden Auftrags oder mit der Ermittlung des wirtschaftlich günstigsten Angebots im Sinne von § 16 Abs. 8 VOL/A zusammenhängen. Als Zuschlagskriterien dürfen danach nur Kriterien zur Anwendung kommen, die mit dem Gegenstand des Auftrags zusammenhängen, das heißt sich auf die Leistung beziehen, die den Gegenstand des Auftrags bildet.
VPRRS 2013, 0794
Dienstleistungen
VK Bund, Beschluss vom 15.07.2008 - VK 3-89/08
(ohne amtlichen Leitsatz)
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VPRRS 2013, 0793
Bau & Immobilien
OLG Brandenburg, Beschluss vom 21.04.2006 - Verg W 1/06
Ein Antrag auf Verlängerung der aufschiebenden Wirkung der Beschwerde hat keinen Erfolg, wenn nach der vergaberechtlich nicht zu beanstandenden Wertung des Auftraggebers der Antragsteller wegen aussichtsloser Platzierung (hier: auf Rang 4) keine Chance auf die Erteilung des Zuschlags hat.
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VPRRS 2013, 0792
Dienstleistungen
VK Bund, Beschluss vom 24.07.2008 - VK 3-95/08
(ohne amtlichen Leitsatz)
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VPRRS 2013, 0791
Planungsleistungen
VK Bund, Beschluss vom 13.07.2005 - VK 2-75/05
(ohne amtlichen Leitsatz)
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VPRRS 2013, 0790
Planungsleistungen
VK Sachsen, Beschluss vom 18.04.2013 - 1/SVK/009-13
1. Auch die Beteiligten eines vergaberechtlichen Verfahrens im Anwendungsbereich der Sektorenverordnung müssen die zwingenden Vorgaben der HOAI beachten.
2. Im Anwendungsbereich der HOAI muss der Auftraggeber die Honorarzone der einzelnen Objekte vorgeben. Gleiches gilt, soweit Abschläge nach § 11 HOAI zu gewähren sind.
3. Ein Verstoß des Bieters gegen zwingendes Preisrecht führt grundsätzlich nicht dazu, dass sein Angebot vom Wettbewerb ausgeschlossen werden muss. Vielmehr ist mit den betreffenden Bietern erst über die Anhebung des Honorars auf den Mindestsatz zu verhandeln, erst wenn dies abgelehnt wird, darf das Angebot ausgeschlossen werden.
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VPRRS 2013, 0789
Dienstleistungen
VK Münster, Beschluss vom 29.05.2013 - VK 5/13
1. Eine öffentliche Ausschreibung von Busdienstleistungen nach dem GWB kommt erst in Betracht, wenn zuvor der "Vorrang der Eigenwirtschaftlichkeit" nachvollziehbar geklärt ist.*)
2. Bestimmungen in den Vergabeunterlagen, die offene Fragen im Zusammenhang mit der Linienverkehrsgenehmigung vertraglich auf die Bieter verlagern, sind bei der Ausschreibung von gemeinwirtschaftlichen Verkehrsdiensten vergaberechtlich unzulässig.*)
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VPRRS 2013, 0788
Bau & Immobilien
VK Nordbayern, Beschluss vom 24.05.2013 - 21.VK-3194-17/13
1. Auf die konkrete Bezeichnung der VSt kommt es im Nachprüfungsantrag nicht an. Solange sich aus dem Antrag und den Anlagen zweifelsfrei ergibt, welcher konkrete Beschaffungsgegenstand bzw. welche Ausschreibung zur Überprüfung gestellt wird, kann die Vergabekammer das Rubrum mithin von Amts wegen berichtigen.*)
2. Der Auftraggeber muss im Rahmen der Vergabevorbereitung festlegen und in der Vergabebekanntmachung angeben (gem. § 10 Abs. 2 VOF), welchen Eignungskriterien er im Hinblick auf die Bewerberauswahl eine besondere Bedeutung beimessen will, nach welchen Umständen er also beurteilen will, ob ein Bewerber im Verhältnis zu seinen Mitbewerbern mehr oder weniger geeignet erscheint.*)
3. Bei der Verwendung einer Bewertungsmatrix hat die VSt diese vor Ablauf der Bewerbungsfrist und somit vor Kenntnis der Bewerbungen festzulegen.*)
4. Zwar ist der VSt im VOF-Verfahren ein weiter Beurteilungsspielraum für die Auswahlentscheidung zuzubilligen. Entscheidet sich eine VSt jedoch für die Verwendung einer bis ins Detail untergliederten Bewertungsmatrix, engt sie den ihr bei der Bewerberauswahl zustehenden Beurteilungsspielraum ein.*)
5. Im Rahmen des Nachprüfungsverfahrens kann die Entscheidung der VSt über die Eignung des Bewerbers nur daraufhin überprüft werden, ob die rechtlichen Grenzen des Beurteilungsspielraums verkannt oder überschritten wurden. Überschritten ist der Beurteilungsspielraum dann, wenn das vorgegebene Verfahren nicht eingehalten wurde, von einem unzutreffenden oder nicht vollständig ermittelten Sachverhalt ausgegangen worden ist, sachwidrige Erwägungen für die Entscheidung verantwortlich waren oder wenn bei der Entscheidung ein sich sowohl im Rahmen des Gesetzes wie auch im Rahmen der Beurteilungsermächtigung haltender Beurteilungsmaßstab nicht zutreffend angewandt wurde. Danach handelt der Auftraggeber z.B. fehlerhaft, wenn er von den zuvor mitgeteilten Auswahlkriterien abweicht, indem er einzelne dieser Kriterien nicht berücksichtigt oder darüber hinaus auch Kriterien anwendet, die nicht zuvor bekannt gegeben wurden. Bei Verwendung einer Bewertungsmatrix überschreitet die VSt den ihr zustehenden Beurteilungsspielraum, wenn sie eine Bewertung vornimmt, die in der durch die Matrix festgelegten Bewertungsmethode keine Grundlage findet.*)
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VPRRS 2013, 0786
Bau & Immobilien
OLG Schleswig, Beschluss vom 04.03.2008 - 1 (6) Verg 3/05
(ohne amtlichen Leitsatz)
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VPRRS 2013, 0785
Gesundheit
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 16.06.2008 - Verg 13/08
(ohne amtlichen Leitsatz)
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VPRRS 2013, 0784
Bau & Immobilien
VK Bund, Beschluss vom 09.07.2010 - VK 1-55/10
(ohne amtlichen Leitsatz)
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VPRRS 2013, 0783
Nachprüfungsverfahren
OLG Brandenburg, Beschluss vom 08.08.2006 - Verg W 7/05
Die Verfahrensgebühr für das Beschwerdeverfahren nach §§ 116 ff GWB ist mangels entsprechender Anrechnungsregel nicht auf die Verfahrensgebühr im Eilverfahren nach § 118 GWB anzurechnen. Die Gebührenansätze Nr. 3300 und 3301 VV RVG sind jedoch berichtigend dahin auszulegen, dass nach Nr. 3300 lediglich eine 0,7-fache Gebühr anfällt.
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VPRRS 2013, 0782
Dienstleistungen
OLG Brandenburg, Beschluss vom 12.02.2008 - Verg W 13/07
(ohne amtlichen Leitsatz)
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VPRRS 2013, 0781
Nachprüfungsverfahren
OLG Brandenburg, Beschluss vom 16.08.2007 - Verg W 13/07
(ohne amtlichen Leitsatz)
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VPRRS 2013, 0779
Dienstleistungen
OLG Brandenburg, Beschluss vom 17.12.2008 - Verg W 17/08
(ohne amtlichen Leitsatz)
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VPRRS 2013, 0778
Bau & Immobilien
OLG Brandenburg, Beschluss vom 27.11.2007 - Verg W 10/06
(ohne amtlichen Leitsatz)
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VPRRS 2013, 0777
Bau & Immobilien
EuG, Urteil vom 29.05.2013 - Rs. T-384/10
1. Zur Frage, unter welchen Voraussetzungen verschiedene Bauarbeiten als einheitliches Bauwerk anzusehen sind.
2. Im Rahmen der Vergabe von Aufträgen, die aufgrund ihres Auftragswerts nicht den in der Unionsregelung über die Vergabe öffentlicher Aufträge vorgesehenen Verfahren unterliegen, sind die öffentlichen Auftraggeber dazu verpflichtet, die Grundregeln und allgemeinen Grundsätze des EU-Vertrags und insbesondere das Verbot der Diskriminierung aus Gründen der Staatsangehörigkeit zu beachten.
3. Die Anwendung der allgemeinen Grundsätze der EU-Verträge auf die Verfahren zur Vergabe von Aufträgen, deren Wert unter dem Schwellenwert für die Anwendung der Richtlinien liegt, setzt voraus, dass an diesen Aufträgen ein eindeutiges grenzüberschreitendes Interesse besteht.
4. Für die Beantwortung der Frage, ob ein grenzüberschreitendes Interesse besteht, sind objektive Kriterien wie ein Volumen von gewisser Größe des fraglichen Auftrags in Verbindung mit dem Leistungsort heranzuziehen. Demgegenüber kann das Bestehen eines solchen Interesses ausgeschlossen werden, wenn der fragliche Auftrag von wirtschaftlich sehr geringer Bedeutung ist.
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VPRRS 2013, 1806
Bau & Immobilien
OLG Frankfurt, Beschluss vom 11.06.2013 - 11 Verg 3/13
Ein Verstoß gegen das Verbot der produktspezifischen Ausschreibung führt nicht zur Begründetheit des Nachprüfungsantrags, wenn dem Antragsteller hierdurch kein Schaden entstanden sein kann.*)
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VPRRS 2013, 1807
Straßenbau und Infrastruktur
VK Bund, Beschluss vom 12.04.2013 - VK 1-15/13
1. Dem Auftraggeber steht bei der Wertung der Angebote nach den bekanntgegebenen Zuschlagskriterien (sog. vierte Wertungsstufe) ein Beurteilungsspielraum zu. Die Wertung von Angeboten kann daher nur auf Beurteilungsfehler hin überprüft werden.
2. Die Bewertung eines Angebots ist beurteilungsfehlerhaft, wenn der Auftraggeber das Fehlen eines detaillierten Erläuterungsberichts beanstandet, die Vorlage eines solchen Berichts aber weder in der Wertungsmatrix noch in den Vergabeunterlagen verlangt wurde.
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VPRRS 2013, 0770
Bau & Immobilien
VK Bund, Beschluss vom 31.08.2007 - VK 1-92/07
Für die vergaberechtliche Einordnung als Dienst- oder Lieferleistung ist nicht entscheidend, ob und welche Verpflichtungen des Auftraggebers gegenüber Dritten mit dem Auftrag erfüllt werden sollen. Es kommt vielmehr darauf an, wie das Auftragsverhältnis zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer zu qualifizieren ist. Denn nur dieses Vertragsverhältnis bildet den öffentlichen Auftrag. Maßgeblich ist mithin ausschließlich die aufgrund des abzuschließenden Vertrages durch den Auftragnehmer konkret geschuldete Leistung.
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VPRRS 2013, 0768
Dienstleistungen
VK Bund, Beschluss vom 01.02.2001 - VK 1-1/01
Die Vorschrift des § 97 Abs. 3 GWB hat nicht nur den Charakter eines Programmsatzes, sondern gehört zu den Vorschriften, auf deren Beachtung der Bieter nach § 97 Abs. 7 GWB infolge der Prinzipien der Gleichbehandlung und des Wettbewerbs einen Anspruch hat. Daraus folgt, dass ein mittelständischer Bieter subjektive Rechte auf Beachtung der Losvergabe gegenüber dem Auftraggeber geltend machen kann.
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VPRRS 2013, 0767
Nachprüfungsverfahren
OLG Celle, Beschluss vom 08.11.2012 - 13 Verg 7/12
1. Die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr kann grundsätzlich nicht Antragsgegnerin eines Nachprüfungsverfahrens sein.*)
2. Zur Auslegung eines gegen die "Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr" gerichteten Nachprüfungsantrags.*)
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VPRRS 2013, 0766
Bau & Immobilien
VK Bund, Beschluss vom 01.04.2004 - VK 1-9/04
1. Die Vorschrift des § 25 Nr. 2 Abs. 3 VOL/A - und die entsprechende Vorschrift des § 25 Nr. 3 Abs. 1 VOB/A – hat grundsätzlich keine bieterschützende Wirkung. Sie dient in erster Linie dem Schutz des Auftraggebers, der bei Zuschlagserteilung auf ein Angebot mit einem unangemessen niedrigen Preis Gefahr liefe, dass der Bieter entweder in eine qualitativ schlechte Leistung oder aber in unberechtigte Nachforderungen auszuweichen versucht.
2. Nur ausnahmsweise entfaltet § 25 Nr. 2 Abs. 3 VOL/A im Hinblick auf § 2 Nr. 1 Abs. 2 VOL/A bieterschützenden Charakter. Bieterschützender Charakter kommt § 25 Nr. 2 Abs. 3 VOL/A dann zu, wenn Unterkostenangebote den Bieter im konkreten Einzelfall in wirtschaftliche Schwierigkeiten bringen, so dass er den Auftrag nicht vertragsgerecht durchführen kann, oder wenn das Unterkostenangebot in der zielgerichteten Absicht abgegeben wird oder zumindest die Gefahr begründet, dass ein oder mehrere bestimmte Mitbewerber vom Markt ganz - und nicht nur aus einer einzelnen Auftragsvergabe - verdrängt werden.
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VPRRS 2013, 0763
Dienstleistungen
VK Bund, Beschluss vom 28.03.2012 - VK 2-14/12
(ohne amtlichen Leitsatz)
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VPRRS 2013, 0762
Nachprüfungsverfahren
VK Bund, Beschluss vom 04.10.2007 - VK 1-104/07
(ohne amtlichen Leitsatz)
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VPRRS 2013, 0760
Dienstleistungen
OLG Frankfurt, Beschluss vom 28.05.2013 - 11 Verg 6/13
1. Ein öffentlicher Auftraggeber darf keine Gewichtungsregeln oder Unterkriterien für die Zuschlagskriterien anwenden, die den Bietern nicht bekannt gemacht worden sind. Das gilt auch für im Nachhinein gebildete Unterkriterien und Detailforderungen.
2. Im Vergabeverfahren ist eine strikte Trennung zwischen sog. Eignungs- und sog. Wirtschaftlichkeitskriterien einzuhalten. Kriterien, die die Frage der Eignung betreffen, dürfen nicht als Zuschlagskriterien auf der vierten Wertungsstufe berücksichtigt werden.
3. Für die Abgrenzung, ob es sich bei den einzelnen Wertungskriterien um Eignungs- oder Zuschlagskriterien handelt, ist allein maßgeblich, ob sich das jeweilige Kriterium in seinem Inhalt und wesentlichen Kern bzw. hinsichtlich seines Bewertungsschwerpunkts nach auf Angaben stützen soll, die nur für die angebotene Leistung Bedeutung erlangen oder zur Beurteilung der generellen Fähigkeiten und Fertigkeiten des Bieters dienen.
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VPRRS 2013, 0759
Bau & Immobilien
VK Bund, Beschluss vom 14.09.2007 - VK 1-101/07
1. Die Grundsätze zur Frage des "Ob" einer Losaufteilung gelten gleichermaßen für das "Wie" der Losaufteilung. Ein Auftraggeber darf deshalb je Bundesland ein Gebietslos vorsehen, wenn eine Aufteilung in kleinere Gebiete wegen des damit verbundenen Mehraufwands für den Auftraggeber nicht zumutbar ist.
2. Ein Auftraggeber muss das voraussichtliche Auftragsvolumen in den Verdingungsunterlagen nicht angeben, um ein ungewöhnliches Wagnis (VOL/A § 8 Nr. 1 Abs. 3) zu vermeiden, wenn er selbst keine validen Daten hat.
3. Eine Betriebskrankenkasse (rechtsfähige Körperschaft des öffentlichen Rechts) ist öffentlicher Auftraggeber im Sinne des § 98 Nr. 2 GWB.
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VPRRS 2013, 0757
Bau & Immobilien
VK Bund, Beschluss vom 02.07.2004 - VK 2-28/04
1. Ein Feststellungsantrag setzt als ungeschriebenes Tatbestandsmerkmal ein sogenanntes Feststellungsinteresse voraus.
2. Voraussetzung für das Feststellungsinteresse ist die nicht auszuschließende Möglichkeit eines Schadensersatzanspruches des Bieters gegen die Vergabestelle für den Fall des konkreten Vergaberechtsverstoßes oder jedes nach Lage des Falles anzuerkennende Interesse rechtlicher, wirtschaftlicher oder ideeller Art, wobei die beantragte Feststellung geeignet sein muss, die Rechtsposition des Antragstellers in einem der genannten Bereiche zu verbessern und eine Beeinträchtigung seiner Rechte auszugleichen oder wenigstens zu mildern.
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VPRRS 2013, 0756
Bau & Immobilien
VK Bund, Beschluss vom 14.02.2007 - VK 2-158/06
1. Ein Feststellungsantrag setzt als ungeschriebenes Tatbestandsmerkmal ein sogenanntes Feststellungsinteresse voraus. Es kann begründet werden durch jedes nach vernünftigen Erwägungen und nach Lage des Falles anzuerkennende Interesse rechtlicher, wirtschaftlicher oder auch ideeller Art, wobei die beantragte Feststellung geeignet sein muss, die Rechtsposition des Antragstellers in einem der genannten Bereiche zu verbessern und eine Beeinträchtigung seiner Rechte auszugleichen oder wenigstens zu mildern.
2. Ein Feststellungsinteresse kommt in Betracht, wenn die nicht auszuschließende Möglichkeit eines Schadensersatzanspruchs gegen die Antragsgegnerin besteht; auch eine konkrete Wiederholungsgefahr oder ein Rehabilitierungsinteresse bei besonders diskriminierenden Vergabeverstößen können im Einzelfall ein Feststellungsinteresse vermitteln. Nicht ausreichend ist es hingegen, wenn mit dem Feststellungsantrag allein deshalb eine Entscheidung in der Sache angestrebt wird, damit die Vergabekammer eine - für den Antragsteller günstige - Kostenentscheidung trifft.
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VPRRS 2013, 0755
Bestandssanierung
VK Bund, Beschluss vom 16.06.2006 - VK 1-34/06
(ohne amtlichen Leitsatz)
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VPRRS 2013, 0754
Dienstleistungen
VK Bund, Beschluss vom 24.05.2004 - VK 2-22/04
1. Ein Feststellungsantrag setzt als ungeschriebenes Tatbestandsmerkmal ein sogenanntes Feststellungsinteresse voraus.
2. Voraussetzung für das Feststellungsinteresse ist die nicht auszuschließende Möglichkeit eines Schadensersatzanspruchs des Bieters gegen die Vergabestelle für den Fall des konkreten Vergaberechtsverstoßes oder jedes nach Lage des Falles anzuerkennende Interesse rechtlicher, wirtschaftlicher oder ideeller Art, wobei die beantragte Feststellung geeignet sein muss, die Rechtsposition des Antragstellers in einem der genannten Bereiche zu verbessern und eine Beeinträchtigung seiner Rechte auszugleichen oder wenigstens zu mildern.
3. Die Vorschrift des § 25 Nr. 2 Abs. 3 VOL/A hat grundsätzlich keine bieterschützende Wirkung. Sie dient in erster Linie dem Schutz des Auftraggebers, der bei Zuschlagserteilung auf ein Angebot mit einem unangemessen niedrigen Preis Gefahr liefe, dass der Bieter entweder in eine qualitativ schlechte Leistung oder aber in unberechtigte Nachforderungen auszuweichen versucht.
4. Nur ausnahmsweise entfaltet § 25 Nr. 2 Abs. 3 VOL/A im Hinblick auf § 2 Nr. 1 Abs. 2 VOL/A bieterschützenden Charakter. Bieterschützender Charakter kommt § 25 Nr. 2 Abs. 3 VOL/A dann zu, wenn Unterkostenangebote den Bieter im konkreten Einzelfall in wirtschaftliche Schwierigkeiten bringen, so dass er den Auftrag nicht vertragsgerecht durchführen kann, oder wenn das Unterkostenangebot in der zielgerichteten Absicht abgegeben wird oder zumindest die Gefahr begründet, dass ein oder mehrere bestimmte Mitbewerber vom Markt ganz – und nicht nur aus einer einzelnen Auftragsvergabe – verdrängt werden.
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VPRRS 2013, 0753
Dienstleistungen
VK Düsseldorf, Beschluss vom 08.09.2009 - VK-17/2009
(ohne amtlichen Leitsatz)
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VPRRS 2013, 0752
Bau & Immobilien
VK Bund, Beschluss vom 16.03.2006 - VK 1-10/06
(ohne amtlichen Leitsatz)
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VPRRS 2013, 0748
Arzneimittel
VK Baden-Württemberg, Beschluss vom 30.12.2008 - 1 VK 51/08
(ohne amtlichen Leitsatz)
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VPRRS 2013, 0747
Dienstleistungen
LSG Hessen, Beschluss vom 15.12.2009 - L 1 KR 337/09 ER
1. Eine Rüge setzt voraus, dass der Auftraggeber erkennen kann, dass der Bieter einen Vergaberechtsverstoß unmittelbar beanstanden und nicht nur eine bloße Frage stellen oder eine Bitte um Klarstellung äußern will.*)
2. Rügen dürfen nicht unter die Bedingung gestellt werden, dass der Auftraggeber zunächst Fragen beantwortet oder aus der Sicht des Bieters vorhandene offene Punkte klärt. Der Bieter darf die Rüge nicht unter eine Bedingung stellen.*)
3. Bei der Ausschreibung von medizinischen Hilfsmitteln im Wege einer Rahmenvereinbarung verletzt eine Leistungsbeschreibung nicht § 8 Nr. 1 Abs. 1 und 3 VOL/A, wenn der Bedarf auf der Grundlage der Fallzahlen aus einem kürzlich zurückliegenden Zeitraum ermittelt wird. Der Auftraggeberin, einer Krankenkasse, ist eine genauere Ermittlung nicht möglich, weil diese von objektiven und subjektiven Faktoren, nämlich der Erkrankungsfälle und der ärztlichen Verordnungen, abhängt, die zum Zeitpunkt der Bekanntmachung nicht absehbar sind und auf die sie selbst keinen Einfluss hat.*)
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VPRRS 2013, 0746
Bau & Immobilien
VK Düsseldorf, Beschluss vom 15.08.2003 - VK-23/2003
1. Die Vorschrift des § 13 VgV findet auf Verhandlungsverfahren Anwendung.
2. Ein Verhandlungsverfahren ohne vorherige öffentliche Vergabebekanntmachung nach § 3a Nr. 2 d VOL/A setzt voraus, dass die Einhaltung der Fristen des § 18 VOL/A (Bewerbungs- und Angebotsfristen) aufgrund eines für den Auftraggeber nicht vorhersehbaren Ereignisses aus dringenden und zwingenden Gründen unmöglich ist und die Umstände, die die Dringlichkeit begründen, auf keinen Fall dem Verhalten des Auftraggebers zuzuschreiben sind. Diese Voraussetzungen müssen kumulativ vorliegen, um die Inanspruchnahme der Ausnahmeregelung zu rechtfertigen.
3. An das Vorliegen des Ausnahmetatbestandes sind hohe Anforderungen zu stellen. Als zwingende und dringende Gründe kommen nur akute Gefahrensituationen und höhere Gewalt, z. B. durch Katastrophenfälle in Betracht, die zur Vermeidung von Schäden für Leib und Leben der Allgemeinheit ein schnelles, die Einhaltung der Fristen ausschließendes Handeln erfordern.
4. Latente oder durch regelmäßige Wiederkehr (z.B. Frühlingshochwasser) vorhersehbare Gefahren sind daher in der Regel keine zwingenden Gründe.
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VPRRS 2013, 0745
Bau & Immobilien
VK Bund, Beschluss vom 15.05.2009 - VK 2-21/09
(ohne amtlichen Leitsatz)
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VPRRS 2013, 0744
Dienstleistungen
VK Bund, Beschluss vom 10.04.2008 - VK 1-33/08
1. Der Auftraggeber hat alle Auftragskriterien anzugeben, deren Anwendung vorgesehen ist. Aus dem vergaberechtlichen Transparenzgrundsatz ergibt sich, dass die Benennung der Zuschlagskriterien sich nicht nur darauf beschränken darf, die Zuschlagskriterien als solche zu benennen, sondern den Bewerbern vielmehr auch vom Auftraggeber aufgestellt Unterkriterien mitzuteilen sind.
2. Die Pflicht zur Bekanntgabe aller Auftragskriterien gilt sowohl für im voraus, das heißt vor Veröffentlichung der Bekanntmachung und Übersendung der Vergabeunterlagen aufgestellte Unterkriterien, als auch für danach (nach Veröffentlichung der Bekanntmachung und Übersendung der Vergabeunterlagen) aufgestellte Unterkriterien.
3. Gänzlich verwehrt ist dem Auftraggeber eine Festlegung von Zuschlagskriterien und ihrer Gewichtung sowie der Unterkriterien und ihrer Gewichtung nach Ablauf der Angebotsfrist und in Kenntnis der eingereichten Angebote.
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VPRRS 2013, 0743
Bau & Immobilien
LG Koblenz, Beschluss vom 25.07.2012 - 1 O 334/12
Die Dauer der für die Nachreichung von Unterlagen zu setzenden Frist ist in § 16 Abs. 1 Nr. 3 VOB/A mit sechs Kalendertagen gesetzlich festgelegt, ohne dass diese Frist verkürzt oder verlängert werden kann.
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VPRRS 2013, 0742
Brief- und Paketdienstleistungen
VK Arnsberg, Beschluss vom 26.03.2013 - VK 04/13
1. Bei einem Streit über die Auslegung des Begriffs "unverzüglich" ist nicht zu kleinlich zu verfahren.*)
2. Die Nachforderung von Erklärungen muss ebenso wie die Forderung selber eindeutig und unmissverständlich sein.*)
3. Bei Nachforderungen ist der Gleichbehandlungsgrundsatz zu wahren.*)
4. Die Formblatterklärung zur Tariftreue nach TVgG NRW ist mehrdeutig und daher nicht geeignet, einen Ausschluss darauf zu stützen.*)
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VPRRS 2013, 0741
Brief- und Paketdienstleistungen
VK Arnsberg, Beschluss vom 26.03.2013 - VK 4/13
1. Bei einem Streit über die Auslegung des Begriffs "unverzüglich" ist nicht zu kleinlich zu verfahren.*)
2. Die Nachforderung von Erklärungen muss ebenso wie die Forderung selber eindeutig und unmissverständlich sein.*)
3. Bei Nachforderungen ist der Gleichbehandlungsgrundsatz zu wahren.*)
4. Die Formblatterklärung zur Tariftreue nach TVgG NRW ist mehrdeutig und daher nicht geeignet, einen Ausschluss darauf zu stützen.*)
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VPRRS 2013, 0740
Bau & Immobilien
VK Bund, Beschluss vom 02.10.2007 - VK 1-104/07
1. Ein Bieter/Bewerber, der zum Nachweis seiner Leistungsfähigkeit einen Nachunternehmer einsetzen will, ist gemäß § 7a Nr. 3 Abs. 6 VOL/A verpflichtet, dem Auftraggeber nachzuweisen, dass er über die Mittel des als Nachunternehmer benannten Unternehmens verfügen kann.
2. Allerdings sagt § 7a Nr. 3 Abs. 6 VOL/A nichts darüber aus, zu welchem Zeitpunkt der Verfügbarkeitsnachweis zu führen ist. Insbesondere gebietet die Vorschrift nicht, dass der Nachweis - ohne diesbezügliche ausdrückliche Forderung - bereits mit dem Teilnahmeantrag oder vor Ablauf der Bewerbungsfrist vorzulegen ist. Ein Unternehmen kann seiner Nachweispflicht aus § 7a Nr. 3 Abs. 6 VOL/A auch nach Ablauf der Bewerbungsfrist nachkommen.
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VPRRS 2013, 0739
Dienstleistungen
VK Bund, Beschluss vom 19.09.2003 - VK 1-77/03
(ohne amtlichen Leitsatz)
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VPRRS 2013, 0738
Dienstleistungen
VK Sachsen, Beschluss vom 07.10.2011 - 1/SVK/036-11
Eine Rüge muss so abgefasst sein, dass ein verständiger Antragsgegner sie verstehen kann. Die Rüge muss dabei den Sachverhalt darstellen und es muss deutlich werden, aus welchem Grund dieser als Verstoß angesehen wird und dass es sich nicht nur um die Klärung etwaiger Fragen, um einen Hinweis, eine Bekundung des Unverständnisses oder der Kritik o.ä. handelt, sondern dass der Bieter von der Vergabestelle erwartet und bei ihr erreichen will, dass der (vermeintliche) Verstoß behoben wird.*)
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VPRRS 2013, 0737
Dienstleistungen
VK Bund, Beschluss vom 02.07.2003 - VK 1-49/03
Die Durchführung einer Angebotswertung, die nicht mit den vorher bekannt gemachten Vorgaben übereinstimmt, verstößt gegen das Transparenzgebot.
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VPRRS 2013, 0736
Dienstleistungen
VK Bund, Beschluss vom 30.03.2010 - VK 3-24/10
(ohne amtlichen Leitsatz)
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VPRRS 2013, 0735
Dienstleistungen
VK Baden-Württemberg, Beschluss vom 29.07.2008 - 1 VK 25/08
(ohne amtlichen Leitsatz)
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VPRRS 2013, 0734
Abfallbeförderung/-entsorgung
VK Baden-Württemberg, Beschluss vom 31.03.2008 - 1 VK 4/08
(ohne amtlichen Leitsatz)
Volltext
VPRRS 2013, 0733
Dienstleistungen
VK Hessen, Beschluss vom 21.03.2013 - 69d-VK-1/2013
(Ohne amtlichen Leitsatz)
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