Vergabepraxis & -recht.
Volltexturteile nach Sachgebieten
11050 Entscheidungen insgesamt
Online seit 2013
VPRRS 2013, 0702
Nachprüfungsverfahren
VK Bund, Beschluss vom 02.09.2011 - VK 3-62/11
(ohne amtlichen Leitsatz)
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VPRRS 2013, 0701
Dienstleistungen
VK Bund, Beschluss vom 15.07.2011 - VK 1-72/11
(ohne amtlichen Leitsatz)
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VPRRS 2013, 0700
Bewachungsleistungen
VK Bund, Beschluss vom 04.07.2011 - VK 2-61/11
Eine widersprüchliche Formulierung in den Ausschreibungsunterlagen verstößt gegen das Gebot der Klarheit und Widerspruchsfreiheit bei der Formulierung von Vergabeunterlagen als besonderer Ausprägung des Transparenzgebots und ist damit rechtswidrig.
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VPRRS 2013, 0699
Arzneimittel
VK Bund, Beschluss vom 24.06.2011 - VK 2-58/11
(ohne amtlichen Leitsatz)
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VPRRS 2013, 0698
Arzneimittel
VK Bund, Beschluss vom 15.06.2011 - VK 3-65/11
(ohne amtlichen Leitsatz)
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VPRRS 2013, 0697
Arzneimittel
VK Bund, Beschluss vom 14.06.2011 - VK 3-62/11
(ohne amtlichen Leitsatz)
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VPRRS 2013, 0696
Dienstleistungen
VK Bund, Beschluss vom 10.06.2011 - VK 3-59/11
(ohne amtlichen Leitsatz)
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VPRRS 2013, 0695
Bau & Immobilien
VK Bund, Beschluss vom 30.03.2011 - VK 3-18/11
(ohne amtlichen Leitsatz)
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VPRRS 2013, 0694
Brief- und Paketdienstleistungen
VK Bund, Beschluss vom 26.11.2010 - VK 3-114/10
(ohne amtlichen Leitsatz)
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VPRRS 2013, 0693
Arzneimittel
VK Bund, Beschluss vom 27.08.2010 - VK 3-84/10
(ohne amtlichen Leitsatz)
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VPRRS 2013, 0692
Ausrüstungsgegenstände
VK Bund, Beschluss vom 30.07.2010 - VK 2-56/10
Auf die Beschaffung von Handgepäckkontrollstellen für einen Flughafen ist Vergaberecht nicht anwendbar, weil es um eine Umsetzung von Maßnahmen der Terrorismusbekämpfung handelt.
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VPRRS 2013, 0691
Arzneimittel
VK Bund, Beschluss vom 25.11.2011 - VK 1-135/11
(ohne amtlichen Leitsatz)
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VPRRS 2013, 0690
Dienstleistungen
VK Bund, Beschluss vom 11.11.2011 - VK 2-133/11
(ohne amtlichen Leitsatz)
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VPRRS 2013, 0689
Arzneimittel
VK Bund, Beschluss vom 21.10.2011 - VK 3-131/11
(ohne amtlichen Leitsatz)
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VPRRS 2013, 0687
Abfallbeförderung/-entsorgung
VK Bremen, Beschluss vom 31.01.2013 - 16-VK 5/12
Die Verpachtung eines Grundstücks fällt nicht unter das Vergaberecht.
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VPRRS 2013, 0686
Dienstleistungen
VK Baden-Württemberg, Beschluss vom 23.10.2012 - 1 VK 37/12
1. Bei einem Verhandlungsverfahren mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb dient der Teilnahmewettbewerb der abschließenden Ermittlung der geeigneten Bewerber aus deren Kreis dann die Bewerber ausgesucht werden, mit denen der Auftraggeber den Auftragsinhalt erörtern will. Der Auftraggeber hat bereits in der Bekanntmachung anzugeben, welche Nachweise hierbei zur Prüfung der Eignung vorzulegen sind. Aus Gründen der Transparenz ist der Auftraggeber an die bekannt gemachten Vorgaben gebunden. Im Nachhinein dürfen davon abweichend keine weiteren Eignungsnachweise verlangen werden.
2. Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, wenn der geltend gemachte Vergabeverstoß aufgrund der Vergabeunterlagen erkennbar war und nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt wurde. Wird in der Bekanntmachung noch keine Frist zur Angebotsabgabe genannt, sondern erst in den Vergabeunterlagen oder der Aufforderung zur Angebotsabgabe, ist die dort genannte Frist maßgebend. Dabei kommt es nicht darauf an, ob der Antragstellerin tatsächlich vom Vergabefehler Kenntnis hatte. Es genügt, wenn der Fehler erkennbar war.
3. Im Rahmen einer Rüge sind an die Darlegung des Sachverhalts keine allzu strengen Anforderungen zu stellen. Nicht erforderlich ist, dass der Antragsteller positive Kenntnis von den als Tatsachen behaupteten Umständen hat. Er darf auch das behaupten, was er aus seiner Sicht für wahrscheinlich oder möglich hält. Die Sachverhaltsdarstellung hat aber doch so konkret zu sein, dass sich hieraus substantiiert und schlüssig die Verletzung von Vergabevorschriften ergibt.
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VPRRS 2013, 0685
Arzneimittel
VK Bund, Beschluss vom 21.10.2011 - VK 3-128/11
(ohne amtlichen Leitsatz)
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VPRRS 2013, 0684
Dienstleistungen
VK Bund, Beschluss vom 21.10.2011 - VK 1-123/11
(ohne amtlichen Leitsatz)
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VPRRS 2013, 0683
Dienstleistungen
VK Bund, Beschluss vom 12.10.2011 - VK 2-115/11
(ohne amtlichen Leitsatz)
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VPRRS 2013, 0682
Brief- und Paketdienstleistungen
VK Baden-Württemberg, Beschluss vom 01.02.2011 - 1 VK 1/11
(ohne amtlichen Leitsatz)
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VPRRS 2013, 0681
Dienstleistungen
VK Arnsberg, Beschluss vom 21.02.2011 - VK 1/11
(ohne amtlichen Leitsatz)
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VPRRS 2013, 0680
Brief- und Paketdienstleistungen
VK Baden-Württemberg, Beschluss vom 16.05.2013 - 1 VK 12/13
1. Die Zuständigkeit der Vergabekammern der Länder richtet sich grundsätzlich nach dem Sitz des Auftraggebers. Bei einer länderübergreifenden Beschaffung - also bei der Vergabe einer einheitlichen Gesamtleistung - ist die Vergabekammer zuständig, in deren Land der Schwerpunkt der Maßnahme liegt. Lässt sich ein Schwerpunkt nicht feststellen, kann die Vergabekammer eines jeden in Frage kommenden Landes angerufen werden, wenn in der Bekanntmachung keine Vergabekammer genannt wurde.
2. Wird eine länderübergreifende Beschaffung von mehreren Bundesländern nur rein zeitlich sowie aus organisatorischen Gründen gemeinsam durchgeführt, stehen aber hinter dieser mehrere Ausschreibungen, handelt es sich um tatsächlich und rechtlich getrennte Beschaffungsvorgänge für die jeweiligen unterschiedlichen Auftraggeber verschiedener Länder, sind die jeweiligen Vergabekammern dieser Länder für die jeweils ihnen zuzurechnenden Beschaffungsvorgänge zuständig. Die hiernach zuständigen Vergabekammern sind bereits in der Vergabebekanntmachung zu benennen.
3. Eine Vergabekammer wird nicht durch eine falsche Benennung zuständig. Eine Bindungswirkung kommt der Zuständigkeitsbestimmung in einer Bekanntmachung nicht zu. Vielmehr ist eine Vergabekammer eigenständig gehalten, ihre Zuständigkeit im Rahmen eines bei ihr eingegangenen Nachprüfungsantrags zu prüfen und bei Zuständigkeit einer anderen Vergabekammer, den Nachprüfungsantrag von Amts wegen an diese zu verweisen.
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VPRRS 2013, 0679
Bau & Immobilien
VG Düsseldorf, Urteil vom 05.06.2013 - 6 K 2273/12
Die Bekanntmachung einer öffentlichen Ausschreibung in zwei großen regionalen Tageszeitungen mit einer Gesamtauflage von 800.000 Exemplaren stellt keinen Verstoß gegen die Verpflichtung zur Anwendung der VOB/A dar.
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VPRRS 2013, 0678
Bau & Immobilien
VK Südbayern, Beschluss vom 22.04.2013 - Z3-3-3194-1-13-04/13
1. Wenn die Interpolationsformel für die Wertung des Zuschlagskriteriums "Preis" bei üblicher Sorgfalt bereits aus den Vergabeunterlagen erkennbar ist, ist ein Nachprüfungsantrag mangels Rüge insoweit gemäß § 107 Abs. 3 S. 1 Nr. 3 GWB präkludiert.*)
2. Wenn die Leistungsbeschreibung - wie vorliegend - funktionaler Natur ist, ist es nicht zu beanstanden, wenn beim Zuschlagskriterium "Qualität" auch die technische Ausrüstung (technischen Größen) bewertet wird.*)
3. Ein Rechenfehler des Auftragsgegners, der zu einer anderen Gewichtung eines Zuschlagskriteriums und dessen Unterkriterien führt, als den Bietern bekanntgegeben, ist grundsätzlich geeignet subjektive Bieterrechte zu verletzen.*)
4. Anforderungen bzw. Kriterien des Auftraggebers sind grundsätzlich nach dem objektiven Empfängerhorizont eines sach- und fachkundigen - mit den Einzelheiten der Ausschreibung vertrauten - Bieters gemäß § 133 BGB auszulegen. Die jeweilige Benennung eines Kriteriums in den Ausschreibungsunterlagen ist insbesondere in einem Verhandlungsverfahren und einer funktionalen Leistungsbeschreibung alleine nicht für die Wertung entscheidend. Bedeutung können insbesondere auch seine näheren Erläuterungen z.B. in Verhandlungsgesprächen sowie die für die Bieter erkennbaren Grundlagen der Bewertung erlangen.*)
5. Bei der Wertung hat der öffentliche Auftraggeber einen weiten Beurteilungsspielraum. Die Zuschlagsentscheidung ist einer nachträglichen Kontrolle durch die Vergabekammer nur eingeschränkt zugänglich.*)
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VPRRS 2013, 0677
Bau & Immobilien
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 19.03.2001 - Verg 7/01
1. Zur Abgabe eines Angebots kann bei beschränkter Ausschreibung nach öffentlichem Teilnahmewettbewerb nur derjenige Interessent aufgefordert werden, der die von der Vergabestelle zulässigerweise geforderten Eignungsnachweise (§ 8 Nr. 4, 3 VOL/A) bereits mit seinem Teilnahmeantrag vorgelegt hat. Demgemäß darf die Vergabestelle nur diejenigen Unterlagen ihrer Eignungsprüfung zugrunde legen, welche der Interessent mit seinem Teilnahmeantrag vorgelegt hat.*)
2. Ein wegen unvollständiger Eignungsnachweise auszuschließender Interessent ist nicht befugt, im weiteren Verlauf der Ausschreibung eingetretene Vergaberechtsverstöße zu rügen. Die Rügebefugnis dieses Interessenten ist beschränkt auf die seinen Ausschluss tragenden Erwägungen.*)
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VPRRS 2013, 0676
Bau & Immobilien
OLG Koblenz, Beschluss vom 11.09.2000 - 1 Verg. 1/99
Gibt es, wie im Regelfall, mangels Zuschlags noch keine "Auftragssumme", so bemisst sich der Streitwert nach § 12a GKG auch nicht nach dem von der Vergabestelle nach § 1a VOB/A ermittelten Auftrags-Schätzwert; maßgebend ist dann der Preis des Angebots, auf das der Antrag stellende Bieter die Zuschlagserteilung begehrt.*)
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VPRRS 2013, 0675
Bau & Immobilien
OLG Dresden, Beschluss vom 10.01.2000 - WVerg 1/99
Entspricht das vorne gelegene Angebot wegen Verstoßes des Auftraggebers gegen § 9 Nr. 1 VOB/A nicht den Erfordernissen, ist die Ausschreibung aufzuheben, wenn der Bieter plausibel darlegen kann, er wäre auch bei korrekter Leistungsbeschreibung Erster gewesen.
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VPRRS 2013, 0674
Bau & Immobilien
KG, Beschluss vom 08.02.2000 - KartVerg 07/99
1. Wem die Gebühr und die notwendigen Aufwendungen eines Beteiligten im Verfahren vor der Vergabekammer aufzuerlegen sind, ist nach den Grundsätzen zu entscheiden, die bei Erledigung eines gerichtlichen Streitverfahrens Anwendung finden.
2. Als entsprechend heranzuziehende Vorschriften, nach denen die Kostenentscheidung zu treffen ist, kommen § 161 Abs. 2 VwGO und § 91 a ZPO in Betracht.
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VPRRS 2013, 0673
Bau & Immobilien
OVG Schleswig-Holstein, Urteil vom 23.08.2001 - 4 L 5/01
1. Aufwendungen, die entgegen Vergabevorschriften entstanden sind, können als nicht zuschussfähig behandelt werden.
2. Es verstößt gegen Vergaberecht, wenn die Ausschreibung lediglich in einer kleinen Lokalzeitung bekannt gemacht wird mit der Folge, dass der Wettbewerb nur auf regionale Bewerber beschränkt wird. Die veröffentlichte Ausschreibung muss überregionalen Wettbewerb zulassen.
3. Das Wettbewerbsziel steht gleichberechtigt neben dem Ziel sparsamer Haushaltsbewirtschaftung. Eine Ausschreibung dient dem Auswahlverfahren zur Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots; deshalb müssen sich die Mitbewerber im Leistungswettbewerb überregional um den Auftrag bewerben können.
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VPRRS 2013, 0672
Brief- und Paketdienstleistungen
VK Schleswig-Holstein, Beschluss vom 11.06.2010 - VK-SH 10/10
Wenn die Parteien das Nachprüfungsverfahren deshalb für erledigt erklären haben, weil der Antragsgegner abhilft und der Antragsteller damit im materiellen Sinn obsiegt, hat der Antragsgegner die Gebühren der Kammer aus Billigkeitsgründen gemäß 128 Abs. 3 Satz 5 GWB zu tragen. Die ihm im Rahmen seiner Rechtsverfolgung entstandenen Kosten trägt der Antragsteller allerdings selbst, da § 128 Absatz 4 GWB im Gegensatz zu Absatz 3 die Berücksichtigung von Billigkeitserwägungen nicht vorsieht. *)
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VPRRS 2013, 0671
Dienstleistungen
VK Baden-Württemberg, Beschluss vom 23.04.2013 - 1 VK 09/13
1. Mit der Angabe eines Gesamtpreises von 0,00 Euro bringt der Bieter zum Ausdruck, dass auch der Einheitspreis jeweils 0,00 Euro beträgt. Das Angebot kann deshalb nicht mit der Begründung, dass die Einheitspreise gefehlt hätten, ausgeschlossen werden. Das gilt jedenfalls dann, wenn der Bieter im Angebot dargelegt, weshalb er für diese Positionen keine Eintragungen bzw. Eintragungen mit 0,00 Euro vorgenommen hat.
2. Ein indikatives Angebot kann bereits vor der Verhandlungsphase ausgeschlossen werden.
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VPRRS 2013, 0670
Dienstleistungen
VK Baden-Württemberg, Beschluss vom 23.04.2013 - 1 VK 9/13
1. Mit der Angabe eines Gesamtpreises von 0,00 Euro bringt der Bieter zum Ausdruck, dass auch der Einheitspreis jeweils 0,00 Euro beträgt. Das Angebot kann deshalb nicht mit der Begründung, dass die Einheitspreise gefehlt hätten, ausgeschlossen werden. Das gilt jedenfalls dann, wenn der Bieter im Angebot darlegt, weshalb er für diese Positionen keine Eintragungen bzw. Eintragungen mit 0,00 Euro vorgenommen hat.
2. Ein indikatives Angebot kann bereits vor der Verhandlungsphase ausgeschlossen werden.
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VPRRS 2013, 0669
Bau & Immobilien
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 14.03.2001 - Verg 30/00
Die bloße Mitteilung der Vergabestelle an den Bieter, dass ihm der Auftrag erteilt werde, reicht nicht für die wirksame Zuschlagserteilung aus, wenn die Auftragssumme und die einzelnen Auftragsbestandteile erst später noch schriftlich mitgeteilt werden sollen.
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VPRRS 2013, 0668
Bau & Immobilien
VK Sachsen, Beschluss vom 05.11.1999 - 1/SVK/20-99
Hat ein Bieter mit eigenen "Technischen Vorbemerkungen" andere Produkte als vom AG gewünscht alternativ angegeben, so ist dies grundsätzlich als Nebenangebot zu werten, auch wenn es nicht ausdrücklich so bezeichnet worden ist.
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VPRRS 2013, 0667
Nachprüfungsverfahren
OLG Rostock, Beschluss vom 20.03.2000 - 17 W 5/99
Ein nach Zuschlagserteilung gestellter Nachprüfungsantrag ist jedenfalls dann zulässig, wenn der übergangene Bieter mangels Information über den Stand des Vergabeverfahrens keine Chance hatte, rechtzeitig das Nachprüfungsverfahren einzuleiten.
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VPRRS 2013, 0666
Bau & Immobilien
KG, Beschluss vom 08.02.2000 - KartVerg 7/99
1. Wem die Gebühr und die notwendigen Aufwendungen eines Beteiligten im Verfahren vor der Vergabekammer aufzuerlegen sind, ist nach den Grundsätzen zu entscheiden, die bei Erledigung eines gerichtlichen Streitverfahrens Anwendung finden.
2. Als entsprechend heranzuziehende Vorschriften, nach denen die Kostenentscheidung zu treffen ist, kommen § 161 Abs. 2 VwGO und § 91 a ZPO in Betracht.
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VPRRS 2013, 0665
Bau & Immobilien
OLG Dresden, Beschluss vom 10.01.2000 - WVerg 0001/99
Entspricht das vorne gelegene Angebot wegen Verstoßes des Auftraggebers gegen § 9 Nr. 1 VOB/A nicht den Erfordernissen, ist die Ausschreibung aufzuheben, wenn der Bieter plausibel darlegen kann, er wäre auch bei korrekter Leistungsbeschreibung Erster gewesen.
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VPRRS 2013, 0663
Dienstleistungen
VK Berlin, Beschluss vom 20.02.2003 - VK-B1-62/02
(ohne amtlichen Leitsatz)
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VPRRS 2013, 0661
Abfallbeförderung/-entsorgung
VK Arnsberg, Beschluss vom 02.02.2011 - VK 27/10
(ohne amtlichen Leitsatz)
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VPRRS 2013, 0660
Arzneimittel
VK Bund, Beschluss vom 11.10.2011 - VK 3-122/11
(ohne amtlichen Leitsatz)
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VPRRS 2013, 0659
Bau & Immobilien
VK Baden-Württemberg, Beschluss vom 26.02.2013 - 1 VK 03/13
Die Regelung des § 128 Abs. 3 Satz 4 GWB, wonach bei einer Rücknahme oder anderweitigen Erledigung der Antragsteller die Hälfte der Gebühr zu entrichten hat, steht der Anwendung des § 128 Abs. 3 Satz 5 GWB nicht entgegen. Deshalb kann es auch der Billigkeit entsprechen, dem Antragsgegner die Verfahrenskosten aufzuerlegen.
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VPRRS 2013, 0658
Bau & Immobilien
VK Baden-Württemberg, Beschluss vom 26.02.2013 - 1 VK 3/13
Die Regelung des § 128 Abs. 3 Satz 4 GWB, wonach bei einer Rücknahme oder anderweitigen Erledigung der Antragsteller die Hälfte der Gebühr zu entrichten hat, steht der Anwendung des § 128 Abs. 3 Satz 5 GWB nicht entgegen. Deshalb kann es auch der Billigkeit entsprechen, dem Antragsgegner die Verfahrenskosten aufzuerlegen.
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VPRRS 2013, 0657
Bau & Immobilien
VK Bund, Beschluss vom 03.02.2010 - VK 3-01/10
(ohne amtlichen Leitsatz)
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VPRRS 2013, 0656
Bau & Immobilien
VK Bund, Beschluss vom 09.06.2010 - VK 2-38/10
(ohne amtlichen Leitsatz)
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VPRRS 2013, 0654
Dienstleistungen
VK Bund, Beschluss vom 04.06.2010 - VK 2-32/10
(ohne amtlichen Leitsatz)
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VPRRS 2013, 0653
Bau & Immobilien
VK Bund, Beschluss vom 28.05.2010 - VK 2-47/10
(ohne amtlichen Leitsatz)
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VPRRS 2013, 0652
Dienstleistungen
VK Bund, Beschluss vom 07.04.2010 - VK 1-25/10
(ohne amtlichen Leitsatz)
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VPRRS 2013, 0651
Brief- und Paketdienstleistungen
VK Bund, Beschluss vom 25.02.2010 - VK 3-9/10
(ohne amtlichen Leitsatz)
Volltext
VPRRS 2013, 0650
Bau & Immobilien
VK Bund, Beschluss vom 03.02.2010 - VK 3-1/10
(ohne amtlichen Leitsatz)
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VPRRS 2013, 0649
Abfallbeförderung/-entsorgung
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 14.02.2001 - Verg 13/00
(ohne amtlichen Leitsatz)
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