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Volltexturteile nach Sachgebieten

Sachgebiet: Vergabe

11004 Entscheidungen insgesamt




Online seit 2013

VPRRS 2013, 0588
DienstleistungenDienstleistungen
Rahmenvereinbarung mit nur einem AN: Inhalt der Leistungsbeschreibung?

VK Münster, Beschluss vom 06.03.2013 - VK 2/13

Anforderungen an eine Leistungsbeschreibung, wenn eine Rahmenvereinbarung über die Beschaffung von IT-Leistungen mit nur einem Wirtschaftsteilnehmer abgeschlossen werden soll.*)

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VPRRS 2013, 0587
Mit Beitrag
PlanungsleistungenPlanungsleistungen
VOF: In welchem Verhältnis darf Umsatz zum Auftragsgegenstand stehen?

VK Südbayern, Beschluss vom 07.02.2013 - Z3-3-3194-1-67-12/12

1. Mit der Pflicht des Auftraggebers, die Eignung der am Auftrag interessierten Unternehmen zu prüfen, korrespondiert das Recht, die Vorlage von Eignungsnachweisen zu fordern. Entscheidend ist, ob aus verständiger Sicht der Vergabestelle ein berechtigtes Interesse an den in der Ausschreibung aufgestellten Forderungen besteht, so dass diese als sachlich gerechtfertigt und verhältnismäßig erscheinen und den Bieterwettbewerb nicht unnötig einschränken.*)

2. Auf der ersten Stufe eines zweistufigen Verfahrens gem. § 10 VOF ist eine quantitative Wertung von Eignungskriterien im Grundsatz zulässig. Im Rahmen des § 10 VOF darf insbesondere ein "Mehr an Eignung" abgeprüft und berücksichtigt werden.*)

3. Es unterliegt grundsätzlich dem Ermessen der Vergabestelle, welche quantitativen Anforderungen sie an zulässige Eignungskriterien stellt. Dieses Ermessen ist aber im Lichte der §§ 2 Abs. 4 und 5 Abs. 1 VOF auszuüben. Stark überzogene Forderungen sind vom Ermessensspielraum der Vergabestelle jedoch nicht mehr gedeckt sind.*)

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VPRRS 2013, 0586
Mit Beitrag
ITIT
Zuschlags- und Eignungskriterien vermischt: Rügepflicht!

VK Südbayern, Beschluss vom 22.02.2013 - Z3-3-3194-1-66-12/12

1. Ein Verstoß gegen die Vermischung der Zuschlags- und Eignungskriterien ist aus den Ausschreibungsunterlagen für Bieter erkennbar, insbesondere bei einem Bieterkreis, der sich unter anderem für anwaltliche Beratungsleistungen bei Vergaben bewirbt. Eine Rüge des Antragstellers gegenüber dem Antragsgegner, ist nach § 107 Abs. 3 S. 1 Nr. 3 GWB als verspätet anzusehen, wenn diese erst nach Abgabe ihres letzten Angebots vorgetragen wird.*)

2. Auch im Falle von nichtprioritären Dienstleistungen nach VOF (Anhang I B) ist das Transparenzgebot zu beachten.*)

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VPRRS 2013, 0585
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Offenes Verfahren zur Vergabe einer Bauleistung

VK Bund, Beschluss vom 04.06.2010 - VK 3-48/10

(ohne amtlichen Leitsatz)

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VPRRS 2013, 0584
DienstleistungenDienstleistungen
Juristische Beratung und Nachtragsmanagement für Neubauprojekt

VK Bund, Beschluss vom 01.12.2009 - VK 3-205/09

(ohne amtlichen Leitsatz)

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VPRRS 2013, 0583
Mit Beitrag
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Leistungszuordnung zu Nachunternehmern unklar: Ausschluss zwingend!

VK Sachsen, Beschluss vom 28.01.2013 - 1/SVK/042-12

1. Weist die im Formblatt 222 EG, in der dortigen Zeile 2.5 Nachunterleistungen angegebene Summe eine Differenz von über 40.000 Euro zu der Summe im Formblatt 235 EG aus, die sich aus der Addition der Preisangaben für diejenigen Leistungen ergibt, die an einen Nachunternehmer vergeben werden sollen, ist ein Angebot in sich widersprüchlich.*)

2. Benennt der Bieter für dieselbe Leistungsposition (hier: Baustelleneinrichtung) mehrere Nachunternehmer, ergibt sich aber aus der betreffenden Leistungsposition keine zweifelsfreie Leistungszuordnung, ist das Angebot zwingend wegen Unklarheit der Nachunternehmererklärung auszuschließen. Dies gilt insbesondere, wenn der Bieter für die auszuführende Nachunternehmerarbeiten Schlagworte angibt (hier: "Pflanzarbeiten", "Spundwand"), die keiner konkreten Aufgabe der LV-Position "Baustelle einrichten" entsprechen.*)

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VPRRS 2013, 1813
Mit Beitrag
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
SektVO: Wann kann das Vergabeverfahren aufgehoben werden?

VK Sachsen, Beschluss vom 05.06.2012 - 1/SVK/012-12

1. Die Überprüfung einer Aufhebungsentscheidung eines Vergabefahrens nach der SektVO richtet sich nach § 30 SektVO. Danach kann ein Vergabeverfahren ganz oder bei Losvergabe für einzelne Lose aufgehoben werden. Im Gegensatz zu § 17 VOB/A und § 20 EG VOL/A enthält die SektVO in § 30 keine Aufzählung von Gründen, aus denen heraus der öffentliche Auftraggeber ein Vergabeverfahren aufheben oder einstellen kann, ohne Schadenersatzansprüche befürchten zu müssen. Deshalb darf eine Nachprüfungsinstanz nicht darauf verfallen, denselben Prüfungsmaßstab an die Aufhebung eines Vergabeverfahrens im Sektorenbereich anlegen zu wollen, wie er im Bereich der VOL/A EG oder VOB/A zu gelten hat. Eine Aufhebung darf jedenfalls nicht gegen das Diskriminierungsverbot verstoßen und muss dem Transparenzgebot genügen.*)

2. Eine Beendigung eines Vergabeverfahrens im Sektorenbereich ist dann möglich, wenn solche Aufhebungsumstände in Betracht kommen, die auch bei rein privaten Auftraggebern einen Abbruch von Vertragsverhandlungen zulassen, ohne dass dadurch schuldhaft das zwischen den Verhandlungsparteien bestehende vorvertragliche Vertrauensverhältnis verletzt wird. Ein uneingeschränkter und willkürlicher Entschluss zur Aufhebung ist damit ebenso wenig zulässig wie eine nur zum Schein erfolgte Aufhebung.*)

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VPRRS 2013, 0579
DienstleistungenDienstleistungen
Rabattvereinbarungen für Wirkstoffe bzw. Wirkstoffkombinationen

VK Bund, Beschluss vom 10.11.2009 - VK 1-191/09

(ohne amtlichen Leitsatz)

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VPRRS 2013, 0578
NachprüfungsverfahrenNachprüfungsverfahren
Kostentragung nach Antragsrücknahme

BayObLG, Beschluss vom 11.06.2002 - Verg 9/02

(ohne amtlichen Leitsatz)

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VPRRS 2013, 0577
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Vertrag über die Nutzung und den Betrieb von Gewerbeflächen

VK Bund, Beschluss vom 17.06.2009 - VK 1-95/09

(ohne amtlichen Leitsatz)

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VPRRS 2013, 0576
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
VOF: Kein genereller Ausschluss verbundener Unternehmen!

OLG Rostock, Beschluss vom 03.05.2002 - 17 Verg 4/02

Die Tatsache, dass der Bewerber mit einem künftigen potentiellen Lieferanten oder Bauunternehmen kapitalmäßig verflochten war oder ist, berechtigt nicht zu einer negativen Prognose. Die Regel des § 4 Abs. 4 VOF meint nicht die Unabhängigkeit der Person, sondern die Neutralität der Leistung. Ein genereller Ausschluss gesellschaftsrechtlich verbundener Bewerber ist nicht zulässig; gegebenenfalls sind andere Möglichkeiten der Sicherung der Unabhängigkeit in Betracht zu ziehen.

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VPRRS 2013, 0575
DienstleistungenDienstleistungen
Individuelle betriebliche Qualifizierung für behinderte Menschen

VK Bund, Beschluss vom 29.04.2009 - VK 3-76/09

(ohne amtlichen Leitsatz)

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VPRRS 2013, 0574
DienstleistungenDienstleistungen
Rahmenvertrag über Dienstleistungen im Personalwesen

VK Bund, Beschluss vom 28.10.2009 - VK 3-187/09

(ohne amtlichen Leitsatz)

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VPRRS 2013, 0573
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Vergabeunterlagen unklar: Bieter muss nachfragen!

VK Südbayern, Beschluss vom 19.12.2012 - Z3-3-3194-1-53-10/12

Eine kompetente Fachfirma kann sich nicht darauf berufen, dass die Vergabeunterlagen unklar gewesen sind, wenn vom Bieter in ein Formblatt Angaben zum CO2-Äquivalent für Biogas eingetragen werden sollen, wobei in den Erläuterungen zur Tabelle für die Äquivalente ausgeführt ist, dass die Spalte D dieses Formblatts die für die weitere Berechnung zu verwendenden CO2-Äquivalente durch die Vergabestelle für alle Bieter vorgibt und sich der Wert an den mit GEMIS 4.5 ermittelten Summen aller, auf CO2-Emission umgerechneten Treibhausgase orientiert. Die Anmerkung 1 in den Spalten, wo es keine Vorgaben der Vergabestelle nach GEMIS gibt, besagt eindeutig und unzweifelhaft, dass diese Zellen individuell vom Bieter auszufüllen sind. Die Erläuterungen zur Handhabung der Tabelle weisen zudem darauf hin, dass Felder für individuelle Eingaben durch den Bieter vorgesehen sind.*)

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VPRRS 2013, 0572
Mit Beitrag
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Fachkunde und Zuverlässigkeit: Eignungs-, keine Zuschlagskriterien!

VK Brandenburg, Beschluss vom 26.02.2013 - VK 46/12

1. Ein Dokumentationsmangel allein bildet keinen Grund, das Vergabeverfahren zu beanstanden und den beabsichtigten Zuschlag zu untersagen. Dokumentationsmängel können allenfalls dann zum Erfolg des Nachprüfungsantrages führen, wenn gerade wegen dieser Mängel nicht auszuschließen ist, dass die Beanstandungen des Antragstellers begründet sind.

2. Die sich widersprechende Behandlung eines Auftrags als Bau-/ Dienstleistungsauftrag ist für den Bieter spätestens aus den Vergabeunterlagen erkennbar, wenn der Auftraggeber den Auftrag darin als Dienstleistung bezeichnet, Eignungsnachweise jedoch auf der Grundlage der VOB/A fordert und die Vergabeunterlagen nach den Vorschriften der VOB/A ausgestaltet sind.

3. Angebote sind ausschließlich nach den Kriterien zu werten, die in der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen genannt sind. Unterkriterien, die den am Auftrag interessierten Unternehmen nicht vorher zur Kenntnis gebracht wurden, dürfen nicht herangezogen werden.

4. Die Prüfung der Eignung und der Zuschlag unterliegen verschiedenen Regeln. Sie sind als unterschiedliche Vorgänge auch in ihrer zeitlichen Abfolge klar voneinander zu trennen. Bei der den Zuschlag betreffenden Entscheidung dürfen nur Kriterien zur Anwendung kommen, die der Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots dienen. Das bedeutet, dass prinzipiell nur Faktoren berücksichtigt werden dürfen, die mit dem Gegenstand des Auftrags zusammenhängen, das heißt sich auf die Leistung beziehen, die den Gegenstand des Auftrags bildet. Infolge dessen ist eine nochmalige Anwendung von Eignungskriterien im Rahmen der Wirtschaftlichkeitsprüfung ausgeschlossen.

5. Fachkunde und Zuverlässigkeit sind Eignungs-, keine Zuschlagskriterien.

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VPRRS 2013, 0571
DienstleistungenDienstleistungen
Krankentransport und Rettungsdienst können gemeinsam vergeben werden!

VK Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 19.10.2012 - 2 VK LSA 17/12

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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VPRRS 2013, 0570
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Anforderungen an den Inhalt eines Vergabevermerks

VK Lüneburg, Beschluss vom 31.05.2002 - VgK-09/2002

(ohne amtlichen Leitsatz)

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VPRRS 2013, 0569
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Nachverhandlung über den Preis

VK Baden-Württemberg, Beschluss vom 09.09.2002 - 1 VK 47/02

(ohne amtlichen Leitsatz)

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VPRRS 2013, 0566
Mit Beitrag
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Verstoß gegen Sicherheitsvorschriften: Bieter ungeeignet!

VK Bund, Beschluss vom 05.04.2013 - VK 3-14/13

1. Der öffentliche Auftraggeber hat den Zuschlag an ein fachkundiges, leistungsfähiges, gesetzestreues und zuverlässiges Unternehmen zu erteilen. Die Feststellung, ob ein Bieter die erforderliche Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit besitzt, um den ausgeschriebenen Auftrag ordnungsgemäß zu erfüllen, ist das Ergebnis einer Prognose, welche die Vergabestelle im Rahmen eines von den Nachprüfungsinstanzen nur eingeschränkt überprüfbaren Beurteilungsspielraums trifft.

2. Bei der Prüfung der Leistungsfähigkeit eines Bieters ist der Frage nachzugehen, ob dieser über die erforderlichen Mittel und Kapazitäten verfügt, die er zur ordnungsgemäßen Ausführung des ausgeschriebenen Auftrags benötigt. Darüber hinaus umfasst die Prüfung der Leistungsfähigkeit auch die Frage, ob ein Bieter in der Lage ist, die ausgeschriebene Leistung zu erbringen, wobei die Leistungserbringung in Einklang mit den gesetzlichen Vorgaben zu erfolgen hat.

3. Zuverlässig ist ein Bieter, der erwarten lässt, im Rahmen der Auftragserfüllung seinen gesamten hierfür geltenden gesetzlichen Verpflichtungen nachzukommen und der aufgrund der Erfüllung früherer Verträge eine einwandfreie Ausführung des Auftrags einschließlich der Erbringung von Gewährleistungen erwarten lässt.

4. Hat die Vergabestelle gesicherte Kenntnisse, dass der Bieter nicht seinen gesamten gesetzlichen Verpflichtungen nachkommen wird, kann die Vergabestelle die Angebote des Bieters wegen mangelnder Eignung/Leistungsfähigkeit vom Vergabeverfahren ausschließen.

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VPRRS 2013, 0565
Mit Beitrag
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Angebot nur mit fortgeschrittener Signatur: Ausschluss nicht zwingend!

VK Südbayern, Beschluss vom 17.04.2013 - Z3-3-3194-1-07-03/13

1. Das Signaturgesetz trifft prinzipiell nur Regelungen zu qualifizierten Signaturen im Sinne des § 2 Nr. 3 SigG, insbesondere ist gesetzlich nicht geregelt, nach welchem Modell bei der Prüfung einer nur fortgeschrittenen Signatur vorzugehen ist.*)

2. Von der üblichen, aber gesetzlich nicht verankerten Prüfung nur fortgeschrittener Signaturen nach dem sog. Schalenmodell sind vor dem Hintergrund der schwerwiegenden Rechtsfolge des zwingenden Ausschlusses des Bieters bei einer ungültigen Signatur gem. § 16 Abs. 1 Nr. 1b i. V. m. § 13 Abs. 1 Nr. 1 VOB/A im Einzelfall Ausnahmen möglich. Eine ungeprüfte Übernahme der Ergebnisse der Signaturprüfsoftware ist nicht angebracht.*)

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VPRRS 2013, 0564
NachprüfungsverfahrenNachprüfungsverfahren
Streitwert/Auftragssumme bei Vergabe von Architektenleistungen

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 27.06.2003 - Verg 62/02

(ohne amtlichen Leitsatz)

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VPRRS 2013, 0559
Mit Beitrag
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Errichtung von Sozialwohnungen: Öffentlicher Bauauftrag!

EuGH, Urteil vom 08.05.2013 - Rs. C-203/11

1. Die Art. 21 AEUV, 45 AEUV, 49 AEUV, 56 AEUV und 63 AEUV sowie die Art. 22 und 24 der Richtlinie 2004/38/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 29. April 2004 über das Recht der Unionsbürger und ihrer Familienangehörigen, sich im Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten frei zu bewegen und aufzuhalten, zur Änderung der Verordnung (EWG) Nr. 1612/68 und zur Aufhebung der Richtlinien 64/221/EWG, 68/360/EWG, 72/194/EWG, 73/148/EWG, 75/34/EWG, 75/35/EWG, 90/364/EWG, 90/365/EWG und 93/96/EWG stehen einer Regelung wie der in Buch 5 des Dekrets der Flämischen Region vom 27. März 2009 über die Grundstücks- und Immobilienpolitik vorgesehenen entgegen, die die Übertragung von Liegenschaften, die in bestimmten, von der flämischen Regierung bezeichneten Gemeinden belegen sind, der Überprüfung des Bestehens einer "ausreichenden Bindung" des potenziellen Erwerbers oder Mieters zu diesen Gemeinden durch eine provinziale Bewertungskommission unterwirft.*)

2. Art. 63 AEUV ist dahin auszulegen, dass er einer Regelung wie der in Buch 4 dieses Dekrets der Flämischen Region erlassenen, nach der bestimmten Wirtschaftsteilnehmern mit der Erteilung einer Bau- oder Parzellierungsgenehmigung eine "soziale Auflage" erteilt wird, nicht entgegensteht, sofern das vorlegende Gericht die Feststellung trifft, dass diese Regelung für die Erreichung des Ziels, ein ausreichendes Wohnangebot für einkommensschwache Personen oder andere benachteiligte Gruppen der örtlichen Bevölkerung sicherzustellen, erforderlich und angemessen ist.*)

3. Die in dem besagten Dekret der Flämischen Region vorgesehenen Steueranreize und Subventionsmechanismen können als staatliche Beihilfen im Sinne von Art. 107 Abs. 1 AEUV angesehen werden. Es ist Sache des vorlegenden Gerichts, zu beurteilen, ob die Voraussetzungen für das Vorliegen einer staatlichen Beihilfe erfüllt sind, und bejahendenfalls in Bezug auf die in Buch 4 dieses Dekrets vorgesehenen Maßnahmen, mit denen die soziale Auflage für die Bauherren und Parzellierer ausgeglichen werden soll, zu überprüfen, ob aber auf solche Maßnahmen die Entscheidung 2005/842/EG der Kommission vom 28. November 2005 über die Anwendung von Artikel 86 Absatz 2 [EG] auf staatliche Beihilfen, die bestimmten mit der Erbringung von Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse betrauten Unternehmen als Ausgleich gewährt werden, Anwendung findet.*)

4. Die Errichtung von Sozialwohnungen, die anschließend mit einer Preisdeckelung an eine öffentliche Einrichtung des sozialen Wohnungsbaus oder im Wege der Substitution des Dienstleistungserbringers, der die Wohnungen verwirklicht hat, durch diese Einrichtung verkauft werden müssen, fällt unter den Begriff des öffentlichen Bauauftrags in Art. 1 Abs. 2 Buchst. b der Richtlinie 2004/18/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 31. März 2004 über die Koordinierung der Verfahren zur Vergabe öffentlicher Bauaufträge, Lieferaufträge und Dienstleistungsaufträge in der Fassung der Verordnung (EG) Nr. 596/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. Juni 2009, wenn die in dieser Bestimmung vorgesehenen Kriterien erfüllt sind, was zu prüfen Sache des vorlegenden Gerichts ist.*)

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VPRRS 2013, 0558
Mit Beitrag
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Errichtung von Sozialwohnungen: Öffentlicher Bauauftrag!

EuGH, Urteil vom 08.05.2013 - Rs. C-197/11

Die Errichtung von Sozialwohnungen, die anschließend mit einer Preisdeckelung an eine öffentliche Einrichtung des sozialen Wohnungsbaus oder im Wege der Substitution des Dienstleistungserbringers, der die Wohnungen verwirklicht hat, durch diese Einrichtung verkauft werden müssen, fällt unter den Begriff des öffentlichen Bauauftrags in Art. 1 Abs. 2 Buchst. b der Richtlinie 2004/18/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 31. März 2004 über die Koordinierung der Verfahren zur Vergabe öffentlicher Bauaufträge, Lieferaufträge und Dienstleistungsaufträge in der Fassung der Verordnung (EG) Nr. 596/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. Juni 2009, wenn die in dieser Bestimmung vorgesehenen Kriterien erfüllt sind, was zu prüfen Sache des vorlegenden Gerichts ist.*)

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VPRRS 2013, 0557
Mit Beitrag
DienstleistungenDienstleistungen
Erkannte Vergabeverstöße sind sofort zu rügen!

VK Südbayern, Beschluss vom 20.12.2012 - Z3-3-3194-1-58-11/12

1. Lässt sich ein Bieter - durch Abgabe eines Angebots - auf ein Verfahren ein, obwohl für ihn als kompetentes Fachunternehmen bereits nach Durchsicht der Vergabeunterlagen erkennbar gewesen sein müsste, dass hier möglicherweise Vergabeverstöße vorliegen, ist er mit seiner Rüge präkludiert, wenn diese erst auf die Mitteilung hin, dass ein anderer Bieter den Zuschlag erhalten soll, erfolgt.*)

2. Eine positive Kenntnis ist bei objektiv eindeutigen Verstößen etwa aufgrund einer gefestigten Rechtsprechung sehr viel eher anzunehmen, als bei nicht eindeutig geklärten Rechtsfragen. Für die Kenntnis des konkreten von einem Bieter geltend zu machenden Vergaberechtsverstoßes bedarf es für ein fachkundiges Unternehmen in der Regel nicht der vorherigen Konsultation eines Rechtsanwalts. Den Maßstab für die Erkennbarkeit eines Vergaberechtsverstoßes bilden die individuellen Verhältnisse des Antragstellers - subjektiver Maßstab.*)

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VPRRS 2013, 0556
NachprüfungsverfahrenNachprüfungsverfahren
Wann darf der öffentliche AG einen Rechtsanwalt hinzuziehen?

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 05.02.2004 - Verg 25/03

(ohne amtlichen Leitsatz)

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VPRRS 2013, 0555
NachprüfungsverfahrenNachprüfungsverfahren
für erledigt erklärt: Wer muss Kosten tragen?

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 02.03.2004 - Verg 11/00

(ohne amtlichen Leitsatz)

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VPRRS 2013, 0554
VergabeVergabe
Ansatz einer vollen Geschäfts- und Verhandlungsgebühr nicht unbillig!

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 15.03.2004 - Verg 36/03

(ohne amtlichen Leitsatz)

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VPRRS 2013, 0550
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Gebührenreduzierung aus Billigkeitsgründen

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 12.05.2004 - Verg 24/04

(ohne amtlichen Leitsatz)

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VPRRS 2013, 0549
Mit Beitrag
DienstleistungenDienstleistungen
Ausschreibung in Losen: Eignung ist losbezogen zu prüfen!

VK Bund, Beschluss vom 18.01.2013 - VK 1-139/12

1. Der Auftraggeber hat bereits in der Bekanntmachung anzugeben, welche Eignungsnachweise vorzulegen sind; diese bestimmen zugleich die Grundlagen der Eignungsprüfung. Diese Anforderungen dürfen in den den Bietern erst später übersandten Vergabeunterlagen nicht verschärft, ergänzt oder sonst in der Sache abgeändert werden.

2. Wird ein Vergabeverfahren in mehreren Losen ausgeschrieben, ist die Eignung losbezogen zu prüfen und nicht pauschal bezogen auf das Leistungsvolumen des Gesamtauftrags.

3. Aus dem geringen Umsatzanteil eines bestimmten Produkts am Gesamtumsatz des Bieters kann nicht auf dessen unzureichende Leistungsfähigkeit geschlossen werden.

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VPRRS 2013, 0548
Mit Beitrag
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Keine Zuwendung wegen Vergabeverstößen: Verwaltungspraxis rechtmäßig!

OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 27.02.2013 - 6 B 34.12

Eine Verwaltungspraxis, der zufolge eine Zuwendung wegen Vergabeverstößen abgelehnt wird, ist jedenfalls dann nicht ermessensfehlerhaft, wenn die Verstöße geeignet sind, sich auf die Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit der Verwendung der Zuwendung auszuwirken; ein konkreter Nachweis hierfür ist nicht erforderlich.*)

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VPRRS 2013, 0547
DienstleistungenDienstleistungen
Keine ungeprüfte Übernahme einer Bonitätsbewertung!

VK Baden-Württemberg, Beschluss vom 09.04.2013 - 1 VK 08/13

1. Eignungsentscheidungen dürfen nur auf einer gesicherten Erkenntnisgrundlage ergehen, die der Auftraggeber grundsätzlich eigenverantwortlich herstellen muss. Umstände, die nicht auf eigener gesicherter Erkenntnis beruhen, dürfen bei der Bewertung nicht berücksichtigt werden.

2. Mit der ungeprüften Übernahme der für die Eignungsbewertung maßgeblichen Erkenntnisse an eine Wirtschaftsauskunftsdatei genügt der öffentliche Auftraggeber seiner vergaberechtlichen Pflicht zur Schaffung einer hinreichend sicheren Erkenntnisgrundlage nicht. Das bedeutet nicht, dass die Verwertung von Bonitätsbewertungen einer Auskunftei in Vergabeverfahren ausgeschlossen ist. Der Auftraggeber muss aber sicherstellen, dass diese Angaben nicht ungeprüft und ohne jede Korrekturmöglichkeit zur Grundlage der Eignungsbewertung werden.

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VPRRS 2013, 0546
Mit Beitrag
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Vereinbarung von Produktaustausch: Änderung der Vergabeunterlagen!

VK Arnsberg, Beschluss vom 23.04.2013 - VK 7/13

Die Vereinbarung des Austausches von angebotenen Produkten, die die technischen Parameter der Leistungsbeschreibung nicht erfüllen mit solchen, die der Auftraggeber erwartet, stellt eine unzulässige Nachverhandlung dar. Die Angebote sind im Offenen Verfahren wegen Abänderung der Verdingungsunterlagen auszuschließen.*)

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VPRRS 2013, 0545
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Vereinbarung von Produktaustausch: Änderung der Vergabeunterlagen!

VK Arnsberg, Beschluss vom 23.04.2013 - VK 07/13

Die Vereinbarung des Austausches von angebotenen Produkten, die die technischen Parameter der Leistungsbeschreibung nicht erfüllen mit solchen, die der Auftraggeber erwartet, stellt eine unzulässige Nachverhandlung dar. Die Angebote sind im Offenen Verfahren wegen Abänderung der Verdingungsunterlagen auszuschließen.*)

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VPRRS 2013, 0543
Mit Beitrag
DienstleistungenDienstleistungen
Keine ungeprüfte Übernahme einer Bonitätsbewertung!

VK Baden-Württemberg, Beschluss vom 09.04.2013 - 1 VK 8/13

1. Eignungsentscheidungen dürfen nur auf einer gesicherten Erkenntnisgrundlage ergehen, die der Auftraggeber grundsätzlich eigenverantwortlich herstellen muss. Umstände, die nicht auf eigener gesicherter Erkenntnis beruhen, dürfen bei der Bewertung nicht berücksichtigt werden.

2. Mit der ungeprüften Übernahme der für die Eignungsbewertung maßgeblichen Erkenntnisse an eine Wirtschaftsauskunftsdatei genügt der öffentliche Auftraggeber seiner vergaberechtlichen Pflicht zur Schaffung einer hinreichend sicheren Erkenntnisgrundlage nicht. Das bedeutet nicht, dass die Verwertung von Bonitätsbewertungen einer Auskunftei in Vergabeverfahren ausgeschlossen ist. Der Auftraggeber muss aber sicherstellen, dass diese Angaben nicht ungeprüft und ohne jede Korrekturmöglichkeit zur Grundlage der Eignungsbewertung werden.

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VPRRS 2013, 0542
Mit Beitrag
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Angebot besser als Ausschreibung: Ausschluss trotzdem zwingend!

VK Baden-Württemberg, Beschluss vom 26.03.2013 - 1 VK 5/13

1. Die Vergabestelle entscheidet, welche Anforderungen sie an die ausgeschriebene Leistung stellt, wie sie diese definiert und durch konkrete technische Angaben festlegt.

2. Angebote, die den Anforderungen der Ausschreibung nicht entsprechen, dürfen aus Gründen des Wettbewerbs und der Gleichbehandlung der Bieter selbst dann nicht gewertet werden, wenn sie mit der ausgeschriebenen Leistung gleichwertig oder sogar höherwertiger sind.

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VPRRS 2013, 0541
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Reduzierung der Gebühren der Vergabekammer

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 12.05.2004 - Verg 27/04

(ohne amtlichen Leitsatz)

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VPRRS 2013, 0540
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
BND-Gebäude: Wegen Sicherheitsinteressen kein Vergaberechtsschutz!

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 30.03.2005 - Verg 101/04

(ohne amtlichen Leitsatz)

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VPRRS 2013, 0539
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Reduzierung der Gebühren der Vergabekammer

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 12.05.2004 - Verg 26/04

(ohne amtlichen Leitsatz)

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VPRRS 2013, 0538
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Wie errechnet sich der Gesamtauftragswert einer Baumaßnahme?

VK Baden-Württemberg, Beschluss vom 06.03.2013 - 1 VK 02/13

1. Die pflichtgemäße Schätzung des Auftragswerts muss nach rein objektiven Kriterien erfolgen und jenen Wert treffen, den ein umsichtiger und sachkundiger öffentlicher Auftraggeber nach sorgfältiger Prüfung des relevanten Marktsegments und auf dem Boden einer betriebswirtschaftlichen Finanzplanung veranschlagen würde.

2. Der Gesamtauftragswert einer Baumaßnahme errechnet sich aus der Summe aller für die Erstellung der baulichen Anlage erforderlichen Leistungen ohne Umsatzsteuer, wobei zum Gesamtauftragswert unter anderem nicht die Baunebenkosten sowie der Wert des Grundstücks als auch dessen öffentliche Erschließungskosten gehören.

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VPRRS 2013, 0537
Mit Beitrag
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Wie errechnet sich der Gesamtauftragswert einer Baumaßnahme?

VK Baden-Württemberg, Beschluss vom 06.03.2013 - 1 VK 2/13

1. Die pflichtgemäße Schätzung des Auftragswerts muss nach rein objektiven Kriterien erfolgen und jenen Wert treffen, den ein umsichtiger und sachkundiger öffentlicher Auftraggeber nach sorgfältiger Prüfung des relevanten Marktsegments und auf dem Boden einer betriebswirtschaftlichen Finanzplanung veranschlagen würde.

2. Der Gesamtauftragswert einer Baumaßnahme errechnet sich aus der Summe aller für die Erstellung der baulichen Anlage erforderlichen Leistungen ohne Umsatzsteuer, wobei zum Gesamtauftragswert unter anderem nicht die Baunebenkosten sowie der Wert des Grundstücks und dessen öffentliche Erschließungskosten gehören.

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VPRRS 2013, 0536
DienstleistungenDienstleistungen
Nur "böser Schein" der Parteilichkeit reicht für Verstoß nicht aus!

VK Brandenburg, Beschluss vom 28.01.2013 - VK 43/12

1. Ein Verstoß gegen die Vorgaben des § 101a GWB ist nicht geeignet, einen Schaden im Sinne des § 107 Abs. 2 Satz 2 GWB zu begründen oder die Zuschlagschancen oder sonstige Erfolgsaussichten des Bieters zu verbessern.

2. Von einem Antragsteller, der als erfahren im Umgang mit öffentlichen Vergabeverfahren im Bereich des Schienenpersonennahverkehrs anzusehen ist, ist es zu erwarten, dass bei Anwendung der üblichen Sorgfalt ein Verstoß gegen die Vorabinformationspflicht des Art. 7 Abs. 2 der VO (EG) Nr. 1370/2007 erkennen kann, wenn die Vergabebekanntmachung nur 5 ½ Monate statt ein Jahr nach der Veröffentlichung der Vorinformation im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union erfolgt.

3. Eine Verletzung des Diskriminierungsverbotes liegt nicht bereits dann vor, wenn lediglich ein "böser Schein" der Parteilichkeit bzw. die abstrakte Möglichkeit eines Interessenkonfliktes vorgetragen ist. Vielmehr bedarf es konkreter Umstände, die eine Wettbewerbsverzerrung in Form einer Parteilichkeit in dem streitigen Vergabeverfahren sowohl auf Seiten des Auftraggebers als auch auf Seiten des Bieters beteiligter natürlicher Personen besorgen lassen.

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VPRRS 2013, 0535
Mit Beitrag
Brief- und PaketdienstleistungenBrief- und Paketdienstleistungen
Nebenangebote und Niedrigstpreisvergabe kombinierbar?

BGH, Beschluss vom 23.01.2013 - X ZB 8/11

Dass das Gemeinschaftsrecht der Zulassung von Varianten dann entgegensteht, wenn das Hauptangebot allein nach dem Preis zu werten ist, erscheint nicht zwingend. Dies gilt insbesondere, wenn die Beschränkung auf dieses Wertungskriterium für den Vergabegegenstand sachgerecht ist.




VPRRS 2013, 1830
NachprüfungsverfahrenNachprüfungsverfahren
Kostenentscheidung nach Antragsrücknahme

OLG Bremen, Beschluss vom 27.05.2013 - Verg 1/13

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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VPRRS 2013, 1829
Abfallbeförderung/-entsorgungAbfallbeförderung/-entsorgung
Zweckgebundene Vermietung von Grundstück: Vergaberecht nicht anwenbar

VK Bremen, Beschluss vom 31.01.2013 - VK 5/12

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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VPRRS 2013, 0534
Mit Beitrag
Abfallbeförderung/-entsorgungAbfallbeförderung/-entsorgung
Trotz unterschiedlich hoher Risikozuschläge: Angebote vergleichbar!

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 10.04.2013 - Verg 50/12

1. Die Eindeutigkeit und Vollständigkeit der Leistungsbeschreibung ist ein der unbeschränkten Kontrolle der Vergabenachprüfungsinstanzen unterliegender unbestimmter Rechtsbegriff. Das heißt, dass lediglich subjektive Vorstellungen der Bieter von Inhalt und Umfang der Eindeutigkeit und Vollständigkeit nicht maßgebend sind.*)

2. Der öffentliche Auftraggeber hat in der Leistungsbeschreibung diejenigen Daten und Fakten bekanntzugeben, über die er liquide verfügt oder die er sich - gemessen an den Grundsätzen der Zumutbarkeit - mit der Ausschreibung adäquaten Mitteln, in der für das Vergabeverfahren zur Verfügung stehenden vergleichsweise kurzen Zeit und mit den dafür in der Regel nur begrenzt verfügbaren administrativen Ressourcen beschaffen kann.*)

3. Der Grundsatz, dass die Angebote vergleichbar sein müssen, bezieht sich auf den Inhalt der Angebote sowie darauf, dass die Angebote zu demselben und klar definierten Leistungsgegenstand abgegeben worden sind. Dass die Angebote und die Preise mit Rücksicht auf die zu erwartenden Leistungsmengen (Mehrungen oder Minderungen) verschieden hohe Risikozuschläge beinhalten können, macht sie nicht unvergleichbar.*)

4. Bei zu erwartenden Mengenschwankungen besteht kein Anspruch darauf, dass der Auftraggeber Mengenrisiken zu seinen Lasten übernimmt oder Bieterinteressen in der Weise bedient, indem er eine Methode vorgibt, nach der die Angebotspreise möglichst risikolos kalkuliert werden können.*)

5. Zur Vereinbarkeit von kommunalen Erfassungssystemen mit solchen sog. Systembetreiber nach § 6 VerpackV.*)

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VPRRS 2013, 0533
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Ist der Begriff "Ein-/Aus-Schalter" missverständlich?

VK Bund, Beschluss vom 22.05.2003 - VK 1-29/03

(ohne amtlichen Leitsatz)

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VPRRS 2013, 0532
DienstleistungenDienstleistungen
Aufklärungspflicht der Vergabestelle im Verhandlungsverfahren

VK Bund, Beschluss vom 18.10.2001 - VK 2-32/01

(ohne amtlichen Leitsatz)

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VPRRS 2013, 0531
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Vermischung von Eignungs- und Zuschlagskriterien unverzüglich rügen!

VK Brandenburg, Beschluss vom 27.09.2012 - VK 30/12

1. Die Rügeobliegenheit verlangt, dass jeder einzelne geltend gemachte Vergaberechtsverstoß, den der Antragsteller zum Gegenstand der Nachprüfung machen will, gerügt werden muss. Die Rüge muss eine konkrete vergaberechtliche Beanstandung enthalten, damit der öffentliche Auftraggeber erkennen kann, um welchen Mangel es sich handelt und diesen abstellen kann.

2. Wird ein Zuschlagskriterium "Struktur des vorgeschlagenen Personaleinsatzes" den Bewerbern mit Übersendung der Bewerbungsbedingungen als Anlage der Aufforderung zur Abgabe eines ersten indikativen Angebotes zur Kenntnis gegeben worden und rügt ein Bieter diesen Umstand bis zur Abgabe seines indikativen Angebotes nicht, ist er nach Angebotsabgabe mit dieser Rüge präkludiert. § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB ist auf Verhandlungsverfahren mit vorgeschaltetem Teilnahmeverfahren, in dem regelmäßig in der Bekanntmachung noch keine Frist zur Angebotsabgabe benannt ist, entsprechend anzuwenden.

3. Trifft der Auftraggeber seine Wertungsentscheidung in einer gemeinsamen Sitzung mit den durch ihn Beauftragten bzw. Sachverständigen der Vergabestelle, ist kein Grund ersichtlich, ihn im Hinblick auf die Eigenverantwortlichkeit der Vergabeentscheidung anders zu behandeln, als Auftraggeber, die sich (zulässigerweise) nachträglich die Entscheidung der Vergabestelle erkennbar zu eigen machen.

4. Ein Dokumentationsmangel allein bildet keinen Grund, das Vergabeverfahren zu beanstanden und den beabsichtigten Zuschlag zu untersagen. Dokumentationsmängel können allenfalls dann zum Erfolg des Nachprüfungsantrages führen, wenn gerade wegen dieser Mängel nicht auszuschließen ist, dass die Beanstandungen des Antragstellers begründet sind.

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VPRRS 2013, 0530
Mit Beitrag
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Kein vorbeugender Unterlassungsanspruch im Unterschwellenbereich!

OLG Brandenburg, Beschluss vom 10.12.2012 - 6 U 172/12

1. Für den Fall der Zurückweisung eines Antrages auf Erlass einer einstweiligen Verfügung durch Urteil sieht das Gesetz keinen Eilrechtsschutz in zweiter Instanz vor, wonach eine vorläufige Anordnung getroffen werden könnte, die inhaltlich dem Erlass der mit dem Berufungsantrag begehrten einstweiligen Verfügung entspricht.*)

2. Gegen die Anerkennung eines vorbeugenden Unterlassungsanspruchs bei Vergabeverfahren unterhalb der Schwellenwerte spricht, dass dadurch Primärrechtsschutz möglicherweise in weitergehendem Umfang möglich wäre als in Oberschwellenverfahren.*)

3. Ein auf das positive Interesse gerichteter Schadensersatzanspruch mit dem Ziel der Rückgängigmachung der Aufhebung der Ausschreibung wegen enttäuschten Vertrauens des betroffenen Bieters darauf, dass das Vergabeverfahren nach den Vorschriften des Vergaberechts abgewickelt wird, kommt nur für den Bieter in Betracht, der ohne den jeweiligen Vergabefehler den Auftrag hätte erhalten müssen. Ein solcher Anspruch scheidet aus, wenn das aufgehobene Verfahren nicht unmittelbar mit einem Zuschlag beendet werden konnte.*)

4. Enthält die Ausschreibung einen nicht unerheblichen Mengenfehler, der dazu führen würde, dass das letztlich beauftragte Unternehmen eine Erhöhung des Einheitspreises für die tatsächlich ausgeführte Menge der Leistung verlangen könnte, sind die Angebote hinsichtlich der gebotenen Preise nicht miteinander vergleichbar. Bei einer solchen Sachlage hat ein Bieter keinen Anspruch darauf, dass der Auftraggeber vor Erteilung des Zuschlags an dem als fehlerhaft erkannten Leistungsverzeichnis festgehalten wird.*)

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VPRRS 2013, 0529
Mit Beitrag
DienstleistungenDienstleistungen
Auch Leiharbeiter und freie Mitarbeiter sind Arbeitnehmer des Bieters!

OLG Brandenburg, Beschluss vom 20.11.2012 - Verg W 10/12

1. Der Auftraggeber darf bei der Prüfung der Eignung der Bieter von Eigenerklärungen ausgehen, wenn sich keine objektiv begründeten, konkreten Zweifel an deren Richtigkeit ergeben.*)

2. Fordert der Auftraggeber in den Verdingungsunterlagen die Vorlage von Befähigungsnachweisen für "Mitarbeiter", dürfen dies Bieter dahingehend verstehen, dass die betreffenden Personen dauerhaft oder zeitweise in seinen Betrieb eingegliedert sein und seinem Weisungsrecht unterliegen müssen. Diese Voraussetzungen können nicht nur eigene Arbeitnehmer des Bieters erfüllen, sondern auch Leiharbeiter oder freie Mitarbeiter, die ihre Dienste weisungsgebunden im Rahmen der vom Bieter bestimmten Arbeitsorganisation erbringen. In dieser Weise beschäftigtes Personal ist auch nicht als Subunternehmer anzusehen.*)

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